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Kanton Zürich Baudirektion AWEL Invasive Neobiota: Strategie und Aktivitäten des Kantons Zürich 6. 11. 2021 Daniel Fischer, Sektionsleiter Biosicherheit 1
Biosicherheit Inhalt - Aufbau Kantonale Verwaltung im Bereich Neobiota - Aufgaben der Sektion Biosicherheit - Prävention im neuen Massnahmenplan Neobiota - Neophyten beim Bauen - Neues Neophytenmanagement - Einbezug der Gemeinden - Noch ein Wort zum Berufkraut 2
Biosicherheit Fachstellen im Kanton Zürich TBA IMA AWEL ALN HBA Wasserbau Luft + Klima Wald Boden Energie Gewässerschutz Fachstelle Landwirtschaft Naturschutz Abfallwirtschaft und Betriebe Jagd und Fischerei Sektion Biosicherheit Strickhof: Pflanzenschutz 3
AWEL-AW Ziel Biosicherheit: Risikoreduktion Gentechn. veränderte Gebietsfremde Organismen Pathogene Organismen Organismen Labor Emission Umgang mit gentechnisch veränderten, pathogenen oder gebietsfremden Organismen Immission 4
Biosicherheit Rechtliche Grundlagen Freisetzungsverordnung: Art. 49 Prävention 1 Die Kantone überwachen die Einhaltung der Sorgfaltspflicht Umgang mit Organismen in der Umwelt. 2 Gibt die Kontrolle Anlass zu Beanstandungen, so ordnet der betreffende Kanton die erforderlichen Massnahmen an. Art. 52 Bekämpfung 1 Treten Organismen auf, die Menschen, Tiere oder die Umwelt schädigen oder die biologische Vielfalt oder deren nachhaltige Nutzung beeinträchtigen könnten, so ordnen die Kantone die erforderlichen Massnahmen zur Bekämpfung und, soweit erforderlich und sinnvoll, zur künftigen Verhinderung ihres Auftretens an. 5
Invasive Neobiota – so handelt der Kanton Zürich Massnahmenbereiche Methodische Ansätze Vollzugs- Befähigen Prävention Grundlagen Unterstützen Koordination Bekämpfung Durchsetzen
Prävention 3 Handel Einführung und Verkauf von invasiven Neobiota sind minimiert 3.1 Grüne Branche informieren und kontrollieren 3.2 Massnahmen gegen Einfuhr und Handel mit invasiven Neozoen umsetzen und koordinieren 3.3 Nationales Verkaufsverbot für invasive Neophyten unterstützend vorantreiben
Prävention 5 Erfassung Methoden und Instrumente zur Erfassung von invasiven Neobiota stehen zur Verfügung und werden angewendet. 5.1 Werkzeuge zur Erfassung und Darstellung von Neobiota-Vorkommen anbieten und optimieren 5.2 Relevante Organismen mit regelmässigen Kontrollen überwachen
Invasive gebietsfremde Tiere und ihre Verbreitungswege Reiseverkehr aus dem Süden: Tigermücke Gewässerwechsel Bautätigkeit, mit Booten und über Erdreich Wassersportgeräten: und Material: Quaggamuschel Vernachlässigte Ameise Aussetzung vor allem aus Pflanzenimport privater Haltung: und -handel: Rotwangen-Schmuckschildkröte Südamerikanischer Plattwurm
Biosicherheit 12
Biosicherheit 13
Biosicherheit 14
Biosicherheit 15
Biosicherheit 3 Wochen 27o 16
Biosicherheit Zur Ausbreitungsdynamik 17
Biosicherheit Köln (D) Schweiz 18
Prävention beim Bauen 6 Bauen/Neupflanzung Durch Bautätigkeit entstehen keine neuen Bestände von invasiven Neobiota. Bepflanzung mit einheimischen Arten und Verzicht auf invasive Neobiota fördern die urbane Biodiversität. 6.1 Standards für den Umgang mit invasiven Neophyten bei Bauprojekten erarbeiten, bekanntmachen und durchsetzen 6.2 Neophytenkontrolle auf Flächen mit Ansiedlungspotential sicherstellen 6.3 Anforderungen an Deponien, Kiesgruben etc. formulieren, bekanntmachen und kontrollieren 6.4 Zum Schutz und zur Förderung der urbanen Biodiversität konkrete Massnahmen erarbeiten, bekanntmachen und deren Umsetzung überprüfen
Biosicherheit • keine invasiven Neophyten, > 80% Einheimische 20
Flächenspezifische Strategie 1. Ökologisch besonders wertvolle Flächen Ziel: Freihalten 2. Neophyten-freie Flächen Ziel: Freihalten 3. Mittelstark befallene Flächen Ziel: Mittel- bis langfristig reduzieren 4. Sehr stark befallene Standorte: Ziel: Im Einzelfall zu definieren
Fokusarten – Ambrosia – Riesenbärenklau – Greiskraut – Quarantäneorganismen – Japan. Staudenknöterich (Gewässer) – Neue und nur lokal auftretende – Erdmandelgras (landwirtschaftliche Arten Nutzflächen) – Henrys Geissblatt (Wald) Ziel: Kantonsweit reduzieren – Götterbaum (Wald) bis tilgen – Essigbaum (Bau- und Ruderalflächen) Ziel: Lebensraumspezifisch reduzieren bis tilgen
Handlungsfelder, Ziele und Massnahmen 11 Ökologisch wertvolle Gebiete Auf ökologisch wertvollen Flächen werden Neobiota langfristig eingedämmt. 11.1 Schutzgebiete von invasiven Neophyten frei halten 11.2 Invasive Neophyten in prioritären Waldgebieten bekämpfen 11.3 Die weitere Verbreitung von invasiven aquatischen Neobiota in Gewässern verhindern 11.4 Besonders schützenswerte und revitalisierte Gewässerabschnitte von invasiven Neophyten frei halten 11.5 Invasive Neophyten an ökologisch wertvollen Strassenböschungen gezielt tilgen 11.6 Weitere ökologisch wertvolle Gebiete gezielt von invasiven Neophyten frei halten
Biosicherheit 1. Freie (oder fast freie) Flächen frei halten Was sind freie Flächen? - noch nie viele oder - erfolgreich bekämpft Es geht hier nicht ums bekämpfen, sondern ums Freihalten. Dazu muss man die Flächen absuchen und einzelne Pflanzen ausreissen, bevor sie Samen bilden. Dazu braucht es nicht Zivis, Schüler oder Vereine, sondern eine zuverlässige Fachperson, die Neophyten schon im nichtblühenden Stadium erkennt. Idealerweise kennt diese Person das Gelände schon gut. Wir rechnen mit durchschnittlichen Kosten von ca Fr. 1000.- pro Jahr und km2 Man muss also zuerst wissen, wo es viele und wo es wenige Neophyten hat. Dann kann man grüne (fast nichts) und gelbe und orange (dort muss man mit Konzept bekämpfen) unterscheiden. 24
Biosicherheit 2. Koordinierte Bekämpfung Bei mit mässig oder stark befallenen Flächen muss die Bekämpfung koordiniert ablaufen Es braucht dazu ein Konzept, welches in der Regel durch eine Fachperson zu erstellen ist. Dazu müssen alle Grundeigener mitmachen (ausserhalb Siedlungsfläche) Eine solche Bekämpfung dauert in der Regel 4-8 Jahre. Das Ziel ist, dass man nachher eine grüne Fläche hat. Die zu bekämpfende Fläche ist dem Budget anzupassen. Wenn die Finanzierung nicht bis am Ende sichergestellt, besser gar nicht beginnen. Auch hier muss man also zuerst wissen, wo es viele und wo es wenige Neophyten hat. Dann kann man grüne (fast nichts) und gelbe und orange (dort muss man mit Konzept bekämpfen) Zonen bilden. 25
Biosicherheit 3. Rote Standorte (biol. Belastungen) Rote Standorte sind biologisch belastete Standorte Dort hat es so viele Neopyhten, dass eine Bekämpfung mit herkömmlichen Jätmassnamen in der Regel innert 4-8 Jahren nicht erfolgreich erscheint. Typische Beispiele sind Knöti-Standorte oder ein Strassenbord mit 100% Berufkraut. Hier kann das Ausbaggern oder der Abtrag der obersten samentragenden Schicht, allenfalls Heisswasser eine Möglichkeit sind. Die Sanierung ist teuer und kann nicht durch Zivis erledigt werden -> rote Standorte erfassen und bewerten Der Inhaber des Standortes muss wissen, wie er eine Weiterverbreitung verhindert. Die Sanierung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Rote Standorte können sich in grünen oder in gelben/orangen Flächen befinden. 26
Handlungsfelder, Ziele und Massnahmen 2 Gemeinden Gemeinden sind befähigt, Massnahmen gegen Neobiota umzusetzen. 2.1 Neobiota-Kontaktperson in jeder Gemeinde bestimmen, regelmässig informieren und schulen 2.2 Gemeinden fachlich unterstützen und weitere Akteure auf Gemeindeebene sensibilisieren 2.3 Zusammenarbeit zwischen Gemeinden fördern
Neobiotakontaktperson Biosicherheit Es ist von Vorteil, wenn die Neobiota-Kontaktperson in die Verwaltung der Gemeinde eingebunden ist und gewisse Vorkenntnisse besitzt. Die Neobiota-Kontaktperson kennt das Gemeindegebiet und die gemeindeinternen Abläufe kennt die wichtigsten Neobiota-Akteure in der Gemeinde kennt die Ansprechpersonen im Kanton kennt die wichtigsten Neobiota-Arten und deren Problematik kennt geeignete Massnahmen zur Bekämpfung der wichtigsten Neobiota-Arten Typischerweise leitet die Neobiotakontaktperson die gemeinde-interne Arbeitsgruppe Neobiota. Sie muss nicht alles selber können aber wissen, wer es weiss. Idealerweise hat sie einen direkten Draht zum zuständigen Gemeinderat 28
Berufkraut Biosicherheit - Die Pflanze verbreitet sich immer noch stark - Ist etwa 4x aufwendiger zu bekämpfen als Goldrute - 1 blühende Pflanze führt zu über 1000 neuen Samen in der direkten Umgebung - >99% der Samen sind innerhalb weniger Meter - Wenn eine Fläche stark befallen ist, stammen alle Samen aus dem Samenvorrat der letzten Jahre von der gleichen Fläche. Neu zugeflogene Samen sind irrelevant - Wenn man erst etwas macht, wenn man die ersten einzelnen Pflanzen hat absamen lassen, wird es aufwendig - Es gibt nach wie vor keine Bekämpfungspflicht - Die Behandlung mit Heisswasser oder der Abtrag der obersten 5 cm Boden kann effizienter und günster sein als jahrelanges Jäten. -> Darum Fokus auf erste Einzelpflanzen 29
Zuständigkeiten und Kontakte Neobiota im Wald: wald@bd.zh.ch Neobiota in der Landwirtschaft: info@strickhof.ch Neobiota in Naturschutzgebieten: naturschutz@bd.zh.ch Neophyten entlang von Gewässern: wasserbau@bd.zh.ch Bauen, Vollzug Grüne Branche: neobiota@bd.zh.ch Jagd und Fischerei: fjv@bd.zh.ch Alle anderen: neobiota@bd.zh.ch Liste der Neobiotakontaktpersonen der Gemeinden: zh.ch/neobiota
Biosicherheit Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Gibt es Fragen? 31
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