BRÄUNLINGEN HAT GEWÄHLT / ZAHLEN ZUR LANDTAGSWAHL 2021 - Nummer 10 KW 11 Dienstag, 16.03.2021

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BRÄUNLINGEN HAT GEWÄHLT / ZAHLEN ZUR LANDTAGSWAHL 2021 - Nummer 10 KW 11 Dienstag, 16.03.2021
Nummer 10 • KW 11 • Dienstag, 16.03.2021

    BRÄUNLINGEN HAT GEWÄHLT / ZAHLEN ZUR LANDTAGSWAHL 2021
BRÄUNLINGEN HAT GEWÄHLT / ZAHLEN ZUR LANDTAGSWAHL 2021 - Nummer 10 KW 11 Dienstag, 16.03.2021
NOTRUF-NUMMERN                                                                    SOCIAL MEDIA
Unfall-Überfall/Polizei                                                110            facebook.com/braeunlingen
Polizeirevier Donaueschingen                                   0771 837830            instagram.com/stadt.braeunlingen
Erste Hilfe/Rettungsdienst                                             112
Feuer                                                                  112
Deutsches-Rotes-Kreuz/Krankentransport
Umwelttelefon
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                                                              0771 9291505
                                                                                    RUND UM DEN MÜLL
Störungen                                                                         Aktuelle Abfuhrtermine
Stromversorgung (ESB)                                         07702 4392-20
Gasversorgung (ESB)                                           07702 4392-30       Bräunlingen (Kernstadt)
Wasserversorgung                                                                  Restmüll (2-wöchentl. Leerung)                                     Mi., 17.03.
  während üblicher Dienstzeit                                0771 89863614        Biomüll (Sommer-Winter-Rhythmus)                                   Mi., 17.03.
  außerhalb Dienstzeit                                        0172 7629027        Gelber Sack                                                        Fr., 19.03.

                                                                                  Bräunlingen (Stadtteile).
  ÄRZTLICHER NOTDIENST                                                            Gelber Sack
                                                                                  Restmüll (1-wöchentl.Leerung)
                                                                                                                                                     Fr., 19.03.
                                                                                                                                                    Mo., 22.03.
Ärztlicher Notdienst                                                              Biomüll (1-wöchentl. Leerung)                                     Mo., 22.03.
Nachts/Wochenende                                                    116 117
Zahnarztnotdienst                                                                 Weitere Informationen bitten wir dem Abfallkalender 2020 zu entnehmen
(an Wochenenden)                                           0180 3222555-65        oder laden Sie sich die kostenlose App „Abfall SBK“ herunter.
Klinikum der Stadt VS                                            07721 93-0       Abfallwirtschaftsamt, Sperrmüll                        07721 913-7555
Klinikum Donaueschingen                                            0771 880       E-Mail: abfall@lrasbk.de                        Internet: www.lrasbk.de
Telefonseelsorge (kostenfrei)                                 0800 1110111
Kinder- und Jugendtelefon                                     0800 1110333
Giftnotrufzentrale                                              0761 19240
                                                                                    BEREITSCHAFTSDIENST APOTHEKE
                                                                                  Dienstag, 16.03.2021:
  ÖFFNUNGSZEITEN                                                                  Heldmann‘s Apotheke im City-Rondell                Tel.: 07720 - 3 20 58
                                                                                  Kronenstr. 21, 78054 Villingen-Schwenningen (Schwenningen)
Rathaus Bräunlingen                                                               Mittwoch, 17.03.2021:
Montag                                           9 – 12 Uhr, 14 – 17.30 Uhr       Klosterring-Apotheke Villingen                   Tel.: 07721 - 84 50 60
Dienstag                                                         9 – 12 Uhr       Klosterring 15, 78050 Villingen-Schwenningen (Villingen)
Mittwoch                                         7.30 – 12 Uhr, 14 – 17 Uhr       Markt-Apotheke Trossingen                       Tel.: 07425 - 9 52 40 14
Donnerstag                                                       9 – 12 Uhr       Rudolf-Maschke-Platz 7, 78647 Trossingen
Freitag                                                          9 – 13 Uhr       Schellenberg-Apotheke Hüfingen                       Tel.: 0771 - 6 19 88
                                                                                  Hauptstr. 56, 78183 Hüfingen
Amt für Tourismus, Kultur und Sport                                               Donnerstag, 18.03.2021:
Montag bis Donnerstag                               9 – 12 Uhr, 14 – 17 Uhr       Mozart-Apotheke Villingen                          Tel.: 07721 - 2 63 46
Freitag                                                          9 – 13 Uhr       Saarlandstr. 21, 78050 Villingen-Schwenningen (Villingen)
                                                                                  Rathaus-Apotheke Donaueschingen                        Tel.: 0771 - 31 13
Ortschaftsverwaltung Döggingen                                                    Mühlenstr. 13 A, 78166 Donaueschingen
Montag – Mittwoch, Freitag                                       10 – 12 Uhr      Freitag, 19.03.2021:
Donnerstag                                                       17 – 19 Uhr      Sidonia-Apotheke am Zentralklinikum              Tel.: 07721 - 99 57 40
                                                                                  Albert-Schweitzer-Str. 14, 78052 Villingen-Schwenningen (Villingen)
Internet:                                            www.braeunlingen.de          Samstag, 20.03.2021:
Öffnungszeiten Wertstoffhof                            ab 01.11. bis 10.03.       Hof-Apotheke Donaueschingen                            Tel.: 0771 - 23 04
Samstag                                                       10 – 13 Uhr         Karlstr. 40, 78166 Donaueschingen
                                                                                  Kronen-Apotheke Tuningen                           Tel.: 07464 - 9 60 53
                                                                                  Auf dem Platz 5, 78609 Tuningen
  WICHTIGE TELEFONNUMMERN                                                         Nord-Apotheke Villingen                          Tel.: 07721 - 50 50 50
                                                                                  Karlsruher Str. 2, 78048 Villingen-Schwenningen (Villingen)
Rathaus Bräunlingen                                          0771 603-0           Sonntag, 21.03.2021:
E-Mail                                             info@braeunlingen.de           Engel-Apotheke Trossingen                             Tel.: 07425 - 79 94
Amt für Tourismus, Kultur und Sport                         0771 61900            Hauptstr. 1, 78647 Trossingen
E-Mail                                      touristinfo@braeunlingen.de           Paradies-Apotheke Villingen                        Tel.: 07721 - 3 08 08
Ortschaftsverwaltung Döggingen                                07707 265           Paradiesgasse 2, 78050 Villingen-Schwenningen (Villingen)
E-Mail:                                ov-doeggingen@braeunlingen.de              Montag, 22.03.2021:
Revierleiter                                                                      Schwanen-Apotheke                                  Tel.: 07720 - 3 55 41
Oberes Revier, Herr Merz                                  0172 1416337            In der Muslen 55, 78054 Villingen-Schwenningen (Schwenningen)
Unteres Revier, Herr Ekert                                  07736 8807            Dienstag, 23.03.2021:
Dorfhelfer/-innen-Station Bräunlingen                     0771 603-139            Apotheke im Haslach                                Tel.: 07721 - 6 29 41
Gesprächskreis für Trauernde                              0771 8989431            Breslauer Str. 16, 78052 Villingen-Schwenningen (Villingen)
Hospizbewegung                                          07721 4088735             Stadt-Apotheke Bräunlingen                           Tel.: 0771 - 9 22 70
Caritasverband                                            0771 83228-0            Dekan-Metz-Str. 5, 78199 Bräunlingen
Ambulante Kranken- und Altenpflege                                                Mittwoch, 24.03.2021:
Sozialstation St. Elisabeth e. V., Friedrich-Ebert-Straße 57                      Apotheke im Kaufland Bad Dürrheim                     Tel.: 07726 - 17 88
Rund um die Uhr                                               0771 5510           Dieselstr. 1, 78073 Bad Dürrheim, Schwarzw.
Ambulanter Pflegedienst Gi-Sa-Pe                                                  Brigach-Apotheke                                   Tel.: 07721 - 2 40 44
Bräunlingen und Städtedreieck, Sommergasse 28 – 30                                Marbacher Str. 21, 78086 Brigachtal (Kirchdorf)
Telefon                                                 0771 89774242             Eschach-Apotheke                                       Tel.: 07728 - 8 43
Pflegenotruf                                              0174 6938608            Steigstr. 3, 78078 Niedereschach

 Impressum: Herausgeber: Stadtverwaltung Bräunlingen, Kirchstraße 10, 78199 Bräunlingen, Tel. 0771 603-0, E-Mail: info@braeunlingen.de, Internet: www.
 braeunlingen.de * Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Micha Bächle, E-Mail: amtsblatt@braeunlingen.de * Verantwortlich für „Was sonst noch in-
 teressiert“ und den Anzeigenteil: Jürgen Heinrich, commega, Rechstraße 4, 78199 Bräunlingen, Tel. 0771 15899999, E-Mail: info@commega.com * Verantwortlich
 für den Druck: Druckerei Hermann, 78166 Donaueschingen,Tel. 0771 2201 * Erscheint wöchentlich, Bezugspreis 10,60 Euro halbjährlich

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BRÄUNLINGEN HAT GEWÄHLT / ZAHLEN ZUR LANDTAGSWAHL 2021 - Nummer 10 KW 11 Dienstag, 16.03.2021
Feststellung des Landratsamtes
  BRÄUNLINGER WOCHENMARKT                                                  Schwarzwald-Baar-Kreis über eine seit
Der nächste Wochenmarkt findet am                     ilt                      drei Tagen in Folge bestehende
Mittwoch, 17. März 2021                          es g      ICH
                                                               T
                                                                             Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als
von 8 – 12 Uhr                                     E N PFL
                                             MA SK                  35 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Ein-
in der Dekan-Metz-Straße statt.
                                                                     wohner nach § 20 Abs. 4 Satz 3 Corona-Verordnung
                                                                   Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis
                                                                   erlässt als zuständige Behörde gemäß §§ 28 bis 31 des Infektions-
                                                                   schutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit § 20 Abs. 4 Satz 3 der Ver-
RATHAUS AKTUELL                                                    ordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnah-
                                                                   men gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verord-
                                                                   nung – CoronaVO) vom 07. März 2021 folgende
Neuer Fußgängersteg bei Marquardtswiesen
                                                                                                Verfügung:
                                                                   1. Es wird eine seit drei Tagen in Folge bestehende Sieben-Tages-
                                                                   Inzidenz von mehr als 35 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je
                                                                   100.000 Einwohner im Sinne von § 20 Abs. 4 Satz 3 CoronaVO fest-
                                                                   gestellt.

                                                                   2. Die mit Ziffer 1 dieser Verfügung verbundenen Rechtswirkungen
                                                                   treten gemäß § 20 Abs. 7 Satz 1 CoronaVO am 15. März 2021 ein.

                                                                                               Begründung:
                                                                   Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis
                                                                   ist gemäß § 20 Abs. 4 Satz 3 CoronaVO für die Feststellung der
                                                                   Überschreitung der Sieben-Tages-Inzidenz zuständig. Im Schwarz-
                                                                   wald-Baar Kreis liegt die Sieben-Tages-Inzidenz je 100.000 Einwoh-
Nachdem das letzte Hochwasser den bestehenden Fußgängersteg        ner in den letzten drei Tagen bei den folgenden vom Landesgesund-
weggeschwemmt hat, hat der Bauhof nun einen neuen Steg gebaut,     heitsamt übermittelten Werten:
der am Donnerstag montiert wurde.
                                                                            10. März 2021: 39,5
In der Woche vom 22. März sollen dann auch die Wege entlang Mar-            11. März 2021: 39,1
quardtswiesen und den Brändbachterassen wieder Instandgesetzt               12. März 2021: 38,1
werden.
                                                                   Damit liegen die Voraussetzungen für die in § 20 Abs. 4 Satz 2 Coro-
                                                                   naVO geregelten Erleichterungen für Kontaktbeschränkungen nicht
                                                                   mehr vor. Darüber hinaus ergibt sich auch aus § 20 Abs.
    Landratsamt stellt Überschreitung des 35er- In-                7 Satz 2 CoronaVO keine andere Beurteilung, wonach bei der Bewer-
    zidenzwertes seit drei Tagen in Folge offiziell fest           tung der Inzidenzwerte die Diffusität des Infektionsgeschehens durch
                                                                   das Gesundheitsamt angemessen berücksichtigt werden kann. Das
    – Kontakte bei privaten Treffen nur noch mit zwei              Infektionsgeschehen im Schwarzwald-Baar-Kreis zeigt sich derzeit
    Haushalten                                                     überwiegend diffus. So liegen insbesondere keine einzelnen großen
                                                                   Ausbrüche vor, die das Infektionsgeschehen maßgeblich bestimmen.
    (Schwarzwald-Baar-Kreis) Das Landratsamt hat am Freitag-       Das Infektionsgeschehen verteilt sich vielmehr über den gesamten
    abend durch eine Öffentliche Bekanntmachung festgestellt,      Landkreis, ohne räumliche Schwerpunkte. Die Sieben-Tages-Inzi-
    dass die Sieben-Tage- Inzidenz seit dem 10. März über dem      denz je 100.000 Einwohner befand sich seit Anfang März 2021 auf
    Grenzwert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern         dem Niveau in einer Seitwärtsbewegung. Seit dem 10. März 2021
    liegt. Damit werden die zusätzlichen Lockerungen der Kon-      steigt jedoch das Infektionsgeschehen und somit die Sieben-Tages-
    taktbeschränkungen wieder zurückgenommen. Das heißt,           Inzidenz je 100.000 Einwohner im Schwarzwald-Baar-Kreis deutlich
    dass sich ab Montag, 15. März, nach der seit 8. März gül-      an.
    tigen Corona-Verordnung des Landes, bei privaten Treffen
    im öffentlichen oder privaten Raum nur noch zwei Haushalte                                 Hinweise:
    mit maximal fünf Personen treffen dürfen. Kinder der beiden
    Haushalte bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitge-     Es wird darauf hingewiesen, dass die Erleichterungen für Kontakt-
    zählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haus-    beschränkungen nach § 20 Abs. 4 Satz 2 CoronaVO am zweiten
    halt.                                                          darauffolgenden Werktag nach der ortsüblichen Bekanntmachung
                                                                   dieser Feststellung und somit gemäß § 20 Abs. 7 Satz 1 CoronaVO
    Die Feststellung der Überschreitung des 35er-Inzidenzwertes    ab dem 15. März 2021, 0 Uhr nicht mehr gelten.
    hat keine Auswirkungen auf die Öffnungen im Einzelhandel
    sowie weitere Lockerungen für Museen, Galerien, Gedenk-        Zusätzlich wird klarstellend darauf hingewiesen, dass mit dieser
    stätten, zoologische und botanische Gärten, kontaktarmen       Verfügung keine Feststellung einer seit drei Tagen in Folge beste-
    Sport und Musik, Kunst- und Jugendkunstschulen. Diese          henden Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 50 Neuinfektionen mit
    Öffnungen sind mit einer stabilen Sieben-Tage- Inzidenz von    dem Coronavirus je 100.000 Einwohner im Sinne von § 20 Abs. 3
    unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern möglich,        Satz 3 CoronaVO getroffen wird und insoweit die seit dem 8. März
    die im Schwarzwald-Baar-Kreis aktuell besteht.                 2021 geregelten grundlegenden Lockerungen nach § 20 Abs. 3 Satz
                                                                   2 Nummern 1 bis 4 CoronaVO den übrigen Regelungen der Corona-
    Anbei der Link zur aktuellen Corona-Verordnung des Lan-        Verordnung weiterhin vorgehen.
    des:
    https://www.lrasbk.de/Corona-Verordnung-des-Landes-/           Diese Feststellung wird auf der Internetseite des Landratsamtes
                                                                   Schwarzwald-Baar-Kreis (www.lrasbk.de/Öffentliche-Bekanntma-
                                                                   chungen) gemäß § 1 Abs. 1 der Satzung des Schwarz-wald-Baar-
Nummer 10, Dienstag, 16. März 2021                                                                                              Seite 
BRÄUNLINGEN HAT GEWÄHLT / ZAHLEN ZUR LANDTAGSWAHL 2021 - Nummer 10 KW 11 Dienstag, 16.03.2021
Kreises über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen vom 14.
Dezember 2020 bekanntgemacht.

                                                               Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Feststellung kann innerhalb eines Monats nach Be-
kanntgabe beim Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, Am Hoptbühl
2, 78048 Villingen-Schwenningen, Widerspruch erhoben werden.

Villingen-Schwenningen, 12. März 2021
Sven Hinterseh
Landrat

        Erna K., Rentnerin, und ihre Schwiegertochter Astrid

                                                                                                                                       Die Karte zeigt eine grobe Übersicht der Potentialflächen.

                                                                                                                                   Wie wurde vorgegangen?

                                                                                                                                      •    Als erstes wurden Siedlungsflächen (inklusive der Flächen
                                                                                                                                           im Flächennutzungsplan) sowie Waldflächen mit einem
                                                                                                                                           Pufferstreifen von 30 m ausgeschieden.
                                                                                                                                      •    Als nächstes wurden Naturschutzaspekte bearbeitet. Dabei
                                                                                                                                           wurden Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete,
                                                                                                                                           FFH-Gebiete und geschützte Biotope ausgeschlossen.
                                                                                                                                           Das Vogelschutzgebiet wurde nicht einbezogen, da
                                                                                                                                           seine Schutzzwecke nicht zwangsläufig mit Freiflächen-
                                                                                                                                           Solaranalgen in Konflikt stehen. Wildwegekorridore waren
                                                                                                                                           nicht relevant, da sie im Wald verlaufen.
                                                                                                                                      •    Als nächstes wurden Gebiete mit Hangneigungen von
                                                                                 Die Impfung besonders                                     mehr als 10° nach Norden ausgeschieden. Dabei wurden
                                                                                 gefährdeter Menschen ist
                                                                                 für uns alle der erste Schritt                            Hangexpositionen, die von Norden abweichen, mit einem
                                                                                 in ein Leben ohne Lock-                                   GIS-Algorithmus in Nordexposition umgerechnet. Ebenso
                                                                                 down. Wenn Sie über 80
                                                                                 oder pflegebedürftig sind:
                                                                                                                                           wurden Überschwemmungsgebiete dargestellt.
                                                                                 Lassen Sie sich impfen                               •    Die landwirtschaftlichen Flächen in Bräunlingen teilen sich
                                                                                 und schützen Sie sich vor
                                                                                 einer schweren Erkrankung!
                                                                                                                                           auf 3 Stufen auf: die Vorrangstufen I und II sowie Grenzflur.
                                                                                 Für alle anderen gilt:                                    Es wurde lediglich Vorrangstufe I ausgeschlossen, da
                                                                                 Unterstützen Sie bitte Ihre                               ansonsten kaum Potenziale für Photovoltaikanlagen
                                                                                 Angehörigen und infor-
                                                                                 mieren Sie sich frühzeitig.                               verblieben wären.
                                                                                 corona-schutzimpfung.de                              •    Das Landschaftsbild wurde berücksichtigt, indem die
                                                                                                                                           landesweite Landschaftsbildbewertung der Uni Stuttgart mit
                                                                                                                                           einer zehnstufigen Skala angewandt wurde. Die Stufen 6-
                                                                                                                                           10 wurden als ungeeignet für Freiflächenanlagen definiert.
                                                                                                                                           Wäre auch die Stufe 5 einbezogen worden, wären weitere
594x841_BMG_Corona2102_Impfen_Plakate_4_Logos.indd 4                                                              14.01.21 12:14

                                                                                                                                           große Flächen weggefallen
                                                                                                                                      •    Der Ortschaftsrat Döggingen hatte großen Wert auf eine
                                                                                                                                           Sichtbarkeitsanalyse gelegt. Dazu wurden die Boden-
Gemeinderat beschließt Steuerung von Großflächen-                                                                                          Höhendaten so überarbeitet, dass Waldflächen in einer
Photovoltaik / Nur ein Bruchteil der Potentialflächen kann                                                                                 Höhe von 20 m dargestellt wurden und so die Abschirmung
genutzt werden                                                                                                                             von Waldflächen berücksichtigt wurde. Nun wurden Punkte
                                                                                                                                           entlang der Ortsränder (außer Gewerbe) sowie für die
Bräunlingen – Da bei der Stadt immer mehr Anfragen für die                                                                                 Naherholung bedeutender Achsen und Gebiete definiert,
Errichtung von Großflächen-Photovoltaik-Anlagen eingehen hat sich                                                                          von denen aus die Sichtbarkeit dargestellt werden sollte.
der Gemeinderat im vergangenen Jahr auf den Weg gemacht das                                                                                Sodann wurden Entfernungsbereiche von 500 m, 1000
Thema systematisch zu betrachten. Hierzu wurde das Umweltbüro                                                                              m und 1500 m von den Sichtpunkten berechnet. Für das
aus Donaueschingen beauftragt.                                                                                                             weitere Vorgehen wurde eine Entfernung von 1000 m zu
In drei Gemeinderatssitzungen wurde das Thema diskutiert                                                                                   Grunde gelegt.
und Kriterien festgelegt. Am Ende steht nun eine Karte der
Gesamtgemeinde als Selbstbindung für Anfragen für den Bau von                                                                      Beschluss des Gemeinderates:
möglichen Großflächen-Photovoltaik-Anlagen. Es sind acht Bereiche
auf der Gesamtgemeinde (außer Mistelbrunn, Unterbränd). Es                                                                            1.   Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Solarplanung als
handelt sich nur um Potentialflächen (272 Hektar bzw. 18% der                                                                              Orientierung für die Beurteilung von Investorenanfragen.
landwirtschaftlichen Flächen) auf denen Photovoltaikanlagen                                                                           2.   Die vorliegenden Anträge von Investoren werden, soweit
überhaupt denkbar wären, de facto wird nur ein Bruchteil davon                                                                             sie innerhalb der Kulisse liegen, positiv begleitet. Trotzdem
nutzbar sein, da der Gemeinderat noch eine Obergrenze festlegen                                                                            ist jede Anfrage eine Einzelfallentscheidung und es
wird. In Döggingen hat sich der Ortschaftsrat für 2,5% der                                                                                 besteht kein Anspruch auf Genehmigung.
landwirtschaftlichen Fläche ausgesprochen. 				                                                                                       3.   Die Stadt bietet ihre eigenen Grundstücke innerhalb der
		                                              Bürgermeisteramt                                                                           Kulisse auch zurRealisierung von Anlagen an
Seite                                                                                                                                                                Nummer 10, Dienstag, 16. März 2021
4.   Eine Obergrenze soll zu einem späteren Zeitpunkt pro          Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
          Stadtteil festgelegt werden
     5.   Es wird ein Mehrwert für die Kommune erwartet
     6.   Die Karte dient als Selbstbindung für die Entscheidung über
          Anfragen

Ausgangslage für die Kartierung:

Der Gemeinderat hat sich am 12.3.2020 mit einer Anfrage für eine
weitere Freiflächen-Photovoltaik-Anlage in Döggingen beschäftigt.
Ein Bürger aus Döggingen ist an die Stadt herangetreten mit einer
Bauvoranfrage zur Errichtung eines Solarparks auf dem Grundstück
auf einem Flurstück in Döggingen) mit einer Leistung von 750 kW,
erweiterbar auf 1,2 Megawatt. Das Grundstück hat eine Größe von
ca. 1,5 ha. Nach der vorgenannten Freiflächenöffnungsverordnung,
obliegt die Entscheidung, ob und auf welchen Flächen ein Solarpark
errichtet werden soll der zuständigen Kommune (kommunale
Planungshoheit).Da die weiteren Verfahrensschritte sehr
kostenintensiv sind, bat der Antragssteller mit der Anfrage vorab
um eine kommunalpolitische Entscheidung zu dem Vorhaben. Der
Gemeinderat hat beschlossen die Anfrage zurückzustellen und die
Verwaltung in Abstimmung mit dem Umweltbüro beauftragt konkrete
Ansatzpunkte für die Steuerung und Ausweisung von Flächen
für Freiflächenanlagen aufzuzeigen und dem Gemeinderat zur
Entscheidung vorzulegen.

                             Einladung
          zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates
                                4/2021

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am

Donnerstag, 18. März 2021 um 18:30 Uhr

in der Stadthalle in Bräunlingen statt.

Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung von Bräunlingen sowie der                                   NACHRUF
Stadtteile recht herzlich eingeladen.
                                                                        Aus dem Kreis unserer früheren Stadträte verstarb
Der Bürgermeister:
                                                                                                  Herr
Micha Bächle                                                                                Thomas Scherzinger
Tagesordnung
                                                                        Der Verstorbene gehörte vom 22.6.1980 – 28.10.1984 dem
1. Bekanntgabe der Sitzungsniederschrift der öffentlichen Sitzung       Gemeinderat der Stadt Bräunlingen an.
vom 25.02.2021 und
Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom        Durch seine ehrenamtliche Tätigkeit in unserer Stadt hat sich Herr
25.02.2021                                                              Scherzinger um die Stadt Bräunlingen verdient gemacht..
2. Einwohnerfrageviertelstunde
3. Wasserversorgung Pumpwerk Waldhausen                                 Sein Einsatz und seine Tätigkeit zum Wohle der Allgemeinheit
Vergabe der Leistungen zur Erneuerung der MSRE-Technik                  verdienen Dank und Anerkennung.
4. Kinderbetreuung in der Stadt Bräunlingen - Örtliche Bedarfsplanung
für Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Schulen in der      Gemeinderat und Stadtverwaltung werden Herrn Thomas Scherzinger
Stadt Bräunlingen - 2021/2022                                           ein ehrendes Gedenken bewahren.
5. Information zum Projekt „Bauernhofkindergarten“
6. Leitlinien für Investitionszuschüsse für Vereine
7. Informationen der Verwaltung                                         Bräunlingen, im März 2021

                                                                        			                         Für Gemeinderat und Stadtverwaltung
*HINWEIS
Die Sitzungsdokumente stehen auf unserer Homepage                       				                                 Micha Bächle, Bürgermeister
www.braeunlingen.de RATSINFORMATIONEN zur Verfügung.
Nummer 10, Dienstag, 16. März 2021                                                                                                  Seite 
Sperrung der B 31 zwischen Rötenbach und Löffingen                   AN ALLE GRUNDSTÜCKSEIGENTÜMER
                                                                        Anzeigepflicht bei Änderung der bebauten und befestigten
 Im Zuge der Baumaßnahme B 31 3-streifiger Ausbau Rötenbach-            Grundstücksflächen
 Löffingen wird die B 31 zwischen Rötenbach und Löffingen im Zeitraum
 vom 26.03.21, 18:30 Uhr, bis zum 29.03.21, 05:00 Uhr gesperrt.         Die Stadt Bräunlingen erhebt für die Nutzung der öffentlichen
 Die Umleitung in Fahrtrichtung Freiburg wird über Dittishausen,        Abwasserbeseitigung         Schmutzwassergebühren         und
 Unterbränd, Oberbränd, Eisenbach und Neustadt wieder auf die B         Niederschlagswassergebühren.
 31 geführt.
                                                                        Die Gebühr für die Schmutzwasserbeseitigung wird nach der bezogenen
                                                                        Frischwassermenge in Kubikmeter (m³) ermittelt.
                                                                        Für die Niederschlagswassergebühr sind die an die öffentliche
                                                                        Abwasserbeseitigung angeschlossenen bebauten und befestigten
          Dank an die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer                    (versiegelten bzw. teilversiegelten) Flächen des Grundstücks
                    der Landtagswahl 2021                               maßgebend.
                                                                        Bei Einführung der gesplitteten Abwassergebühr im Jahr 2010
Für viele Beteiligte ist ein Wahltag eine stressige Angelegenheit.      wurden diese Flächen mit Hilfe eines Erklärungsformulars
Besonders für die zahlreichen Wahlhelferinnen und -helfer, die in       des Grundstückseigentümers angezeigt. Hierbei wurden die
den Wahllokalen ehrenamtlich ihren Dienst verrichtet haben. An          bebauten und befestigten Flächen, ihre Versickerungsart
dieser Stelle möchte ich mich bei allen Helfern für ihre vorbildliche   sowie Art und Umfang vorhandener Versickerungsanlagen und
Unterstützung bedanken.                                                 Niederschlagswassernutzungsanlagen (z.B. Zisternen) erfasst.
                                                                        Gem. § 47 Abs. 6 Abwassersatzung i.V. mit § 41 Abs. 6 Abwassersatzung
Die städtischen Mitarbeiter, die für Vorbereitung und Organisation      der Stadt Bräunlingen hat der Grundstückseigentümer Änderungen der
der Wahl zuständig sind, konnten auf einen Stamm von                    erforderlichen Angaben unverzüglich der Stadt mitzuteilen.
Wahlvorstandsmitgliedern zurückgreifen, die dieses Ehrenamt
schon seit Jahren wahrnehmen. Unter anderem ist es dieser               Diese Änderungen können sich durch Baumaßnahmen, durch
Erfahrungsschatz, der zur reibungslosen Bewältigung dieser              Neugestaltung der Außenanlagen, Inbetriebnahme einer Zisterne etc.
wichtigen kommunalen Aufgabe beiträgt.                                  ergeben.
Ich möchte mich deshalb an dieser Stelle ganz ausdrücklich bei          Wir bitten alle Grundstückseigentümer Änderungen bei der Stadt
Ihnen bedanken. Insgesamt engagierten sich 74 Männer und                Bräunlingen, Frau Durler, schriftlich, telefonisch: 0771/603-146
Frauen in 7 Stimmbezirken. Die Beachtung und Durchsetzung               bzw. per Mail: anita.durler@braeunlingen.de anzuzeigen.
der Hygienemaßnahmen zur Eindämmung der Infektionsgefahren              Stadt Bräunlingen
in den Wahllokalen machte den Wahltag für alle zu einer ganz            -Rechnungsamt-
besonderen Herausforderung.

Ein großes Dankeschön gilt Yvonne Roth und Jürgen Bertsche als
Hauptverantwortlichen für die Organisation der Wahl.

Auch die Wählerinnen und Wähler haben sich in Bezug auf die
Einhaltung der vorgegebenen Hygienemaßnahmen vorbildlich                Ratten im Kanalnetz:
verhalten. Auch hierfür meinen herzlichen Dank.                         Seit Menschen in Siedlungen zusammenwohnen, halten sich in
                                                                        Ihrer Umgebung auch Ratten auf. Mit verbesserten hygienischen
Im Herbst 2021 findet mit der Bundestagswahl der nächste Wahlgang       Verhältnissen zogen sich die Ratten in die Kanalisationen zurück
statt. Auch hier hoffen wir wieder auf zahlreiche Unterstützung.        und nutzten das Kanalsystem auch, um an das oberirdisch reichlich
Hoffentlich und wünschenswert unter anderen Bedingungen. Falls          vorhandene Nahrungsangebot zu gelangen.
nicht, wird die Stadt aber auch dann wieder für alle Fälle gewappnet    Die Ratte ist ein Allesfresser. Auf Nahrungssuche zum Beispiel
sein.                                                                   in Abwasserkanälen, in Mülltonnen, auf Komposthaufen und in
                                                                        Stallungen können die Ratten Krankheitskeime aufnehmen und sind
Ihr                                                                     daher Überträger verschiedenster Infektionskrankheiten.
Micha Bächle                                                            Durch die Reduzierung des Nahrungsangebotes können wir alle
Bürgermeister                                                           dazu beitragen, die Rattenvorkommen in unserer Umgebung zu
                                                                        minimieren.

                                                                            •    Keine Speisereste in die Toilette, über die Kanalisation
                                                                                 können dadurch Ratten angelockt werden.
Hunde sind an der Leine zu führen                                           •    Keine Speisereste in den offenen Hausmüll, Müllbehälter
                                                                                 schließen und Müllsäcke nicht neben den Tonnen lagern.
Bei der Stadtverwaltung wurden in den letzten Tagen wieder verstärkt        •    Keine Speisereste zum Kompostieren
Klagen darüber vorgetragen, dass Hunde sowohl innerorts aber                •    Keine ungereinigten Lebensmittelverpackungen in den
auch außerhalb der geschlossenen Ortschaft nicht an der Leine                    Gelben Sack
geführt werden. So ist es im Wohngebiet Gupfen und im Bereich des           •    Gelbe Säcke bis zum Abholtermin geschützt lagern
Bregdamms sowie entlang des Radweges von Bräunlingen nach                        (beispielsweise in verschlossenen Räumen). Stellen Sie die
Bruggen zu unliebsamen Vorkommnissen zwischen Radfahrern                         Gelben Säcke erst kurz vor der Abholung auf die Straße.
und Spaziergängern einerseits und mit unangeleinten Hunden und              •    Beachten Sie das Fütterungsverbot wild lebender Tiere wie
Hundehaltern andererseits gekommen.                                              Tauben, Enten und Schwäne! Von der Fütterung profitieren
                                                                                 auch die Ratten.
Die Stadtverwaltung weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass Hunde       •    Keine Abfälle in den Grünanlagen liegen lassen!
an der Leine zu führen sind. Die Hundebesitzer werden um Beachtung
und Einhaltung gebeten.                                                 Keinen Unterschlupf bieten!
                                                                            •    Offene Stellen jeder Art am Gebäude verschließen bzw.
- Hauptamt -                                                                     geschlossen halten (etwa Öffnungen zur Lüftung in
Seite                                                                                                      Nummer 10, Dienstag, 16. März 2021
Erdbodennähe mit engmaschigen Gittern o.Ä. versehen,
          damit Ratten nicht ins Gebäude gelangen). Ratten können
                                                                            WASSERWERK
          auch über Schächte, Fall- und Abwasserrohre in die Häuser
          gelangen.                                                                              Das Wasserwerk informiert:
     •    Bauen Sie Rückstauklappen in Abflusssysteme ein.
          Reparieren Sie defekte Kanalrohre und sonstige                    Turnusmäßig wird das Trinkwasser der Kernstadt Bräunlingen und
          Hausanschlüsse.                                                   allen Stadtteilen unter-sucht. Die wichtigsten Werte der chemischen
                                                                            Analyse sind in der Tabelle dargestellt. Gravie-rende Unterschiede zu
Was ist zu tun bei Rattenbefall?                                            den Werten des Vorjahres sind nicht erkennbar.
Vorsicht: Ratten können auch an Tollwut leiden, die über einen Biss                        Die aktuellen Untersuchungen ergaben:
auf Menschen übertragen wird. Treiben Sie Ratten nicht in die Enge,                                     Stand: Aktuell
da die verängstigten Tiere zu Verzweiflungsangriffen neigen. Werden
Sie gebissen, gehen Sie umgehend zum Arzt. Gegen Tollwut gibt es
eine sichere und wirksame Impfung.
Da Ratten gerne Unterschlupf in Holzlagern suchen, sollten bei
Arbeiten mit Holzvorräten besonders auf Hygienemaßnahmen
geachtet werden. Durch Rattenkot und Urin übertragen sich
Krankheiten auch auf Menschen.
Bei einem Rattenbefall auf Ihrem Privatgrundstück ziehen Sie am
besten eine Fachfirma zur Bekämpfung hinzu. Diese finden Sie in
den Gelben Seiten unter dem Begriff „Schädlingsbekämpfung“.
Die Stadtverwaltung ruft alle Bürgerinnen und Bürger auf, bewusst
und verantwortungsvoll Nahrungsmittelabfälle zu entsorgen.                  Sie sparen bei richtiger Waschmitteldosierung Geld und tragen
Beachten Sie die oben genannten Hinweise und Tipps und helfen               zum Umweltschutz bei. Nach dem Waschmittelgesetz ist die
Sie mit, den Rattenbestand zu dezimieren.                                   Waschmittelindustrie verpflichtet, abgestufte Dosierungsemp-fehlungen
Wenn die Tiere kein Futter und auch keine Unterschlupf finden,              für Wasserqualitäten und zwar für die Wasserhärtebereiche weich – mittel
hindert sie dies auch an der Fortpflanzung.                                 - hart, auf der Verpackung abzudrucken. Diese Wasserhärtebereiche
                                                                            unterscheiden sich durch den Grad ihrer Gesamthärte wie folgt:

STANDESAMT
Standesamtsbericht Monat Februar 2021

In der Zeit vom 01.02.2021 bis zum 28.02.2021 wurden beim Stan-
desamt die folgenden Beurkundungen vorgenommen; die schriftliche
Einwilligung zur Veröffentlichung liegt vor.                                Die kompletten Untersuchungsergebnisse können im Rathaus
                                                                            –Stadtbauamt- (2. OG, Zimmer 25, Frau Schuler) bei Bedarf und
Geburten:		    Keine Beurkundung                                            Interesse eingesehen werden.
Eheschließungen:
                                                                            Zusätzliche Informationspflicht der Wasserversorger gegenüber den
am 04.02.2021 Frau Melanie Renski und Herrn Robert Hepting,                 Verbrauchern gemäß § 21 Trinkwasserverordnung:
		             Burgring 10, Bräunlingen                                     Hinsichtlich der Eignung metallischer Werkstoffe für die
am 25.02.2021 Frau Sylvia Renski und Herrn Alexander Biewald,               Hausinstallationsleitungen können die aktuellen Tabellen und Werte
		             Hofweg 14, Bräunlingen                                       nach DIN 50930-6 ebenfalls im Stadtbauamt bei Bedarf und Interesse
                                                                            eingesehen werden.
Sterbefälle:
                                                                            Hinsichtlich der Dimensionierung, der Betriebsweise und der
am 15.02.2021       Herrn Michael Max Dreißig, Keltenstraße 8,              Qualitätsausführung des Materials und der Arbeiten sind in der
		                  Bräunlingen                         73 Jahre alt        Hausinstallation grundsätzlich die allgemein anerkannten Regeln der
am 27.02.2021       Herrn Egon Egidius Benz, Blaumeerstraße 3,              Technik zu beachten, da Korrosionsvorgänge auch bei allgemeiner
		                  Bräunlingen                         90 Jahre alt        Eignung der Materialien nie völlig ausgeschlossen werden können.

ALTERSJUBILARE
17.03.		 Otto Reiner
		       Burgring 6		                                          70 Jahre

               Wir gratulieren und wünschen für die Zukunft alles Gute,
              vor allem Gesundheit, Zufriedenheit, auch all jenen, die in
                 den Stadtnachrichten nicht genannt werden wollen!

Nummer 10, Dienstag, 16. März 2021                                                                                                           Seite 
Bräunlinger im Ausland                                                    STADTBÜCHEREI BRÄUNLINGEN
Bürgermeister Micha Bächle beabsichtigt wieder, auch die im Ausland
lebenden Bräunlinger mit Informationsmaterial über das Stadt- und
Jahresgeschehen zu informieren.

Wir bitten deshalb, uns die Anschriften der im Ausland lebenden                          www.kaisertoerle.de
Bräunlinger bis zum 31.03.2021 mitzuteilen (Rathaus Bräunlingen
bei Frau Müllhäuser, Tel. 0771/603-133 oder                                                      info@kaisertoerle.de
E-Mail: Melissa.Muellhaeuser@braeunlingen.de).                                                       0771 / 63542
Sofern Sie freundlicherweise beim Aufruf in den vergangenen Jahren
bereits eine Anschrift gemeldet haben, ist eine erneute Mitteilung        BESUCH MIT TERMINBUCHUNG AB SOFORT MÖGLICH!
nur dann erforderlich, wenn sich die Anschrift geändert hat oder die      MEDIENABGABE AUCH OHNE TERMIN!
Bräunlinger nicht mehr im Ausland wohnen und nach Deutschland
zurückgekehrt sind.                                                       Liebe Leserinnen und Leser,
                                                   Melissa Müllhäuser     wir freuen uns, dass Sie uns ab sofort wieder in der Bücherei besu-
                                       Assistentin des Bürgermeisters     chen dürfen.

                                                                          Laut aktueller Corona-Verordnung ist dies bis auf weiteres allerdings
                                                                          nur mit vorheriger Terminbuchung und zeitlich begrenzter Besuchs-
                                                                          dauer erlaubt.
                                                                          Wir bieten eine Kernöffnungszeit an, in der Sie uns telefonisch errei-
                                                                          chen können, diese ist,

                                                                          Montag von 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr
                                                                          Mittwoch von 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr
                                                                          Samstag von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr

                                                                          Zu diesen Zeiten sind wir in der Bücherei unter der Telefonnummer
                                                                          0771/63542 für Terminbuchungen und alle weiteren Fragen erreich-
                                                                          bar.

                                                                          Die Termine finden während unserer Regelöffnungszeiten statt.
                                                                          Möchten Sie nur ausgeliehene Medien abgeben, können Sie das
                                                                          kontaktlos während der Kernöffnungszeit machen, dafür stehen Ti-
          „Mama ist krank“ – Der Notfall ist lösbar!                      sche bereit.

Stefanie Di Mauro ist neue Einsatzleiterin für die Dorfhilfe/
Familienpflege für den Bereich Hochschwarzwald und Baar

Manchmal fällt in einer Familie die Person aus, die im Alltag das
„Familienmanagement“ in der Hand hat. Dann braucht es vorüber-
gehende Unterstützung bei der Führung des Haushalts und bei der
Versorgung der Kinder. Für solche vorübergehende Unterstützung
sorgen die Fachkräfte der Familienpflege. Sie springen ein bei Risi-
koschwangerschaft, Entbindung, bei Krankheit, Kur- oder Kranken-
hausaufenthalt und in anderen besonderen Notsituationen – so auch
seit vielen Jahren in Familien in Bräunlingen.

Seit Mitte März gibt es eine Veränderung in der Einsatzleitung: Stefa-
nie Di Mauro, die bisher schon als Familienpflegerin im Dorfhelferin-
nenwerk Sölden tätig war, ist nun die erste Ansprechpartnerin, wenn
eine Familie in einer Notlage ist und die Unterstützung einer Dorfhel-
ferin oder Familienpflegerin braucht. Ihre Aufgabe ist es, die Familien
zu beraten und die für die Familie passende Mitarbeiterin zu vermit-
teln. Dafür steht ihr ein Team von elf Fachkräften zur Verfügung. Bei
Bedarf wird das Team durch weitere Fachkräfte der Familienpflege
aus der Umgebung unterstützt.

Frau Di Mauro ist erreichbar unter der Telefonnummer 07651-               Da der Bestell- und Abholservice sehr gut angenommen wird, bieten
9722338, mobil unter0176-17612563 oder per Mail: stefanie.dimau-          wir ihn weiterhin parallel zum Besuchsangebot an.
ro@dorfhelferinnenwerk.de
                                                                          Wir freuen uns schon sehr auf alle großen und kleinen Leseratten!

                                                                          Ihr Bücherei-Team

                                                                          „Bücher kommen an Stellen, da kommt der Fernseher gar nicht hin!“
                                                                          Unbekannt

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Schwarzwald-Baar-Kreises bietet hierzu Unterstützung. Doch was ist
 SCHULNACHRICHTEN                                                       ein Pflegestützpunkt? Welche Aufgaben führt er durch? Und welche
                                                                        Themen können hier besprochen werden? Um diese Fragen zu klären
                                                                        und die Tätigkeiten eines Pflegestützpunktes genauer zu beleuchten,
                                                                        hat das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis einen informativen
VHS                                                                     Erklärfilm herausgebracht. Der Erklärfilm des Pflegestützpunktes
Baar                                                                    kann hier: www.lrasbk.de/Erklaervideo angeschaut werden. Alternativ
                                                                        kann der Film auch auf der Plattform Youtube unter dem Suchbegriff
Online Vorträge                                                         „Erklärvideo: Was ist ein Pflegestützpunkt“ aufgerufen werden.
Zwischen Street-Art und Poesie: Cy Twombly im Museum Brand-
horst - Eine Veranstaltung aus der Reihe vhs.wissen live
NEU !! • 211206072E • mit Achim Hochdörfer
Donnerstag, 18.03.2021 • 19:30 - 21:30 Uhr

Doping und Schattenwirtschaft statt olympischer Idee: Wie
krank ist der Sport?
Eine Veranstaltung aus der Reihe vhs.wissen live
NEU !! • 211100053E • mit Alexandra Föderl-Schmid
Dienstag, 23.03.2021 • 19:30 - 21:30 Uhr

Online Veranstaltungen März

Line-Dance – Spaß am Tanzen auch ohne Tanzpartner
Schnupperkurs                                                           Das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis präsentiert ein Erklärvideo
211205221E • mit Karin Baur                                             zum Pflegestützpunkt.
4x Donnerstag, 18.03.2021 - 22.04.2021 • 10:00 - 11:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der aktuellen Gegebenheiten
unsere Präsenzkurse frühestens nach den Osterferien beginnen kön-
nen.
Die neuen Termine und Preise finden Sie auf unserer Homepage.
INFORMATIONEN & ANMELDUNG:
Volkshochschule Baar                                                    KIRCHLICHE MITTEILUNGEN
Hindenburgring 34
78166 Donaueschingen
Tel.: 0771 1001
team@vhs-baar.de
www.vhs-baar.de

SONSTIGE MITTEILUNGEN                                                   Eucharistiefeiern in der Seelsorgeeinheit

LANDRATSAMT SCHWARZWALD-BAAR-KREIS                                      Bitte achten Sie auf aktuelle Nachrichten auf unserer Homepage
                                                                        oder der Tageszeitung.
Änderung der Müllabfuhr wegen Ostern                                    www.kath-aufderbaar.de

(Schwarzwald-Baar-Kreis) Aufgrund der Osterfeiertage kommt es           Di. 16. März
teilweise zu Verschiebungen der Müllabfuhrtermine.                      19.00 Uhr Bräunlingen – Meditation in der Fastenzeit (in der
                                                                        Stadtkirche)
Die Verlegungstermine sind bereits im Abfallkalender 2021 abgedruckt    14.00 Uhr Hüfingen – Eucharistiefeier für Senioren
sowie auf der Homepage unter www.abfall.Lrasbk.de und auch über
die App Abfall SBK abrufbar.                                            Do. 18. März
                                                                        6.30 Uhr Hüfingen – Frühschicht mit der KJG (in der Stadtkirche)
Das Amt für Abfallwirtschaft bittet rechtzeitig auf die Verlegung der
Müllabfuhrtermine zu achten.                                            Fünfter Fastensonntag

                                                                        Sa. 20. März
                                                                        10.00 Uhr Mundelfingen – Eucharistiefeier zur Eröffnung der 24-
                                                                        Stunden-Anbetung – Stille Andacht vor dem Allerheiligsten
Pflegestützpunkt Schwarzwald-Baar-Kreis bietet                          18.30 Uhr Hüfingen – Eucharistiefeier
Erklärvideo für Ratsuchende
                                                                        So. 21. März
(Schwarzwald-Baar-Kreis) Durch vielerlei Gründe können Themen           10.30 Uhr Bräunlingen – Eucharistiefeier
wie Hilfebedürftigkeit oder Pflege in den Lebensmittelpunkt eines        9.00 Uhr Döggingen – Eucharistiefeier
jeden Menschen treten. Oft fühlen sich die Betroffenen mit der          10.00 Uhr Mundelfingen – Eucharistiefeier zum Abschluss der 24-
Situation und den dabei aufkommenden Fragen alleine gelassen und        Stunden-Anbetung
wissen nicht, an wen sie sich wenden sollen. Der Pflegestützpunkt des   18.00 Uhr Fürstenberg - Bußandacht
Nummer 10, Dienstag, 16. März 2021                                                                                                   Seite 
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