Informationen für den 9. und 10. Jahrgang Klaus-Groth-Gemeinschaftsschule Schuljahr 2020-2021
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Inhaltsverzeichnis Kontaktmöglichkeiten ............................................................................................................ - 2 - Willkommen! .......................................................................................................................... - 3 - Wichtige Termine im Schuljahr 2020/2021 – Auswahl für Jg. 9 und 10 ................................ - 5 - Rechtliche Hinweise – für Ihre Unterlagen ............................................................................ - 6 - Information zum 9. Jahrgang ................................................................................................. - 7 - Versetzungsbedingungen in die 10. Klasse ........................................................................ - 8 - ESA: Wie kommen die Endnoten zustande? ...................................................................... - 9 - Entwicklungsmöglichkeiten nach der 9. Klasse ................................................................ - 10 - Information zum 10. Jahrgang ............................................................................................. - 11 - Zugangsberechtigung zur Einführungsphase der Oberstufe ........................................... - 12 - MSA: Wie kommen die Endnoten zustande? .................................................................. - 13 - Entwicklungsmöglichkeiten nach der 10. Klasse .............................................................. - 14 - Merkblatt für Anwesenheit, Abwesenheit, Beurlaubungen und Entschuldigungen ab dem 9. Jahrgang ............................................................................................................................... - 15 - Rechtliche Hinweise – Exemplar zur Abgabe ....................................................................... - 18 - Kontaktmöglichkeiten Martin Rosenkranz Koordinator für die Jahrgänge 9 und 10 ESA- und MSA-Abschlüsse E-Mail: ro@kgs-tornesch.de Telefon: 04122-9572-514 Werner Schwandt Koordinator für die Jahrgänge 7 und 8 Koordinator Berufsorientierung E-Mail: sc@kgs-tornesch.de Telefon: 04122-9572-515 Hartmut Meyer Koordinator der Oberstufe E-Mail : mey@kgs-tornesch.de Telefon: 04122 – 9572-512 Oder über das Sekretariat: 04122-9572-500 Informationsstand: August 2020 -2-
Willkommen! Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern, willkommen im 9. und 10. Jahrgang des Schuljahres 2020 / 2021. Mit dieser Informationsbroschüre soll euch und Ihnen ein Überblick über das kommende Schuljahr gegeben werden – welches sicherlich ein besonderes sein wird. Die Covid-19 Pandemie ist noch nicht überwunden und in der Schulleitung betrachten wir die gestiegenen Infektionszahlen mit großer Sorge. Über die Hygieneregeln und allgemeine Informationen zum Schuljahr 2020/2021 hat euch und Sie schon Herr Waldowsky informiert. In diesem Schuljahr entfällt die erste VHW komplett, die Zeit soll für das Aufholen des verpassten Unterrichtsstoffs aus der Zeit der Schulschließungen genutzt werden. Das Praktikum in Jahrgang 9 findet statt, alle Schülerinnen und Schüler, die noch keinen Praktikumsplatz haben, müssen sich umgehend mit ihrer Klassenlehrkraft beraten. Anstatt der WPK-2 Kurse im 9. und 10. Jahrgang werden zumindest im ersten Halbjahr „Förder-und- Forder-Kurse“ (FuF) angeboten. Diese werden pro Klasse mit zwei Stunden in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch unbenotet erteilt. Hierbei rotieren die Fächer in einem ca. 6-wöchigen Rhythmus, der genaue Rotationsplan wird noch veröffentlicht. Eine Anpassung der Rotation auf gezielte Förderung wird in der Zeit nach den Herbstferien beraten. Die Teilnahme ist verpflichtend und wird im Zeugnis dokumentiert. Der WPK2 Französisch findet mit vier Stunden statt, da hier Bedingungen für einen eventuellen Besuch der Oberstufe zwingend erfüllt werden müssen. In den ersten zwei Wochen finden in den meisten Fächern sogenannte Leistungsstandüberprüfungen statt. Diese Tests sind unbenotet und sollen der unterrichtenden Lehrkraft einen Überblick über den aktuellen Leistungsstand der einzelnen Schülerinnen und Schüler geben. Diese obligatorischen Leistungsstandüberprüfungen wurden vom Ministerium für Bildung in S-H vorgegeben. Genauere Informationen wird euch die jeweilige Fachlehrkraft geben. Die Zeit vor den Herbstferien soll genutzt werden, um so viele Leistungsnachweise (Klassenarbeiten) wie möglich durchzuführen – mindestens einen in den Fächern Englisch, Deutsch, Mathematik, Weltkunde und im WPK 1. Ziel ist es, eine Bewertungsgrundlage im Falle von Schulschließungen bzw. Quarantänefällen von einzelnen Jahrgängen zu haben. Da die Prüfungen im ESA und MSA schon vor den Frühjahrsferien liegen, wird die Projektpräsentationsprüfung (PPP) im Jahrgang 9 vom 30.11 bis 02.12.2020 abgenommen. Die Terminlage im 9. Schuljahr ist sehr dicht gedrängt, daher beginnt die offizielle Bearbeitungsphase der PPP schon ab der zweiten Schulwoche. Die Zeitspanne entspricht damit der üblichen Bearbeitungsphase der vergangenen Jahre. Bitte beachtet und beachten Sie die Informationen zur PPP in der separaten Broschüre. Diejenigen Schülerinnen und Schüler im Jahrgang 10, die noch keine PPP abgeschlossen haben, müssen diese im aktuellen Schuljahr „nachholen“. Auch die ESA-Wiederholer im Jahrgang 9 müssen die PPP wiederholen. An dieser Stelle noch einmal der explizite Hinweis auf die seit dem 31.07.2019 geltende Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVO). Hier wurden die Versetzungsbedingungen von Klasse 9 auf 10 und von Klasse 10 in die Einführungsphase der Oberstufe neu geregelt. Bitte beachtet und beachten Sie die Übersicht auf den folgenden Seiten. -3-
Die Einladung für die Elterninfoabende für den Jg. 9 am 12.08. – 18.00 Uhr und für den Jg. 10 am 17.08. – 18.00 Uhr sollte Ihnen schon vor den Ferien zugegangen sein. Mit dieser Broschüre gibt es noch eine aktualisierte Einladung mit Hinweisen zu Ablauf und Anmeldung. Im gemeinsamen Teil werde ich Ihnen eine kurze Erläuterung zu den Themen des 9. bzw. 10. Jahrgangs geben und Ihre Fragen beantworten. Im zweiten Teil finden die Elternabende in den jeweiligen Klassen statt. Die Schülerinnen und Schüler werden auf Jahrgangsversammlungen am 12.08 informiert. Bitte lesen Sie sich die Rechtlichen Hinweise und die Entschuldigungsregelungen für die Jahrgänge 9 und 10 aufmerksam durch und füllen das Exemplar am Ende dieser Informationsmappe aus, trennen es ab und geben Sie es Ihrem Kind zur Weitergabe an die Klassenlehrkraft wieder mit. Die Covid-19 Pandemie hat der KGST eine enorme Schubkraft im Bereich der digitalen Bildung gegeben. Durch unterschiedliche Förderprogramme stehen in einigen Wochen der KGST 90 Apple iPads für den Präsenzunterricht und/oder als Ausleihe für bedürftige Schülerinnen und Schüler während Schulschließungen zur Verfügung. Darüber hinaus arbeitet das Land S-H an der Einführung eines Lernmanagementsystems (LMS), die KGST wird voraussichtlich zu den ersten Schulen gehören, die dieses einsetzen können. Bis es soweit ist, wird es einen Neustart des schon bekannten Edudocs geben. Parallel dazu wird WebUntis nicht nur als Vertretungsplan-App eingesetzt, sondern auch als Messenger zu direkter und sicherer Kommunikation zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern. Ab diesem Jahr wird der Klassenbuchdienst abgeschafft, denn die Klassenbücher werden fortan elektronisch geführt. Hierbei wird insbesondere das Fehlzeitenmanagement enorm verbessert. Bei allen Fragen und Anregungen wenden Sie sich gerne an die Klassenlehrkraft. Ich wünsche euch und Ihnen einen guten Start in das neue Schuljahr! Herzliche Grüße Martin Rosenkranz -4-
Wichtige Termine im Schuljahr 2020/2021 – Auswahl für Jg. 9 und 10 10.08.2020 ab 3. Stunde Erster Schultag 12.08.2020 3. Stunde Schülerversammlung Jg. 9: nur Klassen 9a, d und d 4. Stunde Schülerversammlung Jg. 9: nur Klassen 9b, e und f 12.08.2020 8. Stunde Schülerversammlung Jg. 10 (MSA-Infos) 12.08.2020 18:00 Infoabend Eltern Jg. 9 ca. 19:00 Elternabend Jg. 9 17.08.2020 (neu) 18:00 Infoabend Eltern Jg. 10 ca. 19:00 Elternabend Jg. 10 30.11-02.12.2020 Projektpräsentationen Jahrgang 9 & einige SuS aus Jg. 10 23.03.2021 ESA Englisch / MSA Deutsch 26.03.2021 ESA Deutsch / MSA Mathematik 29.03.2021 ESA Mathematik / MSA Englisch 26.04.-28.04.2021 Sprachpraktische Prüfung Englisch ESA / MSA 04.05.2021 ESA / MSA Herkunftssprachenprüfung (schriftlich) 03.05.2021 Nachschreibtermin Deutsch 05.05.2021 Nachschreibtermin Englisch 06.05.2021 Nachschreibtermin Mathematik ab 31.05.2021 mündliche Prüfungen Stand: 09.08.2020 – Änderungen sind jederzeit möglich! -5-
Rechtliche Hinweise – für Ihre Unterlagen Bitte unterzeichnen Sie diese Erklärung auf der letzten Seite dieser Infomappe und geben sie diese auf dem Elternabend bei der Klassenlehrkraft ab. Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, bitte beachten Sie folgende rechtliche Bestimmungen und Hinweise für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Bitte bestätigen Sie die Kenntnisnahme mit Ihrer Unterschrift und bringen den Abschnitt am Elternabend mit und übergeben sie diesen der Klassenlehrkraft. Herzliche Grüße Martin Rosenkranz - Stufenleitung 9/10 – Fehlzeiten Ab dem 9. Schuljahr gelten zusätzliche Regelungen in Bezug auf Fehlzeiten und deren Entschuldigungen. Insbesondere möchte ich darauf hinweisen, dass nach jedem Fehlen bei Leistungsüberprüfungen (Klassenarbeiten, Tests oder alternativen Leistungsnachweisen) zwingend eine Bescheinigung durch einen Arzt vorgelegt werden muss. Die genauen Regelungen sind Ihnen am ersten Schultag oder im vergangenen Schuljahr zugegangen zugleich sind sie in dieser Infomappe noch einmal abgedruckt. Mit der Vollendung von 9. Schulbesuchsjahren endet die Vollzeitschulpflicht und es beginnt die sogenannte Berufsschulpflicht (§§20-24 SchulG S-H). Alle Schülerinnen und Schüler im 10. Jahrgang haben sich bewusst dafür entschieden, weiter an der KGST zur Schule zu gehen. Alternative Schul- und Ausbildungswege wurden Ihnen in Beratungsgesprächen (u.a. LEGs) dargelegt. Leider kommt es vereinzelt zu Vorfällen des Absentismus, dh. Schüler bleiben unentschuldigt dem Unterricht fern. In diesen Fällen wird nach der „Handlungsempfehlung zum Vorgehen bei Schulabwesenheit im Kreis Pinneberg“ gehandelt. Nach der Vollendung der Vollzeitschulpflicht kann nach 20 unentschuldigten Unterrichtsstunden innerhalb von 30 Tagen eine Entlassung vorgenommen werden (§19 SchulG S-H), es beginnt dann die Berufsschulpflicht. ESA / MSA Die Übersichten zu den Abschlüssen auf den folgenden Seiten stellen die gesetzlichen Vorgaben in ansprechender Form dar. Dieses wurde nach bestem Wissen und Gewissen getan. Die einzig rechtsverbindlichen Quellen stellen die „Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVO)“ vom 21. Juni 2019 und das „Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchulG)“ in der Fassung vom 14.12.2017 und die entsprechenden Erlasse dar. Weitere Informationen zu den Abschlüssen und Material zum Üben finden Sie auf: za.schleswig-holstein.de ➔ Unterschrift bitte auf der letzten Seite! -6-
4. Wer nimmt an der Prüfung zum ESA teil? Information zum 9. Jahrgang Eine Schülerin bzw. ein Schüler nimmt an der Prüfung ESA und Versetzung zum ESA teil, wenn • die Teilnahme an der Prüfung durch die Eltern 1. Wie bekommt man den Ersten allgemein-bildenden beantragt wurde Schulabschluss (ESA)? oder Der Erste allgemeinbildende Schulabschluss (ESA) wird • die Schülerin bzw. der Schüler durch zuerkannt, wenn Konferenzbeschluss zur Teilnahme an der • die Schülerin oder der Schüler an der Prüfung Abschluss-prüfung zum ESA verpflichtet wurde. teilgenommen hat und auf der Anforderungsebene ESA bei alle Endnoten: keine 5. Wie entstehen Endnoten? 6, höchstens eine 5 und alle anderen Noten 4 Für jeden Prüfling werden von den Lehrkräften zu einem oder besser festgelegten Termin die Noten gesammelt. Diese Noten oder werden für den entsprechenden Abschluss gem. der • die Schülerin oder der Schüler nicht an der Übertragungsnoten-Skala (siehe ZVO) auf die Prüfung teilgenommen hat und in die Anforderungsebene ESA umgerechnet und sind die 10. Klasse versetzt wird (vgl. 2.). sogenannten Vornoten. Findet in einem Fach keine weitere Prüfung statt, wird 2. Wie kommt man in die 10. Klasse? die Vornote zur Endnote. Eine Schülerin oder ein Schüler erreicht die 10. Klasse Findet in einem Fach eine Prüfung statt, so wird aus der Vornote und den Prüfungsergebnissen die Endnote • durch die bestandene Prüfung zum ESA und gebildet, und zwar im Verhältnis 2 : 1. wenn alle Zeugnisnoten auf der Anforderungsebene ESA höchstens eine 4 beinhaltet und alle anderen 6. Wann muss man die Schule verlassen? Noten 3 oder besser sind, Eine Schülerin bzw. ein Schüler muss die Schule verlassen, wenn und • sie oder er zweimal die Abschlussprüfung zum ESA nicht bestanden hat in Deutsch, Mathe oder Englisch ein Notendurchschnitt von mind. 3,0 erreicht worden oder ist. Falls max. eines dieser Fächer mit einer 4 • sie oder er die Abschlussprüfung zum ESA benotet wurde, dann muss dieses mit einem bestanden hat, aber die Bedingungen zum anderen Fach der Fächergruppe ausgeglichen Wechsel in die 10. Klasse (vgl. 2.) nicht erfüllt werden. sind. oder • durch Beschluss der Zeugniskonferenz 7. Kann man die 9. Klasse wiederholen? (individuelle pädagogische Gründe). Eine Schülerin bzw. ein Schüler kann die 9. Klasse wiederholen, wenn 3. Wie wird die Note der Projektpräsentation • sie oder er nicht an der Prüfung zum ESA (Projektnote) gewertet? teilgenommen hat und nicht in die 10. Klasse versetzt wird, Die Projektnote wird In der Prüfung zum ESA wie ein eigenständiges Fach gewertet. oder Falls eine Schülerin oder ein Schüler die Prüfung nicht • sie oder er die 9. Klasse zum ersten Mal besteht und die 9. Klasse wiederholt (vgl. 7.), muss die die durchlaufen und zum ersten Mal die Prüfung zum ESA nicht bestanden hat. Projektarbeit wiederholt werden. Wenn die Schülerin oder der Schüler durch eine gute ESA-Prüfung die 10. Eine Wiederholung ist nicht möglich, wenn die Prüfung Klasse erreicht, kann die Projektarbeit für den MSA zum ESA bestanden ist (vgl. 1.) oder die Versetzung in die angerechnet werden. Sollte die Schülerin oder der Schüler 10. Klasse erfolgt ist (vgl. 2.). sich dagegen entscheiden, so muss eine neue Projektarbeit angefertigt und präsentiert werden. Quelle: Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVO) vom 21. Juni 2019 / Landesverordnung über die Erteilung von Zeugnissen, ACHTUNG: Wenn eine Schülerin oder ein Schüler ohne Noten und anderen ergänzenden Angaben in Zeugnissen (18.06.2018) ESA-Prüfung durch Versetzung die 10. Klasse erreicht, gilt die Projektprüfung für den MSA und kann nicht wiederholt werden! -7-
Versetzungsbedingungen in die 10. Klasse kein Fach wurde mit Versetzung in die einer 4 oder schlechter bewertet** 10. Klasse mind. ein Fach dieser die 4 wurde in Deutsch, Versetzung in die Fächergruppe wurde Mathe oder Englisch mind. mit 2 bewertet 10. Klasse max. ein Fach wurde erteilt (Noten- mind. 3,0)** mit einer 4 bewertet, ESA bestanden* alle anderen sind besser** die 4 wurde nicht in Versetzung in die Deutsch, Mathe oder Englisch erteilt 10. Klasse mehr als ein Fach keine Versetzung in die wurde mit einer 4 oder schlechter bewertet 10. Klasse Alle Notenangaben beziehen sich auf die Anforderungsebene Erster allgemeinbildender Schulabschluss (= *). * wenn keine Teilnahme am ESA erfolgt ist, dann müssen die Gesamtjahresnoten eines erfolgreichen ESA-Abschlusses entsprechen. ** dieses kann auch durch eine mündliche Zusatzprüfung (nicht in Englisch) erreicht werden. -8-
ESA: Wie kommen die Endnoten zustande? Deutsch, Mathe, Englisch: Die Vornote zählt doppelt, die Prüfungsnote einfach. Beispiel: Vornote ESA 5 , Abschlussarbeit: ESA 4 Endnote: (5+5+4): 3 = 14/3 4,67 → ESA 5 Bei zusätzlicher mündlicher Prüfung in Deutsch oder Mathe: Vornote: ESA 5 Abschlussarbeit: ESA 4 Prüfungsnote gesamt: ESA 3,5 Prüfungsnote mündlich: ESA 3 → ESA 3 (runden zugunsten des Schülers) Endnote: (5+5+3) :3 4,33 → ESA 4 _________________________________________________ Fächer ohne Abschlussprüfung (weder mündlich noch schriftlich): Die Endnote entspricht der Vornote. _________________________________________________ Fächer mit zusätzlicher mündlicher Prüfung ohne vorangegangene Abschlussprüfung: Vornote: ESA 5 mündliche Prüfung: ESA 3 Endnote: (5+5+3):3 = 13 : 3 4,33 → ESA 4 _________________________________________________ VORNOTEN können nachträglich nicht mehr durch Referate/Präsentationen/ schriftliche Ausführungen verändert werden!!! Quelle: Gemeinschaftsschulverordnung § 17 Abs. 1 und 2 -9-
Entwicklungsmöglichkeiten nach der 9. Klasse Was kann ich mit dem ESA machen? Prognose MSA oder AHR ESA ESA (keine Teilnahme am ESA) geschafft nicht geschafft Versetzung in den 10. Jahrgang - Versetzung in die 10. Klasse Wiederholung Klasse 9 Bedingungen beachten! (Voraussetzungen beachten) (nur einmal möglich) Ausbildungsvorbereitendes Jahr Berufsausbildung (AV-SH) (Berufe mit Altersbeschränkung, Ziel: ESA und Berufsausbildung z.B. KraftfahrerIn, SoldatIn) finden (BS Pinneberg oder Elmshorn) Bewerbung in den Sommerferien Berufsfachschule (BFS) Ziel: MSA in zwei Jahren Berufsvorbereitende (BS Pinneberg oder Elmshorn) Bildungsmaßnahme (BVB) Bewerbungsfrist: Februar (über die Arbeitsagentur) Achtung: Diese Ausbildungsvorbereitendes Jahr Übersicht stellt die (AV-SH) häufigsten Ziel: Berufsausbildung finden Möglichkeiten dar und (BS Pinneberg) Bewerbung in den Sommerferien gibt keine Garantie auf Vollständigkeit ab. Beratung erfolgt bei Einstiegsqualifikation (EQ) der Schulleitung, den bezahltes, 6 - 12 monatiges Berufsberatern, der Praktikum zur Berufsvorbereitung (über die Arbeitsagentur) Agentur für Arbeit … Beginn: spätestens im Februar Beratung erfolgt bei der Schulleitung, den Berufsberatern, der - 10 - Agentur für Arbeit …
Sollte die Schülerin oder der Schüler sich dagegen Information zum 10. Jahrgang entscheiden, so muss eine neue Projektarbeit an- gefertigt und präsentiert werden. MSA und Versetzung ACHTUNG: Wird eine Schülerin oder ein Schüler ohne ESA-Prüfung in die 10. Klasse versetzt, kann Wie bekommt man den Mittleren Bildungs- die Projektprüfung nicht wiederholt werden! abschluss (MSA)? 4. Wer nimmt an der Prüfung zum MSA teil? Der Mittlere Bildungsabschluss (MSA) wird An der Prüfung zum MSA nimmt grundsätzlich jede zuerkannt, wenn Schülerin und jeder Schüler teil. • die Schülerin oder der Schüler an der Die Zeugniskonferenz des 1. Halbjahres kann auf Prüfung teilgenommen hat und auf der Antrag der Eltern beschließen, dass eine Schülerin Anforderungsebene MSA in allen oder ein Schüler von der Prüfung befreit wird (sehr Endnoten: keine 6 , höchstens eine 5 und selten). alle anderen Noten 4 oder besser hat. 5. Wie entstehen Endnoten? Der MSA kann nur durch eine erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung erworben werden. Für jeden Prüfling werden von den Lehrkräften zu einem festgelegten Termin die Noten gesammelt. Die Versetzung in die Oberstufe (vgl. 2.) ohne Prüfungsteilnahme (sehr selten) führt nicht zu Diese Noten werden für den entsprechenden einem MSA, sondern nur zu einem Bildungsstand, Abschluss gemäß der Übertragungsnotenskala der dem MSA gleichwertig ist. (siehe ZVO) auf die Anforderungsebene MSA umgerechnet und sind die sogenannten Vornoten. Findet in einem Fach keine weitere Prüfung statt, 2. Wie kommt man in die Oberstufe? so wird die Vornote zur Endnote. Eine Schülerin oder ein Schüler erreicht die Einführungsphase der Oberstufe Findet in einem Fach eine Prüfung statt, so wird aus der Vornote und den Prüfungsergebnissen die • durch die bestandene Prüfung zum MSA Endnote gebildet, und zwar im Verhältnis 2 : 1. und wenn alle Zeugnisnoten auf der Anforderungsebene MSA 6. Wann muss man die Schule verlassen? höchstens eine 4 beinhaltet und alle Eine Schülerin bzw. ein Schüler muss die Schule anderen Noten mit 3 oder besser bewertet verlassen, wenn wurden. • sie oder er zweimal die Abschlussprüfung zum MSA nicht bestanden hat und oder in Deutsch, Mathe oder Englisch ein • sie oder er die Abschlussprüfung zum Notendurchschnitt von mind. 3,0 erreicht MSA bestanden hat, aber die Bedingungen zum Wechsel in die 11. worden ist. Falls eines dieser Fächer mit Klasse (vgl. 2.) nicht erfüllt sind. einer 4 benotet wurde, dann muss dieses mit einem anderen Fach der Fächergruppe ausgeglichen werden. 7. Kann man die 10. Klasse wiederholen? Eine Schülerin bzw. ein Schüler kann die 10. Klasse oder wiederholen, wenn • durch Beschluss der Zeugniskonferenz • sie oder er von der Prüfung befreit war (vgl. (individuelle pädagogische Gründe). 4.) und nicht in die Oberstufe versetzt wird (vgl. 2.) oder Wurde das vierstündige Wahlpflichtfach in der Sek I gewechselt, ist eine Versetzung in die • sie oder er die 10. Klasse zum ersten Mal Oberstufe nur über die Teilnahme am MSA mit durchlaufen und zum ersten Mal die einem entsprechenden Prüfungsergebnis Prüfung zum MSA nicht bestanden hat. möglich. Quelle: Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVO) vom 21. Juni 2019 4. Wie wird die Note der Projektpräsentation / Landesverordnung über die Erteilung von Zeugnissen, Noten (Projektnote) gewertet? und anderen ergänzenden Angaben in Zeugnissen (18.06.2018) Wenn die Schülerin oder der Schüler durch die ESA-Prüfung die 10. Klasse erreicht hat, kann die Projektarbeit für den MSA angerechnet werden. - 11 -
Zugangsberechtigung zur Einführungsphase der Oberstufe kein Fach wurde mit Zugangsberechtigung einer 4 oder schlechter zur Einführungsphase bewertet** der Oberstufe mind. ein Fach dieser die 4 wurde in Deutsch, Zugangsberechtigung Fächergruppe wurde Mathe oder Englisch zur Einführungsphase mind. mit 2 bewertet max. ein Fach wurde erteilt der Oberstufe (Noten- mind. 3,0)** mit einer 4 bewertet, MSA bestanden* alle anderen sind besser** die 4 wurde nicht in Zugangsberechtigung Deutsch, Mathe oder zur Einführungsphase Englisch erteilt der Oberstufe mehr als ein Fach keine wurde mit einer 4 oder Zugangsberechtigung schlechter bewertet zur Oberstufe Alle Notenangaben beziehen sich auf die Anforderungsebene Mittlerer Schulabschluss (= **). * wenn keine Teilnahme am MSA erfolgt ist, dann müssen die Gesamtjahresnoten eines erfolgreichen MSA entsprechen. ** dieses kann auch durch eine mündliche Zusatzprüfung (nicht in Englisch) erreicht werden. - 12 -
MSA: Wie kommen die Endnoten zustande? Deutsch, Mathe, Englisch: Die Vornote zählt doppelt, die Prüfungsnote einfach. Beispiel: Vornote MSA 5, Abschlussarbeit: MSA 4 Endnote: (5+5+4): 3 = 14/3 = 4,67 → MSA 5 Bei zusätzlicher mündlicher Prüfung in Deutsch oder Mathe: Vornote: MSA 5 Abschlussarbeit: MSA 4 Prüfungsnote gesamt: MSA 3,5 Prüfungsnote mündlich: MSA 3 → MSA 3 (runden zugunsten des Schülers) Endnote: (5+5+3) :3 = 4,33 → MSA 4 _________________________________________________ Fächer ohne Abschlussprüfung (weder mündlich noch schriftlich): Die Endnote entspricht der Vornote. _________________________________________________ Fächer mit zusätzlicher mündlicher Prüfung ohne vorangegangene Abschlussprüfung: Vornote: MSA 5 mündliche Prüfung: MSA 3 Endnote: (5+5+3):3 = 13 : 3 = 4,33 → MSA 4 _________________________________________________ VORNOTEN können nachträglich nicht mehr durch Referate/Präsentationen/ schriftliche Ausführungen verändert werden!!! Quelle: Gemeinschaftsschulverordnung § 17 Abs. 1 und 2 - 13 -
Entwicklungsmöglichkeiten nach der 10. Klasse Was kann ich mit dem MSA machen? Prognose AHR und Befreiung vom MSA MSA MSA auf Elternantrag geschafft nicht geschafft (wird nicht empfohlen) Versetzung in die 11. Klasse (Voraussetzungen beachten) automatische Versetzung Wiederholung Klasse 10 in den 11. Jahrgang (nur einmal möglich) Berufliches Gymnasium Ziel: Allgemeine Hochschulreife (Abitur) Berufsausbildung (Bewerbung mit ESA) Berufsausbildung Berufsfachschule (BFS) Ziel: MSA in zwei Jahren, Bewerbungsfrist: Februar Berufsfachschule (BFS) Ziel: Fachhochschulreife Bewerbungsfrist: Februar Ausbildungsvorbereitendes Jahr (AV- SH) Ausbildungsvorbereitendes Jahr Ziel: MSA und (AV_SH) Berufsausbildung finden Ziel: Berufsausbildung finden Bewerbung vor/in den Sommerferien (BS Pi) Bewerbung vor/in den Achtung: Diese Sommerferien Übersicht stellt die häufigsten Möglichkeiten dar und Frewilligendienste Berufsvorbereitende gibt keine Garantie auf Freiwilliges soziales Jahr (FSJ) Bildungsmaßnahme (BVB) Vollständigkeit ab. oder über die Arbeitsagentur Bundesfreiwilligendienst (BFD) Beratung erfolgt bei der Schulleitung, den Einstiegsqualifikation (EQ) Berufsberatern, der bezahltes, 6 - 12 monatiges Praktikum Einstieg in den Arbeitsmarkt Agentur für Arbeit … zur Berufsvorbereitung über die mit Hilfsarbeiten - 14 - Arbeitsagentur (Warte-/Reifezeit für spätere Beginn spätestens im Febuar Ausbildung)
Merkblatt für Anwesenheit, Abwesenheit, Beurlaubungen und Entschuldigungen ab dem 9. Jahrgang Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen. Hinweise zur Sicherung des regelmäßigen Schulbesuches aller Schülerinnen und Schüler sind im in den § 4, 11, 15 und 26 (Schleswig-Holsteinischen Schulgesetz ), im §6 (OAPVO) und in der Landesverordnung schulärztliche Aufgaben nachzulesen. Krankheit Schritt 1: Benachrichtigung der Klassenleitung und der Fachlehrkräfte: Die Abwesenheit im Unterricht fordert zwingend eine Benachrichtigung der Klassenleitung. Diese kann per E-Mail an klaus-groth-schule.tornesch@schule.landsh.de oder mit Hilfe einer klasseninternen Regelung erfolgen. Dauert die Krankheit länger, muss spätestens am dritten Tag die Klassenleitung, falls bislang noch nicht geschehen, zusätzlich schriftlich (z.B. per E-Mail) informiert werden. Die Abwesenheit bei Leistungsnachweisen fordert neben der Benachrichtigung der Klassenleitung eine Schulunfähigkeitsbescheinigung ohne Diagnose des besuchten Arztes. Die Ausstellung dieser Bescheinigung sollte nach Möglichkeit am Klassenarbeitstermin erfolgen. Erst dadurch wird die Berechtigung des Nachschreibens erlangt. Schritt 2: Entschuldigung im Krankheitsfall Entschuldigungen im Krankheitsfall können wie folgt erfolgen: einfache Entschuldigung der Schülerin und Schüler durch seine Eltern oder bei Volljährigkeit, die Schülerin oder der Schüler selbst • Bescheinigung über einen erfolgten Arztbesuch • ärztliche Schulunfähigkeitsbescheinigung ohne Diagnose • nur nach Feststellung einer Bescheinigungspflicht durch den Schulleiter: ab dem 1. Krankheitstag: ärztliche Schulunfähigkeitsbescheinigung ohne Diagnose Alle Schülerinnen und Schüler führen ein Heft, in das die Entschuldigungen eingetragen und ärztliche Bescheinigungen eingeklebt werden. Die Entschuldigungen werden den Klassen- bzw. den Kurslehrern unverzüglich vorgelegt, damit diese im digitalen Klassenbuch (WebUntis) vermerkt werden können. Die Vorlage wird im Entschuldigungsheft quittiert. - 15 -
Jede Lehrkraft hat das Recht, Entschuldigungen zurückzuweisen, die nicht plausibel erscheinen bzw. ab der zweiten Stunde nach der Fehlzeit vorgelegt werden. Darüber hinaus kann eine Bescheinigungspflicht auch für einzelne Kurse beschlossen werden. Unentschuldigte Fehlzeiten Unentschuldigte Fehlzeiten gehen in die Note mit Ungenügend für die betreffende Stunde ein. Bei mehrfachen unentschuldigten Fehlzeiten kann der gesamte Kurs mit Ungenügend bewertet werden. Dieses wird vorher schriftlich angekündigt. Unentschuldigtes Fehlen bei Klassenarbeiten geht in die schriftliche Note mit Ungenügend für die betreffende Klassenarbeit ein. Die Nachschreibemöglichkeit entfällt. Beurlaubungen Grundsätzlich müssen Beurlaubungen im Voraus, nach Bekanntwerden des Grundes, schriftlich bei der Klassenleitung beantragt werden (bis zu fünf Tagen). Beurlaubungen in länger als fünf Tage müssen über den Schulleiter beantragt werden. Beurlaubungen in Verbindung mit Schulferien sind nicht möglich. Tipps Sorge bitte in deinem eigenen Interesse dafür, dass bei längeren Erkrankungen die Entschuldigung per Post, E-Mail oder Boten in der Schule eintrifft und alle betreffenden Lehrkräfte erreicht. Solltest du aus außergewöhnlichen oder absehbaren Gründen längere Zeiten im Unterricht fehlen müssen, zeige dies bitte unbedingt vorher schriftlich bei dem entsprechenden Koordinator an. Gleiches gilt für außergewöhnliche gesundheitliche Belastungen. Hier werden nach individuellen Lösungen gesucht. Nur auf diese Art kann Unterstützung gewährt werden bzw. Streit vermieden werden. Informationsstand: August 2020 - 16 -
Erklärung über Anwesenheit, Abwesenheit, Beurlaubungen und Entschuldigungen ab dem 9. Jahrgang Klasse: ________________ Nachname, Vorname: ________________________________________________________________ Das Merkblatt für Anwesenheit, Abwesenheit, Beurlaubungen und Entschuldigungen habe ich zur Kenntnis genommen und verstanden. ________________ _________________________________ Datum Unterschrift der Schülerin / des Schülers ________________ _____________________________________ Datum Unterschrift des / der Erziehungsberechtigten - 17 -
Rechtliche Hinweise – Exemplar zur Abgabe Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, bitte beachten Sie folgende rechtliche Bestimmungen und Hinweise für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Bitte bestätigen Sie die Kenntnisnahme mit Ihrer Unterschrift und bringen den Abschnitt am Elternabend mit und übergeben sie diesen der Klassenlehrkraft. Herzliche Grüße Martin Rosenkranz - Stufenleitung 9/10 – Fehlzeiten Ab dem 9. Schuljahr gelten zusätzliche Regelungen in Bezug auf Fehlzeiten und deren Entschuldigungen. Insbesondere möchte ich darauf hinweisen, dass nach jedem Fehlen bei Leistungsüberprüfungen (Klassenarbeiten, Tests oder alternativen Leistungsnachweisen) zwingend eine Bescheinigung durch einen Arzt vorgelegt werden muss. Die genauen Regelungen sind Ihnen am ersten Schultag oder im vergangenen Schuljahr zugegangen zugleich sind sie in dieser Infomappe noch einmal abgedruckt. Mit der Vollendung von 9. Schulbesuchsjahren endet die Vollzeitschulpflicht und es beginnt die sogenannte Berufsschulpflicht (§§20-24 SchulG S-H). Alle Schülerinnen und Schüler im 10. Jahrgang haben sich bewusst dafür entschieden, weiter an der KGST zur Schule zu gehen. Alternative Schul- und Ausbildungswege wurden Ihnen in Beratungsgesprächen (u.a. LEGs) dargelegt. Leider kommt es vereinzelt zu Vorfällen des Absentismus, dh. Schüler bleiben unentschuldigt dem Unterricht fern. In diesen Fällen wird nach der „Handlungsempfehlung zum Vorgehen bei Schulabwesenheit im Kreis Pinneberg“ gehandelt. Nach der Vollendung der Vollzeitschulpflicht kann nach 20 unentschuldigten Unterrichtsstunden innerhalb von 30 Tagen eine Entlassung vorgenommen werden (§19 SchulG S-H), es beginnt dann die Berufsschulpflicht. ESA / MSA Die Übersichten zu den Abschlüssen auf den folgenden Seiten stellen die gesetzlichen Vorgaben in ansprechender Form dar. Dieses wurde nach bestem Wissen und Gewissen getan. Die einzig rechtsverbindlichen Quellen stellen die „Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVO)“ vom 21. Juni 2019 und das „Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchulG)“ in der Fassung vom 14.12.2017 und die entsprechenden Erlasse dar. Weitere Informationen zu den Abschlüssen und Material zum Üben finden Sie auf: za.schleswig-holstein.de Anerkennung der „rechtlichen Hinweise“ für die Jahrgänge 9 und 10 Schülername: ________________________________ Klasse: ___________ Hiermit bestätige ich den Erhalt des Informationsmaterials und die enthaltenen Hinweise auf die schulinternen und landesweiten Regularien und Bestimmungen, insbesondere die der GemVo und des SchulG. Datum: ___________________ Unterschrift: _____________________________________________ - 18 -
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