Vertragsrecht im Bauwesen in Österreich - Rechtsanwaltskanzlei Mag.iur. Andrea Lehner
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Vertragsrecht im Bauwesen in Österreich Rechtsanwaltskanzlei Mag.iur. Andrea Lehner Ebenbergstraße 9 Dr.-Hofmeister-Str. 15 A-5700 Zell am See D-85764 Oberschleißheim Tel. + 43 6542 72075 Tel. +49 89 14346-585 Fax: +43 6542 74143 Fax: +49 89 14346-582 zellamsee@lehner-law.eu muenchen@lehner-law.eu www.lehner-law.eu www.lehner-law.eu 23.02.2019 DAV Hüttenfachsymposium 2019, RA Mag.iur. A. Lehner 1
• Rechtliche Grundlagen und Normen • Bauvertrag • Vorvertragliche Pflichten • Bauvertrag nach ÖNORM B 2110 • Haftung des Auftraggebers • Besonderheiten im Bereich der Schutzhütten • Ausführung von Bauprojekten Ein Beitrag • Leistungsabweichungen zum 18. internationalen • Mehrkostenforderungen Hüttenfachsymposium • Erkennen und Beurteilen von Baumängeln und - „Alpine Infrastruktur im schäden Wandel – Herausforderungen • Gewährleistung und Lösungsansätze“ • Schadenersatz am 22. und 23.02. 2019 • Verfahren • Honorarrecht 23.02.2019 DAV Hüttenfachsymposium 2019, RA Mag.iur. A. Lehner 2
Rechtliche Grundlagen • Zivilrecht: ABGB, KSchG, WEG, BTVG, IO, UGB, PHG • Verwaltungsrecht: Bauordnung und Raumordnung in den einzelnen Bundesländern, BVergG, GewO, standesrechtliche Vorschriften der Baugewerbe, BauKG, Naturschutzgesetze in den einzelnen Bundesländern • Strafrecht: Arbeitnehmerschutzvorschriften, Wirtschaftsdelikte wie Untreue, Veruntreuung und Betrug, Kridadelikte 23.02.2019 DAV Hüttenfachsymposium 2019, RA Mag.iur. A. Lehner 3
Technische Normen • OIB-Richtlinien • Normen: ÖNORM, DIN, EN, ISO • Verarbeitungsrichtlinien • Qualitäts- und Güterschutzvereinigung • Fachregeln für Berufsvertretungen • Weitere technische Regelwerke: ON-Regeln, TRVB, u.a. 23.02.2019 DAV Hüttenfachsymposium 2019, RA Mag.iur. A. Lehner 4
Bauvertrag • Werkvertrag nach §§ 1151, 1152, 1165-1174 ABGB • dispositives Recht • Ausnahmen • Vertragsgegenstand ist die Bauleistung - ÖNORM 2110 definiert, was Bauleistung ist • Zustandekommen • Übereinstimmende Willenserklärungen • Geschäftsfähigkeit/Vertretungsbefugnis • Willenserklärung frei von List, Zwang und Irrtum • Inhalt erlaubt und möglich • keine Formvorschriften • Ziel: Vollständige und eindeutige Beschreibung der vereinbarten Bauleistung (=Bau-Soll) 23.02.2019 DAV Hüttenfachsymposium 2019, RA Mag.iur. A. Lehner 5
Vorvertragliche Pflichten • Schutz- und Sorgfaltspflichten vor Vertragsabschluss - § 1313a ABGB • Offenlegung der Identität • Warnpflicht • Aufklärungspflicht • Risikoabwälzung 23.02.2019 DAV Hüttenfachsymposium 2019, RA Mag.iur. A. Lehner 6
Vertragsgestaltung nach ÖNORM B 2110 • Anwendung der ÖNORM B 2110 muss vereinbart werden; wenn vereinbart, gelten auch • technische Normen, die im ÖNORMEN-Verzeichnis angeführt sind, sofern sie im konkret zu beurteilenden Fall relevant sind, und • die Werkvertragsnormen der Serien B 22xx und H 22xx für Leistungen oder einzelne Positionen davon, die diese Sachgebiete betreffen und • die ÖNORMEN A 2063, B 2011 und 2014 • Fassung, die zum Beginn der Angebotsfrist gültig war • Allgemeine Regeln der Vertragsgestaltung • Reihenfolge der Vertragsbestandteile – bei Widerspruch bestimmte Rangordnung 23.02.2019 DAV Hüttenfachsymposium 2019, RA Mag.iur. A. Lehner 7
Vertragsgestaltung nach ÖNORM B 2110 • Vertretung der Vertragspartner auf der Baustelle • Änderungen des Vertrages sind schriftlich festzuhalten – unternehmerisches Bestätigungsschreiben • Besondere Haftung mehrerer Auftragnehmer • Sofortiger Rücktrittsgrund und andere Rücktrittsgründe • Gemeinsame Dokumentationspflicht bei Leistungsstörungen • Regelungen zur Vergütung • Risikoübernahme bei Alternativangeboten • Leistungsabweichungen • Deckungs- und Haftungsrücklass • Haftungsbeschränkungen 23.02.2019 DAV Hüttenfachsymposium 2019, RA Mag.iur. A. Lehner 8
Haftung des Auftraggebers • Haftung für Scheinunternehmen • Haftung für die Sicherheit am Bau • Haftung für die Reinhaltung des Gehsteiges und der Straße • Haftung für die Sicherheit des Gebäudes • Haftung für die Bauführung • Haftung bei Einsturzgefahr • Haftung für Schäden • Haftung für Emissionen 23.02.2019 DAV Hüttenfachsymposium 2019, RA Mag.iur. A. Lehner 9
Besonderheiten im Bereich der Schutzhütten • Wichtigkeit einer profunden Planung • Planungscheck zwischen Planer und den ausführenden Unternehmen vor Beginn der Arbeiten und zwar in einem oder mehreren Meetings • Keine Planfreigaben per E-Mails • Auswahl von Auftragnehmern mit erforderlichen Fachkenntnissen und Kommunikationsstärke mit Referenzen, insbesondere in Bezug auf Alpine Tauglichkeit • Startup Gespräch: Konzept der Hütte, Abstimmung des Bauprozesses im Detail 23.02.2019 DAV Hüttenfachsymposium 2019, RA Mag.iur. A. Lehner 10
Ausführung von Bauprojekten • Beschreibung und Inhalt der Projektabschnitte im Überblick • Festlegung der Funktionen und Aufgaben der Projektbeteiligten – Wer macht was wann? • Baustellendokumentation • Kontrolle der Ausführung • Fertigstellung, Übernahme (im Beisein eines SV als Berater) und Schlussrechnung • Bestellung von Planungs- und Baustellenkoordinator • Pflichten des Bauherrn, Pflichten des Planungskoordinators, Pflichten des Baustellenkoordinators 23.02.2019 DAV Hüttenfachsymposium 2019, RA Mag.iur. A. Lehner 11
Leistungsabweichungen • Leistungsabweichungen: Leistungsänderungen, Leistungsstörungen • Definition in ÖNORM B 2110, B 2118, A 2060 u.a. • Ausgangspunkt für die Beurteilung, ob Leistungsabweichung vorliegt, ist Bau-Soll • Bauvertragliche Unterlagen, wie Leistungsverzeichnis, Pläne, ergänzende Vertragsbestimmungen usw. • Ausschreibungsunterlagen • Voraussetzung für erfolgreiche Geltendmachung 23.02.2019 DAV Hüttenfachsymposium 2019, RA Mag.iur. A. Lehner 12
Leistungsänderung, Störung der Leistungserbringung • Leistungsänderung und/oder Störung der Leistungserbringung: Sphäre Auftraggeber Folge: Auftragnehmer kann Mehrkosten fordern oder Leistungsfrist anpassen • Leistungsabweichungen aufgrund von Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten sowie aus Dispositions- und Kalkulationsrisiko: Sphäre Auftragnehmer • Leistungsabweichungen ausgelöst durch Lieferanten und/oder Subunternehmer des Auftragnehmers: Sphäre Auftragnehmer • Abweichungen im Planungsstand und/oder zwischen Ausführungsplanung und Leistungsbeschreibung und/oder Bauausführung und Bestimmungen in den allgemeinen projektbezogenen technischen und rechtlichen Bedingungen: Sphäre Auftragnehmer • Zusatzleistungen sind nicht Gegenstand des Bau-Soll 23.02.2019 DAV Hüttenfachsymposium 2019, RA Mag.iur. A. Lehner 13
Mehrkostenforderung • Folgen von Leistungsabweichungen: terminliche und/oder preisliche Anpassung des Vertrages • Voraussetzungen für die Geltendmachung von Ansprüchen • Anmeldung • Vorlage der Mitteilung über die Mehrkosten oder Unterlagen zur Anpassung der Leistungsfrist • Nachvollziehbare und prüfbare (möglichst detaillierte Beschreibung) Dokumentation • Nachweis, dass Leistungsabweichung in Sphäre des Auftraggebers liegen • Anspruchsverlust 23.02.2019 DAV Hüttenfachsymposium 2019, RA Mag.iur. A. Lehner 14
Mehrkostenforderung • Sphäre des Auftraggebers • Unterlagen (Ausschreibung, Pläne, Muster, etc.), • verzögerte Auftragserteilungen, Entscheidungen, • beigestellte Stoffe und Materialien (zB Baugrund), • jede Form der Anordnung (zB Leistungsänderung, Planänderungen, etc.), • fehlende oder unzureichende Angaben in der Leistungsbeschreibung, Leistungsverzeichnis (Ausschreibung), • Sphäre des Auftragnehmers • Der Sphäre des Auftragnehmers zuzuordnen sind das Kalkulationsrisiko sowie alle Dispositionen des Auftragnehmers sowie der von ihm gewählten Lieferanten und Subunternehmer“. • sämtliche Risiken aus Alternativangeboten, • sämtliche sonstige Ereignisse, die nicht ausdrücklich in der Sphäre des Auftraggebers liegen • sämtliche Nachteile, die das dem nicht Berücksichtigten der örtlichen Gegebenheiten im Angebot entstehen. 23.02.2019 DAV Hüttenfachsymposium 2019, RA Mag.iur. A. Lehner 15
Was ist ein Schaden? Was ist ein Mangel? • Schadensbegriff umfasst nach §§ 1293 ff ABGB jeden Nachteil, der jemandem an Vermögen, rechtens oder seiner Person zugefügt worden ist. • Mangel liegt nach § 922 ABGB vor, wenn das Geleistete hinter dem vertraglich Geschuldeten zurückbleibt; wenn konkrete Eigenschaften nicht klar geregelt sind, gelten die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften als vereinbart. • Zu unterscheiden sind • Sach-/Rechtsmangel • Behebbare/Unbehebbare Mängel • Wesentlicher/Unwesentlicher Mangel • Geringfügiger/Nicht geringfügiger Mangel • Gewöhnliche Abnutzung • Versteckte Mängel • Mangelfolgeschaden 23.02.2019 DAV Hüttenfachsymposium 2019, RA Mag.iur. A. Lehner 16
Erkennen und Beurteilen von Baumängeln und -schäden • Vertrag prüfen • Liegt überhaupt ein Mangel vor? • Liegt Gewährleistung vor? Ist die Gewährleistungsfrist noch offen? • Bestand der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe? • Liegt ein Mangel vor, dann • technische Prüfung, ob Verbesserung möglich ist • wirtschaftliche Prüfung, ob die Verbesserung angesichts der Schwere des Mangels und der Beeinträchtigung des Bestellers wirtschaftlich/zeitlich unverhältnismäßig ist • Feststellung von Schaden, Verursacher und Kausalzusammenhang - Beurteilung durch Sachverständigen 23.02.2019 DAV Hüttenfachsymposium 2019, RA Mag.iur. A. Lehner 17
Gewährleistung für Baumängel • Gewährleistungsfristen: §§ 922 bis 933b ABGB • Frist für Mängel an unbeweglichen Sachen drei Jahre • Frist für Mängel an beweglichen Sachen zwei Jahre • Beginn: Tag der Übergabe der Sache • Gewährleistungsbehelfe (primäre und sekundäre) • Verbesserung • Austausch • Preisminderung • Wandlung • Bestimmungen der ÖNORM B 2110 decken sich im Wesentlichen mit Bestimmungen des ABGB 23.02.2019 DAV Hüttenfachsymposium 2019, RA Mag.iur. A. Lehner 18
Haftung und Ersatz von Bauschäden • Voraussetzung Schadenersatzanspruch ABGB: Schaden, Verursachung, Rechtswidrigkeit, Verschulden, Solidarische Haftung, Umfang des Schadenersatzes • Beweislastumkehr • Verjährungsfristen: • drei Jahre nach bekanntwerden von Schaden und Schädiger • Spätestens 30 Jahre nach der Übergabe • Bestimmungen der ÖNORM B 2110 decken sich im Wesentlichen mit Bestimmungen des ABGB • Ausnahme: • bei leichter Fahrlässigkeit Haftungsbeschränkung 23.02.2019 DAV Hüttenfachsymposium 2019, RA Mag.iur. A. Lehner 19
Verfahren • Außergerichtliches Verfahren: • Mängelrüge – Mängel anzeigen und zur Verbesserung oder Austausch auffordern, ersatzweise zur Preisminderung oder Wandlung fordern • Schaden anzeigen – Schadenersatzanspruch geltend machen • Mediation • Gerichtliche Verfahren • Beweissicherungsverfahren • zur Dokumentation von Sachverhalten, die zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr ersichtlich sind oder nur mehr erschwert festgestellt werden • Beweissicherungsantrag • Befundaufnahme durch Sachverständigen ohne vorherige Beweisaufnahme • Ende des Verfahrens: Eingang des Befundes beim Gericht und Zustellung an die Parteien, allenfalls Antrag auf Ergänzung 23.02.2019 DAV Hüttenfachsymposium 2019, RA Mag.iur. A. Lehner 20
Verfahren • Zivilprozess • Zuständigkeit • Anwaltspflicht • Ablauf des Zivilprozesses • Beweismittel: Urkunden, Parteien- und Zeugeneinvernahme, Bestellung eines Sachverständigen mit Befund und Gutachten, Lokalaugenschein • Nebenintervention • Kostenersatz • Rechtsmittel • Europäisches Mahnverfahren • Europäisches Mahnverfahren für geringfügige Forderungen • Schiedsverfahren 23.02.2019 DAV Hüttenfachsymposium 2019, RA Mag.iur. A. Lehner 21
Honorarrecht in Österreich • Vereinbarung • Rechtsanwaltstarifgesetz • Bemessungsgrundlage • Leistung für Leistung • Allgemeine Honorar-Kriterien 2005 • Übliche Vergütung • Ersatzpflicht • Außergerichtlich: zweckentsprechende Rechtsverfolgung • Gerichtlich: Zugesprochene Kosten 23.02.2019 DAV Hüttenfachsymposium 2019, RA Mag.iur. A. Lehner 22
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