JÄHRLICHER DURCHFÜHRUNGSBERICHT FÜR DAS KOOPERATIONSPROGRAMM - INTERREG Polen-Sachsen 2014-2020
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r JÄHRLICHER DURCHFÜHRUNGSBERICHT FÜR DAS KOOPERATIONSPROGRAMM INTERREG Polen-Sachsen 2014–2020 Juli 2019 1
Inhaltsverzeichnis 1 ANGABEN ZUM JÄHRLICHEN DURCHFÜHRUNGSBERICHT .............................................................. 4 2 ÜBERBLICK ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG DES KOOPERATIONSPROGRAMMS (Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und Artikel 14 Absatz 3 Buchstabe a) der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013) .............................................................................................................................................. 5 2.1 System der Programmdurchführung ............................................................................................. 6 2.2 Analyse des sachlichen und finanziellen Programmfortschritts ................................................... 6 2.3. Finanzinstrumente ....................................................................................................................... 7 3 DURCHFÜHRUNG DER PRIORITÄTACHSEN (Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) .............................................................................................................................................. 7 3.1 Überprüfung der Durchführung .................................................................................................... 7 3.2 Gemeinsame und programmspezifische Indikatoren (Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) .................................................................................................................................. 10 3.3 Im Leistungsrahmen festgelegte Etappenziele und Ziele (Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) – eingereicht in den jährlichen Durchführungsberichten ab 2017. ................. 19 3.4 Finanzdaten (Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)............................... 21 4 SYNTHESE DER DURCHGEFÜHRTEN BEWERTUNGEN DES PROGRAMMS (Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) .......................................................................................................... 27 5 PROBLEME, DIE SICH AUF DIE LEISTUNG DES PROGRAMMS AUSWIRKEN, UND VORGENOMMENE MASSNAHMEN (Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) .......................................... 27 6 BÜRGERINFO (Artikel 50 Absatz 9 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) ........................................... 28 7 BERICHT ÜBER DEN EINSATZ DER FINANZINSTRUMENTE (Artikel 46 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) ............................................................................................................................................ 36 8 GEGEBENFALLS FORTSCHRITTE BEI DER VORBEREITUNG UND DURCHFÜHRUNG VON GROSSPROJEKTEN UND GEMEINSAMEN AKTIONSPLÄNEN (Artikel 101 Buchstabe h und Artikel 111 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 sowie Artikel 14 Absatz 3 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013) .............................................................................................................................. 36 8.1 GROSSPROJEKTE .......................................................................................................................... 36 8.2 GEMEINSAME AKTIONSPLÄNE .................................................................................................... 36 9 BEWERTUNG DER DURCHFÜHRUNG DES KOOPERATIONSPROGRAMMS (Artikel 50 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und Artikel 14 Absatz 4 der Verordnung (UE) Nr. 1299/2013) ......... 36 9.1 Informationen aus Teil A und Erreichen der Ziele des Programms (Artikel 50 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) ...................................................................................................... 36 9.2 Besondere Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und zur Bekämpfung von Diskriminierung, insbesondere Verbesserung der Zugänglichkeit für Personen mit 2
einer Behinderung und Vorkehrungen zur Gewährleistung der Berücksichtigung des Gleichstellungsaspektes im Kooperationsprogramm und in Vorhaben (Artikel 50 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und Artikel 14 Absatz 4 Unterabsatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013) ...................................................................................................... 37 9.3 Nachhaltige Entwicklung (Artikel 50 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und Artikel 14 Absatz 4 Unterabsatz 2 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013) ................................ 38 9.4 Berichterstattung über die für die Klimaschutzziele verwendete Unterstützung (Artikel 50 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) ................................................................................. 39 9.5 Rolle der Partner bei der Durchführung des Kooperationsprogramms (Artikel 50 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und Artikel 14 Absatz 4 Unterabsatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013) ...................................................................................................... 39 10 OBLIGATORISCHE ANGABEN UND BEWERTUNG GEMÄSS ARIKEL 14 ABSATZ 4 UNTERABSATZ 1 BUCHSTABEN a UND b DER VERORDNUNG (EU) Nr. 1299/2013 .......................................................... 40 10.1 Fortschritte bei der Umsetzung des Bewertungsplans und der Folgemaßnahmen zu den bei der Bewertung gemachten Feststellungen ....................................................................................... 40 10. 2 Ergebnisse der im Rahmen der Kommunikationsstrategie durchgeführten Informations- und Öffentlichkeitsmaßnahmen der Fonds.............................................................................................. 40 11 ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN, DIE JE NACH INHALT UND ZIELEN DES KOOPERATIONSPROGRAMMS HINZUGEFÜGT WERDEN KÖNNEN (Artikel 14 Absatz 4 Unterabsatz 2 Buchstaben a, b, c und f der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013) ............................................................ 41 11.1 Fortschritte bei der Durchführung des integrierten Ansatzes zur territorialen Entwicklung, einschließlich nachhaltiger Stadtentwicklung, und der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung im Rahmen des Kooperationsprogramms ....................................................... 41 11.2 Fortschritte bei der Durchführung von Maßnahmen zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Behörden und Begünstigten bei der Verwaltung und Nutzung des EFRE......................................... 41 11.3 Beitrag zu den makroregionalen Strategien und den Strategien für die Meeresgebiete (gegebenfalls) .................................................................................................................................... 42 11.4 Fortschritte bei der Durchführung von Maßnahmen im Bereich soziale Innovation ............... 42 12 FINANZINFORMATIONEN AUF EBENE DER PRIORITÄTSACHSE UND DES PROGRAMMS (Artikel 21 Absatz 2 und Artikel 22 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) .......................................... 42 13 INTELIGENTES NACHHALTIGES UND INTEGRATIVES WACHSTUM ............................................ 43 14 PROBLEME, DIE SICH AUF DIE LEISTUNG DES PROGRAMMS AUSWIRKEN UND VORGENOMMENE MASSNAHMEN – LEISTUNGSRAHMEN (Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) ...................................................................................................................................... 44 3
1 ANGABEN ZUM JÄHRLICHEN DURCHFÜHRUNGSBERICHT CCI 2014TCI6RFCB018 Programmtitel Kooperationsprogramm INTERREG Polen – Sachsen 2014-2020 Version 1.3 Berichtsjahr 2018 Datum der Genehmigung des Berichts 10. Juni 2019 durch den Begleitausschuss 4
2 ÜBERBLICK ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG DES KOOPERATIONSPROGRAMMS (Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und Artikel 14 Absatz 3 Buchstabe a) der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013) 5
2.1 System der Programmdurchführung Im Jahr 2018 sind bei der Umsetzung des Kooperationsprogramms keine signifikanten Probleme aufgetreten. Es fanden 3 Sitzungen des Begleitausschusses (BA) statt. Der BA bestätigte u.A. die Förderung von Projekten, die grenzüberschreitende Aus- und Weiterbildung, partnerschaftliche Zusammenarbeit sowie Kultur- und Naturerbe unterstützen. Er genehmigte den Zeitplan der Calls für das Jahr 2018. Darüber wurden vom BA im Umlaufverfahren Änderungen im Programmhandbuch (Version 7), in der Geschäftsordnung des BA, im Beschwerdeverfahren sowie über die Projektänderungen beschlossen. Im Jahr 2018 ließ sich der gesamte Projektabrechnungszyklus für alle Prioritätsachsen über das elektronische Datensystem SL2014 beobachten. Sowohl auf der Ebene der Projektfortschrittsberichte, die von Projektpartnern zur Art.23-Prüfung vorgelegt wurden, als auch auf der Ebene der beim Gemeinsamen Sekretariat (GS) eingegangenen Auszahlungsanträge verlief dieser Prozess reibungslos. Die Auszahlungen an Begünstigte erfolgten nach Überprüfung des Projektfortschritts durch das GS ohne größere Probleme. Auftretende Fragen wurden mit den Begünstigten direkt bzw. in gemeinsamen Treffen der am Programm beteiligten Institutionen geklärt. Im Jahre 2018 haben sich die Programmbehörden mehrmals getroffen, um die Abrechnungsverfahren effizienter zu gestalten und zu vereinfachen. Darüber ist seitens eines Antragstellers eine Beschwerde gegen die Projektbewertung eingereicht worden. Der Beschwerdeausschus entschied die Beschwerde zurückzuweisen. 2.2. Analyse des sachlichen und finanziellen Programmfortschritts Im Jahr 2018 wurden, entsprechend dem vom BA genehmigten Zeitplan, folgende Calls für reguläre Projekte durchgeführt: 1. In der I. Prioritätsachse (PA) Kultur- und Naturerbe; 2. in der III. Prioritätsachse für Aus- und Weiterbildung; In den Aufrufverfahren wurden Projektanträge bevorzugt, deren Verhältnis des geplanten Mittelleinsatzes zu den zu realisierenden Programmindikatoren vorteilhaft ausfällt und deren Projektlaufzeit 24 Monate nicht überschreitet. 3. Zwei Calls in der IV. PA für partnerschaftliche Zusammenarbeit. Auch in dieser Prioritätsachse entschied sich der BA, Projekten, die o.g. Bedingungen erfüllen, Vorzug zu geben. Der thematische Umfang schließt entsprechend 2.A.6.1 des Programmdokumentes vor allem folgende Themenbereiche mit ein: Zusammenarbeit in der öffentlichen Verwaltung und zwischen Bürgern sowie Zusammenarbeit im Bereich Umwelt. Der Stand der Programmmittelausschöpfung gestaltete sich zum Ende 2018 wie folgt: I. PA: Gemeinsames Natur- und Kulturerbe. Mittelbindung von 69% der Allokation in der 1. PA – ca. 14,8 Mio. EUR EFRE; II. PA: Regionale Mobilität. Sämtliche verfügbaren Mittel in der PA sind gebunden, d.h. 13,6 Mio. EUR EFRE; III. PA: Grenzüberschreitende Aus- und Weiterbildung. Die Zuwendungsverträge umfassten Mittel in Höhe von knapp 5,6 Mio. EUR EFRE, d.h. 55% der Allokation in der 3. PA ; IV.PA: Partnerschaftliche Zusammenarbeit und institutionelles Potenzial. Mittelbindung von 80% der Allokation in der 4. PA – knapp 16,1 Mio. EUR EFRE. Insgesamt beträgt die Mittelbindung rund 50,1 Mio. EUR EFRE, was knapp 77% der Mittelbindung in allen Prioritätsachsen (ausschließlich der TH) ausmacht. Bis Ende 2018 sind von der Bescheinigungsbehörde (BB) bei der Europäischen Kommission (KOM) insgesamt 16,67 Mio. EUR als förderfähige Ausgaben gemeldet worden. Alleine im Jahre 2018 waren es 12,16 Mio. EUR – davon die Ausgaben i. H. v. 0,28 Mio. EUR der förderfähigen Ausgaben, die im Abrechnungsjahr 2016/2017 von der Bescheinigung ausgeschlossen worden waren und anschließend erneut bescheinigt wurden. Es ist darauf hinzuweisen, dass die förderfähigen Ausgaben in der 4. PA, die von den Begünstigten bei der Verwaltungsbehörde geltend gemacht wurden, niedriger sind, als die bei der KOM bescheinigten Ausgaben. Dies ist darauf zurückzuführen, dass zwei Auszahlungsanträge zweimalig zertifiziert wurden. Sie sind nämlich aus der Ausgabenliste des 6
Abrechnungsjahres 2016/2017 zurückgezogen, und 2018 erneut zertifiziert worden. Die Summe der bei der VB geltend gemachten förderfähigen Ausgaben ist anhand der Auflistung der bestätigten Auszahlungsanträge kalkulatorisch ermittelt worden. Dort sind die Auszahlungsanträge einmalig aufgelistet. Die betroffenen Auszahlungsanträge wurden vom Begünstigten ebenfalls nur einmalig abgelegt, jedoch wurden sie - wegen der erfolgten Zurückziehung – von der Bescheinigungsbehörde zweimal bescheinigt. Diese Daten sind ausführlich in Kapitel 3.4 dargestellt. Finanzielle Daten (Tabelle Nr. 4) Bis Ende 2018 realisierte das Programm das für 2018 gesetzte n+3-Ziel, das sich in diesem Jahr auf 1,2 Mio. EUR EFRE belief. Das Programm realisierte es zu 1107,55%. Dank der sukzessiven Projektumsetzung konnten bis zum Ende 2018 die Zwischenziele des Programms erreicht werden. Die Zwischenzielwerte stellen sich für die jeweilige Prioritätsachse wie folgt dar: I. PA: Gemeinsames Natur- und Kulturerbe – 38 Vorhaben (95% des Zwischenzielwertes (40) für 2018); II. PA: Regionale Mobilität – 14,49 km (241% des Zwischenzielwertes (6 km) für 2018); III. PA: Grenzüberschreitende Aus- und Weiterbildung - 44 Vorhaben (146% des Zwischenzielwertes (30) für 2018); IV. PA: Partnerschaftliche Zusammenarbeit und institutionelles Potenzial – 135 Vorhaben (270% des Zwischenzielwertes (50) für 2018). 2.3. Finanzinstrumente Im Programm werden keine Finanzinstrumente umgesetzt. 3 DURCHFÜHRUNG DER PRIORITÄTACHSEN (Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) 3.1 Überprüfung der Durchführung ID Prioritätsachse Wichtigste Informationen zur Durchführung der Prioritätsachsen mit Verweis auf die wichtigsten Entwicklungen, erhebliche Probleme und zu deren Bewältigung unternommene Schritte Gemeinsames Natur- und Im Mai 2018 bestätigte der BA 8 von 9 zur Förderung Kulturerbe empfohlenen Projekten für den Gesamtbetrag von circa 7,4 Mio. EUR EFRE. Die Entscheidung des BA bezog sich auf die Projektanträge, die während des Calls im Jahr 2017 eingegangen waren. Die Verwaltungsbehörde (VB) unterzeichnete 7 Zuwendungsverträge. Bei einem Projekt ist der Antragsteller von der Unterzeichnung des Zuwendungsvertrags zurückgetreten. Die genehmigten Projekte zielen u. a. auf Belebung von Zentren in kleinen und mittleren Städten, touristische Bewirtschaftung der Wälder, Revitalisierung und Entwicklung der touristischen Infrastruktur, die die Nutzung der Natur- und Kulturerbe ermöglicht, sowie Bau von Radwegen mit Kleininfrastruktur ab. Der weitere (dritte) Call dauerte vom 01.10.2018 bis zum 30.11.2018. Es sind 17 Projektanträge mit dem Gesamtwert von knapp 19,4 Mio. EUR EFRE eingegangen. Über die Förderung der Projekte wird bei der BA-Sitzung in April 2019 entschieden. Im Jahre 2018 wurde die Umsetzung von 2 Projekten beendet. 7
Drei Lead Partner beantragten eine Verlängerung der Projektlaufzeit bis zum Ende des 1. / 2. Jahresquartals 2019. Grund für die Verlängerung waren Verzögerungen bei den infrastrukturellen Maßnahmen, die aus den Problemen mit dem Auftragsvergabeverfahren resultierten. Die Probleme sind sowohl auf steigende Kosten bei Bauarbeiten als auch auf sinkendes Interesse potentieller Auftragnehmer an der Ausschreibung zurückzuführen. Der BA genehmigte ebenfalls die Erhöhung des Förderbetrages in einem der Projekte. Bei der Umsetzung der I. Prioritätsachse sind im Berichtsjahr keine erheblichen Probleme aufgetreten, die die Dynamik des Programms beeinflussen könnten. Im Jahr 2018 genehmigte die VB Auszahlungsanträge für den Gesamtbetrag von rund 3,1 Mio. EUR EFRE. Bis Ende 2018 meldete das Programm gegenüber der KOM förderfähige Ausgaben i. H. v. insgesamt 4,8 Mio. EUR. In dem Berichtszeitraum betrugen die förderfähigen Ausgaben dabei 3,7 Mio. EUR. Regionale Mobilität Das gesamte Mittelvolumen in dieser Prioritätsachse wurde bereits im Jahr 2017 vertraglich gebunden, daher wurde im Jahre 2018 die Umsetzung der vier bereits bestätigten Projekte fortgesetzt. Wegen Problemen bei der Auswahl eines Auftragnehmers und der zeitlichen Abstimmung zweier Baumaßnahmen am gleichen Standort, d. h. die Instandsetzung eines Wasserleitungsnetzes und die Modernisierung einer Straße, haben die Lead Partner in zwei Projekten eine Verlängerung der Projektlaufzeit bis zum Ende des 3. Quartals 2019 beantragt. Im Jahr 2018 genehmigte die VB Auszahlungsanträge für den Gesamtbetrag von rund 2,6 Mio. EUR EFRE. Bis Ende 2018 meldete das Programm gegenüber der KOM förderfähige Ausgaben i. H. v. insgesamt 4,2 Mio. EUR, davon nur im Jahr 2018 3,7 Mio. EUR. Grenzübergreifende Aus- und Nach dem Aufrufverfahren, das im Jahr 2017 durchgeführt Weiterbildung wurde, entschied der BA im Februar 2018, eine Förderung für 2 von 4 Projekten zu bewilligen. Für diese Projekte wurden Zuwendungsverträge i. H. von knapp 1,1 Mio. EUR EFRE abgeschlossen. Der vierte Call dauerte vom 09.04.2018 bis zum 02.07.2018. Es sind 10 Projektanträge mit dem Gesamtwert von knapp 9,1 Mio. EUR EFRE eingegangen, davon wurden 7 Projekte zur Entscheidung des BA vorgelegt. Im Dezember 2018 wurden 5 Projekte für den Gesamtbetrag von ca. 3,2 Mio. EUR EFRE zur Förderung bestätigt. Die Zuwendungsverträge werden im ersten Halbjahr 2019 abgeschlossen. Die Anzahl der im letzten Call eingegangenen Projektanträge zeigt die Effizienz der vom GS durchgeführten Maßnahmen, die 8
auf eine Popularisierung dieses Themenbereiches abzielten (Kommunikationsmaßnahmen, Beratung und Betreuung bei Nachbesserung der nicht bestätigten Projekte, Schulungsmaßnahmen für die Antragsteller). Nach wie vor war es ein Hindernis für das Kooperationsprogramm, dass die Anzahl der Projektanträge trotz der o.g. Maßnahmen niedriger war als erwartet und dass die Qualität der Projektanträge nicht zufriedenstellend war. Die zur Förderung bestätigten Projekte haben zum Ziel u. a. Bewusstseinssteigerung im Hinblick auf Berufsorientierung unter Schuljugendlichen sowie Anpassung des Bildungsangebotes an die sich ändernden Anforderungen des Arbeitsmarktes, Bildung im Bereich Umweltschutz und nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen, gesunde Ernährung sowie das Erlernen der Sprache des Nachbarlandes und der regionalen Geschichte. Die Projekte sensibilisieren im Hinblick auf die Fragen der gesellschaftlichen und interkulturellen Verhältnisse, stärken die gegenseitigen Kontakte und tragen zum Abbau der Barrieren bei. Die Umsetzung von zwei Projekten wurde abgeschlossen. Im Jahr 2018 genehmigte die VB Auszahlungsanträge für den Gesamtbetrag von rund 1,1 Mio. EUR EFRE. Bis Ende 2018 meldete das Programm an die KOM förderfähige Ausgaben von insgesamt 1,9 Mio. EUR. Der Betrag von 222,41 EUR (184,04 EUR EFRE) wurde als vom Begünstigten nicht einzuziehender Betrag auf Grundlage des Verfahrens zur Wiedereinziehung und Überwachung von Unregelmäßigkeiten von bis zu 250 EUR eingestuft. Alleine 2018 wurden im Programm an die KOM die förderfähigen Ausgaben von 1,2 Mio. EUR gemeldet. Partnerschaftliche Der BA hat im Februar 2018 3 Projekte für den Gesamtbetrag von Zusammenarbeit und 2,5 Mio. EUR EFRE zur Förderung bestätigt. Anschließend Institutionelles Potenzial wurden 3 Zuwendungsverträge abgeschlossen. Der dritte Call dauerte vom 29.05.2018 bis zum 02.07.018. Es sind 7 Projektanträge für den Gesamtbetrag von 3,1 Mio. EUR EFRE eingegangen. Der BA hat 4 Projekte für den Gesamtbetrag von 1,8 Mio. EUR EFRE zur Förderung bestätigt. Wegen der geringen Anzahl der eingegangenen Projektanträge entschloss der BA einen weiteren, vierten Call durchzuführen. Dieser dauerte vom 15.10.2018 bis zum 30.11.2018. Es sind dabei 3 Projektanträge für den Gesamtwert von ca. 2 Mio. EUR EFRE eingegangen. Über die Förderung dieser Projekte wird vom BA im April 2019 entschieden. Einige der 2018 zur Förderung bestätigten Projekte haben zum Ziel, gemeinsame Lösungen in den Bereichen Katastrophenbekämpfung, Verbesserung der Wasserwirtschaft und Umweltschutz herauszuarbeiten. Weitere Projekte sind auf die Durchführung gemeinsamer kultureller Veranstaltungen, Aktivierung von Senioren durch Schulungen des Freiwilligendienstes und auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des sächsisch-polnischen Grenzgebiets 9
durch Förderung grenzüberschreitender Kooperationen, ausgerichtet. Ein Projekt ist inhaltlich abgeschlossen worden. Die Umsetzung des Kleinprojektfonds (KPF) ist 2018 ohne erhebliche Probleme verlaufen. Die Mittelbindung beträgt dort knapp 34%. Im Jahr 2018 genehmigte die VB Auszahlungsanträge für den Gesamtwert von 2,6 Mio. EUR EFRE. Im Abrechnungsjahr wurden bei der Umsetzung der IV. Prioritätsachse keine weiteren Probleme festgestellt. Bis Ende 2018 meldete das Programm an die KOM förderfähige Ausgaben von insgesamt 4,48 Mio. EUR. Der Betrag von 189,96 EUR (158,91 EUR EFRE) wurde als nicht einzuziehender Betrag auf Grundlage des Verfahrens zur Wiedereinziehung und Überwachung von Unregelmäßigkeiten von bis zu 250 EUR eingestuft. Alleine 2018 sind im Programm an die KOM förderfähige Ausgaben von 3,3 Mio. EUR gemeldet. Technische Hilfe Im Berichtszeitraum sind in der V. Prioritätsachse des Programms Auszahlungsanträge für den Gesamtbetrag von über 96 Tsd. EUR EFRE genehmigt worden. Es wurden keine Probleme bei der Umsetzung der Prioritätsachse festgestellt. Bis Ende 2018 wurden im Programm an die KOM insgesamt förderfähige Ausgaben in Höhe von 1,1 Mio. EUR gemeldet. Der Betrag von 108,37 EUR (92,11 EUR EFRE) wurde als nicht einziehbarer Betrag auf Grundlage des Verfahrens zur Wiedereinziehung und Überwachung von Unregelmäßigkeiten von bis zu 250 EUR eingestuft. Alleine im Jahr 2018 sind im Programm an die KOM förderfähige Ausgaben von 0,11 Mio. EUR gemeldet. 3.2 Gemeinsame und programmspezifische Indikatoren (Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) Die entsprechenden Daten befinden sich in den Tabellen 1 und 2. 10
Tabelle 1 Ergebnisindikatoren (aufgeschlüsselt nach Prioritätsachse und spezifischem Ziel); gilt auch für die Prioritätsachse „Technische Hilfe“ Automatisch aus SFC JÄHRLICHER WERT ID Indikator Einheit für Basiswer Basisjahr Zielwert 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Anmerkungen (ggf.) die Messung t (2023) Das Etappenziel für 2018 wurde im Kooperationsprogramm überschritten und beträgt 70,09% (geplant für das Jahr 2018: 64.9%). Die Befragten wiesen darauf hin, dass im Vergleich zu den Standorten, wo keine Projekte durchgeführt werden, der Grad der kulturellen und natürlichen Attraktivität dort höher ist, wo mit Umsetzung von Projekten begonnen wurde (laut Umfrage Attraktivität des Kultur- und 61,70 61,70 70,09 um 11,64% höher). Sie stimmten der I % 61,70% 2014 76,70% 61,70% 61,70% Naturerbes des % % % Aussage zu, dass die Projekte im Fördergebietes Kooperationsprogramm eine wesentliche Auswirkung auf die Attraktivität des Fördergebiets ausüben. Darüber hinaus tragen sie zur Nutzung der Vorteile des Kultur- und Naturerbes bei sowie zur Steigerung der Transportkapazität und der Besucheranzahl. Die Befragten wären auch dazu bereit, andere Personen auf die Sehenswürdigkeiten im Fördergebiet hinzuweisen. 11
Das Etappenziel für 2018 (34,2 Min.) wurde vom Programm überschritten. Eine kürzere Reisezeit ist das Ergebnis der Modernisierung und der damit verbundenen höheren Qualität der Reisezeit Straßen, die im Programm gefördert zwischen den 35,5 35,5 35,5 35,5 35,5 32,8 wurden. Die Prüfung des erreichten II Städten in der [min] 2014 30,2 min min min min min min min Indikatorwertes ergab ebenfalls, dass die Grenzregion Straßenabschnitte, die Gegenstand der infrastrukturellen Projekte im Programm sind, eine kürzere Reisezeit aufweisen, als diejenige wo keine solche Maßnahmen umgesetzt wurden. Das Etappenziel für 2018 (59,9%) wurde im Programm überschritten. Die Befragten sind der Meinung, dass dank der Projekte im Kooperationsprogramm das Bildungsangebot im Fördergebiet Verflechtungsgr vielfältig und miteinander verknüpft ist. ad und Vielfalt Die Umfrage ergab, dass die Förderung im 57,10 57,10 72,98 III des % 57,10% 2014 74,70% 57,10% 57,10% Bildungsangebot % % % Rahmen des Programms zur Steigerung es (Umfrage) der Attraktivität des Bildungsangebots beigetragen hat. Darüber hinaus deutet der erreichte Wert, der dem Endziel für 2023 nahe liegt, auf sehr hohe Qualität der umgesetzten Projekte hinaus. 12
Das für 2018 festgelegte Etappenziel (77,8%) wurde im Kooperationsprogramm nicht erreicht. Der Stimmungsindex der Institutionen ist im Vergleich zum Basisjahr gesunken. Die Ursache dafür könnten, laut Umfrage, institutionelle Barrieren (Bürokratie und Schwäche des NGO-Sektors) sein. Die Unterschiede im Verwaltungssystem zwischen den 64,02 polnischen und den deutschen IV % 75% 2014 90,20% 75% 75% 75% 75% Institutionen können die Umsetzung % gemeinsamer Vorhaben ggf. erschweren und somit die Antragsteller entmutigen. Stimmungsindex Der Stimmungsindex ist sowohl durch der in die Subjektivität geprägt (Personalwechsel in deutsch- den Institutionen, die neuen Befragten im polnische grenzübergreife Verhältnis zum Basisjahr) als auch den nde äußeren Faktoren (wie z. B. politische und Zusammenarbei gesellschaftliche Lage in der EU, im Land t engagierten Institutionen und in der Region) stark ausgesetzt. 13
Tabelle 2 Gemeinsame und programmspezifische Outputindikatoren (aufgeschlüsselt nach Prioritätsachse, Investitionspriorität); gilt auch für die Prioritätsachse „Technische Hilfe“) ID Indikator Messungse Zielwert KUMULIERTER WERT inheit (2023) 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Anmerku ngen (ggf.) I.1 Anzahl der Stück 189 0 0 0 55 126 Vorhaben im Rahmen der Projekte im Bereich Kumulierter Wert Bewahrung, Schutz - Projektoutputs, sowie Förderung die durch die des Natur- und ausgewählten Kulturerbes Vorhaben I.2 Zunahme der Stück 5145 0 0 0 0 01 erwarteten Zahl der umgesetzt Besucher werden [von den unterstützter Begünstigten Stätten des vorgelegte Naturerbes und Prognose] Kulturerbes sowie unterstützter Sehenswürdigkeiten (Common Indicator) I.1 Anzahl der Stück 189 0 0 0 0 38 Vorhaben im Rahmen der Projekte im Bereich Bewahrung, Schutz Kumulierter Wert sowie Förderung - Projektoutputs des Natur- und umgesetzt durch Kulturerbes die ausgewählten I.2 Zunahme der Stück 5145 0 0 0 0 154450 erwarteten Zahl der Vorhaben Besucher [tatsächliche unterstützter Errungenschaft] Stätten des Naturerbes und Kulturerbes sowie unterstützter Sehenswürdigkeiten (Common Indicator) 1 Im Programm PL-SN legen die Begünstigten die Prognose für die Erreichung dieses Indikators nicht in der Etappe der Antragstellung vor, sondern erst nach der Umsetzung der Maßnahmen, wenn das Projekt fast vollständig beendet ist. Es ist durch die Art dieses Indikators gerechtfertigt – dieser betrifft die erwartete Zahl der Besucher (nicht tatsächlich erreichte Zahl der Besucher während der Projektlaufzeit). 14
II.1 Gesamtlänge der Km 25 0 0 0 42,82 43,07 wiederaufgebauten Kumulierter Wert - Projektoutputs, oder ausgebauten die durch die Straßen- ausgewählten verbindungen Vorhaben (Common- umgesetzt Indikator). werden [von den Begünstigten vorgelegte Prognose] II.1 Gesamtlänge der Km 25 0 0 0 0 14,49 Kumulierter Wert - Projektoutputs wiederaufgebauten umgesetzt durch oder ausgebauten die ausgewählten Straßenverbindunge Vorhaben n (Common- [tatsächliche Indikator). Errungenschaft] III.1 Anzahl der Personen 7300 0 0 0 5 330 11 430 Teilnehmer gemeinsamer Aus- und Kumulierter Wert Weiterbildungsprog - Projektoutputs, rammen zur grenzüberschreiten die durch die den Förderung von ausgewählten Beschäftigung, Vorhaben Bildungsangeboten umgesetzt und Berufs- und werden [von den Hochschulbildung (Common-Indicator) Begünstigten vorgelegte Prognose] III.2 Anzahl der Stück 123 0 0 0 60 139 Vorhaben in den Bildungsprojekten III.1 Anzahl der Personen 7300 0 0 0 0 5 361 Kumulierter Wert Teilnehmer - Projektoutputs gemeinsamer Aus- und umgesetzt durch Weiterbildungsprog die ausgewählten rammen zur Vorhaben grenzüberschreiten den Förderung von 15
[tatsächliche Beschäftigung, Errungenschaft] Bildungsangeboten und Berufs- und Hochschulbildung (Common-Indicator) III.2 Anzahl der Stück 123 0 0 0 0 44 Vorhaben in den Bildungsprojekten IV.1 Anzahl der Personen 21720 0 0 0 23 970 28 510 Personen, die an Vorhaben im Rahmen der Kumulierter Wert Projekte zur - Projektoutputs, institutionellen und die durch die bürgerlichen ausgewählten Kooperation Vorhaben beteiligt sind umgesetzt IV.2 Anzahl der im Stück 355 0 0 1 333 448 werden [von den Rahmen der Begünstigten Projekte vorgelegte umgesetzten Prognose] Vorhaben zu institutionellen und bürgerlichen Kooperationen IV.1 Anzahl der Personen 21720 0 0 0 0 21 976 Personen, die an Vorhaben im Rahmen der Projekte zur Kumulierter Wert institutionellen und - Projektoutputs bürgerlichen umgesetzt durch Kooperation die ausgewählten beteiligt sind Vorhaben IV.2 Anzahl der im Stück 355 0 0 1 1 135 [tatsächliche Rahmen der Errungenschaft] Projekte umgesetzten Vorhaben zu institutionellen und bürgerlichen Kooperationen 16
V.1 Programmhomepag Stück - 0 1 1 1 1 e V.2 Durchgeführte Stück - 0 0 0 1 4 Kumulierter Wert Evaluationen im - Projektoutputs, Rahmen des die durch die Programmes ausgewählten V.3 Anzahl der Anzahl der - 0 6,2 11,2 11,2 11,2 Vorhaben vollzeitigen Stellen, Stellen umgesetzt die im Rahmen der werden [von den Technischen Hilfe Begünstigten mitfinanziert vorgelegte werden Prognose] V.4 Anzahl der Stück - 0 2 5 7 16 Sitzungen des Begleitausschusses V.I Programmhomepag Stück - 0 1 1 1 1 e V.2 Durchgeführte Stück - 0 0 0 1 1 Evaluationen im Kumulierter Wert Rahmen des - Projektoutputs Programmes umgesetzt durch V.3 Anzahl der Anzahl der - 0 6,2 11,2 11,2 11,2 die ausgewählten vollzeitigen Stellen, Stellen Vorhaben die im Rahmen der [tatsächliche Technischen Hilfe Errungenschaft] mitfinanziert werden V.4 Anzahl der Stück - 0 2 5 7 10 Sitzungen des Begleitausschusses Die Werte der Outputindikatoren überschritten das Zwischenziel für das Jahr 2018 aus folgenden Gründen: I. Prioritätsachse - die erwartete Besucherzahl ist wegen der steigenden Attraktivität der Kultur und Natur im Fördergebiet gestiegen, was dank der Förderung im Rahmen des Programms erreicht wurde, - die Zugänglichkeit zu den Stätten des natürlichen und kulturellen Erbes hat sich zum Teil auch dank der Modernisierung der Straßen aus den Programmmitteln verbessert, - durch die Informations- und Promotionsmaßnahmen, die in den Projekten an die Bevölkerung des Fördergebiet gerichtet sind, stieg das Bewusstsein im Hinblick auf die regionalen Sehenswürdigkeiten, die gleichzeitig das Natur- und Kulturerbe darstellen. 17
II. Prioritätsachse - in der Frühphase der Programmumsetzung wurden im Bereich Regionale Mobilität infrastrukturellen Projekte mit hohem Wert zur Förderung gewählt, - Auswahl dieser Projekte ist auf die Notwendigkeit zurückzuführen, durch Modernisierung von Straßen die grenzübergreifende Mobilität und Durchlässigkeit der Grenzübergänge zu gewährleisten. III. und IV. Prioritätsachse - in der Frühphase der Programmumsetzung wurden Leuchtturmprojekte zur Förderung ausgewählt, wobei diese eine zusätzliche Anforderung erfüllen und sich mit außerordentlich hoher Qualität auszeichnen und dadurch einen überdurchschnittlichen Beitrag zur Umsetzung der Outputindikatoren leisten mussten, - eine schnelle Umsetzung der Vorhaben wird durch die „nichtinvestiven“ Maßnahmen, die in der III. und IV. Prioritätsachse überwiegend sind, ermöglicht. - ein zusätzliches Kriterium bei den Calls, das sich positiv auf die Umsetzung der Outputindikatoren auswirkt: In den Aufrufverfahren werden Projektanträge bevorzugt, deren Verhältnis des geplanten Mittelleinsatzes zu den zu realisierenden Programmindikatoren vorteilhaft ausfällt und deren Projektlaufzeit 24 Monate nicht überschreitet. Darüber hinaus: - Beaufsichtigung der abgeschlossenen Projektmaßnahmen in allen Prioritätsachsen durch das GS, - auf die Erhöhung der Werte der Etappenziele hat sich die Novellierung der Verordnung Nr. 215/2014 ausgewirkt. Geändert wurden insb. die Berichterstattungsverfahren bei erreichten Outputindikatoren, wobei die Änderung sich sowohl auf die abgeschlossenen Projekte als auch die noch in Umsetzung befindlichen Projekte auswirkte. 18
3.3 Im Leistungsrahmen festgelegte Etappenziele und Ziele (Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) – eingereicht in den jährlichen Durchführungsberichten ab 2017. Nicht zutreffend Tabelle 3 Informationen zu den im Leistungsrahmen festgelegten Etappenzielen und Zielen Durchführungsschritt, finanzieller Output Einheit für die Messung, ggf. Art des Indikators (wichtiger oder ggf. Ergebnisindikator) Ettapenziel für 2018 Anmerkungen (ggf.) Endziel (2023 ) Prioritätsachse 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 ID Indikator oder wichtiger Durchführungsschritt Anzahl der Vorhaben im Rahmen der Projekte im Bereich 1 Produkt 1.1 Bewahrung, Schutz sowie Förderung des Natur- und Stück 40 189 0 0 0 0 38 Kulturerbes Finanz- indikator Höhe der bescheinigten zuschussfähigen und an die EU 1 163 4 887 1 1.3 EUR 1 577 653,00 25 529 489,00 0 0 0 gemeldeten Gesamtausgaben 131,26 093,77 Produkt Gesamtlänge der wiederaufgebauten oder ausgebauten 2 2.1 Km 6 25 0 0 0 0 14,49 Straßenverbindungen 19
Finanz- indikator Höhe der bescheinigten zuschussfähigen und an die EU 504 4 205 2 2.2 EUR 901 515,00 16 000 000,00 gemeldeten Gesamtausgaben 508,78 433,67 3 Produkt 3.2 Anzahl der Vorhaben in den Bildungsprojekten Stück 30 123 0 0 0 0 44 Finanz- Höhe der bescheinigten zuschussfähigen und an die EU 692 1 971 3 3.3 EUR 676 137,00 11 929 412,00 0 0 0 indikator gemeldeten Gesamtausgaben 588,52 342,27 Indikator Anzahl der im Rahmen der Projekte umgesetzten Vorhaben 4 4.2 Stück 50 355 0 0 1 1 135 zu institutionellen und bürgerlichen Kooperationen Finanz- Höhe der bescheinigten zuschussfähigen und an die EU 1 130 4 480 4 4.3 EUR 1 352 273,00 23 952 942,00 0 0 0 indikator gemeldeten Gesamtausgaben 655,92 541,31 5 Produkt 5.1 Programmhomepage Stück - - 0 1 1 1 1 5 Produkt 5.2 Durchgeführte Evaluationen im Rahmen des Programms Stück - - 0 0 0 1 0 Produkt Anzahl der vollzeitigen Stellen, die im Rahmen der Anzahl der 11, 5 5.3 - - 0 6,2 11,2 11,2 technischen Hilfe mitfinanziert werden Stellen 2 5 Produkt 5.4 Anzahl der Sitzungen des Begleitausschusses Stück - - 0 2 5 7 10 Mehr Informationen dazu – siehe Kommentar unter Tabelle Nr. 2 Die Mitgliedstaaten legen für die Outputindikatoren kumulierte Werte vor. Die Werte für die finanziellen Indikatoren sind kumuliert. Die Werte für die wichtigen Durchführungsschritte sind kumuliert, wenn die wichtigen Durchführungsschritte als Zahl oder Prozentsatz angegeben werden. Wird eine Errungenschaft qualitativ definiert, so sollte in der Tabelle angegeben werden, ob sie erreicht wurde oder nicht. 20
3.4 Finanzdaten (Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) Die entsprechenden Daten befinden sich in den Tabellen 4 und 5. 21
Tabelle 4 Finanzinformationen auf Ebene der Prioritätsachse und des Programms 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. Mittelzuweisung der Prioritätsachse basierend auf dem Programm Kumulierte Daten zum finanziellen Fortschritt des Programms [entnommen aus Tabelle 16 des Programms] Prioritäts- Fonds Berechnungsgr Finanzierung Kofinanzierungs- Förderfähige Anteil der Förderfähige Von den Anteil der Anzahl der Bezieht sich achse undlage für die insgesamt (EUR) satz (%) Gesamtkosten Gesamtzuweisung öffentliche Begünstigten bei Gesamtzuweisung aus- ausschlich in Unionsunterstü der für eine für die Kosten der für der für die von gewählten Bezug auf den tzung Unterstützung ausgewählten eine Verwaltungsbeh Begünstigten Vorhaben Jahresbericht, (förderfähige ausgewählten Vorhaben (%) Unterstützung örde geltend geltend der 2019 Gesamtkosten Vorhaben (EUR) [Spalte 6/Spalte 4 ausgewählten gemachte gemachten vorgelegt oder x 100] Vorhaben (EUR) förderfähige förderfähigen wurde. Die öffentliche Gesamt- Ausgaben (%) förderfähigen förderfähige ausgaben [Spalte 9/Spalte 4 Gesamtausgabe Kosten) x100] n getragen und bezahlen durch die Begünstigten und gemeldet an die KOM bis zum 31.12.2018 gem. Art. 21 Abs. 32 der Verordnung (UE) Nr. 1303- 2013 Berechnung Berechnung Prioritäts- EFRE Insgesamt 25 529 489,00 85 17 475 175,85 68,45 17 436 009,47 5 109 204,63 20,01 12 4 887 093,77 achse I Prioritäts- EFRE Insgesamt 16 000 000,00 85 19 473 506,33 121,71 19 473 506,33 4 205 433,67 26,28 4 4 205 433,67 achse II Prioritäts- EFRE Insgesamt 11 929 412,00 85 6 568 685,05 55,06 6 434 072,62 1 998 276,15 16,75 9 1 971 342,27 achse III Prioritäts- 4 480 541,31 EFRE Insgesamt 23 952 942,00 85 18 949 663,81 79,11 18 340 361,58 4 204 486,09 17,55 14 achse IV Prioritäts- 1 123 845,11 EFRE Insgesamt 4 941 182,00 85 4 941 182,00 100,00 4 941 182,00 1 123 845,11 22,74 3 achse V 16 668 256,13 Insgesamt EFRE 82 353 025,00 85 67 408 213,04 81,85 66 625 132,00 16 641 245,65 20,21 42 22
Tabelle 5 Aufschlüsselung der kumulativen Finanzdaten nach Interventionskategorie (Artikel 112 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013) Prioritätsachse Merkmale der Ausgaben Kategorisierung Dimensionen Finanzdaten Fonds Regionen- 1 2 3 4 5 6 7 8 Förderfähige Förderfähige Von den Anzahl der kategorie Gesamtkosten öffentliche Begünstigten bei aus- Interventions Finanzierungs- Art des Territoriale Thematisches Sekundäres Wirtschafts- Standort* der für eine Kosten der für der gewählten bereich form Gebiets Umsetzungs Ziel ESF-Thema tätigkeit mechanism EFRE/Kohäsio Unterstützung eine Verwaltungsbeh Vorhaben en nsfonds ausgewählten Unterstützung örde geltend Vorhaben (EUR) ausgewählten gemachte Vorhaben (EUR) förderfähige Gesamt- ausgaben PL43, I EFRE 090 01 03 07 06 08 15 PL51, 3 047 732,47 3 035 304,50 1 902 478,86 1 DED2 DED2, I EFRE 091 01 02 07 06 08 15 PL51, 2 874 049,94 2 874 049,94 0,00 3 PL43, PL43, I EFRE 091 01 02 07 06 08 24 515 634,00 515 634,00 368 612,49 1 DED2 DED2, I EFRE 091 01 03 07 06 08 15 484 536,35 457 797,94 0,00 1 PL51 PL51, I EFRE 092 01 02 07 06 08 15 DED2, 2 697 140,08 2 697 140,08 0,00 1 PL43 DED2, I EFRE 094 01 02 07 06 08 15 PL51, 1 032 405,68 1 032 405,68 0,00 1 PL43 PL51, I EFRE 094 01 02 07 06 08 23 1 160 697,35 1 160 697,35 537 479,72 1 DED2 DED2, I EFRE 094 01 02 07 06 08 24 PL51, 4 906 551,25 4 906 551,25 2 300 633,56 2 PL43 23
PL43, I EFRE 095 01 03 07 06 08 15 DED2, 756 428,73 756 428,73 0,00 1 PL51 PL51, II EFRE 034 01 03 07 07 08 12 19 473 506,33 19 473 506,33 4 205 433,67 4 DED2 DED2, III EFRE 050 01 02 07 10 08 19 PL51, 711 540,80 645 918,75 94 656,21 1 PL43 PL43, III EFRE 052 01 02 07 10 08 19 284 829,85 284 829,85 0,00 1 DED2 DED2, III EFRE 117 01 02 07 10 08 19 1 228 351,96 1 228 351,96 71 315,64 2 PL51, PL51, III EFRE 117 01 03 07 10 08 19 245 376,83 245 376,83 132 396,91 1 DED2 PL51, III EFRE 118 01 02 07 10 08 18 709 135,67 640 145,29 373 862,39 1 DED2 DED2, III EFRE 118 01 02 07 10 08 19 PL51, 1 916 138,77 1 916 138,77 1 242 038,73 2 PL43 PL51, III EFRE 118 01 03 07 10 08 19 1 473 311,17 1 473 311,17 84 006,27 1 DED2 DED2, IV EFRE 087 01 02 07 11 08 18 2 057 974,12 2 057 974,12 318 058,75 2 PL51 PL51, IV EFRE 087 01 02 07 11 08 22 DED2, 975 730,47 975 730,47 152 769,77 2 PL43 PL51, IV EFRE 087 01 03 07 11 08 22 DED2, 430 550,14 386 320,60 0,00 1 PL43 PL43, IV EFRE 088 01 02 07 11 08 24 1 919 366,00 1 919 366,00 0,00 1 DED2 DED2, IV EFRE 119 01 02 07 11 08 18 PL51, 2 451 008,46 2 451 008,46 1 190 382,10 2 PL43 DED2, IV EFRE 119 01 02 07 11 08 20 1 395 978,91 1 395 978,91 363 793,37 1 PL51 PL51, IV EFRE 119 01 02 07 11 08 23 710 511,22 710 511,22 263 271,75 1 DED2 24
PL51, IV EFRE 119 01 02 07 11 08 24 DED2, 7 643 061,60 7 178 387,37 1 372 635,86 2 PL43 DED2, IV EFRE 119 01 03 07 11 08 19 669 322,54 568 924,08 330 966,19 1 PL51 DED2, IV EFRE 119 01 03 07 11 08 24 696 160,35 696 160,35 212 608,30 1 PL51 TH (nicht V EFRE 121 01 07 07 08 18 PL,DED2 4 941 182,00 4 941 182,00 1 123 845,11 3 zutreffend) * Daten nach SL2014-System angegeben. Wegen der Systemanforderungen wurde in SFC2014 lediglich ein Code erfasst. 25
Tabelle 6 Kumulierte Kosten eines außerhalb des Unionsteils des Unterstützungsbereichs durchgeführten Vorhabens oder Vorhabenteils 1 2 3 4 5 Förderfähige Ausgaben der EFRE- Anteil der Gesamtmittelzuweisung, der Höhe der EFRE-Unterstützung (*), Anteil der Gesamtmittelzuweisung, der einem Unterstützung, die für außerhalb des einem außerhalb des Unionsteils des die für außerhalb des Unionsteils des außerhalb des Unionsteils des Unionsteils des Programmgebiets Programmbereichs durchgeführten Programmgebiets durchgeführte Programmbereichs durchgeführten Vorhaben durchgeführte Vorhaben und Vorhaben oder Vorhabenteil zugewiesen Vorhaben und Vorhabenteile oder Vorhabenteil zugewiesen wurde (%) (Spalte Vorhabenteile angefallen ist und bei der wurde (%) (Spalte 4 / auf Programmebene vorgesehen ist, basierend auf 2 / auf Programmebene der Unterstützung aus Verwaltungsbehörde durch den der Unterstützung aus dem EFRE ausgewählten Vorhaben (EUR) dem EFRE zugewiesener Gesamtbetrag × 100) Begünstigten geltend gemacht wurde zugewiesener Gesamtbetrag × 100) (EUR) Außerhalb des Unionsteils des Programmbereichs durchgeführtes Vorhaben oder Vorhabenteil (1) 0,00 0,00% 0,00 0,00 (*) Die EFRE-Unterstützung wird im Kommissionsbeschluss zum jeweiligen Kooperationsprogramm festgelegt. (1) Im Einklang mit den und vorbehaltlich der Obergrenzen aus Artikel 20 der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013. 26
4 SYNTHESE DER DURCHGEFÜHRTEN BEWERTUNGEN DES PROGRAMMS (Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) Die VB hat entsprechend dem Evaluierungsplan einen Vertrag über die Bewertung der Wirkung der durchgeführten Intervention auf die Umsetzung der spezifischen Ziele des Programms abgeschlossen. Es wird bewertet, inwieweit die für jede Prioritätsachse festgelegten spezifischen Ziele im Kooperationsprogramm erreicht wurden sowie inwieweit die umgesetzten Maßnahmen wirksam sind. Darüber hinaus prüfen die Experten die Ergebnisse dieser Maßnahmen sowie deren Einfluss auf das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben der lokalen Bevölkerung des Fördergebiets. Die Evaluierung soll ebenfalls die Faktoren ermitteln, die sich auf die Umsetzung der festgelegten spezifischen Ziele auswirken. Zudem wird im Rahmen der Prüfung die Umsetzung der bereichsübergreifenden Grundsätze im Programm bewertet. Die Ergebnisse der Bewertung werden im Jahr 2019 bereitgestellt. 5 PROBLEME, DIE SICH AUF DIE LEISTUNG DES PROGRAMMS AUSWIRKEN, UND VORGENOMMENE MASSNAHMEN (Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) a) Probleme, die sich auf die Leistung des Programms auswirken, und vorgenommene Maßnahmen Das Verwaltungs- und Kontrollsystem im Programm ist wirksam. Dies wird durch die Ergebnisse der von der VB und –der Prüfbehörde (PB) durchgeführten Prüfungen und Audits der Ausgaben, die in den Zahlungsanträgen an die Europäische Kommission (KOM) bis zum Ende des am 30. Juni 2018 auslaufenden Geschäftsjahres erfasst sind, bestätigt. Es wurden keine Systemfehler bzw. Mängel festgestellt, die sich auf die Rechtmäßigkeit der an die KOM gemeldeten Ausgaben auswirken. Die gesamte Fehlerquote betrug 1,33%. Von den Programmbehörden wurden die 2018 durchgeführten Projektmaßnahmen der Projektträger unterstützt und beaufsichtigt. Dies geschah durch ständigen telefonischen Kontakt und Besuche, die aus Anlass wichtiger Projektveranstaltungen erfolgten. Eine Analyse der eingegangenen Auszahlungsanträge (Projektberichte) offenbart einige unbeträchtliche Verzögerungen bei einigen Projekten in der Anfangsphase der Projektumsetzung. In weiteren Etappen der Projektumsetzung zeigt sich, dass diese Probleme meistens behoben werden. Als Probleme werden am häufigsten Kommunikationsschwierigkeiten unter den Projektpartnern sowie Verzögerungen in Auftragsvergabeverfahren gemeldet. Letztere beziehen sich hauptsächlich auf Schwierigkeiten bei der Auswahl eines Auftragnehmers. Dies gilt insbesondere bei den infrastrukturellen Maßnahmen. Einige Begünstigte meldeten, dass die tatsächlichen (im Zuge des Vergabeverfahrens ermittelten) Investitionskosten die im Projektantrag geplanten überschreiten. In diesen Fällen wird eine Verlängerung der Projektlaufzeit beantragt, meistens um wenige Monate. Trotz der oben aufgeführten Schwierigkeiten auf der Projektebene ist die Dynamik der Programmumsetzung als gut einzuschätzen. Dies bestätigt u. a. die Anzahl der zur Förderung ausgewählten Projekte (51, inklusive TH), der abgeschlossenen Zuwendungsverträge (42) sowie der Gesamtwert der Zuwendungsverträge (54,3 Mio. EUR RFRE, d.h. 78% EFRE Mittelzuweisung). Nach den 2018 entsprechend dem Zeitplan durchgeführten Calls und anhand der Zahl der eingegangenen Projektanträge ließe sich erwarten, dass nach der nächsten BA-Sitzung (2019) die Restmittel in einzelnen Prioritätsachsen entweder vollständig oder beinahe ausgeschöpft sind. Um die Erreichung der für das Ende des 2018 festgelegten Zwischenziele zu sichern, wurde im Programm der Umsetzungsstand der Outputindikatoren auf Projektebene laufend geprüft. Dadurch wurden die für das 2018 geplanten Zwischenziele (Umsetzungsrahmen) erreicht. In den Aufrufverfahren wurden Projekte mit einem günstigen Verhältnis des geplanten Mittelleinsatzes zu den zu realisierenden Programmindikatoren mit einer kurzen Projektlaufzeit bevorzugt. 27
Darüber hinaus wurde das Timing der eingehenden Projektfortschrittsberichte auf der Ebene der einzelnen Projektpartner laufend geprüft, um eine rasche Berichterstattung, Abrechnung und Rückerstattung der getragenen Ausgaben sicherzustellen. Zu den weiteren Maßnahmen gehörte ein regelmäßiger Austausch mit den Kontrollinstanzen die je nach Möglichkeit die Prüfung der Ausgaben schneller beendeten als innerhalb der in der Verordnung vorgesehenen Frist von 3 Monaten. Ebenfalls ist auf eine reibungslose Prüfung der konsolidierten Auszahlungsanträge (auf Projektebene) durch das GS sowie eine möglichst rasche Überweisung der Fördermittel durch die VB an die Begünstigten hinzuweisen. In den nächsten Jahren werden diese Maßnahmen fortgesetzt. Die im Berichtszeitraum ermittelten nicht ordnungsgemäßen Ausgaben sind dem Geschäftsjahr 2017/2018 zuzuordnen. Gemäß dem im Programm festgelegten Verfahren zur Wiedereinziehung von Forderungen und Kontrolle werden bei Unregelmäßigkeiten von bis zu 250 EUR die an die KOM gemeldeten Ausgaben nicht gemindert. Die VB hat von der Wiedereinziehung der ausgezahlten Förderung in Fällen abgesehen, wo gemäß Art. 122, Abs. 2 der Verordnung Nr. 1303/2013 die Hauptforderung im Projekt in dem jeweiligen Geschäftsjahr den Betrag von 250 EUR nicht übersteigt. In einigen Fällen übersteigen die Unregelmäßigkeiten den Schwellenbetrag von 250 EUR – in diesen Fällen läuft das von der VB initiierte Verfahren zur Rückforderung der Mittel vom Lead Partner. Bei diesen Unregelmäßigkeiten wird der Betrag der an die KOM gemeldeten Ausgaben entsprechend gemindert. Außerdem haben die Programmbehörden 2017 fortlaufend: ✓ die Projektträger auf die Berichterstattungsfristen (Projektfortschrittsberichte), und auf die erforderliche Aktualisierung der Zahlungszeitpläne hingewiesen, ✓ den Finanzfortschritt der Projekte beaufsichtigt, ✓ die Begünstigten auf Bestimmungen im Bereich Projektkommunikation und Publizitätsmaßnahmen hingewiesen, die dem Publizitätsleitfaden für den Begünstigten bei Projekten, die im Rahmen des Kooperationsprogramms INTERREG Polen – Sachsen 2014-2020 gefördert werden, zu entnehmen sind. b) Bewertung, ob die Fortschritte im Hinblick auf die Ziele des Programms ausreichen, um ihr Erreichen zu gewährleisten, unter Angabe etwaiger ergriffener oder geplanter Abhilfemaßnahmen, falls zutreffend. Die für das Ende des Jahres 2018 vorausgesetzten Zwischenziele sind erreicht worden. 6 BÜRGERINFO (Artikel 50 Absatz 9 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) 1. KOOPERATIONSPROGRAMM INTERREG POLEN – SACHSEN 2014-2020 Fördergebiet des Kooperationsprogramms: ● auf polnischer Seite: Unterregion Jelenia Góra in der Woiwodschaft Dolnośląskie (Niederschlesien) sowie Landkreis Żarski (Sorau) in der Unterregion Zielona Góra (Woiwodschaft Lubuskie / Lebuser Land) ● auf deutscher Seite: Landkreise Görlitz und Bautzen Problemfelder und Potenziale des Fördergebiets 28
Das Fördergebiet befindet sich in peripherer Lage zu den großen sozioökonomischen Zentren der Woiwodschaften Niederschlesien und Lebuser Land sowie des Freistaates Sachsen. Die periphere Lage ist eine der grundlegenden Entwicklungsbarrieren fürs wirtschaftliche Wachstum, dessen Basis der Dienstleistungssektor im weitesten Sinne sowie das Produktions- und Verarbeitungsgewerbe sind. Die wesentlichsten Entwicklungshemmnisse im Zusammenhang mit grenznaher Lage sind: • schwere Erreichbarkeit; • Arbeitslosigkeit; • Abwanderung; • Soziale Ausgrenzung. Gleichzeitig stellt die Nähe zu Naturlandschaften ein großes Potential für die Entwicklung des Tourismus in der Region dar. Ziel des Kooperationsprogramms Kooperationsvertiefung zur Überbrückung von Entwicklungsbarrieren im polnisch-sächsischen Grenzgebiet Themenfelder und Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 1. Gemeinsames Natur- und Kulturerbe − 21,7 Millionen Euro 2. Regionale Mobilität − 13,6 Millionen Euro 3. Grenzübergreifende Aus- und Weiterbildung − 10,14 Millionen Euro 4. Partnerschaftliche Zusammenarbeit und institutionelles Potential − 20,36 Millionen Euro Insgesamt stehen im Kooperationsprogramm 70 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung. Davon wurde bis Ende 2018 Förderung für 51 Projekte mit einem Gesamtbetrag i.H.v. 59,4 Millionen Euro sichergestellt. Hiervon sind 54,3 Millionen Euro (inkl. Technische Hilfe) für 42 Projekte vertraglich gebunden. 2. AUFRUFVERFAHREN UND PROJEKTE 2018 Es wurden vier Calls (Aufrufverfahren) in folgenden Themenbereichen durchgeführt: Aus- und Weiterbildung: • Antragsannahme: April - Juli 2018, • Mittelausstattung: ca. 4,5 Mio. Euro EFRE, • Anzahl und Wert der eingegangenen Projektanträge: 10 Projektanträge; 9,1 Mio. Euro EFRE, • Anzahl der bestätigten Projekte: 5 Partnerschaftliche Zusammenarbeit: • Antragsannahme: Mai – Juli, Oktober- November 2018, • Mittelausstattung: ca. 4,2 Mio. Euro EFRE, • Anzahl und Wert der eingegangenen Projektanträge: 10 Projektanträge; 5,2 Mio. Euro EFRE, • Anzahl der bestätigten Projekte: 1. Über weitere 3 Projektanträge wird im April 2019 entschieden. Gemeinsames Natur- und Kulturerbe: • Antragsannahme: Oktober - November 2018, • Mittelausstattung: ca. 6,9 Mio. Euro EFRE, 29
• Anzahl und Wert der eingegangenen Projektanträge: 17 Projektanträge, 19,4 Mio. Euro EFRE, • Die Entscheidung über die Förderung der Projekte wird im April 2019 getroffen. Wie im letzten Jahr, erfreute sich die 1. Prioritätsachse des größten Interesses der potentiellen Antragsteller. Dieser Sachverhalt ist darauf zurückzuführen, dass das sächsisch-polnische Grenzland über ein reiches Natur- und Kulturerbe verfügt und ein damit verbundener, großer Investitionsbedarf besteht. Darüber hinaus bestätigte der Begleitausschuss im Jahre 2018 einige Projekte, die im Rahmen der 2017 durchgeführten Calls beantragt wurden: 2 Projekte im Bereich Bildung, 3 Projekte im Bereich der partnerschaftlichen Zusammenarbeit sowie 7 Projekte im Bereich des gemeinsamen Natur- und Kulturerbes. Die o.g. Bildungsprojekte zielen auf die Vorbereitung und die Durchführung von gemeinsamen Bildungsmaßnahmen im Rahmen eines deutsch-polnischen Bildungsangebots. Zu den Themen der Seminare / Workshops / Schulungen / Trainings gehören u.a. ausgewogene Ernährung, Innovationen, regionale Geschichte, Berufsbildung, Obstgärtnerei sowie sprachliche und interkulturelle Kompetenzbildung. Die Projekte im Bereich der partnerschaftlichen Zusammenarbeit basieren meistens auf dem Erfahrungsaustausch zwischen den engagierten Trägern bei der Erarbeitung von Konzepten und Lösungsparadigmen, z.B. im Bereich des Katastrophenmanagements und des Klimaschutzes. In dieser Prioritätsachse sind ebenfalls Initiativen im Bereich der Kompetenzbildung für Senioren, der Netzwerkbildung für junge Künstler/innen aus dem Grenzland, der Einbindung von Kindern und Jugendlichen in Vorbereitung und Umsetzung von gemeinsamen Kulturveranstaltungen sowie ein Projekt zur Verbesserung von Lebensbedingungen für (Wild)bienen und Insekten zu finden. Unter den Projekten im Bereich des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes sind Initiativen vertreten, die auf eine Belebung und Aufwertung historischer Stadtzentren von kleinen und mittleren Städten im Fördergebiet, Erarbeitung eines gemeinsamen deutsch-polnischen Konzeptes für die Forstbewirtschaftung, die Revitalisierung und die Entwicklung touristischer Infrastruktur – u.a. durch Ausbau von Radwegen mit dazugehöriger Infrastruktur, Beschilderung und Modernisierung von Wanderwegen, Verbreitung eines gemeinsamen Images des Grenzlandes und dessen Bewerbung in Form von u.a. Multimedia-Ausstellungen abzielen. Unterzeichnung der Zuwendungs- verträge für Projekte 2018 3. PROJEKTERGEBNISSE UND AUSGEWÄHLTE VERANSTALTUNGEN 2018 Gemeinsames Natur- und Kulturerbe 30
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