Informationsveranstaltung zum Hauptstudium im Studiengang Rechtswissenschaft am 14. April 2021

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Informationsveranstaltung zum Hauptstudium im Studiengang Rechtswissenschaft am 14. April 2021
Informationsveranstaltung
       zum Hauptstudium
im Studiengang Rechtswissenschaft
        am 14. April 2021
Informationsveranstaltung zum Hauptstudium im Studiengang Rechtswissenschaft am 14. April 2021
 Ablauf und Gestaltung des Hauptstudiums
            (4./5. Fachsemester)
     Integrierter Bachelorabschluss
  Ausblick auf die Ausbildung/Prüfung im
             Schwerpunktbereich
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Aufbau des rechtswissenschaftlichen Studiums
                                  Erste juristische Prüfung
                                      („Staatsexamen“)
                                                                staatliche
universitäre                                                   Pflichtfach-
SPB-Prüfung                                                      prüfung
                                                                  (GJPA)
                                   Schwerpunkt-         Uni-
                                   bereich (SPB)        rep

 Leistungskontrollen
    Schlüssel- und
 Zusatzqualifikation                 Hauptstudium
                        inte-
                       grierter
                        LL.B.
   Zwischen-
    prüfung                          Grundstudium
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Vorbemerkungen
 Dieser Präsentation liegt die Studien- und Prüfungsordnung für den
  Studiengang Rechtswissenschaft von 2019 zugrunde.

 Übergangsregelung in§55 Abs. 4 SPO 2019:
  Studierende, die ihr Studium in diesem Studiengang vor dem 01.10.2020 aufgenommen
  und die Zwischenprüfung zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestanden haben, legen ihre
  Prüfungen für die Zwischenprüfung nach den zum Zeitpunkt ihrer Immatrikulation
  geltenden Vorschriften, spätestens bis zum 30.09.2022, ab. Mit Bestehen der
  Zwischenprüfung werden das Studium und die Prüfungen nach dieser Studien- und
  Prüfungsordnung fortgeführt und abgeschlossen.

 Ab bestandener Zwischenprüfung gilt für alle weiteren Leistungen die
  SPO 2019.
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FAQ 1
Q: Wie kann ich prüfen, nach welcher Studien- und Prüfungsordnung (SPO)
ich aktuell studiere?
Answer: Loggen Sie sich bei viaCampus ein.

Nach dem Login werden Sie auf folgende Seite weitergeleitet:
Sie sind hier: Startseite => Prüfungsverwaltung => Prüfungsan- und abmeldung
Dort wird Ihnen eine Ordnerstruktur angezeigt und der oberste Ordner
enthält die Jahreszahl der SPO, nach der Sie aktuell studieren.
Bei denjenigen, die aufgrund der Übergangsregelung in § 55 Abs. 4 SPO 2019
in die SPO 2019 überführt werden, wird die Jahreszahl der SPO zum Stichtag
01.06.2021, 01.12.2021 und 01.06.2022 korrigiert.
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Studienverlauf im 4. Fachsemester
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Studienverlauf im 4./5. Fachsemester

FAQ 2: In welchem Semester wird die Vorlesung „Baurecht“ angeboten?
Answer: Im akademischen Jahr 2020/2021 wird die Vorlesung noch
entsprechend dem Studienverlaufsplan zur SPO 2016 angeboten, d.h. im
Wintersemester 2020/21 und nicht im Sommersemester 2021. Die
Vorlesung wird sodann im akademischen Jahr 2021/2022 letztmalig nach
dem Studienverlaufsplan zur SPO 2016 angeboten, d.h. im Wintersemester
2021/22 und auch erstmalig entsprechend dem Studienverlaufsplan zur
SPO 2019 angeboten, d.h. ab dem Sommersemester 2022 regelmäßig im
Sommersemester.
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Studienverlauf im 5. Fachsemester
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Studienverlauf im 4./5. Fachsemester

FAQ 3: In welchem Semester wird die Vorlesung „Europarecht“ angeboten?
Answer: Im akademischen Jahr 2020/2021 werden Vorlesung & AG noch
entsprechend dem Studienverlaufsplan zur SPO 2016 angeboten, d.h. im
Sommersemester 2021 und nicht auch/schon im Wintersemester
2020/2021. Ab dem akademischen Jahr 2021/2022 werden Vorlesung & AG
dann entsprechend dem Studienverlaufsplan zur SPO 2019, d.h. regelmäßig
im Wintersemester, beginnend ab dem Wintersemester 2021/2022
angeboten.
 Wir bieten die Vorlesung inkl. AG jetzt 2x direkt nacheinander an.
Hauptstudium: Leistungskontrollen
§ 32 Abs. 1 Satz 1: Die Leistungskontrollen sind bestanden, wenn in jedem Hauptrechtsgebiet
eine Hausarbeit für Fortgeschrittene und in der Übung zwei Klausuren in beliebigen Semestern
mit Erfolg, d.h. mindestens mit der Bewertung „ausreichend“ (4 Punkte), angefertigt wurden.
     erforderlich ist jeweils das Bestehen von 2 Klausuren in beliebigen (nicht notwendig
      aufeinanderfolgenden) Semestern
     erforderlich ist jeweils das Bestehen von 1 Hausarbeit (keine Änderung zur SPO 2016)
     Übung (Klausur) und Hausarbeit müssen nicht innerhalb eines Semesters geschrieben
      werden (keine Änderung zur 2016)

§ 32 Abs. 1 Satz 2: In der Übung im Öffentlichen Recht müssen die zwei Klausuren in
verschiedenen Teilrechtsgebieten angefertigt werden.
     Beispiel: die Leistungskontrolle im Öffentlichen Recht ist nicht bestanden, wenn Sie in
        zwei (verschiedenen) Semestern jeweils die Klausur zum Polizeirecht bestehen

§ 32 Abs. 1 Satz 3: Eine Wiederholung zur Notenverbesserung ist möglich.
Hauptstudium: Leistungskontrollen
Im Hauptstudium sollen die Studierenden durch studienbegleitende Leistungskontrollen
nachweisen, dass sie die für die erste juristische Prüfung notwendigen Kenntnisse in den
Pflichtfächern erworben haben und diese auf Sachverhalte anzuwenden verstehen (§ 29 SPO).

§ 30 Abs. 4 Satz 1: Die Bearbeitungszeit für die Klausuren beträgt mindestens 180 Minuten.
die/der Dozierende entscheidet über den konkreten Umfang (180 oder 240 Minuten)
die Erhöhung der Bearbeitungszeit auf mindestens 3-stündige Klausuren in der Übung soll zu
einer besseren Vorbereitung auf die staatliche Pflichtfachprüfung führen, in dem der „Sprung“
von der 2-stündigen zur 5-stündigen Klausur verkleinert wird

Im Zivilrecht haben die Klausuren schwerpunktmäßig die ersten 3 Bücher des BGB zum
Gegenstand; zur besseren Vorbereitung auf die staatliche Pflichtfachprüfung haben sich die
ProfessorInnen aber darauf verständigt, dass künftig in jeder Klausur in der Übung auch die
weiteren Teilrechtgebiete (ZPO, FamR, ErbR, IndividualArbR, HandelsR und GesellschaftsR) mit
abgeprüft werden (d.h. insbesondere in Form von Zusatzfragen) sollen.
Hauptstudium: Leistungskontrollen
 Teilnahmevoraussetzungen für Übungen (Klausuren) - §31 SPO:
  • (alternativ):
      - Zwischenprüfung
      - min. 2 der dem jeweiligen Hauptrechtsgebiet zugeordneten
        Vorlesungsabschlussklausuren
      - 1 Vorlesungabschlussklausur und 1 Hausarbeit für AnfängerInnen aus
         dem jeweiligen Hauptrechtsgebiet
      - Anmeldung erforderlich (seit SoSe 2020)
 Teilnahmevoraussetzungen für Hausarbeiten für Fortgeschrittene:
      - keine
      - keine Anmeldung erforderlich
Anmeldepflicht für die Klausuren in der Übung für Fortgeschrittene

§ 30 Abs. 3: Zu den Klausuren im Rahmen der Übung haben sich die Studierenden innerhalb der
Meldefrist beim Prüfungsamt elektronisch anzumelden. Die Meldefrist wird rechtzeitig zu
Beginn der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters elektronisch bekannt gegeben. Für jede im
Rahmen der Übung angebotene Klausur ist eine separate Anmeldung erforderlich. § 23
Abs. 3 bis 6 gelten entsprechend. Einer Anmeldung zu den Falllösungshausarbeiten für
Fortgeschrittene bedarf es nicht.

 Diese Anmeldepflicht besteht bereits seit dem 01.04.2020, weil auch die SPO 2016 durch
  die Änderungssatzung entsprechend geändert wurde.
 Die Anmeldung erfolgt – wie Sie das von den Vorlesungsabschlussklausuren aus dem
  Grundstudium kennen – elektronisch über viaCampus.
 Bei fehlender Anmeldung ist eine Teilnahme an der betreffenden Prüfung ausgeschlossen;
  eine trotzdem erbrachte Prüfungsleistung wird nicht bewertet (§ 23 Abs. 4).
 Eine nachträgliche gebührenpflichtige Anmeldung ist nicht möglich (Beschluss des
  Prüfungsausschusses).
 Siehe dazu auch die jura-news vom 31.03.2021
Anmeldepflicht für die Klausuren in der Übung für Fortgeschrittene

Die Anmeldung zu den Klausuren im Rahmen der Übung ist ab dem 01.04.2021 bis 2 Wochen
vor dem jeweiligen Klausurtermin möglich.
Eine Abmeldung (Rücktritt ohne Angabe von Gründen) von der Klausur über viaCampus ist bis
jeweils 1 Woche vor dem jeweiligen Klausurtermin möglich.
Hauptstudium: SQ & ZQ
Schlüssel- und Zusatzqualifikationen gemäߧ28 SPO:
Die Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums werden durch Fächer ergänzt, die
den Schlüssel- oder den Zusatzqualifikationen zuzurechnen sind.
Gesamtstundenzahl, §28 II SPO: 8 SWS
   Schlüsselqualifikationen (SQ)
      • mindestens 4 SWS, höchstens 6 SWS
      Achtung: Für den Erwerb des Leistungsnachweises ist neben dem
      erfolgreichen Ablegen der Prüfung die durchgängige Anwesenheit in
      der Veranstaltung erforderlich!
   Zusatzqualifikationen (ZQ)
      • mindestens 2 SWS, höchstens 4 SWS
Hauptstudium: SQ
Zu den Angeboten im Bereich der Schlüsselqualifikationen
i.S.v.§28 III SPO zählen insbesondere:

      −Vertragsgestaltung,
      −außergerichtliche Konfliktlösung und Mediation,
      −Rhetorik,
      −Verhandlungsmanagement,
      −Vernehmungslehre,
      −anwaltliche Tätigkeit,
      −Moot-Court-Veranstaltungen
Hauptstudium: SQ
• Fakultätsinternes Schlüsselqualifikationsangebot:
   – begrenzte Platzzahl
   – Anmeldung über viaCampus erforderlich
   – Häufig als Blockveranstaltungen am Wochenende (Fr/Sa/So)

• Angebote des Zentrums für Lehre und Lernen (ZLL, ehemals ZSFL)
   – begrenzte Platzzahl
   – Anmeldung erforderlich, es gilt grundsätzlich: first come, first serve
   – teilweise verblockt, aber häufig halb- oder ganzsemestrig
SQ: Anmeldung
 Anmeldung zum fakultätsinternen SQ-Angebot:
 • Online-Anmeldung wird gestaffelt zu mehreren Terminen
   freigeschaltet
 • aktuelle Übersicht zu allen angebotenen Schlüsselqualifikationen
   im Vorlesungsverzeichnis (viaCampus) sowie auf der Homepage
   der Fakultät
 • Elektronische Platzvergabe nach dem Zufallsprinzip; höhere
   Fachsemester werden idR bevorzugt
 • Benachrichtigung nach der Platzvergabe über viaCampus an Ihre
   Uni-Email-Adresse
 • keine Erinnerung durch das Dekanat
SQ & ZQ: Anmeldung über viaCampus

• während des Belegungszeitraumes ist der Zeitpunkt der
  Anmeldung nicht relevant für die spätere Platzvergabe
• Wenn Präsenz-Veranstaltung:Studierende, die keinen Platz
  erhalten haben, können zum ersten Präsenz-Veranstaltungstag
  der jeweiligen Schlüssel- oder Zusatzqualifikation gehen, um
  eventuell noch einen kurzfristig nicht in Anspruch
  genommenen Platz zu erhalten
• Achtung! Ihr Platz wird anderweitig vergeben, wenn Sie nicht
  pünktlich zur Veranstaltung erscheinen!
Hauptstudium: ZQ

Zu den Zusatzqualifikationen gehört nach § 28 Abs. 4 SPO der
erfolgreiche Besuch
   − einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen
     Veranstaltung oder
   − eines rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurses
     oder
   − die erfolgreiche Teilnahme an einer fremdsprachigen
     rechtswissenschaftlichen Veranstaltung an einer
     ausländischen Universität.
Hauptstudium: ZQ

 Der Nachweis der Fremdsprachenkompetenz ist im Umfang von
  2 SWS zwingend (siehe dazu § 5a Abs. 2 Satz 2 DRiG)
 Grundsätzlich ist die Fremdsprache frei wählbar; Fremdsprache
  in diesem Sinne ist jede Sprache außer Deutsch.
 Üblicherweise wählen die meisten Studierenden die
  Fremdsprache Englisch; daher ist das Angebot insoweit auch
  regelmäßig am umfangreichsten.
Fremsprachenkompetenz
ZQ: Fremdsprachennachweis
 Sprachkurs sollte nicht vor dem 3. Fachsemester absolviert werden;
  lt. Studienverlaufsplan vorgesehen für das Hauptstudium, insbesondere
  für das 4./6./8. Fachsemester

 sollten keine oder nicht ausreichende Vorkenntnisse in              der
  gewählten    Sprache    vorliegen       vorherige      Teilnahme    an
  Allgemeinsprachkursen des Sprachenzentrums erforderlich

 bei Vorkenntnissen ist dann zwingend ein Einstufungstest zu
  absolvieren (wird jedes Semester vor Beginn der Vorlesungen angeboten
  und ist für 2 Semester gültig)
 nähere Informationen dazu auf der Homepage des Sprachenzentrums
Fremsprachenkompetenz
ZQ: fakultätsübergreifende LV
Zu den Zusatzqualifikationen gehört (fakultativ) außerdem der Besuch einer
fakultätsübergreifenden universitären Lehrveranstaltung:
 §28 Abs. 5 SPO: Grundlagenveranstaltungen der Kulturwissenschaftlichen
  und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät nach Beschluss des
  Prüfungsausschusses
 für alle SPB, z.B. „Externes Rechnungswesen für Einsteiger“ (Wiwi, SoSe)
  oder „Recht und Politik im historischen Kontext“ (Kuwi, WiSe)
 ansonsten ist eine sinnvolle Ergänzung des gewählten SPB erforderlich
  (zum Verfahren siehe Abs. 6), wie z.B. ViaMun für SPB 3 (Völkerrecht)

                                                                        25
ZQ: fakultätsübergreifende LV
Auslandsstudium

 Empfehlung: frühestens nach Bestehen der Zwischenprüfung
 Anerkennung:
  • Beratung bei Abteilung für Internationale Angelegenheiten bzw.
    Studienfachberatung oder Erasmus-Beauftragter rechtzeitig vor dem
    Auslandssemester
  • Klärung der Anerkennungsfähigkeit von Lehrveranstaltungen über die
    Abteilung für Internationale Angelegenheiten
 Ansprechpersonen:
  • Juristische Fakultät (Erasmus-Beauftragte): Prof. Dr. Carmen Thiele, HG 122
  • Abteilung für Internationale Angelegenheiten: Katja Herzel, AM 208
Bachelor of Laws (LL.B.)
Für ausführliche Informationen zum in den Studiengang
integrierten Abschluss „Bachelor of Laws“ konsultieren Sie bitte:
1. die für Sie maßgebliche Prüfungsordnung
2. die PPP aus der Informationsveranstaltung, die im Dezember stattgefunden
hat und auf der Homepage abrufbar ist:
https://www.rewi.europa-uni.de/de/studium/rechtswissenschaft/infoveranstaltung/index.html
3. die Informationen auf der Homepage:
https://www.rewi.europa-uni.de/de/studium/bachelor_of_laws/index.html

In dieser Präsentation/Informationsveranstaltung erfolgt (aus Zeitgründen) nur
eine verkürzte Information.
Übergangsregelungen in § 12
Abs. 3: Studierende, die ihr Studium im Studiengang Rechtswissenschaft vor dem 01.10.2020
an der EUV aufgenommen haben, legen ihre Prüfungen nach der Prüfungsordnung für den
Abschluss „Bachelor des deutschen Rechts“ vom 5.12.2012, zuletzt geändert durch
Änderungssatzung vom 16.04.2014, spätestens bis zum 30.09.2022, ab.

 Erwerb des LL.B. (Titelerwerb) nach Maßgabe der PO-Bachelor 2012 ist spätestens bis zum
  30.09.2022 möglich:

     Zwischenprüfungsleistungen (= Module 1 bis 3) wie bisher

     Leistungskontrollen im Hauptstudium: 1 Klausur in der Übung wie bisher

     keine EuR-Klausur wie bisher

 Achtung: Bei freiwilligem vorzeitigen Wechsel zur SPO 2019 wechseln Sie automatisch
  auch zur PO-Bachelor 2019! Der Titelerwerb ist dann hinsichtlich aller zu erbringenden
  Prüfungsleistungen nur (noch) nach Maßgabe der PO-Bachelor 2019 möglich!
Übergangsregelungen in § 12
Abs. 5: Die Prüfungsordnung für den Abschluss „Bachelor des deutschen Rechts“ vom
5.12.2012, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 16.04.2014, tritt zum 30.09.2022
außer Kraft.

 Alle, die den Bachelortitel nicht bis zum 30.09.2022 nach der PO-Bachelor 2012 erwerben,
  können diesen ab dem 01.10.2022 nur noch nach Maßgabe der PO-Bachelor 2019
  erwerben.

 Regelstudienzeit: 6 Fachsemester

 Wenn Sie jetzt im 4. FS sind, ist der Erwerb noch nach der alten PO möglich, wenn Sie Ihr
  Studium nach dem Studienverlaufsplan absolvieren (3.-6. Fachsemester)
Bachelorleistungen
 Alle Leistungen, die Sie für den Erwerb des LL.B. erbringen müssen, sind
  in§5 der (jeweiligen) Prüfungsordnung geregelt und im (jeweiligen)
  Modulplan dargestellt (Anhang 1).
 Um den Abschluss zu erwerben, müssen Sie grundsätzlich alle Leistungen
  erbringen, die Voraussetzung für die Meldung zur staatlichen
  Pflichtfachprüfung sind.
 Hinzukommen 15 ECTS-Punkte im Profilfach und mit der neuen PO die
  Vorlesungsabschlussklausur im Europarecht.
 Die PO-Bachelor 2012 ist in den Anforderungen „spiegelbildlich“ zur SPO
  2016 – die PO-Bachelor 2019 ist in den Anforderungen „spiegelbildlich“ zur
  SPO 2019.
Profilfach
   Im Profilfach "Wirtschaft" haben Sie die Möglichkeit, jede angebotene Lehrveranstaltung
    (haben i.d.R. immer 6 ECTS) der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät zu besuchen.
   Im Profilfach "Kultur„ können Sie aus allen Lehrveranstaltungen der Module 1a, 2a und
    3a des Bachelorstudiengangs "Kulturwissenschaften" wählen. Diese Veranstaltungen
    haben i.d.R. 6 ECTS-Punkte und sind ohne Teilnahmebeschränkung (z.B. Einführung in die
    Kulturwissenschaften, Einführung in die Kulturgeschichte, Einführung in die
    Politikwissenschaft etc.).
   Jede besuchte Lehrveranstaltung, in der Sie keine Leistung erbringen, wird mit 3 ECTS-
    Punkten angerechnet.
   Das Lehrangebot beider Fakultäten ist in viaCampus veröffentlicht.
   Es wird dringend gebeten davon abzusehen, die Dozierenden um die Ausstellung von Teil-
    nahmebescheinigungen (sind nicht erforderlich!) bzw. um eine andere Form der Prüfung
    als die für die Veranstaltung vorgesehene zu bitten.
Praktikumsbericht

 Im Modul 9 ist als Prüfungsleistung ein Praktikumsbericht anzufertigen.
 Das Career Center (Manuela Haake, praktikum-rewi@europa-uni.de) führt die
  Anerkennung der Pflichtpraktika im Rahmen des "Bachelor of Laws" im
  Auftrag des Prüfungsausschusses durch. Dazu reichen Sie einen
  Praktikumsbericht und die Bestätigung des Praktikumsgebers über die
  Ableistung des Praktikums ein. Nähere Informationen sowie die (jeweilige)
  Praktikumsrichtlinie finden Sie auf der Homepage des Career Center.
 Bitte stellen Sie erst den entsprechenden Anerkennungsantrag, wenn Sie
  die Praktika vollständig (d.h. alle 13 Wochen) abgeleistet haben.
Anmeldung zur Bachelorarbeit nach der PO-Bachelor 2012

 Die (reguläre) Anmeldung zur Bachelorarbeit setzt gemäß §7
  Abs. 2 Satz 1 den erfolgreichen Abschluss der Module 1 bis 6
  voraus.
 Die Prüfung dieser Voraussetzungen nimmt die Mitarbeiterin
  des Prüfungsamtes (Frau Fürst-Herfert) vor. Die schriftliche
  Bestätigung des Prüfungsamtes reichen Sie bitte vor Vergabe
  eines Seminarthemas im jeweiligen Sekretariat des Lehrstuhls
  oder der Professur, an dem oder an der das SPB-Seminar
  angeboten wird, ein.
 (derzeit: elektronische Abwicklung per E-Mail)
Vorzeitige Zulassung zur Bachelorarbeit nach der PO-Bachelor 2012

 ist nach §7 Abs. 2 Satz 2 bei Vorliegen folgender Voraussetzungen
   möglich:
    erfolgreicher Abschluss der Module 1 bis 3,
    erfolgreicher Abschluss des Modul für Fortgeschrittene, das dem SPB-
       Seminar, in dessen Rahmen die Bachelorarbeit angefertigt werden soll,
       zuzuordnen ist und
    insgesamt mind. 120 ECTS-Punkte erworben wurden
   Diese 3 Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen!
 Antrag an den Prüfungsausschuss (kein Formular) erforderlich; Einreichung
  im Dekanat. (derzeit: elektronische Abwicklung per E-Mail)
Anmeldung zur Bachelorarbeit nach der PO-Bachelor 2019

Die Anmeldung ist nach§7 bei Vorliegen folgender
Voraussetzungen möglich:
    erfolgreicher Abschluss der Module 1 bis 3,
    erfolgreicher Abschluss des Modul für Fortgeschrittene, das
      dem SPB-Seminar, in dessen Rahmen die Bachelorarbeit
      angefertigt werden soll, zuzuordnen ist und
    insgesamt mind. 120 ECTS-Punkte erworben wurden
   Diese 3 Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen!

                                                               36
Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung
 Bestandteile & Gewichtung:
    Hausarbeit: 60%
    mündliche Prüfung: 40%
 Zeitpunkt:
    Variante 1: SPB-Prüfung vor staatlicher Pflichtfachprüfung – 6./7. Fachsemester
    Variante 2: SPB-Prüfung nach staatlicher Pflichtfachprüfung – 8./9. Fachsemester
 Inhalt: siehe Anlage 2 zur SPO
Ausführliche Informationen zur SPB-Ausbildung/Prüfung sowie zur staatlichen
Pflichtfachprüfung erhalten Sie in der Informationsveranstaltung am
kommenden Mittwoch, den 21. April von 13:00-14:30!
Allgemeine Informationen

 Das Vorlesungsverzeichnis wird ständig aktualisiert! Informieren
  Sie sich regelmäßig in viaCampus.
 Jede angehende Juristin und jeder angehende Jurist sollte die
  für ihren/seinen Studiengang geltende Studien- und
  Prüfungsordnung (SPO 2019) sowie das Brandenburgische
  Juristenausbildungsgesetz (BbgJAG) und die Brandenburgische
  Juristenausbildungsordnung (BbgJAO) genau studiert haben!
Allgemeine Informationen

Liebe Studierende, bitte nutzen Sie für die Kommunikation mit der Juristischen
Fakultät Ihre Uni-E-Mail-Adresse und lesen Sie diesen Account regelmäßig!
Warum?
 über „jura-news@...“ wird über aktuelle Veranstaltungen,
    Informationsveranstaltungen, wichtige Termine und Fristen etc. informiert
 die Studienfachberatung und andere Stellen der Universität
    kommunizieren mit Ihnen ausschließlich über Ihre Uni-E-Mail-Adresse
Wir informieren Sie auch über
social media:
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   https://www.instagram.com/jura_viadrina/
Studienfachberatung

Persönliche Sprechstunde als BBB-Videokonferenz:
      Dienstag: 11-12 Uhr & Donnerstag: 13-14 Uhr
         nach vorheriger Terminanfrage per E-Mail

           Telefonische Sprechstunde:
        Montag: 13-14 Uhr & Donnerstag: 14-15 Uhr
            oder jederzeit per E-Mail:
        jura-studienberatung@europa-uni.de
Wir wünschen Ihnen
einen guten Start in das
Sommersemester 2021!
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