SEPA-Lastschrift und SEPA-Firmenlastschrift - Leitfaden für die praktische Anwendung des neuen SEPA-Lastschriftverfahrens.

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SEPA-Lastschrift und SEPA-Firmenlastschrift - Leitfaden für die praktische Anwendung des neuen SEPA-Lastschriftverfahrens.
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SEPA-Lastschrift und
 SEPA-Firmenlastschrift
 Leitfaden für die praktische Anwendung
 des neuen SEPA-Lastschriftverfahrens.
SEPA-Lastschrift und SEPA-Firmenlastschrift - Leitfaden für die praktische Anwendung des neuen SEPA-Lastschriftverfahrens.
Vorwort
  Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde!

  Ich begrüße Sie in unserem Leitfaden, worin wir Ihnen einen Überblick zum Thema SEPA-Last-
  schrift geben möchten.
  Der bargeldlose Zahlungsverkehr blickt bereits auf eine über 100-jährige Geschichte mit vielen
  Innovationen zurück. Die Möglichkeiten entwickelten sich aufgrund der Anforderungen aus der
  Wirtschaft und den Zahlungsgewohnheiten der Bevölkerung stetig weiter.

  Einige Meilensteine:
      • Der Scheck wurde bereits Ende des Mittelalters verwendet.
      • Bereits in den 1920er-Jahren wurde das Lastschriftverfahren
  		 zwischen Unternehmen genutzt.
      • Im Jahre 1950 wurde die Kreditkarte geboren.
      • 1965 waren die ersten Geldausgabeautomaten verfügbar.
      • Die 70er-Jahre brachten die ersten Zahlungsverkehrsterminals hervor.
      • Ende der 1980er begann der Siegeszug der Electronic Banking-Programme.
      • Massive Verbreitung des Internet Bankings Ende der 1990er
      • Aktuelle Entwicklungen finden bei Internetshop-Bezahlsystemen, mobilen Payments
          und kontaktlosen Bezahlsystemen statt.

  Auch die immer stärkere Vernetzung der Länder, vor allem in Europa, hat den Zahlungsverkehr
  geprägt. Mit SEPA (Single Euro Payments Area) gibt es in Europa einen Zahlungsverkehr, der
  technisch und rechtlich in allen SEPA-Ländern dieselbe Basis besitzt. Diese Harmonisierung hat
  auch Auswirkungen auf Ihren Zahlungsverkehr.

  Doch was bedeutet das für Sie als Unternehmen?
  SEPA ist kein „Produkt“ der Banken, sondern eine politische bzw. wirtschaftliche Vorgabe. Die
  neuen SEPA-Zahlungsverkehrsinstrumente werden mittelfristig unsere nationalen Zahlungsver-
  kehrsprodukte ablösen. Für Sie als Unternehmen bedeutet SEPA eine Betrachtung und Umstel-
  lung Ihrer technischen Zahlungsverkehrssysteme und Organisation.

      VORTEILE
      • Kostengünstiger: Entfall von Auslandsgebühren
      • Einfacher: stärkere internationale Automatisierung und Standardisierung mit IBAN und BIC
      • Schneller: Gutschrift von Überweisungen innerhalb von 3 Tagen (ab 2012 einem Tag)
      • Rechtssicherheit: einheitliche Gesetze im Gut- und Lastschriftbereich

  Unsere Empfehlung für Sie
  Befassen Sie sich frühzeitig mit der Umstellung auf SEPA. Prüfen Sie Ihre Zahlungsverkehrspro-
  zesse und rüsten Sie Ihren Zahlungsverkehr auf SEPA um. In unserem Leitfaden möchten wir
  Ihnen einen Überblick speziell über das Thema SEPA-Lastschriften geben.

  Ihr Partner auch in SEPA-Fragen
  Ihr Raiffeisenberater und die Zahlungsverkehrsexperten der Raiffeisenlandesbank unterstützen
  Sie bei der Vorbereitung und Umstellung auf den SEPA-Zahlungsverkehr.

  Ing. Christian Bastiani
  Produktmanagement-ZV Firmenkunden
  Raiffeisenlandesbank Vorarlberg
SEPA-Lastschrift und SEPA-Firmenlastschrift - Leitfaden für die praktische Anwendung des neuen SEPA-Lastschriftverfahrens.
Inhaltsverzeichnis                                                            1 Ihr Nutzen
                                                                                    •     Europaweit einheitliches Lastschriftverfahren zur nationalen und grenzüberschreitenden Verwendung
                                                                                    •     Einzugstermin kann europaweit durch den Einziehenden bestimmt werden.
      1             Ihr Nutzen                                                5
                                                                                    •     Hohe Rechtssicherheit durch Payment Services Directive (PSD) im gesamten SEPA-Raum
      2             Voraussetzungen zur Nutzung der SEPA-Lastschrift         5     •     Einsparungspotenzial durch innerbetriebliche Optimierung
      3             Merkmale der SEPA-Lastschriftverfahren                   5           o Verminderung der Mahnkosten durch Umstellung auf Einzug
      4             Umstellung der Lastschrift/Einzugsermächtigung           6           o Vorteile im Cash Management aufgrund fixer Fristen
                                                                                          o Gesamte Abwicklung des Kundenzahlungsverkehrs über Ihr Raiffeisenbank-Konto
      5             Neue Begriffe rund um SEPA                               7
                                                                                          o Ein Format (XML ISO 20022) für nationale sowie grenzüberschreitende Einzüge
        5.1         Creditor-ID (CID)                                        7
        5.2         SEPA-Mandat                                              7
        5.3         Mandatsreferenz                                          9   2 Voraussetzungen zur Nutzung
        5.4         IBAN und BIC                                            10
        5.5         Einreichfristen für den Zahlungsempfänger               11    der SEPA-Lastschrift
          5.5.1      Einreichfristen SEPA-Lastschrift                       11
          5.5.2      Einreichfristen SEPA-Firmenlastschrift                 11     •     Entscheidung, welches SEPA-Lastschriftverfahren benötigt wird:
                                                                                          o SEPA-Lastschrift (=Lastschrift an Verbraucher und Unternehmen)
        5.6         Durchführung- und Fälligkeitsdatum (Due Date)           12
                                                                                          o SEPA-Firmenlastschrift (=Lastschrift an Unternehmer, B2B)
        5.7         XML                                                     12                Bank des Zahlungspflichtigen erhält Mandatskopie vom Zahlungspflichtigen
      6             Abwicklung einer SEPA-Lastschrift                       13                Prüfung, ob die Bank des Zahlungspflichtigen das Verfahren unterstützt
                                                                                    •     Vereinbarung für das jeweilige SEPA-Lastschriftverfahren mit Ihrer kontoführenden Bank
      7             Abwicklung einer SEPA-Firmenlastschrift                 14
                                                                                    •     Vereinbarungen zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigen
      8             Unterschiede der SEPA-Lastschriftverfahren              15          (Mandat = Abbuchungsauftrag)
      9             Tipps zur praktischen Anwendung                         16     •     Creditor-ID (genormte Zahlungsempfängerkennung)
        9.1         Ankündigung der Lastschrift (Pre-Notification)          16     •     Electronic Banking zur elektronischen Einreichung der Lastschriften

          9.1.1      Womit kann eine Ankündigung erfolgen?                  16
          9.1.2      Beispieltext für eine Ankündigung                      16
        9.2         Musterformulare für das Mandat                          17
                                                                                  3 Merkmale der
        9.3         Erstmalige Lastschriften an einen Zahlungspflichtigen   17
        9.4         Sonderfälle                                             18
                                                                                   SEPA-Lastschriftverfahren
        9.5         Verwendungsart der Lastschrift                          18     •     Anwendung und Rechtsrahmen gilt für alle 32 SEPA-Länder:
        9.6         Thema Rückleitung von SEPA-Lastschriften                19           o Gesamte Europäische Union
          9.6.1      Änderung der Bankverbindung des Zahlungspflichtigen    19           o Staaten des EWR (Norwegen, Liechtenstein, Island)
                                                                                          o Schweiz und Monaco
          9.6.2      Rückleitungsgrund „Fehlendes Mandat“                   19
                                                                                    •     Mandat (=Abbuchungsauftrag) zwischen Zahlungsempfänger und
          9.6.3      Mandat unvollständig                                   19           Zahlungspflichtigen mit verpflichtenden Inhalten
      10            Anhang                                                  20     •     IBAN und BIC ersetzen BLZ und Kontonummer
        10.1        Musterformulare und Mandatsinhalte                      20     •     Tag der Belastung = Wertstellungstag beim Zahlungsempfänger
                                                                                    •     Einheitliche Norm für Zahlungsverkehrsdatenträger (XML)
          10.1.1    Mandat SEPA-Lastschrift                                 20     •     SEPA-Firmenlastschrift ist eine finale Lastschrift für den Zahlungspflichtigen
          10.1.2    Mandat SEPA-Firmenlastschrift                           23           (auch SEPA-Direct Debit B2B genannt)
                    Checkliste                                              26     •     SEPA-Lastschrift mit Rückrechnungsmöglichkeit für den Zahlungspflichtigen
                                                                                          (auch SEPA-Direct Debit Core genannt)
                    SEPA-Länderliste                                        27
                                                                                    •     Generelle Rückrechnungsmöglichkeit bei fehlendem Abbuchungsauftrag

4                                                                                                                                                                                        5
SEPA-Lastschrift und SEPA-Firmenlastschrift - Leitfaden für die praktische Anwendung des neuen SEPA-Lastschriftverfahrens.
4 Umstellung der Lastschrift/                                                                5 Neue Begriffe rund um SEPA
     Einzugsermächtigung                                                                           Wie in der Computerbranche, finden auch im Bankwesen immer mehr neue Abkürzungen und
                                                                                                   Bezeichnungen Anwendung. Nachstehend finden Sie die wichtigsten Begriffe entschlüsselt.

    Vertragswesen                                                                                5.1 Creditor-ID (CID)
      •   Für die Einreichung von SEPA-Lastschriften oder SEPA-Firmenlastschriften ist jeweils     Beim Einzug von Forderungen mittels SEPA-Lastschriften oder -Firmenlastschriften muss jeder
          eine eigene Vereinbarung mit Ihrer Raiffeisenbank erforderlich.                          Lastschrift eine eindeutige Kennung des Zahlungsempfängers mitgegeben werden, die soge-
      •   Beantragung der Creditor-ID über Ihre Raiffeisenbank                                     nannte Creditor-ID (=Creditor-Identifikation, Gläubiger- bzw. Zahlungsempfängerkennung).
      •   Bei Verwendung der SEPA-Lastschrift können bestehende Abbuchungsaufträge                 Sie erhalten die CID innerhalb weniger Tage von Ihrer kontoführenden Raiffeisenbank. Diese
          für die Raiffeisen SEPA-Lastschrift verwendet werden, da diese Verfahren                 wird in Österreich von der Nationalbank ausgegeben.
          ähnlich sind. Wir empfehlen, Ihre Kunden über die Umstellung zu informieren.
      •   Bei Verwendung der SEPA-Firmenlastschrift ist eine Neuausstellung des
                                                                                                   Merkmale der Creditor-ID
          Mandats erforderlich, da es sich bei der SEPA-Firmenlastschrift um
                                                                                                      • Eindeutige Identifizierung des Zahlungsempfängers
          ein komplett neues Verfahren handelt.
                                                                                                      • Ein Kunde (der Lastschriften einreicht) erhält nur eine Creditor-ID, die im gesamten
                                                                                                         SEPA-Raum gültig ist.
    Organisatorisches                                                                                 • Die Creditor-ID bleibt auch bei einem Wechsel der Bankverbindung bestehen. Sie
                                                                                                         müssen in diesem Fall der „neuen“ Bank die bestehende Creditor-ID mitteilen.
      •   Mandatsgestaltung (Muster siehe Anhang)                                                     • Sie ist insbesondere kein „Gütesiegel“ der OeNB hinsichtlich der Bonität oder
      •   IBAN und BIC Ihrer Geschäftspartner vorhanden?                                           		 Zuverlässigkeit des Lastschrifteinreichers.
          Einpflegen der Daten in Ihr Finanzbuchhaltungssystem
      •   Einholung neuer SEPA-Mandate bei Verwendung der SEPA-Firmenlastschrift
      •   Berücksichtigen Sie die neuen zeitlichen Abläufe bei der Einreichung der SEPA-                     AT                     XX                     ZZZ              XXXXXXXXXXX
          Lastschrift, damit die Belastung am Kundenkonto am geplanten Termin stattfindet.                                                        Business Area Code,
      •   Prüfen Sie, welche Bankverbindungen im SEPA-Zahlungsverkehrsraum die                        ISO-Ländercode             Prüfziffer                               Identifikationsnummer
                                                                                                                                                     frei definierbar
          SEPA-Firmenlastschrift unterstützen: www.ebaclearing.eu  Step 2  SEPA-Direct
          Debit Services  SDD Services Participants.                                              Beispiele für eine Creditor-ID
      •   Vergabe der Mandatsreferenz (siehe 5.3)                                                      • Österreichische Creditor-ID:     AT61ZZZ00001251097
      •   Informieren Sie Ihre Kunden über die vergebene Mandatsreferenz.                              • Deutsche Creditor-ID:            DE59ZZZ0000001698

    Technik                                                                                      5.2 SEPA-Mandat
                                                                                                   Eine gültige Vereinbarung zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigen ist Vorausset-
      •   Prüfen Sie, ob Ihr Finanzbuchhaltungssystem die SEPA-Datenträgerausgabe
                                                                                                   zung für eine verbindliche Lastschrift.
          unterstützt (XML-Datenträger).
                                                                                                   Das Mandat muss dem Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigen schriftlich mit Unterschrift
      •   Update auf die aktuellste Electronic Banking-Version
                                                                                                   des/der Zahlungspflichtigen vorliegen. Im Falle der SEPA-Firmenlastschrift muss der Zahlungs-
                                                                                                   pflichtige eine Mandatskopie an seine Bank weiterleiten.

                                                                                                   Ein Mandat verfällt nach 36 Monaten Nichtnutzung und muss danach erneut mit dem Zahlungs-
                                                                                                   pflichtigen vereinbart werden. Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, die Mandate aufzube-
                                                                                                   wahren und auf Verlangen seiner kontoführenden Bank vorzuzeigen. Die Nachweispflicht bei
                                                                                                   Streitigkeiten trägt der Zahlungsempfänger.

6                                                                                                                                                                                                  7
SEPA-Lastschrift und SEPA-Firmenlastschrift - Leitfaden für die praktische Anwendung des neuen SEPA-Lastschriftverfahrens.
Verpflichtende Mandatsinhalte
        • Kennzeichnung „SEPA-Lastschrift“ oder „SEPA-Firmenlastschrift“
        • Name und Adresse des Zahlungsempfängers
        • Name, Adresse, IBAN, BIC des Zahlungspflichtigen
        • Unterschrift der Kontoinhaber
        • Mandatsreferenz
             (kann am schriftlichen Mandat auch nachträglich bekannt gegeben werden)
        • Creditor-ID                                                                                                                                                  Bei der Erfassung der
                                                                                                                                                                       SEPA-Lastschrift durch
                                                                                                                                                                       den Zahlungsempfänger
                                                                                                                                                                       müssen die Mandats-
                                                                                                                                                                       inhalte auch in elektro­
                                                                                                                                                                       nischer Form erfasst
                                                                                                                                                                       werden. Diese Daten
                                                                                                                                                                       dienen zur Speicherung
    Muster eines Mandats für die SEPA-Lastschrift                                                                                                                      und Prüfung bei der
                                                                                                                                                                       Bank des Zahlungs-
                                                                                                                                                                       pflichtigen.

                                                                                       Beispiel einer SEPA-Lastschrift.

                                                                                       5.3 Mandatsreferenz
                                                                                             Die Mandatsreferenz ist Bestandteil des schriftlichen Mandats. Sie wird vom Zahlungsempfän-
                                                                                             ger vorgegeben und ist frei gestaltbar (maximal 35 Stellen, alphanumerisch). Da die Mandatsre-
    Die elektronische Mandatserteilung ist derzeit nicht vorgesehen.                         ferenz pro Mandat eindeutig sein muss, eignen sich z. B. Daten, wie bestehende Kundennum-
                                                                                             mer, Vertragsnummer, Abo-Nummer, Versicherungsnummer etc.

8                                                                                                                                                                                             9
SEPA-Lastschrift und SEPA-Firmenlastschrift - Leitfaden für die praktische Anwendung des neuen SEPA-Lastschriftverfahrens.
5.4 IBAN und BIC                                                                                   5.5 Einreichfristen für Zahlungsempfänger
                                                                                                                           Für die Abgabe bei der Bank gelten rechtlich geregelte Einreichfristen (sämtliche Fristen sind
       Noch vor einigen Jahren erfolgte die Kontokennung in jedem Land der EU sehr unterschiedlich.
                                                                                                                           rechtlich vorgegeben und können nicht verändert werden):
       Um den Zahlungsverkehr im In- und Ausland möglichst kostengünstig und schnell zu gestalten,
       war eine Normierung der Kontokennung notwendig. Seit dem Start von SEPA 2008 lösen IBAN
       und BIC schrittweise Kontonummer und Bankleitzahl ab.                                                              5.5.1 Einreichfristen SEPA-Lastschrift
                                                                                                                              • Erst- und Einmallastschrift: mindestens 5 Tage vor Fälligkeit.
                                                                                                                              • Wiederkehrende Lastschriften: mindestens 2 Tage vor Fälligkeit
       IBAN
       Die IBAN ist die internationale Darstellung der Kontonummer und der Bank. Mit der enthaltenen
       Prüfziffer ist es erstmals möglich, Zahlungsaufträge noch vor der Durchführung auf Richtigkeit                     5.5.2 Einreichfristen SEPA-Firmenlastschrift
       der Kontonummer und Bankverbindung zu überprüfen. Dies stellt sicher, Fehlleitungen zu ver-                            • Erst- und Einmallastschrift, wiederkehrende Lastschriften:
       meiden und Aufträge ohne unnötige Verzögerungen an den Zahlungsempfänger zu übermitteln.                                   mindestens 1 Tag vor Fälligkeit
       Beispiel einer österreichischen IBAN:

                                                                                                                                    Unser Electronic Banking unterstützt Sie bei der Erfassung von SEPA-Lastschriften.
                 AT                     61                    76013              00035746811                                        ELBA-business berechnet bei Angabe des Fälligkeitstermins automatisch den
                                                                                                                                    Durchführungstag.
       ISO-Ländererkennung           Prüfziffer            Bankleitzahl           Kontonummer

       BIC (auch SWIFT-Code genannt)
       Um bei grenzüberschreitenden Zahlungen die Empfängerbank eindeutig zu identifizieren, ist die                                   Unterfertigung des
       Angabe des BIC-Codes erforderlich. Bei Zahlungen innerhalb Österreichs ist die Angabe der                                       Mandats durch
                                                                                                                                       Zahlungspflichtigen
       IBAN ausreichend. Beispiel einer BIC: RVVGAT2B (Raiffeisenlandesbank Vorarlberg).                                               bzw.
                                                                                                                                       Benachrichtigung des
                                                                                                                                       Zahlungspflichtigen       Vorlage der Lastschrift         Fälligkeitsdatum             Rückgabe wegen                Rückgabe
                                                                                                                                       über den Einzug durch     bei der Bank des                (Belastung am Konto          Widerspruchs des              wegen fehlenden
               RVVG                     AT                      2B                     431                                             den Händler               Zahlungsempfängers              des Zahlungspflichtigen)     Zahlungspflichtigen           Mandats

             Bankcode               Ländercode            Ortscodierung       Kennzeichnung Filiale

                                                                                                         SEPA-Lastschrift
                                                                                                                                             spätestens 14 Tage oder individuelle Vereinbarung

                                                                                                                                                                              spätestens 5 Tage

                                                                                                                                                                                                               innerhalb von 8 Wochen
                                                                                                                                                                                                                   nach Belastung

                                                                                                                                                                                                                                                    SEPA-Lastschrift
                                                                                                                                                                                                                                                    max. 13 Monate

                                                                                                           SEPA-Firmenlastschrift
                                                                                                                                             spätestens 14 Tage oder individuelle Vereinbarung

                                                                                                                                                                                    spätestens 1 Tag

                                                                                                                                                                                                                     innerhalb von 3 Monaten
                                                                                                                                                                                                                         nach Belastung

10                                                                                                                                                                                                                                                                            11
5.6 Durchführungs- und Fälligkeitsdatum                                                              6 Abwicklung einer
       Bei jedem Einzug mittels SEPA-Lastschrift müssen ein Fälligkeitstag und ein Durchfüh-
       rungstag angegeben sein (Due Date).                                                                 SEPA-Lastschrift
                                                                  Der Durchführungstag entspricht
                                                                  dem Buchungstag bei der Bank des
                                                                  Zahlungsempfängers. Spätestens                                                  1. Leistung
                                                                  bis zu diesem Datum muss der Last-
                                                                  schriftauftrag an die Bank gesandt                   Zahlungs-                                           Zahlungs-
                                                                                                                       empfänger                2. SEPA-Mandat             pflichtiger
                                                                  werden.
                                                                                                                                                4. Vorinformation
                                                                  Am Fälligkeitstag erfolgt die Belas-            3.
                                                                  tung des Zahlungspflichtigen (De-
                                                                  bitors) durch seine Bank und die
                                                                  valutarische Gutschrift am Empfän-
                                                                  gerkonto.                                                        5. Auftrag
                                                                                                                 9. Gut­                                                7.
                                                                                                                                      zum
                                                                                                                 schrift                                            Belastung
                                                                  Vorteil: Der Fälligkeitstag ist somit                             Einzug
                                                                  bei allen zugleich versandten Last-
                                                                  schriften für das In- und Ausland
                                                                  identisch.
                                                                                                                                                    6. Einzug
                                                                                                                       Finanz­                                             Finanz­
                                                                                                                       institut des                                        institut des
                                                                                                                       Zahlungs-                                           Zahlungs-
                                                                                                                                                   8. Geldfluss            pflichtigen
                                                                                                                       empfängers
     5.7 XML
       Vor dem Hintergrund der angestrebten automatisierten Verarbeitung wurde das Zahlungsver-
       kehrsformat für SEPA-Überweisungen und -Lastschriften standardisiert. Dieses Format regelt
       auch die Schnittstelle zur Datenausgabe einer FiBU-Software bzw. zum Datenträgerimport im            1.   Der Zahlungsempfänger verkauft dem Zahlungspflichtigen ein Produkt, erbringt eine
       Electronic Banking.                                                                                       Dienstleistung oder eine andere entgeltliche Leistung und sendet bzw. übergibt dem
                                                                                                                 Zahlungspflichtigen das SEPA-Basislastschriftmandat.
       Dieses sogenannte SEPA-Datenformat (XML-Format) basiert auf dem Standard UNIFI (ISO                  2.   Der Zahlungspflichtige schickt dem Zahlungsempfänger das unterschriebene
       20022). Für eine effiziente Nutzung innerhalb der EU wurden Einschränkungen an ISO 20022                  SEPA-Lastschriftmandat zurück bzw. übergibt es ihm.
       vorgenommen. Während die Implementierungsrichtlinien die Datenformate für den Interbanken-           3.   Der Zahlungsempfänger archiviert das Mandat.
       zahlungsverkehr verbindlich festlegen, entfalten die Spezifikationen für die Kunde-Bank-Schnitt-     4.   Der Zahlungsempfänger lässt dem Zahlungspflichtigen eine Information zukommen,
       stelle (pain-Nachrichtentypen) nur empfehlenden Charakter. In der Praxis sind z. B. deutscher             welche den Einzug ankündigt (z. B. eine Rechnung).
       und österreichischer XML leicht zu unterscheiden.                                                    5.   Der Zahlungsempfänger sendet seinem Finanzinstitut den Auftrag zum SEPA-Einzug
                                                                                                                 und die zugehörigen Mandatsdaten (im Electronic Banking-Auftrag).
                                                                                                            6.   Das Finanzinstitut des Zahlungsempfängers sendet den Auftrag mit den
                                                                                                                 Mandatsdaten an das Finanzinstitut des Zahlungspflichtigen weiter.
                                                                                                            7.   Das Finanzinstitut des Zahlungspflichtigen belastet das Konto des Zahlungspflichtigen.
                                                                                                            8.   Das Finanzinstitut des Zahlungspflichtigen wird mit dem eingezogenen Betrag belastet
                                                                                                                 und gleichzeitig wird dieser dem Finanzinstitut des Zahlungsempfängers gutgeschrieben.
                                                                                                            9.   Der Betrag wird dem Zahlungsempfänger gutgeschrieben.

12                                                                                                                                                                                                        13
7 Abwicklung einer                                                                                                     8 Unterschiede der
      SEPA-Firmenlastschrift                                                                                                 SEPA-Lastschriftverfahren

                                                       1. Leistung                                                            Die Unterschiede zwischen den beiden Lastschriftverfahren betreffen vor allem die Fristen für
                                                    2. SEPA-Mandat                                                            den Widerruf durch den Zahlungspflichtigen und die Einreichfristen für den Zahlungsempfänger.
                   Zahlungs-                                                                Zahlungs-
                   empfänger                                                                pflichtiger
                                                    6. Vorinformation

              3.                                                                                                                                                 SEPA-Lastschrift             SEPA-Firmenlastschrift

                                                                                                                                Zahlungspflichtiger              Verbraucher, Unternehmen     Unternehmen

                                                                                                                                Einreichfristen:
                                 7. Auftrag                                      4.
            11. Gut­                                                                                     9. Be-                 Erstlastschrift                  5 Tage vor Fälligkeitstag    1 Tag vor Fälligkeitstag
                                    zum                                       Mandats-
             schrift                                                                                    lastung                 Folgelastschriften               2 Tage vor Fälligkeitstag    1 Tag vor Fälligkeitstag
                                  Einzug                                       daten
                                                                                                       (Einzug)
                                                                                                                                Widerrufsfristen
                                                                                                                                Zahlungspflichtiger:
                                                                                                                                Gültiges Mandat vorhanden        56 Kalendertage              Verzicht auf Rückrechnung
                                                          8. Einzug                                         5.                  Kein gültiges Mandat             13 Monate                    3 Monate
                   Finanz­                                                                 Finanz­
                   institut des                                                            institut des                         Widerrufsfristen der Bank des    5 Banktage                   2 Banktage
                   Zahlungs-                                                               Zahlungs-                            Zahlungspflichtigen
                                                       10. Geldfluss                       pflichtigen
                   empfängers
                                                                                                                                Mandatskopie an
                                                                                                                                zahlungspflichtige Bank          Nein                         Ja
                                                                                                                                durch Zahlungspflichtigen
       1.   Der Zahlungsempfänger verkauft dem Zahlungspflichtigen ein Produkt, erbringt eine
            Dienstleistung oder eine andere entgeltliche Leistung und sendet bzw. übergibt dem
                                                                                                                                Neue Mandate bei
            Zahlungspflichtigen das SEPA-Mandat.
                                                                                                                                Umstellung bestehender           Nein                         Ja
       2. Der Zahlungspflichtige schickt dem Zahlungsempfänger das unterschriebene
                                                                                                                                Einzugsermächtigung
            SEPA-Mandat zurück bzw. übergibt es ihm.
       3. Der Zahlungsempfänger archiviert das Mandat.
                                                                                                                                Neue Mandate bei Umstellung      Nein                         Ja
       4. *Der Zahlungspflichtige lässt seinem Finanzinstitut die relevanten Mandatsdaten bzw.
                                                                                                                                bestehender Lastschrift
            das Mandat in der vereinbarten Art und Weise rechtzeitig zukommen.
       5. *Das Finanzinstitut des Zahlungspflichtigen speichert die Mandatsdaten.
                                                                                                                                Erreichbarkeit Banken im         Seit November 2010           Erreichbarkeit
       6. Der Zahlungsempfänger lässt dem Zahlungspflichtigen eine Information zukommen,
                                                                                                                                SEPA-Raum                        verpflichtende               nicht verpflichtend
            welche den Einzug ankündigt (z. B. eine Rechnung).
                                                                                                                                                                 Unterstützung
       7. Der Zahlungsempfänger sendet seinem Finanzinstitut den Auftrag zum SEPA-Einzug
            und die zugehörigen Mandatsdaten (mit dem Electronic Banking-Auftrag).
       8. Das Finanzinstitut des Zahlungsempfängers sendet den Auftrag mit den Mandatsdaten                                                                      Verzeichnis der teilnehmenden Banken:
            an das Finanzinstitut des Zahlungspflichtigen weiter.                                                                                                www.ebaclearing.eu  Step 2  SEPA-Direct Debit
       9. * Das Finanzinstitut des Zahlungspflichtigen prüft die erhaltenen Mandatsdaten (5.) anhand der Daten                                                  Services  SDD Services Participants
            aus dem Einzug (8.) und belastet bei Übereinstimmung das Konto des Zahlungspflichtigen.
       10. Das Finanzinstitut des Zahlungspflichtigen wird mit dem eingezogenen Betrag belastet
            und gleichzeitig wird dieser dem Finanzinstitut des Zahlungsempfängers gutgeschrieben.
       11.  Der Betrag wird dem Zahlungsempfänger gutgeschrieben.
       *Abläufe, welche bei der SEPA-Firmenlastschrift notwendig sind bzw. bei der SEPA-Lastschrift nicht enthalten sind.
14                                                                                                                                                                                                                            15
9 Tipps zur praktischen                                                                             9.2 Musterformulare für das Mandat
       Anwendung                                                                                           Die Mandatsinhalte sind in Regelwerken des European Payments Council vorgegeben. Das
                                                                                                           Mandat enthält Pflichtinhalte, kann aber auch optionale Daten umfassen. Musterformulare  ent-
                                                                                                           nehmen Sie bitte dem Anhang dieses Dokuments.

     9.1 Ankündigung der Lastschrift

       Vor dem Versand einer Lastschrift muss diese dem Zahlungspflichtigen zur Kenntnis gebracht
       werden. Beim SEPA-Lastschriftverfahren muss die Ankündigung bis spätestens 14 Tage vor
                                                                                                         9.3 Erstmalige Lastschriften
       Belastung erfolgen, bei der SEPA-Firmenlastschrift kann der Vorgang zwischen Zahlungsemp-
       fänger und Zahlungspflichtigen individuell vereinbart werden. Bei wiederkehrenden Lastschriften   		 an einen Zahlungspflichtigen
       mit gleichbleibenden Beträgen genügt eine einmalige Unterrichtung des Zahlungspflichtigen.
                                                                                                           Die Kennzeichnung „erstmalige Lastschrift“ muss bei der Ersteinreichung an den jeweiligen
                                                                                                           Zahlungspflichtigen erfolgen.
       9.1.1 Womit kann eine Ankündigung erfolgen?
                                                                                                           Achtung! Fehlt das Kennzeichen bei einer erstmaligen Lastschrift, kann es durch die Sicher-
           Die Ankündigung der Lastschrift kann auf unterschiedliche Arten abgewickelt werden:
                                                                                                           heitsprüfung bei der Bank des Zahlungspflichtigen zu einer Rückbuchung – und damit für Sie zu
           • Per Post im Zuge der Rechnungslegung/Vorschreibung
                                                                                                           Rücklastschriftentgelten – kommen.
           • Rechnungslegung per E-Mail oder E-Rechnung
           Hier sind die rechtlichen Voraussetzungen für eine elektronische Rechnungslegung zu
           beachten. Wir beraten Sie gerne über unsere Produktangebote. Eine Ankündigung der
           nächsten Lastschrift über den Verwendungszweck des Electronic Banking-Auftrags ist nicht
           zu empfehlen, da Verbraucher eventuell den Kontoauszug nur monatlich prüfen.

       9.1.2 Beispieltext für eine Ankündigung
           Ankündigung einer wiederkehrenden Lastschriften mit gleichbleibenden Beträgen:
                                                                                                                                                                                          Die Bank des
           Bitte nicht einzahlen. Der Betrag von € 150,- wird aufgrund der Lastschriftvereinbarung,                                                                                       Zahlungspflichti-
           Mandatsreferenz ACUD1144, Creditor-ID AT15ZZZ451411, von Ihrem Konto mit der IBAN                                                                                              gen speichert die
           AT59000012/BIC RVVGAT2B ab 01.03.2011 jeweils am 1. des Monats bis auf Widerruf                                                                                                Auftrags- bzw.
           eingezogen. Bitte sorgen Sie für entsprechende Kontodeckung. Änderungen der Bank-                                                                                              Mandatsdaten zu
           verbindung teilen Sie uns bitte frühzeitig mit.                                                                                                                                Prüfzwecken.
                                                                                                                                                                                          Bei Folgelastschrif-
                                                                                                                                                                                          ten an den Zah-
       Durch die Avisierung der Lastschrift besteht für den zahlungspflichtigen Verbraucher nicht mehr
                                                                                                                                                                                          lungspflichtigen
       das Recht, innerhalb von 56 Tagen eine Rückbuchung zu veranlassen (sofern natürlich die tat-
                                                                                                                                                                                          muss das Kennzei-
       sächliche Abbuchung dem vereinbarten Betrag laut Mandat entspricht).
                                                                                                                                                                                          chen entfallen.
       Wie sich die tatsächliche Handhabung der Rücklastschriften in der Praxis gestaltet, wird sich
       zeigen.

16                                                                                                                                                                                                         17
9.4 Sonderfälle                                                                                              9.6 Rückleitung von SEPA-Lastschriften
                                                                                                                    Wie auch bei den historischen nationalen Einzugsverfahren, gibt es auch bei der SEPA-Last-
       Versenden von 2 SEPA-Lastschriften taggleich an denselben Zahlungspflichtigen:                               schrift unterschiedlichste Konstellationen der Rückleitung. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten
       In diesem Fall wird eine Lastschrift mit dem Kennzeichen „erstmalige Lastschrift“ versehen. Bei              Stolpersteine und, wie Sie diese vermeiden können.
       der zweiten Lastschrift wird dieses Kennzeichen nicht erfasst.
                                                                                                                    9.6.1 Änderung der Bankverbindung des Zahlungspflichtigen
                                                                                                                        Unter dieser Konstellation kann es durchaus auch zu mehrfachen Rückleitungen der
       Der Zahlungspflichtige ändert seine Bankverbindung (siehe auch 9.6.1):                                           Lastschrift kommen.
       Nach Anpassung der neuen Bankverbindung muss der erste Auftrag mit dem Kennzeichen                               • Sie müssen in einem solchen Fall kein neues Mandat vereinbaren.
       „erstmalige Verwendung“ versandt werden.                                                                         • Machen Sie Ihre Kunden auf folgende Punkte aufmerksam (z. B. bei der
                                                                                                                    		 Ankündigung der Lastschrift):
                                                                                                                           o    Änderungen in der Bankverbindung müssen Ihnen umgehend bekannt
                                                                                                                                 gegeben werden (ansonsten u.U. Rücklastschrift wegen geschlossenem Konto).
                                                                                                                           o    Bei Firmenlastschrift: Der Zahlungspflichtige muss seine neue Bank über Ihre
     9.5 Verwendungsart der Lastschrift                                                                                          eingehenden Lastschriften informieren (Weiterleitung der Mandatskopie durch den
                                                                                                                                 Zahlungspflichtigen an seine Bank).
                                                                                                                        • Da es sich bei der geänderten Bankverbindung um einen erstmaligen Einzug handelt,
                                                                                                                           markieren Sie die Zahlung mit dem Kennzeichen „erstmalige Verwendung“. Bei weiteren
                                                                                                                           Lastschriften an den Zahlungspflichtigen muss das Kennzeichen entfernt werden.

                                                                                                                    9.6.2 Rückleitungsgrund „Fehlendes Mandat“
                                                                                                                        Der Zahlungspflichtige hat seine Bank angewiesen, eine Betragsrückleitung zu veranlassen,
                                                                                                                        weil mit dem Zahlungsempfänger kein Mandat vereinbart wurde. Bei der SEPA-Firmenlast-
                                                                                                                        schrift könnte es auch sein, dass die Bank des Zahlungspflichtigen kein Mandat vom Zah-
                                                                                                                        lungspflichtigen erhalten hat. Somit ist es sinnvoll, dem Zahlungspflichtigen genügend Zeit
                                                                                                                        einzuräumen, das Mandat an seine Bank zu senden.
                                                                                                                        Rückleitungen aufgrund fehlender Mandate sind
                                                                                                                        • bei SEPA-Lastschrift innerhalb von 13 Monaten bzw.
                                                                                                                        • bei SEPA-Firmenlastschrift innerhalb von 3 Monaten
                                                                                Definieren Sie hier, ob die         		 ab dem Tag der Belastung möglich.
                                                                                Lastschrift
                                                                                                                    Der Zahlungsempfänger hat innerhalb von 10 Werktagen die Beweispflicht, ein gültiges Mandat
                                                                                    •   wiederkehrend               vorzulegen (=Mandatsbestreitung).
                                                                                    •   einmalig
                                                                                    •   letztmalig stattfindet.
                                                                                                                    9.6.3 Mandat unvollständig
                                                                                                                        Sollte bei erstmaligen Lastschriften auf das Kennzeichen „erstmalige Verwendung“ verges-
                                                                                                                        sen werden, kann die Bank des Zahlungspflichtigen die Lastschrift an die Bank des Zah-
                                                                                                                        lungsempfängers zurücksenden, ohne diese einzulösen (siehe 9.3).

18                                                                                                                                                                                                                    19
10 Anhang
                                                                                                            7      Creditor-ID                       verpflichtend           verpflichtend

     10.1 Musterformulare und Mandatsinhalte                                                                8      Adresse des Zahlungs-
                                                                                                                   empfängers, Straße,
                                                                                                                                                     verpflichtend           verpflichtend

     10.1.1 Mandat SEPA-Lastschrift                                                                         		     Hausnummer, Postleitzahl,
                                                                                                                   Ort und Land
                                                                               Anlage zur Vereinbarung      9      Art der Zahlung                   optional                optional
                                                                                   über den Einzug von             (einmalig, wiederkehrend)
                                                                        Forderungen auf dem Wege des        10     Ort und Datum der                 verpflichtend           verpflichtend
                                                                      SEPA-Direct Debit Core Verfahrens            Unterschrift(en)
                                                                                                            11     Unterschrift(en)                  verpflichtend           verpflichtend
                                                                                                            12     Kennung des Zahlungspflichtigen   optional                optional
                                                                                                            13     ursprüngl. Zahlungspflichtiger    optional                optional
                                                                               1. Mandatsgestaltung         14     ursprüngl. Kennung des            optional                optional
                                                                                                                   Zahlungspflichtigen
            Ein SEPA-Lastschriftmandat kann sowohl als eigenes Mandat gestaltet werden, als auch
                                                                                                            15     ursprüngl. Zahlungsempfänger      optional                optional
            Bestandteil eines Bestellformulars sein.
                                                                                                            16     ursprüngl. Kennung des            optional                optional
                                                                                                                   Zahlungsempfängers
                                                                                                            17     Vertragsnummer                    optional                optional
                                                                2. Mandatssprache und Mandatstext           18     Vertragsbeschreibung              optional                optional

            Das Mandat muss für die Verwendung in Österreich zumindest in deutscher Sprache sein,
            für die Verwendung bei grenzüberschreitenden Einzügen jeweils in der Landessprache
            bzw., falls die verwendete Sprache für den Zahlungsempfänger nicht eindeutig ist, ergänzt
                                                                                                                                                                     4. Textierung des SEPA-Mandats
            um Englisch.
            Die unter Pkt.4 beschriebenen, verpflichtenden Mandatstexte stellen wir Ihnen auf Anfrage     Als Text des SEPA-Einzugsformulars ist im Formular folgende Formulierung zu verwenden:
            gerne auch in den Sprachen der verschiedenen SEPA-Länder zur Verfügung.
                                                                                                          Ich ermächtige / Wir ermächtigen [Name des Zahlungsempfängers], Zahlungen von meinem
                                                                                                          / unserem Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein / weisen wir
                                                               3. Bestandteile des Mandatsformulars       unser Kreditinstitut an, die von [Name des Zahlungsempfängers] auf mein / unser Konto
                                                                                                          gezogenen SEPA-Lastschriften einzulösen.
             Jedes SEPA Lastschriftmandat umfasst folgende Bestandteile, von denen einige
             verpflichtend anzugeben sind, andere optional verwendet werden können.                       Ich kann / Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum,
                                                                                                          die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem / unse-
                                                        Eigenes Formular      Kombiniertes Formular       rem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

              Titel   SEPA-Lastschriftmandat          verpflichtend          verpflichtend
              1       Mandatsreferenz                 optional               optional
                                                                                                                                                                                        5. Anmerkung
              2       Name des                        verpflichtend          verpflichtend
                      Zahlungspflichtigen                                                                 Bei Verwendung der optionalen Felder 12-18 sind ebenfalls entsprechende Textierungen
              3       Adresse des Zahlungs-           verpflichtend          verpflichtend                zu beachten, die wir Ihnen auf Anfrage gerne mitteilen.
                      pflichtigen, Straße, Haus-
                      nummer, Postleitzahl, Ort
              		      und Land
              4       IBAN des Zahlungspflichtigen    verpflichtend          verpflichtend
              5       BIC der Bank                    verpflichtend          verpflichtend
                      des Zahlungspflichtigen
              6       Name d. Zahlungsempfängers      verpflichtend          verpflichtend

20                                                                                                                                                                                                     21
10.1.2 Mandat SEPA-Firmenlastschrift
                                                                         6. Mandatsmuster

     6.1 Muster ausgefüllt                                                                                                                                             Anlage zur Vereinbarung
                                                                                                                                                                           über den Einzug von
                                                                                                                                                                Forderungen auf dem Wege des
                                                                                                                                                               SEPA-Direct Debit B2B-Verfahrens
     SEPA-Lastschriftmandat

          1-Zugsversand GmbH                                                                                                                                           1. Mandatsgestaltung
          5020 Salzburg, Musterweg 4                                   LOGO
                                                                                                     Ein SEPA-B2B-Mandat kann sowohl als eigenes Mandat als auch als Bestandteil eines
          AT01XXX12345678910
                                                                                                     Bestellformulars etc. gestaltet werden.

                                                      Mandatsreferenz 987654321
                                                                                                                                                         2. Mandatssprache und Mandatstext
                                                      Kundennummer 223344556
          Name: Carla Muster                                                                         Das SEPA-B2B-Mandat muss für die Verwendung in Österreich zumindest in deutscher
                                                                                                     Sprache sein.
          Anschrift: Schneise 12, A-0047 Am Berg                                                     Für die Verwendung bei grenzüberschreitenden SEPA-B2B-Lastschriften ist jeweils die
                                                                                                     Landessprache bzw., falls die verwendete Sprache für den Zahlungsempfänger nicht ein-
          IBAN*                                                                                      deutig ist, ergänzt um Englisch zu verwenden.
                                                                                                     Die unter Pkt.4 beschriebenen, verpflichtenden SEPA-B2B-Mandatstexte stellen wir Ihnen
          BIC*                                                                                       auf Anfrage gerne auch in den Sprachen der verschiedenen SEPA-Länder zur Verfügung.

          Ort, Datum, Unterschrift*
                                                                                                                                                        3. Bestandteile des Mandatsformulars

                                                                                                      Jedes SEPA-B2B Lastschriftmandat umfasst folgende Bestandteile, von denen einige ver-
          * gekennzeichnete Daten bitte zu ergänzen                                                   pflichtend anzugeben sind, andere optional verwendet werden können.

          Ich ermächtige / Wir ermächtigen die 1-Zugsversand GMBH, Zahlungen von mei-                                                            Eigenes Formular      Kombiniertes Formular
          nem / unserem Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein            Titel   SEPA-B2B-Mandat                 verpflichtend         verpflichtend
          / weisen wir unser Kreditinstitut an, die von 1-Zugsversand GMBH auf mein / unser            1       Mandatsreferenz                 optional              optional
          Konto gezogenen SEPA-Lastschriften einzulösen.                                               2       Name des                        verpflichtend         verpflichtend
                                                                                                               Zahlungspflichtigen
          Ich kann / Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungs-
                                                                                                       3       Adresse des Zahlungs-           verpflichtend         verpflichtend
          datum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit
                                                                                                               pflichtigen, Straße, Haus-
          meinem / unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
                                                                                                               nummer, Postleitzahl, Ort
                                                                                                       		      und Land
                                                                                                       4       IBAN des Zahlungspflichtigen    verpflichtend         verpflichtend
                                                                                                       5       BIC der Bank                    verpflichtend         verpflichtend
                                                                                                               des Zahlungspflichtigen
                                                                                                       6       Name d. Zahlungsempfängers      verpflichtend         verpflichtend

22                                                                                                                                                                                                23
6. Mandatsmuster
       7       Creditor-ID                       verpflichtend           verpflichtend
       8       Adresse des Zahlungs-             verpflichtend           verpflichtend               6.1 Muster ausgefüllt
               empfängers, Straße,
       		      Hausnummer, Postleitzahl,
               Ort und Land
       9       Art der Zahlung                   optional                optional                    SEPA-B2B-Lastschriftmandat (Firmenlastschrift)
               (einmalig, wiederkehrend)
       10      Ort und Datum der                 verpflichtend           verpflichtend
               Unterschrift(en)
       11      Unterschrift(en)                  verpflichtend           verpflichtend                    1-Zugsversand GmbH
       12      Kennung des Zahlungspflichtigen   optional                optional                         5020 Salzburg, Musterweg 4                                        LOGO
       13      ursprüngl. Zahlungspflichtiger    optional                optional                         AT01XXX12345678910
       14      ursprüngl. Kennung des            optional                optional
               Zahlungspflichtigen
       15      ursprüngl. Zahlungsempfänger      optional                optional                                                                         Mandatsreferenz 987654321
       16      ursprüngl. Kennung des            optional                optional
                                                                                                                                                          Kundennummer 223344556
               Zahlungsempfängers
                                                                                                          Name: Muster Ges.m.b.H.
       17      Vertragsnummer                    optional                optional
       18      Vertragsbeschreibung              optional                optional                         Anschrift: Schneise 12, A-0047 Am Berg

                                                                                                          IBAN*

                                                                 4. Textierung des SEPA-Mandats           BIC*

     Als Text des SEPA-B2B-Mandats ist am Formular folgende Formulierung zu verwenden:                    Ort, Datum, Unterschrift*

     Ich ermächtige / Wir ermächtigen [Name des Zahlungsempfängers], Zahlungen von meinem
     / unserem Konto mittels SEPA-B2B-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein / weisen
     wir unser Kreditinstitut an, die von [Name des Zahlungsempfängers] auf mein / unser Konto
     gezogenen SEPA-B2B-Lastschriften einzulösen.                                                         * gekennzeichnete Daten bitte zu ergänzen

     Hinweis: Dieses SEPA-B2B-Lastschriftmandat dient nur dem Einzug von SEPA-B2B-Last-                   Ich ermächtige / Wir ermächtigen die 1-Zugsversand GMBH, Zahlungen von mei-
     schriften, die auf Konten von Unternehmen gezogen sind. Ich bin / Wir sind nicht berech-             nem / unserem Konto mittels SEPA-B2B-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich
     tigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen.             mein / weisen wir unser Kreditinstitut an, die von 1-Zugsversand GMBH auf mein /
     Ich bin / Wir sind berechtigt, mein / unser Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen,        unser Konto gezogenen SEPA-B2B-Lastschriften einzulösen
     SEPA-B2B-Lastschriften nicht einzulösen.
                                                                                                          Hinweis: Dieses SEPA-B2B-Lastschriftmandat dient nur dem Einzug von SEPA-
                                                                                                          B2B-Lastschriften, die auf Konten von Unternehmen gezogen sind. Ich bin / Wir
                                                                                                          sind nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten
                                                                                                          Betrages zu verlangen. Ich bin / Wir sind berechtigt, mein / unser Kreditinstitut bis
                                                                                    5. Anmerkung          zum Fälligkeitstag anzuweisen, SEPA-B2B-Lastschriften nicht einzulösen.

     Bei Verwendung der optionalen Felder 12-18 sind ebenfalls entsprechende Textierungen
     zu beachten, die wir Ihnen auf Anfrage gerne mitteilen.

24                                                                                                                                                                                                25
Checkliste für Ihren Betrieb                                                                                           SEPA-Länderliste
       Exemplarische Fragen, die für Ihre Umstellung
       auf SEPA-Zahlungsverkehr wichtig sein können.                                                                           Land                    Währung                           ISO-Code   IBAN-Länge

                                                                                                                               Belgien                 Euro                        EUR     BE        16 Stellen
                                                                                                                               Bulgarien               Bulgarischer Lew            BGN     BG        22 Stellen
       Organisatorischer Bereich
           •    Wurde für die SEPA-Umstellung ein Umsetzungs- und Zeitplan ausgearbeitet?                                      Dänemark                Dänische Krone              DKK     DK        18 Stellen
           •    Gibt es im Unternehmen einen SEPA-Verantwortlichen?
           •    Wurden die Vorteile und Chancen durch SEPA für Ihr Unternehmen beleuchtet                                      Deutschland             Euro                        EUR     DE        22 Stellen
                (Kostenersparnis, neue Geschäftsfelder, Zeitersparnis etc.)?
           •    Wurden alle Bankverbindungen, zu denen Kundenbeziehungen bestehen, auf                                         Estland                 Euro                        EUR     EE        20 Stellen
                SEPA-Fähigkeit überprüft (für Banken in Österreich grundsätzlich gegeben)?
           •    Besitzen Sie von allen Geschäftspartnern IBAN und BIC (auch für den inländischen Zahlungsverkehr)?             Finnland                Euro                        EUR      FI       18 Stellen
           •    Sind IBAN und BIC in Ihren internen Programmen eingepflegt (z. B. Finanzbuchhaltungssystem)?
           •    Haben Sie Ihre Kundenkommunikation zusätzlich zu BLZ/Kontonummer auf IBAN-/BIC-Informationen ausgerichtet      Frankreich              Euro                        EUR     FR        27 Stellen
                (Rechnungen, Zahlscheine, Homepageinformation, Briefpapier, Kataloge, Flyer etc.)
           •    Wurden Möglichkeiten der Automatisierung im Zusammenspiel von Finanz­buchhaltung und Bankdaten                 Griechenland            Euro                        EUR     GR        27 Stellen
                analysiert (z. B. Folgedatenträgersystem CREMUL)?
           •    Wenn Sie bereits das Folgedatenträgersystem benutzen:                                                          Großbritannien          Britisches Pfund Sterling   GBP     GB        22 Stellen
       		       Wurden Maßnahmen getroffen, dass Sie auch grenzüberschreitende                                                                                                                       22 Stellen
                Zahlungseingänge mit der Angabe der „Zahlungsreferenz“ erhalten?                                               Irland                  Euro                        EUR      IE
           •    Welche Abteilungen, Geschäftsstellen bzw. Partner (z. B. Steuerberater)                                                                                                              26 Stellen
                sind von der SEPA-Umstellung betroffen?
                                                                                                                               Island                  Isländische Krone           ISK      IS
           •    Welche unternehmensinternen Bereiche sollen informiert werden                                                  Italien                 Euro                        EUR      IT       27 Stellen
                (Schulungen, Mailinformation)?
           •    Wenn Sie den Raiffeisen SEPA-Einzug nutzen wollen, sollten Sie sich mit                                        Lettland                Lettischer Lats             LVL     LV        21 Stellen
       		       folgenden Sachverhalten beschäftigen:
       		       o          Wenn Sie bereits das nationale Einzugsermächtigungs- oder                                           Liechtenstein           Schweizer Franken           CHF      LI       21 Stellen
                           Lastschriftverfahren nutzen: Wollen Sie diese Verfahren gleich auf
                           SEPA-Einzug umstellen?                                                                              Litauen                 Litauischer Litas           LTL     LT        20 Stellen
                o          Sofern Sie noch keine Creditor-ID der ÖNB besitzen, fordern Sie
                           diese über Ihre Raiffeisenbank an.                                                                  Luxemburg               Euro                        EUR     LU        20 Stellen
                o          Informieren Sie sich über die Voraussetzungen und rechtlichen
                           Rahmenbedingungen zur Nutzung der SEPA-Einzüge.                                                     Malta                   Euro                        EUR     MT        31 Stellen
                o          Schließen Sie mit Ihren Zahlungspflichtigen ein Mandat ab,
                           welches Sie zur Belastung des Kontos des Zahlungspflichtigen ermächtigt.                            Monaco                  Euro                        EUR     MC        27 Stellen
       		       o          Achten Sie auf die rechtzeitige Übermittlung der Informationen zum                                                                                                        18 Stellen
                           Einzug an den Zahlungspflichtigen (Betrag, Fälligkeit), z. B. mittels Rechnung.                     Niederlande             Euro                        EUR     NL
           •    Kennen Sie den Ansprechpartner Ihrer Raiffeisenbank in SEPA-Fragen?                                                                                                                  15 Stellen
           •    Haben Sie einen Beratungstermin mit Ihrer Raiffeisenbank vereinbart?
                                                                                                                               Norwegen                Norwegische Krone           NOK     NO
                                                                                                                               Österreich              Euro                        EUR     AT        20 Stellen
                                                                                                                               Polen                   Polnischer Zloty            PLN     PL        28 Stellen
       Technik und Systeme
           •    Unterstützt Ihre aktuelle Electronic Banking-Version den SEPA-Standard (Update)?                               Portugal                Euro                        EUR     PT        25 Stellen
           •    Unterstützt Ihr Lohn- bzw. Buchhaltungssystem den SEPA-Standard (Update)?
           •    Ist es von Bedeutung, den Zahlungsverkehr mit XML-Datenträgern aus Ihrem                                       Rumänien                Neuer Rumänischer Leu       RON     RO        24 Stellen
                Finanzbuchhaltungssystem abzuwickeln?
           •    Unterstützt Ihr Steuerberater SEPA (Import Ihrer SEPA-Datenträger)?                                            Schweden                Schwedische Krone           SEK     SE        24 Stellen
           •    Erwägen Sie in der Übergangsphase einen Parallelbetrieb der aktuellen Zahlungsverkehrslösung
                und des SEPA-Zahlungsverkehrs?                                                                                 Schweiz                 Schweizer Franken           CHF     CH        21 Stellen
           •    Welche Auswirkungen hat das Fehlen der „Geschäftsvorfallscodes“ (z. B.  SAL für Lohnzahlungen), da
                SEPA diese Angaben nicht vorsieht?                                                                             Slowakei                Euro                        EUR     SK        24 Stellen
           •    Benutzen Sie als Händler Kartenterminals? Bis Ende 2010 müssen alle Zahlungsverkehrsterminals                                                                                        19 Stellen
                chipfähig sein (EMV-Chip-Unterstützung für Kredit- und Debitkarten).                                           Slowenien               Euro                        EUR      SI
                                                                                                                               Spanien                 Euro                        EUR     ES        24 Stellen
                                                                                                                               Tschechische Republik   Tschechische Krone          CZK     CZ        24 Stellen
       Technik und Systeme
           •    Wurde im Unternehmen analysiert, ob sich durch die SEPA-Auswirkungen neue Geschäftsfelder                      Ungarn                  Ungarischer Forint          HUF     HU        28 Stellen
                bzw. Marktchancen erschließen könnten?
           •    Wurde überprüft, ob durch die SEPA-Umsetzung eigene Konten im Ausland                                          Zypern                  Euro                        EUR     CY        28 Stellen
                weiterhin unterhalten werden müssen?
           •    Welche Auswirkungen haben Ihre geplanten SEPA-Umsetzungsmaßnahmen im Budget?

26                                                                                                                                                                                                                27
40 cm x 14 cm

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