Informationsbroschüre für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diözese Augsburg - Bistum Augsburg

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Informationsbroschüre für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diözese Augsburg - Bistum Augsburg
Informationsbroschüre für neue
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diözese
Augsburg

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Informationsbroschüre für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diözese Augsburg - Bistum Augsburg
Grüß Gott!
Liebe Mitarbeiterin, lieber Mitarbeiter!
Gut, dass Sie da sind! Dies sage ich Ihnen herzlich gern zu Ihrem Start im Dienst unseres
Bistums Augsburg. Als großer Arbeitgeber in Schwaben und darüber hinaus können wir unsere
vielfältigen Angebote und Dienste nur gewährleisten, wenn Frauen und Männer dazu Ihre
Begabungen und fachlichen Kompetenzen zur Verfügung stellen. Und es braucht mehr:
Menschen, die sich als ganze Person gerne einbringen – Verstand und Herz, Menschen-
freundlichkeit und Freude auch an dem Auftrag, den wir als Kirche zum Lob Gottes und zum
Wohl der Menschen haben. Danke, dass Sie sich dafür entschieden haben!
Gut, dass Sie da sind! Das soll bald das Echo sein, das Sie von Kolleginnen und Kollegen und
vor allem von den Menschen hören, für die Sie an der konkreten Arbeitsstelle im Einsatz sind.
Dazu ist es nötig, dass Sie sich gut auskennen, den Rücken frei haben von Grundfragen zum
„Betrieb“, auch zu Ihren Rechten und Pflichten darin. Diese Mappe sei Ihnen dazu ein hilfreicher
erster Kompass. Ich wünsche Ihnen einen guten Start und Gottes Segen!

                                                               Generalvikar Msgr. Harald Heinrich

30.03.2021                                                                                          22
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Inhaltsverzeichnis
1.  Unsere Diözese Augsburg                 12.   Kinderbetreuungszuschuss
2.  Wichtige Persönlichkeiten im Bistum     13.   Ferienwohnungen im Bistumsgebiet
    Augsburg                                14.   Fahrtkostenzuschuss
3. Die Hauptabteilungen                     15.   Essensmarken
4. Zuständigkeiten und Verantwortliche      16.   Einkaufsmöglichkeiten
5. Arbeitszeitrechtliche Regelungen         17.   Unsere besonderen Sozialleistungen
6. Telearbeit / Alternierende Telearbeit    18.   Augenärztliche Untersuchung sowie
7. Zeiterfassungssystem BoTime Web Client         Brillenzuschuss
8. Corporate Design                         19.   Unsere diözesanen Veranstaltungen
9. Meldungen von Nebentätigkeiten           20.   Ihre Informationsquellen
10. Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten   21.   Interne Schulungen
11. Fahrten und Dienstreisen                22.   Ein Wort zu Corona

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1 Unsere Diözese Augsburg
   Die Diözese Augsburg ist mit einer Fläche von 13.665 km² und
    ca. 1,26 Millionen Katholiken die zweitgrößte Diözese in Bayern
    (Stand 31.12.2019).

   Die Bistumsheiligen der Diözese Augsburg sind
    St. Afra, St. Simpert und St. Ulrich.

   Das Bistum Augsburg besteht aus 23 Dekanaten.

    Als Arbeitgeber beschäftigt die Diözese Priester, Diakone,
    pastorale    Mitarbeiter,    Religionslehrer,      diözesane
    Verwaltungskräfte, stiftisches Personal sowie das Personal in
    Bildungshäusern und in Beratungsstellen.

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2 Wichtige Persönlichkeiten im Bistum Augsburg

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2 Wichtige Persönlichkeiten im Bistum Augsburg

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3 Die Hauptabteilungen

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4 Zuständigkeiten und Verantwortliche
                            Zuständigkeit         Ansprechpartner/in        Telefon/E-Mail

                                                                          0821/3166-1300
                       Arbeitsrechtliche Themen      Christoph Glas     personalabteilung.vp@
                           (Personalleitung                              bistum-augsburg.de
                         Verwaltungspersonal)
                                                                          0821/3166-1313
                                                                          0821/3166-1302
   Personalabteilung
                        Zeiterfassung (BoTime)      Carolin Hermann       botime@bistum-
                                                      Julia Enderle         augsburg.de

                                                                            0821/3166-1303
                          Ferienwohnungen           Dorothea Krieger    ferienwohnung@bistum-
                                                                              augsburg.de

                                                                          0821/3166-7520
                         Verwaltungspersonal                             besoldung.weltliche.
   Besoldungsstelle                               Manfred Schmidbauer
                             (PB I, II, IV)                              mitarbeiter@bistum-
                                                                             augsburg.de

                                                                                                99
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4 Zuständigkeiten und Verantwortliche

                                    Zuständigkeit           Ansprechpartner/in         Telefon/E-Mail

Fortbildungskoordination für
                                                                                      0821/3166-8395
 Verwaltungspersonal und
                               Fortbildungskoordination        Renate Hyvnar             fortbildung@
        Personal der
                                                                                     bistum-augsburg.de
   Kirchenstiftungen u.a.

                                                                                      0821/3166-8230
                                                                                      arbeitssicherheit@
      Arbeits- und
                                                               Jürgen Siegert        bistum-augsburg.de
    Gesundheitsschutz
                                                                                     gesundheitsschutz@
                                                                                     bistum-augsburg.de

                                                                                      0821/3166-8800
        Betriebsarzt               Arbeitsmedizin         Dr. Joachim Maischberger     arbeitsmedizin@
                                                                                     bistum-augsburg.de

                                                                                                           1010
4 Zuständigkeiten und Verantwortliche

                              Zuständigkeit     Ansprechpartner/in     Telefon/E-Mail

                                                                      0821/3166-8380
      Datenschutz                                Stefan Frühwald         datenschutz@
                                                                     bistum-augsburg.de

                                                                      0821/3166-8395
       Arbeits- und
                            Zusatzversorgung      Renate Hyvnar         renate.hyvnar@
 Sozialversicherungsrecht
                                                                     bistum-augsburg.de

                                                                      0821/3166-1316
        Recruiting          Personalgewinnung    Johannes Kramer     recruiting@bistum-
                                                                         augsburg.de

                                                                                          1111
4 Zuständigkeiten und Verantwortliche
                                Zuständigkeit     Ansprechpartner/in           Telefon

                                    MAV I            Ulrich Bartl          0821/3166-7832
                                                                       mav1@bistum-augsburg.de

                                   MAV II             Kai Kaiser           0821/3166-8530
    Mitarbeitervertretung                                              mav2@bistum-augsburg.de

                                                                           0821/3166-2322
                               Jugendvertretung    Sandra Strößner        jugendvertretung@
                                                                         bistum-augsburg.de

                                                                          0821/3166-8537
 Schwerbehindertenvertretung                         Jutta Braun
                                                                       sbv@bistum-augsburg.de

                                                                          0821/3166-8180
   Compliance-Beauftragte                            Tanja Geitz         compliance@bistum-
                                                                            augsburg.de

                                                                                              1212
4 Zuständigkeiten und Verantwortliche

                             Zuständigkeit   Ansprechpartner/in            Telefon

  Stabsabteilung IT und                                                0821/3166-8888
 Digitalisierung (Hotline)                                          it@bistum-augsburg.de

  Koordinationsstelle zur                                              0821/3166-1440
 Prävention von sexuellem                     Dominikus Zöpf       praevention-missbrauch@
        Missbrauch                                                    bistum-augsburg.de

                                                                       0821/3166-8322
      Pressestelle /                                                  homepage@bistum-
                                              Ulrich Bobinger
   Öffentlichkeitsarbeit                                                 augsburg.de
                                                                  presse@bistum-augsburg.de

                                                                                        1313
4 Zuständigkeiten und Verantwortliche

                            Zuständigkeit     Ansprechpartner/in          Telefon

                                                                      0821/3166-1512
       Klimaschutz                             Max Markmiller       kirche.klima@bistum-
                                                                         augsburg.de

                                                                      0821/3166-8270
  Informationssicherheit                       René Middelstädt    informationssicherheit@
                                                                     bistum-augsburg.de

                                                                      0821/3166-8220
    Geschäftsstelle/         Dienstwagen,                             geschaeftsstelle.
                                                 Michael Hartl
   Technische Dienste      Schlüsselvergabe                        generalvikariat@bistum-
                                                                        augsburg.de

                                                                                        1414
5. Arbeitszeitrechtliche Regelungen
   Kernarbeitszeit:
    Montag – Donnerstag:      09:00 – 11:30 und 14:00 – 15:30 Uhr
    Freitag:                  09:00 – 12:00 Uhr

   Gleitzeit:
    Arbeitsbeginn:   Montag – Freitag zwischen 06:45 Uhr und 09:00 Uhr
    Arbeitsende:     Montag – Donnerstag zwischen 15:30 Uhr und 18:00 Uhr
                     Freitag zwischen 12:00 Uhr und 16:00 Uhr
    Mittagspause:    Zwischen 11:30 Uhr und 14:00 Uhr möglich.
                     Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden
                     gilt mindestens eine Ruhepause von 30 Minuten,
                     bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden
                     gilt mindestens eine Ruhepause von 45 Minuten.

                                                                            1515
5. Arbeitszeitrechtliche Regelungen

   Ihre Wochenstunden bemessen sich nach Ihrem Arbeitsvertrag.
   Einem Großteil der Mitarbeiter/innen steht das Zeiterfassungssystem "Bosch BoTime" zur
    Verfügung. Mitarbeiter/innen, die diese Möglichkeit nicht haben, erhalten über ihren
    Vorgesetzten genauere Anweisungen.

   Tägliche Sollarbeitszeit
    Montag bis Donnerstag:                 8 Stunden
    Freitag:                               7 Stunden
   maximale werktägliche Arbeitszeit:    10 Stunden
   Ruhezeit zwischen Dienstbeginn
    und Dienstende (Arbeitszeitgesetz):   11 Stunden

   Abwesenheits-, Urlaubs- und Krankheitstage müssen selbstständig über das Programm
    BoTime Web Client beantragt werden.

                                                                                      1616
5. Arbeitszeitrechtliche Regelungen

   Bei Überschreitung der täglichen Sollarbeitszeit wird die Arbeitszeit als Zeitguthaben erfasst.

   Zeitunterschreitungen werden vom Zeitguthaben abgezogen. Unterschreitung der
    Sollarbeitszeit von mehr als 10 Stunden zum Ende eines Kalendervierteljahres dürfen nicht auf
    den Folgemonat übertragen werden. Bei einer Zeitunterschreitung von mehr als
    10 Stunden erfolgt der Ausgleich über eine Gehaltskürzung.

   Der aktuelle Saldenstand kann jederzeit im Zeiterfassungssystem BoTime Web Client
    eingesehen werden.

   Fehlende oder falsche Angaben in der Zeiterfassung können über das Programm BoTime Web
    Client selbstständig korrigiert und beantragt werden.

                                                                                                  1717
5. Arbeitszeitrechtliche Regelungen
   Mit Hilfe Zeiterfassungsgeräte, Stempeluhren oder Arbeitsplatzcomputer werden Arbeitszeiten
    bei Dienstbeginn (Kommen) und Dienstende (Gehen) sowie Dienstgängen erfasst.
   Die Zeiterfassungsgeräte befinden sich unter anderem in folgenden Dienstgebäuden:
    Fronhof 4, Frauentorstraße 5, Jesuitengasse 21, Heilig-Kreuz-Straße 3, Peutingerstraße 5,
    Hoher Weg 14, Thommstraße 24 A, Thommstraße 24 B, Kappelberg 1, Kitzenmarkt 20,
    Hafnerberg 2, Leonhardsberg 1, Böheimstraße 8, Kornhausgasse 2.
   Alle Mitarbeiter/innen haben die Möglichkeit, an den oben aufgeführten Standorten zu
    stempeln.
   Bitte beachten Sie, dass es unterschiedliche Zeitarbeitsmodelle sowie verschiedene Arten der
    Zeiterfassungen gibt. Daher können die Zeiten des Arbeitsbeginns und Arbeitsendes variieren.
   Zeitguthaben und Zeitunterschreitung sind möglichst zeitnah, z. B. als Gleittag, auszugleichen.
    Näheres regelt die Dienstvereinbarung „Arbeitszeitflexibilisierung und Arbeitszeiterfassung in
    den Personalbereichen I und II (Gleitzeitregelung) vom 01.09.2009“ .
   Das Zeitguthaben darf am Stichtag 1. Oktober höchstens 20 Stunden betragen.
    Die übrigen Stunden müssen im Vorfeld abgebaut werden, andernfalls verfallen diese.

                                                                                              1818
5. Arbeitsrechtliche Regelungen – Jahres- und Resturlaub
   In der Regel beträgt der Urlaubsanspruch für alle Mitarbeiter/innen
    (auch Praktikant/innen und Auszubildende):
         30 Arbeitstage bei 5 Wochenarbeitstagen
         24 Arbeitstage bei 4 Wochenarbeitstagen
         18 Arbeitstage bei 3 Wochenarbeitstagen
         12 Arbeitstage bei 2 Wochenarbeitstagen
         6 Arbeitstage bei 1 Wochenarbeitstag

   Das Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr.

   Eine Urlaubsübertragung bis zum 31. März des Folgejahres ist möglich. Falls der Urlaub bis
    31. März aus betrieblichen Gründen oder wegen Arbeitsunfähigkeit nicht angetreten werden
    kann, so ist der Urlaub bis 31. Mai anzutreten.

   Im Kalenderjahr ist einmal ein zusammenhängender Urlaub von 2 Wochen zu nehmen.

                                                                                          1919
5. Arbeitszeitrechtliche Regelungen – Urlaubsanspruch
   Urlaubanspruch erhält man nur für volle Kalendermonate. Es gibt nur ganze Urlaubstage.
    Beispiel: Beschäftigungsbeginn 15.09.2020 mit 5 Wochenarbeitstagen
    Urlaubsanspruch 2020: 8 Urlaubstage (30 / 12 x 3 = 7,5  ab 0,5 wird aufgerundet)

   Der Urlaubsantrag muss rechtzeitig, nach Absprache          mit   der   Abteilung,   über   das
    Zeiterfassungssystem BoTime Web Client beantragt werden.

   Während einer Arbeitsunfähigkeit       oder   eines   Beschäftigungsverbotes    besteht     der
    Urlaubsanspruch fort.

   Bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit während des Erholungsurlaubes (auch                bei
    Urlaubsaufenthalt im Ausland) sind die Regelungen zur Arbeitsunfähigkeit zu beachten.

                                                                                                2020
5. Arbeitszeitrechtliche Regelungen
   – Vorgehen bei Arztbesuchen und Krankmeldungen
   Die Vorgehensweise bei Arztbesuchen bzw. Arbeitsunfähigkeiten entnehmen Sie bitte dem
    Informationsschreiben „Vorgehen bei Arztbesuchen und Krankmeldungen“ im Intranet. Zur
    Wahrung der Frist kann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorab auch per E-Mail an die
    Personalabteilung Verwaltungspersonal geschickt werden.
   Fristen zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei einer Arbeitsunfähigkeit von
    länger als drei Kalendertagen:
                                              Spätester Tag zur Vorlage der
              1. Tag der Arbeitsunfähigkeit   Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (wenn
                                              Krankheitstag = Arbeitstag)
              Montag                          Donnerstag

              Dienstag                        Freitag
              Mittwoch                        Montag
              Donnerstag                      Montag
              Freitag                         Montag

                                                                                        2121
6. Telearbeit / Alternierende Telearbeit

Mit der Dienstvereinbarung „Telearbeit / Alternierende
Telearbeit“ wurde zum 01. September 2020 eine flexible
Gestaltung der Arbeit ermöglicht.

Geeignet ist eine Tätigkeit, die

1.) eigenständig und eigenverantwortlich durchführbar ist

und

2.) ohne Beeinträchtigung der dienstlichen Abläufe bei
eingeschränktem unmittelbaren Kontakt zu jeweiligen
Dienststelle in den Privatbereich der Mitarbeiterin / des
Mitarbeiters verlagert werden kann.

  30.03.2021                                                2222
7. Zeiterfassungssystem BoTime Web Client

   Mit dem Zeiterfassungssystem BoTime Web Client
    werden Dienstzeiten, Urlaub, Krankheit, Abwesenheiten,
    Dienstbefreiungen sowie Fehlzeiten erfasst und
    verwaltet. Über das Programm kann jederzeit Einsicht in
    das persönliche Arbeitszeitkonto genommen werden.

   Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses erhalten die
    Beschäftigten, die an der elektronischen Zeiterfassung
    teilnehmen, eine Stempelkarte und/oder Zugangsdaten
    zur Nutzung dieses Systems.

                                                              2323
8. Corporate Design

   Richtlinien und Empfehlungen
    zur Verwendung von Vorlagen
    für     Briefe,    Akten-   und
    Besprechungsnotizen       sowie
    PowerPoint-Präsentationen
    finden Sie im Intranet.

   Bitte beachten Sie insbesondere
    die dortige Vorlage zur Erstellung
    der E-Mail-Signatur. Vorlagen
    hierzu finden Sie im Intranet.

                                         2424
9. Meldungen von Nebentätigkeiten
   Beschäftigte können eine Nebentätigkeit ausüben, wenn sie dies der Diözese Augsburg als
    Arbeitgeberin schriftlich mitteilen und die Personalkommission die Vereinbarkeit mit den
    dienstlichen Belangen bestätigt. Bitte informieren Sie daher die Personalabteilung, vor
    Aufnahme einer nebenberuflichen Tätigkeit.

   Eine Nebentätigkeit kann zum Beispiel durch den Arbeitgeber verweigert werden, wenn dadurch
    unter anderem die Arbeitszeit bzw. die Arbeitskraft der/des Beschäftigten so stark beansprucht
    wird, dass die Erfüllung der arbeitsvertraglich vereinbarten Pflichten beeinträchtigt ist.

   Das bedeutet beispielsweise, dass zwischen Dienstende der Nebentätigkeit und Dienstbeginn
    der Haupttätigkeit eine Ruhepause von elf Stunden sichergestellt werden muss.

                                                                                              2525
10. Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

   Die Diözese Augsburg bietet den Beschäftigten breitgefächerte
    Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten in verschiedenen
    Themengebieten an. Diese umfassen neben den fachlichen
    berufsspezifischen  Angeboten     ebenso     berufsgruppen-
    übergreifende und sonstige Themen, wie beispielsweise
    Exerzitien.

   Die   Beantragung     einer  weiterführenden  Fort-   bzw.
    Weiterbildung erfolgt durch Anmeldung im Intranet oder der
    Bistums-Homepage und Genehmigung durch den direkten
    Vorgesetzten.

   Sowohl im Intranet als auch in der Fortbildungsbroschüre
    finden   Sie   eine Übersicht  über   die   angebotenen
    Veranstaltungen.

                                                                    2626
11.     Fahrten und Dienstreisen
   Die Reisekostenanträge unterscheiden sich je nach Anlass. Reisekosten entstehen durch
    Fortbildungen oder beispielsweise bei Dienstfahrten mit dem privatem PKW.

   Für Fortbildungen werden Reisekosten durch den PKW bzw. öffentliche Verkehrsmittel sowie
    gegebenenfalls Verpflegung und Übernachtung abgerechnet. Bitte beachten Sie, dass für die
    Vergütung    von    Reisekosten   von    berufsbegleitenden   Fortbildungsmaßnahmen      die
    Fortbildungsabteilung zuständig ist. Aufgrund der Ausschlussfrist sind die Anträge innerhalb
    von spätestens sechs Monate zu stellen, da ansonsten der Anspruch verfällt.

   Bei dienstlichen Fahrten, beispielsweise zu Ortsterminen innerhalb der Diözese Augsburg, sind
    vorzugsweise die Dienstwägen zu nutzen. Diese können über die Geschäftsstelle gebucht
    werden. Sollte kein Dienstwagen zur Verfügung stehen und Sie somit ausnahmsweise mit dem
    privaten PKW fahren müssen, werden die Reisekosten im Rahmen des bayerischen
    Reisekostengesetzes anteilsmäßig abgerechnet und zusammen mit dem Gehalt ausbezahlt.
    Bitte beachten Sie in diesem Fall den gesonderten Versicherungsschutz.

                                                                                             2727
12. Kinderbetreuungszuschuss
   Beschäftigte der Diözese Augsburg erhalten unter bestimmten
    Rahmenbedingungen einen freiwilligen Kinderbetreuungszuschuss
    in Höhe von bis zu 50,00 € monatlich pro Kind.

   Der     Antrag     (siehe    Formular     im     Intranet)   auf
    Kinderbetreuungszuschuss muss jährlich neu bei dem zuständigen
    Personalbereich eingereicht werden. Änderungen sind unverzüglich
    mitzuteilen.

   Mit Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes gewährt die Diözese
    eine Geburtspauschale zur Erstausstattung in Höhe von 358,00 €.

                                                                       2828
13. Ferienwohnungen im Bistumsgebiet

   Das Bistum Augsburg bietet vergünstigte und familiengerechte
    Ferienwohnungen an.

   Die Ferienwohnungen stehen den haupt- und ehrenamtlichen
    Mitarbeitern des Bistums Augsburg ganzjährig zur Verfügung.

   Weitere Informationen wie z. B. die Richtlinien für die Vergabe der
    diözesanen Ferienwohnungen und eine Preisliste finden Sie in der
    Broschüre im Intranet.

                                                                          2929
14. Fahrtkostenzuschuss

   Gemäß der Fahrkostenzuschussregelung erhalten die beschäftigten Mitarbeiterinnen und
    Mitarbeiter der Entgeltgruppe 1 bis 12 ABD ab dem 7. Monat für die regelmäßigen Fahrten mit
    öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einen Zuschuss zu den
    anfallenden Fahrtkosten.

   Erstattet wird maximal ein Zuschuss für die Kosten in Höhe einer Monatskarte der Tarifzonen
    10-70 (Gesamtraum) des Augsburger Verkehrs- und Tarifverbunds (AVV).

   Der Antrag bzw. Verlängerungsantrag ist bei der zuständigen Personalabteilung einzureichen,
    Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.

                                                                                             3030
15. Essensmarken

   Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Entgeltgruppe 1 bis 8 ABD der Dienststellen in Augsburg
    erhalten für jeden Arbeitstag eines Monats eine Essensmarke, im Wert von 1,00 €. Anspruch
    besteht bei einer Arbeitszeit über 6 Stunden, die durch eine Mittagspause unterbrochen wird
    (auch Schultage). Bei Abwesenheiten (Urlaub, Krankheit, Dienstreisen, etc.) besteht kein
    Anspruch. Eventuell zu viel erhaltenen Marken sind im Folgemonat in Abzug zu bringen.

   Der Anspruch auf Essensmarken entsteht mit Beginn des Beschäftigungsverhältnisses.

   Die Essensmarken können in verschiedenen Geschäften eingelöst werden. Eine entsprechende
    Liste finden Sie im Intranet.

   Die Essensmarken werden abteilungsintern beantragt.

                                                                                            3131
16. Einkaufsmöglichkeiten

   Als Mitarbeiterin und Mitarbeiter der Diözese Augsburg erhalten Sie verschiedene Vorteile
    in gewissen Einrichtungen/Geschäfte.

   Eine detaillierte Liste über alle Teilnehmer finden im Intranet.

   Die Abholung der gegebenenfalls erforderlichen Einkaufsscheine oder Kundenkarten kann
    in den MAV-Büros erfolgen. Die Adressen sind ebenfalls im Intranet einsehbar.

                                                                                            3232
17. Unsere besonderen Sozialleistungen

   Das „Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen (ABD)“ ist der
    Tarifvertrag der bayerischen Bistümer, welcher an das Tarifsystem
    des öffentlichen Dienstes (TVöD) angelehnt ist. Dort sind alle
    wesentlichen arbeitsvertragsrechtliche Regelungen enthalten.

   Die Mitarbeitervertretung (MAV) vertritt die Interessen der
    Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber dem Dienstgeber.

   Im Intranet finden Sie die Kontaktdaten der für Sie zuständigen
    MAV.

                                                                        3333
18. Augenärztliche Untersuchung sowie Brillenzuschuss
   Jede/r Mitarbeiter/in der Diözese hat die Möglichkeit, eine Untersuchung beim Betriebsarzt,
    Herrn Dr. Maischberger, durchführen zu lassen, um zu prüfen, ob eine Arbeitsplatzbrille
    erforderlich ist. Diese Untersuchung muss vor Anschaffung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille
    erfolgen.

   Die Diözese Augsburg gewährt allen ihren Mitarbeiter/innen einen freiwilligen Zuschuss zu
    nicht gedeckten Aufwendungen für die Auswahl, Anfertigung und Anpassung einer ärztlich
    verordneten Bildschirmarbeitsplatzbrille. Die Höhe des Zuschusses, welcher nur auf die
    tatsächlichen Kosten gewährt wird, beträgt jedoch maximal 300,00 € (lohnsteuer- und
    sozialversicherungspflichtig).

   Die Bescheinigung der Untersuchung sowie die Belege über die Anschaffungskosten müssen bei
    der zuständigen Personalabteilung eingereicht werden.

                                                                                            3434
19. Unsere diözesanen Veranstaltungen
Die Diözese Augsburg bietet ihren Mitarbeiter/innen verschiedene Veranstaltungen an:

       Einkehrtag
       Adventsfeier
       Betriebsausflug
       M-net Firmenlauf

   Für die Teilnahme an bestimmten Gottesdiensten gewährt die Diözese Augsburg allen
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Dienstbefreiung. Hierüber wird immer zeitnah im Intranet
    informiert.

                                                                                             3535
20. Ihre Informationsquellen

   Das Intranet ist eine bistumsinterne Plattform.

   Es    bietet     viele    nützliche    Informationen
    (z.B.    Veröffentlichungen,     Newsletter,   MAV-
    Newsletter, MAV-Report) und Funktionen (u.a.
    Telefon- und Pfarreienverzeichnis, Link zu Ihrer
    Mitarbeitervertretung).

   Das Amtsblatt der Diözese Augsburg ist unter
    anderem über das Intranet abrufbar. Es beinhaltet
    einerseits verbindliche Weisungen und Dekrete und
    informiert    andererseits  über   Personal-  und
    Strukturveränderungen innerhalb der Diözese.

                                                           3636
20. Ihre Informationsquellen
   Das Bistum Augsburg ist auf
    einigen Social-Media-Plattformen
    vertreten.

   Sofern    Sie  mit   einer   der
    Plattformen arbeiten, halten Sie
    sich bitte an den Social-Media-
    Codex.

   Auch zum Thema Verhalten bei
    der Diözese Augsburg gibt es eine
    entsprechende Broschüre. Diese
    erhalten     Sie     mit     den
    Einstellungsunterlagen.

                                        3737
21. Interne Schulung

   Über das E-Learning-Tool „sam“ werden
    kurze interne Schulungsthemen (z. B.
    Informationssicherheit, Code of Conduct)
    bereitgestellt.

   Sobald eine neue Schulung für Sie
    angeboten   wird,    erhalten    Sie eine
    entsprechende E-Mail mit einem Link.

                                                3838
22. Ein Wort zu Corona

Die Corona-Pandemie erfordert sowohl von den bereits im
Bistum tätigen Mitarbeiter/innen als auch von allen neuen
Kolleg/innen einen achtsamen Umgang miteinander und ein
hohes Maß an Flexibilität im täglichen Dienstgeschäft.

Es wurden umfangreiche seelsorgerische wie auch
verwaltungsspezifische Konzepte zum Umgang mit dieser
Situation   entwickelt   und     laufend    weitergedacht.
Informationen hierzu erhalten Sie im Intranet und auf der
Homepage des Bistum Augsburg.

„So lade ich Sie alle ein, ganz gleich, ob Sie unmittelbar in der
Pastoral stehen oder Dienste im internen, technischen oder
kaufmännischen Bereich wahrnehmen: Überlegen Sie gemeinsam,
wie Sie diesem Auftrag in so herausfordernden Zeiten immer
wieder neu gerecht werden können.“

Auszug aus dem Schreiben „Herzlicher Gruß des
Bischofs zum neuen Arbeitsjahr“ vom 04.09.2020 von
Bischof Dr. Bertram Meier

                                                                    3939
Stand 30.03.2021

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