Informationsheft - Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und ...

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Informationsheft - Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und ...
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz

                         Informationsheft
                         Katastrophenschutz, Hochwasser-
                         und Starkregenereignisse
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Vorwort

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Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben im Sommer 2021 in Nordrhein-West-               beklagen hatten. Dabei sind alle Verwaltungs-
falen und Rheinland-Pfalz Unwetterkatastrophen            ebenen gefragt und wir sind gut beraten, uns
erlebt, die in ihrer Heftigkeit, ihren Ausmaßen und       im Vorfeld bereits so aufzustellen, um zumindest
ihrer Zerstörungskraft beispiellos in der jüngeren        die Auswirkungen von solch verheerenden
Geschichte der Bundesrepublik Deutschland                 Überschwemmungen abzumildern.
waren. Die Extremwetterlage, bei der am 14. Juli
                                                          Die Katastrophe hat uns gezeigt, dass alle
in unseren benachbarten Bundesländern über
                                                          Verwaltungsebenen so gut wie möglich auf ver-
180 Menschen auf tragische Weise ihr Leben
                                                          gleichbare Ereignisse vorbereitet sein müssen.
verloren, viele Häuser unterspült, von den Fluten
                                                          Die Hessische Landesregierung stellt den Kom-
mitgerissen und beschädigt sowie Straßen, Brü-
                                                          munen dazu vielfältige Förder- und Unterstüt-
cken und andere wichtige Infrastruktureinrichtun-
                                                          zungsmöglichkeiten bereit – sowohl im Bereich
gen zerstört wurden, bildet dabei die Spitze einer
                                                          der Warnung der Bevölkerung als auch bei
ganzen Reihe von Unwetterereignissen, die uns in
                                                          präventiven Maßnahmen im Bereich der Starkre-
den vergangenen Jahren in Hessen und ganz
                                                          gen- und Hochwasservorsorge. Grundlegende
Deutschland heimgesucht haben.
                                                          Informationen sowie einen Überblick über die
Absehbar ist also: Wir werden uns in den kommen-          Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten finden
den Jahren auf eine weitere Zunahme dieser                Sie zusammengefasst in dieser Broschüre sowie
Extremwetterlagen mit Starkregen- und Hoch-               unter www.feuerwehr.hessen.de/kats.
wasserereignissen einstellen müssen – sowohl die
Bevölkerung als auch die öffentliche Verwaltung,
die für die Sicherheit und das Wohlergehen unse-          Peter Beuth
rer Bürgerinnen und Bürger verantwortlich ist.            Hessischer Minister
                                                          des Innern und für Sport
Wir werden solche Ereignisse niemals gänzlich
verhindern können. Sehr wohl können wir uns
aber bestmöglich auf den Umgang mit solchen
Szenarien vorbereiten. Von zentraler Bedeutung
sind dabei insbesondere präventive Maßnahmen,
die dazu führen, dass auftretende Unwetter-
und Starkregenereignisse nicht jenen Schaden
anrichten, den wir an der Ahr oder an der Erft zu

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Leistungen und Unterstützungsangebote
des Deutschen Wetterdienstes

               WARNSTUFEN (Standardwarnung)

               Unwetterwarnung
                                                  extrem gefährlich,
                              Warnung vor         lebensbedrohliche
                Stufe 4       extremem Unwetter   Situationen,
                                                  große Schäden

                                                  sehr gefährlich,
                Stufe 3       Unwetterwarnung     verbreitet Schäden,
                                                  Vorsicht im Freien

               Wetterwarnung

                                                  nicht ungewöhnlich,
                              Warnung vor
                Stufe 2                           gefährlich, vereinzelt
                              markantem Wetter
                                                  oder örtlich Schäden

                                                  nicht ungewöhnlich,
                                                  trotzdem
                Stufe 1       Wetterwarnung
                                                  wetterbedingt
                                                  Gefährdungen

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                                                         Für den Katastrophenschutz hält der DWD
                                                         zudem noch FeWIS, das FeuerwehrWetterInfor-
Starkregenereignisse sind meteorologisch nicht           mationsSystem, bereit. Hier können sich Leitstel-
verhinderbar. Eine gute Vorsorge kann aber               len und Berufsfeuerwehren sowie der Katastro-
dabei helfen, die Folgen für Mensch und Umwelt           phenschutz allgemein über die aktuelle und zu
zu minimieren, im Idealfall sogar verhindern. Der        erwartende Wetter- bzw. Warnlage informieren.
Deutsche Wetterdienst (DWD) bietet dazu eine             Nützliche Tools wie der Gewittermonitor oder
vielfältige Produktpalette an, die den Nutzenden         Informationen über Hochwasser und Pegel-
rund um die Uhr zur Verfügung steht.                     stände, die von den Landeshochwasserzentralen
                                                         bereitgestellt werden, runden das Informations-
Ein wesentliches Vorsorgeelement sind die amt-
                                                         angebot ab.
lichen Warnungen des DWD vor Wettererschei-
nungen, die ein hohes Schadenpotential bein-             Neben der Informationsvermittlung über DWD-
halten und/oder zur Gefahr für die öffentliche           eigene Portale werden Vorhersagen und War-
Ordnung und Sicherheit werden können. Das                nungen für alle frei verfügbar auf dem vom DWD
vierstufige Warnsystem umfasst Wetterwarnun-              betriebenen Open Data-Portal (www.opendata.
gen und Unwetterwarnungen.                               dwd.de) bereitgestellt. Zudem findet eine Ver-
                                                         teilung von Unwetterwarnungen über das modu-
Im Internetauftritt des DWD (www.dwd.de) sowie
                                                         lare Warnsystem MoWaS des BBK statt. Über
in der WarnWetter-App sind insbesondere Wet-
                                                         Katastrophenschutz-Apps wie KATWARN, NINA
ter- sowie Unwetterwarnungen und Vorabinfor-
                                                         oder HessenWARN können diese zusätzlich zur
mationen Unwetter hochaktuell verfügbar. Über
                                                         DWD WarnWetter-App dargestellt werden.
eine in die App integrierte Push-Funktion lassen
sich Warnereignisse für Gemeinden oder Gebiete
– zum Beispiel Landkreise – definieren, die im Fall
der Fälle automatisch „Alarm schlagen“.
                                                         Weitere Informationen
                                                         finden Sie hier:

                                                                                      DWD stellt sich vor

                                                                                                    DWD
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Zuständigkeiten und Fähigkeiten
im Katastrophenschutz

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Die Hessische Landesregierung hat den Katast-         Auch personell ist der Hessische Katastrophen-
rophenschutz in einer Kraftanstrengung im Rah-        schutz gut aufgestellt und verfügt über rd. 23.000
men der Ausstattungsoffensive seit dem Jahr           Helferinnen und Helfer. Die Feuerwehren in Hes-
2008 mit modernsten Einsatzmitteln umfassend          sen verfügen insgesamt über 70.000 Kräfte.
ausgestattet. Die Zahl der Landesfahrzeuge im
                                                      Elementarschäden-Richtlinie
Katastrophenschutz konnte von 278 auf über
                                                      Auch nach einem Hochwasser- oder Starkregen-
700 mehr als verdoppelt werden. Der Hessische
                                                      ereignis gibt es für eine Kommune Möglichkeiten,
Katastrophenschutz nimmt damit im Länderver-
                                                      ihren Bürgerinnen und Bürger bei außergewöhn-
gIeich einen Spitzenplatz ein: Das Land Hessen
                                                      lichen Notlagen zur Seite zu stehen. In solchen
investiert wie kaum ein anderes in die Ausstat-
                                                      Fällen kann das Land Hessen unter bestimm-
tung des Katastrophenschutzes und hat so im
                                                      ten Umständen mit staatlichen Mitteln helfen.
Rahmen der Ausstattungsoffensive mittlerweile
                                                      Dies ist in den Richtlinien für die Gewährung
Fahrzeuge im Gesamtwert von fast 70 Mio. Euro
                                                      staatlicher Finanzhilfen bei Elementarschäden
bereitgestellt.
                                                      vom 17.06.2019 (Elementarschäden-Richtlinien)
Hessen verfügt landesweit über 400 KatS-Lösch-        geregelt. Die Elementarschäden-Richtlinien sind
züge, die über eine umfangreiche moderne Aus-         unter https://innen.hessen.de/Sicherheit/Katast-
stattung zur Hochwasserbekämpfung verfügen,           rophenschutz/Infothek abrufbar.
die im Hinblick auf mögliche Gefahrenlagen
durch Hochwasser- oder Starkregenereignisse
missionsspezifisch bspw. mit Hochleistungspum-
pen, speziellen Schmutzwasserpumpen oder              Weitere Informationen
Sandsackfüllmaschinen ergänzt werden kann.            finden Sie hier:
Darüber hinaus hält das Land in seinem Katas-
trophenschutz-Zentrallager 1,5 Mio. Sandsäcke
sowie mobile Wasserrückhaltesysteme vor.
                                                                                    Katastrophenschutz

                                                                      Flyer
                                                          Elementarschäden

                           Zuständigkeiten und
             Fähigkeiten im Katastrophenschutz
                                                  7
Warnmedien und Warnung
der Bevölkerung

                       Auf Hochwasser
                           vorbereitet.

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Im Gefahren- oder Katastrophenfall können die             umstellt. Damit können großflächige Sirenenalar-
Bürgerinnen und Bürger über verschiedene Warn-            mierungen innerhalb von 1-2 Sekunden ausgelöst
kanäle erreicht werden. Dabei handelt es sich um          werden. Erstmals ist auch eine Echtzeit-Überwa-
Sirenen und Warnapps sowie auch Rundfunk- und             chung der Funktionsfähigkeit einer Sirene mög-
Lautsprecherdurchsagen. Den bestmöglichen                 lich.
Zeitpunkt der Warnung der Bevölkerung legt der
                                                          Hessen hat die Modernisierung der Sirenenanla-
Katastrophenschutzstab der jeweils einsatzführen-
                                                          gen der Kommunen mit rund 2,1 Millionen Euro
den Kommune fest. Hierfür ist ein zuverlässiges
                                                          unterstützt. Ein Großteil der hessischen Kommu-
Lagebild erforderlich. Ziel ist es, die Bürgerinnen
                                                          nen hat dieses Angebot genutzt. Das Antragsver-
und Bürger so früh wie möglich zu informieren.
                                                          fahren ist mittlerweile abgeschlossen.
Sirenen werden als Warnmittel für die Bevölke-
                                                          Weitere Fördermöglichkeiten durch den Bund ste-
rung und zur Alarmierung für die Feuerwehren
                                                          hen für die Jahre 2021 und 2022 zur Verfügung.
betrieben. Für eine großflächige Warnung der
Bevölkerung sind Sirenen nach wie vor das einzige         Zudem hat Hessen in den vergangenen Jahren die
Medium, das einen substanziellen „Weckeffekt“             landeseigene Warnapp „hessenWARN“ entwi-
aufweist. Eine Sirene ist laut und dadurch inner-         ckelt, die zuverlässig und flächendeckend über
halb eines größeren Bereichs zu hören. Durch die          verschiedene Gefahrenlagen informiert. Das Sys-
charakteristischen Heultöne weisen Sirenen auf            tem bietet Gefahren- und Katastrophenwarnun-
eine Gefahr oder auf das Ende einer Gefahr                gen verschiedener Behörden aus einer Hand, z. B.
hin. Die gewarnten Personen können sich                   sind auch die Feuerwehren sowie das Hessische
anschließend über weitere Quel-                           Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
len (Rundfunk, Warn-Apps,                                 an hessenWARN beteiligt.
Webseiten etc.) über die Art
der Gefahr und Verhal-
tensempfehlungen
informieren.                                              Weitere Informationen
                                                          finden Sie hier:
Hessen ist das erste
Bundesland, das die
Sirenenalarmierung
komplett mit einer                                                            Warnmedien und Warnung
Landesbeschaffungs-                                                                   der Bevölkerung
aktion auf Digitalfunk

                                                                                             hessenWarn
                                                      9
Hochwasservorsorge
Hessisches
Hochwasserschutzkonzept

                          Der Hochwasserschutz in Hessen setzt sich im
                          Wesentlichen aus den folgenden drei Baustei-
                          nen zusammen:

                          ■ Technischer Hochwasserschutz (z. B. Deiche,
                            Hochwasserrückhaltebecken, Talsperren)
                          ■ Hochwasserflächenmanagement (z. B. Fest-
                            setzung von Überschwemmungsgebieten)
                          ■ Hochwasservorsorge (z. B. Bewusstseinsbil-
                            dung, Hochwasservorhersage)
                          Durch eine restriktive Ausweisung von neuen
                          Baugebieten in festgesetzten Überschwem-
                          mungsgebieten und einer ordnungsgemäßen
                          Unterhaltung der Gewässerrandstreifen (Außen-
                          bereich – 10 m / Innenbereich – 5 m) kann das
                          Hochwasserrisiko nachhaltig gemindert werden.

                     10
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Hochwasserrisikomanagement
Im Rahmen der Umsetzung der Europäischen
Hochwasserrisikomanagementrichtlinie wurden               Hochwasserwarn- und -meldedienst
für Gewässer mit einem signifikanten Hochwas-              Der Hochwasserwarn- und -meldedienst infor-
serrisiko Gefahren- und Risikokarten erstellt, die        miert über die aktuelle Hochwasserlage, deren
u. a. das Ausmaß von Hochwasserereignissen                Entwicklung und den mutmaßlichen Verlauf. Die
darstellen.                                               Melde- und Warnsysteme, durch die die zustän-
                                                          digen Behörden und die gefährdeten Kommunen
Wasserwehr
                                                          und Anlieger so früh wie möglich über drohende
„Gemeinden haben einen Wasserwehrdienst
                                                          Hochwassergefahren unterrichtet werden, sind in
einzurichten, wenn sie erfahrungsgemäß durch
                                                          Hochwasserdienstordnungen (HWDO) festgelegt.
Überschwemmungen gefährdet werden. Das
Nähere regeln die Gemeinden durch Ortssat-                Für größere Gewässer wurden dafür zentrale und
zung.“ (§ 53 Abs. 2 Hessisches Wassergesetz)              für kleinere Gewässer, wegen der oftmals sehr kur-
                                                          zen Anlaufzeiten der Hochwasserwellen, dezent-
Die Wasserwehr, deren Leitung in der Regel
                                                          rale Hochwasserdienstordnungen erlassen.
durch die Bürgermeisterin oder den Bürger-
meister wahrgenommen wird, ist für die Durch-
führung von Schutzmaßnahmen im Rahmen der
Gefahrenabwehr zuständig. Dazu zählen bei-
spielsweise das Absperren von Straßen oder, wo
vorhanden, die Deichwache. Nach Eintritt des
Katastrophenfalls übernimmt der Katastrophen-             Weitere Informationen
schutz die Leitung und ordnet die entsprechen-            finden Sie hier:
den Maßnahmen an.

                                                                                 Hochwasservorsorge und
                                                                         Bereitstellung von Informationen

                                                                                    www.hwrm.hessen.de
                                                     11
Hochwasser
Bereitstellung von Hochwasser-
informationen für Hessen

                      12
12 | 13

                                                        Hochwasservorhersage
                                                        In der Hochwasservorhersagezentrale des HLNUG
                                                        werden alle drei Stunden basierend auf aktuellsten
                                                        numerischen Wettervorhersagen des Deutschen
Aktuelle Hochwasserlage:                                Wetterdienstes Wasserhaushaltsmodelle für ganz
Hochwasserportal Hessen                                 Hessen berechnet. Als Ergebnis liefern die Was-
Neben einer Zusammenstellung von grundsätz-             serhaushaltsmodelle Abflüsse bzw. an den Pegeln
lichen Informationen zum Hochwasserschutz ste-          Wasserstände für die Zukunft von bis zu sieben
hen unter www.hochwasser-hessen.de eine                 Tage. Die blaue Linie zeigt dabei die gemesse-
Überblickskarte zu hessischen Pegeln und den            nen Wasserstände bis zum Vorhersagezeitpunkt,
dort herrschenden Meldestufen zur Verfügung.            die rote Linie die (sichere) Vorhersage – basierend
Zudem werden dort im Hochwasserfall die text-           auf gemessenen Niederschlägen und Abflüs-
lichen Hochwassermeldungen der Regierungs-              sen an Oberliegerpegeln – und die gelbschwarz
präsidien für einzelne Flussgebiete und des             gestrichelte Linie die „Abschätzung“ des weiteren
HLNUG für Hessen aufgeführt.                            Verlaufs, basierend auf dem prognostiziertem Nie-
                                                        derschlag, der aber noch nicht gefallen ist.
Einen weiteren Bereich stellen die Hochwasser-
frühwarnungen für kleine Einzugsgebiete dar, für        Benachrichtigung bei Über- und Unterschreitung
die die Hochwasseranlaufzeit zu kurz für eine           von individuell konfigurierbaren Pegelständen
pegelbezogene Hochwasservorhersage ist.                 bzw. Warnungen für Gebiete/Flussabschnitte las-
                                                        sen sich in der App „Meine Pegel“ abonnieren:

App „Meine Pegel“                                       https://www.hochwasserzentralen.info/meinepegel/

                                                        Weitere Informationen
                                                        finden Sie hier:

                                                                              Hochwasser-Vorsorge und
                                                                      Bereitstellung von -Informationen

                                                                  www.hochwasservorhersage.hlnug.de
                                                   13
Starkregen und mögliche
      Vorsorgemaßnahmen

                                                                             G
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                                                                                                        e in                HL
                                                                                                             W iesba de n ©
                                                                                                               14
14 | 15

Was können Kommunen tun, um Schäden
durch Starkregen zu vermeiden?
Starkregen kann jeden treffen! Jedes Jahr treten
in Hessen mehrere Starkregenereignisse auf.
Einige davon führen zu Schäden in Kommunen.
Mit dem Klimawandel steigt die Häufigkeit und
Intensität von Starkregen an. Wie können Kom-
munen sich besser schützen?

Das HLNUG stellt eine hessenweite Starkregen-
Hinweiskarte zur Verfügung, die Kommunen
einen ersten Eindruck über ihre Gefährdung
ermöglicht.

Zudem können Kommunen beim HLNUG eine
kommunale Fließpfadkarte beauftragen. Diese
Karte zeigt, auf welchen Wegen das Wasser bei
einem Starkregenereignis abfließen würde. Die
Karten werden gegen eine Schutzgebühr von
10€/km2 erstellt und können über das Postfach
Starkregen@hlnug.hessen.de beauftragt werden.
                                                        © HLNUG (erstellt durch Universität Hannover/
                                                          Forschungszentrum Jülich. Kartengrundlage: HVBG)
Es gibt viele Möglichkeiten, die Kommunen
ergreifen können. Nicht alle sind mit großem
Aufwand verbunden, manchmal helfen auch
schon relativ kleine Maßnahmen, um eine Gefah-
renstelle zu entschärfen.

                                                        Weitere Informationen
                                                        finden Sie hier:

                                                                                    Starkregen-Hinweiskarte
                                                                                               des HLNUG

                                    Unterstützung von Kommunen beim Schutz gegen Starkregen
                                                   15
Checkliste zur Vorbereitung auf örtliche
Hochwasser- und Starkregenereignisse
Die nachfolgende Liste umreißt die bedeutsamsten           Das Land Hessen unterstützt die hessischen Kommunen
präventiven Maßnahmen und gibt Denkanstöße – sie           bei der Erfüllung ihrer Aufgaben durch konzeptionelle
ist jedoch keinesfalls als abschließend zu betrachten.     Vorgaben, durch die Aufstellung von personell und sach-
Als Basis Ihrer Überlegungen kann vor allem der „Leitfa-   lich einheitlich ausgestatteten Einheiten und Einrichtun-
den zur Vorsorge und Bewältigung von Hochwasser- und       gen des Katastrophenschutzes sowie durch die Beschaf-
Starkregenereignissen“ dienen, der unter www.feuer-        fung von landesweit einheitlichen Sondereinsatzmitteln.
wehr.hessen.de/KatS – Bürgermeister Information – zum
                                                           Kontakt Katastrophenschutz:
Download bereitsteht.
                                                           katastrophenschutz@hmdis.hessen.de
Vorbereitung auf einen Krisenfall
                                                           Kontakt Warnung der Bevölkerung:
Kommunales Krisenmanagement fängt bereits im Vorfeld
                                                           V2@hmdis.hessen.de
eines Krisenereignisses an und umfasst die konzeptionel-
len, organisatorischen und verfahrensmäßigen Vorberei-     Vorbereitung auf Hochwasser- und
tungsmaßnahmen auf eine außergewöhnliche Situation,        Starkregenereignisse
wie sie auch durch Hochwasser- und Starkregenereig-        Hochwasser- und Starkregenereignisse können ganze
nisse entstehen kann. Ziel ist, schnellstmöglich wieder    Gebiete und Existenzen zerstören und zu großen Schä-
in den Normalzustand zu gelangen bzw. die negativen        den führen. Auch wenn Hochwasser und Starkregen
Konsequenzen so gering wie möglich zu halten.              letztlich nicht verhindert werden können, ist es wichtig,
                                                           Strategien zu entwickeln, um das Risiko großer Schäden
Vorbereitende Maßnahmen der kreisangehörigen
                                                           zu verringern.
Städte und Gemeinden:
■ Bedarfs-und Entwicklungsplanung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1        Die konkreten Vorsorgemaßnahmen einer Kommune in
   HBKG)                                                   Bezug auf Hochwasser- und Starkregenereignisse sind
■ Alarm-und Einsatzpläne (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 HBKG)           vielfältig, unterscheiden sich je nach zugrundeliegendem
■ Warnung der Bevölkerung (§ 3 Abs. 1 Nr. 5 HBKG)          Szenario und ergeben sich aus verschiedenen fach-
■ Planungen zur Evakuierung und Betreuung der Bevöl-       gesetzlichen Anforderungen (z. B. zum baulichen Hoch-
   kerung (§ 28 Satz 2 HBKG)                               wasserschutz). Grundsätzlich ist der erste Schritt im Risi-
■ Einrichtung von Stäben                                   komanagement stets die ortsbezogene Risikobeurtei-
                                                           lung (mit einer Risikoidentifikation, Risikoanalyse und
Vorbereitende Maßnahmen der Landkreise und kreis-
                                                           Risikobewertung).
freien Städte:
■ Errichtung einer Katastrophenschutzleitung (§ 29         Hierauf aufbauend können dann spezifische Maßnahmen
    Abs. 1 Nr. 1 HBKG)                                     zur Risikobewältigung (Schutzmaßnahmen, Vorsorge-
■ Aufstellung von Einheiten und Einrichtungen des          maßnahmen) festgelegt und ergriffen werden. Diese sind
    Katastrophenschutzes (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 HBKG)          dann bspw. in Notfallplänen für örtliche Objekte oder
■ Aus- und Fortbildung des Stabspersonals (§ 29 Abs. 1     in ortsbezogenen Maßnahmenplänen für bestimmte
    Nr. 3 HBKG)                                            Schadensszenarien zu beschreiben.
■ Aufstellung und Fortschreibung des Katastrophen-
    schutzplans auf der Grundlage der Bedarfs- und Ent-    Kontakt Hochwasservorsoge:
    wicklungsplanung aller kommunalen Feuerwehren          hvz@hlnug.Hessen.de
    sowie der überörtlichen Planung (§ 29 Abs. 1 Nr. 4
                                                           Kontakt Starkregenvorsorge:
    HBKG)
                                                           starkregen@hlnug.hessen.de
■ Durchführung von Katastrophenschutzübungen
    (§ 29 Abs. 1 Nr. 5 HBKG)                               Alle Unterlagen zu der Bürgermeisterinformations-
                                                           veranstaltung finden Sie hier:
                                                           www.feuerwehr.hessen.de/KatS – Bürgermeister
                                                           Information
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