Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Elsdorf - Kinder Elsdorf
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Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Elsdorf 2020 - 2025 INHALT 1 Einleitung und Vorbemerkung 3 2 Grundsätze und Zielgruppe 5 2.1 Regelungsbereich 5 2.2 Zielgruppen 7 2.2.1 Zielgruppen von Kinder- und Jugendförderung 7 2.2.2 Kinder und Jugendliche in Elsdorf 8 3 Aufgabenbereiche der Kinder- und Jugendförderung 10 3.1 Kinder- und Jugendarbeit 10 3.1.1 Allgemeine Grundsätze 10 3.1.2 Angebote in der Stadt Elsdorf 12 3.2. Jugendverbandsarbeit 13 3.2.1 Allgemeine Grundsätze 13 3.2.2 Angebote in der Stadt Elsdorf 14 3.3 Offene Kinder- und Jugendarbeit 14 3.3.1 Allgemeine Grundsätze 14 3.3.2 Angebote in der Stadt Elsdorf 16 3.4 Jugendsozialarbeit 17 3.4.1 Allgemeine Grundsätze 17 3.4.2 Angebote in der Stadt Elsdorf 17 3.5 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 18 3.5.1 Allgemeine Grundsätze 18 3.5.2 Angebote in der Stadt Elsdorf 19 3.6 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen 20 3.6.1 Allgemeine Grundsätze 20 3.6.2 Maßnahmen in der Stadt Elsdorf 21 3.7 Zusammenwirken von Jugendhilfe und Schule 22 3.7.1 Allgemeine Grundsätze 22 3.7.2 Maßnahmen in der Stadt Elsdorf 23 1
4 Vorschläge für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendförderung in Elsdorf bis 2025 25 5 Förderrichtlinien der Stadt Elsdorf gemäß §§ 11 bis 14 SGB VIII 27 5.1 Allgemeine Vorschriften – Regelungen zum Antragsverfahren 27 5.2 Eintägige Freizeit- und Ferienmaßnahmen/Stadtranderholung 28 5.3 Mehrtägige Freizeit- und Ferienmaßnahmen 28 5.4 Internationale Jugendbegegnungen 28 5.5 Schulung und Bildung, Schulungen für Mitarbeitende und Betreuungspersonen 29 5.6 Allgemeine Jugendbildungsmaßnahmen 30 5.7 Sonderzuschüsse 30 5.8 Zuschüsse an den Stadtjugendring Elsdorf 31 5.8.1 Geschäftsführung 31 5.8.2 Jugendpflegematerial 31 5.8.3 Nutzbarmachung von Jugendgruppenräumen 31 5.9 Kurzübersicht: Förderung der Jugendarbeit in Elsdorf 33 6 Richtlinien zur Förderung der Offenen Arbeit 34 6.1 Tätigkeitsfelder 34 6.2 Qualitätskriterien 34 6.2.1 Transparenz/Kontrolle 34 6.2.2 Vernetzung/Mobilität 35 6.2.3 Öffnungszeiten am Wochenende 35 6.3 Förderung der Betriebskosten 35 6.4 Antragsfristen/Verwendungsnachweis 36 2
1 Einleitung und Vorbemerkung Jugendförderplan - warum? Das Land Nordrhein Westfalen hat mit dem 3. Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz im Jahre 2004 die örtlichen Träger der Jugendhilfe verpflichtet, einen kommunalen Kinder- und Jugendförderplan aufzulegen. Damit sollen Einrichtungen, Angebote und Strukturen der Jugendförderung beschrieben, geregelt und für die Dauer der kommunalen Wahlperiode sichergestellt werden. Mit diesem Gesetz wurde die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes somit für die örtlichen Träger/Jugendämter verbindlich festgelegt und die Jugendförderung ist nunmehr kommunale Pflichtaufgabe. Das Ausmaß der finanziellen Ausstattung wird vom Gesetzgeber jedoch nicht vorgegeben. Der kommunale Kinder- und Jugendförderplan sichert also die vorgenannten Säulen der Jugendarbeit in ihrem Bestand, vermittelt Transparenz durch seine Öffentlichkeit und bietet mehrjährige Planungssicherheit und Verlässlichkeit für alle Beteiligten. Inhaltlich spiegelt der kommunale Förderplan die wesentlichen Ziele und Angebote sowie die zukünftig zu sichernden Strukturen wieder, sowohl die der freien als auch die des öffentlichen Jugendhilfeträgers. 2011 wurde nach der Neugründung des Jugendamtes der Stadt Elsdorf erstmals ein eigener Kinder- und Jugendförderplan vorgelegt. Der nunmehr vorliegende dritte Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Elsdorf ist zum einen Grundlage der mittelfristigen Sicherung von Angeboten, Maßnahmen und Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche in Elsdorf; zum anderen aber durch kontinuierliche Fortschreibung ebenso in der Lage, aktuellen Veränderungen und Entwicklungen zeitnah gerecht zu werden. In Elsdorf sind seit Jahren schon viele qualitativ gute Maßnahmen für junge Menschen etabliert. Das hohe ehrenamtliche Engagement von Vereinen und die Tätigkeit Hauptamtlicher in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sorgen für große Pluralität und Erreichbarkeit der Angebote vor Ort. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit aller Akteure in der Jugendförderung soll mit dem vorliegenden Förderplan zum Wohl der Elsdorfer Kinder und Jugendlichen und als Garant sowohl für Stabilität und als auch für Weiterentwicklung in diesem Bereich noch weiter vernetzt, ausgebaut und strukturiert werden. Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist zur Förderung der Jugendarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes verpflichtet. Er hat im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit zu gewährleisten, dass in seinem Zuständigkeitsbereich die erforderlichen 3
und geeigneten Einrichtungen, Dienste, Veranstaltungen und Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes zur Verfügung stehen. Im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit haben die örtlichen Träger dafür Sorge zu tragen, dass die erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Sie müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den für die Jugendhilfe insgesamt bereitgestellten Mittel stehen. Die Charakterisierung der Pflichtaufgabe ergibt sich aus § 11 Abs.1 SGB VIII, wobei sich die Leistungsverpflichtung und die Gesamtverantwortung an den öffentlichen Träger der Jugendhilfe richtet (§§ 3, 79 SGB VIII). Die Pflichtaufgabe beinhaltet nach § 15 Abs.1 Satz 2 SGB VIII die Gewährleistungsverpflichtung und nach § 15 Abs. 2 SGB VIII die Förderverpflichtung. Die Träger der freien Jugendhilfe sollen nach Maßgabe des § 74 SGB VIII gefördert werden. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das 3. Ausführungsgesetz KJHG in § 15 Abs. 1 ausdrücklich die Jugendförderung als eine kommunale Pflichtaufgabe der Jugendämter benennt, aber nicht der Höhe nach bestimmt. Deshalb besteht aufgrund der zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffe hinreichend kommunaler Gestaltungsspielraum, in dem eine Bewertung und Entscheidung unter Abwägung jugend-, sozial- und finanzpolitischer Aspekte stattfinden kann. 4
2 Grundsätze und Zielgruppe 2.1 Regelungsbereich Dem kommunalen Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Elsdorf liegt das Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe, §§ 11 bis 14 zugrunde: §11 SGB VIII Jugendarbeit (1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbst- bestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. (2) Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemein- wesenorientierte Angebote. (3) Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören: 1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner politischer, sozialer, gesundheit- licher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung, 2. Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, 3. arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit, 4. internationale Jugendarbeit, 5. Kinder- und Jugenderholung, 6. Jugendberatung. (4) Angebote der Jugendarbeit können auch Personen, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, in angemessenem Umfang einbeziehen. §12 SGB VIII Förderung der Jugendverbände (1) Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens nach Maßgabe des § 74 zu fördern. (2) In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Ihre Arbeit ist auf Dauer angelegt und in der Regel auf die eigenen Mitglieder ausgerichtet, sie kann sich aber auch an junge Menschen wenden, die nicht Mitglieder sind. Durch Jugendverbände 5
und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten. § 13 SGB VIII Jugendsozialarbeit (1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern. (2) Soweit die Ausbildung dieser jungen Menschen nicht durch Maßnahmen und Programme anderer Träger und Organisationen sichergestellt wird, können geeignete sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, die den Fähigkeiten und dem Entwicklungsstand dieser jungen Menschen Rechnung tragen. (3) Jungen Menschen kann während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in sozial- pädagogisch begleiteten Wohnformen angeboten werden. In diesen Fällen sollen auch der notwendige Unterhalt des jungen Menschen sichergestellt und Krankenhilfe nach Maßgabe des § 40 geleistet werden. (4) Die Angebote sollen mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit, der Träger betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung sowie der Träger von Beschäftigungsangeboten abgestimmt werden. §14 SGB VIII Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (1) Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden. (2) Die Maßnahmen sollen 1. junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen, und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit, sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen, 2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. 6
Das Kinder- und Jugendfördergesetz (3. Ausführungsgesetz-KJHG NRW) benennt darüber hinaus folgende Querschnittsaufgaben, die bei der Konzeptentwicklung in allen gesetzlich definierten Schwerpunkten der Jugendförderung von Land, Kommunen und freien Anbietern der Jugendhilfe zu beachten sind: Förderung von Mädchen und Jungen/geschlechterdifferenzierte Kinder- und Jugendarbeit Interkulturelle Bildung Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz bleiben dabei eigenständige Arbeitsfelder, die allerdings sinnvoll aufeinander abgestimmte Förderangebote vorhalten und entwickeln sollen. So ergeben sich Schnittstellen unter anderem beim erzieherischen Kinder- und Jugendschutz als Querschnittsaufgabe im gesamten Feld der Kinder- und Jugendförderung. Kinder- und Jugendarbeit betrifft die Infrastruktur aller Aufgaben, während die Jugendsozialarbeit ein präventives Förderangebot im schulischen bzw. ausbildungsrelevanten Bereich darstellt. In Elsdorf sind seit Jahren, d. h. schon vor der Einrichtung eines eigenen Jugendamtes, viele breitgefächerte Maßnahmen und Angebote der Kinder- und Jugendförderung etabliert, die sich durch großes Engagement und hohe Qualitätsstandards auszeichnen. Das trifft besonders für den Bereich der Offenen Arbeit und der vielfältigen verbandlichen Arbeit mit jungen Menschen zu. Ziel der kommunalen Förderung ist es, diese Bereiche noch deutlicher zu vernetzen, verlässliche, transparente Strukturen und Förderrichtlinien zu schaffen, Beteiligung zu ermöglichen, weitere Bedarfe von Kindern und Jugendlichen zu ermitteln und den Akteuren mittelfristig – für die Laufzeit des kommunalen Förderplans – Planungs- sicherheit zu geben. 2.2 Zielgruppen 2.2.1 Zielgruppen von Kinder- und Jugendförderung Die Handlungsfelder Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit sowie erzieherischer Kinder- und Jugendschutz richten sich schwerpunktmäßig an Kinder ab dem Grundschulalter über Jugendliche hin zu jungen Erwachsenen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Je nach 7
persönlicher Lage der jungen Menschen kann ein Angebot auch noch bis zu 27-jährige junge Erwachsene einbeziehen. Jugendförderung betrifft alle jungen Menschen in der Stadt Elsdorf, kann aber nach Bedarf auch Eltern, Erziehungsberechtigte und Multiplikatoren miteinbeziehen. Bedürfnisse von Mädchen, Jungen und Jugendlichen in schwierigen Lebenslagen, mit Migrationshintergrund sowie mit Behinderungen, sollen in der Jugendförderung besonders in den Blick genommen werden, um Benachteiligungen abzubauen bzw. durch präventive Maßnahmen gar nicht erst entstehen zu lassen. 2.2.2 Kinder und Jugendliche in Elsdorf In der Stadt Elsdorf lebten zum Stichtag 30.6.2020 insgesamt 22.129 Menschen. Die Gruppe der 6 bis 26-jährigen, die für die Jugendförderung die höchste Relevanz hat, umfasst 4.542 Personen. Um Angebote zielgruppenorientiert vorzuhalten und zu entwickeln, ist es sinnvoll, die Gruppe der jungen Menschen und Heranwachsenden nach Altersgruppen und Ortsteilen weiter auf- zuschlüsseln. Dabei berücksichtigen wir auch die Gruppe der 0 - 6jährigen, die zwar jetzt noch keine Zielgruppe der Jugendarbeit ist, dies aber in den kommenden Jahren werden wird. Zuwächse oder Rückgänge in dieser Gruppe deuten deshalb auf den Bedarf an Jugend- arbeitsangeboten in den kommenden Jahren hin. Auf Elsdorf bezogen wird hier deutlich, dass die Zahl der jungen Menschen in Elsdorf zwar in den letzten fünf Jahren ganz leicht um 0,2 % zurückgegangen ist. Gleichzeitig ist aber die Zahl der 0 - 9jährigen und insbesondere der Kinder im Vorschulalter deutlich gestiegen (0 - 5jährige +15,5 %), so dass in den kommenden Jahren mit einem Anstieg der Zahl der jungen Menschen unter 26 Jahren und damit mit einer Zunahme der Bedeutung der Altersgruppe insgesamt zu rechnen ist. 8
Einwohner zwischen 6 und 27 Jahren in der Stadt Elsdorf, Stichtag 30.6.2020 Ortsteile / Berrendorf- Neu- ELSDORF Altersgruppen Angelsdorf Wüllenrath Elsdorf Esch Frankeshoven Giesendorf Grouven Heppendorf Etzweiler Niederembt Oberembt Tollhausen Widdendorf GESAMT Gesamt 0-5 Jahre 97 188 510 142 1 83 37 98 30 73 50 17 3 1329 Entwicklung der Altersgruppe in den letzten 5 Jahren 7,2% 10,6% 24,5% -4,2% 100,0% 36,1% -2,7% 21,4% 6,7% 4,1% -6,0% 58,8% -100,0% 15,5% Gesamt 6-9 Jahre 74 119 263 97 0 50 24 50 19 43 45 7 5 796 Entwicklung der Altersgruppe in den letzten 5 Jahren 20,3% 8,4% 12,9% -5,2% 20,0% -4,2% -14,0% -10,5% 2,3% 15,6% 0,0% 0,0% 7,8% Gesamt 10-13 Jahre 71 113 255 108 1 49 24 54 21 47 31 11 4 789 Entwicklung der Altersgruppe in den letzten 5 Jahren 22,5% -12,4% -5,1% -22,2% 100,0% 32,7% 4,2% -53,7% 14,3% -6,4% -38,7% 18,2% 25,0% -7,0% Gesamt 14-17 Jahre 64 144 295 112 0 26 29 73 20 58 39 10 2 872 Entwicklung der Altersgruppe in den letzten 5 Jahren -10,9% -2,8% 8,8% -42,9% -130,8% 20,7% -27,4% -75,0% -13,8% -48,7% -60,0% 50,0% -14,9% Gesamt 18-20 Jahre 51 91 206 111 2 31 12 66 21 41 36 9 1 678 Entwicklung der Altersgruppe in den letzten 5 Jahren 23,5% -46,2% 4,4% 13,5% 0,0% -51,6% -25,0% 16,7% -14,3% -36,6% 0,0% 11,1% -500,0% -5,3% Gesamt 21-26 Jahre 88 225 447 179 2 100 36 122 28 86 68 19 7 1407 Entwicklung der Altersgruppe in den letzten 5 Jahren -30,7% -4,0% -10,3% 3,4% -150,0% -5,0% -36,1% 21,3% -67,9% 10,5% 14,7% 42,1% 57,1% -4,2% GESAMT 6-26 Jahre 445 880 1976 749 6 339 162 463 139 348 269 73 22 5871 Entwicklung der Altersgruppe in den letzten 5 Jahren 3,6% -4,4% 6,8% -8,3% -50,0% 0,3% -6,8% 0,4% -24,5% -3,7% -6,3% 20,5% -9,1% -0,2% 9
3 Aufgabenbereiche der Kinder- und Jugendförderung 3.1 Kinder- und Jugendarbeit 3.1.1 Allgemeine Grundsätze Zu den Schwerpunkten der Kinder- und Jugendarbeit gehören insbesondere die Kinder- und Jugenderholung: Ferien und Ferienmaßnahmen mit jungen Menschen sollen der Erholung und Entspannung, der Selbstverwirklichung und Selbstfindung dienen. Die Angebote sollen die seelische, geistige und körperliche Entwicklung fördern, die Erfahrung sozialer Beziehungen untereinander vermitteln und soziale Benachteiligungen ausgleichen. die medienbezogene Jugendarbeit: Sie fördert die Aneignung von Medienkompetenz, insbesondere die kritische Auseinandersetzung bei der Nutzung neuer Medien. die interkulturelle Kinder- und Jugendarbeit: Sie soll die interkulturelle Kompetenz der Kinder und Jugendlichen und das Verständnis für die eigene kulturelle Identität fördern. die politische und soziale Bildung: Sie soll das Interesse an politischer Bildung frühzeitig herausbilden, die Fähigkeit zu kritischer Beurteilung politischer Vorgänge und Konflikte entwickeln und durch aktive Mitgestaltung politischer Vorgänge zur Persönlichkeits- entwicklung und zum Demokratieverständnis beitragen. die schulbezogene Jugendarbeit: Sie soll in Abstimmung mit der Schule geeignete pädagogische Angebote der Bildung, Erziehung und Förderung in und außerhalb der Schulen bereitstellen. die kulturelle Jugendarbeit: Sie soll Angebote zur Förderung der Kreativität im Rahmen kultureller Formen umfassen, zur Entwicklung der Persönlichkeit beitragen und jungen Menschen die Teilnahme am kulturellen Leben der Gesellschaft erschließen. die freizeitorientierte Jugendarbeit: Sie soll durch ihre sozialen, erzieherischen und gesundheitlichen Funktionen mit Spiel, Sport und Bewegung zur Persönlichkeits- entwicklung von jungen Menschen beitragen. die geschlechtersensible Jugendarbeit: Sie soll so gestaltet werden, dass sie ins- besondere der Förderung der Chancengleichheit dient und zur Überwindung von Rollenstereotypen beiträgt. die internationale Jugendarbeit: Sie soll dem Verständnis anderer Kulturen und der inter- nationalen Verständigung und damit der Friedenssicherung dienen und zu grenzüberschreitenden gemeinsamen Problemlösungsstrategien beitragen. Die Träger der freien und der öffentlichen Jugendhilfe nehmen ihre Aufgaben im Rahmen dieser Schwerpunkte in eigener Verantwortung wahr. Dabei stellt die vorgenannte Auflistung keine Prioritätensetzung dar. Sie ist nicht abschließend zu verstehen und kann sehr wohl aktuellen Bedarfslagen und Entwicklungen angepasst werden. Die Schwerpunkte beziehen sich sowohl 10
auf Querschnittsaufgaben, die alle Bereiche der Kinder- und Jugendarbeit betreffen, als auch auf Einzelpositionen und sind deswegen auch nicht als isolierte Punkte zu bewerten. Sie geben die Zielrichtung der Jugendarbeit vor und formulieren die Anforderungen an Maßnahmen, Einrichtungen und Akteure. Darüber hinaus hat der öffentliche Träger die Pflicht zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Jugendhilfe. Bedingt durch das sogenannte Subsidiaritätsprinzip befinden sich die freien Träger der Jugendhilfe dabei in einer besonderen Lage, die sich unter anderem durch Eigenständigkeit und Eigenverantwortlichkeit auszeichnet. Deren Trägerpluralität, Trägerautonomie, Werte- orientierung, Methodenvielfalt und -offenheit sowie der Grundsatz der Freiwilligkeit sind vom öffentlichen Träger der Jugendhilfe nicht nur zu berücksichtigen und zu gewährleisten, sondern auch in partnerschaftlicher Zusammenarbeit umzusetzen. Hier hat der öffentliche Träger die inhaltliche, verfahrensmäßige und organisatorische Selbstständigkeit der freien Träger zu beachten. Die Angebotsformen innerhalb dieser Strukturen beinhalten neben klassischen Formen wie Gruppenarbeit, Jugendfreizeiten und Bildungsangeboten ebenso Projekte und offene Angebote. Die „praktische“ Arbeit umfasst dementsprechend unter anderem folgende Schwerpunkte: Bildungsangebote, die ganzheitlich organisiert sind und an den Interessen und Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen anknüpfen, Freizeitaktivitäten, die nicht kommerziell und konsumgeprägt ausgerichtet sind, sportliche und erlebnispädagogische Aktivitäten, bei denen Gemeinschaftserlebnisse im Vordergrund stehen, Engagement gegen Gewalt und Rassismus, Initiativen für internationale Verständigung und Solidarität, kritisch-konstruktive Medienarbeit, Initiativen für Ausbildungs- und Berufschancen junger Menschen, Inklusion und Integration von jungen Menschen mit Behinderung, Engagement für Chancengleichheit aller Geschlechter, Erlebnisräume in den Feldern Kunst, Theater, Tanz und Musik, Beschäftigung mit ökologischen Themen, Natur- und Umweltschutz, Förderung sozialen Engagements, Mitgestaltung des Sozialraums, arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit, Kinder- und Jugenderholung, Jugendberatung. Die praktische Jugendarbeit hat junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern, sie muss Benachteiligungen vermeiden und abbauen und positive Lebens- bedingungen für junge Menschen schaffen und erhalten. Dabei ist die praktische Kinder- und Jugendarbeit nicht typischerweise auf Randgruppen und Benachteiligte ausgerichtet. Sie sollte 11
sich aber dennoch als Mentor derjenigen jungen Leute verstehen, die ihrer Angebote und Förderung am nötigsten bedürfen. Jugendarbeit zeichnet sich durch ein hohes Maß an Freiwilligkeit aus und orientiert sich an den Wünschen und Bedarfen ihrer Nutzer und Nutzerinnen. Diese bestimmen und gestalten gemäß dem Partizipationsgrundsatz die Angebote mit. Aktive Jugendarbeit ist ein Teil der sozialen und kulturellen Infrastruktur eines Gemeinwesens mit besonderem informellem Bildungscharakter. Ihre zentrale Aufgabe besteht darin, innerhalb eines geschützten Rahmens Räume für Kinder und Jugendliche bereitzustellen und Treffpunkte außerhalb von Schule und Elternhaus anzubieten, die den Anforderungen, die der Jugend- förderplan an sie stellt, gerecht werden. 3.1.2 Angebote in der Stadt Elsdorf Die Jugendarbeit von klassischen Jugendverbänden, dem Stadtjugendring, Jugendabteilungen der verschiedenen Vereine, von Kirchen und örtlichen Jugendzentren (Offenen Türen) sind zentrale Knotenpunkte in Elsdorf. Zu deren Angeboten gehören Gruppenarbeit, Ferienfreizeiten, Kurse, Schulungen, Präventionsprojekte und vieles mehr. Die Anzahl der Angebote in Elsdorf ist seit langem fest etabliert und breit gestreut, hat allerdings besonders in den Ortsteilen noch Ausbaubedarf. Bei der Befragung der Kinder und Jugend- lichen zu ihrem Freizeitverhalten im Herbst 2019 gaben rund 55 % der Befragten (3. - 10. Klasse der Elsdorfer Schulen) an, Mitglied in einem Verein zu sein. Allerdings werden sehr häufig Vereine außerhalb von Elsdorf besucht (40 % aller angegebenen Vereinsmitglied- schaften). Hier gilt es herauszufinden, welche Angebote außerhalb von Elsdorf so viel attraktiver sind für die Elsdorfer Kinder und Jugendlichen, dass sie Angeboten vor Ort vorge- zogen werden. Die Stadt Elsdorf bietet also eine Fülle an Freizeitmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche. Die zahlreichen freien Träger bieten besonders in den Ferien, aber auch an den Wochenenden und in Gruppenstunden innerhalb der Woche regelmäßige, abwechslungsreiche Maßnahmen im Spiel-, Spaß- und Sportbereich sowie Schulungen und musische Angebote an. Das Jugendamt berät die freien Träger in der Stadt Elsdorf fachlich und unterstützt und fördert nach den Maßgaben dieses Kinder- und Jugendförderplans deren zahlreiche Jugenderholungs- maßnahmen, außerschulische Bildungsangebote, Mitarbeiterschulungen und Wochenend- freizeiten finanziell. 12
3.2. Jugendverbandsarbeit 3.2.1 Allgemeine Grundsätze Jugendverbandsarbeit findet in auf Dauer angelegten Verbänden statt. Sie trägt zur Identitätsbildung von jungen Menschen bei. Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse haben aufgrund der eigenverantwortlichen Tätigkeit und des ehrenamtlichen Engagements junger Leute einen besonderen Stellenwert in der Kinder- und Jugendarbeit. Jugendverbandsarbeit als Teil von Jugendarbeit soll gemäß § 11 SGB VIII Kinder und Jugendliche „zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen“. Jugendverbände sollen mithin durch ihre vielfältigen Bildungs-, Freizeit- und Erholungsangebote junge Menschen im Sinne des zitierten Gesetzestextes fördern. Sie leisten so einen unverzichtbaren Beitrag zum Hineinwachsen von Kindern und Jugendlichen in die demokratische Gesellschaft. Jugendverbandsarbeit zeichnet sich durch folgende Arbeitsweisen und Prinzipien aus: Selbstorganisation Jugendarbeit in den Verbänden wird von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Sie sollen befähigt werden, Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen zu fällen. Partizipation und Mitwirkung innerhalb des eigenen Verbandes, als auch in anderen gesellschaftlichen und jugendpolitischen Bezügen. Durch Gruppenarbeit werden erste Erfahrungen im Feld Mitbestimmung erworben. Meinungsbildungsprozesse auf allen Ebenen des Jugendverbandes und die Übernahme von Funktionen setzen diesen Prozess fort. Ehrenamtliches Engagement Garant für die vielfältigen Aktivitäten der Jugendverbände ist das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitglieder. Durch die unentgeltlich geleistete Arbeit übernehmen junge Menschen Verantwortung in politischen Gremien, als Gruppenleitungen, betreuen Ferienfreizeiten und Projekte, engagieren sich für das Allgemeinwohl bei Feuerwehr oder Rettungsdiensten. Werteorientierung Basierend auf ihren Traditionen sind die Jugendverbände Wertegemeinschaften, deren Wertvorstellungen Einfluss auf den Charakter ihrer Angebote, Projekte und Aktionen haben. Gesellschaftliche Umbrüche prägen von jeher das Leben junger Menschen; Jugendverbände können durch ihre wertorientierte Arbeit Kindern und Jugendlichen Modelle anbieten, die Gemeinschaft, Mitgestaltung und Richtung beinhalten. Intergeneratives Lernen In der Verbandsarbeit wird altersübergreifend agiert. Das Miteinander unterschiedlicher Generationen führt zu Lerneffekten für alle Akteure. 13
Internationalität Internationale Projekte haben eine lange Tradition in der Jugendverbandsarbeit. Länderübergreifende Projekte wie Jugendaustausch, Jugendbegegnung usw. gewähr- leisten eine Erziehung zu Toleranz und wecken Neugier und Verständnis für andere Kulturen. 3.2.2 Angebote in der Stadt Elsdorf Jugendverbandsarbeit in Jugendverbänden und Jugendgruppen ist auf Dauer angelegt und in aller Regel auf die eigenen Mitglieder ausgerichtet; sie kann sich jedoch auch an junge Menschen wenden, die selbst nicht Mitglieder eines Verbandes sind. In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit in der Regel von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und vor allem mitverantwortet. Im Gegensatz zu der Offenen Arbeit ist verbandliche Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Elsdorf zahlenmäßig sehr hoch ausgeprägt. Wie im Vorfeld erwähnt sind über 50 % der Kinder und Jugendlichen der 3. - 10. Klasse in Elsdorf in Vereinen und Verbänden aktiv. Die meisten dieser Vereine haben sich unter dem Dach des Stadtjugendrings zusammengefunden; dieser vertritt die Interessen seiner Mitglieder in Gremien, in der Öffentlichkeit, gegenüber Verwaltung und Politik. Die Stadt Elsdorf ist in der glücklichen Lage, über einen starken Stadtjugendring zu verfügen, dessen Mitgliedsvereine breitgefächert sind (von der Feuerwehr über Musikvereine, Mess- diener, Natur- und Umweltschutzvereine bis hin zu den Jungschützen), und deren Arbeit durch ein hohes Maß an Engagement und Professionalität gekennzeichnet ist. Darüber hinaus ist der Stadtjugendring mittels seiner Mitglieder im Kinder- und Jugendhilfeausschuss der Stadt Elsdorf vertreten. Die Aufgabe des Jugendamtes besteht in der vertrauensvollen Kooperation und Unterstützung (mit) der verbandlichen Jugendarbeit. Es fördert finanziell, berät, vermittelt und unterstützt beispielsweise bei Großveranstaltungen. 3.3 Offene Kinder- und Jugendarbeit 3.3.1 Allgemeine Grundsätze Offene Kinder- und Jugendarbeit findet in der Regel in Einrichtungen, Maßnahmen, Initiativen und Projekten, als mobiles Angebot, Abenteuer- und Spielplatzarbeit, sowie in kooperativen und übergreifenden Formen statt. Sie richtet sich gemäß ihres gesetzlichen Auftrages an alle jungen 14
Menschen in ihrem Einzugsgebiet und hält für besondere Zielgruppen spezifische Angebote im Bereich Förderung und Prävention bereit. Offene Kinder- und Jugendarbeit trägt dazu bei, jungen Menschen Räume für ihre Freizeit- gestaltung anzubieten und sozialraumnahe Angebote und Maßnahmen vorzuhalten, die eine gezielte pädagogische Förderung ermöglichen. Die Ausrichtung Offener Arbeit ist lebenslagen- und lebensweltorientiert, sie knüpft an die Interessen und besonderen sozialen und kulturellen Bedürfnisse junger Leute an. Offene Kinder- und Jugendarbeit ist traditionell unentbehrlicher Bestandteil der sozialen Infrastruktur einer Kommune und erfüllt die vom Gesetzgeber vorgegebene Verpflichtung, geeignete Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Mit der Sozialraumausrichtung erfüllt die Offene Arbeit in niederschwelliger Form die Vorgabe des SGB VIII „…an den Interessen der jungen Menschen anzuknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet zu werden“, (§ 11 SGB VIII). Sie hat einen grundsätzlichen Bildungsauftrag, der Wahrnehmung, Selbstvertrauen, Kreativität im Konfliktlösungsverhalten und Kooperationsfähigkeit fördern soll. Somit vermittelt Offene Arbeit als Ort außerschulischen, informellen Lernens Schlüssel- qualifikationen für das Leben in unserer Gesellschaft. Die folgenden Punkte der Angebotsausgestaltung betreffen die Offene Kinder- und Jugendarbeit genauso wie zuvor schon die verbandliche Arbeit mit jungen Menschen: Geschlechtersensible Arbeit Interkulturelle Arbeit Mitbestimmung und Beteiligung Kooperation mit Schule Hervorragendes Ziel der verschiedenen Bereiche ist es, positive Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien zu schaffen, Toleranz und Teilhabe zu stärken, sowie verlässliche außerschulische Bildungsmöglichkeiten zu vermitteln. Dabei hat die Offene Arbeit aufgrund ihrer Niedrigschwelligkeit besonders benachteiligte junge Menschen im Blick, die sich mit der Nutzung verbindlicher Angebote wie beispielsweise Vereinsmitgliedschaften „schwer tun“. Gerade in Sozialräumen mit besonderem Aufmerksamkeitsbedarf sollte deshalb verstärkt Offene Arbeit vorgehalten werden. Die ausreichende Ausstattung Offener Kinder- und Jugendarbeit mit pädagogisch qualifiziertem hauptberuflichem Personal ist unverzichtbares Qualitätsmerkmal des Arbeitsfeldes. Eine hochwertige, ausdifferenzierte Angebotspalette, sowie die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht erfordern eine professionelle Besetzung der Einrichtungen pädagogischen Fachkräften wie Erzieher*innen, Sozialarbeiter*innen und/oder Sozialpädagog*innen. Honorarkräfte und Ehren- amtliche stellen eine wichtige Unterstützung, Bereicherung und Verstärkung der Einrichtung dar. Sie sind jedoch kein kostengünstiger, dauerhafter Ersatz für hauptamtliche Fachkräfte, denn die Angebote der Offenen Arbeit müssen verlässlich und kontinuierlich konzipiert sein. 15
Das gilt besonders für Zeiten, in denen junge Leute Freizeit haben, also nachmittags, an den Wochenenden und während der Ferien. Das Handlungsfeld Offene Arbeit ist ähnlich der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung schon immer einem beständigem Veränderungsprozess unterworfen, der auf die sich wandelnden Bedarfe von Kindern und Jugendlichen, ihre Fragen und Probleme immer wieder neu antworten muss. So sind vielfältige Arbeitsweisen, Konzepte und Methoden herausgebildet und Einrichtungen und Projekte bedarfsorientiert und flexibel ausgerichtet worden. Dabei werden individuelle, wertorientierte Trägerprofile sowohl in der Gestaltung von Einzelangeboten, als auch in der jeweiligen Grundkonzeption und im jeweiligen Leitbild von Einrichtungen Offener Arbeit deutlich. 3.3.2 Angebote in der Stadt Elsdorf Die Offene Arbeit der Stadt Elsdorf wird in drei sogenannten Offenen Türen oder auch Jugendzentren geleistet. Die größte Einrichtung, das Jugendcafé Kiste befindet sich im Stadtzentrum von Elsdorf in Räumlichkeiten der Kirchengemeinde St. Mariä Geburt Es ist seit 2017 in städtischer Träger- schaft und wird in Kooperation mit XPAD geführt. Es wird von zwei hauptamtlichen Kräften geleitet, die von Ehrenamtlichen und Honorarkräften unterstützt werden. Die Brause Berrendorf wird ebenfalls von der Stadt Elsdorf in Kooperation mit dem Träger XPAD betrieben und ist eine kleine Einrichtung mit 2 Öffnungstagen in der Woche. Sie wird vor allem von Kindern im Grundschulalter besucht. An vielen Stellen findet Kooperation mit der Eulenschule statt. Auch der Stadtteil Heppendorf verfügt über eine Kleine Offene Tür. Träger ist die katholische Kirchengemeinde St. Dionysius. Dort werden in wöchentlich 18 Stunden Angebote unter Leitung einer pädagogischen Fachkraft für Kinder ab sechs Jahren vorgehalten. Das Jugendamt bietet den freien Trägern der Offenen Arbeit fachliche Beratung und trägt durch finanzielle Förderung dazu bei, ein möglichst breites Angebotsspektrum für Elsdorf zu schaffen und die Tätigkeit der freien Träger abzusichern. Die AGOT (Arbeitsgemeinschaft der Offen Türen) trifft sich zum regelmäßigen Austausch. Kurze Wege auch bei aktuellen Problemlagen und vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Akteure sollen auch zukünftig die gute Qualität der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Elsdorf sichern. Ein zukunftsfähiges Konzept, das die Entwicklungen im Kinder- und Jugendbereich aufgreift, bearbeitet und entsprechend umsetzt, funktioniert am besten unter Beteiligung aller im Feld 16
Kinder- und Jugendarbeit tätigen Vereine, Verbände, Hauptamtlichen und Trägervertretungen. Die öffentliche Jugendhilfe hat die Aufgabe diesen Prozess angemessen zu fördern, zu unterstützen, zu begleiten und im Rahmen des jährlichen stattfinden Wirksamkeitsdialoges zu moderieren (Anlage). 3.4 Jugendsozialarbeit 3.4.1 Allgemeine Grundsätze Jugendsozialarbeit trägt dazu bei, individuelle und gesellschaftliche Benachteiligungen durch besondere sozialpädagogische Maßnahmen zu beheben und auszuschließen. Sie bietet jungen Menschen vor allem durch Unterstützung in der Schule und in der Übergangsphase zum Beruf spezifische Förderangebote und präventive Aktivitäten zur Stärkung der Persönlichkeits- entwicklung und Berufsfähigkeit. Aufgaben der Jugendsozialarbeit sind hier insbesondere die sozialpädagogische Beratung und Begleitung, die Förderung schulischer und beruflicher Bildung, sowie die Integration in Ausbildung und Arbeitswelt. Dazu zählen auch Angebote mit dem Ziel, den Präventions- gedanken in Zusammenarbeit mit Schule zu verstärken. So soll z. B. schulisches und berufliches Scheitern so früh wie möglich, durch Maßnahmen wie sozialpädagogische Schüler- hilfen oder Schulmüdenprojekte verhindert werden. In der täglichen Praxis ergeben sich im Bereich der Jugendsozialarbeit ausgeprägte Schnittstellen mit der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Wie in diesem Arbeitsfeld hat der öffentliche Träger der Jugendhilfe die Planungs- und Gesamtverantwortung für den Bereich Jugendsozialarbeit. 3.4.2 Angebote in der Stadt Elsdorf Mit der Einrichtung der Jugendberufsagentur im November 2018 bündeln die drei Sozialleistungsträger Jugendamt, Jobcenter und Agentur für Arbeit ihre Leistungen für junge Menschen zwischen 15 und 25 Jahren. Hintergrund dieser Kooperation sind die komplexen gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen der einzelnen Leistungsträger, die häufig wenig aufeinander abgestimmt agierten. Durch die Jugendberufsagentur haben die jungen Menschen nun eine Anlaufstelle, die niedrigschwellig und passgenau zum zuständigen Leistungsträger vermittelt bzw. gemeinsam Lösungswege aufzeigt. Die enge Vernetzung im Rahmen der Jugendberufsagentur führt zu einer besseren Unterstützung insbesondere benachteiligter und schwer erreichbarer junger 17
Menschen in Elsdorf und wirkt der Gefahr der Jugendarbeitslosigkeit entgegen. Ziel ist es, dadurch mit allen jungen Menschen in Elsdorf frühestmöglich eine berufliche Perspektive zu entwickeln, die zu einer erfolgreichen Berufs- und Lebensplanung führt. Die Arbeit der Jugendberufsagentur zeichnet sich zum einen durch individuelle gemeinsame Vermittlungs- und Beratungsgespräche zum anderen durch quartalsweise stattfindende Kooperationstreffen zwischen den Sozialleistungsträgern aus. 3.5 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 3.5.1 Allgemeine Grundsätze Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz soll junge Menschen und ihre Familien über Risiko- und Gefährdungssituationen aufklären, zur Auseinandersetzung mit deren Ursachen beitragen und die Fähigkeit zu eigenverantwortlichen Konfliktlösungen stärken. Er umfasst den vorbeugenden Schutz junger Menschen vor gefährdenden Einflüssen, substanzgebundenen Stoffen und Handlungen. Besonders auch die Aufgaben und Ziele des Jugendmedienschutzes sind miteinzubeziehen. Dabei ist die regelmäßige Zusammenarbeit aller Jugendhilfeträger und der Schulen mit Ordnungsbehörden und Polizei erforderlich. Für eine Kommune ist der erzieherische Kinder- und Jugendschutz Querschnittsaufgabe. In allen Feldern der Jugendhilfe gehört es zum Selbstverständnis der Fachleute, mit Kindern Jugendlichen und Eltern konkrete Risikosituationen zu thematisieren, diese zu informieren, aufzuklären und die Auseinandersetzung mit Gefährdungsursachen zu fördern Es gilt, hierzu entsprechende pädagogische Konzepte zu erstellen und notwendige Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört auch die regelmäßige Fort- und Weiterbildung sowohl von hauptamtlichen, als auch ehrenamtlichen Kräften. Die Jugendförderung oder Jugendschutzfachkräfte haben die Aufgabe, mit den jeweilig für den Jugendschutz Verantwortlichen der verschiedenen Träger der Jugendhilfe, mit pädagogischen und therapeutischen Einrichtungen und mit Schulen zusammenzuarbeiten, sie für die Aufgaben des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes zu sensibilisieren und zu qualifizieren. Dazu gehört: Informationstätigkeit für Eltern, Erziehungsberechtigte und pädagogische Fachleute, aufklärende Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Unterstützung der Arbeit von Jugendverbänden, Offener Arbeit, Schulen und anderer Träger, die Jugendschutz als Querschnittsaufgabe wahrnehmen, Fachliche Begleitung und Koordination geeigneter Projekte und Maßnahmen. 18
Schwerpunkt des erzieherischen Jugendschutzes ist die Prävention. Für diesen Bereich hat der öffentliche Träger der Jugendhilfe Planungsverantwortung und Gewährleistung zu übernehmen. Die Themen sind dem aktuellen Bedarf anzupassen, um angemessen auf potentielle Risiko- und Gefährdungssituationen zu reagieren. Der Bereich „Prävention“ beinhaltet also auch die gesetzlichen Regelwerke wie das Jugendschutzgesetz (JuSchG), den Jugendmedienschutz Staatsvertrag der Länder (JMStV) und das novellierte Kinderschutzgesetz (BKiSchG.). Dabei geht es neben der Zusammenarbeit mit Polizei und Ordnungsbehörden auch um den Einbezug von Gewerbetreibenden und ihrer Vertretungen, da diese naturgemäß Einfluss auf die Einhaltung der Jugendschutzregelungen haben. Bemühungen, die Lebenswelt von jungen Menschen so zu gestalten, dass Gefährdungen und Risikosituationen so weit wie möglich reduziert werden sind ebenfalls Teil des Jugendschutzes. Dies betrifft u.a. die Bereiche Verkehrsplanung sowie Spielraum- und Freizeitstättenplanung. Um hier wirksam im Sinne des Jugendschutzes handeln zu können, sollen die verschiedenen Fachkräfte vor Ort in die Lage versetzt werden, ihr Wissen in Planungs- und Steuerungs- verfahren einzubringen, um so möglichst viele Gesichtspunkte des Jugendschutzes miteinander zu vernetzen. 3.5.2 Angebote in der Stadt Elsdorf Ein wichtiges Anliegen ist dem Jugendamt der Stadt Elsdorf der erzieherische Kinder- und Jugendschutz, um junge Menschen aus Elsdorf vor Gefahren durch legale und illegale Drogen, andere Suchtmittel, jugendgefährdenden Medien und Formen von Extremismus zu schützen. Dabei geht es nicht um den „erhobenen Zeigefinger“, sondern um möglichst rechtzeitige Information, Kooperation und Unterstützung der jugendlichen Zielgruppen, ihrer Eltern, der mit Jugendarbeit befassten Institutionen, Schulen sowie geeigneten Partnern der Beratungsarbeit, Polizei und Ordnungsbehörden. Erzieherischer Jugendschutz bietet – in Zusammenarbeit mit anderen – vorbeugende Maßnahmen und Angebote für alle Akteure dieses Bereichs. Dies sind u. a.: Beratung und Weitervermittlung von Jugendlichen, Eltern, Schulen und anderen Multiplikatoren sowie Gewerbetreibenden und Privatleuten zum Jugendschutzgesetz, zu Fragen betreffend Alkohol, Tabak, illegale Drogen, Information der Multiplikatorengruppen zu Gefährdungen durch neue Medien (Internet, soziale Netzwerke), zu Cybermobbing und zu Gewaltprävention, Zusammenarbeit und finanzielle Förderung im Präventionsbereich mit Schulen und Verbänden vor Ort, beispielsweise die Projektwochen der Elsdorfer Gesamtschule und die alkoholfreie After Summer-Party mit dem Stadtjugendring, 19
Abgabe und Verteilung von Informationsschriften zum Jugendschutzgesetz, Alkohol und Tabak an Multiplikatoren, Regelmäßige Teilnahme an den Veranstaltungen der „ajs nrw“, (Arbeitsgemeinschaft Jugendschutz in Nordrhein-Westfalen) und an anderen überregionalen Jugendschutz- veranstaltungen, Überprüfung von Anträgen der Film- und Fernsehschaffenden auf Freistellung von Minderjährigen im Auftrag der Bezirksregierung im Rahmen des § 6 Absatz 2 Jugendarbeitsschutzgesetz und verpflichtende Beratungsgespräche mit den Erziehungsberechtigten der jugendlichen Darsteller und Darstellerinnen, Beratung von Jugendlichen und deren Eltern gemäß § 2 Kinderarbeitsschutzverordnung (wann und wie Kinder und Jugendliche arbeiten dürfen). Erstellung und Verteilung entsprechender Informationsschriften, Zusammenarbeit zum Zweck der Prävention mit Ordnungsbehörden, Polizei und deren Fachbereichen sowie mit anderen Behörden - falls erforderlich, Mitarbeit in der der Arbeitsgruppe der Jugendförderung im Rhein-Erft-Kreis, die u. a. für die alle zwei Jahre stattfindende Großveranstaltung „Erftprävent“ verantwortlich zeichnet. Wichtig ist dem Jugendamt der Stadt Elsdorf dabei neben allen notwendigen Ermahnungen und Einschränkungen, positive Alternativen, Lösungen und Veranstaltungen anbieten, vermitteln und weiterempfehlen zu können. Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes weisen zum Teil große Schnittmengen mit den Bereichen Offene Arbeit und Jugendarbeit in Vereinen und Verbänden auf. Dort ist es durch den vertrauensvollen Umgang mit der eigenen Zielgruppe alltägliche Arbeit, dass viele Angebote und Projekte gleichzeitig einen jugendschützerischen Zweck erfüllen. Besondere Maßnahmen des Jugendschutzes, dazu zählen u.a. die zuvor genannten Präventionsveranstaltungen des Stadtjugendrings und der Schulen, können nach den Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe der Stadt Elsdorf zusätzlich bezuschusst werden. 3.6 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen 3.6.1 Allgemeine Grundsätze Durch das Kinder- und Jugendförderungsgesetz wird die grundsätzliche Beteiligung von Kindern und Jugendlichen über den Rahmen der Jugendförderung hinaus zur durchgehenden Leitorientierung sowohl für die gesamte Jugendhilfe als auch für die Jugendpolitik. Zur Wahrnehmung der umfassenden Beteiligungsrechte sollen bei den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe geeignete Ansprechpersonen zur Verfügung stehen. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe soll junge Menschen an der Jugendhilfeplanung und anderen kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen beteiligen, sofern diese deren Interessen berühren. 20
Kinder und Jugendliche haben dementsprechend in der Kinder- und Jugendarbeit ein deutliches Mitspracherecht. Bei der Beteiligung sind Angebotsunterschiede je nach Zielgruppe zu beachten, also jüngere Kinder, Teenies, Jugendliche, junge Erwachsene, Mädchen, Jungen, nonbinäre junge Menschen junge Menschen mit Migrationshintergrund, sowie die Herkunft der jungen Menschen aus ihrem jeweiligen Sozialquartier (Ortsteilbezug). Beteiligung junger Menschen benötigt zudem den Einsatz spezieller Methoden, z.B. Befragungen, Jugendparlament etc. Mittelfristig sind alle Akteure gehalten, ein Konzept zu entwickeln, das eine kontinuierliche umfassende Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vor Ort gewährleistet. 3.6.2 Maßnahmen in der Stadt Elsdorf Das Kinder- und Jugendfördergesetz formuliert eine hohe Verpflichtung zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an den sie betreffenden Prozessen und Entscheidungen. In der Stadt Elsdorf werden in der Offenen Arbeit bereits durch verpflichtende regelmäßige Besucher- und Besucherinnenbefragungen die Bedürfnisse, Ideen, Forderungen und Gestaltungswünsche der Kinder und Jugendlichen ermittelt und gemeinsam umgesetzt. In der verbandlichen Jugend- arbeit sorgen die Jugendvertretungen bzw. -gremien für eine angemessene Beteiligung der Mitglieder. Ein deutlicher Hinweis auf eine adäquate Beteiligung und Einbindung junger Menschen ist die hohe Zahl der Kinder und Jugendlichen, die in Vereinen aktiv ist oder als regelmäßige Besuchende in der Offenen Jugendarbeit anzutreffen sind. Da die Angebote in aller Regel absolut freiwillig sind, würden sie von den jugendlichen Zielgruppen bei für diese unattraktiven Beteiligungsstrukturen nicht mehr genutzt. Genau das Gegenteil ist in der Vereinslandschaft und in der Offenen Arbeit in der Stadt Elsdorf jedoch der Fall. Zukünftig könnten diese Beteiligungsstrukturen durch den öffentlichen Jugendhilfeträger gebündelt und ausgebaut werden. Denkbar ist eine projektorientierte Kinder- und Jugend- beteiligung, die sich auf Planung und Gestaltung jugendrelevanter öffentlicher Räume bezieht, aber auch Einzelaktionen in den Blick nimmt. Aufgabe des Jugendamtes sind hierbei deren Anregung, Vorbereitung und Durchführung. Möglich sind zum Beispiel sogenannte „Jugendversammlungen“, auf denen in flexiblen Abständen Interessen und Anregungen der Jugendlichen geäußert, gesammelt und 21
gegebenenfalls den Fachausschüssen oder dem Rat der Stadt Elsdorf vorgetragen werden können. um in Erfahrung zu bringen, wie das Freizeitverhalten von Jungen und Mädchen in Elsdorf aussieht, welche Angebote den jungen Leuten schon bekannt sind, welche davon wirklich genutzt werden, welche ausgebaut werden könnten und welche Angebotslücken es zu füllen gilt. In den Grenzen finanzieller und gesetzlicher Rahmenbedingungen soll jungen Menschen echte Mitwirkungs- und Entscheidungskompetenz übertragen werden, die sich als wahrhaftig begreift und während der Beteiligungsphase nicht durch Erwachsene, Eltern und/oder Kommunalpolitiker beeinflusst werden darf. Konsequenterweise kann das bedeuten, dass umgedacht werden muss, weil die Elsdorfer Kinder und Jugendlichen andere Vorstellungen äußern könnten als beispielsweise die Verwaltung oder die Politik. Idealerweise erhöht sich daraus resultierend aber auch der Grad der Zufriedenheit und der Identifikation der jugendlichen Bevölkerung mit ihrer Stadt. Mittelfristig ist die Entwicklung eines Beteiligungskonzeptes sinnvoll, das jungen Menschen die kontinuierliche Mitwirkung an sie betreffenden Prozessen und Entscheidungen in der Stadt Elsdorf garantiert. Dieses Prinzip soll sowohl bei den öffentlichen Trägern, als auch bei den freien Trägern der Jugendhilfe Anwendung finden und nicht nur Beteiligung sondern auch die Übernahme von Verantwortung verstärken. So könnte beispielsweise die Schülervertretung der Elsdorfer Gesamtschule regelhaft zum Jugendhilfeausschuss eingeladen werden. 3.7 Zusammenwirken von Jugendhilfe und Schule 3.7.1 Allgemeine Grundsätze Die Jugendhilfe unterliegt einer sogenannten arbeitsfeldübergreifenden Kooperations- verpflichtung mit Schulen und Schulverwaltungen. Der öffentliche Träger der Jugendhilfe und die Träger der freien Jugendhilfe sollen folglich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Schulen zusammenarbeiten, da sie den gemeinsamen Auftrag zur Erziehung und Bildung junger Menschen haben. Das Ziel der optimierten Kooperation beider Arbeitsbereiche ist es, ein aufeinander abgestimmtes Konzept der Bildungsförderung für Kinder und Jugendliche in ihrem jeweiligen Sozialraum zu erstellen. So sollen auch Schulen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit außerschulischen Partnern kooperieren. Hierzu sollen die benötigten Strukturen so ausgestaltet werden, dass die sozialräumliche pädagogische Arbeit gefördert wird und die Partizipation der vor Ort angesiedelten Schulen und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe gesichert ist. Im Kontext einer integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung soll ein zwischen allen Akteuren abgestimmtes Konzept über Schwerpunkte und Bereiche des Zusammenwirkens sowie über dessen Umsetzungsschritte entwickelt werden. Anlässe für die Kooperation ergeben sich beispiels- 22
weise bei der Ganztagsbetreuung, bei außerschulischen Bildungsangeboten, der Schulsozial- arbeit und bei der Förderung schulischer und beruflicher Integration. Zentraler Bezugspunkt solcher Abstimmungsprozesse ist die sozialräumliche Orientierung. Es geht also immer um das gemeinsame Handeln der Fachkräfte in dem Quartier, in dem die betroffenen Kinder und Jugendlichen leben. Jugendhilfe und Schule sollen sich dabei unbedingt als gleichberechtigte und gleichwertige Partner verstehen. 3.7.2 Maßnahmen in der Stadt Elsdorf In der Stadt Elsdorf gibt es drei Offene Ganztagsgrundschulen, eine Gesamtschule und eine Förderschule. Anfang des Jahres 2012 wurde in Elsdorf im Rahmen der Förderung durch das Bildungs- und Teilhabepaket eine Vollzeitstelle für die Schulsozialarbeit eingerichtet. Beschäftigt ist ein Schulsozialarbeiter, der grundsätzlich zuständig für alle Elsdorfer Schulen ist. Im Laufe der Zeit hat sich jedoch – auch weil an der Gesamtschule eigene Fachkräfte für die Schulsozialarbeit tätig sind – eine schwerpunktmäßige Kooperation mit den drei Grundschulen entwickelt. An diesen drei Schulen ist der Schulsozialarbeiter jeweils an festen Wochentagen anwesend und macht Angebote für die Schülerinnen und Schüler. Er steht auch dem Lehrpersonal, den OGS- Fachkräften und den Eltern für Beratungsgespräche zur Verfügung. Die Schulsozialarbeit agiert an der Schnittstelle zwischen Schule und Jugendamt. Über die Schulsozialarbeit hinausgehend liegt der Schwerpunkt der Zusammenarbeit in der Stadt Elsdorf auf Präventionsangeboten: Schulen, die für ihre Klassen präventive Maßnahmen und Projekte durchführen möchten, tun dies in der Regel mit logistischer und/oder finanzieller Förderung durch das Jugendamt. Zudem werden in den Schulferien regelmäßig Ferienmaßnahmen in Kooperation mit der Jugendförderung der Stadt Elsdorf, dem Träger XPAD und der GiP als Anbieter des Offenen Ganztags an den Elsdorfer Grundschulen angeboten. Diese Ferienangebote richten sich an Elsdorfer Kinder ab dem ersten Schuljahr. Bei der alle zwei Jahre stattfindenden Großveranstaltung „Erftprävent“ der Jugendförderungen im Rhein-Erft-Kreis gehören u. a. Lehrkräfte zur Zielgruppe. Kooperationen gerade im Präventivbereich, zum Bsp. zu Themen wie Cybermobbing, Extremismus und anderen aktuellen Bereichen sind mittelfristig wünschenswert. Darüber hinaus gibt es Arbeitsgruppen zu bestimmten Themengebieten, die sowohl die öffentliche und freie Jugendhilfe als auch die Schulen betreffen. Das Jugendamt Elsdorf, die drei Grundschulen und GiP - Ganztag in Partnerschaft e.V be- teiligen sich an einem schulübergreifenden Austausch für die Qualitätsentwicklung der 23
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