Informationsveranstaltung Baugebiet "An der Mainzer-Allee " Stadtteil Wehen - Stadt ...
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Informationsübersicht Übersicht 1. Eckdaten Taunusstein 2. Informationen Bebauungs-Plan 3. Baugenehmigungsverfahren/Bauantrag 4. Technische Erschließung 5. Grundstücksverkauf
„Eckdaten“ Wir sind Taunusstein …. mit 30.000 Einwohnern größte Stadt im Rheingau-Taunus-Kreis beste Infrastruktur/Verkehrsanbindung rund 200 aktive Vereine ausgezeichnete Kinderbetreuung 17 Kindertageseinrichtungen 4 Grundschulen Gymnasium, IGS, Europaschule Dr. Obermayr 3
Infrastruktur / Einrichtungen des täglichen Bedarfs www.taunusstein.de – Stadt und Bürger – Stadtplan und Geodatenportal 5
Verkehrsanbindungen Entfernungszeiten: Mit dem Auto: nach Wiesbaden 20 Minuten Bundesautobahn über Idstein 30 Minuten nach Frankfurt 60 Minuten zum Flughafen Frankfurt 50 Minuten Mit dem Bus: zum Wiesbadener Hauptbahnhof 35 Minuten 6
Bebauungsplan „An der Mainzer Allee“ Informationen zum Bebauungsplan: Rechtskraft seit dem 22.07.2017 Abrufbar auf der Homepage der Stadt Taunusstein unter: http://www.taunusstein.de/inhalte/1028900/an-der-mainzer- allee/index.html Baulandfläche ca. 17.500 m² Festsetzung als allgemeines Wohngebiet In dem Baugebiet entstehen Grundstücke zur Einzel-, Doppel, Einzel- oder Doppel wie auch Mehrfamilienhausbebauung 7
Festsetzungen Festsetzungen im Bebauungsplan: Höhe der baulichen Anlage Überbaubare Fläche Errichtung von Stellplätzen/ Carports/ Garagen Weitere Angaben zum Bebauungsplan Zahl der Wohnungen Dachgestaltung Stützmauern Fassadengestaltung Einfriedungen 10
Höhenfestsetzung Höhe der baulichen Anlage Unterer Bezugspunkt für die Höhenermittlung ist die Oberkante Straßenendausbau (Gradientenhöhe) der das jeweilige Grundstück erschließende Straße, gemessen lotrecht in der Gebäudemitte 11
GRZ / Baugrenzen Überbaubare Fläche (Grundflächenzahl (GRZ), Baugrenze etc.) Berechnungsgrundlage (Haupt u. Nebenanlagen, Überschreitung) Abstandsflächen 12
Stellplätze/Garagen/Carports Stellplätze Stellplatzsatzung der Stadt Taunusstein (Anzahl, Beschaffenheit etc.) Standorte innerhalb der Baugrenzen 13
Fragen ????? 14
Baugenehmigungsverfahren / Bauantrag Bauantrag / Genehmigungsfreistellung? Genehmigungsfreistellung (§ 56 HBO) Folgende Kriterien müssen erfüllt sein: Keine Ausnahmen / Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (§ 31 BauGB) Keine Abweichung von der HBO (§ 63 HBO) Erschließung gesichert 15
Baugenehmigungsverfahren Keine Prüfpflicht der Gemeinde und Bauaufsichtsbehörde Baugenehmigungsverfahren kann von der Gemeinde ohne Angabe von Gründen verlangt werden (§ 56 Abs. 3 HBO) Zuleitung der erforderlichen „Bauvorlagen“ (2-fach) an die Gemeindeverwaltung und an die Bauaufsicht (1-fach) Baubeginn einen Monat nach Eingang der erforderlichen Bauvorlagen (Lageplan, Pläne, Mitteilungsblatt BAB 33) Baubeginnanzeige bei der Bauaufsicht melden wenn die Gemeinde vor Ablauf der Frist der Bauherrschaft mitteilt, dass kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, darf mit dem Bau schon früher begonnen werden 16
Kein Rechtsanspruch Gemeinde von ihrer Erklärungspflicht Gebrauch macht. Die Verantwortung für die Einhaltung des Bebauungsplanes und der öffentlich-rechtlichen Vorschriften trägt die Bauherrschaft und der / die Entwurfsverfasser/ in. 17
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 57 HBO) Liegen die Voraussetzungen nach § 56 HBO nicht vor oder wünscht die Bauherrschaft ein Baugenehmigungsverfahren, prüft die Bauaufsicht: 1. Nach den Vorschriften des BauGB 2. Von Abweichung und Befreiungen nach § 63 HBO 3. Nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, soweit nach diesen Vorschriften eine Entscheidung entfällt oder ersetzt wird 18
Bauaufsicht Die erforderlichen Bauvorlagen sind 4-fach bei der Bauaufsicht einzureichen: Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises FD III.4. Untere Bauaufsicht Heimbacher Straße 7 65307 Bad Schwalbach E-Mail: bauaufsicht@rheingau-taunus.de Telefon: 06124 / 510 – 0 19
Fragen ????? 20
Technische Erschließung Baustraße / Beginn Bebauung 1. Schritt Verlegung der Ver- und Entsorgungsleitungen und Herstellung einer Baustraße Frühjahr 2018 bis voraussichtlich Frühjahr 2019 „Witterungseinflüsse können den Zeitplan verzögern“ Die Bebauung der Grundstücke ist frühestens möglich ab Sicherstellung der Erschließung 21
Endausbau 2. Schritt Endausbau Fertigstellung der Straßen, Gehwege und Pflanzungen voraussichtlich 2021/2022 Es sollten hierfür ca. 80% der Grundstücke bebaut sein. 22
Entwässerungsplan 23
Wasserversorgungsplan 24
Kanal- Hausanschluss 25
Wasser- Hausanschluss 26
Baustraße 27
Endausbau 28
Regelquerschnitt Planstraße I Regelquerschnitt Baustraße + Endausbau 29
Regelquerschnitt Planstraße II Regelquerschnitt Baustraße + Endausbau 30
Verkehrsregelplan Verkehrsregelung: Gesamtes Baugebiet: „Zone 30 km/h“ 31
Fragen ????? 32
Grundstücksverkauf/ Grundstückskaufpreis was erwartet Sie ………….. traumhafte und zentrale Lage ruhige Wohnstraße Hierfür liegt der…….. reine Grundstückskaufpreis abhängig von der jeweiligen Käufergruppe bei den Einzel-, Doppel-, Einzel- /Doppelhausgrundstücken bei 280,00 Euro/qm, 320,00 Euro/qm oder 360,00 Euro/qm. 33
Ablösebeträge Ablösebeträge zusätzlich zum Grundstückskaufpreis Auf Erschließungsbeiträge 53,29 Euro/qm für den 2–geschossigen Bereich 63,95 Euro/qm für den 3-geschossigen Bereich Auf Wasserbeiträge 5,34 Euro/qm für den 2–geschossigen Bereich 6,40 EUR/qm für den 3-geschossigen Bereich Auf Abwasserbeiträge 3,76 Euro/qm für den 2–geschossigen 4,52 EUR/qm für den 3-geschossigen Bereich Für Kostenerstattungsbeitrag 8,19 Euro/qm bei einer Ausnutzung von GRZ 0,3 10,92 EUR/qm bei einer Ausnutzung von GRZ 0,4 34
Weitere Kosten Weitere Kosten vom Erwerber zu tragen: Wasser- und Kanalanschlusskosten (Hausanschlüsse) gesonderte Beauftragung – Berechnung nach Aufwand Vertrags- und Gerichtskosten Grunderwerbsteuer (liegt derzeit in Hessen bei 6 %) Kosten vom Verkäufer zu tragen: Vermessungskosten der Erstvermessung – es werden keine Grenzsteine gesetzt 35
Fragen ????? 36
Kaufnebenabreden Bebauung innerhalb von 3 Jahren nach Sicherstellung der Erschließung bezugsfertig Selbstnutzung 10 Jahre keine Veräußerung Veräußerung Alteigentum innerhalb 3 Jahren 37
Auswertungsvorgaben „Max. 30 % der Bauplätze können an Auswärtige vergeben werden!“ Auswertung gemäß dem Punktekatalog aus den Grundsätzen und Richtlinien der Baulandpolitik der Stadt Taunusstein. 38
Auswertungskriterien Die Auswertungskriterien im Überblick: - Taunussteiner / Auswärtige - ohne / mit Grundbesitz unter 150qm Wohnfläche innerhalb 3 Jahren veräußern (>150 qm Wohnfläche kein geförderter Kaufpreis) - ehemals mindestens 5 Jahre 1. Wohnsitz in Taunusstein - nicht länger als 15 Jahre außerhalb - Arbeitsplatz/Betriebssitz in Taunusstein > 1 J. 39
Beispiele Punkte für: Bewerber mit Wohnsitz / Schwerbehinderung Arbeitsplatz; Betriebssitz in Taunusstein Ehrenamtscard Familienstand 40
Fragen ????? 41
Bewerbungsfrist Nicht vergessen ….. Bewerbungsantrag + Nachweise bis nächste Woche Donnerstag, den 31.08.2017 bei der Stadt Taunusstein, Fachbereich 2, Abteilung Liegenschaften/ Verwaltung vorliegen. Gerne auch online unter https://www.freiebaugrundstuecke.de/baugebiete/baugebiet-an-der- mainzer-allee/bewerbung Vorstellung Onlineverfahren Herr Dipl. Ing. Christan Sell 42
Vergabetermin Nach der Auswertung folgt: Einladungs-/Absageschreiben Vergabetermin Mittwoch, den 27.09.2017 (Ort + Uhrzeit folgt mit Einladung) Zuteilung der Baugrundstücke „Nachrücker“ haben auch eine Chance ↓wenn bevorrechtigter Bewerber auf sein Ankaufsrecht verzichtet 43
Vergabeverfahren Ablauf nach der Auswertung der Bewerbungsunterlagen Ergebnis Vergabetermin → Kaufvertrag unter Vorbehalt ↓ Beschluss der städtischen Gremien über den Grundstücksverkauf ╔ ╗ Zustimmung keine Zustimmung ↓ ↓ Vereinbarung Beurkundungstermin Rückzahlung 800,00 EUR Anrechnung auf Kaufpreis 800,00 EUR Auslagen 44
Interessentenliste Noch zu früh? Ich kann mich in einer Grundstücksinteressentenliste bei der Stadt Taunusstein registrieren. Registrierungsformular ist auch online auf unserer Homepage oder über https://www.freiebaugrundstuecke.de/ hinterlegt. 45
Kontaktdaten: Fachbereich 2, Abteilung Liegenschaften/Verwaltung 65232 Taunusstein, Aarstraße 150 1. Stock, Zimmer 133 Ansprechpartnerin: Angelika Krost Tel. 06128/241-211 Fax: 06128/241-272 E-Mail: angelika.krost@taunusstein.de 46
Eintrag für Interessentenliste oder Newsletter überhttps://www.freiebaugrundstuecke.de/interested- person/enter/KODKX/create https://www.freiebaugrundstuecke.de/ oder der Homepage der Stadt Taunusstein unter www.taunusstein.de oder anmelden und Sie verpassen nichts, wenn wir wieder schöne Wohngebiete ausweisen. Sie können sich auch heute mit Ihrer Email-Anschrift eintragen und erhalten ab der kommenden Woche die „Newsletter“ regelmäßig. 47
Wir hoffen, wir haben Sie umfangreich informiert und beantworten gerne jetzt weitere Fragen zum Baugebiet Exposees können Sie beim Herausgehen gerne mitnehmen und sich in die Liste für die Aufnahme in den Newslettern eintragen. 48
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 49
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