Sucht am Arbeitsplatz - Informationen für MitarbeiterInnen - Sucht- und Drogenkoordination Wien
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IMPRESSUM: Medieninhaber und Herausgeber: Institut für Suchtprävention der Sucht- und Drogenkoordination Wien gemeinnützige GmbH Für den Inhalt verantwortlich: Lisa Brunner Redaktion und Text: Andrea Lins-Hoffelner, Brigitte Wegscheider Lektorat: Sabine Wawerda Gestaltung: Gert Schnögl – Grafikdesign, Wien Fotos: contrastwerkstatt - fotolia.com Bei allen Fotos handelt es sich um Symbolbilder. Die dargestellten Personen sind Models und stehen in keinem Bezug zum behandelten Thema. Hersteller: Druckerei gugler GmbH Verlagsort: Wien Gedruckt auf ökologischem Papier aus der Mustermappe von „ÖkoKauf Wien“, Cyclus Recycling Print, Umschlag 200 g und Kern 130 g Stand: August 2018 1. Auflage Alle Angaben ohne Gewähr
INHALTSVERZEICHNIS 1. Warum diese Broschüre?................................................................................................................................. 4 2. Wie erkenne ich ein Suchtproblem bei KollegInnen? ............................................................ 5 3. Was kann ich tun, wenn ich mir Sorgen mache? ....................................................................... 7 4. Warum soll ich als KollegIn das Thema frühzeitig ansprechen? ............................. 10 5. Wie kann ich ein kollegiales Gespräch führen?........................................................................ 11 6. Wie verhalte ich mich bei der Wiedereingliederung?.......................................................... 13 7. Wo bekommt man Informationen, Beratung und Hilfe?................................................... 16 8. Quellen ........................................................................................................................................................................... 18 3
? 1. Warum diese Broschüre? Sucht ist noch immer ein Tabu, das nicht so leicht angesprochen werden kann. Mit dieser Broschüre unterstützen wir Sie, wenn es in Ihrem Betrieb KollegInnen gibt, die zu viel Alkohol trinken oder andere Suchtmittel nehmen. Denn Sie bemerken zuerst, wenn jemand Probleme bekommt oder vielleicht schon hat. Sie sehen sich nämlich fast jeden Tag und arbeiten zusammen. Wer das schon erlebt hat, weiß, dass sich dann einige Fragen stellen … Die vorliegende Broschüre beantwortet Ihnen diese Fragen: • Was kann ich tun, wenn ich bemerke, dass eine Kollegin oder ein Kollege Probleme mit Alkohol oder anderen Suchtmitteln hat? • Wer im Betrieb trägt die Verantwortung bei solchen Fragen? • Welche Rolle habe ich als KollegIn? • Welche Rolle hat die Führungskraft? • Was können BetriebsrätInnen, Sicherheitsvertrauenspersonen oder andere MitarbeiterInnen mit Beratungsfunktion tun? • Wie kann ich das Thema gegenüber suchtauffälligen KollegInnen richtig ansprechen? • Wo gibt es Beratungsstellen, an die sich Betroffene und Betriebe wenden können? • Was ist bei einer Wiedereingliederung nach einer Behandlung zu beachten? • Was bedeutet Wiedereingliederungs-Teilzeit? Was Sie immer tun können, ist, das Thema anzusprechen – je früher, desto besser. Darüber zu reden kann langfristig Spannungen und Belastungen im Team verringern. Sinkende Arbeits- leistungen, Fehler bis hin zu Unfällen sowie Fehlzeiten belasten nämlich oft das ganze Team. Wenn Sie die betroffene Person bald ansprechen, hat sich das Problem meist noch nicht ver- festigt. Die Person ist noch eher in der Lage, selber gegenzusteuern. Achten Sie auch darauf, dass die Situation für Sie selbst nicht zu belastend wird. { Die Broschüre gibt Ihnen Hinweise und Tipps, wie Sie ein Problem erkennen. Sie erfah- ren auch, was Sie tun können, wenn Sie sich Sorgen machen oder selbst Unterstützung im Umgang mit betroffenen KollegInnen brauchen. 4
! 2. Wie erkenne ich ein Suchtproblem bei KollegInnen? Eine Suchtkrankheit oder -auffälligkeit zu erkennen ist oft schwierig. Auffälligkeiten können auch ganz andere Gründe haben. Erst wenn sich Anzeichen häufen, kann das auf eine Abhängigkeit hindeuten und weitere Schritte notwendig machen. Die Anzei- chen können von Person zu Person ganz unterschiedlich sein und sich auch bei ver- schiedenen Suchtmitteln unterscheiden. Anzeichen1: MÖGLICHE ANZEICHEN EINER MÖGLICHE ANZEICHEN EINER ALKOHOL-KRANKHEIT MEDIKAMENTEN-KRANKHEIT • nach Alkohol riechen Noch schwieriger als bei Alkohol-Krankheit ist • unpünktlich und unzuverlässig sein es, eine Abhängigkeit von Medikamenten zu • häufig und kurzfristig in der Arbeit fehlen erkennen: Betroffene ziehen sich oft zurück • sich schlecht konzentrieren können und verweisen auf chronische Schmerzen oder • heimlich trinken psychische Erkrankungen. • das Trinken leugnen • die Trinkmenge herunterspielen Diese Anzeichen können auftreten: • weniger gut durchhalten können • überkorrektes Verhalten • zittern und schwitzen oder andere Entzugser- • Gefühlsschwankungen scheinungen • apathischer Blick • sich selbst überschätzen • Vergessen von wichtigen Informationen • häufiges Wiederholen derselben Gedanken • übertriebene Ängstlichkeit Ob und in welchem Ausmaß Sie Hilfe und n Wenn Probleme gerade erst sichtbar Unterstützung anbieten, hängt von mehre- werden ren Faktoren ab. Eine wichtige Grundlage für In einem frühen Stadium leidet im Normalfall diese Entscheidung ist, ob die Person erst das Wohlbefinden. Hier ist es schwierig, den seit Kurzem beeinträchtigt ist oder ob sich Grund für das Problem zu erkennen: Oft befin- das Problem schon verfestigt hat. Inwieweit det sich die betroffene Person in einer Krise. die Hilfe angenommen wird, entscheidet die In diesem Fall ist es sinnvoll, Mitgefühl zu zei- betroffene Person immer selbst.2 gen. Sie können auch Alternativen zur Stress- 1) vgl. DAK-Gesundheit Gesetzliche Krankenversicherung 2015, S. 12 f. 2) vgl. Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen 2016, S. 18 ff. 5
! bewältigung ohne Alkohol und Medikamente Gesundheit ganz deutlich: etwa Herz- und/ vorschlagen. Besser erkennbar ist ein Problem, oder Kreislaufbeschwerden, psychosomati- wenn zum Beispiel Berge unerledigter Arbeit, sche Beschwerden oder riskanter Konsum. Ärger mit KundInnen oder Krankschreibungen Sollte die Situation für alle Beteiligten zu aufgrund hoher Infektanfälligkeit auftreten. belastend werden, müssen Sie in Erwägung ziehen, die Führungskraft einzubeziehen. n In dieser Situation ist es am besten, so vorzugehen: n Dafür sprechen folgende Gründe: • der Person mit einer Mischung aus Verste- • Sie als KollegIn sind gesetzlich nicht ver- hen-Wollen und Mitfühlend-Sein gegen- pflichtet zu agieren. Vorgesetzte aber haben übertreten eine gesetzliche Fürsorgepflicht, der sie • die eigenen Beobachtungen mitteilen nachkommen müssen. • Grenzen aufzeigen, was die Akzeptanz des • Es besteht eventuell eine Gefahr für andere Verhaltens betrifft Personen. • über Hilfsangebote oder Anlaufstellen • Ihre eigene Belastungskapazität ist aus- informieren, Kontakte oder Infos anbieten geschöpft – emotional und auch vom Arbeitsaufwand her, sofern Sie Aufgaben n Wenn sich Einschränkungen und Be- und Verpflichtungen des/der Betroffenen schwerden bemerkbar machen in kollegialer Art und Weise übernommen Auf einer weiteren Stufe – bei Einschrän- haben. kungen und Beschwerden – zeigen sich die • Hilfe für die betroffene Person ist not- Auffälligkeiten einer Beeinträchtigung der wendig. 6
3. Was kann ich tun, wenn ich mir Sorgen mache? Im besten Fall gibt es in Betrieben ein Konzept oder ein festgelegtes Vorgehen bei Anlassfällen. Dazu zählen: Betriebsvereinbarungen, Stufenpläne, gesetzliche Vor- gaben, Regelungen im Rahmen betrieblicher Gesundheitsförderung. Diese zielen darauf ab, • dass sich alle Beteiligten nicht für ihren Einsatz rechtfertigen müssen, • dass alle gleich behandelt werden und • dass alle Vorfälle korrekt und einheitlich abgewickelt werden. Wenn es solch ein Konzept oder ein Programm der betrieblichen Suchtprävention gibt, gilt Handeln für alle als selbstverständlich. Die KONZEPTE ODER PROGRAMME DER Vorgesetzten sind idealerweise in der Anwen- BETRIEBLICHEN SUCHTPRÄVENTION dung eines speziellen Interventionsleitfadens Ein umfassendes Konzept oder Programm geschult, denn aufgrund einer gesetzlichen beinhaltet meist diese Elemente: Verpflichtung müssen sie handeln. Dabei geht • vorbeugende Aktivitäten für die Beschäftig- es nicht nur um den Umgang mit schwieri- ten – wie Gesundheitstage, Nichtraucher- gen Situationen, sondern generell um eine Innentrainings, Seminare zur Stressbewälti- offene Kommunikation zu dem Thema Sucht gung, Workshops zu diversen Themen im Unternehmen. wie Tabak, Alkohol, Glücksspiel oder Sucht generell; In größeren Unternehmen gibt es in vielen • Intervention von Führungskräften bei Auffäl- Fällen klare Strukturen und Zuständigkeiten ligkeiten von Beschäftigten – wie Schulun- für den betrieblichen Umgang mit Suchtmit- gen von Führungskräften zum Thema und teln. Wenn Ihr Betrieb noch kein Programm Gesprächsführungs-Skills in diesem Kontext, zur Suchtprävention hat, können Sie trotzdem Integration der Themen in das interne Fort- handeln. Am besten suchen Sie das Gespräch bildungsprogramm; mit der betroffenen Person und dem/der Vor- • Beratung und Hilfsangebote – wie Coaching gesetzten. für Führungskräfte, Aufbau von Netzwerken und Kontakten zu Einrichtungen der Sucht- Wenn Sie nicht wissen, ob es so ein Konzept prävention und Suchthilfe, Einbindung von oder ein einheitliches Vorgehen in Ihrem betriebsinternen Schlüsselpersonen; Betrieb gibt: Der Betriebsrat, das Personal- • interne Kommunikation und Qualitätssiche- management oder das Gesundheitsmanage- rung – etwa mithilfe von MitarbeiterInnenbe- ment sowie die Präventivkräfte geben Ihnen fragungen. dazu Auskunft. 7
Ihre Rolle als MitarbeiterIn • nicht am Freitagmittag oder kurz vor Jeder Mensch trägt die Verantwortung für sein Arbeitsende darüber reden, Verhalten.3 Aber ArbeitnehmerInnen dürfen • auf einen geeigneten Zeitpunkt achten, sich nicht durch Alkohol, Arzneimittel oder andere Suchtmittel in einen Zustand versetzen, Tipps für die Gesprächsführung siehe in dem sie sich oder andere Personen gefähr- auch Kapitel 5. den können (gemäß § 15 Absatz 4 Arbeitneh- merInnenschutzgesetz). Dies bedeutet, dass Das Gespräch wird natürlich davon beein- ArbeitnehmerInnen sich oder andere nicht flusst sein, wie Sie zur betroffenen Person durch ihr Verhalten gefährden dürfen: Sie stehen: entweder freundschaftlich oder rein müssen ihren Konsum so handhaben, dass beruflich. Bei einem freundschaftlichen Ver- durch ihn keine negative Auswirkung während hältnis ist es sinnvoll, Ihre Sorgen auszudrü- der Arbeitszeit gegeben ist. cken. Sie können sagen, was Ihnen aufgefal- len ist, warum Sie zum Beispiel das Trinken Wenn Sie den Verdacht haben, dass jemand und dessen Auswirkungen in der Arbeit als an Ihrem Arbeitsplatz ein Suchtproblem hat, problematisch empfinden. Sie können auch dann liegt eine spezielle Situation vor: Sie ansprechen, dass dadurch das gute Verhältnis stehen der betroffenen Person oft viel näher der KollegInnen untereinander leidet. als eine Führungskraft oder Präventivkraft. Gleichzeitig befürchten Sie wahrscheinlich, Wenn Sie ausschließlich beruflich miteinander die Person zu verraten, wenn Sie Hilfe suchen. zu tun haben, geht es bei dem Gespräch um Oder Sie befürchten, dass Sie als „Spaßbremse“ Schwierigkeiten in der Arbeitsbeziehung: Das gelten, wenn Sie das Problem ansprechen. problematische Trinken sorgt zum Beispiel für Konflikte, mehr Fehlzeiten und kann auch das Wenn Sie als KollegIn etwas tun wollen, sonst gute Betriebsklima stören. In diesem ist das direkte Gespräch mit der betrof- Fall kann klar angesprochen werden, dass Sie fenen Person am besten. Diese Punkte nicht bereit sind, laufend für die Fehler oder sind dabei wichtig: Versäumnisse der betroffenen Person einzu- • nur Ihre eigenen Beobachtungen kund- springen und Aufgaben zu übernehmen. Denn tun und Ihre Sorge sachlich und wert- dadurch leidet auch die eigene Arbeitsqualität. schätzend ausdrücken. • nicht stigmatisieren, Die Fürsorgepflicht von Führungs- • keine Diagnosen stellen, • keine Vorwürfe machen und keine Wer- kräften ist gesetzlich geregelt tungen abgeben, ArbeitgeberInnen haben eine gesetzliche Ver- • nicht vor anderen oder mit belustigtem pflichtung zu handeln: Das Gesetz verpflichtet Unterton oder Zynismus sprechen, sie, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um • keine Botschaften „durch die Blume“ Unfällen vorzubeugen. Führungskräfte ver- vermitteln, nachlässigen dann ihre Fürsorgepflicht, wenn • nicht als verlängerter Arm der Füh- sie wissentlich MitarbeiterInnen berauscht rungskraft agieren, arbeiten lassen und dadurch das Risiko 3) vgl. SuchtSchweiz 2012, S. 8 f. 8
einer Gesundheitsschädigung entsteht – sei Die Rolle von Präventivkräften und es durch die Einnahme von Alkohol oder von BetriebsrätInnen anderen Suchtmitteln. Die Fürsorgepflicht ist geregelt in § 1157 Allge- Präventivkräfte sind verpflichtet zu handeln, meines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), in § wenn sie von gesundheitlichen Beeinträchti- 18 Angestelltengesetz (Ang) und in § 3 Arbeit- gungen der MitarbeiterInnen und von Gefähr- nehmerInnenschutzgesetz (ASchG). dungen der Sicherheit erfahren oder diese selber bemerken. Präventivkräfte sind zum Beispiel: ArbeitsmedizinerInnen, Arbeitspsy- chologInnen und Sicherheitsvertrauensper- DIE FÜRSORGEPFLICHT sonen. VON ARBEITGEBERINNEN Im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) Aber auch BetriebsrätInnen müssen einschrei- wird die Fürsorgepflicht in einem Teilbereich ten, wenn sie von einer Gefährdung und einer etwas präzisiert: „ArbeitgeberInnen sind Hilfsbedürftigkeit von Beschäftigten mit auf- fälligem Konsum erfahren. verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheits- schutz der ArbeitnehmerInnen in Bezug auf Ein zentrales Element ist es, die betroffene alle Aspekte, die die Arbeit betreffen, zu sorgen Person zu unterstützen. Für Sie als KollegIn […]. ArbeitgeberInnen haben die zum Schutz sind BetriebsrätInnen wichtige Ansprechpart- des Lebens und der Gesundheit erforderlichen nerInnen, die Sie ins Vertrauen ziehen können. Maßnahmen zu treffen, einschließlich der Vor allem, wenn Sie zögern, die Person alleine Maßnahmen zur Verhütung arbeitsbedingter anzusprechen oder Unterstützung brauchen. Gefahren, zur Information und zur Unterwei- sung. […].“ (§ 3 Absatz 1 ASchG) 9
4. Warum soll ich als KollegIn das Thema frühzeitig ansprechen? Sie als KollegIn sind nicht dafür verantwortlich, Suchtprobleme in Ihrem Arbeits- umfeld zu lösen. Trotzdem gibt es viele Gründe, das Thema bei Betroffenen anzusprechen:4 1 Das frühzeitige Ansprechen kann die Situation von alleine verbessert. Je früher der Person helfen und eine Verän- das Thema angesprochen wird, desto besser derung bewirken: Selbst ein kurzes ist es für alle Beteiligten. Gespräch ist besser als keines. Auch dann, 3 wenn Sie der Meinung sind, das Gespräch sei Schon eine Vermutung kann Sie nicht gut verlaufen oder gescheitert: Sie haben sehr belasten. Sie befürchten wahr- das Thema – möglichst sachlich und unter vier scheinlich, mit der Person Schwie- oder sechs Augen – angesprochen. Vielleicht rigkeiten zu bekommen, diese bloßzustellen hört die Person das erste Mal, dass ihr Ver- oder zu verraten. halten als „auffällig“ wahrgenommen wird. 4 Wahrscheinlich wird ihr bewusst, dass der Alleine der Wunsch, zu helfen, bisherige Schutz im Team wegfallen könnte. kann schon belastend sein: Es geht Auch wenn die Person eher negativ reagiert darum, sich über die eigene Belas- oder gar nicht auf das eingeht, was Sie sagen: tung und die Sorgen klar zu werden und diese Sie hat es gehört. Sie muss dann für sich eine auch anzusprechen. Denn wie schon erwähnt bewusste Entscheidung darüber treffen, ob sind KollegInnen nicht dafür verantwortlich sie über das Gesagte nachdenkt, ob sie es und auch nicht dafür geeignet, Suchtprobleme verdrängt oder überhört oder wieder vergisst. von anderen am Arbeitsplatz zu lösen. Es kann eine Hilfe für Betroffene sein, wenn 5 Dinge angesprochen werden. Dadurch bekom- Es gibt auch Situationen, in denen men sie einen Namen, eine Bezeichnung und Alkohol am Arbeitsplatz oder andere werden damit sichtbarer. berauschende Substanzen ganz unmittelbar ein Risiko darstellen: für die 2 Die Mehrarbeit, der gut gemeinte betroffene Person selbst oder für andere Per- Schutz und die gut gemeinte Kol- sonen. Zum Beispiel wenn jemand gefährliche legialität belasten möglicherweise Maschinen bedient oder ein Fahrzeug lenkt. In das ganze Team. Das kann mit der Zeit zu solchen Fällen gilt es immer für jede/n, schnell Überlastungen führen. Sie sollten aus Sorge einzuschreiten – zum Beispiel durch das Ein- um andere nicht das eigene Wohlbefinden beziehen der direkten Führungskraft, die im vernachlässigen. Das bedeutet, nicht zu lange Bedarfsfall die Person nach Hause schickt abzuwarten und nicht zu erwarten, dass sich (siehe auch Kapitel 2). 4) vgl. SuchtSchweiz 2012, S. 12 f. 10
5. Wie kann ich ein kollegiales Gespräch führen? Schon bei ersten Auffälligkeiten ist es sinnvoll, das Gespräch zu suchen. Dabei hilft es, für sich klare Gesprächs-Ziele zu haben. Diese Ziele können Sie nur für das, was Sie tun, formulieren. Es liegt nicht in Ihren Händen, ob sich nach dem Gespräch die Einstellung oder das Verhalten der Person ändern. Änderungen in der Einstellung oder beim Verhalten der anderen Person können deswegen nie Gesprächsziele sein.5 Ziele des Gespräches können sein: • Sätze und Vorwürfe vermeiden, die mit „Du • aus eigener Sicht mitteilen, wie ich die Per- bist …“ oder „Du hast …“ oder Ähnlichem son im Moment wahrnehme und wie ich beginnen. das Problem mit riskantem Alkoholkonsum • Auch Worte wie „immer“ oder „ständig“ oder Medikamenteneinnahme sehe, lösen meist Widerstand oder Ärger aus. • der Person die eigenen Sorgen und das • Im Gespräch bei der Sache bleiben und Unbehagen darlegen, nicht das Verhalten deuten oder Vermu- • Unterstützung anbieten, tungen anstellen. • Hintergründe erfragen, • Eigene Sorgen, Ängste und Befürchtungen • die eigene Wahrnehmung erklären, ansprechen. Auch hier ist es hilfreich, über • einen bestehenden Veränderungswunsch sich selbst zu sprechen, wie: „Ich mache der Person bestärken, mir Sorgen“, „Es belastet mich“, und nicht • einen Denkanstoß geben. Sätze zu verwenden wie: „Du bereitest mir Sorgen.“ • Der betroffenen Person keine Schuldgefühle Gesprächsvorbereitung machen. Besonders wichtig ist es, wie Sie in das • Der betroffenen Person Fragen stellen, Gespräch einsteigen. Eine gute Vorbereitung wie zum Beispiel: „Was/wie denkst du hilft Ihnen dabei und gibt Ihnen Sicherheit. darüber?“ • Fragen, die nur mit „Ja“ oder „Nein“ zu Dabei können folgende Tipps hilfreich sein: beantworten sind, sind meist weniger hilf- • Die ersten Sätze aufschreiben. reich. Offene Fragen stellen, z.B. „Wie siehst • Darauf achten, nicht zu verurteilen oder zu du das?“ moralisieren. • Der Person Zeit und Raum lassen, um darü- • Vorerst nur Ihre Beobachtungen mitteilen. ber nachzudenken oder darüber zu sprechen. • Bei sich bleiben und Sätze zum Beispiel • Vielleicht das Gespräch zu einem anderen so beginnen: „Mir ist aufgefallen …“, „ Ich Zeitpunkt weiterführen und das Gesagte habe beobachtet …“ sickern lassen. 5) vgl. Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen 2016, S. 32 ff. 11
• Interesse an dem zeigen, was die betroffene tanz müssen dabei gar nicht im Vordergrund Person sagt, wie sie das Problem sieht, und stehen. Achten Sie darauf, aus Ihrer Sicht zu nicht ihre Perspektive oder Wahrnehmung sprechen und bei Ihren Beobachtungen und zu korrigieren versuchen. Wahrnehmungen zu bleiben. Das kann die • Bedenken, dass die betroffene Person Zeit betroffene Person motivieren, sich mit ihrem braucht, um darüber nachzudenken. Wenn Verhalten auseinanderzusetzen. Du-Botschaf- das Gespräch nicht so gut funktioniert, hat ten sollten auf jeden Fall vermieden werden. das wahrscheinlich damit zu tun. • Das Gespräch beenden, zum Beispiel mit Vor dem Gespräch sollte auch gut überlegt dem Satz: „Mir war es wichtig, dir das zu werden, ob Sie das Gespräch mit der betrof- sagen“ oder „Danke, dass du mir zugehört fenen Person alleine oder mit jemandem aus hast.“ Ihrem Team oder dem Betriebsrat führen wol- • Die Person ermutigen, mit einer Beratungs- len. Es sollten aber keine „Interventionen“, stelle Kontakt aufzunehmen oder mit einer Gespräche vor versammelter Belegschaft oder Ärztin/einem Arzt zu sprechen. „überfallsartige“ Gespräche stattfinden. Auch • Die Bereitschaft für ein weiteres Gespräch sollte die Aussprache, wenn möglich, in ange- signalisieren. messener Art und Weise angekündigt sein. Wichtig ist es, zu beschreiben, was Ihnen Sor- Ein Gespräch ist immer einen Versuch gen macht und wie Sie die Situation erleben. wert. Ob die Person Hilfe annimmt, liegt Das Thema Alkohol oder die jeweilige Subs- nicht in Ihrer Verantwortung. DIESE GESPRÄCHS-STRUKTUR KANN HILFREICH SEIN6 1. Eine gute Vorbereitung auf das Gespräch ist notwendig, sowohl was die Atmosphäre als auch was mögliche Reaktionen der angesprochenen Person betrifft. 2. Überlegen Sie sich ein realistisches Ziel für das Gespräch. 3. Sagen Sie, was der Grund des Gespräches ist. 4. Wählen Sie aus, an welchen konkreten Erlebnissen oder Situationen Sie die Wahrnehmung festma- chen, und nennen Sie konkrete Beispiele. 5. Möchten Sie der betroffenen Person Hilfe anbieten? Wie könnte diese aussehen? Das kann ein Informations-Folder sein, den Sie der Person geben; oder Sie bieten an, dass Sie zukünftig Informati- onen und Kontakte weiterleiten werden. 6. Sie brauchen einen Plan B, der Ihnen Sicherheit gibt, sollte das Gespräch eskalieren. Wen könnten Sie ins Vertrauen ziehen und damit für sich selbst Unterstützung holen? Den Betriebsrat, Präventiv- kräfte oder jemand anderen? 6) vgl. Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen 2016, S. 37 12
6. Wie verhalte ich mich bei der Wiederein- gliederung einer KollegIn? Wenn KollegInnen nach einer längeren Abwesenheit, während der die Erkran- kung beispielsweise stationär behandelt wurde, wieder zur Arbeit kommen, ist das eine Herausforderung sowohl für die Betroffenen als auch für das Arbeits- umfeld. Da stellt sich dann die Frage: Wie kann sich das Team bei einer Rück- kehr verhalten? Am Ende der Behandlung einer Suchterkran- Arbeitsplatz gibt es in der Realität aber kung bekommen PatientInnen einen ärztlichen kaum, und die Umsetzung dieser Anforde- Entlassungsbericht, in dem auch Aussagen rung ist nicht so einfach möglich. zur beruflichen Leistungsfähigkeit der betrof- • Die Re-Integration in die bestehende fenen Person stehen. Die ArbeitgeberInnen Arbeitsorganisation ist oft nicht möglich haben keinen Anspruch auf Einsicht in die- – wie bei Schicht-, Akkord-, Nachtarbeit. sen Bericht. Die betroffene Person kann im • Die Re-Integration in das alte Arbeitsteam Wiedereingliederungs-Gespräch freiwillig ist aufgrund von Vorbehalten, Ablehnung Auskunft geben, soweit sie das möchte. oder Konflikten schwierig. • Es gibt Unsicherheiten bei allen Beteiligten, Im besten Fall hat Ihr Betrieb für konkrete wie sie sich am besten verhalten sollen. Regelungen der betrieblichen Wiedereinglie- • Ein angemessener Umgang erfordert hohe derung vorgesorgt: einerseits durch Infor- Sensibilität und auch eine gewisse Offen- mation über diese Regelungen der Wieder- heit der oder des Erkrankten. eingliederung und andererseits durch das • Oft gibt es wenig Rücksicht im Arbeits- Schaffen von Akzeptanz für Bedingungen umfeld, diese beruht aber oft auf negati- der Wiedereingliederung sowie durch eine ven Vorerfahrungen oder Vorbehalten dem Betriebsvereinbarung als Basis. Damit haben Thema gegenüber. alle im Betrieb eine Richtlinie und Orientie- rung, wie vorgegangen wird. Konkrete Regelungen zur betrieblichen Wiedereingliederung wirken diesen Pro- n Bei der Wiedereingliederung können Pro- blemen erfolgreich entgegen. bleme auftreten, die das gesamte Team und auch Sie als KollegIn betreffen: Sehr schwierig kann der Umgang mit fol- • Die Person ist noch eingeschränkt belastbar. genden Problemen bei der Wiedereinglie- • Eine Prognose der Leistungsfähigkeit ist derung suchterkrankter Beschäftigter sein: nicht möglich. eingeschränktes Arbeitsverhalten und ein- • Die ÄrztInnen fordern einen stressfreien geschränkte Leistung, längere Abwesenhei- Arbeitsplatz. Einen völlig stressfreien ten und wiederholte Kurzabwesenheiten. 13
Wie bei jeder anderen schweren Erkrankung n Kernprozesse beim BEM7 auch, ist hier von den KollegInnen viel Ver- Die Anwendung eines BEM ist in Österreich ständnis und Empathie gefragt. nicht gesetzlich geregelt. Es kann aber auch ohne gesetzliche Grundlagen eingeführt wer- den und gut funktionieren. BEM sollte immer Betriebliches Eingliederungsma- über eine Arbeitszeit-Reduzierung hinausge- nagement (BEM) hen und auch die Arbeitsbedingungen berück- Der Grundsatz des BEM lautet: Die Gesundheit sichtigen. Im Idealfall gibt es eine Betriebsver- und die Arbeitsfähigkeit erhalten, wiederher- einbarung dazu. BetriebsrätInnen spielen bei stellen und fördern. solchen Prozessen eine entscheidende Rolle. Das BEM stimmt mit den Prinzipien der Gesetzlich geregelt ist in Österreich die betrieblichen Suchtprävention überein. Wenn Wiedereingliederungs-Teilzeit. sich zeigt, dass krank machende Arbeitsbe- dingungen für die Erkrankung (mit-)verant- n Wiedereingliederungs-Teilzeit wortlich sind, werden aus dieser Erkenntnis Nach langer Krankheit ist der Einstieg in Präventionsmaßnahmen abgeleitet. Von diesen den Arbeitsprozess bei vollem Zeitpensum Maßnahmen profitieren dann alle im Betrieb. oft nicht einfach. Das kann auch für sucht- KERNPROZESSE BEIM BEM VORBEREITUNG UND BEGLEITUNG EINLEITUNG • Kontaktaufnahme SITUATIONSANALYSE • Informationsarbeit • Information • Ausgangsbedingungen • Akzeptanz schaffen • Abstimmung und Möglichkeiten klären • Betriebsvereinbarung abschließen • Prozessentwurf MASSNAHMENPLANUNG NACHBEREITUNG • Umsetzungsschritte und MASSNAHMEN- • Dokumentation Abläufe festsetzen UMSETZUNG • Evaluation • Analyse von Synergien 7) vgl. Koberwein I 2017, Folie 13 14
kranke Personen gelten. Seit 1. Juli 2017 gilt mindestens sechs Wochen gedauert haben. das Gesetz zur Wiedereingliederungs-Teilzeit. Gemeinsam mit „fit2work“ wird ein Wieder- Es ermöglicht eine kürzere Arbeitszeit nach eingliederungs-Plan erstellt. Der Beginn, längerer Erkrankung, also auch nach einer die Dauer und das Ausmaß der verringerten Suchterkrankung. Die Krankenversicherung Arbeitszeit werden schriftlich vereinbart. ersetzt einen Teil des Entgeltverlustes. Schließlich kommt es zu einer chefärztlichen Überprüfung der medizinischen Zweckmä- Das Prinzip ist die Freiwilligkeit zwischen ßigkeit der Wiedereingliederung. Dabei wird allen Beteiligten: Niemand darf in eine Wie- der Anspruch auf Wiedereingliederungs-Geld dereingliederungs-Teilzeit gedrängt werden. festgestellt. Gleichzeitig besteht aber auch kein Rechts- anspruch auf diese Maßnahme. n Arbeitszeitreduktion und Wiedereinglie- derungs-Geld n Voraussetzungen für eine Wiedereinglie- Normalerweise beträgt die vereinbarte Dauer derungs-Teilzeit der Wiedereingliederungs-Teilzeit ein bis Voraussetzung für eine Wiedereingliederungs- sechs Monate. Die maximale Dauer der Teilzeit Teilzeit ist eine ärztlich bestätigte Arbeits- kann auf neun Monate verlängert werden. Die fähigkeit. Das Dienstverhältnis muss vor bisher geleistete Normalarbeitszeit muss um Abschluss der Wiedereingliederungs-Teil- mindestens 25 bis maximal 50 Prozent redu- zeit-Vereinbarung zumindest drei Monate ziert werden. Zusätzlich zum Entgelt für die bestehen – Krankenstanddauer miteingerech- reduzierte Arbeitszeit steht dem/der Arbeit- net. Der Krankenstand muss ununterbrochen nehmerIn Wiedereingliederungs-Geld zu. 15
7. Wo bekommt man Informationen, Beratung und Hilfe in Wien? Betreuungsangebot für Betroffene n Anton Proksch Institut Erste Anlaufstelle in Wien für Personen mit Gräfin-Zichy-Straße 6, 1230 Wien Alkoholproblemen ist das regionale Kompe- Tel.: +43 1 880 10-0 tenzzentrum: info@api.or.at http://api.or.at n Regionales Kompetenzzentrum ✦ Ambulante und stationäre Angebote bei Abhän- der Suchthilfe Wien gigkeit von illegalen als auch legalen Substanzen Gumpendorfer Straße 157 (Anmeldung im EG), und Verhaltenssüchten 1060 Wien Tel.: +43 1 4000-53640 n checkit! der Suchthilfe Wien kompetenzzentrum@suchthilfe.at Gumpendorfer Straße 8, 1060 Wien www.alkohol.at Tel.: +43 1 4000-53650 www.suchthilfe.at/regionales-kompetenzzentrum checkit@suchthilfe.at ✦ Alkohol www.checkit.wien ✦ Persönliche Information, telefonische Beratung; Online-Information & Beratung: Sonstige Betreuungsangebote für https://checkit.beranet.info Betroffene n Dialog – Integrative Suchtberatung n AKH Wien – Universitätsklinik für Psychiatrie Gudrunstraße und Psychotherapie Gudrunstraße 184/EG/zwischen Stiege III und IV, Währinger Gürtel 18–20, 1090 Wien 1100 Wien Tel.: +43 1 404 00-35470 Tel.: +43 1 205 55-2600 suchttherapie@meduniwien.ac.at verein@dialog-on.at www.akhwien.at/default.aspx?pid=265 www.dialog-on.at ✦ Ambulanz für Essstörungen, Drogenambulanz, ✦ Psychosoziale Beratung und medizinische Ambulanz für Alkoholismusgefährdete suchtspezifische Versorgung n Ambulante Behandlungseinrichtung n Dialog – Integrative Suchtberatung Spielsuchthilfe Modecenterstraße Siebenbrunnengasse 21/DG, 1050 Wien Modecenterstraße 14/Block A/4. Stock, Tel.: +43 1 544 13 57 1030 Wien therapie@spielsuchthilfe.at Tel.: +43 1 205 55-2300 www.spielsuchthilfe.at verein@dialog-on.at ✦ Telefonische, persönliche oder Online-Beratung www.dialog-on.at bei Glücksspielabhängigkeit und problemati- ✦ Psychosoziale Beratung und medizinische schem Glücksspielverhalten suchtspezifische Versorgung 16
n Dialog – Integrative Suchtberatung n Schweizer Haus Hadersdorf Wassermanngasse Mauerbachstraße 34, 1140 Wien Wassermanngasse 7, 1210 Wien Tel.:+43 1 979 10 83 Tel.: +43 1 256 63 63 office@shh.at verein@dialog-on.at http://shh.at www.dialog-on.at ✦ Stationäres, teilstationäres und ambulantes ✦ Psychosoziale Beratung und medizinische Angebot suchtspezifische Versorgung n Verein Pass n Grüner Kreis – Ambulantes Beratungs- und Alser Straße 24/11A, 1090 Wien Betreuungszentrum Wien Tel.: +43 1 714 92 18 Simmeringer Hauptstr. 101/6. Stock, 1110 Wien info@pass.at Tel.: +43 1 526 94 89 http://www.pass.at ambulanz.wien@gruenerkreis.at ✦ Ambulantes therapeutisches Angebot mit medi- www.gruenerkreis.at zinischer, suchtspezifischer Begleitung ✦ Stationäres, teilstationäres und ambulantes Ange- bot. Spezielle Angebote im stationären Bereich n Zentrum für Suchtkranke des gibt es für Jugendliche, Familien und Frauen Otto-Wagner-Spitals Baumgartner Höhe 1, 1140 Wien n Rauchfrei Telefon Tel.: +43 1 91060-20120 Tel.: 0800 810 013 ✦ Ambulante, stationäre und tagesklinische Leis- info@rauchfrei.at tungen für alkohol-, opiat- bzw. mehrfachabhän- https://rauchfrei.at gige PatientInnen ✦ Kostenlose telefonische Beratung und Unterstüt- zung auf dem Weg zur Rauchfreiheit. Kostenlose App unter www.rauchfreiapp.at Broschüren für Betriebe und MitarbeiterInnen in Wien Download und kostenlose Bestellung: https://sdw.wien/de/unser-angebot/dokumente/ Promille-R echner für gesunde Mit dem Prom Erwachsen ille-Rechn er können e Sie ganz berechne einfa n, der in Prom ch Ihren unge Rechtliche ille angegebe fähren Bluta Bestimmu Etwa die gleiche Meng n wird. lkoholspi egel ngen – in einem e Alkohol n Am Arbe itspla Krügel norm ist enthalten Bei Problemen tz – in etwa alem Bier, : – in drei Stam s weniger als einem 0,5 Liter, Stufenplan , die durch perln Whis Vierte der betrieblicheden Alkoholkonsum ky oder Wodk l Wein, 0,2 Liter, Grundsätzli ch dürfen n Suchtpräv von Mitarbeiter a, insgesamt sich Arbeitnehm ention vorgegange Innen entste STELLEN 0,06 Liter. versetzen, in dem sie n werd hen, sollte Kann ich SIE KÖRPERGE HIER IHR Regeln. Mitar sich oder andere erInnen nicht durch Alkoh en. nach einem etablierten nach WICHT (KG) fristlose Entlas beiterInnen , die trotzd Personen gefährden ol, Arzneimittel oder einem Krü EIN! gel Auto fahren noch em durch LESEN SIE HIER IHRE Mehr Inform sung drohen. Alkohol beein können. Für einzelne Suchtgift in einen Zusta BLUTALKO N ationen zum trächtigt arbei Tätigkeiten nd platz – ein gelten HOLSPIEG EL (‰ ) AB! Leitfaden Stufenplan für Führungskr finden Sie in der Brosc ten, kann im Wiederholu strengere ngsfall die ? äfte“: www hüre „Alko hol n Im Straß enverkehr .sdw.wien /de/unser- und andere Suchtmitte Wie viel Alk Männer Generell darf Promille man man ein Fahrzeug nicht angebot/d okumente l am Arbei ts- ohol Frauen enthält ein Darf ich am vom Steue hat. Spätestens wenn lenken, wenn man 1 2 r oder Lenke r. die folgen den Maxim durch Alkoh alwerte übers ol beeinträch Getränk? Arbeitspla 3 Getrunken 4 5 Alle Motorfahrz tigt chritten werd ist, egal wie „wenig“ tz e Gläser* • bis zum euge wie zum Beispiel en, heißt es Hände weg Alkohol trin 20. • in der Probe Geburtstag: 0,1 Prom Auto oder Moped: ken ? zeit (die ersten ille, • älter als zwei Jahre 20 Jahre und nach Führe Probezeit rscheinerw vorbei: 0,5 erb) imme 0,5 Liter Für RadfahrerIn Promille r: 0,1 Prom 0,2 nen gilt als ille, Schon bei Liter Maximalwer geringen Meng 0,06 Liter t 0,8 Prom Bei gleich ille. er Trinkmeng en lässt die e ist in Aufmerksa mkeit nach Gesunde Erwa der Regel der Bluta und die Risik lkoholspieg chsene baue n pro Stund el bei Fraue obereitschaft steig e ca. 0,1 bis n höher t. *Die Gläser angaben bezieh 0,2 Promille als bei Männern. en sich auf ab. die oben genan ISP-Promiller nten Menge echner-Druc n. Impressum: k2.indd 1 verantwortlich:Medieninhaber und Herausgeber: davis – Fotolia. Lisa Brunner; Redakti Institut für com; Bei on und Text: Suchtpräventio Alle Angabe n ohne Gewährden Fotos handelt Andrea n der Sucht- es sich um Lins-Hoffelner, Brigitte und Drogen Symbolbilder. Hersteller: Wegscheider; koordination Wien gemein REMA Print; Gestaltung: Gert Schnög nützige GmbH; Mit Promi lle-Rechn Alkohol: W Verlags- und l– Für den Herstellungsort Grafikdesign; Titelfoto Inhalt : Wien; Stand: /Fotos: Jänner 2016; er irkungen verstehen 15.02.16 17:33 17
i 8. Quellen Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (Hrsg.): Wiedereinglie- derungsteilzeit. Arbeitsrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Leitfaden. Wien 2017. DAK-Gesundheit Gesetzliche Krankenversicherung (Hrsg.): Das blaue Wunder. Sucht am Arbeitsplatz. Hamburg 04/2015. Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (Hrsg.): Das Gespräch unter Kolleginnen und Kollegen. Eine Praxishilfe für Suchtarbeit im Betrieb. Hamm 2016. Institut für Suchtprävention der Sucht- und Drogenkoordination Wien gemeinnützige GmbH (Hrsg.): Alkohol und andere Suchtmittel am Arbeitsplatz. Ein Leitfaden für Führungs- kräfte. Wien 2016 (2. Auflage). Koberwein, Isabel: Betriebliche Wiedereingliederung. Dimensionen, Möglichkeiten, Erfolgs- faktoren. Vortrag auf dem ÖGB-Seminar: Nach dem Krankenstand – wiedereingliedern statt ausmustern. Wien, 3. Oktober 2017. SuchtSchweiz (Hrsg.): Alkoholprobleme am Arbeitsplatz. Hinweise für Mitarbeitende. Lau- sanne 2012. http://blog.arbeit-wirtschaft.at/betriebliches-eingliederungsmanagement-von-erkrank- ten-fuer-die-praevention-lernen/ 18
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