UMWELTBERICHT Bebauungsplan Nr. 997 - Am Ruhrort-Seite 1 von 80

Die Seite wird erstellt Ida Dorn
 
WEITER LESEN
UMWELTBERICHT Bebauungsplan Nr. 997 - Am Ruhrort-Seite 1 von 80
Seite 1 von 80

       Bebauungsplan Nr. 997
          – Am Ruhrort –

           UMWELTBERICHT
    Teil B der Begründung zum Bebauungsplan
         gem. § 2a Baugesetzbuch (BauGB)

                        STAND
                    [14. Juni 2021]

Übersichtsplan mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans
UMWELTBERICHT Bebauungsplan Nr. 997 - Am Ruhrort-Seite 1 von 80
Seite 2 von 80

INHALT

1.    EINLEITUNG ................................................................................................................................. 3
1.1      Anlass und Aufgabenstellung der Umweltprüfung ................................................................... 3
1.2      Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des Bebauungsplans ................................................... 4
1.2.1    Lage im Raum und Abgrenzung .............................................................................................. 4
1.2.2    Ziele .......................................................................................................................................... 4
1.2.3    Art und Umfang der baulichen Nutzung ................................................................................... 4
1.3      In Fachgesetzen und Fachplänen festgelegte und für den Plan relevante Ziele des
         Umweltschutzes ....................................................................................................................... 6

2.    BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN .............................. 16
2.1     Darstellung und Abgrenzung des Untersuchungsraums/-umfangs ....................................... 16
2.2     Methodik und Vorgehensweise .............................................................................................. 16
2.3     Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose
        bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung („Nullvariante“) ................................ 19
2.3.1   Schutzgut Mensch, Bevölkerung und Gesundheit ................................................................. 19
2.3.2   Schutzgut Fläche und Boden ................................................................................................. 29
2.3.3   Schutzgut Wasser .................................................................................................................. 35
2.3.4   Schutzgut Klima und Luft ....................................................................................................... 38
2.3.5   Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ................................................................ 46
2.3.6   Schutzgut Orts- und Landschaftsbild ..................................................................................... 52
2.3.7   Schutzgut Kultur- und Sachgüter ........................................................................................... 54
2.3.8   Wechselwirkungen ................................................................................................................. 56
2.3.9   Auswirkungen auf Natura-2000-Gebiete ................................................................................ 56
2.3.10 Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung ........................................................................ 57
2.3.11 Bewältigung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung .................................................... 60
2.3.12 Sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern ........................................................... 64
2.3.13 Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien ........................................................... 67
2.3.14 Abschätzung der Klimafolgen ................................................................................................ 68
2.3.15 Planübergreifende Ermittlung kumulativer Wirkungen ........................................................... 70
2.4     Ergebnis der Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten ................................................ 71
2.5     Beschreibung der erheblich nachteiligen Auswirkungen durch schwere Unfälle oder
        Katastrophen .......................................................................................................................... 72

3.       ZUSÄTZLICHE ANGABEN ........................................................................................................ 73
3.1        Schwierigkeiten und Lücken bei der Zusammenstellung ....................................................... 73
3.2        Beschreibung der technischen Verfahren einschließlich Ermittlungsdefiziten ...................... 73
3.3        Geplante Maßnahmen zur Überwachung der planbedingten erheblichen Umwelt-
           auswirkungen (Monitoring) ..................................................................................................... 74
3.4        Allgemeinverständliche Zusammenfassung .......................................................................... 76
3.5        Referenzliste der verwendeten Quellen ................................................................................. 79
3.6        Abkürzungsverzeichnis .......................................................................................................... 80

Tabellen- und Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Externe Ausgleichsfläche (unmaßstäblich)………………………………………………….. 63

Tabelle 1:         Umweltschutzziele……………………………………………………………………………... 7
Tabelle 2:         Übersicht der Bewertungsstufen und Einschätzung zur Erheblichkeit…………………… 18
Tabelle 3:         Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen............................................ 78

Bebauungsplan Nr. 997 – Am Ruhrort –                                                                                                   Umweltbericht
Seite 3 von 80

TEIL B          UMWELTBERICHT

1.        EINLEITUNG

1.1       Anlass und Aufgabenstellung der Umweltprüfung
      Der Bebauungsplan Nr. 997 wird als Angebotsbebauungsplan im Vollverfahren aufgestellt.
      Gemäß § 2a BauGB sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen, die in einer
      Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelten Belange des Umweltschutzes in einem
      Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Der Umweltbericht bildet einen
      gesonderten Teil der Begründung zum Bebauungsplan.
      Die Umweltprüfung hat zugleich die Funktion einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP),
      soweit eine solche UVP nach den Bestimmungen des UVP-Gesetzes erforderlich ist. Nach
      § 50 Abs. 1 UVPG wird die UVP bei UVP-pflichtigen Bebauungsplänen als Umweltprüfung
      nach den Vorschriften des BauGB durchgeführt. Eine eigenständige UVP neben der
      Umweltprüfung ist bei der Aufstellung von Bebauungsplänen nicht erforderlich. Die
      Umweltprüfung umfasst materiell und verfahrensmäßig alle Elemente einer UVP. Auch eine
      Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Abs. 1 UVPG entfällt.

      Die Untersuchungstiefe der Umweltprüfung orientiert sich in Übereinstimmung mit der
      Formulierung in § 2 Abs. 4 Satz 3 BauGB an den Festsetzungen des Bebauungsplans.
      Geprüft wird, welche erheblichen Auswirkungen durch die Umsetzung des
      Bebauungsplanes auf die Umweltbelange entstehen können und welche Einwirkungen auf
      die geplanten Nutzungen im Geltungsbereich aus der Umgebung erheblich einwirken
      können. Hierzu werden vernünftigerweise regelmäßig anzunehmende Einwirkungen
      geprüft, nicht jedoch außergewöhnliche und nicht vorhersehbare Ereignisse.

      Der Bebauungsplan Nr. 997 begründet kein Vorhaben nach Anlage 1 Nummer 18.1 bis 18.9
      UVPG.

      Thematisch wird der Gegenstand der Umweltprüfung durch § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB
      abgesteckt. Dabei bezeichnen die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB unter den Buchstaben a) bis
      d) und i) aufgelisteten Belange die Auswirkungen auf die biotischen und abiotischen
      Schutzgüter einschließlich des Menschen und seiner Gesundheit sowie Kulturgüter und
      sonstige Sachgüter und die Wechselwirkungen zwischen den Umweltmedien. Darüber
      hinaus enthält der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 aufgeführte Katalog der Belange des Umweltschutzes
      unter den Buchstaben e) bis h) sowie j) noch weitere im Rahmen der Umweltprüfung zu
      berücksichtigende Aspekte, wie die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von
      sonstigen Plänen insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts, den
      sachgerechten Umgang mit Abfällen und Abwässern, die Nutzung erneuerbarer Energien
      einschließlich Energiesparmaßnahmen sowie den Umgang mit Störfallbetrieben.
      Als ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz sind der sparsame Umgang mit Grund und
      Boden (Bodenschutzklausel, Umwidmungssperrklausel), das Folgenbewältigungsprogramm
      der Eingriffsregelung und die Erfordernisse des Klimawandels durch Klimaschutz und
      Klimaanpassung (Mitigation und Adaption) zu berücksichtigen. Soweit Natura-2000-Gebiete
      durch den Plan in ihren für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen
      Bestandteilen erheblich beeinträchtigt werden können, sind die Vorschriften gemäß § 36
      BNatSchG über die Zulässigkeit und Durchführung von derartigen Eingriffen anzuwenden.
      Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes ist im Rahmen einer Artenschutzprüfung
      (ASP) darzulegen, dass aus Gründen des Artenschutzes keine unüberwindbaren
      Hindernisse für die Vollzugsfähigkeit des Plans bestehen.

Bebauungsplan Nr. 997 – Am Ruhrort –                                              Umweltbericht
Seite 4 von 80

1.2      Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des Bebauungsplans

1.2.1    Lage im Raum und Abgrenzung

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 997 befindet sich im Bochumer Stadtteil Dahlhausen
an der südwestlichen Grenze des Stadtgebietes von Bochum.
Das Plangebiet liegt nordwestlich der Straße Am Ruhrort, südlich der Eiberger Straße und nörd-
lich der Dr. C. Otto Straße. Es bezieht sich auf die in der Gemarkung Dahlhausen, Flur 1, gele-
genen Flurstücke 36, 138, 165, 166, 171.1 und 171.2 sowie eine externe Ausgleichsfläche
(Maßnahme „Ernst-Erwin-Bußmann-Pfad“ aus dem städtischen Ökokonto / Gemarkung: Ep-
pendorf, Flur: 14, Flurstück: 133 tlw.).

1.2.2    Ziele
Ziel des Bebauungsplanes ist die Entwicklung einer Wohnbebauung im Plangebiet, insbeson-
dere die Schaffung von familiengerechten Wohnangeboten. Dabei sind auch Angebote für kos-
tengünstigen Wohnraum bereitzustellen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist die Er-
richtung sowohl von Doppel- als auch von Reihenhäusern geplant. Insgesamt sollen Nachfrage
für Wohnbebauung gedeckt und die vorhandenen Freiraumqualitäten eingebunden werden.

1.2.3    Art und Umfang der baulichen Nutzung

Der Bebauungsplan Nr. 997 ist ein (projektbezogener) Bebauungsplan, der als
Angebotsbebauungsplan        ein   konkretes  zwischen     der    Gemeinde       und dem
Projektentwickler/Investor abgestimmtes Vorhaben vorbereiten und realisieren soll.

Die Anforderungen an die Tiefe der erforderlichen Untersuchungen sowie den
Untersuchungsumfang der Umweltprüfung erstrecken sich auf den durch den Bebauungsplan
begründeten Zulassungs- und Festsetzungsrahmen. Geprüft wird, welche erheblichen
Auswirkungen durch die Umsetzung des Bebauungsplanes entstehen können und welche
Einwirkungen auf die geplanten Nutzungen im Geltungsbereich aus der Umgebung erheblich
einwirken können. Hierzu werden vernünftigerweise regelmäßig anzunehmende Einwirkungen
geprüft, nicht jedoch außergewöhnliche und nicht vorhersehbare Ereignisse.

Durch den Bebauungsplan wird der Nachfrage nach Einfamilienhäusern, umgesetzt durch Dop-
pel- und Reihenhäuser, entsprochen. Der zugrundeliegende städtebauliche Entwurf sieht eine
zweigeschossige Einfamilienhausbebauung mit 26 Doppel- und 38 Reihenhäusern (Hausgrup-
pen) mit Satteldächern vor. Die Wohnbebauung soll die baulichen Strukturen sinnvoll ergänzen.
Die Hausgruppen bestehen aus drei bis vier einzelnen Reihenhäusern. Die Hausgruppen im
Südwesten und Süden des Plangebiets werden dabei im Rahmen des geförderten Wohnungs-
baus errichtet (insgesamt 14 Häuser). Jedes Doppel- und Reihenhaus verfügt über jeweils eine
Garage mit begrüntem Flachdach (entweder direkt am Haus (Bauwich) oder bei einigen Mittel-
reihenhäusern am Rand der Hausgruppe bzw. dezentral).

Bebauungsplan Nr. 997 – Am Ruhrort –                                              Umweltbericht
Seite 5 von 80

Für die Gebäude des öffentlich geförderten Wohnraums werden zunächst ebenerdige Stell-
plätze errichtet, der Bebauungsplan lässt aber die punktuelle Errichtung von Garagen zu. Hin-
sichtlich ihrer Bauweise und Geschossigkeit passen sich die geplanten Gebäude mit den Sat-
teldächern an die umgebende Bestandsbebauung an, sodass sich das Quartier trotz eigener
gestalterischer Merkmale in die Umgebung integriert.

Im Plangebiet werden unterschiedlich große Grundstücke angeboten, so dass die jeweiligen
individuellen Ansprüche berücksichtigt werden. Alle privaten Gartenflächen (mit Ausnahme der
Eckgrundstücke) sind von den Erschließungsstraßen abgewandt und garantieren somit eine
private und geschützte Aufenthaltsqualität.

Das verkehrliche Konzept sieht zwei von der Straße Am Ruhrort ausgehende Erschließungs-
straßen vor, die in einem Ringsystem münden. Alle Straßen im Plangebiet sind als verkehrsbe-
ruhigte Mischverkehrsflächen ausgelegt. Die nördliche Erschließung dient einerseits der Er-
schließung der südlichen, im Plangebiet liegenden Häusergruppen und andererseits der nörd-
lich liegenden Bestandsbebauung. Die Breite dieses Teilstückes der Erschließung liegt bei 6,0
m.

Die südliche Erschließungsstraße (Breite: 5,5 m) führt zunächst entlang einer öffentlichen Grün-
fläche. Hier befinden sich auch Garagen/Carports, Unterflurcontainer und ein Blockheizkraft-
werk für die Wärmeversorgung des neuen Wohngebiets.
Im weiteren Verlauf verschwenkt die Straße nach Norden und schließt an die Ringerschließung
(südöstlicher Teil der Ringerschließung). Über die Ringerschließung ist der Großteil der Wohn-
gebäude angebunden. Die Breite der Ringerschließung beträgt 7,0 m.
Am nördlichen Teil der Ringerschließung sind zwei nordsüdlich verlaufende Erschließungssti-
che mit einer Breite von jeweils 3,50 m vorgesehen.
Ein weiterer kleiner Erschließungsstich befindet sich am südwestlichen Rand des Plangebiets.

Jedes Doppelhaus verfügt über eine Garage mit vorgelagerter Zufahrt direkt im Bauwich der
Wohngebäude. Auch die Reihenhäuser haben jeweils eine Garage mit vorgelagerter Zufahrt.
Für die Gebäude des öffentlich geförderten Wohnraums werden zunächst ebenerdige Stell-
plätze errichtet, der Bebauungsplan lässt aber die punktuelle Errichtung von Garagen zu. Zum
Teil liegen die Stellplätze der Reihenhäuser nicht direkt am Haus, sondern am Rande der je-
weiligen Häusergruppe bzw. im erreichbaren Umfeld. An der südlichen Erschließungsstraße
besteht zudem die Möglichkeit weitere Stellplätze im Garagenhof (6 Garagen mit vorgelagerter
Zufahrt) anzumieten.

Innerhalb der Ringerschließung sind insgesamt 11 öffentliche Stellplätze angeordnet. Auch an
der nördlichen Einfahrtssituation sind, direkt befahrbar von der Straße Am Ruhrort, 6 weitere
öffentliche Stellplätze vorgesehen. An der südlichen Zufahrt gibt es weitere öffentliche Stell-
platzmöglichkeiten (14 Stellplätze). Insgesamt ist daher eine ausreichende Ausstattung des Ge-
bietes mit öffentlichen Stellplätzen sichergestellt. Eine Inanspruchnahme zusätzlichen Parkrau-
mes außerhalb des Plangebietes ist nicht zu erwarten. Insbesondere die Stellplätze an den
Einfahrtssituationen können zudem auch von den Bewohnern/Gästen der Bewohner im Umfeld
genutzt werden.

Der durch unmittelbare Veränderung von Grund und Boden beanspruchte Raum wird anhand
der zulässigen Versiegelungsgrade über die festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) und deren
Überschreitungsmöglichkeiten abgeschätzt. Fehlt eine GRZ erfolgt eine Zuordnung anhand der
Zweckbestimmung der jeweiligen Flächenkategorie. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch in
Grünflächen bauliche Anlagen insoweit zulässig sind, als sie nach deren Zweckbestimmung zur
normalen Ausstattung gehören und untergeordnet auftreten.

Bebauungsplan Nr. 997 – Am Ruhrort –                                              Umweltbericht
Seite 6 von 80

Als Obergrenze für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung wird im gesamten Gel-
tungsbereich das in der BauNVO vorgesehene Höchstmaß der GRZ von 0,4 festgesetzt.

Mit Verweis auf § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO darf die zulässige Grundfläche durch Nebenanla-
gen bis zu 0,6 überschritten werden.
Dies wirkt in geringem Umfang somit einer zusätzlichen Inanspruchnahme von Bauflächen an
anderer Stelle entgegen, da durch die vollständige Ausnutzbarkeit der Bauflächen
wohnbaulicher Flächenbedarf innerhalb des Plangebietes realisiert werden kann. Die
Neuausweisung von Flächen für den Wohnungsbau außerhalb des Plangebietes kann
hierdurch ggf. gemindert werden.

Der Bebauungsplan sieht für die Wohngebiete WA 1 bis WA 6 maximal zwei Vollgeschosse vor.

Die Höhe des Erdgeschossfußbodens (Oberkante Fertigfußboden: OKFF) wird für alle geplan-
ten Wohngebäude bei mindestens 62,4 m ü. NHN festgesetzt.

Die Traufhöhe (TH) bezeichnet das zulässige Höchstmaß von der Oberkante des Erdgeschoss-
fußbodens (OKFF) bis zum Schnitt der senkrechten Verlängerung der Außenfassade mit der
Dachhautaußenkante. Bei zusammengehörigen Doppelhäusern und Hausgruppen ist eine ein-
heitliche Traufhöhe zu wählen. Es ist eine Traufhöhe von max. 68,8 m ü. NHN zulässig.

Die Firsthöhe (FH) bezeichnet das zulässige Höchstmaß von der Oberkante des Erdgeschoss-
fußbodens (OKFF) bis zum First (höchster Punkt des Daches). Bei Doppelhäusern und Haus-
gruppen ist eine einheitliche Firsthöhe zu wählen. Es ist eine Firsthöhe von max. 72,9 m ü. NHN
zulässig.

1.3      In Fachgesetzen und Fachplänen festgelegte und für den Plan relevante Ziele
         des Umweltschutzes
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die in Richtlinien, Fachgesetzen, Normen,
Verordnungen und Fachplänen festgelegten und für den Bebauungsplan Nr. 997 relevanten
Ziele des Umweltschutzes. Im Rahmen der Umweltprüfung dienen Umweltziele insbesondere
als Maßstäbe für die Beurteilung der Auswirkungen der Planung. Darüber hinaus geben sie
Hinweise zu anzustrebenden Umweltqualitäten im Planungsraum und zur Auswahl geeigneter
Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft.

Die Zielvorgaben des Umweltschutzes ergeben sich aus den gesetzlichen Grundlagen, zu de-
nen u. a. das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-
Westfalen (LNatSchG NRW), das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), das Wasserhaus-
haltsgesetz (WHG) und das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zu zählen sind.
Andererseits werden Umweltschutzziele in den fachplanerischen Grundlagen, wie z. B. dem
Landschaftsplan, dem regionalen Flächennutzungsplan – auch in seiner Funktion als Land-
schaftsrahmenplan – und dem Schutzgebietssystem „Natura-2000“ gemäß der Fauna-Flora-
Habitat-Richtlinie 92/EWG vorgegeben.

Bebauungsplan Nr. 997 – Am Ruhrort –                                              Umweltbericht
Seite 7 von 80

Tabelle 1: Umweltschutzziele
 Umweltschutzziele aus Richtlinien, Fachgesetzen und Normen

 Fundort                               Prüfziele
 Bundesnaturschutzgesetz               Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit
 (BNatSchG)                            des Naturhaushalts sowie der Erholungsfunktion,
 Landesnaturschutzgesetz NRW           Erhaltung der Biodiversität, Aufbau eines Biotopverbund-
 (LNatSchG NRW)                        systems, Vorrang der Innenentwicklung, Bewahrung von
                                       historisch gewachsenen Kulturlandschaften vor Verun-
                                       staltung und Zersiedelung, Ausgleich von Eingriffen.
                                       Das Verfahren bei Eingriffen in Natur- und Landschaft
                                       ist im Landesnaturschutzgesetz NRW geregelt. Als Ein-
                                       griffe gelten Veränderungen der Gestalt oder der Nut-
                                       zung von Grundflächen, die die Leistungs- und Funkti-
                                       onsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschafts-
                                       bild erheblich beeinträchtigen können.
                                       Im § 18 des Bundesnaturschutzgesetzes ist das Verhält-
                                       nis des Naturschutzes zum Baurecht geregelt. Dessen
                                       rechtliche Vorgaben sind im Verfahren zu berücksichti-
                                       gen.
                                       Siehe auch Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
                                       Bebauungsplan Nr. 997 “Am Ruhrort” in Bochum-Dahl-
                                       hausen (NORMANN Landschaftsarchitekten PartGmbB /
                                       Düsseldorf, 25.05.2020).

 Bundesbodenschutzgesetz               Sparsamer Umgang mit Grund und Boden, Sicherung
 (BBodSchG)                            und Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen
                                       sowie der Funktion als Archiv der Natur- und Kulturge-
                                       schichte, Vorsorge gegen nachteilige Auswirkungen auf
                                       den Boden, Förderung der Sanierung schädlicher Boden-
                                       veränderungen.
                                       Dem Bebauungsplan liegen folgende Fachgutachten bei:

                                       Baugrunduntersuchungen / Gründungsberatung Bauge-
                                       biet „Am Ruhrort in Bochum (IGS GmbH Beratende Inge-
                                       nieure Unna, Proj. Nr. 5711 vom 25.06.2018)

                                       Baugrunduntersuchung - Untersuchung einer Teilfläche
                                       zum Bauvorhaben „Am Ruhrort - Bochum", Gemarkung
                                       Dahlhausen, Flur 1, Flurstück 180 (KIB Unna GmbH,
                                       30.11.2020)

                                       Gefährdungsabschätzung zur Erkundung und Erfassung
                                       von nutzungsspezifischen Verun-einigungen und/oder
                                       der Verwendung von nicht spezifizierten Auffüllungen –
                                       Im Vorfeld der Umnutzung Bebauungsplan Nr. 997 – Am
                                       Ruhrort – Bochum (KIB Unna GmbH, 24.04.2020)

                                       Beurteilung des bergschadentechnischen Risikos im Be-
                                       reich der Grundstücke „Am Ruhrort“ (Gemarkung Dahl-
                                       hausen, Flur1, Flurstücke 36,104,138,165,166 und 171)
                                       in Bochum-Dahlhausen (DMT GmbH & Co. KG, Essen,
                                       Bearbeitungs-Nr.: 11600-2017-549-002, 16.10.2017)

Bebauungsplan Nr. 997 – Am Ruhrort –                                                Umweltbericht
Seite 8 von 80

 Umweltschutzziele aus Richtlinien, Fachgesetzen und Normen

 Fundort                               Prüfziele
 Bundesbodenschutzgesetz               Gemäß 4 Abs. 2 BBodSchG ist vorgeschrieben, dass
 (BBodSchG)                            bei der Aufstellung von Bauleitplänen, bei Planfeststel-
                                       lungsverfahren und Plangenehmigungen im Rahmen
                                       der planerischen Abwägung vor der Inanspruchnahme
                                       von nicht versiegelten, nicht baulich veränderten oder
                                       unbebauten Flächen insbesondere zu prüfen ist, ob vor-
                                       rangig eine Wiedernutzung von bereits versiegelten, sa-
                                       nierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen
                                       möglich ist.
                                       Die Prüfung von Planungsalternativen ist erfolgt und in
                                       Kapitel 2.4 dargestellt.

 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)           Schutz der Gewässer vor Schadstoffeinträgen, nachhal-
                                       tige Gewässerbewirtschaftung gem. WRRL, Sicherung
                                       der öffentlichen Wasserversorgung.

 Landeswassergesetz           NRW Niederschlagswasser ist vor Ort zu versickern, zu verrie-
 (LWG NRW)                        seln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten.
                                  Im Plangebiet ist eine Versickerung des Niederschlags-
                                  wassers gemäß Aussagen des Bodengutachters nicht
                                  möglich. Es ist aber möglich ortsnah in den verrohrten
                                  Horsterhölzer Bach einzuleiten.
                                  Die Niederschlagsabflüsse werden über ein geplantes
                                  öffentliches Trennsystem bis zur Straße Am Ruhrort ge-
                                  leitet und dort dem verrohrten Gewässer zugefügt.
                                  Das Gewässer mündet ca. 400 m weiter südlich in die
                                  Ruhr. Im nördlichen Teilgebiet wird die Regenwasser-
                                  rückhaltung mit Drosselbauwerk für das nördliche
                                  Haupterschließungsgebiet für ein 5-jähriges Regener-
                                  eignis bemessen. Für das südliche Teilgebiet wird das
                                  Rückhaltevolumen im Retentionskanal zu Verfügung ge-
                                  stellt. Als Drosselorgan ist hierbei eine Querschnittsre-
                                  duzierung des Kanals vorgesehen. Das klärpflichtige
                                  Niederschlagswasser wird über eine zentrale Regen-
                                  wasserbehandlung in Form eines Lamellenklärers oder
                                  einer Anlage gleichwertiger Art vor der Einleitung in das
                                  Gewässer vorbehandelt.

 Bundesimmissionsschutzge-             Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen sowie Vor-
 setz (BImSchG)                        beugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen
                                       durch Luftverunreinigungen, Gerüche, Geräusche, Er-
                                       schütterungen, Licht, Wärme etc..
                                       Zur Beurteilung gewerbliche und verkehrliche Geräu-
                                       schimmissionen wurde ein Gutachten erstellt (s. ITAB,
                                       Stand: 22.10.2018 / aktualisiert am 18.03. 2019 sowie
                                       am 25. Mai 2020 14. Juni 2021). Die Ergebnisse sind
                                       dem Kap. 2.3.1 zu entnehmen.
                                       Das Gutachten basiert auf der Verkehrsuntersuchung
                                       „Am Ruhrort“ in Bochum-Dahlhausen (LINDSCHULTE +
                                       KLOPPE Ingenieurgesellschaft mbH, Düsseldorf 04. Sep-
                                       tember 2019, redaktionell ergänzt am 4. Mai 2020)

Bebauungsplan Nr. 997 – Am Ruhrort –                                                 Umweltbericht
Seite 9 von 80

 Umweltschutzziele aus Richtlinien, Fachgesetzen und Normen

 Fundort                               Prüfziele
 Bundesimmissionsschutzge-             Zur Klärung voraussichtlicher Auswirkungen der Immissi-
 setz (BImSchG)                        onssituation auf die geplante Bebauung innerhalb des
                                       Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, die aus dem
                                       Betrieb des benachbarten Betriebes P-D Refractories
                                       GmbH resultieren, erfolgte darüber hinaus eine gut-
                                       achterliche Luftschadstoffbewertung (Immissionstechni-
                                       sche Einschätzung – Luftschadstoffbewertung zum Be-
                                       bauungsplan Nr. 997 – am Ruhrort Wohnbebauung öst-
                                       lich FA. P-D Refractories GmbH / argusim UMWELT
                                       CONSULT André Förster, 26. Mai 2021).

 Schallschutz im Städtebau             Einhaltung schalltechnischen Orientierungswerte.
 (DIN 18005)

 TA Lärm                               Einhaltung der Richtwerte durch anlagenbedingte Geräu-
                                       sche.

 Schallschutz nach DIN 4109            Anforderungen an den Schallschutz, um Menschen in
                                       Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Belästigungen zu
                                       schützen.

 39. Verordnung zur Durchfüh- Festlegung von Immissionsrichtwerten, Beurteilung und
 rung des Bundesimmissions- Kontrolle der Luftqualität, Pläne und Maßnahmen.
 schutzgesetzes über Luftquali-
 tätsstandards und Emissions-
 höchstmengen
 (39. BImSchV)

 TA Luft                               Einhaltung von Emissionswerten zum Schutz vor schäd-
                                       lichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen.

 Denkmalschutzgesetz     Nord- Schutz von Bau- und Bodendenkmälern, Denkmalberei-
 rhein-Westfalen (DSchG NRW) chen, Archäologischer Fundstellen, Kulturdenkmäler

 Landesabfallgesetz                    Weiterentwicklung der ressourcenschonenden und ab-
 (LAbfG NRW)                           fallarmen Kreislaufwirtschaft sowie der gemeinwohlver-
                                       träglichen Beseitigung von Abfällen.

 Energieeinsparverordnung              Einsparung von Energie in Gebäuden und Regelung zur
 (EnEV)                                Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden.

 Bundeswaldgesetz/         Landes- Mit dem Bundeswaldgesetz wird u.a. bezweckt, den
 forstgesetz                       Wald wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, für die
                                   dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, das
                                   Klima, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit,
                                   das Landschaftsbild und die Erholung der Bevölkerung
                                   (Schutz- und Erholungsfunktion) zu erhalten.
                                   Gemäß § 9 Landesforstgesetz (zu § 8 Bundeswaldge-
                                   setz) haben die Träger öffentlicher Belange bei Planun-
                                   gen und Maßnahmen, die eine Inanspruchnahme von

Bebauungsplan Nr. 997 – Am Ruhrort –                                                Umweltbericht
Seite 10 von 80

 Umweltschutzziele aus Fachplänen

 Fachplanung                           Aussage für das Plangebiet
                                       Waldflächen vorsehen, die Funktionen des Waldes an-
                                       gemessen zu berücksichtigen sowie die Forstbehörden
                                       bereits bei der Vorbereitung der Planungen und Maß-
                                       nahmen zu unterrichten und anzuhören.
                                       Innerhalb des Plangebietes ist kein „Wald“ im Sinne der
                                       Gesetze vorhanden.

 Landesentwicklungsplan NRW            Nachdem der Landtag dem durch die Landesregierung
 (LEP NRW)                             zugeleiteten Planentwurf am 14.12.2016 zugestimmt hat,
                                       ist der LEP NRW am 25.01.2017 im Gesetz- und Verord-
                                       nungsblatt veröffentlicht worden. Gemäß Art. 71 Abs. 3

 Landesentwicklungsplan NRW            der Landesverfassung NRW ist der LEP NRW am 8. Feb-
 (LEP NRW)                             ruar 2017 in Kraft getreten. Mit dem Inkrafttreten sind die
                                       Ziele der Raumordnung und Landesplanung gemäß §§ 4
                                       und 5 Raumordnungsgesetz zu beachten. Zeitgleich tre-
                                       ten der Sachliche Teilplan Großflächiger Einzelhandel,
                                       der seit 1995 geltende LEP NRW 95 und der LEP IV
                                       »Schutz vor Fluglärm« außer Kraft.

 Entwurf des LEP NRW                   Im Rahmen des Entfesselungspaketes II hat das Landes-
                                       kabinett am 19. Dezember 2017 beschlossen, ein Ände-
                                       rungsverfahren für (LEP NRW) einzuleiten. Die Landes-
                                       regierung Nordrhein-Westfalen hat daraufhin am
                                       17.04.2018 beschlossen, den LEP NRW zu ändern. Mit
                                       der formellen Einleitung des Verfahrens sind die Ziele des
                                       Landesentwicklungsplanentwurfs als Grundsätze in der
                                       Abwägung zu berücksichtigen.
                                       Der Entwurf des Landesentwicklungsplanentwurf LEP
                                       NRW enthält Festlegungen für den gesamten Siedlungs-
                                       raum, welche für die hier vorliegende Planung zu berück-
                                       sichtigen sind:

                                       Ziele:
                                       - Flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungs-
                                         entwicklung
                                       - Keine bandartigen Entwicklungen und Splitter-
                                         siedlungen

                                       Grundsätze:
                                       - Vorrang der Innenentwicklung
                                       - Energieeffiziente und klimagerechte Siedlungs-
                                         entwicklung
                                       - Wiedernutzung von Brachflächen

 Regionaler Flächennutzungs- Im wirksamen RFNP vom 2. Mai 2010 (zuletzt geändert
 plan (RFNP)                 am 17.07.2017) ist die Fläche des Bebauungsplanes
                             überwiegend als Wohnbaufläche (Allgemeiner Sied-
                             lungsbereich) dargestellt.

Bebauungsplan Nr. 997 – Am Ruhrort –                                                   Umweltbericht
Seite 11 von 80

 Umweltschutzziele aus Fachplänen

 Fachplanung                 Aussage für das Plangebiet
 Regionaler Flächennutzungs- Im Westen bzw. Nordwesten schließt die Darstellung ei-
 plan (RFNP)                 ner gewerblichen Darstellung im Sinne der regionalpla-
                             nerischen Darstellung eines Allgemeinen Siedlungsberei-
                             ches (ASB) an. Eine kleine Teilfläche im Nordwesten des
                             Plangebietes, angrenzend an den bestehenden Gewer-
                             bebetrieb ist als gewerbliche Baufläche (ASB) ausgewie-
                             sen.
                             Der Bebauungsplan konkretisiert in diesem Sinne die
                             Darstellungen des Regionalen Flächennutzungsplanes,
                             der hinsichtlich der Abgrenzung der Nutzungen hier we-
                             der einen trennenden Streifen darstellt noch eine parzel-
                             lenscharfe Abgrenzung enthält. Die Nutzungsgrenze ver-
                             läuft vielmehr bisher inmitten/im Bereich der heutigen
                             Grabelandflächen und orientiert sich hier weder an natür-
                             lichen oder anthropogenen Grenzen, noch an Flurstücks-
                             grenzen o.ä.. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitpla-
                             nung ist diese unscharfe Abgrenzung nun verbindlich zu
                             konkretisieren.

                                       Um das für die Realisierung der geplanten Wohnbebau-
                                       ung notwendige Baurecht zu schaffen und die städtebau-
                                       liche Ordnung zu gewährleisten, ist die Aufstellung eines
                                       Bebauungsplanes erforderlich. Die Darstellungen des re-
                                       gionalen Flächennutzungsplanes soll durch die geplan-
                                       ten Festsetzungen des Bebauungsplanes nun folge-
                                       endermaßen konkretisiert werden:
                                       Die geplanten Nutzungen (Allgemeines Wohngebiet) kor-
                                       respondieren im Wesentlichen mit der Darstellung als
                                       Wohnbaufläche (ASB), somit lassen sich für den über-
                                       wiegenden Teil des Plangebietes die geplanten Nutzun-
                                       gen dort dann zweifelsfrei aus den Darstellungen des
                                       RFNP gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entwickeln.

 Landschaftsplan                       Der Bebauungsplan liegt außerhalb des Geltungsberei-
                                       ches eines Landschaftsplanes. „Besonders geschützte
                                       Teile von Natur und Landschaft“ gemäß §§ 7, 10 bis 13
                                       LNatschG NRW sind somit nicht betroffen.
                                       Nur etwa 50-60 m nördlich des Plangebiets beginnt das
                                       Landschaftsschutzgebiet (LSG) "Bredde / Esch / Hoers-
                                       ter Holz in Bochum-Südwest, 6, Dahlhausen" (LSG-4508-
                                       0057).
                                       Im Regionalplan werden die Bereiche u.a. für den Schutz
                                       der Natur (BSN) dargestellt.
                                       In der textlichen Begründung zum RFNP ist unter Ziel
                                       25/21 für diese Bereiche dargelegt, dass diese in ihrer
                                       Gesamtfläche oder in ihren wesentlichen Teilen als Na-
                                       turschutzgebiet (NSG) sicher zu stellen sind. Daher
                                       wurde die Ausweisung des Gebietes als NSG „Dr.-C.-
                                       Otto- Wald und Hörsterholz“ im Rahmen des 1. Ände-
                                       rungsverfahrens Landschaftsplan „Bochum West“ erfor-
                                       derlich.

Bebauungsplan Nr. 997 – Am Ruhrort –                                                 Umweltbericht
Seite 12 von 80

 Umweltschutzziele aus Fachplänen

 Fachplanung                           Aussage für das Plangebiet
 Fauna-Flora-Habitate (FFH-RL)         Weder der Geltungsbereich des Bebauungsplans noch
                                       dessen Umfeld sind Bestandteil eines nach FFH-Richtli-
                                       nie gemeldeten NATURA 2000-Gebietes.
                                       Siehe auch Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur Arten-
                                       schutzprüfung (ASP) zum Bebauungsplan Nr. 997 “Am
                                       Ruhrort” in Bochum-Dahlhausen (normann Landschafts-
                                       architekten PartGmbB / Düsseldorf, 25. Mai 2020).

 Vogelschutzgebiete (VS-RL)            Weder der Geltungsbereich des Bebauungsplans dessen
                                       Umfeld sind Bestandteil eines nach EG-Vogelschutz-
                                       Richtlinie gemeldeten NATURA 2000 - Gebietes.

 Klimaanpassungskonzept                Das Plangebiet wird im „Klimaanpassungskonzept Bo-
 Bochum                                chum“ (2012) dem Parkklimatop zugeordnet. Umgeben
                                       wird dieses Klimatop aufgrund der aufgelockerten vor-
                                       handenen Bebauung vom Vorstadtklimatop, Richtung
                                       Firmengelände Dr.-C.-Otto im Westen findet ein Über-
                                       gang zum „Industrieklimatop“ statt.
                                       Da sich die Bebauung nach Planrealisierung den vorhan-
                                       denen baulichen Strukturen der angrenzenden Wohn-
                                       siedlungen anpassen soll, werden im Geltungsbereich
                                       zukünftig die klimatischen Verhältnisse des „Vorstadtkli-
                                       matops“ vorherrschen. Bedingt durch einen relativ hohen
                                       Durchgrünungsanteil ist im Plangebiet keine Überwär-
                                       mung durch die Bebauungsstruktur zu erwarten.
                                       Die Aspekte des Klimaschutzes besitzen mit Beschluss
                                       des Rates der Stadt Bochum zum „Klimanotstand“ im
                                       Rahmen der Abwägung zu diesem Bebauungsplan eine
                                       besonders hervorgehobene Bedeutung. Durch die Aus-
                                       rufung des Klimanotstandes wird gemäß Beschlussvor-
                                       lage Nr.: 20191522 vom 27.05.2019 des Rates aner-
                                       kannt, dass der Klimawandel als Aufgabe von höchster
                                       Priorität im Rahmen von Abwägungsentscheidungen be-
                                       rücksichtigt werden soll (siehe auch Kap. 2.3.4).

 Luftreinhalteplan                     Das Plangebiet liegt außerhalb der Bochumer Umwelt-
                                       zone (Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan Ruhrgebiet
                                       Ost).
                                       Die Fläche des Bebauungsplanes Nr. 997 befindet sich
                                       nicht in der Nähe einer Messstation für Luftschadstoffe.
                                       Es wurden auch keine Luftschadstoffberechnungen im
                                       Rahmen des Online-Screenings des Landes NRW (Lan-
                                       desamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW,
                                       LANUV) durchgeführt.
                                       Der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan Ost gibt Aus-
                                       kunft über Belastungskarten für Stickstoffdioxid und Fein-
                                       staub. Für das Plangebiet und seine Umgebung sind in
                                       beiden Fällen keine erhöhten Belastungen verzeichnet
                                       bzw. bekannt.
                                       Siehe auch Unterpunkt „Bundesimmissionsschutzgesetz
                                       (BImSchG)“.

Bebauungsplan Nr. 997 – Am Ruhrort –                                                  Umweltbericht
Seite 13 von 80

 Umweltschutzziele aus Fachplänen

 Fachplanung                           Aussage für das Plangebiet
 Biotopkataster NRW                    Innerhalb des Plangebiets befinden sich keine gesetzlich
 (LANUV NRW)                           geschützten Biotope gem. § 42 LNatschG NRW (Lan-
                                       desnaturschutzgesetz NRW) bzw. § 30 BNatSchG (Bun-
                                       desnaturschutzgesetz).

 Biotopverbund NRW                     Die ca. 50-60 m nördlich gelegenen „Laubwälder und
 (LANUV NRW)                           Ruhr-Steilhänge oberhalb Firmengelände Dr.-C.-Otto
                                       nordwestlich Dahlhausen“ werden als schutzwürdiges Bi-
                                       otop im Biotopkataster NRW gelistet (BK-4508-0019) und
                                       sind Bestandteil der „Wälder westlich von Oberdahlhau-
                                       sen“ (VB-A-4508-003), einem Bereich mit herausragen-
                                       der Bedeutung für den Biotopverbund.
 Wald                                  Im Plangebiet ist kein „Wald“ im Sinne des Bundeswald-
                                       resp. Landesforstgesetzes NW vorhanden. Auch bei den
                                       bestockten (Böschungs-)Flächen nördlich des Plangebie-
                                       tes handelt es sich nach Auskunft des Landesbetriebes
                                       Wald und Holz nicht um „Wald“.

 Masterplan Freiraum                   Für das eigentliche Plangebiet enthält der der Masterplan
                                       Freiraum keine Hinweise.
                                       Lediglich die angrenzende denkmalgeschützte Arbeiter-
                                       siedlung „Am Ruhrort“ ist als „historisch interessanter
                                       Zielpunkt“ aufgeführt.

 Lärmaktionsplanung                    Die EU-Umgebungslärmrichtlinie, die Kommunen zur
                                       Kartierung von Umgebungslärm aus den wesentlichen
                                       Lärmquellen verpflichtet, ging über das Bundes-
                                       Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in deutsches Recht
                                       über. Hierdurch bestehen Verpflichtungen zur Erstellung
                                       von Lärmkarten und Lärmaktionsplänen.
                                       Basierend auf den Ergebnissen der Lärmkartierung
                                       wurde der „Strategische Lärmaktionsplan“ aufgestellt
                                       und vom Rat der Stadt Bochum mit Datum vom
                                       21.12.2011 beschlossen. Seit Ende 2015 gibt es für die
                                       Stadt Bochum auch einen detaillierten Lärmaktionsplan
                                       auf Basis der 2. Stufe der Lärmkartierung.
                                       Das Umfeld des Plangebietes stellt keinen Lärmschwer-
                                       punkt bei den Lärmarten Straßenverkehr und Gewerbe
                                       dar. Daher sind dem detaillierten Lärmaktionsplan auch
                                       keine konkreten Ziele zu entnehmen.

 Wasserschutz                          Im Plangebiet befinden sich keine Heilquellenschutzge-
                                       biete, Überschwemmungsgebiete und Wasserschutzzo-
                                       nen.
                                       Ferner sind keine Oberflächengewässer vorhanden.
                                       Überschwemmungsgebiete und Wasserschutzzonen
                                       wurden in 450 m südlicher Entfernung in den Ruhrtalauen
                                       auf der südlichen Flussseite festgesetzt.

 Umweltschutzziele aus Fachplänen

Bebauungsplan Nr. 997 – Am Ruhrort –                                                 Umweltbericht
Seite 14 von 80

 Fachplanung                           Aussage für das Plangebiet
 Denkmalschutz                         Die denkmalgeschützte Siedlung „Am Ruhrort“ wurde im
                                       Jahr 1872 von der Firma Dr.-C.-Otto und Co. GmbH er-
                                       baut und diente speziell für die Arbeiter der angrenzen-
                                       den Firma als Wohnort. Um den langfristigen Erhalt der
                                       Häuser zu gewährleisten, wurde die Siedlung Am Ruhrort
                                       im Jahr 1994 unter Denkmalschutz gestellt. Die Hausty-
                                       pen in der Siedlung unterscheiden sich sowohl aufgrund
                                       der äußeren Gestaltung als auch aufgrund der verschie-
                                       denen Grundrisse deutlich voneinander. Das Plangebiet

 Denkmalschutz                         selbst gehört jedoch nicht zum Denkmalbereich der Sied-
                                       lung.
                                       Nach derzeitigem Kenntnisstand liegen im Plangebiet
                                       auch keine anderen Kultur- und Sachgüter.

 Altlastenkataster Stadt Bochum        Das Plangebiet liegt nach Aussage von StA 67 3010 m
                                       Randbereich des ehemaligen Beriebsgeländes der „In-
                                       dustriebetriebe Dr. C. Otto“, einer im städtischen Altlas-
                                       tenkataster unter der Nr. 6/4.01 geführten Flächen.

                                       Dem Bebauungsplan liegt eine Baugrunduntersuchung /
                                       Gründungsberatung (IGS GmbH Beratende Ingenieure
                                       Unna, Proj. Nr. 5711 vom 25.06.2018) als Gutachten bei.

 Strategische Umweltplanung            Seit dem 30.03.2010 liegt die Strategische Umweltpla-
 Bochum (StrUP)                        nung Bochum (StrUP) vor. Die StrUP stellt die Ziele und
                                       Maßstäbe für eine umweltverträgliche zukunftsfähige
                                       Entwicklung Bochums dar. Enthalten sind übergeordnete
                                       Nachhaltigkeitsstrategien wie auch regionale Raumkon-
                                       zepte und übergeordnete Fachplanungen.
                                       Die StrUP ist als fachübergreifendes Planungsinstrument
                                       entwickelt worden, das handlungs- orientierte Grundla-
                                       gen für eine umweltgerechte Stadtplanung formuliert und
                                       gewährleistet, dass die Umweltbelange in allen Fachbe-
                                       reichen berücksichtigt werden.
                                       Sie ist kein rechtsverbindliches Instrument und hat als in-
                                       formelles Planungsinstrument der Stadt Bochum den
                                       Status der Selbstbindungsverpflichtung. Im Rahmen der
                                       Bauleitplanung sind die Orientierungsbelange daher als
                                       Abwägungsaspekte gemäß § 1a BauGB zu berücksichti-
                                       gen.

                                       Die Strategische Umweltplanung beinhaltet grundle-
                                       gende Zielformulierungen für die fünf Schutzgüter Boden,
                                       Gewässer, Arten und Biotope, Klima sowie Mensch (Ge-
                                       sundheit).
                                       Kern der Strategischen Umweltplanung ist das Umwelt-
                                       zielsystem. Das Umweltzielsystem ist die komprimierte
                                       Zusammenführung aller Ziele der Strategischen Umwelt-
                                       planung. Die Umweltqualitätsziele bestehen aus den
                                       zwei Teilbereichen Räumliches Zielkonzept und Umwelt-
                                       zielkataloge. Im Räumlichen Zielkonzept werden Ziele
                                       mit eindeutigen Raumbezügen formuliert.

Bebauungsplan Nr. 997 – Am Ruhrort –                                                  Umweltbericht
Seite 15 von 80

 Umweltschutzziele aus Fachplänen

 Fachplanung                           Aussage für das Plangebiet
 Strategische Umweltplanung            Für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 997 enthält
 Bochum (StrUP)                        die StrUP folgende Aussagen:
                                       Im räumlichen Zielkonzept der StrUP wird der Geltungs-
                                       bereich des Bebauungsplanes zum Teil als Stadtökologi-
                                       sches Sollgebiet und zum Teil als Stadtökologisches De-
                                       fizitgebiet – Gewerbe-/Industrie-/Einzelhandelsflächen
                                       dargestellt.
                                       Im Stadtökologischen Defizitgebiet ist die Umwelt- und
                                       Wohnqualität durch die Erhöhung des Anteils unversie-
                                       gelter Böden mit einem Mindestanteil von 30 % zu ver-
                                       bessern. Zudem sollten 15 % der Brachflächen reaktiviert
                                       werden und eine erholungsrelevant Freiraumversorgung
                                       sichergestellt werden. Das Stadtökologische Sollgebiet
                                       ist behutsam unter Sicherung eines Mindestanteils unver-
                                       siegelter Flächen von 50 % zu entwickeln. Zur Freiraum-
                                       versorgung soll ebenfalls ein Mindestanteil von 15 % der
                                       Brachflächen dienen und die Erschließung soll möglichst
                                       flächensparend erfolgen. Da aktuell und in den letzten
                                       Jahren im Plangebiet keine Gewerbe-/Industrie-/Einzel-
                                       handelsflächen vorhanden waren, wird insgesamt von ei-
                                       nem Stadtökologischen Sollgebiet ausgegangen.
                                       Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 2,7ha und
                                       wurde bislang als Grabeland mit einzelnen Holzhütten
                                       genutzt. Im Bebauungsplan sind folgende befestigte Flä-
                                       chen vorgesehen: überbaubare Grundstücksflächen,
                                       Straßenverkehrsflächen, Flächen für Versorgungsanla-
                                       gen, Flächen mit GFL-Recht. Diese haben einen Anteil
                                       von ca. 42 % an der Gesamtfläche.
                                       Berücksichtigt man noch zusätzliche Erschließungs-
                                       flächen für private Garagen und Gehwege, so wird der 50
                                       %-Anteil unversiegelter Flächen, welches Ziel der StrUP
                                       für Stadtökologische Sollgebiete ist, leicht überschritten
                                       (52%). Die Überschreitung ist jedoch nur geringfügig.
                                       Den Zielen der StrUP wird im Rahmen der Aufstellung
                                       des Bebauungsplanes Nr. 997 nicht vollständig gefolgt.
                                       Durch Festsetzungen im Bebauungsplan wie z.B. Grün-
                                       flächen, Straßenbäumen, Begrünung von Grundstücken
                                       und Stellplatzflächen, Festlegung von Vorgartenflächen,
                                       einer extensiven Begrünung der Dächer von Garagen
                                       und der Einleitung des Regenwassers in die den Hörster-
                                       holzer Bach wird der Zielrichtung der StrUP (Verringe-
                                       rung der versiegelten Flächen, Schutzwürdigkeit der Bö-
                                       den) entsprochen.
                                       Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um die Wie-
                                       dernutzbarmachung einer bisher als Grabeland genutz-
                                       ten Fläche innerhalb eines baulich geprägten Bereichs
                                       der Stadt Bochum. Durch diese Maßnahme der Innenent-
                                       wicklung wird eine Inanspruchnahme von bisher nicht für
                                       Siedlungszwecke genutzten Flächen im Außenbereich
                                       vermieden und somit zu einem sparsamen Umgang mit
                                       Grund und Boden beigetragen (siehe auch Kap. 2.3.5).

Bebauungsplan Nr. 997 – Am Ruhrort –                                                  Umweltbericht
Seite 16 von 80

2.       BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN

2.1      Darstellung und Abgrenzung des Untersuchungsraums/-umfangs

Im Rahmen der Umweltprüfung werden vordergründig die Flächen berücksichtigt, auf die sich
die Festsetzungen des Bebauungsplans beziehen und unmittelbar Grundflächen verändert
werden (Vorhabenraum). Daneben werden auch angrenzende Bereiche in die Prüfung
einbezogen, sofern sich Anhaltspunkte für eine potenzielle Beeinträchtigung durch den
Bebauungsplan bzw. für Auswirkungen auf das Plangebiet ergeben. Grundsätzlich gelten für
jedes Schutzgut bzw. jede Funktion spezifische Eingriffs-, Wirk- und Kompensationsräume. Für
die Abgrenzung der (Einzel-) Wirkräume sind insbesondere Emissionen von Lärm und
Schadstoffen (über die Luft oder in den Boden und Wasser aufgrund andersartiger Leit- und
Transportfähigkeit), optische Fernwirkungen und die Zerschneidung/ Tangierung von
Lebensräumen (inkl. Aktionsradien) oder Wanderwegen von Tieren relevant. Deren Reichweite
kennzeichnet die maximale Ausdehnung des (Gesamt-) Wirkraumes. Durch die räumliche
Flexibilisierung der Ausgleichsmaßnahmen kann das gesamte Gemeindegebiet zum
Bestandteil des Untersuchungsraumes bzw. Kompensationsraumes werden.

Der Untersuchungsraum zum vorliegenden Umweltbericht geht in Bezug auf die Schutzgüter
Mensch, Biotopverbund, Klima/Luft und Denkmalschutz über den Geltungsbereich des Bebau-
ungsplans hinaus. Ansonsten können alle voraussichtlichen Auswirkungen im Bebauungsplan-
gebiet erfasst werden.

2.2      Methodik und Vorgehensweise

Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen bei Durchführung der Bebauungsplanung werden
in Anlehnung an die Ökologische Risikoanalyse ermittelt und beurteilt. Dazu wird zunächst unter
Berücksichtigung der Wertigkeit / Empfindlichkeit des betroffenen Umweltmediums und ggf. der
Vorbelastung der derzeitige Umweltzustand schutzgutbezogen beschrieben. Im Anschluss
erfolgt verbal-argumentativ eine Prognose der voraussichtlichen Umweltauswirkungen unter
Berücksichtigung der Einwirkungsintensität, zeitlichen Dauer und räumlichen Reichweite der
relevanten Wirkfaktoren bei Umsetzung bzw. Nichtumsetzung (Nullvariante) der Planung. Die
Nullvariante beschreibt die Entwicklung des Umweltzustandes innerhalb des
Prognosezeitraumes ohne Realisierung des Bebauungsplans. Die Prüfung der Null-Alternative
erfolgt auf der Grundlage der Fortwirkung des gegenwärtigen Planungsrechtes. Dabei kann
sich als Ergebnis einer solchen Null-Variante herausstellen, dass infolge der Nichtdurchführung
der Planung bestimmte Qualitäten und Quantitäten der vorhandenen Nutzung verloren gehen.
Der Verzicht auf die Planung muss also nicht zwangsläufig mit positiven Auswirkungen auf die
Umweltbelange verbunden sein.
Im Rahmen der Wirkungsprognose werden drei Phasen bzw. Zustände unterschieden, mit
denen Primär- und ggf. Folgewirkungen verbunden sind.

Bebauungsplan Nr. 997 – Am Ruhrort –                                              Umweltbericht
Seite 17 von 80

Baubedingte Wirkungen

Baubedingte Wirkungen sind i. d. R. nur temporär und nicht nachhaltig. Im Einzelnen sind dies
bspw.:

   Flächeninanspruchnahme/ -umwandlung für Baustelleneinrichtungen
   Flächenentzug/ Barrierewirkung/ Zerschneidung
   Bodenauftrag/-abtrag/-vermischung/-umlagerung/-verdichtung
   Lärm-, Staub-, Abgas- und Lichtemissionen, Stoffeinträge, Erschütterungen und visuelle
    Störwirkungen durch Baustellenbetrieb

Anlagebedingte Wirkungen

Anlagebedingte Wirkungen besitzen einen dauerhaften und damit nachhaltigen Charakter. Im
Wesentlichen sind zu nennen:

   Flächeninanspruchnahme mit Versiegelung/ Nutzungsumwandlung
   Flächeninanspruchnahme mit Errichtung vertikaler Baukörper
   Flächenentzug/ Barrierewirkung/ Zerschneidung
   Einbringen von Vegetation
   visuelle Wirkung durch technische Überprägung

Betriebsbedingte Wirkungen

Betriebsbedingte Wirkungen sind dauerhaft und werden durch die geplante Nutzung
hervorgerufen:

   Emission von Schadstoffen (z.B. An-/Abfahrtsverkehr), Schall, Licht, Erschütterungen,
    visuelle Störreize, Bewegungsunruhe
   Anlockwirkung/Falleneffekte/Vertreibung bei Tieren

Im Anschluss an die Prognose werden die vorgesehenen Maßnahmen aufgeführt und kurz
beschrieben, die dazu dienen sollen, die voraussichtlichen Beeinträchtigungen zu vermeiden,
zu verringern oder auszugleichen.

Die abschließende Bewertung der Umweltauswirkungen erfolgt unter Berücksichtigung des
allgemeinen Kenntnisstandes und der allgemein anerkannten Prüfungsmethoden.
Fehlen hinreichend konkrete Maßstäbe, werden die Auswirkungen mit Hilfe von gutachterlichen
Erfahrungsgrundsätzen und Analogieschlüssen verbal-argumentativ beurteilt.
Es wird anhand der folgenden Kategorien eingeschätzt, ob mit den prognostizierten
Veränderungen erhebliche Umweltauswirkungen verbunden sein könnten:

Bebauungsplan Nr. 997 – Am Ruhrort –                                            Umweltbericht
Seite 18 von 80

Tabelle 2: Übersicht der Bewertungsstufen und Einschätzung zur Erheblichkeit
Voraussichtliche          Kurzdarstellung Einschätzung der
Umweltauswirkungen                         Erheblichkeit
positive Wirkung                       +     erheblich im positiven Sinne

keine                                  o     nicht erheblich, nicht abwägungsrelevant
Beeinträchtigung
geringe                                •     nicht erheblich, umweltverträglich, abwägungs-
Beeinträchtigung                             unerheblich, d.h. es sind höchstens unerhebli-
                                             che negative Umweltauswirkungen zu erwarten
mittlere                               ••    bedingt erheblich/ umweltverträglich; abwä-
Beeinträchtigung                             gungserheblicher Umweltbelang, d. h., es sind
                                             bedingt erhebliche negative Umweltauswirkun-
                                             gen zu erwarten, auf die in der planerischen Ab-
                                             wägung eingegangen werden muss
(sehr) hohe                            •••   erheblich/ nicht umweltverträglich; besonderes
Beeinträchtigung                             Abwägungsgewicht, d. h., es sind sehr erheblich
                                             negative Umweltauswirkungen zu erwarten, die
                                             aus umweltfachlicher Sicht in der planerischen
                                             Abwägung mit besonderem Gewicht behandelt
                                             werden müssen

Bebauungsplan Nr. 997 – Am Ruhrort –                                             Umweltbericht
Seite 19 von 80

2.3      Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich
         der Prognose bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung („Nullvari-
         ante“)

2.3.1    Schutzgut Mensch, Bevölkerung und Gesundheit

In der Umweltprüfung werden im Hinblick auf das Schutzgut Mensch zwei unterschiedliche The-
menkomplexe betrachtet: Die Wohn-/ Wohnumfeldfunktion einschließlich wohnungsnaher Er-
holungsmöglichkeiten sowie die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen.

Im Hinblick auf den Aspekt Erholung bestehen enge Wechselbeziehungen zum Schutzgut
Landschaft. Gegenstand der Betrachtung des Schutzgutes Landschaft ist jedoch die Vielfalt,
Eigenart und Schönheit der Landschaft außerhalb der Siedlungsbereiche als wesentliche Vo-
raussetzung für die landschaftsgebundene ruhige Erholung (vgl. Kapitel 2.3.6). Für das Schutz-
gut Mensch wird auch auf die Bedeutung kurzfristig zu Fuß erreichbarer innerstädtischer und
siedlungsnaher Parkanlagen, Dauerkleingärten, Spiel- und Sportplätze abgestellt. Sie dienen
der Befriedigung wohnungsnaher Erholungsansprüche (Feierabenderholung).

Im Fokus der Bewertung schädlicher Umweltbelastungen stehen im Rahmen dieser Schutzgut-
betrachtung Lärmbelastungen. Lufthygienische und bioklimatische Belastungen werden im Ka-
pitel 2.3.4 thematisiert. Mögliche Beeinträchtigungen aufgrund von Schadstoffbelastungen des
Bodens sind in enger Verknüpfung mit dem Schutzgut Boden zu sehen und werden daher in
Kapitel 2.3.2 betrachtet.

Derzeitiger Umweltzustand (Basisszenario):

Das Plangebiet stellt sich derzeit überwiegend als nicht mehr (kleingärtnerisch) genutztes Gra-
beland dar.
Im Westen befindet sich angrenzend an eine Grünfläche ein Industriebetrieb (Firma Dr.-C.-
Otto), nordwestlich grenzt das Gebiet an eine begrünte Hanglage mit anschließender Waldflä-
che, nordöstlich und östlich liegt die denkmalgeschützte Siedlung „Am Ruhrort“ (hauptsächlich
Doppel- und Vierfamilienhäuser), im Süden einzelne Wohnhäuser sowie im weiteren Verlauf
die Dr.-C.-Otto-Straße.
Zudem verläuft 300 m südlich des Plangebietes die Ruhr. In ca. 700 m Entfernung liegen östlich
das Nahversorgungszentrum Dahlhausen an der Dr.-C.-Otto-Straße sowie der S-Bahnhof Bo-
chum-Dahlhausen mit Anschluss an die S3 und Anbindung nach Oberhausen, Mülheim a. d.
Ruhr, Essen und Hattingen.

Das Plangebiet ist über die beiden Bushaltestellen „Eisenbahnmuseum“ (50m südlich des
Plangebiets) sowie „Am Ruhrort“ (150m nördlich des Plangebiets) an den öffentlichen
Personennahverkehr angeschlossen. Die Buslinie 357 verkehrt im 30-Minuten Takt. (jeweils
pro Richtung), wobei die Haltestelle „Am Ruhrort“ die Endhaltestelle darstellt.
Zudem gibt es an den beiden Haltestellen die Möglichkeit das Anrufsammeltaxi AST52 zu
bestellen. Die Buslinie bietet Anschluss an die S-Bahn-Station Bochum Dahlhausen (S3) sowie
an die Ortsteile Linden und Eppendorf. Die S-Bahn Linie S3 bietet Anschluss an die Städte
Hattingen, Essen, Mülheim und Oberhausen.

An der S-Bahn-Station Bochum Dahlhausen gibt es weiterhin Verbindungen zu den Buslinien
345, 390, 352 und 359 sowie an die Straßenbahn 318.

In Zukunft ist geplant, die Straßenbahnlinie 318 vom S-Bahnhof Bochum Dahlhausen bis zur
neuen Haltestelle „Am Ruhrort/Eisenbahnmuseum“ zu verlängern. Das Ziel hierbei ist die

Bebauungsplan Nr. 997 – Am Ruhrort –                                              Umweltbericht
Sie können auch lesen