Karies - Folge einer Vernachlässigung? Karies - eine Kindeswohlgefährung?
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Karies – Folge einer Vernachlässigung?
Karies – eine Kindeswohlgefährung?
Fachtag Frühe Hilfen, Fachforum 6
Dr. Andrea Thumeyer
25.05.2019
Zahnärztin in Kriftel und Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft für
Jugendzahnpflege in Hessen (LAGH)
Hiermit erkläre ich, dass zu den Inhalten der Veranstaltung kein Interessenkonflikt besteht. 1Karies
ist die häufigste chronische Erkrankung im
Kleinkind- und Kindergartenalter
In Hessen ist jedes 6. Kind (circa 15%) unter 3 Jahren
(U3) von der der schweren Form der Frühen
Milchzahnkaries (Early Childhood Caries = ECC)
betroffen. Diese Kinder haben zwischen 4 und 20
kariöse Läsionen (von 20 Milchzähne) und müssen
unter Narkose saniert werden.
2Karies
Bei Schuleintritt hat etwa jedes zweite Kind in Hessen
Karies. Zu den Formen der Frühen Milchzahnkaries
(ECC) kommen kariöse Läsionen im Bereich der
Kontaktpunkte der Milchmolaren im Oberkiefer und
Unterkiefer hinzu.
39 Monate 1,5 Jahre 2,5 Jahre Wann? Milchzahnkaries kann entstehen, sobald der Zahn in der Mundhöhle erscheint (ab etwa 6. Lebensmonat = im Säuglingsalter!). Wodurch? + Eltern putzen die Zähne ihres Kindes nicht sauber: keine oder zeitweise fehlende oder unzureichende Plaquebeseitigung, insbesondere am Zahnfleischrand und interdental + Eltern überlassen ihrem Säugling/Kleinkind zu häufig die Säuglingsflasche/Trinklernbecher o.ä. mit einem zuckerhaltigen Inhalt (Milch, zuckerhaltige Tees, Säfte usw.) zum Dauernuckeln (nachts!), Ü3 zu häufig und zu viel freie Zucker beim Trinken und Essen + kein (frühzeitiger) Besuch einer Zahnarztpraxis zur Vorsorge
Die Rolle der Zahnärzte in ihrer Praxis und als
Patenschaftszahnärzte in der Gruppenprophylaxe (Kita)
Untersuchung der kindlichen Mundhöhle bei Verdacht
auf Kindesmisshandlung, -missbrauch und/oder -
vernachlässigung im Rahmen eines diagnostischen
Prozesses
und
Anzeichen dentaler Vernachlässigung erkennen, wenn
Kinder mit ihren Eltern die Zahnarztpraxis aufsuchen oder
wenn Jugendzahnärzte Reihenuntersuchungen
durchführen und/oder Patenschaftszahnärzte Kinder-
tageseinrichtungen besuchen (Gruppenprophylaxe).
5Die Ampel für Hessen (seit 2013)
Die 1. Stufe der Karies ist ein kreideweißer, matter Fleck (=White
Spot=initiale Karies=Entkalkung unter der intakten
Schmelzoberfläche) auf Milchzähnen.
Initiale Karies
Der White Spot (= initiale Karies)
kann bereits
im Zahndurchbruch entstehen!
Durch eine entsprechende Behandlung der Zähne,
durch Aufklärung und Unterstützung der Eltern sind
weitere Schäden abwendbar, da die 1. Stufe der Karies
reversibel ist, d.h. wieder ausheilen (=wiederverkalken)
kann.Zahnärzte, JZÄ, Kinderärzte, Hausärzte, Hebammen und d alle weiteren Betreuungspersonen (Kooperationspartner gemäß § 2, § 3 KKG und BEP) • leisten Präventionsarbeit, •schicken alle Eltern ab Geburt mit ihrem Kind zur Zahnvorsorge (Kinderärzte nutzen dafür das bestehende Verweissystem, Zahnärzte und Kooperationspartner teilen das Zahnärztliche Kinderuntersuchungsheft an die Eltern aus), geben Eltern die Verantwortung für saubere gesunde Zähne und geben Eltern • Hilfestellung bei der Veralltäglichung der Pflegehandlung im Kindermund, empfehlen, dass Kinder von Anfang an ausschließlich Wasser aus einem • offenen Becher zum Durstlöschen trinken sollen, •informieren über die Bedeutung kauaktiver, naturbelassener Lebensmittel ohne zugesetzten Zucker im Sinne des Konzeptes 5 Sterne für gesunde Zähne. Ansprechpartner sind: Prophylaxeorientierte, kinderfreundliche Zahnarztpraxen vor Ort Jugendzahnärzte der Gesundheitsämter Multiplikatoren der Gruppenprophylaxe (www.lagh.de) 7
Ab der zweiten Stufe (Loch im Zahn) hat das Kind Zahnschmerzen...
... beim Essen und Trinken:
kann/will nicht (mehr) kauen
Unterernährung, Untergewicht,
Wachstumsverzögerung
2 ... nachts beim Einschlafen und
Schlafen:
Schlafmangel, Erschöpfung
das Lernen und die Teilnahme
am täglichen Leben ist
A.Treuner_Greifswald
beeinträchtigt
... beim Zähneputzen
verweigert die Zahnpflege
Teufelskreis!
Das Kind ist körperlich und seelisch beeinträchtigt.
Es muss der zahnärztlichen Behandlung zugeführt
werden!Zahnärzte, JZÄ, Kinderärzte, Hausärzte, Hebammen und alle weiteren
Betreuungspersonen (Kooperationspartner gemäß § 2, § 3 KKG und BEP)
•sprechen die Eltern auf den schlechten Mundgesundheitszustand des Kindes
an und klären sie über die Folgen auf,
bieten Hilfen und Unterstützung an,
•
empfehlen den Eltern geeignete Zahnarztpraxen,
•
schicken die Eltern zum Zahnarzt und lassen sich bei Zweifel an der
•
Compliance der Eltern eine Bescheinigung vorlegen (gemäß § 4 Abs.2 KKG),
•nehmen Kontakt zu den Kooperationspartnern des Netzwerkes Frühe Hilfen
(§ 3 KKG) auf zur Gefährdungseinschätzung und Bewertung des Einzelfalles.
Ansprechpartner sind:
Insofern erfahrene Fachkraft der öffentlichen Jugendhilfe: Hier besteht ein
Anspruch auf Beratung gemäß §4 Abs. 2 KKG.
Prophylaxeorientierte, kinderfreundliche Zahnarztpraxis vor Ort
Jugendzahnärzte der Gesundheitsämter
Multiplikatoren der Gruppenprophylaxe (www.lagh.de)
9In der letzten Stufe sterben die Zähne langsam ab, es kommt
unter massiven Schmerzen zur Abszess-Bildung.
... Chronischer Entzündungsprozess im
Körper:
erhöhte Infektionsanfälligkeit
Streuung der Bakterien über die
Blutbahn
Fieber
…Massive Zahnfehlstellungen mit
eingeschränktem Kieferwachstum
falsche Entwicklung der
Gesichtsknochen
(ästhetisch und funktionell)
falsche Zungenlage mit der Folge
Mundatmung, reduzierte
A.Treuner_Greifswald
Sauerstoffversorgung, Haltungsschäden usw.
... Kein Kauen mehr möglich:
Unterernährung / Wachstumsverzögerung
Sprech- und Sprachentwicklungsstörungen
und deren soziale Folgen
Das Kind ist stark körperlich und seelisch
beeinträchtigt.
Es besteht ein akuter (Be)Handlungsbedarf.Vernachlässigung beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem
sorgeberechtigte Personen auf die ihnen bekannten
zahnmedizinischen Probleme ihres Kindes nicht
angemessen reagieren, d.h. trotz Gesprächen und
Hilfestellung zur Beseitigung der Ursachen und trotz
häufiger Aufforderung gehen die Eltern nicht mit ihrem
Kind zum Zahnarzt oder verweigern die notwendige
zahnärztliche Behandlung.
Zahnärzte, JZÄ, Kinderärzte, Hausärzte, Hebammen und alle weiteren
Betreuungspersonen (Kooperationspartner gemäß § 2, § 3 KKG und BEP)
- nehmen Kontakt mit dem Jugendamt auf,
- benennen den Eltern den Verdacht der Kindeswohlgefährdung und
die Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt (gemäß §4 Abs. 2 KKG:
Beratung und Übermittlung von Informationen).
Ansprechpartner sind:
Jugendhilfe / Jugendamt
Jugendarzt und Jugendzahnarzt des Gesundheitsamtes 11Frage: Wann beginnt die Vernachlässigung?
Zitat Familienrichter Michael Grabow, Berlin, 2014:
„Dentale Vernachlässigung“ sollte keinenfalls
rechtsmedizinische Einzelfälle dramatisieren.
Das „überdurchschnittliche Vorhandensein“
frühkindlicher Karies sollte als Kindeswohl-
gefährdung gesehen werden, in erster Linie
deshalb, weil die ECC einen Schaden darstellt,
der die Gesundheit des Kindes
in die Zukunft hinein gefährden kann.
ECC ist ein Indikator für Vernachlässigung!
12für Ihr Engagement für
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