SPÖ-Eckpunkte für eine gerechte Steuerentlastung - Pressegespräch 09.01.2019 mit SPÖ-Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda

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SPÖ-Eckpunkte für eine gerechte Steuerentlastung - Pressegespräch 09.01.2019 mit SPÖ-Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda
Pressegespräch
         09.01.2019

mit SPÖ-Bundesgeschäftsführer
       Thomas Drozda

            SPÖ-Eckpunkte für eine
            gerechte Steuerentlastung
SPÖ-Eckpunkte für eine gerechte Steuerentlastung
Aus Sicht der SPÖ sind zwei Fragen zentral:
1) Wer wird in welchem Ausmaß entlastet?
2) Bekommen die ArbeitnehmerInnen ihren gerechten Anteil von der Steuerentlastung?

Gerecht ist aus Sicht der SPÖ die Entlastung dann, wenn…
>> Die Mittelschicht spürbar entlastet wird.
>> 80% des Entlastungsvolumens an jene Personen gehen, die den größten Teil der Steuereinnahmen
   auch bezahlt haben: die ArbeitnehmerInnen.

Steuerpolitisch gibt es dafür gute Gründe
1) Die Steuereinnahmen sprudeln, 80 Prozent davon zahlen die ArbeitnehmerInnen

Durch die gute Konjunktur steigen die Steuereinnahmen aus dem Budget von 2016 auf 2019 um rd. 8,4 Mrd
Euro1. 80% davon zahlen die ArbeitnehmerInnen über Lohnsteuer, Mehrwertsteuer und diverse Verbrauchs-
steuern (Steigerung dieser Einnahmen also um 6,7 Mrd. Euro)

1       Quelle: BMF; öffentliche Bruttoabgaben, Strategiebericht BFRG 17-2022, Budgetvollzug 2016
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In Mrd. Euro                  2016          2019          Veränderung in %
Öffentliche Abgaben brutto                       81,1       89,5                  +10,4%
      davon Lohnsteuer                        24,6           27,9                   +13,2%
      davon Mehrwertsteuer                     27,1          29,4                   +12,0%
      davon Körperschaftssteuer                 7,4           8,5                    +21,1%
Bundeshaushalt
Einzahlungen                                  71,3           79,7                   +11,8%
Auszahlungen                                  76,3           79,2                    +3,8%

Bruttoinlandsprodukt                         356,3          402,1                   +12,9%

Quelle: Strategiebericht BFRG 17-2022, Budgetvollzug 2016

2) Ausgleich der kalten Progression erfordert mindestens 3 Mrd. Euro Entlastungsvolumen

Die Lohnsteuerbelastung hat sich durch die Steuerreform 2016 erheblich reduziert, sie steigt allerdings seither
wieder an: Die Entlastung ist nach dem Konjunkturaufschwung also „Minimal-Vorgabe“ für die Regierung, da
ansonsten der Entlastungseffekt der letzten Steuerreform wieder „verpufft“. Für einen Ausgleich der kalten Pro-
gression bräuchte es 2020 bereits 3 Mrd. Euro, um die Steuerzahlerin auf den „Status Quo“ von 2016 zu bringen.

Lohnsteuerquote (Lohnsteuer im Verhältnis zu Arbeitnehmerentgelten laut VGR)

Quelle: Statistik Austria, ab 2018 AK Berechnungen auf Basis BMF-Finanzrahmen

3) Wir wollen jene entlasten, die für den Wirtschaftsaufschwung gesorgt haben

Das ist für uns die Mittelschicht in Österreich. Dazu zählen wir jene, die von ihrer Arbeitskraft leben und etwas
zur Produktivität Österreichs beitragen: Angestellte, ArbeitnehmerInnen, aber auch Selbständige und KMUs. Für
nahezu 95% der Haushalte spielen Kapitaleinkommen praktisch keine Rolle. Der Median der Kapitaleinkünfte
für die unteren 90% liegt bei 100 Euro.
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Zudem stagniert die „Mitte“ (im Sinne des Medianeinkommens) seit 1998 in Österreich: Betrachtet man die
inflationsbereinigten Bruttojahreseinkommen, so sind diese sogar leicht gesunken. Betrachtet man die Netto-
jahreseinkommen, so fällt auf, dass die deutlichsten Änderungen in den beiden Jahren mit den Steuerreformen
2009 und 2016 stattfanden.

4) Wohnen wird für immer mehr Menschen in Österreich zur finanziellen Belastung

Ein immer größer werdender Teil des Einkommens muss monatlich fürs Wohnen aufgewendet werden. Das Pro-
blem trifft sowohl den Lehrling, der mit 18 Jahren auf eigenen Beinen stehen und ausziehen will, Familien mit
Kindern als auch die Mindestpensionistin.

Sie alle sind maßgeblich von den stark steigenden Mieten betroffen. Die Mietpreise sind in den letzten Jahren
stets stärker als die durchschnittliche Inflation gewachsen. Seit 1998 sind die Mieten um 80% gestiegen, das
ist doppelt so stark wie die Inflationsrate (+41%)2. Eine Familie in Innsbruck gibt heute bereits über 40% ihres
Einkommens für die Miete aus.

Neben steigender Preise belastet auch falsche Steuerpolitik die Lebenssituation der ÖsterreicherInnen: Denn
zusätzlich zu den ohnehin schon steigenden Mieten müssen MieterInnen darauf auch noch Mehrwertsteuer in
der Höhe von 10% bezahlen.

Daher braucht es bei den Wohnkosten eine steuerliche Entlastung. Durch die Abschaffung der Mehrwertsteuer
könnte nicht nur die jährliche Mietbelastung mit einem Schlag um mehr als eine Monatsmiete verringert wer-
den, sondern auch mehr Gerechtigkeit im Steuersystem erzielt werden. Denn das derzeitige Steuersystem be-
lastet niedrige und mittlere Einkommen stärker als hohe Einkommen. Das liegt u.a. an der ungerechten Wirkung
der Mehrwertsteuer. Dadurch, dass mittlere und niedrige Einkommen den größten Teil ihres Einkommens für
Wohnen und Konsumgüter ausgeben, sind diese stärker belastet als höhere Einkommensschichten. Die Folge:
Je kleiner das Einkommen, desto mehr fließt durch die bezahlte Mehrwertsteuer anteilig in den Steuertopf.
(Siehe Abbildung)

2       Quelle: Eurostat, HVPI Jahresdurchschnittsindex für Wohnungsmieten, Veränderung 1998-2017;
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Quelle: WIFO 2016, 793

5) Wie entlastet man Unternehmen vernünftig?

Ziel einer jeden Steuerentlastung von Unternehmen muss die Erhöhung von Wachstum und Beschäftigung sein.
Der Fokus der Entlastung darf nicht bei den Konzernen liegen, sondern muss auf Klein- und Mittelbetrieben
liegen. Deshalb sind steuerliche Investitionsanreize wie eine degressive Afa immer einer Senkung der Körper-
schaftssteuer vorzuziehen. Bei einer Senkung der Körperschaftssteuer erhalten 5% der Betriebe 80% der Ent-
lastung. Zudem geht von einer Senkung der Körperschaftssteuer der geringste Wachstumseffekt aus (siehe
Abbildung).

Quelle: Friedrich Schneider und Peter Laukoter (2018)

3       Rocha-Akis et al. 2016: Umverteilung durch die öffentlichen Haushalte in Österreich
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Wir wollen daher vor allem KMUs, jene, die für Arbeitsplätze in Österreich sorgen, über eine Tarifreform der
Einkommenssteuer entlasten und positive steuerliche Anreize für zusätzliche Investitionen schaffen – etwa über
Investitionsbegünstigende Abschreibungsregeln (z.B. degressive Afa). Für uns macht es einen Unterschied, ob
Kapitaleinkommen reinvestiert werden und damit den Wirtschaftsstandort sichern, oder Kapital an den Finanz-
märkten verspekuliert wird.

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