JAHRGANG 42 FREITAG, 6.MÄRZ2020 NR.5/2020 - STADT CREUßEN

Die Seite wird erstellt Tom-Lennard Straub
 
WEITER LESEN
JAHRGANG 42 FREITAG, 6.MÄRZ2020 NR.5/2020 - STADT CREUßEN
Seite 1    05/2020

  Jahrgang 42        Freitag, 6. März 2020   Nr. 5/2020
JAHRGANG 42 FREITAG, 6.MÄRZ2020 NR.5/2020 - STADT CREUßEN
Seite 2   05/2020
JAHRGANG 42 FREITAG, 6.MÄRZ2020 NR.5/2020 - STADT CREUßEN
Seite 3      05/2020

                                  Amtliche Bekanntmachungen
                             Verwaltungsgemeinschaft Creußen
  Publikumsverkehr                                                   Abholung von Personalausweisen und Reisepässen
  Geschäftsstelle Creußen, Bahnhofstr. 11                            Personalausweise und Reisepässe, die bis 14. Februar 2020
                                                                     beantragt worden sind, können abgeholt werden.
  Öffnungszeiten des Bürgerbüros:
  Montag bis Mittwoch durchgehend      08.00 bis 14.00 Uhr
  Donnerstag          durchgehend      08.00 bis 18.00 Uhr           ANGEBOTE DES KREISJUGENDRINGS
  Freitag                              08.00 bis 12.00 Uhr           MÄRZ 2020
                                                                     U18 WAHL – DIE KOMMUNALWAHL FÜR ALLE UNTER
  Adresse:                                                           18 JAHREN
  Verwaltungsgebäude, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen                in Zusammenarbeit mit dem Stadtjugendring Bayreuth
  Tel. 09270/989-0, Fax 09270/989-77                                 am Freitag, 06. März
  Gemeinschaftsvorsitzender:
  Martin Dannhäußer, 1. Bürgermeister der Stadt Creußen
                                                                     Wählen gehen ist in einer Demokratie eines der wichtigsten Grund-
  Geschäftsstellenleiter: Klaus Baumgärtner                          rechte. Neun Tage vor dem offiziellen Wahltermin findet die U18-
                                                                     Wahl statt. In unseren beiden mobilen Wahllokalen dürfen alle
  Die E-Mail-Adressen lauten:                                        Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren ihre Stimme abgeben.
  stadt@vgem-creussen.bayern.de                                      Denn politische Zukunftsdiskussionen beschäftigen und betref-
  tourist-info@vgem-creussen.bayern.de                               fen vor allem auch Kinder und Jugendliche.
  martin.dannhaeusser@vgem-creussen.bayern.de                        Wo: ZOH und Hauptbahnhof Bayreuth
  info@vgem-creussen.bayern.de                                       * Beginn: 11.30 Uhr * Ende: 14.00 Uhr
  kaemmerei@vgem-creussen.bayern.de
  ordnungsamt@vgem-creussen.bayern.de                                fruchtBAR SCHULUNG
  bauamt@vgem-creussen.bayern.de
  seniorenbeauftragte@vgem-creussen.bayern.de                        am Samstag, 21. März
  Weitere Informationen finden Sie auf unserer Home-Page unter:      Alle Gruppen, die sich die alkoholfreie fruchtBAR ausleihen möch-
  www.vg-creussen.de                                                 ten, können teilnehmen.
                                                                     Themen werden u. a. sein:
                                                                     Alkohol und Alkoholkonsum, Jugendschutz bei Veranstaltungen,
                                                                     Hygiene am Arbeitsplatz Bar, Mischen von alkoholfreien Cock-
Fundsachen                                                           tails.
Beim Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen wurden
        ein Fahrrad und ein fliegendes Spielgerät
                                                                     Wo: Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth *
abgegeben.                                                           Beginn: 14.00 Uhr
Die Verlierer werden hiermit aufgefordert, beim Fundamt der
Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstr. 11, Bürgerbüro          RETTUNGSSCHWIMMERAUSBILDUNG
(Zimmer 11), Telefon 09270/989-13 vorzusprechen und ihre Rech-       am Sonntag, 22. März und 05. April
te wahrzunehmen.                                                     Die Ausbildung zum Rettungsschwimmer ist gerade für Jugend-
                                                                     leiter/innen wichtig, die mit Kindern und Jugendlichen gerne auch
                                                                     mal ins Schwimmbad oder an einen See gehen. Aber auch für alle
Interaktive Probestimmzettel zur Kommunalwahl                        anderen Interessierten ist die Schulung zu empfehlen, die im Ernst-
Um Wählerinnen und Wählern unter die Arme zu greifen, bietet         fall gerne helfen wollen.
die Verwaltungsgemeinschaft Creußen für ihre Mitglieds-              Der Lehrgang vermittelt theoretische und praktische Kenntnisse
gemeinden interaktive Probestimmzettel an: Per Mausklick kön-        über Gefahren am und im Wasser. Allen Teilneh-mer/innen wer-
nen Bürgerinnen und Bürger auf einem Musterstimmzettel so tun,       den Techniken erklärt und diese dann in verschiedenen Übungen
als würden sie ihren jeweiligen Stadt- bzw. Gemeinderat wählen.      erlernt und vertieft.
Das Besondere daran: Der interaktive Wahlzettel zeigt einem zu       Wo: SVB Schwimmbad, Am Sportpark 5 / DLRG Heim,
jeder Zeit an, wie viele Stimmen noch vergeben werden können         Am Briefzentrum 4
und ob der Stimmzettel so gültig wäre.                               * Beginn: 09.00 Uhr * Ende: 18.00 Uhr
                                                                     * Kosten: auf Anfrage
Mit den Probestimmzetteln kann man z. B. ausprobieren, mehrere
Stimmen einzelnen Kandidaten zu geben – also zu kumulieren –         BASTELTAG FÜR KINDER IN PLANKENFELS
und/oder die Stimmen auf mehrere Parteien zu verteilen, also zu      am Samstag, 28. März
panaschieren. Wird dabei ein Fehler gemacht, erscheint ein rot       Für Kinder von 6 bis 12 Jahren heißt es an diesem Tag wieder
untermalter Schriftzug mit den Worten: „Der Stimmzettel ist ungül-   „Es wird gebastelt“ – das macht Spaß und vielleicht entsteht
tig“. Den virtuellen Wahlgang kann man so oft man will durchfüh-     auch noch ein schönes Geschenk.
ren und: Der interaktive Stimmzettel ist anonym, es werden keiner-   Zum Thema „Frühling und Ostern“ haben wir wieder viele neue
lei Daten gespeichert.                                               Bastelideen für Euch gesammelt.
                                                                     Wo: Ehemaliges Schulhaus in 95515 Plankenfels
Die Probestimmzettel finden Sie jeweils auf den kommunalen Web-      * Beginn: 10.00 Uhr * Ende: 15.00 Uhr
seiten www.stadt-creussen.de, www.haag-ofr.de,                       * Kosten: 5,00€
www.gemeinde-prebitz.de und www.markt-schnabelwaid.de.
                                                                     Nähere Informationen zu allen Veranstaltungen:
Liebe Bürgerinnen und Bürger,                                        Kreisjugendring-Geschäftsstelle, Markgrafenallee 5,
bitte nehmen Sie Ihr demokratisches Wahlrecht wahr und               95448 Bayreuth
gehen Sie zur Wahl.                                                  Tel.: 0921 728-198, Fax: 0921 728-88-198
                          gez Martin Dannhäußer                      e-Mail: kreisjugendring@lra-bt.bayern.de
                          Gemeinschaftsvorsitzender                  Internet: www.kjr-bayreuth.de
JAHRGANG 42 FREITAG, 6.MÄRZ2020 NR.5/2020 - STADT CREUßEN
Seite 4       05/2020
                                                                  Zusätzliche Öffnungszeiten des Wahlamtes
   Die VG Creußen informiert:                                     der Verwaltungsgemeinschaft Creußen
   Wir weisen darauf hin, dass die Diakonie in Creußen eine
                                                                  Anlässlich der Kommunalwahl am 15.03.2020 besteht für Wahl-
   Tagespflege eröffnet hat.
                                                                  berechtigte grundsätzlich die Möglichkeit Wahlscheine bzw.
   Die Betreuung erfolgt ganztägig von 8:00 Uhr bis 16:30
                                                                  Briefwahlunterlagen bis Freitag, 13.03.2020, 15.00 Uhr,
   Uhr, wobei die Gäste nach Belieben gebracht und geholt
                                                                  zu beantragen.
   werden können.
   Es ist aber auch ein Fahrdienst der Diakonie vorhanden.
                                                                  Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung eines Wahlberech-
   Derzeit sind noch Plätze frei. Bei Interesse wenden Sie
                                                                  tigten können Briefwahl-Unterlagen wie folgt erteilt werden:
   sich bitte an die Diakonie 09270/915138-17 oder 09241/
   809746-0.                                                      Samstag, 14.03.2020 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
                                                                  Sonntag, 15.03.2020 von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr.
Ausschreibung einer Stelle für eine/n Mitarbeiter/in
                                                                  Das Wahlamt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft
im Bereich Bauverwaltung                                          Creußen, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen, Zimmer 11 (EG)
bei der Verwaltungsgemeinschaft Creußen                           Bürgerbüro, ist während der genannten Zeiten geöffnet.
Die Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Landkreis Bayreuth,
ca. 7.900 Einwohner, stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur     Creußen, 28.02.2020               gez. Dannhäußer
Verstärkung unserer technischen Bauabteilung eine/n               Verwaltungsgemeinschaft Creußen Gemeinschaftsvorsitzender
       Staatlich geprüfte/n Bautechniker/in ( m/w/d )
ein.                                                                                 Wahlbekanntmachung
                                                                                           für die Wahl
                                                                          des ersten Bürgermeisters und des Stadtrates
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
                                                                                       in der Stadt Creußen
- Technische Beratung und Veranlassung zur Unterhaltung                 des ersten Bürgermeisters und des Gemeinderates
   von Gebäuden, Straßen, Wegen, Brücken, Löschwasserein                        in den Gemeinden Haag und Prebitz
richtungen, Kinderspiel- und Bolzplätzen, öffentlichen Grünflä-                   sowie dem Markt Schnabelwaid,
chen, Denkmälern, Gewässern dritter Ordnung, Wasserversor-          des Landrates und des Kreistages in der Stadt Creußen, den
gungs- und Entwässerungseinrichtungen                                               Gemeinden Haag und Prebitz
-    Entwicklung von Sanierungskonzepten ´                                        sowie dem Markt Schnabelwaid,
-     Technische Überwachung der Arbeiten und Teilnahme                           am Sonntag, 15. März 2020
      an Baubesprechungen
- Technische Abwicklung gemäß VOB/VOL                             1. Die Abstimmung dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
- Auftragsvergabe incl. Vorlage der Vergabeentscheidungen
     an die zuständigen Gremien                                   2. Das Stimmrecht kann folgendermaßen ausgeübt werden:
- Auftragsvergabe an die Bauhöfe oder nach Einholung
                                                                  2.1 Im Abstimmungsraum:
     von Angeboten von Dritten
- Vollzug der Sicherheitsbestimmungen                             2.1.1 Die Stadt Creußen ist in acht, die Gemeinden Haag und Prebitz
-     Erstellung von Planungen und Ausschreibungen nach                 sind jeweils in zwei sowie der Markt Schnabelwaid in einem
     VOB/VOL bzw. Beauftragung und Überwachung dazu                     allgemeinen Stimmbezirk eingeteilt.
      beauftragter Ingenieurbüros                                       In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten
                                                                        bis spätestens 23. Februar 2020 (21. Tag vor dem Wahltag)
Ihr Profil:                                                             übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der
- erfolgreicher abgelegter Abschluss als staatl. geprüfter              Abstimmungsraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten
    Bautechniker oder Erfahrungen als Bauleiter                         abstimmen können. Sie enthalten einen Hinweis, ob der
- sicherer Umgang mit der EDV                                           Abstimmungsraum barrierefrei ist.
- gute Kenntnisse in MS-Applikationen
- Selbständiges Arbeiten, Verantwortungsbewusstsein,              2.1.2 Die Gemeinden sind in keine Sonderstimmbezirke eingeteilt.
    Durchsetzungsvermögen, Engagement, Zuverlässigkeit und
    Teamfähigkeit                                                 2.1.3 Stimmberechtigte können, wenn sie keinen Wahlschein
                                                                          besitzen, nur in dem Abstimmungsraum des Stimmbezirks
Wir bieten:                                                               abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen
Einen modernen und sicheren Arbeitsplatz sowie eine leistungs-          sind.
gerechte Bezahlung nach Entgeltgruppe 8 / 9a TVöD/VKA in
Vollzeit.                                                         2.1.4 Wer einen Wahlschein besitzt, kann das Stimmrecht
                                                                         ausüben
Bitte senden Sie Ihre aussagefähige schriftliche Bewerbung mit           – bei Gemeindewahlen durch Stimmabgabe in jedem
den üblichen Unterlagen bis spätestens zum 27.03.2020 an die                 Abstimmungsraum der Gemeinde/Stadt, die den Wahl-
Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstr. 11, 95473                       schein ausgestellt hat,
Creußen oder per E-Mail an                                               – bei Landkreiswahlen durch Stimmabgabe in jedem
klaus.baumgaertner@vgem-creussen.bayern.de                                  Abstimmungsraum innerhalb des Landkreises; gilt der
Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wird nicht erfol-                 Wahlschein zugleich für Gemeindewahlen,
gen. Bei elektronischer Bewerbung können Word- bzw.                         kann die Stimmabgabe – auch für die Landkreiswahlen –
Exceldokumente aus Gründen der Datensicherheit nicht ange-               nur in dieser Gemeinde/Stadt erfolgen.
nommen werden.                                                    2.1.5 Die Abstimmenden haben ihre Wahlbenachrichtigung oder
Senden Sie Ihre Unterlagen als PDF-Datei.                                ihren Wahlschein und ihren Personalausweis, ausländische
                                                                         Unionsbürgerinnen/Unionsbürger einen Identitätsausweis,
Auskünfte hierzu erteilt:                                                oder ihren Reisepass zur Abstimmung mitzubringen.
Geschäftsstellenleiter, Herr Baumgärtner, Tel. 09270/989-20.      2.1.6 Die Stimmzettel werden den Abstimmenden beim Betreten des
                                                                         Abstimmungsraums ausgehändigt. Sie müssen von den
Verwaltungsgemeinschaft Creußen  gez. Martin Dannhäußer                  Stimmberechtigten allein in einer Wahlzelle des Ab-
Creußen, den 24.02.2020       Gemeinschaftsvorsitzender                  stimmungsraums gekennzeichnet werden.
JAHRGANG 42 FREITAG, 6.MÄRZ2020 NR.5/2020 - STADT CREUßEN
Seite 5       05/2020
 2.1.7 Die Durchführung der Abstimmung und die Feststellung des 4.1.2 Sofern die Stimmzettel keinen oder nur einen Wahlvorschlag
         Abstimmungsergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zu-              enthalten, gelten die Grundsätze der Mehrheitswahl.
         tritt, soweit das ohne Beeinträchtigung der Abstimmung mög-           Aus den anschließend abgedruckten Stimmzetteln ergibt sich,
         lich ist.                                                              wie viele Stimmen die Stimmberechtigten haben. Das sind
                                                                                doppelt so viele Stimmen, wie Gemeinderats-/Stadtrats-
 2.1.8 Die Wahlbenachrichtigung ist bei der Wahl des ersten Bürger-             mitglieder oder Kreisräte zu wählen sind. Bei der Mehrheits-
         meisters und des Landrats aufzubewahren, da sie für eine et-           wahl kann jede Bewerberin oder jeder Bewerber nur eine
         waige Stichwahl benötigt wird.                                         Stimme erhalten.
                                                                                –      Wenn der Stimmzettel nur einen Wahlvorschlag ent-
 2.2 Durch Briefwahl:                                                                  hält, können die Stimmberechtigten die auf dem Stimm-
 2.2.1 Wer durch Briefwahl wählen will, muss dies bei                                  zettel vorgedruckten Bewerberinnen und Bewerber
           der Verwaltungsgemeinschaft Creußen beantragen und                          dadurch wählen, dass sie den Wahlvorschlag oder
         erhält dann folgende Unterlagen:                                              den Namen der Bewerberinnen und Bewerber in ein-
         – Einen Stimmzettel für jede oben bezeichnete Wahl,                           deutig bezeichnender Weise kennzeichnen. Sie kön-
         – einen Stimmzettelumschlag für alle Stimmzettel,                             nen vorgedruckte Bewerberinnen und Bewerber strei-
         – einen hellroten Wahlbriefumschlag (mit der Anschrift                        chen; in diesem Fall erhalten die übrigen Bewerber-
                der Behörde, an die die Wahlbrief zu übersenden ist)                   innen und Bewerber je eine Stimme, wenn der Wahl-
               für den Wahlschein und den Stimmzettelumschlag,                         vorschlag in der Kopfleiste gekennzeichnet wurde.
         – ein Merkblatt für die Briefwahl.                                            Die Stimmberechtigten können Stimmen an andere
   Nähere Hinweise darüber, wie die Briefwahl auszuüben ist,                           wählbare Personen vergeben, indem sie diese in ein-
  ergeben sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl.                                    deutig bezeichnender Weise auf dem Stimmzettel hand-
                                                                                       schriftlich hinzufügen.
 2.2.2 Bei der Briefwahl sorgen die Stimmberechtigten dafür, dass der           –      Wenn der Stimmzettel keinen Wahlvorschlag
         Wahlbrief mit den Stimmzetteln und dem Wahlschein am Wahl-                    enthält, vergeben die Stimmberechtigten ihre
         tag bis zum Ablauf der Abstimmungszeit bei der auf dem Wahl-                  Stimmen dadurch, dass sie wählbare Personen in
         briefumschlag angegebenen Behörde eingeht.                                      eindeutig bezeichnender Weise auf dem Stimm-
                                                                                         zettel handschriftlich eintragen.
3. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahl-
    ergebnisses um 16.00 Uhr                                                  Gewählt sind die Personen in der Reihenfolge der
                                                                             Stimmenzahlen.
 für die Stadt Creußen:
 Briefwahlvorstand 11:                                                  4.2 Wahl des ersten Bürgermeisters und des Landrats:
 Kath. Jugendheim links, Kolmhofstraße 4, Creußen,                            Jede stimmberechtigte Person hat eine Stimme.
 Briefwahlvorstand 12:                                                      Auf den anschließend abgedruckten Stimmzetteln ist erläutert,
 Kath. Jugendheim rechts, Kolmhofstraße 4, Creußen,                           wie die Stimmzettel zu kennzeichnen sind.
 Briefwahlvorstand 13:
 Geschäftsstelle VG Creußen, Zimmer 23, Bahnhofstr. 11, Creußen,
 für die Gemeinde Haag                                                 4.3 Die gekennzeichneten Stimmzettel sind mehrfach so zu
 im Evang. Gemeindehaus, Sitzungsraum, Kirchplatz 1, Haag,                   falten, dass der Inhalt verdeckt ist.
 für die Gemeinde Prebitz
 im Gemeindezentrum, Kanzlei, Bieberswöhr 27, Prebitz,                    5. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur
 für den Markt Schnabelwaid                                                    persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch
 im Bürgersaal, Hauptstraße 39, Schnabelwaid,                                  einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig
 zusammen.                                                                     (Art. 3 Abs. 4 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreis-
                                                                               wahlgesetzes). Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkun-
 4. Grundsätze für die Kennzeichnung der Stimmzettel:                          dig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stim-
     Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln. Sie sind als         me gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen
    Muster anschließend an diese Bekanntmachung abgedruckt.                    Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe
    Gegebenenfalls aufgedruckte Strichcodes dienen ausschließlich              bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getrof-
    der Erleichterung der Stimmenauszählung.                                   fenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzu-
                                                                               lässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Ein-
 4.1 Wahl des Gemeinderats/Stadtrats und des Kreistags:                        flussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder
  4.1.1 Sofern die Stimmzettel mehrere Wahlvorschläge                          Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert
         enthalten, gelten die Grundsätze der Verhältniswahl.                  oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht
         Aus den anschließend abgedruckten Stimmzetteln ergibt sich,           (Art. 3 Abs. 5 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes).
         wie viele Stimmen die Stimmberechtigten haben. Es können
         nur die auf den amtlichen Stimmzetteln vorgedruckten 6. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer
         Bewerberinnen und Bewerber gewählt werden.                            Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Frei-
         Die Stimmberechtigten können einen Wahlvorschlag unver-               heitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
         ändert annehmen, indem sie in der Kopfleiste den Kreis vor            Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz
         dem Kennwort des Wahlvorschlags kennzeichnen.                         entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder
         Sollen einzelne Bewerberinnen und Bewerber Stimmen erhal-             ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtig-
         ten, wird das Viereck vor den Bewerberinnen und Bewerbern             ten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs.
         gekennzeichnet.                                                       1 und 3 StGB).
         Die Stimmberechtigten können innerhalb der ihnen zustehen-
         den Stimmenzahl einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern bis 7. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Muster-
         zu drei Stimmen geben, wobei auch mehrfach aufgeführte                stimmzettel zur Wahl des Kreistages und des Landrates im
         Bewerberinnen und Bewerber nicht mehr als drei Stimmen er-            Landkreis Bayreuth in der Geschäftsstelle der
         halten dürfen.                                                        Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstraße 11,
         Die Namen vorgedruckter Bewerberinnen und Bewerber kön-               Bürgerbüro, während der allgemeinen Öffnungszeiten, zu
         nen gestrichen werden. Die übrigen Bewerberinnen und Be-              jedermanns Einsicht aufliegen.
         werber sind dann gewählt, wenn der Wahlvorschlag in der
         Kopfleiste gekennzeichnet wurde.                                 Anlagen: 1 Stimmzettel für jede oben bezeichnete Wahl;
         Die Stimmberechtigten können ihre Stimmen innerhalb der ih-
         nen zustehenden Stimmenzahl Bewerberinnen und Bewer-            Creußen, den 28.02.2020                           gez. Dannhäußer
         bern aus verschiedenen Wahlvorschlägen geben.                                                            Gemeinschaftsvorsitzender
JAHRGANG 42 FREITAG, 6.MÄRZ2020 NR.5/2020 - STADT CREUßEN
Seite 6   05/2020
JAHRGANG 42 FREITAG, 6.MÄRZ2020 NR.5/2020 - STADT CREUßEN
Seite 7   05/2020
JAHRGANG 42 FREITAG, 6.MÄRZ2020 NR.5/2020 - STADT CREUßEN
Seite 8   05/2020
Seite 9      05/2020
                                                                     Der Wahlleiter der Stadt Creußen
                                                                                          Bekanntmachung
     Zweckverband zur Wasserversorgung                                             der Sitzung des Wahlausschusses
                                                                                   zur Feststellung des Ergebnisses
        der „Creußener Gruppe“                                                         für die Wahl des Stadtrates
                                                                                    und des ersten Bürgermeisters
24-Stunden-Entstörungsdienst                                                          am Sonntag, 15. März 2020
bei Versorgungsstörungen                                             Die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschlie-
Um Versorgungsstörungen im Netzgebiet des Wasser-                    ßenden Wahlergebnisses gemäß Art. 19 Abs. 3 des Gemeinde-
zweckverbandes „Creußener Gruppe“ schnellstens beheben zu            und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) findet statt am
können, sind unsere Fachleute rund um die Uhr einsatzbereit.
         Bei Störungen in der Trinkwasserversorgung                           Dienstag, den 24. März 2020 um 19.00 Uhr
                      Tel. 0171 – 30 14 305
Vergewissern Sie sich vorher, ob der Fehler nicht in Ihrer Kunden-   in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen,
anlage liegt. In solchen Fällen sind entsprechende Installations-    Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen, Sitzungssaal, OG.
unternehmen zuständig.
                                                                     Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffent-
                                                                     licher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allge-
                                                                     meinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenste-
                                                                     hen (Art. 17 Abs. 2 GLKrWG). In diesen Fällen berät und ent-
                Stadt Creußen                                        scheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der
                                                                     Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung ge-
                                                                     fasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, so-
Öffnungszeiten des Recyclinghofes der Stadt Creußen                  bald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
zur Abgabe von Grüngut
Samstag       von 10.00 bis 12.00 Uhr                                Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeit-
                                                                     punkt ebenfalls rechtzeitig bekannt gemacht.
Störungsdienst bei Entsorgungsstörungen
Um Störungen im Kanalnetz der Stadt Creußen beheben zu kön-          Creußen, den 28.02.2020
nen, stehen unsere Fachleute zur Verfügung.                          gez. Heidler, Wahlleiter
          Bei Störungen in der Abwasserentsorgung
                    Tel. 0171 – 30 14 304                            Einladung zur Verbandsversammlung des Wegepflege-
                                                                     verbandes der Stadt Creußen
Vergewissern Sie sich bitte vorher, ob der Fehler nicht in Ihrer     Die nächste Sitzung der Verbandsversammlung des Wegepflege-
Kundenanlage liegt. In solchen Fällen sind entsprechende Sanitär-    verbandes der Stadt Creußen findet am
installationsunternehmen zuständig.
                                                                             Donnerstag, dem 26. März 2020 um 19.30 Uhr
Der Wahlleiter der Stadt Creußen
                                                                     in der Gaststätte „Weigel“ in Creußen statt.
                                                                     Hierzu ergeht an alle Vertreter der Jagdgenossenschaften und
                       Bekanntmachung                                Teilnehmergemeinschaften mit dieser Bekanntmachung gemäß §
   über die Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses               5 der Satzung des Wegepflegeverbandes Einladung.
   der Wahl des Stadtrates und des ersten Bürgermeisters             Um vollzählige Teilnahme wird gebeten.
                   in der Stadt Creußen
                     am 15. März 2020                                Tagesordnung:
                                                                     1. Protokoll der Verbandsversammlung vom 02.04.2019;
Das vorläufige Ergebnis der Wahl des                                 2. Bericht des 1. Vorsitzenden;
Stadtrates und des ersten Bürgermeisters                             3. Kassenbericht der Rechnungsprüfer;
wird unter dem Vorbehalt der Feststellung durch den Wahlaus-         4. Entlastung der Vorstandschaft;
schuss in folgender Form verkündet:                                  5. Besprechung Arbeitsmaßnahmen 2020 einschl. Bekanntga-
                                                                         be Ergebnis Ausschreibung;
Anschlag in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft          6. Wünsche und Anträge;
Creußen, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen.
                                                                     Creußen, den 28.02.2020                            gez. Fassold
Wird das Ergebnis nachträglich mit der Folge berichtigt, dass                                                       1. Vorsitzender
eine andere Person gewählt ist, wird dies in gleicher Weise ver-
kündet.
                                                                     Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Entscheidend für den Beginn der Wochenfrist nach Art 47 Abs. 1       12. Änderung Bebauungsplan „KAPPEL-ÜBERARBEITUNG“
GLKrWG, in der die gewählten Personen erklären können, die           im Stadtteil Creußen (vereinfachte Verfahren);
Wahl nicht anzunehmen, ist der Zeitpunkt des Anschlags in der        1.    Bekanntmachung Änderungsbeschluss gemäß § 2 Abs.
Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen,                      Satz 2 BauGB;
Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen.                                     2.    Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
                                                                     Der Stadtrat der Stadt Creußen hat in seiner Sitzung am
Nach Ablauf der Wochenfrist gilt die Wahl als angenommen.            26.08.2019 beschlossen, gemäß § 2 BauGB den Bebauungsplan
                                                                     „KAPPEL-ÜBERARBEITUNG“ im Stadtteil Creußen nach den
Das gleiche gilt im Falle einer nachträglichen Berichtigung.         Vorschriften des § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren zu
Hier ist entscheidend für den Beginn der Wochenfrist der Zeit-       ändern.
punkt der Verkündung der Berichtigung.
                                                                     Die 12. Änderung des Bebauungsplans „KAPPEL-ÜBERARBEI-
Creußen, den 28. Februar 2020                                        TUNG“ erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
gez. Heidler, Wahlleiter
Seite 10        05/2020
Von einem Umweltbericht, einer zusammenfassenden Erklärung         Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) zur jedermanns Einsicht
sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstige       ausgelegt.
Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit nach den §§ 3
und 4 Abs. 1 BauGB wird daher abgesehen, da die Grundzüge der      Die Planunterlagen werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das
Planung nicht betroffen sind                                       Internet eingestellt und können auf der Homepage der Stadt
                                                                   Creußen www.stadt-creussen.de aufgerufen, ausgedruckt oder
                                                                   heruntergeladen werden.
Der räumliche Geltungsbereich der Änderungsplanung umfasst
die Grundstücke Fl.Nrn. 310, 311, 1189 und 1189/1, Gemarkung
                                                             Während der Auslegefrist können Anregungen und Stellung-
Creußen.
                                                             nahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
                                                             Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 und § 4a Abs. 6 BauGB darauf
                                                             hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnah-
                                                             men bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan
                                                             unberücksichtigt bleiben können, sofern der Stadt Creußen
                                                             deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und
                                                             deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von
                                                             Bedeutung ist.

                                                                   Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach §
                                                                   47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit
                                                                   ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antrag-
                                                                   steller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend
                                                                   gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

                                                                   Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grund-
                                                                   lage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung
                                                                   (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Bayerischen
                                                                   Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne
                                                                   Absenderabgaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über
                                                                   das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie
                                                                   bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten
                                                                   im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

                                                                   Creußen, den 28.02.2020                        gez. Dannhäußer
                                                                                                                  1. Bürgermeister

                                                                   Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für
                                                                   den Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung
                                                                   „AU IV“ der Stadt Creußen im Stadtteil Creußen
                                                                   Die Stadt Creußen hat mit Beschluss des Stadtrates vom 29.07.2019
                                                                   den Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „AU IV“ der
                                                                   Stadt Creußen im Stadtteil Creußen, Fassung vom 29.07.2019, als
                                                                   Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10
                                                                   Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Ziel der Änderung des Bebauungsplans ist die bauplanungs- Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan mit
rechtliche Zulässigkeit einer neuerlichen Erweiterung der Kinder- integrierter Grünordnung „AU IV“ in Kraft.
tagesstätte um 2 Gruppen auf insgesamt 7 Gruppen zuzüglich der
nach Raumprogramm erforderlichen Nebenräume und Mitarbeiter- Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie
stellplätze.                                                       die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die
Der Beschluss zur 12. Änderung des Bebauungsplans „KAPPEL- Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und
ÜBERARBEITUNG“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wur-
ortsüblich bekannt gemacht.                                        den, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den
Mit der Erarbeitung des Planentwurfs wurde das Architekten- geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungs-
arbeitsgemeinschaft Dipl.-Ing. Architekt BDA Prof. Georg Küttinger möglichkeiten gewählt wurde, bei der Verwaltungsgemeinschaft
- Dipl.-Ing. Architekt Hubert Peter, Am Glockenbach 12, 80469 Creußen, Bauamt, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen, während
München, beauftragt.                                               der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt
                                                                   Auskunft verlangen.
Der Stadtrat der Stadt Creußen hat in seiner Sitzung am 17.02.2020
den Entwurf der 12. Änderung des Bebauungsplans „KAPPEL- Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung
ÜBERARBEITUNG“ in der Fassung vom 07.02.2020 gebilligt.            von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der
                                                                   Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird
Der Entwurf der 12. Änderung des Bebauungsplans „KAPPEL- hingewiesen.
ÜBERARBEITUNG“ in der Fassung vom 07.02.2020 mit Begrün-
dung wird in der Zeit vom                                          Unbeachtlich werden demnach
Montag, dem 16. März 2020 bis einschließlich Freitag, dem 17.
                            April 2020                             1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche
                                                                        Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor-
im Verwaltungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Creußen,              schriften,
Bahnhofstr. 11, 95473 Creußen, Flur Erdgeschoss, während der
üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Mittwoch von 8.00 Uhr          2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beacht-
bis 14.00 Uhr, Donnerstag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und                liche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des
                                                                        Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
Seite 11      05/2020
3.   nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des           schäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhof-
     Abwägungsvorgangs und                                           straße 11, 95473 Creußen.

4.   nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche      Nach Ablauf der Wochenfrist gilt die Wahl als angenommen.
     Fehler,                                                         Das gleiche gilt im Falle einer nachträglichen Berichtigung.
                                                                     Hier ist entscheidend für den Beginn der Wochenfrist der Zeit-
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des        punkt der Verkündung der Berichtigung.
Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Creußen gel-
tend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung        Creußen, den 28. Februar 2020
oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.                      gez. Träg, Wahlleiter
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2
sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen
                                                                     Der Wahlleiter der Gemeinde Haag
Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB ein-
getretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei                               Bekanntmachung
Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögens-                       der Sitzung des Wahlausschusses
nachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbei-                  zur Feststellung des Ergebnisses
geführt wird.                                                                       für die Wahl des Gemeinderates
                                                                                    und des ersten Bürgermeisters
Creußen, den 28.02.2020                         gez. Dannhäußer                       am Sonntag, 15. März 2020
                                                1. Bürgermeister     Die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschlie-
                                                                     ßenden Wahlergebnisses gemäß Art. 19 Abs. 3 des Gemeinde- und
                                                                     Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) findet statt am

                                                                               Dienstag, den 24. März 2020 um 19.00 Uhr
              Gemeinde Haag                                          in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen,
                                                                     Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen, Sitzungssaal, OG.
Internet-Adresse: http://www.haag-oberfranken.de
Email: info@haag-oberfranken.de                                      Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentli-
                                                                     cher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allge-
Die Sprechstunden des Bürgermeisters                                 meinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenste-
sind montags von 19.00 bis 20.00 Uhr                                 hen (Art. 17 Abs. 2 GLKrWG). In diesen Fällen berät und entschei-
jeweils am                                                           det er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffent-
09.03.2020 Evang. Gemeindehaus Haag                                  lichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wur-
16.03.2020 Bürgerhaus Unternschreez                                  den, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Grün-
23.03.2020 Evang. Gemeindehaus Haag                                  de für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Abfuhrpläne (Biotonne, Gelbe Tonne, Restmüll und Altpapier),         Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeit-
Restmüllsäcke, Hundekotbeutel                                        punkt ebenfalls rechtzeitig bekannt gemacht.
sowie Fahrpläne der Buslinie Haag – Bayreuth können in den
Amtsstunden mitgenommen werden.                                      Creußen, den 28.02.2020
Die Abfuhrpläne können außerdem auch im Internet unter               gez. Träg, Wahlleiter
www.landkreis-bayreuth.de (Rubrik: Umwelt/Gesundheit - Abfall-
wirtschaft - Abfuhrkalender)
oder unter www.haag-oberfranken.de (Rubrik: Leben & Soziales
- Ver-/Entsorgung - Abfallentsorgung) abgerufen werden.

Anträge auf Nutzung des Bürgerhauses in Unternschreez
sind in den Amtsstunden, im Bürgerbüro der Verwaltungs-
                                                                               Gemeinde Prebitz
gemeinschaft oder unter www.haag-oberfranken.de (Rubrik Le-
ben & Soziales - Bürgerhaus Unternschreez) erhältlich.               Sprechstunden des Bürgermeisters
                                                                     im Gemeindezentrum Bieberswöhr
                                                                     Mittwoch von 18.00 – 20.00 Uhr
Der Wahlleiter der Gemeinde Haag                                     Weitere Gesprächstermine sind nach Vereinbarung mit dem
                     Bekanntmachung                                  Bürgermeister möglich.
   über die Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses
 der Wahl des Gemeinderates und des ersten Bürgermeisters            Telefon Kanzlei: 09205 – 9886 10
                                                                     Homepage: www.gemeinde-prebitz.de
                     in der Gemeinde Haag
                       am 15. März 2020
Das vorläufige Ergebnis der Wahl des
                                                                     Seniorennachmittag am Mittwoch, 1. April 2020
Gemeinderates und des ersten Bürgermeisters                          Zum Seniorennachmittag am Mittwoch, 01.04.2020,
wird unter dem Vorbehalt der Feststellung durch den Wahlaus-         14.00 - 17.00 Uhr im Gemeindezentrum Bieberswöhr unter dem
schuss in folgender Form verkündet:                                  Thema:
                                                                     “ ... aus allen Ecken sprießen die Blumen rot und blau.“,
Anschlag in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft          lade ich herzlich ein.
Creußen, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen.                            Wer bäckt für diesen Nachmittag einen Kuchen?
                                                                     Wenn ja, dann rufen Sie mich bitte an wegen der Planung.
Wird das Ergebnis nachträglich mit der Folge berichtigt, dass eine   Wer möchte gefahren werden? Wenn ja, dann rufen Sie mich
andere Person gewählt ist, wird dies in gleicher Weise verkündet.    an.
                                                                     In der Regel bin ich erreichbar unter der Telefonnummer 09270/
Entscheidend für den Beginn der Wochenfrist nach Art 47 Abs. 1       9193366 zwischen 18.00 und 20.00 Uhr.
GLKrWG, in der die gewählten Personen erklären können, die Wahl      Seien Sie gegrüßt, bis zum 1. April (Kein Aprilscherz!)
nicht anzunehmen, ist der Zeitpunkt des Anschlags in der Ge-         Renate Galuba, Seniorenbeauftragte
Seite 12       05/2020
Der Wahlleiter der Gemeinde Prebitz
                      Bekanntmachung
    über die Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses
                                                                              Markt Schnabelwaid
  der Wahl des Gemeinderates und des ersten Bürgermeisters
                                                                      Gemeindeverwaltung:
                    in der Gemeinde Prebitz
                                                                      1. Bürgermeister Hans-Walter Hofmann
                       am 15. März 2020                               Hauptstraße 8, 91289 Schnabelwaid, Tel. 09270-989-0
Das vorläufige Ergebnis der Wahl des                                  Email: verwaltung@markt-schnabelwaid.de
Gemeinderates und des ersten Bürgermeisters                           http://www.markt-schnabelwaid.de
wird unter dem Vorbehalt der Feststellung durch den Wahlaus-
schuss in folgender Form verkündet:                         Sprechstunden des Bürgermeisters
                                                            im Rathaus Schnabelwaid:
Anschlag in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Donnerstag von 16.00 bis 19.00 Uhr
Creußen, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen.                   Um vorherige telefonische Anmeldung wird gebeten.
Wird das Ergebnis nachträglich mit der Folge berichtigt, dass eine
andere Person gewählt ist, wird dies in gleicher Weise verkündet. Der Wahlleiter der Marktgemeinde Schnabelwaid
                                                                                          Bekanntmachung
Entscheidend für den Beginn der Wochenfrist nach Art 47 Abs. 1
GLKrWG, in der die gewählten Personen erklären können, die Wahl   über die Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses
nicht anzunehmen, ist der Zeitpunkt des Anschlags in der Geschäfts-             der Wahl des Gemeinderates
stelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstraße 11,                  und des ersten Bürgermeisters
95473 Creußen.                                                              in der Marktgemeinde Schnabelwaid
                                                                                     am 15. März 2020
Nach Ablauf der Wochenfrist gilt die Wahl als angenommen.      Das vorläufige Ergebnis der Wahl des
                                                               Gemeinderates und des ersten Bürgermeisters
Das gleiche gilt im Falle einer nachträglichen Berichtigung.   wird unter dem Vorbehalt der Feststellung durch den Wahlaus-
Hier ist entscheidend für den Beginn der Wochenfrist der Zeit- schuss in folgender Form verkündet:
punkt der Verkündung der Berichtigung.
                                                               Anschlag in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft
Creußen, den 28. Februar 2020                                  Creußen, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen.
gez. Küffner, Wahlleiter
                                                               Wird das Ergebnis nachträglich mit der Folge berichtigt, dass
                                                               eine andere Person gewählt ist, wird dies in gleicher Weise ver-
Der Wahlleiter der Gemeinde Prebitz                            kündet.
                     Bekanntmachung
              der Sitzung des Wahlausschusses                         Entscheidend für den Beginn der Wochenfrist nach Art 47 Abs. 1
              zur Feststellung des Ergebnisses                        GLKrWG, in der die gewählten Personen erklären können, die
               für die Wahl des Gemeinderates                         Wahl nicht anzunehmen, ist der Zeitpunkt des Anschlags in der
               und des ersten Bürgermeisters                          Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen,
                 am Sonntag, 15. März 2020                            Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen.
Die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschlie-
ßenden Wahlergebnisses gemäß Art. 19 Abs. 3 des Gemeinde-             Nach Ablauf der Wochenfrist gilt die Wahl als angenommen.
und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) findet statt am
                                                                      Das gleiche gilt im Falle einer nachträglichen Berichtigung.
         Dienstag, den 24. März 2020 um 19.30 Uhr                     Hier ist entscheidend für den Beginn der Wochenfrist der Zeit-
                                                                      punkt der Verkündung der Berichtigung.
in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen,
Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen, Sitzungssaal, OG.                    Creußen, den 28. Februar 2020
                                                                      gez. Baumgärtner, Wahlleiter
Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffent-
licher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allge-      Der Wahlleiter der Marktgemeinde Schnabelwaid
meinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenste-                             Bekanntmachung
hen (Art. 17 Abs. 2 GLKrWG). In diesen Fällen berät und ent-                        der Sitzung des Wahlausschusses
scheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der                    zur Feststellung des Ergebnisses
Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung ge-                  für die Wahl des Marktgemeinderates
fasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, so-                         und des ersten Bürgermeisters
bald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.                                am Sonntag, 15. März 2020
                                                                      Die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschlie-
Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeit-      ßenden Wahlergebnisses gemäß Art. 19 Abs. 3 des Gemeinde-
punkt ebenfalls rechtzeitig bekannt gemacht.                          und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) findet statt am
Creußen, den 28.02.2020                                                        Dienstag, den 24. März 2020 um 19.30 Uhr
gez. Küffner, Wahlleiter
                                                                      in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen,
                                                                      Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen, Sitzungssaal, OG.

          Anzeigenannahme Mitteilungsblatt:                           Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffent-
            95473 Creußen, Neuhofer Str. 24                           licher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allge-
           Tel. 09270 - 96 33 u. 0151 - 511 38 697                    meinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenste-
         E-mail: boehme-creussen@t-online.de                          hen (Art. 17 Abs. 2 GLKrWG). In diesen Fällen berät und ent-
                                                                      scheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der
Seite 13      05/2020
Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung ge-
fasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, so-
bald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.                            AGENDA 21
Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeit-
punkt ebenfalls rechtzeitig bekannt gemacht.                                       Abfallwirtschaft
Creußen, den 28.02.2020                                                         im Landkreis Bayreuth
gez. Baumgärtner, Wahlleiter
                                                                     Wussten Sie schon …
                                                                        … dass die Entsorgung
                                                                                  von vier Reifen
             Schulnachrichten                                                     nur 5 Euro kostet?
Haushaltssatzung des Grundschulverbandes                             Neben der Rückgabe beim Reifen- /Kfz-Händler oder der
Creußen für das Haushaltsjahr 2020                                   Abgabe bei einem Entsorgungsfachbetrieb können Reifen
Die Haushaltssatzung für 2020 des Grundschulverbandes                (mit oder ohne Felgen) bis zu 80 cm Durchmesser auch bei
Creußen wurde mit Schreiben des Landratsamtes Bayreuth vom           der Müllumladestation Bayreuth angeliefert werden.
14.01.2020 rechtsaufsichtlich genehmigt. Die Bekanntmachung
ist im Amtsblatt des Landkreises Bayreuth Nr. 5 vom 17.02.2020       Die Entsorgung von vier Pkw-Reifen kostet dort 5 Euro.
erfolgt.                                                             Anlieferung größerer Mengen auf Anfrage.
                                                                     Anschrift:
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten       Weiherstraße 39, 95448 Bayreuth
amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Ge-           (Telefon 0921-13791)
schäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhof-          Öffnungszeiten:
straße 11, 95473 Creußen (Zimmer 17, EG), während der allgemei-      Mo-Fr 8 bis 12 Uhr, 12.45 bis 16 Uhr /
nen Geschäftsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf.             bei Wochenfeiertagen i.d.R.
                                                                     auch am darauffolgenden Sa 8-12 Uhr
Creußen, 20.02.2020                    gez. Martin Dannhäußer
Grundschulverband Creußen            Schulverbandsvorsitzender       Sammlung von CDs/DVDs
                                                                     Ab sofort werden CDs und DVDs wieder separat erfasst
                                                                     und können an den Abgabestellen für Elektroaltgeräte
                                                                     abgegeben werden:
                                                                     Bindlach: Gewerbemüllsortieranlage
           Ende des amtlichen Teiles                                 Im Letterer 2, 95463 Bindlach, Tel. 09208-9375
                                                                     Annahmezeit: Fr 11-17 Uhr

                                                                     Pegnitz: Wertstoffhof
     Mitteilungen aus der Tourismus-Zentrale                         Kleiner Johannes 4-6, 91257 Pegnitz,
                                                                     Tel. 09241-988206,
                                                                     Annahmezeiten: Do 14-20 Uhr,
 Touristische Leistungsschau                                         jeder letzter Sa im Monat 8-12 Uhr
 im Fränkische Schweiz-Museum
.Am Dienstag, 24. März 2020 findet im FSM Tüchersfeld wieder         Hintergrund der Umstellung ist die bessere Verwertbarkeit
eine Tourismusmesse statt.                                           bei sortenreiner Erfassung.
Aussteller aus der ganzen Fränkischen Schweiz informieren sich
über die neuesten Entwicklungen. Veranstalter sind wie im            Eine Abgabe in den Rathäusern und Bauhöfen ist nicht
vergangenen Jahr das Fränkische Schweiz-Museum und die               mehr möglich.
Tourismuszentrale der Fränkischen Schweiz.
Die einzelnen Anbieter sind thematisch gruppiert.                    Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 282 oder
                                                                     im Internet auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall.
Die Schwimmbäder stehen in der Wassersport Fläche, die Gäste-
führer und die Museen in der Kulturfläche. Insgesamt sind über
15 unterschiedliche Themenfelder präsent.

In dieser Neuauflage sind einige Veränderungen und Verbesse-
rungen eingearbeitet. Erstmals gibt es einen Partnerort, der seine
ganze Bandbreite an touristischen Attraktionen gebündelt prä-
sentieren kann und auf seine kulinarischen Höhepunkte hinweist.
Partnerort im Jahr 2020 ist der Markt Egloffstein.

Die Messe bietet auch eine Vortragsreihe für das Publikum an.
Fachvorträge zu ausgewählten Themen, auch solchen, die den
Vermietern, Hoteliers und anderen im Tourismus engagierte Men-
schen auf den Nägeln brennen, finden im 20 Minuten Rhythmus
im Saal des Museums statt.

Detaillierte Information sind auf der Internetseite der Tourismus-
zentrale (www.fraenkische-schweiz.com) und dem Museum
(www.fsmt.de) bereitgestellt.

.
Seite 14      05/2020
                                                              Donnerstag 12. März 2020
     Kirchliche Nachrichten                                   19.30 Uhr  Ökumenische Planungsrunde in Schnabelwaid
                                                                         14. - 15. März 2020
                                                                         Abenteuertage im Gemeindehaus Seybothenreuth
Evang.-Luth. Kirchengemeinde St. Jakobus Creußen Freitag                 20. März 2020
                                                              19.00 Uhr  Passionsandacht
Freitag      6. März 2020
15.30 Uhr    Gottesdienst
             im Albert-Schweitzer-Seniorenzentrum
18.00 Uhr    Mitsing-Team                                     Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Michael Lindenhardt
19.00 Uhr    Jugendtreff im Pferdestall                       Freitag    6. März 2020
19.30 Uhr    Weltgebetstag in der St. Veronika-Kirche in Birk 19.00 Uhr  Weltgebetstagsgottesdienst der Frauen
             Thema: „Steh auf und geh“                                   „Simbabwe“ zum Thema „Steh auf und geh!“
             von Frauen aus Simbabwe                                     anschließend gemütliches Beisammensein
Samstag      7. März 2020                                                mit landestypischem Essen.
18.00 Uhr    Kinderkirchenband                                           Abfahrtszeiten der Busse:
Sonntag      8. März 2020 - Reminiszere -                                18.00 Uhr Troschenreuth
8.45 Uhr     Hauptgottesdienst mit Kinderkirchenband und                 18.10 Uhr Langenreuth
             Verabschiedung der Konfi-Kids - Pfrin. Peter                18.18 Uhr Kaltenthal
14.00 Uhr    Second-Hand-Basar der Kita Rosental                         18.20 Uhr Büchenbach
             im Gemeindehaus                                             18.30 Uhr Leups
Montag       9. März 2020                                                18.35 Uhr Trockau
19.00 Uhr    Alltagsexerzitien im Gemeindehaus                           18.45 Uhr Lindenhardt
Dienstag     10. März 2020                                    Sonntag    8. März 2020 - Reminiszere -
09.30 Uhr    Krabbelgruppe bis 11.00 Uhr im Gemeindehaus      09.30 Uhr  Abendmahlsgottesdienst mit Prädikant Visser
17.00 Uhr    Mädchenjungschar ab 11 Jahren, Gemeindehaus      Dienstag   10. März 2020
19.00 Uhr    Alltagsexerzitien                                19.30 Uhr  Kirchenvorstandssitzung
Mittwoch     11. März 2020                                    Donnerstag 12. März 2020
19.00 Uhr    Passionsandacht im Gemeindehaus m. Pfrin. Peter 16.00 Uhr   Konfirmandenunterricht
Donnerstag 12. März 2020                                      20.00 Uhr  Kirchenchor-Probe
15.45 Uhr    Jungschar für Mädchen und Jungen ab 9 Jahren     Freitag    13. März 2020
             im Gemeindehaus                                  20.00 Uhr  Posaunenchor-Probe in Lindenhardt
20.00 Uhr    Elternabend - Konfirmanden 2020, Gemeindehaus    Sonntag    15. März 2020, Okuli
Freitag      13. März 2020                                    09.30 Uhr  Gottesdienst mit Lektorin von Wintzingerode
15.30 Uhr    Gottesdienst                                     Dienstag   17. März 2020
             im Albert-Schweitzer-Seniorenzentrum             18.30 Uhr  Flötenchor-Probe
16.00 Uhr    Mini-Jungschar im Gemeindehaus                   Donnerstag 19. März 2020
18.00 Uhr    Mitsing-Team                                     16.00 Uhr  Konfirmandenunterricht
Samstag      14. März 2020                                    19.00 Uhr  Flötenchor-Probe
17.00 Uhr    Konfi-Vorstellungs-Gottesdienst                  20.00 Uhr  Kirchenchor-Probe
             in der St. Jakobus-Kirche
Sonntag      15. März 2020 - Okuli
10.00 Uhr    Hauptgottesdienst mit Verabschiedung von
             Präd. Rudolf Eichmüller, Pfrin. Meister-Hechtel  Evang.-Luth. Kirchengemeinde St. Katharina, Haag
             in der St. Jakobus-Kirche                        Freitag    6. März 2020
anschließend Kirchenkaffee im Gemeindehaus                    19.30 Uhr  Gottesdienst zum Weltgebetstag in der Kirche
Montag       16. März 2020                                               in Gesees.
19.00 Uhr    Alltagsexerzitien im Gemeindehaus                           Frauen aus Haag, Hummeltal und Gesees
Dienstag     17. März 2020                                               gestalten diesen Gottesdienst.
09.30 Uhr    Krabbelgruppe bis 11.00 Uhr im Gemeindehaus      Sonntag    8. März 2020 - Reminiscere
17.00 Uhr    Mädchenjungschar im Gemeindehaus ab 11 Jahre     08.45 Uhr  Hauptgottesdienst mit Pfr. Ekkehard de Fallois
19.00 Uhr    Alltagsexerzitien im Gemeindehaus                           Evangelische Kirche Haag, St. Katharina
20.00 Uhr    Männertreff im Pferdestall                       Mittwoch   11. März 2020
Mittwoch     18. März 2020                                    19.30 Uhr  Frauenkreis „Die Liebe ist angekommen“
19.00 Uhr    Passionsandacht m. Pfrin. Meister-Hechtel                   - Vortrag über Westafrika
             im Gemeindehaus                                             mit Ibukun Koussemou, Gemeindehaus Haag
19.30 Uhr    Kirchenvorstandssitzung im Gemeindehaus          Sonntag    15. März 2020 - Okuli
Donnerstag 19. März 2020                                      08.45 Uhr  Abendmahlsgottesdienst
15.45 Uhr    Jungschar für Mädchen und Jungen ab 9 Jahre                 mit Pfr. Ekkehard de Fallois
             im Gemeindehaus                                             Evangelische Kirche Haag, St. Katharina
Freitag      20. März 2020                                    Freitag    20. März 2020
15.30 Uhr    Gottesdienst                                     19.00 Uhr  Passionsgottesdienst m. Pfrin. Inge Braun
             im Albert-Schweitzer-Seniorenzentrum                        Evangelische Kirche Haag, St. Katharina
18.00 Uhr    Mitsing-Team                                     Sonntag    22. März 2020 - Lätare
19.00 Uhr    Jugendtreff im Pferdestall                       08.45 Uhr  Hauptgottesdienst m. Lektorin Petra Becker
                                                                         Evangelische Kirche Haag, St. Katharina

Evang.-Luth. Kirchengemeinde St. Johannis Seidwitz
Freitag     6. März 2020 - Weltgebetstag -                  Evang.-Luth. Kirchengemeinde Schnabelwaid
19.30 Uhr   Weltgebetstags-Abend in Birk                    Freitag      6. März 2020
Sonntag     8. März 2020                                    19.30 Uhr    Weltgebetstag in Birk
09.00 Uhr   Passionsgottesdienst                            20.00 Uhr    Posaunenchor in Lindenhardt
Seite 15       05/2020
Sonntag        8. März 2020 - Reminiszere                   Freitag    13.03.2020
10.00 Uhr      Hauptgottesdienst m. Pfrin. Peter            16.00 Uhr  Bausteinewelt 2020
gleichzeitig   Kindergottesdienst                                      (Freitag, Samstag und Sonntag)
Montag         9. März 2020                                            Bei Fragen können Sie sich unter 09270/
09.30 Uhr      Miniclub                                                8890448 oder bausteinewelt@cg-creussen.de
Dienstag       10. März 2020                                           an Gemeindepastor Holger Kerschbaum wenden.
19.00 Uhr      Kirchenvorstandssitzung                      Sonntag    15.03.2020
Mittwoch       11. März 2020                                10.30 Uhr  Gottesdienst PLUS
19.30 Uhr      Kirchenchor                                             mit anschließendem Mittagessen
Freitag        13. März 2020                                           Thema: Bausteinewelt
16.00 Uhr      Bücherei bis 17 Uhr                          Mittwoch   18.03.2020
20.00 Uhr      Posaunenchor in Lindenhardt                  09.30 Uhr  Krabbelkreis Spatzen
Sonntag        15. März 2020 - Okuli                        20.00 Uhr  ICH-BIN
19.00 Uhr      Spätgottesdienst m. Pfrin. Meister-Hechtel              Thema: ICH-BIN-die Tür
Montag         16. März 2020                                           - Innehalten in der Passionszeit
09.30 Uhr      Miniclub                                     Sonntag    22.03.2020
20.00 Uhr      Bibelgesprächskreis                          10.30 Uhr  Gottesdienst
Mittwoch       18. März 2020                                           (+ Gottesdienst für Schul- und Kleinkinder)
19.30 Uhr      Kirchenchor                                             Mit Manfred Richter
Freitag        20. März 2020                                           Thema: „ICH-BIN- der gute Hirte“
20.00 Uhr      Posaunenchor in Lindenhardt                  Mittwoch   25.03.2020
                                                            09.30 Uhr  Krabbelkreis Spatzen
                                                            Donnerstag 26.03.2020
Kath. Kirchengemeinde St. Marien Creußen                    09.00 Uhr  Generation 65 PLUS
Donnerstag 5. März 2020
18.00 Uhr  Heilige Messe
19.00 Uhr  Kirchenchorprobe                                 Jehovas Zeugen – Versammlung Pegnitz-Creußen
Freitag    6. März 2020                                     auch unter jw.org/de zu empfangen oder www.jw.org.de
17.00 Uhr  Schülermesse in der Pfarrkirche                  Donnerstag 5. März 2020 in Pegnitz, KRS
19.30 Uhr  Gebetsstunde zum Weltgebetstag                   19.00 Uhr  Leben- und Dienstzusammenkunft,
           der Frauen in der St. Veronika-Kirche in Birk               Versammlungsbuchstudium
           anschließend Begegnung im Pfarrsaal Birk         Samstag    7. März 2020 im KRS Pegnitz
Sonntag    8. März 2020                                                Zusammenkunft für den Predigtdienst
09.00 Uhr  Heilige Messe                                               von Haus zu Haus
Dienstag   10. März 2020                                    Sonntag    8. März 2020, in Pegnitz, KRS
18.00 Uhr  Hl. Messe                                        10.00 Uhr  Biblischer Vortrag, WT-Studium
19.00 Uhr  Probe „Five Seasons“ im Jugendheim               Donnerstag 12. März 2020, in Pegnitz
Donnerstag 12. März 2020                                    19.00 Uhr  Leben- u. Dienstzusammenkunft,
18.00 Uhr  Hl. Messe                                                   Versammlungs-Bibelstudium
19.00 Uhr  Kirchenchorprobe                                 Samstag    14. März 2020, in Pegnitz, KRS
Samstag    14. März 2020                                               Predigtdienst von Haus zu Haus
18.00 Uhr  Vorabendmesse                                    Sonntag    15. März 2020, in Pegnitz, KRS
Dienstag   17. März 2020                                    10.00 Uhr  Biblischer Vortrag; WT-Studium
18.00 Uhr  Heilige Messe                                    Donnerstag 19. März 2020
19.00 Uhr  Probe „Five Seasons“                             19.00 Uhr  Leben- und Dienstzusammenkunft,
Donnerstag 19. März 2020                                               Versammlungsbuchstudium
18.00 Uhr  Hl. Messe                                        Samstag    21. März 2020
19.00 Uhr  Kirchenchorprobe                                            Zusammenkunft für den Predigtdienst
Freitag    20. März 2020                                               von Haus zu Haus
15.30 Uhr  Hl. Messe im Seniorenheim
19.00 Uhr  Ökumenische Passionsandacht in Seidwitz
           mitgestaltet vom Kath. Frauenbund Creußen          Impressum: Herausgeber: D & V Böhme, 95473 Creußen, Neuhofer Str. 24,
                                                              Tel. 09270/9633, eMail: boehme-creussen@t-online.de
                                                              Verantwortlich für den amtlichen Teil: M. Dannhäußer, Gemeinschaftsvor-
Kath. Kirchengemeinde St. Otto Schnabelwaid                   sitzender der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, 1. Bgm. Stadt Creußen,
                                                              95473 Creußen, Bahnhofstr. 11, Tel. 09270/989-21, Fax 09270/989-77
Sonntag        8. März 2020                                   Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: D & V Böhme, Creußen,
10.30          Heilige Messe                                  Neuhofer Str. 24 - email: boehme-creussen@t-online.de
Sonntag        15. März 2020                                  Für den Anzeigenteil gelten die Allgem. Geschäftsbedingungen.
10.30          Heilige Messe
                                                                          Ausgaben des Mitteilungsblattes
                                                                             in den nächsten Wochen:
Christus-Gemeinde und EC, Creußen, Hintermühlweg 7
Sonntag    08.03.2020                                        06/20 Freitag, 20. März 2020
10.30 Uhr  Gottesdienst (+ Gottesdienst für Kleinkinder)     Abgabeschluss f. Anzeigen: Freitag, 13.03.20, 11.30 Uhr
           Mit Holger Kerschbaum                             07/20 Freitag, 3. April 2020
           Thema: „ICH-BIN- das Licht der Welt“              Abgabeschluss f. Anzeigen: Freitag, 27.03.20, 11.30 Uhr
Mittwoch   11.03.2020                                        08/20 Freitag, 17. April 2020
09.30 Uhr  Krabbelkreis Spatzen                              Abgabeschluss f. Anzeigen: Donnerstag, 09.04.20, 17 Uhr
Donnerstag 12.03.2020                                        09/20 Freitag, 30. April 2020
15.00 Uhr  Seniorenheimsingen                                Abgabeschluss f. Anzeigen: Freitag, 24.04.20, 11.30 Uhr
Seite 16        05/2020

          Bereitschaftsdienste                                          Freiwillige Feuerwehren
Bereitschaftsdienst der Ärzte                                        Termine:
In lebensbedrohlichen Notfällen erreichen Sie den Rettungs- und      Samstag    7. März 2020
Notarztdienst über die Rettungsleitstelle, Telefon 112 ohne Vor-     20.00 Uhr  FFW Schwürz-Hörlasreuth: Jahreshauptversammlung
wahl. Den für Sie im Bereitschaftsdienst zuständigen Arzt erfah-     Sonntag    8. März 2020
ren Sie über die Nummer 116 117.                                     09.00 Uhr  FFW Engelmannsreuth: Übung
                                                                     Montag     9. März 2020
                                                                     18.55 Uhr  FFW Engelmannsreuth: Abfahrt Atemschutz-Strecke
Zahnärztlicher Notdienst                                             Mittwoch   11. März 2020
Der zahnärztliche Notdienst erstreckt sich auf die Rufbereitschaft   19.00 Uhr  FFW Funkendorf-Bieberswöhr: Fahrzeugkunde/
während des ganzen Tages (0.00 Uhr bis 24.00 Uhr).                              Gerätekunde
Während der Zeit von 10 bis 12 Uhr und 18 bis 19 Uhr ist der         19.30 Uhr  FFW Schwürz-Hörlasreuth: Grundlagen Biogas/UVV
jeweilige Zahnarzt in der Praxis anwesend.                           Freitag    13. März 2020
                                                                     19.00 Uhr  FFW Haidhof: Fahrzeug- u. Gerätepflege
Samstag u. Sonntag, 7. u. 8. März 2020                               19.30 Uhr  FFW Stadt Creußen: 4. Übung
Dr. Matthias Herrmann, Gablonzer Str. 4, 95466 Weidenberg            Sonntag    15. März 2020
      Tel. 09278-98013                                               09.30 Uhr  FFW Unterschwarzach: Auswintern, Geräteprüfung
MVZ Praxisklinik Eulert GbR, An der Feuerwache 1, Bayreuth           Donnerstag 19. März 2020
      Tel. 0921-16271900                                             19.30 Uhr  FFW Seidwitz: Übung im Ortsbereich
                                                                     Samstag    21. März 2020
Samstag u. Sonntag, 14. u. 15. März 2020                             14.00 Uhr  FFW Lindenhardt: Hydranten-Prüfen
ZA Walter Neukam, Laimbacher Str. 3a, 95447 Bayreuth                 18.30 Uhr  FFW Engelmannsreuth: Übung
     Tel. 0921-33131 u. 0921-45194                                   Sonntag    22. März 2020
                                                                     09.00 Uhr  FFW Schreez: Unterricht
Samstag u. Sonntag, 21. u. 22. März 2020                             10.00 Uhr  FFW Haag: Übung am Objekt in Haag
ZA Markus Hösl, 95686 Fichtelberg, Gottesgab 34
       Tel. 09272 - 90 94 54
Dr. Leonie Becher, Alexanderstr. 14, 95444 Bayreuth
       Tel. 0921 - 24 647 u. 0163 - 35 70 993
                                                                     Freiwillige Feuerwehr Schwürz-Hörlasreuth
                                                                     Einladung zur Jahreshauptversammlung mit Ehrung am Samstag,
                                                                     den 7. März 2020 um 20 Uhr im Feuerwehrgerätehaus
Apotheken-Notdienst
                                                                     Tagesordnung:
Do., 05.03.   Franken-A. Pegnitz
                                                                     Begrüßung
              Grunau-A. u. Storchen-A. Bayreuth u. Heinersreuth
                                                                     Bericht des Vorstandes
Fr., 06.03.   Admira-A. Pegnitz, MedCenter-A. Bayreuth
                                                                     Bericht des Kommandanten
Sa., 07.03.   Keller‘sche Apotheke Creußen, Neuhofer Straße
                                                                     Bericht des Kassiers
              easy-Apotheke Bayreuth
                                                                     Entlastung des Kassiers
So., 08.03.   Hirsch-A. Pegnitz, Adler-A. Bayreuth
                                                                     Grußworte
Mo., 09.03.   Schwanen-A. u. Park-A. Bayreuth
                                                                     Ehrungen
Di., 10.03.   A. am Schloßberg Pegnitz
                                                                     Wünsche und Anträge
              Marien-A. u. Hummelgau-A.
              Bayreuth u. Mistelbach
                                                                     Hierzu ergeht an alle Mitglieder herzliche Einladung.
Mi., 11.03.   Ring-A. Bayreuth
                                                                     Bekleidung: Alle Aktiven bitte im Dienstanzug.
Do., 12.03.   Löwen-A. Pegnitz, Tannhäuser-A. Bayreuth
Fr., 13.03.   Brunnen-A. Creußen, Bahnhofstraße
              Markt-A. Bayreuth
Sa., 14.03.   Franken-A. Pegnitz, Mohren-A. Bayreuth
So., 15.03.   Admira-A. Pegnitz, Parsifal-A. Bayreuth
Mo., 16.03.   Keller‘sche A. Creußen, Neuhofer Straße
              Rathaus-A. Bayreuth
Di., 17.03.   Hirsch-A. Pegnitz, Birken-A. Bayreuth
Mi., 18.03.   Brandenburger A. Bayreuth
Do., 19.03.   A. am Schloßberg Pegnitz                                            Achtung Autofahrer!
              Eichbaum-A. u. Bären-A. Bayreuth u. Bindlach
Fr., 20.03.   Hof-A. Bayreuth                                                   An der Gemeindeverbindungsstraße
Sa., 21.03.   Löwen-A. Pegnitz, Hammerstatt-A. Bayreuth                        zwischen Gottsfeld und Schnabelwaid
                                                                                                wird
                                                                         auf Höhe der Ortschaft Neumühle von März bis Mai
                                                                                      ein Amphibienzaun
      Neuer Rollator zu verkaufen                                                           betreut!
                       Tel. 09270 - 1010
                                                                        Bitte rechnen Sie mit Fußgängern auf der Fahrbahn und
                                                                                  fahren Sie, Mensch und Tier zuliebe,
          Anzeigenannahme Mitteilungsblatt:                                                    vorsichtig!
            95473 Creußen, Neuhofer Str. 24
           Tel. 09270 - 96 33 u. 0151 - 511 38 697
         E-mail: boehme-creussen@t-online.de                              Herzlichen Dank! Bund Naturschutz, OG Creußen
Sie können auch lesen