UMWELTBERICHT Bebauungsplan Nr. 997 - Am Ruhrort-Seite 1 von 80
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Seite 1 von 80 Bebauungsplan Nr. 997 – Am Ruhrort – UMWELTBERICHT Teil B der Begründung zum Bebauungsplan gem. § 2a Baugesetzbuch (BauGB) STAND [14. Juni 2021] Übersichtsplan mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans
Seite 2 von 80 INHALT 1. EINLEITUNG ................................................................................................................................. 3 1.1 Anlass und Aufgabenstellung der Umweltprüfung ................................................................... 3 1.2 Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des Bebauungsplans ................................................... 4 1.2.1 Lage im Raum und Abgrenzung .............................................................................................. 4 1.2.2 Ziele .......................................................................................................................................... 4 1.2.3 Art und Umfang der baulichen Nutzung ................................................................................... 4 1.3 In Fachgesetzen und Fachplänen festgelegte und für den Plan relevante Ziele des Umweltschutzes ....................................................................................................................... 6 2. BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN .............................. 16 2.1 Darstellung und Abgrenzung des Untersuchungsraums/-umfangs ....................................... 16 2.2 Methodik und Vorgehensweise .............................................................................................. 16 2.3 Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung („Nullvariante“) ................................ 19 2.3.1 Schutzgut Mensch, Bevölkerung und Gesundheit ................................................................. 19 2.3.2 Schutzgut Fläche und Boden ................................................................................................. 29 2.3.3 Schutzgut Wasser .................................................................................................................. 35 2.3.4 Schutzgut Klima und Luft ....................................................................................................... 38 2.3.5 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ................................................................ 46 2.3.6 Schutzgut Orts- und Landschaftsbild ..................................................................................... 52 2.3.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter ........................................................................................... 54 2.3.8 Wechselwirkungen ................................................................................................................. 56 2.3.9 Auswirkungen auf Natura-2000-Gebiete ................................................................................ 56 2.3.10 Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung ........................................................................ 57 2.3.11 Bewältigung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung .................................................... 60 2.3.12 Sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern ........................................................... 64 2.3.13 Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien ........................................................... 67 2.3.14 Abschätzung der Klimafolgen ................................................................................................ 68 2.3.15 Planübergreifende Ermittlung kumulativer Wirkungen ........................................................... 70 2.4 Ergebnis der Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten ................................................ 71 2.5 Beschreibung der erheblich nachteiligen Auswirkungen durch schwere Unfälle oder Katastrophen .......................................................................................................................... 72 3. ZUSÄTZLICHE ANGABEN ........................................................................................................ 73 3.1 Schwierigkeiten und Lücken bei der Zusammenstellung ....................................................... 73 3.2 Beschreibung der technischen Verfahren einschließlich Ermittlungsdefiziten ...................... 73 3.3 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der planbedingten erheblichen Umwelt- auswirkungen (Monitoring) ..................................................................................................... 74 3.4 Allgemeinverständliche Zusammenfassung .......................................................................... 76 3.5 Referenzliste der verwendeten Quellen ................................................................................. 79 3.6 Abkürzungsverzeichnis .......................................................................................................... 80 Tabellen- und Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Externe Ausgleichsfläche (unmaßstäblich)………………………………………………….. 63 Tabelle 1: Umweltschutzziele……………………………………………………………………………... 7 Tabelle 2: Übersicht der Bewertungsstufen und Einschätzung zur Erheblichkeit…………………… 18 Tabelle 3: Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen............................................ 78 Bebauungsplan Nr. 997 – Am Ruhrort – Umweltbericht
Seite 3 von 80 TEIL B UMWELTBERICHT 1. EINLEITUNG 1.1 Anlass und Aufgabenstellung der Umweltprüfung Der Bebauungsplan Nr. 997 wird als Angebotsbebauungsplan im Vollverfahren aufgestellt. Gemäß § 2a BauGB sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen, die in einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelten Belange des Umweltschutzes in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung zum Bebauungsplan. Die Umweltprüfung hat zugleich die Funktion einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), soweit eine solche UVP nach den Bestimmungen des UVP-Gesetzes erforderlich ist. Nach § 50 Abs. 1 UVPG wird die UVP bei UVP-pflichtigen Bebauungsplänen als Umweltprüfung nach den Vorschriften des BauGB durchgeführt. Eine eigenständige UVP neben der Umweltprüfung ist bei der Aufstellung von Bebauungsplänen nicht erforderlich. Die Umweltprüfung umfasst materiell und verfahrensmäßig alle Elemente einer UVP. Auch eine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Abs. 1 UVPG entfällt. Die Untersuchungstiefe der Umweltprüfung orientiert sich in Übereinstimmung mit der Formulierung in § 2 Abs. 4 Satz 3 BauGB an den Festsetzungen des Bebauungsplans. Geprüft wird, welche erheblichen Auswirkungen durch die Umsetzung des Bebauungsplanes auf die Umweltbelange entstehen können und welche Einwirkungen auf die geplanten Nutzungen im Geltungsbereich aus der Umgebung erheblich einwirken können. Hierzu werden vernünftigerweise regelmäßig anzunehmende Einwirkungen geprüft, nicht jedoch außergewöhnliche und nicht vorhersehbare Ereignisse. Der Bebauungsplan Nr. 997 begründet kein Vorhaben nach Anlage 1 Nummer 18.1 bis 18.9 UVPG. Thematisch wird der Gegenstand der Umweltprüfung durch § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB abgesteckt. Dabei bezeichnen die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB unter den Buchstaben a) bis d) und i) aufgelisteten Belange die Auswirkungen auf die biotischen und abiotischen Schutzgüter einschließlich des Menschen und seiner Gesundheit sowie Kulturgüter und sonstige Sachgüter und die Wechselwirkungen zwischen den Umweltmedien. Darüber hinaus enthält der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 aufgeführte Katalog der Belange des Umweltschutzes unter den Buchstaben e) bis h) sowie j) noch weitere im Rahmen der Umweltprüfung zu berücksichtigende Aspekte, wie die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts, den sachgerechten Umgang mit Abfällen und Abwässern, die Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich Energiesparmaßnahmen sowie den Umgang mit Störfallbetrieben. Als ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz sind der sparsame Umgang mit Grund und Boden (Bodenschutzklausel, Umwidmungssperrklausel), das Folgenbewältigungsprogramm der Eingriffsregelung und die Erfordernisse des Klimawandels durch Klimaschutz und Klimaanpassung (Mitigation und Adaption) zu berücksichtigen. Soweit Natura-2000-Gebiete durch den Plan in ihren für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen erheblich beeinträchtigt werden können, sind die Vorschriften gemäß § 36 BNatSchG über die Zulässigkeit und Durchführung von derartigen Eingriffen anzuwenden. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes ist im Rahmen einer Artenschutzprüfung (ASP) darzulegen, dass aus Gründen des Artenschutzes keine unüberwindbaren Hindernisse für die Vollzugsfähigkeit des Plans bestehen. Bebauungsplan Nr. 997 – Am Ruhrort – Umweltbericht
Seite 4 von 80 1.2 Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des Bebauungsplans 1.2.1 Lage im Raum und Abgrenzung Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 997 befindet sich im Bochumer Stadtteil Dahlhausen an der südwestlichen Grenze des Stadtgebietes von Bochum. Das Plangebiet liegt nordwestlich der Straße Am Ruhrort, südlich der Eiberger Straße und nörd- lich der Dr. C. Otto Straße. Es bezieht sich auf die in der Gemarkung Dahlhausen, Flur 1, gele- genen Flurstücke 36, 138, 165, 166, 171.1 und 171.2 sowie eine externe Ausgleichsfläche (Maßnahme „Ernst-Erwin-Bußmann-Pfad“ aus dem städtischen Ökokonto / Gemarkung: Ep- pendorf, Flur: 14, Flurstück: 133 tlw.). 1.2.2 Ziele Ziel des Bebauungsplanes ist die Entwicklung einer Wohnbebauung im Plangebiet, insbeson- dere die Schaffung von familiengerechten Wohnangeboten. Dabei sind auch Angebote für kos- tengünstigen Wohnraum bereitzustellen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist die Er- richtung sowohl von Doppel- als auch von Reihenhäusern geplant. Insgesamt sollen Nachfrage für Wohnbebauung gedeckt und die vorhandenen Freiraumqualitäten eingebunden werden. 1.2.3 Art und Umfang der baulichen Nutzung Der Bebauungsplan Nr. 997 ist ein (projektbezogener) Bebauungsplan, der als Angebotsbebauungsplan ein konkretes zwischen der Gemeinde und dem Projektentwickler/Investor abgestimmtes Vorhaben vorbereiten und realisieren soll. Die Anforderungen an die Tiefe der erforderlichen Untersuchungen sowie den Untersuchungsumfang der Umweltprüfung erstrecken sich auf den durch den Bebauungsplan begründeten Zulassungs- und Festsetzungsrahmen. Geprüft wird, welche erheblichen Auswirkungen durch die Umsetzung des Bebauungsplanes entstehen können und welche Einwirkungen auf die geplanten Nutzungen im Geltungsbereich aus der Umgebung erheblich einwirken können. Hierzu werden vernünftigerweise regelmäßig anzunehmende Einwirkungen geprüft, nicht jedoch außergewöhnliche und nicht vorhersehbare Ereignisse. Durch den Bebauungsplan wird der Nachfrage nach Einfamilienhäusern, umgesetzt durch Dop- pel- und Reihenhäuser, entsprochen. Der zugrundeliegende städtebauliche Entwurf sieht eine zweigeschossige Einfamilienhausbebauung mit 26 Doppel- und 38 Reihenhäusern (Hausgrup- pen) mit Satteldächern vor. Die Wohnbebauung soll die baulichen Strukturen sinnvoll ergänzen. Die Hausgruppen bestehen aus drei bis vier einzelnen Reihenhäusern. Die Hausgruppen im Südwesten und Süden des Plangebiets werden dabei im Rahmen des geförderten Wohnungs- baus errichtet (insgesamt 14 Häuser). Jedes Doppel- und Reihenhaus verfügt über jeweils eine Garage mit begrüntem Flachdach (entweder direkt am Haus (Bauwich) oder bei einigen Mittel- reihenhäusern am Rand der Hausgruppe bzw. dezentral). Bebauungsplan Nr. 997 – Am Ruhrort – Umweltbericht
Seite 5 von 80 Für die Gebäude des öffentlich geförderten Wohnraums werden zunächst ebenerdige Stell- plätze errichtet, der Bebauungsplan lässt aber die punktuelle Errichtung von Garagen zu. Hin- sichtlich ihrer Bauweise und Geschossigkeit passen sich die geplanten Gebäude mit den Sat- teldächern an die umgebende Bestandsbebauung an, sodass sich das Quartier trotz eigener gestalterischer Merkmale in die Umgebung integriert. Im Plangebiet werden unterschiedlich große Grundstücke angeboten, so dass die jeweiligen individuellen Ansprüche berücksichtigt werden. Alle privaten Gartenflächen (mit Ausnahme der Eckgrundstücke) sind von den Erschließungsstraßen abgewandt und garantieren somit eine private und geschützte Aufenthaltsqualität. Das verkehrliche Konzept sieht zwei von der Straße Am Ruhrort ausgehende Erschließungs- straßen vor, die in einem Ringsystem münden. Alle Straßen im Plangebiet sind als verkehrsbe- ruhigte Mischverkehrsflächen ausgelegt. Die nördliche Erschließung dient einerseits der Er- schließung der südlichen, im Plangebiet liegenden Häusergruppen und andererseits der nörd- lich liegenden Bestandsbebauung. Die Breite dieses Teilstückes der Erschließung liegt bei 6,0 m. Die südliche Erschließungsstraße (Breite: 5,5 m) führt zunächst entlang einer öffentlichen Grün- fläche. Hier befinden sich auch Garagen/Carports, Unterflurcontainer und ein Blockheizkraft- werk für die Wärmeversorgung des neuen Wohngebiets. Im weiteren Verlauf verschwenkt die Straße nach Norden und schließt an die Ringerschließung (südöstlicher Teil der Ringerschließung). Über die Ringerschließung ist der Großteil der Wohn- gebäude angebunden. Die Breite der Ringerschließung beträgt 7,0 m. Am nördlichen Teil der Ringerschließung sind zwei nordsüdlich verlaufende Erschließungssti- che mit einer Breite von jeweils 3,50 m vorgesehen. Ein weiterer kleiner Erschließungsstich befindet sich am südwestlichen Rand des Plangebiets. Jedes Doppelhaus verfügt über eine Garage mit vorgelagerter Zufahrt direkt im Bauwich der Wohngebäude. Auch die Reihenhäuser haben jeweils eine Garage mit vorgelagerter Zufahrt. Für die Gebäude des öffentlich geförderten Wohnraums werden zunächst ebenerdige Stell- plätze errichtet, der Bebauungsplan lässt aber die punktuelle Errichtung von Garagen zu. Zum Teil liegen die Stellplätze der Reihenhäuser nicht direkt am Haus, sondern am Rande der je- weiligen Häusergruppe bzw. im erreichbaren Umfeld. An der südlichen Erschließungsstraße besteht zudem die Möglichkeit weitere Stellplätze im Garagenhof (6 Garagen mit vorgelagerter Zufahrt) anzumieten. Innerhalb der Ringerschließung sind insgesamt 11 öffentliche Stellplätze angeordnet. Auch an der nördlichen Einfahrtssituation sind, direkt befahrbar von der Straße Am Ruhrort, 6 weitere öffentliche Stellplätze vorgesehen. An der südlichen Zufahrt gibt es weitere öffentliche Stell- platzmöglichkeiten (14 Stellplätze). Insgesamt ist daher eine ausreichende Ausstattung des Ge- bietes mit öffentlichen Stellplätzen sichergestellt. Eine Inanspruchnahme zusätzlichen Parkrau- mes außerhalb des Plangebietes ist nicht zu erwarten. Insbesondere die Stellplätze an den Einfahrtssituationen können zudem auch von den Bewohnern/Gästen der Bewohner im Umfeld genutzt werden. Der durch unmittelbare Veränderung von Grund und Boden beanspruchte Raum wird anhand der zulässigen Versiegelungsgrade über die festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) und deren Überschreitungsmöglichkeiten abgeschätzt. Fehlt eine GRZ erfolgt eine Zuordnung anhand der Zweckbestimmung der jeweiligen Flächenkategorie. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch in Grünflächen bauliche Anlagen insoweit zulässig sind, als sie nach deren Zweckbestimmung zur normalen Ausstattung gehören und untergeordnet auftreten. Bebauungsplan Nr. 997 – Am Ruhrort – Umweltbericht
Seite 6 von 80 Als Obergrenze für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung wird im gesamten Gel- tungsbereich das in der BauNVO vorgesehene Höchstmaß der GRZ von 0,4 festgesetzt. Mit Verweis auf § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO darf die zulässige Grundfläche durch Nebenanla- gen bis zu 0,6 überschritten werden. Dies wirkt in geringem Umfang somit einer zusätzlichen Inanspruchnahme von Bauflächen an anderer Stelle entgegen, da durch die vollständige Ausnutzbarkeit der Bauflächen wohnbaulicher Flächenbedarf innerhalb des Plangebietes realisiert werden kann. Die Neuausweisung von Flächen für den Wohnungsbau außerhalb des Plangebietes kann hierdurch ggf. gemindert werden. Der Bebauungsplan sieht für die Wohngebiete WA 1 bis WA 6 maximal zwei Vollgeschosse vor. Die Höhe des Erdgeschossfußbodens (Oberkante Fertigfußboden: OKFF) wird für alle geplan- ten Wohngebäude bei mindestens 62,4 m ü. NHN festgesetzt. Die Traufhöhe (TH) bezeichnet das zulässige Höchstmaß von der Oberkante des Erdgeschoss- fußbodens (OKFF) bis zum Schnitt der senkrechten Verlängerung der Außenfassade mit der Dachhautaußenkante. Bei zusammengehörigen Doppelhäusern und Hausgruppen ist eine ein- heitliche Traufhöhe zu wählen. Es ist eine Traufhöhe von max. 68,8 m ü. NHN zulässig. Die Firsthöhe (FH) bezeichnet das zulässige Höchstmaß von der Oberkante des Erdgeschoss- fußbodens (OKFF) bis zum First (höchster Punkt des Daches). Bei Doppelhäusern und Haus- gruppen ist eine einheitliche Firsthöhe zu wählen. Es ist eine Firsthöhe von max. 72,9 m ü. NHN zulässig. 1.3 In Fachgesetzen und Fachplänen festgelegte und für den Plan relevante Ziele des Umweltschutzes Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die in Richtlinien, Fachgesetzen, Normen, Verordnungen und Fachplänen festgelegten und für den Bebauungsplan Nr. 997 relevanten Ziele des Umweltschutzes. Im Rahmen der Umweltprüfung dienen Umweltziele insbesondere als Maßstäbe für die Beurteilung der Auswirkungen der Planung. Darüber hinaus geben sie Hinweise zu anzustrebenden Umweltqualitäten im Planungsraum und zur Auswahl geeigneter Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft. Die Zielvorgaben des Umweltschutzes ergeben sich aus den gesetzlichen Grundlagen, zu de- nen u. a. das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Landesnaturschutzgesetz Nordrhein- Westfalen (LNatSchG NRW), das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), das Wasserhaus- haltsgesetz (WHG) und das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zu zählen sind. Andererseits werden Umweltschutzziele in den fachplanerischen Grundlagen, wie z. B. dem Landschaftsplan, dem regionalen Flächennutzungsplan – auch in seiner Funktion als Land- schaftsrahmenplan – und dem Schutzgebietssystem „Natura-2000“ gemäß der Fauna-Flora- Habitat-Richtlinie 92/EWG vorgegeben. Bebauungsplan Nr. 997 – Am Ruhrort – Umweltbericht
Seite 7 von 80 Tabelle 1: Umweltschutzziele Umweltschutzziele aus Richtlinien, Fachgesetzen und Normen Fundort Prüfziele Bundesnaturschutzgesetz Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit (BNatSchG) des Naturhaushalts sowie der Erholungsfunktion, Landesnaturschutzgesetz NRW Erhaltung der Biodiversität, Aufbau eines Biotopverbund- (LNatSchG NRW) systems, Vorrang der Innenentwicklung, Bewahrung von historisch gewachsenen Kulturlandschaften vor Verun- staltung und Zersiedelung, Ausgleich von Eingriffen. Das Verfahren bei Eingriffen in Natur- und Landschaft ist im Landesnaturschutzgesetz NRW geregelt. Als Ein- griffe gelten Veränderungen der Gestalt oder der Nut- zung von Grundflächen, die die Leistungs- und Funkti- onsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschafts- bild erheblich beeinträchtigen können. Im § 18 des Bundesnaturschutzgesetzes ist das Verhält- nis des Naturschutzes zum Baurecht geregelt. Dessen rechtliche Vorgaben sind im Verfahren zu berücksichti- gen. Siehe auch Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 997 “Am Ruhrort” in Bochum-Dahl- hausen (NORMANN Landschaftsarchitekten PartGmbB / Düsseldorf, 25.05.2020). Bundesbodenschutzgesetz Sparsamer Umgang mit Grund und Boden, Sicherung (BBodSchG) und Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen sowie der Funktion als Archiv der Natur- und Kulturge- schichte, Vorsorge gegen nachteilige Auswirkungen auf den Boden, Förderung der Sanierung schädlicher Boden- veränderungen. Dem Bebauungsplan liegen folgende Fachgutachten bei: Baugrunduntersuchungen / Gründungsberatung Bauge- biet „Am Ruhrort in Bochum (IGS GmbH Beratende Inge- nieure Unna, Proj. Nr. 5711 vom 25.06.2018) Baugrunduntersuchung - Untersuchung einer Teilfläche zum Bauvorhaben „Am Ruhrort - Bochum", Gemarkung Dahlhausen, Flur 1, Flurstück 180 (KIB Unna GmbH, 30.11.2020) Gefährdungsabschätzung zur Erkundung und Erfassung von nutzungsspezifischen Verun-einigungen und/oder der Verwendung von nicht spezifizierten Auffüllungen – Im Vorfeld der Umnutzung Bebauungsplan Nr. 997 – Am Ruhrort – Bochum (KIB Unna GmbH, 24.04.2020) Beurteilung des bergschadentechnischen Risikos im Be- reich der Grundstücke „Am Ruhrort“ (Gemarkung Dahl- hausen, Flur1, Flurstücke 36,104,138,165,166 und 171) in Bochum-Dahlhausen (DMT GmbH & Co. KG, Essen, Bearbeitungs-Nr.: 11600-2017-549-002, 16.10.2017) Bebauungsplan Nr. 997 – Am Ruhrort – Umweltbericht
Seite 8 von 80 Umweltschutzziele aus Richtlinien, Fachgesetzen und Normen Fundort Prüfziele Bundesbodenschutzgesetz Gemäß 4 Abs. 2 BBodSchG ist vorgeschrieben, dass (BBodSchG) bei der Aufstellung von Bauleitplänen, bei Planfeststel- lungsverfahren und Plangenehmigungen im Rahmen der planerischen Abwägung vor der Inanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht baulich veränderten oder unbebauten Flächen insbesondere zu prüfen ist, ob vor- rangig eine Wiedernutzung von bereits versiegelten, sa- nierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich ist. Die Prüfung von Planungsalternativen ist erfolgt und in Kapitel 2.4 dargestellt. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Schutz der Gewässer vor Schadstoffeinträgen, nachhal- tige Gewässerbewirtschaftung gem. WRRL, Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung. Landeswassergesetz NRW Niederschlagswasser ist vor Ort zu versickern, zu verrie- (LWG NRW) seln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten. Im Plangebiet ist eine Versickerung des Niederschlags- wassers gemäß Aussagen des Bodengutachters nicht möglich. Es ist aber möglich ortsnah in den verrohrten Horsterhölzer Bach einzuleiten. Die Niederschlagsabflüsse werden über ein geplantes öffentliches Trennsystem bis zur Straße Am Ruhrort ge- leitet und dort dem verrohrten Gewässer zugefügt. Das Gewässer mündet ca. 400 m weiter südlich in die Ruhr. Im nördlichen Teilgebiet wird die Regenwasser- rückhaltung mit Drosselbauwerk für das nördliche Haupterschließungsgebiet für ein 5-jähriges Regener- eignis bemessen. Für das südliche Teilgebiet wird das Rückhaltevolumen im Retentionskanal zu Verfügung ge- stellt. Als Drosselorgan ist hierbei eine Querschnittsre- duzierung des Kanals vorgesehen. Das klärpflichtige Niederschlagswasser wird über eine zentrale Regen- wasserbehandlung in Form eines Lamellenklärers oder einer Anlage gleichwertiger Art vor der Einleitung in das Gewässer vorbehandelt. Bundesimmissionsschutzge- Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen sowie Vor- setz (BImSchG) beugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen durch Luftverunreinigungen, Gerüche, Geräusche, Er- schütterungen, Licht, Wärme etc.. Zur Beurteilung gewerbliche und verkehrliche Geräu- schimmissionen wurde ein Gutachten erstellt (s. ITAB, Stand: 22.10.2018 / aktualisiert am 18.03. 2019 sowie am 25. Mai 2020 14. Juni 2021). Die Ergebnisse sind dem Kap. 2.3.1 zu entnehmen. Das Gutachten basiert auf der Verkehrsuntersuchung „Am Ruhrort“ in Bochum-Dahlhausen (LINDSCHULTE + KLOPPE Ingenieurgesellschaft mbH, Düsseldorf 04. Sep- tember 2019, redaktionell ergänzt am 4. Mai 2020) Bebauungsplan Nr. 997 – Am Ruhrort – Umweltbericht
Seite 9 von 80 Umweltschutzziele aus Richtlinien, Fachgesetzen und Normen Fundort Prüfziele Bundesimmissionsschutzge- Zur Klärung voraussichtlicher Auswirkungen der Immissi- setz (BImSchG) onssituation auf die geplante Bebauung innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, die aus dem Betrieb des benachbarten Betriebes P-D Refractories GmbH resultieren, erfolgte darüber hinaus eine gut- achterliche Luftschadstoffbewertung (Immissionstechni- sche Einschätzung – Luftschadstoffbewertung zum Be- bauungsplan Nr. 997 – am Ruhrort Wohnbebauung öst- lich FA. P-D Refractories GmbH / argusim UMWELT CONSULT André Förster, 26. Mai 2021). Schallschutz im Städtebau Einhaltung schalltechnischen Orientierungswerte. (DIN 18005) TA Lärm Einhaltung der Richtwerte durch anlagenbedingte Geräu- sche. Schallschutz nach DIN 4109 Anforderungen an den Schallschutz, um Menschen in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Belästigungen zu schützen. 39. Verordnung zur Durchfüh- Festlegung von Immissionsrichtwerten, Beurteilung und rung des Bundesimmissions- Kontrolle der Luftqualität, Pläne und Maßnahmen. schutzgesetzes über Luftquali- tätsstandards und Emissions- höchstmengen (39. BImSchV) TA Luft Einhaltung von Emissionswerten zum Schutz vor schäd- lichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen. Denkmalschutzgesetz Nord- Schutz von Bau- und Bodendenkmälern, Denkmalberei- rhein-Westfalen (DSchG NRW) chen, Archäologischer Fundstellen, Kulturdenkmäler Landesabfallgesetz Weiterentwicklung der ressourcenschonenden und ab- (LAbfG NRW) fallarmen Kreislaufwirtschaft sowie der gemeinwohlver- träglichen Beseitigung von Abfällen. Energieeinsparverordnung Einsparung von Energie in Gebäuden und Regelung zur (EnEV) Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden. Bundeswaldgesetz/ Landes- Mit dem Bundeswaldgesetz wird u.a. bezweckt, den forstgesetz Wald wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, für die dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, das Klima, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, das Landschaftsbild und die Erholung der Bevölkerung (Schutz- und Erholungsfunktion) zu erhalten. Gemäß § 9 Landesforstgesetz (zu § 8 Bundeswaldge- setz) haben die Träger öffentlicher Belange bei Planun- gen und Maßnahmen, die eine Inanspruchnahme von Bebauungsplan Nr. 997 – Am Ruhrort – Umweltbericht
Seite 10 von 80 Umweltschutzziele aus Fachplänen Fachplanung Aussage für das Plangebiet Waldflächen vorsehen, die Funktionen des Waldes an- gemessen zu berücksichtigen sowie die Forstbehörden bereits bei der Vorbereitung der Planungen und Maß- nahmen zu unterrichten und anzuhören. Innerhalb des Plangebietes ist kein „Wald“ im Sinne der Gesetze vorhanden. Landesentwicklungsplan NRW Nachdem der Landtag dem durch die Landesregierung (LEP NRW) zugeleiteten Planentwurf am 14.12.2016 zugestimmt hat, ist der LEP NRW am 25.01.2017 im Gesetz- und Verord- nungsblatt veröffentlicht worden. Gemäß Art. 71 Abs. 3 Landesentwicklungsplan NRW der Landesverfassung NRW ist der LEP NRW am 8. Feb- (LEP NRW) ruar 2017 in Kraft getreten. Mit dem Inkrafttreten sind die Ziele der Raumordnung und Landesplanung gemäß §§ 4 und 5 Raumordnungsgesetz zu beachten. Zeitgleich tre- ten der Sachliche Teilplan Großflächiger Einzelhandel, der seit 1995 geltende LEP NRW 95 und der LEP IV »Schutz vor Fluglärm« außer Kraft. Entwurf des LEP NRW Im Rahmen des Entfesselungspaketes II hat das Landes- kabinett am 19. Dezember 2017 beschlossen, ein Ände- rungsverfahren für (LEP NRW) einzuleiten. Die Landes- regierung Nordrhein-Westfalen hat daraufhin am 17.04.2018 beschlossen, den LEP NRW zu ändern. Mit der formellen Einleitung des Verfahrens sind die Ziele des Landesentwicklungsplanentwurfs als Grundsätze in der Abwägung zu berücksichtigen. Der Entwurf des Landesentwicklungsplanentwurf LEP NRW enthält Festlegungen für den gesamten Siedlungs- raum, welche für die hier vorliegende Planung zu berück- sichtigen sind: Ziele: - Flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungs- entwicklung - Keine bandartigen Entwicklungen und Splitter- siedlungen Grundsätze: - Vorrang der Innenentwicklung - Energieeffiziente und klimagerechte Siedlungs- entwicklung - Wiedernutzung von Brachflächen Regionaler Flächennutzungs- Im wirksamen RFNP vom 2. Mai 2010 (zuletzt geändert plan (RFNP) am 17.07.2017) ist die Fläche des Bebauungsplanes überwiegend als Wohnbaufläche (Allgemeiner Sied- lungsbereich) dargestellt. Bebauungsplan Nr. 997 – Am Ruhrort – Umweltbericht
Seite 11 von 80 Umweltschutzziele aus Fachplänen Fachplanung Aussage für das Plangebiet Regionaler Flächennutzungs- Im Westen bzw. Nordwesten schließt die Darstellung ei- plan (RFNP) ner gewerblichen Darstellung im Sinne der regionalpla- nerischen Darstellung eines Allgemeinen Siedlungsberei- ches (ASB) an. Eine kleine Teilfläche im Nordwesten des Plangebietes, angrenzend an den bestehenden Gewer- bebetrieb ist als gewerbliche Baufläche (ASB) ausgewie- sen. Der Bebauungsplan konkretisiert in diesem Sinne die Darstellungen des Regionalen Flächennutzungsplanes, der hinsichtlich der Abgrenzung der Nutzungen hier we- der einen trennenden Streifen darstellt noch eine parzel- lenscharfe Abgrenzung enthält. Die Nutzungsgrenze ver- läuft vielmehr bisher inmitten/im Bereich der heutigen Grabelandflächen und orientiert sich hier weder an natür- lichen oder anthropogenen Grenzen, noch an Flurstücks- grenzen o.ä.. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitpla- nung ist diese unscharfe Abgrenzung nun verbindlich zu konkretisieren. Um das für die Realisierung der geplanten Wohnbebau- ung notwendige Baurecht zu schaffen und die städtebau- liche Ordnung zu gewährleisten, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die Darstellungen des re- gionalen Flächennutzungsplanes soll durch die geplan- ten Festsetzungen des Bebauungsplanes nun folge- endermaßen konkretisiert werden: Die geplanten Nutzungen (Allgemeines Wohngebiet) kor- respondieren im Wesentlichen mit der Darstellung als Wohnbaufläche (ASB), somit lassen sich für den über- wiegenden Teil des Plangebietes die geplanten Nutzun- gen dort dann zweifelsfrei aus den Darstellungen des RFNP gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entwickeln. Landschaftsplan Der Bebauungsplan liegt außerhalb des Geltungsberei- ches eines Landschaftsplanes. „Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft“ gemäß §§ 7, 10 bis 13 LNatschG NRW sind somit nicht betroffen. Nur etwa 50-60 m nördlich des Plangebiets beginnt das Landschaftsschutzgebiet (LSG) "Bredde / Esch / Hoers- ter Holz in Bochum-Südwest, 6, Dahlhausen" (LSG-4508- 0057). Im Regionalplan werden die Bereiche u.a. für den Schutz der Natur (BSN) dargestellt. In der textlichen Begründung zum RFNP ist unter Ziel 25/21 für diese Bereiche dargelegt, dass diese in ihrer Gesamtfläche oder in ihren wesentlichen Teilen als Na- turschutzgebiet (NSG) sicher zu stellen sind. Daher wurde die Ausweisung des Gebietes als NSG „Dr.-C.- Otto- Wald und Hörsterholz“ im Rahmen des 1. Ände- rungsverfahrens Landschaftsplan „Bochum West“ erfor- derlich. Bebauungsplan Nr. 997 – Am Ruhrort – Umweltbericht
Seite 12 von 80 Umweltschutzziele aus Fachplänen Fachplanung Aussage für das Plangebiet Fauna-Flora-Habitate (FFH-RL) Weder der Geltungsbereich des Bebauungsplans noch dessen Umfeld sind Bestandteil eines nach FFH-Richtli- nie gemeldeten NATURA 2000-Gebietes. Siehe auch Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur Arten- schutzprüfung (ASP) zum Bebauungsplan Nr. 997 “Am Ruhrort” in Bochum-Dahlhausen (normann Landschafts- architekten PartGmbB / Düsseldorf, 25. Mai 2020). Vogelschutzgebiete (VS-RL) Weder der Geltungsbereich des Bebauungsplans dessen Umfeld sind Bestandteil eines nach EG-Vogelschutz- Richtlinie gemeldeten NATURA 2000 - Gebietes. Klimaanpassungskonzept Das Plangebiet wird im „Klimaanpassungskonzept Bo- Bochum chum“ (2012) dem Parkklimatop zugeordnet. Umgeben wird dieses Klimatop aufgrund der aufgelockerten vor- handenen Bebauung vom Vorstadtklimatop, Richtung Firmengelände Dr.-C.-Otto im Westen findet ein Über- gang zum „Industrieklimatop“ statt. Da sich die Bebauung nach Planrealisierung den vorhan- denen baulichen Strukturen der angrenzenden Wohn- siedlungen anpassen soll, werden im Geltungsbereich zukünftig die klimatischen Verhältnisse des „Vorstadtkli- matops“ vorherrschen. Bedingt durch einen relativ hohen Durchgrünungsanteil ist im Plangebiet keine Überwär- mung durch die Bebauungsstruktur zu erwarten. Die Aspekte des Klimaschutzes besitzen mit Beschluss des Rates der Stadt Bochum zum „Klimanotstand“ im Rahmen der Abwägung zu diesem Bebauungsplan eine besonders hervorgehobene Bedeutung. Durch die Aus- rufung des Klimanotstandes wird gemäß Beschlussvor- lage Nr.: 20191522 vom 27.05.2019 des Rates aner- kannt, dass der Klimawandel als Aufgabe von höchster Priorität im Rahmen von Abwägungsentscheidungen be- rücksichtigt werden soll (siehe auch Kap. 2.3.4). Luftreinhalteplan Das Plangebiet liegt außerhalb der Bochumer Umwelt- zone (Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan Ruhrgebiet Ost). Die Fläche des Bebauungsplanes Nr. 997 befindet sich nicht in der Nähe einer Messstation für Luftschadstoffe. Es wurden auch keine Luftschadstoffberechnungen im Rahmen des Online-Screenings des Landes NRW (Lan- desamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, LANUV) durchgeführt. Der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan Ost gibt Aus- kunft über Belastungskarten für Stickstoffdioxid und Fein- staub. Für das Plangebiet und seine Umgebung sind in beiden Fällen keine erhöhten Belastungen verzeichnet bzw. bekannt. Siehe auch Unterpunkt „Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)“. Bebauungsplan Nr. 997 – Am Ruhrort – Umweltbericht
Seite 13 von 80 Umweltschutzziele aus Fachplänen Fachplanung Aussage für das Plangebiet Biotopkataster NRW Innerhalb des Plangebiets befinden sich keine gesetzlich (LANUV NRW) geschützten Biotope gem. § 42 LNatschG NRW (Lan- desnaturschutzgesetz NRW) bzw. § 30 BNatSchG (Bun- desnaturschutzgesetz). Biotopverbund NRW Die ca. 50-60 m nördlich gelegenen „Laubwälder und (LANUV NRW) Ruhr-Steilhänge oberhalb Firmengelände Dr.-C.-Otto nordwestlich Dahlhausen“ werden als schutzwürdiges Bi- otop im Biotopkataster NRW gelistet (BK-4508-0019) und sind Bestandteil der „Wälder westlich von Oberdahlhau- sen“ (VB-A-4508-003), einem Bereich mit herausragen- der Bedeutung für den Biotopverbund. Wald Im Plangebiet ist kein „Wald“ im Sinne des Bundeswald- resp. Landesforstgesetzes NW vorhanden. Auch bei den bestockten (Böschungs-)Flächen nördlich des Plangebie- tes handelt es sich nach Auskunft des Landesbetriebes Wald und Holz nicht um „Wald“. Masterplan Freiraum Für das eigentliche Plangebiet enthält der der Masterplan Freiraum keine Hinweise. Lediglich die angrenzende denkmalgeschützte Arbeiter- siedlung „Am Ruhrort“ ist als „historisch interessanter Zielpunkt“ aufgeführt. Lärmaktionsplanung Die EU-Umgebungslärmrichtlinie, die Kommunen zur Kartierung von Umgebungslärm aus den wesentlichen Lärmquellen verpflichtet, ging über das Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in deutsches Recht über. Hierdurch bestehen Verpflichtungen zur Erstellung von Lärmkarten und Lärmaktionsplänen. Basierend auf den Ergebnissen der Lärmkartierung wurde der „Strategische Lärmaktionsplan“ aufgestellt und vom Rat der Stadt Bochum mit Datum vom 21.12.2011 beschlossen. Seit Ende 2015 gibt es für die Stadt Bochum auch einen detaillierten Lärmaktionsplan auf Basis der 2. Stufe der Lärmkartierung. Das Umfeld des Plangebietes stellt keinen Lärmschwer- punkt bei den Lärmarten Straßenverkehr und Gewerbe dar. Daher sind dem detaillierten Lärmaktionsplan auch keine konkreten Ziele zu entnehmen. Wasserschutz Im Plangebiet befinden sich keine Heilquellenschutzge- biete, Überschwemmungsgebiete und Wasserschutzzo- nen. Ferner sind keine Oberflächengewässer vorhanden. Überschwemmungsgebiete und Wasserschutzzonen wurden in 450 m südlicher Entfernung in den Ruhrtalauen auf der südlichen Flussseite festgesetzt. Umweltschutzziele aus Fachplänen Bebauungsplan Nr. 997 – Am Ruhrort – Umweltbericht
Seite 14 von 80 Fachplanung Aussage für das Plangebiet Denkmalschutz Die denkmalgeschützte Siedlung „Am Ruhrort“ wurde im Jahr 1872 von der Firma Dr.-C.-Otto und Co. GmbH er- baut und diente speziell für die Arbeiter der angrenzen- den Firma als Wohnort. Um den langfristigen Erhalt der Häuser zu gewährleisten, wurde die Siedlung Am Ruhrort im Jahr 1994 unter Denkmalschutz gestellt. Die Hausty- pen in der Siedlung unterscheiden sich sowohl aufgrund der äußeren Gestaltung als auch aufgrund der verschie- denen Grundrisse deutlich voneinander. Das Plangebiet Denkmalschutz selbst gehört jedoch nicht zum Denkmalbereich der Sied- lung. Nach derzeitigem Kenntnisstand liegen im Plangebiet auch keine anderen Kultur- und Sachgüter. Altlastenkataster Stadt Bochum Das Plangebiet liegt nach Aussage von StA 67 3010 m Randbereich des ehemaligen Beriebsgeländes der „In- dustriebetriebe Dr. C. Otto“, einer im städtischen Altlas- tenkataster unter der Nr. 6/4.01 geführten Flächen. Dem Bebauungsplan liegt eine Baugrunduntersuchung / Gründungsberatung (IGS GmbH Beratende Ingenieure Unna, Proj. Nr. 5711 vom 25.06.2018) als Gutachten bei. Strategische Umweltplanung Seit dem 30.03.2010 liegt die Strategische Umweltpla- Bochum (StrUP) nung Bochum (StrUP) vor. Die StrUP stellt die Ziele und Maßstäbe für eine umweltverträgliche zukunftsfähige Entwicklung Bochums dar. Enthalten sind übergeordnete Nachhaltigkeitsstrategien wie auch regionale Raumkon- zepte und übergeordnete Fachplanungen. Die StrUP ist als fachübergreifendes Planungsinstrument entwickelt worden, das handlungs- orientierte Grundla- gen für eine umweltgerechte Stadtplanung formuliert und gewährleistet, dass die Umweltbelange in allen Fachbe- reichen berücksichtigt werden. Sie ist kein rechtsverbindliches Instrument und hat als in- formelles Planungsinstrument der Stadt Bochum den Status der Selbstbindungsverpflichtung. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die Orientierungsbelange daher als Abwägungsaspekte gemäß § 1a BauGB zu berücksichti- gen. Die Strategische Umweltplanung beinhaltet grundle- gende Zielformulierungen für die fünf Schutzgüter Boden, Gewässer, Arten und Biotope, Klima sowie Mensch (Ge- sundheit). Kern der Strategischen Umweltplanung ist das Umwelt- zielsystem. Das Umweltzielsystem ist die komprimierte Zusammenführung aller Ziele der Strategischen Umwelt- planung. Die Umweltqualitätsziele bestehen aus den zwei Teilbereichen Räumliches Zielkonzept und Umwelt- zielkataloge. Im Räumlichen Zielkonzept werden Ziele mit eindeutigen Raumbezügen formuliert. Bebauungsplan Nr. 997 – Am Ruhrort – Umweltbericht
Seite 15 von 80 Umweltschutzziele aus Fachplänen Fachplanung Aussage für das Plangebiet Strategische Umweltplanung Für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 997 enthält Bochum (StrUP) die StrUP folgende Aussagen: Im räumlichen Zielkonzept der StrUP wird der Geltungs- bereich des Bebauungsplanes zum Teil als Stadtökologi- sches Sollgebiet und zum Teil als Stadtökologisches De- fizitgebiet – Gewerbe-/Industrie-/Einzelhandelsflächen dargestellt. Im Stadtökologischen Defizitgebiet ist die Umwelt- und Wohnqualität durch die Erhöhung des Anteils unversie- gelter Böden mit einem Mindestanteil von 30 % zu ver- bessern. Zudem sollten 15 % der Brachflächen reaktiviert werden und eine erholungsrelevant Freiraumversorgung sichergestellt werden. Das Stadtökologische Sollgebiet ist behutsam unter Sicherung eines Mindestanteils unver- siegelter Flächen von 50 % zu entwickeln. Zur Freiraum- versorgung soll ebenfalls ein Mindestanteil von 15 % der Brachflächen dienen und die Erschließung soll möglichst flächensparend erfolgen. Da aktuell und in den letzten Jahren im Plangebiet keine Gewerbe-/Industrie-/Einzel- handelsflächen vorhanden waren, wird insgesamt von ei- nem Stadtökologischen Sollgebiet ausgegangen. Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 2,7ha und wurde bislang als Grabeland mit einzelnen Holzhütten genutzt. Im Bebauungsplan sind folgende befestigte Flä- chen vorgesehen: überbaubare Grundstücksflächen, Straßenverkehrsflächen, Flächen für Versorgungsanla- gen, Flächen mit GFL-Recht. Diese haben einen Anteil von ca. 42 % an der Gesamtfläche. Berücksichtigt man noch zusätzliche Erschließungs- flächen für private Garagen und Gehwege, so wird der 50 %-Anteil unversiegelter Flächen, welches Ziel der StrUP für Stadtökologische Sollgebiete ist, leicht überschritten (52%). Die Überschreitung ist jedoch nur geringfügig. Den Zielen der StrUP wird im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 997 nicht vollständig gefolgt. Durch Festsetzungen im Bebauungsplan wie z.B. Grün- flächen, Straßenbäumen, Begrünung von Grundstücken und Stellplatzflächen, Festlegung von Vorgartenflächen, einer extensiven Begrünung der Dächer von Garagen und der Einleitung des Regenwassers in die den Hörster- holzer Bach wird der Zielrichtung der StrUP (Verringe- rung der versiegelten Flächen, Schutzwürdigkeit der Bö- den) entsprochen. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um die Wie- dernutzbarmachung einer bisher als Grabeland genutz- ten Fläche innerhalb eines baulich geprägten Bereichs der Stadt Bochum. Durch diese Maßnahme der Innenent- wicklung wird eine Inanspruchnahme von bisher nicht für Siedlungszwecke genutzten Flächen im Außenbereich vermieden und somit zu einem sparsamen Umgang mit Grund und Boden beigetragen (siehe auch Kap. 2.3.5). Bebauungsplan Nr. 997 – Am Ruhrort – Umweltbericht
Seite 16 von 80 2. BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN 2.1 Darstellung und Abgrenzung des Untersuchungsraums/-umfangs Im Rahmen der Umweltprüfung werden vordergründig die Flächen berücksichtigt, auf die sich die Festsetzungen des Bebauungsplans beziehen und unmittelbar Grundflächen verändert werden (Vorhabenraum). Daneben werden auch angrenzende Bereiche in die Prüfung einbezogen, sofern sich Anhaltspunkte für eine potenzielle Beeinträchtigung durch den Bebauungsplan bzw. für Auswirkungen auf das Plangebiet ergeben. Grundsätzlich gelten für jedes Schutzgut bzw. jede Funktion spezifische Eingriffs-, Wirk- und Kompensationsräume. Für die Abgrenzung der (Einzel-) Wirkräume sind insbesondere Emissionen von Lärm und Schadstoffen (über die Luft oder in den Boden und Wasser aufgrund andersartiger Leit- und Transportfähigkeit), optische Fernwirkungen und die Zerschneidung/ Tangierung von Lebensräumen (inkl. Aktionsradien) oder Wanderwegen von Tieren relevant. Deren Reichweite kennzeichnet die maximale Ausdehnung des (Gesamt-) Wirkraumes. Durch die räumliche Flexibilisierung der Ausgleichsmaßnahmen kann das gesamte Gemeindegebiet zum Bestandteil des Untersuchungsraumes bzw. Kompensationsraumes werden. Der Untersuchungsraum zum vorliegenden Umweltbericht geht in Bezug auf die Schutzgüter Mensch, Biotopverbund, Klima/Luft und Denkmalschutz über den Geltungsbereich des Bebau- ungsplans hinaus. Ansonsten können alle voraussichtlichen Auswirkungen im Bebauungsplan- gebiet erfasst werden. 2.2 Methodik und Vorgehensweise Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen bei Durchführung der Bebauungsplanung werden in Anlehnung an die Ökologische Risikoanalyse ermittelt und beurteilt. Dazu wird zunächst unter Berücksichtigung der Wertigkeit / Empfindlichkeit des betroffenen Umweltmediums und ggf. der Vorbelastung der derzeitige Umweltzustand schutzgutbezogen beschrieben. Im Anschluss erfolgt verbal-argumentativ eine Prognose der voraussichtlichen Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der Einwirkungsintensität, zeitlichen Dauer und räumlichen Reichweite der relevanten Wirkfaktoren bei Umsetzung bzw. Nichtumsetzung (Nullvariante) der Planung. Die Nullvariante beschreibt die Entwicklung des Umweltzustandes innerhalb des Prognosezeitraumes ohne Realisierung des Bebauungsplans. Die Prüfung der Null-Alternative erfolgt auf der Grundlage der Fortwirkung des gegenwärtigen Planungsrechtes. Dabei kann sich als Ergebnis einer solchen Null-Variante herausstellen, dass infolge der Nichtdurchführung der Planung bestimmte Qualitäten und Quantitäten der vorhandenen Nutzung verloren gehen. Der Verzicht auf die Planung muss also nicht zwangsläufig mit positiven Auswirkungen auf die Umweltbelange verbunden sein. Im Rahmen der Wirkungsprognose werden drei Phasen bzw. Zustände unterschieden, mit denen Primär- und ggf. Folgewirkungen verbunden sind. Bebauungsplan Nr. 997 – Am Ruhrort – Umweltbericht
Seite 17 von 80 Baubedingte Wirkungen Baubedingte Wirkungen sind i. d. R. nur temporär und nicht nachhaltig. Im Einzelnen sind dies bspw.: Flächeninanspruchnahme/ -umwandlung für Baustelleneinrichtungen Flächenentzug/ Barrierewirkung/ Zerschneidung Bodenauftrag/-abtrag/-vermischung/-umlagerung/-verdichtung Lärm-, Staub-, Abgas- und Lichtemissionen, Stoffeinträge, Erschütterungen und visuelle Störwirkungen durch Baustellenbetrieb Anlagebedingte Wirkungen Anlagebedingte Wirkungen besitzen einen dauerhaften und damit nachhaltigen Charakter. Im Wesentlichen sind zu nennen: Flächeninanspruchnahme mit Versiegelung/ Nutzungsumwandlung Flächeninanspruchnahme mit Errichtung vertikaler Baukörper Flächenentzug/ Barrierewirkung/ Zerschneidung Einbringen von Vegetation visuelle Wirkung durch technische Überprägung Betriebsbedingte Wirkungen Betriebsbedingte Wirkungen sind dauerhaft und werden durch die geplante Nutzung hervorgerufen: Emission von Schadstoffen (z.B. An-/Abfahrtsverkehr), Schall, Licht, Erschütterungen, visuelle Störreize, Bewegungsunruhe Anlockwirkung/Falleneffekte/Vertreibung bei Tieren Im Anschluss an die Prognose werden die vorgesehenen Maßnahmen aufgeführt und kurz beschrieben, die dazu dienen sollen, die voraussichtlichen Beeinträchtigungen zu vermeiden, zu verringern oder auszugleichen. Die abschließende Bewertung der Umweltauswirkungen erfolgt unter Berücksichtigung des allgemeinen Kenntnisstandes und der allgemein anerkannten Prüfungsmethoden. Fehlen hinreichend konkrete Maßstäbe, werden die Auswirkungen mit Hilfe von gutachterlichen Erfahrungsgrundsätzen und Analogieschlüssen verbal-argumentativ beurteilt. Es wird anhand der folgenden Kategorien eingeschätzt, ob mit den prognostizierten Veränderungen erhebliche Umweltauswirkungen verbunden sein könnten: Bebauungsplan Nr. 997 – Am Ruhrort – Umweltbericht
Seite 18 von 80 Tabelle 2: Übersicht der Bewertungsstufen und Einschätzung zur Erheblichkeit Voraussichtliche Kurzdarstellung Einschätzung der Umweltauswirkungen Erheblichkeit positive Wirkung + erheblich im positiven Sinne keine o nicht erheblich, nicht abwägungsrelevant Beeinträchtigung geringe • nicht erheblich, umweltverträglich, abwägungs- Beeinträchtigung unerheblich, d.h. es sind höchstens unerhebli- che negative Umweltauswirkungen zu erwarten mittlere •• bedingt erheblich/ umweltverträglich; abwä- Beeinträchtigung gungserheblicher Umweltbelang, d. h., es sind bedingt erhebliche negative Umweltauswirkun- gen zu erwarten, auf die in der planerischen Ab- wägung eingegangen werden muss (sehr) hohe ••• erheblich/ nicht umweltverträglich; besonderes Beeinträchtigung Abwägungsgewicht, d. h., es sind sehr erheblich negative Umweltauswirkungen zu erwarten, die aus umweltfachlicher Sicht in der planerischen Abwägung mit besonderem Gewicht behandelt werden müssen Bebauungsplan Nr. 997 – Am Ruhrort – Umweltbericht
Seite 19 von 80 2.3 Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung („Nullvari- ante“) 2.3.1 Schutzgut Mensch, Bevölkerung und Gesundheit In der Umweltprüfung werden im Hinblick auf das Schutzgut Mensch zwei unterschiedliche The- menkomplexe betrachtet: Die Wohn-/ Wohnumfeldfunktion einschließlich wohnungsnaher Er- holungsmöglichkeiten sowie die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen. Im Hinblick auf den Aspekt Erholung bestehen enge Wechselbeziehungen zum Schutzgut Landschaft. Gegenstand der Betrachtung des Schutzgutes Landschaft ist jedoch die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft außerhalb der Siedlungsbereiche als wesentliche Vo- raussetzung für die landschaftsgebundene ruhige Erholung (vgl. Kapitel 2.3.6). Für das Schutz- gut Mensch wird auch auf die Bedeutung kurzfristig zu Fuß erreichbarer innerstädtischer und siedlungsnaher Parkanlagen, Dauerkleingärten, Spiel- und Sportplätze abgestellt. Sie dienen der Befriedigung wohnungsnaher Erholungsansprüche (Feierabenderholung). Im Fokus der Bewertung schädlicher Umweltbelastungen stehen im Rahmen dieser Schutzgut- betrachtung Lärmbelastungen. Lufthygienische und bioklimatische Belastungen werden im Ka- pitel 2.3.4 thematisiert. Mögliche Beeinträchtigungen aufgrund von Schadstoffbelastungen des Bodens sind in enger Verknüpfung mit dem Schutzgut Boden zu sehen und werden daher in Kapitel 2.3.2 betrachtet. Derzeitiger Umweltzustand (Basisszenario): Das Plangebiet stellt sich derzeit überwiegend als nicht mehr (kleingärtnerisch) genutztes Gra- beland dar. Im Westen befindet sich angrenzend an eine Grünfläche ein Industriebetrieb (Firma Dr.-C.- Otto), nordwestlich grenzt das Gebiet an eine begrünte Hanglage mit anschließender Waldflä- che, nordöstlich und östlich liegt die denkmalgeschützte Siedlung „Am Ruhrort“ (hauptsächlich Doppel- und Vierfamilienhäuser), im Süden einzelne Wohnhäuser sowie im weiteren Verlauf die Dr.-C.-Otto-Straße. Zudem verläuft 300 m südlich des Plangebietes die Ruhr. In ca. 700 m Entfernung liegen östlich das Nahversorgungszentrum Dahlhausen an der Dr.-C.-Otto-Straße sowie der S-Bahnhof Bo- chum-Dahlhausen mit Anschluss an die S3 und Anbindung nach Oberhausen, Mülheim a. d. Ruhr, Essen und Hattingen. Das Plangebiet ist über die beiden Bushaltestellen „Eisenbahnmuseum“ (50m südlich des Plangebiets) sowie „Am Ruhrort“ (150m nördlich des Plangebiets) an den öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen. Die Buslinie 357 verkehrt im 30-Minuten Takt. (jeweils pro Richtung), wobei die Haltestelle „Am Ruhrort“ die Endhaltestelle darstellt. Zudem gibt es an den beiden Haltestellen die Möglichkeit das Anrufsammeltaxi AST52 zu bestellen. Die Buslinie bietet Anschluss an die S-Bahn-Station Bochum Dahlhausen (S3) sowie an die Ortsteile Linden und Eppendorf. Die S-Bahn Linie S3 bietet Anschluss an die Städte Hattingen, Essen, Mülheim und Oberhausen. An der S-Bahn-Station Bochum Dahlhausen gibt es weiterhin Verbindungen zu den Buslinien 345, 390, 352 und 359 sowie an die Straßenbahn 318. In Zukunft ist geplant, die Straßenbahnlinie 318 vom S-Bahnhof Bochum Dahlhausen bis zur neuen Haltestelle „Am Ruhrort/Eisenbahnmuseum“ zu verlängern. Das Ziel hierbei ist die Bebauungsplan Nr. 997 – Am Ruhrort – Umweltbericht
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