Informationen zum Schuljahr 2021 / 2022 - PRIMARSTUFE WICHTRACH - Schule Wichtrach

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Informationen zum Schuljahr 2021 / 2022 - PRIMARSTUFE WICHTRACH - Schule Wichtrach
PRIMARSTUFE WICHTRACH
            Kindergärten, Schulhäuser am Bach & Stadelfeld

Hauptschulleitung: Saskia Lüthi, Stadelfeldstrasse 14, 3114 Wichtrach, Tel. 031 780 00 44, saskia.luethi@schulenwichtrach.ch

Informationen zum Schuljahr 2021 / 2022
Wir begrüssen Sie ganz herzlich zum neuen Schuljahr der Primarstufe Wichtrach. Gemäss unserem Leitbild
legen wir Wert auf eine offene und sachbezogene Kommunikation. Deshalb stehen Ihnen dieses
Informationsblatt sowie weitere Unterlagen zum Schulbetrieb auf unserer Website www.wichtrach.ch/schule
zur Verfügung. Es ist uns ein Anliegen, dass sich alle Beteiligten – Kinder, Eltern, Lehrpersonen, wohlfühlen,
sich gegenseitig unterstützen und vertrauen.
In diesem Sinne wünschen die Leitungspersonen allen einen guten Start in das neue Schuljahr.

Die Kindergärten und Primarschulen in Wichtrach
Die Primarstufe Wichtrach umfasst die Kindergärten und die Primarschule (1. bis 6. Klasse) und ist in 2
Zyklen unterteilt: der Zyklus 1 umfasst den Kindergarten bis 2. Klasse und der Zyklus 2 umfasst die 3. Klasse
bis 6. Klasse. Im Zyklus 1 werden Mehrjahrgangsklassen und im Zyklus 2 Jahrgangsklassen geführt.
Insgesamt gibt es fünf Kindergärten, welche an vier verschiedenen Standorten im Dorf untergebracht sind.
Der Kindergarten ist durch die Gesetzesrevision ab Sommer 2013 formal ein Teil der Volksschule und dauert
in der Regel zwei Jahre.
Die 14 Klassen der Primarstufe sind in zwei Schulhäusern untergebracht.
Die Sekundarstufe 1 (7. bis 9. Schuljahr mit Real- und Sekundarklassen) ist in einem Gemeindeverband
organisiert. Ihm gehören nebst der Sitzgemeinde Wichtrach noch die Gemeinden Gerzensee, Jaberg,
Kiesen, Kirchdorf und Oppligen an. Informationen zur Sekstufe 1 finden Sie im Internet unter
http://www.sekstufe1-wichtrach.ch.
Die Tagesschule wird im Erweiterungsbau des Schulhauses Stadelfeld geführt.

Standorte
Es gibt keine Gewähr für eine Zuteilung in den nächstgelegenen Standort.

                                                                                                                     Seite 1 / 10
Kindergärten

 Kindergarten                 Klassenlehrperson                      Kommunikation
                              Katharina Rindlisbacher &
 am Bach                                                             Tel. 031 781 13 50
                              Ramona Würsten
 Niesenstrasse                Brigitte Nacht                         Tel. 031 781 21 26

 Römerweg                     Anne-Käthi Amri                        Tel. 031 781 17 77

 Stadelfeld 1                 Laura Stoller                          Tel. 031 780 00 52

 Stadelfeld 2                 Stefanie Theilkäs                      Tel. 031 780 00 42

Primarschulen

 Klasse         Schulhaus    Klassenlehrperson                        Kommunikation

 1./2. aB a     am Bach      Iris Nanzer                              Lehrerzimmer:

 1./2. aB b     am Bach      Barbara Schroers                         Tel. 031 781 12 09
                                                                      Logopädie / Integrative Förderung:
 3 aB           am Bach      Franziska Gafner
                                                                      Tel. 031 781 39 15
 4 aB           am Bach      Michèle Keller

 1./2. SF a     Stadelfeld   Stefanie Schüpbach                       Lehrerzimmer Neubau (1. – 4. Kl.)

 1./2. SF b     Stadelfeld   Ivo Zangger                              Tel. 031 780 00 50
                                                                      Lehrerzimmer Altbau (5. – 6. Kl.)
 1./2. SF c     Stadelfeld   Noemi Brunner
                                                                      Tel. 031 780 00 40
 3 SF           Stadelfeld   Kathrin Kaufmann & Lara Gillmann

 4 SF           Stadelfeld   Christiane Vonlanthen                    Logopädie / Integrative Förderung:
                                                                      Zyklus 1 (KG – 2. Kl.)
 5a SF          Stadelfeld   Jessica Tresch
                                                                      Tel. 031 780 00 53
 5b SF          Stadelfeld   Catherine Repond                         Logopädie / Integrative Förderung
 5c SF          Stadelfeld   Amina Hausic                             Zyklus 2 (3. – 6. Kl.)

 6a SF          Stadelfeld   Jasmin Humbel

 6b SF          Stadelfeld   Melanie Bieri

Schulleitung, Tagesschulleitung
Die Schulleitungsorganisation präsentiert sich mit vier Aufgabenbereichen wie folgt:
●   Zyklusleitung 1
●   Zyklusleitung 2
●   Leitung Integration und besondere Massnahmen (IBEM)
●   Leitung Tagesschule
Die Zyklusleitungen übernehmen die Verantwortung für ihren Bereich sowie für die zugeteilten Lehrpersonen
und Klassen. Sie sind für Lehrpersonen und Eltern die erste Ansprechstelle. Die Hauptschulleitung hat nebst
Personalführung aller Leitungspersonen vor allem steuernde und koordinative Aufgaben. Sie repräsentiert
die Schule als Ganzes und ist Ansprechstelle für Behörden und die Verwaltung. Die Aufteilung der
Leitungsfunktionen entnehmen Sie bitte der Tabelle auf der nächsten Seite.

                                                                                                  Seite 2 / 10
Name, Adresse und Kontakt                            Hauptaufgaben

 Saskia Lüthi                                         Hauptschulleitung
                                                      Organisatorische, administrative, pädagogische &
 Schulhaus Stadelfeld
                                                      personelle Gesamtleitung der Primarstufe
 Stadelfeldstrasse 14
 3114 Wichtrach
                                                      Zyklusleitung 2 (3. Klasse bis 6. Klasse)
 Tel. 031 780 00 44 / 079 709 73 66
                                                      Organisatorische, administrative, pädagogische &
 saskia.luethi@schulenwichtrach.ch
                                                      personelle Leitung des Zyklus

 Barbara Macchi                                       Zyklusleitung 1 (Kindergarten bis 2. Klasse)
                                                      Organisatorische, administrative, pädagogische &
 Schulhaus Stadelfeld
                                                      personelle Leitung des Zyklus
 Stadelfeldstrasse 14
 3114 Wichtrach
                                                      Leitung Tagesschule
 Tel. 031 780 00 43 / 079 722 67 08
                                                      Organisatorische, administrative, pädagogische &
 barbara.macchi@schulenwichtrach.ch
                                                      personelle Leitung der Tagesschule

 Manuela Galasso                                      Leitung IBEM
                                                      Organisatorische, administrative, pädagogische &
 Schulhaus am Bach
                                                      personelle Leitung des IBEM Bereichs
 Schulhausweg 2
 3114 Wichtrach
 Tel. 079 327 53 57
 manuela.galasso@schulenwichtrach.ch

Für Fragen und Anliegen von Eltern im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb sind in erster Linie die
Klassenlehrpersonen zuständig. Falls allfällige Probleme nicht zufriedenstellend lösbar sind, können sich
Eltern an die zuständige Zyklusleitung oder die Leitung IBEM wenden.

Öffnungszeiten Tagesschule
Die Öffnungszeiten richten sich nach den eingehenden Anmeldungen der Kinder. Im Schuljahr 2020/2021
konnte die Tagesschule wie folgt öffnen:

         Zeit              Montag           Dienstag         Mittwoch        Donnerstag        Freitag
  07.00 – 08.20 Uhr      geschlossen      geschlossen       geschlossen      geschlossen     geschlossen

  11.50 – 13.45 Uhr         offen             offen            offen            offen        geschlossen

  13.45 – 18.00 Uhr         offen             offen         geschlossen         offen        geschlossen

Wir gehen davon aus, dass die Öffnungszeiten auch im neuen Schuljahr 2021/2022 ähnlich sein werden.
Bei genügend Interessenten wird die Tagesschule am Freitag und am Mittwochnachmittag wieder geöffnet
sein, sowie frühmorgens von 07.00 Uhr bis 08.20 Uhr geführt werden.

⇨ Sobald die Öffnungszeiten für das neue Schuljahr bekannt sind, werden wir diese auf der Webseite
aufschalten.

                                                                                               Seite 3 / 10
Spezialunterricht, IBEM (Integration und besondere Massnahmen)
Informationen zu den Angeboten für Spezialunterricht finden Sie auf der Website unter IBEM Aaretal Süd.

Leitung IBEM Aaretal Süd                               Manuela Galasso           Tel. 079 327 53 57
Büro im Schulhaus am Bach,                                                       manuela.galasso@schulenwichtrach.ch
Schulhausweg 2
Integrative Förderung am Bach (1./2. Kl.)              Manuela Galasso
Schulhausweg 2
                                                       Stefanie Gauch
Integrative Förderung am Bach (3. + 4. Kl.)
Schulhausweg 2
Logopädie Region Aaretal Süd                           Anja Hofmann              aB: Tel. 031 781 39 15
Schulhaus am Bach & Schulhaus Stadelfeld                                         SF: Tel. 031 780 00 55

Psychomotorikstelle Aaretal                            Brigitte Mülchi,          Tel. 031 781 37 74
Kirchstrasse 10                                        Anna Bigler

Integrative Förderung Kindergärten                     Silvia Schüpbach          Tel. 031 780 00 53
Büro Stadelfeldstrasse 14
Integrative Förderung Stadelfeld (1./2. + 3. Kl.)      Julia Bögli Frey          Tel. 031 780 00 53
Stadelfeldstrasse 14
Integrative Förderung Stadelfeld (3. - 6. Kl.)         Claudia Abegglen          Tel. 031 780 00 40
Stadelfeldstrasse 14

Deutsch als Zweitsprache regional 1. – 9. Kl.          Katrin Buchholz           Tel. 031 781 28 38
Deutsch als Zweitsprache Kindergarten                  Anne-Käthi Amri           Tel. 031 781 21 26

Klassen zur besonderen Förderung (KbF)                 Beatrice Schmid           Tel. 079 196 43 81
Münsingen
Begabtenförderung Aaretal                              Hansjörg Siegenthaler     Tel: 031 781 22 32
Münsingen                                                                        hj.sigi@gmx.ch

Schulsekretariat / Schulverwaltung

                          Gemeindeverwaltung                              schulverwaltung@wichtrach.ch
Laura Iseli                                         Tel. 031 780 19 14
                          Stadelfeldstrasse 20                            laura.iseli@wichtrach.ch

                          Gemeindeverwaltung
Kathrin Burri (Stv.)                                Tel. 031 780 19 12 kathrin.burri@wichtrach.ch
                          Stadelfeldstrasse 20

Gemeinderat
Ressort Bildung und Kultur, Stadelfeldstrasse 20, 3114 Wichtrach
● Marc Niederhäuser, Tel. 077 525 76 53

Schulinspektorat
Regionales Schulinspektorat Bern-Mittelland, Kreis 4, Eigerplatz 5, Postfach 364, 3000 Bern 14
● Urs Gerber (Schulinspektor), Tel. 031 633 87 55

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Schulärzte & Schulärztinnen
Informationen zu den Schularztuntersuchungen: Im 2. Kindergartenjahr, der 4. Klasse und der 8. Klasse
finden die vom Kanton vorgeschriebenen schulärztlichen Untersuchungen in der Bahnhofpraxis in Wichtrach
statt. Diese werden durch das Schulsekretariat organisiert. Die genauen Untersuchungsunterlagen erhalten
Sie jeweils im Vorfeld der Untersuchung. Die Bahnhofpraxis ist auch für Vorfälle im Schulalltag unsere
Ansprechpartnerin.
 Name                                    Adresse                             Kontakt
 Dr. med. Eveline Bauer                  Bahnhofstrasse 28                   Tel. 031 781 22 22
 Zuständig für: Untersuchungen aller Kindergärten

 Dr. med. Katharina Schönenberger        Bahnhofstrasse 28                   Tel. 031 781 22 22
 Zuständig für: Untersuchungen 4. Klassen

 Dr. med. Andrea Häner                   Bahnhofstrasse 28                   Tel. 031 781 22 22
 Zuständig für: Untersuchungen Sekstufe 1

Schulzahnarzt & Schulzahnpflegeinstruktorin
Informationen zur Zahnuntersuchung: Die jährliche Reihenuntersuchung beim Schulzahnarzt wird durch die
Schule organisiert. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt Schulzahnpflege, welches auf der
Website der Schule aufgeschaltet ist.
 Name                                    Adresse                             Kontakt
 Dr. med. dent. Michel Krähenbühl        Hängertstrasse 7                    Tel. 031 781 21 21
 Daniela Beutler                         Niesenstrasse 6                     Tel. 031 781 15 01
 Zuständig für: Untersuchungen und Schulzahnpflegeunterricht (Dentalhygiene) Primarstufe & Sekstufe 1

Beauftragte für Läusefragen
 Name                                    Adresse                             Kontakt
 Franziska Amadori                       Schulhausstrasse 5                  Tel. 031 721 00 91
 Zuständig für: Untersuchungen Primarstufe und Sekstufe 1

Hauswarte und Hauswartinnen

                                                                                       Telefon
 Liegenschaft                       Zuständige Person       Adresse Hauswart/in
                                                                                       Hauswart/in

 Kindergarten am Bach               Monika Reber            Fuhrenweg 13               Tel. 031 781 19 46

 Kindergarten Niesenstrasse         Claudia Meister         Rütiweg 11                 Tel. 031 711 54 27

 Schulhaus am Bach                  Pascal Conte            Vorderdorfstrasse 4        Tel. 031 780 00 58

 Kindergarten Römerweg              Franziska Schläpfer     Birkenweg 12               Tel. 031 812 08 00

 Kindergarten / Schulhaus /         Peter Hofmann           Vorderdorfstrasse 1B       Tel. 031 780 00 56
 Tagesschule Stadelfeld             (Leitender Hauswart)

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Ferienordnung

    KW        Bezeichnung                             erster Ferientag                        letzter Ferientag

  27 – 32      Sommerferien 2021 (6 Wochen)                    Samstag, 03.07.2021 bis Sonntag, 15.08.2021

  39 – 41      Herbstferien 2021                               Samstag, 25.09.2021 bis Sonntag, 17.10.2021

   51 – 1      Winterferien 2021/22                            Freitag, 24.12.2021* bis Sonntag, 09.01.2022

      8        Wintersportferienwoche 2022                     Samstag, 19.02.2022 bis Sonntag, 27.02.2022

               Frühlingsferien 2022                            Samstag, 09.04.2022 bis Sonntag, 24.04.2022
  15 – 16
               (Ostertage: Karfreitag, 15.04.2022 bis Ostermontag, 18.04.2022)

               Auffahrt und Pfingstferien 2022              Donnerstag, 26.05.2022 bis Pfingstmontag, 06.06.2022
  21 – 22
               (eine Woche länger als Sekstufe 1)
  28 – 32      Sommerferien 2022                               Samstag, 09.07.2022 bis Sonntag, 14.08.2022

  39 – 41      Herbstferien 2022                               Samstag, 24.09.2022 bis Sonntag, 16.10.2022

   52 – 1      Winterferien 2022/23                            Samstag, 24.12.2022 bis Sonntag, 08.01.2023

      8        Wintersportferienwoche 2023                     Samstag, 18.02.2023 bis Sonntag, 26.02.2023

               Frühlingsferien 2023                            Freitag, 07.04.2023 bis Sonntag, 23.04.2023
  15 – 16
               (Ostertage: Karfreitag, 07.04.2023 bis Ostermontag, 10.04.2023)

               Auffahrt und Pfingstferien 2023              Donnerstag, 18.05.2023 bis Pfingstmontag, 29.05.2023
  20 – 21
               (eine Woche länger als Sekstufe 1)

  28 – 32      Sommerferien 2023                               Samstag, 08.07.2023 bis Sonntag, 13.08.2023

* Abweichend von der kantonalen Ferienordnung wird am 24.12., vormittags, ein Halbtag der Schule eingesetzt, d.h. am 24.12.2021
findet kein Unterricht statt

Die Ferienordnung ist auch auf der Website: www.wichtrach.ch/schule aufgeschaltet.

Regelungen zum Kindergarten – und Schulbetrieb
Grundsätzlich halten wir uns ans Leitbild der Primarschule Wichtrach (siehe Website) und an die
Hausordnung.

Möchten Sie sich genauer über den Kindergarten oder das Schulsystem informieren, so finden Sie auf der
Website verschiedene Unterlagen.

Schul – und Kindergartenweg
Die Verantwortung für den Weg liegt bei den Eltern. Wir geben an Elternabenden Empfehlungen für den
sichersten Schulweg (gemäss Rücksprache mit dem Schulpolizisten) ab. Zudem empfehlen wir den
Schüler/innen nach Möglichkeit den Schulweg in Gruppen zurückzulegen. Zu Beginn des neuen Schuljahres
ergeben sich für einige Kinder neue Schulwege. Bitte machen Sie vor Schulbeginn Ihre Kinder auf mögliche
Gefahren und Schwierigkeiten aufmerksam. Wir empfehlen die Wege zu begehen oder abzufahren. Für den
Weg zwischen Tagesschule und Schule ist die Schule verantwortlich.
Wegempfehlungen finden Sie auf unserer Website. Anfangs Schuljahr bieten wir eine Begleitung für den
Tagesschulweg an. Leider kann es auf dem Weg auch mal zu Unstimmigkeiten, Streitereien oder nicht
korrektem Verhalten einzelner Schüler/innen kommen. Nehmen Sie in diesem Fall rasch und direkt den
Kontakt zu den betroffenen Kindern und Eltern auf. Sollte dies nicht zu einer Verbesserung der Situation
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beitragen, so können Sie sich gerne auch bei der Klassenlehrperson oder der Schulsozialarbeiterin melden
und mit ihr das weitere Vorgehen besprechen.

Schulhausöffnungszeiten – vergessene Hausaufgaben: was tun?
Die Schulhäuser sind grundsätzlich an Schultagen während den Unterrichtszeiten von 07.20 Uhr
beziehungsweise 08.15 Uhr bis 16.30 Uhr für die Schülerinnen und Schüler geöffnet.
Hat Ihr Kind die Hausaufgaben in der Schule vergessen, so hat es die Möglichkeit während diesen Zeiten
sich bei einer im Schulhaus anwesenden Lehrperson im Lehrerzimmer zu melden und in ihrer Begleitung
die Aufgaben im Schulzimmer zu holen. Ist niemand anwesend, so können die Sachen nicht geholt werden.
Am Mittwochnachmittag und während den übrigen Zeiten (Ferien, Feiertage) bleibt das Schulhaus
geschlossen. Hauswarte geben keine Schlüssel heraus.

Schulbesuche / Elterngespräche
Schulbesuche sind im Normalfall (in Nicht-Coronazeiten) mit vorgängiger Anmeldung willkommen und
dauern in der Regel 1 – 2 Lektionen. Für ausserordentliche Elterngespräche vereinbaren Sie mit den
Lehrpersonen einen Termin (nicht zwischen Tür und Angel). Nur so können wir Ihre Anliegen ernst nehmen
und den nötigen Rahmen und die Zeit für ein Gespräch reservieren.

Lager
Nebst Schulreisen und Exkursionen möchten wir weiterhin die Möglichkeit zu Lagererlebnissen oder
Projektwochen/Tagen bieten. Folgende Entscheide werden umgesetzt:
Ab 3./4. Klasse: Landschulwochen, mehrtägige Schulreisen oder Klassenprojekte mit 1-3 Nächten auswärts
übernachten können durchgeführt werden.
Ab 5./6. Klasse: Das Skilager in der 6.Klasse (4 Nächte auswärts übernachten) bleibt verbindlich für alle.
Daneben sind Landschulwochen, mehrtägige Schulreisen oder Projekttage/Woche mit max. 4
Übernachtungen möglich, jedoch nicht für alle Klassen verbindlich.

Körperhygiene - Duschen nach dem Sportunterricht wird empfohlen
Ab der 3. Klasse wird von der ganzen Primarschule Wichtrach das Duschen nach Sportlektionen empfohlen.
Gemäss Lehrplan haben wir im Bereich Gesundheitsförderung die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern
die Gewohnheit einer zweckmässigen Körperpflege zu vermitteln. Gemäss Hinweise des Lehrplans ist die
Gesundheitsförderung eine gemeinsame Aufgabe von Schule und Elternhaus. Deshalb ist es von unserer
Seite her eine Empfehlung und keine Verpflichtung. Die Lehrpersonen übernehmen keine Kontrolle dieser
Empfehlung. Das Duschen wird mit den Schüler/innen in der Schule besprochen und es wird - ausser nach
der letzten Unterrichtsstunde des Tages - auch Zeit für den Duschvorgang eingeplant. Wir bitten Sie, also im
Sinne einer gesunden Körperhygiene, unsere Empfehlung zu unterstützen. Falls bei Ihnen oder Ihrem Kind
Fragen oder Probleme auftauchen sollten, besprechen Sie diese bitte mit der Klassenlehrperson.

Umgang mit elektronischen Geräten
●   Während des Unterrichts und in den Pausen sind Handys und andere elektronische Geräte (z.B. MP3-
    Player, Smartwatches) grundsätzlich ausgeschaltet und versorgt. Ausnahme: Bei vereinbarten
    Einsätzen im Unterricht gelten die Regeln der Lehrperson. Die Schule haftet nicht für Verluste oder
    Beschädigungen.
●   Bei Schulverschiebungen (Schulreisen, Ausflüge, Exkursionen, Lager)
    KG – 4.Kl.: Die Schüler/innen dürfen keine elektronischen Geräte, Handys und Smartwatches
    mitnehmen. Die Lehrpersonen verfügen über ein Notfalltelefon. Bei Lagern wird den Eltern eine
    Lagertelefonnummer für Notfälle bekannt gegeben.
    5./6. Klasse: Es gelten betreffend elektronischen Geräten, Handys und Smartwaches die Regeln
    der Klassenlehrperson.

Kirchliche Unterweisung (KUW) - parallel zum regulären Unterricht
Die KUW steht grundsätzlich allen Schülerinnen und Schülern offen. Die Kinder werden gemäss KUW-Plan
in der unterrichtsfreien Zeit und teilweise während der regulären Schulstunden unterrichtet. Sie werden für
diese Zeit vom Schulunterricht dispensiert. Für alle anderen Kinder findet der reguläre Schulunterricht statt.
Teilweise werden diese Stunden in Kleingruppen für stufenübergreifende Unterrichtsformen genutzt.

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Absenzenregelung für den Kindergarten und die Primarschule
Schulpflicht
Gemäss Volksschulgesetz, Artikel 32 sind die Eltern verpflichtet, die Kinder regelmässig in die Schule zu
schicken. Im Falle von wiederholten unentschuldigten Absenzen wird Anzeige erstattet.

Entschuldigte Absenzen
Unvorhergesehene Abwesenheiten und Kurzabsenzen gelten aus folgenden Gründen als entschuldigt:
●   Krankheit oder Unfall des Kindes.
●   Schulbesuch ist wegen Krankheit oder Todesfall in der Familie, Krankheits- oder Erholungsaufenthalt
    eines Elternteils nicht möglich.
●   Äusserst schwierige Schulwegverhältnisse infolge schlechter Witterung.
●   Amtliches Aufgebot von Schularzt, Schulzahnarzt, Erziehungsberatung, Prüfungsaufgebote.
●   Wohnungswechsel der Familie (bis zu 2 Tagen)
●   Private Arzt oder Zahnarzttermine oder ärztlich verordnete Therapien, falls sich diese nicht in die
    schulfreie Zeit legen lassen.

Bei voraussehbaren Absenzen entschuldigen die Eltern ihr Kind im Voraus bei der Klassenlehrperson
schriftlich und mit Begründung. Bei unvorhersehbaren Ereignissen kann die Entschuldigung telefonisch
erfolgen. Bei längeren Absenzen kann die Klassenlehrperson ein Arztzeugnis oder eine andere Bestätigung
einfordern.

Freie Halbtage
Bis zu fünf Unterrichtshalbtage pro Schuljahr können ohne Angabe von Gründen bezogen werden. Diese
können einzeln oder zusammenhängend und unabhängig von anderen Abwesenheiten oder
Dispensationen bezogen werden. Regeln:
● Ein Halbtag ist nicht in Einzellektionen aufteilbar (beim Bezug einer Einzellektion wird ein Halbtag
     angerechnet)
● Nicht bezogene Halbtage können nicht auf das folgende Schuljahr übertragen werden
● Schularbeiten sind durch das Kind unaufgefordert und selbständig nachzuholen

Die Eltern orientieren die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer spätestens am Vortag schriftlich.

Dispensationen
Gestützt auf die Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen in der Volksschule (DVAD)
können in besonderen Fällen Dispensationen bewilligt werden. Die Schulleitung kann Ihnen bei Bedarf die
DVAD aushändigen und gibt Ihnen Auskunft über das Vorgehen. Beachten Sie, dass Dispensationsgesuche
in der Regel vier Wochen im Voraus gestellt werden müssen.

Seit der Revision des Volksschulgesetzes 2013 gibt es bezüglich Dispensationen keine Unterschiede
zwischen Kindergarten und Primarschule. Es können grundsätzlich keine Ferien ausserhalb der
Schulferien bewilligt werden.

Die Dispensationsgesuche für Schüler/innen des Zyklus 1 (KG bis 2. Kl.) sind schriftlich zu richten an:
Schulhaus Stadelfeld, Zyklusleitung 1, Barbara Macchi, Stadelfeldstrasse 14, 3114 Wichtrach

Die Dispensationsgesuche für Schüler/innen des Zyklus 2 (3. Kl. bis 6. Kl.) sind schriftlich zu richten an:
Schulhaus Stadelfeld, Zyklusleitung 2, Saskia Lüthi, Stadelfeldstrasse 14, 3114 Wichtrach

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Massnahmenplan bei Läusen in der Schule
1.   Die Lehrperson meldet jeden Läusebefall, den sie entdeckt oder der ihr von Eltern mitgeteilt wird, sofort
     der Schulleitung.

2.   Die Schulleitung meldet den Läusebefall oder den Verdacht direkt bei der zuständigen Läusetante
     Franziska Amadori, Schulhausstrasse 5, 3114 Wichtrach, Tel. 031 721 00 91.

3.   Frau Amadori untersucht die gesamte Schulklasse auf Läusebefall und eventuell zusätzlich enge
     Kontaktpersonen der befallenen Kinder.

4.   Jedes befallene Kind erhält ein offizielles Merkblatt (100.061.08 der Gesundheits- und Fürsorgedirektion
     des Kantons Bern) über die Läusebehandlung mit nach Hause - als Anleitung, wie die Eltern die
     Behandlung vornehmen müssen. Die Eltern des befallenen Kindes erhalten einen Telefonanruf von
     Frau Amadori. Sie bespricht die Massnahmen und beantwortet allfällige Fragen.

5.   Frau Amadori entscheidet von Fall zu Fall, ob im gleichen Haushalt lebende Personen mitbehandelt
     werden müssen. (Ausnahme: Schwangere setzen sich direkt mit ihrem Haus- bzw. Frauenarzt in
     Verbindung).

6.   Frau Amadori kontrolliert alle befallenen Kinder 2 Wochen nach der ersten Behandlung.

7.   Falls bei einzelnen Kindern trotz Behandlung noch Läuse festgestellt werden, versucht Frau Amadori
     im Gespräch mit den Eltern des betroffenen Kindes die Gründe für das Therapieversagen
     herauszufinden und die Therapie nochmals korrekt durchführen zu lassen. Allenfalls führt sie die
     Behandlung persönlich durch.

8.   Versagt auch dies, ist der Schularzt beizuziehen.

9.   Dispensationen von betroffenen Kindern können im Wiederholungsfalle durch die Schulleitung unter
     Beizug des Schularztes ausnahmsweise vorgenommen werden.

10. Frau Amadori orientiert die Schulleitung und die betroffenen Lehrpersonen laufend mittels
    Rückmeldeblättern über den Stand der Massnahmen.

11. Die Schulleitung orientiert die Eltern der betroffenen Kinder sowie die Kommission für Bildung und Kultur
    über den Stand der Untersuchungen.

12. Bei Abwesenheit wird Frau Amadori durch die zuständigen Schulärzte vertreten.

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Motorfahrzeugfahrten von Eltern mit Kindergarten – und Schulkindern

Kindersitz
Seit dem 1. April 2010 müssen Kinder bis zwölf Jahre oder 150 cm Grösse (was zuerst eintrifft) eine
Kinderrückhaltevorrichtung (Kindersitz) verwenden. Kindersitze müssen mit einer ECE-Etikette der Version
44.03, .04 oder R129 versehen sein. Alle heute neu angebotenen Produkte entsprechen diesem Stand der
europäischen Norm. Eltern sind dafür verantwortlich, dass mitgeführte Kinder auf einem passenden Sitz
mitfahren (die Schule kann Reservesitze organisieren, bitte vorgängig melden).

Versicherungslage

Sachschäden
Sobald ein Motorfahrzeug eingesetzt ist, sind immer die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung und die
Kaskoversicherung des Halters zuständig. Der Umfang der Versicherung hängt also von der Police des
Halters ab.

Unfallschäden
Für Unfallschäden (Verletzungen von Personen) ist immer die persönliche Unfallversicherung dieser Person
zuständig (gesetzlich obligatorisch). Bei Schulkindern handelt es sich in der Regel um die private
Krankenkasse oder eine private Unfallversicherung.
Die Schülerunfallversicherung der Gemeinde ist beschränkt auf die Risiken Todesfall und Invalidität.

Regress
Haftpflichtansprüche von Drittpersonen an die Schule werden zwischen den beteiligten Versicherern
(Motorfahrzeughaftpflicht und Betriebshaftpflicht der Gemeinde) direkt erledigt.

Selbstbehalt, Bonusverlust
Verbleibende Kosten der Motorfahrzeugversicherer sind nicht gedeckt. Eine Kostenübernahme durch die
Gemeinde ist nicht vorgesehen.

Mitglieder “Bildung Bern”
Mitglieder haben eine Versicherung der ungedeckten Kosten (Selbstbehalt, Bonusverlust), falls sie selbst
Schulkinder mit einem beliebigen Motorfahrzeug transportieren.

Grundsätzlich ist also davon auszugehen, dass die Gemeinde für solche Fahrten keine
Versicherungsdeckung hat.

   Schulsekretariat, Stadelfeldstrasse 20, 3114 Wichtrach, Tel. 031 780 19 14, schulverwaltung@wichtrach.ch

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