Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/2017 - Kammer der Steuerberater und ...
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KAMMER DER WIRTSCHAFTSTREUHÄNDER Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/2017
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/17 Inhalt 01 Inhalt 01 Impressum 02 Kurzberichte 02 Kammertag Protokoll der Sitzung vom 07.11.2016 23 Vorstand Protokoll der Sitzung vom 12.12.2016 38 Vorstand Protokoll der Sitzung vom 30.01.2017 52 Vorstand Protokoll der Sitzung vom 13.03.2017 62 Verlautbarungen 62 Veränderungen im Berufsstand vom 01.12.2016 bis 15.04.2017 Impressum Medieninhaber (Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Redaktion): Kammer der Wirtschaftstreuhänder · A-1120 Wien · Schönbrunner Straße 222-228 | 1 | 6 | 2 Telefon +43 | 1 | 811 73 · Fax +43 | 1 | 811 73-100 eMail office@kwt.or.at · www.kwt.or.at Das Amtsblatt erscheint nur in elektronischer Form, die angeführten Beilagen wurden nicht veröffentlicht. Grundlegende Richtlinie nach dem Mediengesetz: Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Informationen zur Wahrung der gemeinsamen Interessen der Mitglieder. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Zustimmung des Medien- inhabers. Satz- und Druckfehler vorbehalten!
Kurzberichte Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/17 Protokoll 02 Kammertag Protokoll der Sitzung vom 07.11.2016 Ort Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Schönbrunner Straße 222-228, 1120 Wien ___________________ Anwesend 36 ___________________ ___________________ Protokoll Benesch ___________________ Beginn 16.00 Uhr ___________________ Ende 17.50 Uhr ___________________ Nächste Sitzung 12. Juni 017 Kammertag Protokoll der Sitzung vom 07.11.2016 02
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/17 Protokoll 03 Inhalt: Kammertag Protokoll der Sitzung vom 07.11.2016 03
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/17 Protokoll 04 1. Eröffnung der Sitzung Hübner begrüßt die Teilnehmer und eröffnet die Sitzung. Die erforderliche Beschlussfähigkeit liegt vor. Die Tagesordnung wird einstimmig angenommen. 2. Bericht des Präsidenten Hübner übergibt den Vorsitz an VP Schmalzl. Hübner berichtet wie folgt: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Was sind die Entwicklungen und Themen in der Berichtsperiode, die unseren Be- rufsstand derzeit beschäftigen und über die ich Ihnen heute berichten darf? Vereinfachung/Bürokratieabbau -- Wir melden uns regelmäßig öffentlich zu Wort, wenn es darum geht, die Steuer- gesetzgebung zu vereinfachen… -- …und unsere Meinung wird gehört: So hat Ex-Rechnungshofpräsident Josef Moser vor zwei Wochen mit der Presse über den Reformbedarf in Österreich gesprochen und er meint darin: "Der Staat kann seine Vorschriften nicht mehr kontrollieren. Selbst die Kammer der Wirtschaftstreuhänder fordert, dass das Steuerrecht einfacher werden muss. Wenn sogar die, die daran verdienen, dass das System kompliziert ist, etwas ändern wollen, ist es nicht fünf vor zwölf. Es hat längst zwölf geschlagen." -- Wir müssen die Vereinfachungen endgültig angehen – dazu haben wir inner- halb der Kammer eine Vereinfachungskommission ins Leben gerufen. -- Einige konkrete Vereinfachungsvorschläge: 1. Harmonisierung der Bemessungsgrundlagen zur Sozialversicherung und Lohnsteuer 2. die Zusammenfassung der Lohnabgaben zu einer Dienstgeberabgabe 3. Jahressteuergesetz -- Unsere langjährige Forderung, die Neukodifizierung des Einkommenssteuerge- setzes, dürfte hoffentlich bald Realität werden. Wie wir aus dem Finanzministe- rium hören, wird emsig daran gearbeitet. Belegerteilungspflicht -- Im Rahmen unseres Kontaktkomitees zum BMF wurden wir darüber informiert, dass Überprüfungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Belegerteilungs- pflicht vorgesehen sind. -- Lt. BMF obliegt es der Abgabenbehörde und ist diese verpflichtet, entspre- chende Überprüfungsmaßnahmen (auch vor Ort) zu setzen. Die Überprüfungs- maßnahmen beziehen sich insbesondere darauf, ob die gesetzlichen Verpflich- tungen der Belegerteilungspflicht erfüllt werden. -- Lt. BMF werden auch in diesem Bereich zukünftig Schwerpunkte gesetzt. Die Auswahl der Kontrollen erfolgt auf Basis von Risikoanalysen; Ausnahmen für bestimmte Branchen sind nicht vorgesehen. -- Die Steueradministration wird nicht einfacher. Kammertag Protokoll der Sitzung vom 07.11.2016 04
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/17 Protokoll 05 Wahrnehmungsbericht -- Wir haben unsere Kolleginnen und Kollegen wieder um ihre „Wahrnehmungen“ zur Steuergesetzgebung und Steueradministration gebeten. -- Wir haben zahlreiche Rückmeldungen erhalten, für die ich mich an dieser Stelle bei Ihnen bedanken möchte. Das Feedback wird derzeit noch endredigiert, der Wahrnehmungsbericht 2014 – 2016 sollte spätestens Ende November fertigge- stellt sein. -- Es zeigen sich primär folgende Kritikpunkte: 1. Überschießende und praxisfremde Gesetzgebung, die oftmals auch un- mittelbar notwendige Reparaturgesetze nach sich ziehen 2. die großen, politisch heiklen und komplexen Gesetzespakete werden oft mit unverhältnismäßig kurzen Fristen in Begutachtung geschickt 3. In der Zusammenarbeit mit den Finanzämtern wird die unverhältnismäßig lange Dauer bei der Vergabe von USt-Identifikationsnummern und die Er- ledigungsdauer bei Anfragen kritisiert. 4. Nach einem Teil der Wahrnehmungen des Berufsstandes hat sich die Au- ßenprüfungspraxis in den letzten 24 Monaten verschärft. Es sei spürbar, dass die Prüfer einem gewissen Druck ausgesetzt sind, Abgaben vorzu- schreiben bzw. Mehrergebnisse zu erzielen. Berufskollegen berichten weiters über eine gewisse Tendenz zur Kriminalisierung der geprüften Unternehmen. 5. Der Wirtschaftssprecher der NEOS kritisierte übrigens auch in einem Gastkommentar im Standard die international vergleichsweise häufige Prüfung von KMUs in Österreich. 6. Und wir hören von unseren Kollegen von überzogenen Maßnahmen im Arbeits- und Sozialrecht, z. B. von automatischen Strafen bei einer Falsch- einstufung eines Dienstnehmers. -- Wir werden die wichtigsten Erkenntnisse auch ausgewählten Journalisten prä- sentieren. Finanzpolizei -- Apropos Journalisten, ob Ente oder nicht, es ist uns nicht entgangen, dass in den Medien berichtet wurde, dass Finanzminister Schelling über die Abschaf- fung der Finanzpolizei nachdenkt. -- Tatsache ist: Die Finanzpolizei wirbelt viel Staub auf, kostet viel, bringt aber nicht viel. -- Wir gehen davon aus, dass die Finanzpolizei rund 25 Mio. pro Jahr kostet, ob das auch reinkommt…? Vierte Geldwäsche-Richtlinie -- Was auch ante portas steht: die 4. Geldwäsche-Richtlinie, die bis Juni 2017 durch die Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen ist. -- Die für unseren Berufsstand zentrale Frage ist, in wie weit Abgabendelikte als Vortaten zur Geldwäsche definiert werden. Wo ist die Grenze? Im Lichte der Panama-Diskussion ist zu befürchten, dass hier ein strikter Weg gefahren wird. Es sind Verschärfungen der bisherigen Bestimmungen und eine Ausweitung möglicher Verdachtsfälle ebenso unvermeidlich wie die Einführung eines wirk- samen Aufsichtssystems, was die Einhaltung der Bestimmungen im Berufs- stand betrifft. Kammertag Protokoll der Sitzung vom 07.11.2016 05
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/17 Protokoll 06 Vierte Geldwäsche-Richtlinie -- Aus Sicht des Berufsstandes ist es aber wesentlich, dass keinesfalls über das Ziel hinausgeschossen wird, das sogenannte Beraterprivileg – also die Befrei- ung von der Meldepflicht bei rechtlicher Beratung und Vertretung – erhalten bleibt und die Aufsicht durch die KWT im Rahmen der Selbstverwaltung wahr- genommen wird. -- Es wäre für unseren Berufsstand sehr belastend, wenn in Zukunft jedes kleines Delikt anzuzeigen wäre! -- Unsere Position ist klar: Wir meinen, dass die jetzige Rechtslage in Österreich ausreichend ist. Wir werden unsere Argumente mit den zuständigen Ministerien – sowohl auf Experten- als auch Ministerebene – diskutieren. Steuer und Moral -- Ein uns bekanntes Thema wurde Mitte Oktober im österreichischen Parlament diskutiert: der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Steuervermeidung und gegen aggressive Steuerplanung. -- Ich bin davon überzeugt, dass 99,9 % der österreichischen Steuerberater selbstverständlich gesetzestreu agieren. Aber ich glaube auch, dass es in ande- ren Ländern ganze Beratungsindustrien gibt, die gesetzliche Regeln ausnützen. -- Für unseren Berufsstand stellt sich in diesem Zusammenhang vor allem die Frage: Was ist Recht und was ist nicht rechtmäßig? Wir haben ein Anrecht darauf, hier genau definierte Grenzen zu erhalten. -- Ich möchte auch kurz auf das Kontenregister mit dem umfassenden Einschau- recht eingehen: In Deutschland, wo es ein bundesweites Kontenregister schon seit vielen Jahren gibt, steht das Einsichtsrecht mittlerweile auch den Sozialver- sicherungsträgern, den Gemeinden und sogar Gerichtsvollziehern zu. -- Wir müssen uns darauf einstellen und unsere Klienten darüber informieren, dass das Einschaurecht in Zukunft bei vielen Betriebsprüfungen routinemäßig dazugehören wird. -- Avisieren darf ich den ante-portas-stehenden grenzüberschreitenden Informa- tionsaustausch. WTBG Ein Thema, das uns schon zu lange begleitet ist die WTBG-Novelle. -- Sie wurde uns im Frühjahr vom BMWFW für Anfang kommenden Jahres avisiert und ein Begutachtungsentwurf bis Herbst diesen Jahres zugesagt. Um das Mi- nisterium zu unterstützen, wurden im Sommer für sämtliche Novellierungswün- sche der Kammer Textvorschläge samt Erläuterungen vorgelegt. -- Der Entwurf ist letzten Freitag an uns gegangen. Alle unsere Wünsche wurden aufgenommen. -- Aber: Gesetzesentwurf geht an das Kabinett, mal sehen, welche Änderungen noch eingearbeitet werden. Eine BIBU-Gesetzesnovelle wurde uns in diesem Zusammenhang bereits angekündigt. Kammertag Protokoll der Sitzung vom 07.11.2016 06
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/17 Protokoll 07 WTBG Zur Erinnerung: unsere wichtigsten Novellierungswünsche sind: 1. die Neuordnung der Berufsgruppen und der Direktantritt zum WP. Der künftig getrennte Zugang ist die längst notwendige Anpassung an inter- nationale Standards. Die Berufsgruppen konnten sich auch auf eine Neu- gestaltung der Fachprüfungen einigen. 2. Vertretungsrechte gegenüber der Finanzpolizei 3. Vertretungsrechte auf dem Gebiet des Verwaltungsstrafrechts 4. Vertretungsrecht vor dem Bundesverwaltungsgericht in SV-Angelegen heiten 5. Erstellung von zumindest formularmäßig gestalteten Verträgen Was wir aktuell noch brauchen vom Gesetzgeber ist die Bestellung von WTs als Verfahrenshelfer in Abgabeverfahren -- Der Verfassungsgerichtshof hat in einem Erkenntnis den § 40 Verwaltungs- gerichtsverfahrensgesetz als verfassungswidrig aufgehoben, mit der Begrün- dung, dass es Verfahrenshilfe nicht nur in Abgabeverfahren, sondern auch in verwaltungsgerichtlichen Abgabeverfahren geben muss. Beide Verfahren fallen gemäß WTBG in unseren Zuständigkeitsbereich. Bislang war jedoch im § 40 des VwGVG nur die Möglichkeit eines Rechtsanwaltes als Verteidiger vorgesehen. -- Wir haben vorige Woche einen Begutachtungsentwurf des Abgabenänderungs- gesetzes 2016 zur Stellungnahme erhalten. -- Positiv ist, dass wir Wirtschaftstreuhänder exklusiv als Verfahrenshelfer in ge- richtlichen Abgabeverfahren genannt. -- Offen ist noch die Finanzierung der Verfahrenshilfe. Neue Abschlussprüferregelung -- Nach dem Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz wurde seit dem letzten Kammertag auch das Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz verabschiedet. Der KWT ist es auch hier gelungen, wesentliche Anliegen des Berufsstands erfolgreich in den Gesetzwerdungsprozess einzubringen. -- So konnte eine Verlängerung der Frist für die personenbezogene Rotation so- wohl für Gesellschaften von öffentlichem Interesse als auch für fünffach große Gesellschaften von fünf auf sieben Jahre erreicht werden, die Cooling Off-Pe- riode wurde mit 3 Jahren festgesetzt. Damit konnte ein „gold plating“ bei den internen Rotationsfristen erfolgreich verhindert werden. -- Seit Anfang Oktober gibt es auch eine Abschlussprüfer-Aufsichtsbehörde, die APAB, die hoffentlich mit Augenmaß agiert, wie ihre Vorgängerinnen. ÌÌ Vorstand der neuen Behörde sind: ▹ Koll. WP Mag. Peter Hofbauer und ▹ Mag. Michael Santer ÌÌ Für die neu geschaffene Qualitätsprüfungskommission (QPK), welche inner- halb der APAB die bisherigen Aufgaben des AeQ übernimmt, wurden von der KWT 4 Mitglieder und 4 Ersatzmitglieder nominiert. ÌÌ Vorsitzende des Aufsichtsrates der Behörde ist ▹ Fr. Dr. Wiedermann-Ondrej/ BMF. Kammertag Protokoll der Sitzung vom 07.11.2016 07
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/17 Protokoll 08 Neue Abschlussprüferregelung Die Vorstände der APAB sind nunmehr gefordert, möglichst rasch eine effiziente und schlanke Behörde aufzustellen. Noch zu führen sind Gespräche, wie die Entschließung des Nationalrats anläss- lich der Beschlussfassung über das APAG betreffend die Finanzierung der Be- hörde und das Bescheinigungssystem umzusetzen sein wird. -- Zum neuen Aufsichtssystem für die Wirtschaftsprüfer hatten wir Mitte Septem- ber auch eine informative Veranstaltung im BMF. Erneuerung der Gewerbeordnung -- Im Zuge der angesprochenen Diskussion über die Reform der Gewerbeordnung geht auch der politische Wunsch nach einer weiteren Liberalisierung der Freien Berufe. -- Wir Wirtschaftstreuhänder sind nicht die einzigen Betroffenen: Die Notare müs- sen um ihren Gebietsschutz bangen und die Apotheker kämpfen gerade darum, dass das Apothekenmonopol auf nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel hält. -- In diesem Zusammenhang ist auch zu berichten, dass die Diskussion über die Interdisziplinären Gesellschaften noch nicht vom Tisch ist, das Thema flackert auf Wunsch der SPÖ immer wieder auf. -- Die Position der Kammer ist unverändert und durch den im Rahmen des letzten Kammertages gefassten Grundsatzbeschlusses untermauert. -- Wir Freiberufler bündeln in diesem Bereich im Rahmen der BUKO unsere Kräfte, die Politik müsste es also gegen unseren Willen durchsetzen. Aktuelles/Trends aus dem Berufsstand Konkurrenz ausländischer -- Wo der Liberalisierung auf EU-Ebene Schranken gesetzt werden, ist die Frage, Steuerberatungsgesellschaften inwieweit ausländische Steuerberater einen Marktzugang erhalten. -- Auf Basis eines Verfahrens vor dem EuGH gilt die rechtliche Meinung, dass der Zugang ausländischer Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften vom Nachweis der dafür als notwendig erachteten Kenntnisse und Fähigkeiten ab- hängig zu machen ist. Diese Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs rechtfertigt der EuGH mit der Verhinderung von Steuerhinterziehung und dem Verbraucherschutz. -- Diese Aussage des EuGH-Judikats ist prinzipiell bei uns in Österreich geltendes Recht. Digitalisierung -- Kommen wir zu meinem nächsten wichtigen Thema für den Berufsstand: die Digitalisierung. 1. Die fortschreitende Digitalisierung revolutioniert bisherige Geschäftsmo- delle der Mandanten und der Steuerberater selbst. Zentrale Tätigkeits- felder der Steuerberater werden sich verändern. 2. Mitunter werden es die Mandaten sein, die den Steuerberater fordern, in vielen Fällen aber wird es auch der Steuerberater sein, der seinen Klienten die Vorteile der Digitalisierung näher bringt und den Weg dorthin ebnet. Kammertag Protokoll der Sitzung vom 07.11.2016 08
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/17 Protokoll 09 Aktuelles/Trends 3. Diese Umstellung auf einen digitalisierten Workflow steht noch sehr vie- aus dem Berufsstand len Kanzleien bevor, wie wir aus unserer Umfrage, die wir an unsere über Digitalisierung 3.700 selbständigen Mitglieder ausgeschickt haben, wissen. Lediglich 1 % der Respondenten unserer Online-Umfrage „Workflow-Digitalisierung in der Kanzlei“ kann festhalten: „Unsere Kanzlei ist voll digitalisiert“. 4. Die Umfrage zeigt noch andere interessante Ergebnisse: 90 % der insge- samt 733 Teilnehmer sind der Meinung, dass sich ihre Steuerberatungs- kanzlei durch die Digitalisierung stark verändern wird bzw. sich bereits stark geändert hat. 5. Ein Großteil der Antwortenden wünscht sich entsprechende Aus- und Wei- terbildungsangebote zur Digitalisierung und die WT-Akademie hat bereits darauf reagiert: Ich freue mich ankündigen zu können, dass unsere Aka- demie schon in diesem Monat entsprechende Seminare anbieten wird. Das Programmangebot wird in Abstimmung mit dem Zukunftsausschuss der KWT eine ständige Erweiterung erfahren. 6. Die Umfrage stellt somit auch einen klaren Auftrag der Kollegenschaft an die KWT dar, beim Projekt Digitalisierung weiter zu unterstützen. Ich versichere Ihnen, wir werden auch in Zukunft dem Thema Digitalisierung Priorität einräumen. 7. Wir haben bereits nach dem erfolgreichen Abschluss des ersten KWT-Di- gitalisierungsprojekts eine Case Study II gestartet, an der 25 Kanzleien teilnehmen. Der Kick-off fand im August 2016 statt, das Projekt wird von September 2016 bis Mai 2017 laufen. Sie alle können von diesen Erfah- rungen profitieren. 8. Meine persönliche Sorge gilt, dass sich die EDV-Anbieter künftig verstärkt direkt an die Unternehmer wenden und dass die Wirtschaftstreuhänder dadurch in Zugzwang kommen. Ich wollte, wir hätten, wie es in Deutsch- land der Fall ist, auch ein Genossenschaftsmodell in Österreich. 9. Heute im Präsidium haben wir beschlossen, dass wir für den Berufsstand im kommenden Frühjahr ein Fachsymposium veranstalten werden. 10. Alle großen EDV-Anbieter werden eingeladen, um darzulegen, welche Schritte zur Digitalisierung notwendig sind und welche berufspolitischen Herausforderungen diese mit sich bringt. Fachsenate / Facharbeit im Berufs- -- In der Tischvorlagen finden Sie eine Auflistung der zahlreichen Begutachtungen stand für den Berufsstand und Stellungnahmen sowie aktuellen Projekte aus den Fachsenaten. Der Berufsstand wird über diese Arbeit intensiv informiert: -- Im Jahr 2016 gab es bisher insgesamt 29 Steuerfachsenats-Newslettern über Neuerung zu Steuergesetzen und Judikatur. Dies entspricht dem Versand eines Steuerfachsenats-Newsletter rund alle 10 Tage. Allein seit Juni 2016 wurde die Kollegenschaft bereits mit 14 Steuerfachsenats–Newslettern aktuell gehalten. -- Hinzu kommen noch die Sammelnewsletter, die Fachinformationen aus den an- deren Fachsenaten abdecken, und die zahlreichen regionalen Rundschreiben und Newsletter der Landesstellen, sowie Aussendungen zu aktuellen Anlässen. Kammertag Protokoll der Sitzung vom 07.11.2016 09
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/17 Protokoll 10 Zu den Zahlen aus dem Berufs- Wir haben per 1. November 7.423 natürliche Personen als ordentliche Mitglieder stand der KWT. -- Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Zuwachs von 2,1 %. -- 5.489 Personen sind Steuerberater, das sind 74 % der Mitglieder. Ihre Zahl ist im Jahresvergleich um 2,7 % gestiegen. -- 1.934 Personen sind Wirtschaftsprüfer. Ihre Zahl ist im Jahresvergleich nahezu unverändert (plus 7 WP). Das heißt, der Zugang stagniert. -- Es besteht Hoffnung, dass die Abwärtsspirale beendet werden könnte. Erst- mals seit dem Geschäftsjahr 2013/14 verzeichnet unsere WT-Akademie stei- gende Teilnehmerzahlen bei WP-Ausbildungsseminaren -- Im GJ 2013/14 gab es 20 Kurse mit 476 Teilnehmern. Für das GJ 2016/2017 er- warten wir eine Steigerung auf 490 Teilnehmer. -- Auch die Zahl der Berufsanwärter lässt hier hoffen. Sie ist wieder deutlich ge- stiegen: um 5,1 % auf 3.238. -- Die Damen sind weiterhin im Vormarsch, der Anteil der weiblichen Berufsange- hörigen beträgt bereits 41 %; unter den Berufsanwärtern sind 58 % weiblichen Geschlechts. -- Ebenso zeigt sich weiter die Tendenz zum angestellten Steuerberater und Wirt- schaftsprüfer: Waren vor 10 Jahren erst 30 % der aktiven Wirtschaftstreuhänder ausschließlich angestellt tätig, sind es heute bereits 39 %. -- Die Zahl der Wirtschaftstreuhänder, die ihre Befugnis ruhend gemeldet haben, ist in den letzten zehn Jahren von 8 auf 11 % gestiegen. -- Aktueller Stand Mitarbeiter der KWT (Vollzeitäquivalent): 50 die Umsätze im letzten Jahr Wie haben sich die Umsätze im letzten Jahr entwickelt? -- Wie ich schon im Juni berichtet habe, zeigt der Mitgliederumsatz 2015 wieder ein sehr erfreuliches Bild. Er ist auf rund 2,26 Milliarden Euro gestiegen, also ein Plus von 4,2 %. -- Vielleicht ein paar Worte zur Aufteilung, allerdings basiert diese auf den freiwil- ligen Meldungen und diese sind mit Vorbehalt zu genießen: 1. Der größte Teil, nämlich 56 % werden uns in der Beratung und Bilanzie- rung gemeldet; 2. Gefolgt von Buchhaltung und Lohnverrechnung mit einem Anteil von knapp 36 %; 3. Auf die Abschlussprüfung entfallen rund 7 % der an die KWT gemeldeten Umsätze. 4. Die Umgründungen machen 1 % aus. Facts&Figures aus der Kammer Weitere, hoffentlich interessante, Zahlen für Sie: -- Eine wichtige Budgetposition, für die wir knapp 30 % unseres Budgets ausge- ben, ist die Excedenten-Versicherung. Kammertag Protokoll der Sitzung vom 07.11.2016 10
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/17 Protokoll 11 Facts&Figures aus der Kammer 1. Für die jährlich neu zu verhandelnde Excedenten-Versicherung werden wir 2017 ca. 4,4 Mio. € Prämie (inkl. Versicherungssteuer) bezahlen, was im Vergleich zu den Vorjahren kaum einen Anstieg bedeutet. 2. Wir werden sehen, wie sich die Verhandlungen künftig entwickeln und sind derzeit mit der Evaluierung des geltenden Excedentenversicherungs- vertrages unter Zuhilfenahme unserer Versicherungsmakler von AON be- schäftigt. 3. Themen für die nächste Verhandlungsrunde mit HDI sind etwa eine Klar- stellung hinsichtlich der Serienschadenklausel. Auch Rechtsauffassungen bzgl. Zinsen iZm der Frage der Eintrittspflicht der Höhe nach bei Vorliegen mehrerer Versicherungsverträge ist ein Thema. 4. Ein weiteres Thema sind auch die Prozesskosten. Bei einem langwierigen Prozess können naturgemäß hohe Prozesskosten entstehen, wobei bei Ausschöpfung der maximalen Versicherungssumme die Prozesskosten unter Umständen nicht mehr von der Excedentenversicherungssumme umfasst wären. Wen es interessiert: -- Verfahrenshilfeverteidiger in Finanzstrafverfahren wurden von der KWT im Vor- jahr 10 und 2016 bis dato 14 bestellt. Also: Wir sehen einen Anstieg. -- In Sachen Pfuscherbekämpfung hatten wir seit 2009 bis Ende 2015 insgesamt 195 Fälle, 28 sind in diesem Jahr hinzugekommen. Hier sind wir auf die Unter- stützung der Kollegenschaft durch Hinweise angewiesen. Nach wie vor gilt: Wir verfolgen nur jene Fälle, in denen die Anwälte auch Erfolgsaussichten prognos- tizieren. So haben wir bei Gericht eine hohe Erfolgsquote. -- Im Disziplinarwesen liegen in diesem Jahr bis jetzt 519 Anzeigen vor, wobei 468 Anzeigen die Verletzung der Fortbildungsverpflichtung 2015 betreffen. Ich weiß, dass das ein lästiges Thema ist, aber es ist notwendig – auch für unsere Abgrenzung von den Buchhalter-Berufen. -- Leider müssen wir in manchen Fällen als Behörde vorgehen und Suspendie- rungs- und Widerrufsverfahren einleiten. Dies war heuer bis dato in 3 Fällen wegen eines Insolvenzverfahrens und in 3 Fällen wegen eines Strafverfahrens erforderlich. 13 Fälle wegen fehlender Berufshaftpflichtversicherung wurden wieder eingestellt, da der Versicherungsnachweis erbracht wurde. -- Im Prüfungswesen lag die Durchfallquote bei den letzten zehn schriftlichen Klausuren der Steuerberater-Fachprüfung im Durchschnitt bei ca 46 %. Die neue Funktionsperiode der Prüfungskommissionen hat mit 1. Oktober begon- nen. Zum Dank an die scheidenden und zur Begrüßung der neuen Prüfungskommis- säre gab es für die Steuerberater-Kommission einen Empfang im BMF und für die Wirtschaftsprüfer-Kommission einen Empfang in der Münze Österreich. Bei die- ser Gelegenheit wurden den Prüfungskommissären die Eckpunkte der geplanten WTBG-Novelle vorgestellt. Kammertag Protokoll der Sitzung vom 07.11.2016 11
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/17 Protokoll 12 Vorsorgewerk Die Zahlen zur Performance per 31. Oktober sehen Sie auf dem Chart. Beginn* bis Beginn* bis YTD bis Fondsvolumen 31.12.2015 30.10.2016 30.10.2016 per 30.10.2016 p.a. p.a. KWT-Classic 2,73 % 2,66 % 1,24 % 83 Mio € (bis 12.2.08 KWT-konservativ) KWT-ausgewogen 2,76 % 2,77 % 2,54 % 142 Mio € KWT-dynamisch 2,25 % 2,28 % 2,26 % 105 Mio € Gesamtvolumen 330 Mio € * Beginn = Übernahme des Mandats durch die Spängler KAG per 2.11.2001 Finanzen Zu unseren Finanzen möchte ich auch einige Zahlen berichten: Bei der Budgeterstellung für das Jahr 2015 sind wir jeweils von einem 2,5%igen- Umsatzwachstum ausgegangen und haben einen Abgang von € 971.000 budge- tiert, demgegenüber steht ein Gewinn von 30 T€. Die Abweichungsanalyse schaut so aus: -- 400 T€ Mehreinnahmen aus Umlagen: Erfreulicherweise und trotz der schwie- rigen wirtschaftlichen Situation betrug die Umsatzsteigerung für das Jahr 2015 4,2% (2014: 4,1%) -- 600 T€ Kosteneinsparungen: Überwiegend in Personal (150 T€) und Marketing (33 T€), weil zwei Projekte budgetiert (Namensänderung und neue Homepage) budgetiert waren, aber 2015 noch nicht realisiert wurden. Wie sieht es im heurigen Jahr aus? Voraussichtlich wird auch das Ergebnis 2016 besser ausfallen als budgetiert. Im Budget 2016 gingen wir vorsichtshalber von einem prognostizierten Umsatz- wachstum in Höhe von 3% aus. Der budgetierte Abgang beträgt laut Jahresvoran- schlag 2016 rd. 1,3 Mio. €. Demgegenüber steht ein Abgang laut aktueller Hoch- rechnung von ca. 310 T€. Diese Verbesserung ergibt sich größten Teils durch die Auflösung einer Pensionsrückstellung durch Todesfall und einiger nicht realisier- ter Projekte. Die Prognose für das Eigenkapital per Ende 2016 beträgt aus heutiger Sicht rund 8,6 Mio. €. Per Ende 2016 wird die KWT also über die zu haltende Mindestreserve hinaus wei- tere Reserven in Höhe von 5 Mio. € halten. Bezieht man in diese Betrachtung die WT-Akademie mit ein, so kommt noch das Eigenkapital der WT-Akademie in Höhe von ca. 2,5 Mio. € hinzu. Marketing & PR Im Bereich Marketing & PR hat es seit dem letzten Kammertag eine ganze Reihe an Aktivitäten und Initiativen gegeben. Imageumfrage Spectra Dieses Jahr wurde im Oktober bereits zum 5. Mal vom Linzer Spectra-Institut wie- der das Image des Berufsstandes bei 500 Unternehmen erhoben. Die Ergebnisse liegen bereits vor und sind weiterhin erfreulich: Kammertag Protokoll der Sitzung vom 07.11.2016 12
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/17 Protokoll 13 Marketing & PR Das Image der Steuerberater konnte sich auf einem ohnehin hohen Niveau – un- Imageumfrage Spectra ter Berücksichtigung der statistischen Schwankungsbreite - halten – 82% der be- fragten Unternehmen waren mit der Beratungsqualität ihres Steuerberaters sehr zufrieden/zufrieden. Beim Image der Wirtschaftsprüfer existiert ein Delta zwi- schen dem allgemeinen Image (dieses hat sich stark verbessert) und dem Image der Nutzer der Leistungen der Wirtschaftsprüfer. Hier gilt es die Ergebnisse zu ana- lysieren. Positionierung der Steuerberater Der Schwerpunkt der Positionierungsarbeit der Steuerberater liegt dieses Jahr auf dem Thema Gründer/Start Ups. Die Bedeutung der Steuerberater gerade in der Gründungsphase wird stärker herausgearbeitet, um den Berufsstand optimal zu positionieren und um die Abgrenzung zu den Bilanzbuchhaltern herauszuarbei- ten. Dieser Schwerpunkt wird ganzjährig durch werbliche Maßnahmen, wie Inse- rate, Gründer-Beilagen in Tageszeitungen und Kooperationen mit zielgruppen-re- levanten Medien unterstützt. Die Nachfrage nach den niemals-ohne-Gutscheinen ist ungebrochen hoch, auch die Bekanntheit der Aktion im Berufsstand steigt stark an. Seit Beginn der Aktion im Jahr 2013 wurden bereits über 3.700 Gründerboxen/ Gründergutscheine bestellt, davon über 2.000 alleine im Jahr 2016. Strategisch wird derzeit der werblich-kommunikative Schwerpunkt 2017 geplant, welcher eine logische und stringente Weiterführung des Gründerthemas sein wird. Gründer auch weiterhin beim Steuerberater zu halten und die kompetente Betreu- ung durch diesen wird auch 2017 im Vordergrund stehen. Vorbereitet wird gerade auch ein Auftritt der Steuerberater auf Facebook, hier ist die Grundausrichtung Service und Information geplant. Positionierung der Wirtschaftsprüfer Die Wirtschaftsprüfer haben im letzten Herbst die Kommunikationsziele und -akti- vitäten für die kommenden Jahre erarbeitet. Auf Basis dieser Erkenntnisse wurde bereits eine Marktforschung an Studenten wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtungen und unseren Berufsanwärtern durchgeführt. Die Ergebnisse werden derzeit durch den WP-Ausschuss analysiert und darauf aufbauend werden Umsetzungsmaßnahmen definiert. Im September 2016 fand anlässlich des neuen APAG und APRÄG ein Symposium im BMF mit den Legistinnen des Finanz- und Justizministeriums statt. Die Veranstal- tung war sehr gut besucht, derzeit wird eine Nachlese für alle Teilnehmer und den Berufsstand produziert. Um das Thema APAG und APRÄG auch den Unternehmen näherzubringen, werden November/Dezember Einschaltungen und Advertorials geschalten, um hier weitergehend zu informieren. KWT: Neuer Name/neues Logo Im Rahmen des PR- Budgets wurden für das Sonderprojekt „Umbenennung/Logo“ 100.000 € reserviert. Diese Umstellung wird zeitnah mit dem Inkrafttreten des WT- BG-neu umgesetzt werden. Kammertag Protokoll der Sitzung vom 07.11.2016 13
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/17 Protokoll 14 70 Jahre KWT/25 Jahre WT-Akademie 2017 feiert die KWT ihr 70-jähriges Bestehen, die Akademie der Wirtschaftstreu- händer ihr 25-jähriges Bestehen. Aus diesem Anlass wird es einen gemeinsamen Event geben, um hier Synergieeffekte zu nützen. Es wird einen Event geben, der in Wien ausgerichtet wird sowie zeitgleich selb- ständige Events in den Landesstellen Linz, Graz, Klagenfurt, Innsbruck und Salz- burg und Vorarlberg. Hier fungieren jeweils die Landespräsident/innen als Gastge- ber/innen. Vorteil ist der Multiplikationseffekt in die Bundesländer. AG Wirtschaftsmediation Die AG Mediation hat aktuell im Oktober 2016 einen Kommunikations-Workshop durchgeführt, um die Maßnahmen und die adressierten Zielgruppen zu bündeln und neu auszurichten. Auf Basis der Ergebnisse des Workshops werden neue Info- und Werbeaktivitäten entwickelt. BA-Ausschuss / Berufsanwärter Im Oktober fand für 18 Berufsanwärter aus Wien, Niederösterreich und dem Bur- genland eine Exkursion in das Finanzzentrum Wien Mitte statt. Die Exkursion gab den angehenden Kolleginnen und Kollegen Einblick „hinter die Kulissen“ des Finanzzentrums Wien Mitte. Eine ganze Reihe von PR-Aktivitäten gab es auch von unseren Landesstellen in den Bundesländern. Sie finden eine Zusammenstellung dazu in Ihrer Tischvorlage. Pressearbeit Pressearbeit ist uns wichtig – Wir achten auf Ausgewogenheit sowohl hinsichtlich unserer Themen, der Regionalität der Medien wie auch der Interviewpartner. -- Unser Thema Nummer 1 sind nach wie vor unsere Forderung nach Vereinfa- chungen in der Steuergesetzgebung und die überbordende Bürokratie. Wir fin- den zu diesem Thema nach wie ein offenes Gehör bei den Journalisten. -- Wir waren auch mit einzelnen Fachthemen der Steuergesetzgebung und mit den neuen Abschlussprüferregeln in den Medien vertreten. -- Wir sprechen mit Journalisten auch verstärkt die Berufs-Chancen und die viel- fältigen Karrieremöglichkeiten in unserem Berufsstand, etwa mit dem Kurier und mit den Oberösterreichischen Nachrichten. Über den Lehrberuf Steuerassi- stenz war zuletzt in der Kronen Zeitung zu lesen. -- Und wir unterstützen die Akademie in der redaktionellen Pressearbeit, bei- spielsweise mit Presseaussendungen über den Lehrgang an der Uni Wien oder über das erfolgreiche vergangene Geschäftsjahr. -- Auch das Spendengütesiegel ist in der Öffentlichkeit und am Spendenmarkt nach wie vor gut verankert. ÌÌ Einen Hänger hatten wir bei einer Spendengütesiegelprüfung. Aber auch das ist Geschichte: Die betroffene NPO hat seinen Antrag für das Spendengütesi- egel selbst zurückgezogen. ÌÌ Mittlerweile führen 253 NPOs das Spendengütesiegel. Auch heuer fand im Juni wieder ein OSGS- Forum mit Workshops und Networking statt. Kammertag Protokoll der Sitzung vom 07.11.2016 14
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/17 Protokoll 15 Aus der WT-Akademie Aus der WT-Akademie gibt es traditionell immer Erfreuliches zu berichten: -- Im Geschäftsjahr 15/16, das am 31. August 2016 geendet hat, ÌÌ erzielte die Akademie einen Umsatz von 11,1 Mio €; ÌÌ das ist eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 4,2%. ÌÌ Damit weist die Akademie weiterhin eine konstante Entwicklung auf. ÌÌ Am 1. September 2016 begann die Akademie das 25. Geschäftsjahr. Anlässlich dieses Jubiläums hat der Aufsichtsrat beschlossen, jedem ordentlichen Kammermitglied einen Gutschein in Höhe von € 200,- zu gewähren. Leisten kann sich das die Akademie durch eine jahrelange erfolgreiche Tätigkeit und die hohe Bereitschaft des Berufsstandes, permanent in Aus- und Weiterbil- dung zu investieren. -- Auch das neue Geschäftsjahr konnte erfolgreich gestartet werden: ÌÌ Bei der Serie „Das große Akademie-Herbstseminar“ konnten bei 9 Veranstal- tungen über 3400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf den aktuellsten Wis- sensstand gebracht werden. ÌÌ Für die Umgründungs-Spezialisten steht in dieser Woche das bereits 18. Salz- burger Steuerforum mit den Professoren Schwarzinger und Wiesner auf dem Programm. ÌÌ Mit 230 teilnehmenden WTs aus ganz Österreich zählt dieser Klassiker zu den absoluten Highlights im Herbst! ÌÌ Die e-learning Produktpalette der Akademie wird durch Lernvideos zu be- triebswirtschaftlichen Themen ergänzt und können über die Lernplattform bezogen werden. ÌÌ Nach langer, zum Teil mühevoller Suche wurde nun ein attraktiver Standort für ein Tiroler Berufsstandszentrum in Innsbruck gefunden. Die Räumlich- keiten werden zurzeit adaptiert und auf die speziellen Bedürfnisse der Aka- demie angepasst. Ab Anfang 2017 stehen dann moderne Räumlichkeiten für die Landesstelle der Kammer und Seminarräume der Tiroler Kollegenschaft zur Verfügung. -- Für einen neuen Standort von KWT und Akademie in Wien sind die Detailpla- nungen im Gange. Die KWT und die Akademie beabsichtigen, sich im neuen Bürogebäude „QBC“ beim Wiener Hauptbahnhof wieder eine Ebene zu teilen. Nach derzeitigem Planungsstand sind die neuen Räumlichkeiten mit insgesamt 3.600 m2 um rund 250 m2 kleiner. Einsparungsbedarf ergibt sich bei den KWT- Räumlichkeiten, vor allem aus der Verkleinerung der Bibliothek und einer ande- ren Gangsituation. -- „Wir wollen die Besten – dann müssen wir sie auch zu uns lassen“ – unter die- sem Motto steht die Öffnung der Akademie-Veranstaltungen für interessierte Personen außerhalb des Berufsstandes. -- Hauptzielgruppen sind einerseits qualifizierte Mitarbeiter von Unternehmen, andererseits Multiplikatoren wie Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen und natürlich Schülerinnen und Schüler kaufmännischer Schulen! Kammertag Protokoll der Sitzung vom 07.11.2016 15
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/17 Protokoll 16 Internationale Vernetzung Zum Ende meiner Ausführungen stehen wie immer die internationalen Aktivitäten. -- Das Kammerpräsidium hatte Ende September eine Arbeitssitzung mit allen Delegierten der KWT in internationalen Organisationen und Gremien, um die internationale Positionierung und Vernetzung der KWT zu erörtern und die ge- meinsame Strategie bei den internationalen Aktivitäten abzustimmen. Die Tätigkeit der Delegierten in den internationalen Gremien ist mit stark wach- sendem Arbeitsaufwand verbunden: die Sitzungsvorbereitung, Reisezeiten, Sitzungszeiten und auch die An- und Abarbeitung der Themen brauchen Zeit. Die Anzahl der Themen, mit denen sich eine Interessenvertretung auf europä- ischer und globaler Ebene befassen muss, hat sich vervielfacht. Deshalb war es auch nicht überraschend für uns, dass der Wunsch nach mehr Unterstützung für die Delegierten geäußert wurde. An dieser Stelle möchte ich allen Delegierten für ihr Engagement danken. -- Wir haben jetzt gute Chancen, einen österreichischen Berufsangehörigen als Vertreter ins Board der FEE zu bekommen. KWT und iwp haben Koll. Prachner für diese Funktion nominiert und wir warten mit Spannung auf das Ergebnis der Wahl bei der kommenden Generalversammlung im Dezember. -- Seit 1. Juni ist die KWT auch Mitglied der EFAA, des europäischen Rechnungs- legungsverbandes mit Fokus auf kleine und mittelständische Kanzleien. Die feierliche Aufnahme der KWT als neues Mitglied erfolgte bei der Generalver- sammlung der EFAA Mitte Juni. -- VP Kölblinger stellte den Delegierten aus sechzehn Rechnungslegungs-, Steu- erberatungs- und Wirtschaftsprüfungs-organisationen, die mehr als 360.000 Berufsangehörige repräsentieren, den österreichischen Berufsstand und die Interessenvertretung vor. Soweit meine Ausführungen zum Kammergeschehen. Sie sehen, es ist immer viel los. Bedanken möchte ich mich ausdrücklich beim meinen Präsidiums- und Vorstand- kollegen und den Mitgliedern unserer angesehenen Fachsenaten. Gerne stehen meine Präsidiumskollegen oder ich je nach Ressortzuständigkeit für Fragen zur Verfügung. DANKE für IHRE AUFMERKSAMKEIT DISKUSSION: Kittl: Zum Logo möchte ich festhalten, dass sich über Geschmack wohl streiten lässt. Hübner: Wir haben auch im Präsidium über das Logo diskutiert. Es ist uns bewußt, dass eine 100%ige Zustimmung ist in solchen Fragen nicht möglich. Die ursprüng- lich gedachte Abkürzung „KSW“ wäre uns auch lieber, aber damit gibt es marken- rechtliche Probleme. Ein Lösungsvorschlag war, ein „T“ und/oder ein „P“ dazu. Gerne nehmen wir schönere Vorschläge entgegen. Das vorliegende Logo ist das Ergebnis aus den Vorschlägen der drei, vier befassten Agenturen. Kammertag Protokoll der Sitzung vom 07.11.2016 16
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/17 Protokoll 17 DISKUSSION: Brogyányi: Im deutschen Sprachraum heißt der Wirtschaftsprüfer in seiner Ab- kürzung „WP“. Mit der vorliegenden Abkürzung „W“ wären wir die einzigen im deutschsprachigen Raum, die Wirtschaftsprüfer nur mit „W“ abkürzen. Die Be- zeichnung „WP“ ist der allgemein gebräuchliche Standard. Davon sollte man nicht abweichen. Nachdem mein Antrag beim letzten Kammertag kein Gehör gefunden hat, möchte ich nochmals festhalten: Es ist Zeit, dass sich die Kammer etwas überlegt, damit der Beruf des Wirtschaftsprüfers wieder attraktiv wird. Hübner: Es wurden alle möglichen Abkürzungen für Kammer der Wirtschaftstreu- händer in der Diskussion behandelt, aber sie sind bereits besetzt. Wir hätten am liebsten „KSW“, wenn es der Gesetzgeber zulässt. Als Alternative würden wir „KStW“ nehmen. Für die Wirtschaftsprüfer wurde in den letzten Monaten viel getan. Die Entwick- lung ist kein Austriacum, sondern ein internationales Thema. Vor vier Jahren habe ich gesagt, es wird ein Nachwuchsproblem für WPs geben. Wir stimmen im Präsi- dium überein, dass wir die Problematik im Auge behalten und etwas für den Be- rufsstand tun. Wir haben auch einen eigenen Berufsgruppenausschuss für Wirt- schaftsprüfer. Das hat sich bewährt. Effenberg: -- Zur Werbung: Über kurz oder lang bekommen wir ein neues Logo. Es stellt sich die Frage, ob man auch im Berufsstand bereit ist, moderner zu werden und nicht mit sinnlosen Plakaten und ganzseitigen Inseraten zu werben, sondern die elektronischen Medien zu nutzen. -- Es gibt die Inseratenserie der Rechtsanwaltskammer, mit der das Notruftelefon bekannt gemacht wurde. Dies sollten wir im Hinterkopf behalten, wenn der Be- rufsstand den Verfahrenshilfeverteidiger bekommt. -- Die Akademie wird gelobt. Es gibt aber es gibt einen Wermutstropfen: Die Kammer bemüht sich, den Berufsstand voranzubringen, die Seminare der WT- Akademie werden jedoch teils nicht 100%ig auf die Fortbildungsverpflichtung anerkannt. Das gilt beispielsweise auch für das Masterstudium. -- Wir kämpfen schon einige Zeit mit einer WTBG Novelle. Gleichzeitig wollen die Bibu auch wieder Befugnisse dazu. Hinzukommt, dass die Novellierung der GewO und des WK-Gesetzes ansteht und die KWT Stellung nahmen kann. Die Stellungnahme der KWT sollte gekoppelt werden mit der Begutachtung des WTBG, insofern als dass man KWTseits das WK-Gesetz nicht angreift, umge- kehrt aber dafür die WK die WTBG-Novelle nicht. Hübner: Das wurde im Vorstand schon besprochen. -- Zur Wortmeldung „endlich moderner“: Die meisten erleben uns als hochmo- dern, ja zu modern. Plakatwerbung haben wir seit zwei Jahren keine mehr ge- macht, obwohl von den Marketingleuten doch noch empfohlen. Die Nutzung der elektronischen Medien, konkret der Auftritt auf Facebook, ist in Umsetzung. Unsere Kammer ist sensationell modern geführt. Kammertag Protokoll der Sitzung vom 07.11.2016 17
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/17 Protokoll 18 DISKUSSION: -- Zum Thema „Notruf“: Man muss wissen, um welche Sachverhalte es beim Not- ruf geht. Es ist eine Frage der Dringlichkeit, um sofort eine einstweilige Verfü- gung zu erreichen, wenn z.B. der Ehemann gegen seine Gattin handgreiflich wird. Ein solcher Anwendungsbereich fehlt für die Steuerberatung. Zur Finanz- polizei haben wir eine Ombudsstelle mit LH Pröll eingerichtet. Sie ist nicht sehr stark gefragt -- Zur Wortmeldung betreffend „WTBG-Novelle“: Die BiBu haben neuerlich Be- gehrlichkeiten, weil wir in Österreich eine Situation haben, wo die Steuerbe- ratung und vor allem auch das Vertretungsrecht nicht freigegeben ist. Ich kann nicht verhindern, dass die BiBu auch Wünsche haben. Ich bin optimistisch, dass nach einem neuerlich harten Abtausch, der im internationalen Vergleich be- rechtigt ist, sie die Vertretung vor Abgabenbehörden nicht durchsetzen können. Keine weiteren Wortmeldungen. ▷▷ Der Bericht des Präsidenten wird zur Kenntnis genommen. Schmalzl übergibt den Vorsitz an Hübner. 3. Anträge des Vorstandes Jahresvoranschlag 2017 Es wurde VP Schmalzl zum Berichterstatter bestellt. (Beilage 1) Hübner ersucht Schmalzl um seinen Bericht: Der Jahresvoranschlag 2017 basiert auf einer 4%igen Umsatzsteigerung von 2015 auf 2016 und auf einer 4%igen Umsatzsteigerung von 2016 auf 2017. Der Promille- satz der Jahresgebühr bleibt unverändert bei 4,3‰. Der Mindestbeitrag für WT, und Ruhende beträgt unverändert € 250,-. Berufsanwärter haben eine Jahresge- bühr in Höhe von € 150,- zu entrichten. Auf der Ausgabenseite wurde der PR-Aufwand 2017 mit € 1.622.000,- veranschlagt. Die Prämie für die Excedentenversicherung beträgt nach einer Wertanpassung € 4.384.600,-. Der budgetierte Abgang 2017 beträgt € 1.009.300,-. Kittl erscheint der Jahresvoranschlag 2017 realistischer als der Jahresvoranschlag 2016. Kittl hat zwei Fragen zum Jahresvoranschlag: Im aktuellen Jahr sind wieder T€ 300 für EDV Projekte veranschlagt. Um welche Projekte handelt es sich? Die zweite Frage bezieht sich auf die Rückstellung für Unterstützung und Sterbe- gelder: Im nächsten Jahr ist eine Auflösung dieser Rückstellung in Höhe von T€ 102 budgetiert. Falls heute die gesamte Auflösung der Rückstellung beschlossen wird, stimmt der Jahresvoranschlag um diesen Betrag nicht. Wird das Budget noch korrigiert oder wird dieser Betrag nicht aufgelöst? Kammertag Protokoll der Sitzung vom 07.11.2016 18
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/17 Protokoll 19 Jahresvoranschlag 2017 Klement: Es stellte sich die Frage, ob es sich bei dem Unterstützungsfonds um eine Rückstellung oder eine Rücklage handelt. Die Wirtschaftsprüfer sind der Meinung, dass es eine Rückstellung ist, die aber zur Gänze aufgelöst werden kann. Falls die Auflösung heute beschlossen wird, wird im nächsten Schritt der korri- gierte Jahresvoranschlag beschlossen und die korrigierte Version des Jahresvor- anschlages wird dem BMWFW übermittelt. Kittl: Mir gefällt es wie die Kammer Rücklagen zurückführt. Ich lehne es ab, dass Geld ausgegeben wird, nur weil es budgetiert ist. Klement zur Frage der EDV-Kosten: Die Kammer wurde im Bereich EDV mehrmals geprüft. Die Firma Datev hat bei einer Überprüfung festgestellt, dass sich die Aus- gaben in einem vertretbaren Rahmen befinden, auch im Vergleich mit deutschen Unternehmen. Es hat in der Kammer noch nie ein Sicherheitsproblem gegeben und dass es noch nie zu längeren Stehzeiten gekommen ist. Das System funktioniert einwandfrei. Zukünftige größere Projekte sind die Gründerservicehomepage und die Digitalisierung aller Abteilungen. Da keine weiteren Wortmeldungen gewünscht werden, bringt Hübner den Antrag des Vorstandes zur Abstimmung: "Der Kammertag wolle den Jahresvoranschlag für das Haushaltsjahr 2017 be- schließen und den Vorstand ermächtigen, allfällige vom Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft gewünschte Ergänzungen oder Abände- rungen nachträglich vornehmen zu dürfen." ▷▷ Einstimmig beschlossen Houf berichtet: Änderung der WT-ARL/ Umsetzung der Prüfungs-RL Einzelne Bestimmungen der Abschlussprüfungs-RL sind im Berufsrecht umzuset- (Beilage 2) zen (dies betrifft insb. die Art. 21, 22, 23, 24a, 24b und 27, in welchen Berufsgrund- sätze und die interne Organisation der Prüfungsbetriebe geregelt werden). Bereits im Jänner d.J. wurden diesbezügliche Gespräche mit dem BMWFW geführt, um die Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen und in der Folge die Umset- zung im Rahmen der WT-ARL zu erörtern. Im Zuge der RL-Umsetzung wurden die Bestimmungen des WTBG jedoch nicht geändert. Die Umsetzungsfrist der RL endete im Juni 2016, mittlerweile wurden APAG und APRÄG im BGBl veröffentlicht. Das neue Qualitätssicherungsregime für Abschluss- prüfer gilt endgültig ab 1.10.2016 (Beginn der Zuständigkeit der Abschlussprüfer- Aufsichtsbehörde gem. APAG). Im neuen Qualitätssicherungsregime müssen auch die Prüfungsbetriebe in berufsrechtlicher Hinsicht richtlinienkonform organisiert sein und sich auf eine richtlinienkonforme Grundlage stützen können. Mit einer Umsetzung der WTBG-Novelle, in Zuge derer nunmehr auch die gesetzlichen Än- derungen vorgesehen wird, ist aus derzeitiger Sicht (nicht zuletzt aufgrund des parlamentarischen Sitzungskalenders) 2016 nicht mehr zu rechnen. Kammertag Protokoll der Sitzung vom 07.11.2016 19
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/17 Protokoll 20 Änderung der WT-ARL/ Um dadurch nicht noch weitere Verzögerungen entstehen zu lassen, beantragt der Umsetzung der Prüfungs-RL Vorstand eine umgehende Einfügung der erforderlichen Bestimmungen in der WT- ARL wie in der Beilage 2 ersichtlich. Houf verweist weiters auf die dem Kammertag vorliegende Tischvorlage, wonach die Inkrafttretensbestimmung in Abänderung zur vorab übermittelten Fassung an vergleichbare Inkrafttretensbestimmungen im Unternehmensrecht angepaßt wird. Dadurch ergibt sich insbesondere für kleinere Prüfungsbetriebe eine Erleich- terung. Die Änderung der ARL wäre somit unter Berücksichtigung dieser Abände- rung zu beschließen. DISKUSSION: Kittl hält fest, dass eine derartige Reglementierung grundsätzlich abzulehnen sei, da es sich inhaltlich um Selbstverständliches handelt. Allerdings ist es wohl un- vermeidbar, dies vorzunehmen – besser die KWT regelt das selbst als es anderen zu überlassen. Das Ziel sollte weiterhin Verwaltungsvereinfachung sein, so erfolgt das Gegenteil. Houf betont persönlich diese Ansicht zu teilen und weist darauf hin, dass sich die vorliegenden Reglementierungen am unteren Ende des Notwendigen befinden; in Hinblick darauf sei auch Abgeordneten zu danken, die eine Umsetzung in dieser Form ermöglicht haben. Zudem sind die nunmehrigen Regelungen im Vergleich zum bisherigen Standard IWP/PG7 einfacher, da prinzipienorientierter. Kittl weist darauf hin, dass die Regelungen der ARL künftig für jeden WP gelten, unab- hängig davon, ob dieser dem APAG unterliegt. Somit werden Regelungen eingeführt, die über das APAG nicht eingeführt wurden – beispielsweise die interne Nachschau. Houf repliziert, dass diese bereits im PG7 verankert war. Im Vergleich dazu sind nun- mehr die vereinbarten Untersuchungshandlungen nicht mehr umfasst, sodass es im Vergleich zu Vereinfachungen kommt. Die Umsetzung in dieser Form ist der richtige Weg, ohne dass es dabei zu Ausstrahlwirkungen auf StB-Tätigkeiten kommt. Die bisherigen Standards wurden nachgeschärft, jedoch nicht erweitert. Aus eigener Erfahrung könne er berichten, dass es in Betrieben, die zu klein für eigene interne Prozesse sind, dies derart organisiert wird, dass externer Rat zwischen Kanzleien wechselseitig vorgenommen wird. Dies funktioniert im Regelfall problemlos. Brogyányi erinnert daran, dass die nunmehrige Entwicklung bereits 2005 einge- leitet wurde, als das A-QSG 1 Mann-Prüfungsbetriebe ermöglichte und diese glei- chermaßen den einschlägigen Regelungen unterwarf. Keine weiteren Wortmeldungen. Hübner bringt somit Antrag des Vorstandes an den Kammertag zur Abstimmung: „Der Kammertag wolle die Änderung der WT-ARL in der vorliegenden Form unter Berücksichtigung der Abänderung der Inkrafttretensbestimmung lt. Tischvorlage beschließen“. ▷▷ Einstimmig beschlossen Kammertag Protokoll der Sitzung vom 07.11.2016 20
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/17 Protokoll 21 Rückstellung UFO – Auflösung Da auf Leistungen aus dem U-Fonds kein Rechtsanspruch besteht, ist der Fort- der Rückstellung und Dotierung bestand der Rückstellung gestaltbar. Die Selbstbindung kann durch die Kammer für ein Jahr wieder revidiert werden, wodurch die Notwendigkeit der Rückstellung entfallen würde. Die Wirtschaftsprüfer der KWT raten zu folgender Vorgehensweise. Die Rückstellung wird sofort aufgelöst und weitere Leistungen werden unter der fik- tiven Annahme des Weiterbestehens mit jährlicher Befristung – somit nur Rück- stellung für einen Jahresaufwand – erbracht. Die Rückstellung für das nächste Jahr wird im vorangegangenen Jahr beschlossen. Der Auflösungsbetrag zum 31.12.2016 beträgt € 645.750,-. In Folge des Beschlusses ist das Budget 2017 zu adaptieren. Die Auflösung der Rückstellung in Höhe von € 102.200,- entfällt. Der für 2017 vorgesehene Abgang beträgt somit € 1.111.500,-. Rief: Bleibt das U-Fondsregulativ nach Auflösung der Rückstellung gültig? Hübner: Das Regulativ bleibt bestehen, nur die Rückstellung wird aufgelöst. Schmalzl: Der Unterstützungsfonds-Verwaltungsausschuss wurde aufgelöst. Die Agenden des Ausschusses wurden dem Präsidium übertragen. Da keine weiteren Wortmeldungen gewünscht werden, bringt Hübner den Antrag des Vorstandes zur Abstimmung: Der Kammertag wolle beschließen, die derzeitige Rückstellung für den Unterstüt- zungsfonds aufzulösen und den erforderlichen Bedarf künftig jährlich zu dotieren. Das Kammeramt wird ermächtigt, im Jahresvoranschlag die entsprechend erfor- derlichen Anpassungen vorzunehmen. ▷▷ Einstimmig beschlossen 4. Sonstige Berichte Aufgrund der in § 1 Abs. 7 der Beitragsordnung geregelten automatischen jähr- Zusatzpension Beitragssätze 2017 lichen Erhöhung der Beiträge um 3,5% betragen die Werte für 2017: Wert 2017 (Wert 2016) Voller Beitrag: € 6.040,- € 5.836,- Ermäßigter Beitrag: € 1.340,- € 1.296,- Ermäßigung wegen Einkommen gem. § 1 Abs. 2 Z 3 bei Bemessungsgrundlage Befreiung zur Gänze bis € 20.400,- bis € 19.710,- Ermäßigung auf 8,25 % der Bemessungsgrundlage von € 20.401,- von € 19.711,- bis € 71.956,- bis € 69.523,- Eine Beschlussfassung ist auf Grund des eingeführten Automatismus nicht erfor- derlich. ▷▷ Zur Kenntnis genommen DISKUSSION: wird nicht gewünscht Kammertag Protokoll der Sitzung vom 07.11.2016 21
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/17 Protokoll 22 5. Allfällige selbständige Anträge Es liegen keine Anträge vor. 6. Allfällige Anregungen Kittl zeigt sich erschüttert über die geringe Teilnahme der Kammertagsmitglieder an den Sitzungen des Kammertages. Die Mitglieder des Kammertages sollten ver- lässlich an den Sitzungen teilnehmen. Schmalzl dankt Koll Kittl und allen anderen Mitgliedern des Kammertags, die sich aktiv an den Sitzungen beteiligen und einbringen. Pircher stimmt Koll. Kittl zu und meint, dass der Kammertag so zusehends seine Funktion als Parlament der Kammer verliert. Die Kollegen sollten zu den Sitzungen erscheinen. Effenberg erinnert daran, dass seine nach dem Bericht des Präsidenten geäußerte Frage zur Anrechenbarkeit von Seminaren der WT-Akademie auf die Fortbildungs- verpflichtung noch unbeantwortet ist. Braun informiert, dass die Frage betreffend eines aktuellen Lehrganges der Akade- mie im Rahmen der kommenden Sitzung des Berufsrechtsausschusses am 15.11. erörtert wird. Dabei ist zu diskutieren, ob und welche Inhalte des Lehrganges als facheinschlägige Fortbildung berücksichtigt werden können und welche Teile als sogenannte „soft skills“-Fortbildung. Hübner erläutert, dass die Arbeitsweise in Präsidium und Vorstand oft dem Zeit- druck geschuldet ist. Wenn die Themen dort einstimmig erledigt werden können, ist es nicht notwendig zusätzlich Probleme zu schaffen und den Kammertag zu befassen. Pircher ersucht darum, insbesondere in Anbetracht der neuen Seminarräume in Innsbruck, dass künftig auch WP-Seminare in Tirol veranstaltet werden. Klement erläutert, dass die Akademie selbstverständlich auch Seminare mit ge- ringer Teilnehmerzahl veranstalten möchte, unabhängig davon, ob diese dann kostendeckend sind oder nicht. Stangl weist allerdings immer wieder darauf hin, dass ein Seminar mit zu geringer Teilnehmerzahl auch qualitativ leidet und es für die Vortragenden nicht angenehm ist, vor einzelnen Kollegen vorzutragen. Keine weiteren Anregungen ▷▷ Hübner bedankt sich bei den Anwesenden für ihr Kommen und schließt die Sit- zung. Kammertag Protokoll der Sitzung vom 07.11.2016 22
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