Jugendhilfeplanung des Landkreises Nordwestmecklenburg
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Jugendhilfeplanung des Landkreises Nordwestmecklenburg für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2020 Teilplan I Förderung der Erziehung in der Familie, Hilfen zur Erzie- hung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige und andere Aufgaben der Jugendhilfe Stand: 30. Mai 2017
Teilplan I 01/2017 - 12/2020 Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen und Rahmenbedingungen .................................................................. 4 1.1 Gesetzliche Grundlagen .......................................................................................... 4 1.2 Grundsätze der Ziele ............................................................................................... 6 1.3 Planungsprozess des Teilplans I ............................................................................. 7 1.4 Statistische Angaben zur Zielgruppe ....................................................................... 8 2 Finanzielle Sicherstellung der Aufgaben und Leistungen .................................. 14 3 Bestandserhebung und Darstellung der Bedarfsanalyse ................................... 14 3.1 Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16 bis 21 SGB VIII) ............................. 14 § 16 SGB VIII Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie .......................... 15 • Bundesprogramm „Frühe Hilfen“ ........................................................................ 16 • Landesförderung „Familienbildung“.................................................................... 17 § 17 SGB VIII Beratung in Fragen Partnerschaft, Trennung, Scheidung .................. 18 § 18 SGB VIII Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts ................................................................... 19 § 19 SGB VIII Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder .................... 22 § 20 SGB VIII Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen ................. 24 § 21 SGB VIII Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht ....................................................................................... 24 3.2 Hilfen zur Erziehung .............................................................................................. 24 3.2.1 § 27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung ................................................................... 26 3.2.2 Ambulante Hilfen............................................................................................. 29 3.2.3 Teilstationäre Hilfen ........................................................................................ 34 3.2.4 Stationäre Hilfen ............................................................................................. 36 3.2.5 Weitere Leistungen ......................................................................................... 41 3.3 § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder & Jugendliche. 41 3.4 § 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige ................................................................ 43 3.5 Andere Aufgaben: Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen ......................... 45 § 42 SGB VIII Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen................................... 45 § 42a SGB VIII Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise ..................................................................... 46 3.6 Andere Aufgaben der Jugendhilfe ......................................................................... 48 § 50 SGB VIII Mitwirkung in Verfahren vor Familiengerichten .................................. 48 2
Teilplan I 01/2017 - 12/2020 § 51 SGB VIII Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind............ 49 § 52 SGB VIII Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) ...... 50 § 52a SGB VIII Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen .................................. 52 § 55 SGB VIII Beistandschaft, Amtspflegschaft und Amtsvormundschaft ............... 52 4 Handlungsziele .......................................................................................................... 55 4.1 Handlungsziele und Ergebnisse aus dem Planungszeitraum 2013 bis 2015 ......... 55 4.2 Handlungsziele für den Planungszeitraum 2017 bis 2020 .................................... 57 Literaturverzeichnis...................................................................................................... 58 Tabellenverzeichnis...................................................................................................... 60 Abbildungsverzeichnis ................................................................................................ 61 Anlagen Anlage 1: Gesetzliche Grundlagen .............................................................................. 62 A Förderung der Erziehung in der Familie .................................................. 62 B Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige ........................................... 64 C Hilfen für einen besonderen Personenkreis ............................................ 66 D Andere Aufgaben der Jugendhilfe........................................................... 67 Anlage 2: Fragebogen für die im Landkreis ansässigen Träger ................................... 72 Anlage 3: Liste der Träger im Landkreis Nordwestmecklenburg .................................. 89 3
Teilplan I 01/2017 - 12/2020 1 Grundlagen und Rahmenbedingungen Die Grundlagen für die Fortschreibung der Jugendhilfeplanung, wie der Planungsauftrag, die Zielsetzung sowie die Bevölkerungsentwicklung des Landkreises Nordwestmecklen- burg sind im Allgemeinen Teil der Jugendhilfeplanung des Landkreises dargestellt. An dieser Stelle werden die gesetzlichen Grundlagen für den Teilplan I ausführlicher vor- gestellt und einige ausgewählte Informationen aus dem Allgemeinen Teil hinzugezogen. Der Teilplan I umfasst die Aufgaben im Bereich der Förderung der Erziehung in der Fami- lie, Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendli- che, Hilfe für junge Volljährige und andere Aufgaben der Jugendhilfe. Dabei werden die Anforderungen im Rahmen des Schutzauftrages des Jugendamtes bei Kindeswohlge- fährdung gemäß § 8a SGB VIII berücksichtigt. Der vorliegende Teilplan ist eine Darstellung der Bedarfsentwicklung in den einzelnen Arbeitsfeldern und gibt eine mittelfristige Handlungsorientierung. Auf der Grundlage von bestehenden Fallzahlen und Analysen werden Tendenzen aufgezeigt. 1.1 Gesetzliche Grundlagen1 Die gesetzlichen Grundlagen des Teilplans I entsprechen dem Achten Buch Sozialge- setzbuch (SGB VIII)2 in der aktualisierten Fassung vom 28.10.2015. Hierbei ist zu be- rücksichtigen, dass mit dem Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher, das ab dem 01.11.2015 in Kraft trat, besondere Herausforderungen an die Jugendhilfe gestellt wurden. Der Teilplan I umfasst folgende Leistungen und Aufgaben: Die Förderung der Erziehung in der Familie gemäß §§ 16 bis 21 SGB VIII umfasst fol- gende Leistungen: • Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie inklusive der Umsetzung der „Bundesinitiative Frühen Hilfen“ und Familienbildung – Fortschreibung (2017) • Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung • Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Um- gangsrechts • Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder • Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen • Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht Die Hilfen zur Erziehung gemäß § 27 SGB VIII erfolgen nach Maßgabe der §§ 28 bis 35 SGB VIII im Rahmen des folgenden Leistungskataloges: • Erziehungsberatung • Soziale Gruppenarbeit • Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer • Sozialpädagogische Familienhilfe • Erziehung in einer Tagesgruppe • Vollzeitpflege • Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen 1 Literatur: https://www.gesetze-im- internet.de/sgb_8/BJNR111630990.html#BJNR111630990BJNG000405140. 2 Literatur: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendliche – AGJ (Hrsg.) (2014). 4
Teilplan I 01/2017 - 12/2020 • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gemäß § 35a SGB VIII: • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Hilfe für junge Volljährige gemäß § 41 SGB VIII: • Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung Zu den anderen Aufgaben nach dem SGB VIII der Jugendhilfe gehören: • Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen gemäß § 42 • Vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise gemäß § 42a • Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten gemäß § 50 • Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind gemäß § 51 • Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz gemäß § 52 • Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gemäß § 52a • Beistandschaft, Amtspflegschaft und Amtsvormundschaft gemäß § 55 Die gesetzlichen Grundlagen sind in diesem Teilplan sehr umfangreich, sodass sie in Anlage 1 dargestellt sind. Gemäß § 6 SGB VIII werden jungen Menschen (0 bis unter 27 Jahre), Müttern, Vätern und Personensorgeberechtigten von Kindern und Jugendlichen Leistungen nach dem SGB VIII gewährt. „Ausländer können Leistungen nach diesem Buch nur beanspruchen, wenn sie rechtmä- ßig oder auf Grund einer ausländerrechtlichen Duldung ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben […]“ (§ 6 Abs. 2 SGB VIII). Abweichend hiervon ist das Jugendamt gemäß § 42a SGB VIII berechtigt und verpflichtet, ein ausländisches Kind oder einen ausländi- schen Jugendlichen vorläufig in Obhut zu nehmen, wenn eine unbegleitete Einreise nach Deutschland festgestellt wurde. Die genaue Benennung der Zielgruppe erfolgt im Rahmen der Bestandserhebung ab Punkt 2. 5
Teilplan I 01/2017 - 12/2020 1.2 Grundsätze der Ziele3 Leitziel: Nach § 1 SGB VIII hat jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Bei Bedarf ist den Personensorgeberechtigten bzw. dem jungen Menschen4 eine bedarfs- und zielgerichtete Hilfe und Unterstützung im Einzelfall zu gewähren. Dabei sind die Be- teiligten in den Entscheidungs- und Hilfeprozess mit einzubeziehen. Hierbei steht die Abwendung von Gefährdungen des Kindeswohls im Vordergrund. Zu- dem sind positive Lebensbedingungen mit einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt zu erhalten und zu schaffen. Die Rechtsansprüche auf Grund dieses Gesetzes sind sicherzustellen. Mittlerziele: Im Landkreis wird ein flexibel ausgerichtetes Angebot an Erziehungshilfen vorgehalten, um im Einzelfall rechtzeitig geeignete und notwendige Hilfe anbieten zu können. Der so- zialpädagogische Dienst muss die ganzheitliche Hilfe sicherstellen. Dabei ist es das Ziel, für den betroffenen jungen Menschen mit seinen Personensorgebe- rechtigten die bestmögliche Hilfe unter folgen Prinzipien anzubieten: • Ganzheitliche Hilfe unter weiterem Ausbau des Netzwerkes und der Trägerland- schaft • Nutzung von Ressourcen im Sozialraum • Entwicklung passgenauer Angebote entsprechend der veränderten Bedarfe • Einbeziehung der Betroffenen, Bürgernähe • Stärkung des Selbsthilfepotentials • Fachlichkeit • Transparenz im sozialpädagogischen Handeln Handlungsziele: Die Handlungsziele für den Zeitraum 2017 bis 2020 werden in Punkt 4.2 detailliert darge- stellt, da diese auf der Bestandserhebung und Bedarfsanalyse in Punkt 3 beruhen. 3 Leitziele geben die Grundrichtung vor. Dabei werden zentrale Werte und Normen sowie Idealzu- stände und Idealverhalten beschrieben. Zudem haben Leitziele eine langfristige Ausrichtung. Mittlerziele konkretisieren die Leitziele und haben eine mittelfristige Gültigkeit. Handlungsziele sind auf die alltägliche Praxis ausgerichtet und lassen sich mit fünf Kriterien (SMART) überprüfen. SMART steht für: S – spezifisch-konkret, Zielbeschreibung, M – messbar, Indikatoren, die für die Daten erhoben werden, A – akzeptabel und aktiv beeinflussbar, R – rele- vant und realistisch, erreichbare Herausforderungen und T – terminiert, der Zeitpunkt zu dem das Ziel erreicht werden soll (Präsentation Kuhn-Friedrich, 2010). 4 Gemäß § 7 SGB VIII sind junge Menschen im Alter von 0 bis unter 27 Jahren. 6
Teilplan I 01/2017 - 12/2020 1.3 Planungsprozess des Teilplans I Der Planungsprozess besteht aus verschiedenen Arbeitsschritten: (1) Bestandsfeststel- lung, (2) Bedarfsermittlung und (3) Maßnahmeplanung. Beim ersten Planungsschritt, Bestandsfeststellung, werden alle bereits vorhandenen Angebote aufgezeigt. Dabei erfolgt eine Gegenüberstellung aus verschiedenen Jahren, um einen Vergleich vornehmen zu können. Die Bestandsfeststellung erfolgt nach Leis- tungen/Aufgaben. Zudem gehört die Analyse von statistischen Daten dazu. Die Bedarfsermittlung erfolgt mittels teilstandardisiertem Fragebogen (siehe Anlage 2), welcher jedes Jahr den Trägern im Landkreis Nordwestmecklenburg ausgehändigt wird. Der Fragebogen untergliedert sich als erstes nach den Leistungen des SGB VIII (§ 16, § 17, § 18, § 28, § 29, § 30, § 31, § 32, § 34 sowie § 42). Die ersten Fragen zu jeder Leis- tung sind größtenteils identisch. Erfragt werden folgende Informationen: Name des Trä- gers, Art der Einrichtung (z. B. Beratungsstelle), Anschrift der Einrichtung. Im zweiten Teil werden dann detaillierte Informationen erfragt, die sich je nach Leistung unterscheiden. Allgemein gesprochen werden dabei die Gesamtanzahl der Leistungen, die Summe der Fachleistungsstunden, Anzahl der Leistungen mit Wohnsitz im Landkreis Nordwestmeck- lenburg sowie die Fachleistungsstunden dieser Leistung, Anschlussleistungen/-hilfen und abschließend Doppelleistungen erfragt. Im stationären Bereich wird an dieser Stelle die Kapazität der Einrichtung, die durchschnittliche Belegung sowie die Anzahl an Neuauf- nahmen (unterteilt nach Geschlecht) erfragt. Als nächstes werden die Träger gebeten, eine Einschätzung vorzunehmen, wie sie den zukünftigen Bedarf sehen. Zuletzt enthält jede Leistung eine Anlage, in der detaillierte Informationen zu jeder Leistung angegeben werden sollen. Diese umfassen: Name des örtlichen Trägers der Jugendhilfe, Beginn der Leistung, gegebenenfalls das Ende der Leistung, konkrete Aussagen zum Ende (Beendi- gung im Rahmen des Hilfeplanverfahrens oder Abbruch), Anschlussleistung sowie mögli- che Doppelleistungen. Der Fragebogen wurde an die im Landkreis Nordwestmecklenburg ansässigen Träger versandt. Eine Auflistung dieser ist in Anlage 3 enthalten. Die Maßnahmeplanung (Punkt 4) umfasst zuerst die Prüfung der Handlungsziele des vergangenen Planungszeitraums (2013 bis 2015) und zweitens werden die Handlungs- ziele für den kommenden Zeitraum (2017 bis 2020) vorgestellt. 7
Teilplan I 01/2017 - 12/2020 1.4 Statistische Angaben zur Zielgruppe Zuvor wurde bereits darauf verwiesen, dass für den Teilplan I die Altersgruppe der 0 bis unter 27-jährigen jungen Menschen sowie deren Eltern oder andere Erziehungsberech- tigte von Bedeutung sind. Um einen besseren Überblick über die Altersgruppe der jungen Menschen zu bekommen, wird in Tabelle 1 und der dazugehörigen Abbildung 1 die Ent- wicklung von 2011 bis 2015 gezeigt. Als nächstes werden die Absolventen und Abgänger der Schuljahre 2013 bis 2016 aufgezeigt, wobei noch einmal nach Art des Abschlusses und des Geschlechts unterschieden wird. Danach werden statistische Angaben zur Ar- beitslosigkeit im Landkreis Nordwestmecklenburg und zur Jugendarbeitslosigkeit für 2013 bis 2015 gemacht. Zuletzt werden Informationen zu den Lebensformen und dem Netto- einkommen im Landkreis Nordwestmecklenburg für die Jahre 2013 bis 2015 dargestellt. Entwicklung der Altersgruppen 2011 2012 2013 2014 2015 Kinder 18.479 18.580 18.485 18.458 18.716 (0 bis unter 14 Jahre) Jugendliche 4.607 4.867 5.058 5.196 5.313 (14 bis unter 18 Jahre) Heranwachsende 3.149 2.868 2.835 3.110 3.481 (18 bis unter 21 Jahre) Junge Volljährige 11.583 10.707 9.649 8.763 7.854 (21 bis unter 27 Jahre) Gesamt 37.818 37.022 36.027 35.527 35.364 (0 bis unter 27 Jahre) Einwohner NWM 159.294 159.069 155.265 155.424 156.270 % Anteil der 0 bis un- 23,74 % 23,27 % 23,20 % 22,86 % 22,63 % ter 27-Jährigen an der Gesamteinwohnerzahl Tabelle 1: Entwicklung der Altersgruppe 0 bis unter 27 Jahre, von 2011 bis 2015 Anzahl der jungen Menschen 40000 2011 35000 2012 30000 2013 25000 2014 20000 2015 15000 10000 5000 0 Alters- 0 bis unter 14 14 bis unter 18 18 bis unter 21 21 bis unter 27 Summ e gruppen Jahre Jahre Jahre Jahre Abbildung 1: Entwicklung der Altersgruppe 0 bis unter 27 Jahre, von 2011 bis 2015 8
Teilplan I 01/2017 - 12/2020 Abschließend lässt sich aus der Tabelle 1 und der Abbildung 1 folgendes ableiten: • Die Anzahl der Kinder in der Altersgruppe der 0 bis unter 14-Jährigen ist in den letzten Jahren gestiegen, sodass 2015 ca. 18.720 Kinder im Landkreis Nord- westmecklenburg lebten. • Ähnliches lässt sich in der Altersgruppe der Jugendlichen (14 bis unter 18 Jahre) verzeichnen. Diese Gruppe ist von 2011 bis 2015 um 706 Personen gewachsen. • In der Altersgruppe der 18 bis unter 21-Jährigen gab es sowohl Zu- als auch Ab- nahmen der Personenanzahl. Seit 2013 steigen die Zahlen, sodass 2015 ca. 3.480 Heranwachsende zu verzeichnen waren. • Die Abbildung 1 zeigt deutlich, dass die Altersgruppe der 21 bis unter 27-Jährigen in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken ist. Insgesamt ist die Anzahl seit 2011 um ca. 3.730 junge Volljährige gesunken. Es ist daher festzustellen, dass die Anzahl der jungen Menschen im Landkreis Nord- westmecklenburg kontinuierlich zurückgegangen ist und der prozentuale Anteil der jun- gen Menschen an der Gesamtbevölkerung im Landkreis im Jahr 2015 bei 22,63 Prozent lag.5 Absolventen und Abgänger der Schuljahre 2013 bis 2016 Die Tabelle 2 zeigt die Absolventen und Abgänger der Schuljahre 2013/2014, 2014/2015 und 2015/2016 in den unterschiedlichen Bildungsstufen im Landkreis Nordwestmecklen- burg. Zum einen wird die Gesamtanzahl der Absolventen und Abgänger dargestellt und zum anderen eine Differenzierung nach Geschlechtern vorgenommen.6 Summe aller allg. Förder- Fachhoch- Mittlere Berufs- ohne Absolventen Hochschul- schul- schulreife Reife reife Abschluss & Abgänger reife abschluss Gesamt 1.075 343 49 427 167 50 39 2013/2014 davon 523 198 23 208 60 20 14 weiblich davon 552 145 26 219 107 30 25 männlich Gesamt 1.188 417 37 463 156 60 55 2014/2015 davon 557 234 10 212 64 20 17 weiblich davon 631 183 27 251 92 40 38 männlich Gesamt 1.225 427 46 433 199 60 60 2015/2016 davon 610 240 23 211 85 28 23 weiblich davon 615 187 23 222 114 32 37 männlich Tabelle 2: Absolventen & Abgänger verschiedener Schuljahre 5 Literatur: Statistisches Amt M-V. Bevölkerungsstatistik. 6 Literatur: Statistisches Amt M-V. Allgemein bildende Schulen in M-V. Schuljahr 2013 und 2016. 9
Teilplan I 01/2017 - 12/2020 Zunächst ist festzustellen, dass die Verteilung der Abschlüsse in den verschiedenen Jah- ren annähernd gleich geblieben ist. Die Abschlüsse allgemeine Hochschulreife und Mitt- lere Reife dominieren mit je 35 Prozent. Ca. 16 Prozent der Absolventen erlangen die Berufsreife. Die Fachhochschulreife erlangten ca. 3,8 Prozent, weitere 4,9 Prozent er- reichten einen Förderschulabschluss. Die Anzahl der Schüler, die keinen Abschluss er- reicht haben ist in den letzten Jahren von 39 auf 60 Personen angestiegen. Die Geschlechterverteilung innerhalb der Abschlüsse ist verschieden, zudem verändert sich dieses von Jahr zu Jahr. Ergänzend dazu die Abbildung 2, welche die Gesamtverteilung darstellt. Art des Abschlusse s ohne Abschluss Gesamt 2015/2016 Förderschulabschluss Gesamt 2014/2015 Berufsreife Gesamt 2013/2014 Mittlere Reife Fachhochschulreife allg. Hochschulreife Summe aller Abgänger Anzahl der Personen 0 500 1000 1500 Abbildung 2: Absolventen & Abgänger verschiedener Schuljahre 10
Teilplan I 01/2017 - 12/2020 Statistische Angaben zur Jugendarbeitslosigkeit Die statistischen Angaben zur Arbeitslosigkeit umfassen die Leistungen nach dem Zwei- ten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). In der nachstehenden Abbildung 3 sind die Arbeitslosigkeit und die Jugendarbeitslosigkeit im Landkreis für die Jahre 2013 bis 2015 getrennt voneinander dargestellt. Die dunklere Farbgebung stellt dabei immer die Gesamtarbeitslosigkeit dar. Zu erkennen ist, dass die Arbeitslosigkeit in den letzten drei Jahren gesunken ist. Die Gesamtarbeitslosigkeit ist von 5,37 Prozent auf 4,36 Prozent und die Jugendarbeitslosig- keit von 5,41 Prozent auf 3,85 Prozent gesunken. Seit 2014 ist die Jugendarbeitslosigkeit im Vergleich zur Gesamtarbeitslosigkeit jedoch stetig gesunken. 7 6,00% 2013; 5,37% 2013; 5,41% 2014; 4,99% 5,00% 2014; 4,74% 2015; 4,36% 4,00% 2015; 3,85% 3,00% 2,00% 1,00% 0,00% Landkreis Nordwestmecklenburg Abbildung 3: Arbeitslosigkeit und Jugendarbeitslosigkeit im Landkreis Nordwestmecklenburg für 2013 bis 2015 7 Literatur: Statistisches Amt M-V (2013- bis 2015), Bundesagentur für Arbeit (2013 bis 2015). 11
Teilplan I 01/2017 - 12/2020 Statistische Angaben zu Lebensformen8 Das Statistische Landesamt Mecklenburg-Vorpommern hält verschiedene Daten zum Thema Familien vor. Wichtig ist es in diesem Teilplan zu erkennen, wie groß die Gruppen der Familien mit und ohne Kinder und der Alleinstehenden im Landkreis Nordwestmeck- lenburg sind. Die nachstehende Tabelle 3 zeigt die Entwicklung der Lebensformen von 2013 bis 2015. Zu erkennen ist hier, dass die Anzahl an Paaren mit Kindern (in der Gruppe „Familien“) in den letzten Jahren relativ konstant geblieben ist. 2013 waren es 12.400 Ehepaare und 2015 waren es 12.500 Ehepaare. Im Bereich der Alleinerziehenden ist die Datengrundla- ge nicht immer gegeben. 9 In der zweiten Gruppe „Paare ohne ledige Kinder“ ist insgesamt zu erkennen, dass es einen Anstieg von 27.600 auf 31.200 Paare gab. Die dritte Gruppe „Alleinstehende“ ist zum Jahr 2014 angestiegen und 2015 auf 35.200 Alleinstehende gesunken. Paare ohne ledige Familien Alleinstehende Kinder davon davon Alleinerziehende davon darunter davon Ehe- Jahr Gesamt paare Gesamt Gesamt in Ein- zu- allein Ehe- per- mit sam- erzie- paare snoen- ledigen Kindern men hende haus- Mütter halten 1 000 2013 20,7 12,4 6,2 5,6 27,6 23,4 34,7 31,9 2014 19,8 12,1 5,3 / 27,8 24,3 36,2 32,8 2015 17,8 12,5 / / 31,2 27,8 35,2 31,9 Tabelle 3: Statistische Angaben zu Lebensformen im Landkreis, 2013 bis 2015 In einigen Gruppen sind keine Angaben vorhanden, da der Zahlenwert nicht ausreichend genau oder nicht repräsentativ ist. Diese Felder sind mit einem „ / “ gekennzeichnet. 8 Literatur: Statistisches Landesamt M-V. Bevölkerung, Haushalte und Familien in M-V, Teil 2, 2013 bis 2015. 9 Die Zahlen der Alleinerziehenden liegen für Mecklenburg-Vorpommern vor, jedoch ist der Zah- lenwert für die einzelnen Landkreise nicht immer ausreichend genau oder repräsentativ. 12
Teilplan I 01/2017 - 12/2020 Statistische Angaben zum Nettoeinkommen10 Die Abbildung 4 zeigt die Entwicklung des Nettoeinkommens im Landkreis Nordwest- mecklenburg in den Jahren 2013 bis 2015. In jeder Einkommensgruppe gibt es Verände- rungen, deutliche Unterschiede sind vor allem in den Einkommensgruppen 900-1.300 Euro, 1.500-2.000 Euro sowie ab 3.200 Euro zu verzeichnen. Die Anzahl der Personen in der Einkommensgruppe 900-1.300 Euro ist zum Jahr 2014 gestiegen und dann wieder gesunken. Die Anzahl der Personen in der Einkommensgruppe 1.500-2.000 Euro ist je- doch im Jahr 2014 gesunken und dann wieder gestiegen. Die Einkommensgruppe ab 3.200 Euro ist über die letzten drei Jahre kontinuierlich angestiegen. Anzahl an Personen 90.000 80.000 70.000 2013 60.000 2014 50.000 40.000 2015 30.000 20.000 10.000 Nettoeinkommen 0 nach Gruppen zusam- 500 900 1.300 1.500 2.000 2.600 3.200 men - - - - - - und 900 1.300 1.500 2.000 2.600 3.200 mehr Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts von … bis unter … EUR Abbildung 4: Entwicklung des Nettoeinkommens im Landkreis, 2013 bis 2015 10 Literatur: Statistisches Landesamt M-V. Bevölkerung, Haushalte und Familien in M-V, Teil 1, 2013 bis 2015. 13
Teilplan I 01/2017 - 12/2020 2 Finanzielle Sicherstellung der Aufgaben und Leistungen Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Leistungen/anderen Aufgaben der zuständige Leistungsträger. Die beschriebenen Leistungen/anderen Aufgaben sind Pflichtaufgaben. Gemäß der §§ 77 und 78a ff SGB VIII werden mit den Trägern die Leistungen vereinbart. Die finanzielle Untersetzung der einzelnen Leistungen/anderen Aufgaben erfolgt nach- stehend unter Punkt 3. Grundsätzlich werden die Bedarfe im Landkreis Nordwestmecklenburg gedeckt. Darüber hinaus werden auch Angebote außerhalb des Landkreises genutzt. 3 Bestandserhebung und Darstellung der Bedarfsanalyse In diesem Abschnitt werden die verschiedenen Leistungen und anderen Aufgaben in den Bereichen Förderung der Erziehung in der Familie, Hilfen zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige, Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und ergänzende Leis- tungen beschrieben. Für jede Leistung/andere Aufgabe erfolgt eine Beschreibung, eine Benennung der Trä- ger, die eine Vereinbarung über die Leistung mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg haben. Die im Landkreis ansässigen Träger halten eine Vielzahl von Angeboten für die Erfüllung der Leistungen/anderen Aufgaben gemäß SGB VIII vor. Darüber hinaus werden auch Angebote außerhalb des Landkreises genutzt. Die vorliegende Aufzählung der Trä- ger ist, auf die im Landkreis Nordwestmecklenburg tätigen Träger beschränkt. Auch wer- den statistische Zahlen der letzten Jahre angegeben. 3.1 Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16 bis 21 SGB VIII) In den letzten Jahren hat sich die Familie grundsätzlich gewandelt. Die Pluralisierung der Lebensformen im 21. Jahrhundert lässt zahlreiche alternative Familien- und Lebensfor- men zu. Eine allgemeingültige Definition von Familie, der Bedeutung von Familie oder dafür was Familie für den Einzelnen leisten kann, ist heutzutage kaum noch möglich. Gemessen an den gesellschaftlichen Werten und Normen, den kommunalen und überre- gionalen Angeboten und den sich daraus ergebenen Chancen und Risiken für den Ein- zelnen, sehen sich die Familienmitglieder ständig neuen Herausforderungen gegenüber. Familie ist ein offenes System, immer im Wandel und abhängig von der aktuellen Le- benssituation. Die Abbildung 5 veranschaulicht noch einmal, in welchem Spannungsverhältnis sich das System Familie befindet. Ziel muss es daher sein, die Erziehungskompetenz in der Fami- lie zu stärken. 14
Teilplan I 01/2017 - 12/2020 11 Abbildung 5: Anforderung an das System Familie Zur bedarfsgerechten Unterstützung ist ein gesamtgesellschaftliches Handeln für ein ge- sundes Aufwachsen der Kinder und Jugendlichen unabdingbar. Hierauf muss die Ju- gendhilfe im Rahmen der Familienarbeit gemäß § 16 SGB VIII reagieren. Die Förderung der Erziehung in der Familie ist eine verbindliche, qualitative Maßnahme in der Jugendhil- fe, die es in regelmäßigen Abständen zu evaluieren und an die Bedürfnisse der Familien anzupassen gilt.12 § 16 SGB VIII Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie Die Zielgruppe des § 16 SGB VIII sind: • Mütter, Väter, andere Erziehungsberechtigte und junge Menschen Leistungsangebot: • Angebote der Familienbildung • Angebote der Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen • Angebote der Familienfreizeit und der Familienerholung • Beratung und Hilfe in Fragen der Partnerschaft und dem Ausbau elterlicher Er- ziehungs- und Beziehungskompetenz Träger: • Deutsches Rotes Kreuz Nordwestmecklenburg e. V., mit Standort Grevesmühlen • Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg gGmbH, mit Standort Wismar • Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ Rehna e. V., mit den Standorten Greves- mühlen und Rehna In Ausübung des Wunsch- und Wahlrechtes werden von den Personensorgeberechtigten auch Erziehungsberatungsstellen außerhalb des Landkreises in Anspruch genommen. 11 Literatur: Rahmenkonzept zur Familienbildung in der Kinder- und Jugendhilfe, Seite 7 (2015). 12 Literatur: Umsetzungskonzept Frühe Hilfen S. 2 (2016). 15
Teilplan I 01/2017 - 12/2020 Statistische Zahlen des § 16 SGB VIII: Jahr Fachleis- Fachleistungsstunden Kosten Kosten pro 1.000 tungsstunden pro 1.000 Heranwach- in Euro Heranwachsende sende unter 18 Jahren in Euro 2013 1.634 69,41 85.416,76 3.628,12 2014 1.978 83,62 103.897,53 4.392,39 2015 2.650 110,28 133.932,47 5.573,79 2016 2.427 100,34 122.671,51 5.071,8013 14 Tabelle 4: § 16 SGB VIII, 2013 bis 2016 Auswertung der jährlichen Rückmeldung der Träger: Entwicklung gem. § 16 SGB VIII im LK NWM 3000 2500 davon Klienten im LK 2000 NWM 1500 davon Anzahl der Fls im LK NWM 1000 500 0 2013 2014 2015 Abbildung 6: Auswertung der jährlichen Trägerrückmeldung gemäß § 16 SGB VIII Aus der jährlichen Rückmeldung der im Landkreis tätigen Träger der freien Jugendhilfe ist erkennbar, dass die Fallzahlen annähernd gleich geblieben sind und die Fachleis- tungsstunden (Fls) zugenommen haben. Aus Sicht der Träger suchen die Personensorgeberechtigten bereits schon bei beginnen- den Problemen professionelle Hilfe und Unterstützung. Daher sehen sie für die offenen und anonymen Angebote auch in Zukunft einen hohen Bedarf. „Bundesinitiative Frühe Hilfen“ Die „Bundesinitiative Frühe Hilfen“ basiert auf dem Bundeskinderschutzgesetz vom 01. Januar 2012. Im Rahmen der „Bundesinitiative Frühe Hilfen und Familienhebammen – Fortschreibung“ konnten in den letzten Jahren Netzwerke und Projekte gefördert wer- den, die Familien mit Kindern von 0 bis 3 Jahren niedrigschwellige und präventive Unter- stützung ermöglicht haben. Das Netzwerk im Landkreis Nordwestmecklenburg setzt sich aus verschiedenen Akteu- ren der Kinder- und Jugendhilfe und dem Gesundheitssystem zusammen. Gemeinsam wurde über Jahre ein Netzwerk aufgebaut, in dem ein regelmäßiger Austausch zu den Bedarfen der Familien stattfindet. So konnten sich verschiedene Projekte etablieren, die genau auf diese Bedarfe durch wohnortnahe Angebote reagieren. Zu den Schwerpunkten der Arbeit gehören: • Unterstützungs- und Betreuungsangebote durch Ehrenamtliche • Elterncafés mit themenspezifischen Veranstaltungen (flexible Themenwahl, je nach Bedarf) 13 Grün sind Prognosezahlen, da die Bevölkerungsstatistik erst im Sept. 2017 vorliegt. 14 Literatur: Zahlen stammen aus der wirtschaftlichen Jugendhilfe (Fachanwendung) des Landkrei- ses Nordwestmecklenburg. 16
Teilplan I 01/2017 - 12/2020 • Freizeitangebote (Erlernen gemeinsamer Freizeitgestaltung in der Familie) • Beratungsangebote für Familien und Paare (mit Migrationshintergrund) • Qualitätsmanagement (Erarbeitung transparenter Entwicklungsziele und Umset- zungskonzeptionen, Evaluation der Projekte, Implementierung ins Regelangebot der Kinder- und Jugendhilfe bei entsprechend begründeter Bedarfe und Nachhal- tigkeit) • Gemeinsame Veranstaltungen mit den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe (Fach- tagungen und Weiterbildungen) Das Netzwerk der „Frühen Hilfen“ hält nicht nur für werdende Eltern und Familien mit Kindern entsprechende Angebote bereit, sondern dient auch dem regelmäßigen Aus- tausch unter den Fachkräften. Dadurch können gezielt Kooperationsvereinbarungen ge- schlossen und Informationen untereinander ausgetauscht werden. Eine gute Vernetzung der Akteure im gesamten Bezugsbereich verbessert und gewährleistet den Kindern einen gesunden Start ins Leben.15 2016 wurden im Bereich „Frühe Hilfen“ folgende Projekte gefördert: Träger Projekttitel Arbeitslosenverband Deutschland Bundes- Elterncafé „Mama`s Rockzippel“ und verband e.V. Ortsverein Bad Kleinen e. V. „AᴙT“ Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Nord- „Eltern – Ge(h)zeiten“ westmecklenburg e. V. Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Nord- „ZeiTräume!“ westmecklenburg e.V. Tabelle 5: Träger und Projekte im Bereich „Frühe Hilfen“ (2016) Landesförderung „Familienbildung“ Der Landkreis Nordwestmecklenburg erhält vom Land eine Zuwendung zur Förderung der Erziehung in der Familie, welche an die Träger weitergegeben werden kann. Die För- dermittel werden für Projekte genutzt, die familienbildende Maßnahmen anbieten. Das Netzwerk ist Teil des Netzwerkes „Frühe Hilfen“, wodurch der gemeinsame Austausch, Kooperationen und Fachtagungen nachhaltig verbessert werden. Bei der Zusammenarbeit im Netzwerk kommt es immer wieder zu Überschneidungen mit anderen Fachbereichen. Die Fachkräfte in den Krippen, Kindertagesstätten und Hortein- richtungen, aber auch die Kindestagespflegepersonen erreichen die Familien auf einer vertrauensvollen und geschützten Basis. Dies gilt es zu fördern und den Fachkräften ei- nen interdisziplinären Austausch sowie regelmäßige Weiterbildungsangebote zuzusi- chern. Zu den Angeboten gehören: • Elterncafés mit themenspezifischen Veranstaltungen (flexible Themenwahl, je nach Bedarf) • Freizeitangebote (Erlernen gemeinsamer Freizeitgestaltung in der Familie, gemein- same, sportliche Aktivitäten) • Beratungsangebote für Familien und Paare (mit Migrationshintergrund) • Elternkurse und Elterncoaching • Multiprofessionelle Seminarreihen als Erziehungshilfen für Familien (mit videoge- stützter Arbeit) 15 Literatur: Zuarbeit zum Bildungsbericht (2017). 17
Teilplan I 01/2017 - 12/2020 • Familienbildungszentren mit verschiedenen, bedarfsgerechten Angeboten • Qualitätsmanagement (Erarbeitung transparenter Entwicklungsziele und Umset- zungskonzeptionen, Evaluation der Projekte, Implementierung ins Regelangebot der Kinder- und Jugendhilfe bei entsprechend begründeter Bedarfe und Nachhal- tigkeit) 16 Im Rahmen der Familienbildung wurden 2016 folgende Projekte gefördert: Träger Projekttitel Das Boot Wismar e. V. „Café MuP“ „Kreativ in Familie“ „Stress lass nach“ Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband „Nah an Familie“ Nordwestmecklenburg e. V. Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg „Montagstreff“ * gGmbH „Trennungs- und Scheidungsgruppe für Kinder“ (siehe Seite 20) Öffentlicher Gesundheitsdienst LK NWM „Sichere Bindung – Erziehungshilfen für Familien im Landkreis Nordwestmeck- lenburg“ „Mütter-Treff mit Hebamme“17 Sozialdienst katholischer Frauen e. V. „GIVE“ Triple-P Gruppentraining mit an- schließender Eltern-Kind-Gruppe Tabelle 6: Träger und ihre Projekte im Bereich der Familienbildung (2016) *Projekt mit konzeptioneller Umsetzung – „Montagstreff“ In Zusammenarbeit des Fachdienstes Jugend, des Gesundheitsamtes des Landkreises, des Diakoniewerkes im nördlichen Mecklenburg gGmbH und des Jugendhilfezentrums „Käthe Kollwitz“ e. V. Rehna entstand ein Konzept für eine Gruppe von Kindern psy- chisch kranker Eltern, dem „Montagstreff“. Ziele der Gruppe sind es, betroffenen Kin- dern Kontaktmöglichkeiten zu Kindern in vergleichbaren Situationen zu ermöglichen, ihnen altersgerecht Informationen über psychische Erkrankungen zu geben, Hand- lungsmöglichkeiten aufzuzeigen und ihr Selbstwertgefühl zu stärken. Die Gruppe konnte 2011 erstmalig an den Standorten in Wismar und Grevesmühlen durchgeführt werden. Das Angebot soll weiter etabliert werden. § 17 SGB VIII Beratung in Fragen Partnerschaft, Trennung, Scheidung Die Zielgruppe des § 17 SGB VIII sind: • Mütter, Väter, andere Erziehungsberechtigte und junge Menschen Leistungsangebot: • Beratung in Fragen Partnerschaft, mit folgenden Zielen: o Aufbau eines partnerschaftlichen Zusammenlebens in der Familie o Bewältigung von Konflikten und Krisen in der Familie o Schaffung von Bedingungen für eine dem Wohl des Heranwachsenden förderliche Wahrnehmung der Elternverantwortung im Fall der Tren- nung/Scheidung 16 Literatur: Zuarbeit zum Bildungsbericht (2017). 17 Verweis:https://www.nordwestmecklenburg.de/de/kinder-_und_jugendgesundheitsdienst.html. 18
Teilplan I 01/2017 - 12/2020 • Hilfestellung bei Trennung/Scheidung zur Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge und Verantwortung. Im Landkreis Nordwestmecklenburg beraten zum einen die Mitarbeiter des Sozialpäda- gogischen Dienstes. Zum anderen wurde mit folgenden Trägern die Leistung vereinbart. Träger: • Deutsches Rotes Kreuz Nordwestmecklenburg e. V., mit Standort Grevesmühlen • Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg gGmbH, mit Standort Wismar • Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ Rehna e. V., mit Standort Grevesmühlen und Rehna Das beispielhafte präventive Angebot „Trennungs- und Scheidungsgruppe für Kinder“ mit konzeptioneller Untersetzung des Diakoniewerkes im nördlichen Mecklenburg gGmbH soll betroffenen Kindern Kontaktmöglichkeiten zu Kindern in vergleichbaren Situationen geben. Sie sollen altersgerechte Informationen erhalten, ihr Selbstwertgefühl stärken und den Umgang mit angenehmen und unangenehmen Gefühlen lernen. Der Bedarf für die- ses Angebot besteht und wird entsprechend ausgebaut. Die Tabelle 7 zeigt die Entwicklung der Ehescheidungen im Landkreis Nordwestmeck- lenburg (Spalte 2). Diese ist in den letzten Jahren rückläufig gewesen. Weiterhin wird gezeigt, wie groß der prozentuale Anteil der Ehescheidung im Landkreis Nordwestmeck- lenburg am Land Mecklenburg-Vorpommern (M-V) ist. Die letzten zwei Spalten zeigen Ehescheidungen mit und ohne Kinder. Eine Aussage zu der Anzahl der Kinder wird an dieser Stelle nicht gemacht. Die Anzahl der Ehescheidungen ist rückläufig. Die Fallbearbeitung gestaltet sich auf- grund der Komplexität jedoch wesentlich komplizierter und ist länger andauernd. Jahr Ehescheidun- % Anteil der davon davon gen insgesamt Ehescheidung Ehescheidungen Ehescheidungen mit im LK NWM in M-V ohne Kinder minderjährigen Kindern 2013 256 8,82 % 115 141 2014 307 10,05 % 165 142 2015 196 7,62 % 95 101 18 Tabelle 7: Information zu Ehescheidungen, 2013 bis 2015 § 18 SGB VIII Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts Die Zielgruppe des § 18 SGB VIII sind: • Mütter, Väter, andere Erziehungsberechtigte und junge Menschen Leistungsangebot: • Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge • Beratung Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unter- haltsersatzansprüchen des Kindes/Jugendlichen • Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung des Betreuungsunterhal- tes des betreuenden Elternteils (§1615 l BGB) • Beratung über die Abgabe einer Sorgeerklärung sowie der Möglichkeit der ge- richtlichen Übertragung 18 Literatur: Statistische Berichte. Gerichtliche Ehelösung in M-V, www.statistik-mv.de. 19
Teilplan I 01/2017 - 12/2020 • Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechtes • Beratung und Unterstützung junger Volljähriger bis zur Vollendendung des 21. Lebensjahres bei der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzan- sprüchen. Träger: • Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg gGmbH, mit Standort Grevesmühlen Zusammenfassung zu den §§ 17 und 18 SGB VIII Statistische Zahlen: Jahr Fachleis- Fachleistungsstunden Kosten Kosten pro 1.000 tungsstunden pro 1.000 Heranwach- in Euro Heranwachsende sende unter 18 Jahren in Euro 2013 1.390,50 59,06 62.447,82 2.652,50 2014 1.442,50 60,98 67.328,14 2.846,37 2015 1.703,00 70,87 78.242,85 3.256,18 2016 1.721,00 71,15 84.646,58 3.499,6719 20 Tabelle 8: § 17 und § 18 SGB VIII, 2013 bis 2016 Auswertung der jährlichen Rückmeldung der Träger: Entwicklung gem. § 17 und 18 SGB VIII im LK NWM 2000 davon Klienten im LK 1500 NWM 1000 davon Anzahl der Fls im LK NWM 500 0 2013 2014 2015 Abbildung 7: Auswertung der jährlichen Trägerrückmeldung gemäß § 17 und 18 SGB VIII Aus der jährlichen Rückmeldung der im Landkreis tätigen Träger der freien Jugendhilfe ist erkennbar, dass die Fallzahlen annähernd gleich geblieben sind und die Fachleis- tungsstunden (Fls) zugenommen haben. Aus Sicht der Träger besteht auch für diese Beratungsangebote in Zukunft ein Bedarf. 19 Grün sind Prognosezahlen, da die Bevölkerungsstatistik erst im Sept. 2017 vorliegt. 20 Literatur: Zahlen stammen aus der wirtschaftlichen Jugendhilfe, Fachanwendung des Landkrei- ses Nordwestmecklenburg. 20
Teilplan I 01/2017 - 12/2020 Vergleich der vereinbarten21 und erbrachten Fachleistungsstunden der §§ 16, 17, 18 und 28 SGB VIII Jahr vereinbarten erbrachte Fachleistungsstunden Fachleistungsstunden 2013 5.756,70 3.622,50 2014 4.769,00 4.376,50 2015 6.269,00 4.801,00 2016 6.269,00 4.409,00 Tabelle 9: Vergleich der vereinbarten und erbrachten Fachleistungsstunden §§ 16, 17, 18 und 28 SGB VIII, 2013 bis 2016 Entwicklung der Fachleistungsstunden und Kosten in der Förderung der Erziehung in der Familie Fachleistungsstunden Kosten in Euro 120,00 6.000,00 2013 - Fachleistungsstun 2013 - Kosten pro den pro 1000 1000 100,00 Heranwachsende 5.000,00 Heranwachsende 2014 - Fachleistungsstun 2014 - Kosten pro 80,00 den pro 1000 4.000,00 1000 Heranwachsende Heranwachsende 60,00 2015 - 3.000,00 2015 - Kosten pro Fachleistungsstun 1000 den pro 1000 Heranwachsende Heranwachsende 40,00 2.000,00 2016 - 2016 - Kosten pro Fachleistungsstun 1000 den pro 1000 Heranwachsende 20,00 Heranwachsende 1.000,00 0,00 0,00 § 16 § 17 u. § 16 § 17 u. §18 §18 Abbildung 8: Fachleistungsstunden und Kosten der §§ 16 bis 18 SGB VIII In der linken Abbildung 8 sind die Fachleistungsstunden pro 1.000 Heranwachsende für den § 16 SGB VIII (Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie) und der §§ 17 und 18 SGB VIII (Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung; Bera- tung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechtes) dargestellt. Im letzten Planungszeitraum ist bis 2015 für alle Bereiche ein Anstieg der Fachleistungsstunden pro 1.000 Heranwachsende (0 bis unter 18 Jahre) zu verzeichnen. 21 Mit den im Landkreis ansässigen Träger wurden Fachleistungsstunden verhandelt. 21
Teilplan I 01/2017 - 12/2020 Im Folgejahr sind die Fachleistungsstunden gemäß § 16 SGB VIII gesunken und gemäß § 17 und 18 SGB VIII gleich geblieben. Entsprechend der eben beschriebenen Entwicklung, haben sich auch die Kosten (rechte Abbildung 9) entwickelt. Auffällig ist jedoch, dass die Kosten gemäß § 17 und 18 SGB VIII nicht gleich geblieben sind, sondern weiter angestiegen sind. § 19 SGB VIII Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder Leistungsangebot: • Gemeinsame Unterbringung in einer geeigneten Wohnform für Mütter oder Vä- ter, die allein für ein Kind unter 6 Jahren zu sorgen haben • Förderung der Persönlichkeitsentwicklung der Mutter/des Vaters • Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes bzw. der Kinder • Beginn oder Förderung der schulischen oder beruflichen Ausbildung der Mut- ter/des Vaters Träger: • felicitas gGmbH • und bei Bedarf Angebote außerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg Innerhalb dieser Leistung hat sich ein Bedarf entwickelt, sodass der Landkreis Nord- westmecklenburg gemeinsam mit dem Träger „felicitas gGmbH“ Mitte des Jahres 2016 ein Angebot aufgebaut hat. Die neu eröffnete Einrichtung hält Plätze für vier Mütter oder Väter, mit ihren Kindern vor. Statistische Zahlen des § 19 SGB VIII: Jahr Fälle Anzahl der Fälle Kosten Kosten pro 1.000 absolut pro 1.000 Heran- in Euro Heranwachsende wachsende unter in Euro 18 Jahren 2013 3 (+ 3 Kinder)22 0,13 128.822,81 5.471,81 2014 4 (+ 4 Kinder)23 0,34 47.615,28 2.012,99 2015 2 (+ 4 Kinder) 0,25 119.593,35 4.977,04 2016 7 (+ 7 Kinder) 0,29 180.492,72 7.462,3924 25 Tabelle 10: § 19 SGB VIII, 2013 bis 2016 Die nachstehende Tabelle 11 liefert zusätzliche Informationen darüber, wo die Hilfe er- bracht wurde. Erkennbar wird, dass in den Jahren von 2013 bis 2016 immer junge Mütter/Väter außer- halb von Mecklenburg-Vorpommern im angrenzenden Bundesland Schleswig-Holstein untergebracht wurden. Die Fallzahl ist im Jahresdurchschnitt auf ca. zwei Mütter/Väter bis zum Jahr 2016 angestiegen. Im Jahr 2013 und 2014 wurden zudem ca. zwei junge Mütter/Väter außerhalb des Land- kreises Nordwestmecklenburg in angrenzenden Landkreisen wie dem Landkreis Rostock oder Schwerin untergebracht. 22 Beschreibung Kennzahl in IB M-V: Gezählt wird das Elternteil, unabhängig davon, um wie viele Kinder es sich handelt. 23 Beschreibung Kennzahl IB M-V ab 2014: Gezählt wird das Elternteil unabhängig von seinem Alter sowie alle in der Hilfe befindlichen Kinder. 24 Grün sind Prognosezahlen, da die Bevölkerungsstatistik erst im Sept. 2017 vorliegt. 25 Literatur: Meldung im Rahmen IB M-V. 22
Teilplan I 01/2017 - 12/2020 Der bestehende Bedarf hat dazu geführt, dass der Landkreis Nordwestmecklenburg ab 2016 ein Angebot aufgebaut hat und hier ca. 2,5 Mütter/Väter im Jahresdurchschnitt be- treut wurden. Betreuung Gesamt davon Be- davon Be- Davon Betreu- gemäß § 19 SGB VIII treuung im treuung au- ung, außerhalb Landkreis ßerhalb des von M-V, Nordwest- Landkreises, in Deutschland mecklenburg in M-V 2013 Fallzahl 3 0 2,00 1,00 im Jahresdurchschnitt % Verteilung 0,00 % 66,67 % 33,33 % 2014 Fallzahl 4 0 2,00 2,00 im Jahresdurchschnitt % Verteilung 0,00 % 50,00 % 50,00 % 2015 Fallzahl 1,83 0 0 1,83 im Jahresdurchschnitt % Verteilung 0,00 % 0,00 % 100,00 % 2016 Fallzahl 4,57 2,57 0 2,00 im Jahresdurchschnitt % Verteilung 56,25 % 0,00 % 43,75 % 26 Tabelle 11: Betreuung gemäß § 19 nach Region, 2013 bis 2016 Entwicklung der Fälle und Kosten der Gemeinsamen Wohnformen für Müt- ter/Väter und Kinder Fälle Kosten in Euro 0,400 2013 - Fälle pro 8.000,000 0,350 1000 2013 - Kosten Heranwachsende 7.000,000 pro 1000 Heranwachsende 0,300 2014 - Fälle pro 6.000,000 1000 2014 - Kosten 0,250 Heranwachsende 5.000,000 pro 1000 Heranwachsende 0,200 2015 - Fälle pro 4.000,000 1000 2015 - Kosten 0,150 Heranwachsende 3.000,000 pro 1000 Heranwachsende 0,100 2016 - Fälle pro 2.000,000 1000 2016 - Kosten Heranwachsende pro 1000 0,050 1.000,000 Heranwachsende 0,000 0,000 § 19 § 19 Abbildung 9: Fälle und Kosten gemäß § 19 SGB VIII In der linken Abbildung 9 ist die Anzahl der Fälle gemäß § 19 SGB VIII dargestellt. Die Anzahl der Fälle je 1.000 Heranwachsende schwankt in den Jahren 2013 bis 2016. 26 Literatur: Die Informationen stammen aus der wirtschaftlichen Jugendhilfe, Fachanwendung des Landkreises Nordwestmecklenburg. 23
Teilplan I 01/2017 - 12/2020 Im Vergleich dazu zeigt die Kostenentwicklung in der rechten Abbildung 9 einen anderen Verlauf. Die Differenzen der Fall- und Kostenentwicklungen entstehen aufgrund der unterschiedli- chen Verweildauer der Mütter/Väter in den Einrichtungen. § 20 SGB VIII Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen Leistungsangebot: • Unterstützung des Elternteils bei der Betreuung und Versorgung des im Haus- halt lebenden Kindes bei Ausfall des Elternteils, der die überwiegende Betreu- ung übernommen hat • Hilfe bei Ausfall beider Elternteile oder Ausfall von Alleinerziehenden Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat hierzu keine Vereinbarungen mit Trägern ge- schlossen. Bei Bedarf erfolgt eine Einzelfallentscheidung. § 21 SGB VIII Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht Leistungsangebot: • Beratung und Unterstützung für Eltern, die aufgrund ständiger berufsbedingter Ortswechsel die Schulpflicht ihrer Kinder nicht sicherstellen können Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat hierzu keine Vereinbarungen mit Trägern ge- schlossen. Bei Bedarf erfolgt hier eine Einzelfallentscheidung. 3.2 Hilfen zur Erziehung Hilfe zur Erziehung unterstützt und entlastet Familien vorübergehend oder auf Dauer. Die konkreten Hilfen und Maßnahmen sind lösungsorientiert, ressourcenorientiert, wert- schätzend, familienunterstützend und -befähigend. Die Formen der Hilfen sind vielfältig und können je nach Bedarf ambulant, teilstationär und stationär sein.27 Auf alle sozialpädagogischen Maßnahmen/Formen besteht bei Vorliegen der Vorausset- zungen und nach Bestimmung der konkreten Hilfe ein Rechtsanspruch nach § 27 SGB VIII. Die Art und der Umfang der Hilfeleistung richtet sich nach dem erzieherischen Be- darf des Einzelfalls. Für alle in diesem Abschnitt beschriebenen Hilfeformen ist das Hilfeplanverfahren gemäß § 36 SGB VIII notwendig. Definition Hilfeplanung:28 Die Hilfeplanung ist der Oberbegriff für die in § 36 SGB VIII vorgegebenen Elemente ei- nes Hilfeprozesses. Sie beginnt, sobald Leistungsberechtigte (Kinder, Jugendliche, Eltern 27 Ambulante Hilfen: Familienunterstützende Hilfen (Erziehungsberatung, sozialpädagogische Familienhilfe, soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistände). Teilstationäre Hilfen: Familienergänzende Hilfen (Tagesgruppe). Stationäre Hilfen: Familienersetzende/-ergänzende Hilfen (Vollzeitpflege, Heimerziehung oder sonstige Wohnformen, intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung). Literatur: http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=110538.html. 28 Literatur: Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter - Hilfe zur Erziehung. 24
Teilplan I 01/2017 - 12/2020 und andere Erziehungsberechtigte) äußern, dass sie eine Hilfe wünschen. Es handelt sich somit um den Gesamtprozess, von der ersten Kontaktaufnahme und der damit ver- bundenen Beratung und Beteiligung über die Bedarfsfeststellung und Aufstellung des Hilfeplans bis hin zur Beendigung der Hilfe. Definition Hilfeplanverfahren:29 Das Hilfeplanverfahren bezeichnet die konkrete methodische Umsetzung des Hilfeplan- prozesses im Jugendamt. Das Verfahren besteht aus verschiedenen Teilprozessen: Kon- taktaufnahme mit der Familie, Antragstellung auf Hilfen zur Erziehung, Bedarfsprüfung, Zielformulierung mit der Familie, Fachteamreflexion, Auswahl des Leistungserbringers und Hilfevergabe, Hilfeplangespräch und -vereinbarung, Überprüfung der Fortschreibung oder Beendigung der Hilfe.30 „Die notwendige Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen dem sozialpädagogischen Dienst und den Leistungserbringern basiert insbesondere auf: • Sozialpädagogische Professionalität • Transparenz und Reflexion der Arbeit • Klärung von Verantwortlichkeit, Zuständigkeit und Verbindlichkeit entsprechend der Notwendigkeit des Einzelfalls • Akzeptanz verschiedener Sichtweisen auf Problemkonstellationen und Lösungs- möglichkeiten sowie der Akzeptanz der Methodenautonomie • Bereitschaft zum Finden gemeinsamer Lösungsstrategien“ 31 Definition Hilfeplan:32 Der Hilfeplan ist eine Vereinbarung zwischen den Beteiligten, dessen Richtigkeit durch die Unterschriften bestätigt wird. Er konkretisiert den bestehenden Rechtsanspruch, hat jedoch keine eigene Rechtsverbindlichkeit. Der Hilfeplan dokumentiert die notwendige Beteiligung, die identifizierten Problemfelder und Lösungsansätze sowie die Kontrolle von Zielen und Handlungsschritten. Er ist somit das Instrument der Steuerung der Hilfe. Die Fortschreibung des Hilfeplans geht immer mit einer Überprüfung des Zielerreichungsgra- des und der ggf. erforderlichen Nachjustierung der Hilfe einher. Im Hilfeplanverfahren und im Hilfeplangespräch werden die geeignete Hilfe für den Ein- zelfall ermittelt, sozialpädagogische Handlungsstrategien entwickelt und umgesetzt. Da- bei sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen: • Zusammenwirken der Fachkräfte und Dienste mit ihrem unterschiedlichen Erfah- rungs- und Wissensstand • Beteiligung der jungen Menschen und ihrer Familie • Einbeziehung der Lebenswelt der jungen Menschen sowie ihrer Familie im Sozi- alraum • Fachlich fundiertes Wirken In diesem Abschnitt werden die Leistungen des SGB VIII beschrieben, auf die junge Menschen sowie deren Personensorgeberechtigten einen Rechtsanspruch haben, wenn ein nötiger Hilfebedarf festgestellt wurde. Zur Veranschaulichung der einzelnen Hilfen dient die Abbildung 10. 29 Literatur: Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter - Hilfe zur Erziehung. 30 Literatur: Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter - Hilfe zur Erziehung. 31 Literatur: Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter - Hilfe zur Erziehung. 32 Literatur: Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter - Hilfe zur Erziehung. 25
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