Informationen für den 9. und 10. Jahrgang Klaus-Groth-Gemeinschaftsschule Schuljahr 2020-2021

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Informationen für den 9. und 10. Jahrgang Klaus-Groth-Gemeinschaftsschule Schuljahr 2020-2021
Informationen für den

      9. und 10. Jahrgang

Klaus-Groth-Gemeinschaftsschule

      Schuljahr 2020-2021
Inhaltsverzeichnis
Kontaktmöglichkeiten ............................................................................................................ - 2 -
Willkommen! .......................................................................................................................... - 3 -
Wichtige Termine im Schuljahr 2020/2021 – Auswahl für Jg. 9 und 10 ................................ - 5 -
Rechtliche Hinweise – für Ihre Unterlagen ............................................................................ - 6 -
Information zum 9. Jahrgang ................................................................................................. - 7 -
   Versetzungsbedingungen in die 10. Klasse ........................................................................ - 8 -
   ESA: Wie kommen die Endnoten zustande? ...................................................................... - 9 -
   Entwicklungsmöglichkeiten nach der 9. Klasse ................................................................ - 10 -
Information zum 10. Jahrgang ............................................................................................. - 11 -
   Zugangsberechtigung zur Einführungsphase der Oberstufe ........................................... - 12 -
   MSA: Wie kommen die Endnoten zustande? .................................................................. - 13 -
   Entwicklungsmöglichkeiten nach der 10. Klasse .............................................................. - 14 -
Merkblatt für Anwesenheit, Abwesenheit, Beurlaubungen und Entschuldigungen ab dem 9.
Jahrgang ............................................................................................................................... - 15 -
Rechtliche Hinweise – Exemplar zur Abgabe ....................................................................... - 18 -

Kontaktmöglichkeiten
Martin Rosenkranz
Koordinator für die Jahrgänge 9 und 10
ESA- und MSA-Abschlüsse

E-Mail: ro@kgs-tornesch.de
Telefon: 04122-9572-514

Werner Schwandt
Koordinator für die Jahrgänge 7 und 8
Koordinator Berufsorientierung

E-Mail: sc@kgs-tornesch.de
Telefon: 04122-9572-515

Hartmut Meyer
Koordinator der Oberstufe

E-Mail : mey@kgs-tornesch.de
Telefon: 04122 – 9572-512

Oder über das Sekretariat: 04122-9572-500
                                                                                                     Informationsstand: August 2020

                                                                     -2-
Willkommen!
Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern,

willkommen im 9. und 10. Jahrgang des Schuljahres 2020 / 2021.

Mit dieser Informationsbroschüre soll euch und Ihnen ein Überblick über das kommende Schuljahr
gegeben werden – welches sicherlich ein besonderes sein wird. Die Covid-19 Pandemie ist noch nicht
überwunden und in der Schulleitung betrachten wir die gestiegenen Infektionszahlen mit großer
Sorge. Über die Hygieneregeln und allgemeine Informationen zum Schuljahr 2020/2021 hat euch und
Sie schon Herr Waldowsky informiert.

In diesem Schuljahr entfällt die erste VHW komplett, die Zeit soll für das Aufholen des verpassten
Unterrichtsstoffs aus der Zeit der Schulschließungen genutzt werden. Das Praktikum in Jahrgang 9
findet statt, alle Schülerinnen und Schüler, die noch keinen Praktikumsplatz haben, müssen sich
umgehend mit ihrer Klassenlehrkraft beraten.

Anstatt der WPK-2 Kurse im 9. und 10. Jahrgang werden zumindest im ersten Halbjahr „Förder-und-
Forder-Kurse“ (FuF) angeboten. Diese werden pro Klasse mit zwei Stunden in den Fächern Deutsch,
Mathematik und Englisch unbenotet erteilt. Hierbei rotieren die Fächer in einem ca. 6-wöchigen
Rhythmus, der genaue Rotationsplan wird noch veröffentlicht. Eine Anpassung der Rotation auf
gezielte Förderung wird in der Zeit nach den Herbstferien beraten. Die Teilnahme ist verpflichtend und
wird im Zeugnis dokumentiert. Der WPK2 Französisch findet mit vier Stunden statt, da hier
Bedingungen für einen eventuellen Besuch der Oberstufe zwingend erfüllt werden müssen.

In den ersten zwei Wochen finden in den meisten Fächern sogenannte Leistungsstandüberprüfungen
statt. Diese Tests sind unbenotet und sollen der unterrichtenden Lehrkraft einen Überblick über den
aktuellen Leistungsstand der einzelnen Schülerinnen und Schüler geben. Diese obligatorischen
Leistungsstandüberprüfungen wurden vom Ministerium für Bildung in S-H vorgegeben. Genauere
Informationen wird euch die jeweilige Fachlehrkraft geben.

Die Zeit vor den Herbstferien soll genutzt werden, um so viele Leistungsnachweise (Klassenarbeiten)
wie möglich durchzuführen – mindestens einen in den Fächern Englisch, Deutsch, Mathematik,
Weltkunde und im WPK 1. Ziel ist es, eine Bewertungsgrundlage im Falle von Schulschließungen bzw.
Quarantänefällen von einzelnen Jahrgängen zu haben.

Da die Prüfungen im ESA und MSA schon vor den Frühjahrsferien liegen, wird die
Projektpräsentationsprüfung (PPP) im Jahrgang 9 vom 30.11 bis 02.12.2020 abgenommen. Die
Terminlage im 9. Schuljahr ist sehr dicht gedrängt, daher beginnt die offizielle Bearbeitungsphase der
PPP schon ab der zweiten Schulwoche. Die Zeitspanne entspricht damit der üblichen
Bearbeitungsphase der vergangenen Jahre. Bitte beachtet und beachten Sie die Informationen zur PPP
in der separaten Broschüre. Diejenigen Schülerinnen und Schüler im Jahrgang 10, die noch keine PPP
abgeschlossen haben, müssen diese im aktuellen Schuljahr „nachholen“. Auch die ESA-Wiederholer im
Jahrgang 9 müssen die PPP wiederholen.

An dieser Stelle noch einmal der explizite Hinweis auf die seit dem 31.07.2019 geltende
Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVO). Hier wurden die Versetzungsbedingungen
von Klasse 9 auf 10 und von Klasse 10 in die Einführungsphase der Oberstufe neu geregelt. Bitte
beachtet und beachten Sie die Übersicht auf den folgenden Seiten.

                                                 -3-
Die Einladung für die Elterninfoabende für den Jg. 9 am 12.08. – 18.00 Uhr und für den Jg. 10 am 17.08.
– 18.00 Uhr sollte Ihnen schon vor den Ferien zugegangen sein. Mit dieser Broschüre gibt es noch eine
aktualisierte Einladung mit Hinweisen zu Ablauf und Anmeldung. Im gemeinsamen Teil werde ich Ihnen
eine kurze Erläuterung zu den Themen des 9. bzw. 10. Jahrgangs geben und Ihre Fragen beantworten.
Im zweiten Teil finden die Elternabende in den jeweiligen Klassen statt.

Die Schülerinnen und Schüler werden auf Jahrgangsversammlungen am 12.08 informiert.

Bitte lesen Sie sich die Rechtlichen Hinweise und die Entschuldigungsregelungen für die Jahrgänge 9
und 10 aufmerksam durch und füllen das Exemplar am Ende dieser Informationsmappe aus, trennen
es ab und geben Sie es Ihrem Kind zur Weitergabe an die Klassenlehrkraft wieder mit.

Die Covid-19 Pandemie hat der KGST eine enorme Schubkraft im Bereich der digitalen Bildung
gegeben. Durch unterschiedliche Förderprogramme stehen in einigen Wochen der KGST 90 Apple
iPads für den Präsenzunterricht und/oder als Ausleihe für bedürftige Schülerinnen und Schüler
während Schulschließungen zur Verfügung. Darüber hinaus arbeitet das Land S-H an der Einführung
eines Lernmanagementsystems (LMS), die KGST wird voraussichtlich zu den ersten Schulen gehören,
die dieses einsetzen können. Bis es soweit ist, wird es einen Neustart des schon bekannten Edudocs
geben. Parallel dazu wird WebUntis nicht nur als Vertretungsplan-App eingesetzt, sondern auch als
Messenger zu direkter und sicherer Kommunikation zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und
Schülern. Ab diesem Jahr wird der Klassenbuchdienst abgeschafft, denn die Klassenbücher werden
fortan elektronisch geführt. Hierbei wird insbesondere das Fehlzeitenmanagement enorm verbessert.

Bei allen Fragen und Anregungen wenden Sie sich gerne an die Klassenlehrkraft.

Ich wünsche euch und Ihnen einen guten Start in das neue Schuljahr!

Herzliche Grüße

Martin Rosenkranz

                                                 -4-
Wichtige Termine im Schuljahr 2020/2021 – Auswahl für Jg. 9 und 10
10.08.2020          ab 3. Stunde   Erster Schultag
12.08.2020          3. Stunde      Schülerversammlung Jg. 9: nur Klassen 9a, d und d
                    4. Stunde      Schülerversammlung Jg. 9: nur Klassen 9b, e und f
12.08.2020          8. Stunde      Schülerversammlung Jg. 10 (MSA-Infos)
12.08.2020          18:00          Infoabend Eltern Jg. 9
                    ca. 19:00      Elternabend Jg. 9
17.08.2020 (neu)    18:00          Infoabend Eltern Jg. 10
                    ca. 19:00      Elternabend Jg. 10

30.11-02.12.2020                   Projektpräsentationen Jahrgang 9
                                   & einige SuS aus Jg. 10

23.03.2021                         ESA Englisch / MSA Deutsch
26.03.2021                         ESA Deutsch / MSA Mathematik
29.03.2021                         ESA Mathematik / MSA Englisch

26.04.-28.04.2021                  Sprachpraktische Prüfung Englisch ESA / MSA

04.05.2021                         ESA / MSA Herkunftssprachenprüfung (schriftlich)

03.05.2021                         Nachschreibtermin Deutsch
05.05.2021                         Nachschreibtermin Englisch
06.05.2021                         Nachschreibtermin Mathematik

ab 31.05.2021 mündliche Prüfungen

Stand: 09.08.2020 – Änderungen sind jederzeit möglich!

                                           -5-
Rechtliche Hinweise – für Ihre Unterlagen
Bitte unterzeichnen Sie diese Erklärung auf der letzten Seite dieser Infomappe und geben
sie diese auf dem Elternabend bei der Klassenlehrkraft ab.

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

bitte beachten Sie folgende rechtliche Bestimmungen und Hinweise für eine erfolgreiche
Zusammenarbeit.
Bitte bestätigen Sie die Kenntnisnahme mit Ihrer Unterschrift und bringen den Abschnitt am
Elternabend mit und übergeben sie diesen der Klassenlehrkraft.

Herzliche Grüße

Martin Rosenkranz
- Stufenleitung 9/10 –

Fehlzeiten
Ab dem 9. Schuljahr gelten zusätzliche Regelungen in Bezug auf Fehlzeiten und deren
Entschuldigungen. Insbesondere möchte ich darauf hinweisen, dass nach jedem Fehlen bei
Leistungsüberprüfungen (Klassenarbeiten, Tests oder alternativen Leistungsnachweisen) zwingend
eine Bescheinigung durch einen Arzt vorgelegt werden muss.
Die genauen Regelungen sind Ihnen am ersten Schultag oder im vergangenen Schuljahr zugegangen
zugleich sind sie in dieser Infomappe noch einmal abgedruckt.

Mit der Vollendung von 9. Schulbesuchsjahren endet die Vollzeitschulpflicht und es beginnt die
sogenannte Berufsschulpflicht (§§20-24 SchulG S-H). Alle Schülerinnen und Schüler im 10. Jahrgang
haben sich bewusst dafür entschieden, weiter an der KGST zur Schule zu gehen. Alternative Schul- und
Ausbildungswege wurden Ihnen in Beratungsgesprächen (u.a. LEGs) dargelegt.

Leider kommt es vereinzelt zu Vorfällen des Absentismus, dh. Schüler bleiben unentschuldigt dem
Unterricht fern. In diesen Fällen wird nach der „Handlungsempfehlung zum Vorgehen bei
Schulabwesenheit im Kreis Pinneberg“ gehandelt.
Nach der Vollendung der Vollzeitschulpflicht kann nach 20 unentschuldigten Unterrichtsstunden
innerhalb von 30 Tagen eine Entlassung vorgenommen werden (§19 SchulG S-H), es beginnt dann die
Berufsschulpflicht.

ESA / MSA
Die Übersichten zu den Abschlüssen auf den folgenden Seiten stellen die gesetzlichen Vorgaben in
ansprechender Form dar. Dieses wurde nach bestem Wissen und Gewissen getan. Die einzig
rechtsverbindlichen Quellen stellen die „Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVO)“
vom 21. Juni 2019 und das „Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchulG)“ in der Fassung vom
14.12.2017 und die entsprechenden Erlasse dar.

Weitere Informationen zu den Abschlüssen und Material zum Üben finden Sie auf:
za.schleswig-holstein.de

    ➔ Unterschrift bitte auf der letzten Seite!

                                                  -6-
4.        Wer nimmt an der Prüfung zum ESA teil?
     Information zum 9. Jahrgang                                     Eine Schülerin bzw. ein Schüler nimmt an der Prüfung
     ESA und Versetzung                                              zum ESA teil, wenn
                                                                          •    die Teilnahme an der Prüfung durch die Eltern
1.    Wie bekommt man den Ersten allgemein-bildenden                           beantragt wurde
      Schulabschluss (ESA)?                                          oder
Der Erste allgemeinbildende Schulabschluss (ESA) wird                     •    die Schülerin bzw. der Schüler durch
zuerkannt, wenn                                                                Konferenzbeschluss zur Teilnahme an der
      •   die Schülerin oder der Schüler an der Prüfung                        Abschluss-prüfung zum ESA verpflichtet wurde.
          teilgenommen       hat    und     auf      der
          Anforderungsebene ESA bei alle Endnoten: keine             5. Wie entstehen Endnoten?
          6, höchstens eine 5 und alle anderen Noten 4
                                                                     Für jeden Prüfling werden von den Lehrkräften zu einem
          oder besser
                                                                     festgelegten Termin die Noten gesammelt. Diese Noten
          oder                                                       werden für den entsprechenden Abschluss gem. der
      •   die Schülerin oder der Schüler nicht an der                Übertragungsnoten-Skala     (siehe  ZVO)     auf    die
          Prüfung teilgenommen hat und in die                        Anforderungsebene ESA umgerechnet und sind die
          10. Klasse versetzt wird (vgl. 2.).                        sogenannten Vornoten.
                                                                     Findet in einem Fach keine weitere Prüfung statt, wird
2. Wie kommt man in die 10. Klasse?                                  die Vornote zur Endnote.
Eine Schülerin oder ein Schüler erreicht die 10. Klasse              Findet in einem Fach eine Prüfung statt, so wird aus der
                                                                     Vornote und den Prüfungsergebnissen die Endnote
      •   durch die bestandene Prüfung zum ESA und                   gebildet, und zwar im Verhältnis 2 : 1.
          wenn     alle   Zeugnisnoten   auf   der
          Anforderungsebene ESA
          höchstens eine 4 beinhaltet und alle anderen               6. Wann muss man die Schule verlassen?
          Noten 3 oder besser sind,                                  Eine Schülerin bzw. ein Schüler muss die Schule
                                                                     verlassen, wenn
          und
                                                                          •    sie oder er zweimal die Abschlussprüfung zum
                                                                               ESA nicht bestanden hat
          in Deutsch, Mathe oder Englisch ein
          Notendurchschnitt von mind. 3,0 erreicht worden            oder
          ist. Falls max. eines dieser Fächer mit einer 4                 •    sie oder er die Abschlussprüfung zum ESA
          benotet wurde, dann muss dieses mit einem                            bestanden hat, aber die Bedingungen zum
          anderen Fach der Fächergruppe ausgeglichen                           Wechsel in die 10. Klasse (vgl. 2.) nicht erfüllt
          werden.                                                              sind.
      oder
      •   durch     Beschluss     der   Zeugniskonferenz             7. Kann man die 9. Klasse wiederholen?
          (individuelle pädagogische Gründe).                        Eine Schülerin bzw. ein Schüler kann die 9. Klasse
                                                                     wiederholen, wenn
3.    Wie wird die Note          der   Projektpräsentation                •    sie oder er nicht an der Prüfung zum ESA
      (Projektnote) gewertet?                                                  teilgenommen hat und nicht in die 10. Klasse
                                                                               versetzt wird,
Die Projektnote wird In der Prüfung zum ESA wie ein
eigenständiges Fach gewertet.                                        oder

Falls eine Schülerin oder ein Schüler die Prüfung nicht                   •    sie oder er die 9. Klasse zum ersten Mal
besteht und die 9. Klasse wiederholt (vgl. 7.), muss die die                   durchlaufen und zum ersten Mal die Prüfung zum
                                                                               ESA nicht bestanden hat.
Projektarbeit wiederholt werden. Wenn die Schülerin
oder der Schüler durch eine gute ESA-Prüfung die 10.                 Eine Wiederholung ist nicht möglich, wenn die Prüfung
Klasse erreicht, kann die Projektarbeit für den MSA                  zum ESA bestanden ist (vgl. 1.) oder die Versetzung in die
angerechnet werden. Sollte die Schülerin oder der Schüler            10. Klasse erfolgt ist (vgl. 2.).
sich dagegen entscheiden, so muss eine neue
Projektarbeit angefertigt und präsentiert werden.                    Quelle: Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVO) vom
                                                                     21. Juni 2019 / Landesverordnung über die Erteilung von Zeugnissen,
ACHTUNG: Wenn eine Schülerin oder ein Schüler ohne                   Noten und anderen ergänzenden Angaben in Zeugnissen (18.06.2018)
ESA-Prüfung durch Versetzung die 10. Klasse erreicht,
gilt die Projektprüfung für den MSA und kann nicht
wiederholt werden!

                                                               -7-
Versetzungsbedingungen in die 10. Klasse

                                      kein Fach wurde mit                                                                                 Versetzung in die
                                    einer 4 oder schlechter
                                          bewertet**                                                                                          10. Klasse

                                                                                                                mind. ein Fach dieser
                                                                         die 4 wurde in Deutsch,                                          Versetzung in die
                                                                                                                Fächergruppe wurde
                                                                           Mathe oder Englisch
                                                                                                                mind. mit 2 bewertet          10. Klasse
                                     max. ein Fach wurde                         erteilt
                                                                                                               (Noten- mind. 3,0)**
                                     mit einer 4 bewertet,
   ESA bestanden*
                                      alle anderen sind
                                           besser**                       die 4 wurde nicht in                                            Versetzung in die
                                                                          Deutsch, Mathe oder
                                                                             Englisch erteilt                                                 10. Klasse

                                      mehr als ein Fach                                                                                 keine Versetzung in die
                                    wurde mit einer 4 oder
                                     schlechter bewertet                                                                                      10. Klasse

Alle Notenangaben beziehen sich auf die Anforderungsebene Erster allgemeinbildender Schulabschluss (= *).

* wenn keine Teilnahme am ESA erfolgt ist, dann müssen die Gesamtjahresnoten eines erfolgreichen ESA-Abschlusses entsprechen.
** dieses kann auch durch eine mündliche Zusatzprüfung (nicht in Englisch) erreicht werden.

                                                                                        -8-
ESA: Wie kommen die Endnoten zustande?

Deutsch, Mathe, Englisch:

Die Vornote zählt doppelt, die Prüfungsnote einfach.

Beispiel: Vornote ESA 5 , Abschlussarbeit: ESA 4

Endnote: (5+5+4): 3 = 14/3    4,67 → ESA 5

       Bei zusätzlicher mündlicher Prüfung in Deutsch oder Mathe:

       Vornote: ESA 5

       Abschlussarbeit: ESA 4
                                           Prüfungsnote gesamt: ESA 3,5
       Prüfungsnote mündlich: ESA 3        → ESA 3 (runden zugunsten des Schülers)

       Endnote: (5+5+3) :3      4,33 → ESA 4

_________________________________________________

Fächer ohne Abschlussprüfung (weder mündlich noch schriftlich):

Die Endnote entspricht der Vornote.

_________________________________________________

Fächer mit zusätzlicher mündlicher Prüfung ohne vorangegangene Abschlussprüfung:

       Vornote: ESA 5

       mündliche Prüfung: ESA 3

       Endnote: (5+5+3):3 = 13 : 3    4,33 → ESA 4

_________________________________________________

VORNOTEN können nachträglich nicht mehr durch Referate/Präsentationen/ schriftliche
Ausführungen verändert werden!!!

Quelle: Gemeinschaftsschulverordnung § 17 Abs. 1 und 2

                                             -9-
Entwicklungsmöglichkeiten nach der 9. Klasse

                     Was kann ich mit dem ESA machen?

Prognose MSA oder AHR                        ESA                                ESA
(keine Teilnahme am ESA)                  geschafft                        nicht geschafft

     Versetzung in den 10. Jahrgang -     Versetzung in die 10. Klasse          Wiederholung Klasse 9
         Bedingungen beachten!            (Voraussetzungen beachten)             (nur einmal möglich)

                                                                            Ausbildungsvorbereitendes Jahr
                                               Berufsausbildung                        (AV-SH)
                                        (Berufe mit Altersbeschränkung,     Ziel: ESA und Berufsausbildung
                                          z.B. KraftfahrerIn, SoldatIn)                 finden
                                                                            (BS Pinneberg oder Elmshorn)
                                                                           Bewerbung in den Sommerferien

                                             Berufsfachschule (BFS)
                                            Ziel: MSA in zwei Jahren             Berufsvorbereitende
                                         (BS Pinneberg oder Elmshorn)         Bildungsmaßnahme (BVB)
                                           Bewerbungsfrist: Februar            (über die Arbeitsagentur)

     Achtung: Diese                     Ausbildungsvorbereitendes Jahr
     Übersicht stellt die                          (AV-SH)
     häufigsten                           Ziel: Berufsausbildung finden
     Möglichkeiten dar und                        (BS Pinneberg)
                                        Bewerbung in den Sommerferien
     gibt keine Garantie auf
     Vollständigkeit ab.

     Beratung erfolgt bei                  Einstiegsqualifikation (EQ)
     der Schulleitung, den                 bezahltes, 6 - 12 monatiges
     Berufsberatern, der                Praktikum zur Berufsvorbereitung
                                            (über die Arbeitsagentur)
     Agentur für Arbeit …                 Beginn: spätestens im Februar

     Beratung erfolgt bei
     der Schulleitung, den
     Berufsberatern, der                        - 10 -
     Agentur für Arbeit …
Sollte die Schülerin oder der Schüler sich dagegen
Information zum 10. Jahrgang                                  entscheiden, so muss eine neue Projektarbeit an-
                                                              gefertigt und präsentiert werden.
MSA und Versetzung
                                                              ACHTUNG: Wird eine Schülerin oder ein Schüler
                                                              ohne ESA-Prüfung in die 10. Klasse versetzt, kann
Wie bekommt man den Mittleren Bildungs-                       die Projektprüfung nicht wiederholt werden!
abschluss (MSA)?
                                                              4.   Wer nimmt an der Prüfung zum MSA teil?
Der Mittlere Bildungsabschluss (MSA) wird
                                                              An der Prüfung zum MSA nimmt grundsätzlich jede
zuerkannt, wenn
                                                              Schülerin und jeder Schüler teil.
     •   die Schülerin oder der Schüler an der
                                                              Die Zeugniskonferenz des 1. Halbjahres kann auf
         Prüfung teilgenommen hat und auf der
                                                              Antrag der Eltern beschließen, dass eine Schülerin
         Anforderungsebene MSA in allen
                                                              oder ein Schüler von der Prüfung befreit wird (sehr
         Endnoten: keine 6 , höchstens eine 5 und
                                                              selten).
         alle anderen Noten 4 oder besser hat.

                                                              5.   Wie entstehen Endnoten?
Der MSA kann nur durch eine erfolgreiche
Teilnahme an der Prüfung erworben werden.                     Für jeden Prüfling werden von den Lehrkräften zu
                                                              einem festgelegten Termin die Noten gesammelt.
Die Versetzung in die Oberstufe (vgl. 2.) ohne
Prüfungsteilnahme (sehr selten) führt nicht zu                Diese Noten werden für den entsprechenden
einem MSA, sondern nur zu einem Bildungsstand,                Abschluss gemäß der Übertragungsnotenskala
der dem MSA gleichwertig ist.                                 (siehe ZVO) auf die Anforderungsebene MSA
                                                              umgerechnet und sind die sogenannten Vornoten.
                                                              Findet in einem Fach keine weitere Prüfung statt,
2.   Wie kommt man in die Oberstufe?
                                                              so wird die Vornote zur Endnote.
Eine Schülerin oder ein Schüler erreicht die
Einführungsphase der Oberstufe                                Findet in einem Fach eine Prüfung statt, so wird
                                                              aus der Vornote und den Prüfungsergebnissen die
     •   durch die bestandene Prüfung zum MSA                 Endnote gebildet, und zwar im Verhältnis 2 : 1.
         und wenn alle Zeugnisnoten auf der
         Anforderungsebene MSA
                                                              6. Wann muss man die Schule verlassen?
         höchstens eine 4 beinhaltet und alle                 Eine Schülerin bzw. ein Schüler muss die Schule
         anderen Noten mit 3 oder besser bewertet             verlassen, wenn
         wurden.
                                                                   •    sie oder er zweimal die Abschlussprüfung
                                                                        zum MSA nicht bestanden hat
         und                                                  oder

         in Deutsch, Mathe oder Englisch ein                       •    sie oder er die Abschlussprüfung zum
         Notendurchschnitt von mind. 3,0 erreicht                       MSA bestanden hat, aber die
                                                                        Bedingungen zum Wechsel in die 11.
         worden ist. Falls eines dieser Fächer mit
                                                                        Klasse (vgl. 2.) nicht erfüllt sind.
         einer 4 benotet wurde, dann muss dieses
         mit einem anderen Fach der Fächergruppe
         ausgeglichen werden.                                 7.   Kann man die 10. Klasse wiederholen?
                                                              Eine Schülerin bzw. ein Schüler kann die 10. Klasse
oder                                                          wiederholen, wenn
     •   durch Beschluss der Zeugniskonferenz                      •    sie oder er von der Prüfung befreit war (vgl.
         (individuelle pädagogische Gründe).                            4.) und nicht in die Oberstufe versetzt wird
                                                                        (vgl. 2.)
                                                              oder
Wurde das vierstündige Wahlpflichtfach in der
Sek I gewechselt, ist eine Versetzung in die                       •    sie oder er die 10. Klasse zum ersten Mal
Oberstufe nur über die Teilnahme am MSA mit                             durchlaufen und zum ersten Mal die
einem     entsprechenden      Prüfungsergebnis                          Prüfung zum MSA nicht bestanden hat.
möglich.                                                      Quelle: Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen
                                                              (GemVO) vom 21. Juni 2019
4. Wie wird die Note der Projektpräsentation                  / Landesverordnung über die Erteilung von Zeugnissen, Noten
(Projektnote) gewertet?                                       und anderen ergänzenden Angaben in Zeugnissen
                                                              (18.06.2018)
Wenn die Schülerin oder der Schüler durch die
ESA-Prüfung die 10. Klasse erreicht hat, kann die
Projektarbeit für den MSA angerechnet werden.
                                                     - 11 -
Zugangsberechtigung zur Einführungsphase der Oberstufe

                                     kein Fach wurde mit                                                                              Zugangsberechtigung
                                    einer 4 oder schlechter                                                                           zur Einführungsphase
                                          bewertet**                                                                                      der Oberstufe

                                                                                                              mind. ein Fach dieser
                                                                        die 4 wurde in Deutsch,                                       Zugangsberechtigung
                                                                                                              Fächergruppe wurde
                                                                          Mathe oder Englisch                                         zur Einführungsphase
                                                                                                              mind. mit 2 bewertet
                                     max. ein Fach wurde                        erteilt                                                   der Oberstufe
                                                                                                             (Noten- mind. 3,0)**
                                     mit einer 4 bewertet,
  MSA bestanden*
                                      alle anderen sind
                                           besser**                      die 4 wurde nicht in                                         Zugangsberechtigung
                                                                         Deutsch, Mathe oder                                          zur Einführungsphase
                                                                            Englisch erteilt                                              der Oberstufe

                                      mehr als ein Fach                                                                                      keine
                                    wurde mit einer 4 oder                                                                            Zugangsberechtigung
                                     schlechter bewertet                                                                                 zur Oberstufe

Alle Notenangaben beziehen sich auf die Anforderungsebene Mittlerer Schulabschluss (= **).

* wenn keine Teilnahme am MSA erfolgt ist, dann müssen die Gesamtjahresnoten eines erfolgreichen MSA entsprechen.
** dieses kann auch durch eine mündliche Zusatzprüfung (nicht in Englisch) erreicht werden.
                                                                                 - 12 -
MSA: Wie kommen die Endnoten zustande?

Deutsch, Mathe, Englisch:

Die Vornote zählt doppelt, die Prüfungsnote einfach.

Beispiel: Vornote MSA 5, Abschlussarbeit: MSA 4

Endnote: (5+5+4): 3 = 14/3 = 4,67 → MSA 5

       Bei zusätzlicher mündlicher Prüfung in Deutsch oder Mathe:

       Vornote: MSA 5

       Abschlussarbeit: MSA 4
                                           Prüfungsnote gesamt: MSA 3,5
       Prüfungsnote mündlich: MSA 3        → MSA 3 (runden zugunsten des Schülers)

       Endnote: (5+5+3) :3 = 4,33 → MSA 4

_________________________________________________

Fächer ohne Abschlussprüfung (weder mündlich noch schriftlich):

Die Endnote entspricht der Vornote.

_________________________________________________

Fächer mit zusätzlicher mündlicher Prüfung ohne vorangegangene Abschlussprüfung:

       Vornote: MSA 5

       mündliche Prüfung: MSA 3

       Endnote: (5+5+3):3 = 13 : 3 = 4,33 → MSA 4

_________________________________________________

VORNOTEN können nachträglich nicht mehr durch Referate/Präsentationen/ schriftliche
Ausführungen verändert werden!!!

Quelle: Gemeinschaftsschulverordnung § 17 Abs. 1 und 2

                                            - 13 -
Entwicklungsmöglichkeiten nach der 10. Klasse

                        Was kann ich mit dem MSA machen?

Prognose AHR und Befreiung vom
                                            MSA
                                                                                    MSA
     MSA auf Elternantrag
                                         geschafft                             nicht geschafft
     (wird nicht empfohlen)

                                            Versetzung in die 11. Klasse
                                           (Voraussetzungen beachten)
             automatische Versetzung                                                 Wiederholung Klasse 10
                in den 11. Jahrgang                                                   (nur einmal möglich)

                                              Berufliches Gymnasium
                                          Ziel: Allgemeine Hochschulreife
                                                      (Abitur)

                                                                                        Berufsausbildung
                                                                                      (Bewerbung mit ESA)

                                                 Berufsausbildung

                                                                                     Berufsfachschule (BFS)
                                                                                    Ziel: MSA in zwei Jahren,
                                                                                    Bewerbungsfrist: Februar
                                              Berufsfachschule (BFS)
                                              Ziel: Fachhochschulreife
                                             Bewerbungsfrist: Februar

                                                                               Ausbildungsvorbereitendes Jahr (AV-
                                                                                              SH)
                                         Ausbildungsvorbereitendes Jahr
                                                                                          Ziel: MSA und
                                                    (AV_SH)
                                                                                     Berufsausbildung finden
                                           Ziel: Berufsausbildung finden
                                                                               Bewerbung vor/in den Sommerferien
                                           (BS Pi) Bewerbung vor/in den
       Achtung: Diese                              Sommerferien
       Übersicht stellt die
       häufigsten
       Möglichkeiten dar und                     Frewilligendienste
                                                                                       Berufsvorbereitende
       gibt keine Garantie auf             Freiwilliges soziales Jahr (FSJ)         Bildungsmaßnahme (BVB)
       Vollständigkeit ab.                              oder                         über die Arbeitsagentur
                                          Bundesfreiwilligendienst (BFD)

       Beratung erfolgt bei
       der Schulleitung, den
                                            Einstiegsqualifikation (EQ)
       Berufsberatern, der             bezahltes, 6 - 12 monatiges Praktikum       Einstieg in den Arbeitsmarkt
       Agentur für Arbeit …               zur Berufsvorbereitung über die               mit Hilfsarbeiten
                                           - 14 - Arbeitsagentur                  (Warte-/Reifezeit für spätere
                                           Beginn spätestens im Febuar                    Ausbildung)
Merkblatt für Anwesenheit, Abwesenheit, Beurlaubungen und
Entschuldigungen ab dem 9. Jahrgang
Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen.
Hinweise zur Sicherung des regelmäßigen Schulbesuches aller Schülerinnen und Schüler sind
im in den § 4, 11, 15 und 26 (Schleswig-Holsteinischen Schulgesetz ), im §6 (OAPVO) und in
der Landesverordnung schulärztliche Aufgaben nachzulesen.

Krankheit

Schritt 1: Benachrichtigung der Klassenleitung und der Fachlehrkräfte:

Die Abwesenheit im Unterricht fordert zwingend eine Benachrichtigung der Klassenleitung.
Diese kann per E-Mail an klaus-groth-schule.tornesch@schule.landsh.de oder mit Hilfe einer
klasseninternen Regelung erfolgen.

Dauert die Krankheit länger, muss spätestens am dritten Tag die Klassenleitung, falls bislang
noch nicht geschehen, zusätzlich schriftlich (z.B. per E-Mail) informiert werden.

Die Abwesenheit bei Leistungsnachweisen fordert neben der Benachrichtigung der
Klassenleitung eine Schulunfähigkeitsbescheinigung ohne Diagnose des besuchten Arztes.
Die Ausstellung dieser Bescheinigung sollte nach Möglichkeit am Klassenarbeitstermin
erfolgen. Erst dadurch wird die Berechtigung des Nachschreibens erlangt.

Schritt 2: Entschuldigung im Krankheitsfall

Entschuldigungen im Krankheitsfall können wie folgt erfolgen:

einfache Entschuldigung der Schülerin und Schüler durch seine Eltern oder bei Volljährigkeit,
die Schülerin oder der Schüler selbst

   •   Bescheinigung über einen erfolgten Arztbesuch

   •   ärztliche Schulunfähigkeitsbescheinigung ohne Diagnose

   •   nur nach Feststellung einer Bescheinigungspflicht durch den Schulleiter: ab dem 1.
       Krankheitstag: ärztliche Schulunfähigkeitsbescheinigung ohne Diagnose

Alle Schülerinnen und Schüler führen ein Heft, in das die Entschuldigungen eingetragen und
ärztliche Bescheinigungen eingeklebt werden.

Die Entschuldigungen werden den Klassen- bzw. den Kurslehrern unverzüglich vorgelegt,
damit diese im digitalen Klassenbuch (WebUntis) vermerkt werden können. Die Vorlage wird
im Entschuldigungsheft quittiert.

                                              - 15 -
Jede Lehrkraft hat das Recht, Entschuldigungen zurückzuweisen, die nicht plausibel
erscheinen bzw. ab der zweiten Stunde nach der Fehlzeit vorgelegt werden. Darüber hinaus
kann eine Bescheinigungspflicht auch für einzelne Kurse beschlossen werden.

Unentschuldigte Fehlzeiten

Unentschuldigte Fehlzeiten gehen in die Note mit Ungenügend für die betreffende Stunde
ein.

Bei mehrfachen unentschuldigten Fehlzeiten kann der gesamte Kurs mit Ungenügend
bewertet werden. Dieses wird vorher schriftlich angekündigt.

Unentschuldigtes Fehlen bei Klassenarbeiten geht in die schriftliche Note mit Ungenügend
für die betreffende Klassenarbeit ein. Die Nachschreibemöglichkeit entfällt.

Beurlaubungen

Grundsätzlich müssen Beurlaubungen im Voraus, nach Bekanntwerden des Grundes,
schriftlich bei der Klassenleitung beantragt werden (bis zu fünf Tagen). Beurlaubungen in
länger als fünf Tage müssen über den Schulleiter beantragt werden. Beurlaubungen in
Verbindung mit Schulferien sind nicht möglich.

Tipps

Sorge bitte in deinem eigenen Interesse dafür, dass bei längeren Erkrankungen die
Entschuldigung per Post, E-Mail oder Boten in der Schule eintrifft und alle betreffenden
Lehrkräfte erreicht.

Solltest du aus außergewöhnlichen oder absehbaren Gründen längere Zeiten im Unterricht
fehlen müssen, zeige dies bitte unbedingt vorher schriftlich bei dem entsprechenden
Koordinator an. Gleiches gilt für außergewöhnliche gesundheitliche Belastungen. Hier
werden nach individuellen Lösungen gesucht.

Nur auf diese Art kann Unterstützung gewährt werden bzw. Streit vermieden werden.

Informationsstand: August 2020

                                            - 16 -
Erklärung über Anwesenheit, Abwesenheit, Beurlaubungen und
Entschuldigungen ab dem 9. Jahrgang

Klasse: ________________

Nachname, Vorname:

________________________________________________________________

Das Merkblatt für Anwesenheit, Abwesenheit, Beurlaubungen und Entschuldigungen habe ich
zur Kenntnis genommen und verstanden.

________________            _________________________________
Datum                       Unterschrift der Schülerin / des Schülers

________________            _____________________________________
Datum                       Unterschrift des / der Erziehungsberechtigten

                                            - 17 -
Rechtliche Hinweise – Exemplar zur Abgabe
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

bitte beachten Sie folgende rechtliche Bestimmungen und Hinweise für eine erfolgreiche
Zusammenarbeit.
Bitte bestätigen Sie die Kenntnisnahme mit Ihrer Unterschrift und bringen den Abschnitt am
Elternabend mit und übergeben sie diesen der Klassenlehrkraft.

Herzliche Grüße

Martin Rosenkranz
- Stufenleitung 9/10 –

Fehlzeiten
Ab dem 9. Schuljahr gelten zusätzliche Regelungen in Bezug auf Fehlzeiten und deren
Entschuldigungen. Insbesondere möchte ich darauf hinweisen, dass nach jedem Fehlen bei
Leistungsüberprüfungen (Klassenarbeiten, Tests oder alternativen Leistungsnachweisen) zwingend
eine Bescheinigung durch einen Arzt vorgelegt werden muss.
Die genauen Regelungen sind Ihnen am ersten Schultag oder im vergangenen Schuljahr zugegangen
zugleich sind sie in dieser Infomappe noch einmal abgedruckt.

Mit der Vollendung von 9. Schulbesuchsjahren endet die Vollzeitschulpflicht und es beginnt die
sogenannte Berufsschulpflicht (§§20-24 SchulG S-H). Alle Schülerinnen und Schüler im 10. Jahrgang
haben sich bewusst dafür entschieden, weiter an der KGST zur Schule zu gehen. Alternative Schul- und
Ausbildungswege wurden Ihnen in Beratungsgesprächen (u.a. LEGs) dargelegt.

Leider kommt es vereinzelt zu Vorfällen des Absentismus, dh. Schüler bleiben unentschuldigt dem
Unterricht fern. In diesen Fällen wird nach der „Handlungsempfehlung zum Vorgehen bei
Schulabwesenheit im Kreis Pinneberg“ gehandelt.
Nach der Vollendung der Vollzeitschulpflicht kann nach 20 unentschuldigten Unterrichtsstunden
innerhalb von 30 Tagen eine Entlassung vorgenommen werden (§19 SchulG S-H), es beginnt dann die
Berufsschulpflicht.

ESA / MSA
Die Übersichten zu den Abschlüssen auf den folgenden Seiten stellen die gesetzlichen Vorgaben in
ansprechender Form dar. Dieses wurde nach bestem Wissen und Gewissen getan. Die einzig
rechtsverbindlichen Quellen stellen die „Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVO)“
vom 21. Juni 2019 und das „Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchulG)“ in der Fassung vom
14.12.2017 und die entsprechenden Erlasse dar.

Weitere Informationen zu den Abschlüssen und Material zum Üben finden Sie auf:
za.schleswig-holstein.de

Anerkennung der „rechtlichen Hinweise“ für die Jahrgänge 9 und 10

Schülername: ________________________________                Klasse: ___________

Hiermit bestätige ich den Erhalt des Informationsmaterials und die enthaltenen Hinweise auf die schulinternen
und landesweiten Regularien und Bestimmungen, insbesondere die der GemVo und des SchulG.

Datum: ___________________        Unterschrift: _____________________________________________

                                                    - 18 -
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