Erhöhen Sie Ihre Zusatzpension Ein guter Gemeinde-Rat

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Erhöhen Sie Ihre Zusatzpension Ein guter Gemeinde-Rat
Erhöhen Sie
             Ein guter
Ihre Zusatzpension
             Gemeinde-Rat

      %               Profitieren Sie mit
 4,25
   rä m ie
 P                       Eigenbeiträgen
             auf Ihr VBV-Pensionskonto
Erhöhen Sie Ihre Zusatzpension Ein guter Gemeinde-Rat
€ 1.000,- Prämienmodell (§ 108a EStG)
Erhöhen Sie Ihre Pension mit Eigenbeiträgen. Denken Sie bereits jetzt an Ihre
Zukunft und sorgen Sie mit Eigenbeiträgen vor, um Ihre Pension zu erhöhen.
Mit Ihrer VBV-Firmenpension können Sie gleich doppelt profitieren und diese
auch zur privaten Vorsorge nutzen. Dafür ist kein neues Vorsorgeprodukt mit
zusätzlichen Abschlusskosten nötig.

                                   Die Vorteile von Eigenbeiträgen auf Ihr
                                   VBV-Pensionskonto:

                                   Höhere Startpension
                                   Bei der Pensionskasse erfolgt die Kalkulation Ihrer zukünftigen Alters-
                                   pension auf Basis des „alten“ – meist noch hohen – vertraglich vereinbar-
                                   ten Rechnungszinssatzes*.

                                   4,25% staatliche Prämie für maximal € 1.000,–
                                   Gemäß § 108a EStG können Sie unabhängig von der Höhe des Arbeit-
                                   geberbeitrages bis zu € 1.000,– als Eigenbeitrag jährlich auf das VBV-
          4,25%                    Pensionskonto einzahlen. Dafür erhalten Sie 2020 eine attraktive staat-
          Prämie                   liche Prämie von 4,25%.

                                   Volle Flexibilität
                                   Sie können die Zahlung der von Ihnen selbst festgelegten Eigenbeiträge
                                   jederzeit einstellen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder fortsetzen.

                                   Keine zusätzlichen Abschlusskosten
                                   Nutzen Sie die Kostensätze Ihrer betrieblichen Pensionszusage auch für
                                   Ihre private Vorsorge ohne zusätzliche Abschlusskosten und Provisionen
                                   für einen Neuvertrag.

                                   Veranlagungserträge zu 100% steuerfrei
                                   Die VBV-Pensionskasse ist KESt-befreit, daher sind die Erträge, die Sie
                                   aus der Veranlagung erhalten, steuerfrei.

                                   100% steuerfreie Pension aus Eigenbeiträgen
                                   Ihre Pension aus Eigenbeiträgen gemäß § 108a EStG ist zur Gänze
                                   steuerfrei.

                                   *
                                       Ihren Rechnungszins finden Sie auf Ihrer jährlichen Information über die Beitrags- und Kapitalent-
                                       wicklung (IBK) oder im Vorsorgerechner von Meine VBV auf www.meinevbv.at.
Wie können Sie Eigenbeiträge einzahlen?
Sie möchten Ihre Pension erhöhen und sich die staatliche Prämie von 4,25%
sichern? Wir erklären, wie Sie ganz einfach Eigenbeiträge auf Ihr VBV-Pensions-
konto einzahlen können. Die Höhe Ihrer Eigenbeiträge legen Sie selbst fest.

                                  Zahlung der Eigenbeiträge
                                  Um Ihre Eigenbeiträge einzuzahlen, gibt es zwei Möglichkeiten:

                                   ·· Verrechnung über Ihren Arbeitgeber
                                      Geben Sie Ihrem Arbeitgeber bekannt, dass Sie Eigenbeiträge auf Ihr VBV-
                                      Pensionskassenkonto einzahlen möchten. Nehmen Sie dazu bitte direkt
                                      Kontakt mit Ihrer Personalabteilung auf. Ihre Eigenbeiträge werden dann
                                      monatlich oder jährlich direkt vom Gehalt abgezogen.

                                   ·· Einzahlung über Meine VBV
                                      Mit wenigen Klicks können Sie in unserem Onlineservice Meine VBV ein
                                      SEPA-Lastschriftmandat generieren und die von Ihnen festgelegten Eigen-
                                      beiträge auf Ihr Pensionskonto einzahlen.

Staatliche Prämie sichern
4,25% staatliche Prämie auf Ihre Eigenbeiträge bis max. € 1.000,-

Unabhängig von der Höhe des Arbeitgeberbeitrages können Sie bis zu € 1.000,–
(Prämienmodell § 108a EStG) jährlich als Eigenbeitrag einzahlen und erhalten
dafür eine attraktive, staatliche Prämie!

Wie kommen Sie zu dieser Prämie?                                                            4,25%
Bitte senden Sie uns den Antrag auf Erstattung der Einkommensteuer gem.
§ 108a EStG ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail an info@vbv.at oder
                                                                                           Prämie
per Post. Sie können uns den Antrag auch über unser Onlineservice Meine VBV
schicken.

Wichtig: Der Antrag muss bis zum 15.12. des Kalenderjahres, in dem Sie die
Förderung das erste Mal beantragen bei der VBV-Pensionskasse eingelangt sein.
Wir benötigen den Antrag auf Erstattung der Einkommenssteuer gem.
§ 108a EStG nur einmal, danach wird Ihre Prämie in den Folgejahren automa-
tisch berücksichtigt und Ihrem VBV-Pensionskonto gutgeschrieben.
Mit mehr als € 1.000,– vorsorgen
Zahlt Ihr Arbeitgeber mehr als € 1.000,– jährlich an Pensionskassenbeiträgen
für Sie in die Pensionskasse ein, dann können Sie sogar mit einem höheren
Betrag für Ihre Pension vorsorgen, nämlich bis maximal zur Höhe des Arbeit-
geberbeitrages.

Beispiel: Bei einem jährlichen Arbeitgeberbeitrag von € 2.800,–
Zur Versteuerung der Pension beachten Sie bitte die Erläuterungen.

Arbeit- Arbeit-
geber- nehmer-
beitrag beitrag
€ 2.800,– € 2.800,–

                                     ·· Hoher vertraglicher Rechnungszins
                                     ·· Niedrige Verwaltungskosten
                                     ·· Veranlagungserträge 100% steuerfrei
           +                         ·· volle Flexibilität

                                       ·· für € 1.000,– die maximale Förderung von 4,25%
                                       ·· Pension steuerfrei

Berechnen Sie Ihre Pension
In unserem Vorsorgerechner im Onlineservice Meine VBV können Sie schnell
und einfach Ihre zukünftige Pension berechnen.

Ihr angespartes Kapital bei der VBV ist bereits im Rechner hinterlegt, zusätzlich
können noch die staatliche Pension und private Zusatzeinkünfte berücksichtigt
werden. Mit diesem besonderen Service erhalten Sie eine grobe Abschätzung
Ihrer Gesamtversorgung im Alter.

                           TIPP: Sie möchten wissen, wie sich Eigenbeiträge auf Ihre Pensionshöhe auswirken?
                           In unserem Vorsorgerechner können Sie sich mit wenigen Klicks selbst überzeugen!

                           Jetzt Pension berechnen unter www.meinevbv.at.
Ihre Vorsorge in der besten Pensionskasse!
Wenn Sie Ihre Zukunft selbst gestalten und Ihren Lebensstandard in der Pen-
sion absichern möchten, dann sind prämiengeförderte Eigenbeiträge auf Ihr
VBV-Pensionskonto die ideale Ergänzung Ihrer Vorsorge für die Zukunft.

Die VBV-Pensionskasse wurde 2019 bereits zum dritten Mal in Folge zur
„Besten Pensionskasse“ Österreichs gewählt. Ausschlaggebend dafür war
unter anderem die langjährige überdurchschnittliche Performance im Bran-
chenvergleich. Die Auszeichnung wird jährlich vom Finanzmagazin Börsianer
vergeben.

Mit zukunftsweisenden Strategien sowie innovativen und nachhaltigen Ansät-
zen konnte die VBV-Pensionskasse im goldenen Ranking der Pensionskassen
überzeugen sowie in der Gesamtrangliste der Finanzbranche gewinnen. Da-
rüber hinaus wurde die VBV-Pensionskasse 2019 auch als „Innovativste Pen-
sionskasse“ und als „Nachhaltigste Pensionskasse“ ausgezeichnet.

                  TIPP: Wenn Sie vor mindestens zehn Jahren eine prämienbegünstigte private Zukunfts-
                  vorsorge (§ 108g EStG) abgeschlossen haben, dann können Sie diese in die VBV-Pensi-
                  onskasse übertragen.

Sie haben noch Fragen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter! Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VBV-Serviceline sind für Sie da.
Tel.: 01/240 10-444, E-Mail: info@vbv.at
Erläuterungen
Die Summe aus Arbeitgeber- und Eigenbeiträgen            Versteuerung der Pension
bildet eine einheitliche Anwartschaft (Gesamtkapital).   Pensionsleistungen aus Eigenbeiträgen gemäß § 108a
Bei Erfüllung der in den Verträgen des Pensionskas-      EStG sind steuerfrei. Sonstige Eigenbeiträge sind zu
senmodells geregelten Anspruchsvoraussetzungen           75% steuerfrei, ein Viertel der Pensionsleistung wird
werden die aus Ihrem Gesamtkapital resultierenden        gemeinsam mit den sonstigen Pensionsbezügen ver-
und dort festgelegten Leistungen von der Pensions-       steuert.
kasse erbracht.

                                                         Bemessung der staatlichen Prämie
Abfindung                                                Die staatliche Prämienförderung für in Österreich un-
Eine Barabfindung ist bei Beendigung des Dienst-         beschränkt steuerpflichtige Personen richtet sich nach
verhältnisses bzw. bei Pensionsantritt dann möglich,     § 108a EStG. Bis zu einem Eigenbeitrag von maximal
wenn der gesamte Kapitalwert Ihrer Arbeitgeber- und      € 1.000,– jährlich wird auf Antrag die Lohnsteuer
Arbeitnehmerkonten die Abfindungsgrenze gemäß            erstattet. Dies erfolgt mit einem sogenannten Pausch-
§ 1 PKG nicht überschreitet (€ 12.600,– / Stand 2020).   betrag, der sich nach einem Prozentsatz der im jeweili-
Bitte beachten Sie, dass bei einer Barabfindung die      gen Kalenderjahr geleisteten Eigenbeiträge bemisst
erhaltenen staatlichen Prämien zurückzuzahlen sind.      und zwischen 4,25% (Minimum) und 6,75% (Maximum)
                                                         beträgt. Die Höhe wird jährlich durch Verordnung fest-
                                                         gelegt und beträgt 2020 4,25%.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Eigenbeiträge unterliegen den Bedingungen der
jeweiligen Pensionskassenzusage. D. h., Leistungen,
Kosten, Veranlagung und sämtliche andere rechtliche
Rahmenbedingungen richten sich nach den Verträ-
gen des Pensionskassenmodells und nach den dafür
relevanten gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere
Betriebspensionsgesetz, Pensionskassengesetz, Ein-
kommensteuergesetz).

                                                         Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine Rück-
VBV-Pensionskasse AG                                     schlüsse auf die zukünftige Entwicklung zu. Irrtümer, Ände-
Obere Donaustraße 49 – 53                                rungen und Druckfehler vorbehalten. Dies ist eine verkürzte
1020 Wien                                                Information über die Möglichkeit der Einzahlung von Eigen-
Tel.: 01 / 240 10-0                                      beiträgen in die Pensionskasse. Alle Angaben beziehen sich
Fax: 01 / 240 10-7261                                    auf die aktuelle Rechtslage (Stand 2020) und erfolgen trotz
E-Mail: office@vbv.at                                    sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr. Rechtlich relevant
www.vbv.at/pensionskasse                                 sind ausschließlich die konkreten betrieblichen Vereinba-
                                                         rungen. Eine Haftung ist ausgeschlossen. Stand: Jänner 2020
Firmensitz Wien FN 68567 i
Handelsgericht Wien                                      Fotos: iStockphoto.com
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