SEPA-Lastschrift und SEPA-Firmenlastschrift - Leitfaden für die praktische Anwendung des neuen SEPA-Lastschriftverfahrens.
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40 cm x 14 cm SEPA-Lastschrift und SEPA-Firmenlastschrift Leitfaden für die praktische Anwendung des neuen SEPA-Lastschriftverfahrens.
Vorwort Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde! Ich begrüße Sie in unserem Leitfaden, worin wir Ihnen einen Überblick zum Thema SEPA-Last- schrift geben möchten. Der bargeldlose Zahlungsverkehr blickt bereits auf eine über 100-jährige Geschichte mit vielen Innovationen zurück. Die Möglichkeiten entwickelten sich aufgrund der Anforderungen aus der Wirtschaft und den Zahlungsgewohnheiten der Bevölkerung stetig weiter. Einige Meilensteine: • Der Scheck wurde bereits Ende des Mittelalters verwendet. • Bereits in den 1920er-Jahren wurde das Lastschriftverfahren zwischen Unternehmen genutzt. • Im Jahre 1950 wurde die Kreditkarte geboren. • 1965 waren die ersten Geldausgabeautomaten verfügbar. • Die 70er-Jahre brachten die ersten Zahlungsverkehrsterminals hervor. • Ende der 1980er begann der Siegeszug der Electronic Banking-Programme. • Massive Verbreitung des Internet Bankings Ende der 1990er • Aktuelle Entwicklungen finden bei Internetshop-Bezahlsystemen, mobilen Payments und kontaktlosen Bezahlsystemen statt. Auch die immer stärkere Vernetzung der Länder, vor allem in Europa, hat den Zahlungsverkehr geprägt. Mit SEPA (Single Euro Payments Area) gibt es in Europa einen Zahlungsverkehr, der technisch und rechtlich in allen SEPA-Ländern dieselbe Basis besitzt. Diese Harmonisierung hat auch Auswirkungen auf Ihren Zahlungsverkehr. Doch was bedeutet das für Sie als Unternehmen? SEPA ist kein „Produkt“ der Banken, sondern eine politische bzw. wirtschaftliche Vorgabe. Die neuen SEPA-Zahlungsverkehrsinstrumente werden mittelfristig unsere nationalen Zahlungsver- kehrsprodukte ablösen. Für Sie als Unternehmen bedeutet SEPA eine Betrachtung und Umstel- lung Ihrer technischen Zahlungsverkehrssysteme und Organisation. VORTEILE • Kostengünstiger: Entfall von Auslandsgebühren • Einfacher: stärkere internationale Automatisierung und Standardisierung mit IBAN und BIC • Schneller: Gutschrift von Überweisungen innerhalb von 3 Tagen (ab 2012 einem Tag) • Rechtssicherheit: einheitliche Gesetze im Gut- und Lastschriftbereich Unsere Empfehlung für Sie Befassen Sie sich frühzeitig mit der Umstellung auf SEPA. Prüfen Sie Ihre Zahlungsverkehrspro- zesse und rüsten Sie Ihren Zahlungsverkehr auf SEPA um. In unserem Leitfaden möchten wir Ihnen einen Überblick speziell über das Thema SEPA-Lastschriften geben. Ihr Partner auch in SEPA-Fragen Ihr Raiffeisenberater und die Zahlungsverkehrsexperten der Raiffeisenlandesbank unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Umstellung auf den SEPA-Zahlungsverkehr. Ing. Christian Bastiani Produktmanagement-ZV Firmenkunden Raiffeisenlandesbank Vorarlberg
Inhaltsverzeichnis 1 Ihr Nutzen • Europaweit einheitliches Lastschriftverfahren zur nationalen und grenzüberschreitenden Verwendung • Einzugstermin kann europaweit durch den Einziehenden bestimmt werden. 1 Ihr Nutzen 5 • Hohe Rechtssicherheit durch Payment Services Directive (PSD) im gesamten SEPA-Raum 2 Voraussetzungen zur Nutzung der SEPA-Lastschrift 5 • Einsparungspotenzial durch innerbetriebliche Optimierung 3 Merkmale der SEPA-Lastschriftverfahren 5 o Verminderung der Mahnkosten durch Umstellung auf Einzug 4 Umstellung der Lastschrift/Einzugsermächtigung 6 o Vorteile im Cash Management aufgrund fixer Fristen o Gesamte Abwicklung des Kundenzahlungsverkehrs über Ihr Raiffeisenbank-Konto 5 Neue Begriffe rund um SEPA 7 o Ein Format (XML ISO 20022) für nationale sowie grenzüberschreitende Einzüge 5.1 Creditor-ID (CID) 7 5.2 SEPA-Mandat 7 5.3 Mandatsreferenz 9 2 Voraussetzungen zur Nutzung 5.4 IBAN und BIC 10 5.5 Einreichfristen für den Zahlungsempfänger 11 der SEPA-Lastschrift 5.5.1 Einreichfristen SEPA-Lastschrift 11 5.5.2 Einreichfristen SEPA-Firmenlastschrift 11 • Entscheidung, welches SEPA-Lastschriftverfahren benötigt wird: o SEPA-Lastschrift (=Lastschrift an Verbraucher und Unternehmen) 5.6 Durchführung- und Fälligkeitsdatum (Due Date) 12 o SEPA-Firmenlastschrift (=Lastschrift an Unternehmer, B2B) 5.7 XML 12 Bank des Zahlungspflichtigen erhält Mandatskopie vom Zahlungspflichtigen 6 Abwicklung einer SEPA-Lastschrift 13 Prüfung, ob die Bank des Zahlungspflichtigen das Verfahren unterstützt • Vereinbarung für das jeweilige SEPA-Lastschriftverfahren mit Ihrer kontoführenden Bank 7 Abwicklung einer SEPA-Firmenlastschrift 14 • Vereinbarungen zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigen 8 Unterschiede der SEPA-Lastschriftverfahren 15 (Mandat = Abbuchungsauftrag) 9 Tipps zur praktischen Anwendung 16 • Creditor-ID (genormte Zahlungsempfängerkennung) 9.1 Ankündigung der Lastschrift (Pre-Notification) 16 • Electronic Banking zur elektronischen Einreichung der Lastschriften 9.1.1 Womit kann eine Ankündigung erfolgen? 16 9.1.2 Beispieltext für eine Ankündigung 16 9.2 Musterformulare für das Mandat 17 3 Merkmale der 9.3 Erstmalige Lastschriften an einen Zahlungspflichtigen 17 9.4 Sonderfälle 18 SEPA-Lastschriftverfahren 9.5 Verwendungsart der Lastschrift 18 • Anwendung und Rechtsrahmen gilt für alle 32 SEPA-Länder: 9.6 Thema Rückleitung von SEPA-Lastschriften 19 o Gesamte Europäische Union 9.6.1 Änderung der Bankverbindung des Zahlungspflichtigen 19 o Staaten des EWR (Norwegen, Liechtenstein, Island) o Schweiz und Monaco 9.6.2 Rückleitungsgrund „Fehlendes Mandat“ 19 • Mandat (=Abbuchungsauftrag) zwischen Zahlungsempfänger und 9.6.3 Mandat unvollständig 19 Zahlungspflichtigen mit verpflichtenden Inhalten 10 Anhang 20 • IBAN und BIC ersetzen BLZ und Kontonummer 10.1 Musterformulare und Mandatsinhalte 20 • Tag der Belastung = Wertstellungstag beim Zahlungsempfänger • Einheitliche Norm für Zahlungsverkehrsdatenträger (XML) 10.1.1 Mandat SEPA-Lastschrift 20 • SEPA-Firmenlastschrift ist eine finale Lastschrift für den Zahlungspflichtigen 10.1.2 Mandat SEPA-Firmenlastschrift 23 (auch SEPA-Direct Debit B2B genannt) Checkliste 26 • SEPA-Lastschrift mit Rückrechnungsmöglichkeit für den Zahlungspflichtigen (auch SEPA-Direct Debit Core genannt) SEPA-Länderliste 27 • Generelle Rückrechnungsmöglichkeit bei fehlendem Abbuchungsauftrag 4 5
4 Umstellung der Lastschrift/ 5 Neue Begriffe rund um SEPA Einzugsermächtigung Wie in der Computerbranche, finden auch im Bankwesen immer mehr neue Abkürzungen und Bezeichnungen Anwendung. Nachstehend finden Sie die wichtigsten Begriffe entschlüsselt. Vertragswesen 5.1 Creditor-ID (CID) • Für die Einreichung von SEPA-Lastschriften oder SEPA-Firmenlastschriften ist jeweils Beim Einzug von Forderungen mittels SEPA-Lastschriften oder -Firmenlastschriften muss jeder eine eigene Vereinbarung mit Ihrer Raiffeisenbank erforderlich. Lastschrift eine eindeutige Kennung des Zahlungsempfängers mitgegeben werden, die soge- • Beantragung der Creditor-ID über Ihre Raiffeisenbank nannte Creditor-ID (=Creditor-Identifikation, Gläubiger- bzw. Zahlungsempfängerkennung). • Bei Verwendung der SEPA-Lastschrift können bestehende Abbuchungsaufträge Sie erhalten die CID innerhalb weniger Tage von Ihrer kontoführenden Raiffeisenbank. Diese für die Raiffeisen SEPA-Lastschrift verwendet werden, da diese Verfahren wird in Österreich von der Nationalbank ausgegeben. ähnlich sind. Wir empfehlen, Ihre Kunden über die Umstellung zu informieren. • Bei Verwendung der SEPA-Firmenlastschrift ist eine Neuausstellung des Merkmale der Creditor-ID Mandats erforderlich, da es sich bei der SEPA-Firmenlastschrift um • Eindeutige Identifizierung des Zahlungsempfängers ein komplett neues Verfahren handelt. • Ein Kunde (der Lastschriften einreicht) erhält nur eine Creditor-ID, die im gesamten SEPA-Raum gültig ist. Organisatorisches • Die Creditor-ID bleibt auch bei einem Wechsel der Bankverbindung bestehen. Sie müssen in diesem Fall der „neuen“ Bank die bestehende Creditor-ID mitteilen. • Mandatsgestaltung (Muster siehe Anhang) • Sie ist insbesondere kein „Gütesiegel“ der OeNB hinsichtlich der Bonität oder • IBAN und BIC Ihrer Geschäftspartner vorhanden? Zuverlässigkeit des Lastschrifteinreichers. Einpflegen der Daten in Ihr Finanzbuchhaltungssystem • Einholung neuer SEPA-Mandate bei Verwendung der SEPA-Firmenlastschrift • Berücksichtigen Sie die neuen zeitlichen Abläufe bei der Einreichung der SEPA- AT XX ZZZ XXXXXXXXXXX Lastschrift, damit die Belastung am Kundenkonto am geplanten Termin stattfindet. Business Area Code, • Prüfen Sie, welche Bankverbindungen im SEPA-Zahlungsverkehrsraum die ISO-Ländercode Prüfziffer Identifikationsnummer frei definierbar SEPA-Firmenlastschrift unterstützen: www.ebaclearing.eu Step 2 SEPA-Direct Debit Services SDD Services Participants. Beispiele für eine Creditor-ID • Vergabe der Mandatsreferenz (siehe 5.3) • Österreichische Creditor-ID: AT61ZZZ00001251097 • Informieren Sie Ihre Kunden über die vergebene Mandatsreferenz. • Deutsche Creditor-ID: DE59ZZZ0000001698 Technik 5.2 SEPA-Mandat Eine gültige Vereinbarung zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigen ist Vorausset- • Prüfen Sie, ob Ihr Finanzbuchhaltungssystem die SEPA-Datenträgerausgabe zung für eine verbindliche Lastschrift. unterstützt (XML-Datenträger). Das Mandat muss dem Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigen schriftlich mit Unterschrift • Update auf die aktuellste Electronic Banking-Version des/der Zahlungspflichtigen vorliegen. Im Falle der SEPA-Firmenlastschrift muss der Zahlungs- pflichtige eine Mandatskopie an seine Bank weiterleiten. Ein Mandat verfällt nach 36 Monaten Nichtnutzung und muss danach erneut mit dem Zahlungs- pflichtigen vereinbart werden. Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, die Mandate aufzube- wahren und auf Verlangen seiner kontoführenden Bank vorzuzeigen. Die Nachweispflicht bei Streitigkeiten trägt der Zahlungsempfänger. 6 7
Verpflichtende Mandatsinhalte • Kennzeichnung „SEPA-Lastschrift“ oder „SEPA-Firmenlastschrift“ • Name und Adresse des Zahlungsempfängers • Name, Adresse, IBAN, BIC des Zahlungspflichtigen • Unterschrift der Kontoinhaber • Mandatsreferenz (kann am schriftlichen Mandat auch nachträglich bekannt gegeben werden) • Creditor-ID Bei der Erfassung der SEPA-Lastschrift durch den Zahlungsempfänger müssen die Mandats- inhalte auch in elektro nischer Form erfasst werden. Diese Daten dienen zur Speicherung Muster eines Mandats für die SEPA-Lastschrift und Prüfung bei der Bank des Zahlungs- pflichtigen. Beispiel einer SEPA-Lastschrift. 5.3 Mandatsreferenz Die Mandatsreferenz ist Bestandteil des schriftlichen Mandats. Sie wird vom Zahlungsempfän- ger vorgegeben und ist frei gestaltbar (maximal 35 Stellen, alphanumerisch). Da die Mandatsre- Die elektronische Mandatserteilung ist derzeit nicht vorgesehen. ferenz pro Mandat eindeutig sein muss, eignen sich z. B. Daten, wie bestehende Kundennum- mer, Vertragsnummer, Abo-Nummer, Versicherungsnummer etc. 8 9
5.4 IBAN und BIC 5.5 Einreichfristen für Zahlungsempfänger Für die Abgabe bei der Bank gelten rechtlich geregelte Einreichfristen (sämtliche Fristen sind Noch vor einigen Jahren erfolgte die Kontokennung in jedem Land der EU sehr unterschiedlich. rechtlich vorgegeben und können nicht verändert werden): Um den Zahlungsverkehr im In- und Ausland möglichst kostengünstig und schnell zu gestalten, war eine Normierung der Kontokennung notwendig. Seit dem Start von SEPA 2008 lösen IBAN und BIC schrittweise Kontonummer und Bankleitzahl ab. 5.5.1 Einreichfristen SEPA-Lastschrift • Erst- und Einmallastschrift: mindestens 5 Tage vor Fälligkeit. • Wiederkehrende Lastschriften: mindestens 2 Tage vor Fälligkeit IBAN Die IBAN ist die internationale Darstellung der Kontonummer und der Bank. Mit der enthaltenen Prüfziffer ist es erstmals möglich, Zahlungsaufträge noch vor der Durchführung auf Richtigkeit 5.5.2 Einreichfristen SEPA-Firmenlastschrift der Kontonummer und Bankverbindung zu überprüfen. Dies stellt sicher, Fehlleitungen zu ver- • Erst- und Einmallastschrift, wiederkehrende Lastschriften: meiden und Aufträge ohne unnötige Verzögerungen an den Zahlungsempfänger zu übermitteln. mindestens 1 Tag vor Fälligkeit Beispiel einer österreichischen IBAN: Unser Electronic Banking unterstützt Sie bei der Erfassung von SEPA-Lastschriften. AT 61 76013 00035746811 ELBA-business berechnet bei Angabe des Fälligkeitstermins automatisch den Durchführungstag. ISO-Ländererkennung Prüfziffer Bankleitzahl Kontonummer BIC (auch SWIFT-Code genannt) Um bei grenzüberschreitenden Zahlungen die Empfängerbank eindeutig zu identifizieren, ist die Unterfertigung des Angabe des BIC-Codes erforderlich. Bei Zahlungen innerhalb Österreichs ist die Angabe der Mandats durch Zahlungspflichtigen IBAN ausreichend. Beispiel einer BIC: RVVGAT2B (Raiffeisenlandesbank Vorarlberg). bzw. Benachrichtigung des Zahlungspflichtigen Vorlage der Lastschrift Fälligkeitsdatum Rückgabe wegen Rückgabe über den Einzug durch bei der Bank des (Belastung am Konto Widerspruchs des wegen fehlenden RVVG AT 2B 431 den Händler Zahlungsempfängers des Zahlungspflichtigen) Zahlungspflichtigen Mandats Bankcode Ländercode Ortscodierung Kennzeichnung Filiale SEPA-Lastschrift spätestens 14 Tage oder individuelle Vereinbarung spätestens 5 Tage innerhalb von 8 Wochen nach Belastung SEPA-Lastschrift max. 13 Monate SEPA-Firmenlastschrift spätestens 14 Tage oder individuelle Vereinbarung spätestens 1 Tag innerhalb von 3 Monaten nach Belastung 10 11
5.6 Durchführungs- und Fälligkeitsdatum 6 Abwicklung einer Bei jedem Einzug mittels SEPA-Lastschrift müssen ein Fälligkeitstag und ein Durchfüh- rungstag angegeben sein (Due Date). SEPA-Lastschrift Der Durchführungstag entspricht dem Buchungstag bei der Bank des Zahlungsempfängers. Spätestens 1. Leistung bis zu diesem Datum muss der Last- schriftauftrag an die Bank gesandt Zahlungs- Zahlungs- empfänger 2. SEPA-Mandat pflichtiger werden. 4. Vorinformation Am Fälligkeitstag erfolgt die Belas- 3. tung des Zahlungspflichtigen (De- bitors) durch seine Bank und die valutarische Gutschrift am Empfän- gerkonto. 5. Auftrag 9. Gut 7. zum schrift Belastung Vorteil: Der Fälligkeitstag ist somit Einzug bei allen zugleich versandten Last- schriften für das In- und Ausland identisch. 6. Einzug Finanz Finanz institut des institut des Zahlungs- Zahlungs- 8. Geldfluss pflichtigen empfängers 5.7 XML Vor dem Hintergrund der angestrebten automatisierten Verarbeitung wurde das Zahlungsver- kehrsformat für SEPA-Überweisungen und -Lastschriften standardisiert. Dieses Format regelt auch die Schnittstelle zur Datenausgabe einer FiBU-Software bzw. zum Datenträgerimport im 1. Der Zahlungsempfänger verkauft dem Zahlungspflichtigen ein Produkt, erbringt eine Electronic Banking. Dienstleistung oder eine andere entgeltliche Leistung und sendet bzw. übergibt dem Zahlungspflichtigen das SEPA-Basislastschriftmandat. Dieses sogenannte SEPA-Datenformat (XML-Format) basiert auf dem Standard UNIFI (ISO 2. Der Zahlungspflichtige schickt dem Zahlungsempfänger das unterschriebene 20022). Für eine effiziente Nutzung innerhalb der EU wurden Einschränkungen an ISO 20022 SEPA-Lastschriftmandat zurück bzw. übergibt es ihm. vorgenommen. Während die Implementierungsrichtlinien die Datenformate für den Interbanken- 3. Der Zahlungsempfänger archiviert das Mandat. zahlungsverkehr verbindlich festlegen, entfalten die Spezifikationen für die Kunde-Bank-Schnitt- 4. Der Zahlungsempfänger lässt dem Zahlungspflichtigen eine Information zukommen, stelle (pain-Nachrichtentypen) nur empfehlenden Charakter. In der Praxis sind z. B. deutscher welche den Einzug ankündigt (z. B. eine Rechnung). und österreichischer XML leicht zu unterscheiden. 5. Der Zahlungsempfänger sendet seinem Finanzinstitut den Auftrag zum SEPA-Einzug und die zugehörigen Mandatsdaten (im Electronic Banking-Auftrag). 6. Das Finanzinstitut des Zahlungsempfängers sendet den Auftrag mit den Mandatsdaten an das Finanzinstitut des Zahlungspflichtigen weiter. 7. Das Finanzinstitut des Zahlungspflichtigen belastet das Konto des Zahlungspflichtigen. 8. Das Finanzinstitut des Zahlungspflichtigen wird mit dem eingezogenen Betrag belastet und gleichzeitig wird dieser dem Finanzinstitut des Zahlungsempfängers gutgeschrieben. 9. Der Betrag wird dem Zahlungsempfänger gutgeschrieben. 12 13
7 Abwicklung einer 8 Unterschiede der SEPA-Firmenlastschrift SEPA-Lastschriftverfahren 1. Leistung Die Unterschiede zwischen den beiden Lastschriftverfahren betreffen vor allem die Fristen für 2. SEPA-Mandat den Widerruf durch den Zahlungspflichtigen und die Einreichfristen für den Zahlungsempfänger. Zahlungs- Zahlungs- empfänger pflichtiger 6. Vorinformation 3. SEPA-Lastschrift SEPA-Firmenlastschrift Zahlungspflichtiger Verbraucher, Unternehmen Unternehmen Einreichfristen: 7. Auftrag 4. 11. Gut 9. Be- Erstlastschrift 5 Tage vor Fälligkeitstag 1 Tag vor Fälligkeitstag zum Mandats- schrift lastung Folgelastschriften 2 Tage vor Fälligkeitstag 1 Tag vor Fälligkeitstag Einzug daten (Einzug) Widerrufsfristen Zahlungspflichtiger: Gültiges Mandat vorhanden 56 Kalendertage Verzicht auf Rückrechnung 8. Einzug 5. Kein gültiges Mandat 13 Monate 3 Monate Finanz Finanz institut des institut des Widerrufsfristen der Bank des 5 Banktage 2 Banktage Zahlungs- Zahlungs- Zahlungspflichtigen 10. Geldfluss pflichtigen empfängers Mandatskopie an zahlungspflichtige Bank Nein Ja durch Zahlungspflichtigen 1. Der Zahlungsempfänger verkauft dem Zahlungspflichtigen ein Produkt, erbringt eine Dienstleistung oder eine andere entgeltliche Leistung und sendet bzw. übergibt dem Neue Mandate bei Zahlungspflichtigen das SEPA-Mandat. Umstellung bestehender Nein Ja 2. Der Zahlungspflichtige schickt dem Zahlungsempfänger das unterschriebene Einzugsermächtigung SEPA-Mandat zurück bzw. übergibt es ihm. 3. Der Zahlungsempfänger archiviert das Mandat. Neue Mandate bei Umstellung Nein Ja 4. *Der Zahlungspflichtige lässt seinem Finanzinstitut die relevanten Mandatsdaten bzw. bestehender Lastschrift das Mandat in der vereinbarten Art und Weise rechtzeitig zukommen. 5. *Das Finanzinstitut des Zahlungspflichtigen speichert die Mandatsdaten. Erreichbarkeit Banken im Seit November 2010 Erreichbarkeit 6. Der Zahlungsempfänger lässt dem Zahlungspflichtigen eine Information zukommen, SEPA-Raum verpflichtende nicht verpflichtend welche den Einzug ankündigt (z. B. eine Rechnung). Unterstützung 7. Der Zahlungsempfänger sendet seinem Finanzinstitut den Auftrag zum SEPA-Einzug und die zugehörigen Mandatsdaten (mit dem Electronic Banking-Auftrag). 8. Das Finanzinstitut des Zahlungsempfängers sendet den Auftrag mit den Mandatsdaten Verzeichnis der teilnehmenden Banken: an das Finanzinstitut des Zahlungspflichtigen weiter. www.ebaclearing.eu Step 2 SEPA-Direct Debit 9. * Das Finanzinstitut des Zahlungspflichtigen prüft die erhaltenen Mandatsdaten (5.) anhand der Daten Services SDD Services Participants aus dem Einzug (8.) und belastet bei Übereinstimmung das Konto des Zahlungspflichtigen. 10. Das Finanzinstitut des Zahlungspflichtigen wird mit dem eingezogenen Betrag belastet und gleichzeitig wird dieser dem Finanzinstitut des Zahlungsempfängers gutgeschrieben. 11. Der Betrag wird dem Zahlungsempfänger gutgeschrieben. *Abläufe, welche bei der SEPA-Firmenlastschrift notwendig sind bzw. bei der SEPA-Lastschrift nicht enthalten sind. 14 15
9 Tipps zur praktischen 9.2 Musterformulare für das Mandat Anwendung Die Mandatsinhalte sind in Regelwerken des European Payments Council vorgegeben. Das Mandat enthält Pflichtinhalte, kann aber auch optionale Daten umfassen. Musterformulare ent- nehmen Sie bitte dem Anhang dieses Dokuments. 9.1 Ankündigung der Lastschrift Vor dem Versand einer Lastschrift muss diese dem Zahlungspflichtigen zur Kenntnis gebracht werden. Beim SEPA-Lastschriftverfahren muss die Ankündigung bis spätestens 14 Tage vor 9.3 Erstmalige Lastschriften Belastung erfolgen, bei der SEPA-Firmenlastschrift kann der Vorgang zwischen Zahlungsemp- fänger und Zahlungspflichtigen individuell vereinbart werden. Bei wiederkehrenden Lastschriften an einen Zahlungspflichtigen mit gleichbleibenden Beträgen genügt eine einmalige Unterrichtung des Zahlungspflichtigen. Die Kennzeichnung „erstmalige Lastschrift“ muss bei der Ersteinreichung an den jeweiligen Zahlungspflichtigen erfolgen. 9.1.1 Womit kann eine Ankündigung erfolgen? Achtung! Fehlt das Kennzeichen bei einer erstmaligen Lastschrift, kann es durch die Sicher- Die Ankündigung der Lastschrift kann auf unterschiedliche Arten abgewickelt werden: heitsprüfung bei der Bank des Zahlungspflichtigen zu einer Rückbuchung – und damit für Sie zu • Per Post im Zuge der Rechnungslegung/Vorschreibung Rücklastschriftentgelten – kommen. • Rechnungslegung per E-Mail oder E-Rechnung Hier sind die rechtlichen Voraussetzungen für eine elektronische Rechnungslegung zu beachten. Wir beraten Sie gerne über unsere Produktangebote. Eine Ankündigung der nächsten Lastschrift über den Verwendungszweck des Electronic Banking-Auftrags ist nicht zu empfehlen, da Verbraucher eventuell den Kontoauszug nur monatlich prüfen. 9.1.2 Beispieltext für eine Ankündigung Ankündigung einer wiederkehrenden Lastschriften mit gleichbleibenden Beträgen: Die Bank des Bitte nicht einzahlen. Der Betrag von € 150,- wird aufgrund der Lastschriftvereinbarung, Zahlungspflichti- Mandatsreferenz ACUD1144, Creditor-ID AT15ZZZ451411, von Ihrem Konto mit der IBAN gen speichert die AT59000012/BIC RVVGAT2B ab 01.03.2011 jeweils am 1. des Monats bis auf Widerruf Auftrags- bzw. eingezogen. Bitte sorgen Sie für entsprechende Kontodeckung. Änderungen der Bank- Mandatsdaten zu verbindung teilen Sie uns bitte frühzeitig mit. Prüfzwecken. Bei Folgelastschrif- ten an den Zah- Durch die Avisierung der Lastschrift besteht für den zahlungspflichtigen Verbraucher nicht mehr lungspflichtigen das Recht, innerhalb von 56 Tagen eine Rückbuchung zu veranlassen (sofern natürlich die tat- muss das Kennzei- sächliche Abbuchung dem vereinbarten Betrag laut Mandat entspricht). chen entfallen. Wie sich die tatsächliche Handhabung der Rücklastschriften in der Praxis gestaltet, wird sich zeigen. 16 17
9.4 Sonderfälle 9.6 Rückleitung von SEPA-Lastschriften Wie auch bei den historischen nationalen Einzugsverfahren, gibt es auch bei der SEPA-Last- Versenden von 2 SEPA-Lastschriften taggleich an denselben Zahlungspflichtigen: schrift unterschiedlichste Konstellationen der Rückleitung. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten In diesem Fall wird eine Lastschrift mit dem Kennzeichen „erstmalige Lastschrift“ versehen. Bei Stolpersteine und, wie Sie diese vermeiden können. der zweiten Lastschrift wird dieses Kennzeichen nicht erfasst. 9.6.1 Änderung der Bankverbindung des Zahlungspflichtigen Unter dieser Konstellation kann es durchaus auch zu mehrfachen Rückleitungen der Der Zahlungspflichtige ändert seine Bankverbindung (siehe auch 9.6.1): Lastschrift kommen. Nach Anpassung der neuen Bankverbindung muss der erste Auftrag mit dem Kennzeichen • Sie müssen in einem solchen Fall kein neues Mandat vereinbaren. „erstmalige Verwendung“ versandt werden. • Machen Sie Ihre Kunden auf folgende Punkte aufmerksam (z. B. bei der Ankündigung der Lastschrift): o Änderungen in der Bankverbindung müssen Ihnen umgehend bekannt gegeben werden (ansonsten u.U. Rücklastschrift wegen geschlossenem Konto). o Bei Firmenlastschrift: Der Zahlungspflichtige muss seine neue Bank über Ihre 9.5 Verwendungsart der Lastschrift eingehenden Lastschriften informieren (Weiterleitung der Mandatskopie durch den Zahlungspflichtigen an seine Bank). • Da es sich bei der geänderten Bankverbindung um einen erstmaligen Einzug handelt, markieren Sie die Zahlung mit dem Kennzeichen „erstmalige Verwendung“. Bei weiteren Lastschriften an den Zahlungspflichtigen muss das Kennzeichen entfernt werden. 9.6.2 Rückleitungsgrund „Fehlendes Mandat“ Der Zahlungspflichtige hat seine Bank angewiesen, eine Betragsrückleitung zu veranlassen, weil mit dem Zahlungsempfänger kein Mandat vereinbart wurde. Bei der SEPA-Firmenlast- schrift könnte es auch sein, dass die Bank des Zahlungspflichtigen kein Mandat vom Zah- lungspflichtigen erhalten hat. Somit ist es sinnvoll, dem Zahlungspflichtigen genügend Zeit einzuräumen, das Mandat an seine Bank zu senden. Rückleitungen aufgrund fehlender Mandate sind • bei SEPA-Lastschrift innerhalb von 13 Monaten bzw. • bei SEPA-Firmenlastschrift innerhalb von 3 Monaten Definieren Sie hier, ob die ab dem Tag der Belastung möglich. Lastschrift Der Zahlungsempfänger hat innerhalb von 10 Werktagen die Beweispflicht, ein gültiges Mandat • wiederkehrend vorzulegen (=Mandatsbestreitung). • einmalig • letztmalig stattfindet. 9.6.3 Mandat unvollständig Sollte bei erstmaligen Lastschriften auf das Kennzeichen „erstmalige Verwendung“ verges- sen werden, kann die Bank des Zahlungspflichtigen die Lastschrift an die Bank des Zah- lungsempfängers zurücksenden, ohne diese einzulösen (siehe 9.3). 18 19
10 Anhang 7 Creditor-ID verpflichtend verpflichtend 10.1 Musterformulare und Mandatsinhalte 8 Adresse des Zahlungs- empfängers, Straße, verpflichtend verpflichtend 10.1.1 Mandat SEPA-Lastschrift Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land Anlage zur Vereinbarung 9 Art der Zahlung optional optional über den Einzug von (einmalig, wiederkehrend) Forderungen auf dem Wege des 10 Ort und Datum der verpflichtend verpflichtend SEPA-Direct Debit Core Verfahrens Unterschrift(en) 11 Unterschrift(en) verpflichtend verpflichtend 12 Kennung des Zahlungspflichtigen optional optional 13 ursprüngl. Zahlungspflichtiger optional optional 1. Mandatsgestaltung 14 ursprüngl. Kennung des optional optional Zahlungspflichtigen Ein SEPA-Lastschriftmandat kann sowohl als eigenes Mandat gestaltet werden, als auch 15 ursprüngl. Zahlungsempfänger optional optional Bestandteil eines Bestellformulars sein. 16 ursprüngl. Kennung des optional optional Zahlungsempfängers 17 Vertragsnummer optional optional 2. Mandatssprache und Mandatstext 18 Vertragsbeschreibung optional optional Das Mandat muss für die Verwendung in Österreich zumindest in deutscher Sprache sein, für die Verwendung bei grenzüberschreitenden Einzügen jeweils in der Landessprache bzw., falls die verwendete Sprache für den Zahlungsempfänger nicht eindeutig ist, ergänzt 4. Textierung des SEPA-Mandats um Englisch. Die unter Pkt.4 beschriebenen, verpflichtenden Mandatstexte stellen wir Ihnen auf Anfrage Als Text des SEPA-Einzugsformulars ist im Formular folgende Formulierung zu verwenden: gerne auch in den Sprachen der verschiedenen SEPA-Länder zur Verfügung. Ich ermächtige / Wir ermächtigen [Name des Zahlungsempfängers], Zahlungen von meinem / unserem Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein / weisen wir 3. Bestandteile des Mandatsformulars unser Kreditinstitut an, die von [Name des Zahlungsempfängers] auf mein / unser Konto gezogenen SEPA-Lastschriften einzulösen. Jedes SEPA Lastschriftmandat umfasst folgende Bestandteile, von denen einige verpflichtend anzugeben sind, andere optional verwendet werden können. Ich kann / Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem / unse- Eigenes Formular Kombiniertes Formular rem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Titel SEPA-Lastschriftmandat verpflichtend verpflichtend 1 Mandatsreferenz optional optional 5. Anmerkung 2 Name des verpflichtend verpflichtend Zahlungspflichtigen Bei Verwendung der optionalen Felder 12-18 sind ebenfalls entsprechende Textierungen 3 Adresse des Zahlungs- verpflichtend verpflichtend zu beachten, die wir Ihnen auf Anfrage gerne mitteilen. pflichtigen, Straße, Haus- nummer, Postleitzahl, Ort und Land 4 IBAN des Zahlungspflichtigen verpflichtend verpflichtend 5 BIC der Bank verpflichtend verpflichtend des Zahlungspflichtigen 6 Name d. Zahlungsempfängers verpflichtend verpflichtend 20 21
10.1.2 Mandat SEPA-Firmenlastschrift 6. Mandatsmuster 6.1 Muster ausgefüllt Anlage zur Vereinbarung über den Einzug von Forderungen auf dem Wege des SEPA-Direct Debit B2B-Verfahrens SEPA-Lastschriftmandat 1-Zugsversand GmbH 1. Mandatsgestaltung 5020 Salzburg, Musterweg 4 LOGO Ein SEPA-B2B-Mandat kann sowohl als eigenes Mandat als auch als Bestandteil eines AT01XXX12345678910 Bestellformulars etc. gestaltet werden. Mandatsreferenz 987654321 2. Mandatssprache und Mandatstext Kundennummer 223344556 Name: Carla Muster Das SEPA-B2B-Mandat muss für die Verwendung in Österreich zumindest in deutscher Sprache sein. Anschrift: Schneise 12, A-0047 Am Berg Für die Verwendung bei grenzüberschreitenden SEPA-B2B-Lastschriften ist jeweils die Landessprache bzw., falls die verwendete Sprache für den Zahlungsempfänger nicht ein- IBAN* deutig ist, ergänzt um Englisch zu verwenden. Die unter Pkt.4 beschriebenen, verpflichtenden SEPA-B2B-Mandatstexte stellen wir Ihnen BIC* auf Anfrage gerne auch in den Sprachen der verschiedenen SEPA-Länder zur Verfügung. Ort, Datum, Unterschrift* 3. Bestandteile des Mandatsformulars Jedes SEPA-B2B Lastschriftmandat umfasst folgende Bestandteile, von denen einige ver- * gekennzeichnete Daten bitte zu ergänzen pflichtend anzugeben sind, andere optional verwendet werden können. Ich ermächtige / Wir ermächtigen die 1-Zugsversand GMBH, Zahlungen von mei- Eigenes Formular Kombiniertes Formular nem / unserem Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Titel SEPA-B2B-Mandat verpflichtend verpflichtend / weisen wir unser Kreditinstitut an, die von 1-Zugsversand GMBH auf mein / unser 1 Mandatsreferenz optional optional Konto gezogenen SEPA-Lastschriften einzulösen. 2 Name des verpflichtend verpflichtend Zahlungspflichtigen Ich kann / Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungs- 3 Adresse des Zahlungs- verpflichtend verpflichtend datum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit pflichtigen, Straße, Haus- meinem / unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. nummer, Postleitzahl, Ort und Land 4 IBAN des Zahlungspflichtigen verpflichtend verpflichtend 5 BIC der Bank verpflichtend verpflichtend des Zahlungspflichtigen 6 Name d. Zahlungsempfängers verpflichtend verpflichtend 22 23
6. Mandatsmuster 7 Creditor-ID verpflichtend verpflichtend 8 Adresse des Zahlungs- verpflichtend verpflichtend 6.1 Muster ausgefüllt empfängers, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land 9 Art der Zahlung optional optional SEPA-B2B-Lastschriftmandat (Firmenlastschrift) (einmalig, wiederkehrend) 10 Ort und Datum der verpflichtend verpflichtend Unterschrift(en) 11 Unterschrift(en) verpflichtend verpflichtend 1-Zugsversand GmbH 12 Kennung des Zahlungspflichtigen optional optional 5020 Salzburg, Musterweg 4 LOGO 13 ursprüngl. Zahlungspflichtiger optional optional AT01XXX12345678910 14 ursprüngl. Kennung des optional optional Zahlungspflichtigen 15 ursprüngl. Zahlungsempfänger optional optional Mandatsreferenz 987654321 16 ursprüngl. Kennung des optional optional Kundennummer 223344556 Zahlungsempfängers Name: Muster Ges.m.b.H. 17 Vertragsnummer optional optional 18 Vertragsbeschreibung optional optional Anschrift: Schneise 12, A-0047 Am Berg IBAN* 4. Textierung des SEPA-Mandats BIC* Als Text des SEPA-B2B-Mandats ist am Formular folgende Formulierung zu verwenden: Ort, Datum, Unterschrift* Ich ermächtige / Wir ermächtigen [Name des Zahlungsempfängers], Zahlungen von meinem / unserem Konto mittels SEPA-B2B-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein / weisen wir unser Kreditinstitut an, die von [Name des Zahlungsempfängers] auf mein / unser Konto gezogenen SEPA-B2B-Lastschriften einzulösen. * gekennzeichnete Daten bitte zu ergänzen Hinweis: Dieses SEPA-B2B-Lastschriftmandat dient nur dem Einzug von SEPA-B2B-Last- Ich ermächtige / Wir ermächtigen die 1-Zugsversand GMBH, Zahlungen von mei- schriften, die auf Konten von Unternehmen gezogen sind. Ich bin / Wir sind nicht berech- nem / unserem Konto mittels SEPA-B2B-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich tigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. mein / weisen wir unser Kreditinstitut an, die von 1-Zugsversand GMBH auf mein / Ich bin / Wir sind berechtigt, mein / unser Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, unser Konto gezogenen SEPA-B2B-Lastschriften einzulösen SEPA-B2B-Lastschriften nicht einzulösen. Hinweis: Dieses SEPA-B2B-Lastschriftmandat dient nur dem Einzug von SEPA- B2B-Lastschriften, die auf Konten von Unternehmen gezogen sind. Ich bin / Wir sind nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Ich bin / Wir sind berechtigt, mein / unser Kreditinstitut bis 5. Anmerkung zum Fälligkeitstag anzuweisen, SEPA-B2B-Lastschriften nicht einzulösen. Bei Verwendung der optionalen Felder 12-18 sind ebenfalls entsprechende Textierungen zu beachten, die wir Ihnen auf Anfrage gerne mitteilen. 24 25
Checkliste für Ihren Betrieb SEPA-Länderliste Exemplarische Fragen, die für Ihre Umstellung auf SEPA-Zahlungsverkehr wichtig sein können. Land Währung ISO-Code IBAN-Länge Belgien Euro EUR BE 16 Stellen Bulgarien Bulgarischer Lew BGN BG 22 Stellen Organisatorischer Bereich • Wurde für die SEPA-Umstellung ein Umsetzungs- und Zeitplan ausgearbeitet? Dänemark Dänische Krone DKK DK 18 Stellen • Gibt es im Unternehmen einen SEPA-Verantwortlichen? • Wurden die Vorteile und Chancen durch SEPA für Ihr Unternehmen beleuchtet Deutschland Euro EUR DE 22 Stellen (Kostenersparnis, neue Geschäftsfelder, Zeitersparnis etc.)? • Wurden alle Bankverbindungen, zu denen Kundenbeziehungen bestehen, auf Estland Euro EUR EE 20 Stellen SEPA-Fähigkeit überprüft (für Banken in Österreich grundsätzlich gegeben)? • Besitzen Sie von allen Geschäftspartnern IBAN und BIC (auch für den inländischen Zahlungsverkehr)? Finnland Euro EUR FI 18 Stellen • Sind IBAN und BIC in Ihren internen Programmen eingepflegt (z. B. Finanzbuchhaltungssystem)? • Haben Sie Ihre Kundenkommunikation zusätzlich zu BLZ/Kontonummer auf IBAN-/BIC-Informationen ausgerichtet Frankreich Euro EUR FR 27 Stellen (Rechnungen, Zahlscheine, Homepageinformation, Briefpapier, Kataloge, Flyer etc.) • Wurden Möglichkeiten der Automatisierung im Zusammenspiel von Finanzbuchhaltung und Bankdaten Griechenland Euro EUR GR 27 Stellen analysiert (z. B. Folgedatenträgersystem CREMUL)? • Wenn Sie bereits das Folgedatenträgersystem benutzen: Großbritannien Britisches Pfund Sterling GBP GB 22 Stellen Wurden Maßnahmen getroffen, dass Sie auch grenzüberschreitende 22 Stellen Zahlungseingänge mit der Angabe der „Zahlungsreferenz“ erhalten? Irland Euro EUR IE • Welche Abteilungen, Geschäftsstellen bzw. Partner (z. B. Steuerberater) 26 Stellen sind von der SEPA-Umstellung betroffen? Island Isländische Krone ISK IS • Welche unternehmensinternen Bereiche sollen informiert werden Italien Euro EUR IT 27 Stellen (Schulungen, Mailinformation)? • Wenn Sie den Raiffeisen SEPA-Einzug nutzen wollen, sollten Sie sich mit Lettland Lettischer Lats LVL LV 21 Stellen folgenden Sachverhalten beschäftigen: o Wenn Sie bereits das nationale Einzugsermächtigungs- oder Liechtenstein Schweizer Franken CHF LI 21 Stellen Lastschriftverfahren nutzen: Wollen Sie diese Verfahren gleich auf SEPA-Einzug umstellen? Litauen Litauischer Litas LTL LT 20 Stellen o Sofern Sie noch keine Creditor-ID der ÖNB besitzen, fordern Sie diese über Ihre Raiffeisenbank an. Luxemburg Euro EUR LU 20 Stellen o Informieren Sie sich über die Voraussetzungen und rechtlichen Rahmenbedingungen zur Nutzung der SEPA-Einzüge. Malta Euro EUR MT 31 Stellen o Schließen Sie mit Ihren Zahlungspflichtigen ein Mandat ab, welches Sie zur Belastung des Kontos des Zahlungspflichtigen ermächtigt. Monaco Euro EUR MC 27 Stellen o Achten Sie auf die rechtzeitige Übermittlung der Informationen zum 18 Stellen Einzug an den Zahlungspflichtigen (Betrag, Fälligkeit), z. B. mittels Rechnung. Niederlande Euro EUR NL • Kennen Sie den Ansprechpartner Ihrer Raiffeisenbank in SEPA-Fragen? 15 Stellen • Haben Sie einen Beratungstermin mit Ihrer Raiffeisenbank vereinbart? Norwegen Norwegische Krone NOK NO Österreich Euro EUR AT 20 Stellen Polen Polnischer Zloty PLN PL 28 Stellen Technik und Systeme • Unterstützt Ihre aktuelle Electronic Banking-Version den SEPA-Standard (Update)? Portugal Euro EUR PT 25 Stellen • Unterstützt Ihr Lohn- bzw. Buchhaltungssystem den SEPA-Standard (Update)? • Ist es von Bedeutung, den Zahlungsverkehr mit XML-Datenträgern aus Ihrem Rumänien Neuer Rumänischer Leu RON RO 24 Stellen Finanzbuchhaltungssystem abzuwickeln? • Unterstützt Ihr Steuerberater SEPA (Import Ihrer SEPA-Datenträger)? Schweden Schwedische Krone SEK SE 24 Stellen • Erwägen Sie in der Übergangsphase einen Parallelbetrieb der aktuellen Zahlungsverkehrslösung und des SEPA-Zahlungsverkehrs? Schweiz Schweizer Franken CHF CH 21 Stellen • Welche Auswirkungen hat das Fehlen der „Geschäftsvorfallscodes“ (z. B. SAL für Lohnzahlungen), da SEPA diese Angaben nicht vorsieht? Slowakei Euro EUR SK 24 Stellen • Benutzen Sie als Händler Kartenterminals? Bis Ende 2010 müssen alle Zahlungsverkehrsterminals 19 Stellen chipfähig sein (EMV-Chip-Unterstützung für Kredit- und Debitkarten). Slowenien Euro EUR SI Spanien Euro EUR ES 24 Stellen Tschechische Republik Tschechische Krone CZK CZ 24 Stellen Technik und Systeme • Wurde im Unternehmen analysiert, ob sich durch die SEPA-Auswirkungen neue Geschäftsfelder Ungarn Ungarischer Forint HUF HU 28 Stellen bzw. Marktchancen erschließen könnten? • Wurde überprüft, ob durch die SEPA-Umsetzung eigene Konten im Ausland Zypern Euro EUR CY 28 Stellen weiterhin unterhalten werden müssen? • Welche Auswirkungen haben Ihre geplanten SEPA-Umsetzungsmaßnahmen im Budget? 26 27
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