Informationsveranstaltung zum Hauptstudium im Studiengang Rechtswissenschaft am 14. April 2021
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Ablauf und Gestaltung des Hauptstudiums (4./5. Fachsemester) Integrierter Bachelorabschluss Ausblick auf die Ausbildung/Prüfung im Schwerpunktbereich
Aufbau des rechtswissenschaftlichen Studiums Erste juristische Prüfung („Staatsexamen“) staatliche universitäre Pflichtfach- SPB-Prüfung prüfung (GJPA) Schwerpunkt- Uni- bereich (SPB) rep Leistungskontrollen Schlüssel- und Zusatzqualifikation Hauptstudium inte- grierter LL.B. Zwischen- prüfung Grundstudium
Vorbemerkungen Dieser Präsentation liegt die Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft von 2019 zugrunde. Übergangsregelung in§55 Abs. 4 SPO 2019: Studierende, die ihr Studium in diesem Studiengang vor dem 01.10.2020 aufgenommen und die Zwischenprüfung zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestanden haben, legen ihre Prüfungen für die Zwischenprüfung nach den zum Zeitpunkt ihrer Immatrikulation geltenden Vorschriften, spätestens bis zum 30.09.2022, ab. Mit Bestehen der Zwischenprüfung werden das Studium und die Prüfungen nach dieser Studien- und Prüfungsordnung fortgeführt und abgeschlossen. Ab bestandener Zwischenprüfung gilt für alle weiteren Leistungen die SPO 2019.
FAQ 1 Q: Wie kann ich prüfen, nach welcher Studien- und Prüfungsordnung (SPO) ich aktuell studiere? Answer: Loggen Sie sich bei viaCampus ein. Nach dem Login werden Sie auf folgende Seite weitergeleitet: Sie sind hier: Startseite => Prüfungsverwaltung => Prüfungsan- und abmeldung Dort wird Ihnen eine Ordnerstruktur angezeigt und der oberste Ordner enthält die Jahreszahl der SPO, nach der Sie aktuell studieren. Bei denjenigen, die aufgrund der Übergangsregelung in § 55 Abs. 4 SPO 2019 in die SPO 2019 überführt werden, wird die Jahreszahl der SPO zum Stichtag 01.06.2021, 01.12.2021 und 01.06.2022 korrigiert.
Studienverlauf im 4./5. Fachsemester FAQ 2: In welchem Semester wird die Vorlesung „Baurecht“ angeboten? Answer: Im akademischen Jahr 2020/2021 wird die Vorlesung noch entsprechend dem Studienverlaufsplan zur SPO 2016 angeboten, d.h. im Wintersemester 2020/21 und nicht im Sommersemester 2021. Die Vorlesung wird sodann im akademischen Jahr 2021/2022 letztmalig nach dem Studienverlaufsplan zur SPO 2016 angeboten, d.h. im Wintersemester 2021/22 und auch erstmalig entsprechend dem Studienverlaufsplan zur SPO 2019 angeboten, d.h. ab dem Sommersemester 2022 regelmäßig im Sommersemester.
Studienverlauf im 4./5. Fachsemester FAQ 3: In welchem Semester wird die Vorlesung „Europarecht“ angeboten? Answer: Im akademischen Jahr 2020/2021 werden Vorlesung & AG noch entsprechend dem Studienverlaufsplan zur SPO 2016 angeboten, d.h. im Sommersemester 2021 und nicht auch/schon im Wintersemester 2020/2021. Ab dem akademischen Jahr 2021/2022 werden Vorlesung & AG dann entsprechend dem Studienverlaufsplan zur SPO 2019, d.h. regelmäßig im Wintersemester, beginnend ab dem Wintersemester 2021/2022 angeboten. Wir bieten die Vorlesung inkl. AG jetzt 2x direkt nacheinander an.
Hauptstudium: Leistungskontrollen § 32 Abs. 1 Satz 1: Die Leistungskontrollen sind bestanden, wenn in jedem Hauptrechtsgebiet eine Hausarbeit für Fortgeschrittene und in der Übung zwei Klausuren in beliebigen Semestern mit Erfolg, d.h. mindestens mit der Bewertung „ausreichend“ (4 Punkte), angefertigt wurden. erforderlich ist jeweils das Bestehen von 2 Klausuren in beliebigen (nicht notwendig aufeinanderfolgenden) Semestern erforderlich ist jeweils das Bestehen von 1 Hausarbeit (keine Änderung zur SPO 2016) Übung (Klausur) und Hausarbeit müssen nicht innerhalb eines Semesters geschrieben werden (keine Änderung zur 2016) § 32 Abs. 1 Satz 2: In der Übung im Öffentlichen Recht müssen die zwei Klausuren in verschiedenen Teilrechtsgebieten angefertigt werden. Beispiel: die Leistungskontrolle im Öffentlichen Recht ist nicht bestanden, wenn Sie in zwei (verschiedenen) Semestern jeweils die Klausur zum Polizeirecht bestehen § 32 Abs. 1 Satz 3: Eine Wiederholung zur Notenverbesserung ist möglich.
Hauptstudium: Leistungskontrollen Im Hauptstudium sollen die Studierenden durch studienbegleitende Leistungskontrollen nachweisen, dass sie die für die erste juristische Prüfung notwendigen Kenntnisse in den Pflichtfächern erworben haben und diese auf Sachverhalte anzuwenden verstehen (§ 29 SPO). § 30 Abs. 4 Satz 1: Die Bearbeitungszeit für die Klausuren beträgt mindestens 180 Minuten. die/der Dozierende entscheidet über den konkreten Umfang (180 oder 240 Minuten) die Erhöhung der Bearbeitungszeit auf mindestens 3-stündige Klausuren in der Übung soll zu einer besseren Vorbereitung auf die staatliche Pflichtfachprüfung führen, in dem der „Sprung“ von der 2-stündigen zur 5-stündigen Klausur verkleinert wird Im Zivilrecht haben die Klausuren schwerpunktmäßig die ersten 3 Bücher des BGB zum Gegenstand; zur besseren Vorbereitung auf die staatliche Pflichtfachprüfung haben sich die ProfessorInnen aber darauf verständigt, dass künftig in jeder Klausur in der Übung auch die weiteren Teilrechtgebiete (ZPO, FamR, ErbR, IndividualArbR, HandelsR und GesellschaftsR) mit abgeprüft werden (d.h. insbesondere in Form von Zusatzfragen) sollen.
Hauptstudium: Leistungskontrollen Teilnahmevoraussetzungen für Übungen (Klausuren) - §31 SPO: • (alternativ): - Zwischenprüfung - min. 2 der dem jeweiligen Hauptrechtsgebiet zugeordneten Vorlesungsabschlussklausuren - 1 Vorlesungabschlussklausur und 1 Hausarbeit für AnfängerInnen aus dem jeweiligen Hauptrechtsgebiet - Anmeldung erforderlich (seit SoSe 2020) Teilnahmevoraussetzungen für Hausarbeiten für Fortgeschrittene: - keine - keine Anmeldung erforderlich
Anmeldepflicht für die Klausuren in der Übung für Fortgeschrittene § 30 Abs. 3: Zu den Klausuren im Rahmen der Übung haben sich die Studierenden innerhalb der Meldefrist beim Prüfungsamt elektronisch anzumelden. Die Meldefrist wird rechtzeitig zu Beginn der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters elektronisch bekannt gegeben. Für jede im Rahmen der Übung angebotene Klausur ist eine separate Anmeldung erforderlich. § 23 Abs. 3 bis 6 gelten entsprechend. Einer Anmeldung zu den Falllösungshausarbeiten für Fortgeschrittene bedarf es nicht. Diese Anmeldepflicht besteht bereits seit dem 01.04.2020, weil auch die SPO 2016 durch die Änderungssatzung entsprechend geändert wurde. Die Anmeldung erfolgt – wie Sie das von den Vorlesungsabschlussklausuren aus dem Grundstudium kennen – elektronisch über viaCampus. Bei fehlender Anmeldung ist eine Teilnahme an der betreffenden Prüfung ausgeschlossen; eine trotzdem erbrachte Prüfungsleistung wird nicht bewertet (§ 23 Abs. 4). Eine nachträgliche gebührenpflichtige Anmeldung ist nicht möglich (Beschluss des Prüfungsausschusses). Siehe dazu auch die jura-news vom 31.03.2021
Anmeldepflicht für die Klausuren in der Übung für Fortgeschrittene Die Anmeldung zu den Klausuren im Rahmen der Übung ist ab dem 01.04.2021 bis 2 Wochen vor dem jeweiligen Klausurtermin möglich. Eine Abmeldung (Rücktritt ohne Angabe von Gründen) von der Klausur über viaCampus ist bis jeweils 1 Woche vor dem jeweiligen Klausurtermin möglich.
Hauptstudium: SQ & ZQ Schlüssel- und Zusatzqualifikationen gemäߧ28 SPO: Die Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums werden durch Fächer ergänzt, die den Schlüssel- oder den Zusatzqualifikationen zuzurechnen sind. Gesamtstundenzahl, §28 II SPO: 8 SWS Schlüsselqualifikationen (SQ) • mindestens 4 SWS, höchstens 6 SWS Achtung: Für den Erwerb des Leistungsnachweises ist neben dem erfolgreichen Ablegen der Prüfung die durchgängige Anwesenheit in der Veranstaltung erforderlich! Zusatzqualifikationen (ZQ) • mindestens 2 SWS, höchstens 4 SWS
Hauptstudium: SQ Zu den Angeboten im Bereich der Schlüsselqualifikationen i.S.v.§28 III SPO zählen insbesondere: −Vertragsgestaltung, −außergerichtliche Konfliktlösung und Mediation, −Rhetorik, −Verhandlungsmanagement, −Vernehmungslehre, −anwaltliche Tätigkeit, −Moot-Court-Veranstaltungen
Hauptstudium: SQ • Fakultätsinternes Schlüsselqualifikationsangebot: – begrenzte Platzzahl – Anmeldung über viaCampus erforderlich – Häufig als Blockveranstaltungen am Wochenende (Fr/Sa/So) • Angebote des Zentrums für Lehre und Lernen (ZLL, ehemals ZSFL) – begrenzte Platzzahl – Anmeldung erforderlich, es gilt grundsätzlich: first come, first serve – teilweise verblockt, aber häufig halb- oder ganzsemestrig
SQ: Anmeldung Anmeldung zum fakultätsinternen SQ-Angebot: • Online-Anmeldung wird gestaffelt zu mehreren Terminen freigeschaltet • aktuelle Übersicht zu allen angebotenen Schlüsselqualifikationen im Vorlesungsverzeichnis (viaCampus) sowie auf der Homepage der Fakultät • Elektronische Platzvergabe nach dem Zufallsprinzip; höhere Fachsemester werden idR bevorzugt • Benachrichtigung nach der Platzvergabe über viaCampus an Ihre Uni-Email-Adresse • keine Erinnerung durch das Dekanat
SQ & ZQ: Anmeldung über viaCampus • während des Belegungszeitraumes ist der Zeitpunkt der Anmeldung nicht relevant für die spätere Platzvergabe • Wenn Präsenz-Veranstaltung:Studierende, die keinen Platz erhalten haben, können zum ersten Präsenz-Veranstaltungstag der jeweiligen Schlüssel- oder Zusatzqualifikation gehen, um eventuell noch einen kurzfristig nicht in Anspruch genommenen Platz zu erhalten • Achtung! Ihr Platz wird anderweitig vergeben, wenn Sie nicht pünktlich zur Veranstaltung erscheinen!
Hauptstudium: ZQ Zu den Zusatzqualifikationen gehört nach § 28 Abs. 4 SPO der erfolgreiche Besuch − einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder − eines rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurses oder − die erfolgreiche Teilnahme an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung an einer ausländischen Universität.
Hauptstudium: ZQ Der Nachweis der Fremdsprachenkompetenz ist im Umfang von 2 SWS zwingend (siehe dazu § 5a Abs. 2 Satz 2 DRiG) Grundsätzlich ist die Fremdsprache frei wählbar; Fremdsprache in diesem Sinne ist jede Sprache außer Deutsch. Üblicherweise wählen die meisten Studierenden die Fremdsprache Englisch; daher ist das Angebot insoweit auch regelmäßig am umfangreichsten.
Fremsprachenkompetenz
ZQ: Fremdsprachennachweis Sprachkurs sollte nicht vor dem 3. Fachsemester absolviert werden; lt. Studienverlaufsplan vorgesehen für das Hauptstudium, insbesondere für das 4./6./8. Fachsemester sollten keine oder nicht ausreichende Vorkenntnisse in der gewählten Sprache vorliegen vorherige Teilnahme an Allgemeinsprachkursen des Sprachenzentrums erforderlich bei Vorkenntnissen ist dann zwingend ein Einstufungstest zu absolvieren (wird jedes Semester vor Beginn der Vorlesungen angeboten und ist für 2 Semester gültig) nähere Informationen dazu auf der Homepage des Sprachenzentrums
Fremsprachenkompetenz
ZQ: fakultätsübergreifende LV Zu den Zusatzqualifikationen gehört (fakultativ) außerdem der Besuch einer fakultätsübergreifenden universitären Lehrveranstaltung: §28 Abs. 5 SPO: Grundlagenveranstaltungen der Kulturwissenschaftlichen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät nach Beschluss des Prüfungsausschusses für alle SPB, z.B. „Externes Rechnungswesen für Einsteiger“ (Wiwi, SoSe) oder „Recht und Politik im historischen Kontext“ (Kuwi, WiSe) ansonsten ist eine sinnvolle Ergänzung des gewählten SPB erforderlich (zum Verfahren siehe Abs. 6), wie z.B. ViaMun für SPB 3 (Völkerrecht) 25
ZQ: fakultätsübergreifende LV
Auslandsstudium Empfehlung: frühestens nach Bestehen der Zwischenprüfung Anerkennung: • Beratung bei Abteilung für Internationale Angelegenheiten bzw. Studienfachberatung oder Erasmus-Beauftragter rechtzeitig vor dem Auslandssemester • Klärung der Anerkennungsfähigkeit von Lehrveranstaltungen über die Abteilung für Internationale Angelegenheiten Ansprechpersonen: • Juristische Fakultät (Erasmus-Beauftragte): Prof. Dr. Carmen Thiele, HG 122 • Abteilung für Internationale Angelegenheiten: Katja Herzel, AM 208
Bachelor of Laws (LL.B.) Für ausführliche Informationen zum in den Studiengang integrierten Abschluss „Bachelor of Laws“ konsultieren Sie bitte: 1. die für Sie maßgebliche Prüfungsordnung 2. die PPP aus der Informationsveranstaltung, die im Dezember stattgefunden hat und auf der Homepage abrufbar ist: https://www.rewi.europa-uni.de/de/studium/rechtswissenschaft/infoveranstaltung/index.html 3. die Informationen auf der Homepage: https://www.rewi.europa-uni.de/de/studium/bachelor_of_laws/index.html In dieser Präsentation/Informationsveranstaltung erfolgt (aus Zeitgründen) nur eine verkürzte Information.
Übergangsregelungen in § 12 Abs. 3: Studierende, die ihr Studium im Studiengang Rechtswissenschaft vor dem 01.10.2020 an der EUV aufgenommen haben, legen ihre Prüfungen nach der Prüfungsordnung für den Abschluss „Bachelor des deutschen Rechts“ vom 5.12.2012, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 16.04.2014, spätestens bis zum 30.09.2022, ab. Erwerb des LL.B. (Titelerwerb) nach Maßgabe der PO-Bachelor 2012 ist spätestens bis zum 30.09.2022 möglich: Zwischenprüfungsleistungen (= Module 1 bis 3) wie bisher Leistungskontrollen im Hauptstudium: 1 Klausur in der Übung wie bisher keine EuR-Klausur wie bisher Achtung: Bei freiwilligem vorzeitigen Wechsel zur SPO 2019 wechseln Sie automatisch auch zur PO-Bachelor 2019! Der Titelerwerb ist dann hinsichtlich aller zu erbringenden Prüfungsleistungen nur (noch) nach Maßgabe der PO-Bachelor 2019 möglich!
Übergangsregelungen in § 12 Abs. 5: Die Prüfungsordnung für den Abschluss „Bachelor des deutschen Rechts“ vom 5.12.2012, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 16.04.2014, tritt zum 30.09.2022 außer Kraft. Alle, die den Bachelortitel nicht bis zum 30.09.2022 nach der PO-Bachelor 2012 erwerben, können diesen ab dem 01.10.2022 nur noch nach Maßgabe der PO-Bachelor 2019 erwerben. Regelstudienzeit: 6 Fachsemester Wenn Sie jetzt im 4. FS sind, ist der Erwerb noch nach der alten PO möglich, wenn Sie Ihr Studium nach dem Studienverlaufsplan absolvieren (3.-6. Fachsemester)
Bachelorleistungen Alle Leistungen, die Sie für den Erwerb des LL.B. erbringen müssen, sind in§5 der (jeweiligen) Prüfungsordnung geregelt und im (jeweiligen) Modulplan dargestellt (Anhang 1). Um den Abschluss zu erwerben, müssen Sie grundsätzlich alle Leistungen erbringen, die Voraussetzung für die Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung sind. Hinzukommen 15 ECTS-Punkte im Profilfach und mit der neuen PO die Vorlesungsabschlussklausur im Europarecht. Die PO-Bachelor 2012 ist in den Anforderungen „spiegelbildlich“ zur SPO 2016 – die PO-Bachelor 2019 ist in den Anforderungen „spiegelbildlich“ zur SPO 2019.
Profilfach Im Profilfach "Wirtschaft" haben Sie die Möglichkeit, jede angebotene Lehrveranstaltung (haben i.d.R. immer 6 ECTS) der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät zu besuchen. Im Profilfach "Kultur„ können Sie aus allen Lehrveranstaltungen der Module 1a, 2a und 3a des Bachelorstudiengangs "Kulturwissenschaften" wählen. Diese Veranstaltungen haben i.d.R. 6 ECTS-Punkte und sind ohne Teilnahmebeschränkung (z.B. Einführung in die Kulturwissenschaften, Einführung in die Kulturgeschichte, Einführung in die Politikwissenschaft etc.). Jede besuchte Lehrveranstaltung, in der Sie keine Leistung erbringen, wird mit 3 ECTS- Punkten angerechnet. Das Lehrangebot beider Fakultäten ist in viaCampus veröffentlicht. Es wird dringend gebeten davon abzusehen, die Dozierenden um die Ausstellung von Teil- nahmebescheinigungen (sind nicht erforderlich!) bzw. um eine andere Form der Prüfung als die für die Veranstaltung vorgesehene zu bitten.
Praktikumsbericht Im Modul 9 ist als Prüfungsleistung ein Praktikumsbericht anzufertigen. Das Career Center (Manuela Haake, praktikum-rewi@europa-uni.de) führt die Anerkennung der Pflichtpraktika im Rahmen des "Bachelor of Laws" im Auftrag des Prüfungsausschusses durch. Dazu reichen Sie einen Praktikumsbericht und die Bestätigung des Praktikumsgebers über die Ableistung des Praktikums ein. Nähere Informationen sowie die (jeweilige) Praktikumsrichtlinie finden Sie auf der Homepage des Career Center. Bitte stellen Sie erst den entsprechenden Anerkennungsantrag, wenn Sie die Praktika vollständig (d.h. alle 13 Wochen) abgeleistet haben.
Anmeldung zur Bachelorarbeit nach der PO-Bachelor 2012 Die (reguläre) Anmeldung zur Bachelorarbeit setzt gemäß §7 Abs. 2 Satz 1 den erfolgreichen Abschluss der Module 1 bis 6 voraus. Die Prüfung dieser Voraussetzungen nimmt die Mitarbeiterin des Prüfungsamtes (Frau Fürst-Herfert) vor. Die schriftliche Bestätigung des Prüfungsamtes reichen Sie bitte vor Vergabe eines Seminarthemas im jeweiligen Sekretariat des Lehrstuhls oder der Professur, an dem oder an der das SPB-Seminar angeboten wird, ein. (derzeit: elektronische Abwicklung per E-Mail)
Vorzeitige Zulassung zur Bachelorarbeit nach der PO-Bachelor 2012 ist nach §7 Abs. 2 Satz 2 bei Vorliegen folgender Voraussetzungen möglich: erfolgreicher Abschluss der Module 1 bis 3, erfolgreicher Abschluss des Modul für Fortgeschrittene, das dem SPB- Seminar, in dessen Rahmen die Bachelorarbeit angefertigt werden soll, zuzuordnen ist und insgesamt mind. 120 ECTS-Punkte erworben wurden Diese 3 Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen! Antrag an den Prüfungsausschuss (kein Formular) erforderlich; Einreichung im Dekanat. (derzeit: elektronische Abwicklung per E-Mail)
Anmeldung zur Bachelorarbeit nach der PO-Bachelor 2019 Die Anmeldung ist nach§7 bei Vorliegen folgender Voraussetzungen möglich: erfolgreicher Abschluss der Module 1 bis 3, erfolgreicher Abschluss des Modul für Fortgeschrittene, das dem SPB-Seminar, in dessen Rahmen die Bachelorarbeit angefertigt werden soll, zuzuordnen ist und insgesamt mind. 120 ECTS-Punkte erworben wurden Diese 3 Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen! 36
Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung Bestandteile & Gewichtung: Hausarbeit: 60% mündliche Prüfung: 40% Zeitpunkt: Variante 1: SPB-Prüfung vor staatlicher Pflichtfachprüfung – 6./7. Fachsemester Variante 2: SPB-Prüfung nach staatlicher Pflichtfachprüfung – 8./9. Fachsemester Inhalt: siehe Anlage 2 zur SPO Ausführliche Informationen zur SPB-Ausbildung/Prüfung sowie zur staatlichen Pflichtfachprüfung erhalten Sie in der Informationsveranstaltung am kommenden Mittwoch, den 21. April von 13:00-14:30!
Allgemeine Informationen Das Vorlesungsverzeichnis wird ständig aktualisiert! Informieren Sie sich regelmäßig in viaCampus. Jede angehende Juristin und jeder angehende Jurist sollte die für ihren/seinen Studiengang geltende Studien- und Prüfungsordnung (SPO 2019) sowie das Brandenburgische Juristenausbildungsgesetz (BbgJAG) und die Brandenburgische Juristenausbildungsordnung (BbgJAO) genau studiert haben!
Allgemeine Informationen Liebe Studierende, bitte nutzen Sie für die Kommunikation mit der Juristischen Fakultät Ihre Uni-E-Mail-Adresse und lesen Sie diesen Account regelmäßig! Warum? über „jura-news@...“ wird über aktuelle Veranstaltungen, Informationsveranstaltungen, wichtige Termine und Fristen etc. informiert die Studienfachberatung und andere Stellen der Universität kommunizieren mit Ihnen ausschließlich über Ihre Uni-E-Mail-Adresse
Wir informieren Sie auch über social media: https://www.facebook.com/viadrina.jura https://www.instagram.com/jura_viadrina/
Studienfachberatung Persönliche Sprechstunde als BBB-Videokonferenz: Dienstag: 11-12 Uhr & Donnerstag: 13-14 Uhr nach vorheriger Terminanfrage per E-Mail Telefonische Sprechstunde: Montag: 13-14 Uhr & Donnerstag: 14-15 Uhr oder jederzeit per E-Mail: jura-studienberatung@europa-uni.de
Wir wünschen Ihnen einen guten Start in das Sommersemester 2021!
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