Integration neue Mobilität in Immobilien - effizient und nachhaltig" - Branchentreff Watt 2.0 New Energy in Husum Tajo Adler - ADLER eMobility ...
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Branchentreff Watt 2.0 New Energy in Husum Integration neue Mobilität in Immobilien – effizient und nachhaltig“ Tajo Adler – ADLER eMobility Services GmbH Finn Streich -
Integration neue Mobilität in Immobilien Nr. Thema 1. ADLER als Partner an Ihrer Seite 2. Elektromobilität – eine zukunftsweisende Erfolgsstory 3. Elektromobilität – Voraussetzungen für Immobilienbesitzer und – Verwalter. 3.1. Übersicht über die planerischen Aspekte von Ladeinfrastruktur 3.2. Technische Aspekte für die Integration von Elektromobilität 3.3. Investitionen in Ladeinfrastruktur / Kosten 4. Elektromobilität brauch ganzheitliche Lösungen: Integration in erneuerbare Energiekonzepte 5. Anhang
1.ADLER ist als Partner an Ihrer Seite Sie wollen Ihre Immobilie auch energetisch innovativ und nachhaltig in den Bereichen Mobilität und Energieversorgung aufstellen? ADLER ist ihr Systempartner für die Themenfelder regenerative Energieversorgung & neue Mobilität: Seit 2011 Systemanbieter für die Beratung, Projektierung, Umsetzung und Betriebsführung ganzheitlich regenerativer Konzepte für Immobilien & Unternehmen Seit 2013 erfahrener Full-Service- Dienstleister für Ladeinfrastruktur für Elektromobilität Unser Mehrwert für Sie: Ein Ansprechpartner für die Planung & Umsetzung von Photovoltaik, Ladeinfrastruktur & Grünstrom etc.
2. Elektromobilität – eine zukunftsweisende Erfolgsstory • Das 1. E-Auto „Made in Germany“ Das erste bekannte Elektroauto, Seit 1997 baut Toyota den Prius als Der Nissan Leaf ist 2017 mit der Flocken Elektrowagen, wurde ersten teilelektrisch betriebenen seinem Vollelektroantrieb das im Jahre 1888 gebaut. Die Hybrid in Großserie. meistverkaufte E-Auto weltweit Coburger Maschinenfabrik A. Der maßgebliche Antrieb erfolgt mit 228.00 Einheiten. Flocken fertigte somit den ersten allerdings über dem vierrädrigen und elektrisch Verbrennermotor. angetriebenen Personenkraftwagen weltweit. Quelle: Wikipedia, NPE 2016
2. Elektromobilität – eine zukunftsweisende Erfolgsstory Faktencheck: Wie viele Elektroautos wurden in Deutschland zugelassen? Zulassungen Elektrofahrzeuge (BEV) Im Jahr 2017 wurden bis Dezember 25.056 Elektroautos (BEV) zugelassen Die Zahl der Zulassungen von Stromern hat sich von 2016 auf 2017 mehr als verdoppelt Quelle: Statista 2018
3. Elektromobilität: Voraussetzungen für Immobilien- besitzer und – Verwalter. Ab 2022 wird sich Elektromobilität von einem Nischen- in einen Massenmarkt wandeln.* Immobilienbesitzer- und Verwalter müssen sich auf diese Veränderungen einstellen! 1. Welche Kriterien müssen Sie bei der Planung Ihrer Ladeinfrastruktur beachten (nach Liegenschafts- und Standortanalyse? 2. Welche technischen Aspekte sind zu berücksichtigen? 3. Welche Investitionen sind nötig? * Im Sommer 2022 wird nach Berechnungen des Physikers Richard Randoll mindestens jeder zehnte Neuwagen weltweit ein E-Auto sein! http://www.spiegel.de/auto/aktuell/elektromobilitaet-der-durchbruch-kommt-2022-a-1166688.html
3.1. Übersicht über die planerischen Aspekte von Ladeinfrastruktur Am Anfang aller Planungen steht eine ausführliche Liegenschafts- und Standortanalyse, die unter anderem Antworten zu folgenden Faktoren liefert: • Bauliche Parameter: Die Anzahl muss an den jeweiligen geplanten Bedarf angepasst werden. Dafür ist ein Nutzungskonzept über Art und Umfang erforderlich. • Anordnung: Die Parkplätze sollten bevorzugt an den Außenwänden einer Tiefgarage, in der Nähe zum Verteilerraum und möglichst nebeneinander liegen. • Gestalt: Die Auswahl der Ladestation hängt von der Umgebungsbedingung ab und muss individuell geplant werden. • Kabel: Bei Neubauten sollten ausreichend Vorkehrungen (Anschlüsse, Leerrohre, Durchbrüche) für einen späteren, zusätzlichen Einbau von Ladeinfrastruktur mitgeplant werden. Die Auswahl der Ladestation bedingt die Leitungsverlegung und sollte schon bei der Planung festgelegt werden. Quelle: Praxisleitfaden Elektromobilität: http://www.hafencity.com/upload/files/files/HafenCity_Praxisleitfaden_Elektromobilitaet.pdf
3.1. Übersicht über die planerischen Aspekte von Ladeinfrastruktur …Weitere Kriterien: • Model / Stecker: In gemeinschaftlichen genutzten und halböffentlichen Garagen sollte das Laden über Mode 3 mit Typ-2 Stecker angeboten werden. • Identifizierung und Abrechnung: Achten Sie auf die entsprechende Identifizierung und Abrechnungs- möglichkeiten bei gemeinschaftlicher und öffentlicher Nutzung. • Vernetzung: Wir empfehlen eine Vernetzung mehrerer Ladesäulen untereinander. • Sicherheit: Die Einhaltung des Brandschutzes und eine ausreichende Belüftung sind vorab zu prüfen. Außerdem sollte ein Schutz vor Umwelteinflüssen Quelle: Praxisleitfaden Elektromobilität: und Vandalismus berücksichtigt werden. http://www.hafencity.com/upload/files/files/HafenCity_Praxisleitfaden_Elektromobilitaet.pdf
3.2. Technische Aspekte der Integration von Elektromobilität Wall-Box, AC-Normallader oder DC-Schnellader? Welches System brauchen Sie? • Die Wahl der System und der der Anzahl der Ladepunkte ist je nach Nutzung abzuwägen. • Ab vier Ladepunkten eignen sich so genannte Satellitenlösungen mit einer zentralen Steuereinheit. • In privaten Garagen reichen einfach Wall- Box System vollkommen aus. • DC-Schnelllader eigenen sich für das Laden in öffentlichen Tiefgaragen oder auf Firmenparkplätzen. Quelle: Praxisleitfaden Elektromobilität: http://www.hafencity.com/upload/files/files/HafenCity_Praxisleitfaden_Elektromobilitaet.pdf
3.2. Technische Aspekte für die Integration von Elektromobilität Für eine ausreichende Netzleistung für das Laden von Elektroautos gibt es folgende Möglichkeiten: • Bereitstellung von ausreichend Energie durch das EVU (Ausbau des Trafos) • Lade- und Lastmanagement • Und/ oder die Gewinnung von zusätzlicher Energie aus regenerativen Quellen wie Photovoltaik, um gleichzeitig eine positivere CO2-Bilanz zu erreichen. Quelle: Praxisleitfaden Elektromobilität: http://www.hafencity.com/upload/files/files/HafenCity_Praxisleitfaden_Elektromobilitaet.pdf
3.3. Investitionen für Ladeinfrastruktur und Investitionen Die Kosten der Ladeinfrastruktur richten sich nach dem vorher festgelegten Gesamtkonzept. Die Kosten der Installation von Ladeinfrastruktur hängen von einer Vielzahl variabler Parameter ab, die nicht verallgemeinert werden können. Insgesamt lassen sich die Kostenschätzungen aber in vier Kategorien unterteilen: 1. Planungskosten: Bedarfsermittlung, Einbeziehung von Experten, Eigentümern, Betreibern und Energieversorgern, Einholen von nötigen Genehmigungen (ABH) etc. 2. Anschaffungen Ladestation, Schaltanlage, Sicherungen, Zähler, Kabel, Kabelpritschen, Schilder etc. 3. Installation Montage der Ladestationen, Vernetzung, Kabel verlegen und anschließen, Markierungen anbringen, bauliche Maßnahmen 4. Betrieb/Wartung Strom, Serviceunternehmen (Updates, Entstörung), Wartung, juristische Beratung etc. 5. TÜV-Abnahme: Zertifizierung, Prüfung etc.
5.Elektromobilität braucht ganzheitliche Lösungen! • Elektromobilität steht besonders dann für ein nachhaltiges Energiekonzept, wenn die Antriebstechnologie aus erneuerbaren Energien gespeist wird. Deshalb sind ganzheitliche Lösungen für eine gezielte Reduktion der gesamten CO2-Bilanz gefragt. Wie ist dies unkompliziert und kosteneffizient möglich?
5.1. Integration in Erneuerbare Energiekonzepte Die Antwort der ADLER Smart Solutions auf E-Mobile diese Herausforderung: Ladeinfrastruktur kann Die Kopplung von Nutzer regenerativer Ladeinfrastruktur im Energiequellen, wie z.B. Immobiliensektor mit PV oder Windenergie nachhaltigen sein. Fahrzeuge können Energiekonzepten. aber auch als Energiespeicher in intelligente Energiekonzepte Die Integration von eingebunden werden Ladeinfrastruktur in den Planungs- und Projektierungsprozess von Quartiers- und Immobilienprojekten ist deutlich günstiger als die Nachrüstung Quelle: eigene Darstellung
6. ADLER eMobility Services GmbH Ihr kompetenter Rund-Um-Service-Partner für Ladeinfrastruktur:
7. Kontakt Dipl. oec. Tajo Adler ADLER eMobility Services GmbH adler@adleremobility.de Glüsinger Straße 92 21217 Seevetal Tel.: 0049 4105 676 85 51 Mobil: 0049 172 423 0 654 Tel.: 0049 4105 676 85 51 Fax: 0049 4105 676 85 59 www.adleremobility.de
8.Quellen • BMVI:http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/G/kompakt-elektro-mobilitaet.html?nn=13190 • Nationale Plattform Elektromobilität: http://nationale-plattform-elektromobilitaet.de/themen/ladeinfrastruktur/#tabs • Schaufenster Elektromobilität/Ökoinstitut/TCO-Rechner: http://schaufenster- elektromobilitaet.org/de/content/service/tco_rechner/TCO-Rechner.html • Zulassungszahlen: Mariordo https://en.wikipedia.org/wiki/Plug- in_electric_vehicles_in_Germany#/media/File:PEV_Registrations_Germany_2010_2014.png • http://www.isi.fraunhofer.de/isi-wAssets/docs/x/de/publikationen/elektromobilitaet_broschuere.pdf • https://newmotion.com/de_DE • https://www.plugsurfing.com/de/ • Keba: http://www.keba.com/de/emobility/elektromobilitaet • Circontrol: http://circarlife.com/en/products/quick-charge/compact • Tesla: https://www.tesla.com/de_DE/supercharger • ZEW-Paper: Innovation als Erfolgsfaktor der deutschen Industrie: https://ejournals.duncker- humblot.de/doi/pdf/10.3790/vjh.84.1.13 • LIDL: eTruck: https://www.lidl.de/de/lidl-faehrt-gruen-elektro-lkw-geht-in-deutschland-an-den-start/s7372477 • Statista: Zulassungszahlen Elektroautos: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/244000/umfrage/neuzulassungen-von- elektroautos-in-deutschland/ • http://www.hafencity.com/upload/files/files/HafenCity_Praxisleitfaden_Elektromobilitaet.pdf
Elektromobilität in der Wohnungswirtschaft Elektromobilität in der Wohnungswirtschaft Rechtlicher Rahmen im Überblick Rechtsanwälte Streich & Kollegen| Schlosserstraße 15 | 70180 Stuttgart | Tel. +49 711 60 70 280 | info@raestreich.de | www.raestreich.de Seite 17
Elektromobilität in der Wohnungswirtschaft Rechtsanwälte Streich & Kollegen Rechtsanwälte Streich & Kollegen| Schlosserstraße 15 | 70180 Stuttgart | Tel. +49 711 60 70 280 | info@raestreich.de | www.raestreich.de Seite 18
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Elektromobilität in der Wohnungswirtschaft Elektromobilität in der Wohnungswirtschaft Tankst du noch oder lädst du schon? Rechtsanwälte Streich & Kollegen| Schlosserstraße 15 | 70180 Stuttgart | Tel. +49 711 60 70 280 | info@raestreich.de | www.raestreich.de Seite 20
Elektromobilität in der Wohnungswirtschaft Dein Nachbar setzt schon um… Elektromobilität und Wohnungsbau – die Branche wandelt sich! ✓ Wohnungswirtschaft und Erneuerbare Energien – eine langsame Entwicklung ✓ Erneuerbare Energien wurden vom Wohnungsmarkt lange Zeit als „fremd“ betrachtet ✓ Deutliche Marktentwicklungen in der Praxis sichtbar Erfolgreiche Unterzeichnung Rahmenvereinbarung im Wohnungsbau Rechtsanwälte Streich & Kollegen| Schlosserstraße 15 | 70180 Stuttgart | Tel. +49 711 60 70 280 | info@raestreich.de | www.raestreich.de Seite 21
Elektromobilität in der Wohnungswirtschaft Gute Gründe für Elektromobilität Gute Gründe, die zu einer Integration der Elektromobilität geführt haben 1. Erreichung der Klimaschutzziele ✓ Funktioniert nur mit umfänglichen Änderungen in allen Bereichen ✓ Entscheidung BVerwG vom 27.02.2018 – Das Diesel-Verkehrsverbot ist in Kraft ✓ Entscheidungen für die Städte Stuttgart und Düsseldorf dienen als Leitentscheidung ✓ Elektromobilität wird erheblich an Bedeutung zunehmen ✓ Politische Umsetzung durch aktive Einbindung aller Bürger in Versorgungsstrukturen ✓ Erste Umsetzung durch Mieterstromgesetz erfolgt ✓ Schaffung Anreize für aktive Bürgerbeteiligung ✓ Änderungen im Bereich EEG und EEG-Umlagebefreiungen stehen im Raum Rechtsanwälte Streich & Kollegen| Schlosserstraße 15 | 70180 Stuttgart | Tel. +49 711 60 70 280 | info@raestreich.de | www.raestreich.de Seite 22
Elektromobilität in der Wohnungswirtschaft Gute Gründe für Elektromobilität 2. Elektromobilität steigert die Wirtschaftlichkeit von Immobilien ✓ Photovoltaik und Elektromobilität – die ideale Kombination ✓ Dezentrale Energieversorgung – Energien vor Ort erzeugen und nutzen ✓ Einheitliche Konzepte / Quartierskonzepte ✓ Steigerung der Eigenversorgung (=Letztverbrauch) in erheblichem Maße ✓ Elektromobilität als wesentlicher Baustein, um Energiewende wirtschaftlich voranzutreiben (nicht nur ein ideeller Gedanke….) ✓ Immobilien ohne Elektromobilitäts-Konzept verlieren kontinuierlich an Wert ✓ Aufgrund gesetzlicher Veränderungen ✓ Verpflichtende Einführung im Bereich Neubau, erhebliche Umbaumaßnahmen und Verkehr Rechtsanwälte Streich & Kollegen| Schlosserstraße 15 | 70180 Stuttgart | Tel. +49 711 60 70 280 | info@raestreich.de | www.raestreich.de Seite 23
Elektromobilität in der Wohnungswirtschaft Gute Gründe für Elektromobilität 3. Preisbildung und rechtliche Einordnung ✓ Keine Verwendung des öffentlichen Netzes bedeutet ✓ Einsparung von öffentlichen Abgaben, Kosten und Umlagen beim Strompreis ✓ Strompreisvorteil von ca. 50% - Tendenz steigend ✓ Die Stromsteuer entfällt nach § 1a StromStV ✓ EEG-Umlage – Teilbefreiung auf 40% nach § 61b EEG 2017 möglich ✓ Rechtliche Klarstellung: Ladepunktbetreiber = Letztverbraucher; keine Stromlieferung! ✓ § 3 Nr. 25 EnWG ✓ § 2 Abs. 1 Nr. 8 MsbG ✓ Ladepunktbetreiber ist kein EVU; keine Verpflichtungen als EVU nach §§ 40, 42 EnWG Rechtsanwälte Streich & Kollegen| Schlosserstraße 15 | 70180 Stuttgart | Tel. +49 711 60 70 280 | info@raestreich.de | www.raestreich.de Seite 24
Elektromobilität in der Wohnungswirtschaft Gute Gründe für Elektromobilität 4. Adler eMobility Services GmbH – der Partner an der Seite ✓ Abnahme aller relevanten Leistungen ✓ Verträge, die eine Umsetzung erfolgreich werden lassen ✓ Anlagenverkauf ✓ Übernahme der Betreiberstellung und Pflichten hieraus ✓ Verträge über Wartung und Service ✓ Abwicklung des Strombezugs – 100 % Ökostrom aus der Region ✓ Laufende Abrechnungen je Ladepunkt ✓ Einzelverträge oder Rahmenvereinbarungen möglich Rechtsanwälte Streich & Kollegen| Schlosserstraße 15 | 70180 Stuttgart | Tel. +49 711 60 70 280 | info@raestreich.de | www.raestreich.de Seite 25
Elektromobilität in der Wohnungswirtschaft Gute Gründe für Elektromobilität 5. Der Rechtsrahmen befindet sich bereits im Wandel ✓ Änderungen im Mietrecht ✓ Mieter kann künftig Zustimmung des Vermieters für Errichtung Ladesäulen verlangen ✓ § 554b BGB-Entwurf – Änderungen zum Abbau von Ladehemmungen ✓ Geltende Rechtslage besagt: Einbau von Ladesäulen nicht mehr von vertragsgemäßem Gebrauch der Mietsache umfasst -> BGB-Entwurf beseitigt diese Situation ✓ Änderungen im WEG-Recht ✓ Künftig keine Zustimmung der Wohnungseigentümer für Errichtung von Ladesäulen mehr notwendig ✓ Regelung des § 22 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz sorgt für Integration der Elektromobilität Rechtsanwälte Streich & Kollegen| Schlosserstraße 15 | 70180 Stuttgart | Tel. +49 711 60 70 280 | info@raestreich.de | www.raestreich.de Seite 26
Elektromobilität in der Wohnungswirtschaft Besuchen Sie uns auf dem Messestand – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit Rechtsanwälte Streich & Kollegen| Schlosserstraße 15 | 70180 Stuttgart | Tel. +49 711 60 70 280 | info@raestreich.de | www.raestreich.de Seite 27
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