Patientendaten-Schutzgesetz: Umfassende Rechte für Versicherte vorgesehen - LÄKB

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Patientendaten-Schutzgesetz: Umfassende Rechte für Versicherte vorgesehen - LÄKB
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Brandenburgisches

Ärzteblatt                                                                                                  3 | 2020
Offizielles Mitteilungsblatt der Landesärztekammer Brandenburg | 30. Jahrgang | März 2020

                 Patientendaten-Schutzgesetz:
                      Umfassende Rechte
                  für Versicherte vorgesehen

 Deutscher Bundestag
 Foto: Deutscher Bundestag Thomas Köhler/photothek

                                                     Patientenrechte mit               Telematik Infrastruktur und
                                                     Augenmaß stärken                  eArztausweis
                                                     Seite 6                           Seite 7

                                                     Berufsregister:                   Notfalldienstliche
                                                     Ärztestatistik 2019               Gesundheitsbetreuung
                                                     Seite 8                           Seite 12
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Jetzt online verfügbar: Ärzte Selbsthilfe Alkohol
                                             • 2-Minuten Schnelltest zur Einschätzung des eigenen Alkoholkonsums
                                             • Online-Programm zur Reduktion des Alkoholkonsums
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                              Ein Angebot der Landesärztekammer Brandenburg und der salus kliniken

                                               Hilfe für suchtgefährdete Kolleginnen und Kollegen
                              Die Vertrauenspersonen der Landesärztekammer Brandenburg beraten und begleiten kollegial, auf Wunsch auch anonym.
                              Bitte bei E-Mails in der Betreffzeile „Hilfsprogramm“ angeben.
                                  Reto Cina, 16835 Lindow, Tel.: 033933 88110, cina@salus-lindow.de
 Weitere Informationen            Dr. med. Jürgen Hein, 17291 Prenzlau, Tel.: 03984 808604, jue.hein@web.de
unter „Arzt und Gesund-
                                  PD Dr. med. Maria-Christiane Jockers-Scherübl, 16761 Hennigsdorf, Tel.: 03302 5454211, jockers@oberhavel-kliniken.de
               heit“ auf
        www.laekb.de              Dr. med. Timo Krüger, 16761 Hennigsdorf, Tel.: 03302 5454211, timo.krueger@oberhavel-kliniken.de
                                  Prof. Dr. rer. nat. Dipl.-Psych. Johannes Lindenmeyer, 16835 Lindow, Tel.: 033933 88110, lindenmeyer@salus-lindow.de
                                  PD Dr. med. Gudrun Richter, 10243 Berlin/ 16278 Angermünde, Tel.: 0170 3136629, gu.richter@gmx.de
                                  Dipl.-Med. Manfred Schimann, 03046 Cottbus, mschimann@web.de
                                  Prof. Dr. med. Ulrich Schwantes, 16766 Kremmen, Tel.: 033055 22488, ulrich.schwantes@praxis-schwante.de

Impressum                                               Redaktion                                               Das Brandenburgische Ärzteblatt erscheint
                                                        Landesärztekammer Brandenburg                           monatlich
Inhaber und Verleger                                    Elmar Esser                                             (Doppelnummer Juli/August).
Landesärztekammer Brandenburg                           Pappelallee 5, 14469 Potsdam                            Bezugsgebühr (ab Ausgabe 4/2010):
Präsident: Dipl.-Med. Frank-Ullrich Schulz              Telefon: 0331 505605-525                                jährlich € 35,00; ermäßigter Preis für Studenten
Pappelallee 5, 14469 Potsdam                            Telefax: 0331 505605-538                                € 17,50. Einzelpreis € 3,35.
Telefon: 0331 505605-520                                E-Mail: aerzteblatt@laekb.de                            Bestellungen bitte an die Druckerei Schiemenz
Telefax: 0331 505605-769                                                                                        GmbH, Byhlener Straße 3, 03044 Cottbus.
                                                                                                                Die Kündigungsfrist für Abonnements beträgt
                                                        Repro, Satz, Druck, Herstellung,
Herausgeber                                                                                                     sechs Wochen zum Ende des Kalenderjahres. Für
                                                        Verlagswesen
Dipl.-Med. Frank-Ullrich Schulz                                                                                 die Mitglieder der Brandenburgischen Ärztekam-
                                                        Druckerei Schiemenz GmbH
                                                                                                                mer ist der Bezugspreis mit dem Mitgliedsbeitrag
                                                        Byhlener Straße 3, 03044 Cottbus
                                                                                                                abgegolten.
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namen gekennzeichnete Beiträge wissenschaft-                                                                    Hinweise für die Autoren
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die die Kennzeichnung „Pressemitteilung von …“                                                                  Sie bitte darauf, die Texte im txt- oder doc-For-
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bleiben vorbehalten.
Patientendaten-Schutzgesetz: Umfassende Rechte für Versicherte vorgesehen - LÄKB
Brandenburgisches

            Ärzteblatt
            Offizielles Mitteilungsblatt der Landesärztekammer Brandenburg | 30. Jahrgang | März 2020                                                                                                                3 | 2020
              KAMMERINFORMATIONEN / GESUNDHEITSPOLITIK
            Patientendaten-Schutzgesetz: Umfassende Rechte für Versicherte
            vorgesehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
            Präsidentenlogbuch: Patientenrechte mit Augenmaß stärken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
            Umsetzung der Digitalisierung – Workshop zur Telematik-Infrastruktur
            und dem eArztausweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
            Berufsregister – Ärztestatistik 2019 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
            Anzahl Ärztinnen/Ärzte nach Haupttätigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
            Ausbildung MFA – Reform des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) –
            Auswirkungen auf die Ausbildung von Medizinischen Fachangestellten . . . . . 10
            Ausbildung MFA – Ausbildungsberuf Medizinische/r Fachangestellte/r
Seite 7
            auf Brandenburgs größter Bildungsmesse IMPULS vorgestellt .. . . . . . . . . . . . . . . . . 11
            Öffentlicher Gesundheitsdienst: ÖGD bietet vielfältige und
            interessante Tätigkeit .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
            Referentenentwurf Notfallversorgung – Abschied von wohnortnaher
            notdienstlicher/notfalldienstlicher Gesundheitsbetreuung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
            Zweite Gemeinsame Fortbildungsveranstaltung der LTKB und der LÄKB –
            Eine Gesundheit für Mensch und Tier .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
            Teilnahme – Ärzteball am 9. Mai 2020 .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
              ARZT UND RECHT
            Steuertipp: Aufwendungen aufgrund von Kinderwunsch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Seite 11    Von Fall zu Fall .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
              FORTBILDUNG
            Fortbildungsangebote für Ärzte und MFA/MTRA .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
              AKTUELL
            Zehnter Bleibtreuempfang des Marburger Bundes Berlin Brandenburg
            präsentiert neuen Vorstand – Modern-Jung-Weiblich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                                                   22
            Bundesanstalt für Straßenwesen – Neue Begutachtungsleitlinien
            zur Kraftfahreignung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      23
            Gespräch mit Fallbegleiterin Kathrin Weckwerth:
           „Ich empfinde eine große berufliche Zufriedenheit“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                                            24
Seite 22
            Fortbildung für Praxispersonal ab April 2020 – Casemanagement für
            die Patientenversorgung/Fallbegleitung/agneszwei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                                       25
            LÄKB – Neujahrsempfänge in den Kammergeschäftsstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                                                                26
            Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung –
            Erklärvideos zum neuartigen Coronavirus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                           27
              PERSONALIA
            Wir gratulieren zum Geburtstag im Februar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
              WEITERE RUBRIKEN
            Editorial .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
            Kurse und Fortbildungsangebote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
            KVBB informiert .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

                                                                                                                                Brandenburgisches Ärzteblatt 3 • 2020 |                                          3
Patientendaten-Schutzgesetz: Umfassende Rechte für Versicherte vorgesehen - LÄKB
EDITORIAL

                                 Liebe Kolleginnen und Kollegen,

                                  auch zu Beginn des Jahres 2020 be-          geht bekanntlich jetzt auch schon. Ap-
                                 stimmen wieder zahlreiche aktuelle           ple und Google könnten so Zugriff auf
                                 Probleme und politische Diskussionen         Nutzerdaten gewinnen.
                                 unseren Alltag. So ist die Digitalisie-
                                 rung unverändert ein Hauptthema. Der          Es bleiben viele Fragen: Hat die Kran-
                                 Klimaschutz und auch der Kinderschutz        kenkasse künftig unbegrenzt Zugriff
                                 und die damit verbundenen Vorfälle           auf die E-Patientenakte? Ist damit eine
                                 nehmen in den Medien täglich ein brei-       (noch) bessere medizinische Versor-
                                 ten Raum ein. Ganz aktuell belastet uns      gung möglich? Oder wird durch den Di-
                                 die Ausbreitung des Coronavirus.             gitalisierungswahn alles noch schneller,
                                                                              angreifbarer, überwachbarer und ge-
                                   Besonders spannend für mich war            fährlicher? Ist unser Gesundheitswesen
                                 die Entscheidung des Bundestages am          noch bezahlbar? Wird die sogenannte
                                 16.Januar 2020 zur Organspende. Die          „Arbeitsverdichtung“ durch neue Kom-
                                 Widerspruchslösung wurde – wie be-           munikationsmedien und „künstliche In-
                                 kannt – mehrheitlich abgelehnt. Schade       telligenz“ noch ausgeprägter. Bestimmt
                                 oder doch Chance auf mehr Selbstbe-          die Digitalisierung uns Menschen oder
Dipl.-Med. Sigrid Schwark
                                 stimmung? Entscheiden sollte man sich        bleibt es hoffentlich umgekehrt?
           Foto: Elmar Esser     jedenfalls. Ein damit einhergehender
                                 erheblicher bürokratischer Aufwand für        Übrigens gehen die ersten Ansätze
                                 alle wurde verhindert. Schon im Vor-         zur „künstlichen Intelligenz“ bis ins     Anwendung der digitalen Möglichkei-
                                 feld war die Diskussion zur Organspen-       Jahr 1936 zurück. Es gab damals noch      ten mit dem Ziel des Bürokratieabbaus
                                 de in den Medien sehr präsent. Viele         keine Computer. Der britische Mathe-      sehr wünschenswert. Rehaformulare
                                 beschäftigten sich mit dieser überle-        matiker Alan Turing beschrieb aber        digital ausfüllen und versenden, ner-
                                 benswichtigen Thematik. Gerade jetzt         eine Rechenmaschine, die schon wie        vige Kassenanfragen digital senden,
                                 besteht sehr großer Informations- und        ein solcher funktionierte. In den USA     Sprechstundenbedarfsanforderungen
                                 Aufklärungsbedarf. Auffällig war näm-        wurde 1956 ein Seminar zur Künstli-       z. B. bei der AOK per PC schicken und
                                 lich, dass die Probleme der Landwirt-        chen Intelligenz durchgeführt. Dabei      vieles anderes mehr. Das wäre für mich
                                 schaft und die des Klimaschutzes (alles      wurden Spiele digital präsentiert und     erst einmal sinnvoller, als die Arbeits-
                                 auch sehr wichtig), häufiger und länger      ausprobiert.                              unfähigkeitsbescheinigungen online
                                 in der Öffentlichkeit und in den Medien                                                zu schicken und auch noch auszudru-
                                 Gehör fanden als die Entscheidung um          Bereits seit Jahren gibt es umfang- cken. Damit hätten wir auch ein Beitrag
                                 das Thema Organspende.                       reiche Einsatzgebiete im alltäglichen zum Klimaschutz und könnten Papier
                                                                              Leben für jeden. Jetzt kann z. B. die Be- sparen.
                                   Sind Sie jetzt im Besitz eines Organ-      reitschaft zur Blut- und Organ-Spende
                                 spendeausweises? Waren doch in der           statt auf einer Pappkarte auf der Ver- „Krankschreibungen per Mausklick“
                                 letzten Zeit einige Patienten bei uns mit    sichertenkarte gespeichert werden, mit – ich habe nichts dagegen, wenn sie
                                 dieser Bitte. Hier könnte die Digitalisie-   der TI in den Praxen an die jeweilige kostenpflichtig und ohne Anspruch auf
                                 rung greifen. App`s darüber könnten          Krankenkasse gemeldet und so gleich Lohnfortzahlung sind. Vielleicht würden
                                 erfolgreich angewendet werden. Nur           registriert werden.                       sich dann die kürzlich veröffentlichten
                                 wer gut informiert ist, trifft rechtzeitig    Bisher erfolgt das nirgends. Die vielen AU–Tage in Brandenburg verringern.
                                 wichtige Entscheidungen. Erst in seeli-      Karten und Zettel wie z. B. die Versi-
                                 schen und emotionalen Ausnahmesitu-          chertenkarte, der Diabetesausweis, der Dass das ganze Thema Digitalisierung
                                 ationen kurzfristig reagieren zu müssen,     Gerinnungspass, der Blutspenderaus- mich auch überfordert und ängstlich im
                                 überfordert viele Betroffene.                weis, der Impfausweis, der bundes- Hinblick auf den Datenschutz stimmt,
                                                                              einheitliche Medikamentenplan uvm. hat vielleicht mit dem Alter zu tun.
                                   Im November 2019 hat der Bundes-           sind insgesamt sehr unübersichtlich, Unsere nachfolgende Ärztegeneration
                                 tag mit deutlicher Mehrheit das Digi-        verstopfen die Taschen oder liegen ein- kann sich sogar eine virtuelle Sprech-
                                 tale-Versorgungs-Gesetz beschlossen.         fach zu Hause.                            stunde vorstellen. Es wird zwar nicht
                                 Digitale Gesundheitsanwendungen                                                        langweilig, ständig „online“ muss aber
                                 können nun bald für Patienten vom             In unserer täglichen Praxisarbeit ist auch nicht sein.
                                 Arzt zu Lasten der Krankenkasse auf          für Aufklärung zur Organspende kaum
                                 Rezept verordnet werden. Das Down-           Zeit, ebenso nicht für Beratungen zu
                                 loaden bestimmter Infos über Krankhei-       Vorsorgevollmachten und Patienten-
                                 ten usw. über Playstore oder Appstores       verfügungen. Hier wäre eine sinnvolle ■ Ihre Dipl.med. Sigrid Schwark

                         4     | Brandenburgisches Ärzteblatt 3 • 2020
Patientendaten-Schutzgesetz: Umfassende Rechte für Versicherte vorgesehen - LÄKB
KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK

PATIENTENDATEN-SCHUTZGESETZ:

Umfassende Rechte für Versicherte vorgesehen

                                                                                                                                  Deutscher Bundestag
                                                                                                                                  Foto: Deutscher Bundestag
                                                                                                                                  Thomas Köhler/photothek
 Im bereits vom Bundestag verab-      Versicherten die Möglichkeit haben,        die elektronischen Patientenakte über-
schiedeten Digitale-Versorgungs-      ihre Daten im Rahmen einer „Daten-         trägt. Bezogen auf Inhalt und Struktur
gesetz (DGV) fehlten bislang die      spende“ freiwillig der Forschung zur       der Datensätze sollen der Spitzenver-
datenschutzrechtlichen Regelun-       Verfügung zu stellen.                      band Bund der Krankenkassen und die
gen. Im Januar hat das Bundes-                                                   Kassenärztlichen Bundesvereinigung
gesundheitsministerium nun den         Es bleibt dabei, dass die Krankenkas-     im Benehmen mit der Bundesärzte-
Referentenentwurf eines Patien-       sen ihren Versicherten ab 2021 eine        kammer, der Bundeszahnärztekammer
tendaten-Schutzgesetzes (PDSG)        elektronische Patientenakte (ePA) an-      und der Deutschen Krankenhausge-
vorgelegt.                            bieten müssen. Ebenfalls zu diesem         sellschaft bis zum 31. Dezember 2020
 Mit diesem Entwurf steht das         Datum haben die Patienten einen An-        Näheres vereinbaren. Zudem sollen
Gesetzesvorhaben zwar erst am         spruch darauf, dass ihre Ärztin bzw. ihr   Versicherte ab 2022 bei einem Kran-
Anfang seiner politischen Diskus-     Arzt Daten in die ePA einträgt. Für das    kenkassenwechsel ihre Daten aus der
sion, er zeigt aber bereits, wohin    erste Befüllen und die Verwaltung der      ePA übertragen lassen können.
die Richtung nach dem Willen          elektronischen Patientenakte bekom-
des Gesundheitsministers gehen        men die Ärzte ein Honorar.                  Nicht nur die Nutzung der ePA soll
soll. Vor allem die Ärzteschaft hat                                              für die Versicherten freiwillig sein. Sie
nach dem DGV die unbedingte               Ab 2022 sollen sich neben Befun-       sollen auch entscheiden dürfen, wel-
Notwendigkeit des Schutzes von          den, Arztberichten oder Röntgenbil-      che Daten in ihrer ePA gespeichert
Patientendaten betont. Womit            dern auch der Impfausweis, der Mut-      und welche wieder gelöscht werden.
wird sich die Politik nun befassen?     terpass, das gelbe Vorsorge-Heft für     Zudem sollen Patienten auch in jedem
                                        Kinder und das Zahn-Bonusheft in der     Einzelfall entscheiden können, wer auf
   Herzstück elektronische              elektronischen Patientenakte speichern   die ePA zugreifen darf. Ab 2022 sollen
          Patientenakte                 lassen. Diskutiert wird zudem darüber,   Versicherte zudem das Recht bekom-
                                        dass hier auch der Organspenderaus-      men, über ihr Smartphone oder Tablet
 Der Punkt, der beim Digitale Versor- weis hinterlegt wird.                      für jedes in der ePA gespeicherte Do-
gungsgesetz die meiste öffentliche                                               kument einzeln zu entscheiden, wer
Aufmerksamkeit bekam, war die elek-           Umfassende Rechte                  darauf zugreifen kann. Patienten kön-
tronische Patientenakte (ePA). Hier              für Versicherte                 nen also zum Beispiel festlegen, dass
wurde insbesondere kritisiert, dass                                              ein Arzt zwar auf die ePA zugreifen
die dort abgelegten Daten ohne Mit- Ebenfalls zum 1. Januar 2022 sollen          darf, dass ihm aber bestimmte Befunde
spracherecht der Patienten für die For- Versicherte einen Anspruch darauf        nicht angezeigt werden.
schung zur Verfügung gestellt werden haben, dass die Krankenkasse die
sollten. Im Referentenentwurf wur- Daten über die bei der Kasse in An- Über das eigene Smartphone oder
de das geändert. Ab 2023 sollen die spruch genommenen Leistungen in Tablet sollen die Versicherten zudem

                                                                                        Brandenburgisches Ärzteblatt 3 • 2020 |   5
Patientendaten-Schutzgesetz: Umfassende Rechte für Versicherte vorgesehen - LÄKB
AKTUELL

                             Einsicht in ihre ePA nehmen können.           bei Sicherheitsmängeln verbindliche        geladen werden kann. Der Patient
                             Wer kein mobiles Endgerät besitzt, soll       Vorgaben zu machen." Betreiber von         soll das Recht bekommen, hierfür
                             in diese zum Beispiel in einer Filiale sei-   Diensten und Komponenten inner-            auch andere Apps zu nutzen. Die freie
                             ner Krankenkasse Einblick nehmen kön-         halb der Telematikinfrastruktur sollen     Apothekenwahl bleibt erhalten. Auch
                             nen. Die Kassen sollen mit dem Gesetz-        verpflichtet werden, Störungen und         Überweisungen zum Facharzt sollen
                             entwurf verpflichtet werden, ihren Ver-       Sicherheitsmängel unverzüglich an die      künftig auf elektronischem Weg über-
                             sicherten ab dem Jahr 2022 geeignete          gematik melden müssen. Verstoßen sie       mittelt werden können.
                             Geräte zur Verfügung zu stellen.              dagegen, soll ihnen ein Bußgeld von
                                                                           bis zu 250.000 Euro drohen.                 Der bereits heute für Patientenakten
                                  Verantwortlichkeiten                                                                auf Papier geltende Beschlagnahme-
                                      und Haftung                            Zudem soll jeder Nutzer der Telema-      schutz im Fall einer polizeilichen Ermitt-
                                                                           tikinfrastruktur (z.B. Arzt, Krankenhaus   lung soll auch auf die ePA ausgeweitet
                              Der gematik kommt eine gestärkte             oder Apotheker) für den Schutz der         werden. So soll Arztgeheimnis auch im
                             Rolle zu. So hat sie die „Sicherheit der      von ihm verarbeiteten Patientendaten       Zeitalter der Digitalisierung gewahrt
                             in der Telematikinfrastruktur genutz-         verantwortlich sein. Weitere Details       bleiben.
                             ten Identifikations- und Authentifizie-       dazu sollen mit dem endgültigen Ge-
                             rungsverfahren, insbesondere der Kar-         setzentwurf geregelt werden.
                             ten und Ausweise gemäß §§ 291 und                                                        ■ BÄK/Elmar Esser
                             340 sowie deren Ausgabeprozesse zu Ab 2021 soll es eine App für das E-Re-
                             koordinieren, zu überwachen und zept geben, auf die die Verordnung

                              PRÄSIDENTENLOGBUCH

                              Patientenrechte mit Augenmaß stärken
                              Es ist gut, dass das Haus von Bundes-          Das gilt zum Beispiel für die vorge-
                             gesundheitsminister Jens Spahn das            sehene Regelung, dass die Patienten
                             Patientendatenschutzgesetz wie ange-          selbst bestimmen dürfen, ob und
                             kündigt sofort im Januar vorgelegt hat.       wenn ja wieviel ein behandelnder
                             Denn das sorgt zumindest an man-              Arzt von deren ePA einsehen darf. Um
                             chen Stellen für deutlich mehr Daten-         nicht falsch verstanden zu werden: Ich
                             und Patientenschutz. So ist beispiels-        will das nicht kritisieren. Denn das so
                             weise zu begrüßen, dass die Patienten         genannte informationelle Selbstbe-
                             selbst bestimmen können, ob sie die           stimmungsrecht ist ein wesentlicher
                             über sie gespeicherten Informationen          Grundpfeiler des Datenschutzes in
                             im Rahmen einer „Datenspende“ an-             Deutschland. Wenn der Gesetzgeber
                             onymisiert für Forschungszwecke zur           dies so umsetzt, muss er aber auch
                             Verfügung stellen wollen. Damit wird          wissen, dass die elektronische Pati-
                             im Wesentlichen auch einer Forderung          entenakte dann nicht in jedem Fall ei-
                             entsprochen, die unsere Kammerver-            nen umfassenden Überblick über die
                             sammlung im November im Rahmen                Diagnosen und bislang eingeleiteten
                             einer Resolution zur Digitalisierung          Therapien gibt. Und das müssen na-
          Dipl.-Med.         gestellt hat.                                 türlich auch wir berücksichtigen. 100
Frank Ullrich Schulz,
 Präsident der LÄKB
                              Die frühe Vorlage des Referentenent-         prozentige Gewissheit über die bishe-
       Foto: Elmar Esser     wurfs hat aber noch weitere Vorteile.         rige Krankheitsgeschichte erlaubt die
                             So zeigt ein erster Blick in das Papier,      ePA so jedenfalls nicht.                   Dafür werde ich mich im laufenden
                             dass an der einen oder anderen Stelle           Zunächst wird es aber erst einmal da-    Verfahren einsetzen! Gerne werde ich
                             durchaus noch Diskussionsbedarf be-           rum gehen, die Inhalte und die Struk-      Sie – auch an dieser Stelle – über die
                             steht. Und angesichts der Bedeutung           tur der zu speichernden Datensätze         weitere Entwicklung auf dem Laufen-
                             des Themas muss dafür allen Beteilig-         festzulegen. Und da ist begrüßens-         den halten.
                             ten, insbesondere aber uns Ärztinnen          werter Weise die Ärzteschaft über
                             und Ärzten, ausreichend Zeit einge-           die KBV und die Bundesärztekammer          ■ Mit besten kollegialen Grüßen!
                             räumt werden. Denn in vielen Punkten          gleich doppelt mit im Boot. Unsere           Ihr Frank-Ullrich Schulz
                             geht es konkret um die Rahmenbedin-           Kammerversammlung hat die Politik
                             gungen unserer Arbeit mit den und für         dazu aufgefordert, die digitalen Mög-
                             die Patienten.                                lichkeiten mit Augenmaß zu nutzen.

                     6     | Brandenburgisches Ärzteblatt 3 • 2020
Patientendaten-Schutzgesetz: Umfassende Rechte für Versicherte vorgesehen - LÄKB
AKTUELL

UMSETZUNG DER DIGITALISIERUNG

Workshop zur Telematik-Infrastruktur und dem
eArztausweis

                                                                                  wurde anschließend in einer weiteren
                                                                                  Live-Demonstration von einem Mitar-
                                                                                  beiter der Landesärztekammer Bran-
                                                                                  denburg vorgestellt. Die Beantragung
                                                                                  eines eArztausweises beginnt immer
                                                                                  im Mitgliederportal der Landesärzte-
                                                                                  kammer Brandenburg. Der Vorteil des
                                                                                  neuen Antragsprozesses liegt darin,
                                                                                  dass man ohne Medienbruch vom Mit-
                                                                                  gliederportal der Landesärztekammer
                                                                                  Brandenburg in das Antragsportal des
                                                                                  Kartenherstellers weitergeleitet wird.
                                                                                  Hier finalisiert der Antragsteller den
                                                                                  Antrag, druckt diesen aus und lässt
                                                                                  sich anschließend identifizieren. Da            Dr.-Ing. Sebastian Müller,
                                                                                  beim neuen Antragsprozess auch die              Leiter IT der LÄKB
                                                                                  Abläufe zur Kartenfreigabe auf elek-            demonstrierte live die
                                                                                                                                  Antragsstellung eines
                                                                                  tronischem Wege erfolgen, kann der              eArztausweis
                                                                                  produzierte eArztausweis nach nur               Fotos: Simone Groß

 Die Landesärztekammer Branden-
burg nahm am 23. Januar 2020
am Systembetreuer Workshop
für IT-Dienstleister im niederge-
lassenen Bereich teil. Der Work-
shop adressierte Themen wie die
Telematik-Infrastruktur (TI), die
Einrichtung der TI in den Praxen,
die zukünftigen Anwendungen
auf der TI (Notfalldatenmanage-
ment, elektronischer Medikations-
plan, elektronische Patientenakte
und den Verzeichnisdienst) sowie
deren Finanzierung. Gemeinsam
mit der Bundesdruckerei hatten                                                                                                    Frau Maria Milster
wir zwei Live-Präsentationen zum                                                                                                  von der Bundesdruckerei
                                                                                                                                  zeigte eine Live-
Thema „Herausgabe des elektroni-
                                                                                                                                  Identifizierung mit
schen Arztausweises“ vorgeführt.                                                                                                  Oliver Jähn, Leiter
                                                                                                                                  Fortbildung der LÄKB
  Als erstes wurde vor Ort eine Identifi-
zierung für einen ärztlichen Mitarbeiter     Die Bundesdruckerei wurde im De- wenigen Tagen zum Antragssteller
der Landesärztekammer Brandenburg           zember von der Bundesärztekammer verschickt werden.
live durchgeführt. Dazu war eine Iden-      für die Herausgabe von elektronischen
tifizierungsmitarbeiterin der Bundes-       Arztausweisen zugelassen. Seit Mitte
druckerei anwesend, um die Identifi-        Januar gibt es nun zwei Kartenher- ■ Dr. Ing. Sebastian Müller
zierung vorzunehmen. Das Verfahren          steller (Bundesdruckerei und T-Sys-
war unkompliziert und in kürzester          tems) die zusammen mit der Landes-
Zeit erfolgreich abgeschlossen. Das         ärztekammer Brandenburg die neuen Kontakte:
Ident wird elektronisch in den Syste-       G2-Karten herausgeben.                E-Mail: portal@laekb.de
men der Bundesdruckerei vorgehalten,                                              Telefon: 0355 78010186
um es bei der späteren Beantragung           Beide Kartenhersteller unterstüt-    Portal: https://portal.laekb.de
eines eArztausweises mit dem Antrag         zen den neuen, verbesserten An-
zu verknüpfen.                              tragsprozess. Dieser Antragsprozess

                                                                                        Brandenburgisches Ärzteblatt 3 • 2020 |   7
Patientendaten-Schutzgesetz: Umfassende Rechte für Versicherte vorgesehen - LÄKB
KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK

      BERUFSREGISTER

      Ärztestatistik 2019

       Der Trend setzt sich fort: Auch        Zum 31.12.2019 waren 10.120 be-                                           Mediziner im Berufsregister der Lan-
      im Jahr 2019 ist die Zahl der Ärz-     rufstätige Ärztinnen und Ärzte gemel-                                      desärztekammer Brandenburg regist-
      tinnen und Ärzte in Brandenburg        det. Das ist ein leichter Zuwachs von                                      riert – das entspricht einem Anteil von
      leicht gewachsen. Die Anzahl der       72 (+ 0,7 Prozent) zum Vorjahr. Die                                        10,8 Prozent. Der Zuwachs zum Vor-
      im Berufsregister der Landesärz-       Gesamtanzahl der ambulant tätigen                                          jahr beträgt + 4,6 Prozent. 1.300 von
      tekammer Brandenburg eingetra-         Ärztinnen und Ärzte von 3.994 bleibt                                       ihnen sind in Krankenhäusern tätig
      genen Mediziner stieg auf 14.191.      bei einem Zuwachs von 0,2 Prozent ge-                                      und 160 im ambulanten Bereich. Die
      Im Vergleich zum Vorjahr ist das       genüber dem Vorjahr fast unverändert.                                      meisten ausländischen Ärztinnen und
      ein Zuwachs von 100 Ärztinnen          Einen moderaten Zuwachs mit 4,6 Pro-                                       Ärzte kommen aus Polen (254), Syrien
      und Ärzten (+ 0,7 Prozent).            zent verzeichnen dabei die Ärztinnen                                       (137), der Russischen Föderation (93)
                                             und Ärzte, welche in Medizinischen                                         und Rumänien (90).
       Die Anzahl der Medizinerinnen Versorgungszentren/Einrichtungen nach
      (7.696) ist nach wie vor höher als die § 311 SGB V arbeiten. Im stationären
      ihrer männlichen Kollegen (6.495). Der Bereich sind 5.495 Mediziner tätig.                                        ■ Dr.-Ing. Sebastian Müller, Leiter IT
      Anteil der Ärztinnen stieg in 2019 um
      + 2,7 Prozent zum Vorjahr.              Im Jahr 2019 sind 1.531 ausländische

        Anzahl der                                   14.000

                                                                                                                                                                                           14.191
                                                                                                                                                                             14.091
        Kammerangehörigen

                                                                                                                                                                13.852
                                                                                                                                                   13.489
                                                                                                                                      13.207
                                                                                                                        12.849
                                                      12.000

                                                                                                         12.556
        2010 bis 2019                                                                      12.286
                                                                              11.984
                                                               11.798

                                                      10.000

                                                                                                                                                                                                10.120
                                                                                                                                                                                  10.048
                                                                                                                                                                     9.929
                                                                                                                                                        9.692
                                                                                                                                           9.487
                                                                                                                              9.233
                                                                                                              9.017
                                                                                                8.833
                                                                                   8.643

                                                       8.000
                                                                    8.542

                                                       6.000

                                                       4.000

                                                       2.000

                                                       0.000
                                                               2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
                                                                                                 Kammerangehörige
                                                                                                 davon mit Tätigkeit

        Altersstruktur                                  900
        aller berufstätigen Ärztinnen/Ärzte                                                                                                                                           weiblich
                                                         800                                                                                                                          männlich
        2019
                                                                                 800

                                                                                                                                                778
                                                                                                768

                                                                                                                                               729

                                                        700
                                                                                                                                                                740
                                                                                                                                                                730

                                                         600
                                                                                                                  598

                                                                                                                                 595
                                                                                                                                 596

                                                                                                                                                                              558

                                                        500
                                                                                                                                                                             537
                                                                                                        506

                                                                                                                        506
                                                                                       480
                                                                454

                                                         400

                                                        300
                                                                                                                                                                                                    299
                                                                        256

                                                         200
                                                                                                                                                                                            189

                                                        100

                                                           0
                                                                 bis 30 31 – 35 36 – 40 41 – 45 46 – 50 51 – 55 56 – 60 61 – 65 bis 66
                                                                 Jahre Jahre     Jahre   Jahre   Jahre   Jahre   Jahre   Jahre Jahre

8   | Brandenburgisches Ärzteblatt 3 • 2020
Patientendaten-Schutzgesetz: Umfassende Rechte für Versicherte vorgesehen - LÄKB
KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK

Anzahl Ärztinnen/Ärzte nach Haupttätigkeit
Stand 31.12.2019

                                                                                             Anteil    Veränderungen zum
Ambulant / Praxis                                                 gesamt weiblich männlich
                                                                                               in %          Vorjahr
Einzelpraxis                                                       1.982     1.113     869   49,6 %     -50           -2,5 %
Berufsausübungsgemeinschaft                                          610       315     295   15,3 %     +17            2,9 %
Medizinisches Versorgungszentrum / Einrichtung nach § 311 SGB V      595      349      246   14,9 %     +26            4,6 %
Praxisgemeinschaft                                                    99        56      43    2,5 %       -2          -2,0 %
Privatpraxis                                                         113        65      48    2,8 %       -1          -0,9 %
Praxisassistent                                                      595      438      157   14,9 %     +18            3,1 %
Ambulant / Praxis insgesamt                                        3.994    2.336    1.658   28,1 %      +8            0,2 %

                                                                                             Anteil    Veränderungen zum
Stationär / Krankenhaus                                           gesamt weiblich männlich
                                                                                               in %          Vorjahr
Leitender Arzt / Chefarzt (auch kommissarisch)                       450       87      363    8,2 %     +21               4,9 %
Ärztlicher Direktor                                                   26        3       23    0,5 %      -4            -13,3 %
Oberarzt / Funktionsoberarzt                                         723      222      501   13,2 %     +19               2,7 %
Arzt, Assistenzarzt, Wissenschaftlicher Mitarbeiter                4.250    2.425     1825   77,3 %     +65               1,6 %
Medizin Controller                                                    10        4        6    0,2 %       -1             -9,1 %
Gastarzt                                                               0        0        0    0,0 %       -1         -100,0 %
Sonstige Tätigkeit im Krankenhaus                                     36       14       22    0,7 %      -8            -18,2 %
Stationär / Krankenhaus insgesamt                                  5.495    2.755    2.740   38,7 %     +91               1,7 %

                                                                                             Anteil    Veränderungen zum
Behörden / Körperschaften                                         gesamt weiblich männlich
                                                                                               in %           Vorjahr
Beamter                                                               16        4      12     6,8 %       -2           -11,1 %
Angestellter                                                         166      125      41    70,6 %      -12            -6,7 %
Sanitätsoffizier                                                      50       27      23    21,3 %       +3             6,4 %
Sonstige Tätigkeit in Behörden                                         3        2       1     1,3 %        -1         -25,0 %
Behörden / Körperschaften insgesamt                                  235      158      77     1,7 %      -12            -4,9 %
                                                                                             Anteil    Veränderungen zum
Sonstige ärztliche Tätigkeit                                      gesamt weiblich männlich
                                                                                               in %          Vorjahr
Praxisvertreter                                                       11        6       5     2,8 %       +1          10,0 %
Gutachter                                                             13        7       6     3,3 %       +3          30,0 %
Notarzt                                                               14        2      12     3,5 %      -11         -44,0 %
Pharmazie                                                              5        1       4     1,3 %        0            0,0 %
Arbeitsmedizin / Werksarzt / Betriebsarzt                             53       34      19    13,4 %       -3          -5,4 %
Honorararzt                                                           61       17      44    15,4 %       +3            5,2 %
Sonstige ärztliche Tätigkeit                                         239      133     106    60,4 %       -8          -3,2 %
Sonstige ärztliche Tätigkeit insgesamt                               396      200     196     2,8 %     -15            -3,6 %

Berufstätige Ärzte insgesamt                                      10.120    5.449    4.671              + 72                0,7 %

                                                                                             Anteil    Veränderungen zum
Ohne ärztliche Tätigkeit                                          gesamt weiblich männlich
                                                                                               in %          Vorjahr
Ruhestand                                                           3735     2012     1723   91,7 %       49            1,3 %
Haushalt                                                              22       22        0    0,5 %       -2           -8,3 %
Berufsfremd                                                           40       28       12    1,0 %       -2           -4,8 %
Arbeitslos                                                            92       54       38    2,3 %       19           26,0 %
Elternzeit                                                            16       16        0    0,4 %        4           33,3 %
Berufsunfähig                                                         60       36       24    1,5 %        5            9,1 %
Altersteilzeit (Freistellungsphase)                                    3        2        1    0,1 %        2         200,0 %
Sonstiger Grund                                                      103       77       26    2,5 %      -47          -31,3 %
Ohne ärztliche Tätigkeit insgesamt                                 4.071    2.247    1.824   28,7 %     +28             0,7 %

Insgesamt                                                         14.191    7.696    6.495              +100                0,7 %

Anzahl weibliche Ärzte                                             7.696 54,23 %                         +74                1,0 %
Anzahl männliche Ärzte                                             6.495 45,77 %                         +26                0,4 %

Arztdichte (Einwohner je berufstätigem Arzt)                         249

                                                                                               Brandenburgisches Ärzteblatt 3 • 2020 |   9
Patientendaten-Schutzgesetz: Umfassende Rechte für Versicherte vorgesehen - LÄKB
KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK

       AUSBILDUNG MEDIZINISCHE FACHANGESTELLTE

       Reform des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) – Auswirkungen
       auf die Ausbildung von Medizinischen Fachangestellten

        Mit Wirkung zum 01.01.2020 ist
       das „Gesetz zur Modernisierung            Freistellung                              Anrechnung auf die Ausbildungszeit
       und Stärkung der beruflichen Bil-
                                                 1. Teilnahme am Berufsschulunterricht ■ Berufsschulzeiten inkl. Pausen
       dung“ in Kraft getreten. Es sieht
       umfangreiche Änderungen des               2. ein Berufsschultag mit mehr als        ■ ein Berufsschultag mit der
       Berufsbildungsgesetzes vor. Da-              5 Unterrichtsstunden á 45 Min.,          durchschnittlichen täglichen
       durch ergeben sich auch für die              einmal pro Woche                         Ausbildungszeit
       Ausbildungspraxen von Medizi-
       nischen Fachangestellten Ände-            3. Berufsschulwochen mit planmä-          ■ durchschnittliche wöchentliche
       rungen, insbesondere bei den                 ßigem Blockunterricht von mind.          Ausbildungszeit
       Freistellungs- und Anrechnungsre-            25 Stunden an mind. 5 Tagen            ■ zusätzliche betriebliche
       gelungen von Berufsschulzeiten.                                                       Ausbildungsveranstaltungen bis
        Der Gesetzgeber zielt mit die-                                                       zu 2 Std. wöchentlich sind zulässig
       sen Änderungen auf eine Gleich-
       stellung von minderjährigen und           4. Teilnahme an Prüfungen                 ■ Zeit der Prüfungsteilnahme inkl.
       volljährigen Auszubildenden ab                                                        Pausen
       und stellt damit wieder einen Zu-
                                                 5. Arbeitstag, der der schriftlichen      ■ durchschnittliche tägliche
       stand her, den es bis 1997 bereits
                                                    Abschlussprüfung unmittelbar             Ausbildungszeit
       über Regelungen des damaligen
                                                    vorangeht
       Jugendarbeitsschutzgesetzes gab.

            Freistellung und                     vertraglich vereinbarten Wochenaus-       Teilzeit. War sie bislang nur Auszubil-
         Anrechnung (§ 15 BBiG)                  bildungszeit anzurechnen. Zusätzlich      denden vorbehalten, die ein berech-
                                                 sind bis zu 2 Stunden betriebliche Aus-   tigtes Interesse nachweisen konnten –
        Auszubildende dürfen nicht vor einem bildungsveranstaltungen pro Woche             i.d.R. waren das junge Mütter – ist nun
       vor 9 Uhr beginnenden Berufsschulun- zulässig.                                      grundsätzlich für jeden Auszubildenden
       terricht beschäftigt werden. Sie sind für                                           eine Teilzeitausbildung möglich, sofern
       folgende Zeiten freizustellen und be-       Vergütung und Mindest-                  beide Vertragspartner dies wollen. Da-
       kommen diese auf ihre vertraglich ver-        vergütung (§ 17 BBiG)                 von unberührt bleibt die Verpflichtung,
       einbarte Ausbildungszeit angerechnet,                                               die Berufsschule vollumfänglich zu be-
       ohne dass sie diese Zeiten im Betrieb Auszubildenden ist eine angemesse-            suchen, so dass sich die Teilzeit „nur“
       nacharbeiten müssen: (siehe Tabelle re.) ne Vergütung zu gewähren. Der Ge-          auf die betriebliche Ausbildungszeit
                                                 setzgeber definiert erstmals eine bis     auswirkt. Bei Teilzeitausbildungen ver-
        Das bedeutet für alle Auszubildenden, 2023 jährlich ansteigende Mindestaus-        längert sich die Dauer der Berufsaus-
       die regulär an zwei Tagen pro Woche bildungsvergütung für das 1. Ausbil-            bildung entsprechend, maximal jedoch
       die Berufsschule besuchen, dass sie für dungsjahr. Zugleich legt er prozentuale     um 1,5 Jahre. Schätzen Ausbilder und
       einen Berufsschultag in der Woche Steigerungen für die Vergütungen der              Auszubildende ein, dass das Ausbil-
       (mit mehr als 5 Unterrichtsstunden höheren Ausbildungsjahre fest. Die               dungsziel trotz Teilzeit in der regulären
       á 45 Minuten) komplett von der be- Mindestausbildungsvergütung soll ab              dreijähren Ausbildungsdauer erreicht
       trieblichen Ausbildung freizustellen 2024 jährlich fortgeschrieben werden.          werden kann, ist einem Antrag auf
       sind und im Anschluss nicht mehr in Für die Ausbildungsverhältnisse der             Verkürzung stattzugeben und die Aus-
       der Praxis beschäftigt werden dürfen. MFA hat die Neuregelung derzeit keine         bildung muss nicht verlängert werden.
        Für den zweiten Berufsschultag gilt Konsequenz. Die tarifliche MFA-Ausbil-
       weiterhin die Freistellung und Anrech- dungsvergütung ist weiterhin anzuset-          Der gesamte Gesetzestext ist abruf-
       nung für die Teilnahme am Unterricht zen und liegt selbst bei zulässiger ma-        bar unter:
       inkl. der Pausen. Eine betriebliche Be- ximaler Unterschreitung um 20 Prozent         https://www.bmbf.de/upload_
       schäftigung nach der Schule ist bis zur noch weit über der neuen Mindestaus-        filestore/pub/Das_neue_
       zulässigen täglichen Höchstarbeitszeit bildungsvergütung.                           Berufsbildungsgesetz_BBiG.pdf
       möglich.
        Bei Auszubildenden, die planmäßigen        Teilzeitberufsausbildung
       Blockunterricht von mindestens 25 Un-                                               ■ Kathrin Kießling,
       terrichtsstunden an 5 Tagen haben, ist Deutlich aufgeweicht wurden die                Referatsleiterin Ausbildung MFA
       die Berufsschulwoche komplett mit der Regelungen zur Berufsausbildung in

10   | Brandenburgisches Ärzteblatt 3 • 2020
KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK

AUSBILDUNG MEDIZINISCHE FACHANGESTELLTE

Ausbildungsberuf Medizinische/r Fachangestellte/r auf
Brandenburgs größter Bildungsmesse IMPULS vorgestellt

 Das Referat Ausbildung MFA             Zusätzlich unterstützt eine integrierte
stellte erneut auf Brandenburgs         Job-Börse bei der Vermittlung von Aus-
größter Bildungsmesse den Beruf         bildungs- und Arbeitsstellen.
Medizinische/r Fachangestellte/r
vor und warb in den über 120               In weit über 120 Beratungsgesprä-
Beratungsgesprächen um Auszu-            chen wurden Fragen zu den Tätigkei-
bildende für Brandenburgs Arzt-          ten einer MFA, zu Berufsschulstandor-
praxen.                                  ten, zur Ausbildungsvergütung und zu
                                         späteren Aufstiegsmöglichkeiten be-
 Über 240 Aussteller warben bei den antwortet. Viele der jungen Besucher
fast 8.000 Besuchern um „ihre“ 415 waren bereits auffällig gut vorinfor-                                                           Foto: Jana Zadow-Dorr
Ausbildungsberufe und 519 Studien- miert und zeigten sich sehr interessiert.
gänge. Berufliche Orientierung wird                                                 Um den steigenden MFA-Bedarf in
ob der Flut an Angeboten zunehmend In direkter Konkurrenz zu anderen              der ambulanten Patientenversorgung
schwieriger. Ziel des Referates Ausbil- medizinischen Ausbildungsberufen          zu sichern, müssen jedoch noch mehr
dung MFA war es deshalb, den Ausbil- kann die MFA-Ausbildung mit ih-              Ausbildungsplätze durch die niederge-
dungsberuf Medizinische/r Fachange- ren vielseitigen ambulanten Einsatz-          lassenen Ärztinnen und Ärzte ange-
stellte/r eindrucksvoll vorzustellen und möglichkeiten und der Kombination        boten und gleichermaßen mehr gute
zu bewerben.                             von medizinischen und administra-        Auszubildende gefunden werden. Wir
                                         tiven Ausbildungsinhalten punkten.       hoffen, dass Messeteilnahmen wie
 Mit neuem Messestand und Werbe- Dass eine Ausbildungsvergütung ge-               diese dazu beitragen können, mehr
material gelang es, viele Besucher auf zahlt wird, die sich am Tarifvertrag       Jugendliche für den Beruf der Medizi-
den Beruf aufmerksam zu machen und für MFA orientiert, war ein weiterer           nischen Fachangestellten zu gewinnen.
sie auch auf die Landing Page der ak- Pluspunkt für unseren Beruf, wenn-
tuellen Werbekampagne „Ich bin per- gleich auch andere Gesundheitsbe-
fekt!“ zu leiten. Hier werden in jugend- rufe finanziell nachgezogen haben        ■ Kathrin Kießling,
gemäßem Design viele Themen rund und teilweise eine sogar noch höhere               Referatsleiterin Ausbildung MFA
um die MFA-Ausbildung präsentiert. Ausbildungsvergütung anbieten.

ÖFFENTLICHER GESUNDHEITSDIENST:

ÖGD bietet vielfältige und interessante Tätigkeit

 Tuberkulose, Meningokokken-           in hoher Qualität erbracht werden,         Bereich eine Alternative zur Arbeit in
meningitis, Ausbrüche von Infek-       wenn die Gesundheitsämter perso-           der Klinik und familienfreundliche Ar-
tionskrankheiten, Hygieneüber-         nell gut ausgestattet sind. Viele der      beitszeiten. Bleibt zu hoffen, dass die
wachung, Impfungen – wenn es           jetzt aktiven Kolleginnen und Kollegen     derzeit im Vergleich zu anderen Arzt-
um den Schutz der Bevölkerung          werden in den kommenden Jahren in          gruppen noch schlechtere Vergütung
vor Infektionskrankheiten geht,        den Ruhestand gehen. Frei werdende         verbessert werden kann. Hier muss
verlassen wir uns gerne auf die        ärztliche Stellen können schon jetzt oft   etwas passieren, damit die Qualität
Gesundheitsämter.                      nicht besetzt werden, unter anderem        der bevölkerungsmedizinischen Ver-
                                       weil die meisten Kolleginnen und Kol-      sorgung gehalten werden kann.
 Auch die sozialpsychiatrische Betreu- legen zu wenig über die vielfältige und
ung seelisch Kranker und die Unter- interessante Tätigkeit im öffentlichen
suchung von Kindern sowie Jugendli- Gesundheitsdienst wissen.                     ■ Ausschuss Öffentliches Gesundheitswesen
chen durch den öffentlichen Gesund-                                                 Mitglieder: Dr. med. Frank Eberth,
                                                                                    Dr. med. Frank Mieck,
heitsdienst sind in der medizinischen Die Gesundheitsämter bieten Ärztin-           Dr. med. Bernd Pöthke,
Versorgungslandschaft fest verankert. nen und Ärzten mit ihren Aufgaben             Jens-Peter Schrambke,
Diese Leistungen können nur dann vor allem im gesundheitspräventiven                Dr. med. Sven Sondergeld

                                                                                         Brandenburgisches Ärzteblatt 3 • 2020 |   11
KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK

                              REFERENTENENTWURF NOTFALLVERSORGUNG

                              Abschied von wohnortnaher notdienstlicher/
                              notfalldienstlicher Gesundheitsbetreuung

                                Der lang angekündigte Referen-                                                      INZ sollen dagegen mit einem 50 pro-
                              tenentwurf aus dem Hause Spahn                                                        zentigen Abschlag bedacht werden,
                              bestätigt die in der Überschrift                                                      wenn sie notfallmäßig tätig werden!
                              gemachte Aussage in vollem                                                            Aber was ist hier mit einem Notfall ge-
                              Maße! Es wird zentralisiert und                                                       meint? Sind hier nur Metropolen von
                              das Zauberwort heißt integriertes                                                     den ministeriellen Vordenkern bedacht
                              Notfallzentrum an ausgewähl-                                                          worden und keine Flächenländer wie
                              ten Krankenhäusern. Gleichzeitig                                                      Brandenburg?
                              werden diejenigen Krankenhäuser
                              bestraft, die weiterhin Notfälle                                                        Sehr wahrscheinlich ist zudem, dass
                              behandeln, ohne ein INZ vor der                                                       die eigenständigen INZ unter der Fach-
                              Tür zu haben. Sektorenübergrei-                                                       aufsicht der KVen eine juristische Ei-
                              fende Versorgung, Vernetzung                                                          genorganisation darstellen, in denen
                              und Digitalisierung der Prozesse                                                      die dort tätigen Ärzte sozialversiche-
                              Rundum-Erreichbarkeit, standar-                                                       rungspflichtig werden. Das Reservoir
                              disierte Ersteinschätzung usw.                                                        an niedergelassen Kollegen, welche
Dr. med. Hanjo Pohle
                              sind viel benutzte Vokabeln, die                                                      dort dann unter diesen Bedingungen
Foto: Thomas Kläber           einen Prozess beschreiben, der die                                                    arbeiten wollen, wird dadurch auf ein
                              Inanspruchnahme der Notdienst/                                                        überschaubares Maß zurück gehen. Es
                              Notfallstrukturen durch Bürge-             Problem. Die Politik strukturiert viel-    ist eben ein Unterschied, ob man in
                              rinnen und Bürger nun angeblich            mehr hinter ihren Bürgerinnen und          einem INZ oder in einer Bereitschafts-
                              besser regeln soll! Gestützt wer-          Bürgern her. Sie schafft nun neue          dienstpraxis nach herkömmlichen Mus-
                              den soll das durch evidenzbasier-          Strukturen, welche durch die gesell-       ter Bereitschaftsdienst ableistet! Hat
                              te Analysen der Patientenströme            schaftsbedingte Fehlsteuerung der Pa-      der Gesetzgeber das bedacht?
                              hinsichtlich Motivation und Dring-         tientenströme erst nötig und denkbar
                              lichkeit. Doch wie sieht es in der         wurden. Damit wird die Fehlsteuerung                Weite Wege
                              Realität aus?                              auch noch belohnt: Neue Behand-                   für die Patienten
                                                                         lungspfade über 24 Stunden an sieben
                                   Signifikanter Anstieg                 Tagen in der Woche werden manifes-          Patienten werden auf jeden Fall weite
                                   der Notfallpatienten                  tiert, obwohl die Hälfte aller Fälle gar   Wege zurücklegen müssen, um an ein
                                                                         nicht dringlich ist und wiederum über      INZ zu kommen und dort in fremder
                                Nach dem Wegfall der Praxisgebühr,       50 Prozent der sogenannten „Akutfäl-       Umgebung von völlig unbekannten
                              welche auch im „Notdienst/Notfall“ zu      le“ in den Zeiten aufschlagen, in denen    Ärzten nach standardisiertem Ver-
                              entrichten war, ist es zu einem signifi-   die Vertragsarztpraxen Sprechstunden       fahren entweder vor Ort behandelt,
                              kanten Anstieg der Inanspruchnahme         anbieten!                                  weiter in die Klinik oder an eine Ver-
                              von Rettungsstellen gekommen. Über                                                    tragsarztpraxis verwiesen zu werden!
                              50 Prozent aller sogenannten Notfallpa-      System wird aufgebläht                   Dies stellt nach Meinung des Sachver-
                              tienten bezeichnen sich selbst nicht als      aber nicht verbessert                   ständigenrates einen Vorteil dar und
                              dringlichen medizinischen Fall, über 40                                               wird die Notfallversorgung verbessern!
                              Prozent der Patienten kennen sogar die Statt auf Kompetenzverbesserung,               Wer tagtäglich praktiziert, dem wird
                              116117 und rufen sie trotzdem nicht   Aufklärung und Information gepaart              sofort klar, dass hier nur Probleme ver-
                              an. Stattdessen gehen sie gleich ins  mit klaren No-Go-Regeln zu setzen,              schoben werden - und das nun auch
                              Krankenhaus. Vorwiegend junge Patien- wird nun etwas geschaffen, das zwar             noch in den Zeiten geöffneter Ver-
                              ten frequentieren notdienstliche Struk-
                                                                    zur Aufblähung des Systems beitragen            tragsarztpraxen. Der Gesetzgeber un-
                              turen, obwohl vertragsärztliche Praxenaber auf keinen Fall die wohnortnahe            terwirft sich damit dem Willen einiger
                              geöffnet sind. Dies alles geschieht vor
                                                                    Versorgung sichern wird! Denn die               Patienten, die „alles und sofort“ haben
                              allem deshalb, weil 54 Prozent aller  INZ‘s wird es nur an Kliniken geben             wollen; selbst dann, wenn überhaupt
                              Bundesbürger eine problematische Ge-  welche vom Gemeinsamen Bundesaus-               keine Dringlichkeit vorliegt.
                              sundheitskompetenz besitzen. Das ist in
                                                                    schuss ausgesucht werden! Die Kriteri-
                              Europa kaum noch zu überbieten.       en hierfür sind aber ebenso unklar wie Bedenkt man nun auch noch das
                                                                    deren Anzahl in der Fläche oder deren Zusammenspiel mit anderen Geset-
                               Leider finden sich in dem Referente- Einzugsbereich.                        zesvorgaben wie dem Gesetz über
                              nentwurf keine Antworten auf dieses Alle anderen Krankenhäuser ohne kleine Krankenhäuser welche zu

                       12   | Brandenburgisches Ärzteblatt 3 • 2020
KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK

ambulant-stationären Gesundheitszen-      Abwicklung von kybernetischen Pro-          Notfallversorgung behandelt werden
tren umgewandelt werden sollen, ver-      zessen unter dem Gesichtspunkt der          und die der längst vergangenen wohn-
schärft sich das Problem weiter. Wenn     Effizienz und Effektivität als an Empa-     ortnahen Gesundheitsversorgung im
ein INZ an einem Haus angesiedelt ist,    thie getragene ärztliche wohnortnahe        Notdienst/Notfall hinterhertrauern.
das selbst bereits ein ambulant-stati-    Patientenversorgung im Moment einer
onäres Gesundheitszentrum ist, wird       akuten Gesundheitsstörung! Sie erin-
natürlich das Interesse begrenzt sein,    nern an ein altes System mit zentraler      ■ Dr. Hanjo Pohle, Vorsitzender
in Praxen der Vertragsärzte zu steuern!   Notaufnahme an Krankenhäusern, nun            Hartmannbund Brandenburg
Genau diese Möglichkeit ist aber auch     INZ genannt. Im KV System wird der
im Referentenentwurf Notfallversor-       aufsuchende Hausbesuchsdienst reak-
gung vorgesehen!                          tiviert, welcher im Komfortzimmer dar-
                                          auf wartet vom Taxi-Dienst zum nächs-
Am Problem vorbei kuriert                 ten Hausbesuch chauffiert zu werden.
                                          In der DDR hieß das dringlicher Haus-
 Solange es versäumt wird, die wah-       besuchsdienst (DHD), allerdings unter
ren Ursachen der Patientenmigration       anderen Vorzeichen und mit kleineren
zur Kenntnis zu nehmen und durch ge-      Einzugsgebieten. Dies war damals alles
zielte Maßnahmen langfristig gegen-       weder patientenfreundlich noch be-
zusteuern, wird man den wirklichen        sonders effizient.
Versorgungsschwierigkeiten nicht an-        Insgesamt betrachtet könnte man
satzweise gerecht. Zumal der Eindruck     eigentlich aus der Geschichte lernen,
nicht von der Hand zu weisen ist, dass    aber es scheint einfach noch viel leich-
durch Reformen jedweder Art eher          ter zu sein, selbst Geschichte zu schrei-
Bequemlichkeitslücken einer nicht un-     ben – mit den Fehlern aus der Vergan-
erheblichen Anzahl unserer Patienten      genheit!
geschlossen werden als wirkliche Ver-
sorgungsdefizite.                     Zurückbleiben werden letztlich die
                                     Patienten, die nun „hochprofessio-
 Diese Vorhaben erinnern eher an die nell“ im neuen Behandlungspfad der

ZWEITE GEMEINSAME FORTBILDUNGSVERANSTALTUNG DER
LANDESTIERÄRZTEKAMMER UND DER LANDESÄRZTEKAMMER BRANDENBURG

„Eine Gesundheit für Mensch und Tier“

Termin:                                   QR-Code der Anmeldeseite
Mittwoch, 6. Mai 2020                                                                                                         Akademie für ärztliche Fortbildung
16.00 Uhr – 20.00 Uhr                                                                                                         Landesärztekammer Brandenburg
                                                                                                                                  LANDESTIERÄRZTEKAMMER
                                                                                                                                            BRANDENBURG
Veranstaltungsort:                                                                                                            Eine Gesundheit für
Landesärztekammer Brandenburg                                                                                                 Mensch und Tier
Pappelallee 5
14469 Potsdam
                                                                                         © Anja Zimmermann, LÄKB

Anmeldung Ärztinnen und Ärzte
                                                                                          Landesärztekammer Brandenburg

                                                                                                                              2. Gemeinsame
Referat Fortbildung der Landesärzte-                                                                                          Fortbildungsveranstaltung der
kammer Brandenburg                                                                                                            Landestierärztekammer und der
E-Mail: akademie@laekb.de                                                                                                     Landesärztekammer Brandenburg

Fax: 0355 78010 – 339                                                                                                         6. Mai 2020

Anmeldung Tierärztinnen und
Tierärzte                                                                                                                     Veranstaltungsort:
                                                                                                                              Landesärztekammer Brandenburg
Landestierärztekammer Brandenburg                                                                                             Pappelallee 5, 14469 Potsdam

E-Mail: kontakt@ltk-brandenburg.de                                                                                            Wissenschaftliche Leitung:
                                                                                                                              Prof. Dr. med. Eckart Frantz, Potsdam
Fax: 0335 28492 – 850                                                                                                         Dr. med. vet. Andreas Hlinak, Frankfurt (Oder)

                                                                                                                          Brandenburgisches Ärzteblatt 3 • 2020 |              13
KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK

                    ÄRZTEBALL
                                 am 9. Mai 2020
                          Die Landesärztekammer Brandenburg
                                möchte mit Ihnen feiern!

                                    Die Landesärztekammer Brandenburg
                                                 möchte Sie
                                              am 9. Mai 2020
                                             für einige Stunden
                                    aus Ihrem stressigen Alltag entführen.

                                        Lassen Sie uns gemeinsam
                                       im Dorint Hotel in Potsdam
                                              einen Abend
                                  in angenehmer Atmosphäre verbringen.

                                     Anmeldung:
                                     E-Mail: aerzteball@laekb.de
                                     Telefon: 0331 505605-760
                                     Telefax: 0331 505605-769
© Andreas Rosenow

                    14   | Brandenburgisches Ärzteblatt 3 • 2020
KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK

Teilnahme – Ärzteball am 9. Mai 2020
– Anmeldeschluss 14. April 2020 –

Fax:                      0331 505605769 oder
Mail:                     aerzteball@laekb.de oder
Telefonisch:              0331 505605760

Ich nehme am Ärzteball am 9. Mai 2020 in Potsdam:

❏ ohne Begleitung teil.

❏ in Begleitung von               Personen teil

Name/Vorname:

Anschrift (ggf.Praxis):

Datum
                                              (Unterschrift)

Bitte überweisen Sie den Betrag in Höhe von 119 € pro Person bis zum
16.04.2020 auf folgendes Konto:
		                   Landesärztekammer Brandenburg
		                   IBAN: DE20 3006 0601 0003 0484 11
		                   Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG
		                   Verwendungszweck: Ärzteball und Name des
		                   Teilnehmers/der Teilnehmer
Gesonderte Eintrittskarten werden Ihnen nicht zugesandt. Der Einlass erfolgt
nach Gästeliste und eingegangenem Eintrittspreis.

Es steht ein begrenztes Kontingent an Übernachtungsmöglichkeiten im
Hotel Dorint Potsdam zur Verfügung. Bitte nehmen Sie die Buchung selbst
unter 0331 2740 vor und geben Sie bei Ihrer Reservierung „Ärzteball der
Landesärzte­kammer Brandenburg“ an.

                                                     Brandenburgisches Ärzteblatt 3 • 2020 |   15
KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK

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   16     | Brandenburgisches Ärzteblatt 3 • 2020
ARZT & RECHT

STEUERTIPP

Aufwendungen aufgrund von Kinderwunsch

 Aufwendungen zur Erfüllung               herabgesetzte Fertilität nicht auf anor-     vorliege und die chromosomalen
eines Kinderwunschs stellen auf-          malen organischen Ursachen, sondern          Mutationen allesamt spontan entstan-
grund fehlender Zwangsläufig-             auf dem fortgeschrittenen Alter (im          den seien.
keit grundsätzlich keine außerge-         Urteilsfall war die Frau 40 Jahre alt) ei-
wöhnliche Belastung dar. Handelt          nes Menschen beruht (FG Berlin-Bran-          Das FG München aber gewährte den
es sich bei den Aufwendungen zur          denburg, Urteil v. 18.10.2018, 9 K           Abzug als außergewöhnliche Belastung
Erfüllung eines Kinderwunschs             11390/16). Es handele sich in diesem         (Urteile v. 8.10.2019, 6 K 1420/17, 6 K
allerdings um Krankheitskosten,           Fall gerade nicht um einen "regelwid-        1423/17, 6 K 1471/17). Unter einer
sieht es anders aus.                      rigen" Körperzustand, sondern um die         „Krankheit“ sei ein objektiv anomaler
                                          Folge eines natürlichen biologischen         regelwidriger Körperzustand zu verste-
  Der BFH hat entschieden, dass Auf- Vorgangs.                                         hen. Die Klägerin hatte in den Jahren
wendungen für eine künstliche Be-                                                      2011 bis 2013 insgesamt vier Fehlge­             Torsten Feiertag
fruchtung einer Frau – unabhängig                 Das FG München                       burten. Entsprechend der Stellungnah-            Foto: privat

vom Familienstand der Frau – als                    sieht es anders                    me des Arztes war eine Kinderwunsch-
außer­gewöhnliche Belastung nach                                                       behandlung medizinisch indiziert. Un-
§ 33 EStG zu berücksichtigen sind, Im Rahmen von Klageverfahren beim                   erheblich sei dabei, ob eine elterliche
wenn die künstliche Befruchtung zur FG München hatte die in 1974 gebo-                 Chromosomenveränderung vorliegt.
Überwindung einer krankheitsbeding- rene Klägerin im Zeitraum zwischen                 Denn die Krankheit „Kinderlosigkeit“
ten Empfängnisunfähigkeit der Frau 2011 bis 2013 insgesamt 4 Fehlgebur-                könne nicht deshalb verneint werden,
medizinisch erforderlich ist (BFH, Urteil ten erlitten. Nach den Angaben ihres         weil die medizinische Wissenschaft die
v. 5.10.2017, VI R 47/15). Dies gilt auch Arztes habe die letzte Fehlgeburt eine       Ursachen nicht feststellen kann.
bei einer krankheitsbedingten Sterilität genetische Ursache gezeigt. Die einzig
des Mannes (BFH, Urteil v. 16.12.2010, realistische Chance zur Erzielung einer          Auch das Alter stelle keinen Umstand
VI R 43/10). In beiden Fällen ist Kinder- fortlaufenden und genetisch unauffäl-        dar, der einer Berücksichtigung der
losigkeit Folge einer Krankheit (Steri- ligen Schwangerschaft sah der Arzt in          Aufwendungen als außergewöhnliche
lität eines Partners), sodass die Maß- der Durchführung einer künstlichen              Belastungen entgegenstehen würde.
nahmen zur künstlichen Befruchtung Befruchtung.                                        Es lägen weder Anzeichen dafür vor,
als Heilbehandlungskosten zu berück-                                                   dass die durchgeführte Behandlung in
sichtigen sind. Es handelt sich um eine Die Krankenkassen lehnten aber eine            dem Alter der Klägerin (zwischen 37
medizinische Leistung zur Beseitigung Kostenübernahme ab, weil weder                   und 39) als medizinisch nicht erfolg-
oder Milderung von Krankheitsfolgen eine männliche noch eine weibliche                 versprechend zu erachten wäre, noch
(Kinderlosigkeit).                        Unfruchtbarkeit festgestellt werden          könne davon ausgegangen werden,
                                          kann und eine Kostenübernahme nur            dass eine Schwangerschaft in diesem
               Für das                    dann möglich sei, wenn eine Schwan-          Alter keine gesellschaftliche Akzeptanz
    FG Berlin-Brandenburg                 gerschaft auf anderem Wege nicht             mehr finden würde Daher ging das FG
  spielt das Alter eine Rolle herbeigeführt werden könne, was hier                     von einer Krankheit aus.
                                          gerade nicht der Fall sei. Diesbezüglich
  Nach Meinung des FG Berlin-Bran- ging aus einem humangenetischen                           Revisionsverfahren
denburg ist davon der Fall abzugren- Beratungsgespräch hervor, dass keine                         anhängig
zen, dass eine objektiv feststellbare elterliche Chromosomenveränderung
                                                                                        Gegen die Entscheidungen des FG
                                                                                       München ist die Revision vor dem BFH
                                                                                       (Az VI R 34-36/19) anhängig.

                             Praxiseinrichtungen                                       ■ Torsten Feiertag
            3D-Praxisplanung
            objektbezogene Einrichtung
            Praxismöbel online bestellen                                               Kontakt:
                                                                                       Torsten Feiertag
              Klaus Jerosch GmbH                                                       Steuerberater
          Tel.      (030) 29 04 75 76                                                  Görresstraße 9, 12161 Berlin
                                                                                       Tel.: 030 859 08 60
          Info-Tel. (0800) 5 37 67 24
               www.jerosch.com                                                         Fax: 030 852 03 14
                                                                                       www.stb-feiertag.de
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ARZT & RECHT

                                                              ARZT UND ARZTHAFTUNG
                                                              VON FALL ZU FALL

                                 Diesmal: Unzureichende Befunderhebung und
                                 mangelnde Dokumentation bei Rektumkarzinom
                                               Kasuistik                    frischen analen Blutabgang geklagt.
                                                                            Daraufhin habe er sofort eine Proktos-
                                  Da die Dokumentation wenig aussa-         kopie unter Anwendung von Lokalan-
                                 gekräftig ist, werden in diesem Fall je-   ästhesie des Analringes durchgeführt.
                                 weils die Darstellung des Patienten und    Es hätten sich ausgedehnte drittgradige
                                 die des Arztes zitiert.                    Hämorrhoiden sowie kleinere Analpa-
                                                                            pillen bei der Vorspiegelung gefunden.
                                  Darstellung des Patienten                 Bei der Untersuchung bis zu einer Höhe
                                                                            von 15 Zentimetern mit dem Rektoskop
                                   Ein 30-jähriger Patient stellte sich     hätten sich keine weiteren Blutungen
                                 erstmalig Ende Oktober in der Sprech-      auf der Darmschleimhaut sowie keine
                                 stunde bei seinem Hausarzt, Facharzt       Fissuren am Analring befunden.
                                 für Allgemeinmedizin, vor. Er hatte
                                 frisches Blut beim Stuhlgang bemerkt Er habe mitgeteilt, dass Hämorrhoi-
                                 und bereits seit längerer Zeit über eine den vorliegen würden und dass ge-
                                 wechselnde Stuhlfrequenz mit Verstop- gebenenfalls bei weiteren Blutungen
                                 fung und Durchfall geklagt.              auch eine Koloskopie notwendig sei,
                                                                          wie er das üblicherweise bei Analblu-                   © ChaotiC PhotographY fotolia.com

                                   Der Hausarzt führte in linker Seiten- tungen handhabe. Er habe dem Pati-
                                 lage eine Rektoskopie durch, welche enten außerdem mitgeteilt, dass eine             Tumors mit Umgebungsinfiltration
                                 äußerst schmerzhaft war. Er habe ge- anale Blutung durch eine Koloskopie             am rektosigmoidalen Übergang und
                                 sagt, dass die Beschwerden eindeutig abgeklärt werden sollte.                        zahlreichen Lebermetastasen. Daran
                                 von Hämorrhoiden verursacht seien                                                    schloss sich die operative Behandlung
                                 und der Patient ballaststoffreiche Kost Zum Zeitpunkt der Erstuntersuchung           mit Anlage eines doppelläufigen Trans-
                                 zu sich nehmen solle. Der Arzt habe Ende Oktober habe sich für ihn kein              versostomas in den linken Mittelbauch
                                 kein Blut abgenommen und auch kei- Hinweis und kein schwerwiegender                  und Probeentnahmen vom Peritoneum
                                 ne weitere körperliche Untersuchung Verdacht auf ein Kolonkarzinom erge-             sowie aus der Leber an. Es wurde eine
                                 durchgeführt. Nach der Konsultation ben, weil diese in der Regel erst nach           Chemotherapie in palliativer Hinsicht
                                 habe der Patient weiterhin Beschwer- dem 40. Lebensjahr auftreten würden.            begonnen. An den Folgen des Tumors
                                 den gehabt. Er habe den Rat des Arz- Es sei „schicksalhaft“ und dramatisch,          ist der Patient anderthalb Jahre später
                                 tes befolgt und ballaststoffreich geges- dass bei einem so jungen Menschen           verstorben.
                                 sen. Dadurch sei aber keine Besserung ein so massiver Befund gefunden wor-
                                 eingetreten. Im Zeitraum bis Ende De- den sei.                                           Beanstandung der
                                 zember sei vielmehr ein Gewichtsver-                                                   ärztlichen Maßnahmen
                                 lust von zwölf Kilogramm aufgetreten                 Weiterer
                                 – begleitet von stärksten Schmerzen im Behandlungsverlauf durch                       Es wird beanstandet, dass der Haus-
                                 Lendenwirbelsäulenbereich.                                                           arzt nach der Enddarmuntersuchung
                                                                                die nachbehandelnde
                                                                                                                      bei dem Patienten keine Überweisung
Hinweis:                          Der Patient habe sich daraufhin bei ei-               Klinik                        zu einem Proktologen beziehungswei-
Weitere Fälle aus                nem anderen Allgemeinmediziner vor-         Mitte Januar des darauffolgenden         se zu einer Koloskopie veranlasst habe.
der      norddeutschen           gestellt. Dieser habe eine Überweisung     Jahres wurde der Patient wegen seit       Blut im Stuhl sei immer ein Alarmzei-
Schlichtungsstelle fin-          zum Proktologen ausgestellt. Dort sei      Oktober bestehender peranaler Blutab-     chen und sollte bei einem 30-jährigen
den Interessierte im             dann ein stenosierendes Rektumkarzi-       gänge, wechselnder Stühle sowie un-       Patienten nicht mit zwei Hämorrhoiden
Internet unter www.
                                 nom mit Metastasen festgestellt wor-       gewolltem Gewichtsverlust von zwölf       abgetan werden.
laekb.de,           Rubrik
‚Arzt‘ – ‚Kasuistiken‘.          den. Die weitere Behandlung sei dann       Kilogramm in den vorangegangenen
Alle Fälle entstammen            stationär erfolgt.                         zwei Monaten stationär für eine Wo-       Stellungnahme des Arztes
der gemeinsamen Fall-                                                       che aufgenommen.
sammlung der neun                   Darstellung des Arztes                                                    Seine Stellungnahme entspricht sei-
M i tg li e d s k am m e r n                                            Zunächst erfolgte die Sicherung der ner Darstellung zum medizinischen
der      norddeutschen            Der Patient sei Ende Oktober in sei- Diagnose eines vier mal vier Zentime- Sachverhalt – wie oben aufgeführt.
Schlichtungsstelle.              ne Praxis gekommen und habe über ter großen, stenosierend wachsenden Zum Zeitpunkt der Erstuntersuchung

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