Informationsveranstaltung des tlv thüringer lehrerverband für Studenten und Lehramtsanwärter auf den Vorbereitungsdienst Universität Erfurt 06 ...

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Informationsveranstaltung

   Informationsveranstaltung des
     tlv thüringer lehrerverband
für Studenten und Lehramtsanwärter
     auf den Vorbereitungsdienst

         Universität Erfurt
         06. Februar 2014
Gesetzliche Grundlagen zum Vorbereitungsdienst
• Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite
  Staatsprüfung für die Lehrämter - ThürAZStPLVO –vom
  3. September 2002 (GVBl. 328), zuletzt geändert durch
  Verordnung vom 13. Juli 2009 (GVBl. S. 631).
• Thüringer Gesetz zur Regelung der Zulassung zum
  Vorbereitungsdienst für Lehramtsanwärter (ThürLZuG) vom 2.
  November 1993
• Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG) vom 12. März 2008
  (GVBl. S. 45), geändert durch Gesetz vom 8. Juli 2009 (GVBl. S.
  592)
• Weitere Gesetze und Verwaltungsvorschriften unter
     http://www.thueringen.de/th2/tmbwk/bildung/lehrer/lehrerbildung/vorbereitungsdienst/
http://www.thueringen.de/th2/tmbwk/bildung/lehrer/lehrerbildung/rechtsgrundlagen/
Gesetzliche Grundlagen zum Vorbereitungsdienst
Feststellung der Gleichwertigkeit von Abschlüssen und Gleichstellung
von Abschlüssen

Bewerber, die in Thüringen die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt
oder eine lehramtsbezogene Bachelor- und Master-Prüfung abgelegt
haben, können sich ohne vorherige Anerkennung ihres Abschlusses
für den Vorbereitungsdienst bewerben.

Alle anderen Bewerber müssen zunächst beim Thüringer Ministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur einen Antrag auf Anerkennung
ihres Abschlusses stellen. Dieser Anerkennungsbescheid ist den
Bewerbungsunterlagen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst
in Thüringen innerhalb der im jeweiligen Merkblatt festgelegten Frist
beizufügen bzw. nachzureichen.
Studienseminare für Lehrerausbildung Erfurt

• mit den Studienseminaren für die Lehrämter an Grundschulen,
  Regelschulen und Gymnasien am Standort Erfurt
  Adresse: Gustav-Freytag-Straße 6, 99096 Erfurt
  Telefon: (0361) 30 19 31 17
  E-Mail: poststelle.erfurt@studienseminar.thueringen.de

• mit dem Studienseminar für das Lehramt an berufsbildenden
  Schulen als Außenstelle in Arnstadt
  Adresse: Schlossplatz 2, 99310 Arnstadt
  Telefon: (03628) 5 88 66 36
  E-Mail: poststelle.arnstadt@studienseminar.thueringen.de
Studienseminare für Lehrerausbildung Gera/Jena

• mit den Studienseminaren für die Lehrämter an Grundschulen und
  Regelschulen sowie für das Lehramt für Förderpädagogik am
  Standort Gera
  Adresse: Puschkinplatz 7, 07545 Gera
  Telefon: (0365) 822 32 39
  E-Mail: poststelle.gera@studienseminar.thueringen.de

• mit dem Studienseminar für das Lehramt an Gymnasien als
  Außenstelle in Jena
  Adresse: Philosophenweg 26, 07743 Jena
  Telefon: (03641) 35 39 00
  E-Mail: poststelle.jena@studienseminar.thueringen.de
Bedarfsdeckender Unterricht der LAA
Grundlage: Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite
Staatsprüfung für die Lehrämter-ThürAZStPLVO -vom 3. September
2002 (GVBl. S. 328) - in der jeweils geltenden Fassung.

Hiervon werden der Schule im ersten Ausbildungsjahr
durchschnittlich fünf und im zweiten Ausbildungsjahr
durchschnittlich elf Wochenstunden auf die Wochenstunden für den
Unterricht nach Punkt 4 angerechnet .

Der tatsächliche Unterrichtseinsatz ist abhängig vom
Ausbildungsfortschritt und den pädagogisch-didaktischen
Voraussetzungen des Lehramtsanwärters und wird vom Leiter der
Ausbildungsschule im Einvernehmen mit dem Seminarleiter
festgelegt.
Fragen und Antworten zum Vorbereitungsdienst

Wie lange dauert der Vorbereitungsdienst?

• für das Lehramt an Grundschulen grundsätzlich 18 Monate

• für die anderen Lehrämter grundsätzlich 24 Monate
Fragen und Antworten zum Vorbereitungsdienst

Kann ich den Vorbereitungsdienst verkürzen?
Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG)
§ 25 - Inhalt, Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes

(1) … Werden während der ersten Phase der Lehrerbildung absolvierte
Praktika oder schulpraktische Studien nachgewiesen, die vom Umfang und
Inhalt her eine Anrechnung auf den Vorbereitungsdienst ermöglichen, wird
der Vorbereitungsdienst um bis zu sechs Monate verkürzt.

Der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen dauert
grundsätzlich 18 Monate. Berufspraktische Tätigkeiten können bis zu
insgesamt zwölf Monaten auf den Vorbereitungsdienst angerechnet
werden, wenn sie für die Ausbildung förderlich sind.
Fragen und Antworten zum Vorbereitungsdienst

Welche Praktika werden angerechnet?
Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG)
§ 16
Schulpraktische Studien und Praktika
(1) Im Rahmen eines Lehramtsstudiengangs oder eines lehramtsbezogenen
Studiengangs sind von der jeweiligen Hochschule verantwortete
schulpraktische Studien zu absolvieren, die eine Anrechnung auf den
Vorbereitungsdienst ermöglichen. Die schulpraktischen Studien beinhalten
auch fachdidaktische und bildungswissenschaftliche Studienanteile.

(2) Betriebspraktika und fachpraktische Tätigkeiten, die bis zum Beginn des
Vorbereitungsdienstes für das Lehramt an berufsbildenden Schulen
nachzuweisen sind, und sonstige Praktika sind nicht integrativer Bestandteil
des Studiums.
Fragen und Antworten zum Vorbereitungsdienst

Was passiert, wenn wir keine Stelle in Thüringen erhalten und dann den
Vorbereitungsdienst in einem anderen Bundesland machen? Können wir
dann später trotzdem in Thüringen oder anderen Bundesländern alle
unsere 4 Fächer unterrichten?

Hier sind die Einstellungsrichtlinien in den Thüringer Schuldienst
maßgebend (siehe Homepage des TMBWK).

In der Regel werden Lehrerinnen und Lehrer mit einer
abgeschlossenen Lehrerausbildung (Erste und Zweite Staatsprüfung)
eingestellt.
Fragen und Antworten zum Vorbereitungsdienst

In welchen Bundesländern erfülle ich mit meinem Erfurter Abschluss
überhaupt die Voraussetzungen, um in den Vorbereitungsdienst dort
aufgenommen zu werden?
Jedes Bundesland hat eigene Richtlinien für die Einstellung in den
Vorbereitungsdienst/in das Referendariat.

Die Bundesländer verwenden unterschiedliche Begriffe
Vorbereitungsdienst /Referendariat (bei der Bewerbung beachten)
Bitte informieren Sie sich dazu im jeweiligen Bundesland oder beim
dbb unter

http://www.dbb.de/cache/die-elf-meist-gestellten-fragen-zur-lehrerausbildung-und-
lehrerstatus.html?sword_list[0]=vorbereitungsdienst&sword_list[1]=schule
Fragen und Antworten zum Vorbereitungsdienst

Welche Möglichkeiten habe ich, die Schulform noch zu ändern? Muss
man z.B. für das Gymnasium ein komplett neues Studium absolvieren,
oder gibt es Weiterbildungsmöglichkeiten, die dies ermöglichen?

Der Vorbereitungsdienst ist schulartbezogen und wird in der
Schulform absolviert, in der der Abschluss der Ersten Staatsprüfung
für ein Lehramt oder eine lehramtsbezogene Bachelor- und
Masterprüfung vorliegt.

Änderungen in der Studienrichtung bitte an der jeweiligen Universität
erfragen. Vorstellbar, dass Studieninhalte angerechnet werden
könnten. Weiterbildungen reichen da nicht.
Fragen und Antworten zum Vorbereitungsdienst

Was benötige ich, um z.B. die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an
Regelschulen erwerben zu können?

Der Vorbereitungsdienst erfolgt an Regelschulen.

Die pädagogisch-praktische Ausbildung erfolgt in den
Studienfächern, die im Zeugnis über die Erste Staatsprüfung
ausgewiesen sind. Diese werden im Zulassungsschreiben benannt.

Studierende, die ihren Abschluss nicht in Thüringen erworben haben,
benötigen einen Anerkennungsbescheid (siehe Merkblatt).
Fragen und Antworten zum Vorbereitungsdienst

Welche Art Führungszeugnis benötige ich? Wo bekomme ich es? Was
kostet es?

• unbedingt ein Erweitertes Führungszeugnis
• zur Beantragung ist eine Aufforderung durch die anfordernde
  Stelle, also das TMBWK, erforderlich
• automatische Zusendung nach Bewerbungseingang mit der
  Eingangsbestätigung
• Kosten für das Zeugnis: 13,- Euro.
Fragen und Antworten zum Vorbereitungsdienst

Ich bin schwanger, kann ich mich trotzdem bewerben?

Ja. Bitte teilen Sie eine bestehende Schwangerschaft möglichst
frühzeitig mit. Eine Schwangerschaft verhindert keinesfalls die
Teilnahme am Auswahlverfahren oder gar die Einstellung in den
Vorbereitungsdienst für ein Lehramt.
Fragen und Antworten zum Vorbereitungsdienst

Wie viel werde ich im Vorbereitungsdienst verdienen?

Für die Dauer des Vorbereitungsdienstes wird, vorbehaltlich einer
möglichen Änderung, ein Anwärtergrundbetrag in Höhe von 1132,50
Euro bis 1197,37 Euro (abhängig von der jeweiligen Schulart) gewährt
(§ 50 Thüringer Besoldungsgesetz vom 24. Juni 2008 in der jeweils
geltenden Fassung).

Daneben ist die Zahlung eines Familienzuschlag in Abhängigkeit des
Familienstandes und der Kinderzahl sowie von vermögenswirksamen
Leistungen nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz vom 4. März
1994 in der jeweils geltenden Fassung möglich.
Fragen und Antworten zum Vorbereitungsdienst

Wann ist der nächste Termin für Einstellungen in den
Vorbereitungsdienst in Thüringen?
Der nächste Termin, zu dem Einstellungen in den Vorbereitungsdienst
für das Lehramt an Grundschulen, an Regelschulen, an Gymnasien,
für Förderpädagogik und an berufsbildenden Schulen erfolgen, ist
der 1. August 2014.
Für den Termin 1. August 2014 müssen die Bewerbungen spätestens
am 12. März 2014 (Ausschlussfrist) im

Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Referat 1 B4
Werner-Seelenbinder-Str. 7
99096 Erfurt

eingegangen sein.
Fragen und Antworten zum Vorbereitungsdienst

Wo finde ich Ausbildungsplatzhöchstzahlen, Fachhöchstzahlen und
Fachkombinationshöchstzahlen für die Zulassung zum
Vorbereitungsdienst für die Lehrämter sowie Merkblätter und
Antragsformulare?

Entsprechende Informationen werden auf der Homepage des TMBWK
unter

http://www.thueringen.de/th2/tmbwk/bildung/lehrer/lehrerbildung/vorbereitungsdienst/

zur Verfügung gestellt.
Fragen und Antworten zum Vorbereitungsdienst

Kann ich zu einem späteren Zeitpunkt in den Vorbereitungsdienst
aufgenommen werden?
Bewerber werden zu dem von dem Ministerium festgelegten und
bekannt gegebenen Einstellungstermin zum Vorbereitungsdienst für
das jeweilige Lehramt zugelassen.

Kann der Bewerber den Vorbereitungsdienst zum Einstellungstermin
nicht antreten, so hat er rechtzeitig vor dem Einstellungstermin einen
Antrag auf Einstellung zu einem späteren Zeitpunkt zu stellen.

In diesem Fall kann der Bewerber beim Vorliegen der
Voraussetzungen nur eingestellt werden, wenn das Ministerium die
Einstellung zu einem späteren Zeitpunkt ausdrücklich genehmigt
(siehe § 5 Abs. 1 ThürAZStPLVO).
Fragen und Antworten zum Vorbereitungsdienst

Kann ich einen Wunsch zum Schulamtsbereich äußern?

Auf der Seite 1 des Antrags können Sie eine Reihung der Wünsche
nach den Schulamtsbereichen vornehmen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Angabe der bevorzugten
Schulamtsbereiche lediglich eine Orientierung im
Zulassungsverfahren darstellt, falls die Ausbildungsgegebenheiten
eine Wahlmöglichkeit zulassen.

Ein Anspruch kann daraus nicht abgeleitet werden.
Fragen und Antworten zum Vorbereitungsdienst

In welchem Zeitraum nach Beendigung des Studiums muss das
Referendariat begonnen werden?
In der Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung
für die Lehrämter (ThürAZStPLVO)vom 3. September 2002 (GVBl. S.
328),zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. Juli 2009 (GVBl. S. 631)heißt
es im §3 Absatz 4:
(4) Die Zulassung kann versagt werden,...
2. wenn die Bewerbung nicht binnen fünf Jahren nach dem Bestehen einer
Prüfung nach Absatz 1 erfolgt ist,... .

Nach diesen fünf Jahren wird in einer Einzelfallprüfung festgestellt, ob der
Bewerber trotzdem noch zugelassen werden kann.

Die Verordnung finden Sie unter:
http://www.thueringen.de/th2/tmbwk/bildung/lehrer/lehrerbildung/vorbereitungsdienst/
Fragen und Antworten zum Vorbereitungsdienst

Zu welchen Anteilen gehen die Bachelor- und Masternote bei der
Anerkennung zum Ersten Staatsexamen ein?

Die Bachelor- und Masternote gehen jeweils zu 50% in die zu ermittelnde
Gesamtnote ein.

Bei der Ermittlung des Notendurchschnittes bleibt eine zweite Dezimalstelle
unberücksichtigt.
Fragen und Antworten zum Vorbereitungsdienst

Besteht für mich nach erfolgreicher Beendigung des
Vorbereitungsdienstes in einem anderen Bundesland die Möglichkeit,
wieder nach Thüringen zurückzukehren und mich hier für eine
Einstellung in den Schuldienst zu bewerben?

Ja, Sie können sich natürlich nach einem erfolgreich in einem anderen
Bundesland absolvierten Vorbereitungsdienst in Thüringen bewerben und
würden nach dem momentan gültigen Einstellungsverfahren ganz normal
auf der Grundlage der Noten der ersten und der zweiten Staatsprüfung
gereiht werden.
Fragen und Antworten zum Vorbereitungsdienst

Ist es möglich, mich zusätzlich in Thüringen und eventuell weiteren
Bundesländern um eine Einstellung in den Vorbereitungsdienst zu
bewerben?

Ja, diese Möglichkeit besteht.

Hinweise zur Anerkennung der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt,
lehramtsbezogener Bachelor-Master-Hochschulabschlüsse aus anderen
Bundesländern sowie inländischer Hochschulabschlüsse finden Sie unter

http://www.thueringen.de/th2/tmbwk/bildung/lehrer/lehrerbildung/abschluesse/sonstige_abschluesse/
Fragen und Antworten zum Vorbereitungsdienst

Wenn die Schule mich gerne als Referendarin nehmen würde, kann ich
das in der Bewerbung kennzeichnen oder muss sie sich persönlich beim
Ministerium melden?

Das zentrale Einstellungsverfahren läuft über das TMBWK. Das Ministerium
weist die LAA den Schulämtern zu. Bei der Bewerbung achten Sie bitte auf die
Reihung der Schulämter. Sich persönlich oder als Schule an das Schulamt zu
wenden, kann hilfreich sein, bietet aber keine Gewähr, dass es auch klappt.
Fragen und Antworten zum Vorbereitungsdienst

Haben Verheiratete eher Anspruch auf ihren Wunschlehramtsbereich?
Nein.

Ist bei der Auswahl ein Hausbesitz von Bedeutung?
Nein.
Fragen und Antworten zum Vorbereitungsdienst

Erfolgt die Bewerbung an Privatschulen gesondert, d.h. ist es
lohnenswert, auch Bewerbungen an Privatschulen zu schicken, oder ist
meine Ausbildung nicht "staatlich" anerkannt?

Nein. Die Bewerbungsverfahren laufen immer zentral über das TMBWK. Der
Einsatz erfolgt in der Regel in staatlichen Schulen. Der Vorbereitungsdienst ist
aber grundsätzlich auch an Schulen in öffentlicher Trägerschaft und Staatlich
anerkannten Ersatzschulen möglich (siehe § 8 Abs. 4 „Thüringer Verordnung
über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter“).
Einstellungsstatistik 01. August 2013

Schulart           Ausbildungskapazität   Bewerber    Einstellungen
                     (laut Amtsblatt)     insgesamt

Grundschule                113              193           112
Regelschule                80               149            66
Gymnasium                  118              442           117
bbS                        30                35            17
Förderschule               16                17            8
Gesamt                     357              836           320
Hinweise zum Schluss

1. Eine Übersicht zu allen wichtigen Fragen den Vorbereitungsdienst
   für die Lehrämter in Thüringen betreffend, finden Sie unter
   http://www.thueringen.de/th2/tmbwk/bildung/lehrer/lehrerbildu
   ng/vorbereitungsdienst/
2. Lesen Sie die Anträge gründlich!
3. Füllen Sie die Anträge deutlich aus, um Übertragungsfehler in das
   Computersystem zu vermeiden
4. Verwenden Sie keine Folien und Mappen!
5. Heften Sie Ihre Unterlagen – möglichst in der angegebenen Reihe -
   mit einem Heftstreifen (Aktendulli) zusammen!
6. Unterschreiben Sie ALLE Anlagen, auch wenn der Inhalt nicht
   zutrifft (z. B. Grad der Schwerbehinderung)
tlv thüringer lehrerverband

Vielen Dank für Ihre
 Aufmerksamkeit.
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