Media-Daten 2018 - kömedia.ch
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Foto: Freepik.com Werbemarkt Media-Daten 2018 mit Leidenschaft Kömedia AG Geltenwilenstrasse 8a, 9000 St. Gallen Tel. 071 226 92 92, Fax 071 226 92 93 info@koemedia.ch, www.kömedia.ch
// Ich liebe Berge // Profil Die Schweizer Bergsport- und Outdoor-Website Schwerpunkte Die Webseite ICH LIEBE BERGE ist der digitale Ratgeber für Schwerpunkte sind die Themen Bekleidung, Schuhe und Ausrüstung Bergsport- und Outdoorbegeisterte Menschen, die gerne im Sommer in den Bereichen Biken, Wandern & Trekking, Hochtouren draussen etwas Erleben und sich über Ausrüstung, Neuheiten und & Bergsteigen, Expeditionen, Klettern & Klettersteige, Laufen/Running, Innovationen in Form von News und Tests, über Filme, Vorträge, Trail Running, Reisen und im Winter in den Bereichen Eisklettern, Events sowie Unterkünfte informieren wollen oder eine besondere Freeride, Langlaufen, Schneeschuhtouren und Skitouren. Tour suchen. News & Tests Klares Leserprofil Wir testen und berichten über Bekleidung, Brillen, Schuhe, Socken, ≥ zwischen 25 und 75 Jahre alt Rucksäcke, Schlafsäcke & Isomatten, Zelte, Outdoor- Kocher & -Le- ≥ 70% Männer, 30% Frauen (Tendenz steigend) bensmittel, Töpfe & Geschirr, Flaschen & Behälter, Camping-Möbel, ≥ jeden Monat 100'000+ Seitenaufrufe Foto & Elektronik, Navigation & Uhren, Messer & Werkzeuge, Bike-Aus- ≥ 30'000 UNIQUE VISITORS pro Monat rüstung, ≥ 82% zwischen 24 und 54 Jahre ≥ 3'600 Newsletter Abonennten ≥ 88% Deutschland, Schweiz, Österreich, Südtirol 1'700 1'900 2'100 // 2 //
// Ich liebe Berge // Testbericht Authentische Tests von Ausrüstung, Tourengebieten und anderen Dienstleistungen sind Ausdruck unserer Leidenschaft für alle Dinge, die mit Outdoor und Bergsport zu tun haben. ICH LIEBE BERGE macht viele Tests. Wir haben dafür ein sehr grosses Netzwerk mit über 120 TesterInnen. Sie sind in ihren Bereichen erfahren sowie professionell und geben objektive, hilfreiche Urteile ab – welche Ausrüstung lohnt es, zu kaufen oder wie benutzt man sie am besten. Jedes Produkt wird beschrieben, mit Bildern, Pro und Contra und Angaben zum Test sowie nach einem Punktesystem bewertet. Wir machen hier ausdrücklich darauf aufmerksam, dass bei allen unseren Tests das Testobjekt uns immer unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird. Sonst testen wir es nicht. Dazu gehören auch alle Kosten und Gefahren der Beförderung der Ware bis zum Empfänger. Diese hat der Versender zu tragen, einschliesslich jeglicher Einfuhrsteuer/Zoll. Fallen Kosten an, werden diese in Rechnung gestellt. Wir bieten 3 Pakete an: Basic, Standard und Premium. Die Pakete unterscheiden sich in der Zeit, in der ein Testbericht nach Erhalt des Testproduktes erscheint sowie in der Verbreitung und Reichweite. Dabei investieren wir immer einen Teil in die Bewerbung des Testberichtes und können so die Reichweite deutlich vergrössern. Diese Vergütung hindert uns jedoch nicht daran, ehrlich zu sein und positive wie negative Erfahrungen in unseren Artikeln offen zu kommunizieren. Wir lassen uns in keiner Weise von Werbetreibenden, Produkt- vertretern/-vertrieben, Herstellern, Marken und auch möglichst nicht von unseren eigenen Vorurteilen beeinflussen. Wir haben auch den sog. Outdoor Blogger Codex unterzeichnet. // 3 //
// Ich liebe Berge // Testbericht Gültig ab 1.5.2018 Basic Standard Premium ≥ 3-6 Monate ≥ 2-4 Monate ≥ 2 Monate ≥ SEO optimiert ≥ SEO optimiert ≥ SEO optimiert ≥ Erscheint auch als Google AMP und ≥ Erscheint auch als Google AMP und Facebook Instant Article ≥ Erscheint auch als Google AMP und Facebook Instant Article ≥ Inkl. Facebook-Ad CHF 50 Facebook Instant Article ≥ Inkl. Facebook-Ad CHF 20 ≥ Sharing Facebook ≥ Inkl. Facebook-Ad CHF 150 ≥ Sharing Twitter ≥ Sharing Facebook weite ≥ Sharing Google+ weite weite Reich Reich ≥ Sharing Instagram Reich 4000 0 000 -1600 0 - 0 100 - 6000 15000 ≥ Sharing Twitter 5000 ne n n n e Perso n e n Perso ≥ Sharing Tumblr Perso ≥ Sharing Google+ CHF 199 CHF 399 CHF 699 Preise in CHF zuzüglich 7,7 % Mehrwertsteuer / EUR-Kurs laut Buchhaltung Allgemeine Geschäftsbedingungen auf Deutsch www.kömedia.ch // 4 //
// Ich liebe Berge // News Sie haben News, mit der Sie viele Leser erreichen wollen? Wir veröffentlichen Ihre News und Pressemitteilungen. Text und Bilder werden bereitgestellt von Ihnen. Wir bieten 3 Pakete an: Basic, Standard und Premium. Die Pakete unterscheiden sich in der Zeit, in der eine News nach Erhalt erscheint sowie in der Aufbereitung, Verbreitung und Reichweite. Dabei investieren wir je nach Paket auch einen Teil in die Bewerbung der News und können so die Reich- weite vergrössern. Veröffentlichung nach Zahlung. // 5 //
// Ich liebe Berge // News Basic Standard Premium ≥ Veröffentlichung innert 10 Tagen ≥ Veröffentlichung innert 5 Tagen ≥ Veröffentlichung innert 1-2 Tagen ≥ Erscheint auch als Google AMP und ≥ SEO optimiert ≥ SEO optimiert ≥ Erscheint auch als Google AMP und Facebook Instant Article ≥ Erscheint auch als Google AMP und Facebook Instant Article ≥ Inkl. Facebook-Ad CHF 50 Facebook Instant Article ≥ Sharing Facebook ≥ Inkl. Facebook-Ad CHF 150 ≥ Sharing Twitter ≥ Sharing Facebook weite weite Reich ≥ Sharing Instagram Reich 0 - 4000 0 0 -10000 15000 n ≥ Sharing Twitter 5000 e n n e n Perso ≥ Sharing Tumblr Perso ≥ Sharing Google+ CHF 99 CHF 299 CHF 599 Preise in CHF zuzüglich 7,7 % Mehrwertsteuer / EUR-Kurs laut Buchhaltung Allgemeine Geschäftsbedingungen auf Deutsch www.kömedia.ch // 6 //
// Ich liebe Berge // Sponsored Post Wir bieten auch Sponsored Posts oder sog. Advertorials an. In der Regel wird der Content (Text, Bild/Video) durch den Auftraggeber bereitgestellt. Natürlich produzieren wir den Content auch selber, für CHF 200 zusätzlich. Wir bieten 3 Pakete an: Basic, Standard und Premium. Die Pakete unterscheiden sich in der Zeit, in der ein Beitrag online ist bzw. die Links auf Dofollow sowie in der Verbreitung und Reichweite. Dabei investieren wir je nach Paket einen Teil in die Bewerbung des Beitrages und können so die Reichweite vergrössern. Veröffentlichung nach Zahlung. Je nach Thema und Kunde behalten wir uns vor, Vorschläge abzulehnen. // 7 //
// Ich liebe Berge // Sponsored Post Basic Standard Premium ≥ Links Dofollow ≥ Links Dofollow ≥ Links Dofollow ≥ 12 Monate sichtbar ≥ 16 Monate sichtbar ≥ 24 Monate sichtbar ≥ Erscheint auch als Google AMP und ≥ Erscheint auch als Google AMP und Facebook Instant Article ≥ Inkl. Facebook-Ad CHF 50 Facebook Instant Article ≥ Sharing Facebook ≥ Inkl. Facebook-Ad CHF 150 ≥ Sharing Twitter ≥ Sharing Facebook ≥ Sharing Google+ weite weite Reich ≥ Sharing Instagram Reich 0 - 4000 0 0 -10000 15000 n ≥ Sharing Twitter 5000 e n n e n Perso ≥ Sharing Tumblr Perso ≥ Sharing Google+ CHF 299 CHF 499 CHF 799 Preise in CHF zuzüglich 7,7 % Mehrwertsteuer / EUR-Kurs laut Buchhaltung Allgemeine Geschäftsbedingungen auf Deutsch www.kömedia.ch // 8 //
// Ich liebe Berge // Banner Wide Leaderboard Display Ads (Run of Site) Grösse Leaderboard 728 × 90 px Leaderboard Medium Rectangle 300 × 250 px Wide Leaderboard Text max. 250 Zeichen Bild 16:9, 670 × 380 px Dazu bieten wir auch Walls Ads links und rechts mit Hintergrund an – 1 oder 2 Banner, Formate 300x600 oder 160x600 oder 120x600 oder 120x240 + 1 Hintergrundbild. Möglich sind auch Sticky Ads, PopUps und Layers. Das Banner wird bereitgestellt von Ihnen. Banner immer als Flash-Datei (SWF) oder Bild (GIF-, JPG- oder PNG-Datei). Idealerweise liefern Sie das Banner zusätzlich in kleineren Formaten, damit es Responsive (Anzeigen nach Browserbreite) ist. Grundsätzlich gibt es keine exklusive Platzierung. Auf Wunsch ist das Rectangle möglich. Auch Geo Targeting ist möglich. Natürlich bieten wir auch mehr oder weniger Views an. Fragen Sie nach einem Angebot nach Ihren Wünschen. Veröffentlichung nach Zahlung. // 9 //
// Ich liebe Berge // Banner Basic Standard Premium ≥ 10'000 Views ≥ 30'000 Views ≥ 80'000 Views ≥ Medium Rectangle ≥ Leaderboard 729x90 ≥ Wide Leaderboard 970x90 300x250 ≥ Entspricht TKP von CHF 16.63 ≥ Entspricht TKP von CHF 12.48 ≥ Entspricht TKP von CHF 19.90 weite weite weite Reich Reich Reich 0 0 10000 3000 80 00 nen o n en o n en Perso Per s Pe r s CHF 199 CHF 499 CHF 999 Preise in CHF zuzüglich 7,7 % Mehrwertsteuer / EUR-Kurs laut Buchhaltung Allgemeine Geschäftsbedingungen auf Deutsch www.kömedia.ch // 10 //
// Ich liebe Berge // Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Leidenschaft 1. Begriff und Form des Anzeigenvertrags die abgenommene Menge am Ende der Laufdauer die vorgesehene Abschluss- genannten Fristen schriftlich an den Verlag zu richten (Datum Eingang beim Ver- fügbarkeit der Systeme und eine fehlerfreie Publikation zu erbringen. Der Verlag Durch den Abschluss eines Anzeigenvertrags verpflichtet sich die die Kömedia höhe nicht, erhält der Kunde im Rahmen der Rabattbestimmungen eine Rabatt- lag). Auch bei fristgerechten Umbuchungen sind sämtliche dadurch dem Verlag gewährleistet keine Verfügbarkeit und keine Fehler-, Mängel- oder Störungsfrei- AG (nachfolgend Verlag), in der bezeichneten Publikation eine oder mehrere nachbelastung. Bei Kündigung des Kunden zufolge geänderter Tarife (vgl. Ziff. entstandenen Mehrkosten geschuldet. heit. Im Fall von Online-Anzeigen kann zudem keine bestimmte Anzahl von Ein- Anzeigen erscheinen zu lassen, währenddem der Kunde die Anzeigenpreise zu 15) hat dieser Anspruch auf den Rabatt, der gemäss Rabattbestimmungen der 10. Beachtung der Normen und Rechte Dritter blendungen (Impressions), Veröffentlichungen, Conversions oder Klicks auf ein bezahlen hat. Anzeigenverträge werden grundsätzlich schriftlich abgeschlos- effektiv abgenommenen Menge entspricht. Vorbehältlich allfällig anderslautender, zwingender Rechtsnormen trägt der Werbemittel garantiert werden. Ausser bei Grobfahrlässigkeit oder Absicht sind sen. Der Schriftform gleichgestellt und insoweit formgültig sind E-Mail, Fax und 7. Obliegenheiten des Kunden Kunde die alleinige Verantwortung, dass eine Anzeige die anwendbaren Rechts- jegliche Gewährleistung und Haftung des Verlags wegbedungen. Der Haftungs- dgl. Neben Bestellungen haben auch Änderungen oder Abbestellungen von Geliefertes Material für gedruckte Anzeigen sowie Online-Vorlagen müssen normen, Rechte Dritter und allfällig einschlägige Verbandsregeln der Branche ausschluss bei Grobfahrlässigkeit und Vorsatz gilt auch beim Beizug von Hilfs- Anzeigen schriftlich zu erfolgen. den technischen Normen des Verlags entsprechen (vgl. auch Media-Daten). einhält. Der Kunde allein trägt die Verantwortung im Fall einer Verletzung von personen bzw. Unterakkordanten. Es bestehen keinerlei Gewährleistungs- und 2. Stellenwert der AGB Die Übermittlung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Für die Anzeigenschlüsse Normen und Rechten Dritter. Macht ein Dritter Forderungen gegen den Verlag Haftungsansprüche im Fall von gedruckten Anzeigen oder Online-Vorlagen, die Massgebend für die Regelung des Vertragsverhältnisses sind in erster Linie die gelten die Angaben in den Media-Daten bzw. den jeweiligen Ausgaben. Bei geltend aufgrund des Inhalts der Anzeige, namentlich aus (angeblicher) Verlet- bzw. deren Material nicht den technischen Normen des jeweiligen Mediums folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Allfällige individuelle, Onlineschaltungen verpflichtet sich der Kunde, dem Verlag die Anzeige spä- zung des Wettbewerbs-, Immaterialgüter- Persönlichkeits- oder Datenschutz- entsprechen. Dasselbe gilt bei Fehlern in der Übermittlung der Werbeaufträge. schriftliche Vereinbarungen gehen den vorliegenden AGB vor. Dagegen gehen testens am dritten Arbeitstag vor dem ersten Schaltungstermin zur Verfügung rechts, verpflichtet sich der Kunde, den Verlag von sämtlichen Verpflichtungen Bei Buntfarben für gedruckte Anzeigen bleibt eine angemessene Toleranz (nach vorliegende AGB allfälligen anderslautenden AGB des Kunden vor. Die AGB ha- zu stellen. Der Kunde räumt dem Verlag die Nutzungsrechte am Inhalt der An- freizustellen. Der Kunde übernimmt sämtliche Kosten und Aufwendungen im IFRA-Norm) der Farbnuance vorbehalten. Für Übersetzungsfehler aus fremd- ben auch für eine ggf. vom Kunden beauftragte Agentur und/oder Vermittlung zeigen ein (insb. am geistigen Eigentum des Kunden und dgl.), soweit dies zur Zusammenhang mit einer aussergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinander- sprachigen Vorlagen kann keine Haftung übernommen werden. Mängelrügen Geltung, sei es, wenn die Agentur/Vermittlung selbst (und nicht ein Endinserent) Vertragserfüllung notwendig ist. Der Kunde erlaubt dem Verlag weiter, soweit setzung (insb. Verfahrens- und Parteikosten) und tritt nach Wunsch des Verlags müssen innerhalb von 10 Tagen nach Publikation der Anzeige geltend gemacht Kunde ist oder wenn diese stellvertretend für den Kunden handelt (letzteres zur Vertragserfüllung notwendig die Werbemittel (einschliesslich aller kreativen entweder dem Prozess bei oder führt diesen anstelle des Verlags (Art. 79 der werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung des Verlags als genehmigt. selbst dann, wenn nur der Kunde ausdrücklich erwähnt wird). Inhalte) zu nutzen, zu hosten, zu cachen, zu routen, zu speichern, zu vervielfäl- schweizerischen Zivilprozessordnung [ZPO]). Schadenersatzansprüche des Für fehlerhaftes Erscheinen, das den Sinn oder die Wirkung einer Anzeige tigen, zu verändern, anzuzeigen, zu übermitteln, zu vertreiben und dgl. Er erklärt Verlags sowie dessen Rückstritts- bzw. Kündigungsrecht (vgl. Ziff. 14) bleiben wesentlich beeinträchtigt, oder bei unterbliebener Publikation wird Ersatz in 3. Basis für die Anzeigenpreisgestaltung sich insbesondere damit einverstanden, dass der Verlag die Anzeigen auf eige- vorbehalten. Form von Anzeigenraum bis zur Grösse der fehlerhaften bzw. unterbliebenen Es gelten die Tarife gemäss den aktuellen Media-Daten (Link). Die Anzeigenprei- ne und fremde Online-Dienste einspeisen oder sonstwie veröffentlichen und Anzeige geleistet. Macht eine Publikation keinen Sinn mehr (z.B. bei Werbung se verstehen sich immer exklusiv des aktuellen Mehrwertsteuersatzes. Zusätzli- 11. Datenschutz zu diesem Zweck bearbeiten kann. Der Verlag kann für die vereinbarten bzw. für einen einzigen, inzwischen vergangenen Anlass), kann der Kunde alternativ che Dienstleistungen wie die Erstellung von Druckunterlagen, Anzeigengestal- Der Verlag verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestim- gebuchten Anzeigen die geschuldete Zahlung vollständig in Rechnung stellen, die Rückerstattung der durch ihn für diese betreffende Anzeige bereits geleis- tung, Textvorlagen, Übersetzungen, Mediaberechnungen und auswertungen mungen, kann aber die Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität und Verfügbarkeit wenn die Anzeige aus Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht oder teten Vergütung fordern. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind soweit usw., welche über das übliche Mass (z.B. einfache Streupläne, Kostenberech- von Personendaten nicht umfassend garantieren. Der Kunde nimmt zur Kennt- nicht ordnungsgemäss geschaltet werden kann (u.a. bei nicht rechtzeitiger, gesetzlich zulässig ausgeschlossen (vgl. auch Ziff. 4 und 9). Die Mängelrüge bzw. nungen usw.) hinausgehen, werden zu den branchenüblichen Tarifen verrech- nis, dass Personendaten auch in Staaten abrufbar sind, die keine der Schweiz mangelhafter oder falscher Kennzeichnung oder nachträglicher Abänderung). die Bestreitung eines oder mehrerer Posten der Rechnung entbindet den Kun- net. Die Berechnung der Anzeigen erfolgt grundsätzlich anhand der publizierten vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen. Soweit dem Verlag perso- Allfällig entstandene Zusatzkosten können dem Kunden ebenfalls in Rechnung den nicht von der Pflicht, die Rechnungsbeträge in den in Ziff. 12 spezifizierten Grösse. Der angebrochene Millimeter wird voll berechnet. Als Berechnungs- nenbezogene Daten des Kunden oder dessen Mitarbeitenden oder Beauftrag- gestellt werden. Fristen zu begleichen. grundlage für die korrekte Durchführung von Online-Werbekampagnen sowie ten zur Verfügung gestellt oder zugänglich gemacht werden, darf er diese zum für die Abrechnung derselben gilt die Auswertung des Ad-Management-Tools 8. Erfüllung: Allgemeines, Gestaltung Zweck der Vertragserfüllung sammeln und bearbeiten und im ihm sinnvoll er- 14. Vorzeitige Vertragsauflösung des Verlags. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Statistikinformationen, die über Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist St. Gallen. Der Verlag ist befugt, zur scheinenden Umfang auch Dritten (z.B. Unterakkordanten) zugänglich machen. Sollte das Print- oder Online-Medium sein Erscheinen während der Vertrags- das hinausgehen, was für die Abrechnung notwendig ist. Vertragserfüllung Hilfspersonen, Unterakkordanten und dgl. beizuziehen. An- Im Fall von Online-Anzeigen gestattet der Kunde, sofern er nicht schriftlich Wi- dauer einstellen, oder liegen wichtige Gründe vor, die eine Vertragserfüllung zeigen müssen von den Lesern deutlich als solche erkennbar sein und vom derspruch einlegt, die Verwendung von automatisierten Softwareprogrammen, unzumutbar machen (beispielhaft: höhere Gewalt; wichtige technische Grün- 4. Ablehnung von Anzeigen redaktionellen Teil in Gestaltung und Schrift unterschieden werden können. um Webseiten des Kunden zur Evaluierung der Qualität des Werbemittels und de, für deren Auftreten nicht der Verlag verantwortlich ist; Nichteinhaltung der Der Verlag hat das Recht, Anzeigen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Verlag behält sich eine zusätzliche Kennzeichnung durch eine Überschrift zum Zweck der Auslieferung von Werbemitteln aufzurufen und zu analysieren. rechtlichen Vorschriften, wesentlicher Vertragspflichten oder Nichteinräumung Daraus kann kein Schadenersatzanspruch abgeleitet werden. Von einem Ver- «Inserat», «Anzeige», «Werbung» oder «Publireportage» vor, der Kunde erklärt erforderlicher Nutzungsrechte durch den Kunden [Ziff. 7 Abs. 3]), kann der Verlag tragsschluss umfasst sind einzig die vom Verlag akzeptierten Anzeigen. 12. Zahlungsbedingungen sein Einverständnis dazu. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Anzeigen, ohne Gewährleistungs- bzw. Ersatzverpflichtung oder sonstige Schadenersatz- 5. Mengenabschlüsse und Wiederholungsaufträge Rechnungen des Verlags sind innert 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zu die vom Verlag abgedruckt, auf Online-Dienste eingespiesen oder sonstwie folge vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen fristlos aufkündigen. Schadenersat- Mengenabschlüsse sind der Bezug von bestimmten Anzeigenvolumen in Grös- bezahlen. Der Verlag ist befugt, Vorschussleistungen zu verlangen. Ein von einer veröffentlicht werden, für Dritte nicht frei verfügbar sind. Der Kunde überträgt zansprüche des Verlags gegen den Kunden bleiben vorbehalten. Der Kunde ist se (Millimeter oder 1⁄1 Seite bzw. ½ Seite etc.) oder Franken während eines be- Agentur, Vermittlung oder dgl. vertretener Kunde kann sich nur durch Zahlung dem Verlag das Recht (nicht aber die Pflicht), jede irgendwie geartete Verwer- jedoch nicht von der Pflicht entbunden, die bereits erschienenen Anzeigen zu stimmten Zeitraums. Wiederholungsaufträge sind Aufträge für Anzeigen, die an an den Verlag selbst von seiner Zahlungspflicht ihm gegenüber befreien. Wenn tung und Bearbeitung dieser Anzeigen durch nicht berechtigte Dritte mit den bezahlen. Im Fall vorzeitiger Vertragsauflösung durch den Verlag, soweit der zum Voraus festgesetzten Daten unverändert erscheinen. Mengenabschlüsse eine Agentur bzw. Vermittlung Kunde ist, hat der Verlag überdies das Recht, im geeigneten Mitteln zu untersagen. Druckmaterial ohne Spezifikation wird als Auflösungsgrund nicht dem Kunden zuzuordnen ist, bleiben die Rabattberech- und Wiederholungsaufträge sind grundsätzlich nur für Anzeigen eines einzelnen Verzugsfall bei unbenutzter Nachfrist (s. dazu Abs. 3 hiernach) sich direkt an den Einwegmaterial betrachtet. Dieses darf nach Ablauf einer Frist von 3 Monaten tigungen aufgrund der ursprünglich festgelegten Abschlusshöhe bestehen. Ist Kunden zulässig. Für Anzeigen des wirtschaftlich betrachtet gleichen Auftragge- Endinserenten zu wenden und sie auf Zahlungsausstände der Agentur/Vermitt- seit dem letzten Erscheinungsdatum vernichtet werden. Eine Ausnahme gilt der Auflösungsgrund dem Kunden zuzuordnen, entfallen Rabattberechtigun- bers, die unter verschiedenen Namen oder für Rechnung verschiedener Unter- lung hinzuweisen. Die Agentur/Vermittlung kann keinerlei Gewährleistungs-, einzig für Druckmaterial mit permanentem Charakter, dieses ist vom Kunden gen oder andere Vorzugsleistungen auf allen im Zeitpunkt der Auflösung noch nehmen erscheinen (Tochtergesellschaften usw.), sind grundsätzlich getrennte Schadenersatz- oder sonstige Ansprüche gegen den Verlag geltend machen, auf dem Auftrag an den Verlag ausdrücklich als «permanent» zu kennzeichnen. nicht bezahlten Rechnungen (vgl. auch Ziff. 12). Verträge und Rabattvereinbarungen abzuschliessen. Konzernabschlüsse blei- wenn Endinserenten direkt mit dem Verlag Anzeigenverträge abschliessen. Alle Die Rücksendung von rückgabepflichtigem Druckmaterial erfolgt innerhalb von Anzeigenpreise verstehen sich netto, d.h. ohne Abzug eines Skontos. Im Fall 15. Änderungen der AGB, salvatorische Klausel, Weiteres ben vorbehalten und werden besonders vereinbart, der Verlag berücksichtigt 3 Monaten nach Beendigung des Auftrages. Bei Papierkopien kann die Rücker- der Vertragsauflösung zufolge Zahlungsverzugs erlöschen sämtliche Rabatt- Der Verlag ist berechtigt, diese AGB, die Tarife sowie allfällige weitere allgemeine dabei branchenübliche Standards. Die Laufdauer der Mengenabschlüsse und stattung wegen der Möglichkeit von Beschädigung während des Druckvorgan- berechtigungen oder andere Vorzugsbedingungen, insbesondere Provisions- Regelungen jederzeit zu ändern. Die geänderten Regelungen werden vorbe- Wiederholungsaufträge beginnt mangels anderer Vereinbarung spätestens mit ges nicht gewährleistet werden. zahlungen, auf allen nicht bezahlten Rechnungen. Allfällige geleistete Provisi- hältlich anderslautender konkreter Bestimmung auch auf laufende Verträge dem Datum der ersten Insertion. Sie beträgt grundsätzlich 12 Monate, im Fall 9. Insbesondere Verschiebungen, Platzierungswünsche und -vorschriften ons- oder andere Bonus-Zahlungen können zurückgefordert werden. Für diese angewendet. Der Kunde hat jedoch das Recht, innerhalb von 10 Tagen seit einer Erstinsertion bis zum 15. Tag eines Monats wird dieser mitgezählt. Der Verlag kann sich aus technischen Gründen vorbehalten, für bestimmte Rabatte wird eine Nachfakturierung vorgenommen. Werden die Rechnungen schriftlicher Bekanntgabe der neuen Bedingungen vom Vertrag zurückzutreten. 6. Rabatte In diesem Fall hat er nur Anrecht auf den Rabatt, der gemäss bisherigen Rabatt- Daten vorgesehene, aber dem Inhalt nach nicht termingebundene Anzeigen nicht innert 30 Tagen netto bezahlt, kann ein Verzugszins von mindestens 5 Pro- Für jeden Mengenabschluss hat der Kunde Anrecht auf den tariflichen Ab- bestimmungen dem effektiv abgenommenen Quantum entspricht. Sollten um eine Ausgabe vor oder zurückzuverschieben. Erscheint eine nicht termin- zent berechnet werden, vorbehalten bleiben weitere Schadenersatzansprüche schlussrabatt (vgl. dazu die Angaben in den Media-Daten). Wiederholungsrabatt einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder wer- gebundene Anzeige in einer anderen Ausgabe, kann deswegen weder die Zah- (vgl. Art. 104 ff. des schweizerischen Obligationenrechts [OR]). Eine Mahnung ist wird auf Aufträgen erteilt, welche die den Rabattbestimmungen entsprechende den, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Ver- lung verweigert noch können Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche nicht erforderlich. Für die weiteren Verzugsfolgen gelten die Art. 107 ff. OR. Sind Anzahl Anzeigen (innerhalb von 12 Monaten) enthalten. Die Grösse darf nicht einbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll vielmehr gestellt werden. Platzierungswünsche des Kunden werden nur unverbindlich bei Verzugseintritt noch weitere Anzeigeschaltungen Gegenstand des Vertrags- verändert werden, Texte oder Sujets nur dann, wenn es sich um Volldruckmate- eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem Sinn und Zweck der entgegengenommen. Für Anzeigen mit festen Platzierungsvorschriften wird, verhältnisses, hat der Verlag zudem, wenn auch nach einmaliger Nachfrist keine rial handelt. Rabattvereinbarungen mit Kunden mit Jahresumsatzprämie enden unwirksamen Bestimmung mög-lichst nahe kommt. Der Kunde verzichtet auf sofern diese vom Verlag schriftlich akzeptiert werden, ein Platzierungszuschlag Bezahlung erfolgt, das Recht zur fristlosen Kündigung (vgl. Ziff. 14). Der Verlag immer mit dem Kalenderjahr. Der Rabatt, der sich aus der bei Vertragsabschluss das Recht zur Verrechnung mit allfälligen Gegenforderungen. erhoben. Konkurrenzausschluss ist auf besonderen Wunsch des Kunden ist bei Verzug zudem berechtigt, allfällig laufende Schaltungen von weiteren festgelegten Abschlusshöhe ergibt, kann auf Wunsch des Kunden auch wäh- möglich und wird zusätzlich berechnet. Erscheint die Anzeige aus technischen gebuchten Anzeigen zu unterlassen. Sämtliche für die Eintreibung ausstehen- 16. Gerichtsstand, anwendbares Recht rend der Vertragsdauer durch Festlegung einer neuen Abschlusshöhe angepasst Gründen an einer anderen Stelle als vorgeschrieben oder gewünscht, kann der Zahlungen erforderlichen Massnahmen, insbesondere auch die Kosten des Gerichtsstand ist für beide Teile ausschliesslich St.Gallen. Es gilt Schweizer Recht, werden. Bei Bruttoabschlüssen werden Rabatt oder Jahresumsatzprämie nach deswegen weder die Zahlung verweigert noch können Gewährleistungs- oder Beizugs Dritter, gehen zu Lasten des säumigen Kunden. insbesondere die Vorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). Ablauf der Rabattvereinbarung gutgeschrieben. Übersteigt das Volumen der Schadenersatzansprüche gestellt werden. Ein Platzierungszuschlag wird in die- 13. Fehlerhaftes/ausbleibendes Erscheinen Weiterverweisungsnormen sowie das UN-Kaufrechtsübereinkommen werden aufgegebenen Anzeigen innert Jahresfrist die vorgesehene Abschlusshöhe, sem Fall aber nicht mehr erhoben. Umbuchungen sind nach Vertragsabschluss Der Verlag bemüht sich um eine dem jeweils üblichen technischen Standard ausgeschlossen. wird der Rabatt auf dem Gesamtvolumen berechnet und dem Kunden im nur bis spätestens am zehnten (bei Onlineschaltungen am dritten) Arbeitstag vor entsprechende bestmögliche Publikation der Anzeigen. Dem Kunden ist be- 17. Inkrafttreten Rahmen der Rabattbestimmungen ein rückwirkender Rabatt gewährt. Erreicht der betreffenden Schaltung möglich. Ein Umbuchungsantrag ist vor Ablauf der kannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit die Ver- Diese AGB treten per 01.10.2017 in Kraft. // 11 //
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