Informationsbroschüre für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diözese Augsburg - Bistum Augsburg
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Grüß Gott! Liebe Mitarbeiterin, lieber Mitarbeiter! Gut, dass Sie da sind! Dies sage ich Ihnen herzlich gern zu Ihrem Start im Dienst unseres Bistums Augsburg. Als großer Arbeitgeber in Schwaben und darüber hinaus können wir unsere vielfältigen Angebote und Dienste nur gewährleisten, wenn Frauen und Männer dazu Ihre Begabungen und fachlichen Kompetenzen zur Verfügung stellen. Und es braucht mehr: Menschen, die sich als ganze Person gerne einbringen – Verstand und Herz, Menschen- freundlichkeit und Freude auch an dem Auftrag, den wir als Kirche zum Lob Gottes und zum Wohl der Menschen haben. Danke, dass Sie sich dafür entschieden haben! Gut, dass Sie da sind! Das soll bald das Echo sein, das Sie von Kolleginnen und Kollegen und vor allem von den Menschen hören, für die Sie an der konkreten Arbeitsstelle im Einsatz sind. Dazu ist es nötig, dass Sie sich gut auskennen, den Rücken frei haben von Grundfragen zum „Betrieb“, auch zu Ihren Rechten und Pflichten darin. Diese Mappe sei Ihnen dazu ein hilfreicher erster Kompass. Ich wünsche Ihnen einen guten Start und Gottes Segen! Generalvikar Msgr. Harald Heinrich 30.03.2021 22
Inhaltsverzeichnis 1. Unsere Diözese Augsburg 12. Kinderbetreuungszuschuss 2. Wichtige Persönlichkeiten im Bistum 13. Ferienwohnungen im Bistumsgebiet Augsburg 14. Fahrtkostenzuschuss 3. Die Hauptabteilungen 15. Essensmarken 4. Zuständigkeiten und Verantwortliche 16. Einkaufsmöglichkeiten 5. Arbeitszeitrechtliche Regelungen 17. Unsere besonderen Sozialleistungen 6. Telearbeit / Alternierende Telearbeit 18. Augenärztliche Untersuchung sowie 7. Zeiterfassungssystem BoTime Web Client Brillenzuschuss 8. Corporate Design 19. Unsere diözesanen Veranstaltungen 9. Meldungen von Nebentätigkeiten 20. Ihre Informationsquellen 10. Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten 21. Interne Schulungen 11. Fahrten und Dienstreisen 22. Ein Wort zu Corona 33
1 Unsere Diözese Augsburg Die Diözese Augsburg ist mit einer Fläche von 13.665 km² und ca. 1,26 Millionen Katholiken die zweitgrößte Diözese in Bayern (Stand 31.12.2019). Die Bistumsheiligen der Diözese Augsburg sind St. Afra, St. Simpert und St. Ulrich. Das Bistum Augsburg besteht aus 23 Dekanaten. Als Arbeitgeber beschäftigt die Diözese Priester, Diakone, pastorale Mitarbeiter, Religionslehrer, diözesane Verwaltungskräfte, stiftisches Personal sowie das Personal in Bildungshäusern und in Beratungsstellen. 44
4 Zuständigkeiten und Verantwortliche Zuständigkeit Ansprechpartner/in Telefon/E-Mail 0821/3166-1300 Arbeitsrechtliche Themen Christoph Glas personalabteilung.vp@ (Personalleitung bistum-augsburg.de Verwaltungspersonal) 0821/3166-1313 0821/3166-1302 Personalabteilung Zeiterfassung (BoTime) Carolin Hermann botime@bistum- Julia Enderle augsburg.de 0821/3166-1303 Ferienwohnungen Dorothea Krieger ferienwohnung@bistum- augsburg.de 0821/3166-7520 Verwaltungspersonal besoldung.weltliche. Besoldungsstelle Manfred Schmidbauer (PB I, II, IV) mitarbeiter@bistum- augsburg.de 99
4 Zuständigkeiten und Verantwortliche Zuständigkeit Ansprechpartner/in Telefon/E-Mail Fortbildungskoordination für 0821/3166-8395 Verwaltungspersonal und Fortbildungskoordination Renate Hyvnar fortbildung@ Personal der bistum-augsburg.de Kirchenstiftungen u.a. 0821/3166-8230 arbeitssicherheit@ Arbeits- und Jürgen Siegert bistum-augsburg.de Gesundheitsschutz gesundheitsschutz@ bistum-augsburg.de 0821/3166-8800 Betriebsarzt Arbeitsmedizin Dr. Joachim Maischberger arbeitsmedizin@ bistum-augsburg.de 1010
4 Zuständigkeiten und Verantwortliche Zuständigkeit Ansprechpartner/in Telefon/E-Mail 0821/3166-8380 Datenschutz Stefan Frühwald datenschutz@ bistum-augsburg.de 0821/3166-8395 Arbeits- und Zusatzversorgung Renate Hyvnar renate.hyvnar@ Sozialversicherungsrecht bistum-augsburg.de 0821/3166-1316 Recruiting Personalgewinnung Johannes Kramer recruiting@bistum- augsburg.de 1111
4 Zuständigkeiten und Verantwortliche Zuständigkeit Ansprechpartner/in Telefon MAV I Ulrich Bartl 0821/3166-7832 mav1@bistum-augsburg.de MAV II Kai Kaiser 0821/3166-8530 Mitarbeitervertretung mav2@bistum-augsburg.de 0821/3166-2322 Jugendvertretung Sandra Strößner jugendvertretung@ bistum-augsburg.de 0821/3166-8537 Schwerbehindertenvertretung Jutta Braun sbv@bistum-augsburg.de 0821/3166-8180 Compliance-Beauftragte Tanja Geitz compliance@bistum- augsburg.de 1212
4 Zuständigkeiten und Verantwortliche Zuständigkeit Ansprechpartner/in Telefon Stabsabteilung IT und 0821/3166-8888 Digitalisierung (Hotline) it@bistum-augsburg.de Koordinationsstelle zur 0821/3166-1440 Prävention von sexuellem Dominikus Zöpf praevention-missbrauch@ Missbrauch bistum-augsburg.de 0821/3166-8322 Pressestelle / homepage@bistum- Ulrich Bobinger Öffentlichkeitsarbeit augsburg.de presse@bistum-augsburg.de 1313
4 Zuständigkeiten und Verantwortliche Zuständigkeit Ansprechpartner/in Telefon 0821/3166-1512 Klimaschutz Max Markmiller kirche.klima@bistum- augsburg.de 0821/3166-8270 Informationssicherheit René Middelstädt informationssicherheit@ bistum-augsburg.de 0821/3166-8220 Geschäftsstelle/ Dienstwagen, geschaeftsstelle. Michael Hartl Technische Dienste Schlüsselvergabe generalvikariat@bistum- augsburg.de 1414
5. Arbeitszeitrechtliche Regelungen Kernarbeitszeit: Montag – Donnerstag: 09:00 – 11:30 und 14:00 – 15:30 Uhr Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr Gleitzeit: Arbeitsbeginn: Montag – Freitag zwischen 06:45 Uhr und 09:00 Uhr Arbeitsende: Montag – Donnerstag zwischen 15:30 Uhr und 18:00 Uhr Freitag zwischen 12:00 Uhr und 16:00 Uhr Mittagspause: Zwischen 11:30 Uhr und 14:00 Uhr möglich. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden gilt mindestens eine Ruhepause von 30 Minuten, bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden gilt mindestens eine Ruhepause von 45 Minuten. 1515
5. Arbeitszeitrechtliche Regelungen Ihre Wochenstunden bemessen sich nach Ihrem Arbeitsvertrag. Einem Großteil der Mitarbeiter/innen steht das Zeiterfassungssystem "Bosch BoTime" zur Verfügung. Mitarbeiter/innen, die diese Möglichkeit nicht haben, erhalten über ihren Vorgesetzten genauere Anweisungen. Tägliche Sollarbeitszeit Montag bis Donnerstag: 8 Stunden Freitag: 7 Stunden maximale werktägliche Arbeitszeit: 10 Stunden Ruhezeit zwischen Dienstbeginn und Dienstende (Arbeitszeitgesetz): 11 Stunden Abwesenheits-, Urlaubs- und Krankheitstage müssen selbstständig über das Programm BoTime Web Client beantragt werden. 1616
5. Arbeitszeitrechtliche Regelungen Bei Überschreitung der täglichen Sollarbeitszeit wird die Arbeitszeit als Zeitguthaben erfasst. Zeitunterschreitungen werden vom Zeitguthaben abgezogen. Unterschreitung der Sollarbeitszeit von mehr als 10 Stunden zum Ende eines Kalendervierteljahres dürfen nicht auf den Folgemonat übertragen werden. Bei einer Zeitunterschreitung von mehr als 10 Stunden erfolgt der Ausgleich über eine Gehaltskürzung. Der aktuelle Saldenstand kann jederzeit im Zeiterfassungssystem BoTime Web Client eingesehen werden. Fehlende oder falsche Angaben in der Zeiterfassung können über das Programm BoTime Web Client selbstständig korrigiert und beantragt werden. 1717
5. Arbeitszeitrechtliche Regelungen Mit Hilfe Zeiterfassungsgeräte, Stempeluhren oder Arbeitsplatzcomputer werden Arbeitszeiten bei Dienstbeginn (Kommen) und Dienstende (Gehen) sowie Dienstgängen erfasst. Die Zeiterfassungsgeräte befinden sich unter anderem in folgenden Dienstgebäuden: Fronhof 4, Frauentorstraße 5, Jesuitengasse 21, Heilig-Kreuz-Straße 3, Peutingerstraße 5, Hoher Weg 14, Thommstraße 24 A, Thommstraße 24 B, Kappelberg 1, Kitzenmarkt 20, Hafnerberg 2, Leonhardsberg 1, Böheimstraße 8, Kornhausgasse 2. Alle Mitarbeiter/innen haben die Möglichkeit, an den oben aufgeführten Standorten zu stempeln. Bitte beachten Sie, dass es unterschiedliche Zeitarbeitsmodelle sowie verschiedene Arten der Zeiterfassungen gibt. Daher können die Zeiten des Arbeitsbeginns und Arbeitsendes variieren. Zeitguthaben und Zeitunterschreitung sind möglichst zeitnah, z. B. als Gleittag, auszugleichen. Näheres regelt die Dienstvereinbarung „Arbeitszeitflexibilisierung und Arbeitszeiterfassung in den Personalbereichen I und II (Gleitzeitregelung) vom 01.09.2009“ . Das Zeitguthaben darf am Stichtag 1. Oktober höchstens 20 Stunden betragen. Die übrigen Stunden müssen im Vorfeld abgebaut werden, andernfalls verfallen diese. 1818
5. Arbeitsrechtliche Regelungen – Jahres- und Resturlaub In der Regel beträgt der Urlaubsanspruch für alle Mitarbeiter/innen (auch Praktikant/innen und Auszubildende): 30 Arbeitstage bei 5 Wochenarbeitstagen 24 Arbeitstage bei 4 Wochenarbeitstagen 18 Arbeitstage bei 3 Wochenarbeitstagen 12 Arbeitstage bei 2 Wochenarbeitstagen 6 Arbeitstage bei 1 Wochenarbeitstag Das Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr. Eine Urlaubsübertragung bis zum 31. März des Folgejahres ist möglich. Falls der Urlaub bis 31. März aus betrieblichen Gründen oder wegen Arbeitsunfähigkeit nicht angetreten werden kann, so ist der Urlaub bis 31. Mai anzutreten. Im Kalenderjahr ist einmal ein zusammenhängender Urlaub von 2 Wochen zu nehmen. 1919
5. Arbeitszeitrechtliche Regelungen – Urlaubsanspruch Urlaubanspruch erhält man nur für volle Kalendermonate. Es gibt nur ganze Urlaubstage. Beispiel: Beschäftigungsbeginn 15.09.2020 mit 5 Wochenarbeitstagen Urlaubsanspruch 2020: 8 Urlaubstage (30 / 12 x 3 = 7,5 ab 0,5 wird aufgerundet) Der Urlaubsantrag muss rechtzeitig, nach Absprache mit der Abteilung, über das Zeiterfassungssystem BoTime Web Client beantragt werden. Während einer Arbeitsunfähigkeit oder eines Beschäftigungsverbotes besteht der Urlaubsanspruch fort. Bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit während des Erholungsurlaubes (auch bei Urlaubsaufenthalt im Ausland) sind die Regelungen zur Arbeitsunfähigkeit zu beachten. 2020
5. Arbeitszeitrechtliche Regelungen – Vorgehen bei Arztbesuchen und Krankmeldungen Die Vorgehensweise bei Arztbesuchen bzw. Arbeitsunfähigkeiten entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben „Vorgehen bei Arztbesuchen und Krankmeldungen“ im Intranet. Zur Wahrung der Frist kann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorab auch per E-Mail an die Personalabteilung Verwaltungspersonal geschickt werden. Fristen zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei einer Arbeitsunfähigkeit von länger als drei Kalendertagen: Spätester Tag zur Vorlage der 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (wenn Krankheitstag = Arbeitstag) Montag Donnerstag Dienstag Freitag Mittwoch Montag Donnerstag Montag Freitag Montag 2121
6. Telearbeit / Alternierende Telearbeit Mit der Dienstvereinbarung „Telearbeit / Alternierende Telearbeit“ wurde zum 01. September 2020 eine flexible Gestaltung der Arbeit ermöglicht. Geeignet ist eine Tätigkeit, die 1.) eigenständig und eigenverantwortlich durchführbar ist und 2.) ohne Beeinträchtigung der dienstlichen Abläufe bei eingeschränktem unmittelbaren Kontakt zu jeweiligen Dienststelle in den Privatbereich der Mitarbeiterin / des Mitarbeiters verlagert werden kann. 30.03.2021 2222
7. Zeiterfassungssystem BoTime Web Client Mit dem Zeiterfassungssystem BoTime Web Client werden Dienstzeiten, Urlaub, Krankheit, Abwesenheiten, Dienstbefreiungen sowie Fehlzeiten erfasst und verwaltet. Über das Programm kann jederzeit Einsicht in das persönliche Arbeitszeitkonto genommen werden. Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses erhalten die Beschäftigten, die an der elektronischen Zeiterfassung teilnehmen, eine Stempelkarte und/oder Zugangsdaten zur Nutzung dieses Systems. 2323
8. Corporate Design Richtlinien und Empfehlungen zur Verwendung von Vorlagen für Briefe, Akten- und Besprechungsnotizen sowie PowerPoint-Präsentationen finden Sie im Intranet. Bitte beachten Sie insbesondere die dortige Vorlage zur Erstellung der E-Mail-Signatur. Vorlagen hierzu finden Sie im Intranet. 2424
9. Meldungen von Nebentätigkeiten Beschäftigte können eine Nebentätigkeit ausüben, wenn sie dies der Diözese Augsburg als Arbeitgeberin schriftlich mitteilen und die Personalkommission die Vereinbarkeit mit den dienstlichen Belangen bestätigt. Bitte informieren Sie daher die Personalabteilung, vor Aufnahme einer nebenberuflichen Tätigkeit. Eine Nebentätigkeit kann zum Beispiel durch den Arbeitgeber verweigert werden, wenn dadurch unter anderem die Arbeitszeit bzw. die Arbeitskraft der/des Beschäftigten so stark beansprucht wird, dass die Erfüllung der arbeitsvertraglich vereinbarten Pflichten beeinträchtigt ist. Das bedeutet beispielsweise, dass zwischen Dienstende der Nebentätigkeit und Dienstbeginn der Haupttätigkeit eine Ruhepause von elf Stunden sichergestellt werden muss. 2525
10. Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten Die Diözese Augsburg bietet den Beschäftigten breitgefächerte Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten in verschiedenen Themengebieten an. Diese umfassen neben den fachlichen berufsspezifischen Angeboten ebenso berufsgruppen- übergreifende und sonstige Themen, wie beispielsweise Exerzitien. Die Beantragung einer weiterführenden Fort- bzw. Weiterbildung erfolgt durch Anmeldung im Intranet oder der Bistums-Homepage und Genehmigung durch den direkten Vorgesetzten. Sowohl im Intranet als auch in der Fortbildungsbroschüre finden Sie eine Übersicht über die angebotenen Veranstaltungen. 2626
11. Fahrten und Dienstreisen Die Reisekostenanträge unterscheiden sich je nach Anlass. Reisekosten entstehen durch Fortbildungen oder beispielsweise bei Dienstfahrten mit dem privatem PKW. Für Fortbildungen werden Reisekosten durch den PKW bzw. öffentliche Verkehrsmittel sowie gegebenenfalls Verpflegung und Übernachtung abgerechnet. Bitte beachten Sie, dass für die Vergütung von Reisekosten von berufsbegleitenden Fortbildungsmaßnahmen die Fortbildungsabteilung zuständig ist. Aufgrund der Ausschlussfrist sind die Anträge innerhalb von spätestens sechs Monate zu stellen, da ansonsten der Anspruch verfällt. Bei dienstlichen Fahrten, beispielsweise zu Ortsterminen innerhalb der Diözese Augsburg, sind vorzugsweise die Dienstwägen zu nutzen. Diese können über die Geschäftsstelle gebucht werden. Sollte kein Dienstwagen zur Verfügung stehen und Sie somit ausnahmsweise mit dem privaten PKW fahren müssen, werden die Reisekosten im Rahmen des bayerischen Reisekostengesetzes anteilsmäßig abgerechnet und zusammen mit dem Gehalt ausbezahlt. Bitte beachten Sie in diesem Fall den gesonderten Versicherungsschutz. 2727
12. Kinderbetreuungszuschuss Beschäftigte der Diözese Augsburg erhalten unter bestimmten Rahmenbedingungen einen freiwilligen Kinderbetreuungszuschuss in Höhe von bis zu 50,00 € monatlich pro Kind. Der Antrag (siehe Formular im Intranet) auf Kinderbetreuungszuschuss muss jährlich neu bei dem zuständigen Personalbereich eingereicht werden. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen. Mit Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes gewährt die Diözese eine Geburtspauschale zur Erstausstattung in Höhe von 358,00 €. 2828
13. Ferienwohnungen im Bistumsgebiet Das Bistum Augsburg bietet vergünstigte und familiengerechte Ferienwohnungen an. Die Ferienwohnungen stehen den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern des Bistums Augsburg ganzjährig zur Verfügung. Weitere Informationen wie z. B. die Richtlinien für die Vergabe der diözesanen Ferienwohnungen und eine Preisliste finden Sie in der Broschüre im Intranet. 2929
14. Fahrtkostenzuschuss Gemäß der Fahrkostenzuschussregelung erhalten die beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Entgeltgruppe 1 bis 12 ABD ab dem 7. Monat für die regelmäßigen Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einen Zuschuss zu den anfallenden Fahrtkosten. Erstattet wird maximal ein Zuschuss für die Kosten in Höhe einer Monatskarte der Tarifzonen 10-70 (Gesamtraum) des Augsburger Verkehrs- und Tarifverbunds (AVV). Der Antrag bzw. Verlängerungsantrag ist bei der zuständigen Personalabteilung einzureichen, Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen. 3030
15. Essensmarken Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Entgeltgruppe 1 bis 8 ABD der Dienststellen in Augsburg erhalten für jeden Arbeitstag eines Monats eine Essensmarke, im Wert von 1,00 €. Anspruch besteht bei einer Arbeitszeit über 6 Stunden, die durch eine Mittagspause unterbrochen wird (auch Schultage). Bei Abwesenheiten (Urlaub, Krankheit, Dienstreisen, etc.) besteht kein Anspruch. Eventuell zu viel erhaltenen Marken sind im Folgemonat in Abzug zu bringen. Der Anspruch auf Essensmarken entsteht mit Beginn des Beschäftigungsverhältnisses. Die Essensmarken können in verschiedenen Geschäften eingelöst werden. Eine entsprechende Liste finden Sie im Intranet. Die Essensmarken werden abteilungsintern beantragt. 3131
16. Einkaufsmöglichkeiten Als Mitarbeiterin und Mitarbeiter der Diözese Augsburg erhalten Sie verschiedene Vorteile in gewissen Einrichtungen/Geschäfte. Eine detaillierte Liste über alle Teilnehmer finden im Intranet. Die Abholung der gegebenenfalls erforderlichen Einkaufsscheine oder Kundenkarten kann in den MAV-Büros erfolgen. Die Adressen sind ebenfalls im Intranet einsehbar. 3232
17. Unsere besonderen Sozialleistungen Das „Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen (ABD)“ ist der Tarifvertrag der bayerischen Bistümer, welcher an das Tarifsystem des öffentlichen Dienstes (TVöD) angelehnt ist. Dort sind alle wesentlichen arbeitsvertragsrechtliche Regelungen enthalten. Die Mitarbeitervertretung (MAV) vertritt die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber dem Dienstgeber. Im Intranet finden Sie die Kontaktdaten der für Sie zuständigen MAV. 3333
18. Augenärztliche Untersuchung sowie Brillenzuschuss Jede/r Mitarbeiter/in der Diözese hat die Möglichkeit, eine Untersuchung beim Betriebsarzt, Herrn Dr. Maischberger, durchführen zu lassen, um zu prüfen, ob eine Arbeitsplatzbrille erforderlich ist. Diese Untersuchung muss vor Anschaffung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille erfolgen. Die Diözese Augsburg gewährt allen ihren Mitarbeiter/innen einen freiwilligen Zuschuss zu nicht gedeckten Aufwendungen für die Auswahl, Anfertigung und Anpassung einer ärztlich verordneten Bildschirmarbeitsplatzbrille. Die Höhe des Zuschusses, welcher nur auf die tatsächlichen Kosten gewährt wird, beträgt jedoch maximal 300,00 € (lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig). Die Bescheinigung der Untersuchung sowie die Belege über die Anschaffungskosten müssen bei der zuständigen Personalabteilung eingereicht werden. 3434
19. Unsere diözesanen Veranstaltungen Die Diözese Augsburg bietet ihren Mitarbeiter/innen verschiedene Veranstaltungen an: Einkehrtag Adventsfeier Betriebsausflug M-net Firmenlauf Für die Teilnahme an bestimmten Gottesdiensten gewährt die Diözese Augsburg allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Dienstbefreiung. Hierüber wird immer zeitnah im Intranet informiert. 3535
20. Ihre Informationsquellen Das Intranet ist eine bistumsinterne Plattform. Es bietet viele nützliche Informationen (z.B. Veröffentlichungen, Newsletter, MAV- Newsletter, MAV-Report) und Funktionen (u.a. Telefon- und Pfarreienverzeichnis, Link zu Ihrer Mitarbeitervertretung). Das Amtsblatt der Diözese Augsburg ist unter anderem über das Intranet abrufbar. Es beinhaltet einerseits verbindliche Weisungen und Dekrete und informiert andererseits über Personal- und Strukturveränderungen innerhalb der Diözese. 3636
20. Ihre Informationsquellen Das Bistum Augsburg ist auf einigen Social-Media-Plattformen vertreten. Sofern Sie mit einer der Plattformen arbeiten, halten Sie sich bitte an den Social-Media- Codex. Auch zum Thema Verhalten bei der Diözese Augsburg gibt es eine entsprechende Broschüre. Diese erhalten Sie mit den Einstellungsunterlagen. 3737
21. Interne Schulung Über das E-Learning-Tool „sam“ werden kurze interne Schulungsthemen (z. B. Informationssicherheit, Code of Conduct) bereitgestellt. Sobald eine neue Schulung für Sie angeboten wird, erhalten Sie eine entsprechende E-Mail mit einem Link. 3838
22. Ein Wort zu Corona Die Corona-Pandemie erfordert sowohl von den bereits im Bistum tätigen Mitarbeiter/innen als auch von allen neuen Kolleg/innen einen achtsamen Umgang miteinander und ein hohes Maß an Flexibilität im täglichen Dienstgeschäft. Es wurden umfangreiche seelsorgerische wie auch verwaltungsspezifische Konzepte zum Umgang mit dieser Situation entwickelt und laufend weitergedacht. Informationen hierzu erhalten Sie im Intranet und auf der Homepage des Bistum Augsburg. „So lade ich Sie alle ein, ganz gleich, ob Sie unmittelbar in der Pastoral stehen oder Dienste im internen, technischen oder kaufmännischen Bereich wahrnehmen: Überlegen Sie gemeinsam, wie Sie diesem Auftrag in so herausfordernden Zeiten immer wieder neu gerecht werden können.“ Auszug aus dem Schreiben „Herzlicher Gruß des Bischofs zum neuen Arbeitsjahr“ vom 04.09.2020 von Bischof Dr. Bertram Meier 3939
Stand 30.03.2021 40
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