SCHUTZ- & HYGIENEKONZEPT - BADEN-BADEN REINSURANCE MEETING 17. OKTOBER - 21. OKTOBER 2021 - Baden-Baden Reinsurance ...

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SCHUTZ- & HYGIENEKONZEPT
BADEN-BADEN REINSURANCE MEETING
17. OKTOBER – 21. OKTOBER 2021

BADEN-BADEN KUR & TOURISMUS GMBH
Solmsstraße 1, 76530 Baden-Baden
Stand: 16. September 2021
SCHUTZ- & HYGIENEKONZEPT
             BADEN-BADEN REINSURANCE MEETING
                          17. Oktober – 21. Oktober 2021

Das jährliche Baden-Baden Reinsurance Meeting stellt eine der wichtigsten Kongressmessen
weltweit für den Wirtschaftszweig der Rückversicherungen und Versicherungen dar. Neben
Fachmesse-begleitenden Symposien, treffen in der Regel bis zu 3.000 verschiedenste
europäische und internationale Spezialist*innen und Expert*innen aus diesen Bereichen an
unterschiedlichen Veranstaltungsorten innerhalb Baden-Badens zusammen, um u.a. in
Einzelterminen mit ihren Kunden und Partnern, Geschäftsbeziehungen zu pflegen,
Risikobewertungen vorzunehmen und Verträge zu schließen.

Aufgrund der derzeitigen pandemischen Situation wird zum diesjährigen Baden-Baden
Reinsurance Meeting mit der maximal zulässigen und vertretbaren Teilnehmendenzahl gemäß
der im Veranstaltungszeitraum gültigen Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg
(CoronaVO), hauptsächlich aus dem europäischen Raum gerechnet, die sich auf verschiedene
Veranstaltungsorte und einzelne Tage im Zeitraum 17. Oktober bis 21. Oktober 2021 verteilen.
Generell sind ausschließlich Fachbesuchende zugelassen, die zur eng definierten Zielgruppe
der Rückversicherungen, Versicherungen und Versicherungsmakler gehören, sowie
Expert*innen aus den entsprechenden wissenschaftlichen Bereichen und Technologie-
Dienstleistende.

Um eine Übertragung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) beim Baden-Baden Reinsurance
Meeting 2021 bestmöglich vorbeugen und verhindern zu können und somit einen sicheren
Veranstaltungsbetrieb zu ermöglichen, wird dieses Konzept laufend an die jeweils gültigen
Verordnungen und den pandemischen Verlauf angepasst.

Entsprechend der aktuellen Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg (CoronaVO),
die seit 16. September 2021 bis einschließlich 14. Oktober 2021 gültig ist, wurde ein
dreistufiges Warnsystem abhängig von der geltenden Hospitalisierungsinzidenz eingeführt.
Dies bedeutet, dass es strengere Regelungen bei sich abzeichnender Überlastung der
Krankenhäuser geben wird. Besucher*innen von Messen und Kongressen benötigen weiterhin
einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis. In der Basisstufe ist nicht-immunisierten
Besucher*innen der Zutritt auch nach Vorlage eines negativen Corona-Schnell-oder PCR-Tests
gestattet, in der Warnstufe nur nach Vorlage eines PCR-Testnachweises. In der Alarmstufe
dürfen ausschließlich immunisierte Besucher*innen an Messen und Kongressen teilnehmen.

Zur Einhaltung der Regelungen zum Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen pro
Veranstaltungsort, wird die Zahl der gleichzeitig anwesenden Personen pro Veranstaltungsort
durch die jeweilige Einlass- & Auslasskontrolle geregelt und überwacht. Um jederzeit einen
Überblick über die Gesamtteilnehmerzahlen im Vorfeld der Veranstaltung sowie vor Ort zu
haben und bezüglich gesetzlicher Änderungen bis zum Veranstaltungszeitraum entsprechend

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reagieren zu können, wird eine Gesamt-Kontingentierung im Hintergrund des
Registrierungsprozess zum Baden-Baden Reinsurance Meeting 2021 herangezogen, überwacht
und an neue Verordnungen angepasst.

In den folgenden Abschnitten wird das Hygiene- & Sicherheitskonzept näher vorgestellt. Dieses
untergliedert sich in die folgenden Bereiche:

VISIT SAFE – Allgemeine Maßnahmen & Hygieneregelungen ....................................................2
MEET SAFE – Abstandsregeln, stufenbasierte Nachweispflicht & Besucherführung ..................4
STAY SAFE – Organisation & Services .......................................................................................7
SHOW SAFE – Guidelines für Teilnehmende ..............................................................................9

VISIT SAFE – Allgemeine Maßnahmen & Hygieneregelungen

Um sicherzustellen, dass alle Baden-Baden Reinsurance Meeting Teilnehmenden sich sicher an
den Hauptveranstaltungsorten, dem Kongresshaus Baden-Baden und dem Kurhaus Baden-
Baden, bewegen können, werden unter diesem Punkt alle allgemeinen Maßnahmen und
Hygieneregelungen am Veranstaltungsort zusammengefasst.

Zusätzlich verpflichten sich alle Nebenveranstaltungsorte, diese Regelungen umzusetzen. Zu
den Nebenveranstaltungsorten, zählen z. B. das Theater, sowie Innenstadthotels mit
Veranstaltungsflächen, die von einzelnen teilnehmenden Unternehmen anlässlich des Baden-
Baden Reinsurance Meetings angemietet werden.

Der/Die jeweilige Betreiber*in des Haupt-/Neben-Veranstaltungsortes übernimmt die
Verantwortung für eine entsprechende Umsetzung und gewissenhafte Einhaltung der zum
Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Schutz- & Hygieneregelungen.

• Optimale Raumbelüftung
    -    Die Veranstaltungsräumlichkeiten sind mit modernsten Lüftungsanlagen ausgerüstet,
         die einen engmaschigen, maximalen Luftaustausch ermöglichen.
    -    Es erfolgt eine kontinuierliche Belüftung der Eingangsbereiche, Foyers und
         Veranstaltungsräume, um Aerosole im Raum zu minimieren.
    -    Ergänzend wird bei Bedarf in regelmäßigen Abständen eine Stoßlüftung vorgenommen.

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• Desinfektion & Reinigung
   -   Handdesinfektionsspender sind in erforderlicher Dichte verfügbar und gut sichtbar an
       allen wesentlichen Stellen im Veranstaltungsort aufgestellt, mit Schwerpunkten
       besonders in den Eingangs- und Ausgangsbereichen.
   -   In den Sanitärbereichen stehen zudem Handseife und geeignete, hygienische
       Handtrocknungsmöglichkeiten in stets ausreichender Menge zur Verfügung.
   -   Im gesamtem Veranstaltungszeitraum werden die Reinigungs- und
       Desinfektionsintervalle in den jeweiligen Sanitärbereichen sowie bei höher
       frequentierten Kontaktflächen (z. B. Counter, Tasten im Fahrstuhl, Handläufe,
       Türklinken) am Veranstaltungsort erhöht.
   -   Die Qualität der Reinigung wird regelmäßig kontrolliert und protokolliert.

• Bauliche Maßnahmen zur Distanzwahrung
   -   An allen wesentlichen Kontaktpunkten zwischen Mitarbeitenden, Dienstleistenden und
       Teilnehmenden, wie z.B. an Servicebüros, Infotheken und -Countern, wird ein
       technischer Schutz, in Form von transparenten Abtrennungen aus Acrylglas, installiert.

• Medizinischer Mund-Nasen-Schutz
   -   Zum Schutz aller Teilnehmenden gilt in geschlossenen Räumlichkeiten der
       Veranstaltungsorte die Maskenpflicht* (medizinischer Mund-Nasen-Schutz). Im Freien
       gilt die Maskenpflicht*, wenn nicht dauerhaft ein Abstand von mindestens 1,5 Metern
       zu anderen Personen eingehalten werden kann.
       * Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das
          Tragen einer medizinischen Maske aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht
          möglich oder nicht zumutbar ist, wobei die Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe in der Regel
          durch eine ärztliche Bescheinigung zu erfolgen hat.
   -   Teilnehmenden, die über keinen eigenen Mund-Nasen-Schutz verfügen, wird ein
       medizinischer Mund-Nasen-Schutz vom Veranstalter zur Verfügung gestellt.
   -   Bei der Inanspruchnahme von gastronomischen Dienstleistungen am Besprechungs-
       tisch bzw. in den Räumlichkeiten der Veranstaltungsorte darf die Maske zum Essen
       und Trinken abgelegt werden.

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MEET SAFE – Abstandsregeln, stufenbasierte Nachweispflicht &
Besucherführung

Um Gespräche zwischen Baden-Baden Reinsurance Meeting Teilnehmenden an den
Veranstaltungsorten erfolgreich und sicher zu machen, werden unter diesem Punkt alle
Maßnahmen zusammengefasst, die die stufenbasierte Nachweispflicht und Besucherführung
sowie den empfohlenen Mindestabstand von 1,5 Metern pro Veranstaltungsort sichern.

Der/Die jeweilige Betreiber*in des Haupt-/Neben-Veranstaltungsortes übernimmt die
Verantwortung für eine entsprechende Umsetzung und gewissenhafte Einhaltung der zum
Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Schutz- & Hygieneregelungen.

Bei Aktualisierungen und Neuerungen der CoronaVO erfolgt eine Anpassung entsprechend der
jeweils zum Veranstaltungszeitraum gültigen Verordnung.

• Stufenbasierte Nachweispflicht „Geimpft, Genesen oder Getestet“
   -   Die Gesundheit aller Teilnehmenden und Mitarbeitenden hat oberste Priorität. Um ein
       möglichst sicheres Baden-Baden Reinsurance Meeting 2021 zu ermöglichen, dürfen nur
       asymptomatische Personen teilnehmen, die abhängig von der jeweiligen
       Hospitalisierungsinzidenz einen der folgenden Nachweise (digital oder analog) vor
       Betreten der Veranstaltungsorte vorweisen können:
        o Einen auf sie ausgestellten Impfnachweis über einen vollständigen Impfschutz im
          Sinne von § 2 Nummer 3 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung
          vom 8. Mai 2021 (SchAusnahmV - BAnz AT 8. Mai 2021 V1).
        o Einen auf sie ausgestellten Genesenennachweis für einen positiven PCR-Test (oder
          einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal
          sechs Monate zurückliegt, im Sinne von § 2 Nummer 5 SchAusnahmV.
        o Einen auf sie ausgestellten, maximal 24 Stunden alten, negativen Testnachweis
          im Sinne von § 2 Nummer 7 SchAusnahmV,
            ▪   der vor Ort unter Aufsicht desjenigen stattfindet, der das Vorliegen eines
                Testnachweises überprüfen muss, oder
            ▪   der von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-
                Testverordnung vom 24. Juni 2021 (BAnz AT 25. Juni 2021 V1) vorgenommen
                oder überwacht wurde.
            ▪   Die Bescheinigung eines negativen Testergebnisses muss Datum und Uhrzeit
                des Tests, den Namen der getesteten Person sowie den Ort, die Institution
                und verantwortliche Person, die die Testung durchgeführt hat, enthalten.
   WICHTIG: Gilt aufgrund erhöhter Hospitalisierungsinzidenz in Baden-Württemberg die
   Warnstufe, werden ausschließlich PCR-Tests als negativer Testnachweis anerkannt.
   Gilt die Alarmstufe, ist ein Betreten der Veranstaltungsorte ausschließlich mit Impf- oder
   Genesenennachweis (2G) möglich – Testnachweise werden in diesem Fall nicht anerkannt.

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-   Dies gilt sowohl für alle Veranstaltungstage im genannten Zeitraum sowie den
       entsprechenden Auf- und Abbaubetrieb in den einzelnen Haupt- und Neben-
       veranstaltungsorten, sowie bei sogenannten „Side-Events“ oder „Satellite-Events“, die
       während des Baden-Baden Reinsurance Meetings stattfinden und von am Baden-Baden
       Reinsurance Meeting teilnehmenden Unternehmen selbstständig organisiert werden.

• Abstandsregelung & Bestuhlung in den Veranstaltungsräumlichkeiten
   -   Für die Einhaltung der Regelungen zum empfohlenen Mindestabstand von 1,5 Metern
       zu anderen Personen, gemäß CoronaVO, werden die Besprechungstische in den
       Veranstaltungsräumlichkeiten im entsprechendem Abstand zueinander positioniert.
       Im Kongresshaus werden diese bei der Baden-Baden Kur & Tourismus GmbH als
       Veranstalter gebuchten Besprechungstische mit bis zu 5 Sitzgelegenheiten pro Tisch
       versehen, wobei Stühle, die den Mindestabstand zwischen den jeweiligen Gesprächs-
       partnern am Tisch selbst gewährleisten, zusätzlichen gekennzeichnet werden.
       Es gibt gemäß der aktuellen CoronaVO, keine allgemeinen Kontaktbeschränkungen
       auf eine bestimmte Anzahl von Haushalten mehr.
   -   Die Verteilung der gleichzeitig anwesenden Teilnehmenden wird zudem über die
       individuell vereinbarten Besprechungstermine unter den Teilnehmenden gewährleistet.
   -   In den jeweiligen Bestuhlungsplänen der Veranstaltungsorte achten die Betreiber auf
       eine entsprechende Anordnung von Besprechungstischen, die Kennzeichnung von
       Laufwegen, sowie die Einplanung der notwendigen Flächen und Warteflächen
       bezüglich der sanitären Anlagen als auch bei einem gastronomischen Angebot.

• Kontrollierter Ein- & Auslass
   -   Ein- und Ausgänge in den Veranstaltungsorten sind getrennt voneinander vorgesehen
       und ausreichend gekennzeichnet.
   -   Eine Einlass-/Auslass-Kontrolle erfolgt an allen Veranstaltungstagen sowie an jedem
       Veranstaltungsort:
        o zur Sicherstellung der Kontaktnachverfolgung nach § 8 CoronaVO. Die
          entsprechenden Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Auskunftserteilung
          gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde nach §§ 16, 25 IfSG
          erhoben und gespeichert.
            ▪   Hierzu werden Vor- und Nachname, Anschrift als auch Telefonnummer bereits
                im Teilnehmer-Registrierungsprozess zum Baden-Baden Reinsurance Meeting
                erfasst.
            ▪   Mit der Teilnehmerregistrierung ist ein elektronisch/App-basierter Check-In &
                Check-Out in den Veranstaltungslocations möglich, der Datum und Zeitraum
                der Anwesenheit im der jeweiligen Veranstaltungsort erfasst. Dies dient auch
                zur Kontrolle der gleichzeitig anwesenden Teilnehmenden im jeweiligen
                Veranstaltungsort zur Einhaltung des empfohlenen Mindestabstands.
        o Zur Sicherstellung, dass nur asymptomatische Teilnehmende mit entsprechendem
          stufenbasierten Nachweis „Genesen, Geimpft, Getestet“ die Veranstaltungsorte
          betreten.

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o Zur Sicherstellung, der Einhaltung des Zutritts- und Teilnahmeverbots. Dieses gilt
          für alle Personen, die entgegen der zuvor genannten Regelungen:
            ▪   nicht als Veranstaltungsteilnehmende des Baden-Baden Reinsurance Meetings
                2021 registriert und akkreditiert sind und auch nicht von den jeweiligen
                Betreibern eines Veranstaltungsortes oder der Baden-Baden Kur & Tourismus,
                als Veranstalter des Baden-Baden Reinsurance Meetings, als Mitarbeitende,
                Dienstleitungsunternehmen oder Lieferanten angemeldet, eingesetzt und/oder
                beauftragt sind.
            ▪   keinen stufenbasierten „Geimpft, Genesen oder Getestet“ Nachweis vorweisen
                können.
            ▪   keinen medizinischen Mund-Nasen-Schutz* tragen (*Ausnahmen: siehe
                Medizinischer Mund-Nasen-Schutz).
            ▪   offensichtliche Krankheitssymptomen einer Coronavirus-Infektion, namentlich
                Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen,
                aufweisen.
   -   Ergänzende Schutzmaßnahmen werden, je nach der zum Veranstaltungszeitraum
       geltenden CoronaVO, sowie in Abstimmung zwischen den entsprechenden Behörden
       und der Baden-Baden Kur & Tourismus GmbH getroffen und kommuniziert.

• Informationen & Kontrolle
   -   Informationen zu den jeweils aktuellen bzw. im Veranstaltungszeitraum geltenden
       Sicherheits-, Abstands- und Hygieneregelungen erhalten alle Teilnehmenden im
       Vorfeld des Baden-Baden Reinsurance Meetings über die Veranstaltungswebsite und
       nach der erfolgten Registrierung ebenfalls über die Veranstaltungs-App, sowie per
       Informations-Newsletter.
   -   In den jeweiligen Veranstaltungsorten wird vor Ort in geeigneter Form und Dichte auf
       die genannten Maßnahmen hingewiesen (z.B. Plakate/Aushänge, Hinweisschilder,
       Lautsprecherdurchsagen, Markierungen zu Laufwegen im Einbahnsystem, etc.)
   -   Die Kontrolle des Ein- und Auslasses erfolgt über speziell geschultes Personal bzw.
       geschulte Dienstleister der jeweiligen Veranstaltungsorte. Die entsprechenden
       technischen Vorbereitungen und Anwendungsinformationen werden vom Veranstalter
       für alle Veranstaltungsorte bereitgestellt. Durch die Ein- & Auslass-Kontrolle wird die
       Zahl der gleichzeitig anwesenden Teilnehmenden zur Einhaltung des empfohlenen
       Mindestabstands von 1,5 Metern in den Veranstaltungsorten überwacht.
   -   Die weiteren erwähnten Schutz- und Hygienemaßnahmen werden durch speziell
       geschultes Personal in den Veranstaltungsorten zusätzlich unterstützt, damit die
       geforderten Regeln auch von Teilnehmenden eingehalten werden.

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STAY SAFE – Organisation & Services

Die in diesem Abschnitt definierten Maßnahmen sorgen dafür, dass Besucherströme gut
verteilt, unkontrollierte Menschenansammlungen vermieden werden und alle Baden-Baden
Reinsurance Meeting Teilnehmenden auch an klassischen Kontaktpunkten während ihres
Aufenthalts in Baden-Baden gut und sicher aufgehoben sind.

Im Einzelnen gehören hierzu die folgenden Regelungen:

• Nachverfolgung durch Vollregistrierung aller Teilnehmenden
   -   Alle Baden-Baden Reinsurance Meeting Teilnehmenden 2021 registrieren sich über die
       Online-Teilnehmerregistrierung mit ihren vollständigen Kontaktdaten (Vor- und
       Familienname, vollständiger Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) im Vorfeld
       des Veranstaltungsstarts als Teilnehmende.
   -   Für die entsprechende Nachverfolgbarkeit von eingesetztem/beauftragtem Personal,
       Dienstleistenden und Lieferanten trägt
           o die Baden-Baden Kur & Tourismus GmbH als Veranstalter des Baden-Baden
             Reinsurance Meetings 2021 für sich selbst und entsprechend organisierte
             Leistungen für Teilnehmende im Kongresshaus
           o sowie die Betreiber der jeweiligen weiteren Veranstaltungsorte für ihre
             entsprechend organisierten Leistungen für Teilnehmende Sorge.
   -   Allen zur Veranstaltung anwesenden Personen empfiehlt die Baden-Baden Kur &
       Tourismus GmbH zusätzlich, die Corona-App des Bundes und/oder die LUCA App zu
       nutzen.

• Zugangscodes (Akkreditierung)
   -   Die Teilnehmer-Registrierung ist ausschließlich Online (via Website und App) im
       Vorfeld der Veranstaltung möglich und Grundvoraussetzung für eine
       Zugangsberechtigung zu den Veranstaltungsräumlichkeiten aller Veranstaltungsorte.
   -   Teilnehmende erhalten nach vorheriger Online-Registrierung und -Akkreditierung
       ihren Zugangscode vorab innerhalb der Reinsurance Meeting App, im Bedarfsfall mit
       zeitlicher Zuordnung z.B. für die von ihnen genannten Einzeltage im
       Veranstaltungszeitraum. Auf diese Weise bilden sich keine Registrierungs-
       Warteschlangen vor Ort in den Veranstaltungsorten oder am Veranstalter-Info-
       Counter im Kongresshaus.
   -   Der elektronische, personalisierte Zugangscode für alle Teilnehmenden ermöglicht
       einen kontaktlosen Zutritt/Zugang zu allen Veranstaltungsorten.

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• Gastronomie
   -   Für alle gastronomischen Angebote in den jeweiligen Veranstaltungsorten gelten die
       aktuellen Schutz- und Hygieneregeln entsprechend der jeweils gültigen CoronaVO im
       Zeitraum der Veranstaltung.
   -   Die Einhaltung der jeweils geltenden Regeln zu Gastronomie und Catering wird durch
       eine räumliche Entzerrung des gastronomischen Angebots, z.B. durch Nutzung von
       Außenbereichen, Bereitstellung von To-Go-Angeboten, Einrichtung von ausgewiesenen
       Zonen für den Verzehr von Lebensmitteln, usw. gewährleistet.
   -   Möglichkeiten zum kontaktlosen Bezahlen werden ebenfalls bevorzugt angeboten.
   -   Für eine entsprechende Umsetzung als auch Konzepterstellung im Vorfeld der
       Veranstaltung sorgt der jeweilige Gastronomiepartner der Veranstaltungsorte.

• Side- oder Satellite-Events im Rahmen der Kongressmesse
   -   werden von am Baden-Baden Reinsurance Meeting teilnehmenden Unternehmen
       selbstständig organisiert. Hier zeichnen die entsprechenden veranstaltenden
       Unternehmen für die Erstellung eines Hygiene- und Sicherheitskonzeptes in
       Rücksprache mit dem Betreiber des gebuchten Veranstaltungsorts verantwortlich.
   -   Es gelten die Regelungen der zum Zeitpunkt der Firmenveranstaltung gültigen Corona-
       Verordnung des Landes Baden-Württemberg.

• Medizinischer Service & Hotline für Verdachtsfälle
   -   Sollte während der Veranstaltung trotz der täglichen Nachweispflicht im Rahmen der
       Einlasskontrolle und des Zutritts-/Teilnahmeverbots ein COVID-19-Verdachtsfall
       auftreten, ist eine isolierte Betreuung in den Veranstaltungsorten zu ermöglichen.
   -   Qualifizierte medizinische Betreuung steht in den Veranstaltungsorten zur Verfügung
       bzw. wird im Bedarfsfall über die zentrale Notrufnummer 116 117 umgehend
       hinzugezogen.
   -   Verdachtsfälle sind der Baden-Baden Kur & Tourismus GmbH als Veranstalter des
       Baden-Baden Meetings zu melden. Hierfür seht während sowie bis 14 Tage nach dem
       Baden-Baden Reinsurance Meeting 2021 eine Veranstalter-Hotline zur Verfügung
       (→ Hotline: Tel.-Nr. noch in Klärung/Beauftragung).

• Aufenthalt in Baden-Baden
   -   Um die Sicherheit und Gesundheit aller Baden-Baden Reinsurance Meeting
       Teilnehmenden auch außerhalb der Veranstaltungsorte bestmöglich zu gewährleisten,
       arbeiten wir als Baden-Baden Kur & Tourismus GmbH eng mit allen Baden-Badener
       Gastgebern zusammen.
   -   Diese verpflichten sich zur Einhaltung aller Regelungen gemäß der im Veranstaltungs-
       zeitraum gültigen Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg, sowie auch zur
       Umsetzung der zuvor genannten Maßnahmen in den Abschnitten „VISIT SAFE“, „MEET
       SAFE“ und „STAY SAFE“.

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SHOW SAFE – Guidelines für Teilnehmende

Unter dem Punkt Show Save sind alle Maßnahmen zusammengefasst, die am
Besprechungstisch/-stand bzw. in exklusiv-gebuchten Räumlichkeiten und auf exklusiv-
gebuchten Flächen dafür sorgen, dass alle Baden-Baden Reinsurance Meeting Teilnehmenden
wie gewohnt networken und Termine wahrnehmen können, ohne ihre eigene Sicherheit oder
die anderer zu gefährden. Dazu gehören die folgenden Regelungen:

VERHALTEN VOR ORT – REGELN FÜR TEILNEHMENDE

• Gestaltung von exklusiv angemieteten Flächen/Räume
   -   Im Sinne eines sicheren Veranstaltungsablaufs gelten die Vorgaben der im
       Veranstaltungszeitraum gültigen Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg.
       Wenn Sie exklusive Flächen/Räume gebucht haben, halten Sie Rücksprache mit Ihrem
       Baden-Baden Vertragspartner bzw. Veranstaltungsort bezüglich der Gestaltungs-
       möglichkeiten, Anzahl an möglichen Besprechungstischen, usw.
   -   Lieferanten und nicht über den Veranstaltungsort bzw. Ihren Baden-Baden
       Vertragspartner organisierte Dienstleistende müssen beim jeweiligen Veranstaltungs-
       ort bzw. Vertragspartner vorangemeldet werden. Bitte nennen Sie hierzu den Namen
       des von Ihnen beauftragten Unternehmens inklusive der entsprechenden Kontakt-
       daten, die Art der Lieferung/Dienstleistung sowie die gewünschten Liefer- bzw.
       Zugangszeiten.

• Hygiene in den Veranstaltungsräumlichkeiten und -orten
   -   Auch wenn ein Zutritt zu den Veranstaltungsorten und somit auch zu
       Besprechungstischen bzw. Exklusiv-Flächen nur für registrierte Teilnehmende mit einer
       stufenbasierten Nachweispflicht „Getestet, Genesen, Geimpft“ möglich ist, appellieren
       wir an Ihre Eigenverantwortung. Beachten Sie bitte die genannten Regelungen und
       achten Sie auch bei allen Ihren Terminen auf den empfohlenen Mindestabstand von
       1,5 Metern, die allgemeinen Hygiene- und Verhaltensregeln und -empfehlungen zur
       Vorbeugung von Infektionen. Verzichten Sie auf Körperkontakt und Händeschütteln.
   -   Verlassen Sie sich nicht nur auf die Reinigungsintervalle am Veranstaltungsort,
       sondern reinigen Sie ggf. die Oberflächen und Ihre Hände auch zwischen Ihren
       Besprechungsterminen. Denken Sie hierfür daran, entsprechende Desinfektionsmittel
       für den Eigenbedarf einzupacken.
   -   Bitte verzichten Sie, sofern möglich, auf den Austausch von Gegenständen von Person
       zu Person oder kümmern Sie sich um eine entsprechende Desinfektion, Verpackung,
       oder ähnliches.
   -   Zur Wahrung der Mindestabstände zu anderen Personen beachten Sie bitte die
       Hinweisschilder, Markierungen, Aushänge und Kennzeichnungen vor Ort.

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• Registrierung, Einlass, Dokumentation Ihrer Kontakte
   -   Bitte denken Sie daran, dass alle Teilnehmenden am Baden-Badener Reinsurance
       Meeting 2021 vorab online registriert sein müssen und informieren Sie auch Ihrerseits
       Ihre Kunden, Partner bzw. Mitarbeitende vorab über die Registrierungs- sowie die
       stufenbasierte Nachweispflicht „Genesen, Getestet, Geimpft“ und die Maskenpflicht*
       (*Ausnahmen siehe: Medizinischer Mund-Nasen-Schutz). Andernfalls ist ein Zutritt zu
       den Veranstaltungsorten nicht möglich.
   -   Bitte nehmen Sie Ihre individuell vereinbarten Termine im Rahmen des Baden-Baden
       Reinsurance Meeting 2021 nur wahr, wenn Sie keine Symptome einer Infektion mit
       dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten
       sowie Halsschmerzen, haben und sich gesund fühlen.
   -   Bitte denken Sie an allen Tagen der Veranstaltung an:
        o Ihren Impfnachweis über einen vollständigen Impfschutz im Sinne von § 2
          Nummer 3 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021
          (SchAusnahmV - BAnz AT 8. Mai 2021 V1).
        o ODER Ihren Genesenennachweis für einen positiven PCR-Test (oder einen anderen
          Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate
          zurückliegt, im Sinne von § 2 Nummer 5 SchAusnahmV.
        o ODER einen auf sie ausgestellten, maximal 24 Stunden alten, negativen
          Testnachweis im Sinne von § 2 Nummer 7 SchAusnahmV.

           Aktuelle Testmöglichkeiten in Baden-Baden finden sie hier: https://www.baden-
           baden.com/informationen-coronavirus/teststationen. Sollten im
           Veranstaltungszeitraum diese nicht mehr zur Verfügung stehen, sorgen wir als
           Veranstalter für die entsprechende Testmöglichkeiten für Teilnehmende. Bitte
           beachten Sie jedoch, dass es ab 11. Oktober 2021 kein Angebot kostenfreier
           Corona-Tests mehr seitens der Bundesregierung gibt.
   WICHTIG: Gilt aufgrund erhöhter Hospitalisierungsinzidenz in Baden-Württemberg die
   Warnstufe, werden ausschließlich PCR-Tests als negativer Testnachweis anerkannt.
   Gilt die Alarmstufe, ist ein Betreten der Veranstaltungsorte ausschließlich mit Impf- oder
   Genesenennachweis (2G) möglich – Testnachweise werden in diesem Fall nicht anerkannt.

   -   Um Kontaktpersonen im Falle einer Corona-Infektion möglichst schnell identifizieren
       und an das Gesundheitsamt weitergeben zu können, erfassen und dokumentieren Sie
       bitte Ihre Kundenkontakte.
   -   Sollten Sie sich während Ihres Aufenthalts in Baden-Baden plötzlich unwohl fühlen,
       meiden Sie sämtliche Kontakte zu anderen und kontaktieren Sie umgehend den
       nächsten Mitarbeitenden in Ihren Veranstaltungsort oder bei Ihrem Gastgeber. Tragen
       Sie dabei bitte immer Ihre medizinische Mund-Nasen-Maske.

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• Mund-Nasen-Schutz
   -   Bitte beachten Sie die Maskenpflicht zum Schutz aller Teilnehmenden in
       geschlossenen Räumen sowie im Freien, sofern die Mindestabstände nicht gewahrt
       werden können. (*Ausnahmen: siehe Medizinischer Mund-Nasen-Schutz)
   -   Sollten Sie keine eigenen medizinischen Mund-Nasen-Schutz haben, stellen wir Ihnen
       diesen gern zur Verfügung.

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