KINDERBETREUUNG IN HEUSENSTAMM - BIS 2019 BEDARFSPLAN & KOSTENENTWICKLUNG
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1 KINDERBETREUUNG IN HEUSENSTAMM BEDARFSPLAN & KOSTENENTWICKLUNG BIS 2019 Fachdienst 1.2.1 Jugend, Soziales & Senioren Stand: März 2017/Juni2017 1
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INHALT 1 Einleitung .................................................................................................................................................... 5 2 Allgemeines ................................................................................................................................................ 6 2.1 Fachkräftemangel ................................................................................................................................. 6 2.2 Interkommunaler Kostenausgleich nach § 28 HKJGB ............................................................................. 7 2.3 Inklusion .............................................................................................................................................. 8 2.3.1 U3 ................................................................................................................................................ 8 2.3.2 Kita............................................................................................................................................... 8 2.3.3 Schulkinder ................................................................................................................................... 9 2.3.4 Kinder- und Jugendförderung ........................................................................................................ 9 2.4 Ferienbetreuung ................................................................................................................................. 10 2.4.1 KiTa ............................................................................................................................................ 10 2.4.2 Schulkindbetreuungen ................................................................................................................. 11 2.4.3 Kinder – und Jugendförderung .................................................................................................... 11 3 Betreuung für unter Dreijährige .................................................................................................................. 12 3.1. Kindertagespflege ............................................................................................................................. 12 3.2 Aufteilung und Ausbau der Betreuungsplätze ...................................................................................... 14 3.2.1 Aufteilung der vorhandenen U3-Plätze ........................................................................................ 14 3.2.2 Ausbau ....................................................................................................................................... 15 3.3 Aktuelle Situation der Betreuungsplätze für unter Dreijährige / Ausblick .............................................. 16 3.3.1 Allgemeines ................................................................................................................................ 16 3.3.2 Prognose Ende 2018/2019 .......................................................................................................... 17 3.4 Erweiterung der Betreuungszeiten ...................................................................................................... 18 4 Betreuung für 3 bis 6 Jährige ..................................................................................................................... 19 4.1 Situation der Betreuungsplätze ........................................................................................................... 19 4.1.1 Allgemeines ................................................................................................................................ 19 4.1.2 Situation 2017 ............................................................................................................................ 19 4.2 Ausblick 2018/2019—Prognose ......................................................................................................... 21 4.3 Essensplätze und Betreuungszeiten ..................................................................................................... 23 4.3.1 Anzahl von Übermittagsplätzen ................................................................................................... 23 3
5 Betreuung für Schulkinder.......................................................................................................................... 24 5.1 Grundschulen - momentane Situation und Ausblick ............................................................................ 24 5.1.1 Adalbert-Stifter-Schule ................................................................................................................ 24 5.1.2 Otto-Hahn-Schule ....................................................................................................................... 25 5.1.3 Matthias-Claudius-Schule ............................................................................................................ 26 5.1.4. Gesamtanzahl ............................................................................................................................ 26 5.2. Entwicklung ...................................................................................................................................... 27 5.3 Weiterführende Schulen ..................................................................................................................... 27 5.3.1 Adolf-Reichwein-Haupt – und Realschule .................................................................................... 27 5.3.2 Adolf-Reichwein-Gymnasium ....................................................................................................... 28 6 Kinder- und Jugendförderung / Jugendzentrum .......................................................................................... 29 7 Veränderung des Platzangebotes ............................................................................................................... 30 8 Kostenentwicklung .................................................................................................................................... 31 8.1 Aufwendungen für kommunale Kindereinrichtungen ........................................................................... 31 8.1.1. Gesamtaufwendung ................................................................................................................... 31 8.1.2 Personal- und Versorgungsaufwendungen für kommunale Kindereinrichtungen ............................ 32 8.2 Erträge für kommunale Kindereinrichtungen ....................................................................................... 33 8.3 Aufwendungen für freie und konfessionelle Träger .............................................................................. 34 8.4 Investitionskosten und – zuschüsse ..................................................................................................... 35 8.5 Aufwendung pro Platz / Deckung........................................................................................................ 37 8.6 Gesamtaufwendungen ....................................................................................................................... 38 4
1 EINLEITUNG Der Fachdienst Jugend, Soziales und Senioren hat zuletzt 2015 den Bedarfsplan sowie die Kostenentwicklung für die Kindereinrichtungen der Stadt Heusenstamm vorgelegt. Mit dem aktualisierten Bericht werden die derzeitigen und für das Folgejahr zu erwartenden Bedarfe in der Betreuung der Heusenstammer Kinder von einem Jahr bis zum Ende der 4. Klasse aufgezeigt. Die Kostenentwicklung wird bis in das Jahr 2019 fortgeschrieben. Dank der überdurchschnittlichen Zunahme der unter dreijährigen Kinder im Kreis Offenbach ist die Anzahl der Geburten um rund 15% angestiegen – Heusenstamm steht hier an 1. Stelle im Kreis! Hieraus ergeben sich entsprechende Herausforderungen für die Bedarfsplanung. Die erhöhte Geburtenzahl, sowie Zuzüge in die neuen Baugebiete bzw. der Generationenwechsel in bestehenden Wohngebieten, hat eine erhöhte Nachfrage für alle Betreuungsformen zur Folge. Dies geht so weit, dass der Schulträger über die Einrichtung einer vierten Grundschule nachdenkt. Durch fehlende Plätze gerade im U3-Bereich, erhöht sich auch der Kostenausgleich gem. § 28 HKJGB an andere Kommunen erheblich, da die Eltern dann nach Möglichkeit auf umliegende Kommunen und Städte ausgewichen sind. Die Anzahl der Kinder aus geflüchteten Familien ist bisher noch überschaubar. Die Integration wird von allen Kinder- und Jugendeinrichtungen in der täglichen Arbeit vermehrt mit in den Focus genommen. Unterstützend ist hier die seit September 2016 neu eingerichtete Stabstelle „Integration“ tätig. Die Zusammenarbeit auch mit der AWO als Träger der Flüchtlingsbetreuung funktioniert reibungslos. Kinder aus geflüchteten Familien in GU in Privatwohnungen insgesamt 0-3 Jahre / Krippe 5 7 12 3-6 Jahre / KiTa 4 2 6 6-10 Jahre / 5 8 13 Grundschule Info von AWO – Stand 02.08.2017 Nach wie vor ist der Fachkraftmangel ein Problem, dass verstärkt in den letzen beiden Jahren auch in Heusenstamm angekommen ist. Durch lange Zeit unbesetzte Stellen, sind die verbleibenden Fachkräfte in den Einrichtungen an ihrer Belastungsgrenze. Dies wird durch erhöhte Krankenstände sichtbar. Die Auswirkungen haben Eltern gespürt, in dem Kindergruppen geschlossen und Angebote zeitlich reduziert werden mussten. Um dem entgegenzuwirken, wird aktuell ein Anreizsystem zur Gewinnung von Fachkräften erarbeitet bzw. wurde dies schon teilweise umgesetzt (z. B. die übertarifliche Bezahlung auf TVöD SuE 8b). Um Transparenz und Einheitlichkeit in der Vergabe der Betreuungsplätze zu erreichen, erarbeiten die freien/konfessionellen und städtischen Träger von Kindereinrichtungen aktuell gemeinsame Aufnahmekriterien. 5
2 ALLGEMEINES 2.1 FACHKRÄFTEMANGEL Aufgrund der hohen Nachfrage nach Betreuungsplätzen, dem Wunsch der Eltern nach verlängerten Öffnungszeiten, des Rechtsanspruchs von Eltern auf einen Betreuungsplatz sobald ihr Kind ein Jahr alt ist, sowie der Einführung des Kinderfördergesetzes und dem damit verbundenen personellen Mehraufwand, fehlen in erheblichem Umfang ausgebildete Fachkräfte – sprich Erzieher/innen. Immer deutlicher wird dabei, dass es nicht allein mit dem Bau oder der Erweiterung von Kindertagesstätten getan ist. Neben den notwendigen Einrichtungen hängt der Ausbau auch von der zur Verfügung stehenden Anzahl qualifizierter Fachkräfte ab. Die ausbildenden Schulen reagieren auf den vorhandenen Fachkräftemangel zum einen mit Erhöhung der Ausbildungsquote sowie mit einer Erweiterung des Ausbildungsangebotes. So werden z.B. immer mehr berufsbegleitende Ausbildungsgänge angeboten. Trotz dieser Bemühungen kann der Bedarf – gerade im Rhein- Main-Gebiet – noch immer nicht gedeckt werden. In den letzten beiden Jahren ist dieser Fachkraftmangel sehr deutlich auch in Heusenstamm angekommen. Vor allem befristete Stellen sowie Stellen im Bereich der Grundschulbetreuung und im U3-Bereich waren sehr schwer zu besetzen. So wurde eine befristete Stelle zur Elternzeitvertretung in der Schulkindbetreuung drei Mal erfolglos ausgeschrieben, bis sie durch die vierte Ausschreibung besetzt wurde. Auch eine weitere befristete Elternzeitvertretung in der U3-Gruppe in der Kita Wiesenborn konnte erst im dritten Anlauf besetzt werden, da sie dann in eine unbefristete Stelle umgewandelt wurde. Zum anderen konkurriert die Stadt Heusenstamm als Arbeitgeber gerade im Rhein-Main-Gebiet mit vielen anderen attraktiven Trägern (z.B. Stadt Frankfurt und Stadt Offenbach). Der Stadt Heusenstamm ist es aber sehr wichtig, die bestehende Qualität kindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung innerhalb der U3-Gruppen, über die Kindergärten bis hin zur Schulkindbetreuung zu erhalten und zu sichern. Um trotz dieser Rahmenbedingungen qualifiziertes Fachpersonal gewinnen und halten zu können, wird über ein Anreizsystem nachgedacht. Folgende Punkte wurden schon umgesetzt: - Übertarifliche Bezahlung aller Erzieher/innen, auch der neu eingestellten (von 8a nach 8b) - Schnellere Entscheidungswege – Verträge müssen nicht mehr zur Beschlussfassung durch den Magistrat, sondern werden vom Bürgermeister unterschrieben - Befristete Übernahme der Anerkennungspraktikant/innen bei Eignung für zwei weitere Jahre - Supervision in den Einrichtungen - Willkommensmappe für neue Erzieher/innen Weitere Möglichkeiten werden aktuell geprüft und zur gegebenen Zeit in der Stadtverordnetenversammlung vorgestellt. 6
2.2 INTERKOMMUNALER KOSTENAUSGLEICH NACH § 28 HKJGB Der § 28 des Hessischen Kindergartengesetzes lautet: „Besucht ein Kind eine Tageseinrichtung mit Standort außerhalb seiner Wohngemeinde, leistet die Wohngemeinde der Standortgemeinde hierfür einen angemessenen Kostenausgleich. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, bestimmt sich die Höhe des Kostenausgleichs nach dem auf das Kind entfallenden Anteil an den Betriebskosten der Tageseinrichtung, von dem ein Drittel als Elternbeitrag sowie die auf das Kind entfallende Landesförderung in Abzug zu bringen sind.“ Die Kreiskommunen haben im Jahr 2007 eine Vereinbarung über den pauschalierten Ausgleich getroffen mit folgenden Eckwerten pro Kind und Betreuungsmonat. Krippe: EUR 570 Kindergarten: EUR 450 Hort/ SKB (Ganztagszweig): EUR 450 Schulkindbetreuung durch FV: EUR 100 Für den Kostenausgleich mit Kommunen außerhalb des Kreises Offenbach (Stadt Offenbach, Frankfurt, etc.) werden individuelle Regelungen getroffen. Im Vergleich zum Jahr 2012 hat sich die Anzahl der U3-Kinder, die in anderen Kommunen betreut werden (hauptsächlich in Frankfurt und Offenbach), verdreifacht und entspricht mehr als zwei Gruppen. Bei der Betreuungsform „Kita“ (3 bis 6-jährige) ist die Zahl nahezu identisch geblieben und entspricht einer Gruppe. Auch für die Jahre 2016 und 2017 ist mit ähnlich hohen Zahlen zu rechnen. Hier liegen die Zahlen aber noch nicht vor. Daher wird das Jahr 2015 zum Vergleich herangezogen Jahr 2012: Ortsfremde Kinder in Heusenstamm betreut Heusenstammer Kinder ortsfremd betreut U3 KiTa Hort/SKB U3 KiTa Hort/SKB 2 16 8 9 25 3 Jahr 2015 Ortsfremde Kinder in Heusenstamm betreut Heusenstammer Kinder ortsfremd betreut U3 KiTa Hort/SKB U3 KiTa Hort/SKB 1 8 13 27 24 7 In den Jahren 2009 bis 2013 entstanden jährlich durchschnittlich Erträge (Forderungen von Heusenstamm an andere Kommunen) in Höhe von ca. EUR 60.000 und Aufwendungen (Forderungen anderer Kommunen an Heusenstamm) in Höhe von ca. EUR 115.000. 7
Durch die massive Nachfrage an U3-Plätzen und dem fehlenden Angebot an Betreuungsplätzen in Heusenstamm, stiegen ab 2015 die Ausgleichszahlungen auf ca. EUR 240.000,00 an. Im Gegenzug erhält die Stadt Heusenstamm Ausgleichszahlungen in Höhe von ca. EUR 40.000,00. 2.3 INKLUSION Die Leitidee der Inklusion stellt für die Bereiche Förderung, Erziehung, Bildung und Betreuung einen Paradigmenwechsel dar. Während die Systemlogik „Integration“ noch zwischen Kindern mit und ohne Behinderung unterscheidet, geht das Konzept der „Inklusion“ davon aus, dass alle Kinder verschieden sind und ihren unterschiedlichen Bedürfnissen Rechnung zu tragen ist. Die Finanzierung des behinderungsbedingten Mehraufwandes wird vom Träger der Sozialhilfe finanziert. Die Stadt Heusenstamm verwendet diese Zuschüsse für das benötigte zusätzliche pädagogische Personal. Die Kooperation mit der Schule am Goldberg wird in verschiedenen Altersgruppen und Institutionen immer weiter intensiviert und ausgebaut. So nimmt die Schule am Goldberg seit 2014 z.B. auch am jährlich stattfindenden Fest der Kinderrechte in Heusenstamm teil. Die Kooperation mit dem Jugendbildungswerk des Kreises, der Schule am Goldberg und der Kinder- und Jugendförderung wird mittlerweile als „best practice“ in anderen Kommunen vorgestellt. 2.3.1 U3 Spätestens seit Einführung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz, können behinderte Kinder auch in einer Krippe aufgenommen werden. Die aktuelle Rahmenvereinbarung regelt die Gruppenreduzierung für den U3-Bereich. So reduziert sich hier die Gruppengröße bei Aufnahme eines behinderten Kindes auf 11 Kinder, bei der Aufnahme von zwei Kindern mit Behinderung auf 10 Kinder insgesamt. Die neue Regelung sieht zudem vor, dass für jedes Kind mit Behinderung unter 3 Jahren im Regelfall 13 zusätzliche Fachkraft-Stunden vorzuhalten sind. In Heusenstamm wird derzeit ein Kind im U3-Bereich in der Evangelischen Kita integrativ betreut. 2.3.2 KITA Die Integrationsmaßnahme wird bei Bedarf von den Eltern in Zusammenarbeit mit der Kita-Leitung und der Frühförderstelle des Kreises Offenbachs beantragt. Nach Feststellung und Genehmigung eines Integrationsplatzes reduziert sich die Gruppenstärke um fünf Kinder. Je bewilligter Integrationsmaßnahme erhält die Einrichtung 15 zusätzliche pädagogische Fachkraftstunden befristet für die Dauer der Bewilligung. 8
Zum Stand 01.03.2017 wurden in den Heusenstammer Kindertagesstätten insgesamt acht Kinder mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen betreut, davon zwei in der Kita Wiesenborn, zwei im Kinderhaus Murmel, ein Kind in der Kita Rembrücken, zwei in der Kita St. Cäcilia und ein Kind in der Kita Goethestraße. Daraus ergibt sich eine Reduzierung der in Heusenstamm gesamt zur Verfügung stehenden Kita-Plätze um 30 Plätze. 2.3.3 SCHULKINDER Die o.g. Rahmenvereinbarung gilt nur für Kinder bis zum Schuleintritt d.h. Integrativ-Kinder sollen zwar auch im Bereich der Schulkindbetreuung/Hort aufgenommen werden, aber es erfolgt hier weder eine Gruppenreduzierung noch eine Personalaufstockung. Die Schulen selbst müssen nachweisen, dass sie aufgrund von räumlichen und/oder personellen Ressourcen nicht in der Lage sind, Integrativ-Kinder aufzunehmen. Ziel ist, möglichst viele Kinder in die Regelschule zu integrieren. Innerhalb der Schulzeit können den Schulen zusätzliche Lehrkraftstunden (meist durchgeführt von der „Dezentrale Schule“) genehmigt werden. Bisher gab es für den Nachmittagsbereich diese Möglichkeit nicht, d.h. ein Kind, dass im Kindergarten ein „anerkanntes“ Integrativ-Kind mit zusätzlichen Personalstunden und Gruppenreduzierung war, erhielt als Förderung in der Schule gegebenenfalls morgens zusätzliche Lehrerstunden, im Nachmittagsbereich entfiel eine Unterstützung aber komplett. In Einzelfällen werden mittlerweile auch Stunden eines Inklusionshelfers zur Unterstützung im Nachmittagsbereich genehmigt. 2.3.4 KINDER- UND JUGENDFÖRDERUNG Auch die Angebote der Kinder- und Jugendförderung haben inklusiven Charakter und sind für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen offen. Das Jugendzentrum wurde 2013 behindertengerecht umgebaut. Seit 2014 findet eine enge Vernetzung mit der Schule am Goldberg und dem Jugendbildungswerk des Kreises statt, zahlreiche Projekte sind Bestandteil dieser Kooperation, so z.B. gemeinsame Theaterprojekte aller Schulen in Heusenstamm. Geschlechtshomogene Aktionen und Angebote werden ebenfalls regelmäßig mit inklusivem Charakter durchgeführt. Bei einem Neubau des Jugendzentrums kann vermehrt auf mögliche Bedarfe auch im Sinne der Inklusion geachtet werden. 9
2.4 FERIENBETREUUNG Die Stadt Heusenstamm bemüht sich um möglichst wenige Schließzeiten in den Kindereinrichtungen. Um familienfreundlich zu sein, bieten alle städtischen Kindereinrichtungen z.B. in den ersten drei Wochen der Sommerferien ein Programm an bzw. sind geöffnet. Da im U3-Bereich die Bindung zu den jeweiligen Erzieher/innen um einiges größer und enger ist, kann hier im Sinne der kleinen Kinder keine Notbetreuung in den letzten drei Sommerferienwochen in einer anderen KiTa mit fremden Erzieher/innen angeboten werden 2.4.1 KITA Die einzige Schließzeit ist hier die Zeit zwischen Weihnachten und Silvester. In den letzten drei Sommerferienwochen und in den ersten Tagen im Januar gibt es eine gemeinsame Notbetreuung der drei kommunalen Kindertagesstätten, der Betreuungsort wechselt hier. Entsprechend der Kinderanzahl wird dann das jeweilige Fachpersonal aus den Einrichtungen eingeteilt. So kann ressourcen- und teamorientiert gearbeitet werden. Im Jahr 2014 waren zwischen 9-10% aller KiTa-Kinder für Notbetreuung im Sommer angemeldet. Im Jahr 2015 waren es 35 angemeldete Kinder, das entspricht 6,5%. Im Jahr 2016 waren 27 angemeldete Kinder, das entspricht 5%. Im Jahr 2017 waren es 24 angemeldete Kinder, das entspricht 4,3%. Langfristig ist aber die Notbetreuung für die KiTa zu überdenken. Zum einen nutzen es immer weniger Eltern, zum anderen melden vermehrt Eltern ihr Kind an, aber bringen es dann kurzfristig doch nicht. Das Personal jedoch ist entsprechend der Anmeldungen eingeteilt. Im Jahr 2017 fand die Notbetreuung in der Kita Wiesenborn statt. Hier die aktuellen Zahlen: Angemeldete Kinder Tatsächliche Kinder 1. Woche 24 22 2. Woche 17 14 3. Woche 13 7 10
2.4.2 SCHULKINDBETREUUNGEN In den „kleinen“ Ferien – sprich Oster-, Herbst- und Winterferien findet eine gemeinsame Betreuung der Schulkinder nach Anmeldung statt. Als Betreuungsort wechseln sich beide städtischen Schulkindbetreuungen ab. Das Personal wird je nach Kinderanzahl von beiden Schulkindbetreuungen und dem Hort zur Verfügung gestellt. Auch Kinder der Schulkindbetreuung der Matthias-Claudius-Schule können an diesem Angebot teilnehmen. Ferien Wochen Anzahl aus SKB/Hort % zu Gesamtanzahl Ostern 2016 1.Woche 66 18,5 % 2.Woche 88 24,7% Ostern 2017 1.Woche 85 23,1% 2. Woche 62 16,8% Herbst 2015 1.Woche 73 20,5% 2.Woche 87 24,4% Herbst 2016 1.Woche 94 25,6% 2. Woche 86 23,4% Winterferien 2015/16 Eine Woche 77 21,6% Winterferien 2016/17 Eine Woche 84 22,8% 2.4.3 KINDER – UND JUGENDFÖRDERUNG In den ersten drei Wochen der Sommerferien organisiert die Kinder- und Jugendförderung die Ferienspiele für bis zu 220 Kinder zwischen 6-12 Jahren. Hieran nehmen sowohl Kinder der drei Schulkindbetreuungen und des Hortes, als auch nicht-institutionell betreute Kinder teil. 85% der Plätze werden von Kindern der ansässigen Schulkindbetreuungen und des Hortes genutzt, diese Kinder haben bei rechtzeitiger Anmeldung einen Platz garantiert. Während der Osterferien bieten die Kinder- und Jugendförderungen Heusenstamm und Obertshausen in Kooperation mit den Schulkindbetreuungen einen Osterzirkus für bis zu 85 Kinder im Alter von 8-14 Jahren an. Die Plätze werden gleichmäßig zwischen Kindern aus Heusenstamm und Obertshausen aufgeteilt. Auch in den Herbst- Oster- sowie Sommerferien findet ein zusätzliches abwechslungsreiches Tagesprogramm statt. Dieses Programm richtet sich je nach Angebot an verschiedene Altersklassen, ab 6 Jahren, ab 8 Jahren, ab 12 Jahren. 11
3 BETREUUNG FÜR UNTER DREIJÄHRIGE 3.1. KINDERTAGESPFLEGE Die Betreuung über Tagesmütter oder Tagesväter bietet Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren eine familiennahe Förderung und Betreuung, bei der die individuellen Bedürfnisse besonders berücksichtigt werden können. Eine Tagespflegeperson hat die Möglichkeit und die Zeit, sich dem einzelnen Kind intensiv zuzuwenden. Bei einer Gruppengröße von maximal fünf Kindern, können erste soziale Kontakte und Gruppenerfahrungen im kleinen, familiären und überschaubaren Rahmen gemacht werden. In der Kindertagespflege besteht die Möglichkeit nach vorheriger Absprache, auf besondere Betreuungszeiten flexibel einzugehen. Vereinzelt wird ein besonderes Angebot für spezielle Anfragen wie Not- oder Ausnahmesituationen ermöglicht. Kinder, deren Eltern lange Arbeitstage abdecken müssen, bleiben bei derselben Bezugspersonen und Kindergruppe. Dieses Betreuungsmodell ermöglicht zeitlich große Spielräume. Die berufliche Tätigkeit in der Kindertagespflege wurde im Jahr 2005 durch gesetzliche Neuregelungen im Sozialgesetzbuch (SGB VIII) deutlich aufgewertet und der Betreuung in Kindertagesstätten gleichwertig als Betreuungsangebot zur Verfügung gestellt. Die Wichtigkeit, neue Tagespflegepersonen optimal auf ihre Aufgaben vorzubereiten, hat einen hohen Stellenwert bekommen. Somit ist der Anspruch auf eine professionelle und qualifizierte Ausbildung stets gestiegen. Die Schulung und der gewichtige Blick auf das Kindeswohl stehen an erster Stelle. Eine Änderung im Jahr 2014 regelt im hessischen Kinderförderungsgesetz (HessKiföG) zum 01.01.2016, dass alle Tagespflegepersonen eine Grundqualifizierung von 160 Stunden benötigen, um eine Pflegeerlaubnis zu erhalten. Neu ist seit diesem Jahr eine Anschlussqualifizierung von 140 Stunden, in deren Rahmen pädagogische Themen vertieft und eigene Kompetenzen weiter entwickelt werden. Auf freiwillige Basis können Tagespflegepersonen im Rahmen eines Kolloquiums eine Zertifizierung erwerben. In ihren Grundzügen wird die Kindertagespflege auf Bundesebene geregelt. Die Voraussetzungen und das Angebot vor Ort werden von den Ausführungsbestimmungen der Länder und Kommunen bestimmt. Die konkrete Verfügbarkeit und Qualität hängt vom Engagement der öffentlichen Jugendhilfe und den beteiligten Akteuren ab. Die Kosten für die Kindertagespflege werden pro Kind und Betreuungsstunde geleistet. Der Jugendhilfeträger ist verantwortlich, die Betreuungskosten für die Eltern und eine leistungsgerechte Bezahlung an die Tagespflegepersonen zu regeln. In Heusenstamm wird die Betreuung über die Kindertagespflege vom städtischen Familienbüro angeboten. Von dieser Stelle aus wird die Bereitstellung qualifizierter Tagespflegepersonen organisiert und entsprechend Plätze an Eltern und deren Kinder vermittelt. Zum Stichtag 01.03.2017 wurden aktuell von 13 Tagesmüttern 43 Betreuungsplätze abgedeckt. 12
Das Familienbüro versteht sich erste Anlaufstelle und bietet den Familien in Heusenstamm über die Kindertagespflege hinaus verschiedene Möglichkeiten und Angebote an. So kommen werdende Eltern schon früh, um alle Fragen rund ums Kind und Familie zu besprechen. Daraus entstanden etliche neue Ideen und Wünsche, die teilweise umgesetzt werden konnten. Beispielhaft sind die Babytreffs für Eltern mit ihren Neugeborenen und themenorientierte Seminare, die als Fachabende gemeinsam mit den Kindertagesstätten in Heusenstamm angeboten werden. 13
3.2 AUFTEILUNG UND AUSBAU DER BETREUUNGSPLÄTZE 3.2.1 AUFTEILUNG DER VORHANDENEN U3-PLÄTZE Stand 01.03.2017 170 Plätze Murmel Evangelische 12 Kita Arche Noah 24 12 St. Cäcilia Schlosszwerge 24 24 Wiesenborn 24 Tagespflege 43 Rembrücken 7 Tabelle 3.2.1 Anmerkung zur Gruppengröße: Das hessische Kinderfördergesetz sieht vor, dass in Gruppen für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr die Zahl der gleichzeitig anwesenden Kinder zwölf nicht überschreiten darf. Allerdings ist eine dauerhafte Belegung mit 12 Kindern im ganzen Jahr kaum umsetzbar, da die Kinder je nach Alter mit unterschiedlichen Belegungsfaktoren berechnet werden müssen: bis zum 2. Lebensjahr mit dem Faktor 2,5 und vom 2. bis zum 3. Lebensjahr mit dem Faktor 1,5. Das heißt, werden in einer Gruppe ausschließlich Kinder bis zum 2. Lebensjahr betreut, darf diese nur mit 10 Kindern belegt werden. Dies kann und wird sich natürlich immer wieder verschieben, da die Kinder in der Gruppe älter werden, somit wieder mit dem kleineren Faktor berechnet werden. Fazit: Eine flexible Belegung, je nach Alter der einzelnen Kinder, zwischen 10 und maximal 12 Kindern ist möglich. 14
3.2.2 AUSBAU Veränderung Betreuungsplätze im U3- Bereich 300 250 242 200 194 170 162 150 151 127 100 50 2013 2014 2016 2017 2018 2018/19 Tabelle 3.2.2 Erläuterung: 2013 zuzüglich 1 Krabbelgruppe Schlosszwerge (ab 10/2013) 2014 zuzüglich 2 Krabbelgruppen Evangelische Kita 2015 keine Veränderung 2016 zuzüglich 11 Plätze in Tagespflege 2017 zuzüglich 8 Plätze in Tagespflege 2018 zuzüglich 2 Krabbelgruppen in der Schlossmühle (freier Träger) 2018/19 zuzüglich 2 Krabbelgruppen in der Philipp-Reis-Straße (freier Träger) zuzüglich 2 Krabbelgruppen AWO Herderstraße Laut aktuellem Bericht der Jugendhilfeplanung des Kreises Offenbach zur U3-Versorgungsquote im Kreisgebiet (03/2017), liegt Heusenstamm hinter Egelsbach und Rödermarkt an dritter Stelle (33,1% der 0 bis 3-Jährigen). 15
3.3 AKTUELLE SITUATION DER BETREUUNGSPLÄTZE FÜR UNTER DREIJÄHRIGE / AUSBLICK 3.3.1 ALLGEMEINES Zum Jahresende 2016 war die Anzahl der unter Dreijährigen im Kreisgebiet deutlich um rund 15 % gegenüber dem Jahr 2013 angestiegen. Diese Entwicklung stellt sich in den Städten und Gemeinden unterschiedlich dar. Den höchsten Anstieg hat Heusenstamm mit einer überdurchschnittlichen Zunahme (23,3%) der unter dreijährigen Wohnbevölkerung zu verzeichnen und steht somit an erster Stelle aller Kommunen im Kreis Offenbach. Veränderungen (Geburtenjahrgänge 2012-2014) Abfragedatum 01.03.2017 320 Abfragedatum 01.03.2015 276 44 0 50 100 150 200 250 300 350 Zuzüge im Zeitraum 2015 -2017 Tabelle 3.3.1.A Erläuterung: In der Tabelle ist zu erkennen, dass definitiv zwischen 2015 und 2017 gesamt 44 Kinder durch Zuzüge nach Heusenstamm kamen. Im Bedarfsplan 2015 wurde hier vorsichtig mit ca. 22 Kindern gerechnet. Stand zum 01.06.2017 Geburtenjahrgänge 1.6.14 - 1.6.16 350 vorhand + belegte Plätze/ Warteliste 170 129 Bedarf ca. 85% 299 0 50 100 150 200 250 300 350 400 Tabelle 3.3.1.B 16
Erläuterung: Der aktuelle Stand zeigt auf, dass die Geburtenzahlen (incl. 12 Kinder aus Flüchtlingsfamilien) gestiegen sind und aktuell unterstellt werden kann, dass bei einer Warteliste von 129 Kindern unter 3 Jahren und 170 vorhandenen und belegten Betreuungsplätzen der Bedarf bei ca. 85% liegt. Für weitere Planungen sollte aber von einem tatsächlichen Bedarf von ca. 75% (nach aktuellem Stand entspräche dies 263 Plätzen) ausgegangen werden. Somit fehlen aktuell ca. 93 Betreuungsplätze. Dies wird unterstützt durch die Erfahrungen, die in den einzelnen Kindereinrichtungen gemacht werden. Die Einrichtungen geben Platzzusagen an Eltern und erhalten oft Absagen, da die Zusage „überraschend“ kommt. Dies begründet sich darin, dass viele Eltern ihre Kinder sofort ab Geburt auf die Warteliste setzen, obwohl zu diesem Zeitpunkt oft nicht klar ist, ob bereits ab dem 1. Lebensjahr ein Betreuungsbedarf besteht. 3.3.2 PROGNOSE ENDE 2018/2019 Ausblick 2018/19 Schätzung Geburtenjahrgänge 2.6.16 - 330 50 1.6.18 geschätzter Bedarf ca. 75% 285 geplanter Ausbau 4 Gruppen 218 67 evtl. 2 weitere Gruppen (AWO ??) 242 43 0 50 100 150 200 250 300 350 400 Gesamt zzgl. Kind. aus Neubaugebieten fehlende Plätze Tabelle 3.3.2 Erläuterung: Die Hochrechnung der Geburtenjahrgänge sowie das mittelfristige Hinzukommen von weiteren Wohneinheiten in den Baugebieten lassen von zukünftig ca. 380 anspruchsberechtigten Kindern im Alter von 1 bis 3 Jahren ausgehen. Bei der geplanten Schaffung von bis zu 48 neuen Betreuungsplätzen (4 Gruppen) in 2018 und einem nach wie vor geschätzten Bedarf von ca. 75%, fehlen auch weiterhin ca. 67 Betreuungsplätze. Dies entspricht ca. 5 bis 6 Gruppen. 17
Im Laufe der letzten 10 Jahre wurden alle städtischen KiTas sowie die eigenen Liegenschaften in freier/konfessioneller Trägerschaft aus- bzw. umgebaut oder erweitert. Bis auf die Kita Goethestraße bieten alle konfessionellen Träger U3-Betreuung an. Die Möglichkeiten der Erweiterung sind ausgeschöpft. Fazit: Bei der Planung neuer Wohnbebauung/Wohngebiete ab 2020 sollte grundsätzlich die Kindertageseinrichtung mit eingeplant bzw. Investoren verpflichtet werden, diese vorzusehen. Da mit weiter steigenden Kinderzahlen in der Bevölkerung zu rechnen ist, wird empfohlen, den U3-Ausbau weiter voranzutreiben. Eine reale mittelfristige Möglichkeit der Schaffung weiterer U3-Gruppen (ggf. incl. 1-2 Kitagruppen) besteht im Bereich des Alten- und Pflegeheimes in der Herderstraße. 3.4 ERWEITERUNG DER BETREUUNGSZEITEN Im Bereich der U3-Betreuung werden aktuell Öffnungszeiten von 7.30 bis maximal 15.00 Uhr angeboten. Der Bedarf für eine Erweiterung ist allerdings vorhanden. Aufgrund der in der Vergangenheit immensen Schwierigkeiten in der Nachbesetzung von frei werdenden Stellen sowie einem grundsätzlich erhöhten Krankenstand in Kindertageseinrichtungen, kann die Erweiterung der Betreuungszeit auf 16.00 Uhr erst ab 01.09.2017 umgesetzt werden. Die Umsetzung erfolgt in den städt. Kindertageseinrichtungen Wiesenborn und Murmel. Der freie Träger Minikindergarten Schlosszwerge bietet bereits eine Betreuungszeit bis 16.00 Uhr an, die konfessionellen Kindertageseinrichtungen bisher nicht. Es ist davon auszugehen, dass die Nachfragen nach Betreuungsplätzen, aufgrund der Ausweitung der Betreuungszeit, vermehrt in den städt. Kindertageseinrichtungen steigen wird. 18
4 BETREUUNG FÜR 3 BIS 6 JÄHRIGE 4.1 SITUATION DER BETREUUNGSPLÄTZE 4.1.1 ALLGEMEINES Veränderungen (Geburtenjahrgänge 2008-2012) Abfragedatum 01.03.2017 585 Abfragedatum 01.03.2015 565 20 0 100 200 300 400 500 600 Zuzüge im Zeitraum 2015 -2017 Tabelle 4.1.1 Erläuterung: In der Tabelle ist zu erkennen, dass zwischen 2015 und 2017 20 Kinder im Alter von drei Jahren bis Schuleintritt durch Zuzug nach Heusenstamm kamen. 4.1.2 SITUATION 2017 Geburtenstärke/ Platzangebot Geburtenjahrgänge 600 02.07.2010 - 01.03.2014 Betreuungsplätze 583 gem. Betriebserlaubnis tatsächlich zu belegende Plätze durch Reduzierung 553 Integration fehlende Plätze 47 0 100 200 300 400 500 600 700 Tabelle 4.1.2 A 19
120 100 100 100 95 80 80 75 75 90 75 58 60 53 70 70 40 20 20 0 Plätze gem. Betriebserlaubnis reduziert durch Integrationsmaßnahmen/ *altersüberg. Gruppe Tabelle 4.1.2 B Erläuterung: Die Kinderzahl ist weiter angestiegen. Trotz Eröffnung der Waldkita im Frühjahr 2017 mit 20 neuen Betreuungsplätzen fehlen aktuell mindestens 47 Plätze. Nach wie vor ist die Nachfrage nach Kitaplätzen sehr hoch, Platzzusagen ab dem 3. Lebensjahr sind in der Regel gar nicht möglich, es gibt keine Notplätze, Eltern müssen Wartezeiten bis zu einem Jahr in Kauf nehmen. 20
4.2 AUSBLICK 2018/2019—PROGNOSE Ausblick 2018/19 Geburtenjahrgänge 628 25 02.07.2012 - 01.03.2016 Betreuungsplätze 658 gem. Betriebserlaubnis tatsächlich zu belegende Plätze durch Reduzierung 628 Integration fehlende Plätze 0 25 0 100 200 300 400 500 600 700 Jahrgänge/Plätze Zzgl. Kinder Neubaugebiete Tabelle 4.2 A 120 100 100 100 95 80 80 75 75 90 75 58 70 70 60 53 50 40 25 20 20 0 Plätze gem. Betriebserlaubnis reduziert durch Integrationsmaßnahmen/ *altersüberg. Gruppe Tabelle 4.2 B 21
Erläuterung: Im Vergleich zur Situation 2017 erhöhen sich die Kinderzahlen weiter. Durch den Ausbau der Kindereinrichtung Schlosszwerge sowie der neuen Kita Schlossmühle und der damit verbundenen Gewinnung von 75 neuen Kitaplätzen, würden die Betreuungsplätze theoretisch gerade ausreichen. Das kurz- bis mittelfristige Entstehen von weiteren Wohneinheiten in den Baugebieten, lässt nochmals ca. 25 Kinder im Alter von 3 Jahren bis Schuleintritt (Tendenz eher mehr) durch Zuzüge hinzukommen. Auch ist davon auszugehen, dass über kurz oder lang auch die neuen Kitagruppen Reduzierungen der Betreuungsplätze durch Integrationsmaßnahmen erfahren. Erstrebenswert ist es auch, „Pufferplätze“ zu haben, für Familien, die neu nach Heusenstamm ziehen oder für Notfälle. Fazit: Durch die Einrichtung drei neuer Kitagruppen in 2018 dürfte kurzfristig Entspannung eintreten. Allerdings wird tendenziell weiter eine Warteliste bestehen, die je nach Entwicklung der Zuzüge zwischen 25 und 50 Kinder liegen kann. Auch wird es weiterhin keine Notplätze geben und voraussichtlich keine Möglichkeit, Kinder direkt ab dem 3. Lebensjahr in die KiTa aufzunehmen. Bei der Planung neuer Wohnbebauung/Wohngebiete ab 2020 sollte grundsätzlich die Kindertageseinrichtung mit eingeplant bzw. Investoren verpflichtet werden, diese vorzusehen. Eine reale mittelfristige Möglichkeit der Schaffung einer weiteren Kita-Gruppe (incl. 2 U3- Gruppen) besteht im Bereich des Alten- und Pflegeheimes in der Herderstraße. 22
4.3 ESSENSPLÄTZE UND BETREUUNGSZEITEN 4.3.1 ANZAHL VON ÜBERMITTAGSPLÄTZEN 03/2017 Aktuelle Öffnungszeiten 80 Kinder von Mo –Fr 07:30 - 17:00 Uhr Wiesenborn 95 = 84 % Frühdienst 07:00 - 07:30 Uhr 54 Kinder von Mo – Do 07:30 - 17:00 Uhr Murmel 70 = 77 % Fr 07:30 - 16:30 Uhr 39 Kinder von Mo – Fr 07:30 - 17:00 Uhr Rembrücken 60 = 65 % Frühdienst 07:00 – 07.30 Uhr 60 Kinder von Mo – Do 07:30 - 16:00 Uhr St. Cäcilia 90 = 67 % Fr 07:30 – 15:00 Uhr 50 Kinder von Goethestr. Mo – Fr 07:30-16:00 Uhr 70 = 71% 30 Kinder von Mo – Do 07:30 – 16:00 Uhr Arche Noah 75 = 40 % Fr 07:30 – 14:00 Uhr 60 Kinder von Mo – Do 07:30 – 16:30 Uhr Evang. Kita 80 = 75 % Fr 07:30 – 15:00Uhr Insgesamt 373 Erläuterung: Das Angebot an Essensplätzen ist in den letzten drei Jahren relativ konstant geblieben. In den konfessionellen Kindereinrichtungen haben im Durchschnitt ca. 63% der Kinder einen Übermittagplatz, in den städt. KiTas sind es ca. 75%. Der angemeldete Bedarf der Eltern an einem Übermittagsplatz wird aber stetig höher. Eltern, die auf jeden Fall bei Berufstätigkeit einen Übermittagsplatz oder Öffnungszeiten bis 17:00 Uhr benötigen, können im Moment nur auf die kommunalen KiTas zurückgreifen. Fazit: Der Bedarf an Übermittagsplätzen übersteigt das vorhandene Platzangebot. 23
5 BETREUUNG FÜR SCHULKINDER 5.1 GRUNDSCHULEN - MOMENTANE SITUATION UND AUSBLICK 5.1.1 ADALBERT-STIFTER-SCHULE Schuljahr In % Schuljahr In % Schuljahr In % Schuljahr 2019/20 2015/16 2016/2017 2017/2018 2018/2019 Schülerzahl 210 100,0% 217 100 % 197 100 % 184* 187* Betreute 118 56 % 117 53,9 % 120 60,9 % Kinder Profil 1 28 31 35 Warteliste 8 15 2 * Vorhersage des Schulamtes (Neubaugebiete sind hier noch nicht berücksichtigt) / Reale Zahlen (Aussagen der Rektorin) weichen bisher nach oben davon ab Erläuterung: Die Anzahl der Kinder auf der Warteliste für das Schuljahr 2017/18 wurde am 01.08. 2017 erhoben. Zum Stichtag 01.03.2017 waren noch 25 Kinder auf der Warteliste. Die Schulkindbetreuung der Adalbert-Stifter-Schule „Die Schlossgespenster“ verfügt über 98 Plätze pro Tag, aufgrund des Platzsharings werden aber aktuell 120 Kinder insgesamt betreut. Zum Schuljahr 2014/2015 wurde der Antrag der Adalbert-Stifter-Schule auf Pädagogische Mittagsbetreuung (Profil 1 im Ganztagsschule-Konzept des Kreises) bewilligt, d.h. Lehrkräfte und AG-Leitungen bieten kostenfreie Angebote von Montag bis Mittwoch je bis 14:45 Uhr an. Die Schule hat mit der Kommune zusammen überlegt, unter welchen Bedingungen es möglich und sinnvoll ist, den Antrag für den Pakt für den Nachmittag zu stellen. Im Pakt für den Nachmittag soll allen Kindern einer Schule ein nachmittägliches Bildungsangebot ermöglicht werden. Hierfür ist aber die Mensa der Adalbert- Stifter-Schule zu klein, eine mögliche Aufstockung ist zu teuer und eine weitere räumliche Erweiterung ist aufgrund der Lage nicht möglich. Daher lehnt der Kreis als Schulträger den Antrag auf den Pakt für den Nachmittag hier ab. Auf der Warteliste für die Schulkindbetreuung standen zum Stichtag 01.03.2017 noch 25 Kinder. Aktuell (Stand 01.08.) sind es nur noch zwei Kinder. Langfristig gesehen soll die Adalbert-Stifter-Schule zweizügig bleiben 24
5.1.2 OTTO-HAHN-SCHULE Schuljahr In % Schuljahr In % Schuljahr In % Schuljahr 2019/20 2015/16 2016/2017 2017/2018 2018/2019 100 398* Schülerzahl 372 100 % 354 100 % 393 396* % Betreute Kinder 32,5 131 35,2 % 130 36,7 % 128 130 SKB % 56+ 50 Betreute Kinder 14,7 57 15,3 % 53 14,9 % 58 Erweiterung Hort % =106 47,3 Insgesamt 188 50,5 % 183 51,6 % 186 236 /59,5% % Zahlen erst im Profil 1 13 13 Herbst Warteliste 5 34 29 * Vorhersage des Schulamtes (Neubaugebiete sind hier noch nicht berücksichtigt) / Reale Zahlen (Aussagen der Rektorin) weichen bisher nach oben davon ab Erläuterung: Die Anzahl der Kinder auf der Warteliste für das Schuljahr 2017/18 wurde am 01.08. 2017 erhoben. Die Schulkindbetreuung der Otto-Hahn-Schule „Die drei Freunde“ verfügt über 110 Plätze pro Tag, aufgrund des Platzsharing werden aber aktuell 128 Kinder insgesamt betreut. Im Hort „Kinderburg“ erhöht sich so die Anzahl von 50 Plätzen pro Tag auf 58 betreute Kinder. Zum Schuljahr 2017/2018 muss die Otto-Hahn-Schule aufgrund der angestiegenen Schülerzahl von vier- auf fünfzügig erweitert werden. Der Raumnot wird mit der Stellung von Klassencontainern begegnet. Dies erhöht natürlich auch die Nachfrage nach einem Platz in der Nachmittagsbetreuung. Daher wird perspektivisch der Hort mit der Anmietung neuer Räume im ehemaligen Fernmeldezeugamt um 50 Plätze ab dem Schuljahr 2018/19 erweitert. Ab Mitte Oktober 2017 wird es ein Alternativangebot in angemieteten Räumen im Fernmeldezeugamt am Donnerstag und Freitagnachmittag geben, da hier kein Angebot der Schule (Profil 1) stattfindet. Auf der Warteliste für diese beiden Tage stehen 27 Kinder. 25 Kinder können das Alternativangebot nutzen, hierfür ist keine Betriebserlaubnis notwendig, so dass es recht schnell umgesetzt werden kann. Langfristig prüft die Schulleitung und das Kollegium, ob und unter welchen Bedingungen der Pakt für den Nachmittag an der Otto-Hahn-Schule umgesetzt werden kann. Im Pakt für den Nachmittag soll allen Kindern einer Schule ein nachmittägliches Bildungsangebot ermöglicht werden. Hierfür bekommt die Schule Personalstunden, die nach der Kinderzahl berechnet werden sowie ein Budget für Sachmittel zur Verfügung gestellt. Aber auch hier kann der Pakt für den Nachmittag nicht ohne zusätzliche Plätze in der Mensa umgesetzt werden. 25
5.1.3 MATTHIAS-CLAUDIUS-SCHULE Schuljahr In % Schuljahr In % Schuljahr In % Schuljahr 2019/20 2015/16 2016/2017 2017/2018 2018/2019 Schülerzahl 72 100,0% 70 100% 70 100% 60* 59* Betreute 50 69 % 54 77 % 55 Kinder * Vorhersage des Schulamtes / Reale Zahlen (Aussagen der Rektorin) weichen bisher nach oben davon ab Der ehrenamtliche Vorstand des Fördervereines ist Träger der Schulkindbetreuung an der Matthias-Claudius- Schule. Die Schulkindbetreuung ist in allen Ferien und an den Brückentagen geschlossen – die Kinder werden in dieser Zeit in den Schulkindbetreuungen Heusenstamms mit aufgefangen. 5.1.4. GESAMTANZAHL 680 670 667 660 660 654 657 650 641 644 640 640 630 620 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 Tabelle 5.1.4 Erläuterung Bis zum Schuljahr 2017/18 wurden die Aussagen der Schulleitungen verwendet. Zur Prognose ab Schuljahr 2018/19 wurden die Voraussagen des Schulamtes verwendet. Schuljahr Schuljahr Schuljahr Schuljahr Schuljahr 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 Schülerzahlen 654 641 660 640* 644* Betreute Kinder 357+ 50 = 356 354 361 (ohne Profil 1) 407 In Prozent 54,4 % 55,2 % 54,6 % 63,5 % *Vorhersage des Kreises 26
5.2. ENTWICKLUNG Aufgrund der neuen Baugebiete und dem vermehrten Zuzug nach Heusenstamm wird es langfristig einen neuen vierten Schulstandort geben. Diese Planungen stehen aber noch am Anfang. Die Vorhersagen des Kreises sind noch ohne die Zahlen der Neubaugebiete berechnet, daher ist der Anstieg bei den Grundschülern erst mal noch geringer angegeben. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen übersteigen aber die realen Zahlen die der Vorhersage. Konkret wird es ab dem neuen Kalenderjahr 2018 Schulsozialarbeit auch an den Grundschulen geben. Aktuell werden mit dem Kreis Offenbach Gespräche über die Finanzierung geführt. Anstellungsträger wird, wie auch bei der Schulsozialarbeit der Adolf-Reichwein-Schule, die Diakonie sein. So entstehen Vernetzungsstrukturen und Synergie-Effekte. 5.3 WEITERFÜHRENDE SCHULEN 5.3.1 ADOLF-REICHWEIN-HAUPT – UND REALSCHULE Mit der Aufnahme der Schule in das Ganztagsangebot des Landes Hessen ist es möglich geworden, die Nachmittags-Lernzeit, abgekürzt NLZ, in den Klassen 5 und 6 an drei Nachmittagen kostenfrei anzubieten, in den Klassen 7 an zwei und in den Klassen 8 an einem Nachmittag. NLZ dauert von 13:45 bis 14:45 Uhr und wird von den Klassen- und Fachlehrkräften der Kinder betreut. Zurzeit wird das Angebot von ca. 100 Schülerinnen und Schülern genutzt. Außerdem bietet die Schule viele interessante Arbeitsgemeinschaften an. Auch diese Angebote sind kostenfrei. Sie finden in der Zeit von 13:45 Uhr bis 16 Uhr statt. Ein selbst gekochtes, frisches Mittagessen im Rahmen des Projektes: „Schüler kochen für Schüler“ bietet die Schule an vier Tagen an. Es sind zurzeit ca. 60 Kinder regelmäßig zum Essen angemeldet. Ansprechpartnerin für den Ganztag ist Konrektorin Frau Doris Huber. Ein weiterer Schwerpunkt der Adolf-Reichwein-Schule ist die Berufsorientierung. Ab Klasse 7 ist Berufsorientierung ein fester Bestandteil des Unterrichts. Es finden zwei Praktika von jeweils drei Wochen statt, bei denen die Schülerinnen und Schüler Einblick in das Berufsleben gewinnen können. Neu seit diesem Schuljahr ist die Durchführung eines Kompetenztests in den Klassen 7. So ist es möglich, die Stärken und Schwächen zu erkennen und so gezielt zu unterstützen. Eine Berufswegebegleiterin ist fest an der Schule beschäftigt. Sie unterstützt die Schülerinnen und Schüler bei der Suche nach Ausbildungsplätzen, Praktikumsplätzen usw. Außerdem hält die Agentur für Arbeit regelmäßig Sprechstunden direkt in der Schule ab. Die Schule ist mit dem OLoV-Gütesiegel zertifiziert, das sie in diesem Schuljahr zum dritten Mal für außerordentliches Engagement im Bereich Berufsorientierung erhalten wird. Ansprechpartner für die Berufsorientierung ist der OLoV-Koordinator Herr Carsten Weirich. 27
Seit nun schon 8 Jahren gibt es eine Vollzeitstelle für Schulsozialarbeit an der Schule. Zwei Schulsozialarbeiterinnen kümmern sich um die Belange der Schülerinnen und Schüler. Finanziert wird die Stelle zu 50% von der Kommune und zu 50% vom Kreis Offenbach gemäß den „Förderrichtlinien zur Jugendsozialarbeit an Schulen im Kreis Offenbach“. Träger ist die Diakonie. Ansprechpartnerinnen sind Fr. Bianca Faller und Fr. Sarah Epifani. 5.3.2 ADOLF-REICHWEIN-GYMNASIUM Im ARG bieten momentan drei engagierte Mütter bis zur 7. Klasse täglich bis 15 Uhr eine kostenfreie Hausaufgaben-Betreuung an. Im Rahmen der pädagogischen Mittagsbetreuung können Schüler/innen bis zur 9. Klasse von 13:30 - 15:00 Uhr verschiedene Wahlpflichtfächer belegen. Die Ansprechpartner hierfür sind Herr Rübensam und Herr Schachtner. Ein warmes Mittagessen steht nach Anmeldung für die Schüler zur Verfügung. 28
6 KINDER- UND JUGENDFÖRDERUNG / JUGENDZENTRUM Das Jugendzentrum ist eine außerschulische Bildungs- und Freizeitstätte. Es ist für alle Kinder- und Jugendlichen geöffnet, die ihren Lebensmittelpunkt in Heusenstamm haben, so ist es auch Begegnungsstätte zwischen verschiedener Herkunft, Religionen, Gruppieren sowie Jugendkulturen. Die Kinder- und Jugendförderung bietet dort Angebote für Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 23 Jahren an. Die wöchentlich stattfindenden Angebote sind nach Alter unterteilt. Montag bis Mittwoch (16:00 – 20:00 Uhr) sowie Freitag (17:00 – 20:00 Uhr) findet der Jugendtreff (13- 23 Jahre) statt. Donnerstag findet der Eleven Funny Club für die 11 bis 15jährigen statt. Freitags richtet sich das Angebot des Teenie Tages an alle 8 bis 13jährigen. Nach dem Prinzip der Offenen Kinder- und Jugendarbeit werden dort, abhängig von der Altersstruktur, verschiedene Themenschwerpunkte behandelt: Alkohol- und Suchtprävention, Gewaltprävention, sexuelle Aufklärung, gesunde Ernährung, interkulturelle Bildung, aktuelle Politik, Allgemeinwissen, Medienpädagogik, Nachhaltigkeit, Berufswahlfindung und Kinderrechte. Ein weiterer Schwerpunkt der Kinder- und Jugendförderung ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen innerhalb der Einrichtung sowie die kommunale Partizipation. Eine enge Zusammenarbeit und Vernetzung mit „Demokratie Leben“ sowie dem dazugehörigen Jugendbeirat gehört ebenfalls dazu. Es wird Wert auf die geschlechtsspezifische Arbeit gelegt. Einmal wöchentlich findet ein „Jungstag“ statt. Für Mädchen werden verschiedene Aktionstage angeboten. In enger Vernetzung mit den Kooperationspartnern Kreisjugendbildungswerk und Schule am Goldberg erhalten diese Projekte einen mittlerweile selbstverständlichen inklusiven Charakter. Es werden Einzelfallhilfe und Berufshilfe angeboten, die durch Vertrauensarbeit und Kommunikation angeregt werden. In Zusammenarbeit mit der Grundschule, sowie der Haupt- und Realschule finden regelmäßig verschiedene Schulprojekte im Jugendzentrum statt. Durch das Jahr verteilt gibt es verschiedene freizeitpädagogische Angebote, welche häufig am Wochenende stattfinden, um möglichst viele Kinder und Jugendliche ab 8 Jahren erreichen zu können. Diese Projekte finden in Form von Ausflügen, Bastel-, Sport-, Kunst-, Kreativ- sowie themenspezifischen Angeboten statt. Um das Jugendzentrum und die Angebote für Jugendliche attraktiver zu machen, besteht der politische Wille für einen Neubau des Jugendzentrums. Der Wunschort hierfür ist das Gelände am Schwimmbad. Auf der einen Seite ist hier genügend Raum vorhanden, zum anderen ist die Lage sehr zentral und es gibt wenige direkte Anwohner. Desweiteren liegt bei einem Neubau das Augenmerk auf den veränderten und aktuellen Bedarfen der Kinder und Jugendlichen. 2018 soll die Planung beginnen und im Jahr 2019 ist die Fertigstellung angestrebt. 29
7 VERÄNDERUNG DES PLATZANGEBOTES Zeitraum 2015 - 2019 700 658 658 583 600 563 563 500 400 363 363 308 312 313 300 200 242 194 100 162 162 170 0 2015 2016 2017 2018 2019 Plätze für U3 Plätze für 3 -6 Jährige Plätze für Schulkinder (bis 4. Klasse) Tabelle 7.0 U3-Betreuungsplätze Durch den Ausbau an Betreuungsplätzen sowie die Gewinnung von weiteren Tagespflegepersonen ist von 2015 bis 2018/19 eine Steigerung des Platzangebotes von ca. 49% zu verzeichnen. Prognose: Ausgehend von weiter ansteigenden Kinderzahlen, den zu erwartenden Zuzügen und einem geschätzten Bedarf von 75%, ist auch ab 2019 die Einrichtung von weiteren Gruppen notwendig. KiTa-Plätze Durch den Ausbau an Betreuungsplätzen ist von 2015 bis 2018/19 eine Steigerung des Platzangebotes von ca. 17% zu verzeichnen. Die Kinderzahlen steigen weiter an. Durch die drei neuen Kitagruppen (75 Plätze: Schlosszwerge, Schlossmühle) entspannt sich die Situation kurzfristig. Allerdings ist auch in den neuen Kitagruppen mit Platzreduzierungen durch Integrationsmaßnahmen zu rechnen. Prognose: Ausgehend von weiter ansteigenden Kinderzahlen und den zu erwartenden Zuzügen, wird weiterhin eine Warteliste bestehen. Kurz- bis mittelfristig wird eine weitere Gruppe notwendig, Tendenz nach oben. Plätze für Schulkinder Durch den Ausbau an Betreuungsplätzen ist von 2015 bis 2018/19 eine Steigerung des Platzangebotes von ca. 18% zu verzeichnen Durch die Schaffung von weiteren 50 Hortplätzen zum Sommer 2018, wird sich die Situation an der Otto-Hahn- Schule entspannen. Auf lange Sicht wird sich mit dem Neubau der vierten Grundschule eine insgesamt andere Situation ergeben. 30
8 KOSTENENTWICKLUNG Allgemeines: Bei allen dargestellten Erträgen und Aufwendungen/Ausgaben handelt es sich von 2015 und 2016 um Ist- Zahlen und von 2017 bis 2019 um Plan-Zahlen aus der Haushaltsplanung für 2018 (Stand 07/2017). In den Planansätzen 2018 und 2019 sind noch keine Beträge für die interne Leistungsverrechnung enthalten. Die Gesamtsumme beläuft sich auf ca. EUR 700.000,00/Jahr für das Budget 1210. 8.1 AUFWENDUNGEN FÜR KOMMUNALE KINDEREINRICHTUNGEN 8.1.1. GESAMTAUFWENDUNG Aufwand kommunale Kindereinrichtungen Ansatz 2019 5.487.326 € Ansatz 2018 5.424.207 € Ansatz 2017 5.368.020 € Bewegung 2016 4.624.868 € Bewegung 2015 4.474.206 € 0 2.000.000 4.000.000 6.000.000 Tabelle 8.1.1 Erläuterung: Die Aufwendungen beinhalten alle Sachkosten, Personalkosten und Abschreibungen. 31
8.1.2 PERSONAL- UND VERSORGUNGSAUFWENDUNGEN FÜR KOMMUNALE KINDEREINRICHTUNGEN U3 und Kita 2019 2.796.260 € 2018 2.714.810 € 2017 2.533.820 € 2016 2.272.091 € 2015 2.106.949 € -€ 1.000.000 € 2.000.000 € 3.000.000 € Tabelle 8.1.2 A Schulkindbetreuung/ Hort 2019 1.608.340 € 2018 1.561.520 € 2017 1.130.030 € 2016 984.972 € 2015 893.912 € 0€ 500.000 € 1.000.000 € 1.500.000 € 2.000.000 € Tabelle 8.1.2 B Erläuterung: 2015 nach 2016 3 zusätzliche Stellen im Bereich SuE, Tarifüberleitung und damit verbundene Steigerung 2016 nach 2017 Unbesetzte Stellen in 2016, daher starke Einsparungen. Planansatz 2017 wird voraus- sichtlich auch nicht diese Höhe erreichen (unbesetzte Stellen am Jahresanfang). 2017 nach 2018 Erhöhung der Stellenzahl um 8 Stellen (5 für Erweiterung Hort, 3 für die KiTas) 32
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