Informationsveranstaltung Baugebiet "An der Mainzer-Allee " Stadtteil Wehen - Stadt ...

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Informationsveranstaltung Baugebiet "An der Mainzer-Allee " Stadtteil Wehen - Stadt ...
Informationsveranstaltung

        Baugebiet „An der Mainzer-Allee “

                   Stadtteil Wehen

Stand 24.08.2017
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Informationsübersicht

              Übersicht

       1. Eckdaten Taunusstein

   2. Informationen Bebauungs-Plan

3. Baugenehmigungsverfahren/Bauantrag

      4. Technische Erschließung

        5. Grundstücksverkauf
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„Eckdaten“

Wir sind Taunusstein ….

 mit 30.000 Einwohnern
 größte Stadt im Rheingau-Taunus-Kreis
 beste Infrastruktur/Verkehrsanbindung
 rund 200 aktive Vereine
 ausgezeichnete Kinderbetreuung
 17 Kindertageseinrichtungen
 4 Grundschulen
 Gymnasium, IGS, Europaschule Dr. Obermayr

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Lage des neuen Baugebiets
                            „An der Mainzer Allee “

 So schön ist Wehen…….

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Infrastruktur / Einrichtungen des
                                          täglichen Bedarfs

 www.taunusstein.de – Stadt und Bürger – Stadtplan und Geodatenportal

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Verkehrsanbindungen

Entfernungszeiten:

Mit dem Auto:
nach Wiesbaden                20 Minuten
Bundesautobahn über Idstein   30 Minuten
nach Frankfurt                60 Minuten
zum Flughafen Frankfurt       50 Minuten

Mit dem Bus:
zum Wiesbadener Hauptbahnhof 35 Minuten

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Bebauungsplan                   „An der Mainzer Allee“

 Informationen zum Bebauungsplan:
 Rechtskraft seit dem 22.07.2017
 Abrufbar auf der Homepage der Stadt Taunusstein unter:
  http://www.taunusstein.de/inhalte/1028900/an-der-mainzer-
  allee/index.html
 Baulandfläche ca. 17.500 m² Festsetzung als
         allgemeines Wohngebiet
 In dem Baugebiet entstehen Grundstücke zur
                               Einzel-,
                               Doppel,
                         Einzel- oder Doppel
                 wie auch Mehrfamilienhausbebauung

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Auszug aus dem Planteil
„An der Mainzer Allee“

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 Grundstückszuschnitte

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Festsetzungen

Festsetzungen im Bebauungsplan:

 Höhe der baulichen Anlage
 Überbaubare Fläche
 Errichtung von Stellplätzen/ Carports/ Garagen

Weitere Angaben zum Bebauungsplan
 Zahl der Wohnungen
 Dachgestaltung
 Stützmauern
 Fassadengestaltung
 Einfriedungen

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Höhenfestsetzung

 Höhe der baulichen Anlage

   Unterer Bezugspunkt für die Höhenermittlung ist die Oberkante
    Straßenendausbau (Gradientenhöhe) der das jeweilige Grundstück
    erschließende Straße, gemessen lotrecht in der Gebäudemitte

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GRZ / Baugrenzen

 Überbaubare Fläche (Grundflächenzahl (GRZ), Baugrenze etc.)

   Berechnungsgrundlage (Haupt u. Nebenanlagen, Überschreitung)
   Abstandsflächen

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Stellplätze/Garagen/Carports

  Stellplätze

Stellplatzsatzung der Stadt Taunusstein
 (Anzahl, Beschaffenheit etc.)
Standorte innerhalb der Baugrenzen

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Fragen ?????

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Baugenehmigungsverfahren / Bauantrag

Bauantrag / Genehmigungsfreistellung?

Genehmigungsfreistellung (§ 56 HBO) Folgende
Kriterien müssen erfüllt sein:

 Keine Ausnahmen / Befreiungen von den Festsetzungen
  des Bebauungsplanes (§ 31 BauGB)
 Keine Abweichung von der HBO (§ 63 HBO)
 Erschließung gesichert

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Baugenehmigungsverfahren

 Keine Prüfpflicht der Gemeinde und Bauaufsichtsbehörde
 Baugenehmigungsverfahren kann von der Gemeinde ohne Angabe
  von Gründen verlangt werden (§ 56 Abs. 3 HBO)
 Zuleitung der erforderlichen „Bauvorlagen“ (2-fach) an die
  Gemeindeverwaltung und an die Bauaufsicht (1-fach)
 Baubeginn einen Monat nach Eingang der erforderlichen
  Bauvorlagen (Lageplan, Pläne, Mitteilungsblatt BAB 33)
  Baubeginnanzeige bei der Bauaufsicht melden
 wenn die Gemeinde vor Ablauf der Frist der Bauherrschaft mitteilt,
  dass kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, darf
  mit dem Bau schon früher begonnen werden

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 Kein Rechtsanspruch Gemeinde von ihrer Erklärungspflicht
  Gebrauch macht.

 Die Verantwortung für die Einhaltung des Bebauungsplanes und der
  öffentlich-rechtlichen Vorschriften trägt die Bauherrschaft und der /
  die Entwurfsverfasser/ in.

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Vereinfachtes
                                            Baugenehmigungsverfahren

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 57 HBO)

   Liegen die Voraussetzungen nach § 56 HBO nicht vor oder wünscht
    die Bauherrschaft ein Baugenehmigungsverfahren, prüft die
    Bauaufsicht:

    1.   Nach den Vorschriften des BauGB
    2.   Von Abweichung und Befreiungen nach § 63 HBO
    3.   Nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, soweit nach
         diesen Vorschriften eine Entscheidung entfällt oder ersetzt wird

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Bauaufsicht

 Die erforderlichen Bauvorlagen sind 4-fach bei der Bauaufsicht
  einzureichen:

  Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises
  FD III.4. Untere Bauaufsicht
  Heimbacher Straße 7
  65307 Bad Schwalbach

  E-Mail: bauaufsicht@rheingau-taunus.de

  Telefon: 06124 / 510 – 0

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Fragen ?????

               20
Technische Erschließung
                                         Baustraße / Beginn Bebauung

1. Schritt

 Verlegung der Ver- und Entsorgungsleitungen und Herstellung einer
  Baustraße Frühjahr 2018 bis voraussichtlich Frühjahr 2019

         „Witterungseinflüsse können den Zeitplan verzögern“

 Die Bebauung der Grundstücke ist frühestens möglich ab
  Sicherstellung der Erschließung

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Endausbau

2. Schritt

 Endausbau

 Fertigstellung der Straßen, Gehwege und Pflanzungen
  voraussichtlich 2021/2022

 Es sollten hierfür ca. 80% der Grundstücke bebaut sein.

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Entwässerungsplan

                    23
Wasserversorgungsplan

                        24
Kanal- Hausanschluss

                       25
Wasser- Hausanschluss

                        26
Baustraße

            27
Endausbau

            28
Regelquerschnitt
                             Planstraße I

Regelquerschnitt Baustraße + Endausbau

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Regelquerschnitt
                             Planstraße II

Regelquerschnitt Baustraße + Endausbau

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Verkehrsregelplan

Verkehrsregelung:

Gesamtes Baugebiet: „Zone 30 km/h“

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Fragen ?????

               32
Grundstücksverkauf/
                                             Grundstückskaufpreis

was erwartet Sie …………..
 traumhafte und zentrale Lage
 ruhige Wohnstraße

Hierfür liegt der……..

 reine Grundstückskaufpreis abhängig von der jeweiligen
  Käufergruppe bei den Einzel-, Doppel-, Einzel-
  /Doppelhausgrundstücken bei

    280,00 Euro/qm, 320,00 Euro/qm oder 360,00 Euro/qm.

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Ablösebeträge

 Ablösebeträge zusätzlich zum Grundstückskaufpreis

 Auf Erschließungsbeiträge
 53,29 Euro/qm für den 2–geschossigen Bereich
 63,95 Euro/qm für den 3-geschossigen Bereich

 Auf Wasserbeiträge
 5,34 Euro/qm für den 2–geschossigen Bereich
 6,40 EUR/qm für den 3-geschossigen Bereich

 Auf Abwasserbeiträge
 3,76 Euro/qm für den 2–geschossigen
 4,52 EUR/qm für den 3-geschossigen Bereich

 Für Kostenerstattungsbeitrag
 8,19 Euro/qm bei einer Ausnutzung von GRZ 0,3
 10,92 EUR/qm bei einer Ausnutzung von GRZ 0,4

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Weitere Kosten

        Weitere Kosten vom Erwerber zu tragen:

 Wasser- und Kanalanschlusskosten (Hausanschlüsse) gesonderte
  Beauftragung – Berechnung nach Aufwand
 Vertrags- und Gerichtskosten
 Grunderwerbsteuer (liegt derzeit in Hessen bei 6 %)

        Kosten vom Verkäufer zu tragen:
 Vermessungskosten der Erstvermessung – es werden keine Grenzsteine
  gesetzt

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Fragen ?????

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Kaufnebenabreden

Bebauung innerhalb von 3 Jahren nach Sicherstellung der
Erschließung bezugsfertig

Selbstnutzung

10 Jahre keine Veräußerung

Veräußerung Alteigentum
innerhalb 3 Jahren

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Auswertungsvorgaben

 „Max.
      30 % der Bauplätze können an Auswärtige
 vergeben werden!“

 Auswertung gemäß dem Punktekatalog aus den
 Grundsätzen und Richtlinien der Baulandpolitik der Stadt
 Taunusstein.

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Auswertungskriterien

 Die Auswertungskriterien im Überblick:

- Taunussteiner / Auswärtige

- ohne / mit Grundbesitz unter 150qm Wohnfläche innerhalb 3
  Jahren veräußern (>150 qm Wohnfläche kein geförderter
  Kaufpreis)

- ehemals mindestens 5 Jahre 1. Wohnsitz in Taunusstein

- nicht länger als 15 Jahre außerhalb

- Arbeitsplatz/Betriebssitz in Taunusstein > 1 J.

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Beispiele

                 Punkte für:

 Bewerber mit
  Wohnsitz /                    Schwerbehinderung
 Arbeitsplatz;
  Betriebssitz
in Taunusstein

Ehrenamtscard

                               Familienstand

                                                    40
Fragen ?????

               41
Bewerbungsfrist

Nicht vergessen …..

Bewerbungsantrag + Nachweise bis nächste Woche

                   Donnerstag, den 31.08.2017

bei der Stadt Taunusstein, Fachbereich 2, Abteilung Liegenschaften/
Verwaltung vorliegen.
Gerne auch online unter
https://www.freiebaugrundstuecke.de/baugebiete/baugebiet-an-der-
mainzer-allee/bewerbung

Vorstellung Onlineverfahren Herr Dipl. Ing. Christan Sell

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Vergabetermin

Nach der Auswertung folgt:
   Einladungs-/Absageschreiben
   Vergabetermin

 Mittwoch, den 27.09.2017 (Ort + Uhrzeit folgt mit Einladung)

   Zuteilung der Baugrundstücke

                    „Nachrücker“ haben auch eine Chance

                                    ↓wenn

          bevorrechtigter Bewerber auf sein Ankaufsrecht verzichtet

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Vergabeverfahren

 Ablauf nach der Auswertung der Bewerbungsunterlagen
       Ergebnis Vergabetermin → Kaufvertrag unter Vorbehalt
                                ↓
  Beschluss der städtischen Gremien über den Grundstücksverkauf
     ╔                                               ╗
Zustimmung                                   keine Zustimmung
     ↓                                                 ↓
Vereinbarung Beurkundungstermin                      Rückzahlung
800,00 EUR Anrechnung auf Kaufpreis          800,00 EUR Auslagen

                                                                   44
Interessentenliste

Noch zu früh?

Ich kann mich in einer Grundstücksinteressentenliste bei der
Stadt Taunusstein

registrieren.

Registrierungsformular ist auch online auf unserer Homepage oder über
https://www.freiebaugrundstuecke.de/ hinterlegt.

                                                                           45
 Kontaktdaten:

  Fachbereich 2, Abteilung Liegenschaften/Verwaltung
  65232 Taunusstein, Aarstraße 150
  1. Stock, Zimmer 133
  Ansprechpartnerin: Angelika Krost
  Tel. 06128/241-211
  Fax: 06128/241-272
  E-Mail: angelika.krost@taunusstein.de

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Eintrag für Interessentenliste oder Newsletter
überhttps://www.freiebaugrundstuecke.de/interested-
person/enter/KODKX/create
 https://www.freiebaugrundstuecke.de/
oder der Homepage der Stadt Taunusstein
unter www.taunusstein.de
oder anmelden und Sie verpassen nichts, wenn wir wieder schöne
Wohngebiete ausweisen.
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                                                                     47
Wir hoffen, wir haben Sie umfangreich informiert und
beantworten gerne jetzt weitere Fragen zum Baugebiet

Exposees können Sie beim
Herausgehen gerne mitnehmen und sich in die Liste für
die Aufnahme in den Newslettern eintragen.

                                                        48
Vielen Dank
          für
Ihre Aufmerksamkeit

                      49
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