Jahrestagung der Österreichischen Gesellschaft für Pneumologie der Österreichischen Gesellschaft für Thoraxchirurgie - ÖGP-Kongress
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45. Jahrestagung der Österreichischen Gesellschaft für Pneumologie der Österreichischen Gesellschaft für Thoraxchirurgie 7. – 9. Oktober 2021 Congress Innsbruck Industriedossier © Innsbruck Tourismus / Markus Mair
Jahrestagung 2021 | Annual Meeting 2021 Allgemeine Informationen Kongressort: Congress Innsbruck Datum: Do. 7. – Sa. 9. Oktober 2021 Teilnehmer: ca. 800 TeilnehmerInnen Informationen zum Kongress: Der Kongress wird als Präsenzveranstaltung geplant, eine hybride Ergänzung ist jedoch angedacht. Die angeführten Preise und Konditionen beziehen sich ausschließlich auf den Live-Kongress. Sollte auf Grund der COVID-19 Pandemie eine Adaption der Planung nötig werden, informieren wir Sie zeitgerecht über mögliche Anpassungen. Veranstalter: Österreichische Gesellschaft für Pneumologie c/o Mondial Congress & Events Operngasse 20b, A-1040 Wien Tel +43 1 58804-0 Österreichische Gesellschaft für Thoraxchirurgie Währinger Gürtel 18-20, A-1090 Wien Kongresssekretariat | Fachausstellung | Sponsoring | Registrierung & Hotel: Mondial Congress & Events Mondial GmbH & Co. KG Operngasse 20b, A-1040 Wien Tel +43 1 58804-0, Fax +43 1 58804-185 oegp2021@mondial-congress.com | www.mondial-congress.com Kontaktperson für Sponsoring und Ausstellung: Magdalena Bauer Mondial Congress & Events bauer@mondial-congress.com Tel +43 1 58804-206 oder +43 664 3463 105 Online-Buchungsportal: http://www.ogp-kongress.at/ausstellung-sponsoring-2/ Anmeldefristen: p: Platinum Sponsorshi 21 Freitag, 12. Februar 20 tellung: ring Optionen & Auss Alle anderen Sponso Freitag, 14. Mai 2021 ss.at ab Deze m ber 20 20 über www.ogp-kongre lic h Online Anmeldung mög 2
Jahrestagung 2021 | Annual Meeting 2021 Die ÖGP | OGTC Jahrestagung in Zahlen Teilnehmerentwicklung 240 420 532 584 500 529 604 436 630 590 692 886 836 807 866 789 2003 Alpbach 2006 Graz 2007 2008 2009 2010 Graz 2011 2019 Salzburg Wien Salzburg Wien 2012 2013 Graz 2016 Salzburg Wien 2014 2015 Salzburg Wien 2017 2018 Innsbruck Linz Wien 2020 Virtuell Berufsgruppen am Kongress (Quelle: Teilnehmerprofil Tagung 2020) Ordination/Institut: 17% Forschung: 2% Aussteller-/Sponsoringfirma: 14% Universtitätsklinik: 19% Krankenhaus: 36% Sonstige: 12% Altersaufteilung (Quelle: Teilnehmerprofil Tagung 2020) 53% : 47% ≤ 35 36-45 46-55 über 55 = 34,6% = 27,6% = 22,6% = 15,2% 3
Jahrestagung 2021 | Annual Meeting 2021 Sponsoring-Pakete Alle angegebenen Preise sind in EURO, exklusive allfälliger Steuern und Abgaben; Preisbasis 2021. Platinum Sponsorship EUR 18.500,- Die Platinum Sponsorship der ÖGP | OGTC Jahrestagung umfasst im Wesentlichen ein Unrestricted Educational Grant Sponsoring der Jahrestagung und folgende zusätzliche Vorteile: — Pro Platinum Sponsorship-Pakete kann ein Themenwunsch für eine 90-minütige Sitzung (z.B. COPD, Asthma, Onkologie, Infektiologie, etc.) abgegeben werden. Weiters können Vorschläge für ReferentInnen eingebracht werden – die konkrete Ausgestaltung der wissenschaftlichen Sitzungen obliegt jedoch dem Programm- Organisationskomitee. — Firmenlogo im Vor- und Hauptprogramm in der Sektion „Platinum Sponsoren“, gesplittet nach Themenwünschen — Firmenlogo auf der Kongresswebsite — Listung in der Kongress App inkl. Firmenlogo und Verlinkung zur Homepage (NEU: statt der Auflage von Flyern) — Projektion des Firmenlogos während der Vortragspausen (in der Präsentation, die während der Pausen in den Vortragsräumen durchläuft) — 5 volle Registraturen inklusive Zutritt zu den wissenschaftlichen Vorträgen für MitarbeiterInnen des Sponsors Definition eines Unrestricted Educational Grant (UEG) Unrestricted Educational Grants dienen der Unterstützung von Fortbildungsaktivitäten wie beispielsweise der Jahres tagung der ÖGP | OGTC. Die Jahrestagung und andere Tagungen der ÖGP dienen der Fortbildung von ÄrztInnen sowie medizinischem Fachpersonal und sollen relevante Informationen mit dem Ziel eines Wissenszugewinnes auf dem aktuel- len Stand der Wissenschaft vermitteln. Alle wissenschaftlichen Sitzungen werden gleichwertig in das Tagungsprogramm integriert und für die Teilnahme an allen Sitzungen werden DFP Punkte vergeben. Der Sponsor hat keinen direkten Einfluss auf den Inhalt des wissenschaftlichen Programms, kann jedoch ein Themen- gebiet und mögliche ReferentInnen nennen. Das Programm-Organisationskomitee achtet auf höchste Qualität der Themen sowie der SprecherInnen. Zudem wird an- gestrebt, die Attraktivität der gesponserten Sitzungen durch besondere Formate (Digi-Voting, Quiz, Expert Talks, etc.) zu fördern. Dieses Konzept hat sich über Jahre bewährt und die durch einen Unrestricted Educational Grant gesponserten Sitzungen zählen zu den am besten besuchten der ÖGP | OGTC Jahrestagung. Eine Honorarzahlung an die Vortragenden ist nicht vorgesehen. Die Organisation der Sitzungen inkl. Einladung der Sprech- erInnen, Hotelunterkunft, ggf. Flugbuchungen, Rückerstattung der Reisekosten und die Bereitstellung der Sitzungsinfra- struktur erfolgt über das Programm-Organisationskomitee bzw. die beauftragte Agentur. Die konkrete Ausgestaltung des wissenschaftlichen Programmes obliegt dem Programm-Organisationskomitee der je- weiligen Fortbildungsveranstaltung der ÖGP | OGTC. Der UEG dient einzig und allein der Unterstützung eines unabhängi- gen wissenschaftlichen Programmes und darf nicht als Gelegenheit zur Bewerbung eines (Medizin-)Produktes bzw. eines Medikamentes, einer Marke oder eines Unternehmens genutzt werden. Des Weiteren darf der UEG nicht zur Empfehlung, der Verschreibung, dem Kauf oder der Einnahme eines bestimmten Medikamentes/(Medizin)Produktes führen. 4
Jahrestagung 2021 | Annual Meeting 2021 Gold Sponsorship EUR 10.500,- Vorteile — Sponsor der Poster Preise — Nennung des Firmennamens im Vor- & Hauptprogramm inkl. Firmenlogo in der Rubrik „Goldsponsoren“ — 3 volle Registrierungen inklusive Zutritt zu den Vorträgen für MitarbeiterInnen Ihrer Firma im Wert von EUR 600,- — Listung in der Kongress App inkl. Firmenlogo und Verlinkung zur Homepage (NEU: statt der Auflage von Flyern) — Projektion des Firmenlogos in den Vortragspausen — Logo auf der Kongress-Homepage Silber Sponsorship EUR 7.300,- Vorteile — Sponsor der Sitzung „Fall des Jahres“ — Nennung des Firmennamens im Vor- & Hauptprogramm inkl. Firmenlogo in der Rubrik „Silbersponsoren“ — 2 volle Registrierungen inklusive Zutritt zu den Vorträgen für MitarbeiterInnen Ihrer Firma im Wert von EUR 400,- — Projektion des Firmenlogos in den Vortragspausen — Logo auf der Kongress-Homepage Bronze Sponsorship EUR 4.200,- Vorteile — Nennung des Firmennamens im Vor- & Hauptprogramm inkl. Firmenlogo in der Rubrik „Bronzesponsoren“ — 1 volle Registrierung inklusive Zutritt zu den Vorträgen für MitarbeiterInnen Ihrer Firma im Wert von EUR 200,- — Projektion des Firmenlogos in den Vortragspausen — Logo auf der Kongress-Homepage 5
Jahrestagung 2021 | Annual Meeting 2021 Sponsoring-Produkte Neben den Sponsor Paketen bieten wir Ihnen eine Vielzahl weiterer Möglichkeiten an, um am Kongress präsent sein zu können: Congress App (EUR 9.500,-) Lesezeichen im Hauptprogramm (EUR 2.800,-) Das Kongressprogramm und alle anderen wichtigen Daten Freie Gestaltung des Lesezeichens durch den Sponsor werden bei der 45. Jahrestagung der ÖGP | OGTC auch via (Größe ca. 5 x 20cm); es muss jedoch vor Produktion vom App zur Verfügung gestellt werden. Veranstalter freigegeben werden. Ihr Firmen- oder Produktlogo wird dauerhaft in Form eines Lesezeichen werden von Ihnen in ausreichender Zahl zur Banners in der Fußzeile jeder aufgerufenen Seite plaziert. Verfügung gestellt. Format: 1080 x 200 px Mindestauflösung, Vektografik Auflage: ~1.000 Stk. (SVG, EPS, AI) Kugelschreiber und Blöcke (EUR 1.600,-) Umhängebänder für Namensschilder (EUR 5.600,-) Platzierung des Firmen- oder Produktlogos auf den Platzierung des Firmen- oder Produktlogos auf dem Blöcken und Kugelschreibern. Umhängeband. Vor der Produktion muss die Freigabe Vor der Produktion muss die Freigabe durch den durch den V eranstalter erfolgen. Veranstalter erfolgen. Umhängebänder werden von Ihnen in ausreichender Blöcke und Kugelschreiber werden von Ihnen in ausrei- Zahl zur Verfügung gestellt. chender Zahl zur Verfügung gestellt. Auflage: ~1.000 Stk. Auflage: ~400 Stk. Sitzwürfel (EUR 3.000,- für 10 Stück) Tischauflage (EUR 950,-) Branding von Sitzwürfeln mit dem eigenen Firmen- Auflage eines Flyers/Folders am Kongress oder Produktlogo. Die Würfel werden in frequentierten Umfang: max. 4 Seiten, bis DIN A4 – Freigabe durch den Bereichen des Tagungsortes plaziert. Veranstalter erforderlich Dieses Sponsoring-Produkt ist auf 3 Sponsoren limitiert Auflage: max. 150 Stück (= max. 30 Würfel). Würfelgröße voraussichtlich: 480 x 480 x 480 mm Die Würfel gehen nach dem Kongress in Ihr Eigentum über und können anschließend von Ihnen für Ihre Zwecke weiterverwendet werden. 6
Jahrestagung 2021 | Annual Meeting 2021 Charge Boxes (Preis auf Anfrage) Branding von Flächen innerhalb des Tagungshauses Platzierung des Firmen- oder Produktlogos auf mehr (Preis auf Anfrage) als 2,5m² Fläche; die Ladestation wird in einem hoch Möglichkeit, im Kongresshaus Flächen für Ihre Firmen- frequentierten Bereich des Tagungsortes aufgestellt. werbung zu nutzen. Bei Fragen/Interesse melden Sie sich Die Gesamt- oder Teilbekleidung der Ladestation e rfolgt bitte bei Magdalena Bauer (bauer@mondial-congress.com) mittels einer Vinylfolie, die in Zusammenarbeit mit Sponsoring des Live-Webcasts (Preis auf Anfrage) Mondial vom Entwurf bis zur Realisierung erstellt wird. Es besteht die Möglichkeit, als Sponsor den derzeit vor- Die Handyladestation bietet TeilnehmerInnen ein sicheres gesehenen Live-Webcast der Tagung zu unterstützen Laden von diversen elektronischen Geräten in separat ver- – mit diesem Sponsoring haben Sie eine erhöhte Präsenz sperrbaren Kästchen. im Webportal, inkl. einem Banner im Onlineportal für Bei Fragen/Interesse melden Sie sich bitte bei die gesamte Kongressdauer, der auf dieses Sponsoring Magdalena Bauer (bauer@mondial-congress.com) hinweist. Bei Fragen/Interesse melden Sie sich bitte bei Magdalena Bauer (bauer@mondial-congress.com) Inserate Im digitalen Vorprogramm: Das sehr detaillierte Vor Format: DIN A5, 148 x 210 mm; druckfähiges PDF inkl. programm, das bereits alle geplanten Sitzungen und Vor- 3-5 mm Überfüller wird vom Inserenten gestellt. tragenden enthält, wird voraussichtlich im Juni 2021 online gestellt und per Mail versandt werden. Umschlagseite (U3 oder U4) EUR 5.700,- im Vor- UND Hauptprogramm Im gedruckten und digitalen Hauptprogramm (Auflage: Innenseite im Vor- UND Hauptprogramm EUR 3.800,- ~1.000 Stk.): wird an alle KongressteilnehmerInnen ausge- Umschlagseite (U3 oder U4) geben und ist online abrufbar EUR 3.000,- im Vor- ODER Hauptprogramm Innenseite im Vor- ODER Hauptprogramm EUR 2.200,- 7
Jahrestagung 2021 | Annual Meeting 2021 Fachausstellung Allgemeine Information — Technische Details zum Congress Innsbruck Sie sind sehr herzlich zur Beteiligung an der Fachaus- — Details und Infos zur Ausstellung stellung eingeladen. Die Ausstellung ist eine wichtige (Auf- und Abbauzeiten, Standbauvorgaben etc.) Ergänzung zum wissenschaftlichen Programm und wird in — Buchungsformulare für Zusatzleistungen unmittelbarer Nähe zu den Vortragssälen stattfinden. Alle (Catering, Mietmobiliar,...) Kaffeepausen und das Mittagessen werden im Ausstel- Flächenmiete EUR 410,-/m2 lungsbereich stattfinden, was Ihnen ausgezeichnete Mög- lichkeiten zur Kontaktaufnahme mit den TeilnehmerInnen Die Flächenmiete beinhaltet: bietet. — Standfläche netto Buchung und Vergabe der Standfläche — namentliche Nennung im Ausstellerverzeichnis im Ihre Standfläche können Sie verbindlich über die online Vor- und Hauptprogramm Anmeldung buchen. Es gelten die beiliegenden Teilnahme- — kostenfreie Anmeldungen für Standpersonal und Geschäftsbedingungen. (exkl. Zugang zu den wissenschaftlichen Vorträgen) Die Standvergabe startet im Frühjahr/Sommer 2021 und Mindestgröße 6m2; Ausnahmen nach Rücksprache mit erfolgt unter Berücksichtigung des Gesamtvolumens der dem Veranstalter. Bitte beachten Sie, dass Stromver- Unterstützung, dem Sponsorship Level, der Standgröße brauch, Möbel, Stellwände Standreinigung etc. nicht in und dem Zeitpunkt der Anmeldung. der Buchung inkludiert sind. Das Ausstellerhandbuch mit allen technischen Vorgaben Die Anmeldung zur Fachausstellung ist über die Kongress- wird Ihnen im Sommer 2021 übermittelt werden. Dieses homepage möglich, wir bitten Sie Ihre Anmeldung bis beinhaltet: spätestens Freitag 14. Mai 2021 einzureichen. Green Meeting — Der Abfall muss am Veranstaltungsort nach Wie in den letzten Jahren, beabsichtigt die ÖGP | den Vorgaben des Abfallmanagement OGTC auch 2021 wieder, die Jahrestagung als Green systems entsorgt werden. Meeting zertifizieren zu lassen. — Während der Veranstaltung darf kein Einweggeschirr (Becher, Teller, Besteck etc.) Folgende Punkte sind dafür seitens der Industrie zu verwendet werden. beachten: — Die verwendeten Materialien/Bauteile wer- den nach Möglichkeit wiederverwendet. — Die Verwendung von Kaffee-/Teemaschinen mit Kapselsystemen ist nicht gestattet. 8
Jahrestagung 2021 | Annual Meeting 2021 Teilnahmebedingungen für Sponsoring, Inserate und Fachausstellung Anmeldung Zahlungskonditionen Um eine zeitgerechte Onlineanmeldung wird gebeten, wir 50% der Gesamtkosten im Februar 2021 bzw. 30 Tage bitten um Verständnis, dass Anmeldungen nach Freitag, nach Erhalt der ersten Teilrechnung fällig. Der Restbetrag 14. Mai 2021 nur mehr nach Verfügbarkeit berücksichtigt ist spätestens bis Freitag, 18. Juni 2021 bzw. nach Erhalt werden können. der zweiten Teilrechnung fällig. Allgemeine Information Buchungsänderungen und — Die angegebenen Preise sind in Euro, exklusive Stornobedingungen allfälliger Steuern und Abgaben (5% Werbeabgabe Änderungen und Stornos müssen in schriftlicher Form an für Werbeleistungen, 1% Bestandsvertragsgebühren Mondial Congress & Events erfolgen (oegp2021@mondial- bei Standflächen); Preisbasis 2021 congress.com). — Sie können Ihre Buchung ab Dezember 2020 über Bei Stornierung Ihrer Buchung bis Freitag, 14. Mai 2021, die Tagungshomepage (www.ogp-kongress.at) fallen 50% der Gesamtkosten an, danach 100%. vornehmen – Buchungen sind verbindlich. — Der Kongress ist primär als Präsenzkongress geplant, eine hybride Abwicklung wird aber ange- dacht – im Fall einer hybriden Abhaltung entstehen keine weiteren Ansprüche für den Aussteller und sofern der Kongress physisch stattfindet, gibt es kein gesondertes Rücktrittsrecht; der Veranstalter verpflichtet sich aber zeitgerecht alle Informationen und etwaige zusätzliche Vorteile, die aus der hybri- den Veranstaltung resultieren mit den Ausstellern zu teilen. — Bitte beachten Sie, dass manche Sponsor Optionen nur begrenzt verfügbar sind und nach einem “First come, first served“ Prinzip vergeben werden. — Vertragspartner für die Anmietung von Ausstellungs- fläche, Einschaltungen, Werbe- und Sponsor- Möglichkeiten ist Mondial GmbH & Co KG. Die Ab- wicklung dieser Leistungen erfolgt im Namen und auf Rechnung von Mondial GmbH & Co KG. — Abendveranstaltungen: Firmeneinladungen parallel zum offiziellen Rahmenprogramm (Freitag, 8. Oktober 2021) sind nicht gestattet. — Im Übrigen gelten die beiliegenden Teilnahme- und Geschäftsbedingungen 9
Jahrestagung 2021 | Annual Meeting 2021 Teilnahme- und Geschäftsbedingungen ÖGP | OGTC Jahrestagung 2021 Antrag auf Teilnahme che Art von Werbung außerhalb des Standes und klaglos zu halten. Bewachung wird vom Ausstellung/Sponsoring ist verboten (Walking Acts, Verteilen von Fly- Congress Innsbruck nicht gestellt. Um für die Teilnahme an der Ausstellung/ ers, etc.) Die teilweise oder vollständige Unter- Sponsoring in Betracht zu kommen, muss vermietung sowie die Weitergabe des Standes Standaufbau die Onlineanmeldung auf der Kongressweb- an eine dritte Partei ist ebenso verboten wie Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleis- site rechtzeitig ausgefüllt und übermittelt private Vereinbarungen zwischen Ausstellern, ten, müssen Aussteller alle Anordnungen und werden. Dadurch entsteht jedoch noch kein untereinander Standplätze zu tauschen. Das Weisungen des Organisationssekretariates Anspruch auf Teilnahme an der Ausstellung/ Organisationssekretariat ist jederzeit berech- bezüglich der Verwendung, Gestaltung und Sponsoring, sondern erst dann, wenn das Or- tigt, Stände zu betreten. Die Stände müssen Ausstattung der Stände sowie der Verwen- ganisationssekretariat eine schriftliche Bestä- während der Ausstellungszeiten besetzt sein. dung selbstgebauter und -entworfener Stände tigung an den Aussteller/Sponsor geschickt Die Ausstellungsräume dürfen nur während befolgen. Vor dem Aufbau des Standes/Dis- hat. Im Falle der Teilnahme ist der Aussteller/ der Ausstellungszeiten benützt werden. Für plays/ Installation muss der Aussteller zuvor Sponsor an die im Aussteller/Sponsoring-Pro- die Veranstaltung von Werbevorträgen, Wer- das Organisationssekretariat kontaktieren, um spekt sowie auf den Anmeldeformularen für befilmen, Diavorführungen sowie für die Abga- nochmals den Standort zu bestätigen sowie Ausstellung/Sponsoring angeführten Teilnah- be von Kostproben, Getränken oder Nahrungs- um sich über spezielle Aufbauanordnungen me- und Geschäftsbedingungen gebunden. mitteln muss zuvor die schriftliche Erlaubnis für den Stand zu informieren. Die Seiten- bzw. Das Organisationssekretariat behält sich das des Organisationssekretariates eingeholt Rückwände dürfen max. 2,5 (zweieinhalb) Me- Recht vor, Anträge ohne Angabe von Gründen werden. Firmen, die keine Aussteller/Sponso- ter betragen. Jegliche Abweichung von dieser abzulehnen. ren sind, ist es strikt untersagt, in oder vor den Norm muss im Vorhinein vom Organisations- Ausstellungsräumen Werbung zu machen. sekretariat bewilligt werden. Auch jegliche Ausstellungsfläche sowie Sponsoring Artikel Veränderungen an der vermieteten Fläche werden laut der im Programm/Prospekt an- Rechte und Pflichten des Organisations oder den vermieteten Gegenständen dürfen geführten Teilnahme- und Geschäftsbedin- sekretariates nur nach schriftlicher Zustimmung des Orga- gungen zugewiesen. Das Nicht-Befolgen von Das Organisationssekretariat behält sich das nisationssekretariates vorgenommen werden. Anweisungen des Organisationssekretariates Recht vor, die Ausstellung zu verschieben, Stände müssen innerhalb der zugewiesenen kann den sofortigen Ausschluss von der Aus- zu verlegen, zu verkürzen oder abzusagen. Zeitspanne fertig aufgebaut werden. Vor dem stellung/ des Sponsorings zur Folge haben. Änderungen der Ausstellungsdauer oder des Aufbau eigener Stände hat der Aussteller bzw. Die betroffene Firma haftet für die gesamte Ausstellungstermines berechtigen den Aus- dessen Werbegestalter dem Organisations- Standmiete, Anmeldegebühr(en) sowie für steller weder zum Vertragsrücktritt, noch zur sekretariat Skizzen und Farbangaben des alle anfallenden Nebenkosten, zuzüglich der Minderung des Entgeltes oder zur Geltendma- Standes/Objektes vorzulegen. Das Organi- gesetzlichen MwSt. und Abgaben. Mündliche chung von Schadenersatzansprüchen, die ihm sationssekretariat behält sich das Recht vor, Abmachungen sowie spezielle Genehmigun- in Folge dieser Änderungen entstanden sind. Änderungen zu verlangen, sollten Sicherheits- gen oder Vereinbarungen erhalten erst nach vorschriften, technische Notwendigkeiten Übermittlung einer schriftlichen Bestätigung Haftpflichtversicherung oder das Streben nach einem einheitlichen Gültigkeit. Der Organisator schließt eine Veranstalter- Gesamtbild dies erfordern. Standwände sind Der Kongress ist derzeit primär als Präsenz- haftpflichtversicherung für den Kongressort grundsätzlich an der Innen- und Außensei- veranstaltung geplant – hybride Elemente ab. Ausrüstung sowie alle dazugehörenden te zu verkleiden. Jede Beeinträchtigung der werden derzeit noch besprochen und weitere Ausstellungsstücke sind vom Organisator Sicht auf die Nachbarstände muss vermieden Informationen diesbezüglich zeitgerecht an nicht versichert, dieser haftet unter keinerlei werden. Es ist Sorge zu tragen, dass Stand- Sponsoren und Aussteller weitergegeben. Umständen für Verlust, Schaden oder Sach- beleuchtung und Strahler weder für Stand- Der Kongress wird als Präsenzveranstaltung schäden an Geräten, Waren oder Eigentum besucher noch Nachbarstände störend sind. geplant, eine hybride Ergänzung ist jedoch des Ausstellers/Sponsors. Der Aussteller haf- Kommt der Aussteller diesbezüglichen Auf- angedacht. Die angeführten Preise und Kon- tet für seinen Besitz und seine Person sowie forderungen des Organisationssekretariates ditionen beziehen sich ausschließlich auf den seiner Mitarbeiter bzw. Handlungsträger eben- nicht (rechtzeitig) nach, behält sich das Or- Live-Kongress. Sollte auf Grund der COVID-19 so wie für jede Drittperson, die seinen Stand ganisationssekretariat das Recht vor, die nö- Pandemie eine Adaption der Planung nötig besucht, und hält den Organisator schad- und tigen Maßnahmen auf Kosten des Ausstellers werden, informieren wir Sie zeitgerecht über klaglos bezüglich jedes Schadens aus Dieb- zu ergreifen. Das Organisationssekretariat mögliche Anpassungen. stahl oder anderen Gefahren, die im Rahmen behält sich auch das Recht vor, unbenutzte eines Feuer- und erweiterten Versicherungs- Ein- und Ausgänge der Ausstellungsräume zu Rechte und Pflichten des Ausstellers schutzes gedeckt sind. Für Gegenstände verschließen oder zu blockieren, sowie Aus- Die Stände dürfen nur zur Ausstellung und aller Art, die in den Congress Innsbruck ein- stellern andere Plätze zuzuweisen, auch wenn Bewerbung eigener Waren, Materialien und gebracht werden, wird keine, wie auch immer dies vorherigen schriftlichen Vereinbarungen Dienste, wie im Anmeldeantrag beschrieben, geartete Haftung übernommen. Alle Gefahren widerspricht. Das Organisationssekretariat verwendet werden, nicht jedoch für den Ver- gehen zu Lasten des Ausstellers und dieser behält sich weiters das Recht vor, die Miet- kauf von Waren. Werbematerial darf nur inner- hat u.a. den Congress Innsbruck von allfälli- fläche eines Standes, der nicht zeitgerecht halb des Standes ausgegeben werden. Jegli- gen Ansprüchen Dritter vollkommen schad- fertiggestellt wurde, einem anderen Interes- 10
Jahrestagung 2021 | Annual Meeting 2021 Teilnahme- und Geschäftsbedingungen ÖGP | OGTC Jahrestagung 2021 senten anzubieten. In so einem Fall ist der selbst aufkommen; diese dürfen jedoch nur verwendet als ursprünglich angemeldet, dann Aussteller verpflichtet, alle Kosten zu tragen, von einer vom Organisationssekretariat zu- muss der Mehrbetrag unverzüglich nach- die sich aus der Auftragsstornierung ergeben. gelassenen Installationsfirma durchgeführt bezahlt werden. Besondere Wünsche punkto werden. Das Organisationssekretariat haftet Standplatzierung bzw. Sponsoring werden in Instandhaltung des Standes und der Aus- jedoch nicht für Verluste und Schäden, die Betracht gezogen, können jedoch vom Aus- stellungsräume durch Störungen der Elektrizitätszuführung steller/Sponsor nicht als Bedingung für eine Aussteller haben für die schonende Verwen- oder dergleichen entstehen. Beteiligung gestellt werden. Außerdem behält dung der Fußböden, Wände, Stiegenaufgänge sich das Organisationssekretariat das Recht und Lagerplätze sowie der Mietkojen und Aus- Abbau der Stände vor, die ursprünglich bestellte Ausstellungs- stattung Sorge zu tragen. Letztere müssen in Der Aussteller ist verpflichtet, seinen Stand fläche zu verringern. Die Nichteinhaltung lo- ordnungsgemäßem Zustand und auf korrekte bis zum angegebenen Termin abzubauen und kaler oder internationaler Vorschriften kann Weise zurückgegeben werden. gemietete Ausstattung rechtzeitig zurückzu- nicht als Rücktrittsgrund genannt werden und Um Kratzer und Rillen in den Fußböden durch geben. Der Standplatz muss vor dem Verlas- es können daraus auch keinerlei Ansprüche das Schieben schwerer Kisten zu vermeiden, sen geleert und der Boden gereinigt werden. von Ausstellern/ Sponsoren/ Drittpersonen sind Aussteller verpflichtet, Schutzbeläge Gelagerte Waren, Leergut und Verpackungs- gegenüber dem Organisationssekretariat zu verwenden. Große Kisten und sonstige material müssen entfernt werden. Gegenstän- wirksam gemacht werden. Der Aussteller schwere Ladungen sind von Ausstellern und de, für deren Abtransport oder Aufbewahrung hat die Vertragsgebühr zu tragen, die 1% (ein deren Zustellerfirmen mit besonderer Vorsicht der Aussteller keine Regelung getroffen hat, Prozent) der Mietgebühr beträgt, sowie alle zu transportieren. Aussteller, die besonders gehen ohne Anspruch auf Entschädigung in anderen Steuern, Gebühren und öffentlichen schwere Ausstellungsstücke präsentieren den Besitz des Organisationssekretariates. Abgaben. Eine Sondergebühr wird verrechnet, möchten, die Fundamente oder Stützen erfor- über. Das Organisationssekretariat kann ver- wenn Mietgegenstände nach Wünschen des dern, müssen dazu vorher die Genehmigung langen, dass Aussteller die Ausstellungsräu- Ausstellers dekoriert werden. Auch die Kosten des Organisationssekretariates einholen. Es me auf deren Kosten in ihren ursprünglichen spezieller Aufbauten müssen vom Aussteller ist nicht gestattet, Nägel oder Haken in die Zustand zurückversetzen. Baut der Aussteller getragen werden. Verzichtet eine Firma nach Wände einzuschlagen, eigene Leitungen zu seinen Stand bzw. entfernt er seine Ausstel- Vertragsabschluss auf die Teilnahme an der verlegen oder Löcher in die Kojenwände zu lungsgegenstände nicht rechtzeitig, wird dies Ausstellung, muss sie dennoch für die Miet- bohren/schneiden. Leergut und Verpackungs- vom Organisationssekretariat durchgeführt. kosten sowie alle anfallenden Kosten auf- material müssen vor Ausstellungsbeginn Der Aussteller haftet dem Organisationssekre- kommen. Wird die Ausstellung abgesagt, so auf Kosten des Ausstellers entfernt werden; tariat gegenüber für die dabei entstandenen erstattet das Organisationssekretariat die auch die Reinigung des Standes obliegt dem Kosten. Mietgegenstände, die vom Aussteller erhaltenen (Teil-)Zahlungen abzüglich der Aussteller. Es ist nicht erlaubt, Standkons- ursprünglich ohne Reklamation entgegenge- Teilnahmegebühren sowie der dem Organisa- truktionen an der Decke zu befestigen. Der nommen wurde, müssen im selben Zustand tionssekretariat bis zum Zeitpunkt der Absage zugewiesene Standplatz darf an keiner Stelle unbeschädigt zurückgegeben werden. Sofern entstandenen Kosten zurück. überschritten werden. Dekorationsstoffe und bei der Entgegennahme keine schriftliche Re- Tapeten müssen feuerfest sein, dies muss klamation stattfindet, die vom Organisations- Ort der Gerichtsbarkeit dem Organisationssekretariat im Vorhinein sekretariat unterschrieben wird, gilt für alle Für alle Streitigkeiten wird der ausschließliche schriftlich belegt werden. Auf die Einhaltung Mietgegenstände, dass sie in befriedigendem Gerichtsstand bei dem sachlich zuständigen aller (feuer-)polizeilichen oder sonstigen be- Zustand übergeben wurden. Der Aussteller Gericht in Wien, Österreich, vereinbart. Wahl- hördlichen Vorschriften ist zu allen Zeiten zu trägt die Kosten für Reparaturen beschädigter weise kann das Organisationssekretariat auch achten, auch während des Auf- und Abbaus. Ausstellungsflächen oder Mietgegenstände das zuständige Gericht anrufen, unter dessen Ergänzend müssen auch alle technischen sowie für deren Reinigung. Rechtsprechung der Aussteller fällt. Es ist ös- Richtlinien des Congress Innsbruck berück- terreichisches Recht anzuwenden. Zahlungen – Vertragsrücktritt sichtigt und befolgt werden. Die Zahlungskonditionen und Richtlinien zu Fotografische Betreuung Storno- bzw. Standplatzreduktion sowie die Das Fotografieren aller Veranstaltungen im dazugehörigen Fristen entnehmen Sie bitte Congress Innsbruck erfolgt ausschließlich dem Aussteller/Sponsoring-Prospekt. Die an- durch den vom Veranstalter beauftragten gegebenen Maße der Bodenfläche, Standgrö- Fotografen. ße sowie der Ausstellungseinrichtungen sind annähernde Werte. Das Organisationssekre- Elektroinstallationen – Stromverbrauch tariat behält sich das Recht vor, diese Maße Die Kosten für einen Elektrohauptanschluss zu ändern, um die vorhandene Ausstellungs- sind nicht in der Miete enthalten. Dieser kann fläche bestmöglich zu nützen und um die mit dem technischen Ausstellungshandbuch Stände den Raumplänen anzupassen. Die Ver- bestellt werden. Für Elektroinstallationen rechnung erfolgt auf Basis der tatsächlichen innerhalb des Standes muss der Aussteller Ausmaße; wurde mehr Platz zugeteilt und 11
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