Jahresgesundheitsbericht 2020 - Fachdienst 53 Gesundheitsamt - Regionalverband Saarbrücken

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Jahresgesundheitsbericht 2020 - Fachdienst 53 Gesundheitsamt - Regionalverband Saarbrücken
Fachdienst 53 Gesundheitsamt

Jahresgesundheitsbericht   2020
Jahresgesundheitsbericht 2020 - Fachdienst 53 Gesundheitsamt - Regionalverband Saarbrücken
VORWORT

Jahresgesundheits-
bericht 2020

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

der Gesundheitsbericht 2020 gibt einen umfassenden Überblick über die vielfälti-
gen Tätigkeiten unseres Gesundheitsamtes. Wenn auch das Jahr überaus stark
geprägt war von den Auswirkungen und Herausforderungen der Coronapandemie,
die bis heute anhalten und auf die weiterführend im Detail eingegangen wird,
wurden die weiteren großen Themen nicht aus den Augen verloren:

Kernpunkte unserer Bemühungen im Öffentlichen Gesundheitsdienst sind neben
dem Gesundheits- und Infektionsschutz die gesundheitliche und soziale Unterstüt-
zung von Menschen, die aufgrund ihrer Erkrankungen in Not geraten sind. Nicht
zuletzt verfolgt das Gesundheitsamt viele Projekte und Initiativen zum Aufbau
gesundheitsfördernder Strukturen und Präventionsangebote vor Ort. Aufgrund des
demographischen Wandels sind diese von immer größerer Bedeutung.

Zudem ist eine unserer wichtigsten Aufgaben die schulärztliche Betreuung der
Kinder im Regionalverband. Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst führt die
Untersuchungen der Einschulungskinder sowohl in den Schulen als auch in den
Standorten des Gesundheitsamtes durch. Zusätzlich werden intensive Beratungen
von Eltern, Schulen und Kindertageseinrichtungen angeboten sowie der Infektions-
schutz im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin sichergestellt.

Die Abteilung Sozialpsychiatrischer Dienst und Seniorenberatung ist wichtiger
Ansprechpartner für Menschen, die unter psychischen Erkrankungen leiden, Sucht-
probleme haben oder aus akuten Krisensituationen keinen Ausweg finden. Für die
Betroffenen und deren Angehörige stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
dieser Abteilung jederzeit offen und unbürokratisch als Ansprechpartner zur Ver-
fügung. Ebenso steht die Seniorenberatung als verlässlicher Partner hinsichtlich
der Herausforderungen des demographischen Wandels mit Rat und Tat zur Seite.

Weitere Informationen, auch zu aktuellen Gesundheitsthemen, erhalten Sie online
unter www.regionalverband.de/gesundheit.

Ihr

Peter Gillo
Regionalverbandsdirektor
Jahresgesundheitsbericht 2020 - Fachdienst 53 Gesundheitsamt - Regionalverband Saarbrücken
JAHRESGESUNDHEITSBERICHT 2020

Impressum

HERAUSGEBER
Regionalverband Saarbrücken
Der Regionalverbandsdirektor
Schlossplatz 1-15
66119 Saarbrücken
www.regionalverband.de

Verantwortlich im Sinne der Redaktion:
Gesundheitsamt
Regionalverband Saarbrücken

Saarbrücken, 2022
Jahresgesundheitsbericht 2020 - Fachdienst 53 Gesundheitsamt - Regionalverband Saarbrücken
Inhalt
1.           Einleitung ............................................................................................................................. 5
1.1          Gesundheitsschutz ............................................................................................................... 6
2.           Verwaltung ........................................................................................................................... 6
2.1          Aufgaben .............................................................................................................................. 6
2.2          Organisationsplan ................................................................................................................. 9
2.3          Personal ............................................................................................................................. 10
2.3.1        Altersstruktur ..................................................................................................................... 10
2.4          Heilpraktiker, Berufe des Gesundheitswesens und Ambulante Pflegedienste ....................... 11
2.4.1        Heilpraktiker, Berufe des Gesundheitswesens ..................................................................... 11
2.4.2        Ambulante Pflegedienste .................................................................................................... 11
2.5          Projektförderungen und niedrigschwellige Angebote beim Fachdienst 53 / Prävention
             und Teilhabe von und für Seniorinnen und Senioren........................................................... 11
2.5.1        Projektförderungen und niedrigschwellige Angebote beim Fachdienst 53 ............................ 11
2.5.2        Prävention und gesellschaftliche Teilhabe von und für Seniorinnen und Senioren ............... 14
2.6          Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) ................................................... 17
2.6.1        Anmeldeverfahren der Prostitutionsstätigkeit...................................................................... 17
2.6.2        Gewerbliches Erlaubnisverfahren ........................................................................................ 18
3.           Amtsärztlicher Dienst.......................................................................................................... 18
4.           Gesundheitsberatung und Prävention ................................................................................. 20
4.1          Sozialpsychiatrischer Dienst und Seniorenberatung............................................................. 21
4.1.1        Weitere Aufgaben und Schwerpunkte des FD 53.3 ............................................................... 23
4.2          Schwangerschaftskonfliktberatung ...................................................................................... 24
4.3          Suchtberatung und Suchtprävention ................................................................................... 25
4.3.1        Suchtberatung .................................................................................................................... 25
4.3.2        Suchtprävention ................................................................................................................. 27
4.4          Beratungsstelle für Aids und sexuelle Gesundheit ............................................................... 29
4.4.1        Einleitung ........................................................................................................................... 29
4.4.2        Aufgabengebiete ................................................................................................................. 29
4.4.3        Erläuterung zu den Aufgabengebieten ................................................................................ 30
4.4.3.1      Beratung und Test zu sexuell übertragbaren Infektionen ..................................................... 30
4.4.3.2      Zielgruppenspezifische Prävention und Beratung ................................................................ 32
4.4.3.2.1 STI-Prävention für Jugendliche ............................................................................................ 32
4.4.3.2.2 Aufsuchende Hepatitis-/STI-Beratung und Testung im Drogenhilfezentrum
          Saarbrücken (DHZ) .............................................................................................................. 33
4.4.3.2.3 Prostitution ........................................................................................................................ 35
4.4.3.2.4 Koopera                                                                                                 .................................. 36
4.4.3.3      Öffentlichkeitsarbeit ........................................................................................................... 37
4.4.3.4      Mitarbeit in Arbeitskreisen.................................................................................................. 37

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4.5          Gesundheitliche Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz ......................................... 37
4.5.1        Aufgaben/Tätigkeiten der gesundheitlichen Beratung .......................................................... 38
4.6          Ehrenamtsbörse ................................................................................................................. 40
5.           Gesundheitsschutz ............................................................................................................. 41
5.1          Der erste Aufgabenschwerpunkt ......................................................................................... 42
5.1.1                                                    ............................................................................................ 42
5.2          Hygienekontrollen, fachliche Stellungnahmen und Beratungen in öffentlichen
             Einrichtungen ..................................................................................................................... 42
5.3          Überwachung und Qualitätssicherung von Trink- und Badebeckenwasser............................ 43
5.4          Beratungen, Schulungen und Belehrungen .......................................................................... 43
5.5          Laborleistungen .................................................................................................................. 43
5.6          Bestattungs- und Leichenwesen.......................................................................................... 44
6.           Jugendärztlicher und Jugendzahnärztlicher Dienst ............................................................... 45
6.1          Jugendärztlicher Dienst ....................................................................................................... 45
6.1.1        Beschreibung der Aufgabenbereiche und Arbeitsschritte ..................................................... 45
6.1.1.1                                                                        ..................................................................... 46
6.1.2        Daten für Untersuchungen in der Zeit vom 01.01. - 31.12.2020 ............................................ 48
6.1.2.1      Untersuchungen von Einschulkindern (ESU 2020/21 und ESU 2021/22) .............................. 48
6.1.2.2      Untersuchungen älterer Schulkinder ................................................................................... 48
6.1.2.3      Organisation, Dokumentation, Beratungen, Netzwerkarbeit ................................................. 49
6.1.2.4      Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ......................................................... 50
6.1.2.4.1 Meldungen nach § 34 IfSG von Gemeinschaftseinrichtungen in der Zeit vom 01.01.
          31.12.2020 .......................................................................................................................... 50
6.1.2.4.2 Meldungen nach IfSG (Infektionsschutzgesetz) ................................................................... 51
6.1.2.5      Corona Ermittlung ............................................................................................................ 51
6.1.3                                                                                                                ............................... 52
6.1.3.1      Einleitung ........................................................................................................................... 52
6.1.3.2      Arbeitsbereiche................................................................................................................... 52
6.1.3.2.1 Meldungen überversäumte Vorsorgeuntersuchungen .......................................................... 52
6.1.3.2.2 Durchführung von subsidiären Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen
          im Gesundheitsamt ............................................................................................................ 53
6.1.3.2.3 Aufsuchende Betreuung von belasteten Familien mit Kleinkindern durch
          Sozialmedizinische Assistentinnen (SMA) und Ärzte des JÄD ............................................... 54
6.1.3.2.4 Elternberatung in den Stadtteilen ....................................................................................... 56
6.1.3.2.5 Koordinierung, Dokumentation und Fortbildung .................................................................. 57
6.1.3.3                                                                                                                 ............................ 58
6.1.3.4                                                                                           .................................................. 59
6.1.3.5      Résumée und Ausblick ....................................................................................................... 59
6.2          Jugendzahnärztlicher Dienst ............................................................................................... 59
7.           Betreuungsbehörde ............................................................................................................ 61

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Jahresgesundheitsbericht 2020 - Fachdienst 53 Gesundheitsamt - Regionalverband Saarbrücken
7.1     Einleitung ........................................................................................................................... 61
7.2     Aufgaben der Betreuungsbehörde ....................................................................................... 61
7.2.1   Information und Beratung über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen,
        insbesondere über eine Vorsorgevollmacht und über andere Hilfen, bei denen kein
        Betreuer/-in bestellt wird (§ 4 BtBG) ................................................................................... 61
7.2.2   Gewinnung geeigneter Betreuer/-innen sowie Einführung und Fortbildung von
        Betreuer/-innen und Bevollmächtigten (§ 5 Betreuungsbehördengesetz Beratung und
        Unterstützung von Betreuern/-innen und Bevollmächtigten auf deren Wunsch hin
        (§ 4 BtBG) ........................................................................................................................... 63
7.2.3   Unterstützung des Betreuungsgerichtes, insbesondere bei der Feststellung des
        Sachverhaltes, den das Gericht für aufklärungsbedürftig hält, durch die Erstellung eines
        Berichtes (§ 8 BtBG) ............................................................................................................ 65
7.2.4   Mitwirkung bei Zwangsmaßnahmen (§§ 326, 283, 278 BtBG) ............................................... 67
7.2.5   Förderung der Aufklärung und Beratung über Vollmachten und Betreuungsverfügungen
        sowie Unterschriftsbeglaubigungen (§ 6 BtBG) .................................................................... 67
7.2.6   Förderung der Betreuungsvereine (§ 6 Betreuungsbehördengesetz) .................................... 68
7.3     Statistischer Bericht ............................................................................................................ 68
7.3.1   Akteneingänge gemäß § 8 BtBG i. V. m. § 279 FamFG .......................................................... 68
7.3.2   Verteilung nach Geschlecht ................................................................................................. 71
7.3.3   Altersstruktur der Betroffenen ............................................................................................ 72
7.3.4   Krankheitsbilder ................................................................................................................. 73
7.3.5   Vorführung zur gerichtlichen Anhörung, Vorführung zur ärztlichen Begutachtung ............... 74
7.3.6   Betreuerunterstützung in Unterbringungsmaßnahmen gemäß § 326 FamFG ........................ 74
7.3.7   Beglaubigungen von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen § 6 BtBG
          Gesetz über die Wahrnehmung behördlicher Aufgaben bei der Betreuung Volljähriger
        (Betreuungsbehördengesetz BtBG) ...................................................................................... 74
7.4     Mitteilungspflicht § 10 VBVG (Mitteilung an die Betreuungsbehörde)................................... 75
7.5     Informations- und Öffentlichkeitsarbeit ............................................................................... 76
7.6     Planung und Durchführung von Betreuungsarbeitsgemeinschaften ..................................... 76
7.7     Förderung von Betreuungsvereinen .................................................................................... 77
7.8     Erfassen von Beschlüssen gemäß § 288 Abs. 2 FamFG......................................................... 78
8.                                                                                                                    ......................... 78
8.1                                                                                                                                     ....... 78
8.2     Präventionskampagnen ...................................................................................................... 79
8.2.1                           der Regionalverband Saarbrücken                                           ..................................... 79
8.2.2                                                                                 ......................................................... 80
8.2.3   Postkartenaktion: Idee zur Förderung der sozialen Teilhabe bei Seniorinnen und Senioren . 80
8.2.4                                            ............................................................................................... 80
8.3                                                                                        .................................................... 81
8.4                                                                                                                                      ...... 82

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Jahresgesundheitsbericht 2020 - Fachdienst 53 Gesundheitsamt - Regionalverband Saarbrücken
1.      Einleitung
Das Gesundheitsamt im Regionalverband Saarbrücken wurde ab Februar 2020 vor eine historische und
bis heute anhaltende Herausforderung gestellt die Bekämpfung der Coronapandemie. Binnen kürzes-
ter Zeit entwickelte sich eine Dynamik in den Infektionen. Bereits kurze Zeit nach den ersten Fällen in
Deutschland und dem Regionalverband musste die Gesellschaft sich mit Konsequenzen auseinander-
setzen, die bisher kaum vorstellbar waren, wie z. B. Schulschließungen, Lockdown und Kurzarbeit.

Das Gesundheitsamt profitierte in der Anfangsphase von den Pandemieplänen, die in den vorherge-
henden Jahren aktualisiert wurden. Allerdings waren diese nur sehr bedingt auf das Coronavirus an-
wendbar, da sich die Dynamik von der der Influenza und anderen Erkrankungen, wie hämorrhagische
Fieber, auf die die Alarmpläne ausgerichtet waren, unterschied. Nichts desto trotz konnten Strukturen
und Personalplanungen in kurzer Zeit sichergestellt werden. Das Stammpersonal des Amtes war hier-
binnen kürzester Zeit zahlenmäßig überfordert, so dass mittels Verschiebung aus anderen Fachdiensten
des Regionalverbandes und Einstellung externer Hilfskräfte reagiert werden musste. Ab April 2020 un-
terstützte auch ein Kontingent der Bundeswehr. Seither bewegt sich das Gesundheitsamt in der Wel-
lenbewegung. Konnten bei geringen Fallzahlen alle Grundtätigkeiten ebenso ausgefüllt werden, so
mussten in den Hochphasen Prioritäten gesetzt und die medizinischen Abteilungen von den Regelauf-
gaben bis auf die Notfallversorgung zugunsten der Coronabekämpfung entbunden werden.

Mit jeder Welle wurde die Personalakquise schwieriger, so dass es essentiell war, einen festen Kern an
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu sichern, der als Taktgeber den laufenden Betrieb sichert. Dies
konnte über das ganze Jahr sichergestellt werden. In Spitzenzeiten waren bis zu 160 Mitarbeitende im
Coronaeinsatz. Diese Zahl stellte allerdings die Spitze dessen dar, was noch durch die Fach- und Füh-
rungskräfte überblickt und gesteuert werden konnte. Der spätere Grundstock von 140 Mitarbeitenden
zeigte sich dabei effizienter.

Die größte Herausforderung war die kurzfristige Einstellung auf die immer wieder wechselnden Ein-
schätzungen und Empfehlungen des RKI, sowie die Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen.

Zwischenzeitlich konnten einige Abteilungen in den normalen Betrieb zurückkehren, wie z. B. der Sozi-
alpsychiatrische Dienst und die Betreuungsbehörde. In diesen Bereichen treten seither die weitreichen-
den sozialen und psychischen Folgen und die massiven negativen Einflüsse in der Kindergesundheit in
Erscheinung, denen begegnet werden muss.

Auf einige Schlaglichter aus den Abteilungen soll im Folgenden eingegangen werden. Hierbei sollen
jedoch nicht ausschließlich die Themen des Infektionsschutzes im Vordergrund stehen, die hinreichend
in der Presse, u. a. im Zusammenhang mit dem ÖGD-Pakt diskutiert wurden, sondern die ganze Band-
breite an Leistungen, die das Gesundheitsamt trotz aller Widrigkeiten auch 2020 anbot. Nicht zuletzt
soll auch die Arbeit des Prostituiertenschutzes während der Pandemie beleuchtet werden, da die Sexar-
beiterinnen und Sexarbeiter eine sehr schwierige Zeit sozialer und finanzieller Unsicherheit durchleben
mussten. Wichtig war daher, jederzeit eine Anlaufstelle zu bieten.

Mit Einführung der Corona-Schutzimpfung Ende 2020 wurde eines der wichtigsten Instrumente der
Pandemiebekämpfung eingeführt. Wenngleich sich im Verlauf leider herausstellte, dass die Riegelung
von Infektionen nicht sicher durch die Impfung erfolgen kann und Ansteckungen bzw. Weitergabe von
Viren auch bei Geimpften möglich sind, so konnte doch bisher eines vermieden werden: der Zusam-
menbruch des Gesundheitssystems und Triagesituationen in deutschen Krankenhäusern. Insofern hat
der ÖGD seinen gesetzten Auftrag jederzeit erfüllt, was ihm aber viel Kraft und Opferbereitschaft der
Mitarbeitenden abverlangte.

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1.1     Gesundheitsschutz
Aufgrund der Coronapandemie mussten die originären Aufgaben des Gesundheitsschutzes auf Schwer-
punkte konzentriert werden. Zu Oberst standen hier die Hygieneüberwachung der Krankenhäuser, des
Trinkwasserschutzes und der Überwachung der Schwimmbäder. Beratungs- und Begehungstermine
konnten zumindest zeitweise wieder ausgeweitet werden.
Um die Abteilung für die Zukunft zu wappnen wurden nicht weniger als 5 Auszubildende durch den
Regionalverband eingestellt, die alle Teams des Gesundheitsschutzes verstärken werden! Dies muss
besonders hervorgehoben werden, auch da hierüber qualifizierte Fachkräfte aus der Coronabekämpfung
und dem Impfzentrum übernommen werden konnten.

Die Fallbearbeitung in der Coronapandemie soll nicht näher beleuchtet werden, wurde dieses doch
schon überaus häufig thematisiert. Wie bereits angesprochen bedeutet es bis heute einen großen Per-
sonalbestand, den zu leiten und auszubilden es vieler erfahrener Kräfte aus dem Gesundheitsschutz
und den ärztlichen Diensten bedarf.

Der Coronaeinsatz soll nur in ein paar wenigen Zahlen illustriert werden:

Vom 01.01.2020 - 31.12.2020 wurden 7.737 Indexfälle bearbeitet. Bei diesen Fällen wurden 30.845 Kon-
taktpersonen nachverfolgt. Hinzu kamen die komplexen Beratungen und Organisationen in den Aus-
bruchsgeschehen, insbesondere in Pflege- und Bildungseinrichtungen.

Die Dimension der Pandemie und der Gegenmaßnahmen alleine im Regionalverband sind hiermit si-
cherlich anschaulich dargestellt.

2.      Verwaltung
2.1     Aufgaben
Die Verwaltung des Gesundheitsamtes bildet eine Schnittstelle für alle Abteilungen des Fachdienstes.
Alle fachabteilungsübergreifende Prozesse und Verwaltungstätigkeiten werden dort gebündelt und für
den gesamten Fachdienst erledigt.
Kernaufgaben der Verwaltung sind Personal und Finanzen sowie die Organisation des Dienstbetriebes
im Hinblick auf das Zusammenwirken der einzelnen Abteilungen.

Dies geht von
       Auskünften für die Bürgerinnen und Bürger
       Termine für Gesundheitszeugnisse
       zentrale Beratung, über Zuständigkeiten, bis Beschaffung

                                                                                      Seite 6 von 83
Enthält allerdings auch vieles Administratives und Elementares an Tätigkeiten
       zentraler Reservierungsservice für Räume, Technik und Fuhrpark
       Urlaubsplanung
       Hausverwaltung für das Gebäude Stengelstraße 10 und 12
       Controlling
       Erstellung des Gesundheitsberichtes
       Datenschutz, EDV und Dokumentation
       Projektförderung
       Betreuung des Pflegestützpunktes, personell und finanziell
       Ausstellung der Ehrenamtskarte
       Durchführung des Anmelde- und Erlaubnisverfahrens nach dem Prostituiertenschutzgesetz

Im Rahmen des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens wird der jährliche Haushalt für insgesamt
10 Produkte erstellt.
Das Tagesgeschäft erstreckt sich von der Bearbeitung der Post-, Fax- und E-Mail-Eingänge bis zur Ge-
bührenberechnung.
Ferner sichert die vorhandene Zahlstelle durch den direkten Gebühreneinzug die Erhebung der Verwal-
tungsgebühren.
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass durch sofortigen Gebühreneinzug über die hiesige Zahlstelle eine
Sicherstellung der vielen kleineren Zahlungsvorgänge besser gewährleistet ist, als über Rechnungsstel-
lung (insbesondere bei hoher Anzahl von privaten Zahlungen).

Ebenfalls in der Verwaltung angesiedelt ist die Organisation (Terminierung, Ausstellung der Teilnahme-
Bescheinigung etc.) der von der Abteilung Gesundheitsschutz durchgeführten Belehrung gemäß § 43
Infektionsschutzgesetz (IfSG) (siehe auch Abt. Gesundheitsschutz, Punkt 54.4: Beratungen, Schulungen,
Belehrungen etc.).

Des Weiteren ist neben den allgemeinen klassischen Verwaltungsaufgaben in den letzten Jahren die
Bedeutung des Gesundheitsamtes als Fachverwaltung in den Vordergrund getreten.

Einerseits sind das Aufgaben die aus dem Gesundheitsdienstgesetz (ÖGDG) des Saarlandes heraus re-
sultieren, wie z. B. die Überwachung der Heil- und Hilfsberufe im Gesundheitswesen, anderseits ist es
die Heilpraktiker-Überprüfung. Speziell diese sind aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwei-
mal jährlich, mit jeweils einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil, durch das Gesund-
heitsamt des Regionalverbandes Saarbrücken für das ganze Saarland durchzuführen.

Neben den noch weiteren fachspezifischen Aufgaben wie
    allgemeines Leichenwesen
    Schnittstelle zum Krebsregister
    Kontrollaufgaben zu ambulanten Pflegediensten

die aus entsprechenden einzelnen Gesetzen des Saarlandes als Aufgaben des Gesundheitsamtes defi-
niert sind, kamen vor einigen Jahren durch Aufgabenverlagerung von Seiten des Fachdienstes 50 (Be-
ratung und Pflege) immer mehr Aufgaben auf die Gesundheitsverwaltung zu.

Ein großer Teil stellt derzeit die Projektförderung für unterschiedliche Bereiche von der Suchtberatung
bis zu Aldona, Förderung der Betreuungsvereine sowie die Betreuung von Pflegestützpunkten (Ge-
schäftsführung z. Z. bei den Krankenkassen; personalwirtschaftliche, haushaltswirtschaftliche und ko-
operationsvertragliche Abwicklung obliegt dem Gesundheitsamt) dar.
Im Rahmen der Projektförderung werden im laufenden Haushaltsjahr 2020 ca. 1.652.000 € als Förder-
mittel zur Verfügung gestellt. Darin inbegriffen ist die Abwicklung der Fördermittel für Maßnahmen der
gesellschaftlichen Teilhabe von Seniorinnen und Senioren über die Verwaltung. Dies beinhaltet selbst-
verständlich auch die Prüfung der Verwendungsnachweise.

                                                                                         Seite 7 von 83
Ferner sind im Rahmen des SGB XI die Anerkennungen und Förderungen der Angebote zur Unterstützung
im Alltag (früher: Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote) seit 2014 beim Gesundheits-
amt angesiedelt. Hier stehen Haushaltsmittel in Höhe von 140.000 € zur Verfügung; die Antrags- und
Verwendungsnachweisprüfung muss ebenfalls durchgeführt werden.

Ende 2017 wurde der Verwaltung die Durchführung der Aufgaben nach dem Prostituiertenschutzgesetz
übertragen. Dies beinhaltet eine Information der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter im Rahmen eines
Informations- und Beratungsgespräches, die Durchführung des Anmeldeverfahrens als auch die Erlaub-
niserteilung von Prostitutionsgewerben nach dem Prostituiertenschutzgesetz.

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2.2     Organisationsplan

Organisationsplan
                                                                          Dezernatsleitung                     Spoo-Ludwig Petra
Dezernat 3
                                                                          Fachdienstleiter und Amtsarzt        Birk Alexander, Arzt
Fachdienst 53 -Gesundheitsamt
                                                                          Stellvertreterin                     Dr. Grieger Christiane
Stand: 31.12 2020

Abteilung 53.1                 Abteilung 53.2            Abteilung 53.3             Abteilung 53.4             Abteilung 53.5                                  Abteilung 53.6               Stabstelle
Verwaltung                     Amtsärztlicher Dienst     Gesundheitsberatung        Gesundheitsschutz          Jugendärztlicher Dienst                         Betreuungsbehörde            Koordinierungsstelle:
                                                         und Prävention                                                                                                                     Demografischer Wandel
Leitung:                       Leitung:                                             Leitung:                   Leitung:                                        Leitung:                     und Gesundheitsförderung
Hans Jürgen Kiefer             Dr. Christiane Grieger    Leitung:                   Alexander Birk             Dr. Ulrike Schiedermaier                        Ursula Holz
RV-Beschäftigter               Betriebsärztin,           Heidi Dreckmann            Medizinalrat               Kinder- und Jugendärztin                        Dipl.-Sozialpädagogin        Sachbearbeitung:
                               Ärztin für öffentl. Ge-   Dipl. Sozialarbeiterin                                Vertretung:
Vertretung:                    sundheitswesen                                       Vertretung:                Dr. Annerose Quinten                            Vertretung                   Martina Stapelfeldt-Fogel
Tobias Job                                               Vertretung:                Alexander Birk             Kinder- und Jugendärztin                        Johannes Schneider           Dipl.-Soziologin
RV-Amtmann                     Vertretung:               Margit Meiser              Medizinalrat                                                               Dipl.-Sozialarbeiter         Lisa Wagner
                               Alexander Birk            Sozialamtfrau                                        Abteilung 53.5.1                                                              Sozialarbeiterin/-pädagogin,
                               Medizinalrat                                         Teamkoordinator           Jugendzahnärztlicher Dienst                                                   Gesundheitsmanagerin (M.A.)
                                                                                    Michael Ruppenthal,       Leitung:
                                                                                    Hygieneinspekteur         Dr. Annette Szliska
                                                                                                              Zahnärztin
                                                                                                                Untersuchung von Kindern/Jugendlichen          Betreuungsgerichtshilfe     Demografischer Wandel
 Grundsatzangelegenheiten      Gesundheitsplanung       Gemeindenahe               Hygiene                   - in Kindertageseinrichtungen                                                Entwicklung von Demogra-
  Datenschutz, Controlling,                                Suchtprävention             Seuchenhygiene            - in Förder- und weiterführenden Schulen       Gewinnung, Beratung und      fiestrategien im RV:
  Gesundheitsbericht-           Amtsärztliche                                         Krankenhaushygiene        - von Kindern mit Migrationshintergrund         Unterstützung von Be-        Bestandsermittlung,
  erstattung                     Gutachten und            Sozialpsychiatrischer       Umwelthygiene             Beratung von Eltern/Gemeinschaftsein-           treuern                      Festlegung von Handlungs-
 Organisation der Beleh-        Zeugnisse                 Dienst und Senioren-        Ortshygiene               richtungen bei chron. Erkrankungen und                                       feldern, Maßnahmen-
   rungen nach § 43 IfSG                                   beratung                    Trinkwasser               sonderpädagog. Förderbedarf                    Förderung der                empfehlungen an die Kom-
 Haushalts-, Kassen- und       Heilpraktiker-                                        Badewasser                Gutachten für Schulen u. a. Behörden            Betreuungsvereine            munen, Datenrecherche auf
  Rechnungswesen, Kosten-        überprüfung              Suchtberatung und           Einrichtungen des Ge-     Inklusionsberatung                                                           Bundes-, Landes- und
  und Leistungsrechnung                                    Suchtprävention             sundheitswesens           Infektionsschutz                               Information und Beratung     Landkreisebene,
 EDV Dokumentation             Reisemedizin                                          Lebensmittelhygiene      „Frühe Hilfen“ (Fr. Dr. Thünenkötter)           zur Vorsorgevollmacht        Förderprogramme
 Berufe des Gesundheits-        Gelbfieber-Impfstelle  Beratungsstelle für Aids      Bestattungswesen          - Kinderärztl. Koordination zus. mit JA
  wesens                         Beratungsservice        und sexuelle Gesund-         Umweltmedizin             - Intensivbetreuung von Familien mit           Öffentliche Beglaubigung    Gesundheitsförderung
   - Organisation und Durch-                             heit                          Toxikologie                 Kindern von 0-3 J.                            von Vorsorgevollmachten
     führung der Heilprakti-                                                           Katastrophenschutz        - Medizin./psychosozialen                       und Betreuungsverfügun-     Gremienarbeit
     ker-Überprüfung                                      Schwangerschafts-          Tuberkulose-Beratungs-      Risikokonstellationen                         gen
 Projektförderung                                         konfliktberatung            stelle, Überwachung,      - Elternberatungen u. Untersuchungen in                                     Betreuung der Vereine
 Prostituiertenschutz                                                                 Beratung, Diagnostik        Gemeinwesenprojekten                                                       und Projekte in Absprache
 Pflegestützpunkt                                        Ehrenamtsbörse             Belehrungen nach         Netzwerkarbeit                                                               mit Abt. 53.1
 Hausverwaltung                                                                       § 43 IfSG                 - Gremienarbeit, Koordination von JÄD und
 Ehrenamtskarte                                          Prostituiertenschutz       Labor                        „Frühe Hilfen“ Landkreis- u. Landesebene                                 Öffentlichkeitsdarstellung/
                                                                                      Epidemiologie             - Gesundheitsförderung                                                       -arbeit, Broschüren
                                                          Seniorenhilfeplanung       Pandemiebekämpfung        - Gesundheitsberichterstattung
                                                                                                              Jugendzahnärztlicher Dienst
                                                                                                              Untersuchungen in Schulen
                                                                                                              Gruppenprophylaxe und Gutachten
                                                                                                              Patientenberatung, Gesundheitsförderung
2.3     Personal

Das Gesundheitsamt des Regionalverbandes beschäftigt insgesamt 130 hauptamtlich tätige Mitarbei-
ter/-innen.
Der Anteil der männlichen Bediensteten ist mit 16,2 % wesentlich niedriger als der Anteil der weibli-
chen mit 83,8 %.

2.3.1 Altersstruktur

Aus der Tabelle Altersstruktur geht hervor, dass der Anteil der Bediensteten bis 50 Jahre bei 49,2 %
und der ab 51 Jahre bei 50,2 % liegt.

              Alter        Anzahl          %ual

             20 - 30         14            10,8

             31 - 40         19            14,6

             41 - 50         31            23,8

             51 - 60         52            40,0
            über 61
                             14            10,8
             Jahre
                             130           100,0

                               Altersstruktur im FD 53

  60

  50

  40

  30

  20

  10

   0
          20 - 30        31 - 40        41 - 50          51 - 60   ÜBER 61 JAHRE
2.4    Heilpraktiker, Berufe des Gesundheitswesens und Ambulante
       Pflegedienste
2.4.1 Heilpraktiker, Berufe des Gesundheitswesens

Aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen konnte im Frühjahr keine Heilpraktikerprüfung-
durchgeführt werden.
Im Herbst nahmen an der schriftlichen Prüfung 55 Prüflinge an der allgemeinem Heilpraktikerüberprü-
fung und 23 an der Psychotherapieüberprüfung teil.
Die mündliche Physiotherapieüberprüfung erfolgte mit vier Teilnehmer/-innen.

2.4.2 Ambulante Pflegedienste

Im Jahr 2020 wurden insgesamt 55 Ambulante Pflegedienste, freiberuflich Tätige im kranken- und al-
tenpflegerischen Bereich, Seniorenbetreuungen und Tagespflege gemeldet und bearbeitet.

2.5    Projektförderungen und niedrigschwellige Angebote beim Fach-
       dienst 53 / Prävention und Teilhabe von und für Seniorinnen
       und Senioren

2.5.1 Projektförderungen und niedrigschwellige Angebote beim Fach-
      dienst 53

Der Regionalverband Saarbrücken fördert seit einigen Jahren mehrere Projekte mit präventivem und
beratendem Charakter sowie Angebote zur Unterstützung im Alltag gemäß §§ 45 b, c Elftes Sozialge-
setzbuch (SGB XI).

                                                                                    Seite 11 von 83
Beschlossene
                                                      Kooperations-
       Träger                     Projekt                               Förderungen          Laufzeit
                                                         partner
                                                                            2020
                         Beratungs- und Interven-
                                                     Land, Stadt Sbr.
Aids-Hilfe Saar e. V.     tionsstelle für Stricher                        15.500 €       Antragsverfahren
                                                        und RVS
                                    BISS                                                      jährlich

     Aldona e. V.
                             Beratungsstelle         Land, Stadt Sbr.                    Antragsverfahren
  (früher = Huren-                                                        30.669 €
                             für Prostituierte          und RVS                               jährlich
     Selbsthilfe)

                         Psychosoziale Beratungs-
                                                                                         Antragsverfahren
                          und Behandlungsstelle       Land und RVS        39.750 €
 Caritasverband für                                                                           jährlich
                               Völklingen
  Saarbrücken und
  Umgebung e. V.         Psychosoziale Beratungs-
                                                     Land, Stadt Sbr.                    Antragsverfahren
                          und Behandlungsstelle                           20.452 €
                                                        und RVS                               jährlich
                               Saarbrücken

                           Drogenhilfezentrum        Land, Stadt Sbr.
                                                                         360.330 €          unbefristet
                            Sbr.-Brauerstraße           und RVS

    Drogenhilfe   Psychosoziale Beratungs-           Land, Stadt Sbr.
                                                                         173.247 €          unbefristet
Saarbrücken gGmbH    stelle Saarbrücken                 und RVS

                         Psychosoziale Beratungs-    Land, Stadt Vkl.
                                                                          41.431 €          unbefristet
                             stelle Völklingen          und RVS

 Notrufgruppe e. V.          Beratungsstelle         Land, Stadt Sbr.
                                                                          25.599 €          unbefristet
    Saarbrücken           Frauennotruf Saarland         und RVS

 Betreuungsverein
                       Förderung des Betreu-
  Saarbrücken und                                                                      Förderung auf Antrag
                     ungsvereins Saarbrücken
Saar e. V. im Diako-                                  Land und RVS        35.320 €       gem. den VV des
                     und Saar e. V. im Diako-
nischen Werk an der                                                                           MfSGFF
                     nischen Werk an der Saar
        Saar

                     Förderung der Förderge-
 Fördergemeinschaft                                                                    Förderung auf Antrag
                     meinschaft Kath. Betreu-
Kath. Betreuungsver-                                  Land und RVS        42.826€        gem. den VV des
                     ungsvereine im RV Sbr.
eine im RVSbr. e. V.                                                                          MfSGFF
                              e. V.

 proMensch Betreu-
                              Förderung des                                            Förderung auf Antrag
ungsverein Saarland
                         proMensch Betreuungs-        Land und RVS        22.650 €       gem. den VV des
e. V., Geschäftsstelle
                          vereins Saarland e. V.                                              MfSGFF
         Sbr.

 Landesarbeitsge-                                                                            bis 2020
                                                     Bund, Stadt Sbr.
meinschaft Pro Eh-       Mehrgenerationenhaus II                          5.000 €       (neues Bundes-pro-
                                                        und RVS
   renamt e. V.                                                                           gramm ab 2021)

                                                                                       Seite 12 von 83
bis 2020
  Diakonisches                                   Bund, Stadt Vkl.
                       Mehrgenerationenhaus II                           5.000 €        (neues Bundes-pro-
 Werk an der Saar                                   und RVS
                                                                                          gramm ab 2021)

                                                                                             bis 2020
                                                 Bund, Stadt Pütt-
  Stadt Püttlingen     Mehrgenerationenhaus II                           5.000 €        (neues Bundes-pro-
                                                  lingen und RVS
                                                                                          gramm ab 2021)

  Saarländischer       Fit und vital ein Leben
                                                       RVS               5.113 €            unbefristet
 Turnerbund e. V.                 lang

Saarland Heilstätten    Arbeitstrainingsplätze
                                                       RVS            176.400 €              bis 2020
       GmbH                      (ATP)

                                  Angebote zur Unterstützung im Alltag

                                                                         Beschlossene
                                                   Kooperations-
      Träger                  Projekt                                    Förderungen            Laufzeit
                                                      partner
                                                                             2020

                         Niedrigschwelliges
Deutsches Rotes         Betreuungsangebot
                                                 Pflegekassen, Bun-                           Richtlinien-
Kreuz e. V., Lan-      Café Vergissmeinnicht
                                                 desamt für soziale        7.875 €             förderung
desverband Saar-
                        Niedrigschwelliges            Sicherung                               auf Antrag
      land
                        Betreuungsangebot
                         Häusliche Pflege
                        Niedrigschwelliges       Pflegekassen, Bun-                           Richtlinien-
     Malteser
                        Betreuungsangebot        desamt für soziale        6.875 €             förderung
 Hilfsdienst e. V.
                            Café Malta                Sicherung                               auf Antrag

Lebenshilfe Saar-       Niedrigschwelliges       Pflegekassen, Bun-                           Richtlinien-
brücken Dienste         Betreuungsangebot        desamt für soziale        5.750 €             förderung
    gGmbH                Café Lebenshilfe             Sicherung                               auf Antrag

                         Niedrigschwelliges      Pflegekassen, Bun-                           Richtlinien-
Demenz-Verein im
                        Betreuungsangebot        desamt für soziale       8.812,50 €           förderung
  Köllertal e. V.
                        Häusliche Betreuung           Sicherung                               auf Antrag

                   Modellvorhaben Weiter-
Diakonisches Werk  entwicklung  und Ausbau
an der Saar gGmbH einer sozialraumorientier-       Pflegekassen,
                                                                           59.495 €
                                                                                             01.09.2020 bis
                   ten, integrativen Versor-     Bundesamt für so-                             31.08.2022
                  gungsstruktur für alte und      ziale Sicherung
                    pflegebedürftige Men-
                    schen in Sbr.-Brebach

                                                                                       Seite 13 von 83
2.5.2 Prävention und gesellschaftliche Teilhabe von und für Seniorin-
      nen und Senioren

Der Regionalverband Saarbrücken fördert seit einigen Jahren auf vielfältige Weise Maßnahmen und
Projekte im Bereich der Prävention und gesellschaftlichen Teilhabe von Seniorinnen und Senioren.
Aufgrund den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen der gesellschaftlichen Teilhabe im Rahmen
der Altenhilfe nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) werden die regionalverbandsangehörigen
Städte und Gemeinden beauftragt, Veranstaltungen zur Förderung der Altenhilfe durchzuführen und
dem Regionalverband in Rechnung zu stellen. Gleichzeitig sind die Seniorenbeiräte oder die Senioren-
beauftragten der Städte und Gemeinden im Regionalverband Saarbrücken aufgrund entsprechender
Richtlinien berechtigt, Anträge zur Förderung von Maßnahmen der Teilhabe für Senior/-innen zu stellen.
Ferner werden Betriebskosten- und Investitionszuschüsse für Seniorenbegegnungsstätten und Zuwen-
dungen zur Förderung des Ehrenamtes gewährt.
Darüber hinaus werden in mehreren Stadtteilen der Landeshauptstadt Saarbrücken und weiteren regi-
onalverbandsangehörigen Städte und Gemeinden Projekte der sog. quartiersbezogenen Alltagshilfen für
Seniorinnen und Senioren gefördert. Ziel der Projekte ist es, dass ältere Menschen so lange wie möglich
in ihren Häusern und Quartieren wohnen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Durch
die geförderten Angebote soll nicht nur das Alltagsleben erleichtert, sondern auch der Vereinsamung
und sozialen Isolation entgegengewirkt werden. In einigen Fällen wird ein Ort des Zusammentreffens
analog einer Begegnungsstätte geschaffen, an dem die Seniorinnen und Senioren jederzeit die Mög-
lichkeit einer Beratung und Hilfestellung in sämtlichen Lebenslagen erhalten können.
Insgesamt wurden im Jahr 2020 für die Projekte der quartiersbezogenen Alltagshilfen für Seniorinnen
und Senioren rund 450.000 Euro an Fördermitteln bereitgestellt. Von anfänglich sechs geförderten Se-
niorenprojekten im Jahr 2016 wurde die Förderung mittlerweile auf insgesamt dreizehn Projekte im Jahr
2020 ausgebaut. Erstmals im Jahr 2020 wurden die Seniorenarbeit des Diakonischen Werkes an der Saar
gGmbH in der Völklinger Innenstadt sowie die Seniorenarbeit des Caritasverbandes für Saarbrücken und
Umgebung e. V. in Burbach gefördert.
Weiter gefördert wurden zudem der Hol- und Bringdienst der Erwerbslosen-Selbsthilfe Püttlingen e. V.,
der Seniorenbesuchs- und Betreuungsdienst der Stadt Püttlingen und die Seniorenbegleitung der Neuen
Arbeit Saar gGmbH in der Gemeinde Kleinblittersdorf. Außerdem wurden das Stadtcafé Josefine in Sbr.-
St. Johann, die Wohnortnahe Begegnungsstätten für Menschen im Stadtteil Bruchwiese des Caritasver-
bandes für Saarbrücken und Umgebung e. V. und der Neuen Arbeit Saar gGmbH im Stadtteil Eschberg
gefördert.
Neben den genannten Projekten förderte der Regionalverband Saarbrücken im Jahr 2020 weiterhin das
AWO-Quartiersbüro in Völklingen-Wehrden und das AWO-Quartiersbüro Zu Hause in Molschd in Sbr.-
Malstatt, das Projekt Arbeit mit Seniorinnen und Senioren auf dem Sbr.-Wackenberg der PÄDSAK e.V.,
die SeniorenArbeit Malstatt sowie die Seniorenarbeit in Alt-Saarbrücken durch die Paritätische Gesell-
schaft für Gemeinwesenarbeit. Ergänzt werden diese dreizehn Projekte durch die Förderung von Mehr-
generationenhäusern in Saarbrücken, Völklingen und Püttlingen sowie durch die beiden Lebensmittel-
märkte mit Begegnungsecke für ältere Menschen der Neuen Arbeit Saar gGmbH in Friedrichsthal-Bild-
stock und Sbr.-Irgenhöhe.
Des Weiteren wurde im Jahr 2020 eine Stelle für die Seniorenhilfeplanung im Stellenplan neu eingestellt,
die die Projekte vor Ort unterstützt, begleitet und Bedarfe eruieren soll, die der wachsenden Vielfalt
von Interessen und Bedürfnissen im Alter Rechnung tragen und zugleich einen Beitrag zu einer be-
darfsgerechten Weiterentwicklung der Angebotsstruktur von Maßnahmen zur Unterstützung eines ge-
sunden und aktiven Älterwerdens sowie zur Förderung der Lebensqualität der älteren Menschen im
Regionalverband Saarbrücken leistet. Für die Zukunft ist geplant, dass in weiteren Kommunen Projekte
der quartiersbezogenen Alltagshilfen für Seniorinnen und Senioren individuell nach den Bedürfnissen
und Strukturen jeder Kommune eingerichtet werden.

                                                                                        Seite 14 von 83
Das Jahr 2020 war auch in diesem Arbeitsbereich sehr stark durch die Coronapandemie geprägt. Insbe-
sondere die Auswirkungen der damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen und Eindämmungsmaß-
nahmen haben deutlich gezeigt, wie sehr ältere Menschen und sozial benachteiligte Bevölkerungsgrup-
pen im Regionalverband Saarbrücken von Vereinsamung, sozialer Isolation und Altersarmut bedroht
sind und auf ein wohnortnahes Hilfe- und Unterstützungssystem nicht nur in Krisenzeiten angewie-
sen sind. Die Projekte der quartiersbezogenen Alltagshilfen für Seniorinnen und Senioren haben sich
hier trotz den Kontaktbeschränkungen während der Coronapandemie und den daraus resultierenden
erschwerten Rahmenbedingungen als wertvolles und tragfähiges Hilfe- und Unterstützungssystem in
den Städten und Stadtteilen bewährt. Insgesamt zeigte sich, dass die Projekte während der gesamten
Pandemie durch viel Kreativität und Innovationsbereitschaft sich den ständig wechselnden Rahmenbe-
dingungen und rechtlichen Verordnungen angepasst haben und durch ihre niedrigschwelligen und woh-
nortnahen Hilfe- und Unterstützungsangebote einen wertvollen Beitrag zur Versorgung der älteren Men-
schen und Hilfe gegen Einsamkeit leisteten.
Eine besondere Herausforderung wird zukünftig darin bestehen, den Zugang zu isolierten Menschen
wiederherzustellen, flexibel auf die notwendigen Bedarfe zu reagieren und die erforderlichen Hilfen
anzupassen. In einem gewissen Sinne bietet die Pandemie in dieser Hinsicht sogar eine Chance, dass
niedrigschwellige und präventive Angebote im Anschluss an die Pandemie besser angenommen und
weiter ausgebaut werden.

                                                                    Beschlossene
                                                   Kooperations-
         Träger                  Projekt                            Förderungen        Laufzeit
                                                      partner
                                                                        2020

                          47 Altenbegegnungs-                                           Gemäß
     Diverse Träger                                    RVS            145.000 €
                                 stätten                                              Richtlinien

  Städte und Gemein-     Maßnahmen der Alten-                                           Gemäß
                                                       RVS            116.000 €
      den des RVS        hilfe gem. § 71 SGB XII                                      Richtlinien

    Seniorenbeiräte /     Maßnahmen der ge-
                                                                                     Richtlinien-
   Seniorenbeauftrag-     sellschaftlichen Teil-
                                                       RVS            116.000 €     förderung auf
   ten/Städte und Ge-    habe für Senioren/-in-
                                                                                        Antrag
    meinden des RVS               nen

  Paritätische Gesell-                                                              2016 Weiter-
                            Seniorenarbeit in
  schaft für Gemein-                                   RVS            36.900 €      führung ange-
                             Alt-Saarbrücken
  wesenarbeit gGmbH                                                                     dacht

   Caritasverband für                                                               11/2020 Wei-
                         Seniorenarbeit in Bur-
    Saarbrücken und                                    RVS             4.991 €      terführung an-
                                 bach
    Umgebung e. V.                                                                      gedacht

   Caritasverband für                                                               11/2019 Wei-
    Saarbrücken und      Seniorenbegegnungs-
                                                       RVS            30.799 €      terführung an-
    Umgebung e. V.         stätte Bruchwiese
                                                                                        gedacht

                                                                                    Seite 15 von 83
Alltagsunterstützung                                  2018 Weiter-
 NEUE ARBEIT SAAR
                         für Senioren/-innen in          RVS         34.350 €   führung ange-
      gGmbH
                             Kleinblittersdorf                                      dacht
                                                                                2019 Weiter-
 NEUE ARBEIT SAAR         Seniorenbegegnungs-
                                                         RVS         34.350 €   führung ange-
      gGmbH                  stätte Eschberg
                                                                                    dacht
                                                                                2019 Weiter-
Fraueninfo Josefine
                            Stadtcafé Josefine           RVS         37.290 €   führung ange-
       e. V.
                                                                                    dacht
                         Seniorenbesuchs- und                                   2018 Weiter-
Erwerbslosen Selbst-
                          Betreuungsdienst in            RVS         34.405 €   führung ange-
hilfe Püttlingen e. V.
                               Püttlingen                                           dacht

                                                                                2018 Weiter-
  Stadt Püttlingen         Hol-und Bringdienst           RVS         4.000 €    führung ange-
                                                                                    dacht

Paritätische Gesell-
schaft für Gemein-                                                              2016 Weiter-
                             Senioren Arbeit
wesenarbeit gGmbH                                        RVS         38.146 €   führung ange-
                          Saarbrücken-Malstatt
  -Zukunftsarbeit                                                                   dacht
     Molschd-

Pädagogisch-Soziale Arbeit mit Senioren/-in-                                    2016 Weiter-
Aktionsgemeinschaft nen auf dem Wacken-                  RVS         39.900 €   führung ange-
        e. V.              berg, Sbr.                                               dacht

                                                                                2018 Weiter-
AWO Landesverband            Quartiersbüro
                                                         RVS         6.000 €    führung ange-
  Saarland e. V.          Völklingen-Wehrden
                                                                                    dacht

                                                                                2018 Weiter-
AWO Landesverband        Quartiersbüro Malstatt
                                                         RVS         36.000 €   führung ange-
  Saarland e. V.          Zu Hause in Molschd
                                                                                    dacht

                                                                                05/2020 Wei-
 Diakonisches Werk       Seniorenprojekt Völklin-
                                                         RVS          26.666    terführung an-
    an der Saar              gen-Innenstadt
                                                                                    gedacht

                                                                                2018 Weiter-
 NEUE ARBEIT SAAR          Lebensmittelmarkt
                                                    RVS, Jobcenter   40.000 €   führung ange-
      gGmbH                    Bildstock
                                                                                    dacht

 NEUE ARBEIT SAAR          Lebensmittelmarkt
                                                    RVS, Jobcenter   40.000 €    2018 2020
      gGmbH                    Irgenhöhe

                                                                                Seite 16 von 83
2.6     Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG)
        (Anmelde und Erlaubnisverfahren)
Prostitution ist zum einen ein Wirtschaftszweig, in dem erhebliche Umsätze erzielt werden und der den
Eigengesetzlichkeiten der Marktwirtschaft folgt, zum anderen ist sie ein Bereich, in dem Grundrechte
wie die sexuelle Selbstbestimmung, persönliche Freiheit, Gesundheit sowie Persönlichkeitsrechte der
Beteiligten in besonderer Weise gefährdet sind.

Um diese Besonderheiten des Prostitutionsgewerbes wirksam, ausgewogen und praxisnah regulieren
zu können, trat Mitte 2017 das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft.

Am 24.10.217 wurde der Regionalverband Saarbrücken vom Landtag als zentrale Stelle für die Umset-
zung der vom ProstSchG normierten Aufgaben benannt. Diese gliedern sich vor allem in die beiden
großen Teilbereiche der Anmeldepflicht für Prostituierte und der Erlaubnispflicht zum Betrieb von Pros-
titutionsstätten und deren Überwachung.

2.6.1 Anmeldeverfahren der Prostitutionsstätigkeit
Die Ausübung der Prostitution ist nicht erlaubnispflichtig, muss jedoch vor Aufnahme der Tätigkeit
persönlich bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Voraussetzung für eine Anmeldung ist
eine vorab erfolgte gesundheitliche Beratung, die in regelmäßigen Abständen wiederholt werden muss.
Hinsichtlich der gesundheitlichen Beratung wird auf den Bericht der Abteilung Gesundheitsberatung
und Prävention verwiesen.
Im Rahmen der Anmeldung findet dann ein verpflichtendes Informations-und Beratungsgespräch statt,
bei dem die Prostituierten sowohl über die Inhalte des Prostituiertenschutzgesetzes selbst als auch
über andere, für sie relevante Gesetze und Vorschriften wie zum Beispiel in Hinblick auf Steuerpflicht,
Sperrgebietsverordnungen u. ä. informiert werden. Weiterhin erhalten sie Auskünfte zu Sozial- und
Krankenversicherung, zu diversen Beratungsangeboten in schwierigen Lebensphasen und Hilfe und Er-
reichbarkeit in Notsituationen.
Um der Tatsache gerecht zu werden, dass ein großer Teil der Prostituierten aus dem Ausland kommt
wurde vom Gesetzgeber festgelegt, dass die Informationen den Antrag stellenden Personen in einer
Sprache zur Verfügung gestellt werden müssen, die diese verstehen. Dies wird derzeit durch den Einsatz
von Videodolmetschern sichergestellt, die innerhalb kürzester Zeit abrufbar sind.

Ergeben sich tatsächliche Anhaltspunkte, dass bei einer oder einem Prostituierten weiterführender Be-
ratungsbedarf hinsichtlich der gesundheitlichen oder sozialen Situation besteht, wird auf die Angebote
entsprechender Beratungsstellen hingewiesen und nach Möglichkeit ein Kontakt vermittelt.

Sollten Anhaltspunkte bestehen, dass Personen durch Ausnutzen einer Zwangslage oder weiterer
Gründe zur Aufnahme oder Fortführung der Prostitution gebracht werden, werden entsprechende Maß-
nahmen eingeleitet, die zur Auflösung dieser Lage beitragen sollen.

Liegen keine solchen Anhaltspunkte vor und sind die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, kann die
antragstellende Person eine Anmeldebescheinigung erhalten, die abhängig vom Alter für ein oder zwei
Jahre ausgestellt wird. Auf Wunsch wird zusätzlich eine pseudonymisierte Anmeldebescheinigung (Ali-
asbescheinigung) ausgestellt.

Die für die Informations- und Beratungsgespräche sowie für die Anmeldung anfallenden Verwaltungs-
gebühren richtet sich nach dem besonderen Gebührenverzeichnis für die zuständige Behörde zur Durch-
führung von Aufgaben nach dem saarländischen Ausführungsgesetz.

Die gesundheitliche Beratung ist kostenlos, für die Anmeldung inkl. Beratung wird eine Gebühr von
insgesamt 30 Euro erhoben zuzüglich 5 Euro für die Ausstellung einer Alias-Bescheinigung, falls diese
gewünscht wird.

                                                                                       Seite 17 von 83
2.6.2 Gewerbliches Erlaubnisverfahren
Durch die Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes ist der Betrieb einer Prostitutionsstätte generell
erlaubnispflichtig, egal ob es sich um ein Bordell, eine Terminwohnung oder ein Prostitutionsfahrzeug
handelt. Die Erteilung der Erlaubnis ist sowohl an die Zuverlässigkeit des Betreibers gekoppelt als auch
an die Erfüllung bestimmter Mindestanforderungen, die dazu dienen, die Arbeitsbedingungen und Ge-
sundheitsschutz der Prostituierten zu verbessern und ihr Selbstbestimmungsrecht zu stärken. Außer-
dem sollen sie helfen, Kriminalität wie Menschenhandel, Gewalt gegen Prostituierte, Ausbeutung und
Zuhälterei wirksam bekämpfen zu können.

Ein wichtiges Kernelement der Mindestanforderungen ist u. a. die Installation eines Alarmsystems, um
sicherzustellen, dass die Prostituierten in Notsituationen umgehend Hilfe erhalten können. Weiterhin
sind z. B. Pausenräume, sanitäre Anlagen in ausreichender Anzahl und abschließbare Schränke zur
Verfügung zu stellen und die Trennung zwischen Schlaf- und Arbeitsraum ist zu gewährleisten, um nur
einige der zu erfüllenden Anforderungen zu nennen.

Der Betreiber muss die Abläufe innerhalb der Prostitutionsstätte detailliert im Rahmen des Betriebs-
konzepts darlegen, welches wesentlicher Bestandteil der Erlaubnis ist. Bei Bedarf kann die zuständige
Behörde Nebenbestimmungen zur Erlaubnis erlassen, die zur Durchsetzung des Schutzzweckes des
Gesetzes erforderlich und angemessen sind.

Erlaubnis- und Anzeigepflichten nach anderen Vorschriften, insbesondere nach den Vorschriften des
Gaststätten-, Gewerbe-, Bau-, Wasser- oder Immissionsschutzrechts, behalten ihre Gültigkeit, unabhän-
gig vom Erlaubnisverfahren nach dem ProstSchG.

Die Überwachung der Vorschriften des Prostitutionsgewerbes obliegt neben der Polizei ebenfalls dem
Regionalverband Saarbrücken. Hier erfolgen regelmäßige Kontrollen; Verstöße gegen das ProstSchG wer-
den entsprechend geahndet.

Die Erteilung einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig, die Höhe der Gebühren richtet sich nach der gelten-
den Gebührenordnung und der Höhe des Aufwandes.

Im Jahr 2020 gab es im Saarland insgesamt rund 60 angemeldete Prostitutionsstätten.

3.      Amtsärztlicher Dienst

Ab Februar 2020 waren die meisten Mitarbeiter/-innen des Amtsärztlichen Dienstes zunehmend auch
in der Pandemiebearbeitung eingesetzt. Die damit verbundene Mehrbelastung und die gleichzeitige
Umsetzung der SARS-CoV Arbeitsschutzregeln sowie ein vorübergehender Lockdown führte zu einer
erheblichen Reduzierung der Zahl der Kundenkontakte. Viele Gutachtenaufträge mussten abgesagt bzw.
verschoben werden - einige Angebote des Gesundheitsamtes wurden von den Bürgerinnen und Bürgern
vorübergehend nicht nachgefragt z. B. reisemedizinische Beratungen und Impfungen.

Am Beispiel der durchgeführten Gelbfieberimpfungen wird dies deutlich:

Nach 282 Gelbfieberimpfungen 2019 wurden 2020 nur 59 Gelbfieberimpfungen nachgefragt davon 55
im 1. Quartal. Ebenso meldeten sich wesentlich weniger Studentinnen und Studenten zu Begutachtun-
gen krankheitsbedingter Prüfungsbefreiungen.

                                                                                        Seite 18 von 83
Allerdings konnte ein erheblicher Teil der Gutachtenaufträge ohne direkten Kundenkontakt nach tele-
fonischer Rücksprache oder nach Aktenlage und Vorlage ärztlicher Atteste bearbeitet werden - z. B.
Anträge auf Sanatoriumsbehandlung, Notwendigkeit von Haushaltshilfen, Leistungen nach Asylbewer-
berleistungsgesetz.

Untersuchungen zur Dienstfähigkeit von Beamten, Dienstunfallfolgen, Untersuchungsaufträge der Ge-
richte und Einstellungsuntersuchungen wurden nach dem Lockdown mit größerem Zeitfenster und ver-
längerter Bearbeitungszeit wieder angeboten. Genaue Angaben zu den Zahlen der bearbeiteten Gutach-
tenaufträge können nach der Umstellung auf die Software R 23 nicht mehr gemacht werden. Anhand
der Zahlen unseres Labors mit annähernd unverändertem Untersuchungsaufkommen kann man aber
feststellen, dass die Zahl der Einstellungsuntersuchungen gleichbleibend ist bzw. der Rückstau nach
dem ersten Lockdown vollständig aufgearbeitet wurde.

Bei den Labordaten ist lediglich festzustellen, dass die Zahlen der HIV-Testungen und Untersuchungen
auf Geschlechtskrankheiten durch das Aussetzen der Gynäkologischen Abstrichuntersuchungen und
Reduzierung der Kundenkontakte in der Aids-Beratung und Gynäkologischen Sprechstunde deutlich
rückläufig waren im Vergleich der Jahre 2020 und 2019 mit z. B. 326 zu 522 Syphilisuntersuchungen
oder 536 zu 986 HIV-Tests.

                                    Gelbfieber-Impfungen

  2020                   59

                                                                             2019
                                                                             2020

  2019                                                              282

         0       50           100        150        200    250       300

Durch die vorübergehende Reduzierung der Gutachtenaufträge konnten neue Aufgaben in der Pande-
miebekämpfung übernommen werden, z. B. Corona-Abstrichuntersuchungen, Beantwortung telefoni-
scher und schriftlicher Anfragen an das Gesundheitsamt, Ausbruchsmanagement, Ruf- und Wochen-
enddienste, Beratungen von Bürgern, Mitarbeitern, Arbeitgebern, medizinischen Einrichtungen und den
Verwaltungen.
Bei den Betriebsärztlichen Untersuchungen sind die Zahlen für 2019 und 2020 annähernd gleichgeblie-
ben: 154 Untersuchungen in 2019 und 140 Untersuchungen in 2020.

                                                                                    Seite 19 von 83
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