SCHUTZ- & HYGIENEKONZEPT - BADEN-BADEN REINSURANCE MEETING 17. OKTOBER - 21. OKTOBER 2021 - Baden-Baden Reinsurance ...
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SCHUTZ- & HYGIENEKONZEPT BADEN-BADEN REINSURANCE MEETING 17. OKTOBER – 21. OKTOBER 2021 BADEN-BADEN KUR & TOURISMUS GMBH Solmsstraße 1, 76530 Baden-Baden Stand: 16. September 2021
SCHUTZ- & HYGIENEKONZEPT BADEN-BADEN REINSURANCE MEETING 17. Oktober – 21. Oktober 2021 Das jährliche Baden-Baden Reinsurance Meeting stellt eine der wichtigsten Kongressmessen weltweit für den Wirtschaftszweig der Rückversicherungen und Versicherungen dar. Neben Fachmesse-begleitenden Symposien, treffen in der Regel bis zu 3.000 verschiedenste europäische und internationale Spezialist*innen und Expert*innen aus diesen Bereichen an unterschiedlichen Veranstaltungsorten innerhalb Baden-Badens zusammen, um u.a. in Einzelterminen mit ihren Kunden und Partnern, Geschäftsbeziehungen zu pflegen, Risikobewertungen vorzunehmen und Verträge zu schließen. Aufgrund der derzeitigen pandemischen Situation wird zum diesjährigen Baden-Baden Reinsurance Meeting mit der maximal zulässigen und vertretbaren Teilnehmendenzahl gemäß der im Veranstaltungszeitraum gültigen Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg (CoronaVO), hauptsächlich aus dem europäischen Raum gerechnet, die sich auf verschiedene Veranstaltungsorte und einzelne Tage im Zeitraum 17. Oktober bis 21. Oktober 2021 verteilen. Generell sind ausschließlich Fachbesuchende zugelassen, die zur eng definierten Zielgruppe der Rückversicherungen, Versicherungen und Versicherungsmakler gehören, sowie Expert*innen aus den entsprechenden wissenschaftlichen Bereichen und Technologie- Dienstleistende. Um eine Übertragung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) beim Baden-Baden Reinsurance Meeting 2021 bestmöglich vorbeugen und verhindern zu können und somit einen sicheren Veranstaltungsbetrieb zu ermöglichen, wird dieses Konzept laufend an die jeweils gültigen Verordnungen und den pandemischen Verlauf angepasst. Entsprechend der aktuellen Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg (CoronaVO), die seit 16. September 2021 bis einschließlich 14. Oktober 2021 gültig ist, wurde ein dreistufiges Warnsystem abhängig von der geltenden Hospitalisierungsinzidenz eingeführt. Dies bedeutet, dass es strengere Regelungen bei sich abzeichnender Überlastung der Krankenhäuser geben wird. Besucher*innen von Messen und Kongressen benötigen weiterhin einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis. In der Basisstufe ist nicht-immunisierten Besucher*innen der Zutritt auch nach Vorlage eines negativen Corona-Schnell-oder PCR-Tests gestattet, in der Warnstufe nur nach Vorlage eines PCR-Testnachweises. In der Alarmstufe dürfen ausschließlich immunisierte Besucher*innen an Messen und Kongressen teilnehmen. Zur Einhaltung der Regelungen zum Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen pro Veranstaltungsort, wird die Zahl der gleichzeitig anwesenden Personen pro Veranstaltungsort durch die jeweilige Einlass- & Auslasskontrolle geregelt und überwacht. Um jederzeit einen Überblick über die Gesamtteilnehmerzahlen im Vorfeld der Veranstaltung sowie vor Ort zu haben und bezüglich gesetzlicher Änderungen bis zum Veranstaltungszeitraum entsprechend Teilnehmende_Schutz- & Hygienekonzept Baden-Baden Reinsurance Meeting 2021 Seite 1 von 11
reagieren zu können, wird eine Gesamt-Kontingentierung im Hintergrund des Registrierungsprozess zum Baden-Baden Reinsurance Meeting 2021 herangezogen, überwacht und an neue Verordnungen angepasst. In den folgenden Abschnitten wird das Hygiene- & Sicherheitskonzept näher vorgestellt. Dieses untergliedert sich in die folgenden Bereiche: VISIT SAFE – Allgemeine Maßnahmen & Hygieneregelungen ....................................................2 MEET SAFE – Abstandsregeln, stufenbasierte Nachweispflicht & Besucherführung ..................4 STAY SAFE – Organisation & Services .......................................................................................7 SHOW SAFE – Guidelines für Teilnehmende ..............................................................................9 VISIT SAFE – Allgemeine Maßnahmen & Hygieneregelungen Um sicherzustellen, dass alle Baden-Baden Reinsurance Meeting Teilnehmenden sich sicher an den Hauptveranstaltungsorten, dem Kongresshaus Baden-Baden und dem Kurhaus Baden- Baden, bewegen können, werden unter diesem Punkt alle allgemeinen Maßnahmen und Hygieneregelungen am Veranstaltungsort zusammengefasst. Zusätzlich verpflichten sich alle Nebenveranstaltungsorte, diese Regelungen umzusetzen. Zu den Nebenveranstaltungsorten, zählen z. B. das Theater, sowie Innenstadthotels mit Veranstaltungsflächen, die von einzelnen teilnehmenden Unternehmen anlässlich des Baden- Baden Reinsurance Meetings angemietet werden. Der/Die jeweilige Betreiber*in des Haupt-/Neben-Veranstaltungsortes übernimmt die Verantwortung für eine entsprechende Umsetzung und gewissenhafte Einhaltung der zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Schutz- & Hygieneregelungen. • Optimale Raumbelüftung - Die Veranstaltungsräumlichkeiten sind mit modernsten Lüftungsanlagen ausgerüstet, die einen engmaschigen, maximalen Luftaustausch ermöglichen. - Es erfolgt eine kontinuierliche Belüftung der Eingangsbereiche, Foyers und Veranstaltungsräume, um Aerosole im Raum zu minimieren. - Ergänzend wird bei Bedarf in regelmäßigen Abständen eine Stoßlüftung vorgenommen. Teilnehmende_Schutz- & Hygienekonzept Baden-Baden Reinsurance Meeting 2021 Seite 2 von 11
• Desinfektion & Reinigung - Handdesinfektionsspender sind in erforderlicher Dichte verfügbar und gut sichtbar an allen wesentlichen Stellen im Veranstaltungsort aufgestellt, mit Schwerpunkten besonders in den Eingangs- und Ausgangsbereichen. - In den Sanitärbereichen stehen zudem Handseife und geeignete, hygienische Handtrocknungsmöglichkeiten in stets ausreichender Menge zur Verfügung. - Im gesamtem Veranstaltungszeitraum werden die Reinigungs- und Desinfektionsintervalle in den jeweiligen Sanitärbereichen sowie bei höher frequentierten Kontaktflächen (z. B. Counter, Tasten im Fahrstuhl, Handläufe, Türklinken) am Veranstaltungsort erhöht. - Die Qualität der Reinigung wird regelmäßig kontrolliert und protokolliert. • Bauliche Maßnahmen zur Distanzwahrung - An allen wesentlichen Kontaktpunkten zwischen Mitarbeitenden, Dienstleistenden und Teilnehmenden, wie z.B. an Servicebüros, Infotheken und -Countern, wird ein technischer Schutz, in Form von transparenten Abtrennungen aus Acrylglas, installiert. • Medizinischer Mund-Nasen-Schutz - Zum Schutz aller Teilnehmenden gilt in geschlossenen Räumlichkeiten der Veranstaltungsorte die Maskenpflicht* (medizinischer Mund-Nasen-Schutz). Im Freien gilt die Maskenpflicht*, wenn nicht dauerhaft ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann. * Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer medizinischen Maske aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, wobei die Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung zu erfolgen hat. - Teilnehmenden, die über keinen eigenen Mund-Nasen-Schutz verfügen, wird ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz vom Veranstalter zur Verfügung gestellt. - Bei der Inanspruchnahme von gastronomischen Dienstleistungen am Besprechungs- tisch bzw. in den Räumlichkeiten der Veranstaltungsorte darf die Maske zum Essen und Trinken abgelegt werden. Teilnehmende_Schutz- & Hygienekonzept Baden-Baden Reinsurance Meeting 2021 Seite 3 von 11
MEET SAFE – Abstandsregeln, stufenbasierte Nachweispflicht & Besucherführung Um Gespräche zwischen Baden-Baden Reinsurance Meeting Teilnehmenden an den Veranstaltungsorten erfolgreich und sicher zu machen, werden unter diesem Punkt alle Maßnahmen zusammengefasst, die die stufenbasierte Nachweispflicht und Besucherführung sowie den empfohlenen Mindestabstand von 1,5 Metern pro Veranstaltungsort sichern. Der/Die jeweilige Betreiber*in des Haupt-/Neben-Veranstaltungsortes übernimmt die Verantwortung für eine entsprechende Umsetzung und gewissenhafte Einhaltung der zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Schutz- & Hygieneregelungen. Bei Aktualisierungen und Neuerungen der CoronaVO erfolgt eine Anpassung entsprechend der jeweils zum Veranstaltungszeitraum gültigen Verordnung. • Stufenbasierte Nachweispflicht „Geimpft, Genesen oder Getestet“ - Die Gesundheit aller Teilnehmenden und Mitarbeitenden hat oberste Priorität. Um ein möglichst sicheres Baden-Baden Reinsurance Meeting 2021 zu ermöglichen, dürfen nur asymptomatische Personen teilnehmen, die abhängig von der jeweiligen Hospitalisierungsinzidenz einen der folgenden Nachweise (digital oder analog) vor Betreten der Veranstaltungsorte vorweisen können: o Einen auf sie ausgestellten Impfnachweis über einen vollständigen Impfschutz im Sinne von § 2 Nummer 3 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (SchAusnahmV - BAnz AT 8. Mai 2021 V1). o Einen auf sie ausgestellten Genesenennachweis für einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt, im Sinne von § 2 Nummer 5 SchAusnahmV. o Einen auf sie ausgestellten, maximal 24 Stunden alten, negativen Testnachweis im Sinne von § 2 Nummer 7 SchAusnahmV, ▪ der vor Ort unter Aufsicht desjenigen stattfindet, der das Vorliegen eines Testnachweises überprüfen muss, oder ▪ der von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus- Testverordnung vom 24. Juni 2021 (BAnz AT 25. Juni 2021 V1) vorgenommen oder überwacht wurde. ▪ Die Bescheinigung eines negativen Testergebnisses muss Datum und Uhrzeit des Tests, den Namen der getesteten Person sowie den Ort, die Institution und verantwortliche Person, die die Testung durchgeführt hat, enthalten. WICHTIG: Gilt aufgrund erhöhter Hospitalisierungsinzidenz in Baden-Württemberg die Warnstufe, werden ausschließlich PCR-Tests als negativer Testnachweis anerkannt. Gilt die Alarmstufe, ist ein Betreten der Veranstaltungsorte ausschließlich mit Impf- oder Genesenennachweis (2G) möglich – Testnachweise werden in diesem Fall nicht anerkannt. Teilnehmende_Schutz- & Hygienekonzept Baden-Baden Reinsurance Meeting 2021 Seite 4 von 11
- Dies gilt sowohl für alle Veranstaltungstage im genannten Zeitraum sowie den entsprechenden Auf- und Abbaubetrieb in den einzelnen Haupt- und Neben- veranstaltungsorten, sowie bei sogenannten „Side-Events“ oder „Satellite-Events“, die während des Baden-Baden Reinsurance Meetings stattfinden und von am Baden-Baden Reinsurance Meeting teilnehmenden Unternehmen selbstständig organisiert werden. • Abstandsregelung & Bestuhlung in den Veranstaltungsräumlichkeiten - Für die Einhaltung der Regelungen zum empfohlenen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen, gemäß CoronaVO, werden die Besprechungstische in den Veranstaltungsräumlichkeiten im entsprechendem Abstand zueinander positioniert. Im Kongresshaus werden diese bei der Baden-Baden Kur & Tourismus GmbH als Veranstalter gebuchten Besprechungstische mit bis zu 5 Sitzgelegenheiten pro Tisch versehen, wobei Stühle, die den Mindestabstand zwischen den jeweiligen Gesprächs- partnern am Tisch selbst gewährleisten, zusätzlichen gekennzeichnet werden. Es gibt gemäß der aktuellen CoronaVO, keine allgemeinen Kontaktbeschränkungen auf eine bestimmte Anzahl von Haushalten mehr. - Die Verteilung der gleichzeitig anwesenden Teilnehmenden wird zudem über die individuell vereinbarten Besprechungstermine unter den Teilnehmenden gewährleistet. - In den jeweiligen Bestuhlungsplänen der Veranstaltungsorte achten die Betreiber auf eine entsprechende Anordnung von Besprechungstischen, die Kennzeichnung von Laufwegen, sowie die Einplanung der notwendigen Flächen und Warteflächen bezüglich der sanitären Anlagen als auch bei einem gastronomischen Angebot. • Kontrollierter Ein- & Auslass - Ein- und Ausgänge in den Veranstaltungsorten sind getrennt voneinander vorgesehen und ausreichend gekennzeichnet. - Eine Einlass-/Auslass-Kontrolle erfolgt an allen Veranstaltungstagen sowie an jedem Veranstaltungsort: o zur Sicherstellung der Kontaktnachverfolgung nach § 8 CoronaVO. Die entsprechenden Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde nach §§ 16, 25 IfSG erhoben und gespeichert. ▪ Hierzu werden Vor- und Nachname, Anschrift als auch Telefonnummer bereits im Teilnehmer-Registrierungsprozess zum Baden-Baden Reinsurance Meeting erfasst. ▪ Mit der Teilnehmerregistrierung ist ein elektronisch/App-basierter Check-In & Check-Out in den Veranstaltungslocations möglich, der Datum und Zeitraum der Anwesenheit im der jeweiligen Veranstaltungsort erfasst. Dies dient auch zur Kontrolle der gleichzeitig anwesenden Teilnehmenden im jeweiligen Veranstaltungsort zur Einhaltung des empfohlenen Mindestabstands. o Zur Sicherstellung, dass nur asymptomatische Teilnehmende mit entsprechendem stufenbasierten Nachweis „Genesen, Geimpft, Getestet“ die Veranstaltungsorte betreten. Teilnehmende_Schutz- & Hygienekonzept Baden-Baden Reinsurance Meeting 2021 Seite 5 von 11
o Zur Sicherstellung, der Einhaltung des Zutritts- und Teilnahmeverbots. Dieses gilt für alle Personen, die entgegen der zuvor genannten Regelungen: ▪ nicht als Veranstaltungsteilnehmende des Baden-Baden Reinsurance Meetings 2021 registriert und akkreditiert sind und auch nicht von den jeweiligen Betreibern eines Veranstaltungsortes oder der Baden-Baden Kur & Tourismus, als Veranstalter des Baden-Baden Reinsurance Meetings, als Mitarbeitende, Dienstleitungsunternehmen oder Lieferanten angemeldet, eingesetzt und/oder beauftragt sind. ▪ keinen stufenbasierten „Geimpft, Genesen oder Getestet“ Nachweis vorweisen können. ▪ keinen medizinischen Mund-Nasen-Schutz* tragen (*Ausnahmen: siehe Medizinischer Mund-Nasen-Schutz). ▪ offensichtliche Krankheitssymptomen einer Coronavirus-Infektion, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, aufweisen. - Ergänzende Schutzmaßnahmen werden, je nach der zum Veranstaltungszeitraum geltenden CoronaVO, sowie in Abstimmung zwischen den entsprechenden Behörden und der Baden-Baden Kur & Tourismus GmbH getroffen und kommuniziert. • Informationen & Kontrolle - Informationen zu den jeweils aktuellen bzw. im Veranstaltungszeitraum geltenden Sicherheits-, Abstands- und Hygieneregelungen erhalten alle Teilnehmenden im Vorfeld des Baden-Baden Reinsurance Meetings über die Veranstaltungswebsite und nach der erfolgten Registrierung ebenfalls über die Veranstaltungs-App, sowie per Informations-Newsletter. - In den jeweiligen Veranstaltungsorten wird vor Ort in geeigneter Form und Dichte auf die genannten Maßnahmen hingewiesen (z.B. Plakate/Aushänge, Hinweisschilder, Lautsprecherdurchsagen, Markierungen zu Laufwegen im Einbahnsystem, etc.) - Die Kontrolle des Ein- und Auslasses erfolgt über speziell geschultes Personal bzw. geschulte Dienstleister der jeweiligen Veranstaltungsorte. Die entsprechenden technischen Vorbereitungen und Anwendungsinformationen werden vom Veranstalter für alle Veranstaltungsorte bereitgestellt. Durch die Ein- & Auslass-Kontrolle wird die Zahl der gleichzeitig anwesenden Teilnehmenden zur Einhaltung des empfohlenen Mindestabstands von 1,5 Metern in den Veranstaltungsorten überwacht. - Die weiteren erwähnten Schutz- und Hygienemaßnahmen werden durch speziell geschultes Personal in den Veranstaltungsorten zusätzlich unterstützt, damit die geforderten Regeln auch von Teilnehmenden eingehalten werden. Teilnehmende_Schutz- & Hygienekonzept Baden-Baden Reinsurance Meeting 2021 Seite 6 von 11
STAY SAFE – Organisation & Services Die in diesem Abschnitt definierten Maßnahmen sorgen dafür, dass Besucherströme gut verteilt, unkontrollierte Menschenansammlungen vermieden werden und alle Baden-Baden Reinsurance Meeting Teilnehmenden auch an klassischen Kontaktpunkten während ihres Aufenthalts in Baden-Baden gut und sicher aufgehoben sind. Im Einzelnen gehören hierzu die folgenden Regelungen: • Nachverfolgung durch Vollregistrierung aller Teilnehmenden - Alle Baden-Baden Reinsurance Meeting Teilnehmenden 2021 registrieren sich über die Online-Teilnehmerregistrierung mit ihren vollständigen Kontaktdaten (Vor- und Familienname, vollständiger Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) im Vorfeld des Veranstaltungsstarts als Teilnehmende. - Für die entsprechende Nachverfolgbarkeit von eingesetztem/beauftragtem Personal, Dienstleistenden und Lieferanten trägt o die Baden-Baden Kur & Tourismus GmbH als Veranstalter des Baden-Baden Reinsurance Meetings 2021 für sich selbst und entsprechend organisierte Leistungen für Teilnehmende im Kongresshaus o sowie die Betreiber der jeweiligen weiteren Veranstaltungsorte für ihre entsprechend organisierten Leistungen für Teilnehmende Sorge. - Allen zur Veranstaltung anwesenden Personen empfiehlt die Baden-Baden Kur & Tourismus GmbH zusätzlich, die Corona-App des Bundes und/oder die LUCA App zu nutzen. • Zugangscodes (Akkreditierung) - Die Teilnehmer-Registrierung ist ausschließlich Online (via Website und App) im Vorfeld der Veranstaltung möglich und Grundvoraussetzung für eine Zugangsberechtigung zu den Veranstaltungsräumlichkeiten aller Veranstaltungsorte. - Teilnehmende erhalten nach vorheriger Online-Registrierung und -Akkreditierung ihren Zugangscode vorab innerhalb der Reinsurance Meeting App, im Bedarfsfall mit zeitlicher Zuordnung z.B. für die von ihnen genannten Einzeltage im Veranstaltungszeitraum. Auf diese Weise bilden sich keine Registrierungs- Warteschlangen vor Ort in den Veranstaltungsorten oder am Veranstalter-Info- Counter im Kongresshaus. - Der elektronische, personalisierte Zugangscode für alle Teilnehmenden ermöglicht einen kontaktlosen Zutritt/Zugang zu allen Veranstaltungsorten. Teilnehmende_Schutz- & Hygienekonzept Baden-Baden Reinsurance Meeting 2021 Seite 7 von 11
• Gastronomie - Für alle gastronomischen Angebote in den jeweiligen Veranstaltungsorten gelten die aktuellen Schutz- und Hygieneregeln entsprechend der jeweils gültigen CoronaVO im Zeitraum der Veranstaltung. - Die Einhaltung der jeweils geltenden Regeln zu Gastronomie und Catering wird durch eine räumliche Entzerrung des gastronomischen Angebots, z.B. durch Nutzung von Außenbereichen, Bereitstellung von To-Go-Angeboten, Einrichtung von ausgewiesenen Zonen für den Verzehr von Lebensmitteln, usw. gewährleistet. - Möglichkeiten zum kontaktlosen Bezahlen werden ebenfalls bevorzugt angeboten. - Für eine entsprechende Umsetzung als auch Konzepterstellung im Vorfeld der Veranstaltung sorgt der jeweilige Gastronomiepartner der Veranstaltungsorte. • Side- oder Satellite-Events im Rahmen der Kongressmesse - werden von am Baden-Baden Reinsurance Meeting teilnehmenden Unternehmen selbstständig organisiert. Hier zeichnen die entsprechenden veranstaltenden Unternehmen für die Erstellung eines Hygiene- und Sicherheitskonzeptes in Rücksprache mit dem Betreiber des gebuchten Veranstaltungsorts verantwortlich. - Es gelten die Regelungen der zum Zeitpunkt der Firmenveranstaltung gültigen Corona- Verordnung des Landes Baden-Württemberg. • Medizinischer Service & Hotline für Verdachtsfälle - Sollte während der Veranstaltung trotz der täglichen Nachweispflicht im Rahmen der Einlasskontrolle und des Zutritts-/Teilnahmeverbots ein COVID-19-Verdachtsfall auftreten, ist eine isolierte Betreuung in den Veranstaltungsorten zu ermöglichen. - Qualifizierte medizinische Betreuung steht in den Veranstaltungsorten zur Verfügung bzw. wird im Bedarfsfall über die zentrale Notrufnummer 116 117 umgehend hinzugezogen. - Verdachtsfälle sind der Baden-Baden Kur & Tourismus GmbH als Veranstalter des Baden-Baden Meetings zu melden. Hierfür seht während sowie bis 14 Tage nach dem Baden-Baden Reinsurance Meeting 2021 eine Veranstalter-Hotline zur Verfügung (→ Hotline: Tel.-Nr. noch in Klärung/Beauftragung). • Aufenthalt in Baden-Baden - Um die Sicherheit und Gesundheit aller Baden-Baden Reinsurance Meeting Teilnehmenden auch außerhalb der Veranstaltungsorte bestmöglich zu gewährleisten, arbeiten wir als Baden-Baden Kur & Tourismus GmbH eng mit allen Baden-Badener Gastgebern zusammen. - Diese verpflichten sich zur Einhaltung aller Regelungen gemäß der im Veranstaltungs- zeitraum gültigen Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg, sowie auch zur Umsetzung der zuvor genannten Maßnahmen in den Abschnitten „VISIT SAFE“, „MEET SAFE“ und „STAY SAFE“. Teilnehmende_Schutz- & Hygienekonzept Baden-Baden Reinsurance Meeting 2021 Seite 8 von 11
SHOW SAFE – Guidelines für Teilnehmende Unter dem Punkt Show Save sind alle Maßnahmen zusammengefasst, die am Besprechungstisch/-stand bzw. in exklusiv-gebuchten Räumlichkeiten und auf exklusiv- gebuchten Flächen dafür sorgen, dass alle Baden-Baden Reinsurance Meeting Teilnehmenden wie gewohnt networken und Termine wahrnehmen können, ohne ihre eigene Sicherheit oder die anderer zu gefährden. Dazu gehören die folgenden Regelungen: VERHALTEN VOR ORT – REGELN FÜR TEILNEHMENDE • Gestaltung von exklusiv angemieteten Flächen/Räume - Im Sinne eines sicheren Veranstaltungsablaufs gelten die Vorgaben der im Veranstaltungszeitraum gültigen Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Wenn Sie exklusive Flächen/Räume gebucht haben, halten Sie Rücksprache mit Ihrem Baden-Baden Vertragspartner bzw. Veranstaltungsort bezüglich der Gestaltungs- möglichkeiten, Anzahl an möglichen Besprechungstischen, usw. - Lieferanten und nicht über den Veranstaltungsort bzw. Ihren Baden-Baden Vertragspartner organisierte Dienstleistende müssen beim jeweiligen Veranstaltungs- ort bzw. Vertragspartner vorangemeldet werden. Bitte nennen Sie hierzu den Namen des von Ihnen beauftragten Unternehmens inklusive der entsprechenden Kontakt- daten, die Art der Lieferung/Dienstleistung sowie die gewünschten Liefer- bzw. Zugangszeiten. • Hygiene in den Veranstaltungsräumlichkeiten und -orten - Auch wenn ein Zutritt zu den Veranstaltungsorten und somit auch zu Besprechungstischen bzw. Exklusiv-Flächen nur für registrierte Teilnehmende mit einer stufenbasierten Nachweispflicht „Getestet, Genesen, Geimpft“ möglich ist, appellieren wir an Ihre Eigenverantwortung. Beachten Sie bitte die genannten Regelungen und achten Sie auch bei allen Ihren Terminen auf den empfohlenen Mindestabstand von 1,5 Metern, die allgemeinen Hygiene- und Verhaltensregeln und -empfehlungen zur Vorbeugung von Infektionen. Verzichten Sie auf Körperkontakt und Händeschütteln. - Verlassen Sie sich nicht nur auf die Reinigungsintervalle am Veranstaltungsort, sondern reinigen Sie ggf. die Oberflächen und Ihre Hände auch zwischen Ihren Besprechungsterminen. Denken Sie hierfür daran, entsprechende Desinfektionsmittel für den Eigenbedarf einzupacken. - Bitte verzichten Sie, sofern möglich, auf den Austausch von Gegenständen von Person zu Person oder kümmern Sie sich um eine entsprechende Desinfektion, Verpackung, oder ähnliches. - Zur Wahrung der Mindestabstände zu anderen Personen beachten Sie bitte die Hinweisschilder, Markierungen, Aushänge und Kennzeichnungen vor Ort. Teilnehmende_Schutz- & Hygienekonzept Baden-Baden Reinsurance Meeting 2021 Seite 9 von 11
• Registrierung, Einlass, Dokumentation Ihrer Kontakte - Bitte denken Sie daran, dass alle Teilnehmenden am Baden-Badener Reinsurance Meeting 2021 vorab online registriert sein müssen und informieren Sie auch Ihrerseits Ihre Kunden, Partner bzw. Mitarbeitende vorab über die Registrierungs- sowie die stufenbasierte Nachweispflicht „Genesen, Getestet, Geimpft“ und die Maskenpflicht* (*Ausnahmen siehe: Medizinischer Mund-Nasen-Schutz). Andernfalls ist ein Zutritt zu den Veranstaltungsorten nicht möglich. - Bitte nehmen Sie Ihre individuell vereinbarten Termine im Rahmen des Baden-Baden Reinsurance Meeting 2021 nur wahr, wenn Sie keine Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, haben und sich gesund fühlen. - Bitte denken Sie an allen Tagen der Veranstaltung an: o Ihren Impfnachweis über einen vollständigen Impfschutz im Sinne von § 2 Nummer 3 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (SchAusnahmV - BAnz AT 8. Mai 2021 V1). o ODER Ihren Genesenennachweis für einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt, im Sinne von § 2 Nummer 5 SchAusnahmV. o ODER einen auf sie ausgestellten, maximal 24 Stunden alten, negativen Testnachweis im Sinne von § 2 Nummer 7 SchAusnahmV. Aktuelle Testmöglichkeiten in Baden-Baden finden sie hier: https://www.baden- baden.com/informationen-coronavirus/teststationen. Sollten im Veranstaltungszeitraum diese nicht mehr zur Verfügung stehen, sorgen wir als Veranstalter für die entsprechende Testmöglichkeiten für Teilnehmende. Bitte beachten Sie jedoch, dass es ab 11. Oktober 2021 kein Angebot kostenfreier Corona-Tests mehr seitens der Bundesregierung gibt. WICHTIG: Gilt aufgrund erhöhter Hospitalisierungsinzidenz in Baden-Württemberg die Warnstufe, werden ausschließlich PCR-Tests als negativer Testnachweis anerkannt. Gilt die Alarmstufe, ist ein Betreten der Veranstaltungsorte ausschließlich mit Impf- oder Genesenennachweis (2G) möglich – Testnachweise werden in diesem Fall nicht anerkannt. - Um Kontaktpersonen im Falle einer Corona-Infektion möglichst schnell identifizieren und an das Gesundheitsamt weitergeben zu können, erfassen und dokumentieren Sie bitte Ihre Kundenkontakte. - Sollten Sie sich während Ihres Aufenthalts in Baden-Baden plötzlich unwohl fühlen, meiden Sie sämtliche Kontakte zu anderen und kontaktieren Sie umgehend den nächsten Mitarbeitenden in Ihren Veranstaltungsort oder bei Ihrem Gastgeber. Tragen Sie dabei bitte immer Ihre medizinische Mund-Nasen-Maske. Teilnehmende_Schutz- & Hygienekonzept Baden-Baden Reinsurance Meeting 2021 Seite 10 von 11
• Mund-Nasen-Schutz - Bitte beachten Sie die Maskenpflicht zum Schutz aller Teilnehmenden in geschlossenen Räumen sowie im Freien, sofern die Mindestabstände nicht gewahrt werden können. (*Ausnahmen: siehe Medizinischer Mund-Nasen-Schutz) - Sollten Sie keine eigenen medizinischen Mund-Nasen-Schutz haben, stellen wir Ihnen diesen gern zur Verfügung. Teilnehmende_Schutz- & Hygienekonzept Baden-Baden Reinsurance Meeting 2021 Seite 11 von 11
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