Interessentensuche für 3 Kleingärten in Greifenstein - Via Donau

 
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Interessentensuche für 3 Kleingärten in Greifenstein - Via Donau
Interessentensuche für 3 Kleingärten in Greifenstein
Allgemein:
Die gegenständliche Suche nach zukünftigen Bestandnehmern unterliegt nicht dem Bundesvergabegesetz
(BVergG). Die Bestandnehmerauswahl erfolgt durch freiwillige, öffentliche Bekanntmachung und ist einstufig.
Der Vertrag wird mit denjenigen abgeschlossen, die die Voraussetzungen dieser Interessentensuche am
besten erfüllen (siehe unten).

1. Auftraggeber
via donau – Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft mbH (im Folgenden kurz viadonau)
Donau-City-Straße 1, 1220 Wien
Homepage: http://www.viadonau.org

2. Zweck
Es werden im Rahmen der gegenständlichen Interessentensuche Bestandnehmer von insgesamt drei
verschiedenen Flächen (Fläche A in roter Farbe: ca. 210 m², Fläche B in blauer Farbe: ca. 210 m² sowie
Fläche C in grüner Farbe: ca. 450 m²) gesucht. Im Rahmen des Interessentenantrags ist die gewünschte
Fläche (siehe Lageplanskizze unter Pkt. 8 a) anzuführen.

Die jeweilige Einzelbestandsache soll im Zeitraum von 01.09.2021 bis 31.08.2031 als Kleingarten und zur
gärtnerischen Ausgestaltung und für Freizeitaktivitäten genutzt werden. Weiters ist das Aufstellen eines
Kleingartenhauses, nach davor einzuholender schriftlicher Zustimmung des Bestandgebers vom
Bestandnehmer auf eigene Kosten und im Ausmaß der im Rahmen der auf dieser Fläche gültigen
Flächenwidmung und weiterer öffentlich-rechtlicher Bestimmungen, gestattet. Andere Nutzungsformen sind
ausgeschlossen. Das bloße Vorhalten der Bestandfläche ist nicht gestattet und wirkt vertragsauflösend.

Pro Interessent wird nur eine Kleingartenfläche vergeben. Auf die Bestandnahme der gewünschten Fläche
besteht kein Anspruch seitens der Interessenten. viadonau behält sich vor, den Interessenten nach Maßgabe
der abgegebenen Angebote auch eine andere Fläche anzubieten.

3. Lage und Beschreibung
Die jeweiligen Einzelbestandflächen (2x ca. 210 m² und 1x ca. 450 m²) umfassen jeweils eine Teilfläche des
Grundstücks mit der GSt-Nr. 283, EZ 96 in der KG 20127 Greifenstein, welche sich im Eigentum von via
donau – Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft mbH befindet.

Bei den Bestandflächen handelt es sich um unbebaute, jedoch teilweise mit Maschendrahtzaun abgegrenzte
und mit Bäumen bestockte Flächen, die über eine Zufahrt von der angrenzenden ca. 250 m entfernten
Greifensteiner Hauptstraße L118 ca. bei Strom-km 1948,0 am rechten Ufer des Donaustroms (siehe
Lageplanskizze im Anhang) angebunden sind.

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4. Rechtliche Voraussetzungen
    •   Öffentlich-rechtlich: Alle erforderlichen behördlichen Bewilligungen sind vom jeweiligen
        Bestandnehmer auf eigene Kosten nach Abschluss eines Vertrages mit viadonau rechtzeitig zu
        erwirken.
    •   Privatrechtlich: Mit viadonau ist vor Erteilung der behördlichen Bewilligungen ein entgeltlicher
        Bestandvertrag über die Bestandsache abzuschließen.

Die jeweilige Bestandsache wird mit Abschluss des Vertrages mit viadonau in Bestand und Erhaltung des
jeweiligen Bestandnehmers unter dem Nutzungszweck eines Kleingartens gegeben.
Die jeweiligen Bestandnehmer haben auf eigene Kosten geplante Anlagen zu errichten, Instand zu halten
und zu betreiben. Diese Anlagen verbleiben im Eigentum des jeweiligen Bestandnehmers.
Eine Unterbestandgabe an Dritte und eine Änderung des Nutzungsrechts ist ohne schriftliche Zustimmung
von viadonau nicht zulässig.

5. Technische Voraussetzungen
Die von der Interessentensuche umfassten Flächen sind unbebaute Flächen, die über eine Zufahrt von der
angrenzenden ca. 250 m entfernten Greifensteiner Hauptstraße L118 angebunden sind. Die Besichtigung
kann durch Interessenten eigenständig erfolgen. Teilweise befindet sich Bäume und ein Maschendrahtzaun
auf den Bestandflächen. Eine Strom- und Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung sind vor Ort nicht
vorhanden und sind bei Interesse selbstständig und auf eigene Kosten zu errichten.

6. Voraussetzungen für Interessenten
    •   Darlegung der beabsichtigten Nutzung
        Der jeweilige Interessent hat den gewünschten Standort unter Berücksichtigung der tatsächlichen
        Gegebenheiten darzulegen. Sollte die Nutzung der Verwendung als Kleingarten und zur
        gärtnerischen Ausgestaltung und für Freizeitaktivitäten widersprechen, so behält sich via donau –
        Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft mbH eine Auflösung des Vertrages vor.

    •   Abgabe eines Bestandzinsangebots
        Der jeweilige Interessent hat ein jährliches, fixes Zinsangebot in EUR (= Mindestzinsangebot) für den
        unter Punkt 2 angeführten Zeitraum und der ausgewählten Fläche abzugeben.
        Als Mindestjahresentgelt wird (in jedem Fall) ein Betrag in der Höhe von mindestens € 1.252,80 für
        den Garten Fläche C (ca. 450 m²) und mindestens € 584,64 pro Garten Fläche A und B (je ca.
        210 m²) vereinbart.
        Pro Interessent wird nur eine Kleingartenfläche vergeben.
        Der Zuschlag erfolgt pro Einzelstandort an den jeweils höchstbietenden Interessenten.
        Falls an einem Standort kein Bieter eingereicht hat, behält sich viadonau vor, nach Maßgabe der
        abgegebenen Angebote, einem anderen Interessenten diese Fläche anzubieten.

7. Ablauf der Bewerbung
    •   Abgabe des Antrages
        Der jeweilige Interessentenantrag – bestehend aus

            o   dem Standortwunsch und
            o   einem Bestandzinsangebot (das unter Punkt 6 genannte Entgelt ist jedenfalls zu nennen)
        ist vom jeweiligen Interessenten vollständig über das Online Formular „Bewerbung abgeben“ auf der
        Website www.viadonau.org unter Infrastruktur > Liegenschaften > Aktuelle Ausschreibungen >

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Bewerbung abgeben bis spätestens 09.08.2021, 10:00 Uhr abzugeben. Eine postalische
       Übermittlung bzw. eine persönliche Abgabe der Unterlagen sind nicht möglich.

   •   Besichtigung
       Die Besichtigung der Bestandsache/der Flächen kann durch den Interessenten auf eigene Gefahr
       selbstständig erfolgen. Mit Abgabe des Interessentenantrages erklärt der Interessent, die
       Bestandsache für seine Zwecke als geeignet zu befinden.

   •   Zeitraum
            o Fragen können ausschließlich bis 25.07.2021, 16:00 Uhr schriftlich über das Online-
               Formular „Fragen stellen“ auf der Website www.viadonau.org unter Infrastruktur >
               Liegenschaften > Aktuelle Ausschreibungen > Frage stellen eingebracht werden.
            o Die Beantwortung der Fragen und dessen Veröffentlichung werden in anonymisierter Form
               bis 30.07.2021 auf der viadonau-Website unter (http://www.viadonau.org) veröffentlicht.
               Die Möglichkeit telefonischer oder mündlicher Anfragen besteht nicht. Es werden auch
               ausschließlich Fragen behandelt und beantwortet, die fristegerecht und anonym
               eingebracht werden.
            o Die Abgabe des jeweiligen Interessentenantrages ist bis 09.08.2021, 10:00 Uhr über die
               viadonau Website befristet.
               Eine postalische Übermittlung bzw. eine persönliche Abgabe der Unterlagen sind nicht
               möglich.
            o Die Verständigung der jeweiligen Interessenten (Absage/Zusage) erfolgt voraussichtlich bis
               Ende August 2021.

   viadonau behält sich vor, Berichtigungen und Ergänzungen zur Interessentensuche innerhalb der
   Abgabefrist der Interessentenanträge vorzunehmen und diese auf der viadonau Website
   (http://www.viadonau.org) schriftlich mitzuteilen, sodass Interessenten diese laufend sichten müssen.
   viadonau behält sich vor, die Interessentensuche jederzeit abzubrechen oder zu unterbrechen.

8. Anhang
a. Lageplanskizze

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b. Fotos

c. Flächenwidmungsplan
Der Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Sankt Andrä-Wördern ist online abrufbar unter
http://www.staw.at

d. Sonstiges

Der Interessent ist nicht befugt, diese zur Verfügung gestellten Unterlagen zu veröffentlichen und hat die
Vertraulichkeit der erhaltenen Infos zuzusichern.

viadonau haftet gegenüber dem Interessenten nicht für allfällige im Zusammenhang mit der Teilnahme am
Verfahren und der Untersuchung der Liegenschaft entstehende Kosten oder Gebühren, auch dann nicht,
wenn sich der Bestandgeber entscheiden sollte, den Bestandvergabeprozess zu ändern, zu unterbrechen
oder vorzeitig abzubrechen.

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