Media-Daten 2018 - kömedia.ch

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Media-Daten 2018
                         mit Leidenschaft

                   Kömedia AG
                   Geltenwilenstrasse 8a, 9000 St. Gallen
                   Tel. 071 226 92 92, Fax 071 226 92 93
                   info@koemedia.ch, www.kömedia.ch
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// Ich liebe Berge //

Profil
Die Schweizer Bergsport- und Outdoor-Website                           Schwerpunkte
Die Webseite ICH LIEBE BERGE ist der digitale Ratgeber für             Schwerpunkte sind die Themen Bekleidung, Schuhe und Ausrüstung
Bergsport- und Outdoorbegeisterte Menschen, die gerne                  im Sommer in den Bereichen Biken, Wandern & Trekking, Hochtouren
draussen etwas Erleben und sich über Ausrüstung, Neuheiten und         & Bergsteigen, Expeditionen, Klettern & Klettersteige, Laufen/Running,
Innovationen in Form von News und Tests, über Filme, Vorträge,         Trail Running, Reisen und im Winter in den Bereichen Eisklettern,
Events sowie Unterkünfte informieren wollen oder eine besondere        Freeride, Langlaufen, Schneeschuhtouren und Skitouren.
Tour suchen.
                                                                       News & Tests
Klares Leserprofil                                                     Wir testen und berichten über Bekleidung, Brillen, Schuhe, Socken,
≥ zwischen 25 und 75 Jahre alt                                         Rucksäcke, Schlafsäcke & Isomatten, Zelte, Outdoor- Kocher & -Le-
≥ 70% Männer, 30% Frauen (Tendenz steigend)                            bensmittel, Töpfe & Geschirr, Flaschen & Behälter, Camping-Möbel,
≥ jeden Monat 100'000+ Seitenaufrufe                                   Foto & Elektronik, Navigation & Uhren, Messer & Werkzeuge, Bike-Aus-
≥ 30'000 UNIQUE VISITORS pro Monat                                     rüstung,
≥ 82% zwischen 24 und 54 Jahre
≥ 3'600 Newsletter Abonennten
≥ 88% Deutschland, Schweiz, Österreich, Südtirol

  1'700    1'900    2'100

                                                                  // 2 //
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// Ich liebe Berge //

Testbericht

Authentische Tests von Ausrüstung, Tourengebieten und anderen Dienstleistungen sind Ausdruck
unserer Leidenschaft für alle Dinge, die mit Outdoor und Bergsport zu tun haben.
ICH LIEBE BERGE macht viele Tests. Wir haben dafür ein sehr grosses Netzwerk mit über 120
TesterInnen. Sie sind in ihren Bereichen erfahren sowie professionell und geben objektive, hilfreiche
Urteile ab – welche Ausrüstung lohnt es, zu kaufen oder wie benutzt man sie am besten. Jedes Produkt
wird beschrieben, mit Bildern, Pro und Contra und Angaben zum Test sowie nach einem Punktesystem
bewertet. Wir machen hier ausdrücklich darauf aufmerksam, dass bei allen unseren Tests das Testobjekt
uns immer unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird. Sonst testen wir es nicht. Dazu gehören auch alle
Kosten und Gefahren der Beförderung der Ware bis zum Empfänger. Diese hat der Versender zu tragen,
einschliesslich jeglicher Einfuhrsteuer/Zoll. Fallen Kosten an, werden diese in Rechnung gestellt.

Wir bieten 3 Pakete an: Basic, Standard und Premium. Die Pakete unterscheiden sich in der Zeit, in der
ein Testbericht nach Erhalt des Testproduktes erscheint sowie in der Verbreitung und Reichweite. Dabei
investieren wir immer einen Teil in die Bewerbung des Testberichtes und können so die Reichweite
deutlich vergrössern.

Diese Vergütung hindert uns jedoch nicht daran, ehrlich zu sein und positive wie negative Erfahrungen in
unseren Artikeln offen zu kommunizieren. Wir lassen uns in keiner Weise von Werbetreibenden, Produkt-
vertretern/-vertrieben, Herstellern, Marken und auch möglichst nicht von unseren eigenen Vorurteilen
beeinflussen. Wir haben auch den sog. Outdoor Blogger Codex unterzeichnet.

                                                                     // 3 //
// Ich liebe Berge //

Testbericht Gültig ab 1.5.2018

Basic                                                          Standard                                   Premium

≥ 3-6 Monate                                                   ≥ 2-4 Monate                               ≥ 2 Monate
≥ SEO optimiert                                                ≥ SEO optimiert
                                                                                                          ≥ SEO optimiert
≥ Erscheint auch als Google AMP und                            ≥ Erscheint auch als Google AMP und
                                                                 Facebook Instant Article                 ≥ Erscheint auch als Google AMP und
  Facebook Instant Article
                                                               ≥ Inkl. Facebook-Ad CHF 50                   Facebook Instant Article
≥ Inkl. Facebook-Ad CHF 20                                     ≥ Sharing Facebook                         ≥ Inkl. Facebook-Ad CHF 150
                                                               ≥ Sharing Twitter                          ≥ Sharing Facebook
                                    weite
                                                               ≥ Sharing Google+              weite                                          weite
                               Reich                                                     Reich            ≥ Sharing Instagram           Reich
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                                                                                                 ne n                                           n n
                                                                                                                                                 e
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                                                                                                          ≥ Sharing Google+

CHF     199                                                    CHF     399                                CHF   699

Preise in CHF zuzüglich 7,7 % Mehrwertsteuer / EUR-Kurs laut Buchhaltung
Allgemeine Geschäftsbedingungen auf Deutsch www.kömedia.ch

                                                                                   // 4 //
// Ich liebe Berge //

News
Sie haben News, mit der Sie viele Leser erreichen wollen? Wir veröffentlichen Ihre News und
Pressemitteilungen. Text und Bilder werden bereitgestellt von Ihnen.

Wir bieten 3 Pakete an: Basic, Standard und Premium. Die Pakete unterscheiden sich in der Zeit, in
der eine News nach Erhalt erscheint sowie in der Aufbereitung, Verbreitung und Reichweite. Dabei
investieren wir je nach Paket auch einen Teil in die Bewerbung der News und können so die Reich-
weite vergrössern. Veröffentlichung nach Zahlung.

                                                                    // 5 //
// Ich liebe Berge //

News

Basic                                                          Standard                                    Premium

≥ Veröffentlichung innert 10 Tagen                             ≥ Veröffentlichung innert 5 Tagen           ≥ Veröffentlichung innert 1-2 Tagen
≥ Erscheint auch als Google AMP und                            ≥ SEO optimiert
                                                                                                           ≥ SEO optimiert
                                                               ≥ Erscheint auch als Google AMP und
   Facebook Instant Article                                                                                ≥ Erscheint auch als Google AMP und
                                                                 Facebook Instant Article
                                                               ≥ Inkl. Facebook-Ad CHF 50                    Facebook Instant Article
                                                               ≥ Sharing Facebook                          ≥ Inkl. Facebook-Ad CHF 150
                                                               ≥ Sharing Twitter                           ≥ Sharing Facebook
                                                                                              weite                                            weite
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                                                                                                                                             0 -10000
                                                                                        15000        n
                                                                                                           ≥ Sharing Twitter            5000       e n
                                                                                                 n e                                             n
                                                                                           Perso           ≥ Sharing Tumblr                Perso

                                                                                                           ≥ Sharing Google+

CHF     99                                                     CHF     299                                 CHF   599

Preise in CHF zuzüglich 7,7 % Mehrwertsteuer / EUR-Kurs laut Buchhaltung
Allgemeine Geschäftsbedingungen auf Deutsch www.kömedia.ch

                                                                                    // 6 //
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Wir bieten auch Sponsored Posts oder sog. Advertorials an.
In der Regel wird der Content (Text, Bild/Video) durch den Auftraggeber bereitgestellt.
Natürlich produzieren wir den Content auch selber, für CHF 200 zusätzlich.

Wir bieten 3 Pakete an: Basic, Standard und Premium. Die Pakete unterscheiden sich in der Zeit, in
der ein Beitrag online ist bzw. die Links auf Dofollow sowie in der Verbreitung und Reichweite.

Dabei investieren wir je nach Paket einen Teil in die Bewerbung des Beitrages und können so die
Reichweite vergrössern. Veröffentlichung nach Zahlung. Je nach Thema und Kunde behalten wir uns
vor, Vorschläge abzulehnen.

                                                                      // 7 //
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Basic                                                          Standard                                    Premium

≥ Links Dofollow                                               ≥ Links Dofollow                            ≥ Links Dofollow
≥ 12 Monate sichtbar                                           ≥ 16 Monate sichtbar                        ≥ 24 Monate sichtbar
                                                               ≥ Erscheint auch als Google AMP und
                                                                                                           ≥ Erscheint auch als Google AMP und
                                                                 Facebook Instant Article
                                                               ≥ Inkl. Facebook-Ad CHF 50                    Facebook Instant Article
                                                               ≥ Sharing Facebook                          ≥ Inkl. Facebook-Ad CHF 150
                                                               ≥ Sharing Twitter                           ≥ Sharing Facebook
                                                               ≥ Sharing Google+              weite                                            weite
                                                                                         Reich             ≥ Sharing Instagram           Reich         0
                                                                                              - 4000
                                                                                                       0
                                                                                                                                             0 -10000
                                                                                        15000        n
                                                                                                           ≥ Sharing Twitter            5000       e n
                                                                                                 n e                                             n
                                                                                           Perso           ≥ Sharing Tumblr                Perso

                                                                                                           ≥ Sharing Google+

CHF     299                                                    CHF     499                                 CHF   799

Preise in CHF zuzüglich 7,7 % Mehrwertsteuer / EUR-Kurs laut Buchhaltung
Allgemeine Geschäftsbedingungen auf Deutsch www.kömedia.ch

                                                                                    // 8 //
// Ich liebe Berge //

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Display Ads (Run of Site)       Grösse
Leaderboard                     728 × 90 px                                               Leaderboard

Medium Rectangle                300 × 250 px
Wide Leaderboard                Text max. 250 Zeichen
		                              Bild 16:9, 670 × 380 px

Dazu bieten wir auch Walls Ads links und rechts mit Hintergrund an –
1 oder 2 Banner, Formate 300x600 oder 160x600 oder 120x600 oder
120x240 + 1 Hintergrundbild. Möglich sind auch Sticky Ads, PopUps
und Layers.

Das Banner wird bereitgestellt von Ihnen. Banner immer als Flash-Datei
(SWF) oder Bild (GIF-, JPG- oder PNG-Datei). Idealerweise liefern Sie das
Banner zusätzlich in kleineren Formaten, damit es Responsive (Anzeigen
nach Browserbreite) ist.

Grundsätzlich gibt es keine exklusive Platzierung. Auf Wunsch ist das                                      Rectangle
möglich. Auch Geo Targeting ist möglich.
Natürlich bieten wir auch mehr oder weniger Views an. Fragen Sie nach
einem Angebot nach Ihren Wünschen. Veröffentlichung nach Zahlung.

                                                                        // 9 //
// Ich liebe Berge //

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Basic                                                          Standard                                       Premium

≥ 10'000 Views                                                 ≥ 30'000 Views                                 ≥ 80'000 Views
≥ Medium Rectangle                                             ≥ Leaderboard 729x90                           ≥ Wide Leaderboard 970x90
   300x250                                                     ≥ Entspricht TKP von CHF 16.63
                                                                                                              ≥ Entspricht TKP von CHF 12.48
≥ Entspricht TKP von CHF 19.90

                                                 weite                                             weite                                         weite
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                                               10000                                            3000                                         80 00
                                                    nen                                              o n en                                        o n en
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CHF     199                                                    CHF     499                                    CHF   999

Preise in CHF zuzüglich 7,7 % Mehrwertsteuer / EUR-Kurs laut Buchhaltung
Allgemeine Geschäftsbedingungen auf Deutsch www.kömedia.ch

                                                                                  // 10 //
// Ich liebe Berge //

Allgemeine Geschäftsbedingungen                                                                                                                                                                                                                                                                                    mit Leidenschaft

1. Begriff und Form des Anzeigenvertrags                                           die abgenommene Menge am Ende der Laufdauer die vorgesehene Abschluss-                genannten Fristen schriftlich an den Verlag zu richten (Datum Eingang beim Ver-       fügbarkeit der Systeme und eine fehlerfreie Publikation zu erbringen. Der Verlag
Durch den Abschluss eines Anzeigenvertrags verpflichtet sich die die Kömedia       höhe nicht, erhält der Kunde im Rahmen der Rabattbestimmungen eine Rabatt-            lag). Auch bei fristgerechten Umbuchungen sind sämtliche dadurch dem Verlag           gewährleistet keine Verfügbarkeit und keine Fehler-, Mängel- oder Störungsfrei-
AG (nachfolgend Verlag), in der bezeichneten Publikation eine oder mehrere         nachbelastung. Bei Kündigung des Kunden zufolge geänderter Tarife (vgl. Ziff.         entstandenen Mehrkosten geschuldet.                                                   heit. Im Fall von Online-Anzeigen kann zudem keine bestimmte Anzahl von Ein-
Anzeigen erscheinen zu lassen, währenddem der Kunde die Anzeigenpreise zu          15) hat dieser Anspruch auf den Rabatt, der gemäss Rabattbestimmungen der             10. Beachtung der Normen und Rechte Dritter                                           blendungen (Impressions), Veröffentlichungen, Conversions oder Klicks auf ein
bezahlen hat. Anzeigenverträge werden grundsätzlich schriftlich abgeschlos-        effektiv abgenommenen Menge entspricht.                                               Vorbehältlich allfällig anderslautender, zwingender Rechtsnormen trägt der            Werbemittel garantiert werden. Ausser bei Grobfahrlässigkeit oder Absicht sind
sen. Der Schriftform gleichgestellt und insoweit formgültig sind E-Mail, Fax und   7. Obliegenheiten des Kunden                                                          Kunde die alleinige Verantwortung, dass eine Anzeige die anwendbaren Rechts-          jegliche Gewährleistung und Haftung des Verlags wegbedungen. Der Haftungs-
dgl. Neben Bestellungen haben auch Änderungen oder Abbestellungen von              Geliefertes Material für gedruckte Anzeigen sowie Online-Vorlagen müssen              normen, Rechte Dritter und allfällig einschlägige Verbandsregeln der Branche          ausschluss bei Grobfahrlässigkeit und Vorsatz gilt auch beim Beizug von Hilfs-
Anzeigen schriftlich zu erfolgen.                                                  den technischen Normen des Verlags entsprechen (vgl. auch Media-Daten).               einhält. Der Kunde allein trägt die Verantwortung im Fall einer Verletzung von        personen bzw. Unterakkordanten. Es bestehen keinerlei Gewährleistungs- und
2. Stellenwert der AGB                                                             Die Übermittlung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Für die Anzeigenschlüsse              Normen und Rechten Dritter. Macht ein Dritter Forderungen gegen den Verlag            Haftungsansprüche im Fall von gedruckten Anzeigen oder Online-Vorlagen, die
Massgebend für die Regelung des Vertragsverhältnisses sind in erster Linie die     gelten die Angaben in den Media-Daten bzw. den jeweiligen Ausgaben. Bei               geltend aufgrund des Inhalts der Anzeige, namentlich aus (angeblicher) Verlet-        bzw. deren Material nicht den technischen Normen des jeweiligen Mediums
folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Allfällige individuelle,         Onlineschaltungen verpflichtet sich der Kunde, dem Verlag die Anzeige spä-            zung des Wettbewerbs-, Immaterialgüter- Persönlichkeits- oder Datenschutz-            entsprechen. Dasselbe gilt bei Fehlern in der Übermittlung der Werbeaufträge.
schriftliche Vereinbarungen gehen den vorliegenden AGB vor. Dagegen gehen          testens am dritten Arbeitstag vor dem ersten Schaltungstermin zur Verfügung           rechts, verpflichtet sich der Kunde, den Verlag von sämtlichen Verpflichtungen        Bei Buntfarben für gedruckte Anzeigen bleibt eine angemessene Toleranz (nach
vorliegende AGB allfälligen anderslautenden AGB des Kunden vor. Die AGB ha-        zu stellen. Der Kunde räumt dem Verlag die Nutzungsrechte am Inhalt der An-           freizustellen. Der Kunde übernimmt sämtliche Kosten und Aufwendungen im               IFRA-Norm) der Farbnuance vorbehalten. Für Übersetzungsfehler aus fremd-
ben auch für eine ggf. vom Kunden beauftragte Agentur und/oder Vermittlung         zeigen ein (insb. am geistigen Eigentum des Kunden und dgl.), soweit dies zur         Zusammenhang mit einer aussergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinander-            sprachigen Vorlagen kann keine Haftung übernommen werden. Mängelrügen
Geltung, sei es, wenn die Agentur/Vermittlung selbst (und nicht ein Endinserent)   Vertragserfüllung notwendig ist. Der Kunde erlaubt dem Verlag weiter, soweit          setzung (insb. Verfahrens- und Parteikosten) und tritt nach Wunsch des Verlags        müssen innerhalb von 10 Tagen nach Publikation der Anzeige geltend gemacht
Kunde ist oder wenn diese stellvertretend für den Kunden handelt (letzteres        zur Vertragserfüllung notwendig die Werbemittel (einschliesslich aller kreativen      entweder dem Prozess bei oder führt diesen anstelle des Verlags (Art. 79 der          werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung des Verlags als genehmigt.
selbst dann, wenn nur der Kunde ausdrücklich erwähnt wird).                        Inhalte) zu nutzen, zu hosten, zu cachen, zu routen, zu speichern, zu vervielfäl-     schweizerischen Zivilprozessordnung [ZPO]). Schadenersatzansprüche des                Für fehlerhaftes Erscheinen, das den Sinn oder die Wirkung einer Anzeige
                                                                                   tigen, zu verändern, anzuzeigen, zu übermitteln, zu vertreiben und dgl. Er erklärt    Verlags sowie dessen Rückstritts- bzw. Kündigungsrecht (vgl. Ziff. 14) bleiben        wesentlich beeinträchtigt, oder bei unterbliebener Publikation wird Ersatz in
3. Basis für die Anzeigenpreisgestaltung
                                                                                   sich insbesondere damit einverstanden, dass der Verlag die Anzeigen auf eige-         vorbehalten.                                                                          Form von Anzeigenraum bis zur Grösse der fehlerhaften bzw. unterbliebenen
Es gelten die Tarife gemäss den aktuellen Media-Daten (Link). Die Anzeigenprei-
                                                                                   ne und fremde Online-Dienste einspeisen oder sonstwie veröffentlichen und                                                                                                   Anzeige geleistet. Macht eine Publikation keinen Sinn mehr (z.B. bei Werbung
se verstehen sich immer exklusiv des aktuellen Mehrwertsteuersatzes. Zusätzli-                                                                                           11. Datenschutz
                                                                                   zu diesem Zweck bearbeiten kann. Der Verlag kann für die vereinbarten bzw.                                                                                                  für einen einzigen, inzwischen vergangenen Anlass), kann der Kunde alternativ
che Dienstleistungen wie die Erstellung von Druckunterlagen, Anzeigengestal-                                                                                             Der Verlag verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestim-
                                                                                   gebuchten Anzeigen die geschuldete Zahlung vollständig in Rechnung stellen,                                                                                                 die Rückerstattung der durch ihn für diese betreffende Anzeige bereits geleis-
tung, Textvorlagen, Übersetzungen, Mediaberechnungen und auswertungen                                                                                                    mungen, kann aber die Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität und Verfügbarkeit
                                                                                   wenn die Anzeige aus Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht oder                                                                                                  teten Vergütung fordern. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind soweit
usw., welche über das übliche Mass (z.B. einfache Streupläne, Kostenberech-                                                                                              von Personendaten nicht umfassend garantieren. Der Kunde nimmt zur Kennt-
                                                                                   nicht ordnungsgemäss geschaltet werden kann (u.a. bei nicht rechtzeitiger,                                                                                                  gesetzlich zulässig ausgeschlossen (vgl. auch Ziff. 4 und 9). Die Mängelrüge bzw.
nungen usw.) hinausgehen, werden zu den branchenüblichen Tarifen verrech-                                                                                                nis, dass Personendaten auch in Staaten abrufbar sind, die keine der Schweiz
                                                                                   mangelhafter oder falscher Kennzeichnung oder nachträglicher Abänderung).                                                                                                   die Bestreitung eines oder mehrerer Posten der Rechnung entbindet den Kun-
net. Die Berechnung der Anzeigen erfolgt grundsätzlich anhand der publizierten                                                                                           vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen. Soweit dem Verlag perso-
                                                                                   Allfällig entstandene Zusatzkosten können dem Kunden ebenfalls in Rechnung                                                                                                  den nicht von der Pflicht, die Rechnungsbeträge in den in Ziff. 12 spezifizierten
Grösse. Der angebrochene Millimeter wird voll berechnet. Als Berechnungs-                                                                                                nenbezogene Daten des Kunden oder dessen Mitarbeitenden oder Beauftrag-
                                                                                   gestellt werden.                                                                                                                                                            Fristen zu begleichen.
grundlage für die korrekte Durchführung von Online-Werbekampagnen sowie                                                                                                  ten zur Verfügung gestellt oder zugänglich gemacht werden, darf er diese zum
für die Abrechnung derselben gilt die Auswertung des Ad-Management-Tools           8. Erfüllung: Allgemeines, Gestaltung                                                 Zweck der Vertragserfüllung sammeln und bearbeiten und im ihm sinnvoll er-            14. Vorzeitige Vertragsauflösung
des Verlags. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Statistikinformationen, die über    Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist St. Gallen. Der Verlag ist befugt, zur   scheinenden Umfang auch Dritten (z.B. Unterakkordanten) zugänglich machen.            Sollte das Print- oder Online-Medium sein Erscheinen während der Vertrags-
das hinausgehen, was für die Abrechnung notwendig ist.                             Vertragserfüllung Hilfspersonen, Unterakkordanten und dgl. beizuziehen. An-           Im Fall von Online-Anzeigen gestattet der Kunde, sofern er nicht schriftlich Wi-      dauer einstellen, oder liegen wichtige Gründe vor, die eine Vertragserfüllung
                                                                                   zeigen müssen von den Lesern deutlich als solche erkennbar sein und vom               derspruch einlegt, die Verwendung von automatisierten Softwareprogrammen,             unzumutbar machen (beispielhaft: höhere Gewalt; wichtige technische Grün-
4. Ablehnung von Anzeigen
                                                                                   redaktionellen Teil in Gestaltung und Schrift unterschieden werden können.            um Webseiten des Kunden zur Evaluierung der Qualität des Werbemittels und             de, für deren Auftreten nicht der Verlag verantwortlich ist; Nichteinhaltung der
Der Verlag hat das Recht, Anzeigen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
                                                                                   Der Verlag behält sich eine zusätzliche Kennzeichnung durch eine Überschrift          zum Zweck der Auslieferung von Werbemitteln aufzurufen und zu analysieren.            rechtlichen Vorschriften, wesentlicher Vertragspflichten oder Nichteinräumung
Daraus kann kein Schadenersatzanspruch abgeleitet werden. Von einem Ver-
                                                                                   «Inserat», «Anzeige», «Werbung» oder «Publireportage» vor, der Kunde erklärt                                                                                                erforderlicher Nutzungsrechte durch den Kunden [Ziff. 7 Abs. 3]), kann der Verlag
tragsschluss umfasst sind einzig die vom Verlag akzeptierten Anzeigen.                                                                                                   12. Zahlungsbedingungen
                                                                                   sein Einverständnis dazu. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Anzeigen,                                                                                             ohne Gewährleistungs- bzw. Ersatzverpflichtung oder sonstige Schadenersatz-
5. Mengenabschlüsse und Wiederholungsaufträge                                                                                                                            Rechnungen des Verlags sind innert 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zu
                                                                                   die vom Verlag abgedruckt, auf Online-Dienste eingespiesen oder sonstwie                                                                                                    folge vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen fristlos aufkündigen. Schadenersat-
Mengenabschlüsse sind der Bezug von bestimmten Anzeigenvolumen in Grös-                                                                                                  bezahlen. Der Verlag ist befugt, Vorschussleistungen zu verlangen. Ein von einer
                                                                                   veröffentlicht werden, für Dritte nicht frei verfügbar sind. Der Kunde überträgt                                                                                            zansprüche des Verlags gegen den Kunden bleiben vorbehalten. Der Kunde ist
se (Millimeter oder 1⁄1 Seite bzw. ½ Seite etc.) oder Franken während eines be-                                                                                          Agentur, Vermittlung oder dgl. vertretener Kunde kann sich nur durch Zahlung
                                                                                   dem Verlag das Recht (nicht aber die Pflicht), jede irgendwie geartete Verwer-                                                                                              jedoch nicht von der Pflicht entbunden, die bereits erschienenen Anzeigen zu
stimmten Zeitraums. Wiederholungsaufträge sind Aufträge für Anzeigen, die an                                                                                             an den Verlag selbst von seiner Zahlungspflicht ihm gegenüber befreien. Wenn
                                                                                   tung und Bearbeitung dieser Anzeigen durch nicht berechtigte Dritte mit den                                                                                                 bezahlen. Im Fall vorzeitiger Vertragsauflösung durch den Verlag, soweit der
zum Voraus festgesetzten Daten unverändert erscheinen. Mengenabschlüsse                                                                                                  eine Agentur bzw. Vermittlung Kunde ist, hat der Verlag überdies das Recht, im
                                                                                   geeigneten Mitteln zu untersagen. Druckmaterial ohne Spezifikation wird als                                                                                                 Auflösungsgrund nicht dem Kunden zuzuordnen ist, bleiben die Rabattberech-
und Wiederholungsaufträge sind grundsätzlich nur für Anzeigen eines einzelnen                                                                                            Verzugsfall bei unbenutzter Nachfrist (s. dazu Abs. 3 hiernach) sich direkt an den
                                                                                   Einwegmaterial betrachtet. Dieses darf nach Ablauf einer Frist von 3 Monaten                                                                                                tigungen aufgrund der ursprünglich festgelegten Abschlusshöhe bestehen. Ist
Kunden zulässig. Für Anzeigen des wirtschaftlich betrachtet gleichen Auftragge-                                                                                          Endinserenten zu wenden und sie auf Zahlungsausstände der Agentur/Vermitt-
                                                                                   seit dem letzten Erscheinungsdatum vernichtet werden. Eine Ausnahme gilt                                                                                                    der Auflösungsgrund dem Kunden zuzuordnen, entfallen Rabattberechtigun-
bers, die unter verschiedenen Namen oder für Rechnung verschiedener Unter-                                                                                               lung hinzuweisen. Die Agentur/Vermittlung kann keinerlei Gewährleistungs-,
                                                                                   einzig für Druckmaterial mit permanentem Charakter, dieses ist vom Kunden                                                                                                   gen oder andere Vorzugsleistungen auf allen im Zeitpunkt der Auflösung noch
nehmen erscheinen (Tochtergesellschaften usw.), sind grundsätzlich getrennte                                                                                             Schadenersatz- oder sonstige Ansprüche gegen den Verlag geltend machen,
                                                                                   auf dem Auftrag an den Verlag ausdrücklich als «permanent» zu kennzeichnen.                                                                                                 nicht bezahlten Rechnungen (vgl. auch Ziff. 12).
Verträge und Rabattvereinbarungen abzuschliessen. Konzernabschlüsse blei-                                                                                                wenn Endinserenten direkt mit dem Verlag Anzeigenverträge abschliessen. Alle
                                                                                   Die Rücksendung von rückgabepflichtigem Druckmaterial erfolgt innerhalb von           Anzeigenpreise verstehen sich netto, d.h. ohne Abzug eines Skontos. Im Fall           15. Änderungen der AGB, salvatorische Klausel, Weiteres
ben vorbehalten und werden besonders vereinbart, der Verlag berücksichtigt
                                                                                   3 Monaten nach Beendigung des Auftrages. Bei Papierkopien kann die Rücker-            der Vertragsauflösung zufolge Zahlungsverzugs erlöschen sämtliche Rabatt-             Der Verlag ist berechtigt, diese AGB, die Tarife sowie allfällige weitere allgemeine
dabei branchenübliche Standards. Die Laufdauer der Mengenabschlüsse und
                                                                                   stattung wegen der Möglichkeit von Beschädigung während des Druckvorgan-              berechtigungen oder andere Vorzugsbedingungen, insbesondere Provisions-               Regelungen jederzeit zu ändern. Die geänderten Regelungen werden vorbe-
Wiederholungsaufträge beginnt mangels anderer Vereinbarung spätestens mit
                                                                                   ges nicht gewährleistet werden.                                                       zahlungen, auf allen nicht bezahlten Rechnungen. Allfällige geleistete Provisi-       hältlich anderslautender konkreter Bestimmung auch auf laufende Verträge
dem Datum der ersten Insertion. Sie beträgt grundsätzlich 12 Monate, im Fall
                                                                                   9. Insbesondere Verschiebungen, Platzierungswünsche und -vorschriften                 ons- oder andere Bonus-Zahlungen können zurückgefordert werden. Für diese             angewendet. Der Kunde hat jedoch das Recht, innerhalb von 10 Tagen seit
einer Erstinsertion bis zum 15. Tag eines Monats wird dieser mitgezählt.
                                                                                   Der Verlag kann sich aus technischen Gründen vorbehalten, für bestimmte               Rabatte wird eine Nachfakturierung vorgenommen. Werden die Rechnungen                 schriftlicher Bekanntgabe der neuen Bedingungen vom Vertrag zurückzutreten.
6. Rabatte                                                                                                                                                                                                                                                     In diesem Fall hat er nur Anrecht auf den Rabatt, der gemäss bisherigen Rabatt-
                                                                                   Daten vorgesehene, aber dem Inhalt nach nicht termingebundene Anzeigen                nicht innert 30 Tagen netto bezahlt, kann ein Verzugszins von mindestens 5 Pro-
Für jeden Mengenabschluss hat der Kunde Anrecht auf den tariflichen Ab-                                                                                                                                                                                        bestimmungen dem effektiv abgenommenen Quantum entspricht. Sollten
                                                                                   um eine Ausgabe vor oder zurückzuverschieben. Erscheint eine nicht termin-            zent berechnet werden, vorbehalten bleiben weitere Schadenersatzansprüche
schlussrabatt (vgl. dazu die Angaben in den Media-Daten). Wiederholungsrabatt                                                                                                                                                                                  einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder wer-
                                                                                   gebundene Anzeige in einer anderen Ausgabe, kann deswegen weder die Zah-              (vgl. Art. 104 ff. des schweizerischen Obligationenrechts [OR]). Eine Mahnung ist
wird auf Aufträgen erteilt, welche die den Rabattbestimmungen entsprechende                                                                                                                                                                                    den, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Ver-
                                                                                   lung verweigert noch können Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche              nicht erforderlich. Für die weiteren Verzugsfolgen gelten die Art. 107 ff. OR. Sind
Anzahl Anzeigen (innerhalb von 12 Monaten) enthalten. Die Grösse darf nicht                                                                                                                                                                                    einbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll vielmehr
                                                                                   gestellt werden. Platzierungswünsche des Kunden werden nur unverbindlich              bei Verzugseintritt noch weitere Anzeigeschaltungen Gegenstand des Vertrags-
verändert werden, Texte oder Sujets nur dann, wenn es sich um Volldruckmate-                                                                                                                                                                                   eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem Sinn und Zweck der
                                                                                   entgegengenommen. Für Anzeigen mit festen Platzierungsvorschriften wird,              verhältnisses, hat der Verlag zudem, wenn auch nach einmaliger Nachfrist keine
rial handelt. Rabattvereinbarungen mit Kunden mit Jahresumsatzprämie enden                                                                                                                                                                                     unwirksamen Bestimmung mög-lichst nahe kommt. Der Kunde verzichtet auf
                                                                                   sofern diese vom Verlag schriftlich akzeptiert werden, ein Platzierungszuschlag       Bezahlung erfolgt, das Recht zur fristlosen Kündigung (vgl. Ziff. 14). Der Verlag
immer mit dem Kalenderjahr. Der Rabatt, der sich aus der bei Vertragsabschluss                                                                                                                                                                                 das Recht zur Verrechnung mit allfälligen Gegenforderungen.
                                                                                   erhoben. Konkurrenzausschluss ist auf besonderen Wunsch des Kunden                    ist bei Verzug zudem berechtigt, allfällig laufende Schaltungen von weiteren
festgelegten Abschlusshöhe ergibt, kann auf Wunsch des Kunden auch wäh-
                                                                                   möglich und wird zusätzlich berechnet. Erscheint die Anzeige aus technischen          gebuchten Anzeigen zu unterlassen. Sämtliche für die Eintreibung ausstehen-           16. Gerichtsstand, anwendbares Recht
rend der Vertragsdauer durch Festlegung einer neuen Abschlusshöhe angepasst
                                                                                   Gründen an einer anderen Stelle als vorgeschrieben oder gewünscht, kann               der Zahlungen erforderlichen Massnahmen, insbesondere auch die Kosten des             Gerichtsstand ist für beide Teile ausschliesslich St.Gallen. Es gilt Schweizer Recht,
werden. Bei Bruttoabschlüssen werden Rabatt oder Jahresumsatzprämie nach
                                                                                   deswegen weder die Zahlung verweigert noch können Gewährleistungs- oder               Beizugs Dritter, gehen zu Lasten des säumigen Kunden.                                 insbesondere die Vorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts (OR).
Ablauf der Rabattvereinbarung gutgeschrieben. Übersteigt das Volumen der
                                                                                   Schadenersatzansprüche gestellt werden. Ein Platzierungszuschlag wird in die-         13. Fehlerhaftes/ausbleibendes Erscheinen                                             Weiterverweisungsnormen sowie das UN-Kaufrechtsübereinkommen werden
aufgegebenen Anzeigen innert Jahresfrist die vorgesehene Abschlusshöhe,
                                                                                   sem Fall aber nicht mehr erhoben. Umbuchungen sind nach Vertragsabschluss             Der Verlag bemüht sich um eine dem jeweils üblichen technischen Standard              ausgeschlossen.
wird der Rabatt auf dem Gesamtvolumen berechnet und dem Kunden im
                                                                                   nur bis spätestens am zehnten (bei Onlineschaltungen am dritten) Arbeitstag vor       entsprechende bestmögliche Publikation der Anzeigen. Dem Kunden ist be-               17. Inkrafttreten
Rahmen der Rabattbestimmungen ein rückwirkender Rabatt gewährt. Erreicht
                                                                                   der betreffenden Schaltung möglich. Ein Umbuchungsantrag ist vor Ablauf der           kannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit die Ver-       Diese AGB treten per 01.10.2017 in Kraft.

                                                                                                                                                                 // 11 //
// Ich liebe Berge //

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