Das Spital Bülach: Vom Zweck-verband zur Aktiengesellschaft Fragen & Antworten - Spital Bülach
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Editorial | 3 Editorial Fragen & Antworten Worüber wird abgestimmt? reich auf diese Veränderungen einstellen kann, kann es auch in Zukunft das Spital der ersten Wahl im Zürcher Die Fragen der Urnenabstimmung vom 30. November Unterland bleiben. Die wesentlichen Veränderungen Liebe Leserinnen und Leser 2014 lauten: sind: Das Spital blickt auf eine lange Geschichte mit dem behandelt zu werden. Gefreut hat uns das klare Be- 1. Wollen Sie, dass der Zweckverband Spital Bülach in Fallpauschalen (SwissDRG) Zweckverband Spital Bülach zurück. Dieser Zweckver- kenntnis der Delegierten des Zweckverbandes, die be- eine Aktiengesellschaft umgewandelt wird? Seit Einführung der sogenannten Fallpauschalen band soll nun in eine Aktiengesellschaft umgewandelt reits Anfang des Jahres «Ja» zur Umwandlung in eine herrscht ein starker Wettbewerb unter den Spitälern. Mit werden. Die allererste Frage, die sich zu dieser Um- AG gesagt haben. 2. Wollen Sie der interkommunalen Vereinbarung den Fallpauschalen werden die Leistungen eines Spitals wandlung aufdrängt, ist: Warum ist eine Rechtsformän- (IKV) zustimmen? pro Fall und zu einem bestimmten Preis abgegolten. derung notwendig? In dieser Broschüre möchten wir Ihnen die wichtigsten Finanziert wird die Leistung, die das Spitals gegenüber Fragen zum Rechtsformprojekt beantworten. 3. Wollen Sie den Gemeinderat ermächtigen, alle zur den Patientinnen und Patienten erbringt. Das Umfeld, in dem wir uns bewegen, hat sich mit der Umwandlung des Zweckverbands Spital Bülach in Einführung der neuen Spitalfinanzierung massiv verän- eine Aktiengesellschaft notwendigen Umsetzungs- Mit dem Ertrag aus diesen Leistungen muss das Spital dert. Spitäler wurden mit der neuen Spitalfinanzierung massnahmen zu treffen, so dass die Gemeinde Aktio- nicht nur Löhne und Material, sondern auch die Ersatz- in die Selbständigkeit entlassen und müssen heute auf närin der Spital Bülach AG wird? und Neuinvestitionen in Geräte und Liegenschaften eigenen Beinen stehen und vorwärtsschreiten. Eine Ilse Kaufmann finanzieren. Vorbei sind die Zeiten, als die öffentliche Defizitgarantie vom Kanton und den Trägergemeinden Präsidentin des Verwaltungsrats Die Rechtsformumwandlung soll nur dann zustande Hand Betriebsdefizite beglich und Neubauten oder gibt es nicht mehr. Andere Spitäler sind von Mitbewer- kommen, wenn sich mindestens 28 Verbandsgemein- Sanierungen finanzierte. bern zu Konkurrenten geworden, da die Patientinnen den, die zusammen mindestens 80% der finanziellen und Patienten heute ihr Spital frei wählen können und Beteiligungen aller bisherigen Verbandsgemeinden ver- Kompetenzverlagerung im Gesundheitswesen es der Gesetzgeber so will. treten, an der neuen Aktiengesellschaft beteiligen. Im Zuge der Neugestaltung des Gesundheitswesens im Kanton Zürich wurden die Kompetenzen und Pflichten In erster Linie sind Spitäler heute Unternehmen wie an- Rolf Gilgen, lic. iur. von Staat und Gemeinden neu geordnet. Der Kanton dere auch, die Ertragsüberschüsse erwirtschaften müs- Spitaldirektor finanziert zusammen mit den Krankenkassen die Fall- sen, um in die Zukunft investieren zu können. Sie sind Was passiert, wenn die Gemeinden pauschalen, mit denen die Leistungen der Spitäler heute Unternehmen wie andere auch, die sich im Markt der Umwandlung zur Aktiengesell- abgegolten werden. Die Gemeinden haben hier keine Pflichten mehr, können aber nach wie vor freiwillig mit guten Leistungen von den Mitbewerbern abheben müssen, um bestehen zu können. Sie benötigen eine schaft nicht zustimmen? Spitalträger bleiben. Wenn sie aus dem Zweckverband solide Trägerschaft, Flexibilität und Handlungsspiel- austreten, können sie ihren Eigentums-Anteil zurück- raum, um auf Veränderungen zeitgerecht reagieren zu Das Spital Bülach behält die Rechtsform eines Zweck- fordern. Träten mehrere Gemeinden aus dem Zweck- können. verbands. Der Zweckverband bleibt bestehen. Die verband aus, wäre dies für das Spital aber existenz- Gemeinden, die gekündigt haben, scheiden nach dem gefährdend. Der Zweckverband eignet sich mit seinen eher trägen Ablauf der Kündigungsfrist von zwei Jahren aus und Strukturen nicht mehr dafür, ein Spital zu führen. erhalten die Rückzahlung ihrer Beteiligung. Zudem besteht die Gefahr, dass Gemeinden aus dem Zweckverband aussteigen. Das bedeutet zum einen, Warum strebt das Spital Bülach dass das finanzielle Risiko der verbleibenden Gemein- eine Rechtsformänderung an? den steigt und zum andern, dass das Spital seine solide Welche Umstände machen eine finanzielle Basis verliert und sich so im Markt nicht Umwandlung der Rechtsform des In den vergangenen 15 Jahren hat das Spitalwesen im mehr behaupten kann. Spitals Bülach notwendig? Kanton Zürich eine schmerzhafte Strukturbereinigung erlebt. Verschiedene Regionen mussten von ihrem Wir sind überzeugt, mit der neuen Rechtsform eine sta- nahen Spital Abschied nehmen. Betroffen waren vor Das Krankenversicherungsgesetz auf eidgenössischer bile finanzielle Basis zu erhalten, die es ermöglicht, der allem das Zürcher Oberland (Spitäler Bauma, Rüti und Ebene, das kantonale Spitalplanungs- und -finanzie- Bevölkerung im Zürcher Unterland langfristig weiter- Wald), das linke Seeufer (Spital Thalwil) und der Bezirk rungsgesetz sowie die neue Kantonsverfassung haben hin eine qualitativ hochstehende Gesundheitsversor- Dielsdorf (Bezirksspital Dielsdorf). Dass sich das Spital die Landschaft des Zürcher Gesundheitswesens in den gung anbieten zu können, die auf die Bedürfnisse der Bülach zwischen Winterthur und Zürich als leistungs- letzten Jahren ganz markant verändert. Diese Verände- Region zugeschnitten ist. Patientinnen und Patienten fähiges, von Patientinnen und Patienten geschätztes rungen treffen jedes Spital, auch das Spital Bülach. schätzen es, wohnortsnah in einem vertrauten Umfeld regionales Spital so gut hat halten können, ist nicht Erst wenn sich das Spital Bülach zeitgerecht und erfolg-
4 | Fragen & Antworten Fragen & Antworten | 5 selbstverständlich. Diesem Vertrauen aus der Region Warum wählt das Spital Bülach öffentliche Interessen. Dies kommt in den Statuten der davon ausgehen, dass sie weiterhin auf eine qualitativ heraus, will das Spital Bülach als regionales und volksnahes Spital weiterhin gerecht werden. Dabei eine Aktiengesellschaft als Rechts- AG zum Ausdruck: Ihr Zweck ist der Betrieb eines Akutspitals, das die medizinische und pflegerische hochstehende Gesundheitsversorgung in unmittelbarer Nähe ihres Wohnortes zählen kann. muss es sich gegen Konkurrenz behaupten, die zuneh- form? Versorgung unter Berücksichtigung der regionalen und mend mit harten Bandagen kämpft. überregionalen Bedürfnisse sicherstellt. Im Rahmen Bereits im vergangenen Jahr prüfte der Verwaltungsrat eines Aktionärbindungsvertrages verpflichten sich die des Spitals Bülach verschiedene Rechtsformen und ver- Das Spital Bülach gewährleistet eine qualitativ hochwer- tige, wohnortnahe, spitalmedizinische Versorgung der glich die Vor- und Nachteile miteinander. Er ist nach Gemeinden zudem, ihre Aktien mindestens bis Ende 2019 zu halten und keine Gewinnausschüttung zu be- Was bedeutet die AG für die Bevölkerung im Zürcher Unterland. Diese wichtige Auf- dieser Prüfung zum Schluss gekommen, dass die AG schliessen. Will eine Gemeinde ihre Aktien nach Ablauf Anstellungsbedingungen der gabe soll das Spital auch in Zukunft wahrnehmen kön- sowohl für die Trägergemeinden als auch für das dieser Sperrfrist verkaufen, muss sie diese zuerst den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? nen. Mit den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen Unternehmen und seine Mitarbeitenden die meisten Mitaktionären anbieten. Erst wenn kein Mitaktionär die von Bund und Kanton ist der Zweckverband dafür nicht Vorteile bringt. Aktien erwerben will, können die Aktien Dritten ange- Heute sind die Mitarbeitenden öffentlich-rechtlich an- mehr die geeignete Rechtsform. Die langen Entschei- Die AG bietet ein hohes Mass an unternehmerischer boten werden. Strebt eine Gemeinde, eine Aktionärs- gestellt. In einer AG sind die Mitarbeitenden privat- dungswege im Zweckverband sind hinderlich, wenn es und finanzieller Anpassungsfähigkeit sowie betriebli- gruppe oder ein Dritter die Aktienmehrheit an, muss rechtlich angestellt, was bedeutet, dass das Obligationen- darum geht, sich zeitgerecht und flexibel an Verände- cher Flexibilität. Als Aktionäre behalten die Gemeinden darüber in allen beteiligten Gemeinden eine Volks- recht (OR) und das Arbeitsgesetz (ArG) zwingend rungen anzupassen und sich im zunehmenden Wett- wichtige Mitwirkungsmöglichkeiten und fällen die abstimmung angesetzt werden. angewendet werden müssen. bewerb im Gesundheitsewesen behaupten zu können. grundlegenden Entscheide. Die AG bietet die Fähigkeit, mit anderen Leistungserbringern zu kooperieren und ist Die im Obligationenrecht geforderten Mindestvor- Seit dem 1.1.2012 sind zudem die Gemeinden nicht als Unternehmensform zehntausendfach erprobt. Sie «Treten mehrere Gemeinden aus dem Zweck- schriften erfüllt das Spital Bülach fast in allen Punkten. mehr verpflichtet, einem Zweckverband anzugehören. bietet eine hohe Rechtsicherheit durch eine ausgedehnte Rechtsprechung. Zudem ermöglicht diese Rechtsform, verband aus, wäre dies für das Spital existenz- Im bisherigen Personalreglement und Arbeitszeitregle- Wenn infolge des Wegfalls dieser Grundversorgungs- ment wird es zu geringfügigen Anpassungen kommen. pflicht mehrere Verbandsgemeinden ihre Mitgliedschaft dass sich Eigentümer durch Verkauf ihrer Aktien aus gefährdend.» Angesichts des Mangels an verfügbaren qualifizierten im Zweckverband kündigen würden, hätte der Zweck- der AG lösen können, ohne dass dem Unternehmen Fachkräften im Gesundheitswesen will und muss das verband keine Möglichkeit, seine Eigenkapitalbasis mit damit das Eigenkapital verloren geht. Die Veräusserung Spital Bülach auch in Zukunft attraktive Anstellungs- neuen Investoren ausserhalb der Gemeinden zu stärken. von Aktien der Spital Bülach AG ist über einen Was bringt mir als Patient/in die bedingungen anbieten, um konkurrenzfähig zu bleiben. Aktionärbindungsvertrag geregelt. Damit würde auch das finanzielle Risiko für die ver- bleibenden Gemeinden steigen, die im Zweckverband Umwandlung des Zweckverbands Vor allem aber profitieren die Mitarbeitenden vom Hauptziel der neuen Rechtsform: der nachhaltigen solidarisch haften. in eine AG? Existenzsicherung des Spitals Bülach. Warum wird das Spital Bülach nicht zu einer «Spitäler wurden mit der Einführung der neuen «gemeinnützigen» Aktiengesellschaft? Das Spital erhält günstige Voraussetzungen, um sich Es gibt gemäss Obligationenrecht nur eine Form der in einem sehr anspruchsvollen wirtschaftlichen und Spitalfinanzierung 2012 in die Selbständigkeit Aktiengesellschaft. Die Gründungsaktionäre der Spital gesundheitspolitischen Umfeld als regional verankertes, «Die Aktiengesellschaft ist eine erprobte Rechts- entlassen und müssen heute auf eigenen Beinen Bülach AG sind ausnahmslos Gemeinden. Sie vertreten volksnahes Spital zu behaupten. Die Bevölkerung kann form – auch bei Spitälern.» stehen.» ZWECKVERBAND ➔ AKTIENGESELLSCHAFT ➔ INSTABILITÄT UND RISIKO STABILITÄT Je mehr Gemeinden aus dem Zweckverband In der AG können Gemeinden austreten, austreten, desto mehr Kapital muss das Spital müssen aber ihre Aktien an einen bestehenden den Gemeinden zurückzahlen und desto grösser oder neuen Aktionär verkaufen. Das Aktienkapital wird das finanzielle Risiko für verbleibende bleibt stabil und das Spital hat langfristig eine Gemeinden. gesicherte Trägerschaft.
6 | Fragen & Antworten Fragen & Antworten | 7 Warum soll meine Gemeinde wenn die darin festgehaltenen Spielregeln eingehalten Aktionärin der Spital Bülach AG sind, kommt ein Verkauf von Aktien überhaupt in Betracht. Die Kompetenz, einem Verkauf zuzustimmen, werden? obliegt je nach Regelung der Finanzkompetenz der jeweiligen Gemeinde dem dafür zuständigen Organ. Der Kanton ist zuständig für den Akutbe- reich. Wieso tritt meine Gemeinde nicht ein- Was geschieht, wenn das Spital trotz allem fach aus dem Zweckverband aus? in wirtschaftliche Bedrängnis gerät? Haben Sie weitere Fragen zur Um- Grundsätzlich haben die Gemeinden keine Pflicht mehr, Die Gemeinden können nicht verpflichtet werden, Bei- wandlung des Zweckverbands in träge an die Kosten oder sonstige finanzielle Leistungen sich als Träger einem Spital anzuschliessen. Würden mehrere Gemeinden gleichzeitig aus dem Zweckver- zu erbringen. Im schlimmsten Fall käme es zum Kon- eine Aktiengesellschaft, die nicht band austreten, so käme das Spital in Schwierigkeiten, kurs. Anders als im heutigen Zweckverband wäre das beantwortet wurden? weil ihm Eigenkapital entzogen würde. Da sich nur Risiko der Gemeinden beschränkt. Sie würden nur das Gemeinden an einem Zweckverband beteiligen können, eingebrachte Kapital ganz oder teilweise verlieren. Sie können sich mit Ihrer Frage an das Spital Bülach besteht nicht die Möglichkeit, die Eigenkapitalbasis mit Darüber hinausgehende Haftungsrisiken bestehen nicht. wenden: rechtsform@spitalbuelach.ch. neuen Investoren ausserhalb der Gemeinden zu stärken. Das ist gegenüber dem heutigen Zustand im Zweckver- Gerne werden wir Ihre Fragen beantworten. band eine klare Verbesserung der Risikosituation. Wenn die Gemeinden Aktionäre werden, welche Mitsprachemöglichkeiten bleiben ihnen? «In einer Aktiengesellschaft gibt es eine klar Das Obligationenrecht regelt die Rechte der Aktionäre bzw. der Generalversammlung. Dazu gehören insbeson- strukturierte Beteiligungsform für die Gemein- dere die Festsetzung und Änderung der Statuten, die den mit entsprechendem Mitspracherecht.» Besetzung des Verwaltungsrates und die Bestimmung des Präsidenten, die Wahl der Revisionsstelle, die Abnahme des Jahresberichtes und der Jahresrechnung. Besonders über die Möglichkeit, die Statuten zu be- Wird die AG jemals Dividende zahlen können? schliessen und den Verwaltungsrat zu wählen, haben die Mit der neuen Spitalfinanzierung, muss das Spital zwin- Gemeinden weitreichende Kompetenzen und können gend Ertragsüberschüsse erwirtschaften. Anders kann indirekt auf die Strategie des Unternehmens Einfluss es langfristig nicht überleben. Es liegt in der Kompetenz nehmen. der Generalversammlung der AG, Dividendenzahlungen zu beschliessen. Bis Ende 2019 verzichten die Grün- dungsaktionäre auf die Ausschüttung einer Dividende. «Wenn Gemeinden aus dem Zweckverband aus- Sie wollen damit die Eigenkapitalbasis des Spitals stärken und gute Voraussetzungen für die erfolgreiche steigen, steigt das finanzielle Risiko der ver- Entwicklung des Unternehmens schaffen. bleibenden Gemeinden.» Haben die Gemeinden Einfluss auf das Leis- tungsangebot? Wie viel Einfluss hat eine kleine Gemeinde Die Gemeinden sind die Aktionäre der Gesellschaft. als Aktionär noch? Diese muss gemäss dem in den Statuten festgelegten Grundsätzlich ist die Mitsprache im Rahmen der Gene- Zweck ein Akutspital betreiben, das die medizinische ralversammlung an die Höhe des gehaltenen Aktien- und pflegerische Versorgung der Bevölkerung unter kapitals gebunden. Umgekehrt richtet sich aber auch Berücksichtigung der regionalen und überregionalen das finanzielle Risiko des Aktionärs nach der Höhe des Bedürfnisse sicherstellt. Die Gemeinden wählen als von ihm gehaltenen Kapitals. Kleinere Aktionäre kön- Aktionäre zudem den Verwaltungsrat und nehmen so nen ihr Abstimmungsverhalten untereinander oder mit indirekt Einfluss auf die Ausrichtung des Unternehmens. grösseren Aktionären koordinieren, um auf diese Weise Für die detaillierte Ausgestaltung des Leistungs- mehr Gewicht zu erhalten. spektrums ist der Kanton Zürich zuständig. Er erlässt eine Spitalliste. Mit den kantonalen Spitallisten wird Wer kann über den Kauf / Verkauf von Aktien verbindlich geregelt, welche Spitäler für welche Krank- Herausgeber in meiner Gemeinde bestimmen? heitsbehandlungen zu Lasten der obligatorischen Kran- Spital Bülach, Spitalstrasse 24, CH-8180 Bülach Als Aktionäre müssen sich alle Gemeinden zunächst kenpflegeversicherung (Grundversicherung) tätig sein einmal an den Aktionärbindungsvertrag halten. Erst können. Kontakt rechtsform@spitalbuelach.ch www.spitalbuelach.ch
Spital Bülach Spital Bülach Stiftung pro Spital Bülach Spitalstrasse 24 Spitalstrasse 24 CH-8180 Bülach CH-8180 Bülach Telefon +41 44 863 22 11 Telefon +41 44 863 24 31 Fax +41 44 863 24 32 Fax +41 44 863 22 04 info@spitalbuelach.ch stiftung@spitalbuelach.ch www.spitalbuelach.ch www.spitalbuelach.ch/stiftung www.geburtshilfe.ch www.mrizentrum.ch
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