Jahresgesundheitsbericht 2020 - Fachdienst 53 Gesundheitsamt - Regionalverband Saarbrücken
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
VORWORT Jahresgesundheits- bericht 2020 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, der Gesundheitsbericht 2020 gibt einen umfassenden Überblick über die vielfälti- gen Tätigkeiten unseres Gesundheitsamtes. Wenn auch das Jahr überaus stark geprägt war von den Auswirkungen und Herausforderungen der Coronapandemie, die bis heute anhalten und auf die weiterführend im Detail eingegangen wird, wurden die weiteren großen Themen nicht aus den Augen verloren: Kernpunkte unserer Bemühungen im Öffentlichen Gesundheitsdienst sind neben dem Gesundheits- und Infektionsschutz die gesundheitliche und soziale Unterstüt- zung von Menschen, die aufgrund ihrer Erkrankungen in Not geraten sind. Nicht zuletzt verfolgt das Gesundheitsamt viele Projekte und Initiativen zum Aufbau gesundheitsfördernder Strukturen und Präventionsangebote vor Ort. Aufgrund des demographischen Wandels sind diese von immer größerer Bedeutung. Zudem ist eine unserer wichtigsten Aufgaben die schulärztliche Betreuung der Kinder im Regionalverband. Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst führt die Untersuchungen der Einschulungskinder sowohl in den Schulen als auch in den Standorten des Gesundheitsamtes durch. Zusätzlich werden intensive Beratungen von Eltern, Schulen und Kindertageseinrichtungen angeboten sowie der Infektions- schutz im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin sichergestellt. Die Abteilung Sozialpsychiatrischer Dienst und Seniorenberatung ist wichtiger Ansprechpartner für Menschen, die unter psychischen Erkrankungen leiden, Sucht- probleme haben oder aus akuten Krisensituationen keinen Ausweg finden. Für die Betroffenen und deren Angehörige stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Abteilung jederzeit offen und unbürokratisch als Ansprechpartner zur Ver- fügung. Ebenso steht die Seniorenberatung als verlässlicher Partner hinsichtlich der Herausforderungen des demographischen Wandels mit Rat und Tat zur Seite. Weitere Informationen, auch zu aktuellen Gesundheitsthemen, erhalten Sie online unter www.regionalverband.de/gesundheit. Ihr Peter Gillo Regionalverbandsdirektor
JAHRESGESUNDHEITSBERICHT 2020 Impressum HERAUSGEBER Regionalverband Saarbrücken Der Regionalverbandsdirektor Schlossplatz 1-15 66119 Saarbrücken www.regionalverband.de Verantwortlich im Sinne der Redaktion: Gesundheitsamt Regionalverband Saarbrücken Saarbrücken, 2022
Inhalt 1. Einleitung ............................................................................................................................. 5 1.1 Gesundheitsschutz ............................................................................................................... 6 2. Verwaltung ........................................................................................................................... 6 2.1 Aufgaben .............................................................................................................................. 6 2.2 Organisationsplan ................................................................................................................. 9 2.3 Personal ............................................................................................................................. 10 2.3.1 Altersstruktur ..................................................................................................................... 10 2.4 Heilpraktiker, Berufe des Gesundheitswesens und Ambulante Pflegedienste ....................... 11 2.4.1 Heilpraktiker, Berufe des Gesundheitswesens ..................................................................... 11 2.4.2 Ambulante Pflegedienste .................................................................................................... 11 2.5 Projektförderungen und niedrigschwellige Angebote beim Fachdienst 53 / Prävention und Teilhabe von und für Seniorinnen und Senioren........................................................... 11 2.5.1 Projektförderungen und niedrigschwellige Angebote beim Fachdienst 53 ............................ 11 2.5.2 Prävention und gesellschaftliche Teilhabe von und für Seniorinnen und Senioren ............... 14 2.6 Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) ................................................... 17 2.6.1 Anmeldeverfahren der Prostitutionsstätigkeit...................................................................... 17 2.6.2 Gewerbliches Erlaubnisverfahren ........................................................................................ 18 3. Amtsärztlicher Dienst.......................................................................................................... 18 4. Gesundheitsberatung und Prävention ................................................................................. 20 4.1 Sozialpsychiatrischer Dienst und Seniorenberatung............................................................. 21 4.1.1 Weitere Aufgaben und Schwerpunkte des FD 53.3 ............................................................... 23 4.2 Schwangerschaftskonfliktberatung ...................................................................................... 24 4.3 Suchtberatung und Suchtprävention ................................................................................... 25 4.3.1 Suchtberatung .................................................................................................................... 25 4.3.2 Suchtprävention ................................................................................................................. 27 4.4 Beratungsstelle für Aids und sexuelle Gesundheit ............................................................... 29 4.4.1 Einleitung ........................................................................................................................... 29 4.4.2 Aufgabengebiete ................................................................................................................. 29 4.4.3 Erläuterung zu den Aufgabengebieten ................................................................................ 30 4.4.3.1 Beratung und Test zu sexuell übertragbaren Infektionen ..................................................... 30 4.4.3.2 Zielgruppenspezifische Prävention und Beratung ................................................................ 32 4.4.3.2.1 STI-Prävention für Jugendliche ............................................................................................ 32 4.4.3.2.2 Aufsuchende Hepatitis-/STI-Beratung und Testung im Drogenhilfezentrum Saarbrücken (DHZ) .............................................................................................................. 33 4.4.3.2.3 Prostitution ........................................................................................................................ 35 4.4.3.2.4 Koopera .................................. 36 4.4.3.3 Öffentlichkeitsarbeit ........................................................................................................... 37 4.4.3.4 Mitarbeit in Arbeitskreisen.................................................................................................. 37 Seite 2 von 83
4.5 Gesundheitliche Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz ......................................... 37 4.5.1 Aufgaben/Tätigkeiten der gesundheitlichen Beratung .......................................................... 38 4.6 Ehrenamtsbörse ................................................................................................................. 40 5. Gesundheitsschutz ............................................................................................................. 41 5.1 Der erste Aufgabenschwerpunkt ......................................................................................... 42 5.1.1 ............................................................................................ 42 5.2 Hygienekontrollen, fachliche Stellungnahmen und Beratungen in öffentlichen Einrichtungen ..................................................................................................................... 42 5.3 Überwachung und Qualitätssicherung von Trink- und Badebeckenwasser............................ 43 5.4 Beratungen, Schulungen und Belehrungen .......................................................................... 43 5.5 Laborleistungen .................................................................................................................. 43 5.6 Bestattungs- und Leichenwesen.......................................................................................... 44 6. Jugendärztlicher und Jugendzahnärztlicher Dienst ............................................................... 45 6.1 Jugendärztlicher Dienst ....................................................................................................... 45 6.1.1 Beschreibung der Aufgabenbereiche und Arbeitsschritte ..................................................... 45 6.1.1.1 ..................................................................... 46 6.1.2 Daten für Untersuchungen in der Zeit vom 01.01. - 31.12.2020 ............................................ 48 6.1.2.1 Untersuchungen von Einschulkindern (ESU 2020/21 und ESU 2021/22) .............................. 48 6.1.2.2 Untersuchungen älterer Schulkinder ................................................................................... 48 6.1.2.3 Organisation, Dokumentation, Beratungen, Netzwerkarbeit ................................................. 49 6.1.2.4 Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ......................................................... 50 6.1.2.4.1 Meldungen nach § 34 IfSG von Gemeinschaftseinrichtungen in der Zeit vom 01.01. 31.12.2020 .......................................................................................................................... 50 6.1.2.4.2 Meldungen nach IfSG (Infektionsschutzgesetz) ................................................................... 51 6.1.2.5 Corona Ermittlung ............................................................................................................ 51 6.1.3 ............................... 52 6.1.3.1 Einleitung ........................................................................................................................... 52 6.1.3.2 Arbeitsbereiche................................................................................................................... 52 6.1.3.2.1 Meldungen überversäumte Vorsorgeuntersuchungen .......................................................... 52 6.1.3.2.2 Durchführung von subsidiären Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen im Gesundheitsamt ............................................................................................................ 53 6.1.3.2.3 Aufsuchende Betreuung von belasteten Familien mit Kleinkindern durch Sozialmedizinische Assistentinnen (SMA) und Ärzte des JÄD ............................................... 54 6.1.3.2.4 Elternberatung in den Stadtteilen ....................................................................................... 56 6.1.3.2.5 Koordinierung, Dokumentation und Fortbildung .................................................................. 57 6.1.3.3 ............................ 58 6.1.3.4 .................................................. 59 6.1.3.5 Résumée und Ausblick ....................................................................................................... 59 6.2 Jugendzahnärztlicher Dienst ............................................................................................... 59 7. Betreuungsbehörde ............................................................................................................ 61 Seite 3 von 83
7.1 Einleitung ........................................................................................................................... 61 7.2 Aufgaben der Betreuungsbehörde ....................................................................................... 61 7.2.1 Information und Beratung über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen, insbesondere über eine Vorsorgevollmacht und über andere Hilfen, bei denen kein Betreuer/-in bestellt wird (§ 4 BtBG) ................................................................................... 61 7.2.2 Gewinnung geeigneter Betreuer/-innen sowie Einführung und Fortbildung von Betreuer/-innen und Bevollmächtigten (§ 5 Betreuungsbehördengesetz Beratung und Unterstützung von Betreuern/-innen und Bevollmächtigten auf deren Wunsch hin (§ 4 BtBG) ........................................................................................................................... 63 7.2.3 Unterstützung des Betreuungsgerichtes, insbesondere bei der Feststellung des Sachverhaltes, den das Gericht für aufklärungsbedürftig hält, durch die Erstellung eines Berichtes (§ 8 BtBG) ............................................................................................................ 65 7.2.4 Mitwirkung bei Zwangsmaßnahmen (§§ 326, 283, 278 BtBG) ............................................... 67 7.2.5 Förderung der Aufklärung und Beratung über Vollmachten und Betreuungsverfügungen sowie Unterschriftsbeglaubigungen (§ 6 BtBG) .................................................................... 67 7.2.6 Förderung der Betreuungsvereine (§ 6 Betreuungsbehördengesetz) .................................... 68 7.3 Statistischer Bericht ............................................................................................................ 68 7.3.1 Akteneingänge gemäß § 8 BtBG i. V. m. § 279 FamFG .......................................................... 68 7.3.2 Verteilung nach Geschlecht ................................................................................................. 71 7.3.3 Altersstruktur der Betroffenen ............................................................................................ 72 7.3.4 Krankheitsbilder ................................................................................................................. 73 7.3.5 Vorführung zur gerichtlichen Anhörung, Vorführung zur ärztlichen Begutachtung ............... 74 7.3.6 Betreuerunterstützung in Unterbringungsmaßnahmen gemäß § 326 FamFG ........................ 74 7.3.7 Beglaubigungen von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen § 6 BtBG Gesetz über die Wahrnehmung behördlicher Aufgaben bei der Betreuung Volljähriger (Betreuungsbehördengesetz BtBG) ...................................................................................... 74 7.4 Mitteilungspflicht § 10 VBVG (Mitteilung an die Betreuungsbehörde)................................... 75 7.5 Informations- und Öffentlichkeitsarbeit ............................................................................... 76 7.6 Planung und Durchführung von Betreuungsarbeitsgemeinschaften ..................................... 76 7.7 Förderung von Betreuungsvereinen .................................................................................... 77 7.8 Erfassen von Beschlüssen gemäß § 288 Abs. 2 FamFG......................................................... 78 8. ......................... 78 8.1 ....... 78 8.2 Präventionskampagnen ...................................................................................................... 79 8.2.1 der Regionalverband Saarbrücken ..................................... 79 8.2.2 ......................................................... 80 8.2.3 Postkartenaktion: Idee zur Förderung der sozialen Teilhabe bei Seniorinnen und Senioren . 80 8.2.4 ............................................................................................... 80 8.3 .................................................... 81 8.4 ...... 82 Seite 4 von 83
1. Einleitung Das Gesundheitsamt im Regionalverband Saarbrücken wurde ab Februar 2020 vor eine historische und bis heute anhaltende Herausforderung gestellt die Bekämpfung der Coronapandemie. Binnen kürzes- ter Zeit entwickelte sich eine Dynamik in den Infektionen. Bereits kurze Zeit nach den ersten Fällen in Deutschland und dem Regionalverband musste die Gesellschaft sich mit Konsequenzen auseinander- setzen, die bisher kaum vorstellbar waren, wie z. B. Schulschließungen, Lockdown und Kurzarbeit. Das Gesundheitsamt profitierte in der Anfangsphase von den Pandemieplänen, die in den vorherge- henden Jahren aktualisiert wurden. Allerdings waren diese nur sehr bedingt auf das Coronavirus an- wendbar, da sich die Dynamik von der der Influenza und anderen Erkrankungen, wie hämorrhagische Fieber, auf die die Alarmpläne ausgerichtet waren, unterschied. Nichts desto trotz konnten Strukturen und Personalplanungen in kurzer Zeit sichergestellt werden. Das Stammpersonal des Amtes war hier- binnen kürzester Zeit zahlenmäßig überfordert, so dass mittels Verschiebung aus anderen Fachdiensten des Regionalverbandes und Einstellung externer Hilfskräfte reagiert werden musste. Ab April 2020 un- terstützte auch ein Kontingent der Bundeswehr. Seither bewegt sich das Gesundheitsamt in der Wel- lenbewegung. Konnten bei geringen Fallzahlen alle Grundtätigkeiten ebenso ausgefüllt werden, so mussten in den Hochphasen Prioritäten gesetzt und die medizinischen Abteilungen von den Regelauf- gaben bis auf die Notfallversorgung zugunsten der Coronabekämpfung entbunden werden. Mit jeder Welle wurde die Personalakquise schwieriger, so dass es essentiell war, einen festen Kern an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu sichern, der als Taktgeber den laufenden Betrieb sichert. Dies konnte über das ganze Jahr sichergestellt werden. In Spitzenzeiten waren bis zu 160 Mitarbeitende im Coronaeinsatz. Diese Zahl stellte allerdings die Spitze dessen dar, was noch durch die Fach- und Füh- rungskräfte überblickt und gesteuert werden konnte. Der spätere Grundstock von 140 Mitarbeitenden zeigte sich dabei effizienter. Die größte Herausforderung war die kurzfristige Einstellung auf die immer wieder wechselnden Ein- schätzungen und Empfehlungen des RKI, sowie die Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen. Zwischenzeitlich konnten einige Abteilungen in den normalen Betrieb zurückkehren, wie z. B. der Sozi- alpsychiatrische Dienst und die Betreuungsbehörde. In diesen Bereichen treten seither die weitreichen- den sozialen und psychischen Folgen und die massiven negativen Einflüsse in der Kindergesundheit in Erscheinung, denen begegnet werden muss. Auf einige Schlaglichter aus den Abteilungen soll im Folgenden eingegangen werden. Hierbei sollen jedoch nicht ausschließlich die Themen des Infektionsschutzes im Vordergrund stehen, die hinreichend in der Presse, u. a. im Zusammenhang mit dem ÖGD-Pakt diskutiert wurden, sondern die ganze Band- breite an Leistungen, die das Gesundheitsamt trotz aller Widrigkeiten auch 2020 anbot. Nicht zuletzt soll auch die Arbeit des Prostituiertenschutzes während der Pandemie beleuchtet werden, da die Sexar- beiterinnen und Sexarbeiter eine sehr schwierige Zeit sozialer und finanzieller Unsicherheit durchleben mussten. Wichtig war daher, jederzeit eine Anlaufstelle zu bieten. Mit Einführung der Corona-Schutzimpfung Ende 2020 wurde eines der wichtigsten Instrumente der Pandemiebekämpfung eingeführt. Wenngleich sich im Verlauf leider herausstellte, dass die Riegelung von Infektionen nicht sicher durch die Impfung erfolgen kann und Ansteckungen bzw. Weitergabe von Viren auch bei Geimpften möglich sind, so konnte doch bisher eines vermieden werden: der Zusam- menbruch des Gesundheitssystems und Triagesituationen in deutschen Krankenhäusern. Insofern hat der ÖGD seinen gesetzten Auftrag jederzeit erfüllt, was ihm aber viel Kraft und Opferbereitschaft der Mitarbeitenden abverlangte. Seite 5 von 83
1.1 Gesundheitsschutz Aufgrund der Coronapandemie mussten die originären Aufgaben des Gesundheitsschutzes auf Schwer- punkte konzentriert werden. Zu Oberst standen hier die Hygieneüberwachung der Krankenhäuser, des Trinkwasserschutzes und der Überwachung der Schwimmbäder. Beratungs- und Begehungstermine konnten zumindest zeitweise wieder ausgeweitet werden. Um die Abteilung für die Zukunft zu wappnen wurden nicht weniger als 5 Auszubildende durch den Regionalverband eingestellt, die alle Teams des Gesundheitsschutzes verstärken werden! Dies muss besonders hervorgehoben werden, auch da hierüber qualifizierte Fachkräfte aus der Coronabekämpfung und dem Impfzentrum übernommen werden konnten. Die Fallbearbeitung in der Coronapandemie soll nicht näher beleuchtet werden, wurde dieses doch schon überaus häufig thematisiert. Wie bereits angesprochen bedeutet es bis heute einen großen Per- sonalbestand, den zu leiten und auszubilden es vieler erfahrener Kräfte aus dem Gesundheitsschutz und den ärztlichen Diensten bedarf. Der Coronaeinsatz soll nur in ein paar wenigen Zahlen illustriert werden: Vom 01.01.2020 - 31.12.2020 wurden 7.737 Indexfälle bearbeitet. Bei diesen Fällen wurden 30.845 Kon- taktpersonen nachverfolgt. Hinzu kamen die komplexen Beratungen und Organisationen in den Aus- bruchsgeschehen, insbesondere in Pflege- und Bildungseinrichtungen. Die Dimension der Pandemie und der Gegenmaßnahmen alleine im Regionalverband sind hiermit si- cherlich anschaulich dargestellt. 2. Verwaltung 2.1 Aufgaben Die Verwaltung des Gesundheitsamtes bildet eine Schnittstelle für alle Abteilungen des Fachdienstes. Alle fachabteilungsübergreifende Prozesse und Verwaltungstätigkeiten werden dort gebündelt und für den gesamten Fachdienst erledigt. Kernaufgaben der Verwaltung sind Personal und Finanzen sowie die Organisation des Dienstbetriebes im Hinblick auf das Zusammenwirken der einzelnen Abteilungen. Dies geht von Auskünften für die Bürgerinnen und Bürger Termine für Gesundheitszeugnisse zentrale Beratung, über Zuständigkeiten, bis Beschaffung Seite 6 von 83
Enthält allerdings auch vieles Administratives und Elementares an Tätigkeiten zentraler Reservierungsservice für Räume, Technik und Fuhrpark Urlaubsplanung Hausverwaltung für das Gebäude Stengelstraße 10 und 12 Controlling Erstellung des Gesundheitsberichtes Datenschutz, EDV und Dokumentation Projektförderung Betreuung des Pflegestützpunktes, personell und finanziell Ausstellung der Ehrenamtskarte Durchführung des Anmelde- und Erlaubnisverfahrens nach dem Prostituiertenschutzgesetz Im Rahmen des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens wird der jährliche Haushalt für insgesamt 10 Produkte erstellt. Das Tagesgeschäft erstreckt sich von der Bearbeitung der Post-, Fax- und E-Mail-Eingänge bis zur Ge- bührenberechnung. Ferner sichert die vorhandene Zahlstelle durch den direkten Gebühreneinzug die Erhebung der Verwal- tungsgebühren. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass durch sofortigen Gebühreneinzug über die hiesige Zahlstelle eine Sicherstellung der vielen kleineren Zahlungsvorgänge besser gewährleistet ist, als über Rechnungsstel- lung (insbesondere bei hoher Anzahl von privaten Zahlungen). Ebenfalls in der Verwaltung angesiedelt ist die Organisation (Terminierung, Ausstellung der Teilnahme- Bescheinigung etc.) der von der Abteilung Gesundheitsschutz durchgeführten Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) (siehe auch Abt. Gesundheitsschutz, Punkt 54.4: Beratungen, Schulungen, Belehrungen etc.). Des Weiteren ist neben den allgemeinen klassischen Verwaltungsaufgaben in den letzten Jahren die Bedeutung des Gesundheitsamtes als Fachverwaltung in den Vordergrund getreten. Einerseits sind das Aufgaben die aus dem Gesundheitsdienstgesetz (ÖGDG) des Saarlandes heraus re- sultieren, wie z. B. die Überwachung der Heil- und Hilfsberufe im Gesundheitswesen, anderseits ist es die Heilpraktiker-Überprüfung. Speziell diese sind aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwei- mal jährlich, mit jeweils einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil, durch das Gesund- heitsamt des Regionalverbandes Saarbrücken für das ganze Saarland durchzuführen. Neben den noch weiteren fachspezifischen Aufgaben wie allgemeines Leichenwesen Schnittstelle zum Krebsregister Kontrollaufgaben zu ambulanten Pflegediensten die aus entsprechenden einzelnen Gesetzen des Saarlandes als Aufgaben des Gesundheitsamtes defi- niert sind, kamen vor einigen Jahren durch Aufgabenverlagerung von Seiten des Fachdienstes 50 (Be- ratung und Pflege) immer mehr Aufgaben auf die Gesundheitsverwaltung zu. Ein großer Teil stellt derzeit die Projektförderung für unterschiedliche Bereiche von der Suchtberatung bis zu Aldona, Förderung der Betreuungsvereine sowie die Betreuung von Pflegestützpunkten (Ge- schäftsführung z. Z. bei den Krankenkassen; personalwirtschaftliche, haushaltswirtschaftliche und ko- operationsvertragliche Abwicklung obliegt dem Gesundheitsamt) dar. Im Rahmen der Projektförderung werden im laufenden Haushaltsjahr 2020 ca. 1.652.000 € als Förder- mittel zur Verfügung gestellt. Darin inbegriffen ist die Abwicklung der Fördermittel für Maßnahmen der gesellschaftlichen Teilhabe von Seniorinnen und Senioren über die Verwaltung. Dies beinhaltet selbst- verständlich auch die Prüfung der Verwendungsnachweise. Seite 7 von 83
Ferner sind im Rahmen des SGB XI die Anerkennungen und Förderungen der Angebote zur Unterstützung im Alltag (früher: Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote) seit 2014 beim Gesundheits- amt angesiedelt. Hier stehen Haushaltsmittel in Höhe von 140.000 € zur Verfügung; die Antrags- und Verwendungsnachweisprüfung muss ebenfalls durchgeführt werden. Ende 2017 wurde der Verwaltung die Durchführung der Aufgaben nach dem Prostituiertenschutzgesetz übertragen. Dies beinhaltet eine Information der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter im Rahmen eines Informations- und Beratungsgespräches, die Durchführung des Anmeldeverfahrens als auch die Erlaub- niserteilung von Prostitutionsgewerben nach dem Prostituiertenschutzgesetz. Seite 8 von 83
2.2 Organisationsplan Organisationsplan Dezernatsleitung Spoo-Ludwig Petra Dezernat 3 Fachdienstleiter und Amtsarzt Birk Alexander, Arzt Fachdienst 53 -Gesundheitsamt Stellvertreterin Dr. Grieger Christiane Stand: 31.12 2020 Abteilung 53.1 Abteilung 53.2 Abteilung 53.3 Abteilung 53.4 Abteilung 53.5 Abteilung 53.6 Stabstelle Verwaltung Amtsärztlicher Dienst Gesundheitsberatung Gesundheitsschutz Jugendärztlicher Dienst Betreuungsbehörde Koordinierungsstelle: und Prävention Demografischer Wandel Leitung: Leitung: Leitung: Leitung: Leitung: und Gesundheitsförderung Hans Jürgen Kiefer Dr. Christiane Grieger Leitung: Alexander Birk Dr. Ulrike Schiedermaier Ursula Holz RV-Beschäftigter Betriebsärztin, Heidi Dreckmann Medizinalrat Kinder- und Jugendärztin Dipl.-Sozialpädagogin Sachbearbeitung: Ärztin für öffentl. Ge- Dipl. Sozialarbeiterin Vertretung: Vertretung: sundheitswesen Vertretung: Dr. Annerose Quinten Vertretung Martina Stapelfeldt-Fogel Tobias Job Vertretung: Alexander Birk Kinder- und Jugendärztin Johannes Schneider Dipl.-Soziologin RV-Amtmann Vertretung: Margit Meiser Medizinalrat Dipl.-Sozialarbeiter Lisa Wagner Alexander Birk Sozialamtfrau Abteilung 53.5.1 Sozialarbeiterin/-pädagogin, Medizinalrat Teamkoordinator Jugendzahnärztlicher Dienst Gesundheitsmanagerin (M.A.) Michael Ruppenthal, Leitung: Hygieneinspekteur Dr. Annette Szliska Zahnärztin Untersuchung von Kindern/Jugendlichen Betreuungsgerichtshilfe Demografischer Wandel Grundsatzangelegenheiten Gesundheitsplanung Gemeindenahe Hygiene - in Kindertageseinrichtungen Entwicklung von Demogra- Datenschutz, Controlling, Suchtprävention Seuchenhygiene - in Förder- und weiterführenden Schulen Gewinnung, Beratung und fiestrategien im RV: Gesundheitsbericht- Amtsärztliche Krankenhaushygiene - von Kindern mit Migrationshintergrund Unterstützung von Be- Bestandsermittlung, erstattung Gutachten und Sozialpsychiatrischer Umwelthygiene Beratung von Eltern/Gemeinschaftsein- treuern Festlegung von Handlungs- Organisation der Beleh- Zeugnisse Dienst und Senioren- Ortshygiene richtungen bei chron. Erkrankungen und feldern, Maßnahmen- rungen nach § 43 IfSG beratung Trinkwasser sonderpädagog. Förderbedarf Förderung der empfehlungen an die Kom- Haushalts-, Kassen- und Heilpraktiker- Badewasser Gutachten für Schulen u. a. Behörden Betreuungsvereine munen, Datenrecherche auf Rechnungswesen, Kosten- überprüfung Suchtberatung und Einrichtungen des Ge- Inklusionsberatung Bundes-, Landes- und und Leistungsrechnung Suchtprävention sundheitswesens Infektionsschutz Information und Beratung Landkreisebene, EDV Dokumentation Reisemedizin Lebensmittelhygiene „Frühe Hilfen“ (Fr. Dr. Thünenkötter) zur Vorsorgevollmacht Förderprogramme Berufe des Gesundheits- Gelbfieber-Impfstelle Beratungsstelle für Aids Bestattungswesen - Kinderärztl. Koordination zus. mit JA wesens Beratungsservice und sexuelle Gesund- Umweltmedizin - Intensivbetreuung von Familien mit Öffentliche Beglaubigung Gesundheitsförderung - Organisation und Durch- heit Toxikologie Kindern von 0-3 J. von Vorsorgevollmachten führung der Heilprakti- Katastrophenschutz - Medizin./psychosozialen und Betreuungsverfügun- Gremienarbeit ker-Überprüfung Schwangerschafts- Tuberkulose-Beratungs- Risikokonstellationen gen Projektförderung konfliktberatung stelle, Überwachung, - Elternberatungen u. Untersuchungen in Betreuung der Vereine Prostituiertenschutz Beratung, Diagnostik Gemeinwesenprojekten und Projekte in Absprache Pflegestützpunkt Ehrenamtsbörse Belehrungen nach Netzwerkarbeit mit Abt. 53.1 Hausverwaltung § 43 IfSG - Gremienarbeit, Koordination von JÄD und Ehrenamtskarte Prostituiertenschutz Labor „Frühe Hilfen“ Landkreis- u. Landesebene Öffentlichkeitsdarstellung/ Epidemiologie - Gesundheitsförderung -arbeit, Broschüren Seniorenhilfeplanung Pandemiebekämpfung - Gesundheitsberichterstattung Jugendzahnärztlicher Dienst Untersuchungen in Schulen Gruppenprophylaxe und Gutachten Patientenberatung, Gesundheitsförderung
2.3 Personal Das Gesundheitsamt des Regionalverbandes beschäftigt insgesamt 130 hauptamtlich tätige Mitarbei- ter/-innen. Der Anteil der männlichen Bediensteten ist mit 16,2 % wesentlich niedriger als der Anteil der weibli- chen mit 83,8 %. 2.3.1 Altersstruktur Aus der Tabelle Altersstruktur geht hervor, dass der Anteil der Bediensteten bis 50 Jahre bei 49,2 % und der ab 51 Jahre bei 50,2 % liegt. Alter Anzahl %ual 20 - 30 14 10,8 31 - 40 19 14,6 41 - 50 31 23,8 51 - 60 52 40,0 über 61 14 10,8 Jahre 130 100,0 Altersstruktur im FD 53 60 50 40 30 20 10 0 20 - 30 31 - 40 41 - 50 51 - 60 ÜBER 61 JAHRE
2.4 Heilpraktiker, Berufe des Gesundheitswesens und Ambulante Pflegedienste 2.4.1 Heilpraktiker, Berufe des Gesundheitswesens Aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen konnte im Frühjahr keine Heilpraktikerprüfung- durchgeführt werden. Im Herbst nahmen an der schriftlichen Prüfung 55 Prüflinge an der allgemeinem Heilpraktikerüberprü- fung und 23 an der Psychotherapieüberprüfung teil. Die mündliche Physiotherapieüberprüfung erfolgte mit vier Teilnehmer/-innen. 2.4.2 Ambulante Pflegedienste Im Jahr 2020 wurden insgesamt 55 Ambulante Pflegedienste, freiberuflich Tätige im kranken- und al- tenpflegerischen Bereich, Seniorenbetreuungen und Tagespflege gemeldet und bearbeitet. 2.5 Projektförderungen und niedrigschwellige Angebote beim Fach- dienst 53 / Prävention und Teilhabe von und für Seniorinnen und Senioren 2.5.1 Projektförderungen und niedrigschwellige Angebote beim Fach- dienst 53 Der Regionalverband Saarbrücken fördert seit einigen Jahren mehrere Projekte mit präventivem und beratendem Charakter sowie Angebote zur Unterstützung im Alltag gemäß §§ 45 b, c Elftes Sozialge- setzbuch (SGB XI). Seite 11 von 83
Beschlossene Kooperations- Träger Projekt Förderungen Laufzeit partner 2020 Beratungs- und Interven- Land, Stadt Sbr. Aids-Hilfe Saar e. V. tionsstelle für Stricher 15.500 € Antragsverfahren und RVS BISS jährlich Aldona e. V. Beratungsstelle Land, Stadt Sbr. Antragsverfahren (früher = Huren- 30.669 € für Prostituierte und RVS jährlich Selbsthilfe) Psychosoziale Beratungs- Antragsverfahren und Behandlungsstelle Land und RVS 39.750 € Caritasverband für jährlich Völklingen Saarbrücken und Umgebung e. V. Psychosoziale Beratungs- Land, Stadt Sbr. Antragsverfahren und Behandlungsstelle 20.452 € und RVS jährlich Saarbrücken Drogenhilfezentrum Land, Stadt Sbr. 360.330 € unbefristet Sbr.-Brauerstraße und RVS Drogenhilfe Psychosoziale Beratungs- Land, Stadt Sbr. 173.247 € unbefristet Saarbrücken gGmbH stelle Saarbrücken und RVS Psychosoziale Beratungs- Land, Stadt Vkl. 41.431 € unbefristet stelle Völklingen und RVS Notrufgruppe e. V. Beratungsstelle Land, Stadt Sbr. 25.599 € unbefristet Saarbrücken Frauennotruf Saarland und RVS Betreuungsverein Förderung des Betreu- Saarbrücken und Förderung auf Antrag ungsvereins Saarbrücken Saar e. V. im Diako- Land und RVS 35.320 € gem. den VV des und Saar e. V. im Diako- nischen Werk an der MfSGFF nischen Werk an der Saar Saar Förderung der Förderge- Fördergemeinschaft Förderung auf Antrag meinschaft Kath. Betreu- Kath. Betreuungsver- Land und RVS 42.826€ gem. den VV des ungsvereine im RV Sbr. eine im RVSbr. e. V. MfSGFF e. V. proMensch Betreu- Förderung des Förderung auf Antrag ungsverein Saarland proMensch Betreuungs- Land und RVS 22.650 € gem. den VV des e. V., Geschäftsstelle vereins Saarland e. V. MfSGFF Sbr. Landesarbeitsge- bis 2020 Bund, Stadt Sbr. meinschaft Pro Eh- Mehrgenerationenhaus II 5.000 € (neues Bundes-pro- und RVS renamt e. V. gramm ab 2021) Seite 12 von 83
bis 2020 Diakonisches Bund, Stadt Vkl. Mehrgenerationenhaus II 5.000 € (neues Bundes-pro- Werk an der Saar und RVS gramm ab 2021) bis 2020 Bund, Stadt Pütt- Stadt Püttlingen Mehrgenerationenhaus II 5.000 € (neues Bundes-pro- lingen und RVS gramm ab 2021) Saarländischer Fit und vital ein Leben RVS 5.113 € unbefristet Turnerbund e. V. lang Saarland Heilstätten Arbeitstrainingsplätze RVS 176.400 € bis 2020 GmbH (ATP) Angebote zur Unterstützung im Alltag Beschlossene Kooperations- Träger Projekt Förderungen Laufzeit partner 2020 Niedrigschwelliges Deutsches Rotes Betreuungsangebot Pflegekassen, Bun- Richtlinien- Kreuz e. V., Lan- Café Vergissmeinnicht desamt für soziale 7.875 € förderung desverband Saar- Niedrigschwelliges Sicherung auf Antrag land Betreuungsangebot Häusliche Pflege Niedrigschwelliges Pflegekassen, Bun- Richtlinien- Malteser Betreuungsangebot desamt für soziale 6.875 € förderung Hilfsdienst e. V. Café Malta Sicherung auf Antrag Lebenshilfe Saar- Niedrigschwelliges Pflegekassen, Bun- Richtlinien- brücken Dienste Betreuungsangebot desamt für soziale 5.750 € förderung gGmbH Café Lebenshilfe Sicherung auf Antrag Niedrigschwelliges Pflegekassen, Bun- Richtlinien- Demenz-Verein im Betreuungsangebot desamt für soziale 8.812,50 € förderung Köllertal e. V. Häusliche Betreuung Sicherung auf Antrag Modellvorhaben Weiter- Diakonisches Werk entwicklung und Ausbau an der Saar gGmbH einer sozialraumorientier- Pflegekassen, 59.495 € 01.09.2020 bis ten, integrativen Versor- Bundesamt für so- 31.08.2022 gungsstruktur für alte und ziale Sicherung pflegebedürftige Men- schen in Sbr.-Brebach Seite 13 von 83
2.5.2 Prävention und gesellschaftliche Teilhabe von und für Seniorin- nen und Senioren Der Regionalverband Saarbrücken fördert seit einigen Jahren auf vielfältige Weise Maßnahmen und Projekte im Bereich der Prävention und gesellschaftlichen Teilhabe von Seniorinnen und Senioren. Aufgrund den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen der gesellschaftlichen Teilhabe im Rahmen der Altenhilfe nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) werden die regionalverbandsangehörigen Städte und Gemeinden beauftragt, Veranstaltungen zur Förderung der Altenhilfe durchzuführen und dem Regionalverband in Rechnung zu stellen. Gleichzeitig sind die Seniorenbeiräte oder die Senioren- beauftragten der Städte und Gemeinden im Regionalverband Saarbrücken aufgrund entsprechender Richtlinien berechtigt, Anträge zur Förderung von Maßnahmen der Teilhabe für Senior/-innen zu stellen. Ferner werden Betriebskosten- und Investitionszuschüsse für Seniorenbegegnungsstätten und Zuwen- dungen zur Förderung des Ehrenamtes gewährt. Darüber hinaus werden in mehreren Stadtteilen der Landeshauptstadt Saarbrücken und weiteren regi- onalverbandsangehörigen Städte und Gemeinden Projekte der sog. quartiersbezogenen Alltagshilfen für Seniorinnen und Senioren gefördert. Ziel der Projekte ist es, dass ältere Menschen so lange wie möglich in ihren Häusern und Quartieren wohnen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Durch die geförderten Angebote soll nicht nur das Alltagsleben erleichtert, sondern auch der Vereinsamung und sozialen Isolation entgegengewirkt werden. In einigen Fällen wird ein Ort des Zusammentreffens analog einer Begegnungsstätte geschaffen, an dem die Seniorinnen und Senioren jederzeit die Mög- lichkeit einer Beratung und Hilfestellung in sämtlichen Lebenslagen erhalten können. Insgesamt wurden im Jahr 2020 für die Projekte der quartiersbezogenen Alltagshilfen für Seniorinnen und Senioren rund 450.000 Euro an Fördermitteln bereitgestellt. Von anfänglich sechs geförderten Se- niorenprojekten im Jahr 2016 wurde die Förderung mittlerweile auf insgesamt dreizehn Projekte im Jahr 2020 ausgebaut. Erstmals im Jahr 2020 wurden die Seniorenarbeit des Diakonischen Werkes an der Saar gGmbH in der Völklinger Innenstadt sowie die Seniorenarbeit des Caritasverbandes für Saarbrücken und Umgebung e. V. in Burbach gefördert. Weiter gefördert wurden zudem der Hol- und Bringdienst der Erwerbslosen-Selbsthilfe Püttlingen e. V., der Seniorenbesuchs- und Betreuungsdienst der Stadt Püttlingen und die Seniorenbegleitung der Neuen Arbeit Saar gGmbH in der Gemeinde Kleinblittersdorf. Außerdem wurden das Stadtcafé Josefine in Sbr.- St. Johann, die Wohnortnahe Begegnungsstätten für Menschen im Stadtteil Bruchwiese des Caritasver- bandes für Saarbrücken und Umgebung e. V. und der Neuen Arbeit Saar gGmbH im Stadtteil Eschberg gefördert. Neben den genannten Projekten förderte der Regionalverband Saarbrücken im Jahr 2020 weiterhin das AWO-Quartiersbüro in Völklingen-Wehrden und das AWO-Quartiersbüro Zu Hause in Molschd in Sbr.- Malstatt, das Projekt Arbeit mit Seniorinnen und Senioren auf dem Sbr.-Wackenberg der PÄDSAK e.V., die SeniorenArbeit Malstatt sowie die Seniorenarbeit in Alt-Saarbrücken durch die Paritätische Gesell- schaft für Gemeinwesenarbeit. Ergänzt werden diese dreizehn Projekte durch die Förderung von Mehr- generationenhäusern in Saarbrücken, Völklingen und Püttlingen sowie durch die beiden Lebensmittel- märkte mit Begegnungsecke für ältere Menschen der Neuen Arbeit Saar gGmbH in Friedrichsthal-Bild- stock und Sbr.-Irgenhöhe. Des Weiteren wurde im Jahr 2020 eine Stelle für die Seniorenhilfeplanung im Stellenplan neu eingestellt, die die Projekte vor Ort unterstützt, begleitet und Bedarfe eruieren soll, die der wachsenden Vielfalt von Interessen und Bedürfnissen im Alter Rechnung tragen und zugleich einen Beitrag zu einer be- darfsgerechten Weiterentwicklung der Angebotsstruktur von Maßnahmen zur Unterstützung eines ge- sunden und aktiven Älterwerdens sowie zur Förderung der Lebensqualität der älteren Menschen im Regionalverband Saarbrücken leistet. Für die Zukunft ist geplant, dass in weiteren Kommunen Projekte der quartiersbezogenen Alltagshilfen für Seniorinnen und Senioren individuell nach den Bedürfnissen und Strukturen jeder Kommune eingerichtet werden. Seite 14 von 83
Das Jahr 2020 war auch in diesem Arbeitsbereich sehr stark durch die Coronapandemie geprägt. Insbe- sondere die Auswirkungen der damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen und Eindämmungsmaß- nahmen haben deutlich gezeigt, wie sehr ältere Menschen und sozial benachteiligte Bevölkerungsgrup- pen im Regionalverband Saarbrücken von Vereinsamung, sozialer Isolation und Altersarmut bedroht sind und auf ein wohnortnahes Hilfe- und Unterstützungssystem nicht nur in Krisenzeiten angewie- sen sind. Die Projekte der quartiersbezogenen Alltagshilfen für Seniorinnen und Senioren haben sich hier trotz den Kontaktbeschränkungen während der Coronapandemie und den daraus resultierenden erschwerten Rahmenbedingungen als wertvolles und tragfähiges Hilfe- und Unterstützungssystem in den Städten und Stadtteilen bewährt. Insgesamt zeigte sich, dass die Projekte während der gesamten Pandemie durch viel Kreativität und Innovationsbereitschaft sich den ständig wechselnden Rahmenbe- dingungen und rechtlichen Verordnungen angepasst haben und durch ihre niedrigschwelligen und woh- nortnahen Hilfe- und Unterstützungsangebote einen wertvollen Beitrag zur Versorgung der älteren Men- schen und Hilfe gegen Einsamkeit leisteten. Eine besondere Herausforderung wird zukünftig darin bestehen, den Zugang zu isolierten Menschen wiederherzustellen, flexibel auf die notwendigen Bedarfe zu reagieren und die erforderlichen Hilfen anzupassen. In einem gewissen Sinne bietet die Pandemie in dieser Hinsicht sogar eine Chance, dass niedrigschwellige und präventive Angebote im Anschluss an die Pandemie besser angenommen und weiter ausgebaut werden. Beschlossene Kooperations- Träger Projekt Förderungen Laufzeit partner 2020 47 Altenbegegnungs- Gemäß Diverse Träger RVS 145.000 € stätten Richtlinien Städte und Gemein- Maßnahmen der Alten- Gemäß RVS 116.000 € den des RVS hilfe gem. § 71 SGB XII Richtlinien Seniorenbeiräte / Maßnahmen der ge- Richtlinien- Seniorenbeauftrag- sellschaftlichen Teil- RVS 116.000 € förderung auf ten/Städte und Ge- habe für Senioren/-in- Antrag meinden des RVS nen Paritätische Gesell- 2016 Weiter- Seniorenarbeit in schaft für Gemein- RVS 36.900 € führung ange- Alt-Saarbrücken wesenarbeit gGmbH dacht Caritasverband für 11/2020 Wei- Seniorenarbeit in Bur- Saarbrücken und RVS 4.991 € terführung an- bach Umgebung e. V. gedacht Caritasverband für 11/2019 Wei- Saarbrücken und Seniorenbegegnungs- RVS 30.799 € terführung an- Umgebung e. V. stätte Bruchwiese gedacht Seite 15 von 83
Alltagsunterstützung 2018 Weiter- NEUE ARBEIT SAAR für Senioren/-innen in RVS 34.350 € führung ange- gGmbH Kleinblittersdorf dacht 2019 Weiter- NEUE ARBEIT SAAR Seniorenbegegnungs- RVS 34.350 € führung ange- gGmbH stätte Eschberg dacht 2019 Weiter- Fraueninfo Josefine Stadtcafé Josefine RVS 37.290 € führung ange- e. V. dacht Seniorenbesuchs- und 2018 Weiter- Erwerbslosen Selbst- Betreuungsdienst in RVS 34.405 € führung ange- hilfe Püttlingen e. V. Püttlingen dacht 2018 Weiter- Stadt Püttlingen Hol-und Bringdienst RVS 4.000 € führung ange- dacht Paritätische Gesell- schaft für Gemein- 2016 Weiter- Senioren Arbeit wesenarbeit gGmbH RVS 38.146 € führung ange- Saarbrücken-Malstatt -Zukunftsarbeit dacht Molschd- Pädagogisch-Soziale Arbeit mit Senioren/-in- 2016 Weiter- Aktionsgemeinschaft nen auf dem Wacken- RVS 39.900 € führung ange- e. V. berg, Sbr. dacht 2018 Weiter- AWO Landesverband Quartiersbüro RVS 6.000 € führung ange- Saarland e. V. Völklingen-Wehrden dacht 2018 Weiter- AWO Landesverband Quartiersbüro Malstatt RVS 36.000 € führung ange- Saarland e. V. Zu Hause in Molschd dacht 05/2020 Wei- Diakonisches Werk Seniorenprojekt Völklin- RVS 26.666 terführung an- an der Saar gen-Innenstadt gedacht 2018 Weiter- NEUE ARBEIT SAAR Lebensmittelmarkt RVS, Jobcenter 40.000 € führung ange- gGmbH Bildstock dacht NEUE ARBEIT SAAR Lebensmittelmarkt RVS, Jobcenter 40.000 € 2018 2020 gGmbH Irgenhöhe Seite 16 von 83
2.6 Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) (Anmelde und Erlaubnisverfahren) Prostitution ist zum einen ein Wirtschaftszweig, in dem erhebliche Umsätze erzielt werden und der den Eigengesetzlichkeiten der Marktwirtschaft folgt, zum anderen ist sie ein Bereich, in dem Grundrechte wie die sexuelle Selbstbestimmung, persönliche Freiheit, Gesundheit sowie Persönlichkeitsrechte der Beteiligten in besonderer Weise gefährdet sind. Um diese Besonderheiten des Prostitutionsgewerbes wirksam, ausgewogen und praxisnah regulieren zu können, trat Mitte 2017 das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft. Am 24.10.217 wurde der Regionalverband Saarbrücken vom Landtag als zentrale Stelle für die Umset- zung der vom ProstSchG normierten Aufgaben benannt. Diese gliedern sich vor allem in die beiden großen Teilbereiche der Anmeldepflicht für Prostituierte und der Erlaubnispflicht zum Betrieb von Pros- titutionsstätten und deren Überwachung. 2.6.1 Anmeldeverfahren der Prostitutionsstätigkeit Die Ausübung der Prostitution ist nicht erlaubnispflichtig, muss jedoch vor Aufnahme der Tätigkeit persönlich bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Voraussetzung für eine Anmeldung ist eine vorab erfolgte gesundheitliche Beratung, die in regelmäßigen Abständen wiederholt werden muss. Hinsichtlich der gesundheitlichen Beratung wird auf den Bericht der Abteilung Gesundheitsberatung und Prävention verwiesen. Im Rahmen der Anmeldung findet dann ein verpflichtendes Informations-und Beratungsgespräch statt, bei dem die Prostituierten sowohl über die Inhalte des Prostituiertenschutzgesetzes selbst als auch über andere, für sie relevante Gesetze und Vorschriften wie zum Beispiel in Hinblick auf Steuerpflicht, Sperrgebietsverordnungen u. ä. informiert werden. Weiterhin erhalten sie Auskünfte zu Sozial- und Krankenversicherung, zu diversen Beratungsangeboten in schwierigen Lebensphasen und Hilfe und Er- reichbarkeit in Notsituationen. Um der Tatsache gerecht zu werden, dass ein großer Teil der Prostituierten aus dem Ausland kommt wurde vom Gesetzgeber festgelegt, dass die Informationen den Antrag stellenden Personen in einer Sprache zur Verfügung gestellt werden müssen, die diese verstehen. Dies wird derzeit durch den Einsatz von Videodolmetschern sichergestellt, die innerhalb kürzester Zeit abrufbar sind. Ergeben sich tatsächliche Anhaltspunkte, dass bei einer oder einem Prostituierten weiterführender Be- ratungsbedarf hinsichtlich der gesundheitlichen oder sozialen Situation besteht, wird auf die Angebote entsprechender Beratungsstellen hingewiesen und nach Möglichkeit ein Kontakt vermittelt. Sollten Anhaltspunkte bestehen, dass Personen durch Ausnutzen einer Zwangslage oder weiterer Gründe zur Aufnahme oder Fortführung der Prostitution gebracht werden, werden entsprechende Maß- nahmen eingeleitet, die zur Auflösung dieser Lage beitragen sollen. Liegen keine solchen Anhaltspunkte vor und sind die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, kann die antragstellende Person eine Anmeldebescheinigung erhalten, die abhängig vom Alter für ein oder zwei Jahre ausgestellt wird. Auf Wunsch wird zusätzlich eine pseudonymisierte Anmeldebescheinigung (Ali- asbescheinigung) ausgestellt. Die für die Informations- und Beratungsgespräche sowie für die Anmeldung anfallenden Verwaltungs- gebühren richtet sich nach dem besonderen Gebührenverzeichnis für die zuständige Behörde zur Durch- führung von Aufgaben nach dem saarländischen Ausführungsgesetz. Die gesundheitliche Beratung ist kostenlos, für die Anmeldung inkl. Beratung wird eine Gebühr von insgesamt 30 Euro erhoben zuzüglich 5 Euro für die Ausstellung einer Alias-Bescheinigung, falls diese gewünscht wird. Seite 17 von 83
2.6.2 Gewerbliches Erlaubnisverfahren Durch die Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes ist der Betrieb einer Prostitutionsstätte generell erlaubnispflichtig, egal ob es sich um ein Bordell, eine Terminwohnung oder ein Prostitutionsfahrzeug handelt. Die Erteilung der Erlaubnis ist sowohl an die Zuverlässigkeit des Betreibers gekoppelt als auch an die Erfüllung bestimmter Mindestanforderungen, die dazu dienen, die Arbeitsbedingungen und Ge- sundheitsschutz der Prostituierten zu verbessern und ihr Selbstbestimmungsrecht zu stärken. Außer- dem sollen sie helfen, Kriminalität wie Menschenhandel, Gewalt gegen Prostituierte, Ausbeutung und Zuhälterei wirksam bekämpfen zu können. Ein wichtiges Kernelement der Mindestanforderungen ist u. a. die Installation eines Alarmsystems, um sicherzustellen, dass die Prostituierten in Notsituationen umgehend Hilfe erhalten können. Weiterhin sind z. B. Pausenräume, sanitäre Anlagen in ausreichender Anzahl und abschließbare Schränke zur Verfügung zu stellen und die Trennung zwischen Schlaf- und Arbeitsraum ist zu gewährleisten, um nur einige der zu erfüllenden Anforderungen zu nennen. Der Betreiber muss die Abläufe innerhalb der Prostitutionsstätte detailliert im Rahmen des Betriebs- konzepts darlegen, welches wesentlicher Bestandteil der Erlaubnis ist. Bei Bedarf kann die zuständige Behörde Nebenbestimmungen zur Erlaubnis erlassen, die zur Durchsetzung des Schutzzweckes des Gesetzes erforderlich und angemessen sind. Erlaubnis- und Anzeigepflichten nach anderen Vorschriften, insbesondere nach den Vorschriften des Gaststätten-, Gewerbe-, Bau-, Wasser- oder Immissionsschutzrechts, behalten ihre Gültigkeit, unabhän- gig vom Erlaubnisverfahren nach dem ProstSchG. Die Überwachung der Vorschriften des Prostitutionsgewerbes obliegt neben der Polizei ebenfalls dem Regionalverband Saarbrücken. Hier erfolgen regelmäßige Kontrollen; Verstöße gegen das ProstSchG wer- den entsprechend geahndet. Die Erteilung einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig, die Höhe der Gebühren richtet sich nach der gelten- den Gebührenordnung und der Höhe des Aufwandes. Im Jahr 2020 gab es im Saarland insgesamt rund 60 angemeldete Prostitutionsstätten. 3. Amtsärztlicher Dienst Ab Februar 2020 waren die meisten Mitarbeiter/-innen des Amtsärztlichen Dienstes zunehmend auch in der Pandemiebearbeitung eingesetzt. Die damit verbundene Mehrbelastung und die gleichzeitige Umsetzung der SARS-CoV Arbeitsschutzregeln sowie ein vorübergehender Lockdown führte zu einer erheblichen Reduzierung der Zahl der Kundenkontakte. Viele Gutachtenaufträge mussten abgesagt bzw. verschoben werden - einige Angebote des Gesundheitsamtes wurden von den Bürgerinnen und Bürgern vorübergehend nicht nachgefragt z. B. reisemedizinische Beratungen und Impfungen. Am Beispiel der durchgeführten Gelbfieberimpfungen wird dies deutlich: Nach 282 Gelbfieberimpfungen 2019 wurden 2020 nur 59 Gelbfieberimpfungen nachgefragt davon 55 im 1. Quartal. Ebenso meldeten sich wesentlich weniger Studentinnen und Studenten zu Begutachtun- gen krankheitsbedingter Prüfungsbefreiungen. Seite 18 von 83
Allerdings konnte ein erheblicher Teil der Gutachtenaufträge ohne direkten Kundenkontakt nach tele- fonischer Rücksprache oder nach Aktenlage und Vorlage ärztlicher Atteste bearbeitet werden - z. B. Anträge auf Sanatoriumsbehandlung, Notwendigkeit von Haushaltshilfen, Leistungen nach Asylbewer- berleistungsgesetz. Untersuchungen zur Dienstfähigkeit von Beamten, Dienstunfallfolgen, Untersuchungsaufträge der Ge- richte und Einstellungsuntersuchungen wurden nach dem Lockdown mit größerem Zeitfenster und ver- längerter Bearbeitungszeit wieder angeboten. Genaue Angaben zu den Zahlen der bearbeiteten Gutach- tenaufträge können nach der Umstellung auf die Software R 23 nicht mehr gemacht werden. Anhand der Zahlen unseres Labors mit annähernd unverändertem Untersuchungsaufkommen kann man aber feststellen, dass die Zahl der Einstellungsuntersuchungen gleichbleibend ist bzw. der Rückstau nach dem ersten Lockdown vollständig aufgearbeitet wurde. Bei den Labordaten ist lediglich festzustellen, dass die Zahlen der HIV-Testungen und Untersuchungen auf Geschlechtskrankheiten durch das Aussetzen der Gynäkologischen Abstrichuntersuchungen und Reduzierung der Kundenkontakte in der Aids-Beratung und Gynäkologischen Sprechstunde deutlich rückläufig waren im Vergleich der Jahre 2020 und 2019 mit z. B. 326 zu 522 Syphilisuntersuchungen oder 536 zu 986 HIV-Tests. Gelbfieber-Impfungen 2020 59 2019 2020 2019 282 0 50 100 150 200 250 300 Durch die vorübergehende Reduzierung der Gutachtenaufträge konnten neue Aufgaben in der Pande- miebekämpfung übernommen werden, z. B. Corona-Abstrichuntersuchungen, Beantwortung telefoni- scher und schriftlicher Anfragen an das Gesundheitsamt, Ausbruchsmanagement, Ruf- und Wochen- enddienste, Beratungen von Bürgern, Mitarbeitern, Arbeitgebern, medizinischen Einrichtungen und den Verwaltungen. Bei den Betriebsärztlichen Untersuchungen sind die Zahlen für 2019 und 2020 annähernd gleichgeblie- ben: 154 Untersuchungen in 2019 und 140 Untersuchungen in 2020. Seite 19 von 83
Sie können auch lesen