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Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Informationsheft Katastrophenschutz, Hochwasser- und Starkregenereignisse 1
2|3 Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben im Sommer 2021 in Nordrhein-West- beklagen hatten. Dabei sind alle Verwaltungs- falen und Rheinland-Pfalz Unwetterkatastrophen ebenen gefragt und wir sind gut beraten, uns erlebt, die in ihrer Heftigkeit, ihren Ausmaßen und im Vorfeld bereits so aufzustellen, um zumindest ihrer Zerstörungskraft beispiellos in der jüngeren die Auswirkungen von solch verheerenden Geschichte der Bundesrepublik Deutschland Überschwemmungen abzumildern. waren. Die Extremwetterlage, bei der am 14. Juli Die Katastrophe hat uns gezeigt, dass alle in unseren benachbarten Bundesländern über Verwaltungsebenen so gut wie möglich auf ver- 180 Menschen auf tragische Weise ihr Leben gleichbare Ereignisse vorbereitet sein müssen. verloren, viele Häuser unterspült, von den Fluten Die Hessische Landesregierung stellt den Kom- mitgerissen und beschädigt sowie Straßen, Brü- munen dazu vielfältige Förder- und Unterstüt- cken und andere wichtige Infrastruktureinrichtun- zungsmöglichkeiten bereit – sowohl im Bereich gen zerstört wurden, bildet dabei die Spitze einer der Warnung der Bevölkerung als auch bei ganzen Reihe von Unwetterereignissen, die uns in präventiven Maßnahmen im Bereich der Starkre- den vergangenen Jahren in Hessen und ganz gen- und Hochwasservorsorge. Grundlegende Deutschland heimgesucht haben. Informationen sowie einen Überblick über die Absehbar ist also: Wir werden uns in den kommen- Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten finden den Jahren auf eine weitere Zunahme dieser Sie zusammengefasst in dieser Broschüre sowie Extremwetterlagen mit Starkregen- und Hoch- unter www.feuerwehr.hessen.de/kats. wasserereignissen einstellen müssen – sowohl die Bevölkerung als auch die öffentliche Verwaltung, die für die Sicherheit und das Wohlergehen unse- Peter Beuth rer Bürgerinnen und Bürger verantwortlich ist. Hessischer Minister des Innern und für Sport Wir werden solche Ereignisse niemals gänzlich verhindern können. Sehr wohl können wir uns aber bestmöglich auf den Umgang mit solchen Szenarien vorbereiten. Von zentraler Bedeutung sind dabei insbesondere präventive Maßnahmen, die dazu führen, dass auftretende Unwetter- und Starkregenereignisse nicht jenen Schaden anrichten, den wir an der Ahr oder an der Erft zu 3
Leistungen und Unterstützungsangebote des Deutschen Wetterdienstes WARNSTUFEN (Standardwarnung) Unwetterwarnung extrem gefährlich, Warnung vor lebensbedrohliche Stufe 4 extremem Unwetter Situationen, große Schäden sehr gefährlich, Stufe 3 Unwetterwarnung verbreitet Schäden, Vorsicht im Freien Wetterwarnung nicht ungewöhnlich, Warnung vor Stufe 2 gefährlich, vereinzelt markantem Wetter oder örtlich Schäden nicht ungewöhnlich, trotzdem Stufe 1 Wetterwarnung wetterbedingt Gefährdungen 4
4|5 Für den Katastrophenschutz hält der DWD zudem noch FeWIS, das FeuerwehrWetterInfor- Starkregenereignisse sind meteorologisch nicht mationsSystem, bereit. Hier können sich Leitstel- verhinderbar. Eine gute Vorsorge kann aber len und Berufsfeuerwehren sowie der Katastro- dabei helfen, die Folgen für Mensch und Umwelt phenschutz allgemein über die aktuelle und zu zu minimieren, im Idealfall sogar verhindern. Der erwartende Wetter- bzw. Warnlage informieren. Deutsche Wetterdienst (DWD) bietet dazu eine Nützliche Tools wie der Gewittermonitor oder vielfältige Produktpalette an, die den Nutzenden Informationen über Hochwasser und Pegel- rund um die Uhr zur Verfügung steht. stände, die von den Landeshochwasserzentralen bereitgestellt werden, runden das Informations- Ein wesentliches Vorsorgeelement sind die amt- angebot ab. lichen Warnungen des DWD vor Wettererschei- nungen, die ein hohes Schadenpotential bein- Neben der Informationsvermittlung über DWD- halten und/oder zur Gefahr für die öffentliche eigene Portale werden Vorhersagen und War- Ordnung und Sicherheit werden können. Das nungen für alle frei verfügbar auf dem vom DWD vierstufige Warnsystem umfasst Wetterwarnun- betriebenen Open Data-Portal (www.opendata. gen und Unwetterwarnungen. dwd.de) bereitgestellt. Zudem findet eine Ver- teilung von Unwetterwarnungen über das modu- Im Internetauftritt des DWD (www.dwd.de) sowie lare Warnsystem MoWaS des BBK statt. Über in der WarnWetter-App sind insbesondere Wet- Katastrophenschutz-Apps wie KATWARN, NINA ter- sowie Unwetterwarnungen und Vorabinfor- oder HessenWARN können diese zusätzlich zur mationen Unwetter hochaktuell verfügbar. Über DWD WarnWetter-App dargestellt werden. eine in die App integrierte Push-Funktion lassen sich Warnereignisse für Gemeinden oder Gebiete – zum Beispiel Landkreise – definieren, die im Fall der Fälle automatisch „Alarm schlagen“. Weitere Informationen finden Sie hier: DWD stellt sich vor DWD 5
6|7 Die Hessische Landesregierung hat den Katast- Auch personell ist der Hessische Katastrophen- rophenschutz in einer Kraftanstrengung im Rah- schutz gut aufgestellt und verfügt über rd. 23.000 men der Ausstattungsoffensive seit dem Jahr Helferinnen und Helfer. Die Feuerwehren in Hes- 2008 mit modernsten Einsatzmitteln umfassend sen verfügen insgesamt über 70.000 Kräfte. ausgestattet. Die Zahl der Landesfahrzeuge im Elementarschäden-Richtlinie Katastrophenschutz konnte von 278 auf über Auch nach einem Hochwasser- oder Starkregen- 700 mehr als verdoppelt werden. Der Hessische ereignis gibt es für eine Kommune Möglichkeiten, Katastrophenschutz nimmt damit im Länderver- ihren Bürgerinnen und Bürger bei außergewöhn- gIeich einen Spitzenplatz ein: Das Land Hessen lichen Notlagen zur Seite zu stehen. In solchen investiert wie kaum ein anderes in die Ausstat- Fällen kann das Land Hessen unter bestimm- tung des Katastrophenschutzes und hat so im ten Umständen mit staatlichen Mitteln helfen. Rahmen der Ausstattungsoffensive mittlerweile Dies ist in den Richtlinien für die Gewährung Fahrzeuge im Gesamtwert von fast 70 Mio. Euro staatlicher Finanzhilfen bei Elementarschäden bereitgestellt. vom 17.06.2019 (Elementarschäden-Richtlinien) Hessen verfügt landesweit über 400 KatS-Lösch- geregelt. Die Elementarschäden-Richtlinien sind züge, die über eine umfangreiche moderne Aus- unter https://innen.hessen.de/Sicherheit/Katast- stattung zur Hochwasserbekämpfung verfügen, rophenschutz/Infothek abrufbar. die im Hinblick auf mögliche Gefahrenlagen durch Hochwasser- oder Starkregenereignisse missionsspezifisch bspw. mit Hochleistungspum- pen, speziellen Schmutzwasserpumpen oder Weitere Informationen Sandsackfüllmaschinen ergänzt werden kann. finden Sie hier: Darüber hinaus hält das Land in seinem Katas- trophenschutz-Zentrallager 1,5 Mio. Sandsäcke sowie mobile Wasserrückhaltesysteme vor. Katastrophenschutz Flyer Elementarschäden Zuständigkeiten und Fähigkeiten im Katastrophenschutz 7
Warnmedien und Warnung der Bevölkerung Auf Hochwasser vorbereitet. 8
8|9 Im Gefahren- oder Katastrophenfall können die umstellt. Damit können großflächige Sirenenalar- Bürgerinnen und Bürger über verschiedene Warn- mierungen innerhalb von 1-2 Sekunden ausgelöst kanäle erreicht werden. Dabei handelt es sich um werden. Erstmals ist auch eine Echtzeit-Überwa- Sirenen und Warnapps sowie auch Rundfunk- und chung der Funktionsfähigkeit einer Sirene mög- Lautsprecherdurchsagen. Den bestmöglichen lich. Zeitpunkt der Warnung der Bevölkerung legt der Hessen hat die Modernisierung der Sirenenanla- Katastrophenschutzstab der jeweils einsatzführen- gen der Kommunen mit rund 2,1 Millionen Euro den Kommune fest. Hierfür ist ein zuverlässiges unterstützt. Ein Großteil der hessischen Kommu- Lagebild erforderlich. Ziel ist es, die Bürgerinnen nen hat dieses Angebot genutzt. Das Antragsver- und Bürger so früh wie möglich zu informieren. fahren ist mittlerweile abgeschlossen. Sirenen werden als Warnmittel für die Bevölke- Weitere Fördermöglichkeiten durch den Bund ste- rung und zur Alarmierung für die Feuerwehren hen für die Jahre 2021 und 2022 zur Verfügung. betrieben. Für eine großflächige Warnung der Bevölkerung sind Sirenen nach wie vor das einzige Zudem hat Hessen in den vergangenen Jahren die Medium, das einen substanziellen „Weckeffekt“ landeseigene Warnapp „hessenWARN“ entwi- aufweist. Eine Sirene ist laut und dadurch inner- ckelt, die zuverlässig und flächendeckend über halb eines größeren Bereichs zu hören. Durch die verschiedene Gefahrenlagen informiert. Das Sys- charakteristischen Heultöne weisen Sirenen auf tem bietet Gefahren- und Katastrophenwarnun- eine Gefahr oder auf das Ende einer Gefahr gen verschiedener Behörden aus einer Hand, z. B. hin. Die gewarnten Personen können sich sind auch die Feuerwehren sowie das Hessische anschließend über weitere Quel- Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie len (Rundfunk, Warn-Apps, an hessenWARN beteiligt. Webseiten etc.) über die Art der Gefahr und Verhal- tensempfehlungen informieren. Weitere Informationen finden Sie hier: Hessen ist das erste Bundesland, das die Sirenenalarmierung komplett mit einer Warnmedien und Warnung Landesbeschaffungs- der Bevölkerung aktion auf Digitalfunk hessenWarn 9
Hochwasservorsorge Hessisches Hochwasserschutzkonzept Der Hochwasserschutz in Hessen setzt sich im Wesentlichen aus den folgenden drei Baustei- nen zusammen: ■ Technischer Hochwasserschutz (z. B. Deiche, Hochwasserrückhaltebecken, Talsperren) ■ Hochwasserflächenmanagement (z. B. Fest- setzung von Überschwemmungsgebieten) ■ Hochwasservorsorge (z. B. Bewusstseinsbil- dung, Hochwasservorhersage) Durch eine restriktive Ausweisung von neuen Baugebieten in festgesetzten Überschwem- mungsgebieten und einer ordnungsgemäßen Unterhaltung der Gewässerrandstreifen (Außen- bereich – 10 m / Innenbereich – 5 m) kann das Hochwasserrisiko nachhaltig gemindert werden. 10
10 | 11 Hochwasserrisikomanagement Im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Hochwasserrisikomanagementrichtlinie wurden Hochwasserwarn- und -meldedienst für Gewässer mit einem signifikanten Hochwas- Der Hochwasserwarn- und -meldedienst infor- serrisiko Gefahren- und Risikokarten erstellt, die miert über die aktuelle Hochwasserlage, deren u. a. das Ausmaß von Hochwasserereignissen Entwicklung und den mutmaßlichen Verlauf. Die darstellen. Melde- und Warnsysteme, durch die die zustän- digen Behörden und die gefährdeten Kommunen Wasserwehr und Anlieger so früh wie möglich über drohende „Gemeinden haben einen Wasserwehrdienst Hochwassergefahren unterrichtet werden, sind in einzurichten, wenn sie erfahrungsgemäß durch Hochwasserdienstordnungen (HWDO) festgelegt. Überschwemmungen gefährdet werden. Das Nähere regeln die Gemeinden durch Ortssat- Für größere Gewässer wurden dafür zentrale und zung.“ (§ 53 Abs. 2 Hessisches Wassergesetz) für kleinere Gewässer, wegen der oftmals sehr kur- zen Anlaufzeiten der Hochwasserwellen, dezent- Die Wasserwehr, deren Leitung in der Regel rale Hochwasserdienstordnungen erlassen. durch die Bürgermeisterin oder den Bürger- meister wahrgenommen wird, ist für die Durch- führung von Schutzmaßnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehr zuständig. Dazu zählen bei- spielsweise das Absperren von Straßen oder, wo vorhanden, die Deichwache. Nach Eintritt des Katastrophenfalls übernimmt der Katastrophen- Weitere Informationen schutz die Leitung und ordnet die entsprechen- finden Sie hier: den Maßnahmen an. Hochwasservorsorge und Bereitstellung von Informationen www.hwrm.hessen.de 11
Hochwasser Bereitstellung von Hochwasser- informationen für Hessen 12
12 | 13 Hochwasservorhersage In der Hochwasservorhersagezentrale des HLNUG werden alle drei Stunden basierend auf aktuellsten numerischen Wettervorhersagen des Deutschen Aktuelle Hochwasserlage: Wetterdienstes Wasserhaushaltsmodelle für ganz Hochwasserportal Hessen Hessen berechnet. Als Ergebnis liefern die Was- Neben einer Zusammenstellung von grundsätz- serhaushaltsmodelle Abflüsse bzw. an den Pegeln lichen Informationen zum Hochwasserschutz ste- Wasserstände für die Zukunft von bis zu sieben hen unter www.hochwasser-hessen.de eine Tage. Die blaue Linie zeigt dabei die gemesse- Überblickskarte zu hessischen Pegeln und den nen Wasserstände bis zum Vorhersagezeitpunkt, dort herrschenden Meldestufen zur Verfügung. die rote Linie die (sichere) Vorhersage – basierend Zudem werden dort im Hochwasserfall die text- auf gemessenen Niederschlägen und Abflüs- lichen Hochwassermeldungen der Regierungs- sen an Oberliegerpegeln – und die gelbschwarz präsidien für einzelne Flussgebiete und des gestrichelte Linie die „Abschätzung“ des weiteren HLNUG für Hessen aufgeführt. Verlaufs, basierend auf dem prognostiziertem Nie- derschlag, der aber noch nicht gefallen ist. Einen weiteren Bereich stellen die Hochwasser- frühwarnungen für kleine Einzugsgebiete dar, für Benachrichtigung bei Über- und Unterschreitung die die Hochwasseranlaufzeit zu kurz für eine von individuell konfigurierbaren Pegelständen pegelbezogene Hochwasservorhersage ist. bzw. Warnungen für Gebiete/Flussabschnitte las- sen sich in der App „Meine Pegel“ abonnieren: App „Meine Pegel“ https://www.hochwasserzentralen.info/meinepegel/ Weitere Informationen finden Sie hier: Hochwasser-Vorsorge und Bereitstellung von -Informationen www.hochwasservorhersage.hlnug.de 13
Starkregen und mögliche Vorsorgemaßnahmen G NU HL © rte ka fad e ßp Fli alen un m om e rk ein iel isp Be E ro s ion ss ch tz u st re if e n © Ve r A l te n s ta d t s ic ke ru gs n G m U uld N e in HL W iesba de n © 14
14 | 15 Was können Kommunen tun, um Schäden durch Starkregen zu vermeiden? Starkregen kann jeden treffen! Jedes Jahr treten in Hessen mehrere Starkregenereignisse auf. Einige davon führen zu Schäden in Kommunen. Mit dem Klimawandel steigt die Häufigkeit und Intensität von Starkregen an. Wie können Kom- munen sich besser schützen? Das HLNUG stellt eine hessenweite Starkregen- Hinweiskarte zur Verfügung, die Kommunen einen ersten Eindruck über ihre Gefährdung ermöglicht. Zudem können Kommunen beim HLNUG eine kommunale Fließpfadkarte beauftragen. Diese Karte zeigt, auf welchen Wegen das Wasser bei einem Starkregenereignis abfließen würde. Die Karten werden gegen eine Schutzgebühr von 10€/km2 erstellt und können über das Postfach Starkregen@hlnug.hessen.de beauftragt werden. © HLNUG (erstellt durch Universität Hannover/ Forschungszentrum Jülich. Kartengrundlage: HVBG) Es gibt viele Möglichkeiten, die Kommunen ergreifen können. Nicht alle sind mit großem Aufwand verbunden, manchmal helfen auch schon relativ kleine Maßnahmen, um eine Gefah- renstelle zu entschärfen. Weitere Informationen finden Sie hier: Starkregen-Hinweiskarte des HLNUG Unterstützung von Kommunen beim Schutz gegen Starkregen 15
Checkliste zur Vorbereitung auf örtliche Hochwasser- und Starkregenereignisse Die nachfolgende Liste umreißt die bedeutsamsten Das Land Hessen unterstützt die hessischen Kommunen präventiven Maßnahmen und gibt Denkanstöße – sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben durch konzeptionelle ist jedoch keinesfalls als abschließend zu betrachten. Vorgaben, durch die Aufstellung von personell und sach- Als Basis Ihrer Überlegungen kann vor allem der „Leitfa- lich einheitlich ausgestatteten Einheiten und Einrichtun- den zur Vorsorge und Bewältigung von Hochwasser- und gen des Katastrophenschutzes sowie durch die Beschaf- Starkregenereignissen“ dienen, der unter www.feuer- fung von landesweit einheitlichen Sondereinsatzmitteln. wehr.hessen.de/KatS – Bürgermeister Information – zum Kontakt Katastrophenschutz: Download bereitsteht. katastrophenschutz@hmdis.hessen.de Vorbereitung auf einen Krisenfall Kontakt Warnung der Bevölkerung: Kommunales Krisenmanagement fängt bereits im Vorfeld V2@hmdis.hessen.de eines Krisenereignisses an und umfasst die konzeptionel- len, organisatorischen und verfahrensmäßigen Vorberei- Vorbereitung auf Hochwasser- und tungsmaßnahmen auf eine außergewöhnliche Situation, Starkregenereignisse wie sie auch durch Hochwasser- und Starkregenereig- Hochwasser- und Starkregenereignisse können ganze nisse entstehen kann. Ziel ist, schnellstmöglich wieder Gebiete und Existenzen zerstören und zu großen Schä- in den Normalzustand zu gelangen bzw. die negativen den führen. Auch wenn Hochwasser und Starkregen Konsequenzen so gering wie möglich zu halten. letztlich nicht verhindert werden können, ist es wichtig, Strategien zu entwickeln, um das Risiko großer Schäden Vorbereitende Maßnahmen der kreisangehörigen zu verringern. Städte und Gemeinden: ■ Bedarfs-und Entwicklungsplanung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Die konkreten Vorsorgemaßnahmen einer Kommune in HBKG) Bezug auf Hochwasser- und Starkregenereignisse sind ■ Alarm-und Einsatzpläne (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 HBKG) vielfältig, unterscheiden sich je nach zugrundeliegendem ■ Warnung der Bevölkerung (§ 3 Abs. 1 Nr. 5 HBKG) Szenario und ergeben sich aus verschiedenen fach- ■ Planungen zur Evakuierung und Betreuung der Bevöl- gesetzlichen Anforderungen (z. B. zum baulichen Hoch- kerung (§ 28 Satz 2 HBKG) wasserschutz). Grundsätzlich ist der erste Schritt im Risi- ■ Einrichtung von Stäben komanagement stets die ortsbezogene Risikobeurtei- lung (mit einer Risikoidentifikation, Risikoanalyse und Vorbereitende Maßnahmen der Landkreise und kreis- Risikobewertung). freien Städte: ■ Errichtung einer Katastrophenschutzleitung (§ 29 Hierauf aufbauend können dann spezifische Maßnahmen Abs. 1 Nr. 1 HBKG) zur Risikobewältigung (Schutzmaßnahmen, Vorsorge- ■ Aufstellung von Einheiten und Einrichtungen des maßnahmen) festgelegt und ergriffen werden. Diese sind Katastrophenschutzes (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 HBKG) dann bspw. in Notfallplänen für örtliche Objekte oder ■ Aus- und Fortbildung des Stabspersonals (§ 29 Abs. 1 in ortsbezogenen Maßnahmenplänen für bestimmte Nr. 3 HBKG) Schadensszenarien zu beschreiben. ■ Aufstellung und Fortschreibung des Katastrophen- schutzplans auf der Grundlage der Bedarfs- und Ent- Kontakt Hochwasservorsoge: wicklungsplanung aller kommunalen Feuerwehren hvz@hlnug.Hessen.de sowie der überörtlichen Planung (§ 29 Abs. 1 Nr. 4 Kontakt Starkregenvorsorge: HBKG) starkregen@hlnug.hessen.de ■ Durchführung von Katastrophenschutzübungen (§ 29 Abs. 1 Nr. 5 HBKG) Alle Unterlagen zu der Bürgermeisterinformations- veranstaltung finden Sie hier: www.feuerwehr.hessen.de/KatS – Bürgermeister Information
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