Informationsdokument Deutschland - Degussa Bank

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Datum: 7. Februar 2022

                      Informationsdokument Deutschland
             gemäß Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe i der Verordnung (EU) 2017/1129 des
             Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (Prospekt-VO)

                                             für das
                            Mitarbeiteraktienprogramm “Share.2022”
                                         (“Share.2022”)
                                               der

                                     Evonik Industries AG
                                  mit Sitz in Essen/Deutschland,
                               eingetragen im Handelsregister des
                              Amtsgerichts von Essen/Deutschland
                            unter Handelsregisternummer HRB 19474
              Geschäftsadresse: Rellinghauser Straße 1-11, 45128 Essen, Deutschland

                                     in Deutschland

                           für Arbeitnehmer der Evonik Industries AG
                                             sowie
                   Arbeitnehmer und Mitglieder von Geschäftsführungsorganen
                     von verbundenen Unternehmen mit Sitz in Deutschland

                                                 1

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Vorbemerkung

             Evonik Industries AG („Evonik“) legt im Jahre 2022 ein Mitarbeiteraktienprogramm („Share.2022“)
             für

                 •    die Arbeitnehmer1 von Evonik sowie

                 •    für Arbeitnehmer bestimmter Tochtergesellschaften von Evonik in Deutschland, Belgien,
                      Singapur und den Vereinigten Staaten von Amerika
             (zusammen die „Mitarbeiter“) auf, das sich auf bestehende Aktien an Evonik („Evonik-Aktien“)
             bezieht. Der Begriff „Mitarbeiter“ schließt nachfolgend Mitglieder von Geschäftsführungsorganen (mit
             Ausnahme des Vorstands von Evonik) sowie Auszubildende jeweils von Evonik und den Einbezogenen
             Arbeitgeberunternehmen (wie nachfolgend definiert) mit ein.
             Evonik und diese bestimmten Tochtergesellschaften werden zusammen nachfolgend die
             „Einbezogenen Arbeitgeberunternehmen“ genannt. Die Einbezogenen Arbeitgeberunternehmen sind
             in Anlage 1 zu diesem Dokument aufgeführt.
             Mitarbeiter, die an Share.2022 teilnehmen, werden nachfolgend „Teilnehmer“ genannt. Teilnehmer
             von Einbezogenen Arbeitgeberunternehmen mit Sitz in Deutschland werden nachfolgend „Teilnehmer
             Deutschland“ genannt, Mitarbeiter solcher mit Sitz in Belgien „Teilnehmer Belgien“, solcher mit Sitz
             in Singapur „Teilnehmer Singapur“ und solcher mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika
             „Teilnehmer USA“.

             Evonik bietet Evonik-Aktien in Übereinstimmung mit der Ausnahmevorschrift des Artikel 1 Absatz 4
             Buchstabe i der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni
             2017 („Prospekt-VO“) an. Evonik ist daher von der Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung eines
             Wertpapierprospekts befreit. Die Prospekt-VO ist als Rechtsakt der Europäischen Union im Sinne des
             Artikel 288 Absatz 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union in allen ihren Teilen
             verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Sie bedarf keines weiteren implementierenden
             Rechtsaktes zur Umsetzung in nationales Recht.
             Gemäß Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe i der Prospekt-VO hat Evonik dieses Informationsdokument
             erstellt, um ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das über die Anzahl und Art der Evonik-Aktien
             informiert und in dem die Gründe und die Einzelheiten zu dem Angebot von Evonik dargelegt werden,
             und um hiermit alle Mitarbeiter der Einbezogenen Arbeitgeberunternehmen mit Sitz in Deutschland
             (vgl. Anlage 1) entsprechend zu informieren („Mitarbeiter Deutschland“).

             1Im Folgenden werden die Begriffe Arbeitnehmer und Mitarbeiter sowie weitere nicht geschlechtsneutrale Begriffe einheitlich
             für Personen jeglichen Geschlechts verwendet.

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Evonik hat die Bedingungen für eine Teilnahme aller Mitarbeiter der Einbezogenen
             Arbeitgeberunternehmen an Share.2022 in den Planbedingungen für Share.2022 umfassend festgelegt.
             Die Planbedingungen für Deutschland sind diesem Informationsdokument als Anlage 2 beigefügt
             („Planbedingungen Deutschland“) und stellen einen wesentlichen Bestandteil dieses
             Informationsdokuments dar.
             In den Planbedingungen Deutschland wird insbesondere festgelegt:

             •   unter welchen Voraussetzungen die Mitarbeiter Deutschland an Share.2022 teilnehmen können;

             •   der maximale Wert sowie die Berechnungsgrundlage der maximalen Anzahl von Evonik-Aktien,
                 die ein Teilnehmer im Rahmen von Share.2022 von Evonik käuflich erwerben kann, sowie Angaben
                 zum Kaufpreis für die einzelne Evonik-Aktie;

             •   der maximale Wert sowie die Berechnungsgrundlage für die maximale Anzahl von Evonik-Aktien,
                 die Evonik einem Teilnehmer im Rahmen von Share.2022 als Gratisaktien (wie nachfolgend
                 definiert) übertragen wird.

             Dieses Informationsdokument enthält folgende Angaben:

             • Ausführungen zu den Gründen für das Angebot von Evonik-Aktien durch Evonik im Rahmen von
               Share.2022 (Abschnitt 1.),

             • Einzelheiten zu dem Angebot der Evonik-Aktien durch Evonik im Rahmen von Share.2022,
               einschließlich der Anzahl der angebotenen Evonik-Aktien (Abschnitt 2.),

             • Angaben zu Evonik als Emittentin der angebotenen Evonik-Aktien (Abschnitt 3.) sowie

             • allgemeine Informationen über die Evonik-Aktien, einschließlich der Art der Evonik-Aktien
               (Abschnitt 4.).

             Die Mitarbeiter Deutschland, die an Share.2022 teilnehmen möchten, werden gebeten, vorher das
             vorliegende Informationsdokument sowie die Planbedingungen Deutschland als wesentlichen
             Bestandteil dieses Informationsdokuments sorgfältig durchzulesen. Dies gilt ebenso im Hinblick auf
             sämtliche Unterlagen und Informationen, die Evonik interessierten Investoren bereitstellt.

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1.     Erläuterung der Motive für das Angebot der Evonik-Aktien im Rahmen von
                    Share.2022
                    Evonik legt ein Mitarbeiteraktienprogramm auf, um durch den Verkauf von Evonik-Aktien und
                    die Gewährung von Gratisaktien (wie unten definiert) in Form von Evonik-Aktien im Rahmen
                    von Share.2022 einen weiteren Anreiz für die Unternehmensbindung der Teilnehmer zu setzen
                    und dadurch die Identifikation der Teilnehmer mit Evonik und den mit Evonik verbundenen
                    Unternehmen (die „Evonik-Gruppe“) auszubauen und zu verfestigen. In diesem
                    Zusammenhang ist es das allgemeine Ziel von Share.2022, das Interesse der Teilnehmer an der
                    Evonik-Gruppe zu steigern und die Teilnehmer zu motivieren, künftig auf einen
                    weitergehenden Unternehmenserfolg der Evonik-Gruppe hin zu arbeiten. Evonik ist ein
                    Unternehmen, das auf einem forschungsintensiven und in hohem Grade technisch
                    spezialisierten Gebiet tätig ist, so dass der wirtschaftliche Erfolg der Evonik-Gruppe mehr denn
                    je von der Fähigkeit abhängt, auch zukünftig qualifiziertes Fachpersonal zu gewinnen und zu
                    binden.

             2.     Einzelheiten des Angebots - die wichtigsten Bedingungen für Erwerb und
                    Gewährung der Evonik-Aktien
                    Evonik hat die Bedingungen zu und Teilnahmevoraussetzungen an Share.2022 sowie dessen
                    Ablauf in den Planbedingungen Deutschland umfassend festgelegt. Nachfolgend werden die
                    wichtigsten Regelungen der Planbedingungen Deutschland zusammenfassend dargestellt.
                    Maßgeblich und rechtlich bindend für das Angebot sind jedoch allein die Planbedingungen
                    Deutschland.
             2.1.   Adressaten des Angebots
                    Das Angebot zum käuflichen Erwerb von Evonik-Aktien sowie zum Erhalt von Evonik-Aktien
                    als Gratisaktien im Rahmen von Share.2022 richtet sich grundsätzlich an alle Mitarbeiter.
                    Unter welchen näheren Voraussetzungen sich ein Mitarbeiter Deutschland an Share.2022
                    beteiligen kann, ist in § 1, insbesondere § 1.1 der Planbedingungen Deutschland festgelegt. Die
                    §§ 1.2 bis 1.4 der Planbedingungen Deutschland regeln, unter welchen Voraussetzungen ein
                    Mitarbeiter Deutschland nicht zur Teilnahme an Share.2022 berechtigt ist.
                    Die Planbedingungen Deutschland regeln darüber hinaus auch die Kriterien, unter denen ein
                    Teilnehmer Deutschland Evonik-Aktien käuflich erwerben kann sowie die Voraussetzungen,
                    unter denen ihm Evonik-Aktien als Gratisaktien gewährt werden, vgl. hierzu insbesondere die
                    § 3, § 5 und § 8 der Planbedingungen Deutschland.
             2.2.   Art des Angebots
                    Die Planbedingungen Deutschland sehen im Grundsatz Folgendes vor:

                        •   Jeder Teilnehmer kann im Rahmen von Share.2022 von Evonik eine bestimmte Anzahl
                            bereits existierender Evonik-Aktien käuflich erwerben – und zwar zum sog.
                            „Erwerbspreis“ (wie unten in Ziffer 2.3. (a) definiert), vgl. § 3 der Planbedingungen
                            Deutschland.

                        •   Wenn ein Teilnehmer mindestens zwei (2) Evonik-Aktien von Evonik käuflich erwirbt,
                            überträgt Evonik ihm gratis ohne weitere Gegenleistung eine bestimmte Zahl bereits
                            existierender Evonik-Aktien als Gratisaktien (wie unten unter Ziffer 2.3. (b) definiert),
                            vgl. § 5 der Planbedingungen Deutschland.
                    Näheres regeln die § 3 bzw. § 5 der Planbedingungen Deutschland.

                                                               4

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2.3.   Höchstanzahl an Evonik-Aktien und Gratisaktien, die jeder berechtigte Mitarbeiter
                    Deutschland im Rahmen von Share.2022 erwerben bzw. erhalten kann
                    Die Anzahl der Evonik-Aktien sowie die Anzahl an Gratisaktien (wie unten unter Ziffer 2.3. (b)
                    definiert), die ein Teilnehmer Deutschland von Evonik käuflich erwerben bzw. erhalten kann,
                    richten sich zwar nach der Höhe seines Investments, sind aber in der Höhe wie folgt beschränkt:
                    (a)         Mindest- und Höchstanzahl der je Teilnehmer Deutschland erwerbbaren
                                Evonik-Aktien
                                Jeder Teilnehmer Deutschland muss von Evonik mindestens zwei (2) Evonik-
                                Aktien erwerben und kann maximal eine ganze Zahl von Evonik-Aktien, erwerben,
                                deren Wert (wenn mit dem Erwerbspreis multipliziert) den Betrag von EUR 4.000
                                nicht überschreitet („Maximales Eigeninvestment“), vgl. § 3.3 der
                                Planbedingungen Deutschland. Die Höchstanzahl der käuflich erwerbbaren
                                Evonik-Aktien ist somit abhängig von der Höhe des Erwerbspreises, der am 31.
                                März 2022 feststeht.
                                Der „Erwerbspreis“, den jeder Teilnehmer Deutschland pro Evonik-Aktie zu
                                zahlen hat, entspricht dem Kaufpreis, der für eine (1) ganze Evonik-Aktie gemäß
                                dem niedrigsten Börsenkurs am 31. März 2022 im Regulierten Markt in
                                Deutschland an der Frankfurter Wertpapierbörse (Parkett- oder Xetra-Handel
                                (oder Nachfolgesystem)) zu zahlen ist; vgl. § 3.4 der Planbedingungen
                                Deutschland.
                                Dieser niedrigste Börsenkurs betrug beispielsweise am 27. Januar 2022
                                EUR 28,57. Hiervon wird der Erwerbspreis am 31. März 2022 jedoch
                                höchstwahrscheinlich abweichen und damit auch die mögliche Höchstanzahl der
                                potentiell erwerbbaren Evonik-Aktien. Bei einem niedrigsten Börsenkurs von
                                EUR 28,57 (wie beispielhaft am 27. Januar 2022) könnte jeder Teilnehmer
                                Deutschland bis zu 140 Stück Evonik-Aktien von Evonik käuflich erwerben; dies
                                ist jedoch eine rein exemplarische Berechnung zu Illustrationszwecken.
                                Der Gesamtbetrag, den ein Teilnehmer Deutschland gegenüber Evonik während
                                der sog. Erwerbsfrist (4. März 2022 bis 18. März 2022 einschließlich) angibt, für
                                den Erwerb von Evonik-Aktien investieren zu wollen, ist sein gewünschtes
                                „Eigeninvestment“. Sein tatsächliches Eigeninvestment entspricht danach dem
                                Betrag, der sich aus dem Erwerbspreis je Evonik-Aktie und der Gesamtzahl der
                                tatsächlich erworbenen Evonik-Aktien ergibt.
                    (b)         Mindest- und Höchstanzahl der Gratisaktien je Teilnehmer Deutschland
                                Für einen Teil des tatsächlichen Eigeninvestments von bis zu EUR 720 (in Worten:
                                siebenhundert und zwanzig Euro) gewährt, d.h. überträgt Evonik für jede zweite
                                (2.) mit diesem Teil des tatsächlichen Eigeninvestments erworbene Evonik-Aktie
                                eine (1) weitere Evonik-Aktie als „Gratisaktie“, vgl. § 5.2 der Planbedingungen
                                Deutschland. Wie viele Gratisaktien tatsächlich pro Teilnehmer Deutschland
                                übertragen werden, hängt damit vom Erwerbspreis am 31. März 2022 ab.
                                Sollte beispielsweise der Erwerbspreis dem niedrigsten Börsenkurs am 27. Januar
                                2022 von EUR 28,57 entsprechen, so würde jeder Teilnehmer Deutschland bis zu
                                maximal 12 Evonik-Aktien als Gratisaktien erhalten können. Dies ist jedoch eine
                                rein exemplarische Berechnung zu Illustrationszwecken. Der tatsächliche
                                Erwerbspreis am 31. März 2022 – und damit ggfs. die maximale Zahl zu
                                übertragender Gratisaktien – wird höchstwahrscheinlich vom niedrigsten
                                Börsenkurs am 27. Januar 2022 abweichen.

                                                              5

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(c)        Keine rechnerischen Bruchteile; nur ganze Aktien
                               Es werden in jedem Fall jeweils nur ganze Evonik-Aktien verkauft und übertragen,
                               d.h. keine rechnerischen Bruchteile an Evonik-Aktien. Das gilt auch für
                               Gratisaktien.
                               Entspricht die Anzahl zu verkaufender Evonik-Aktien oder zu gewährender
                               Gratisaktien rechnerisch nicht einer ganzen Anzahl, wird jeweils auf die nächste
                               ganze Anzahl abgerundet und nur eine solche ganze Anzahl von Evonik-Aktien
                               verkauft oder übertragen.
             2.4.   Höchstanzahl an Evonik-Aktien und Gratisaktien, die sämtliche berechtigten Mitarbeiter
                    in Deutschland, Belgien, Singapur und USA im Rahmen von Share.2022 erwerben können
                    (a)        Höchstanzahl an Evonik-Aktien, die sämtliche berechtigte Mitarbeiter in
                               Deutschland, Belgien, Singapur und USA im Rahmen von Share.2022
                               käuflich erwerben können
                               Evonik und die anderen Einbezogenen Arbeitgeberunternehmen (siehe Anlage 1)
                               haben gemeinsam derzeit ca. 26.046 Mitarbeiter (Stand: 27. Januar 2022), d.h.
                               Arbeitnehmer, Mitglieder von Geschäftsführungsorganen und Auszubildende, die
                               grundsätzlich zur Teilnahme an Share.2022 berechtigt sind.
                               Wie oben ausgeführt, beträgt das Maximale Eigeninvestment für jeden Teilnehmer
                               Deutschland EUR 4.000, vgl. oben Ziffer 2.3 (a). Eine Aussage über die maximale
                               Anzahl der ab dem 4. März 2022 erwerbbaren Aktien hängt vom Erwerbspreis am
                               31. März 2022 ab und steht daher erst dann fest (siehe oben). Das gilt entsprechend
                               auch für die von den Teilnehmern Belgien, Teilnehmern Singapur sowie
                               Teilnehmern USA käuflich erwerbbaren Evonik-Aktien.
                               Das Maximale Eigeninvestment eines Teilnehmers Belgien entspricht demjenigen
                               eines Teilnehmers Deutschland. Das Maximale Eigeninvestment eines
                               Teilnehmers USA beläuft sich auf USD 4.800. Für die Teilnehmer USA bestimmt
                               sich der Erwerbspreis einer Evonik-Aktie („US-Erwerbspreis“) auf Basis des
                               Euro-Referenzkurses der Europäischen Zentralbank am 31. März 2022, oder, falls
                               dieser am 31. März 2022 bis um 17:00 MESZ nicht verfügbar sein sollte, auf
                               Bloomberg’s FX Fixing (Frankfurt 14:00 Uhr). Das Maximale Eigeninvestment
                               eines Teilnehmers Singapur beläuft sich auf SGD 6.400. Für die Teilnehmer
                               Singapur bestimmt sich der Erwerbspreis einer Evonik-Aktie („SGD-
                               Erwerbspreis“) auf Basis des Euro-Referenzkurses der Europäischen Zentralbank
                               am 31. März 2022, oder, falls dieser am 31. März 2022 bis um 17:00 MESZ nicht
                               verfügbar sein sollte, auf Bloomberg’s FX Fixing (Frankfurt 14:00 Uhr).

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[internal]
Falls

                   •       sämtliche      berechtigte     Mitarbeiter        der     Einbezogenen
                           Arbeitgeberunternehmen in Deutschland, Belgien, Singapur und den USA
                           an Share.2022 teilnehmen sollten und diese alle jeweils Evonik-Aktien in
                           Höhe ihres jeweiligen Maximalen Eigeninvestments erwerben sollten und

                   •       der Erwerbspreis am 31. März 2022 dem niedrigsten Börsenpreis vom
                           27. Januar 2022 von EUR 28,57 entsprechen sollte, der US-Erwerbspreis
                           am 31. März 2022 USD 31,88 betragen sollte (auf Grundlage des
                           beispielhaft angenommenen Euro-Referenzkurses der Europäischen
                           Zentralbank von EUR 1 = USD 1,1160 vom 27. Januar 2022) und der SGD-
                           Erwerbspreis am 31. März 2022 SGD 43,11 betragen sollte (auf Grundlage
                           des beispielhaft angenommenen Euro-Referenzkurses der Europäischen
                           Zentralbank von EUR 1 = SGD 1,5089 vom 27. Januar 2022),
                   beliefe sich die maximale Anzahl der erwerbbaren Evonik-Aktien auf 3.695.304.
                   Dies entspräche einem rechnerischen anteiligen Betrag von EUR 3.695.304 bzw.
                   ca. 0,79% am Grundkapital von Evonik.
                   Diese theoretische Gesamtzahl ist begrenzt durch die für Teilnehmer USA geltende
                   Obergrenze von insgesamt USD 9.153.057,28 (USD 10.000.000 abzüglich
                   USD 846.942,72 (Wert der insgesamt der von Mitarbeitern in den USA unter den
                   Share.2021 Planbedingungen erworbenen Evonik-Aktien und Gratisaktien)) für
                   den Wert der erwerbbaren Evonik-Aktien und Gratisaktien zusammen. D.h. bei
                   dem hier beispielhaft angenommenen Erwerbspreis und Euro-Referenzkurs
                   könnten die Teilnehmer USA 230.444 Evonik-Aktien käuflich erwerben. Unter
                   Berücksichtigung der oben genannten Obergrenze für die Teilnehmer USA beliefe
                   sich die Anzahl der käuflich erwerbbaren Evonik-Aktien auf insgesamt 3.273.548.
                   Dies entspräche dann einem rechnerischen anteiligen Betrag von EUR 3.273.548
                   bzw. ca. 0,70% am Grundkapital von Evonik.
             (b)   Höchstanzahl der sämtlichen Teilnehmern übertragbaren Gratisaktien
                   Wie oben dargelegt, haben Evonik und die anderen Einbezogenen
                   Arbeitgeberunternehmen (siehe Anlage 1) gemeinsam derzeit ca. 26.046
                   Mitarbeiter (Stand: 27. Januar 2022), d.h. Arbeitnehmer, Mitglieder von
                   Geschäftsführungsorganen und Auszubildende, die grundsätzlich zur Teilnahme
                   an Share.2022 berechtigt sind (siehe oben).
                   Die Höchstanzahl von Gratisaktien, die jeder Teilnehmer Deutschland erhalten
                   kann, hängt vom Erwerbspreis ab, dessen Höhe erst am 31. März 2022 feststeht,
                   vgl. oben Ziffer 2.3 (b).
                   Die Höchstanzahl der an die Teilnehmer Belgien zu gewährenden Gratisaktien
                   entspricht jeweils derjenigen für die Teilnehmer Deutschland.
                   Die Höchstanzahl von Gratisaktien, die Teilnehmer Singapur und Teilnehmer USA
                   erhalten, bestimmt sich wie folgt: Für einen Teil des tatsächlichen
                   Eigeninvestments von bis zu USD 860 für die Teilnehmer USA bzw. SGD 1.150
                   für die Teilnehmer Singapur gewährt Evonik ihnen für jede zweite (2.) käuflich
                   erworbene Evonik-Aktie eine (1) weitere Evonik-Aktie als Gratisaktie.

                                                 7

[internal]
Falls

                               •   sämtliche   teilnahmeberechtigten    Mitarbeiter   aller    Einbezogenen
                                   Arbeitgeberunternehmen (in Deutschland, Belgien, Singapur und den USA)
                                   an Share.2022 teilnehmen sollten und jeweils Evonik-Aktien in Höhe eines
                                   Betrages von mindestens EUR 720 (in Worten: siebenhundert und zwanzig
                                   Euro) (bzw. USD 860 für die Teilnehmer USA und SGD 1.150 für die
                                   Teilnehmer Singapur) käuflich erwerben sollten und

                               •   der Erwerbspreis am 31. März 2022 dem niedrigsten Börsenkurs vom 27.
                                   Januar 2022 von EUR 28,57 entsprechen sollte, der US-Erwerbspreis
                                   USD 31,88 betragen sollte (auf Grundlage des beispielhaft angenommen
                                   Euro-Referenzkurses der Europäischen Zentralbank von EUR 1 = USD
                                   1,1160 am 27. Januar 2022) und der SGD-Erwerbspreis am 31. März 2022
                                   SGD 43,11 betragen sollte (auf Grundlage des beispielhaft angenommenen
                                   Euro-Referenzkurses der Europäischen Zentralbank von EUR 1 = SGD 1,5089
                                   vom 27. Januar 2022),
                               beliefe sich die Höchstanzahl der sämtlichen Teilnehmern übertragbaren
                               Gratisaktien auf 317.573 Evonik-Aktien. Dies entspräche einem rechnerischen
                               anteiligen Betrag von EUR 317.573 bzw. ca. 0,07% am Grundkapital von Evonik.
                               Diese theoretische Gesamtzahl ist begrenzt durch die für Teilnehmer USA geltende
                               Obergrenze von insgesamt USD 9.153.057,28 (USD 10.000.000 abzüglich
                               USD 846.942,72 (Wert der insgesamt der von Mitarbeitern in den USA unter den
                               Share.2021 Planbedingungen erworbenen Evonik-Aktien und Gratisaktien)) für
                               den Wert der erwerbbaren Evonik-Aktien und Gratisaktien zusammen. D.h. bei
                               dem hier beispielhaft angenommenen Erwerbspreis und Euro-Referenzkurs
                               beliefe sich die Höchstanzahl der sämtlichen Teilnehmern USA übertragbaren
                               Gratisaktien auf 56.524 Gratisaktien. Auch unter Berücksichtigung der oben
                               genannten Obergrenze für die Teilnehmer USA beliefe sich in diesem Fall die
                               Höchstanzahl der sämtlichen Teilnehmern übertragbaren Gratisaktien auf 317.573
                               Evonik-Aktien. Dies entspräche dann einem rechnerischen anteiligen Betrag von
                               EUR 317.573 bzw. ca.            0,07% am         Grundkapital     von    Evonik.

             2.5   Zeitrahmen des Angebots und Erwerbsmodalitäten
                   Die berechtigten Mitarbeiter können im Zeitraum vom 4. März 2022 bis 18. März 2022
                   einschließlich („Erwerbsfrist“) mit Evonik einen Aktienkaufvertrag schließen, der sich auf den
                   Erwerb von mindestens zwei (2) ganzen Evonik-Aktien, maximal jedoch Evonik-Aktien im Wert
                   des Maximalen Eigeninvestments bezieht – und zwar über das im Evonik Intranet verlinkte
                   Erwerbstool oder in einer Zweigstelle der Degussa Bank AG oder telefonisch über die Degussa
                   Bank AG. Voraussetzung ist, dass der betreffende Teilnehmer Deutschland sich – sofern der
                   betreffende Teilnehmer Deutschland in den vergangenen Jahren noch nicht am
                   Genussrechteprogramm „Mitwachsen“, dem „Degussa Investment-Plan“ oder dem
                   Mitarbeiteraktienprogramm „Share“ teilgenommen hat –, zur Teilnahme an Share.2022 über
                   das im Evonik Intranet verlinkte Erwerbstool ab dem 28. Februar 2022 bis spätestens zum 11.
                   März 2022 anmeldet, und bei der Degussa Bank AG, Theodor-Heuss-Allee 74, 60486 Frankfurt
                   am Main („Zahlstelle“) mit der Anmeldung bis spätestens zum 11. März 2022 ein Depot und
                   ein Girokonto eröffnet (sofern nicht bereits vorhanden) und diese während der Haltefrist
                   unterhält.
                   Die Evonik-Aktien, die ein Teilnehmer Deutschland im Rahmen von Share.2022 gemäß den
                   Planbedingungen Deutschland käuflich erwirbt und die er daraufhin als Gratisaktien erhält,

                                                             8

[internal]
werden (einschließlich der Gratisaktien) am 1. April 2022 in das Depot des betreffenden
                    Teilnehmers Deutschland übertragen.
                    Zu beachten ist, dass – falls (i) ein Teilnehmer Deutschland einen konkreten Euro-Betrag als
                    gewünschtes Eigeninvestment angegeben hat, (ii) die Höhe des gewünschten Eigeninvestments
                    jedoch nicht für den Erwerb von mindestens zwei (2) Evonik-Aktien ausreicht und (iii) die
                    betreffende Berechtigte Person nicht angegeben hat, dass sie konkret nur zwei (2) Evonik-
                    Aktien erwerben will – der betreffende Teilnehmer Deutschland an Share.2022 rückwirkend
                    nicht mehr teilnimmt und daher auch kein Erwerb von Evonik-Aktien erfolgt (die Übertragung
                    von Gratisaktien eingeschlossen).
             2.6.   Erwerbspreis für die Evonik-Aktien und Kaufpreisbestimmung
                    Wie oben ausgeführt, ist der Erwerbspreis je Evonik-Aktie in § 3.4 der Planbedingungen
                    Deutschland definiert. Danach entspricht er dem Kaufpreis, der für eine (1) ganze Evonik-Aktie
                    gemäß dem niedrigsten Börsenkurs am 31. März 2022 im Regulierten Markt in Deutschland an
                    der Frankfurter Wertpapierbörse (Parkett- oder Xetra-Handel (oder Nachfolgesystem)) zu
                    zahlen ist.
                    Der Erwerbspreis wird im Evonik Intranet so bald wie praktisch möglich ab dem 1. April 2022
                    veröffentlicht.
                    Den Teilnehmern entstehen beim Kauf der Evonik-Aktien im Rahmen von Share.2022 keine
                    über das tatsächliche Eigeninvestment hinausgehenden Kosten (die Übertragung der
                    Gratisaktien eingeschlossen). Es entstehen, sofern die Kontoführung ausschließlich online und
                    unter Nutzung der von der Degussa Bank AG zur Verfügung gestellten elektronischen PostBox
                    erfolgt, auch keine Kosten für Eröffnung und Unterhaltung des Depots und des Girokontos
                    sowie für die Verwahrung der erworbenen Evonik-Aktien (die Gratisaktien eingeschlossen)
                    während der Haltefrist (wie nachfolgend unter Ziffer 2.7. definiert).
                    Wird das Girokonto hingegen nicht ausschließlich online und/oder nicht unter Nutzung der
                    PostBox geführt, können (auch schon während der Haltefrist) Kosten in Form eines
                    monatlichen Kontoführungsentgelts und ggf. weiterer Gebühren (z.B. Portokosten) anfallen.
                    Kosten entstehen den Teilnehmern zudem bei einem etwaigen teilweisen oder vollständigen
                    Verkauf der erhaltenen Evonik-Aktien (die Gratisaktien eingeschlossen) oder ggf. einzelnen
                    Transaktionen oder bei Unterhaltung des Depots und des Girokontos zur Verwahrung von
                    Aktien, bei denen es sich nicht ausschließlich um im Rahmen von Share erworbene Evonik-
                    Aktien handelt. Darüber hinaus können Kosten für die Unterhaltung des Depots anfallen, sofern
                    das Depot keine Evonik-Aktien mehr enthält, die einer Haltefrist unterliegen. Etwaige Kosten
                    für die Teilnehmer Deutschland richten sich nach dem jeweils aktuellen Preis- und
                    Leistungsverzeichnis der Degussa Bank AG plus etwaiger Kosten Dritter.
                    Der Gesamtbetrag des tatsächlichen Eigeninvestments der Teilnehmer Deutschland wird soweit
                    gesetzlich zulässig im Rahmen der April 2022-Entgeltabrechnung vom Nettoeinkommen
                    einbehalten. Soweit die einbehaltene Summe nicht zur Deckung des Betrages des
                    Eigeninvestments ausreicht, ist der noch ausstehende Betrag unverzüglich nach Aufforderung
                    auf das in der April 2022-Entgeltabrechnung angegebene Bankkonto zu überweisen oder
                    einzuzahlen.
                    Sonderregelung beim Erwerb von konkret nur zwei (2) Evonik-Aktien
                    Sollte ein Teilnehmer Deutschland konkret angeben, nur zwei (2) ganze Evonik-Aktien
                    erwerben zu wollen, ohne einen konkreten Euro-Betrag als gewünschtes Eigeninvestment
                    anzugeben, so erwirbt er nur diese zwei (2) ganzen Evonik-Aktien zum Erwerbspreis gemäß
                    § 3.4 der Planbedingungen Deutschland. Auch in diesem Fall wird das tatsächliche

                                                              9

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Eigeninvestment im Rahmen der April 2022-Entgeltabrechnung vom Nettoeinkommen
                    einbehalten.
                    Sollte das Tatsächliche Eigeninvestment für zwei (2) ganze Evonik-Aktien das betreffende
                    Netto-Einkommen übersteigen, so hat die betreffende Berechtigte Person den Differenzbetrag
                    auch in diesem Fall unverzüglich nach Aufforderung auf das in der April 2022-
                    Entgeltabrechnung angegebene Bankkonto zu überweisen oder einzuzahlen.
             2.7.   Übertragbarkeit der Evonik-Aktien
                    Alle käuflich erworbenen und erhaltenen Evonik-Aktien (die Gratisaktien eingeschlossen)
                    unterliegen einer Haltefrist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 („Haltefrist“), vgl. § 6 der
                    Planbedingungen Deutschland. Vor Ablauf der Haltefrist ist eine Verfügung über sämtliche im
                    Rahmen von Share.2022 käuflich erworbenen und erhaltenen Evonik-Aktien (die Gratisaktien
                    eingeschlossen) – ausgenommen ein Teilnehmer Deutschland verstirbt vor Ende der Haltefrist
                    – in jeglicher Form unzulässig. Insbesondere dürfen diese Aktien weder veräußert noch in
                    sonstiger Weise übertragen werden. Das gilt auch für den Fall, dass ein Teilnehmer
                    Deutschland während der Haltefrist als Arbeitnehmer aus der Evonik-Gruppe ausscheidet. Die
                    Haltefrist erstreckt sich auch auf solche Evonik-Aktien bzw. auf den erforderlichenfalls auf
                    ganze Stückzahlen abgerundeten Teil an Evonik-Aktien, die der Teilnehmer Deutschland in
                    Folge der Zusammenlegung oder Teilung für die ursprünglich gewährten Evonik-Aktien (die
                    Gratisaktien eingeschlossen) hält. Entsprechendes gilt bei einer Kapitalerhöhung aus
                    Gesellschaftsmitteln unter Ausgabe neuer Aktien. Geht Evonik infolge einer Verschmelzung in
                    einer anderen Gesellschaft auf, so erstreckt sich die Haltefrist auf die Anteile, die der
                    Teilnehmer Deutschland infolge der Verschmelzung als Surrogat für die von ihm gehaltenen
                    Evonik-Aktien während der Haltefrist eingeräumt worden sind. Entsprechendes gilt für Anteile,
                    die der Teilnehmer Deutschland infolge einer Aufspaltung oder Abspaltung unter Beteiligung
                    von Evonik als übertragendem Rechtsträger eingeräumt worden sind.
                    Bei einem Verstoß des betreffenden Teilnehmers Deutschland gegen die Haltefrist sind die
                    übertragenen Gratisaktien (bzw. deren Börsenwert) auf Anforderung von Evonik im Rahmen
                    des rechtlich Zulässigen an Evonik unentgeltlich zurück zu übertragen. Einzelheiten sind in
                    § 8.2 der Planbedingungen Deutschland geregelt.

                    Nach Ablauf der Haltefrist kann über die erworbenen und erhaltenen Evonik-Aktien (die
                    Gratisaktien eingeschlossen) frei verfügt werden, insbesondere können sie dann verkauft und
                    übertragen werden. Gesetzliche Handelsbeschränkungen für bestimmte Zeiträume sowie die
                    eindringliche Bitte an die Mitarbeiter zur Einhaltung der Evonik-internen Blackout-Perioden
                    bleiben unberührt.

                    Die Verpflichtung zur Einhaltung der Haltefrist besteht auch gegenüber der Zahlstelle (Degussa
                    Bank AG).

             2.8.   Besondere Kursrisiken bei Teilnahme an Share.2022
                    Während der gesamten Haltefrist nach § 6 der Planbedingungen Deutschland unterliegen
                    sowohl die erworbenen Evonik-Aktien als auch die Gratisaktien dem Kursrisiko an den
                    Kapitalmärkten. Der Wert einer jeden Evonik-Aktie ist zudem während der Erwerbsfrist sowie
                    auch ab dem 1. April 2022 Kursschwankungen ausgesetzt, wenn die Evonik-Aktien dem Depot
                    des Teilnehmers bei der Zahlstelle gutgeschrieben werden. Der Kurs der Aktie spiegelt das
                    allgemeine Risiko der unternehmerischen Beteiligung durch Aktienbesitz bis hin zum
                    möglichen wirtschaftlichen Totalverlust wider.
                    Das Risiko ist gegenüber dem allgemeinen Kursrisiko beim Erwerb von Evonik-Aktien jedoch
                    durch die Haltefrist erhöht. Da in diesem Zeitraum keine Veräußerung der erworbenen Evonik-

                                                             10

[internal]
Aktien als auch der Gratisaktien möglich ist, ist eine Realisierung von Kursgewinnen aufgrund
                    von Veräußerung bis zum Ablauf der Haltefrist ebenso wenig möglich, wie eine Begrenzung
                    potentieller Kursverluste.
                    Eine konkrete Prognose der Kursentwicklung ist nicht möglich und wird weder durch Evonik,
                    ein anderes Einbezogenes Arbeitgeberunternehmen noch durch ein weiteres Unternehmen der
                    Evonik-Gruppe vorgenommen. Die Teilnahme an Share.2022 birgt deshalb Risiken, verbunden
                    mit der Gefahr von Teil- und Totalverlusten des persönlichen Investments. Jeder Mitarbeiter
                    ist deshalb gehalten, sich vor seiner Investment-Entscheidung aufgrund der von Evonik für
                    Investoren generell bereitgestellten Dokumente und Informationen umfassend über mögliche
                    Chancen und Risiken eines Investments zu informieren.

             3.     Evonik – Angaben zum Emittenten
                    Im Folgenden sind grundlegende Angaben und Informationen über Evonik aufgeführt.
                    Weitergehende Informationen können zudem der Internetseite von Evonik unter
                    www.evonik.de entnommen werden.
             3.1.   Basisdaten, Rechtsform und Organe von Evonik
                    Evonik ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Essen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
                    Essen unter der Firma „Evonik Industries AG“ und der Handelsregisternummer HRB 19474
                    eingetragen. Als deutsche Aktiengesellschaft unterliegt Evonik dem Recht der Bundesrepublik
                    Deutschland. Die Geschäftsleitung von Evonik wird durch den Vorstand wahrgenommen. Die
                    Überwachung des Vorstands erfolgt durch den Aufsichtsrat.
                    Weitere Informationen über die Personen des Vorstands und des Aufsichtsrats von Evonik
                    können der Internetseite von Evonik unter www.evonik.de unter der Rubrik „Unternehmen“
                    entnommen werden.
             3.2.   Grundkapital und Aktien
                    Das Grundkapital von Evonik beträgt derzeit EUR 466.000.000,00 und ist in 466.000.000
                    Namensaktien, jeweils mit einem rechnerisch anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1
                    pro Aktie, eingeteilt.
                    Der Vorstand ist zudem ermächtigt, das Grundkapital von Evonik in der Zeit bis zum 22. Mai
                    2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe auf den Namen lautender Stückaktien
                    um bis zu EUR 116.500.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018), vgl. § 4 Absatz 6 der
                    Satzung der Evonik (Stand: 23. Mai 2018). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des
                    Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre bei Ausgabe der neuen Aktien in den
                    in § 4 Absatz 6 der Satzung der Evonik genannten Fällen auszuschließen.
                    Sämtliche im Rahmen von Share.2022 angebotenen Evonik-Aktien (einschließlich der
                    Gratisaktien) werden allerdings nicht aufgrund des Genehmigten Kapitals 2018 ausgegeben,
                    sondern im Rahmen eines Aktienrückkaufs durch Evonik erworben.
                    Ferner ist das Grundkapital von Evonik um weitere bis zu EUR 37.280.000,00, eingeteilt in bis
                    zu Stück 37.280.000 auf den Namen lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital
                    2018), vgl. § 4 Absatz 7 der Satzung der Evonik (Stand: 23. Mai 2018). Die bedingte
                    Kapitalerhöhung wird nur unter den in § 4 Absatz 7 der Satzung genannten Voraussetzungen
                    durchgeführt. Bislang hat Evonik (oder eine der Evonik nachgeordneten Konzerngesellschaft
                    im Sinne von § 18 AktG) keine der dort genannten Options- oder Wandlungsrechte bzw.
                    Options- und/oder Wandelanleihen ausgegeben oder garantiert.

                                                               11

[internal]
4.     Allgemeine Informationen über die Evonik-Aktie
             4.1.   Art der angebotenen Wertpapiere
                    Evonik hat ausschließlich stimmberechtigte Stammaktien ausgegeben. Im Rahmen von
                    Share.2022 erwerben die Teilnehmer deshalb auch nur solche Aktien (die Gratisaktien
                    eingeschlossen).
                    Bei den Evonik-Aktien handelt es sich um Namensaktien. Die Aktionäre müssen daher Evonik

                        •   soweit es sich um natürliche Personen handelt, ihren Namen, ihre Postadresse und ihr
                            Geburtsdatum und

                        •   soweit es sich um juristische Personen handelt, ihre Firma, ihre Geschäftsanschrift und
                            ihren Sitz
                    zur Eintragung in das Aktienregister mitteilen, vgl. § 4 Absatz 3 der Satzung von Evonik, sowie
                    in jedem Fall die Zahl der von ihnen gehaltenen Aktien. Mitzuteilen ist ferner ihre elektronische
                    Postadresse (E-Mail), sofern sie eine solche haben.
                    Gegenüber Evonik können Aktionärsrechte erst nach Eintragung im Aktienregister geltend
                    gemacht werden.
             4.2.   Technische Details der Evonik-Aktie
                    Die Evonik-Aktien (ISIN: DE000EVNK013 / Wertpapier-Kennnummer EVNK01) sind zum
                    Regulierten Markt an der Wertpapierbörse Frankfurt am Main mit gleichzeitiger Zulassung
                    zum Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime
                    Standard) zugelassen. Sie sind ferner im Aktienindex MDAX der Deutsche Börse AG
                    enthalten.
                    Sämtliche Evonik-Aktien sind in Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking
                    AG, Frankfurt am Main, hinterlegt sind. Der Anspruch eines Aktionärs auf Verbriefung seines
                    Anteils ist gemäß § 5 Absatz 2 der Satzung von Evonik ausgeschlossen, soweit nicht die
                    Verbriefung nach börsenrechtlichen Regelungen erforderlich ist.
             4.3.   Überblick über die mit der Übertragung von Evonik-Aktien einhergehende Rechte
                    Nachfolgend werden die wesentlichen mit einer Übertragung der Evonik-Aktien
                    einhergehenden Rechte dargestellt. Grundsätzlich können die Rechte, welche eine solche
                    Stammaktie verbrieft, in Vermögens- und Teilnahmerechte eingeteilt werden.
                    Das wichtigste vermögensmäßige Recht, das mit den Evonik-Aktien verbunden ist, ist das
                    Gewinnbezugsrecht (siehe unten unter Ziffer 4.4.). Bei Liquidation der Evonik besteht
                    außerdem das Recht an der Teilnahme am Liquidationserlös.
                    Das zentrale Teilnahmerecht, das die Evonik-Aktien verbriefen, ist das Recht zur Teilnahme an
                    den Hauptversammlungen von Evonik. Hiermit verbunden sind verschiedene Einzelbefugnisse,
                    insbesondere das Rede-, Frage- und Auskunftsrecht in der Hauptversammlung. Außerdem
                    können die Inhaber der Evonik-Aktien Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
                    zu Protokoll erklären. Sie können zudem Anträge zu Tagesordnungspunkten stellen oder
                    Wahlvorschläge machen.
                    Aktionäre sind weiterhin berechtigt, Beschlüsse der Hauptversammlung anzufechten oder
                    Nichtigkeitsklage gegen Beschlüsse zu erheben. Nicht zuletzt stehen ihnen weitere
                    aktienrechtliche Minderheitenrechte zu. So werden Evonik-Aktien z. B. bei dem notwendigen
                    Quorum folgender Minderheitsverlangen mitgezählt: Bestellung von Sonderprüfern nach

                                                               12

[internal]
§ 142 Abs. 2 AktG oder § 258 Abs. 2 AktG, Einberufung der Hauptversammlung nach
                    § 122 Abs. 1 AktG, Bekanntmachung von Beschlussgegenständen gem. § 122 Abs. 2 AktG,
                    Widerspruch gem. § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG.
                    Aktionäre haben schließlich das Recht zum Bezug neuer Aktien aus einer Kapitalerhöhung,
                    soweit das Bezugsrecht der Aktionäre nicht ausgeschlossen wurde.
                    Mit Ausnahme der oben unter Ziffer 2.7. dargestellten Verfügungsbeschränkungen über die
                    erworbenen Evonik-Aktien (einschließlich der Gratisaktien) im Rahmen von Share.2022
                    können die Teilnehmer Deutschland auch während der Haltefrist alle aus den Evonik-Aktien
                    erwachsenden Aktionärsrechte uneingeschränkt ausüben. Insbesondere dürfen die Teilnehmer
                    Deutschland über Dividendenzahlungen frei verfügen.
             4.4.   Gewinnbezugsrecht der Evonik-Aktie
                    Eine Beschlussfassung über eine Dividende sowie deren Ausschüttung kann nur erfolgen, wenn
                    in dem Jahresabschluss der betreffenden Gesellschaft ein Bilanzgewinn ausgewiesen wird.
                    Auch dann kann jedoch die Hauptversammlung beschließen, dass der Bilanzgewinn ganz oder
                    teilweise einbehalten, also nicht als Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet wird.

                    Die Festlegung und Verteilung der Dividende werden vom Vorstand und Aufsichtsrat von
                    Evonik für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr gemeinsam vorgeschlagen. Ob eine
                    Dividende ausgeschüttet wird, entscheidet die Hauptversammlung. Auf der Hauptversammlung
                    beschlossene Dividenden sind am ersten Geschäftstag nach der Jahreshauptversammlung
                    zahlbar, sofern der Dividendenbeschluss nichts anderes vorsieht.

                                                          ***

                                                            13

[internal]
Anlage 1
                                            Einbezogene Arbeitgeberunternehmen

             I.    Einbezogene Arbeitgeberunternehmen mit Sitz in Belgien
                   Evonik Antwerpen NV

                   Evonik Oxeno Antwerpen NV

                   Evonik Porphyrio NV

                   Evonik Silica Belgium BV

             II.   Einbezogene Arbeitgeberunternehmen mit Sitz in Deutschland
                   Evonik Catering Services GmbH

                   Evonik Digital GmbH

                   Evonik Dr. Straetmans GmbH

                   Evonik Functional Solutions GmbH

                   Evonik Industries AG

                   Evonik IP GmbH

                   Evonik Logistics Services GmbH

                   Evonik Materials GmbH

                   Evonik Operations GmbH

                   Evonik Real Estate GmbH & Co. KG

                   Evonik Risk & Insurance Services GmbH

                   Evonik Superabsorber GmbH

                   Evonik Venture Capital GmbH

                                                        14

[internal]
III.   Einbezogene Arbeitgeberunternehmen mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika
                    (USA)
                     Catalyst Recovery of Louisiana, LLC

                     Degussa International, Inc.

                     Evonik Active Oxygens, LLC

                     Evonik Corporation

                     Evonik Oil Additives USA, Inc.

                     Evonik Superabsorber LLC

                     Porocel Industries, LLC

                     Silbond Corporation

                     Wilshire Technologies, Inc.

             IV.    Einbezogene Arbeitgeberunternehmen mit Sitz in Singapur
                    Catalyst Recovery Singapore Pte. Ltd.

                    Evonik Methionine SEA Pte. Ltd.

                    Evonik Oil Additives Asia Pacific Pte. Ltd.

                    Evonik (SEA) Pte. Ltd.

                    Evonik Singapore Specialty Chemicals Pte. Ltd.

                                                             15

[internal]
Anlage 2
             Planbedingungen Deutschland

                         16

[internal]
Evonik Industries AG

                                           – Mitarbeiteraktienprogramm „Share.2022“
                                                („Mitarbeiteraktienprogramm“) –

                                                           Planbedingungen

                                                           – Deutschland –

                                                                   §1
                                                     Teilnahmeberechtigung

             1.1   Am Mitarbeiteraktienprogramm von Evonik Industries AG („Evonik“) können die nachfolgend
                   bezeichneten Arbeitnehmer/Auszubildenden/Mitglieder von Geschäftsführungsorganena der
                   Einbezogenen Arbeitgeberunternehmen (wie nachfolgend definiert) teilnehmen (jeder dieser
                   Arbeitnehmer/Auszubildenden/Mitglieder               von   Geschäftsführungsorganen       einzeln   als
                   „Berechtigte Person“ oder gemeinsam als „Berechtigte Personen“ bezeichnet):

                   (a)     Arbeitnehmer, die am 1. März 2022 („Stichtag“) in einem – einschließlich etwaiger
                           angerechneter     Vordienstzeiten       -    mindestens    sechs   (6)   Monate   bestehenden
                           ungekündigten Arbeitsverhältnis mit einem Einbezogenen Arbeitgeberunternehmen
                           stehen,

                   (b)     Auszubildende, die am Stichtag in einem mindestens sechs (6) Monate bestehenden
                           ungekündigten           Ausbildungsverhältnis             mit      einem          Einbezogenen
                           Arbeitgeberunternehmen stehen,

                           sowie

                   (c)     Mitglieder      von      Geschäftsführungsorganen         eines     Einbezogenen
                           Arbeitgeberunternehmens (ausgenommen die Mitglieder des Vorstandes von Evonik),
                           die am Stichtag in einem – einschließlich etwaiger angerechneter Vordienstzeiten -
                           mindestens      sechs     (6)     Monate       bestehenden      ungekündigten     Anstellungs-
                           /Arbeitsverhältnis mit einem Einbezogenen Arbeitgeberunternehmen stehen,

                   jeweils unter der Voraussetzung, dass der betreffende Arbeitnehmer/Auszubildende bzw. das
                   betreffende Mitglied des Geschäftsführungsorgans nicht vor Beginn der Erwerbsfrist (dem 4.
                   März 2022) aus dem Einbezogenen Arbeitgeberunternehmen ausscheidet. Ein Wechsel von
                   einem Einbezogenen Arbeitgeberunternehmen zu einem anderen gilt nicht als Ausscheiden im
                   vorbezeichneten Sinne.

                   „Einbezogene Arbeitgeberunternehmen“ sind die in der Anlage 1 aufgeführten Unternehmen
                   unter der Bedingung, dass Evonik mit dem betreffenden Einbezogenen Arbeitgeberunternehmen
                   am Stichtag gem. §§ 15 ff. Aktiengesetz noch verbunden ist (Konzernunternehmen).

                   Die „Erwerbsfrist“ ist derjenige Zeitraum (4. bis 18. März 2022), in dem die Berechtigten
                   Personen ihre Teilnahme an diesem Mitarbeiteraktienprogramm sowie ihr Gewünschtes

             a     Im Folgenden werden der Begriff Arbeitnehmer und weitere nicht geschlechtsneutrale Begriffe einheitlich
                   für Personen jeglichen Geschlechts verwendet.

                                                                   17

[internal]
Eigeninvestment (wie in § 3 definiert) für den käuflichen Erwerb von Evonik-Aktien (wie in § 3
                   definiert) rechtsverbindlich mitzuteilen haben.

             1.2   Nicht teilnahmeberechtigt sind Pensionäre (Rentner) und Hinterbliebene von Arbeitnehmern,
                   Auszubildenden und Mitgliedern von Geschäftsführungsorganen, es sei denn, die betreffende
                   Berechtigte Person hat vor ihrem Ausscheiden aus dem Arbeits-, Ausbildungs- oder
                   Anstellungsverhältnis bzw. vor ihrem Versterben ihr Gewünschtes Eigeninvestment während der
                   Erwerbsfrist bereits rechtsverbindlich mitgeteilt.

             1.3   Arbeitnehmer/Mitglieder von Geschäftsführungsorganen, die ihre Tätigkeit überwiegend
                   außerhalb von Deutschland ausüben oder als ins Ausland entsandt (wie nachfolgend definiert)
                   gelten, sind nicht berechtigt, am Mitarbeiteraktienprogramm teilzunehmen.

                   Als „ins Ausland entsandt“ gilt derjenige, der

                   (i)    vor oder am Stichtag mit seinem entsendenden Einbezogenen Arbeitgeberunternehmen
                          einen zum Stichtag andauernden Entsendevertrag über eine befristete Tätigkeit bei einer
                          ausländischen Konzerntochtergesellschaft geschlossen hat oder schließt und

                   (ii)   vor oder am Stichtag gemäß den Bedingungen des Entsendevertrages seine Tätigkeit im
                          Zielland aufnehmen soll oder aufgenommen hat.

                   Ob     eine   Entsendung    vorliegt,    ist    aus         Sicht   des    entsendenden   Einbezogenen
                   Arbeitgeberunternehmens zu beurteilen.

                   Arbeitnehmer / Mitglieder von Geschäftsführungsorganen, die ihre Tätigkeit überwiegend
                   außerhalb von Deutschland ausüben oder als ins Ausland entsandt gelten, können am
                   Mitarbeiteraktienprogramm im Einsatzland nach Maßgabe der für das Einsatzland geltenden
                   Planbedingungen      des    Mitarbeiteraktienprogramms      teilnehmen,   sofern    das
                   Mitarbeiteraktienprogramm im Einsatzland durchgeführt wird.

                   „Konzerntochtergesellschaften“ sind alle direkten oder indirekten Beteiligungen von Evonik, die
                   mit Evonik im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz verbunden sind (Konzernunternehmen).

             1.4   Falls Evonik vernünftigerweise zu der Einschätzung gelangt, dass es aus rechtlichen,
                   steuerlichen, regulatorischen oder administrativen Gründen unzulässig, unmöglich oder nicht
                   praktikabel    ist,   einem     bestimmten            Arbeitnehmer/Auszubildenden/Mitglied           des
                   Geschäftsführungsorgans           oder              einer           bestimmten       Gruppe          von
                   Arbeitnehmern/Auszubildenden/Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans eines Einbezogenen
                   Arbeitgeberunternehmens die Teilnahme am Mitarbeiteraktienprogramm anzubieten, darf
                   Evonik   bestimmen,   dass   solch  ein  Arbeitnehmer/Auszubildender/Mitglied  des
                   Geschäftsführungsorgans            oder               solch               eine      Gruppe           von
                   Arbeitnehmern/Auszubildenden/Mitgliedern              des       Geschäftsführungsorgans      nicht   als
                   Berechtigte Personen zu qualifizieren ist.

             1.5   Die Teilnahme am Mitarbeiteraktienprogramm berechtigt zum Erwerb von Evonik-Aktien (wie in
                   § 2 definiert) von Evonik gemäß den nachfolgenden Bestimmungen.

                                                                  18

[internal]
§2
                                                 Erwerb von Aktien an Evonik

                   Berechtigte Personen können von Evonik im Rahmen dieses Mitarbeiteraktienprogramms
                   bestehende Aktien der Evonik erwerben. Die zu erwerbenden Aktien an Evonik sind derzeit als
                   Namensaktien ausgegeben („Evonik-Aktien“, jeweils einzeln eine „Evonik-Aktie“).

                                                            §3
                                          Zahlstelle, Erwerbsgrenzen, Erwerbspreis

             3.1   Eine Berechtigte Person kann im Rahmen der nachfolgend genannten Grenzen Evonik-Aktien
                   von Evonik erwerben, wenn sie bei der Degussa Bank AG, Theodor-Heuss-Allee 74,
                   60486 Frankfurt am Main („Zahlstelle“) ein Girokonto und ein Depot gemäß § 4 eröffnet bzw.
                   unterhält.

             3.2   Der Euro-Betrag, den eine Berechtigte Person während der Erwerbsfrist für den käuflichen
                   Erwerb    vonEvonik-Aktien rechtsverbindlich angibt, wird nachfolgend „Gewünschtes
                   Eigeninvestment“ genannt. Ein zulässiges Gewünschtes Eigeninvestment liegt auch dann vor,
                   wenn eine Berechtigte Person ohne Angabe eines Euro-Betrages angibt, konkret nur zwei (2)
                   ganze Evonik-Aktien erwerben zu wollen.

             3.3   Eine am Mitarbeiteraktienprogramm teilnehmende Berechtigte Person

                   (a)      muss mindestens zwei (2) ganze Evonik-Aktien käuflich erwerben

                            und

                   (b)      darf maximal eine ganze Anzahl von Evonik-Aktien im Wert von bis zu 4.000 EUR
                            käuflich erwerben.

                   Es können nur ganze Evonik-Aktien – also keine Bruchteile an Evonik-Aktien – käuflich erworben
                   werden, unabhängig vom Betrag des Gewünschten Eigeninvestments. Sollte es aufgrund der
                   Höhe des Gewünschten Eigeninvestments und der Höhe des Erwerbspreises für eine Evonik-
                   Aktie rechnerisch nicht möglich sein, dass die betreffende teilnehmende Berechtigte Person eine
                   ganzzahlige Anzahl von Evonik-Aktien erwirbt, so erwirbt die betreffende Berechtigte Person
                   die bis zu ihrem Gewünschten Eigeninvestment mögliche maximale Anzahl von ganzen Evonik-
                   Aktien.

             3.4   Der Gesamt-Erwerbspreis für alle käuflich erworbenen Evonik-Aktien zusammen wird
                   nachfolgend „Tatsächliches Eigeninvestment“ genannt. Der „Erwerbspreis“ für eine (1) ganze
                   Evonik-Aktie entspricht dem Kaufpreis, der für eine (1) ganze Evonik-Aktie gemäß dem
                   niedrigsten Börsenkurs am 31. März 2022 im Regulierten Markt in Deutschland an der
                   Frankfurter Wertpapierbörse (Parkett-oder Xetra-Handel (oder Nachfolgesystem)) zu zahlen ist.
                   Der 31. März 2022 ist der Tag vor dem Tag, an dem die zu übertragenden Evonik-Aktien in das
                   Depot (§ 4) der betreffenden Berechtigten Person gemäß § 3.6 übertragen werden.

             3.5   Der Betrag des Tatsächlichen Eigeninvestments wird wie folgt gezahlt:

                   (a)      Einbehalt bei der Entgeltabrechnung für April 2022 und mögliche Zuzahlung:

                                                             19

[internal]
Der Betrag des Tatsächlichen Eigeninvestments wird vom Netto-Einkommen der
                           teilnehmenden    Berechtigten   Person    vom     entsprechenden   Einbezogenen
                           Arbeitgeberunternehmen einbehalten. Dies erfolgt im Rahmen der Entgeltabrechnung
                           für April 2022.

                           Übersteigt das Tatsächliche Eigeninvestment das betreffende Netto-Einkommen, so hat
                           die    betreffende   Berechtigte Person diesen Differenzbetrag unverzüglich nach
                           Aufforderung auf das in der April 2022-Entgeltabrechnung angegebene Bankkonto zu
                           überweisen oder einzuzahlen.

                   (b)     Sonderregelung beim Erwerb von konkret nur zwei (2) Evonik-Aktien:

                           Sollte eine teilnehmende Berechtigte Person konkret angeben, nur zwei (2) ganze
                           Evonik-Aktien erwerben zu wollen, ohne einen konkreten Euro-Betrag als Gewünschtes
                           Eigeninvestment anzugeben, so erwirbt sie nur diese zwei (2) ganzen Evonik-Aktien
                           zum Erwerbspreis gemäß § 3.4. Das sich für die zwei (2) Aktien ergebende Tatsächliche
                           Eigeninvestment wird im Rahmen der April 2022-Entgeltabrechnung entsprechend
                           § 3.5 (a) einbehalten.

                           Sollte das Tatsächliche Eigeninvestment für zwei (2) ganze Evonik-Aktien das
                           betreffende Netto-Einkommen übersteigen, so hat die betreffende Berechtigte Person
                           den Differenzbetrag unverzüglich nach Aufforderung auf das in der April 2022-
                           Entgeltabrechnung angegebene Bankkonto zu überweisen oder einzuzahlen.

                   (c)     Sonderregelung, falls der Betrag des Gewünschten Eigeninvestments nicht zum Erwerb
                           von zwei (2) Evonik-Aktien ausreicht:

                           Unter folgenden Bedingungen nimmt eine Berechtigte Person rückwirkend nicht am
                           Mitarbeiteraktienprogramm teil, so dass auch kein Erwerb von Evonik-Aktien (und auch
                           keine Übertragung von Gratisaktien gemäß § 5) erfolgt:

                           -     die   betreffendeBerechtigte Person hat einen konkreten Euro-Betrag als
                                 Gewünschtes Eigeninvestment angegeben; und

                           -     der Betrag des Gewünschten Eigeninvestments ist zu gering, um mindestens
                                 zwei (2) ganze Evonik-Aktien zu erwerben; und

                           -     die betreffende Berechtigte Person hat nicht angegeben, dass sie konkret nur
                                 zwei (2) Evonik-Aktien erwerben will.

                   (d)     Beachtung von Pfändungsfreigrenzen bei Einbehalten vom Netto-Einkommen:

                           Jegliche Einbehalte vom Netto-Einkommen einer teilnehmenden Berechtigten Person
                           erfolgen jeweils nur bis zur Höhe des jeweils pfändbaren Teils des Netto-Einkommens.

             3.6   Die   Evonik-Aktien, die eine teilnehmende Berechtigte Person im Rahmen des
                   Mitarbeiteraktienprogramms gemäß diesen Planbedingungen käuflich erwirbt, werden
                   (einschließlich der nach § 5 zu übertragenden Gratisaktien) am 1. April 2022 in das Depot
                   übertragen, das die betreffende teilnehmende Berechtigte Person gemäß § 4 bei der Zahlstelle
                   unterhält.

                                                               20

[internal]
§4
                                                    Girokonto und Depot

                   Die am Mitarbeiteraktienprogramm teilnehmende Berechtigte Person ist verpflichtet, bei der
                   Zahlstelle ein Girokonto und ein Depot zu eröffnen, soweit sie noch über kein Girokonto und
                   Depot bei der Zahlstelle verfügt, und dieses Girokonto und Depot während der Haltefrist (wie in
                   § 6 definiert) zu unterhalten und die der Haltefrist unterliegenden Aktien bis zum Ende der
                   Haltefrist gem. § 6 in diesem Depot zu belassen.

                                                             §5
                                                        Gratisaktien

             5.1   Abhängig vom Tatsächlichen Eigeninvestment und der tatsächlich gemäß § 3 käuflich
                   erworbenen    Anzahl    von   Evonik-Aktien    gewährt,   d.h.   überträgt  Evonik den am
                   Mitarbeiteraktienprogramm teilnehmenden Berechtigten          Personen   gratis Evonik-Aktien
                   („Gratisaktien“) nach den Bestimmungen dieses § 5.

             5.2   Für einen Teil des Tatsächlichen Eigeninvestments von bis zu EUR 720 (in Worten: siebenhundert
                   und zwanzig Euro) gewährt Evonik für jede zweite (2.) mit diesem Teil des Tatsächlichen
                   Eigeninvestments erworbene Evonik-Aktie eine Gratisaktie.

             5.3   Es werden auch im Rahmen des § 5.2 jeweils nur ganze Evonik-Aktien, also keine Bruchteile,
                   als Gratisaktien gewährt. Entspricht die Anzahl der gemäß § 5.2 zu gewährenden Evonik-Aktien
                   rechnerisch nicht einer ganzen Anzahl, wird jeweils auf die nächste ganze Anzahl abgerundet
                   und diese abgerundete ganze Anzahl von Evonik-Aktien wird als Gratisaktien gewährt.

                                                             §6
                                                          Haltefrist

             6.1   Die im Rahmen des Mitarbeiteraktienprogramms erworbenen Evonik-Aktien (einschließlich die
                   gewährten Gratisaktien) hat die am Mitarbeiteraktienprogramm teilnehmende Berechtigte
                   Person bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 zu halten („Haltefrist“). Vor Ablauf der Haltefrist
                   ist eine Verfügung über die Evonik-Aktien (einschließlich gewährter Gratisaktien) –
                   ausgenommen eine teilnehmende Berechtigte Person verstirbt vor Ende der Haltefrist gemäß
                   § 6.5 oder ausgenommen eine Rückgewähr von Gratisaktien an Evonik gemäß § 8.2 - in
                   jeglicher Form nicht zulässig. Davon ausgenommen ist die Bestellung eines etwaigen
                   Pfandrechtes der Zahlstelle auf Grund der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zahlstelle an
                   den im Rahmen des Mitarbeiteraktienprogramms erworbenen Aktien bzw. gewährten
                   Gratisaktien. Im Übrigen ist die teilnehmende Berechtigte Person bereits während der Haltefrist
                   berechtigt, alle Aktionärsrechte, die mit den erworbenen Evonik-Aktien (einschließlich den
                   gewährten Gratisaktien) verbunden sind, auszuüben, insbesondere Stimmrechte und
                   Dividendenbezugsrechte. Nach Ablauf der Haltefrist ist eine Verfügung über die Evonik-Aktien
                   zulässig.

             6.2   Die Haltefrist erstreckt sich auch auf solche Evonik-Aktien bzw. auf den erforderlichenfalls auf
                   ganze Stückzahlen abgerundeten Teil an Evonik-Aktien, die die teilnehmende Berechtigte
                   Person in Folge einer während der Haltefrist erfolgten Zusammenlegung oder Teilung für die
                   ursprünglich gewährten Evonik-Aktien (einschließlich der Gratisaktien) hält. Entsprechendes gilt
                   bei einer während der Haltefrist erfolgten Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln unter
                   Ausgabe neuer Aktien.

                                                             21

[internal]
Geht Evonik infolge einer Verschmelzung in einer anderen Gesellschaft auf, so erstreckt sich die
                   Haltefrist auf die Anteile, die die teilnehmende Berechtigte Person infolge der Verschmelzung
                   als Surrogat für die von ihr gehaltenen Evonik-Aktien während der Haltefrist eingeräumt worden
                   sind. Entsprechendes gilt für Anteile, die die teilnehmende Berechtigte Person infolge einer
                   Aufspaltung oder Abspaltung unter Beteiligung von Evonik als übertragendem Rechtsträger
                   eingeräumt worden sind.

             6.3   Die Haltefrist endet vorzeitig, wenn und soweit (i) die teilnehmende Berechtigte Person über die
                   erworbenen Evonik-Aktien (einschließlich gewährter Gratisaktien) während der Haltefrist verfügt
                   hat, und (ii) Evonik eine Rückgewähr von Gratisaktien bzw. Zahlung gemäß § 8.2 angefordert
                   hat und (iii) diese Berechtigte Person ihre Verpflichtung zur Rückgewähr von Evonik-Aktien bzw.
                   ihre Verpflichtung zur Zahlung an Evonik gemäß § 8.2 erfüllt hat.

             6.4   Die teilnehmende Berechtigte Person verpflichtet sich auch gegenüber der Zahlstelle zur
                   Einhaltung der Haltefrist gemäß der in diesem § 6 festgelegten Bestimmungen.

             6.5   Verstirbt eine teilnehmende Berechtigte Person vor Ablauf der Haltefrist können dessen Erben
                   mit Eintritt des Erbfalls über die Evonik-Aktien (einschließlich gewährter Gratisaktien)
                   verfügen.

                                                                   §7
                                Freiwillige Leistung und andere Mitarbeiteraktienprogramme,
                           vertragliche Beziehungen im Rahmen des Mitarbeiteraktienprogramms

             7.1   Die Gewährung von Gratisaktien im Rahmen von Share.2022 sowie die Veräußerung von Evonik-
                   Aktien durch Evonik im Rahmen von Share.2022 stellen eine freiwillige Leistung dar. Ein
                   Rechtsanspruch         auf      die     Teilnahme         an       etwaigen        weiteren       zukünftigen
                   Mitarbeiteraktienprogrammen           und   –        im     Fall      der     Teilnahme    an     zukünftigen
                   Mitarbeiteraktienprogrammen – ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Gratisaktien oder
                   den    Erwerb    von     Evonik-Aktien      von       Evonik       als      Veräußerer    in    nachfolgenden
                   Mitarbeiteraktienprogrammen entstehen auch dann nicht, wenn mehrere Jahre hintereinander
                   Gratisaktien gewährt und/oder Evonik-Aktien durch Evonik veräußert wurden.

             7.2   Evonik behält sich vor, weitere Mitarbeiteraktienprogramme aufzulegen oder andere Formen der
                   Mitarbeiterbeteiligung umzusetzen. Eine dahingehende Verpflichtung von Evonik, eines anderen
                   Einbezogenen Arbeitgeberunternehmens oder einer anderen Konzerntochtergesellschaft
                   besteht jedoch nicht.

             7.3   Die   vertraglichen    Rechte     und   Pflichten     aus      oder      im   Zusammenhang       mit   diesem
                   Mitarbeiteraktienprogramm bestehen allein zwischen Evonik und der betreffenden Berechtigten
                   Person. Eine vertragliche Beziehung der betreffenden Berechtigten Person mit dem betroffenen
                   Einbezogenen Arbeitgeberunternehmen entsteht hierdurch nicht, es sei denn Evonik ist der
                   Arbeitgeber der betreffenden Berechtigten Person.

                   Insbesondere richtet sich der Anspruch der Berechtigten Personen auf die Teilnahme an diesem
                   Mitarbeiteraktienprogramm und auf den Erwerb und die Gewährung von Evonik-Aktien
                   (einschließlich    Gratisaktien)  nach      Maßgabe     der Bestimmungen  dieses
                   Mitarbeiteraktienprogramms ausschließlich gegen Evonik.

                                                                   22

[internal]
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