Informationen zum Schuljahr 2021 / 2022 - PRIMARSTUFE WICHTRACH - Schule Wichtrach
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PRIMARSTUFE WICHTRACH Kindergärten, Schulhäuser am Bach & Stadelfeld Hauptschulleitung: Saskia Lüthi, Stadelfeldstrasse 14, 3114 Wichtrach, Tel. 031 780 00 44, saskia.luethi@schulenwichtrach.ch Informationen zum Schuljahr 2021 / 2022 Wir begrüssen Sie ganz herzlich zum neuen Schuljahr der Primarstufe Wichtrach. Gemäss unserem Leitbild legen wir Wert auf eine offene und sachbezogene Kommunikation. Deshalb stehen Ihnen dieses Informationsblatt sowie weitere Unterlagen zum Schulbetrieb auf unserer Website www.wichtrach.ch/schule zur Verfügung. Es ist uns ein Anliegen, dass sich alle Beteiligten – Kinder, Eltern, Lehrpersonen, wohlfühlen, sich gegenseitig unterstützen und vertrauen. In diesem Sinne wünschen die Leitungspersonen allen einen guten Start in das neue Schuljahr. Die Kindergärten und Primarschulen in Wichtrach Die Primarstufe Wichtrach umfasst die Kindergärten und die Primarschule (1. bis 6. Klasse) und ist in 2 Zyklen unterteilt: der Zyklus 1 umfasst den Kindergarten bis 2. Klasse und der Zyklus 2 umfasst die 3. Klasse bis 6. Klasse. Im Zyklus 1 werden Mehrjahrgangsklassen und im Zyklus 2 Jahrgangsklassen geführt. Insgesamt gibt es fünf Kindergärten, welche an vier verschiedenen Standorten im Dorf untergebracht sind. Der Kindergarten ist durch die Gesetzesrevision ab Sommer 2013 formal ein Teil der Volksschule und dauert in der Regel zwei Jahre. Die 14 Klassen der Primarstufe sind in zwei Schulhäusern untergebracht. Die Sekundarstufe 1 (7. bis 9. Schuljahr mit Real- und Sekundarklassen) ist in einem Gemeindeverband organisiert. Ihm gehören nebst der Sitzgemeinde Wichtrach noch die Gemeinden Gerzensee, Jaberg, Kiesen, Kirchdorf und Oppligen an. Informationen zur Sekstufe 1 finden Sie im Internet unter http://www.sekstufe1-wichtrach.ch. Die Tagesschule wird im Erweiterungsbau des Schulhauses Stadelfeld geführt. Standorte Es gibt keine Gewähr für eine Zuteilung in den nächstgelegenen Standort. Seite 1 / 10
Kindergärten Kindergarten Klassenlehrperson Kommunikation Katharina Rindlisbacher & am Bach Tel. 031 781 13 50 Ramona Würsten Niesenstrasse Brigitte Nacht Tel. 031 781 21 26 Römerweg Anne-Käthi Amri Tel. 031 781 17 77 Stadelfeld 1 Laura Stoller Tel. 031 780 00 52 Stadelfeld 2 Stefanie Theilkäs Tel. 031 780 00 42 Primarschulen Klasse Schulhaus Klassenlehrperson Kommunikation 1./2. aB a am Bach Iris Nanzer Lehrerzimmer: 1./2. aB b am Bach Barbara Schroers Tel. 031 781 12 09 Logopädie / Integrative Förderung: 3 aB am Bach Franziska Gafner Tel. 031 781 39 15 4 aB am Bach Michèle Keller 1./2. SF a Stadelfeld Stefanie Schüpbach Lehrerzimmer Neubau (1. – 4. Kl.) 1./2. SF b Stadelfeld Ivo Zangger Tel. 031 780 00 50 Lehrerzimmer Altbau (5. – 6. Kl.) 1./2. SF c Stadelfeld Noemi Brunner Tel. 031 780 00 40 3 SF Stadelfeld Kathrin Kaufmann & Lara Gillmann 4 SF Stadelfeld Christiane Vonlanthen Logopädie / Integrative Förderung: Zyklus 1 (KG – 2. Kl.) 5a SF Stadelfeld Jessica Tresch Tel. 031 780 00 53 5b SF Stadelfeld Catherine Repond Logopädie / Integrative Förderung 5c SF Stadelfeld Amina Hausic Zyklus 2 (3. – 6. Kl.) 6a SF Stadelfeld Jasmin Humbel 6b SF Stadelfeld Melanie Bieri Schulleitung, Tagesschulleitung Die Schulleitungsorganisation präsentiert sich mit vier Aufgabenbereichen wie folgt: ● Zyklusleitung 1 ● Zyklusleitung 2 ● Leitung Integration und besondere Massnahmen (IBEM) ● Leitung Tagesschule Die Zyklusleitungen übernehmen die Verantwortung für ihren Bereich sowie für die zugeteilten Lehrpersonen und Klassen. Sie sind für Lehrpersonen und Eltern die erste Ansprechstelle. Die Hauptschulleitung hat nebst Personalführung aller Leitungspersonen vor allem steuernde und koordinative Aufgaben. Sie repräsentiert die Schule als Ganzes und ist Ansprechstelle für Behörden und die Verwaltung. Die Aufteilung der Leitungsfunktionen entnehmen Sie bitte der Tabelle auf der nächsten Seite. Seite 2 / 10
Name, Adresse und Kontakt Hauptaufgaben Saskia Lüthi Hauptschulleitung Organisatorische, administrative, pädagogische & Schulhaus Stadelfeld personelle Gesamtleitung der Primarstufe Stadelfeldstrasse 14 3114 Wichtrach Zyklusleitung 2 (3. Klasse bis 6. Klasse) Tel. 031 780 00 44 / 079 709 73 66 Organisatorische, administrative, pädagogische & saskia.luethi@schulenwichtrach.ch personelle Leitung des Zyklus Barbara Macchi Zyklusleitung 1 (Kindergarten bis 2. Klasse) Organisatorische, administrative, pädagogische & Schulhaus Stadelfeld personelle Leitung des Zyklus Stadelfeldstrasse 14 3114 Wichtrach Leitung Tagesschule Tel. 031 780 00 43 / 079 722 67 08 Organisatorische, administrative, pädagogische & barbara.macchi@schulenwichtrach.ch personelle Leitung der Tagesschule Manuela Galasso Leitung IBEM Organisatorische, administrative, pädagogische & Schulhaus am Bach personelle Leitung des IBEM Bereichs Schulhausweg 2 3114 Wichtrach Tel. 079 327 53 57 manuela.galasso@schulenwichtrach.ch Für Fragen und Anliegen von Eltern im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb sind in erster Linie die Klassenlehrpersonen zuständig. Falls allfällige Probleme nicht zufriedenstellend lösbar sind, können sich Eltern an die zuständige Zyklusleitung oder die Leitung IBEM wenden. Öffnungszeiten Tagesschule Die Öffnungszeiten richten sich nach den eingehenden Anmeldungen der Kinder. Im Schuljahr 2020/2021 konnte die Tagesschule wie folgt öffnen: Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 07.00 – 08.20 Uhr geschlossen geschlossen geschlossen geschlossen geschlossen 11.50 – 13.45 Uhr offen offen offen offen geschlossen 13.45 – 18.00 Uhr offen offen geschlossen offen geschlossen Wir gehen davon aus, dass die Öffnungszeiten auch im neuen Schuljahr 2021/2022 ähnlich sein werden. Bei genügend Interessenten wird die Tagesschule am Freitag und am Mittwochnachmittag wieder geöffnet sein, sowie frühmorgens von 07.00 Uhr bis 08.20 Uhr geführt werden. ⇨ Sobald die Öffnungszeiten für das neue Schuljahr bekannt sind, werden wir diese auf der Webseite aufschalten. Seite 3 / 10
Spezialunterricht, IBEM (Integration und besondere Massnahmen) Informationen zu den Angeboten für Spezialunterricht finden Sie auf der Website unter IBEM Aaretal Süd. Leitung IBEM Aaretal Süd Manuela Galasso Tel. 079 327 53 57 Büro im Schulhaus am Bach, manuela.galasso@schulenwichtrach.ch Schulhausweg 2 Integrative Förderung am Bach (1./2. Kl.) Manuela Galasso Schulhausweg 2 Stefanie Gauch Integrative Förderung am Bach (3. + 4. Kl.) Schulhausweg 2 Logopädie Region Aaretal Süd Anja Hofmann aB: Tel. 031 781 39 15 Schulhaus am Bach & Schulhaus Stadelfeld SF: Tel. 031 780 00 55 Psychomotorikstelle Aaretal Brigitte Mülchi, Tel. 031 781 37 74 Kirchstrasse 10 Anna Bigler Integrative Förderung Kindergärten Silvia Schüpbach Tel. 031 780 00 53 Büro Stadelfeldstrasse 14 Integrative Förderung Stadelfeld (1./2. + 3. Kl.) Julia Bögli Frey Tel. 031 780 00 53 Stadelfeldstrasse 14 Integrative Förderung Stadelfeld (3. - 6. Kl.) Claudia Abegglen Tel. 031 780 00 40 Stadelfeldstrasse 14 Deutsch als Zweitsprache regional 1. – 9. Kl. Katrin Buchholz Tel. 031 781 28 38 Deutsch als Zweitsprache Kindergarten Anne-Käthi Amri Tel. 031 781 21 26 Klassen zur besonderen Förderung (KbF) Beatrice Schmid Tel. 079 196 43 81 Münsingen Begabtenförderung Aaretal Hansjörg Siegenthaler Tel: 031 781 22 32 Münsingen hj.sigi@gmx.ch Schulsekretariat / Schulverwaltung Gemeindeverwaltung schulverwaltung@wichtrach.ch Laura Iseli Tel. 031 780 19 14 Stadelfeldstrasse 20 laura.iseli@wichtrach.ch Gemeindeverwaltung Kathrin Burri (Stv.) Tel. 031 780 19 12 kathrin.burri@wichtrach.ch Stadelfeldstrasse 20 Gemeinderat Ressort Bildung und Kultur, Stadelfeldstrasse 20, 3114 Wichtrach ● Marc Niederhäuser, Tel. 077 525 76 53 Schulinspektorat Regionales Schulinspektorat Bern-Mittelland, Kreis 4, Eigerplatz 5, Postfach 364, 3000 Bern 14 ● Urs Gerber (Schulinspektor), Tel. 031 633 87 55 Seite 4 / 10
Schulärzte & Schulärztinnen Informationen zu den Schularztuntersuchungen: Im 2. Kindergartenjahr, der 4. Klasse und der 8. Klasse finden die vom Kanton vorgeschriebenen schulärztlichen Untersuchungen in der Bahnhofpraxis in Wichtrach statt. Diese werden durch das Schulsekretariat organisiert. Die genauen Untersuchungsunterlagen erhalten Sie jeweils im Vorfeld der Untersuchung. Die Bahnhofpraxis ist auch für Vorfälle im Schulalltag unsere Ansprechpartnerin. Name Adresse Kontakt Dr. med. Eveline Bauer Bahnhofstrasse 28 Tel. 031 781 22 22 Zuständig für: Untersuchungen aller Kindergärten Dr. med. Katharina Schönenberger Bahnhofstrasse 28 Tel. 031 781 22 22 Zuständig für: Untersuchungen 4. Klassen Dr. med. Andrea Häner Bahnhofstrasse 28 Tel. 031 781 22 22 Zuständig für: Untersuchungen Sekstufe 1 Schulzahnarzt & Schulzahnpflegeinstruktorin Informationen zur Zahnuntersuchung: Die jährliche Reihenuntersuchung beim Schulzahnarzt wird durch die Schule organisiert. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt Schulzahnpflege, welches auf der Website der Schule aufgeschaltet ist. Name Adresse Kontakt Dr. med. dent. Michel Krähenbühl Hängertstrasse 7 Tel. 031 781 21 21 Daniela Beutler Niesenstrasse 6 Tel. 031 781 15 01 Zuständig für: Untersuchungen und Schulzahnpflegeunterricht (Dentalhygiene) Primarstufe & Sekstufe 1 Beauftragte für Läusefragen Name Adresse Kontakt Franziska Amadori Schulhausstrasse 5 Tel. 031 721 00 91 Zuständig für: Untersuchungen Primarstufe und Sekstufe 1 Hauswarte und Hauswartinnen Telefon Liegenschaft Zuständige Person Adresse Hauswart/in Hauswart/in Kindergarten am Bach Monika Reber Fuhrenweg 13 Tel. 031 781 19 46 Kindergarten Niesenstrasse Claudia Meister Rütiweg 11 Tel. 031 711 54 27 Schulhaus am Bach Pascal Conte Vorderdorfstrasse 4 Tel. 031 780 00 58 Kindergarten Römerweg Franziska Schläpfer Birkenweg 12 Tel. 031 812 08 00 Kindergarten / Schulhaus / Peter Hofmann Vorderdorfstrasse 1B Tel. 031 780 00 56 Tagesschule Stadelfeld (Leitender Hauswart) Seite 5 / 10
Ferienordnung KW Bezeichnung erster Ferientag letzter Ferientag 27 – 32 Sommerferien 2021 (6 Wochen) Samstag, 03.07.2021 bis Sonntag, 15.08.2021 39 – 41 Herbstferien 2021 Samstag, 25.09.2021 bis Sonntag, 17.10.2021 51 – 1 Winterferien 2021/22 Freitag, 24.12.2021* bis Sonntag, 09.01.2022 8 Wintersportferienwoche 2022 Samstag, 19.02.2022 bis Sonntag, 27.02.2022 Frühlingsferien 2022 Samstag, 09.04.2022 bis Sonntag, 24.04.2022 15 – 16 (Ostertage: Karfreitag, 15.04.2022 bis Ostermontag, 18.04.2022) Auffahrt und Pfingstferien 2022 Donnerstag, 26.05.2022 bis Pfingstmontag, 06.06.2022 21 – 22 (eine Woche länger als Sekstufe 1) 28 – 32 Sommerferien 2022 Samstag, 09.07.2022 bis Sonntag, 14.08.2022 39 – 41 Herbstferien 2022 Samstag, 24.09.2022 bis Sonntag, 16.10.2022 52 – 1 Winterferien 2022/23 Samstag, 24.12.2022 bis Sonntag, 08.01.2023 8 Wintersportferienwoche 2023 Samstag, 18.02.2023 bis Sonntag, 26.02.2023 Frühlingsferien 2023 Freitag, 07.04.2023 bis Sonntag, 23.04.2023 15 – 16 (Ostertage: Karfreitag, 07.04.2023 bis Ostermontag, 10.04.2023) Auffahrt und Pfingstferien 2023 Donnerstag, 18.05.2023 bis Pfingstmontag, 29.05.2023 20 – 21 (eine Woche länger als Sekstufe 1) 28 – 32 Sommerferien 2023 Samstag, 08.07.2023 bis Sonntag, 13.08.2023 * Abweichend von der kantonalen Ferienordnung wird am 24.12., vormittags, ein Halbtag der Schule eingesetzt, d.h. am 24.12.2021 findet kein Unterricht statt Die Ferienordnung ist auch auf der Website: www.wichtrach.ch/schule aufgeschaltet. Regelungen zum Kindergarten – und Schulbetrieb Grundsätzlich halten wir uns ans Leitbild der Primarschule Wichtrach (siehe Website) und an die Hausordnung. Möchten Sie sich genauer über den Kindergarten oder das Schulsystem informieren, so finden Sie auf der Website verschiedene Unterlagen. Schul – und Kindergartenweg Die Verantwortung für den Weg liegt bei den Eltern. Wir geben an Elternabenden Empfehlungen für den sichersten Schulweg (gemäss Rücksprache mit dem Schulpolizisten) ab. Zudem empfehlen wir den Schüler/innen nach Möglichkeit den Schulweg in Gruppen zurückzulegen. Zu Beginn des neuen Schuljahres ergeben sich für einige Kinder neue Schulwege. Bitte machen Sie vor Schulbeginn Ihre Kinder auf mögliche Gefahren und Schwierigkeiten aufmerksam. Wir empfehlen die Wege zu begehen oder abzufahren. Für den Weg zwischen Tagesschule und Schule ist die Schule verantwortlich. Wegempfehlungen finden Sie auf unserer Website. Anfangs Schuljahr bieten wir eine Begleitung für den Tagesschulweg an. Leider kann es auf dem Weg auch mal zu Unstimmigkeiten, Streitereien oder nicht korrektem Verhalten einzelner Schüler/innen kommen. Nehmen Sie in diesem Fall rasch und direkt den Kontakt zu den betroffenen Kindern und Eltern auf. Sollte dies nicht zu einer Verbesserung der Situation Seite 6 / 10
beitragen, so können Sie sich gerne auch bei der Klassenlehrperson oder der Schulsozialarbeiterin melden und mit ihr das weitere Vorgehen besprechen. Schulhausöffnungszeiten – vergessene Hausaufgaben: was tun? Die Schulhäuser sind grundsätzlich an Schultagen während den Unterrichtszeiten von 07.20 Uhr beziehungsweise 08.15 Uhr bis 16.30 Uhr für die Schülerinnen und Schüler geöffnet. Hat Ihr Kind die Hausaufgaben in der Schule vergessen, so hat es die Möglichkeit während diesen Zeiten sich bei einer im Schulhaus anwesenden Lehrperson im Lehrerzimmer zu melden und in ihrer Begleitung die Aufgaben im Schulzimmer zu holen. Ist niemand anwesend, so können die Sachen nicht geholt werden. Am Mittwochnachmittag und während den übrigen Zeiten (Ferien, Feiertage) bleibt das Schulhaus geschlossen. Hauswarte geben keine Schlüssel heraus. Schulbesuche / Elterngespräche Schulbesuche sind im Normalfall (in Nicht-Coronazeiten) mit vorgängiger Anmeldung willkommen und dauern in der Regel 1 – 2 Lektionen. Für ausserordentliche Elterngespräche vereinbaren Sie mit den Lehrpersonen einen Termin (nicht zwischen Tür und Angel). Nur so können wir Ihre Anliegen ernst nehmen und den nötigen Rahmen und die Zeit für ein Gespräch reservieren. Lager Nebst Schulreisen und Exkursionen möchten wir weiterhin die Möglichkeit zu Lagererlebnissen oder Projektwochen/Tagen bieten. Folgende Entscheide werden umgesetzt: Ab 3./4. Klasse: Landschulwochen, mehrtägige Schulreisen oder Klassenprojekte mit 1-3 Nächten auswärts übernachten können durchgeführt werden. Ab 5./6. Klasse: Das Skilager in der 6.Klasse (4 Nächte auswärts übernachten) bleibt verbindlich für alle. Daneben sind Landschulwochen, mehrtägige Schulreisen oder Projekttage/Woche mit max. 4 Übernachtungen möglich, jedoch nicht für alle Klassen verbindlich. Körperhygiene - Duschen nach dem Sportunterricht wird empfohlen Ab der 3. Klasse wird von der ganzen Primarschule Wichtrach das Duschen nach Sportlektionen empfohlen. Gemäss Lehrplan haben wir im Bereich Gesundheitsförderung die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern die Gewohnheit einer zweckmässigen Körperpflege zu vermitteln. Gemäss Hinweise des Lehrplans ist die Gesundheitsförderung eine gemeinsame Aufgabe von Schule und Elternhaus. Deshalb ist es von unserer Seite her eine Empfehlung und keine Verpflichtung. Die Lehrpersonen übernehmen keine Kontrolle dieser Empfehlung. Das Duschen wird mit den Schüler/innen in der Schule besprochen und es wird - ausser nach der letzten Unterrichtsstunde des Tages - auch Zeit für den Duschvorgang eingeplant. Wir bitten Sie, also im Sinne einer gesunden Körperhygiene, unsere Empfehlung zu unterstützen. Falls bei Ihnen oder Ihrem Kind Fragen oder Probleme auftauchen sollten, besprechen Sie diese bitte mit der Klassenlehrperson. Umgang mit elektronischen Geräten ● Während des Unterrichts und in den Pausen sind Handys und andere elektronische Geräte (z.B. MP3- Player, Smartwatches) grundsätzlich ausgeschaltet und versorgt. Ausnahme: Bei vereinbarten Einsätzen im Unterricht gelten die Regeln der Lehrperson. Die Schule haftet nicht für Verluste oder Beschädigungen. ● Bei Schulverschiebungen (Schulreisen, Ausflüge, Exkursionen, Lager) KG – 4.Kl.: Die Schüler/innen dürfen keine elektronischen Geräte, Handys und Smartwatches mitnehmen. Die Lehrpersonen verfügen über ein Notfalltelefon. Bei Lagern wird den Eltern eine Lagertelefonnummer für Notfälle bekannt gegeben. 5./6. Klasse: Es gelten betreffend elektronischen Geräten, Handys und Smartwaches die Regeln der Klassenlehrperson. Kirchliche Unterweisung (KUW) - parallel zum regulären Unterricht Die KUW steht grundsätzlich allen Schülerinnen und Schülern offen. Die Kinder werden gemäss KUW-Plan in der unterrichtsfreien Zeit und teilweise während der regulären Schulstunden unterrichtet. Sie werden für diese Zeit vom Schulunterricht dispensiert. Für alle anderen Kinder findet der reguläre Schulunterricht statt. Teilweise werden diese Stunden in Kleingruppen für stufenübergreifende Unterrichtsformen genutzt. Seite 7 / 10
Absenzenregelung für den Kindergarten und die Primarschule Schulpflicht Gemäss Volksschulgesetz, Artikel 32 sind die Eltern verpflichtet, die Kinder regelmässig in die Schule zu schicken. Im Falle von wiederholten unentschuldigten Absenzen wird Anzeige erstattet. Entschuldigte Absenzen Unvorhergesehene Abwesenheiten und Kurzabsenzen gelten aus folgenden Gründen als entschuldigt: ● Krankheit oder Unfall des Kindes. ● Schulbesuch ist wegen Krankheit oder Todesfall in der Familie, Krankheits- oder Erholungsaufenthalt eines Elternteils nicht möglich. ● Äusserst schwierige Schulwegverhältnisse infolge schlechter Witterung. ● Amtliches Aufgebot von Schularzt, Schulzahnarzt, Erziehungsberatung, Prüfungsaufgebote. ● Wohnungswechsel der Familie (bis zu 2 Tagen) ● Private Arzt oder Zahnarzttermine oder ärztlich verordnete Therapien, falls sich diese nicht in die schulfreie Zeit legen lassen. Bei voraussehbaren Absenzen entschuldigen die Eltern ihr Kind im Voraus bei der Klassenlehrperson schriftlich und mit Begründung. Bei unvorhersehbaren Ereignissen kann die Entschuldigung telefonisch erfolgen. Bei längeren Absenzen kann die Klassenlehrperson ein Arztzeugnis oder eine andere Bestätigung einfordern. Freie Halbtage Bis zu fünf Unterrichtshalbtage pro Schuljahr können ohne Angabe von Gründen bezogen werden. Diese können einzeln oder zusammenhängend und unabhängig von anderen Abwesenheiten oder Dispensationen bezogen werden. Regeln: ● Ein Halbtag ist nicht in Einzellektionen aufteilbar (beim Bezug einer Einzellektion wird ein Halbtag angerechnet) ● Nicht bezogene Halbtage können nicht auf das folgende Schuljahr übertragen werden ● Schularbeiten sind durch das Kind unaufgefordert und selbständig nachzuholen Die Eltern orientieren die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer spätestens am Vortag schriftlich. Dispensationen Gestützt auf die Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen in der Volksschule (DVAD) können in besonderen Fällen Dispensationen bewilligt werden. Die Schulleitung kann Ihnen bei Bedarf die DVAD aushändigen und gibt Ihnen Auskunft über das Vorgehen. Beachten Sie, dass Dispensationsgesuche in der Regel vier Wochen im Voraus gestellt werden müssen. Seit der Revision des Volksschulgesetzes 2013 gibt es bezüglich Dispensationen keine Unterschiede zwischen Kindergarten und Primarschule. Es können grundsätzlich keine Ferien ausserhalb der Schulferien bewilligt werden. Die Dispensationsgesuche für Schüler/innen des Zyklus 1 (KG bis 2. Kl.) sind schriftlich zu richten an: Schulhaus Stadelfeld, Zyklusleitung 1, Barbara Macchi, Stadelfeldstrasse 14, 3114 Wichtrach Die Dispensationsgesuche für Schüler/innen des Zyklus 2 (3. Kl. bis 6. Kl.) sind schriftlich zu richten an: Schulhaus Stadelfeld, Zyklusleitung 2, Saskia Lüthi, Stadelfeldstrasse 14, 3114 Wichtrach Seite 8 / 10
Massnahmenplan bei Läusen in der Schule 1. Die Lehrperson meldet jeden Läusebefall, den sie entdeckt oder der ihr von Eltern mitgeteilt wird, sofort der Schulleitung. 2. Die Schulleitung meldet den Läusebefall oder den Verdacht direkt bei der zuständigen Läusetante Franziska Amadori, Schulhausstrasse 5, 3114 Wichtrach, Tel. 031 721 00 91. 3. Frau Amadori untersucht die gesamte Schulklasse auf Läusebefall und eventuell zusätzlich enge Kontaktpersonen der befallenen Kinder. 4. Jedes befallene Kind erhält ein offizielles Merkblatt (100.061.08 der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern) über die Läusebehandlung mit nach Hause - als Anleitung, wie die Eltern die Behandlung vornehmen müssen. Die Eltern des befallenen Kindes erhalten einen Telefonanruf von Frau Amadori. Sie bespricht die Massnahmen und beantwortet allfällige Fragen. 5. Frau Amadori entscheidet von Fall zu Fall, ob im gleichen Haushalt lebende Personen mitbehandelt werden müssen. (Ausnahme: Schwangere setzen sich direkt mit ihrem Haus- bzw. Frauenarzt in Verbindung). 6. Frau Amadori kontrolliert alle befallenen Kinder 2 Wochen nach der ersten Behandlung. 7. Falls bei einzelnen Kindern trotz Behandlung noch Läuse festgestellt werden, versucht Frau Amadori im Gespräch mit den Eltern des betroffenen Kindes die Gründe für das Therapieversagen herauszufinden und die Therapie nochmals korrekt durchführen zu lassen. Allenfalls führt sie die Behandlung persönlich durch. 8. Versagt auch dies, ist der Schularzt beizuziehen. 9. Dispensationen von betroffenen Kindern können im Wiederholungsfalle durch die Schulleitung unter Beizug des Schularztes ausnahmsweise vorgenommen werden. 10. Frau Amadori orientiert die Schulleitung und die betroffenen Lehrpersonen laufend mittels Rückmeldeblättern über den Stand der Massnahmen. 11. Die Schulleitung orientiert die Eltern der betroffenen Kinder sowie die Kommission für Bildung und Kultur über den Stand der Untersuchungen. 12. Bei Abwesenheit wird Frau Amadori durch die zuständigen Schulärzte vertreten. Seite 9 / 10
Motorfahrzeugfahrten von Eltern mit Kindergarten – und Schulkindern Kindersitz Seit dem 1. April 2010 müssen Kinder bis zwölf Jahre oder 150 cm Grösse (was zuerst eintrifft) eine Kinderrückhaltevorrichtung (Kindersitz) verwenden. Kindersitze müssen mit einer ECE-Etikette der Version 44.03, .04 oder R129 versehen sein. Alle heute neu angebotenen Produkte entsprechen diesem Stand der europäischen Norm. Eltern sind dafür verantwortlich, dass mitgeführte Kinder auf einem passenden Sitz mitfahren (die Schule kann Reservesitze organisieren, bitte vorgängig melden). Versicherungslage Sachschäden Sobald ein Motorfahrzeug eingesetzt ist, sind immer die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung und die Kaskoversicherung des Halters zuständig. Der Umfang der Versicherung hängt also von der Police des Halters ab. Unfallschäden Für Unfallschäden (Verletzungen von Personen) ist immer die persönliche Unfallversicherung dieser Person zuständig (gesetzlich obligatorisch). Bei Schulkindern handelt es sich in der Regel um die private Krankenkasse oder eine private Unfallversicherung. Die Schülerunfallversicherung der Gemeinde ist beschränkt auf die Risiken Todesfall und Invalidität. Regress Haftpflichtansprüche von Drittpersonen an die Schule werden zwischen den beteiligten Versicherern (Motorfahrzeughaftpflicht und Betriebshaftpflicht der Gemeinde) direkt erledigt. Selbstbehalt, Bonusverlust Verbleibende Kosten der Motorfahrzeugversicherer sind nicht gedeckt. Eine Kostenübernahme durch die Gemeinde ist nicht vorgesehen. Mitglieder “Bildung Bern” Mitglieder haben eine Versicherung der ungedeckten Kosten (Selbstbehalt, Bonusverlust), falls sie selbst Schulkinder mit einem beliebigen Motorfahrzeug transportieren. Grundsätzlich ist also davon auszugehen, dass die Gemeinde für solche Fahrten keine Versicherungsdeckung hat. Schulsekretariat, Stadelfeldstrasse 20, 3114 Wichtrach, Tel. 031 780 19 14, schulverwaltung@wichtrach.ch Seite 10 / 10
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