JÄHRLICHER DURCHFÜHRUNGSBERICHT FÜR DAS KOOPERATIONSPROGRAMM - INTERREG Polen-Sachsen 2014-2020

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                  JÄHRLICHER
     DURCHFÜHRUNGSBERICHT
                     FÜR DAS
    KOOPERATIONSPROGRAMM
       INTERREG Polen-Sachsen
                   2014–2020

                                Juli 2019

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JÄHRLICHER DURCHFÜHRUNGSBERICHT FÜR DAS KOOPERATIONSPROGRAMM - INTERREG Polen-Sachsen 2014-2020
Inhaltsverzeichnis

1      ANGABEN ZUM JÄHRLICHEN DURCHFÜHRUNGSBERICHT .............................................................. 4
2 ÜBERBLICK ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG DES KOOPERATIONSPROGRAMMS (Artikel 50 Absatz 2
der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und Artikel 14 Absatz 3 Buchstabe a) der Verordnung (EU) Nr.
1299/2013) .............................................................................................................................................. 5
    2.1 System der Programmdurchführung ............................................................................................. 6
    2.2 Analyse des sachlichen und finanziellen Programmfortschritts ................................................... 6
    2.3. Finanzinstrumente ....................................................................................................................... 7
3 DURCHFÜHRUNG DER PRIORITÄTACHSEN (Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr.
1303/2013) .............................................................................................................................................. 7
    3.1 Überprüfung der Durchführung .................................................................................................... 7
    3.2 Gemeinsame und programmspezifische Indikatoren (Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU)
    Nr. 1303/2013) .................................................................................................................................. 10
    3.3 Im Leistungsrahmen festgelegte Etappenziele und Ziele (Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung
    (EU) Nr. 1303/2013) – eingereicht in den jährlichen Durchführungsberichten ab 2017. ................. 19
    3.4        Finanzdaten (Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)............................... 21
4 SYNTHESE DER DURCHGEFÜHRTEN BEWERTUNGEN DES PROGRAMMS (Artikel 50 Absatz 2 der
Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) .......................................................................................................... 27
5 PROBLEME, DIE SICH AUF DIE LEISTUNG DES PROGRAMMS AUSWIRKEN, UND VORGENOMMENE
MASSNAHMEN (Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) .......................................... 27
6      BÜRGERINFO (Artikel 50 Absatz 9 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) ........................................... 28
7 BERICHT ÜBER DEN EINSATZ DER FINANZINSTRUMENTE (Artikel 46 der Verordnung (EU) Nr.
1303/2013) ............................................................................................................................................ 36
8 GEGEBENFALLS FORTSCHRITTE BEI DER VORBEREITUNG UND DURCHFÜHRUNG VON
GROSSPROJEKTEN UND GEMEINSAMEN AKTIONSPLÄNEN (Artikel 101 Buchstabe h und Artikel 111
Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 sowie Artikel 14 Absatz 3 Buchstabe b der Verordnung
(EU) Nr. 1299/2013) .............................................................................................................................. 36
    8.1 GROSSPROJEKTE .......................................................................................................................... 36
    8.2 GEMEINSAME AKTIONSPLÄNE .................................................................................................... 36
9 BEWERTUNG DER DURCHFÜHRUNG DES KOOPERATIONSPROGRAMMS (Artikel 50 Abs. 4 der
Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und Artikel 14 Absatz 4 der Verordnung (UE) Nr. 1299/2013) ......... 36
    9.1 Informationen aus Teil A und Erreichen der Ziele des Programms (Artikel 50 Absatz 4 der
    Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) ...................................................................................................... 36
    9.2 Besondere Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und zur
    Bekämpfung von Diskriminierung, insbesondere Verbesserung der Zugänglichkeit für Personen mit

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einer Behinderung und Vorkehrungen zur Gewährleistung der Berücksichtigung des
   Gleichstellungsaspektes im Kooperationsprogramm und in Vorhaben (Artikel 50 Absatz 4 der
   Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und Artikel 14 Absatz 4 Unterabsatz 2 Buchstabe d der
   Verordnung (EU) Nr. 1299/2013) ...................................................................................................... 37
   9.3 Nachhaltige Entwicklung (Artikel 50 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und Artikel
   14 Absatz 4 Unterabsatz 2 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013) ................................ 38
   9.4 Berichterstattung über die für die Klimaschutzziele verwendete Unterstützung (Artikel 50
   Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) ................................................................................. 39
   9.5 Rolle der Partner bei der Durchführung des Kooperationsprogramms (Artikel 50 Absatz 4 der
   Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und Artikel 14 Absatz 4 Unterabsatz 1 Buchstabe c der
   Verordnung (EU) Nr. 1299/2013) ...................................................................................................... 39
10   OBLIGATORISCHE ANGABEN UND BEWERTUNG GEMÄSS ARIKEL 14 ABSATZ 4 UNTERABSATZ 1
BUCHSTABEN a UND b DER VERORDNUNG (EU) Nr. 1299/2013 .......................................................... 40
   10.1 Fortschritte bei der Umsetzung des Bewertungsplans und der Folgemaßnahmen zu den bei
   der Bewertung gemachten Feststellungen ....................................................................................... 40
   10. 2 Ergebnisse der im Rahmen der Kommunikationsstrategie durchgeführten Informations- und
   Öffentlichkeitsmaßnahmen der Fonds.............................................................................................. 40
11     ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN, DIE JE NACH INHALT UND ZIELEN DES
KOOPERATIONSPROGRAMMS HINZUGEFÜGT WERDEN KÖNNEN (Artikel 14 Absatz 4 Unterabsatz 2
Buchstaben a, b, c und f der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013) ............................................................ 41
   11.1 Fortschritte bei der Durchführung des integrierten Ansatzes zur territorialen Entwicklung,
   einschließlich nachhaltiger Stadtentwicklung, und der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen
   lokalen Entwicklung im Rahmen des Kooperationsprogramms ....................................................... 41
   11.2 Fortschritte bei der Durchführung von Maßnahmen zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der
   Behörden und Begünstigten bei der Verwaltung und Nutzung des EFRE......................................... 41
   11.3 Beitrag zu den makroregionalen Strategien und den Strategien für die Meeresgebiete
   (gegebenfalls) .................................................................................................................................... 42
   11.4 Fortschritte bei der Durchführung von Maßnahmen im Bereich soziale Innovation ............... 42
12     FINANZINFORMATIONEN AUF EBENE DER PRIORITÄTSACHSE UND DES PROGRAMMS (Artikel
21 Absatz 2 und Artikel 22 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) .......................................... 42
13         INTELIGENTES NACHHALTIGES UND INTEGRATIVES WACHSTUM ............................................ 43
14     PROBLEME, DIE SICH AUF DIE LEISTUNG DES PROGRAMMS AUSWIRKEN UND
VORGENOMMENE MASSNAHMEN – LEISTUNGSRAHMEN (Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU)
Nr. 1303/2013) ...................................................................................................................................... 44

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1     ANGABEN ZUM JÄHRLICHEN DURCHFÜHRUNGSBERICHT

CCI                                   2014TCI6RFCB018

Programmtitel                         Kooperationsprogramm INTERREG Polen –
                                      Sachsen 2014-2020

Version                               1.3

Berichtsjahr                          2018

Datum der Genehmigung des Berichts    10. Juni 2019
durch den Begleitausschuss

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2   ÜBERBLICK ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG DES KOOPERATIONSPROGRAMMS (Artikel 50
    Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und Artikel 14 Absatz 3 Buchstabe a) der
    Verordnung (EU) Nr. 1299/2013)

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2.1 System der Programmdurchführung
Im Jahr 2018 sind bei der Umsetzung des Kooperationsprogramms keine signifikanten Probleme aufgetreten.

Es fanden 3 Sitzungen des Begleitausschusses (BA) statt. Der BA bestätigte u.A. die Förderung von Projekten, die
grenzüberschreitende Aus- und Weiterbildung, partnerschaftliche Zusammenarbeit sowie Kultur- und Naturerbe
unterstützen. Er genehmigte den Zeitplan der Calls für das Jahr 2018. Darüber wurden vom BA im Umlaufverfahren
Änderungen im Programmhandbuch (Version 7), in der Geschäftsordnung des BA, im Beschwerdeverfahren sowie über
die Projektänderungen beschlossen.

Im Jahr 2018 ließ sich der gesamte Projektabrechnungszyklus für alle Prioritätsachsen über das elektronische
Datensystem SL2014 beobachten. Sowohl auf der Ebene der Projektfortschrittsberichte, die von Projektpartnern zur
Art.23-Prüfung vorgelegt wurden, als auch auf der Ebene der beim Gemeinsamen Sekretariat (GS) eingegangenen
Auszahlungsanträge verlief dieser Prozess reibungslos. Die Auszahlungen an Begünstigte erfolgten nach Überprüfung des
Projektfortschritts durch das GS ohne größere Probleme. Auftretende Fragen wurden mit den Begünstigten direkt bzw.
in gemeinsamen Treffen der am Programm beteiligten Institutionen geklärt.

Im Jahre 2018 haben sich die Programmbehörden mehrmals getroffen, um die Abrechnungsverfahren effizienter zu
gestalten und zu vereinfachen.

Darüber ist seitens eines Antragstellers eine Beschwerde gegen die Projektbewertung eingereicht worden. Der
Beschwerdeausschus entschied die Beschwerde zurückzuweisen.

     2.2. Analyse des sachlichen und finanziellen Programmfortschritts
Im Jahr 2018 wurden, entsprechend dem vom BA genehmigten Zeitplan, folgende Calls für reguläre Projekte durchgeführt:

    1.   In der I. Prioritätsachse (PA) Kultur- und Naturerbe;
    2.   in der III. Prioritätsachse für Aus- und Weiterbildung;

In den Aufrufverfahren wurden Projektanträge bevorzugt, deren Verhältnis des geplanten Mittelleinsatzes zu den zu
realisierenden Programmindikatoren vorteilhaft ausfällt und deren Projektlaufzeit 24 Monate nicht überschreitet.

    3.   Zwei Calls in der IV. PA für partnerschaftliche Zusammenarbeit.

Auch in dieser Prioritätsachse entschied sich der BA, Projekten, die o.g. Bedingungen erfüllen, Vorzug zu geben. Der
thematische Umfang schließt entsprechend 2.A.6.1 des Programmdokumentes vor allem folgende Themenbereiche mit
ein: Zusammenarbeit in der öffentlichen Verwaltung und zwischen Bürgern sowie Zusammenarbeit im Bereich Umwelt.

Der Stand der Programmmittelausschöpfung gestaltete sich zum Ende 2018 wie folgt:

I. PA: Gemeinsames Natur- und Kulturerbe. Mittelbindung von 69% der Allokation in der 1. PA – ca. 14,8 Mio. EUR EFRE;
II. PA: Regionale Mobilität. Sämtliche verfügbaren Mittel in der PA sind gebunden, d.h. 13,6 Mio. EUR EFRE;
III. PA: Grenzüberschreitende Aus- und Weiterbildung. Die Zuwendungsverträge umfassten Mittel in Höhe von knapp 5,6
Mio. EUR EFRE, d.h. 55% der Allokation in der 3. PA ;
IV.PA: Partnerschaftliche Zusammenarbeit und institutionelles Potenzial. Mittelbindung von 80% der Allokation in der 4.
PA – knapp 16,1 Mio. EUR EFRE.

Insgesamt beträgt die Mittelbindung rund 50,1 Mio. EUR EFRE, was knapp 77% der Mittelbindung in allen Prioritätsachsen
(ausschließlich der TH) ausmacht.

Bis Ende 2018 sind von der Bescheinigungsbehörde (BB) bei der Europäischen Kommission (KOM) insgesamt 16,67 Mio.
EUR als förderfähige Ausgaben gemeldet worden. Alleine im Jahre 2018 waren es 12,16 Mio. EUR – davon die Ausgaben
i. H. v. 0,28 Mio. EUR der förderfähigen Ausgaben, die im Abrechnungsjahr 2016/2017 von der Bescheinigung
ausgeschlossen worden waren und anschließend erneut bescheinigt wurden.

Es ist darauf hinzuweisen, dass die förderfähigen Ausgaben in der 4. PA, die von den Begünstigten bei der
Verwaltungsbehörde geltend gemacht wurden, niedriger sind, als die bei der KOM bescheinigten Ausgaben. Dies ist darauf
zurückzuführen, dass zwei Auszahlungsanträge zweimalig zertifiziert wurden. Sie sind nämlich aus der Ausgabenliste des

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Abrechnungsjahres 2016/2017 zurückgezogen, und 2018 erneut zertifiziert worden. Die Summe der bei der VB geltend
gemachten förderfähigen Ausgaben ist anhand der Auflistung der bestätigten Auszahlungsanträge kalkulatorisch ermittelt
worden. Dort sind die Auszahlungsanträge einmalig aufgelistet. Die betroffenen Auszahlungsanträge wurden vom
Begünstigten ebenfalls nur einmalig abgelegt, jedoch wurden sie - wegen der erfolgten Zurückziehung – von der
Bescheinigungsbehörde zweimal bescheinigt. Diese Daten sind ausführlich in Kapitel 3.4 dargestellt. Finanzielle Daten
(Tabelle Nr. 4)

Bis Ende 2018 realisierte das Programm das für 2018 gesetzte n+3-Ziel, das sich in diesem Jahr auf 1,2 Mio. EUR EFRE
belief. Das Programm realisierte es zu 1107,55%.

Dank der sukzessiven Projektumsetzung konnten bis zum Ende 2018 die Zwischenziele des Programms erreicht werden.
Die Zwischenzielwerte stellen sich für die jeweilige Prioritätsachse wie folgt dar:

I. PA: Gemeinsames Natur- und Kulturerbe – 38 Vorhaben (95% des Zwischenzielwertes (40) für 2018);
II. PA: Regionale Mobilität – 14,49 km (241% des Zwischenzielwertes (6 km) für 2018);
III. PA: Grenzüberschreitende Aus- und Weiterbildung - 44 Vorhaben (146% des Zwischenzielwertes (30) für 2018);
IV. PA: Partnerschaftliche Zusammenarbeit und institutionelles Potenzial – 135 Vorhaben (270% des Zwischenzielwertes
(50) für 2018).

      2.3. Finanzinstrumente
Im Programm werden keine Finanzinstrumente umgesetzt.

3    DURCHFÜHRUNG DER PRIORITÄTACHSEN (Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr.
     1303/2013)

     3.1 Überprüfung der Durchführung

ID                    Prioritätsachse                      Wichtigste Informationen zur Durchführung der
                                                           Prioritätsachsen mit Verweis auf die wichtigsten
                                                          Entwicklungen, erhebliche Probleme und zu deren
                                                                 Bewältigung unternommene Schritte
                      Gemeinsames Natur- und           Im Mai 2018 bestätigte der BA 8 von 9 zur Förderung
                      Kulturerbe                       empfohlenen Projekten für den Gesamtbetrag von circa 7,4 Mio.
                                                       EUR EFRE. Die Entscheidung des BA bezog sich auf die
                                                       Projektanträge, die während des Calls im Jahr 2017 eingegangen
                                                       waren. Die Verwaltungsbehörde (VB) unterzeichnete 7
                                                       Zuwendungsverträge. Bei einem Projekt ist der Antragsteller von
                                                       der Unterzeichnung des Zuwendungsvertrags zurückgetreten.

                                                       Die genehmigten Projekte zielen u. a. auf Belebung von Zentren
                                                       in kleinen und mittleren Städten, touristische Bewirtschaftung
                                                       der Wälder, Revitalisierung und Entwicklung der touristischen
                                                       Infrastruktur, die die Nutzung der Natur- und Kulturerbe
                                                       ermöglicht, sowie Bau von Radwegen mit Kleininfrastruktur ab.

                                                       Der weitere (dritte) Call dauerte vom 01.10.2018 bis zum
                                                       30.11.2018. Es sind 17 Projektanträge mit dem Gesamtwert von
                                                       knapp 19,4 Mio. EUR EFRE eingegangen. Über die Förderung der
                                                       Projekte wird bei der BA-Sitzung in April 2019 entschieden.

                                                       Im Jahre 2018 wurde die Umsetzung von 2 Projekten beendet.

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Drei Lead Partner beantragten eine Verlängerung der
                              Projektlaufzeit bis zum Ende des 1. / 2. Jahresquartals 2019.
                              Grund für die Verlängerung waren Verzögerungen bei den
                              infrastrukturellen Maßnahmen, die aus den Problemen mit dem
                              Auftragsvergabeverfahren resultierten. Die Probleme sind
                              sowohl auf steigende Kosten bei Bauarbeiten als auch auf
                              sinkendes Interesse potentieller Auftragnehmer an der
                              Ausschreibung zurückzuführen.

                              Der BA genehmigte ebenfalls die Erhöhung des Förderbetrages
                              in einem der Projekte.

                              Bei der Umsetzung der I. Prioritätsachse sind im Berichtsjahr
                              keine erheblichen Probleme aufgetreten, die die Dynamik des
                              Programms beeinflussen könnten.

                              Im Jahr 2018 genehmigte die VB Auszahlungsanträge für den
                              Gesamtbetrag von rund 3,1 Mio. EUR EFRE.

                              Bis Ende 2018 meldete das Programm gegenüber der KOM
                              förderfähige Ausgaben i. H. v. insgesamt 4,8 Mio. EUR. In dem
                              Berichtszeitraum betrugen die förderfähigen Ausgaben dabei 3,7
                              Mio. EUR.

Regionale Mobilität           Das gesamte Mittelvolumen in dieser Prioritätsachse wurde
                              bereits im Jahr 2017 vertraglich gebunden, daher wurde im Jahre
                              2018 die Umsetzung der vier bereits bestätigten Projekte
                              fortgesetzt. Wegen Problemen bei der Auswahl eines
                              Auftragnehmers und der zeitlichen Abstimmung zweier
                              Baumaßnahmen am gleichen Standort, d. h. die Instandsetzung
                              eines Wasserleitungsnetzes und die Modernisierung einer
                              Straße, haben die Lead Partner in zwei Projekten eine
                              Verlängerung der Projektlaufzeit bis zum Ende des 3. Quartals
                              2019 beantragt.

                              Im Jahr 2018 genehmigte die VB Auszahlungsanträge für den
                              Gesamtbetrag von rund 2,6 Mio. EUR EFRE.

                              Bis Ende 2018 meldete das Programm gegenüber der KOM
                              förderfähige Ausgaben i. H. v. insgesamt 4,2 Mio. EUR, davon nur
                              im Jahr 2018 3,7 Mio. EUR.

Grenzübergreifende Aus- und   Nach dem Aufrufverfahren, das im Jahr 2017 durchgeführt
Weiterbildung                 wurde, entschied der BA im Februar 2018, eine Förderung für 2
                              von 4 Projekten zu bewilligen. Für diese Projekte wurden
                              Zuwendungsverträge i. H. von knapp 1,1 Mio. EUR EFRE
                              abgeschlossen.

                              Der vierte Call dauerte vom 09.04.2018 bis zum 02.07.2018. Es
                              sind 10 Projektanträge mit dem Gesamtwert von knapp 9,1 Mio.
                              EUR EFRE eingegangen, davon wurden 7 Projekte zur
                              Entscheidung des BA vorgelegt. Im Dezember 2018 wurden 5
                              Projekte für den Gesamtbetrag von ca. 3,2 Mio. EUR EFRE zur
                              Förderung bestätigt. Die Zuwendungsverträge werden im ersten
                              Halbjahr 2019 abgeschlossen.

                              Die Anzahl der im letzten Call eingegangenen Projektanträge
                              zeigt die Effizienz der vom GS durchgeführten Maßnahmen, die

                                                                                                 8
JÄHRLICHER DURCHFÜHRUNGSBERICHT FÜR DAS KOOPERATIONSPROGRAMM - INTERREG Polen-Sachsen 2014-2020
auf eine Popularisierung dieses Themenbereiches abzielten
                             (Kommunikationsmaßnahmen, Beratung und Betreuung bei
                             Nachbesserung        der     nicht    bestätigten    Projekte,
                             Schulungsmaßnahmen für die Antragsteller). Nach wie vor war
                             es ein Hindernis für das Kooperationsprogramm, dass die Anzahl
                             der Projektanträge trotz der o.g. Maßnahmen niedriger war als
                             erwartet und dass die Qualität der Projektanträge nicht
                             zufriedenstellend war.

                             Die zur Förderung bestätigten Projekte haben zum Ziel u. a.
                             Bewusstseinssteigerung im Hinblick auf Berufsorientierung unter
                             Schuljugendlichen sowie Anpassung des Bildungsangebotes an
                             die sich ändernden Anforderungen des Arbeitsmarktes, Bildung
                             im Bereich Umweltschutz und nachhaltige Nutzung natürlicher
                             Ressourcen, gesunde Ernährung sowie das Erlernen der Sprache
                             des Nachbarlandes und der regionalen Geschichte. Die Projekte
                             sensibilisieren im Hinblick auf die Fragen der gesellschaftlichen
                             und interkulturellen Verhältnisse, stärken die gegenseitigen
                             Kontakte und tragen zum Abbau der Barrieren bei.

                             Die Umsetzung von zwei Projekten wurde abgeschlossen.

                             Im Jahr 2018 genehmigte die VB Auszahlungsanträge für den
                             Gesamtbetrag von rund 1,1 Mio. EUR EFRE.

                             Bis Ende 2018 meldete das Programm an die KOM förderfähige
                             Ausgaben von insgesamt 1,9 Mio. EUR. Der Betrag von 222,41
                             EUR (184,04 EUR EFRE) wurde als vom Begünstigten nicht
                             einzuziehender Betrag auf Grundlage des Verfahrens zur
                             Wiedereinziehung und Überwachung von Unregelmäßigkeiten
                             von bis zu 250 EUR eingestuft. Alleine 2018 wurden im Programm
                             an die KOM die förderfähigen Ausgaben von 1,2 Mio. EUR
                             gemeldet.

Partnerschaftliche           Der BA hat im Februar 2018 3 Projekte für den Gesamtbetrag von
Zusammenarbeit und           2,5 Mio. EUR EFRE zur Förderung bestätigt. Anschließend
Institutionelles Potenzial   wurden 3 Zuwendungsverträge abgeschlossen.

                             Der dritte Call dauerte vom 29.05.2018 bis zum 02.07.018. Es
                             sind 7 Projektanträge für den Gesamtbetrag von 3,1 Mio. EUR
                             EFRE eingegangen. Der BA hat 4 Projekte für den Gesamtbetrag
                             von 1,8 Mio. EUR EFRE zur Förderung bestätigt.

                             Wegen der geringen Anzahl der eingegangenen Projektanträge
                             entschloss der BA einen weiteren, vierten Call durchzuführen.
                             Dieser dauerte vom 15.10.2018 bis zum 30.11.2018. Es sind
                             dabei 3 Projektanträge für den Gesamtwert von ca. 2 Mio. EUR
                             EFRE eingegangen. Über die Förderung dieser Projekte wird vom
                             BA im April 2019 entschieden.

                             Einige der 2018 zur Förderung bestätigten Projekte haben zum
                             Ziel,     gemeinsame     Lösungen     in    den     Bereichen
                             Katastrophenbekämpfung, Verbesserung der Wasserwirtschaft
                             und Umweltschutz herauszuarbeiten. Weitere Projekte sind auf
                             die Durchführung gemeinsamer kultureller Veranstaltungen,
                             Aktivierung     von   Senioren    durch    Schulungen     des
                             Freiwilligendienstes   und     auf     die    Stärkung    der
                             Wettbewerbsfähigkeit des sächsisch-polnischen Grenzgebiets

                                                                                                 9
JÄHRLICHER DURCHFÜHRUNGSBERICHT FÜR DAS KOOPERATIONSPROGRAMM - INTERREG Polen-Sachsen 2014-2020
durch Förderung       grenzüberschreitender        Kooperationen,
                                                      ausgerichtet.

                                                      Ein Projekt ist inhaltlich abgeschlossen worden.

                                                      Die Umsetzung des Kleinprojektfonds (KPF) ist 2018 ohne
                                                      erhebliche Probleme verlaufen. Die Mittelbindung beträgt dort
                                                      knapp 34%.

                                                      Im Jahr 2018 genehmigte die VB Auszahlungsanträge für den
                                                      Gesamtwert von 2,6 Mio. EUR EFRE.

                                                      Im Abrechnungsjahr wurden bei der Umsetzung der IV.
                                                      Prioritätsachse keine weiteren Probleme festgestellt.

                                                      Bis Ende 2018 meldete das Programm an die KOM förderfähige
                                                      Ausgaben von insgesamt 4,48 Mio. EUR. Der Betrag von 189,96
                                                      EUR (158,91 EUR EFRE) wurde als nicht einzuziehender Betrag
                                                      auf Grundlage des Verfahrens zur Wiedereinziehung und
                                                      Überwachung von Unregelmäßigkeiten von bis zu 250 EUR
                                                      eingestuft. Alleine 2018 sind im Programm an die KOM
                                                      förderfähige Ausgaben von 3,3 Mio. EUR gemeldet.

                      Technische Hilfe                Im Berichtszeitraum sind in der V. Prioritätsachse     des
                                                      Programms Auszahlungsanträge für den Gesamtbetrag von über
                                                      96 Tsd. EUR EFRE genehmigt worden.

                                                      Es wurden keine Probleme           bei   der   Umsetzung     der
                                                      Prioritätsachse festgestellt.

                                                      Bis Ende 2018 wurden im Programm an die KOM insgesamt
                                                      förderfähige Ausgaben in Höhe von 1,1 Mio. EUR gemeldet. Der
                                                      Betrag von 108,37 EUR (92,11 EUR EFRE) wurde als nicht
                                                      einziehbarer Betrag auf Grundlage des Verfahrens zur
                                                      Wiedereinziehung und Überwachung von Unregelmäßigkeiten
                                                      von bis zu 250 EUR eingestuft. Alleine im Jahr 2018 sind im
                                                      Programm an die KOM förderfähige Ausgaben von 0,11 Mio. EUR
                                                      gemeldet.

   3.2 Gemeinsame und programmspezifische Indikatoren (Artikel 50 Absatz 2 der
   Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

Die entsprechenden Daten befinden sich in den Tabellen 1 und 2.

                                                                                                                     10
Tabelle 1

                         Ergebnisindikatoren (aufgeschlüsselt nach Prioritätsachse und spezifischem Ziel); gilt auch für die Prioritätsachse
                         „Technische Hilfe“

                    Automatisch aus SFC                                                                                        JÄHRLICHER WERT

ID      Indikator         Einheit für   Basiswer   Basisjahr   Zielwert   2014      2015       2016     2017    2018    2019     2020   2021   2022   2023              Anmerkungen (ggf.)
                         die Messung        t                   (2023)

                                                                                                                                                             Das Etappenziel für 2018 wurde im
                                                                                                                                                             Kooperationsprogramm überschritten
                                                                                                                                                             und beträgt 70,09% (geplant für das Jahr
                                                                                                                                                             2018: 64.9%). Die Befragten wiesen
                                                                                                                                                             darauf hin, dass im Vergleich zu den
                                                                                                                                                             Standorten, wo keine Projekte
                                                                                                                                                             durchgeführt werden, der Grad der
                                                                                                                                                             kulturellen und natürlichen Attraktivität
                                                                                                                                                             dort höher ist, wo mit Umsetzung von
                                                                                                                                                             Projekten begonnen wurde (laut Umfrage
     Attraktivität des
     Kultur- und                                                          61,70    61,70                        70,09                                        um 11,64% höher). Sie stimmten der
I                             %         61,70%      2014       76,70%                         61,70%   61,70%
     Naturerbes des                                                         %        %                          %                                            Aussage zu, dass die Projekte im
     Fördergebietes                                                                                                                                          Kooperationsprogramm eine wesentliche
                                                                                                                                                             Auswirkung auf die Attraktivität des
                                                                                                                                                             Fördergebiets ausüben. Darüber hinaus
                                                                                                                                                             tragen sie zur Nutzung der Vorteile des
                                                                                                                                                             Kultur- und Naturerbes bei sowie zur
                                                                                                                                                             Steigerung der Transportkapazität und
                                                                                                                                                             der Besucheranzahl. Die Befragten wären
                                                                                                                                                             auch dazu bereit, andere Personen auf die
                                                                                                                                                             Sehenswürdigkeiten im Fördergebiet
                                                                                                                                                             hinzuweisen.

                                                                                                                                                                                                         11
Das Etappenziel für 2018 (34,2 Min.)
                                                                                                     wurde vom Programm überschritten. Eine
                                                                                                     kürzere Reisezeit ist das Ergebnis der
                                                                                                     Modernisierung und der damit
                                                                                                     verbundenen höheren Qualität der
      Reisezeit
                                                                                                     Straßen, die im Programm gefördert
      zwischen den               35,5                      35,5    35,5    35,5     35,5     32,8    wurden. Die Prüfung des erreichten
II    Städten in der
                        [min]            2014   30,2 min
                                 min                       min     min     min      min      min     Indikatorwertes ergab ebenfalls, dass die
      Grenzregion
                                                                                                     Straßenabschnitte, die Gegenstand der
                                                                                                     infrastrukturellen Projekte im Programm
                                                                                                     sind, eine kürzere Reisezeit aufweisen, als
                                                                                                     diejenige wo keine solche Maßnahmen
                                                                                                     umgesetzt wurden.

                                                                                                     Das Etappenziel für 2018 (59,9%) wurde
                                                                                                     im Programm überschritten. Die
                                                                                                     Befragten sind der Meinung, dass dank
                                                                                                     der Projekte im Kooperationsprogramm
                                                                                                     das Bildungsangebot im Fördergebiet
      Verflechtungsgr                                                                                vielfältig und miteinander verknüpft ist.
      ad und Vielfalt                                                                                Die Umfrage ergab, dass die Förderung im
                                                           57,10   57,10                     72,98
III   des                %      57,10%   2014   74,70%                     57,10%   57,10%
      Bildungsangebot                                        %       %                       %       Rahmen des Programms zur Steigerung
      es (Umfrage)                                                                                   der Attraktivität des Bildungsangebots
                                                                                                     beigetragen hat. Darüber hinaus deutet
                                                                                                     der erreichte Wert, der dem Endziel für
                                                                                                     2023 nahe liegt, auf sehr hohe Qualität
                                                                                                     der umgesetzten Projekte hinaus.

                                                                                                                                                   12
Das für 2018 festgelegte Etappenziel
                                                                                 (77,8%) wurde im Kooperationsprogramm
                                                                                 nicht erreicht. Der Stimmungsindex der
                                                                                 Institutionen ist im Vergleich zum
                                                                                 Basisjahr gesunken. Die Ursache dafür
                                                                                 könnten, laut Umfrage, institutionelle
                                                                                 Barrieren (Bürokratie und Schwäche des
                                                                                 NGO-Sektors) sein. Die Unterschiede im
                                                                                 Verwaltungssystem zwischen den
                                                                         64,02   polnischen und den deutschen
IV                     %   75%   2014   90,20%   75%   75%   75%   75%           Institutionen können die Umsetzung
                                                                           %
                                                                                 gemeinsamer Vorhaben ggf. erschweren
                                                                                 und somit die Antragsteller entmutigen.
     Stimmungsindex                                                              Der Stimmungsindex ist sowohl durch
     der in die                                                                  Subjektivität geprägt (Personalwechsel in
     deutsch-                                                                    den Institutionen, die neuen Befragten im
     polnische
     grenzübergreife                                                             Verhältnis zum Basisjahr) als auch den
     nde                                                                         äußeren Faktoren (wie z. B. politische und
     Zusammenarbei                                                               gesellschaftliche Lage in der EU, im Land
     t engagierten
     Institutionen
                                                                                 und in der Region) stark ausgesetzt.

                                                                                                                              13
Tabelle 2

                                                            Gemeinsame und programmspezifische Outputindikatoren (aufgeschlüsselt nach Prioritätsachse,
                                                                  Investitionspriorität); gilt auch für die Prioritätsachse „Technische Hilfe“)

                             ID               Indikator         Messungse      Zielwert                                                        KUMULIERTER WERT
                                                                inheit
                                                                                 (2023)       2014       2015      2016      2017       2018       2019      2020       2021      2022       2023      Anmerku
                                                                                                                                                                                                       ngen
                                                                                                                                                                                                       (ggf.)
                             I.1         Anzahl der             Stück          189            0          0         0         55         126
                                         Vorhaben im
                                         Rahmen der
                                         Projekte im Bereich
    Kumulierter Wert                     Bewahrung, Schutz
    - Projektoutputs,                    sowie Förderung
      die durch die                      des Natur- und
      ausgewählten                       Kulturerbes
        Vorhaben             I.2         Zunahme der            Stück          5145           0          0         0         0          01
                                         erwarteten Zahl der
        umgesetzt                        Besucher
    werden [von den                      unterstützter
      Begünstigten                       Stätten des
        vorgelegte                       Naturerbes und
        Prognose]                        Kulturerbes sowie
                                         unterstützter
                                         Sehenswürdigkeiten
                                         (Common Indicator)

                             I.1         Anzahl der             Stück          189            0          0         0         0          38
                                         Vorhaben im
                                         Rahmen der
                                         Projekte im Bereich
                                         Bewahrung, Schutz
    Kumulierter Wert                     sowie Förderung
     - Projektoutputs                    des Natur- und
    umgesetzt durch                      Kulturerbes
    die ausgewählten         I.2         Zunahme der            Stück          5145           0          0         0         0          154450
                                         erwarteten Zahl der
         Vorhaben                        Besucher
       [tatsächliche                     unterstützter
     Errungenschaft]                     Stätten des
                                         Naturerbes und
                                         Kulturerbes sowie
                                         unterstützter
                                         Sehenswürdigkeiten
                                         (Common Indicator)

1
 Im Programm PL-SN legen die Begünstigten die Prognose für die Erreichung dieses Indikators nicht in der Etappe der Antragstellung vor, sondern erst nach der Umsetzung der Maßnahmen, wenn das Projekt fast
vollständig beendet ist. Es ist durch die Art dieses Indikators gerechtfertigt – dieser betrifft die erwartete Zahl der Besucher (nicht tatsächlich erreichte Zahl der Besucher während der Projektlaufzeit).

                                                                                                                                                                                                                14
II.1    Gesamtlänge der      Km         25     0   0   0   42,82   43,07
                            wiederaufgebauten
Kumulierter Wert
- Projektoutputs,           oder ausgebauten
  die durch die             Straßen-
  ausgewählten              verbindungen
    Vorhaben                (Common-
    umgesetzt               Indikator).
werden [von den
  Begünstigten
    vorgelegte
    Prognose]

                    II.1    Gesamtlänge der      Km         25     0   0   0   0       14,49
Kumulierter Wert
 - Projektoutputs           wiederaufgebauten
umgesetzt durch             oder ausgebauten
die ausgewählten            Straßenverbindunge
     Vorhaben               n (Common-
   [tatsächliche            Indikator).
 Errungenschaft]
                    III.1   Anzahl der           Personen   7300   0   0   0   5 330   11 430
                            Teilnehmer
                            gemeinsamer Aus-
                            und
Kumulierter Wert            Weiterbildungsprog
- Projektoutputs,           rammen zur
                            grenzüberschreiten
  die durch die             den Förderung von
  ausgewählten              Beschäftigung,
    Vorhaben                Bildungsangeboten
    umgesetzt               und Berufs- und
werden [von den             Hochschulbildung
                            (Common-Indicator)
  Begünstigten
    vorgelegte
    Prognose]       III.2   Anzahl der           Stück      123    0   0   0   60      139
                            Vorhaben in den
                            Bildungsprojekten

                    III.1   Anzahl der           Personen   7300   0   0   0   0       5 361
Kumulierter Wert            Teilnehmer
 - Projektoutputs           gemeinsamer Aus-
                            und
umgesetzt durch             Weiterbildungsprog
die ausgewählten            rammen zur
     Vorhaben               grenzüberschreiten
                            den Förderung von

                                                                                                15
[tatsächliche              Beschäftigung,
Errungenschaft]             Bildungsangeboten
                            und Berufs- und
                            Hochschulbildung
                            (Common-Indicator)

                    III.2   Anzahl der             Stück      123     0   0   0   0        44
                            Vorhaben in den
                            Bildungsprojekten

                    IV.1    Anzahl der             Personen   21720   0   0   0   23 970   28 510
                            Personen, die an
                            Vorhaben im
                            Rahmen der
Kumulierter Wert
                            Projekte zur
- Projektoutputs,
                            institutionellen und
  die durch die
                            bürgerlichen
  ausgewählten
                            Kooperation
    Vorhaben
                            beteiligt sind
    umgesetzt
                    IV.2    Anzahl der im          Stück      355     0   0   1   333      448
werden [von den
                            Rahmen der
  Begünstigten
                            Projekte
    vorgelegte
                            umgesetzten
    Prognose]
                            Vorhaben zu
                            institutionellen und
                            bürgerlichen
                            Kooperationen
                    IV.1    Anzahl der             Personen   21720   0   0   0   0        21 976
                            Personen, die an
                            Vorhaben im
                            Rahmen der
                            Projekte zur
Kumulierter Wert            institutionellen und
 - Projektoutputs           bürgerlichen
umgesetzt durch             Kooperation
die ausgewählten            beteiligt sind
     Vorhaben       IV.2    Anzahl der im          Stück      355     0   0   1   1        135
   [tatsächliche            Rahmen der
 Errungenschaft]            Projekte
                            umgesetzten
                            Vorhaben zu
                            institutionellen und
                            bürgerlichen
                            Kooperationen

                                                                                                    16
V.1         Programmhomepag         Stück        -         0         1        1         1        1
                                     e
                         V.2         Durchgeführte           Stück        -         0         0        0         1        4
 Kumulierter Wert
                                     Evaluationen im
 - Projektoutputs,
                                     Rahmen des
   die durch die
                                     Programmes
   ausgewählten
                         V.3         Anzahl der              Anzahl der   -         0         6,2      11,2      11,2     11,2
     Vorhaben
                                     vollzeitigen Stellen,   Stellen
     umgesetzt
                                     die im Rahmen der
 werden [von den
                                     Technischen Hilfe
   Begünstigten
                                     mitfinanziert
     vorgelegte
                                     werden
     Prognose]
                         V.4         Anzahl der              Stück        -         0         2        5         7        16
                                     Sitzungen des
                                     Begleitausschusses
                          V.I        Programmhomepag         Stück        -         0         1        1         1        1
                                     e
                         V.2         Durchgeführte           Stück        -         0         0        0         1        1
                                     Evaluationen im
 Kumulierter Wert                    Rahmen des
  - Projektoutputs                   Programmes
 umgesetzt durch         V.3         Anzahl der              Anzahl der   -         0         6,2      11,2      11,2     11,2
 die ausgewählten                    vollzeitigen Stellen,   Stellen
      Vorhaben                       die im Rahmen der
    [tatsächliche                    Technischen Hilfe
  Errungenschaft]                    mitfinanziert
                                     werden
                         V.4         Anzahl der              Stück        -         0         2        5         7        10
                                     Sitzungen des
                                     Begleitausschusses

Die Werte der Outputindikatoren überschritten das Zwischenziel für das Jahr 2018 aus folgenden Gründen:

I. Prioritätsachse

- die erwartete Besucherzahl ist wegen der steigenden Attraktivität der Kultur und Natur im Fördergebiet gestiegen, was dank der Förderung im Rahmen des Programms erreicht wurde,

- die Zugänglichkeit zu den Stätten des natürlichen und kulturellen Erbes hat sich zum Teil auch dank der Modernisierung der Straßen aus den Programmmitteln verbessert,

- durch die Informations- und Promotionsmaßnahmen, die in den Projekten an die Bevölkerung des Fördergebiet gerichtet sind, stieg das Bewusstsein im Hinblick auf die regionalen
Sehenswürdigkeiten, die gleichzeitig das Natur- und Kulturerbe darstellen.

                                                                                                                                                                                     17
II. Prioritätsachse

- in der Frühphase der Programmumsetzung wurden im Bereich Regionale Mobilität infrastrukturellen Projekte mit hohem Wert zur Förderung gewählt,

- Auswahl dieser Projekte ist auf die Notwendigkeit zurückzuführen, durch Modernisierung von Straßen die grenzübergreifende Mobilität und Durchlässigkeit der Grenzübergänge zu
gewährleisten.

III. und IV. Prioritätsachse

- in der Frühphase der Programmumsetzung wurden Leuchtturmprojekte zur Förderung ausgewählt, wobei diese eine zusätzliche Anforderung erfüllen und sich mit außerordentlich hoher
Qualität auszeichnen und dadurch einen überdurchschnittlichen Beitrag zur Umsetzung der Outputindikatoren leisten mussten,

- eine schnelle Umsetzung der Vorhaben wird durch die „nichtinvestiven“ Maßnahmen, die in der III. und IV. Prioritätsachse überwiegend sind, ermöglicht.

- ein zusätzliches Kriterium bei den Calls, das sich positiv auf die Umsetzung der Outputindikatoren auswirkt: In den Aufrufverfahren werden Projektanträge bevorzugt, deren Verhältnis des
geplanten Mittelleinsatzes zu den zu realisierenden Programmindikatoren vorteilhaft ausfällt und deren Projektlaufzeit 24 Monate nicht überschreitet.

Darüber hinaus:

- Beaufsichtigung der abgeschlossenen Projektmaßnahmen in allen Prioritätsachsen durch das GS,

- auf die Erhöhung der Werte der Etappenziele hat sich die Novellierung der Verordnung Nr. 215/2014 ausgewirkt. Geändert wurden insb. die Berichterstattungsverfahren bei erreichten
Outputindikatoren, wobei die Änderung sich sowohl auf die abgeschlossenen Projekte als auch die noch in Umsetzung befindlichen Projekte auswirkte.

                                                                                                                                                                                        18
3.3 Im Leistungsrahmen festgelegte Etappenziele und Ziele (Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) – eingereicht in den
                  jährlichen Durchführungsberichten ab 2017.

Nicht zutreffend

                                                                                                                                                                   Tabelle 3

                                                                                                     Informationen zu den im Leistungsrahmen festgelegten Etappenzielen und Zielen
                   Durchführungsschritt, finanzieller Output

                                                                                                                                   Einheit für die Messung, ggf.
                         Art des Indikators (wichtiger

                         oder ggf. Ergebnisindikator)

                                                                                                                                                                        Ettapenziel für 2018

                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Anmerkungen (ggf.)
                                                                                                                                                                                                         Endziel (2023 )
Prioritätsachse

                                                                                                                                                                                                                                 2014

                                                                                                                                                                                                                                        2015

                                                                                                                                                                                                                                               2016

                                                                                                                                                                                                                                                      2017

                                                                                                                                                                                                                                                               2018

                                                                                                                                                                                                                                                                           2019

                                                                                                                                                                                                                                                                                  2020

                                                                                                                                                                                                                                                                                         2021

                                                                                                                                                                                                                                                                                                2022

                                                                                                                                                                                                                                                                                                       2023
                                                                ID

                                                                        Indikator oder wichtiger Durchführungsschritt

                                                                     Anzahl der Vorhaben im Rahmen der Projekte im Bereich
   1              Produkt                                      1.1   Bewahrung, Schutz sowie Förderung des Natur- und        Stück                                                             40                          189      0      0   0      0        38
                                                                     Kulturerbes

                  Finanz-
                  indikator                                          Höhe der bescheinigten zuschussfähigen und an die EU                                                                                                                             1 163        4 887
   1                                                           1.3                                                           EUR                                    1 577 653,00                    25 529 489,00                   0      0   0
                                                                     gemeldeten Gesamtausgaben                                                                                                                                                        131,26      093,77

                  Produkt                                            Gesamtlänge der wiederaufgebauten oder ausgebauten
   2                                                           2.1                                                           Km                                                                 6                          25       0      0   0      0        14,49
                                                                     Straßenverbindungen

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   19
Finanz-
      indikator             Höhe der bescheinigten zuschussfähigen und an die EU                                                                            504            4 205
  2                  2.2                                                                 EUR              901 515,00    16 000 000,00
                            gemeldeten Gesamtausgaben                                                                                                       508,78        433,67

  3   Produkt        3.2    Anzahl der Vorhaben in den Bildungsprojekten                 Stück                    30              123      0     0    0     0         44

      Finanz-               Höhe der bescheinigten zuschussfähigen und an die EU                                                                            692            1 971
  3                  3.3                                                                 EUR              676 137,00    11 929 412,00      0     0    0
      indikator             gemeldeten Gesamtausgaben                                                                                                       588,52        342,27

      Indikator             Anzahl der im Rahmen der Projekte umgesetzten Vorhaben
  4                  4.2                                                                 Stück                    50              355      0     0    1     1         135
                            zu institutionellen und bürgerlichen Kooperationen

      Finanz-               Höhe der bescheinigten zuschussfähigen und an die EU                                                                            1 130          4 480
  4                  4.3                                                                 EUR            1 352 273,00    23 952 942,00      0     0    0
      indikator             gemeldeten Gesamtausgaben                                                                                                       655,92        541,31

  5   Produkt        5.1    Programmhomepage                                             Stück                      -                -     0     1    1     1         1

  5   Produkt        5.2    Durchgeführte Evaluationen im Rahmen des Programms           Stück                      -                -     0     0    0     1         0

      Produkt               Anzahl der vollzeitigen Stellen, die im Rahmen der           Anzahl der                                                   11,
  5                  5.3                                                                                            -                -     0    6,2         11,2      11,2
                            technischen Hilfe mitfinanziert werden                       Stellen                                                      2

  5   Produkt
                     5.4    Anzahl der Sitzungen des Begleitausschusses                  Stück                      -                -     0     2    5     7         10

Mehr Informationen dazu – siehe Kommentar unter Tabelle Nr. 2

Die Mitgliedstaaten legen für die Outputindikatoren kumulierte Werte vor. Die Werte für die finanziellen Indikatoren sind kumuliert. Die Werte für die wichtigen Durchführungsschritte sind kumuliert, wenn die
wichtigen Durchführungsschritte als Zahl oder Prozentsatz angegeben werden. Wird eine Errungenschaft qualitativ definiert, so sollte in der Tabelle angegeben werden, ob sie erreicht wurde oder nicht.

                                                                                                                                                                                                                  20
3.4 Finanzdaten (Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

Die entsprechenden Daten befinden sich in den Tabellen 4 und 5.

                                                                             21
Tabelle 4

                                                            Finanzinformationen auf Ebene der Prioritätsachse und des
                                                                                  Programms
      1.         2.           3.                4.                 5.                6.                   7.                  8.                 9.                 10.              11.              12.
   Mittelzuweisung der Prioritätsachse basierend auf dem Programm                                              Kumulierte Daten zum finanziellen Fortschritt des Programms
             [entnommen aus Tabelle 16 des Programms]
 Prioritäts-    Fonds   Berechnungsgr       Finanzierung    Kofinanzierungs-     Förderfähige         Anteil der          Förderfähige        Von den             Anteil der      Anzahl der      Bezieht sich
   achse                undlage für die   insgesamt (EUR)       satz (%)        Gesamtkosten      Gesamtzuweisung          öffentliche    Begünstigten bei   Gesamtzuweisung         aus-         ausschlich in
                        Unionsunterstü                                            der für eine          für die          Kosten der für          der             für die von      gewählten      Bezug auf den
                            tzung                                               Unterstützung       ausgewählten              eine        Verwaltungsbeh       Begünstigten       Vorhaben       Jahresbericht,
                        (förderfähige                                           ausgewählten        Vorhaben (%)         Unterstützung      örde geltend           geltend                          der 2019
                        Gesamtkosten                                           Vorhaben (EUR)     [Spalte 6/Spalte 4     ausgewählten        gemachte           gemachten                           vorgelegt
                             oder                                                                       x 100]          Vorhaben (EUR)      förderfähige       förderfähigen                       wurde. Die
                          öffentliche                                                                                                         Gesamt-          Ausgaben (%)                      förderfähigen
                         förderfähige                                                                                                         ausgaben       [Spalte 9/Spalte 4                 Gesamtausgabe
                           Kosten)                                                                                                                                  x100]                       n getragen und
                                                                                                                                                                                                bezahlen durch
                                                                                                                                                                                                       die
                                                                                                                                                                                                  Begünstigten
                                                                                                                                                                                                 und gemeldet
                                                                                                                                                                                                an die KOM bis
                                                                                                                                                                                                zum 31.12.2018
                                                                                                                                                                                                  gem. Art. 21
                                                                                                                                                                                                   Abs. 32 der
                                                                                                                                                                                                  Verordnung
                                                                                                                                                                                                 (UE) Nr. 1303-
                                                                                                                                                                                                      2013
                                                                                                      Berechnung                                                Berechnung

Prioritäts-
               EFRE     Insgesamt          25 529 489,00                 85    17 475 175,85                    68,45   17 436 009,47       5 109 204,63                  20,01            12    4 887 093,77
achse I

Prioritäts-
               EFRE     Insgesamt          16 000 000,00                 85    19 473 506,33                   121,71   19 473 506,33       4 205 433,67                  26,28            4     4 205 433,67
achse II

Prioritäts-
               EFRE     Insgesamt          11 929 412,00                 85      6 568 685,05                   55,06     6 434 072,62      1 998 276,15                  16,75            9     1 971 342,27
achse III

Prioritäts-                                                                                                                                                                                      4 480 541,31
               EFRE     Insgesamt          23 952 942,00                 85    18 949 663,81                    79,11   18 340 361,58       4 204 486,09                  17,55            14
achse IV

Prioritäts-                                                                                                                                                                                      1 123 845,11
               EFRE     Insgesamt           4 941 182,00                 85      4 941 182,00                  100,00     4 941 182,00      1 123 845,11                  22,74            3
achse V
                                                                                                                                                                                                16 668 256,13
Insgesamt      EFRE                        82 353 025,00                 85    67 408 213,04                    81,85   66 625 132,00      16 641 245,65                  20,21            42

                                                                                                                                                                                                   22
Tabelle 5

           Aufschlüsselung der kumulativen Finanzdaten nach Interventionskategorie (Artikel 112 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013)

Prioritätsachse   Merkmale der Ausgaben                                               Kategorisierung Dimensionen                                                                       Finanzdaten

                   Fonds      Regionen-         1               2               3            4              5              6            7            8          Förderfähige      Förderfähige        Von den         Anzahl der
                              kategorie                                                                                                                        Gesamtkosten        öffentliche    Begünstigten bei      aus-
                                          Interventions   Finanzierungs-    Art des     Territoriale   Thematisches   Sekundäres   Wirtschafts-   Standort*
                                                                                                                                                                 der für eine    Kosten der für          der          gewählten
                                             bereich           form         Gebiets     Umsetzungs          Ziel      ESF-Thema     tätigkeit
                                                                                        mechanism      EFRE/Kohäsio                                            Unterstützung          eine        Verwaltungsbeh      Vorhaben
                                                                                            en            nsfonds                                              ausgewählten      Unterstützung      örde geltend
                                                                                                                                                              Vorhaben (EUR)     ausgewählten        gemachte
                                                                                                                                                                                Vorhaben (EUR)      förderfähige
                                                                                                                                                                                                      Gesamt-
                                                                                                                                                                                                      ausgaben

                                                                                                                                                  PL43,
       I            EFRE                  090             01               03           07             06             08           15             PL51,          3 047 732,47      3 035 304,50       1 902 478,86             1
                                                                                                                                                  DED2
                                                                                                                                                  DED2,
       I            EFRE                  091             01               02           07             06             08           15             PL51,          2 874 049,94      2 874 049,94               0,00             3
                                                                                                                                                  PL43,
                                                                                                                                                  PL43,
       I            EFRE                  091             01               02           07             06             08           24                              515 634,00        515 634,00        368 612,49              1
                                                                                                                                                  DED2
                                                                                                                                                  DED2,
       I            EFRE                  091             01               03           07             06             08           15                              484 536,35        457 797,94               0,00             1
                                                                                                                                                  PL51
                                                                                                                                                  PL51,
       I            EFRE                  092             01               02           07             06             08           15             DED2,          2 697 140,08      2 697 140,08               0,00             1
                                                                                                                                                  PL43
                                                                                                                                                  DED2,
       I            EFRE                  094             01               02           07             06             08           15             PL51,          1 032 405,68      1 032 405,68               0,00             1
                                                                                                                                                  PL43
                                                                                                                                                  PL51,
       I            EFRE                  094             01               02           07             06             08           23                            1 160 697,35      1 160 697,35        537 479,72              1
                                                                                                                                                  DED2
                                                                                                                                                  DED2,
       I            EFRE                  094             01               02           07             06             08           24             PL51,          4 906 551,25      4 906 551,25       2 300 633,56             2
                                                                                                                                                  PL43

                                                                                                                                                                                                                     23
PL43,
I     EFRE   095   01   03   07   06   08   15   DED2,     756 428,73      756 428,73           0,00         1
                                                 PL51
                                                 PL51,
II    EFRE   034   01   03   07   07   08   12           19 473 506,33   19 473 506,33   4 205 433,67        4
                                                 DED2
                                                 DED2,
III   EFRE   050   01   02   07   10   08   19   PL51,     711 540,80      645 918,75      94 656,21         1
                                                 PL43
                                                 PL43,
III   EFRE   052   01   02   07   10   08   19             284 829,85      284 829,85           0,00         1
                                                 DED2
                                                 DED2,
III   EFRE   117   01   02   07   10   08   19            1 228 351,96    1 228 351,96     71 315,64         2
                                                 PL51,
                                                 PL51,
III   EFRE   117   01   03   07   10   08   19             245 376,83      245 376,83     132 396,91         1
                                                 DED2
                                                 PL51,
III   EFRE   118   01   02   07   10   08   18             709 135,67      640 145,29     373 862,39         1
                                                 DED2
                                                 DED2,
III   EFRE   118   01   02   07   10   08   19   PL51,    1 916 138,77    1 916 138,77   1 242 038,73        2
                                                 PL43
                                                 PL51,
III   EFRE   118   01   03   07   10   08   19            1 473 311,17    1 473 311,17     84 006,27         1
                                                 DED2
                                                 DED2,
IV    EFRE   087   01   02   07   11   08   18            2 057 974,12    2 057 974,12    318 058,75         2
                                                 PL51
                                                 PL51,
IV    EFRE   087   01   02   07   11   08   22   DED2,     975 730,47      975 730,47     152 769,77         2
                                                 PL43
                                                 PL51,
IV    EFRE   087   01   03   07   11   08   22   DED2,     430 550,14      386 320,60           0,00         1
                                                 PL43
                                                 PL43,
IV    EFRE   088   01   02   07   11   08   24            1 919 366,00    1 919 366,00          0,00         1
                                                 DED2
                                                 DED2,
IV    EFRE   119   01   02   07   11   08   18   PL51,    2 451 008,46    2 451 008,46   1 190 382,10        2
                                                 PL43
                                                 DED2,
IV    EFRE   119   01   02   07   11   08   20            1 395 978,91    1 395 978,91    363 793,37         1
                                                 PL51
                                                 PL51,
IV    EFRE   119   01   02   07   11   08   23             710 511,22      710 511,22     263 271,75         1
                                                 DED2

                                                                                                        24
PL51,
IV            EFRE                    119            01            02          07          11             08       24   DED2,     7 643 061,60   7 178 387,37   1 372 635,86        2
                                                                                                                        PL43
                                                                                                                        DED2,
IV            EFRE                    119            01            03          07          11             08       19              669 322,54     568 924,08     330 966,19         1
                                                                                                                        PL51
                                                                                                                        DED2,
IV            EFRE                    119            01            03          07          11             08       24              696 160,35     696 160,35     212 608,30         1
                                                                                                                        PL51
                                                                                           TH      (nicht
V             EFRE                    121            01            07          07                         08       18   PL,DED2   4 941 182,00   4 941 182,00   1 123 845,11        3
                                                                                           zutreffend)
* Daten nach SL2014-System angegeben. Wegen der Systemanforderungen wurde in SFC2014 lediglich ein Code erfasst.

                                                                                                                                                                               25
Tabelle 6

                                Kumulierte Kosten eines außerhalb des Unionsteils des Unterstützungsbereichs durchgeführten Vorhabens oder Vorhabenteils

             1                                  2                                           3                                             4                                         5

                                                                                                                          Förderfähige Ausgaben der EFRE-
                                                                                                                                                                   Anteil der Gesamtmittelzuweisung, der
                                Höhe der EFRE-Unterstützung (*),       Anteil der Gesamtmittelzuweisung, der einem      Unterstützung, die für außerhalb des
                                                                                                                                                                    einem außerhalb des Unionsteils des
                              die für außerhalb des Unionsteils des             außerhalb des Unionsteils des             Unionsteils des Programmgebiets
                                                                                                                                                                     Programmbereichs durchgeführten
                                Programmgebiets durchgeführte          Programmbereichs durchgeführten Vorhaben             durchgeführte Vorhaben und
                                                                                                                                                                  Vorhaben oder Vorhabenteil zugewiesen
                                   Vorhaben und Vorhabenteile         oder Vorhabenteil zugewiesen wurde (%) (Spalte   Vorhabenteile angefallen ist und bei der
                                                                                                                                                                  wurde (%) (Spalte 4 / auf Programmebene
                                  vorgesehen ist, basierend auf        2 / auf Programmebene der Unterstützung aus         Verwaltungsbehörde durch den
                                                                                                                                                                      der Unterstützung aus dem EFRE
                                 ausgewählten Vorhaben (EUR)           dem EFRE zugewiesener Gesamtbetrag × 100)        Begünstigten geltend gemacht wurde
                                                                                                                                                                     zugewiesener Gesamtbetrag × 100)
                                                                                                                                        (EUR)

 Außerhalb des Unionsteils
  des Programmbereichs
 durchgeführtes Vorhaben
   oder Vorhabenteil (1)                      0,00                                        0,00%                                         0,00                                       0,00

(*) Die EFRE-Unterstützung wird im Kommissionsbeschluss zum jeweiligen Kooperationsprogramm festgelegt.

(1) Im Einklang mit den und vorbehaltlich der Obergrenzen aus Artikel 20 der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013.

                                                                                                                                                                                                        26
4   SYNTHESE DER DURCHGEFÜHRTEN BEWERTUNGEN DES PROGRAMMS (Artikel 50
    Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

Die VB hat entsprechend dem Evaluierungsplan einen Vertrag über die Bewertung der Wirkung der durchgeführten
Intervention auf die Umsetzung der spezifischen Ziele des Programms abgeschlossen.

Es wird bewertet, inwieweit die für jede Prioritätsachse festgelegten spezifischen Ziele im Kooperationsprogramm erreicht
wurden sowie inwieweit die umgesetzten Maßnahmen wirksam sind. Darüber hinaus prüfen die Experten die Ergebnisse
dieser Maßnahmen sowie deren Einfluss auf das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben der lokalen Bevölkerung des
Fördergebiets. Die Evaluierung soll ebenfalls die Faktoren ermitteln, die sich auf die Umsetzung der festgelegten
spezifischen Ziele auswirken. Zudem wird im Rahmen der Prüfung die Umsetzung der bereichsübergreifenden Grundsätze
im Programm bewertet. Die Ergebnisse der Bewertung werden im Jahr 2019 bereitgestellt.

5   PROBLEME, DIE SICH AUF DIE LEISTUNG DES PROGRAMMS AUSWIRKEN, UND
    VORGENOMMENE MASSNAHMEN (Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr.
    1303/2013)

    a)   Probleme, die sich auf die Leistung des Programms auswirken, und vorgenommene Maßnahmen

Das Verwaltungs- und Kontrollsystem im Programm ist wirksam. Dies wird durch die Ergebnisse der von der VB und –der
Prüfbehörde (PB) durchgeführten Prüfungen und Audits der Ausgaben, die in den Zahlungsanträgen an die Europäische
Kommission (KOM) bis zum Ende des am 30. Juni 2018 auslaufenden Geschäftsjahres erfasst sind, bestätigt. Es wurden
keine Systemfehler bzw. Mängel festgestellt, die sich auf die Rechtmäßigkeit der an die KOM gemeldeten Ausgaben
auswirken. Die gesamte Fehlerquote betrug 1,33%.

Von den Programmbehörden wurden die 2018 durchgeführten Projektmaßnahmen der Projektträger unterstützt und
beaufsichtigt. Dies geschah durch ständigen telefonischen Kontakt und Besuche, die aus Anlass wichtiger
Projektveranstaltungen erfolgten. Eine Analyse der eingegangenen Auszahlungsanträge (Projektberichte) offenbart einige
unbeträchtliche Verzögerungen bei einigen Projekten in der Anfangsphase der Projektumsetzung. In weiteren Etappen der
Projektumsetzung zeigt sich, dass diese Probleme meistens behoben werden. Als Probleme werden am häufigsten
Kommunikationsschwierigkeiten unter den Projektpartnern sowie Verzögerungen in Auftragsvergabeverfahren gemeldet.

Letztere beziehen sich hauptsächlich auf Schwierigkeiten bei der Auswahl eines Auftragnehmers. Dies gilt insbesondere
bei den infrastrukturellen Maßnahmen. Einige Begünstigte meldeten, dass die tatsächlichen (im Zuge des
Vergabeverfahrens ermittelten) Investitionskosten die im Projektantrag geplanten überschreiten. In diesen Fällen wird
eine Verlängerung der Projektlaufzeit beantragt, meistens um wenige Monate.

Trotz der oben aufgeführten Schwierigkeiten auf der Projektebene ist die Dynamik der Programmumsetzung als gut
einzuschätzen. Dies bestätigt u. a. die Anzahl der zur Förderung ausgewählten Projekte (51, inklusive TH), der
abgeschlossenen Zuwendungsverträge (42) sowie der Gesamtwert der Zuwendungsverträge (54,3 Mio. EUR RFRE, d.h.
78% EFRE Mittelzuweisung). Nach den 2018 entsprechend dem Zeitplan durchgeführten Calls und anhand der Zahl der
eingegangenen Projektanträge ließe sich erwarten, dass nach der nächsten BA-Sitzung (2019) die Restmittel in einzelnen
Prioritätsachsen entweder vollständig oder beinahe ausgeschöpft sind.

Um die Erreichung der für das Ende des 2018 festgelegten Zwischenziele zu sichern, wurde im Programm der
Umsetzungsstand der Outputindikatoren auf Projektebene laufend geprüft. Dadurch wurden die für das 2018 geplanten
Zwischenziele (Umsetzungsrahmen) erreicht. In den Aufrufverfahren wurden Projekte mit einem günstigen Verhältnis des
geplanten Mittelleinsatzes zu den zu realisierenden Programmindikatoren mit einer kurzen Projektlaufzeit bevorzugt.

                                                                                                                       27
Darüber hinaus wurde das Timing der eingehenden Projektfortschrittsberichte auf der Ebene der einzelnen Projektpartner
laufend geprüft, um eine rasche Berichterstattung, Abrechnung und Rückerstattung der getragenen Ausgaben
sicherzustellen.

Zu den weiteren Maßnahmen gehörte ein regelmäßiger Austausch mit den Kontrollinstanzen die je nach Möglichkeit die
Prüfung der Ausgaben schneller beendeten als innerhalb der in der Verordnung vorgesehenen Frist von 3 Monaten.
Ebenfalls ist auf eine reibungslose Prüfung der konsolidierten Auszahlungsanträge (auf Projektebene) durch das GS sowie
eine möglichst rasche Überweisung der Fördermittel durch die VB an die Begünstigten hinzuweisen. In den nächsten
Jahren werden diese Maßnahmen fortgesetzt.

Die im Berichtszeitraum ermittelten nicht ordnungsgemäßen Ausgaben sind dem Geschäftsjahr 2017/2018 zuzuordnen.
Gemäß dem im Programm festgelegten Verfahren zur Wiedereinziehung von Forderungen und Kontrolle werden bei
Unregelmäßigkeiten von bis zu 250 EUR die an die KOM gemeldeten Ausgaben nicht gemindert. Die VB hat von der
Wiedereinziehung der ausgezahlten Förderung in Fällen abgesehen, wo gemäß Art. 122, Abs. 2 der Verordnung
Nr. 1303/2013 die Hauptforderung im Projekt in dem jeweiligen Geschäftsjahr den Betrag von 250 EUR nicht übersteigt.
In einigen Fällen übersteigen die Unregelmäßigkeiten den Schwellenbetrag von 250 EUR – in diesen Fällen läuft das von
der VB initiierte Verfahren zur Rückforderung der Mittel vom Lead Partner. Bei diesen Unregelmäßigkeiten wird der Betrag
der an die KOM gemeldeten Ausgaben entsprechend gemindert.
Außerdem haben die Programmbehörden 2017 fortlaufend:
     ✓ die Projektträger auf die Berichterstattungsfristen (Projektfortschrittsberichte), und auf die erforderliche
           Aktualisierung der Zahlungszeitpläne hingewiesen,
     ✓ den Finanzfortschritt der Projekte beaufsichtigt,
     ✓ die Begünstigten auf Bestimmungen im Bereich Projektkommunikation und Publizitätsmaßnahmen
           hingewiesen, die dem Publizitätsleitfaden für den Begünstigten bei Projekten, die im Rahmen des
           Kooperationsprogramms INTERREG Polen – Sachsen 2014-2020 gefördert werden, zu entnehmen sind.

     b)   Bewertung, ob die Fortschritte im Hinblick auf die Ziele des Programms ausreichen, um ihr Erreichen zu
          gewährleisten, unter Angabe etwaiger ergriffener oder geplanter Abhilfemaßnahmen, falls zutreffend.

Die für das Ende des Jahres 2018 vorausgesetzten Zwischenziele sind erreicht worden.

6    BÜRGERINFO (Artikel 50 Absatz 9 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

    1. KOOPERATIONSPROGRAMM INTERREG
    POLEN – SACHSEN 2014-2020

Fördergebiet des Kooperationsprogramms:

● auf polnischer Seite: Unterregion Jelenia Góra in der Woiwodschaft Dolnośląskie (Niederschlesien) sowie Landkreis
Żarski (Sorau) in der Unterregion Zielona Góra (Woiwodschaft Lubuskie / Lebuser Land)

● auf deutscher Seite: Landkreise Görlitz und Bautzen

Problemfelder und Potenziale des Fördergebiets

                                                                                                                      28
Das Fördergebiet befindet sich in peripherer Lage zu den großen sozioökonomischen Zentren der Woiwodschaften
Niederschlesien und Lebuser Land sowie des Freistaates Sachsen. Die periphere Lage ist eine der grundlegenden
Entwicklungsbarrieren fürs wirtschaftliche Wachstum, dessen Basis der Dienstleistungssektor im weitesten Sinne sowie
das Produktions- und Verarbeitungsgewerbe sind.

Die wesentlichsten Entwicklungshemmnisse im Zusammenhang mit grenznaher Lage sind:

     •    schwere Erreichbarkeit;
     •    Arbeitslosigkeit;
     •    Abwanderung;
     •    Soziale Ausgrenzung.

Gleichzeitig stellt die Nähe zu Naturlandschaften ein großes Potential für die Entwicklung des Tourismus in der Region
dar.

Ziel des Kooperationsprogramms

Kooperationsvertiefung zur Überbrückung von Entwicklungsbarrieren im polnisch-sächsischen Grenzgebiet

Themenfelder und Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

1. Gemeinsames Natur- und Kulturerbe − 21,7 Millionen Euro

2. Regionale Mobilität − 13,6 Millionen Euro

3. Grenzübergreifende Aus- und Weiterbildung − 10,14 Millionen Euro

4. Partnerschaftliche Zusammenarbeit und institutionelles Potential − 20,36 Millionen Euro

Insgesamt stehen im Kooperationsprogramm 70 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung. Davon wurde bis Ende 2018
Förderung für 51 Projekte mit einem Gesamtbetrag i.H.v. 59,4 Millionen Euro sichergestellt. Hiervon sind 54,3 Millionen
Euro (inkl. Technische Hilfe) für 42 Projekte vertraglich gebunden.

2. AUFRUFVERFAHREN UND PROJEKTE 2018
Es wurden vier Calls (Aufrufverfahren) in folgenden Themenbereichen durchgeführt:

            Aus- und Weiterbildung:
    •    Antragsannahme: April - Juli 2018,
    •    Mittelausstattung: ca. 4,5 Mio. Euro EFRE,
    •    Anzahl und Wert der eingegangenen Projektanträge: 10 Projektanträge; 9,1 Mio. Euro EFRE,
    •    Anzahl der bestätigten Projekte: 5

Partnerschaftliche Zusammenarbeit:
     •   Antragsannahme: Mai – Juli, Oktober- November 2018,
     •   Mittelausstattung: ca. 4,2 Mio. Euro EFRE,
     •   Anzahl und Wert der eingegangenen Projektanträge: 10 Projektanträge; 5,2 Mio. Euro EFRE,
     •   Anzahl der bestätigten Projekte: 1. Über weitere 3 Projektanträge wird im April 2019 entschieden.

Gemeinsames Natur- und Kulturerbe:
   •    Antragsannahme: Oktober - November 2018,
   •    Mittelausstattung: ca. 6,9 Mio. Euro EFRE,

                                                                                                                         29
•    Anzahl und Wert der eingegangenen Projektanträge: 17 Projektanträge, 19,4 Mio. Euro EFRE,
    •    Die Entscheidung über die Förderung der Projekte wird im April 2019 getroffen.

Wie im letzten Jahr, erfreute sich die 1. Prioritätsachse des größten Interesses der potentiellen Antragsteller. Dieser
Sachverhalt ist darauf zurückzuführen, dass das sächsisch-polnische Grenzland über ein reiches Natur- und Kulturerbe
verfügt und ein damit verbundener, großer Investitionsbedarf besteht.

Darüber hinaus bestätigte der Begleitausschuss im Jahre 2018 einige Projekte, die im Rahmen der 2017 durchgeführten
Calls beantragt wurden: 2 Projekte im Bereich Bildung, 3 Projekte im Bereich der partnerschaftlichen Zusammenarbeit
sowie 7 Projekte im Bereich des gemeinsamen Natur- und Kulturerbes.

Die o.g. Bildungsprojekte zielen auf die Vorbereitung und die Durchführung von gemeinsamen Bildungsmaßnahmen im
Rahmen eines deutsch-polnischen Bildungsangebots. Zu den Themen der Seminare / Workshops / Schulungen / Trainings
gehören u.a. ausgewogene Ernährung, Innovationen, regionale Geschichte, Berufsbildung, Obstgärtnerei sowie
sprachliche und interkulturelle Kompetenzbildung.

Die Projekte im Bereich der partnerschaftlichen Zusammenarbeit basieren meistens auf dem Erfahrungsaustausch
zwischen den engagierten Trägern bei der Erarbeitung von Konzepten und Lösungsparadigmen, z.B. im Bereich des
Katastrophenmanagements und des Klimaschutzes. In dieser Prioritätsachse sind ebenfalls Initiativen im Bereich der
Kompetenzbildung für Senioren, der Netzwerkbildung für junge Künstler/innen aus dem Grenzland, der Einbindung von
Kindern und Jugendlichen in Vorbereitung und Umsetzung von gemeinsamen Kulturveranstaltungen sowie ein Projekt zur
Verbesserung von Lebensbedingungen für (Wild)bienen und Insekten zu finden.

Unter den Projekten im Bereich des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes sind Initiativen vertreten, die auf eine
Belebung und Aufwertung historischer Stadtzentren von kleinen und mittleren Städten im Fördergebiet, Erarbeitung eines
gemeinsamen deutsch-polnischen Konzeptes für die Forstbewirtschaftung, die Revitalisierung und die Entwicklung
touristischer Infrastruktur – u.a. durch Ausbau von Radwegen mit dazugehöriger Infrastruktur, Beschilderung und
Modernisierung von Wanderwegen, Verbreitung eines gemeinsamen Images des Grenzlandes und dessen Bewerbung in
Form von u.a. Multimedia-Ausstellungen abzielen.

                                                                                  Unterzeichnung der Zuwendungs-
                                                                                     verträge für Projekte 2018

3. PROJEKTERGEBNISSE UND AUSGEWÄHLTE VERANSTALTUNGEN 2018

Gemeinsames Natur- und Kulturerbe

                                                                                                                          30
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