WPK MAGAZIN Wirtschaftsprüfung - Herausforderung und Chance! - Kammerversammlung 2019 - Wirtschaftsprüferkammer
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WPK MAGAZIN MITTEILUNGEN DER WIRTSCHAFTSPRÜFERKAMMER • 2/2019 Wirtschaftsprüfung – Herausforderung und Chance! Kammerversammlung 2019 SEITE 6 International Code of Ethics SEITE 40 IAASB: Aktuelle Entwicklungen SEITE 48 DAS HEFT ALS PDF: wpk.de
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ZUR SACHE Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, „Wirtschaftsprüfung – Herausforderung und Positiv ist, dass auch dank der Bemühungen Chance!“ war der Leitgedanke des WPK-Mitglie- der WPK unzutreffende oder zu kritisierende Äu- dertreffens am 10. Mai 2019 in Berlin. Das 2018 ßerungen aus dem Bericht herausgehalten werden aufgegriffene Konzept einer bundesweiten Kam- konnten. Dies betrifft Änderungsanträge, die eine merversammlung und eines Get-together am Vor- generelle Trennung von Prüfung und Beratung for- tag wurde in diesem Jahr fortgeführt. Der Abend derten und erneut die berufliche Selbstverwaltung im Dachgarten-Restaurant im Deutschen Bundes- angriffen. tag war für alle Gäste ein besonderes Erlebnis und Leider weiterhin im Abschlussbericht enthalten die Kammerversammlung erfuhr bei allen Teilneh- ist die Forderung nach Rotation für alle Abschluss- merinnen und Teilnehmern positive Resonanz. prüfer alle sieben Jahre. Zwar ist dies nicht rechts- Spannend war die eindrückliche Darstellung verbindlich, die EU-Kommission wird womöglich von Nachhaltigkeitsforscher Prof. Dr. Ortwin Renn aber prüfen, ob die Rotation alle sieben Jahre in Gerhard Ziegler, zur fortschreitenden Digitalisierung in ihren Zu- die Abschlussprüferrichtlinie aufzunehmen ist. WPK-Präsident sammenhängen und Wechselwirkungen mit den Es ist schon erstaunlich, wie hier ein Thema wie- weiteren großen Themen unserer Zeit, der Globa- der hochkommt, das im Rahmen der EU-Reform lisierung und der Nachhaltigkeit. der Abschlussprüfung bereits ausgiebig diskutiert Mit großer Leidenschaft warb EU-Kommissar wurde. Günther Oettinger für ein Europa als Garant für Bisweilen treibt die Diskussion in Brüssel auch Frieden, Freiheit, Wohlstand und wirtschaftliche wahrhaft seltsame Blüten, beispielsweise dann, Entwicklung. Dieses vehement vorgetragene Plä- wenn der Abschlussbericht die Intermediäre in die doyer für Europa, verbunden mit dem Aufruf zur Nähe von Mittätern bei Geldwäsche und Terroris- Teilnahme an der Europawahl, beeindruckte alle musfinanzierung rückt, oder wenn das Berufsge- im Saal. heimnis unter den Verdacht gestellt wird, illegale Europa ist das bestimmende Thema, zuvorderst Praktiken zu schützen oder zu verschleiern. Solche natürlich wegen der Europawahl und der zukünfti- Äußerungen weisen wir mit Nachdruck von uns. gen Ausrichtung europäischer Politik sowie wegen Der politischen Auseinandersetzung muss man des Brexit. Doch auch auf der Ebene der Berufspo- sich aber stellen, das gehört zum Wesen der De- litik ist Europa brandaktuell. mokratie. Auch wenn es zuweilen kleinteilig und Als sogenannte Intermediäre werden Wirt- mühsam sein mag, Europa ist es wert! In einer Zeit schaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer, Steuerbera- tiefgreifender Veränderungen, verbunden mit rea- ter und Rechtsanwälte von der Anzeigepflicht für ler oder auch nur gefühlter Unsicherheit, steht die grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodel- europäische Idee vor grundlegenden Herausforde- le betroffen sein. In Gesprächen der WPK wurde rungen. Zugleich bieten sich auch Chancen für al- deutlich, dass das Bundeswirtschaftsministerium le, die aktiv mitgestalten. Wir alle sind angespro- eine Lanze für die Eins-zu-eins-Umsetzung der chen – als Bürger Europas und als Freiberufler im Richtlinie nur für grenzüberschreitende Modelle europäischen Binnenmarkt. bricht. Gestaltungsmodelle, deren Vorteile aus- schließlich im Inland eintreten, wären demnach Ihr nicht betroffen. Die WPK wird die Umsetzung in Deutschland aktiv begleiten. Darüber hinaus befasste sich der „Sonderaus- schuss des Europäischen Parlaments zu Finanzkri- minalität, Steuerhinterziehung und Steuervermei- dung“ („TAX3“) mit weiteren Themen und legte am 26. März 2019 seinen Abschlussbericht vor. WPK Magazin 2/2019 3
15 16 20 WPK-Digitalisierungskompass erweitert Wie funktioniert die Modularisierung des Langjährige Beziehungen zum Jetzt auch zu Buchhaltung, Steuerberatung Wirtschaftsprüfungsexamens? Prüfungsmandanten (Long Association) und betriebswirtschaftlicher Beratung Erklärfilm zur Modularisierung Änderungen zum IESBA Code of Ethics Inhalt Mitglieder fragen – WPK antwortet Allgemeines Berufsrecht Zur Sache: Editorial des Präsidenten.............................................3 Jahresabschlussprüfung bei Erstellung des Vorjahresabschlusses..............................................................24 Prüfungspflicht im Liquidationszeitraum.......................................25 AKTUELLE THEMEN Regelfrist für die Datenlöschung...................................................26 Tätigkeit als Refinanzierungsregisterverwalter für AKTUELLE THEMEN ein Finanzinstitut..........................................................................27 Eintragung in das Amtliche Verzeichnis Präqualifizierter Wirtschaftsprüfung – Herausforderung und Chance! Unternehmen (AVPQ)....................................................................28 Kammerversammlung 2019............................................................6 Qualitätskontrolle TAX3: Rotation aller Abschlussprüfer alle sieben Jahre – Neuerungen durch das APAReG – Anforderungen an Intermediäre sollen eine entscheidende die Aufrechterhaltung der Registrierung Rolle bei Geldwäsche spielen?! für Prüfer für Qualitätskontrolle....................................................29 Europäische Initiativen....................................................................8 Prüfung der Erfüllung der Pflichten nach Aus der Arbeit des Vorstandes der WPK dem Geldwäschegesetz durch den Prüfer für Qualitätskontrolle...30 Sitzung am 12. März 2019............................................................10 Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern Sitzung am 9. Mai 2019................................................................12 veröffentlicht umfassend überarbeitetes Aus der Arbeit der Kommission für „Grundwerk 2019“....................................................................31 Qualitätskontrolle der WPK Sitzung am 19. März 2019............................................................13 INTERNATIONALES Sitzung am 9. Mai 2019................................................................14 WPK-Digitalisierungskompass erweitert Aktuelle IFAC-Veröffentlichungen............................................32 Jetzt auch zu Buchhaltung, Steuerberatung und Aktuelle IASB-Veröffentlichungen...........................................32 betriebswirtschaftlicher Beratung.................................................15 Stellungnahme zum Entwurf des überarbeiteten Wie funktioniert die Modularisierung des Standards zur Durchführung von vereinbarten Unter- Wirtschaftsprüfungsexamens? suchungshandlungen (ED-ISRS 4400 revised)........................34 Erklärfilm zur Modularisierung .....................................................16 Aktuelle Projekte des IESBA Wirtschaftsprüfungsexamen Kritische Grundhaltung, Nichtprüfungsleistungen, Honorare, Prüfungstermine 2019/2020 ........................................................18 ISAE 3000 (Revised)......................................................................34 INFORMATIONEN FÜR DIE BERUFSPRAXIS STELLUNGNAHMEN DER WPK Praxishinweis Neuregelung des Polizeirechts in Sachsen Langjährige Beziehungen zum Prüfungsmandanten Schlechterstellung der Verschwiegenheitspflicht von WP/vBP (Long Association) gegenüber RA...............................................................................36 Änderungen am IESBA Code of Ethics in Kraft getreten...............20 4 WPK Magazin 2/2019
38 57 73 Scheinselbstständigkeit in Kanzleinachfolge 4.0 BFB-Präsidium und Vorstand gewählt Wirtschaftsprüfungsgesellschaften: Nachfolgemanagement für kleine und Regina Vieler neu im Präsidium Risikoanalyse und -management mittelgroße Kanzleien BERICHTE ÜBER GESETZESVORHABEN RUBRIKEN Schutz von Geschäftsgeheimnissen gewahrt PERSONALIEN Bundestag setzt Anregung der WPK für eine Bereichsausnahme für WP/vBP um..............................................................................36 Geburtstage und Jubiläen.........................................................64 Todesfälle....................................................................................70 ANALYSEN UND MEINUNGEN BERICHTE UND MELDUNGEN Scheinselbstständigkeit in Wirtschaftsprüfungs- gesellschaften: Risikoanalyse und -management Arbeitsprogramm 2019 der APAS RAin Prof. Dr. Marion Bernhardt und RAin Amelie Schäfer............38 Worauf Sie vor allem bei der Auftragsprüfung und International Code of Ethics der Qualitätskontrolle achten sollten............................................71 Prof. Dr. Klaus Ruhnke und Luisa Däßler, M. Sc..............................40 Fragen und Antworten zur APAS-Verlautbarung Nr. 4/1........72 IAASB: Aktuelle Entwicklungen APAS-Verlautbarung Nr. 6 zur Honorarabhängigkeit Prof. Dr. Kai-Uwe Marten..............................................................48 nach Art. 4 Abs. 3 der Abschlussprüferverordnung zur Ermittlung der 15%-Honorargrenze........................................72 BFB-Präsidium und Vorstand neu gewählt – AUS DER RECHTSPRECHUNG Prof. Dr. Wolfgang Ewer im Präsidentenamt bestätigt Haftungsrecht WPK-Vizepräsidentin Regina Vieler ist neues Präsidiumsmitglied / Kausalität der Pflichtverletzung....................................................52 WPK-Präsident Gerhard Ziegler ist neues Vorstandsmitglied........73 Für die Praxis FernUni-Lehrstuhl für Wirtschaftsprüfung kooperiert Anforderungen an die unverzügliche Abgabe von mit dem Fernstudienzentrum Budapest und der GwG-Verdachtsmeldungen...........................................................54 Kammer der ungarischen Wirtschaftsprüfer Konferenz in Budapest..................................................................74 SERVICE NEU DABEI Veranstaltungen.........................................................................56 Literaturhinweise.......................................................................58 Burak Sarigül..............................................................................75 ANZEIGEN Impressum...................................................................................29 Kooperationswünsche...............................................................59 System der Qualitätskontrolle.................................................62 WPK Magazin 2/2019 5
AKTUELLE THEMEN Wirtschaftsprüfung – Herausforderung und Chance! Kammerversammlung 2019 W irtschaftsprüfung – Herausforderung und Chance!“ Examenskandidatinnen und -kandidaten ist im Jahr 2019 deutlich war das Leitthema der Kammerversammlung der gestiegen.“ so Ziegler. „ WPK am 10. Mai 2019 in Berlin, an der rund 400 Wirt- In einer Diskussionsrunde bestand Gelegenheit zum Meinungs- schaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer aus ganz Deutschland teil- austausch mit Mitgliedern des Vorstandes und dem Vorsitzenden nahmen. Kernthemen waren europäische und internationale Ent- der Kommission für Qualitätskontrolle der WPK. wicklungen sowie die Digitalisierung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Kammerversammlung Günther H. Oettinger, EU-Kommissar für Haushalt und Personal, nahmen außerdem an Workshops teil. Deren Themen waren: stellte in seiner Rede heraus, dass Europa in einem Wettbewerb ÌÌ WPK-Digitalisierungskompass der Werteordnungen mit dem Rest der Welt steht. Daher seien die ÌÌ Marketing für WP-/vBP-Praxen Europäische Union und ein starkes Europa für ihn alternativlos. ÌÌ Ausgestaltung des Qualitätssicherungssystems in kleinen Dies erfordere wirtschaftliche Stabilität, Wettbewerbsfähigkeit, Praxen Solidarität und Souveränität in und für Europa. ÌÌ Erfolgsfaktoren für (Young) Professionals Professor Dr. Ortwin Renn, Geschäftsführender Wissenschaft- licher Direktor des Instituts für Transformative Nachhaltigkeitsfor- Aussteller von Fachverlagen, aus dem Bereich der Digitalisierung/ schung, Potsdam, sagte, dass die Risiken der Digitalisierung mit- Prüfungssoftware sowie von Versicherungen und Praxisvermittlern hilfe guter Governance-Strukturen reduziert werden müssten, oh- standen als Gesprächspartner zur Verfügung. ne dabei die Chancen der Digitalisierung negativ zu beeinflussen. Am Vorabend richtete die WPK einen Empfang für ihre Mitglie- WPK-Präsident Gerhard Ziegler ermunterte die Teilnehmer, an- der und Gäste im Dachgarten-Restaurant im Deutschen Bundestag gesichts aktueller Herausforderungen die Chancen nicht zu über- aus, der mit rund 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmern bereits sehen. Zur Digitalisierung sagte er: „Unsere Chance wird sein, die unmittelbar nach der Einladung ausgebucht war. Künstliche Intelligenz zu unserem unterstützenden Partner zu ma- Das Get-together und die Kammerversammlung stießen auf Fotos: © Agentur Baganz, Berlin chen. Unser Berufsstand wird weiterhin gefordert sein, die uns ge- durchweg positive Resonanz bei den Besuchern. Hinweise und An- lieferten Analyseergebnisse im wirtschaftlichen und rechtlichen regungen zu dem Veranstaltungsformat sind jederzeit willkommen Umfeld des Mandanten einzuordnen.“ unter der E-Mail-Adresse kammerversammlung@wpk.deth Mit Blick auf den Berufsnachwuchs verwies Gerhard Ziegler auf den Erfolg der Initiative der Wirtschaftsprüferkammer zur Mo- Aufzeichnung der Kammerversammlung abrufbar unter www.wpk.de/link/mag021901/ dularisierung des Wirtschaftsprüfungsexamens. „Die Anzahl der 6 WPK Magazin 2/2019
AUS DER ARBEIT DER WPK ANALYSEN UND MEINUNGEN RECHTSPRECHUNG Diskussionsrunde mit (v. li.) WPK-Geschäftsführer Dr. Reiner Veidt, den WPK-Vorstandsmitgliedern Michael Gschrei, Karl Petersen, Regina Vieler, Gerhard Ziegler und Rainer Eschbach sowie dem Vorsitzenden der Kommission für Qualitätskontrolle Prof. Dr. Jens Poll und dem Beiratsvorsitzer Dr. Marian Ellerich SERVICE RUBRIKEN WPK Magazin 2/2019 7
TAX3: Rotation aller Abschlussprüfer alle sieben Jahre – Intermediäre sollen eine entscheidende Rolle bei Geldwäsche spielen?! Europäische Initiativen /// TAX3-Ausschuss: Bericht des Ausschusses vom zeit“ dieses Sonderausschusses bis zu den anstehenden Wahlen EU-Parlament angenommen zum EU-Parlament war daher von Anfang an zeitlich begrenzt. Zu beobachten bleibt, ob und inwieweit nach der Wahl eine neu ge- A m 26. März 2019 fand im EU-Parlament die finale Abstim- bildete EU-Kommission aus diesem Bericht Handlungen ableitet. mung über den Bericht des TAX3-Ausschusses statt. Es la- gen Änderungsanträge vor, die einen erneuten Angriff auf /// „Fair Tax Report“ der sozialdemokratischen die berufliche Selbstverwaltung darstellten. So hatte die Fraktion Fraktion der Grünen einen Änderungsantrag eingereicht, der Zweifel an der Funktionsfähigkeit von Selbstverwaltung bei der Geldwäscheauf- Im Zusammenhang mit der Arbeit des TAX3-Ausschusses ist sicht im Hinblick auf die künftige Fünfte Geldwäscherichtlinie äu- auch die Veröffentlichung der sozialdemokratischen Fraktion des ßerte. Dieser Antrag wurde im Ergebnis nicht angenommen. Ver- EU-Parlaments vom 23. Januar 2019 mit dem Titel „Fair Tax Re- hindert werden konnte auch die Forderung nach einer generellen port“ zu sehen. Zahlreiche Forderungen, die in diesem Report auf- Trennung von Prüfung und Beratung. geführt sind, spiegeln sich in entsprechenden Forderungen und Än- Leider hat die Forderung nach Rotation für alle Abschlussprü- derungsanträgen der sozialdemokratischen Fraktion im TAX3-Aus- fer alle sieben Jahre Eingang in den endgültigen Bericht gefun- schuss wider und haben teilweise auch Eingang gefunden in den den. Hierfür hatte sich besonders die sozialdemokratische Fraktion finalen Bericht des Ausschusses. Auch im „Fair Tax Report“ findet stark gemacht, die geschlossen für den Verbleib dieser Forderung sich ein Abschnitt zu den sogenannten Intermediären. In diesem in dem Bericht gestimmt hatte. Sowohl die Fraktionen EVP (Kon- Zusammenhang werden drei Forderungen nach einer Gesetzge- servative) und ALDE (Liberale) haben zwar mehrheitlich, aber nicht bung erhoben, die geschlossen gegen diese Forderung gestimmt. ÌÌ die Prüfung von Steuerberatung und sonstigen Beratungs- Foto: © Europäisches Parlament Eingang gefunden hat leider auch die nicht nachvollziehbare leistungen trennt; und pauschale Behauptung, dass Intermediäre eine entscheidende ÌÌ es steuerberatenden Personen verbietet, auf der einen Sei- Rolle bei der Erleichterung von Geldwäsche und Terrorismusfinan- te steuerberatend tätig zu sein und auf der anderen Seite zierung spielten, also auch steuerberatende Berufe. gleichzeitig Behörden oder den Gesetzgeber zu beraten; Beim TAX3-Ausschuss handelt es sich nicht um einen regulären, ÌÌ einen starken Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern) sondern erst im Februar 2018, also spät in der laufenden Amtsperi- sicherstellt. ode gebildeten Sonderausschuss des EU-Parlaments. Die „Lebens- 8 WPK Magazin 2/2019
AUS DER ARBEIT DER WPK /// Einigung bei der Hinweisgeberrichtlinie fentlichkeit setzt allerdings voraus, dass der Gesetzesverstoß eine (Whistleblower-Richtlinie) Gefahr für das öffentliche Interesse darstellt oder dass die Gefahr besteht, dass externe Behörden dem Verstoß nicht nachgehen oder Über den Entwurf der Hinweisgeberrichtlinie und das Vorhaben, Beweise vernichten könnten. Im Übrigen soll ein internes Hinweis- Hinweisgebern einen erweiterten Schutz zu verschaffen, informier- gebersystems weiterhin nur dann einzurichten sein, wenn Unter- te die WPK kürzlich (WPK Magazin 4/2018, Seite 53). Aufgrund der nehmen über mehr als 50 Beschäftigte verfügen. anstehenden EU-Wahl wurde mit besonderem Hochdruck an einer Einigung über diese Hinweisgeberrichtlinie gearbeitet. EU-Rat und /// Notifizierungsrichtlinie liegt weiter auf Eis ANALYSEN UND MEINUNGEN EU-Parlament einigten sich am 14. März 2019 über die wesent- lichen Inhalte für diese Richtlinie. Das EU-Parlament billigte den Die österreichische Ratspräsidentschaft hatte gegen Ende ihrer Kompromiss am 16. April 2019. Amtszeit (Jahreswechsel 2018/2019) versucht, einen neuen Kom- Die Hinweisgeberrichtlinie soll nach der vorliegenden Eini- promissvorschlag vorzulegen und damit eine Einigung zu erzielen. gung auf die Abschlussprüferrichtlinie und -verordnung sachlich Dieser sah vor, dass die EU-Kommission anstatt eines verbindlichen anwendbar sein, also für Abschlussprüfer nach § 316 HGB gelten Beschlussrechts lediglich ein starkes Empfehlungsrecht erhält. Die- (auch solche von Unternehmen von öffentlichem Interesse). Da für ses wurde dem Vernehmen nach jedoch seitens der EU-Kommission diese Tätigkeitsbereiche bereits Regelungen in der WPO und der abgelehnt. Diese wollte weiter an ihrem „Ex-ante-Beschlussrecht“ Berufssatzung WP/vBP zum Hinweisgebersystem existieren (§ 55b festhalten, wonach sie das Recht hätte, von den Mitgliedstaaten Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 WPO und § 59 BS WP/vBP), besteht die Mög- verabschiedete Gesetze vor deren Inkrafttreten zu suspendieren. lichkeit, im Rahmen der Umsetzung in deutsches Recht hierauf zu Derzeit wird nicht mehr damit gerechnet, dass die Richtlinie verweisen. bis zu den anstehenden EU-Wahlen verabschiedet wird. Auch hier RECHTSPRECHUNG Im Übrigen ist eine Bereichsausnahme für „the protection of le- bleibt abzuwarten, ob das Dossier von einer neuen EU-Kommission gal and medical professional privilege“ vorgesehen. WPK und an- nach der EU-Wahl erneut aufgegriffen wird. ge dere Berufsorganisationen setzen sich bei Verwendung des Be- griffs des „legal professional privilege“ dafür ein, dieses im Rah- men der Umsetzung in nationales Recht mit der „gesetzlichen Bericht „Fair Tax Report“ abrufbar unter Verschwiegenheitspflicht“ zu übersetzen. www.wpk.de/link/mag021902/ Hinsichtlich der Meldekanäle wurde eine Einigung dahingehend erzielt, dass Hinweisgeber sich zunächst an interne Kanäle zu wen- Zum Notifizierungsverfahren und zum TAX3-Ausschuss siehe zuletzt den haben. Allerdings können Hinweise auch unmittelbar extern WPK Magazin 1/2019, Seite 6; zur Whistleblower-Richtlinie WPK SERVICE Magazin 4/2018, Seite 53 oder sogar öffentlich erfolgen. Der unmittelbare Gang an die Öf- RUBRIKEN Landesgeschäftsstellen der WPK Baden-Württemberg Berlin, Brandenburg, Sachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Leiter: Herr Ass. jur. Holzreiter Sachsen-Anhalt Saarland, Thüringen Calwer Straße 11, 70173 Stuttgart Leiter: Herr RA Bauch Leiter: Herr RA Dr. Weiser Telefon +49 711 23977-0 Rauchstraße 26, 10787 Berlin Sternstraße 8, 60318 Frankfurt am Main Telefax +49 711 23977-12 Telefon +49 30 726161-216 Telefon +49 69 3650626-30 E-Mail lgs-stuttgart@wpk.de Telefax +49 30 726161-199 Telefax +49 69 3650626-32 E-Mail lgs-berlin@wpk.de E-Mail lgs-frankfurt@wpk.de Bayern Leiter: Herr RA Reiter Bremen, Hamburg, Mecklenburg- Nordrhein-Westfalen Marienstraße 14/16, 80331 München Vorpommern, Niedersachsen, Leiter: Herr Dr. Klemz Telefon +49 89 544616-0 Schleswig-Holstein Tersteegenstraße 14, 40474 Düsseldorf Telefax +49 89 544616-12 Leiterin: Frau RAin Egbert Telefon +49 211 4561-187 E-Mail lgs-muenchen@wpk.de Ferdinandstraße 12, 20095 Hamburg Telefax +49 211 4561-193 Telefon +49 40 8080343-0 E-Mail lgs-duesseldorf@wpk.de Telefax +49 40 8080343-12 E-Mail lgs-hamburg@wpk.de WPK Magazin 2/2019 9
AUS DER ARBEIT DES VORSTANDES DER WPK Sitzung am 12. März 2019 /// Aus den Ausschüssen /// Ausschuss „Analyse der Aufwendungen der WPK“ D er Vorstand wurde über den aktuellen Stand der Beratun- gen der Projektausschüsse „Evaluierung der Umsetzung der Der Vorstand befasste sich mit der Frage, wie ab dem Wirtschafts- EU-Regulierung“ und „Zusammenführung der Prüferberufe“ jahr 2020 ein ausgeglichenes Ergebnis erzielt werden kann. Hier- informiert. Die Beratungen in den Ausschüssen werden fortgesetzt. zu wurde bereits ein Ausschuss eingerichtet, der erstmals am Der Vorstand bittet die Vorsitzenden der Ausschüsse, bis Sommer 7. Februar 2019 tagte. Für das Wirtschaftsjahr 2020 soll durch das 2019 Grundlagen für Entscheidungen vorzulegen. Zusammenwirken von Aufwandsreduktion und Beitrags-/Gebüh- renanhebung ein ausgeglichenes Ergebnis erzielt werden. Die Be- Darüber hinaus wurde über die Beratungen der konstituierenden ratungen werden fortgesetzt. Sitzung des Ausschusses „Rechnungslegung und Prüfung“ be- richtet. Der Ausschussvorsitzende berichtete insbesondere über /// Geldwäschebekämpfung die Beratungen zum Thema Honorargrenze nach Art. 4 Abs. 3 der EU-Abschlussprüferverordnung. Im Zusammenhang mit dem Geldwäschegesetz erörterte der Vor- Die WPK empfiehlt den betroffenen Praxen hierzu im Einzelfall stand den Entwurf des WPK-Berichts über die Aufsichtstätigkeiten die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) anzusprechen, die für 2018 an das Bundesministerium der Finanzen. Darüber hinaus wur- die finale Beurteilung des Sachverhalts zuständig ist. den die Überarbeitungen des Fragebogens zur Erfüllung der geld- wäscherechtlichen Pflichten besprochen. /// Anwendbarkeit ISA in Deutschland /// Vorstandsabteilung Berufsaufsicht Der Vorstand hat sich mit der Anwendbarkeit der ISA in Deutsch- land befasst. Er ist der Auffassung, dass die ISA derzeit in Deutsch- Es gab zwei Einsprüche gegen Rügebescheide mit Geldbußen. Der land nicht verpflichtend anzuwenden sind. Eine freiwillige Anwen- Vorstand hat über beide Einsprüche entschieden. dung ist möglich. /// Öffentlichkeitsarbeit /// Zusammenarbeit mit der APAS Der Vorstand wurde über den aktuellen Vorbereitungsstand der Der Vorstand wurde über das am 31. Januar 2019 mit der APAS Kammerversammlung „Wirtschaftsprüfung – Herausforderung geführte Gespräch informiert. Gegenstand waren organisatorische und Chance!“ am 9. und 10. Mai 2019 in Berlin informiert. Mit Fragen, die von der APAS durchgeführte Umfrage unter den Prü- Günther H. Oettinger, EU-Kommissar für Haushalt und Personal, fungsausschüssen sowie Einschätzungen zu Netzwerken. Darüber und Prof. Dr. Ortwin Renn, Geschäftsführender Wissenschaftlicher hinaus diskutierte der Vorstand das Arbeitsprogramm der APAS. Direktor des Instituts für Transformative Nachhaltigkeitsforschung, konnten zwei hochkarätige Gastredner gewonnen werden. /// Interne Revision Die Modularisierung des Wirtschaftsprüfungsexamens soll den Kandidatinnen und Kandidaten anhand eines zielgruppen- Der Vorstand hat den Bericht zur Internen Revision bei der WPK für orientierten Erklärfilms vermittelt werden, der das Thema in rund das Jahr 2018 zur Kenntnis genommen. Die Interne Revision kam drei Minuten auf anschauliche Weise darstellt. Dieser Film wird in zu dem Ergebnis, dass die Abläufe der WPK in den einzelnen Prüf- Kürze auf der Internetseite der WPK sowie im YouTube-Kanal der feldern unter Berücksichtigung der gegebenen Hinweise und Emp- WPK erscheinen. la/sl fehlungen ordnungsgemäß, wirtschaftlich und zweckmäßig sind. In wenigen Einzelfällen gab es Empfehlungen zur Optimierung von Prozessabläufen. Erklärfilm der WPK zur Modularisierung des Wirtschaftsprüfungs- examens abrufbar unter /// Jahresabschluss der WPK 2018 nebst Lagebericht www.wpk.de/modularisierung/ In der Sitzung wurde der Entwurf beraten. Auf dieser Grundlage hat der Vorstand den Jahresabschluss der WPK 2018 nebst Lage- bericht aufgestellt. 10 WPK Magazin 2/2019
AUS DER ARBEIT DER WPK Mit digitalen Tools wie der App Abschlussprüfung mobil prüfe ich jetzt noch wirtschaftlicher. ANALYSEN UND MEINUNGEN RECHTSPRECHUNG SERVICE RUBRIKEN Setzen Sie jetzt auf den digitalen Standard für die Abschlussprüfung! Mit bewährter DATEV-Software und neuen digitalen Tools wie Abschluss- prüfung mobil oder der qualifizierten digitalen Signatur für die Bericht- erstellung optimieren Sie Ihre Prozesse in allen Phasen der Prüfung. Und arbeiten digital, schnell und effizient. Wirtschaftlicher geht’s nicht! www.datev.de/app-abschlusspruefung WPK Magazin 2/2019 11
Sitzung am 9. Mai 2019 /// Tätigkeit als Mitarbeiter einer internen Nachbesetzung von altersbedingt ausscheidenden Mitarbeiterin- Servicegesellschaft nen/Mitarbeitern realisiert. Aufgrund der zukünftigen Fehlbeträge spricht sich der Vorstand D er Vorstand befasste sich mit der Frage, ob WP/vBP als ge- im Sinne einer nachhaltigen Finanzierung des Kammerhaushalts setzliche Vertreter oder Angestellte in gewerblichen Gesell- dafür aus, dem Beirat eine Anhebung der Mitgliedsbeiträge vor- schaften tätig sein dürfen, wenn diese ausschließlich als in- zuschlagen. terne Servicegesellschaften für Berufsangehörige agieren. Nach den entwickelten Kriterien richte sich die Gewerblichkeit /// Tätigkeitsbericht der Berufsaufsicht für im berufsrechtlichen Sinne danach, ob eine Gesellschaft am Markt das Jahr 2018 tätig wird. Nur dann seien prüfungspflichtige Unternehmen vor un- lauterer Konkurrenz zu schützen. Dies ist bei einer internen Ser- Der Vorstand befasste sich mit dem Bericht der Berufsaufsicht für vicegesellschaft aber nicht der Fall, so dass die Tätigkeit in einer das Jahr 2018, der auf der Internetseite der WPK veröffentlicht solchen nach Auffassung des Vorstandes mit den Berufspflichten werden soll. des WP/vBP vereinbar ist. /// Tätigkeitsbericht der Kommission für /// Anpassung von § 12 Satzung WPK Qualitätskontrolle für das Jahr 2018 an das APAReG Prof. Dr. Jens Poll, Vorsitzender der Kommission für Qualitätskon- Der Vorstand beschloss, nach Durchführung der Mitgliederanhö- trolle (KfQK), erläuterte den Tätigkeitsbericht der KfQK für das Jahr rung zum Beginn des Jahres dem Beirat den Entwurf der Änderung 2018. Der Vorstand nahm den Bericht zur Kenntnis. von § 12 Satzung WPK zur Beschlussfassung vorzuschlagen. Die Norm regelt Fälle, in denen eine gegen ein Mitglied der WPK /// Besetzung der KfQK für die Amtszeit vom verhängte Sanktion nicht mehr mit einer Ehrenamtstätigkeit für die 17. Januar 2020 bis zum 16. Januar 2024 WPK vereinbar sein soll. Die derzeitige Fassung bezieht sich noch auf die Rechtslage vor Inkrafttreten des APAReG im Jahr 2016 und Der Vorstand beriet über die zukünftige Zusammensetzung der soll nunmehr angepasst werden. Aus der Mitgliederanhörung er- KfQK. Dazu sollen noch Gespräche mit KfQK-Vertretern geführt gaben sich keine Hinweise. werden. Die Vorstandsberatungen werden fortgesetzt. /// Differenzierung der WPK-Beiträge /// Zusammenführung der Prüferberufe Der Vorstand nahm einvernehmlich Abstand von Überlegungen zu Der Vorstand beriet über die Ergebnisse des Projektausschusses. einer Differenzierung der Beiträge zwischen Abschlussprüfern und Die Zusammenführung der Prüferberufe müsse endlich gelingen. Nichtabschlussprüfern. Der Vorstand billigte den vom Projektausschuss vorgeschlagenen berufsrechtlichen Lösungsansatz in der WPO. Die handelsrechtli- /// Entwurf Prüfungsbericht Jahresabschluss chen Prüfungsbeschränkungen sollen davon unberührt bleiben. 2018 und Empfehlung für die Bestellung des Der Vorstand spricht sich für die einheitliche Berufsbezeichnung Abschlussprüfers für das Wirtschaftsjahr 2019 „Wirtschaftsprüfer“ aus. Soweit erforderlich soll die Überleitung aber durch die Kundmachung erkennbar werden. Dazu gehört ins- Der Vorstand beriet den Entwurf des Prüfungsberichts und emp- besondere die Erkennbarkeit im Berufsregister und im Rahmen der fiehlt dem Beirat wiederum die Bestellung der NPP Niethammer, Registrierung als Abschlussprüfer. Posewang & Partner GmbH WPG StBG, Hamburg, zum Abschluss- In einem nächsten Schritt soll hierzu mit den Verbänden gespro- prüfer der WPK für das Geschäftsjahr 2019. chen werden. Der Beirat wird sich in seiner Junisitzung mit dem Thema befassen. vo/pr /// Projektausschuss „Analyse der Aufwendungen der WPK“ Der Vorstand setzte seine Beratungen zu den Ergebnissen des Pro- jektausschusses fort. Bei den Sachaufwendungen der WPK sieht der Vorstand kein nennenswertes Einsparpotenzial. Bei den Per- sonalaufwendungen werde dagegen noch im Jahr 2019 der Ab- bau von Vollzeitstellen in den Geschäftsstellen durch Verzicht auf 12 WPK Magazin 2/2019
AUS DER ARBEIT DER WPK AUS DER ARBEIT DER KOMMISSION FÜR QUALITÄTSKONTROLLE DER WPK Sitzung am 19. März 2019 /// Tätigkeitsbericht der Kommission /// Sechsjahresfrist für eine Qualitätskontrolle für Qualitätskontrolle für 2018 ANALYSEN UND MEINUNGEN Qualitätskontrollen sind mindestens nach sechs Jahren durchzu- D ie Kommission für Qualitätskontrolle hat den Tätigkeitsbe- führen (§ 57a Abs. 2 Satz 4 WPO). Wird eine Qualitätskontrolle richt abschließend beraten. Der Bericht wird nach Billigung nicht innerhalb der sechs Jahre durchgeführt, wird für die Ermitt- durch die Abschlussprüferaufsichtsstelle auf der Internet- lung der Frist der nächsten Qualitätskontrolle auf das Datum der seite der WPK veröffentlicht, Vorstand und Beirat erhalten ihn zur letzten Anordnung der Frist abgestellt. Kenntnis. /// Aus den Ausschüssen Die Kommission für Qualitätskontrolle wertete 2018 insgesamt 710 Qualitätskontrollberichte aus (Vorjahr: 589) und beschloss Der Ausschuss der Kommission für Qualitätskontrolle „Grundsätze nach 76 Qualitätskontrollen (rund 11 %, Vorjahr: 7 %) Maßnah- QK“ beriet über eine Aktualisierung des Hinweises der Kommis- men (Auflagen, Sonderprüfungen und Löschungen als Abschluss- sion für Qualitätskontrolle zur Berichterstattung über eine Quali- RECHTSPRECHUNG prüfer aus dem Berufsregister). tätskontrolle. Dieser Hinweis soll zur weitergehenden Unterstüt- zung der Prüfer für Qualitätskontrolle bei der Durchführung und Im Jahr 2018 wurden 153 Praxen als gesetzlicher Abschlussprü- Berichterstattung über eine Qualitätskontrolle fortentwickelt wer- fer in das Berufsregister eingetragen. 306 Praxen wurden als Ab- den. Bitte verfolgen Sie die Berichterstattung im Internet und im schlussprüfer aus dem Berufsregister gelöscht, davon 205 Praxen WPK Magazin. nach Verzicht auf die Eintragung. /// Aus den Abteilungen der Kommission Die Vorstandsabteilung Berufsaufsicht wurde im Jahr 2018 nach für Qualitätskontrolle 25 Qualitätskontrollen und anderen Vorgängen informiert (zum SERVICE Beispiel Prüfen ohne Eintragung als gesetzlicher Abschlussprüfer). Die Kommission für Qualitätskontrolle beriet über zwei Qualitäts- kontrollen, in denen die Prüfer für Qualitätskontrolle das Prüfungs- /// Anpassungen der WPO urteil jeweils versagt hatten. In einem Fall ordnete sie die aufge- zeigten Mängel nicht als so wesentlich ein, als dass die Praxis als RUBRIKEN Die Kommission für Qualitätskontrolle hat ihre Beratungen zu An- Abschlussprüfer aus dem Berufsregister hätte gelöscht werden passungen der WPO nach der Neuregelung durch das APAReG im müssen. In dem anderen Fall wurde das Prüfungsurteil wegen Wesentlichen abgeschlossen und wird ihre Anregungen dem Vor- Mängeln und eines wesentlichen Prüfungshemmnisses versagt. stand übermitteln. Auch in diesem Fall entschied sich die Kommission für Qualitäts- kontrolle gegen eine Löschung, da die Mängel auch durch Aufla- /// Qualitätskontrolle – Geldwäschegesetz gen und das Prüfungshemmnis mittels einer Sonderprüfung besei- tigt werden können. Die Regelungen des Qualitätssicherungssystems zur Annahme, Fortführung und vorzeitigen Beendigung von Aufträgen müssen Die Kommission für Qualitätskontrolle hatte bei einer weiteren auch Regelungen zur Erfüllung der Pflichten nach dem Geldwä- Praxis, deren vorangegangene Qualitätskontrolle mit einem ver- schegesetz enthalten (§ 53 Nr. 10 Berufssatzung WP/vBP). Ein sagten Prüfungsurteil endete, die Praxis ebenfalls nicht aus dem Prüfer für Qualitätskontrolle hat die Angemessenheit und Wirk- Berufsregister als Abschlussprüfer gelöscht, sondern eine kurzfris- samkeit der Regelungen zur Vermeidung von Geldwäsche im Auf- tige Qualitätskontrolle angeordnet. Diese endete mit einem ein- tragsannahmeprozess zu prüfen. Das Prüfungsprogramm des IDW geschränkten Prüfungsurteil, woraufhin Auflagen und eine anlass- PH 9.140 (Anlage 3, Tz. 29 bis 34) zur Beurteilung des Systems bezogene Nachschau angeordnet werden sollen. Die Auswertung zur Erfüllung der Pflichten nach dem Geldwäschegesetz ist ein eines Qualitätskontrollberichtes einer gemischten Praxis wurde geeignetes Instrument zur Prüfung durch den Prüfer für Qualitäts- abgeschlossen. kontrolle. Die Kommission für Qualitätskontrolle hat beschlossen, die Vor- Sind die Regelungen zur Vermeidung von Geldwäsche (bei- standsabteilung Berufsaufsicht über Einzelfeststellungen von er- spielsweise fehlende Risikoanalyse) nicht angemessen oder nicht heblicher Bedeutung aus drei Qualitätskontrollen zu informieren. wirksam, liegt ein Mangel des Qualitätssicherungssystems vor. lm Darüber ist im Qualitätskontrollbericht zu berichten. WPK Magazin 2/2019 13
Sitzung am 9. Mai 2019 /// Ausschuss „Grundsätze Qualitätskontrolle“ /// Aufsicht über Prüfer für Qualitätskontrolle D er Ausschuss der Kommission für Qualitätskontrolle „Grund- Die Kommission für Qualitätskontrolle führt die Aufsicht über die sätze Qualitätskontrolle“ setzte seine Beratungen zur Aktu- Prüfer für Qualitätskontrolle durch Vor-Ort-Termine durch. Sie hat alisierung und Fortentwicklung des Hinweises der Kommis- zwei weitere Aufsichten über Prüfer für Qualitätskontrolle nach der sion für Qualitätskontrolle zur Berichterstattung über eine Quali- Beratung der Aufsichtsergebnisse ohne Maßnahmen abgeschlos- tätskontrolle fort. Der Entwurf sieht vor, den Hinweis noch mehr auf sen. In einem Fall handelte es sich bereits um die zweite Aufsicht. die Berichterstattung des Prüfers für Qualitätskontrolle zu fokussie- Die Prüfer für Qualitätskontrolle erhielten Hinweise im Hinblick ren. Beraten wird auch, Ausführungen zur Durchführung von Quali- auf eine Verbesserung der Dokumentation von Qualitätskontrol- tätskontrollen in ein gesondertes Papier auszugliedern, um die Prü- len, beispielsweise durch Einsatz einer Arbeitshilfe zur Dokumen- fer für Qualitätskontrolle bei der Durchführung von Qualitätskont- tation und Würdigung von Prüfungsfeststellungen sowie zu Erfah- rollen noch besser zu unterstützen. Bitte verfolgen Sie hierzu die rungswerten zum Stundenaufwand für eine Auftragsprüfung (rund Berichterstattung im Internet und im WPK Magazin. acht Stunden). vz /// Aus den Abteilungen der Kommission für Qualitätskontrolle Die Kommission für Qualitätskontrolle hat abschließend über zwei Qualitätskontrollen mit eingeschränktem Prüfungsurteil beraten. In einem Fall werden der geprüften Praxis aufgrund der weiterhin bestehenden wesentlichen Wirksamkeitsmängel Auflagen erteilt und eine Sonderprüfung angeordnet. Im anderen Fall wird eine Auflage zur Durchführung einer Nachschau der Auftragsabwick- lung erteilt. 14 WPK Magazin 2/2019
AUS DER ARBEIT DER WPK WPK-Digitalisierungskompass erweitert Jetzt auch zu Buchhaltung, Steuerberatung und betriebswirtschaftlicher Beratung ANALYSEN UND MEINUNGEN RECHTSPRECHUNG SERVICE A m 16. Juni 2018 wurde der WPK-Di- gitalisierungskompass auf der Inter- netseite der WPK veröffentlicht. Der Kompass soll insbesondere kleinen und mitt- RUBRIKEN leren WP/vBP-Praxen, die sich bislang noch nicht umfassend mit der Digitalisierung aus- einandergesetzt haben, den Einstieg in das Thema erleichtern und sie bei Überlegungen zur eigenen Digitalisierung unterstützen. Nach einer ersten Erweiterung im Okto- ber 2018 ergänzte die WPK im März 2019 eine weitere. Aufgenommen wurden Digi- talisierungsmöglichkeiten in den Bereichen Buchhaltung, Steuerberatung und betriebs- Foto: Montage © Colores-Pic, Mimi Potter von fotolia.com wirtschaftliche Beratung. Zudem wurden weitere Digitalisierungs- möglichkeiten in der betrieblichen Organisation und im Personal- wesen ergänzt. Die mit den Erweiterungen neu hinzugekommenen Schlagworte sind im Digitalisierungsglossar erläutert. Auch die Softwareübersicht für Prüfungssoftware wurde aktua- lisiert. Zudem steht seither für ausgewählte Digitalisierungsberei- Digitalisierungskompass der WPK erreichbar unter www.wpk.de/digitalisierung/ che eine Linkliste zur Verfügung. wb WPK Magazin 2/2019 15
Wie funktioniert die Modularisierung des Wirtschaftsprüfungsexamens? Erklärfilm zur Modularisierung S eit März 2019 ist ein Erklärfilm der WPK zur Modularisierung wesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht, Betriebswirt- des Wirtschaftsprüfungsexamens online verfügbar. Der rund schaftslehre und Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftsrecht sowie dreiminütige animierte Film erklärt auf kurze und prägnan- Steuerrecht einzeln innerhalb eines Zeitraums von sechs Jahren ab- te Art und Weise die Vorteile der neuen modularisierten Prüfungs- zulegen statt alle vier Fachgebiete auf einmal zu nur einem festge- form des Wirtschaftsprüfungsexamens. Abrufbar ist der Film auch setzten Termin zu absolvieren“, so Veidt. auf dem YouTube-Kanal der WPK. Das modularisierte Wirtschaftsprüfungsexamen wird erstmals „Es ist ein zentrales Anliegen der WPK, durch attraktive Rah- im Prüfungstermin II/2019 angeboten. Die vorherige Blockprüfung, menbedingungen mehr Nachwuchs für den Wirtschaftsprüferberuf das Ablegen aller Prüfungsgebiete in einem Prüfungstermin, ist zu gewinnen“, so Dr. Reiner Veidt, Geschäftsführer der WPK. Ein aber auch weiterhin möglich. wichtiger Aspekt sei dabei die Modularisierung des Wirtschafts- Der Erklärfilm „Wie funktioniert die Modularisierung des Wirt- prüfungsexamens. schaftsprüfungsexamens“ kann auf Nachfrage zu Informations- „Mit der von der WPK angestoßenen Modularisierung ist eine und Präsentationszwecken als mp4-Datei bei der WPK per E-Mail deutlich individuellere persönliche Examensplanung möglich“, so an kommunikation@wpk.de angefordert werden. Veidt weiter. „Die angehenden Wirtschaftsprüferinnen und Wirt- Fragen beantwortet im Referat Öffentlichkeitsarbeit der WPK schaftsprüfer haben dadurch die Möglichkeit, die umfangreichen Ass. jur. Jens Baron, Telefon +49 30 726161-231, Prüfungen in den vier Fachgebieten Wirtschaftliches Prüfungs- E-Mail: jens.baron@wpk.debn Erklärfilm der WPK zur Modularisierung des Wirtschaftsprüfungs- examens abrufbar unter www.wpk.de/modularisierung/ 16 WPK Magazin 2/2019
IHR PLUS AN ABSICHERUNG. Die R+V-Vermögensschaden-Haftpflicht für Wirtschaftsprüfer. Teilnah me e i c h e r lgr Bei erfo P e e r- R eview: . am A G S N A CHLASS BEITR Maßgeschneiderter Versicherungsschutz. Die R+V-Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gibt Ihnen das sichere Gefühl, neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtversicherungsschutz umfassend gegen Haftungsansprüche ab- gesichert zu sein. Als Berater in einer interprofessionellen Kanzlei profitieren Sie von einem vereinheitlichten und bedarfs- gerechten Deckungsschutz. Mehr Informationen erhalten Sie in den Volksbanken Raiffeisenbanken, R+V-Agenturen oder auf www.ruv.de
Wirtschaftsprüfungsexamen Prüfungstermine 2019/2020 Das Wirtschaftsprüfungsexamen wird im 2. Prüfungstermin 2019 erstmals in modularisierter Form durchgeführt werden. Über die Einzelheiten informiert das Merkblatt „Die Modularisierung des Wirtschaftsprüfungsexamens“ auf der Internetseite der WPK. I m Hinblick auf die Modularisierung des Wirtschaftsprü- /// Verkürzte Prüfung gemäß § 13a WPO fungsexamens ändert sich der Prüfungsablauf: Die bisher ab Anfang August stattfindende schriftliche Prü- Über die verkürzte Prüfung zum Wirtschaftsprüfer für ver- fung verschiebt sich auf die letzten drei Augustwochen, als zu- eidigte Buchprüfer gemäß § 13a WPO informiert ein Merk- sätzliches Angebot findet in der letzten Juniwoche eine schrift- blatt der Prüfungsstelle. Diese verkürzte Prüfung wird nicht mo- liche Prüfung in den Modulen (Prüfungsgebieten) „Angewandte dularisiert, sondern wie bisher als Blockprüfung durchgeführt. Die Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“ und „Wirtschafts- mündliche Prüfung findet bei dieser Prüfung für alle Kandidaten recht“ statt. zentral bei einer der Landesgeschäftsstellen der Wirtschaftsprüfer- kammer statt, in der Regel bei der Landesgeschäftsstelle in Berlin. /// 2. Prüfungstermin 2019 /// 1. Prüfungstermin 2020 Die Aufsichtsarbeiten im 2. Prüfungstermin 2019 im Juni und August 2019 werden voraussichtlich wie folgt anzufertigen sein: Anträge auf Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen im 1. Prüfungstermin 2020 sind vom 1. März 2019 bis zum 2. Prüfungstermin 2019 31. August 2019 25. Juni 2019 ÌÌ Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftsrecht“ bei den Landesgeschäftsstellen der Wirtschaftsprüferkammer 26. Juni 2019 ÌÌ 1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Angewandte einzureichen. Der Zulassungsantrag ist schriftlich, im Übrigen form- Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“ los, unter Angabe des Prüfungstermins zu stellen, für den die Zulas- 27. Juni 2019 sung beantragt wird. Über das Zulassungs- und Prüfungsverfahren, ÌÌ 2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Angewandte insbesondere über die dem Antrag beizufügenden Unterlagen, in- Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“ formieren das Merkblatt „Die Modularisierung des Wirtschaftsprü- 13. August 2019 fungsexamens“ und das Merkblatt der Prüfungsstelle für das Wirt- ÌÌ 1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftliches schaftsprüfungsexamen bei der WPK, die beide im Internet zur Ver- Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“ fügung stehen. Die Anschriften der Landesgeschäftsstellen finden ÌÌ 1. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Wirtschaftliches sich ebenfalls im Internet sowie auf Seite 9 in diesem Heft. Prüfungswesen und Unternehmensbewertung“ (verkürzte Die Klausuren in diesem Prüfungstermin werden voraussichtlich Prüfung gemäß § 13a WPO) am 4., 5., 6., 11., 12, 18. und 19. Februar 2020 geschrieben. 14. August 2019 ÌÌ 2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“ /// 2. Prüfungstermin 2020 20. August 2019 ÌÌ Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftsrecht“ Anträge auf Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen im ÌÌ 2. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Wirtschaftliches 2. Prüfungstermin 2020 sind vom 1. September 2019 bis zum Prüfungswesen und Unternehmensbewertung“ (verkürzte Prüfung gemäß § 13a WPO) 29. Februar 2020 21. August 2019 ÌÌ 1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Angewandte bei den Landesgeschäftsstellen der Wirtschaftsprüferkammer Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“ einzureichen. 22. August 2019 Die schriftliche Prüfung in diesem Prüfungstermin ist für Juni ÌÌ 2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Angewandte und August 2020 vorgesehen, die Klausuren werden voraussicht- Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“ lich am 23., 24. und 25. Juni 2020 sowie am 11., 12., 13., 18., 19., 27. August 2019 ÌÌ 1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Steuerrecht“ 25. und 26. August 2020 geschrieben. ÌÌ Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Wirtschaftsrecht“ Bis zum Ablauf der jeweiligen Antragsfrist kann nur die Zulas- (verkürzte Prüfung gemäß § 13a WPO) sung zum nächstfolgenden Prüfungstermin beantragt werden, bis 28. August 2019 zum 28. (29.) Februar für die Prüfung im 2. Halbjahr und bis zum ÌÌ 2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Steuerrecht“ 31. August für die Prüfung im 1. Halbjahr des Folgejahres. Eine Verschiebung des Antrags auf einen späteren Prüfungstermin ist 18 WPK Magazin 2/2019
AUS DER ARBEIT DER WPK ANALYSEN UND MEINUNGEN RECHTSPRECHUNG SERVICE RUBRIKEN nicht möglich. Mit dem Zulassungsantrag ist die Anmeldung Zahlung der Zulassungs- und Prüfungsgebühr zu mindestens einer Modulprüfung erforderlich. Für die An- Mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung sind grundsätzlich die meldung steht ein Vordruck zur Verfügung. Zulassungs- und die Prüfungsgebühr zu zahlen. Kandidaten, die Die Antragsfrist ist auch bei der Anmeldung zu einer sich zur Ablegung einer oder mehrerer weiterer Modulprü- oder mehreren weiteren Modulprüfung/en zu berücksichti- fung/en anmelden, müssen grundsätzlich die Prüfungsge- gen. Nur bis zum Ablauf der Frist – 28. (29.) Februar bezie- bühr bei der Meldung zur Prüfung zahlen. hungsweise 31. August – können sich bereits zur Prüfung zugelassene Kandidaten zur Ablegung einer oder mehrerer Organisation der Prüfung weiterer Modulprüfung/en im kommenden Prüfungstermin Die Prüfungsstelle behält sich für jeden Prüfungstermin vor, Kan- anmelden. didaten aus organisatorischen Gründen einer anderen Landesge- schäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer als der, bei der die Prü- Foto: © PeopleImages von www.istockphoto.com /// Zulassung, Gebühr, Organisation fungszulassung beantragt worden ist, zur weiteren Durchführung des Zulassungs- und Prüfungsverfahrens zuzuweisen. Sollte sich ei- Zulassung zur Prüfung ne solche Entscheidung als notwendig erweisen, wird auf den Zeit- Es wird jeweils Anfang Januar über die Zulassung zum 1. Prüfungs- punkt des Eingangs des Zulassungsantrages abgestellt werden. tü termin und Mitte Mai sowie Mitte Juli über die Zulassung zum 2. Prüfungstermin entschieden. Die zugelassenen Bewerber wer- den gleichzeitig zu der schriftlichen Prüfung geladen, die im Feb- ruar beziehungsweise Juni oder August stattfindet. Gleichzeitig werden bereits zugelassene Kandidaten zu der schriftlichen Prüfung geladen, die sich zur Ablegung einer oder mehrerer Merkblätter, Vordrucke und Muster der Prüfungsstelle abrufbar unter www.wpk.de/link/mag021903/ weiterer Modulprüfung/en angemeldet haben. WPK Magazin 2/2019 19
INFORMATIONEN FÜR DIE BERUFSPRAXIS www.wpk.de/praxishinweise/ PRAXISHINWEIS Langjährige Beziehungen zum Prüfungsmandanten (Long Association) Änderungen am IESBA Code of Ethics in Kraft getreten Der Code of Ethics for Professional Accountants (nachfolgend: Code) des International Ethics Standards Board for Accoun- tants (IESBA) sieht seit dem 15. Dezember 2018 eine Verschärfung der Unabhängigkeitsanforderungen in Bezug auf langjäh- rige Beziehungen zwischen Prüfungsteam und Prüfungsmandant (Long Association of Personnel with Audit Clients) vor. /// A. Anwendbarkeit des Code Für sonstige Prüfungsleistungen sind im Code in den Sections 291.137 ff. bzw. 940.1 ff entsprechende Regelungen zu finden. D er Code hat als Verlautbarung des privaten Standardsetzers Die Einhaltung des Code darf grundsätzlich jedoch nicht im Wi- IESBA für den Berufsstand in Deutschland grundsätzlich derspruch zu einschlägigen strengeren deutschen gesetzlichen Re- keine unmittelbare Geltung. Ausnahmen bestehen je- gelungen stehen. Gegebenenfalls ist in einem solchen Fall der Auf- doch in zwei Fällen: traggeber auf entsprechende Einschränkungen hinzuweisen. ÌÌ Die Praxis ist Mitglied im Forum of Firms (FoF), einem Zu- sammenschluss internationaler Prüfer-Netzwerke, deren /// B..Allgemeine Vorschriften zu Long Association Mitglieder die Einhaltung des Code erklärt haben. für alle Abschlussprüfungen Foto: © deagreez von www.fotolia.com ÌÌ Die Praxis hat sich im Rahmen eines Auftragsverhältnisses vertraglich zur Einhaltung des Code verpflichtet. Sofern eine natürliche Person bei ein und derselben Abschlussprü- Entsprechend verpflichtete Berufsgesellschaften haben seit fung über einen längeren Zeitraum hinweg eingesetzt ist, können dem 15. Dezember 2018 bei Abschlussprüfungen und Reviews die aufgrund persönlicher Vertrautheit oder Eigeninteresse die Objektivi- neuen Anforderungen zu Long Association of Personnel with Audit tät und die kritische Grundhaltung dieser Person beeinflusst werden. Clients (Long Association) im Code (Sections 290.148 ff. für Prü- Die Vorschriften des Code sehen diesbezüglich vor, dass die Be- fungsleistungen) zu beachten. Im vollständig neu strukturierten deutung der Gefährdung zu beurteilen ist und, soweit erforderlich, Code, der zum 15. Juni 2019 in Kraft tritt, werden diese neuen An- geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind, um die Gefähr- forderungen in Section 540 enthalten sein. dung zu beseitigen oder auf einen akzeptables Niveau zu senken. 20 WPK Magazin 2/2019
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