Informationen für den Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen
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Informationen für den Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen Stand: 23.10.2020 Änderungen sind hervorgehoben EINFÜHRUNG Die aktuellen Gegebenheiten und die schwer einschätzbare zukünftige Entwicklung der Corona-Pandemie macht es notwendig, dass Schulen ein Hygienekonzept entwickeln, um jederzeit einen geregelten Unterrichtsbetrieb für alle anwesenden Personen in der Schule sicherzustellen. Unser Konzept basiert auf den durch das Kultusministerium und das Sozialministerium erlassenen einschlägigen Verordnungen. Diese sind unter https://km- bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/Coronavirus nachzulesen. Zum anderen nimmt unser Hygienekonzept aber auch die Erfahrungen und Rückmeldungen der Schüler, Eltern und Kollegen auf. Dabei ist stets zu berücksichtigen, dass neue Pandemielagen und Verordnungen jederzeit eine Anpassung, Änderung oder Ergänzung dieses Plans notwendig machen können. ALLGEMEINE HYGIENE- UND ABSTANDSREGELN Abstandsgebot: Die Lehrkräfte, Eltern, Beschäftigte und andere Erwachsene haben untereinander ein Abstandsgebot von mind. 1,50 m einzuhalten. Zu und zwischen den Schülerinnen und Schülern gilt das Abstandsgebot von 1,50 m in den großen Pausen im Freien, falls die Maske abgenommen wird. Konstante Gruppenzusammensetzungen: Im Bedarfsfall müssen Infektionsketten nachvollzogen werden können. Daher sind möglichst konstante Gruppenzusammensetzungen notwendig. Fachunterricht findet, falls möglich, im gesamten Klassenverband statt. Mund-Nasen-Bedeckung (Maske): Ab Montag, den 19.10.2020 ist das Tragen einer Mund- Nasenbedeckung während des Unterrichts in allen Fächern verpflichtend (vorsorgliche Anordnung des Kultusministeriums vom 16.10.2020 aufgrund der bald folgenden Ausrufung der Pandemiestufe 3). Zudem ist weiterhin für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, weitere Bedienstete sowie Besucher das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maske) auf dem gesamten Schulgelände, den Gängen, den Treppenhäusern sowie den Toiletten verpflichtend. Es besteht ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für Lehrkräfte und andere Personen (anderes Personal, Besucher, etc.), die entgegen der rechtlichen Vorgaben keine Maske tragen. Das Tragen einer Maske ab Klasse 5 in allen Fächern während des Unterrichts ist ab der Pandemiestufe 3 des Landes Baden-Württemberg verpflichtend. Das Kultusministerium benachrichtigt die Schulen sobald diese Pandemiestufe ausgerufen und wieder zurückgenommen wird. Aufgrund der besonderen Belastung durch das Maskentragen 1
während des ganzen Schultages, hat das Kultusministerium reagiert und sieht eine Ausnahme für die Pausenzeiten vor: Solange sich die Schülerinnen und Schüler außerhalb der Gebäude in den Pausenzeiten (erste und zweite große Pause) aufhalten und den Mindestabstand von 1,50 m einhalten, können Sie die Maske abnehmen. Aus diesem Grund werden die kurzen Frühstückspausen (siehe unten) wieder abgeschafft. Das Essen und Trinken soll wieder in den großen Pausen stattfinden. Krankheitszeichen (Gesundheitsbestätigung auf Homepage der MRS): Sollten die für eine Corona-Erkrankung typischen Symptome (Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust des Geschmacks-/Geruchsinns, Halsschmerzen) auftreten, sollen die Schüler zu Hause bleiben. Die Handreichung zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen ist hierbei zu beachten! Für die Zeit nach Ferienabschnitten ist eine Gesundheitsbestätigung abzugeben. Da dieses Schreiben für den Schulbesuch Ihres Kindes unerlässlich ist, wird darum gebeten dieses am ersten Tag des Schulbesuches nach den Ferienabschnitten bei dem Klassenlehrer abzugeben. Die Fassung des Kultusministeriums vom 02.09.2020 ist hierbei die einzig gültige und befindet sich auf der Homepage der MRS. Die Schülerinnen und Schüler bekommen diese vor jedem Ferienabschnitt in Kopie ausgehändigt. weitere Hygienevorgaben: • Vermeidung von Körperkontakt (Händeschütteln, Abklatschen, Umarmen) • Reduzierung von Kontakten zu den Schülern anderer Klassen (siehe auch Pausenregelung) • Regelmäßiges Händewaschen und Desinfizieren der Hände • Beachtung der Höchstzahl (Hinweisschilder) an den Toiletten, wie viele Schüler sich gleichzeitig in diesen Räumlichkeiten aufhalten dürfen REGELBETRIEB UNTER PANDEMIEBEDINGUNGEN: ORGANISATION DES SCHULTAGES Bezüglich des Ablaufs des Schultages gelten folgende Regelungen: Ankommen: Um Schüleransammlungen zu vermeiden, ist ab 7:45 Uhr das Betreten des Gebäudes (mit Mund-Nasenschutz) möglich. Die Schüler begeben sich direkt in ihren Klassenraum, unabhängig davon, welches Fach in der ersten Stunde unterrichtet wird. Die Schüler werden stets vom Fachlehrer (z.B. Chemie, Biologie) im Klassenraum abgeholt. Dies gilt für jede Stunde. Für den ersten Tag nach den Ferien, dem 14.09.2020, gelten, wie bereits im Elternbrief vor den Ferien erwähnt, andere Zeiten. Pausen: Das Essen und Trinken in den Hofpausen ist wieder möglich (Einhaltung der Abstandsregelung). Der Pausenhof wird in einzelne Bereiche eingeteilt. Folgende Jahrgänge begeben sich bitte in folgende Bereiche: 2
Jahrgang 5: Bereich vor dem Gymnasium/Notausgang im hinteren Bereich Jahrgang 6/7/8: Bereich üblicher Pausenhof der MRS/Bistro Jahrgang 9/10: Bereich vor dem Hauptausgang Eine Einweisung der Schüler über die Pausenorganisation und die räumliche Gestaltung erfolgt am ersten Schultag durch die Klassenlehrer. Regenpause: Eine Regenpause wird über die Lautsprecheranlage bekannt gegeben. Die Schüler bleiben die gesamte Zeit im Klassenraum. Die Schüler sind gehalten, die geltenden Regeln des gemeinsamen Miteinanders einzuhalten. Aufsichten stellen den geregelten Pausenablauf sicher. Regelungen für den Sportunterricht (ab Pandemiestufe 3): Ab Pandemiestufe 3 gilt für den Sportunterricht und entsprechenden außerunterrichtlichen Tätigkeiten (z.B. Sport-AGs, etc.), dass alle Betätigungen ausgeschlossen sind, für die ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist. Lehrkräften ist es gestattet, mit einer Mund-Nasen- Bedeckung Sicherheits- und Hilfestellung zu geben. Essen und Trinken: Pausenbrote und Getränke sind von zuhause mitzubringen. Das Schulbistro wird im kommenden Schuljahr wieder betrieben und steht ausschließlich den Schülerinnen und Schülern der MRS zu Verfügung. Es wird hygienisch verpackte Pausentüten geben, die käuflich während der großen Pausen erworben werden können. Der Verkauf findet überwiegend im Freien statt. Im Falle der Ausrufung einer Pandemiestufe 3 und einer damit verbundenen Pflicht zum Tragen einer Maske in den Unterrichtsräumen, dürfen die Masken für den Zeitraum der Nahrungsaufnahme in den Klassenräumen abgenommen werden. Lüften: Das regelmäßige und richtige Lüften ist besonders wichtig. Besonders in der kalten Jahreszeit ist es nicht möglich, dass die Fenster permanent geöffnet sind. Aus diesem Grund gilt, dass alle 15 Minuten für 3 Minuten alle Fenster im Unterrichtsraum geöffnet werden („Stoßlüftung“). Zudem soll diese Art der Lüftung auch in den Pausen stattfinden. Toiletten: In den Toilettenräumen sollen sich max. 4 Schülerinnen oder Schüler gleichzeitig aufhalten. Auch in diesem Bereich gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund- Nasen-Schutzes. Grundsätzlich sind die Toiletten während der Unterrichtszeit zu nutzen, so dass es hier zu keinen Ansammlungen kommt. Die tägliche Reinigung des ganzen Schulhauses erfolgt nach Verordnungslage (DIN 7749) durch Fachkräfte nach der Unterrichtszeit. Warten vor Fachräumen: Die Schüler warten nicht vor den Fachräumen sondern werden vom jeweiligen Fachlehrer im Klassenzimmer abgeholt. Wegesystem: Die gekennzeichnete Wegeführung im Schulhaus, die zur Vermeidung von unmittelbaren Kontakten dient, ist einzuhalten. Hierzu erfolgt eine Einweisung durch die Lehrkräfte am ersten Unterrichtstag. In den Treppenaufgängen und Gängen 3
ist hintereinander zu laufen. Im Fall einer Begegnung ist größtmöglicher Abstand zu halten. Unterrichtsende: Nach Unterrichtsende ist das Schulgelände zügig zu verlassen, so dass weitere Ansammlungen vermieden werden. Die Ausgänge ergeben sich aus der Regelung der Hofpausen: Jahrgang 5: Bereich vor dem Gymnasium/Notausgang im hinteren Bereich Jahrgang 6/7/8: Bereich üblicher Pausenhof der MRS/Bistro Jahrgang 9/10: Bereich vor dem Hauptausgang UNTERRICHT IM SCHULJAHR 2020/21: BILDUNGSPLÄNE, LEISTUNGSMESSUNG, PRÜFUNGEN Bildungsplan: Das Kerncurriculum des Bildungsplans, das auf drei Viertel der Unterrichtszeit ausgelegt ist, ist verpflichtende Grundlage für den Unterricht im Schuljahr 2020/21. Der Stundenplan der Klassen bzw. Lerngruppen wird im Schuljahr 2020/21 auf Basis der regulären Stundentafel erstellt. Dies gilt auch für den fachpraktischen Unterricht in den Fächern Sport und Musik. Die Stoffverteilungspläne in den einzelnen Fächern werden soweit als möglich innerhalb der Klassenstufen abgestimmt. Übergabe Schuljahr 2019/2020 zum Schuljahr 2020/21 : Bei der Übergabe der Klassen bzw. Lerngruppen zum Schuljahreswechsel informiert die abgebende Lehrkraft eines Faches die aufnehmende Lehrkraft zum Lernstand der Klassen im jeweiligen Fach, so dass die aufnehmende Lehrkraft im neuen Schuljahr daran anknüpfen kann. Leistungsmessung: Die Leistungsmessung wird grundsätzlich nach der Notenbildungsverordnung vorgenommen. Grundsätzlich werden alle Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Unterricht erbracht wurden, in die Leistungsfeststellung einbezogen. Unterrichtsinhalte eines möglichen Fernunterrichts im Schuljahr 2020/21, die dort erarbeitet, geübt oder vertieft wurden, können Gegenstand einer Leistungsfeststellung sein. Die in der Notenbildungsverordnung vorgegebene Mindestanzahl an Klassenarbeiten kann unterschritten werden, es ist jedoch mindestens eine Klassenarbeit bzw. schriftlicher Leistungsnachweis pro Halbjahr in den jeweiligen Fächern erforderlich. Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS): Die Verpflichtung zur Durchführung einer „gleichwertigen Feststellung von Leistungen“ (GFS) gemäß § 9 Absatz 5 der Notenbildungsverordnung ist ausgesetzt. Sofern ein Schüler eine GFS ausdrücklich wünscht (und dem Lehrer dies bis zu den Herbstferien bekannt gibt), kann er diese Leistung im Präsenzbetrieb erbringen. 4
ZUSAMMENARBEIT MIT DEN ELTERN Die regelmäßige und transparente Kommunikation von Schulleitung, Lehrkräften und Eltern ist eine notwendige Voraussetzung für den Bildungserfolg der Schüler. Gespräche mit Erziehungsberechtigten sind jederzeit in Präsenz möglich, sofern die Hygieneregeln Berücksichtigung finden. Auch können digitale Lösungen zum Einsatz kommen. Bezüglich des ersten Elternabends ist die Schule in Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Elternvertretern an der Erarbeitung einer sinnvollen und praktikablen Lösung, die sowohl der berechtigten Forderung nach direktem Eltern-Lehrerkontakt als auch den hygienischen Notwendigkeiten Rechnung trägt. AUßERUNTERRICHTLICHE UND SONSTIGE VERANSTALTUNGEN Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen wie Schullandheimaufenthalte, Schüleraustausch oder Studienreisen sind im ersten Halbjahr untersagt. Die Regelung für das zweite Halbjahr wird rechtzeitig kommuniziert. Andere außerunterrichtliche Veranstaltungen können stattfinden, sofern die jeweils geltenden Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. Ab Pandemiestufe 3 ist die Durchführung sämtlicher außerunterrichtlicher Veranstaltungen untersagt. Schulveranstaltungen, deren Beteiligte nicht der konstanten Gruppenzusammensetzung entsprechen, sind durch die Wahl geeigneter Räumlichkeiten und entsprechender Formate so zu gestalten, dass sie den Regelungen der Corona-Verordnung für Ansammlungen und Veranstaltungen (§§ 9 und 10) genügen. Dies betrifft beispielsweise die Aufnahme von Schülern in Klasse 5 (unter Beteiligung der Eltern), Informationsveranstaltungen für den Übergang von der Grundschule in die weiterführenden Schulen oder zur Schullaufbahnentscheidung sowie Veranstaltungen gemäß der Verwaltungsvorschrift Berufliche Orientierung. Wie sich dies für unsere Veranstaltungen im Einzelnen darstellt, werden wir zeitnah bekanntgeben. Praxiserfahrungen im Rahmen der Verwaltungsvorschrift Berufliche Orientierung sind unter Beachtung der Hygieneregeln möglich. Das BORS-Praktikum in Klasse 9 ist vorgesehen. KONFERENZEN UND BESPRECHUNGEN Konferenzen und Besprechungen als Präsenzveranstaltungen – wie Klassenpflegschaftssitzungen, Elternbeiratssitzungen, Sitzungen der SMV oder auch der Schulkonferenz - müssen weiterhin auf das absolut notwendige Maß begrenzt werden. Dabei ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes und der Hygienevorgaben zu achten. Auch hier ist die Schule gemeinsam mit den Elternvertretern dabei, zielführende und umsetzbare Lösungen zu erarbeiten. 5
SCHLUSSBEMERKUNG Abschließend sei nochmals erwähnt, dass die Inhalte dieses Konzeptes dem Planungsstand 22.10.2020 unterliegen. Die dynamische Entwicklung der Pandemie und der damit verbundenen Vorgaben können – auch kurzfristige – Anpassungen des Konzeptes nach sich ziehen. Für Rückfragen stehen Ihnen die Klassen- und Fachlehrer sowie die Mitglieder des Schulleitungsteams gerne zur Verfügung. 6
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