Erhöhen Sie Ihre Zusatzpension Ein guter Gemeinde-Rat
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Erhöhen Sie Ein guter Ihre Zusatzpension Gemeinde-Rat % Profitieren Sie mit 4,25 rä m ie P Eigenbeiträgen auf Ihr VBV-Pensionskonto
€ 1.000,- Prämienmodell (§ 108a EStG) Erhöhen Sie Ihre Pension mit Eigenbeiträgen. Denken Sie bereits jetzt an Ihre Zukunft und sorgen Sie mit Eigenbeiträgen vor, um Ihre Pension zu erhöhen. Mit Ihrer VBV-Firmenpension können Sie gleich doppelt profitieren und diese auch zur privaten Vorsorge nutzen. Dafür ist kein neues Vorsorgeprodukt mit zusätzlichen Abschlusskosten nötig. Die Vorteile von Eigenbeiträgen auf Ihr VBV-Pensionskonto: Höhere Startpension Bei der Pensionskasse erfolgt die Kalkulation Ihrer zukünftigen Alters- pension auf Basis des „alten“ – meist noch hohen – vertraglich vereinbar- ten Rechnungszinssatzes*. 4,25% staatliche Prämie für maximal € 1.000,– Gemäß § 108a EStG können Sie unabhängig von der Höhe des Arbeit- geberbeitrages bis zu € 1.000,– als Eigenbeitrag jährlich auf das VBV- 4,25% Pensionskonto einzahlen. Dafür erhalten Sie 2020 eine attraktive staat- Prämie liche Prämie von 4,25%. Volle Flexibilität Sie können die Zahlung der von Ihnen selbst festgelegten Eigenbeiträge jederzeit einstellen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder fortsetzen. Keine zusätzlichen Abschlusskosten Nutzen Sie die Kostensätze Ihrer betrieblichen Pensionszusage auch für Ihre private Vorsorge ohne zusätzliche Abschlusskosten und Provisionen für einen Neuvertrag. Veranlagungserträge zu 100% steuerfrei Die VBV-Pensionskasse ist KESt-befreit, daher sind die Erträge, die Sie aus der Veranlagung erhalten, steuerfrei. 100% steuerfreie Pension aus Eigenbeiträgen Ihre Pension aus Eigenbeiträgen gemäß § 108a EStG ist zur Gänze steuerfrei. * Ihren Rechnungszins finden Sie auf Ihrer jährlichen Information über die Beitrags- und Kapitalent- wicklung (IBK) oder im Vorsorgerechner von Meine VBV auf www.meinevbv.at.
Wie können Sie Eigenbeiträge einzahlen? Sie möchten Ihre Pension erhöhen und sich die staatliche Prämie von 4,25% sichern? Wir erklären, wie Sie ganz einfach Eigenbeiträge auf Ihr VBV-Pensions- konto einzahlen können. Die Höhe Ihrer Eigenbeiträge legen Sie selbst fest. Zahlung der Eigenbeiträge Um Ihre Eigenbeiträge einzuzahlen, gibt es zwei Möglichkeiten: ·· Verrechnung über Ihren Arbeitgeber Geben Sie Ihrem Arbeitgeber bekannt, dass Sie Eigenbeiträge auf Ihr VBV- Pensionskassenkonto einzahlen möchten. Nehmen Sie dazu bitte direkt Kontakt mit Ihrer Personalabteilung auf. Ihre Eigenbeiträge werden dann monatlich oder jährlich direkt vom Gehalt abgezogen. ·· Einzahlung über Meine VBV Mit wenigen Klicks können Sie in unserem Onlineservice Meine VBV ein SEPA-Lastschriftmandat generieren und die von Ihnen festgelegten Eigen- beiträge auf Ihr Pensionskonto einzahlen. Staatliche Prämie sichern 4,25% staatliche Prämie auf Ihre Eigenbeiträge bis max. € 1.000,- Unabhängig von der Höhe des Arbeitgeberbeitrages können Sie bis zu € 1.000,– (Prämienmodell § 108a EStG) jährlich als Eigenbeitrag einzahlen und erhalten dafür eine attraktive, staatliche Prämie! Wie kommen Sie zu dieser Prämie? 4,25% Bitte senden Sie uns den Antrag auf Erstattung der Einkommensteuer gem. § 108a EStG ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail an info@vbv.at oder Prämie per Post. Sie können uns den Antrag auch über unser Onlineservice Meine VBV schicken. Wichtig: Der Antrag muss bis zum 15.12. des Kalenderjahres, in dem Sie die Förderung das erste Mal beantragen bei der VBV-Pensionskasse eingelangt sein. Wir benötigen den Antrag auf Erstattung der Einkommenssteuer gem. § 108a EStG nur einmal, danach wird Ihre Prämie in den Folgejahren automa- tisch berücksichtigt und Ihrem VBV-Pensionskonto gutgeschrieben.
Mit mehr als € 1.000,– vorsorgen Zahlt Ihr Arbeitgeber mehr als € 1.000,– jährlich an Pensionskassenbeiträgen für Sie in die Pensionskasse ein, dann können Sie sogar mit einem höheren Betrag für Ihre Pension vorsorgen, nämlich bis maximal zur Höhe des Arbeit- geberbeitrages. Beispiel: Bei einem jährlichen Arbeitgeberbeitrag von € 2.800,– Zur Versteuerung der Pension beachten Sie bitte die Erläuterungen. Arbeit- Arbeit- geber- nehmer- beitrag beitrag € 2.800,– € 2.800,– ·· Hoher vertraglicher Rechnungszins ·· Niedrige Verwaltungskosten ·· Veranlagungserträge 100% steuerfrei + ·· volle Flexibilität ·· für € 1.000,– die maximale Förderung von 4,25% ·· Pension steuerfrei Berechnen Sie Ihre Pension In unserem Vorsorgerechner im Onlineservice Meine VBV können Sie schnell und einfach Ihre zukünftige Pension berechnen. Ihr angespartes Kapital bei der VBV ist bereits im Rechner hinterlegt, zusätzlich können noch die staatliche Pension und private Zusatzeinkünfte berücksichtigt werden. Mit diesem besonderen Service erhalten Sie eine grobe Abschätzung Ihrer Gesamtversorgung im Alter. TIPP: Sie möchten wissen, wie sich Eigenbeiträge auf Ihre Pensionshöhe auswirken? In unserem Vorsorgerechner können Sie sich mit wenigen Klicks selbst überzeugen! Jetzt Pension berechnen unter www.meinevbv.at.
Ihre Vorsorge in der besten Pensionskasse! Wenn Sie Ihre Zukunft selbst gestalten und Ihren Lebensstandard in der Pen- sion absichern möchten, dann sind prämiengeförderte Eigenbeiträge auf Ihr VBV-Pensionskonto die ideale Ergänzung Ihrer Vorsorge für die Zukunft. Die VBV-Pensionskasse wurde 2019 bereits zum dritten Mal in Folge zur „Besten Pensionskasse“ Österreichs gewählt. Ausschlaggebend dafür war unter anderem die langjährige überdurchschnittliche Performance im Bran- chenvergleich. Die Auszeichnung wird jährlich vom Finanzmagazin Börsianer vergeben. Mit zukunftsweisenden Strategien sowie innovativen und nachhaltigen Ansät- zen konnte die VBV-Pensionskasse im goldenen Ranking der Pensionskassen überzeugen sowie in der Gesamtrangliste der Finanzbranche gewinnen. Da- rüber hinaus wurde die VBV-Pensionskasse 2019 auch als „Innovativste Pen- sionskasse“ und als „Nachhaltigste Pensionskasse“ ausgezeichnet. TIPP: Wenn Sie vor mindestens zehn Jahren eine prämienbegünstigte private Zukunfts- vorsorge (§ 108g EStG) abgeschlossen haben, dann können Sie diese in die VBV-Pensi- onskasse übertragen. Sie haben noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter! Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VBV-Serviceline sind für Sie da. Tel.: 01/240 10-444, E-Mail: info@vbv.at
Erläuterungen Die Summe aus Arbeitgeber- und Eigenbeiträgen Versteuerung der Pension bildet eine einheitliche Anwartschaft (Gesamtkapital). Pensionsleistungen aus Eigenbeiträgen gemäß § 108a Bei Erfüllung der in den Verträgen des Pensionskas- EStG sind steuerfrei. Sonstige Eigenbeiträge sind zu senmodells geregelten Anspruchsvoraussetzungen 75% steuerfrei, ein Viertel der Pensionsleistung wird werden die aus Ihrem Gesamtkapital resultierenden gemeinsam mit den sonstigen Pensionsbezügen ver- und dort festgelegten Leistungen von der Pensions- steuert. kasse erbracht. Bemessung der staatlichen Prämie Abfindung Die staatliche Prämienförderung für in Österreich un- Eine Barabfindung ist bei Beendigung des Dienst- beschränkt steuerpflichtige Personen richtet sich nach verhältnisses bzw. bei Pensionsantritt dann möglich, § 108a EStG. Bis zu einem Eigenbeitrag von maximal wenn der gesamte Kapitalwert Ihrer Arbeitgeber- und € 1.000,– jährlich wird auf Antrag die Lohnsteuer Arbeitnehmerkonten die Abfindungsgrenze gemäß erstattet. Dies erfolgt mit einem sogenannten Pausch- § 1 PKG nicht überschreitet (€ 12.600,– / Stand 2020). betrag, der sich nach einem Prozentsatz der im jeweili- Bitte beachten Sie, dass bei einer Barabfindung die gen Kalenderjahr geleisteten Eigenbeiträge bemisst erhaltenen staatlichen Prämien zurückzuzahlen sind. und zwischen 4,25% (Minimum) und 6,75% (Maximum) beträgt. Die Höhe wird jährlich durch Verordnung fest- gelegt und beträgt 2020 4,25%. Rechtliche Rahmenbedingungen Die Eigenbeiträge unterliegen den Bedingungen der jeweiligen Pensionskassenzusage. D. h., Leistungen, Kosten, Veranlagung und sämtliche andere rechtliche Rahmenbedingungen richten sich nach den Verträ- gen des Pensionskassenmodells und nach den dafür relevanten gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Betriebspensionsgesetz, Pensionskassengesetz, Ein- kommensteuergesetz). Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine Rück- VBV-Pensionskasse AG schlüsse auf die zukünftige Entwicklung zu. Irrtümer, Ände- Obere Donaustraße 49 – 53 rungen und Druckfehler vorbehalten. Dies ist eine verkürzte 1020 Wien Information über die Möglichkeit der Einzahlung von Eigen- Tel.: 01 / 240 10-0 beiträgen in die Pensionskasse. Alle Angaben beziehen sich Fax: 01 / 240 10-7261 auf die aktuelle Rechtslage (Stand 2020) und erfolgen trotz E-Mail: office@vbv.at sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr. Rechtlich relevant www.vbv.at/pensionskasse sind ausschließlich die konkreten betrieblichen Vereinba- rungen. Eine Haftung ist ausgeschlossen. Stand: Jänner 2020 Firmensitz Wien FN 68567 i Handelsgericht Wien Fotos: iStockphoto.com
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