Begründung Bebauungsplan Nr. 398.B Dresden-Reick/Strehlen Wissenschaftsstandort Dresden-Ost - Teilbereich 1.B
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Begründung zur Satzung der Landeshauptstadt Dresden Bebauungsplan Nr. 398.B Dresden-Reick/Strehlen Wissenschaftsstandort Dresden-Ost - Teilbereich 1.B - Entwurf - Fassung vom 15. Mai 2020 Übersichtsplan M 1 : 20 000 Dresden, A 80 Szuggat Amtsleiter Stadtplanungsamt
Bebauungsplan Nr. 398.B (öffentliche Auslegung) Dresden-Reick/Strehlen Wissenschaftsstandort Dresden-Ost, Teilbereich 1.B Begründung des Bebauungsplanvorentwurfs ___________________________________________________________________________ Fassung vom 15.05.2020 Seite 2 von 85 INHALT Teil A: Begründung des Bebauungsplanvorentwurfs 5 0. Einleitung 5 1. Planungserfordernis und Zielsetzung der Planung 5 2. Geltungsbereich und örtliche Verhältnisse 6 3. Übergeordnete Planungen 7 3.1 Raumordnung und Landesplanung 7 3.2 Flächennutzungsplan 7 3.3 Fachplanungen 8 3.4 Integriertes Stadtentwicklungskonzept „Zukunft Dresden 2025+“ 9 3.5 Rahmenplan Nr. 789, Dresden-Reick/Strehlen/Gruna, Wissenschaftsstandort Dresden-Ost 9 3.6 Weitere Bebauungspläne im Umfeld 10 3.7 Landschaftsplan 10 3.8 Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept Dresden 2030 11 3.9 Gender Mainstreaming 11 4. Städtebauliches Konzept 12 5. Grünordnung 16 6. Kleingärten 16 7. Wald 17 8. Artenschutz 17 9. Bodenschutz 18 10. Begründung der Festsetzungen und sonstiger Planinhalte 18 10.1 Planungsrechtliche Festsetzungen 18 10.1.1 Geltungsbereich 18 10.1.2 Art der baulichen Nutzung 18 10.1.3 Maß der baulichen Nutzung 20 10.1.4 Bauweise und nicht überbaubare Grundstücksflächen 21 10.1.5 Gemeinbedarfsflächen 21 10.1.6 Verkehrsflächen 22 10.1.7 Festsetzungen zu Wasserflächen nach § 9 Absatz 1 Nr. 16 BauGB 23 10.1.8 Flächen die mit Leitungsrechten zu belasten sind 23 10.2 Festsetzungen zur Grünordnung nach § 9 Absatz 1 Nr. 18, 20, 25 BauGB 23 10.3 Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen nach § 9 Abs. 1 a BauGB 26 10.4 Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB 27
Bebauungsplan Nr. 398.B Dresden-Reick/Strehlen Wissenschaftsstandort Ost, Teilbereich 1.B Begründung des Bebauungsplanentwurfs __________________________________________________________________________ Fassung vom 15.05.2020 Seite 3 von 85 10.5 Festsetzung von Maßnahmen zum Artenschutz nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB 28 10.6 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen 29 10.7 Nachrichtliche Übernahmen 31 10.8 Hinweise 31 11. Flächenbilanz 31 12. Plandurchführung / Kosten 32 12.1 Bodenordnung 32 12.2 Städtebaulicher Vertrag 32 12.3 Entschädigungsansprüche / Überplanung privater Flächen 32 12.4 Voraussichtliche haushaltswirksame Kosten, Refinanzierung 32 12.4.1 Erschließung 32 12.4.2 Ausgleichsmaßnahmen 32 12.4.3 Sonstige Kosten (z. B. Folgekosten für weitere Infrastrukturmaßnahmen) 32 Teil B: Umweltbericht 33 1. Einleitung 33 1.1. Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte des Bebauungsplans 33 1.2. Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachgesetzen und Fachplanungen und ihre Berücksichtigung 34 1.2.1. Übergeordnete Fachgesetzgebung 34 1.2.2. Übergeordnete Fachplanungen 36 1.2.3. Weitere Fachplanungen 42 2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 43 2.1. Auswirkungen auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung 43 2.2. Bestandsaufnahme, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung sowie geplante Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verhinderung, zur Verringerung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen je Schutzgut 43 2.2.1. Naturhaushalt und Landschaftsbild 43 2.2.2. Mensch und seine Gesundheit 64 2.2.3. Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter 70 2.2.4. Klimawandel 70 2.2.5. Wechselwirkungen zwischen einzelnen Schutzgütern 72 2.2.7. Zusammengefasste Umweltauswirkungen 73 2.3. Anderweitige Planungsmöglichkeiten 78 2.4. Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung 79 3. Zusätzliche Angaben 79
Bebauungsplan Nr. 398.B Dresden-Reick/Strehlen Wissenschaftsstandort Ost, Teilbereich 1.B Begründung des Bebauungsplanentwurfs __________________________________________________________________________ Fassung vom 15.05.2020 Seite 4 von 85 3.1. Technische Verfahren bei der Umweltprüfung 79 3.2. Hinweise zur Durchführung der Umweltüberwachung 80 3.3. Allgemein verständliche Zusammenfassung 80 Teil C: Anlagen 82 Teil D: Liste der Gutachten 82 Teil E: Liste der Quellen 83
Bebauungsplan Nr. 398.B Dresden-Reick/Strehlen Wissenschaftsstandort Ost, Teilbereich 1.B Begründung des Bebauungsplanentwurfs __________________________________________________________________________ Fassung vom 15.05.2020 Seite 5 von 85 Teil A: Begründung des Bebauungsplanvorentwurfs 0. Einleitung Nachhaltige Stadtentwicklung muss Zukunftsfelder besetzen. Bereits 2002 wurde mit dem In- tegrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK) das gesamtstädtische Ziel verfolgt, eine nach- fragegerechte Bauflächenbereitstellung zur gewerblichen Entwicklung vorzubereiten bzw. die Wirtschaftsentwicklung als Basis der Stadtentwicklung zur gewerblichen Entwicklung zu för- dern. Eine entscheidende Grundlage dafür ist das hohe Niveau der Dresdner Wissenschaft in Verbindung mit innovativen Hochtechnologieeinrichtungen. Mit der Technopoles-Strategie hat die Landeshauptstadt Dresden ferner ihren Anspruch un- terstrichen, im Bereich von Wissenschaft und Forschung als den zentralen Zukunftsfeldern einer globalisierten Wissensgesellschaft eine führende Position behalten und ausbauen zu wollen. Dazu muss sie in der inzwischen internationalen Konkurrenz der Standorte um Inno- vationsthemen und Innovationsträger zum richtigen Zeitpunkt die richtigen Angebote und Rah- menbedingungen bereitstellen können. So erweiterte sich in der Nähe des Plangebietes die Fraunhofer-Gesellschaft um das For- schungszentrum Ressourcenschonende Energietechnologien" (RESET). Diesem Trend fol- gend ist perspektivisch ein Bedarf an zusätzlichen Neubauten und Erweiterungen der Fraun- hofer-Gesellschaft angesichts des zukunftsträchtigen Forschungsgegenstandes zu erwarten. Vor allem gibt es einen konkreten Flächenbedarf von Unternehmen im Bereich der Nano- technologie/Neuen Werkstoffe, der sich vorrangig in Form von Aus- oder Neugründungen im unmittelbaren räumlichen Umfeld der Fraunhofer-Institute artikuliert. Um für die vielfältigen und häufig sehr kurzfristig gestellten Anforderungen, die sich aus der dynamischen Entwicklung an der Schnittstelle zwischen Forschung, Wissenschaft und Wirt- schaft ergeben, gerüstet zu sein, muss die Landeshauptstadt Vorsorge treffen. An dieser Stelle setzte der Rahmenplan Nr. 789 an, indem er die Entwicklungspotenziale rund um die bereits bestehenden Forschungseinrichtungen im Dresdner Osten auslotete, um diese als Kristallisationspunkte nicht nur für den Ausbau eines zukunftsfähigen „Wissenschaftsstan- dortes Dresden-Ost“, sondern für eine Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Stadtteils und der gesamten Stadt nutzbar zu machen. Insgesamt wurde die Eignung des Gesamtstandortes für eine derartige Entwicklung bestätigt. 1. Planungserfordernis und Zielsetzung der Planung Das Plangebiet umfasst einen Teilbereich des Rahmenplangebietes Nr. 789 und beinhaltet Flächen, die im Rahmen des Programms Stadtumbau Ost brach gefallen sind bzw. als Vor- behaltsflächen für eine Bahnnutzung (Wartungsbahnhof) einer baulichen Nutzung entzogen waren. Sie sind überwiegend im bauplanungsrechtlichen Sinne dem Außenbereich zuzuord- nen. Die Zulässigkeit von Vorhaben wäre im Einzelfall nach § 35 BauGB zu prüfen. Es wird jedoch eingeschätzt, dass einer Entwicklung nach dem aktuellen Baurechtszustand öffentli- che Belange (Konflikte) entgegenstehen, deren Bewältigung allein durch ein Bauleitplanver- fahren erfolgen kann. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist daher die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens erforderlich. Da am Standort die Entwicklung nicht vorhabenbezogen erfolgen soll, ist der Bebauungsplan nach § 8 BauGB (Angebotsbe- bauungsplan) das geeignete Instrument. Unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 5 und Abs. 6 BauGB werden mit der Aufstellung des Bebauungsplanes folgende Planungsziele angestrebt:
Bebauungsplan Nr. 398.B Dresden-Reick/Strehlen Wissenschaftsstandort Ost, Teilbereich 1.B Begründung des Bebauungsplanentwurfs __________________________________________________________________________ Fassung vom 15.05.2020 Seite 6 von 85 - Schaffung eines hochwertigen Wissenschafts- und Innovationsstandortes - Ausweisung der hierfür erforderlichen Bauflächen - Einordnung der erforderlichen stadttechnischen Infrastruktur - Einordnung der erforderlichen verkehrstechnischen Infrastruktur - Sicherung der am Standort vorhandenen sozialen Infrastruktur - Sicherung von ökologisch wertvollen Grün- und Freiflächen sowie Gewässerflächen - Sicherung von Flächen für den Hochwasserschutz 2. Geltungsbereich und örtliche Verhältnisse Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 398.B, Dresden-Reick/Strehlen, Wissenschaftsstandort Dresden-Ost, Teilbereich 1.B wird entsprechend Beschluss des Aus- schusses für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr vom 25.11.2015 begrenzt durch - die Anlagen der Deutschen Bahn AG im Norden, - die östliche Grenze des Flurstückes 841 und dessen geradlinige Verlängerung zum Flurstück 850/3 sowie die östliche Grenze der Flurstücke 850/3 und 264/3 der Gemarkung Strehlen im Westen, - eine überwiegend ca. 130 m parallel zur Reicker Straße verlaufende sowie den Öffentlichen Fußweg Strehlen 100 und die Lehmannstraße nördlich begleitende Linie im Süden und - die westliche Grenze der Flurstücke 78/4, 77/17 und 77/1, die nordöstliche Grenze der Flurstücke 77/1 und 77/2, die westliche Grenze des Flurstücks 272/1, die südliche Grenze des Flurstücks 77/20, die nordwestliche Grenze der Flurstücke 881/2, 74/14, und 75/1 die nördliche Grenze des Flurstücks 212/37, die westliche Grenze des Flurstückes 272/1 alle (außer 881/2, Gemarkung Strehlen) in der Gemarkung Reick liegend sowie in Verlängerung die Gehbahnrücklage der Lohrmannstraße im Osten. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 242/1, 243/1, 243/2, 247/1, 257/3, 257/4, 259/1, 260/1, 262/1, 263/1, 850/2, 850/4, 850/5, 850/6, 850/7, 858, 859/1, 859/2, 860, 861, 862, 864, 863, 869, 870, 871, 872, 880, 881/1, 881/2 und 935 der Gemarkung Strehlen, Teile der Flurstücke 242/2, 264/2, 841, 843, 847, 848, 849, 850/3, 851, 853, 856, 857, 865, 867, 868, 873, 875, 876, und 879 der Gemarkung Strehlen, die Flurstücke der 74/9, 74/13, 74/15, 74/16, 74/17 und 74/18 der Gemarkung Reick, und Teile der Flurstücke 212/15, 212/16, 212/1, und 212/42 der Gemarkung Reick. Das Plangebiet befindet sich im Ortsamtsbereich Prohlis ca. 4,5 km vom Stadtzentrum (Alt- markt) entfernt. Es umfasst Flächen südlich und nördlich des Straßenzuges Rudolf-Bergander- Ring. In den 1980er Jahren wurde hier ein Baugebiet in industrieller Bauweise errichtet, wel- ches im Rahmen des Programms Stadtumbau Ost 2012 bis auf die Einrichtungen der sozialen Infrastruktur komplett rückgebaut wurde. Danach gab es in diesem Bereich bis auf den Ab- bruch des Bestandsgebäudes Rudolf-Bergander-Ring 34 und die Errichtung einer Mobilen Raumeinheit (MRE) für eine Kita, der im Jahr 2019 begonnenen Sanierung des KiTa-Standor- tes Rudolf-Bergander-Ring 36/38 mit geplantem Abschluss im Jahr 2022 sowie die bran- schutztechnische Ertüchtigung des Objektes Rudolf-Bergander-Ring 43 (Kinder- und Jugend- notdienst) keine baulichen Aktivitäten. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 22 ha.
Bebauungsplan Nr. 398.B Dresden-Reick/Strehlen Wissenschaftsstandort Ost, Teilbereich 1.B Begründung des Bebauungsplanentwurfs __________________________________________________________________________ Fassung vom 15.05.2020 Seite 7 von 85 An das Plangebiet schließen sich im Osten das Wohngebiet “Magarethenhof” aus den 1930er Jahren sowie gewerbliche Bauflächenan der Lohrmannstraße an. Westlich des Plan- gebietes grenzen der Standort der 128. Oberschule sowie Freiflächen (ehemaliger Hockey- platz) an das Plangebiet. Südlich schließen sich zwischen Plangebiet und Reicker Straße weitere Flächen des Wissenschaftsstandortes an. Südlich der Reicker Straße finden sich Wohnquartiere aus den 1920er,1950er sowie den 1980er Jahren. 3. Übergeordnete Planungen 3.1 Raumordnung und Landesplanung Im Landesentwicklungsplan Sachsen (LEP 2013) ist die Landeshauptstadt Dresden als Ober- zentrum ausgewiesen. Damit hat sie die Aufgabe, ihre innere Entwicklung sowie die ihres Wir- kungsbereiches voranzutreiben und sich als hochwertiger Wohn-, Arbeits- und Freizeitstandort zu etablieren. Für das Plangebiet selbst sind keine besonderen Ausweisungen getroffen wor- den. Der wirksame Regionalplan Oberes Elbtal/Osterzgebirge 2009 trifft keine wesentlichen Fest- legungen für das Plangebiet. Die 2. Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Oberes Elbtal/Osterzgebirge wurde am 24. Juni 2019 durch die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes als Satzung beschlossen. Sie muss vor ihrem Wirksamwerden gemäß § 7 SächsLPlG erst noch genehmigt und bekanntgemacht werden. Bis dahin sind die damit noch in Aufstellung befindlichen Ziele als sogenannte sonstige Erfordernisse der Raumordnung (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 ROG) in der Pla- nung zu berücksichtigen. Der beschlossene Regionalplan enthält für das Plangebiet folgende Festlegungen: Regionale Schwerpunkte der Fließgewässerrenaturierung (Karte 5) hier: entlang des Blasewitz-Grunaer Landgraben/Koitschgraben/Leubnitzbach Gemäß Ziel 4.1.2.3 des LEP 2013 sind zur Verbesserung der Gewässerökologie verrohrte oder anderweitig naturfern ausgebaute Fließgewässer beziehungsweise Fließgewässerab- schnitte und Quellbereiche, sofern deren Ausbauzustand nicht durch besondere Nutzungsan- sprüche gerechtfertigt ist, zu öffnen und naturnah zu gestalten. Ihre Durchgängigkeit ist her- zustellen. Vorbehaltsgebiet vorbeugender Hochwasserschutz - Funktion Anpassung der Nutzungen - geringe Gefahr (Grundsatz 4.1.4.7, Karte 4) - hier im nordöstlichen Bereich des Plangebietes In den Vorbehaltsgebieten vorbeugender Hochwasserschutz sollen die jeweils zulässigen Nut- zungen an die bei einem Extremhochwasser mögliche Wassertiefe und Fließgeschwindigkeit angepasst werden. Als Orientierungshilfe für nachfolgende Planungen haben Gebiete mit ge- ringer Gefahr mögliche Wassertiefen bzw. spezifischer Abfluss unter 0,5 m bzw. 0,5 m²/s. Die Darstellung im Regionalplan ist stark generalisiert und kann daher nur als grobe Orientierung verwendet werden. In den konkreten Planungen sollte die Beurteilung der Gefährdung immer mit Hilfe der jeweils vorliegenden Gefahrenkarten und Gefahrenhinweiskarte vorgenommen werden. 3.2 Flächennutzungsplan Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet entsprechend dem ehe- maligen Bestand folgend Wohnbauflächen und entsprechend den aufgegebenen Planungen zum Wartungsbahnhof Flächen für Bahnanlagen dar. Die geplanten Nutzungen innerhalb der
Bebauungsplan Nr. 398.B Dresden-Reick/Strehlen Wissenschaftsstandort Ost, Teilbereich 1.B Begründung des Bebauungsplanentwurfs __________________________________________________________________________ Fassung vom 15.05.2020 Seite 8 von 85 Grenzen des Bebauungsplangebietes stimmen somit nicht mit den Darstellungen im rechts- wirksamen Flächennutzungsplan überein, so dass nach § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch im Paral- lelverfahren die Darstellungen des derzeit wirksamen Flächennutzungsplanes (Teilflächen- nutzungsplan in den Stadtgrenzen vom 31. Dezember 1996) für die Erfordernisse der ver- bindlichen Bauleitplanung zu ändern wären. Der vom Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden am 6. Juni 2019 beschlossene Flächennut- zungsplan berücksichtigt die Nutzungsziele des Bebauungsplanes bereits. Die Bedingung für die Anwendung des § 8 Abs. 3 Satz 2 BauGB ist somit erfüllt. Da sich ein Parallelverfahren ausdrücklich auch auf die Aufstellung eines Flächennutzungs- planes nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB beziehen lässt, erübrigt sich somit ein separates Flä- chennutzungsplan-Änderungsverfahren, da die Planung aus den Darstellungen des beschlos- senen Flächennutzungsplanes entwickelt sind. So stellt der Flächennutzungsplan den räumlichen Geltungsbereich des Plangebietes als Son- derbaufläche Wissenschaft sowie als Grün- und Freifläche, Zweckbestimmung Parkanlage dar. Komplementär zu den wissenschaftlich genutzten Bauflächen erfolgt eine Freiflächenent- wicklung bis an die Bahnlinie heran, die, auf vorhandenen Nutzungen wie Kleingartenanlagen und Sportplätzen aufbauend, eine schlüssige Gesamtentwicklung für einen überwiegend öf- fentlich nutzbaren Stadtteilpark darstellt. Insbesondere die in Teilbereichen neu zu ordnenden Kleingartenanlagen, Sport- und Bolzplätze sowie größere Freiflächen mit der Zweckbestim- mung Parkanlage sollen für alle Altersgruppen Erholungsmöglichkeiten in geringer Entfernung zum Wohnstandort bieten sowie einen innerstädtischen Rückzugsbereich für Tiere und Pflan- zen bilden. Neben extensiv zu nutzenden Freiflächen und Wiesen werden Gehölzhaine mit Vorrang für die Biotopentwicklung entstehen. Innerhalb des als Grünfläche dargestellten Be- reiches wird entsprechend Hochwasserrisikomanagementplan (HWRMP) Blasewitz-Grunaer Landgraben/ Koitschgraben/ Leubnitzbach am Koitschgraben zwischen Bahnlinie und Rudolf- Bergander-Ring ein Polder zur Reduzierung der Abflussspitzen im Blasewitz-Grunaer Land- graben/ Koitschgraben/ Leubnitzbach errichtet. Eine separate Darstellung des Polders erfolgt nicht, da es hierfür keine eigene Darstellungskategorie im Flächennutzungsplan gibt. Da die Waldumwandlungserklärung für zwei zukünftig als Sonderbaufläche Wissenschaft dargestellte Bereiche, auf dem sich zwei kleine Waldflächen befinden, die als Wald nach § 2 SächsWaldG bewertet werden, noch nicht vorliegt, werden diese Flächen vorerst von der Darstellung im Flächennutzungsplan ausgenommen. 3.3 Fachplanungen Das Plangebiet befindet sich im Geltungsbereich des Programmes „Soziale Stadt“. Seit dem Jahr 2000 wurde ein Integriertes Handlungskonzept für das Gebiet Prohlis/Wohngebiet Am Koitschgraben erarbeitet und kontinuierlich unter Einbezug aller Akteure im Gebiet fortge- schrieben. Letztmals beschloss der Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden für das Gebiet Am Koitschgraben ein Entwicklungskonzept mit integrativem Handlungsrahmen nach § 171 e BauGB am 29. September 2016 für den Zeitraum 2016 bis 2025. Das vorliegende Entwick- lungskonzept „Soziale Stadt – Am Koitschgraben“ hat zum Grundsatz: ‐ öffentliche und private Maßnahmen bzw. Finanzierungen zu bündeln um Synergie-ef- fekte zu erzielen, ‐ Prioritätensetzungen in den Fördergebietskulissen und Definition zielgenauer Hand- lungsfelder, ‐ Entwicklungsimpulse zur Verstetigung und zur Sicherung der Nachhaltigkeit von Ge- bietsentwicklungsprozessen
Bebauungsplan Nr. 398.B Dresden-Reick/Strehlen Wissenschaftsstandort Ost, Teilbereich 1.B Begründung des Bebauungsplanentwurfs __________________________________________________________________________ Fassung vom 15.05.2020 Seite 9 von 85 ‐ Förderungen und weitere Finanzierungen aufeinander abzustimmen, um einen mög- lichst hohen Mehrwert für das Gebiet zu erzielen, ‐ Netzwerkgründungen in verschiedensten Bereichen zu begünstigen bzw. einen Leitfa- den für deren Arbeit zu bilden, ‐ Akteure vor Ort anzustoßen selbst tätig zu werden. Bereits in der Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes 2014 wurden für die bei- den Teilbereiche Prohlis und Gebiet Am Koitschgraben (Areal Otto-Dix-Ring, Rudolf-Bergan- der-Ring und Karl-Laux-Straße) Leitbilder für die zukünftige Entwicklung formuliert. Für das Gebiet Am Koitschgraben wurde vom Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden im Entwick- lungskonzept 2016 das Leitbild: Lebens- und Wissenschaftsstandort Am Koitschgraben: Zu- kunft sichern“ aus 2014 bestätigt. Ein Handlungsfeld darin ist für den Wissenschaftsstandort Dresden-Ost „Forschen, Lernen und Arbeiten vor Ort“. Mit dem Planungsziel des Bebau- ungsplanes Nr. 398.B, Wissenschaftsstandortes Dresden-Ost, Teilbereich 1.B Ansiedlung hochwertiger Arbeitsplätze wird dem Ziel des Entwicklungskonzeptes „Soziale Stadt – Am Koitschgraben“, das Programmgebiet städtebaulich wie sozial aufzuwerten, entsprochen. Das Vorhaben Wissenschaftsstandort Dresden-Ost wurde als eine prioritäre Entwicklungs- maßnahme in das aktuell gültige Handlungskonzept integriert. 3.4 Integriertes Stadtentwicklungskonzept „Zukunft Dresden 2025+“ Eine stärkere Vernetzung von Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung ist wichtig für eine nachhaltige Entwicklung und ressourcenschonende Gewerbeflächenpolitik des Standortes Dresden. Daher gilt es, im Zuge einer Fortschreibung der bisherigen Technopoles-Strategie den Wissenschaftsstandort Dresden-Ost mit Potenzialflächen für Wissenschaft und For- schung und angemessenen Angeboten für den Ausgleich bei geistig-schöpferischen Tätig- keiten und für Erholung zu etablieren. Im am 25. Februar 2016 vom Stadtrat beschlossenen und am 13./14. Dezember 2018 fortge- schriebenen Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK) „Zukunft Dresden 2025+“ ist das Plange-biet als Schwerpunktraum für die Stadtentwicklung ausgewiesen, in dem, der Tech- nopoles-Strategie folgend, der Wissenschaftsstandort Dresden-Ost entwickelt werden soll. Als weitere Zielsetzungen werden die Entwicklung eines innovativen Energiekonzeptes (Strom, Wärme, Wasserstoffnutzung), vor allem der Ausbau des Fernwärmenetzes, verfolgt. Die bestehenden Infrastruktur- und Bildungseinrichtungen sind zu erhalten, zu sanieren und in das Gesamtkonzept einzubinden. Öffentlich zugängige Grün- und Erholungsflächen sollen entwickelt werden sowie der Hochwasserschutz im Rahmen der Gewässerrenaturierung und dem Hochwasserrisikomanagementplan umgesetzt werden. Mit der Aktivierung und zielgerichteten Entwicklung dieser Bauflächenangebote an diesem Standort wird den Zielen des INSEKs entsprochen. 3.5 Rahmenplan Nr. 789, Dresden-Reick/Strehlen/Gruna, Wissenschaftsstandort Dresden-Ost Da der Forschungs- und Wissenschaftsbetrieb sehr dynamisch ist und auf neue Fragen und Herausforderungen kurzfristig reagieren muss, ist eine Grundvoraussetzung für die Entwick-
Bebauungsplan Nr. 398.B Dresden-Reick/Strehlen Wissenschaftsstandort Ost, Teilbereich 1.B Begründung des Bebauungsplanentwurfs __________________________________________________________________________ Fassung vom 15.05.2020 Seite 10 von 85 lung eines Wissenschaftsstandortes die Verfügbarkeit von geeigneten, kurzfristig aktivierba- ren Flächen. Um die Fühlungsvorteile eines solchen Clusters - hier im Umfeld der bereits an- sässigen Institute und Firmenausgründungen - nutzbar machen zu können, sind enge Nach- barschaften und gute verkehrliche Verbindungen anzustreben. Darüber hinaus spielt die Qualität des Umfeldes für die Arbeitsbedingungen und für das Image eines solchen Wissen- schaftsstandortes eine wichtige Rolle. Angesichts der schwer prognostizierbaren konkreten Nachfrage nach Entwicklungsflächen sind Flexibilität, stufenweise Realisierbarkeit und Ro- bustheit Grundforderungen an das Konzept für eine zukunftsfähige Planung. Der Rahmenplan Nr. 789, Dresden-Reick/Strehlen/Gruna, Wissenschaftsstandort Dresden- Ost, der am 24. April 2013 mit Beschluss zu V1983/12 durch den Ausschuss für Stadtent- wicklung und Bau als Grundlage der weiteren Entwicklung am Standort gebilligt wurde, weist für den betreffenden Bereich Bau- und Freiflächen sowie den Erhalt der vorhandenen Kin- dertagesstätten aus. 3.6 Weitere Bebauungspläne im Umfeld Während westlich des Plangebietes ein weiterer Bebauungsplan aufgestellt werden soll, wel- cher die Ausweisung von Bauflächen für Einrichtungen der Forschung/Wissenschaft, des for- schungsnahen Gewerbes und Dienstleistungen sowie die Sicherung von Kleingartenersatz- flächen beinhaltet, konnte der südlich an das Plangebiet angrenzende Bebauungsplan Nr. 398.A, welcher inhaltlich ergänzende Zielstellungen verfolgt, bereits Rechtskraft erlangen. Südlich der Reicker Straße befinden sich der rechtskräftige vorhabenbezogene Bebauungs- plan Nr. 543, Dresden-Strehlen, Versorgungszentrum Reicker Straße/Otto-Dix-Ring, welcher die Errichtung des gleichnamigen Versorgungszentrums zum Inhalt hatte. An diesen schlie- ßen sich westlich die Geltungsbereiche zweier weiterer rechtskräftiger Satzungen an. Unmit- telbar angrenzend handelt es sich um den Bebauungsplan Nr. 202, Dresden-Strehlen Nr. 1, Reicker Straße/Otto-Dix-Ring, welcher an der Reicker Straße Bauflächen für eine gewerbli- che Entwicklung und in Rücklage Flächen für den individuellen Wohnungsbau vorhält. An diesen wiederum grenzt unmittelbar der vorhabebezogene Bebauungsplan Nr. 680, Dres- den-Strehlen, Wohnanlage Otto-Dix-Ring/West, welcher bereits vollumfänglich realisiert wurde. 3.7 Landschaftsplan Im Landschaftsplan sind große Teile des Bebauungsplangebietes als Grün- und Erholungsflä- chen dargestellt. Dazu gehören der unbebaute Bereich nördlich des Rudolf-Bergander-Ringes bis zur Bahnlinie, ein Grünstreifen zwischen der Bernhard-Kretzschmar-Straße und einer Stichstraße des Rudolf-Bergander-Ringes und ein Streifen entlang des Koitschgrabens. Über- lagernd sind entlang des Koitschgrabens Maßnahmen für den Erhalt und die Entwicklung des Biotopverbundes und der Biotopvernetzung sowie zur Wiederherstellung bzw. Verbesserung der ökologischen Funktion des Fließgewässers vorgesehen. Entlang der Bahnlinie, in der Ver- längerung der Hans-Jüchser-Straße sowie bachbegleitend sind der Erhalt und die Entwicklung des Grünverbundes geplant. Am Koitschgraben soll der vorhandene Wanderweg erhalten wer- den. Diese Zielsetzungen des Landschaftsplanentwurfes werden in der Erstellung des vorliegen- den Bebauungsplanes berücksichtigt.
Bebauungsplan Nr. 398.B Dresden-Reick/Strehlen Wissenschaftsstandort Ost, Teilbereich 1.B Begründung des Bebauungsplanentwurfs __________________________________________________________________________ Fassung vom 15.05.2020 Seite 11 von 85 3.8 Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept Dresden 2030 Mit dem Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept analysiert die Stadtverwaltung, wie sich voraussichtlich der Energiebereich in Dresden bis 2030 entwickelt und welche Maßnah- men notwendig sind, um die von der Bundesregierung und dem Stadtrat beschlossenen Kli- maschutzziele zu erreichen. Ziel ist es, die spezifischen Treibhausgasemissionen (CO2- Äquivalente) aller fünf Jahre um mindestens zehn Prozent zu reduzieren. Die begrenzten Mittel sollen zielgerichtet so eingesetzt werden, dass der Verbrauch an fossi- ler Energie sinkt und gleichzeitig die Attraktivität des Wohnstandortes und die Wettbewerbs- fähigkeit der Wirtschaft langfristig gesichert wird. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit soll gesteigert und die hochtechnologieorientierte industrielle Basis erhalten werden. Vor dem Hintergrund der gesamtstädtischen Entwicklung wurde ein Maßnahmekatalog er- stellt, der auf die Besonderheiten von Dresden ausgerichtet ist. Zum effizienteren Einsatz von Energie werden u. a. die folgenden Maßnahmen für die Bereiche Wärme, Strom und Mobilität vorgeschlagen: - Verstärkte Nutzung von Solarthermie - Erweiterung, qualitative Modernisierung und Flexibilisierung des Fernwärmesystems und Erhöhung des Anteils an Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung - Ausbau der Photovoltaik zur Eigennutzung - Verstärkte Nutzung des Umweltverbundes (Fuß- und Radverkehr, ÖPNV) - Erdgasnutzung für Kraftfahrzeuge - Zunahme des Anteils nachhaltiger Elektromobilität Im Auftrag der Landeshauptstadt Dresden wurde für das Gebiet des Wissenschaftsstandor- tes ein Energiekonzept von der TU Dresden und der BTU Cottbus erarbeitet. Entsprechend den Zielen des IEuKK wird für den Standort eine Versorgung durch Fernwärme vorgesehen. Auf Flach- und Pultdächern können Photovoltaikanlagen zur Eigenstromnutzung errichtet werden. 3.9 Gender Mainstreaming Gender Mainstreaming oder Geschlechtergerechtigkeit in der Stadtplanung bedeutet, das Augenmerk auf die Beziehungen zwischen Gleichberechtigung und der Entwicklung mensch- licher Siedlungen zu richten. Ziel der Planung soll sein, für gleichwertige Lebensbedingungen von Frauen und Männern Sorge zu tragen. Für die Bauleitplanung können Handlungsan- sätze beispielsweise in der Einordnung von Versorgungs- und Infrastruktureinrichtungen, auch und vor allem in der Nähe der Wohnungen oder Arbeitsplätze, der Sicherung der Nah- versorgung, der Schaffung oder Sicherung von Parks und Grünanlagen in der Nähe der Wohnungen oder von kurzen Wegen zu Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs liegen. Die vorliegende Planung berücksichtigt dies mit der Ausweisung von Arbeitsstätten innerhalb des Siedlungsgebietes, mit der ÖPNV-nahen Einordnung und der unmittelbaren Nähe zu Versorgungs- und Gemeinbedarfseinrichtungen (Schule, KiTa) die o. a. Grundsätze.
Bebauungsplan Nr. 398.B Dresden-Reick/Strehlen Wissenschaftsstandort Ost, Teilbereich 1.B Begründung des Bebauungsplanentwurfs __________________________________________________________________________ Fassung vom 15.05.2020 Seite 12 von 85 4. Städtebauliches Konzept Die räumlich-funktionale Zielstellung des Bebauungsplanes geht davon aus, dass die entlang der Reicker Straße bestehende empfindliche Lücke im Siedlungsgebiet geschlossen und entlang des Bahndammes ein Grünverbund gesichert und weiterentwickelt wird. Die neu geplante städtebauliche Struktur knüpft dabei an die im Gebiet noch vorhandenen Erschließungsstrukturen und Baukörper an und entwickelt so eine stadträumliche wie ver- kehrliche Vernetzung des Standortes mit seinem Umfeld. Städtebau Der Planentwurf folgt den Intentionen des vorliegenden Rahmenplanes. Wesentlich für die Außenwirkung und Wahrnehmung des Standortes ist die Ausbildung einer klaren und reprä- sentativen Raumkante an der Hans-Jüchser-Straße als Eingangssituation in den Wissen- schaftsstandort, hinter der sich die weiteren Bauflächen entwickeln. Wichtige Bezugsachsen im Umfeld wie der Otto-Dix-Ring werden aufgegriffen und bilden das Grundgerüst für die Bin- nenerschließung wie für die Vernetzung des Wissenschaftsstandortes mit seiner Nachbar- schaft. Freiraumkonzept Wirksame Freiräume bilden in diesem Teilbereich des Wissenschaftsstandortes Dresden-Ost der im unmittelbaren Uferbereich des Koitschgrabens verlaufende öffentliche Grünzug sowie die der Sicherung einer Gasleitung dienende Wiesenfläche. Während der parallel zum Koi- tschgraben verlaufende Bereich bereits eine Aufwertung erfahren hat, soll dieser noch um die Anlage eines Wirtschaftsweges, der sowohl der Pflege- und Instandhaltung als auch Er- holungszwecken dienen soll, ergänzt werden. Er bietet die Möglichkeit, die im nördlich an- grenzenden Teilbereich des Wissenschaftsstandortes Dresden-Ost vorgesehenen Grün- und Freiflächen mit den im Rahmen von Renaturierungsmaßnahmen und Maßnahmen zum Hochwasserschutz mit EFRE-Mitteln durch das Umweltamt aufgewerteten ufernahen Flä- chen des Wohngebietes Am Koitschgraben zu verbinden. Darüber hinaus gewährleistet er die direkte fußläufige Erreichbarkeit des S-Bahn-Haltepunktes Dresden-Reick an der Lohr- mannstraße vom Wohngebiet kommend. Die westlich der Kindertageseinrichtungen liegende Wiesenfläche kann aufgrund der unter ihr verlaufenden Gastransportleitung und der hieraus resultierenden sicherheitstechnisch bedingten Restriktionen keine tiefgreifende Umgestal- tung erfahren. Hier besteht das Ziel, die parallel zur Erschließungsstraße verlaufende Plata- nenreihe als wesentliches Raummerkmal zu erhalten. Die sich nördlich der geplanten Bau- gebiete entwickelnden Grün – und Freiflächen bleiben voraussichtlich bis auf den parallel zum Bahndamm geplanten Fuß- und Radweg Maßnahmen zum Arten- und Naturschutz vor- behalten. Erschließung Parallel zum Bebauungsplan wurde eine Erschließungsplanung1 für das Plangebiet erarbei- tet. Aufgrund der netztechnischen Zusammenhänge der B-Plan-Teilbereiche 398 A, B und C wird für die Erschließungsplanung das Gesamtgebiet betrachtet. Die für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 398.B für die Sicherung der Erschließung erforderliche Flächenvor- sorge wird im Kapitel „Planungsrechtliche Festsetzungen“ beschrieben. Die zeitliche Umsetzung der Erschließung des Standortes ergibt sich u.a. aus den unter- schiedlichen planungsrechtlichen Anforderungen zur Erreichung der Ziele für diesen Bereich. 1 SEECON (2017): Erschließungsplanung zu B-Plan Nr. 398 A, B, C und 399; Dresden
Bebauungsplan Nr. 398.B Dresden-Reick/Strehlen Wissenschaftsstandort Ost, Teilbereich 1.B Begründung des Bebauungsplanentwurfs __________________________________________________________________________ Fassung vom 15.05.2020 Seite 13 von 85 Das Plangebiet und dessen innere Erschließung an sich werden über Bebauungsplanverfah- ren zu Baurecht geführt. Für die geplante Verlängerung der Liebstädter Straße nach Süden (einschließlich der Unterführung), als eine die Eisenbahntrasse Dresden-Schöna querende Hauptverkehrsstraße, wird ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Aufgrund der länge- ren Zeitschiene des Planfeststellungsverfahrens gegenüber dem Bebauungsplanverfahren wird eine Unterteilung der Erschließungsanlagen in verschiedene Bauabschnitte erforderlich. Dabei ist zu beachten, dass sich ergebende Teilnetze gesondert voneinander funktionieren müssen. Grundsätzlich ist vorgesehen, zunächst die innere Erschließung für das Plangebiet umzuset- zen. Dies schließt auch den südlichen Teil der im Folgenden noch planfestzustellenden Ver- kehrsbaumaßnahme (Verlängerte Liebstädter Straße) mit ein, da diese auch der unmittelba- ren Erschließung der rückwärtigen Bereiche der Bebauungsplangebiete dient. Der nördliche Abschnitt der Verkehrsbaumaßnahme (Verlängerung Liebstädter Straße) und die Eisenbahn- überführung werden nachfolgend im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens behandelt. Anforderungen an die erforderlichen Anschlusspunkte sowie vorzuhaltende Kapazitäten für später zu verlegende stadttechnische Medien, wie Abwasserkanäle, werden im ersten Bau- abschnitt berücksichtigt. Des Weiteren wird der östliche Abschnitt der Planstraße 2 zwischen Knotenpunkt (KP) Planstraße 6 und Lohrmannstraße aufgrund noch zu klärendem Grund- stückserwerbs erst langfristig erfolgen. Bauabschnitte Für die Erschließung der Plangebiete ergeben sich demnach folgende Bauabschnitte (BA): 1. Bau innere Erschließung, inkl. Liebstädter Straße-Süd (KP Reicker Straße / KP Plan- straße 2). Eine Untergliederung für Bauabschnitte der einzelnen Bereiche erfolgt im Zuge der weiteren Planung. Eine mögliche Umsetzung der inneren Erschließung in Teilabschnitten (entsprechend den formell festgesetzten Baugebietsteilbereichen) kann dem Erschließungskonzept entnommen werden. 2. Bau Liebstädter Straße Nord, einschließlich Eisenbahnüberführung (EÜ) und An- schluss an den Abschnitt der Liebstädter Straße nördlich der Bahntrasse Dresden- Schöna. 3. Bau östlicher Abschnitt der Planstraße 2 zwischen KP Planstraße 6 und Lohrmann- straße. In der nachfolgenden Abbildung sind die resultierenden Bauabschnitte dargestellt. Abb. 1: Bauabschnitte Erschließung
Bebauungsplan Nr. 398.B Dresden-Reick/Strehlen Wissenschaftsstandort Ost, Teilbereich 1.B Begründung des Bebauungsplanentwurfs __________________________________________________________________________ Fassung vom 15.05.2020 Seite 14 von 85 Verkehrsanlagen Kfz.-Verkehr Die angestrebte Neu- und Weiterentwicklung der Flächen und die damit geänderten Ver- kehrsbedürfnisse beidseitig der Bahn bedingen neue Überlegungen hinsichtlich der kleinräu- migen Erschließung und Einbindung in das großräumige Hauptverkehrsstraßennetz. Mit der dargestellten Raumstruktur ist das Netz der verkehrlichen inneren Erschließung mit der Einbindung in das übergeordnete Straßennetz des Rahmenplangebietes definiert. Dabei sichert die Trassenfortführung außerhalb des Plangebietes im Zuge der Liebstädter Straße unter dem Bahnkörper die verkehrliche und funktionelle Verbindung zwischen nördli- chem und südlichem Teil des geplanten Wissenschaftsstandortes. Mit der direkten Verbin- dung von der Reicker Straße und Winterbergstraße wird die Einbindung des Standortes in eine gebietsübergreifend bedeutsame Nord-Süd-Achse geschaffen. Dieses geplante Haupt- verkehrsstraßenelement knüpft einerseits das Baugebiet über die Reicker Straße/Moränen- ende/Langer Weg an die Bundesautobahn A 17 (BAB 17) an und trägt andererseits zur Ent- lastung der Gasanstaltstraße bei, die aufgrund baulicher Gegebenheiten keine großräumige Verbindungsfunktion übernehmen kann. Mit der perspektivischen Anbindung an die Dohnaer Straße und die Bodenbacher Straße kann die Erreichbarkeit des Gebietes weiter an Attraktivität gewinnen. Dies kommt auch der Vernetzung mit vorhandenen Gewerbegebieten sowie den anderen Wissenschaftsstandorten und der TU Dresden zugute. Die Führung dieser neuen Trasse ist so gewählt, dass keine bzw. nur unwesentliche Eingriffe in die betrieblichen Abläufe der von der Trasse berührten Anlieger z. B. DREWAG und DVB erforderlich werden. Darüber hinaus wird auch mit inner- städtisch bedeutsamen Effekten z. B. der Entlastung des Wasaplatzes sowie des Straßenzu- ges Karcherallee – Rayskistraße gerechnet. Nördlich der Bahnlinie soll in Ost-West-Richtung die verlängerte Tiergartenstraße große An- teile von Erschließungsverkehren bewältigen. Südlich der Bahn wird die Verlängerung der vorhandenen Enno-Heidebroeck-Straße bis zur geplanten Nord-Süd-Achse das vorhandene Gewerbegebiet mit dem Plangebiet verknüpfen. Die bauliche Ausführung der Lohrmannstraße mit Signalanlage am neuen Knotenpunkt trägt dazu bei, anfallende Verkehrsmengen angemessen zu bewältigen. Die künftigen Straßenraumprofile sind entsprechend den jeweiligen verkehrlichen Anforde- rungen zu dimensionieren und so zu gestalten, dass diese insbesondere auch für Fußgän- ger/innen und Radfahrende verkehrssicher und attraktiv sind. ÖPNV Das Plangebiet ist südlich über die Reicker Straße und östlich über die Lehmannstraße so- wie die neu zu errichtende Planstraße 2 mit Verbindung zur Lohrmannstraße an das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs der Stadt Dresden angebunden. Im Süden verkehren die Straßenbahnlinien 9 und 13 auf der Reicker Straße. Diese können über die Haltestellen Eugen-Bracht-Straße, Otto-Dix-Ring und Wieckestraße erreicht wer- den. Östlich des Gebietes können auf der Lohrmannstraße die Buslinien 64, 65 und 87 erreicht werden (Haltestelle Enno-Heidebroek-Straße). Darüber hinaus besteht über die verlängerte Liebstädter Straße eine Option zur Einrichtung einer neuen Buslinie. In Abhängigkeit von den
Bebauungsplan Nr. 398.B Dresden-Reick/Strehlen Wissenschaftsstandort Ost, Teilbereich 1.B Begründung des Bebauungsplanentwurfs __________________________________________________________________________ Fassung vom 15.05.2020 Seite 15 von 85 sich entwickelnden Nachfragepotenzialen, der Linienführung und des Betriebs- und Ange- botskonzeptes der DVB AG kann eine Buslinie über die der inneren Haupterschließung des Plangebietes dienenden Planstraßen 2 und 4 an die Reicker Straße angebunden werden. Im nahen Einzugsbereich des Gebietes liegt die S-Bahnhaltestelle Dresden-Reick (nordöst- lich des Plangebietes, Linien S1, S2 sowie RE 19 und RE 20). Diese schafft die Zugangs- möglichkeit zum überregionalen Zugverkehr und sichert die überregionale Anbindung des Baugebietes. Im Zusammenhang mit der Realisierung des Haltepunktes wurde eine leis- tungsfähige P&R/B&R- Anlage angelegt, die ein flexibles Mobilitätsverhalten alternativ zum ÖPNV begünstigt. Fuß- und Radverkehr Zur Verbesserung des Fuß- und Radverkehrsangebotes ist in Ost-west-Richtung die Einord- nung eines parallel zur Bahntrasse verlaufenden Weges zwischen Lohrmannstraße und Ra- yskistraße geplant. In Nord-Süd-Richtung sind Fuß- Radwege in Verlängerung der Liebstädter Straße zwischen Winterbergstraße und Reicker Straße sowie zwischen Bahndamm und Reicker Straße ent- lang des Koitschgrabens vorgesehen. Letztgenannte Verkehrswege sind im beschlossenen Radverkehrskonzept als innergemeindliche Hauptrouten des Radverkehrs IR III (Maßnah- men 592 und 637) ausgewiesen. Damit sind entsprechende Ansprüche an die Dimensionie- rung und den Ausbau dieser Trassen bei der Realisierung zu berücksichtigen. Der bahnpa- rallele Weg und die Wegebeziehung am Koitschgraben sichern bereits im Bestand vorhan- dene Nutzungen, entlasten das Verkehrsaufkommen auf der Reicker Straße und schaffen zusätzliche attraktive Verbindungen innerhalb des Wissenschaftsstandortes, zu den Sport- und Freizeiteinrichtungen und vor allem zu den Haltepunkten des ÖPNV, insbesondere dem S-Bahn-Haltepunkt Reick. Die Führung durch Grün- und Freiflächen sowie im weiteren Ver- lauf durch Kleingartenanlagen schafft sowohl eine attraktive Fuß- und Radverkehrsverbin- dung und stärkt die Erholungsfunktion der geplanten Grünflächen. - Medienbestand Im Gebiet ist eine Vielzahl von Medien vorhanden, welche für die innere und äußere Er- schließung des vorliegenden Gebietes und nachfolgender Gebiete erforderlich ist und ent- sprechend gesichert wird. Siehe hierzu auch die Angaben unter dem Punkt „Planungsrechtli- che Festsetzungen“. - Neuerschließung Für die Neuordnung des Gebietes ist auch eine Anpassung der Medieninfrastruktur erforder- lich. Die einzelnen Baufelder werden medienseitig neu erschlossen. Ausgehend von den be- stehenden Anlagen der äußeren Erschließung können zudem nur begrenzte Bedarfswerte (v. a. im Hinblick auf Strom- und Trinkwasserversorgung) bedient werden. Mehrkapazitäten können nach Fertigstellung der Anbindung an die Bereiche nördlich der Bahntrasse (Bau Liebstädter Str.) zugeführt werden. Hinsichtlich der Abwasserableitung ist vor dem Hintergrund von Kapazitätsengpässen anlie- gender Abwasseranlagen und schwieriger Versickerungsbedingungen zu beachten, dass für die Verbringung des Niederschlagswassers alle Möglichkeiten der Regenwasserbewirtschaf- tung auszuschöpfen sind. Schmutzwasser kann in üblichem Maße in das anliegende Abwas- sernetz abgeleitet werden. Nähere Angaben sind dem vorliegenden Erschließungskonzept zu entnehmen.
Bebauungsplan Nr. 398.B Dresden-Reick/Strehlen Wissenschaftsstandort Ost, Teilbereich 1.B Begründung des Bebauungsplanentwurfs __________________________________________________________________________ Fassung vom 15.05.2020 Seite 16 von 85 5. Grünordnung Für den Entwurf zum Bebauungsplan wurden ein Grünordnungsplan und eine Eingriffs-Aus- gleichs-Bilanz auf der Grundlage des Dresdner Modells erstellt. Mit der Umsetzung der Ziele des Bebauungsplanes „Bebauungsplan Nr. 398 B - Dresden- Reick/Strehlen Wissenschaftsstandort Dresden –Ost Teilbereich 1.B“ sind erhebliche Auswir- kungen auf die Umwelt verbunden. Diese betreffen die Schutzgüter Biotop- und Nutzungsty- pen, Boden Wasserhaushalt und Klima. Aufgrund der jahrzehntelangen Nutzung großer Teile des Plangebietes als ein überbautes Wohngebiet gibt es eine Vorbelastung eines Teils der Flächen. Südlich des Rudolf-Bergan- der-Rings befanden sich bis 2005 Plattenbauten, die vollständig oberirdisch zurückgebaut wurden. Es wurden auch großflächig frühere Parkplatzflächen des Wohngebietes nördlich des Rudolf-Bergander-Rings zurückgebaut. Durch den Rückbau ist jetzt nur noch knapp 1/8 der Flächen im Plangebiet versiegelt oder teilversiegelt. Die Eingriffsbilanzierung erfolgte einzeln unterteilt in 4 Teilflächen (Flächen für Gemeinbedarf GB1 und GB2, Polder und private Grünfläche) und die restlichen Flächen des Geltungsberei- ches. Für die Teilfläche 3 (öffentliche Grünfläche (Polder)) erfolgte keine Eingriffs-Aus- gleichsbilanzierung, da der naturschutzrechtliche Ausgleich bereits im Planverfahren für den Polder geregelt wurde. Die Bilanzierung zeigt nach Umsetzung aller Vermeidungs- und Mini- mierungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet folgende Ergebnisse auf: Beim Schutzgut Biotop- und Nutzungstypen verbleibt ein Defizit von -21.588 Punkten. Für das Schutzgut Boden kommt es zu einer Abwertung von -12.733 Punkten. Für das Schutzgut Wasserhaushalt ergibt die Bilanzierung ein sehr hohes Defizit von -27.274 Punkten und für das Schutzgut Klima ein sehr hohes Defizit von -25.840 Punkten. Durch die Umsetzung des B-Planes kommt es insgesamt aufgrund der deutlichen Abwertung aller Schutzgüter zu einer erheblichen Verschlechterung im Plangebiet gegenüber der Bestandssituation. Das verblei- bende Defizit kann nicht im Bebauungsplangebiet ausgeglichen werden. Es kann nur anteilig durch die Anrechnung von weiteren externen Maßnahmen innerhalb der Stadtgrenze von Dresden kompensiert werden. Eine vollständige Kompensation des Defizites ist mit den vier externen Maßnahmen nicht möglich. Die Kompensation eines großen Teils des Defizites wird jedoch durch die positiven Bilanzen der Schutzgüter Biotopverbundfunktion, Überflutungsflächen und Erholungseignung erreicht. Dieser Ausgleich erscheint der Stadt Dresden unter den gegebenen Umständen und unter Berücksichtigung, dass die Eingriffe auf bereits früher einmal bebauten Flächen stattfinden werden, für die mit dem vorliegenden Bebauungsplan zulässigen Eingriffe als voll- kommen angemessen. 6. Kleingärten Innerhalb des Plangebietes befindet sich auf dem Flurstück 77/10 der Gemarkung Reick auf einer Fläche von ca. 3.100 m² Gartenanlagen.Es handelt sich dabei um Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes. Gemäß dem Kleingartenentwicklungskonzept der Landes- hauptstadt Dresden ist die Fläche zur langfristigen Erhaltung und Sicherung vorgesehen. Dies steht im Widerspruch zu den mit dem Bebauungsplan verfolgten Planungszielen, wel- che u. a. die Einordnung einer leistungsfähigen Straßenverbindung zwischen dem geplanten Baugebiet (Wissenschaftsstandort Dresden-Ost) und dem bestehenden Gewerbepark Reick I vorsehen. Aus diesem Grund wird die Verlagerung der Kleingärten in den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 399, Dresden-Strehlen, Wissenschafts- standort Dresden-Ost, Teilbereich II vorgeschlagen, welcher die planungsrechtliche Siche- rung von Kleingartenersatzflächen als wesentliches Planungsziel vorsieht.
Bebauungsplan Nr. 398.B Dresden-Reick/Strehlen Wissenschaftsstandort Ost, Teilbereich 1.B Begründung des Bebauungsplanentwurfs __________________________________________________________________________ Fassung vom 15.05.2020 Seite 17 von 85 7. Wald Innerhalb des Plangebietes befinden sich Flächen, auf denen sich Wald i. S. des Sächsi- schen Waldgesetzes (SächsWaldG) befindet, welcher weitestgehend erhalten werden soll. Dennoch wird es erforderlich, auf einer Teilfläche von 12.800 m² Wald dauerhaft umzuwan- deln. Als Ersatzmaßnahmen sind in einem parallel zu betreibenden Waldumwandlungsver- fahren Flächen für Neuaufforstungen innerhalb des Plangebietes zu bestimmen. Als Wald- funktion wurde eine besondere regionale Klimaschutzfunktion ermittelt, welche mit dem Fak- tor 0,2 auf die Fläche erhöhend wirkt. Die Fläche des vorhandenen Sukzessionswaldes wird mit einem Faktor von 0,5 reduziert, wodurch sich insgesamt ein Faktor von 0,7 ergibt. Die Er- satzaufforstung erfolgt auf einer ca. 9.800 m² großen Fläche unmittelbar benachbart, was von der Fläche mehr als ausreichend bewertet wird. In einem Zwischenbescheid vom 11.Juli 2019 teilt die Obere Forstbehörde mit, dass keine forstrechtlichen Gründe erkennbar sind, die ein Versagen der bereits beantragten Entschei- dung rechtfertigen würden. Eine Entscheidung wird in Aussicht gestellt, sofern die notwendi- gen formellen Voraussetzungen, u. a. durch das fortschreitende Bebauungsplanverfahren, vorliegen. 8. Artenschutz Bedingt durch die Aufgabe der Nutzung auf einem Teil der Flächen und die genannte Ent- wicklung hat sich das Plangebiet in den letzten Jahren als potentieller Lebensraum für ver- schiedene Tierarten entwickelt. Zum Nachweis der Besiedlung durch geschützte Tierarten und zur Ermittlung notwendiger Maßnahmen zum Schutz bzw. der Erhaltung der Populatio- nen wurde ein artenschutzrechtliches Gutachten durch das Naturschutzinstitut Region Dres- den e.V. erarbeitet. In dem Gutachten wurde das gesamte Plangebiet Nr. 398 mit seinen Teilplänen A, B und C betrachtet. Durch die Begehungen wurden im Rahmen des Gutachtens insgesamt 34 Brutvogelarten im Gesamtgebiet festgestellt. Allein 29 Singvogelarten brüten im gesamten Untersuchungsge- biet, womit die Bauvorhaben insbesondere im Gebiet des Plangebietes Nr. 398.B für sie po- tenziell relevant sein werden. Zudem brüten sehr viele Singvögel in teilweise sehr hoher Siedlungsdichte in den als Vorwald zu bezeichnenden Flächen und weisen damit jeweils eine für Dresden bedeutende Lokalpopulation auf. Das Untersuchungsgebiet stellt daneben einen wertvollen Jagd- und Ruheraum von in der Nähe brütenden Greifvogelarten (Mäusebussard, Turm- und Wanderfalke) dar. Da der geschützte Rosenkäfer im Untersuchungsgebiet des Rahmenplanes zufällig nachge- wiesen wurde, muss mit dessen Fortpflanzungsstätten und gar mit solchen des oftmals syn- top vorkommenden Juchtenkäfers (Eremiten) gerechnet werden. Fledermäuse konnten im Gebiet nicht nachgewiesen werden. Eine Betroffenheit der streng geschützten Zauneidechse durch die Umsetzung des Bebauungsplanes 398.B ist zu ver- zeichnen. Sie wurde in trockeneren, vegetationsarmen Bereichen nachgewiesen. Es ist wei- terhin von einer Betroffenheit geschützter europäischer Brutvogelarten auszugehen. In der artenschutzrechtlichen Untersuchung wurden Vermeidungsmaßnahmen und Maßnah- men zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität benannt, die umgesetzt werden sollen, um Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG abzuwenden.
Bebauungsplan Nr. 398.B Dresden-Reick/Strehlen Wissenschaftsstandort Ost, Teilbereich 1.B Begründung des Bebauungsplanentwurfs __________________________________________________________________________ Fassung vom 15.05.2020 Seite 18 von 85 9. Bodenschutz Im Plangebiet wurden von Dezember 2019 bis Januar 2020 im Rahmen der Überarbeitung der Bodenkarte 50 und der Stadtbodenkarte Bodenuntersuchungen vorgenommen. Die Schürfen und Bohrungen wurden im Bereich der Kleingären und des neu geplanten Polders durchge- führt. Es wurden dabei sehr hochwertige Böden, die von der Bodenschätzung mit L1Al 93/99 kartiert sind, festgestellt. Dieser Wert liegt nahe am erreichbaren Maximum von 100 Boden- punkten. Es handelt sich um Schwarzerden aus Löss, die gleichzeitig als wertvolles Archiv der Naturgeschichte fungieren. Nach Bodenbewertungsinstrument (2009) des LfULG Sachsen sind diese Böden vor Bebauung zu schützen. Zwischen der Bahnstrecke und der ehemaligen Bebauungsgrenze (erkennbar an der aufge- schütteten Böschung) lagern natürliche Schwarzerden und Kolluvisole, die außerordentlich wertvoll nach § 2 Bundesbodenschutzgesetz sind. Diese haben nicht nur eine sehr hohe na- türliche Funktionalität sondern auch eine ausgeprägte Archivfunktion. Um eine Inanspruchnahme der Böden zu vermeiden, werden im Wesentlichen nur Flächen in Anspruch genommen, die bereits einer baulichen Nutzung (Parkierungsanlagen des ehemali- gen Wohngebietes) unterlagen bzw. zum direkten Wohnumfeld gehörten. Darüber hinaus wird die Bauflächenausweisung entlang der Planstraße 2 auf ein Minimum reduziert. So kann der überwiegende Teil des Schwarzerdeaufkommens erhalten bleiben. Ergänzend sollen Nut- zungsbeschränkungen zum dauerhaften Erhalt des Vorkommens beitragen. 10. Begründung der Festsetzungen und sonstiger Planinhalte 10.1 Planungsrechtliche Festsetzungen 10.1.1 Geltungsbereich Der Geltungsbereich umfasst die Flächen, die einer mittelfristigen Entwicklung zugeführt werden sollen. Während mit den Anlagen der DB AG im Norden verkehrstechnische Anlagen den Geltungsbereich begrenzen, ist im Osten mit der Bebauung zwischen Lohrmannstraße Plangebiet ein bereits ausreichend baulich geprägter Bereich gegeben, der keiner Überpla- nung bedarf. Im Westen grenzt das Plangebiet an den Standort der 128. Oberschule sowie den ehemaligen Hockeyplatz, im Süden folgt die Plangebietsgrenze dem Verlauf des Gel- tungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 398 A. 10.1.2 Art der baulichen Nutzung Mit dem Bebauungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ent- wicklung eines Wissenschafts- und Innovationsstandortes geschaffen werden. Dieser soll die Ansiedlung von Unternehmen aus Wissenschaft und Forschung sowie forschungsnahem Gewerbe und Dienstleistungen ermöglichen. Unter Berücksichtigung des Bestandes gliedert sich das Plangebiet in drei Baugebiete: Der überwiegende Teil des Plangebietes wird daher als Sondergebiet „Wissenschaft, For- schung und Innovation“ festgesetzt. Da sich das geplante Baugebiet hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung deutlich von den Baugebieten nach den §§ 2 bis 10 BauNVO unterschei- det, kann die Art des gewünschten Nutzungsspektrums nur durch die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes nach § 11 BauNVO gewährleistet werden. Die besondere Spezifik des geplanten Baugebietes besteht darin, dass nur eine sehr spezielle Art der baulichen Nut-
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