Informationen für den Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen

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Informationen für den Präsenzunterricht unter
                 Pandemiebedingungen
Stand: 23.10.2020                                        Änderungen sind hervorgehoben

EINFÜHRUNG
Die aktuellen Gegebenheiten und die schwer einschätzbare zukünftige Entwicklung der
Corona-Pandemie macht es notwendig, dass Schulen ein Hygienekonzept entwickeln, um
jederzeit einen geregelten Unterrichtsbetrieb für alle anwesenden Personen in der Schule
sicherzustellen.
Unser Konzept basiert auf den durch das Kultusministerium und das Sozialministerium
erlassenen     einschlägigen    Verordnungen.       Diese    sind   unter    https://km-
bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/Coronavirus nachzulesen.
Zum anderen nimmt unser Hygienekonzept aber auch die Erfahrungen und Rückmeldungen
der Schüler, Eltern und Kollegen auf. Dabei ist stets zu berücksichtigen, dass neue
Pandemielagen und Verordnungen jederzeit eine Anpassung, Änderung oder Ergänzung
dieses Plans notwendig machen können.

ALLGEMEINE HYGIENE- UND ABSTANDSREGELN

Abstandsgebot: Die Lehrkräfte, Eltern, Beschäftigte und andere Erwachsene haben
untereinander ein Abstandsgebot von mind. 1,50 m einzuhalten. Zu und zwischen den
Schülerinnen und Schülern gilt das Abstandsgebot von 1,50 m in den großen Pausen im
Freien, falls die Maske abgenommen wird.

Konstante Gruppenzusammensetzungen: Im Bedarfsfall müssen Infektionsketten
nachvollzogen      werden  können.     Daher      sind       möglichst       konstante
Gruppenzusammensetzungen notwendig. Fachunterricht findet, falls möglich, im gesamten
Klassenverband statt.

Mund-Nasen-Bedeckung (Maske): Ab Montag, den 19.10.2020 ist das Tragen einer Mund-
Nasenbedeckung während des Unterrichts in allen Fächern verpflichtend (vorsorgliche
Anordnung des Kultusministeriums vom 16.10.2020 aufgrund der bald folgenden Ausrufung
der Pandemiestufe 3). Zudem ist weiterhin für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, weitere
Bedienstete sowie Besucher das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maske) auf dem
gesamten Schulgelände, den Gängen, den Treppenhäusern sowie den Toiletten
verpflichtend. Es besteht ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für Lehrkräfte und andere
Personen (anderes Personal, Besucher, etc.), die entgegen der rechtlichen Vorgaben keine
Maske tragen. Das Tragen einer Maske ab Klasse 5 in allen Fächern während des Unterrichts
ist ab der Pandemiestufe 3 des Landes Baden-Württemberg verpflichtend. Das
Kultusministerium benachrichtigt die Schulen sobald diese Pandemiestufe ausgerufen und
wieder zurückgenommen wird. Aufgrund der besonderen Belastung durch das Maskentragen
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während des ganzen Schultages, hat das Kultusministerium reagiert und sieht eine
Ausnahme für die Pausenzeiten vor: Solange sich die Schülerinnen und Schüler außerhalb
der Gebäude in den Pausenzeiten (erste und zweite große Pause) aufhalten und den
Mindestabstand von 1,50 m einhalten, können Sie die Maske abnehmen. Aus diesem Grund
werden die kurzen Frühstückspausen (siehe unten) wieder abgeschafft. Das Essen und
Trinken soll wieder in den großen Pausen stattfinden.

Krankheitszeichen (Gesundheitsbestätigung auf Homepage der MRS): Sollten die für eine
Corona-Erkrankung typischen Symptome (Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust
des Geschmacks-/Geruchsinns, Halsschmerzen) auftreten, sollen die Schüler zu Hause
bleiben. Die Handreichung zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen ist
hierbei zu beachten!
Für die Zeit nach Ferienabschnitten ist eine Gesundheitsbestätigung abzugeben. Da dieses
Schreiben für den Schulbesuch Ihres Kindes unerlässlich ist, wird darum gebeten dieses am
ersten Tag des Schulbesuches nach den Ferienabschnitten bei dem Klassenlehrer abzugeben.
Die Fassung des Kultusministeriums vom 02.09.2020 ist hierbei die einzig gültige und
befindet sich auf der Homepage der MRS. Die Schülerinnen und Schüler bekommen diese
vor jedem Ferienabschnitt in Kopie ausgehändigt.

weitere Hygienevorgaben:

           •   Vermeidung von Körperkontakt (Händeschütteln, Abklatschen,
               Umarmen)
           •   Reduzierung von Kontakten zu den Schülern anderer Klassen (siehe
               auch Pausenregelung)
           •   Regelmäßiges Händewaschen und Desinfizieren der Hände
           •   Beachtung der Höchstzahl (Hinweisschilder) an den Toiletten, wie viele
               Schüler sich gleichzeitig in diesen Räumlichkeiten aufhalten dürfen

REGELBETRIEB UNTER PANDEMIEBEDINGUNGEN: ORGANISATION DES SCHULTAGES

Bezüglich des Ablaufs des Schultages gelten folgende Regelungen:

Ankommen: Um Schüleransammlungen zu vermeiden, ist ab 7:45 Uhr das Betreten
des Gebäudes (mit Mund-Nasenschutz) möglich. Die Schüler begeben sich direkt in
ihren Klassenraum, unabhängig davon, welches Fach in der ersten Stunde
unterrichtet wird. Die Schüler werden stets vom Fachlehrer (z.B. Chemie, Biologie) im
Klassenraum abgeholt. Dies gilt für jede Stunde. Für den ersten Tag nach den Ferien,
dem 14.09.2020, gelten, wie bereits im Elternbrief vor den Ferien erwähnt, andere
Zeiten.

Pausen: Das Essen und Trinken in den Hofpausen ist wieder möglich (Einhaltung der
Abstandsregelung). Der Pausenhof wird in einzelne Bereiche eingeteilt. Folgende
Jahrgänge begeben sich bitte in folgende Bereiche:

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Jahrgang 5: Bereich vor dem Gymnasium/Notausgang im hinteren Bereich
Jahrgang 6/7/8: Bereich üblicher Pausenhof der MRS/Bistro
Jahrgang 9/10: Bereich vor dem Hauptausgang

Eine Einweisung der Schüler über die Pausenorganisation und die räumliche
Gestaltung erfolgt am ersten Schultag durch die Klassenlehrer.

Regenpause: Eine Regenpause wird über die Lautsprecheranlage bekannt gegeben.
Die Schüler bleiben die gesamte Zeit im Klassenraum. Die Schüler sind gehalten, die
geltenden Regeln des gemeinsamen Miteinanders einzuhalten. Aufsichten stellen
den geregelten Pausenablauf sicher.

Regelungen für den Sportunterricht (ab Pandemiestufe 3): Ab Pandemiestufe 3 gilt
für den Sportunterricht und entsprechenden außerunterrichtlichen Tätigkeiten (z.B.
Sport-AGs, etc.), dass alle Betätigungen ausgeschlossen sind, für die ein unmittelbarer
Körperkontakt erforderlich ist. Lehrkräften ist es gestattet, mit einer Mund-Nasen-
Bedeckung Sicherheits- und Hilfestellung zu geben.

Essen und Trinken: Pausenbrote und Getränke sind von zuhause mitzubringen. Das
Schulbistro wird im kommenden Schuljahr wieder betrieben und steht ausschließlich
den Schülerinnen und Schülern der MRS zu Verfügung. Es wird hygienisch verpackte
Pausentüten geben, die käuflich während der großen Pausen erworben werden
können. Der Verkauf findet überwiegend im Freien statt. Im Falle der Ausrufung einer
Pandemiestufe 3 und einer damit verbundenen Pflicht zum Tragen einer Maske in den
Unterrichtsräumen, dürfen die Masken für den Zeitraum der Nahrungsaufnahme in
den Klassenräumen abgenommen werden.

Lüften: Das regelmäßige und richtige Lüften ist besonders wichtig. Besonders in der
kalten Jahreszeit ist es nicht möglich, dass die Fenster permanent geöffnet sind. Aus
diesem Grund gilt, dass alle 15 Minuten für 3 Minuten alle Fenster im
Unterrichtsraum geöffnet werden („Stoßlüftung“). Zudem soll diese Art der Lüftung
auch in den Pausen stattfinden.

Toiletten: In den Toilettenräumen sollen sich max. 4 Schülerinnen oder Schüler
gleichzeitig aufhalten. Auch in diesem Bereich gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-
Nasen-Schutzes. Grundsätzlich sind die Toiletten während der Unterrichtszeit zu
nutzen, so dass es hier zu keinen Ansammlungen kommt. Die tägliche Reinigung des
ganzen Schulhauses erfolgt nach Verordnungslage (DIN 7749) durch Fachkräfte nach
der Unterrichtszeit.

Warten vor Fachräumen: Die Schüler warten nicht vor den Fachräumen sondern
werden vom jeweiligen Fachlehrer im Klassenzimmer abgeholt.

Wegesystem: Die gekennzeichnete Wegeführung im Schulhaus, die zur Vermeidung
von unmittelbaren Kontakten dient, ist einzuhalten. Hierzu erfolgt eine Einweisung
durch die Lehrkräfte am ersten Unterrichtstag. In den Treppenaufgängen und Gängen

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ist hintereinander zu laufen. Im Fall einer Begegnung ist größtmöglicher Abstand zu
halten.

Unterrichtsende: Nach Unterrichtsende ist das Schulgelände zügig zu verlassen, so
dass weitere Ansammlungen vermieden werden. Die Ausgänge ergeben sich aus der
Regelung der Hofpausen:

Jahrgang 5: Bereich vor dem Gymnasium/Notausgang im hinteren Bereich
Jahrgang 6/7/8: Bereich üblicher Pausenhof der MRS/Bistro
Jahrgang 9/10: Bereich vor dem Hauptausgang

UNTERRICHT IM SCHULJAHR 2020/21: BILDUNGSPLÄNE, LEISTUNGSMESSUNG,
PRÜFUNGEN

Bildungsplan: Das Kerncurriculum des Bildungsplans, das auf drei Viertel der
Unterrichtszeit ausgelegt ist, ist verpflichtende Grundlage für den Unterricht im
Schuljahr 2020/21.
Der Stundenplan der Klassen bzw. Lerngruppen wird im Schuljahr 2020/21 auf Basis
der regulären Stundentafel erstellt. Dies gilt auch für den fachpraktischen Unterricht
in den Fächern Sport und Musik.
Die Stoffverteilungspläne in den einzelnen Fächern werden soweit als möglich
innerhalb der Klassenstufen abgestimmt.

Übergabe Schuljahr 2019/2020 zum Schuljahr 2020/21 : Bei der Übergabe der
Klassen bzw. Lerngruppen zum Schuljahreswechsel informiert die abgebende
Lehrkraft eines Faches die aufnehmende Lehrkraft zum Lernstand der Klassen im
jeweiligen Fach, so dass die aufnehmende Lehrkraft im neuen Schuljahr daran
anknüpfen kann.

Leistungsmessung: Die Leistungsmessung wird grundsätzlich nach der
Notenbildungsverordnung vorgenommen.
Grundsätzlich werden alle Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Unterricht
erbracht wurden, in die Leistungsfeststellung einbezogen. Unterrichtsinhalte eines
möglichen Fernunterrichts im Schuljahr 2020/21, die dort erarbeitet, geübt oder
vertieft wurden, können Gegenstand einer Leistungsfeststellung sein.
Die in der Notenbildungsverordnung vorgegebene Mindestanzahl an Klassenarbeiten
kann unterschritten werden, es ist jedoch mindestens eine Klassenarbeit bzw.
schriftlicher Leistungsnachweis pro Halbjahr in den jeweiligen Fächern erforderlich.

Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS): Die Verpflichtung zur
Durchführung einer „gleichwertigen Feststellung von Leistungen“ (GFS) gemäß § 9
Absatz 5 der Notenbildungsverordnung ist ausgesetzt. Sofern ein Schüler eine GFS
ausdrücklich wünscht (und dem Lehrer dies bis zu den Herbstferien bekannt gibt),
kann er diese Leistung im Präsenzbetrieb erbringen.

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ZUSAMMENARBEIT MIT DEN ELTERN
Die regelmäßige und transparente Kommunikation von Schulleitung, Lehrkräften und
Eltern ist eine notwendige Voraussetzung für den Bildungserfolg der Schüler.
Gespräche mit Erziehungsberechtigten sind jederzeit in Präsenz möglich, sofern die
Hygieneregeln Berücksichtigung finden. Auch können digitale Lösungen zum Einsatz
kommen.

Bezüglich des ersten Elternabends ist die Schule in Zusammenarbeit und Abstimmung
mit den Elternvertretern an der Erarbeitung einer sinnvollen und praktikablen
Lösung, die sowohl der berechtigten Forderung nach direktem Eltern-Lehrerkontakt
als auch den hygienischen Notwendigkeiten Rechnung trägt.

AUßERUNTERRICHTLICHE UND SONSTIGE VERANSTALTUNGEN
Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen wie Schullandheimaufenthalte,
Schüleraustausch oder Studienreisen sind im ersten Halbjahr untersagt. Die Regelung
für das zweite Halbjahr wird rechtzeitig kommuniziert. Andere außerunterrichtliche
Veranstaltungen können stattfinden, sofern die jeweils geltenden Hygiene- und
Abstandsregeln eingehalten werden. Ab Pandemiestufe 3 ist die Durchführung
sämtlicher außerunterrichtlicher Veranstaltungen untersagt.

Schulveranstaltungen,        deren       Beteiligte    nicht     der     konstanten
Gruppenzusammensetzung entsprechen, sind durch die Wahl geeigneter
Räumlichkeiten und entsprechender Formate so zu gestalten, dass sie den
Regelungen der Corona-Verordnung für Ansammlungen und Veranstaltungen (§§ 9
und 10) genügen. Dies betrifft beispielsweise die Aufnahme von Schülern in Klasse 5
(unter Beteiligung der Eltern), Informationsveranstaltungen für den Übergang von der
Grundschule in die weiterführenden Schulen oder zur Schullaufbahnentscheidung
sowie Veranstaltungen gemäß der Verwaltungsvorschrift Berufliche Orientierung.
Wie sich dies für unsere Veranstaltungen im Einzelnen darstellt, werden wir zeitnah
bekanntgeben.

Praxiserfahrungen im Rahmen der Verwaltungsvorschrift Berufliche Orientierung sind
unter Beachtung der Hygieneregeln möglich. Das BORS-Praktikum in Klasse 9 ist
vorgesehen.

KONFERENZEN UND BESPRECHUNGEN
Konferenzen und Besprechungen als Präsenzveranstaltungen – wie
Klassenpflegschaftssitzungen, Elternbeiratssitzungen, Sitzungen der SMV oder auch
der Schulkonferenz - müssen weiterhin auf das absolut notwendige Maß begrenzt
werden. Dabei ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes und der Hygienevorgaben
zu achten. Auch hier ist die Schule gemeinsam mit den Elternvertretern dabei,
zielführende und umsetzbare Lösungen zu erarbeiten.

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SCHLUSSBEMERKUNG
Abschließend sei nochmals erwähnt, dass die Inhalte dieses Konzeptes dem
Planungsstand 22.10.2020 unterliegen. Die dynamische Entwicklung der Pandemie
und der damit verbundenen Vorgaben können – auch kurzfristige – Anpassungen des
Konzeptes nach sich ziehen.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Klassen- und Fachlehrer sowie die Mitglieder des
Schulleitungsteams gerne zur Verfügung.

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