KINDERBETREUUNG IN HEUSENSTAMM - BIS 2019 BEDARFSPLAN & KOSTENENTWICKLUNG

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KINDERBETREUUNG IN HEUSENSTAMM - BIS 2019 BEDARFSPLAN & KOSTENENTWICKLUNG
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KINDERBETREUUNG IN HEUSENSTAMM
                  BEDARFSPLAN & KOSTENENTWICKLUNG
                              BIS 2019

Fachdienst 1.2.1
Jugend, Soziales & Senioren
Stand: März 2017/Juni2017

                                 1
2
INHALT

1 Einleitung .................................................................................................................................................... 5
2 Allgemeines ................................................................................................................................................ 6
    2.1 Fachkräftemangel ................................................................................................................................. 6
    2.2 Interkommunaler Kostenausgleich nach § 28 HKJGB ............................................................................. 7
    2.3 Inklusion .............................................................................................................................................. 8
        2.3.1 U3 ................................................................................................................................................ 8
        2.3.2 Kita............................................................................................................................................... 8
        2.3.3 Schulkinder ................................................................................................................................... 9
        2.3.4 Kinder- und Jugendförderung ........................................................................................................ 9
    2.4 Ferienbetreuung ................................................................................................................................. 10
        2.4.1 KiTa ............................................................................................................................................ 10
        2.4.2 Schulkindbetreuungen ................................................................................................................. 11
        2.4.3 Kinder – und Jugendförderung .................................................................................................... 11
3 Betreuung für unter Dreijährige .................................................................................................................. 12
    3.1. Kindertagespflege ............................................................................................................................. 12
    3.2 Aufteilung und Ausbau der Betreuungsplätze ...................................................................................... 14
        3.2.1 Aufteilung der vorhandenen U3-Plätze ........................................................................................ 14
        3.2.2 Ausbau ....................................................................................................................................... 15
    3.3 Aktuelle Situation der Betreuungsplätze für unter Dreijährige / Ausblick .............................................. 16
        3.3.1 Allgemeines ................................................................................................................................ 16
        3.3.2 Prognose Ende 2018/2019 .......................................................................................................... 17
    3.4 Erweiterung der Betreuungszeiten ...................................................................................................... 18
4 Betreuung für 3 bis 6 Jährige ..................................................................................................................... 19
    4.1 Situation der Betreuungsplätze ........................................................................................................... 19
        4.1.1 Allgemeines ................................................................................................................................ 19
        4.1.2 Situation 2017 ............................................................................................................................ 19
    4.2 Ausblick 2018/2019—Prognose ......................................................................................................... 21
    4.3 Essensplätze und Betreuungszeiten ..................................................................................................... 23
        4.3.1 Anzahl von Übermittagsplätzen ................................................................................................... 23

                                                                           3
5 Betreuung für Schulkinder.......................................................................................................................... 24
   5.1 Grundschulen - momentane Situation und Ausblick ............................................................................ 24
       5.1.1 Adalbert-Stifter-Schule ................................................................................................................ 24
       5.1.2 Otto-Hahn-Schule ....................................................................................................................... 25
       5.1.3 Matthias-Claudius-Schule ............................................................................................................ 26
       5.1.4. Gesamtanzahl ............................................................................................................................ 26
   5.2. Entwicklung ...................................................................................................................................... 27
   5.3 Weiterführende Schulen ..................................................................................................................... 27
       5.3.1 Adolf-Reichwein-Haupt – und Realschule .................................................................................... 27
       5.3.2 Adolf-Reichwein-Gymnasium ....................................................................................................... 28
6 Kinder- und Jugendförderung / Jugendzentrum .......................................................................................... 29
7 Veränderung des Platzangebotes ............................................................................................................... 30
8 Kostenentwicklung .................................................................................................................................... 31
   8.1 Aufwendungen für kommunale Kindereinrichtungen ........................................................................... 31
       8.1.1. Gesamtaufwendung ................................................................................................................... 31
       8.1.2 Personal- und Versorgungsaufwendungen für kommunale Kindereinrichtungen ............................ 32
   8.2 Erträge für kommunale Kindereinrichtungen ....................................................................................... 33
   8.3 Aufwendungen für freie und konfessionelle Träger .............................................................................. 34
   8.4 Investitionskosten und – zuschüsse ..................................................................................................... 35
   8.5 Aufwendung pro Platz / Deckung........................................................................................................ 37
   8.6 Gesamtaufwendungen ....................................................................................................................... 38

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1 EINLEITUNG
Der Fachdienst Jugend, Soziales und Senioren hat zuletzt 2015 den Bedarfsplan sowie die Kostenentwicklung
für die Kindereinrichtungen der Stadt Heusenstamm vorgelegt. Mit dem aktualisierten Bericht werden die
derzeitigen und für das Folgejahr zu erwartenden Bedarfe in der Betreuung der Heusenstammer Kinder von
einem Jahr bis zum Ende der 4. Klasse aufgezeigt. Die Kostenentwicklung wird bis in das Jahr 2019
fortgeschrieben.

Dank der überdurchschnittlichen Zunahme der unter dreijährigen Kinder im Kreis Offenbach ist die Anzahl der
Geburten um rund 15% angestiegen – Heusenstamm steht hier an 1. Stelle im Kreis! Hieraus ergeben sich
entsprechende Herausforderungen für die Bedarfsplanung.
Die erhöhte Geburtenzahl, sowie Zuzüge in die neuen Baugebiete bzw. der Generationenwechsel in
bestehenden Wohngebieten, hat eine erhöhte Nachfrage für alle Betreuungsformen zur Folge. Dies geht so
weit, dass der Schulträger über die Einrichtung einer vierten Grundschule nachdenkt.
Durch fehlende Plätze gerade im U3-Bereich, erhöht sich auch der Kostenausgleich gem. § 28 HKJGB an andere
Kommunen erheblich, da die Eltern dann nach Möglichkeit auf umliegende Kommunen und Städte
ausgewichen sind.

Die Anzahl der Kinder aus geflüchteten Familien ist bisher noch überschaubar. Die Integration wird von allen
Kinder- und Jugendeinrichtungen in der täglichen Arbeit vermehrt mit in den Focus genommen. Unterstützend
ist hier die seit September 2016 neu eingerichtete Stabstelle „Integration“ tätig. Die Zusammenarbeit auch mit
der AWO als Träger der Flüchtlingsbetreuung funktioniert reibungslos.

Kinder aus geflüchteten Familien
                                   in GU               in Privatwohnungen            insgesamt
   0-3 Jahre / Krippe                 5                          7                       12
    3-6 Jahre / KiTa                  4                          2                        6
      6-10 Jahre /
                                     5                         8                         13
     Grundschule
Info von AWO – Stand 02.08.2017

Nach wie vor ist der Fachkraftmangel ein Problem, dass verstärkt in den letzen beiden Jahren auch in
Heusenstamm angekommen ist. Durch lange Zeit unbesetzte Stellen, sind die verbleibenden Fachkräfte in den
Einrichtungen an ihrer Belastungsgrenze. Dies wird durch erhöhte Krankenstände sichtbar. Die Auswirkungen
haben Eltern gespürt, in dem Kindergruppen geschlossen und Angebote zeitlich reduziert werden mussten.
Um dem entgegenzuwirken, wird aktuell ein Anreizsystem zur Gewinnung von Fachkräften erarbeitet bzw.
wurde dies schon teilweise umgesetzt (z. B. die übertarifliche Bezahlung auf TVöD SuE 8b).

Um Transparenz und Einheitlichkeit in der Vergabe der Betreuungsplätze zu erreichen, erarbeiten die
freien/konfessionellen und städtischen Träger von Kindereinrichtungen aktuell gemeinsame Aufnahmekriterien.

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2 ALLGEMEINES

2.1 FACHKRÄFTEMANGEL

Aufgrund der hohen Nachfrage nach Betreuungsplätzen, dem Wunsch der Eltern nach verlängerten
Öffnungszeiten, des Rechtsanspruchs von Eltern auf einen Betreuungsplatz sobald ihr Kind ein Jahr alt ist,
sowie der Einführung des Kinderfördergesetzes und dem damit verbundenen personellen Mehraufwand, fehlen
in erheblichem Umfang ausgebildete Fachkräfte – sprich Erzieher/innen. Immer deutlicher wird dabei, dass es
nicht allein mit dem Bau oder der Erweiterung von Kindertagesstätten getan ist. Neben den notwendigen
Einrichtungen hängt der Ausbau auch von der zur Verfügung stehenden Anzahl qualifizierter Fachkräfte ab.

Die ausbildenden Schulen reagieren auf den vorhandenen Fachkräftemangel zum einen mit Erhöhung der
Ausbildungsquote sowie mit einer Erweiterung des Ausbildungsangebotes. So werden z.B. immer mehr
berufsbegleitende Ausbildungsgänge angeboten. Trotz dieser Bemühungen kann der Bedarf – gerade im Rhein-
Main-Gebiet – noch immer nicht gedeckt werden.

In den letzten beiden Jahren ist dieser Fachkraftmangel sehr deutlich auch in Heusenstamm angekommen. Vor
allem befristete Stellen sowie Stellen im Bereich der Grundschulbetreuung und im U3-Bereich waren sehr
schwer zu besetzen. So wurde eine befristete Stelle zur Elternzeitvertretung in der Schulkindbetreuung drei Mal
erfolglos ausgeschrieben, bis sie durch die vierte Ausschreibung besetzt wurde. Auch eine weitere befristete
Elternzeitvertretung in der U3-Gruppe in der Kita Wiesenborn konnte erst im dritten Anlauf besetzt werden, da
sie dann in eine unbefristete Stelle umgewandelt wurde.
Zum anderen konkurriert die Stadt Heusenstamm als Arbeitgeber gerade im Rhein-Main-Gebiet mit vielen
anderen attraktiven Trägern (z.B. Stadt Frankfurt und Stadt Offenbach). Der Stadt Heusenstamm ist es aber sehr
wichtig, die bestehende Qualität kindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung innerhalb der U3-Gruppen, über
die Kindergärten bis hin zur Schulkindbetreuung zu erhalten und zu sichern.

Um trotz dieser Rahmenbedingungen qualifiziertes Fachpersonal gewinnen und halten zu können, wird über ein
Anreizsystem nachgedacht.

Folgende Punkte wurden schon umgesetzt:
    - Übertarifliche Bezahlung aller Erzieher/innen, auch der neu eingestellten (von 8a nach 8b)
    - Schnellere Entscheidungswege – Verträge müssen nicht mehr zur Beschlussfassung durch den
       Magistrat, sondern werden vom Bürgermeister unterschrieben
    - Befristete Übernahme der Anerkennungspraktikant/innen bei Eignung für zwei weitere Jahre
    - Supervision in den Einrichtungen
    - Willkommensmappe für neue Erzieher/innen

Weitere Möglichkeiten werden aktuell geprüft und zur gegebenen Zeit in der Stadtverordnetenversammlung
vorgestellt.

                                                   6
2.2 INTERKOMMUNALER KOSTENAUSGLEICH NACH § 28 HKJGB
Der § 28 des Hessischen Kindergartengesetzes lautet:
„Besucht ein Kind eine Tageseinrichtung mit Standort außerhalb seiner Wohngemeinde, leistet die
Wohngemeinde der Standortgemeinde hierfür einen angemessenen Kostenausgleich. Sofern keine
abweichende Vereinbarung getroffen wird, bestimmt sich die Höhe des Kostenausgleichs nach dem auf das
Kind entfallenden Anteil an den Betriebskosten der Tageseinrichtung, von dem ein Drittel als Elternbeitrag
sowie die auf das Kind entfallende Landesförderung in Abzug zu bringen sind.“

Die Kreiskommunen haben im Jahr 2007 eine Vereinbarung über den pauschalierten Ausgleich getroffen mit
folgenden Eckwerten pro Kind und Betreuungsmonat.

Krippe:                                 EUR 570
Kindergarten:                           EUR 450
Hort/ SKB (Ganztagszweig):              EUR 450
Schulkindbetreuung durch FV:            EUR 100

Für den Kostenausgleich mit Kommunen außerhalb des Kreises Offenbach (Stadt Offenbach, Frankfurt, etc.)
werden individuelle Regelungen getroffen.

Im Vergleich zum Jahr 2012 hat sich die Anzahl der U3-Kinder, die in anderen Kommunen betreut werden
(hauptsächlich in Frankfurt und Offenbach), verdreifacht und entspricht mehr als zwei Gruppen.
Bei der Betreuungsform „Kita“ (3 bis 6-jährige) ist die Zahl nahezu identisch geblieben und entspricht einer
Gruppe.
Auch für die Jahre 2016 und 2017 ist mit ähnlich hohen Zahlen zu rechnen. Hier liegen die Zahlen aber noch
nicht vor. Daher wird das Jahr 2015 zum Vergleich herangezogen

Jahr 2012:

Ortsfremde Kinder in Heusenstamm betreut               Heusenstammer Kinder ortsfremd betreut
    U3             KiTa         Hort/SKB                     U3           KiTa         Hort/SKB
      2                 16                  8                   9                 25                3

Jahr 2015
Ortsfremde Kinder in Heusenstamm betreut               Heusenstammer Kinder ortsfremd betreut
    U3             KiTa         Hort/SKB                     U3           KiTa         Hort/SKB
      1                  8                 13                   27                24                7

In den Jahren 2009 bis 2013 entstanden jährlich durchschnittlich Erträge (Forderungen von Heusenstamm an
andere Kommunen) in Höhe von ca. EUR 60.000 und Aufwendungen (Forderungen anderer Kommunen an
Heusenstamm) in Höhe von ca. EUR 115.000.

                                                   7
Durch die massive Nachfrage an U3-Plätzen und dem fehlenden Angebot an Betreuungsplätzen in
Heusenstamm, stiegen ab 2015 die Ausgleichszahlungen auf ca. EUR 240.000,00 an. Im Gegenzug erhält die
Stadt Heusenstamm Ausgleichszahlungen in Höhe von ca. EUR 40.000,00.

2.3 INKLUSION

Die Leitidee der Inklusion stellt für die Bereiche Förderung, Erziehung, Bildung und Betreuung einen
Paradigmenwechsel dar. Während die Systemlogik „Integration“ noch zwischen Kindern mit und ohne
Behinderung unterscheidet, geht das Konzept der „Inklusion“ davon aus, dass alle Kinder verschieden sind und
ihren unterschiedlichen Bedürfnissen Rechnung zu tragen ist.

Die Finanzierung des behinderungsbedingten Mehraufwandes wird vom Träger der Sozialhilfe finanziert. Die
Stadt Heusenstamm verwendet diese Zuschüsse für das benötigte zusätzliche pädagogische Personal.

Die Kooperation mit der Schule am Goldberg wird in verschiedenen Altersgruppen und Institutionen immer
weiter intensiviert und ausgebaut. So nimmt die Schule am Goldberg seit 2014 z.B. auch am jährlich
stattfindenden Fest der Kinderrechte in Heusenstamm teil. Die Kooperation mit dem Jugendbildungswerk des
Kreises, der Schule am Goldberg und der Kinder- und Jugendförderung wird mittlerweile als „best practice“ in
anderen Kommunen vorgestellt.

2.3.1 U3
Spätestens seit Einführung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz, können behinderte Kinder auch in
einer Krippe aufgenommen werden.

Die aktuelle Rahmenvereinbarung regelt die Gruppenreduzierung für den U3-Bereich. So reduziert sich hier die
Gruppengröße bei Aufnahme eines behinderten Kindes auf 11 Kinder, bei der Aufnahme von zwei Kindern mit
Behinderung auf 10 Kinder insgesamt.

Die neue Regelung sieht zudem vor, dass für jedes Kind mit Behinderung unter 3 Jahren im Regelfall
13 zusätzliche Fachkraft-Stunden vorzuhalten sind.

In Heusenstamm wird derzeit ein Kind im U3-Bereich in der Evangelischen Kita integrativ betreut.

2.3.2 KITA
Die Integrationsmaßnahme wird bei Bedarf von den Eltern in Zusammenarbeit mit der Kita-Leitung und der
Frühförderstelle des Kreises Offenbachs beantragt.

Nach Feststellung und Genehmigung eines Integrationsplatzes reduziert sich die Gruppenstärke um fünf Kinder.
Je bewilligter Integrationsmaßnahme erhält die Einrichtung 15 zusätzliche pädagogische Fachkraftstunden
befristet für die Dauer der Bewilligung.

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Zum Stand 01.03.2017 wurden in den Heusenstammer Kindertagesstätten insgesamt acht Kinder mit
unterschiedlichen Beeinträchtigungen betreut, davon zwei in der Kita Wiesenborn, zwei im Kinderhaus Murmel,
ein Kind in der Kita Rembrücken, zwei in der Kita St. Cäcilia und ein Kind in der Kita Goethestraße. Daraus
ergibt sich eine Reduzierung der in Heusenstamm gesamt zur Verfügung stehenden Kita-Plätze um 30 Plätze.

2.3.3 SCHULKINDER
Die o.g. Rahmenvereinbarung gilt nur für Kinder bis zum Schuleintritt d.h. Integrativ-Kinder sollen zwar auch im
Bereich der Schulkindbetreuung/Hort aufgenommen werden, aber es erfolgt hier weder eine
Gruppenreduzierung noch eine Personalaufstockung.

Die Schulen selbst müssen nachweisen, dass sie aufgrund von räumlichen und/oder personellen Ressourcen
nicht in der Lage sind, Integrativ-Kinder aufzunehmen. Ziel ist, möglichst viele Kinder in die Regelschule zu
integrieren. Innerhalb der Schulzeit können den Schulen zusätzliche Lehrkraftstunden (meist durchgeführt von
der „Dezentrale Schule“) genehmigt werden.

Bisher gab es für den Nachmittagsbereich diese Möglichkeit nicht, d.h. ein Kind, dass im Kindergarten ein
„anerkanntes“ Integrativ-Kind mit zusätzlichen Personalstunden und Gruppenreduzierung war, erhielt als
Förderung in der Schule gegebenenfalls morgens zusätzliche Lehrerstunden, im Nachmittagsbereich entfiel eine
Unterstützung aber komplett.
In Einzelfällen werden mittlerweile auch Stunden eines Inklusionshelfers zur Unterstützung im
Nachmittagsbereich genehmigt.

2.3.4 KINDER- UND JUGENDFÖRDERUNG
Auch die Angebote der Kinder- und Jugendförderung haben inklusiven Charakter und sind für Kinder und
Jugendliche mit Beeinträchtigungen offen.
Das Jugendzentrum wurde 2013 behindertengerecht umgebaut. Seit 2014 findet eine enge Vernetzung mit der
Schule am Goldberg und dem Jugendbildungswerk des Kreises statt, zahlreiche Projekte sind Bestandteil dieser
Kooperation, so z.B. gemeinsame Theaterprojekte aller Schulen in Heusenstamm.
Geschlechtshomogene Aktionen und Angebote werden ebenfalls regelmäßig mit inklusivem Charakter
durchgeführt.
Bei einem Neubau des Jugendzentrums kann vermehrt auf mögliche Bedarfe auch im Sinne der Inklusion
geachtet werden.

                                                   9
2.4 FERIENBETREUUNG

Die Stadt Heusenstamm bemüht sich um möglichst wenige Schließzeiten in den Kindereinrichtungen. Um
familienfreundlich zu sein, bieten alle städtischen Kindereinrichtungen z.B. in den ersten drei Wochen der
Sommerferien ein Programm an bzw. sind geöffnet.

Da im U3-Bereich die Bindung zu den jeweiligen Erzieher/innen um einiges größer und enger ist, kann hier im
Sinne der kleinen Kinder keine Notbetreuung in den letzten drei Sommerferienwochen in einer anderen KiTa mit
fremden Erzieher/innen angeboten werden

2.4.1 KITA
Die einzige Schließzeit ist hier die Zeit zwischen Weihnachten und Silvester. In den letzten drei
Sommerferienwochen und in den ersten Tagen im Januar gibt es eine gemeinsame Notbetreuung der drei
kommunalen Kindertagesstätten, der Betreuungsort wechselt hier. Entsprechend der Kinderanzahl wird dann
das jeweilige Fachpersonal aus den Einrichtungen eingeteilt. So kann ressourcen- und teamorientiert gearbeitet
werden.

Im Jahr 2014 waren zwischen 9-10% aller KiTa-Kinder für Notbetreuung im Sommer angemeldet.
Im Jahr 2015 waren es 35 angemeldete Kinder, das entspricht 6,5%.
Im Jahr 2016 waren 27 angemeldete Kinder, das entspricht 5%.
Im Jahr 2017 waren es 24 angemeldete Kinder, das entspricht 4,3%.

Langfristig ist aber die Notbetreuung für die KiTa zu überdenken. Zum einen nutzen es immer weniger Eltern,
zum anderen melden vermehrt Eltern ihr Kind an, aber bringen es dann kurzfristig doch nicht. Das Personal
jedoch ist entsprechend der Anmeldungen eingeteilt.

Im Jahr 2017 fand die Notbetreuung in der Kita Wiesenborn statt. Hier die aktuellen Zahlen:
                                            Angemeldete Kinder                     Tatsächliche Kinder
              1. Woche                              24                                     22
              2. Woche                              17                                     14
              3. Woche                              13                                      7

                                                   10
2.4.2 SCHULKINDBETREUUNGEN
In den „kleinen“ Ferien – sprich Oster-, Herbst- und Winterferien findet eine gemeinsame Betreuung der
Schulkinder nach Anmeldung statt. Als Betreuungsort wechseln sich beide städtischen Schulkindbetreuungen
ab. Das Personal wird je nach Kinderanzahl von beiden Schulkindbetreuungen und dem Hort zur Verfügung
gestellt. Auch Kinder der Schulkindbetreuung der Matthias-Claudius-Schule können an diesem Angebot
teilnehmen.

Ferien                    Wochen                    Anzahl aus SKB/Hort       % zu Gesamtanzahl
Ostern 2016               1.Woche                   66                        18,5 %
                          2.Woche                   88                        24,7%
Ostern 2017               1.Woche                   85                        23,1%
                          2. Woche                  62                        16,8%
Herbst 2015               1.Woche                   73                        20,5%
                          2.Woche                   87                        24,4%
Herbst 2016               1.Woche                   94                        25,6%
                          2. Woche                  86                        23,4%
Winterferien 2015/16      Eine Woche                77                        21,6%

Winterferien 2016/17       Eine Woche               84                        22,8%

2.4.3 KINDER – UND JUGENDFÖRDERUNG
In den ersten drei Wochen der Sommerferien organisiert die Kinder- und Jugendförderung die Ferienspiele für
bis zu 220 Kinder zwischen 6-12 Jahren. Hieran nehmen sowohl Kinder der drei Schulkindbetreuungen und des
Hortes, als auch nicht-institutionell betreute Kinder teil. 85% der Plätze werden von Kindern der ansässigen
Schulkindbetreuungen und des Hortes genutzt, diese Kinder haben bei rechtzeitiger Anmeldung einen Platz
garantiert.

Während der Osterferien bieten die Kinder- und Jugendförderungen Heusenstamm und Obertshausen in
Kooperation mit den Schulkindbetreuungen einen Osterzirkus für bis zu 85 Kinder im Alter von 8-14 Jahren an.
Die Plätze werden gleichmäßig zwischen Kindern aus Heusenstamm und Obertshausen aufgeteilt.

Auch in den Herbst- Oster- sowie Sommerferien findet ein zusätzliches abwechslungsreiches Tagesprogramm
statt. Dieses Programm richtet sich je nach Angebot an verschiedene Altersklassen, ab 6 Jahren, ab 8 Jahren,
ab 12 Jahren.

                                                   11
3 BETREUUNG FÜR UNTER DREIJÄHRIGE

3.1. KINDERTAGESPFLEGE

Die Betreuung über Tagesmütter oder Tagesväter bietet Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren eine
familiennahe Förderung und Betreuung, bei der die individuellen Bedürfnisse besonders berücksichtigt werden
können. Eine Tagespflegeperson hat die Möglichkeit und die Zeit, sich dem einzelnen Kind intensiv
zuzuwenden. Bei einer Gruppengröße von maximal fünf Kindern, können erste soziale Kontakte und
Gruppenerfahrungen im kleinen, familiären und überschaubaren Rahmen gemacht werden.

In der Kindertagespflege besteht die Möglichkeit nach vorheriger Absprache, auf besondere Betreuungszeiten
flexibel einzugehen. Vereinzelt wird ein besonderes Angebot für spezielle Anfragen wie Not- oder
Ausnahmesituationen ermöglicht. Kinder, deren Eltern lange Arbeitstage abdecken müssen, bleiben bei
derselben Bezugspersonen und Kindergruppe. Dieses Betreuungsmodell ermöglicht zeitlich große Spielräume.

Die berufliche Tätigkeit in der Kindertagespflege wurde im Jahr 2005 durch gesetzliche Neuregelungen im
Sozialgesetzbuch (SGB VIII) deutlich aufgewertet und der Betreuung in Kindertagesstätten gleichwertig als
Betreuungsangebot zur Verfügung gestellt. Die Wichtigkeit, neue Tagespflegepersonen optimal auf ihre
Aufgaben vorzubereiten, hat einen hohen Stellenwert bekommen. Somit ist der Anspruch auf eine
professionelle und qualifizierte Ausbildung stets gestiegen. Die Schulung und der gewichtige Blick auf das
Kindeswohl stehen an erster Stelle.
Eine Änderung im Jahr 2014 regelt im hessischen Kinderförderungsgesetz (HessKiföG) zum 01.01.2016, dass
alle Tagespflegepersonen eine Grundqualifizierung von 160 Stunden benötigen, um eine Pflegeerlaubnis zu
erhalten.
Neu ist seit diesem Jahr eine Anschlussqualifizierung von 140 Stunden, in deren Rahmen pädagogische Themen
vertieft und eigene Kompetenzen weiter entwickelt werden. Auf freiwillige Basis können Tagespflegepersonen
im Rahmen eines Kolloquiums eine Zertifizierung erwerben.

In ihren Grundzügen wird die Kindertagespflege auf Bundesebene geregelt. Die Voraussetzungen und das
Angebot vor Ort werden von den Ausführungsbestimmungen der Länder und Kommunen bestimmt. Die
konkrete Verfügbarkeit und Qualität hängt vom Engagement der öffentlichen Jugendhilfe und den beteiligten
Akteuren ab.
Die Kosten für die Kindertagespflege werden pro Kind und Betreuungsstunde geleistet. Der Jugendhilfeträger ist
verantwortlich, die Betreuungskosten für die Eltern und eine leistungsgerechte Bezahlung an die
Tagespflegepersonen zu regeln.

In Heusenstamm wird die Betreuung über die Kindertagespflege vom städtischen Familienbüro angeboten. Von
dieser Stelle aus wird die Bereitstellung qualifizierter Tagespflegepersonen organisiert und entsprechend Plätze
an Eltern und deren Kinder vermittelt.
Zum Stichtag 01.03.2017 wurden aktuell von 13 Tagesmüttern 43 Betreuungsplätze abgedeckt.

                                                   12
Das Familienbüro versteht sich erste Anlaufstelle und bietet den Familien in Heusenstamm über die
Kindertagespflege hinaus verschiedene Möglichkeiten und Angebote an. So kommen werdende Eltern schon
früh, um alle Fragen rund ums Kind und Familie zu besprechen. Daraus entstanden etliche neue Ideen und
Wünsche, die teilweise umgesetzt werden konnten. Beispielhaft sind die Babytreffs für Eltern mit ihren
Neugeborenen und themenorientierte Seminare, die als Fachabende gemeinsam mit den Kindertagesstätten in
Heusenstamm angeboten werden.

                                                13
3.2 AUFTEILUNG UND AUSBAU DER BETREUUNGSPLÄTZE

3.2.1 AUFTEILUNG DER VORHANDENEN U3-PLÄTZE

    Stand 01.03.2017
       170 Plätze                                  Murmel
                                    Evangelische     12
                                        Kita                Arche Noah
                                         24                     12

                      St. Cäcilia                            Schlosszwerge
                          24                                       24

                                                              Wiesenborn
                                                                  24
                             Tagespflege
                                 43                 Rembrücken
                                                        7

Tabelle 3.2.1

Anmerkung zur Gruppengröße:
Das hessische Kinderfördergesetz sieht vor, dass in Gruppen für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr
die Zahl der gleichzeitig anwesenden Kinder zwölf nicht überschreiten darf.

Allerdings ist eine dauerhafte Belegung mit 12 Kindern im ganzen Jahr kaum umsetzbar, da die Kinder je nach
Alter mit unterschiedlichen Belegungsfaktoren berechnet werden müssen:
bis zum 2. Lebensjahr mit dem Faktor 2,5 und vom 2. bis zum 3. Lebensjahr mit dem Faktor 1,5.

Das heißt, werden in einer Gruppe ausschließlich Kinder bis zum 2. Lebensjahr betreut, darf diese nur mit 10
Kindern belegt werden. Dies kann und wird sich natürlich immer wieder verschieben, da die Kinder in der
Gruppe älter werden, somit wieder mit dem kleineren Faktor berechnet werden.

Fazit:
Eine flexible Belegung, je nach Alter der einzelnen Kinder, zwischen 10 und maximal 12 Kindern ist möglich.

                                                      14
3.2.2 AUSBAU

                Veränderung Betreuungsplätze im U3- Bereich

    300

    250
                                                                                                 242

    200                                                                             194
                                                                    170
                                                    162
    150                             151
                   127
    100

     50
                2013           2014            2016             2017            2018        2018/19

Tabelle 3.2.2

Erläuterung:
2013            zuzüglich 1 Krabbelgruppe Schlosszwerge (ab 10/2013)
2014            zuzüglich 2 Krabbelgruppen Evangelische Kita
2015            keine Veränderung
2016            zuzüglich 11 Plätze in Tagespflege
2017            zuzüglich 8 Plätze in Tagespflege
2018            zuzüglich 2 Krabbelgruppen in der Schlossmühle (freier Träger)
2018/19         zuzüglich 2 Krabbelgruppen in der Philipp-Reis-Straße (freier Träger)
                zuzüglich 2 Krabbelgruppen AWO Herderstraße

Laut aktuellem Bericht der Jugendhilfeplanung des Kreises Offenbach zur U3-Versorgungsquote im Kreisgebiet
(03/2017), liegt Heusenstamm hinter Egelsbach und Rödermarkt an dritter Stelle (33,1% der 0 bis 3-Jährigen).

                                                   15
3.3 AKTUELLE SITUATION DER BETREUUNGSPLÄTZE FÜR UNTER DREIJÄHRIGE / AUSBLICK

3.3.1 ALLGEMEINES
Zum Jahresende 2016 war die Anzahl der unter Dreijährigen im Kreisgebiet deutlich um rund 15 % gegenüber
dem Jahr 2013 angestiegen. Diese Entwicklung stellt sich in den Städten und Gemeinden unterschiedlich dar.
Den höchsten Anstieg hat Heusenstamm mit einer überdurchschnittlichen Zunahme (23,3%) der unter
dreijährigen Wohnbevölkerung zu verzeichnen und steht somit an erster Stelle aller Kommunen im Kreis
Offenbach.

                          Veränderungen (Geburtenjahrgänge 2012-2014)

 Abfragedatum 01.03.2017                                                 320

 Abfragedatum 01.03.2015                                          276                                          44

                             0              50         100          150              200           250         300        350

                                                   Zuzüge im Zeitraum 2015 -2017

Tabelle 3.3.1.A

Erläuterung:
In der Tabelle ist zu erkennen, dass definitiv zwischen 2015 und 2017 gesamt 44 Kinder durch Zuzüge nach
Heusenstamm kamen. Im Bedarfsplan 2015 wurde hier vorsichtig mit ca. 22 Kindern gerechnet.

                                                 Stand zum 01.06.2017

  Geburtenjahrgänge 1.6.14 - 1.6.16                                           350

 vorhand + belegte Plätze/ Warteliste                  170                                 129

                     Bedarf ca. 85%                                 299

                                        0         50      100           150         200      250         300        350   400

Tabelle 3.3.1.B

                                                             16
Erläuterung:
Der aktuelle Stand zeigt auf, dass die Geburtenzahlen (incl. 12 Kinder aus Flüchtlingsfamilien) gestiegen sind
und aktuell unterstellt werden kann, dass bei einer Warteliste von 129 Kindern unter 3 Jahren und 170
vorhandenen und belegten Betreuungsplätzen der Bedarf bei ca. 85% liegt.

Für weitere Planungen sollte aber von einem tatsächlichen Bedarf von ca. 75% (nach aktuellem Stand
entspräche dies 263 Plätzen) ausgegangen werden. Somit fehlen aktuell ca. 93 Betreuungsplätze.
Dies wird unterstützt durch die Erfahrungen, die in den einzelnen Kindereinrichtungen gemacht werden. Die
Einrichtungen geben Platzzusagen an Eltern und erhalten oft Absagen, da die Zusage „überraschend“ kommt.
Dies begründet sich darin, dass viele Eltern ihre Kinder sofort ab Geburt auf die Warteliste setzen, obwohl zu
diesem Zeitpunkt oft nicht klar ist, ob bereits ab dem 1. Lebensjahr ein Betreuungsbedarf besteht.

3.3.2 PROGNOSE ENDE 2018/2019

                                               Ausblick 2018/19

 Schätzung Geburtenjahrgänge 2.6.16 -
                                                                          330                              50
               1.6.18

           geschätzter Bedarf ca. 75%                               285

         geplanter Ausbau 4 Gruppen                       218                            67

     evtl. 2 weitere Gruppen (AWO ??)                         242                           43

                                        0      50       100          150        200     250         300   350   400
                               Gesamt       zzgl. Kind. aus Neubaugebieten        fehlende Plätze

Tabelle 3.3.2

Erläuterung:
Die Hochrechnung der Geburtenjahrgänge sowie das mittelfristige Hinzukommen von weiteren Wohneinheiten
in den Baugebieten lassen von zukünftig ca. 380 anspruchsberechtigten Kindern im Alter von 1 bis 3 Jahren
ausgehen.
Bei der geplanten Schaffung von bis zu 48 neuen Betreuungsplätzen (4 Gruppen) in 2018 und einem nach wie
vor geschätzten Bedarf von ca. 75%, fehlen auch weiterhin ca. 67 Betreuungsplätze. Dies entspricht
ca. 5 bis 6 Gruppen.

                                                        17
Im Laufe der letzten 10 Jahre wurden alle städtischen KiTas sowie die eigenen Liegenschaften in
freier/konfessioneller Trägerschaft aus- bzw. umgebaut oder erweitert. Bis auf die Kita Goethestraße bieten alle
konfessionellen Träger U3-Betreuung an. Die Möglichkeiten der Erweiterung sind ausgeschöpft.

Fazit:
Bei der Planung neuer Wohnbebauung/Wohngebiete ab 2020 sollte grundsätzlich die Kindertageseinrichtung
mit eingeplant bzw. Investoren verpflichtet werden, diese vorzusehen.

Da mit weiter steigenden Kinderzahlen in der Bevölkerung zu rechnen ist, wird empfohlen, den U3-Ausbau
weiter voranzutreiben.

Eine reale mittelfristige Möglichkeit der Schaffung weiterer U3-Gruppen (ggf. incl. 1-2
Kitagruppen) besteht im Bereich des Alten- und Pflegeheimes in der Herderstraße.

3.4 ERWEITERUNG DER BETREUUNGSZEITEN

Im Bereich der U3-Betreuung werden aktuell Öffnungszeiten von 7.30 bis maximal 15.00 Uhr angeboten. Der
Bedarf für eine Erweiterung ist allerdings vorhanden.

Aufgrund der in der Vergangenheit immensen Schwierigkeiten in der Nachbesetzung von frei werdenden Stellen
sowie einem grundsätzlich erhöhten Krankenstand in Kindertageseinrichtungen, kann die Erweiterung der
Betreuungszeit auf 16.00 Uhr erst ab 01.09.2017 umgesetzt werden.

Die Umsetzung erfolgt in den städt. Kindertageseinrichtungen Wiesenborn und Murmel. Der freie Träger
Minikindergarten Schlosszwerge bietet bereits eine Betreuungszeit bis 16.00 Uhr an, die konfessionellen
Kindertageseinrichtungen bisher nicht.

Es ist davon auszugehen, dass die Nachfragen nach Betreuungsplätzen, aufgrund der Ausweitung der
Betreuungszeit, vermehrt in den städt. Kindertageseinrichtungen steigen wird.

                                                   18
4 BETREUUNG FÜR 3 BIS 6 JÄHRIGE

4.1 SITUATION DER BETREUUNGSPLÄTZE

4.1.1 ALLGEMEINES

                         Veränderungen (Geburtenjahrgänge 2008-2012)

 Abfragedatum 01.03.2017                                               585

 Abfragedatum 01.03.2015                                              565                                     20

                            0                100           200          300           400         500         600

                                                     Zuzüge im Zeitraum 2015 -2017

Tabelle 4.1.1

Erläuterung:
In der Tabelle ist zu erkennen, dass zwischen 2015 und 2017 20 Kinder im Alter von drei Jahren bis
Schuleintritt durch Zuzug nach Heusenstamm kamen.

4.1.2 SITUATION 2017

                                         Geburtenstärke/ Platzangebot

           Geburtenjahrgänge
                                                                        600
        02.07.2010 - 01.03.2014

            Betreuungsplätze
                                                                       583
          gem. Betriebserlaubnis

        tatsächlich zu belegende
        Plätze durch Reduzierung                                      553
               Integration

                  fehlende Plätze       47

                                    0              100       200        300          400    500         600         700

Tabelle 4.1.2 A

                                                              19
120
                         100                                      100
    100
                               95                                                            80
     80                                 75           75                 90      75

            58
     60           53                         70                                      70

     40
                                                                                                          20
     20

      0

             Plätze gem. Betriebserlaubnis        reduziert durch Integrationsmaßnahmen/ *altersüberg. Gruppe

Tabelle 4.1.2 B

Erläuterung:
Die Kinderzahl ist weiter angestiegen. Trotz Eröffnung der Waldkita im Frühjahr 2017 mit 20 neuen
Betreuungsplätzen fehlen aktuell mindestens 47 Plätze.
Nach wie vor ist die Nachfrage nach Kitaplätzen sehr hoch, Platzzusagen ab dem 3. Lebensjahr sind in der
Regel gar nicht möglich, es gibt keine Notplätze, Eltern müssen Wartezeiten bis zu einem Jahr in Kauf nehmen.

                                                       20
4.2 AUSBLICK 2018/2019—PROGNOSE

                                                  Ausblick 2018/19

    Geburtenjahrgänge
                                                                       628                                  25
 02.07.2012 - 01.03.2016

      Betreuungsplätze
                                                                        658
    gem. Betriebserlaubnis

  tatsächlich zu belegende
  Plätze durch Reduzierung                                             628
         Integration

           fehlende Plätze 0 25

                             0           100          200             300             400    500      600            700

                                         Jahrgänge/Plätze     Zzgl. Kinder Neubaugebiete

Tabelle 4.2 A

    120

                        100                                 100
    100
                             95                                                         80
     80                             75           75              90         75

             58                          70                                      70
     60           53                                                                                   50

     40
                                                                                                                 25
                                                                                              20
     20

      0

                Plätze gem. Betriebserlaubnis          reduziert durch Integrationsmaßnahmen/ *altersüberg. Gruppe

Tabelle 4.2 B

                                                            21
Erläuterung:
Im Vergleich zur Situation 2017 erhöhen sich die Kinderzahlen weiter. Durch den Ausbau der Kindereinrichtung
Schlosszwerge sowie der neuen Kita Schlossmühle und der damit verbundenen Gewinnung von 75 neuen
Kitaplätzen, würden die Betreuungsplätze theoretisch gerade ausreichen.
Das kurz- bis mittelfristige Entstehen von weiteren Wohneinheiten in den Baugebieten, lässt nochmals ca. 25
Kinder im Alter von 3 Jahren bis Schuleintritt (Tendenz eher mehr) durch Zuzüge hinzukommen.
Auch ist davon auszugehen, dass über kurz oder lang auch die neuen Kitagruppen Reduzierungen der
Betreuungsplätze durch Integrationsmaßnahmen erfahren. Erstrebenswert ist es auch, „Pufferplätze“ zu haben,
für Familien, die neu nach Heusenstamm ziehen oder für Notfälle.

Fazit:
Durch die Einrichtung drei neuer Kitagruppen in 2018 dürfte kurzfristig Entspannung eintreten. Allerdings wird
tendenziell weiter eine Warteliste bestehen, die je nach Entwicklung der Zuzüge zwischen 25 und 50 Kinder
liegen kann. Auch wird es weiterhin keine Notplätze geben und voraussichtlich keine Möglichkeit, Kinder direkt
ab dem 3. Lebensjahr in die KiTa aufzunehmen.

Bei der Planung neuer Wohnbebauung/Wohngebiete ab 2020 sollte grundsätzlich die Kindertageseinrichtung
mit eingeplant bzw. Investoren verpflichtet werden, diese vorzusehen.

Eine reale mittelfristige Möglichkeit der Schaffung einer weiteren Kita-Gruppe (incl. 2 U3-
Gruppen) besteht im Bereich des Alten- und Pflegeheimes in der Herderstraße.

                                                  22
4.3 ESSENSPLÄTZE UND BETREUUNGSZEITEN

4.3.1 ANZAHL VON ÜBERMITTAGSPLÄTZEN
                   03/2017          Aktuelle Öffnungszeiten

                  80 Kinder von     Mo –Fr 07:30 - 17:00 Uhr
Wiesenborn
                  95 = 84 %         Frühdienst 07:00 - 07:30 Uhr

                  54 Kinder von     Mo – Do 07:30 - 17:00 Uhr
Murmel
                  70 = 77 %         Fr      07:30 - 16:30 Uhr

                  39 Kinder von     Mo – Fr 07:30 - 17:00 Uhr
Rembrücken
                  60 = 65 %         Frühdienst 07:00 – 07.30 Uhr

                   60 Kinder von    Mo – Do 07:30 - 16:00 Uhr
St. Cäcilia
                   90 = 67 %        Fr      07:30 – 15:00 Uhr

                   50 Kinder von
Goethestr.                          Mo – Fr     07:30-16:00 Uhr
                   70 = 71%

                   30 Kinder von    Mo – Do 07:30 – 16:00 Uhr
Arche Noah
                   75 = 40 %        Fr      07:30 – 14:00 Uhr

                   60 Kinder von    Mo – Do 07:30 – 16:30 Uhr
Evang. Kita
                   80 = 75 %        Fr      07:30 – 15:00Uhr

Insgesamt               373

Erläuterung:
Das Angebot an Essensplätzen ist in den letzten drei Jahren relativ konstant geblieben. In den konfessionellen
Kindereinrichtungen haben im Durchschnitt ca. 63% der Kinder einen Übermittagplatz, in den städt. KiTas sind
es ca. 75%.
Der angemeldete Bedarf der Eltern an einem Übermittagsplatz wird aber stetig höher. Eltern, die auf jeden Fall
bei Berufstätigkeit einen Übermittagsplatz oder Öffnungszeiten bis 17:00 Uhr benötigen, können im Moment
nur auf die kommunalen KiTas zurückgreifen.

Fazit:
Der Bedarf an Übermittagsplätzen übersteigt das vorhandene Platzangebot.

                                                   23
5 BETREUUNG FÜR SCHULKINDER

5.1 GRUNDSCHULEN - MOMENTANE SITUATION UND AUSBLICK

5.1.1 ADALBERT-STIFTER-SCHULE
               Schuljahr In % Schuljahr    In %                Schuljahr  In % Schuljahr 2019/20
               2015/16          2016/2017                     2017/2018        2018/2019
Schülerzahl       210    100,0%    217    100 %                   197    100 %   184*     187*
Betreute
                   118       56 %         117       53,9 %        120        60,9 %
Kinder
Profil 1           28                    31                     35
Warteliste         8                      15                      2
* Vorhersage des Schulamtes (Neubaugebiete sind hier noch nicht berücksichtigt) /
Reale Zahlen (Aussagen der Rektorin) weichen bisher nach oben davon ab

Erläuterung:
Die Anzahl der Kinder auf der Warteliste für das Schuljahr 2017/18 wurde am 01.08. 2017 erhoben. Zum
Stichtag 01.03.2017 waren noch 25 Kinder auf der Warteliste.

Die Schulkindbetreuung der Adalbert-Stifter-Schule „Die Schlossgespenster“ verfügt über 98 Plätze pro Tag,
aufgrund des Platzsharings werden aber aktuell 120 Kinder insgesamt betreut.
Zum Schuljahr 2014/2015 wurde der Antrag der Adalbert-Stifter-Schule auf Pädagogische Mittagsbetreuung
(Profil 1 im Ganztagsschule-Konzept des Kreises) bewilligt, d.h. Lehrkräfte und AG-Leitungen bieten kostenfreie
Angebote von Montag bis Mittwoch je bis 14:45 Uhr an.
Die Schule hat mit der Kommune zusammen überlegt, unter welchen Bedingungen es möglich und sinnvoll ist,
den Antrag für den Pakt für den Nachmittag zu stellen. Im Pakt für den Nachmittag soll allen Kindern einer
Schule ein nachmittägliches Bildungsangebot ermöglicht werden. Hierfür ist aber die Mensa der Adalbert-
Stifter-Schule zu klein, eine mögliche Aufstockung ist zu teuer und eine weitere räumliche Erweiterung ist
aufgrund der Lage nicht möglich. Daher lehnt der Kreis als Schulträger den Antrag auf den Pakt für den
Nachmittag hier ab.
Auf der Warteliste für die Schulkindbetreuung standen zum Stichtag 01.03.2017 noch 25 Kinder. Aktuell (Stand
01.08.) sind es nur noch zwei Kinder.
Langfristig gesehen soll die Adalbert-Stifter-Schule zweizügig bleiben

                                                   24
5.1.2 OTTO-HAHN-SCHULE
                  Schuljahr In %      Schuljahr In %        Schuljahr         In % Schuljahr         2019/20
                  2015/16             2016/2017             2017/2018               2018/2019
                                                                               100                   398*
  Schülerzahl       372      100 %        354       100 %         393                   396*
                                                                                %
Betreute Kinder                                                                32,5
                    131      35,2 %       130      36,7 %         128                  130
     SKB                                                                        %
                                                                                      56+ 50
Betreute Kinder                                                                14,7
                     57      15,3 %       53       14,9 %          58                Erweiterung
     Hort                                                                       %
                                                                                        =106
                                                                               47,3
  Insgesamt         188      50,5 %       183      51,6 %         186                236 /59,5%
                                                                                %
                                                             Zahlen erst im
    Profil 1        13                   13
                                                                Herbst
  Warteliste         5                    34                      29
* Vorhersage des Schulamtes (Neubaugebiete sind hier noch nicht berücksichtigt) /
Reale Zahlen (Aussagen der Rektorin) weichen bisher nach oben davon ab

Erläuterung:
Die Anzahl der Kinder auf der Warteliste für das Schuljahr 2017/18 wurde am 01.08. 2017 erhoben.

Die Schulkindbetreuung der Otto-Hahn-Schule „Die drei Freunde“ verfügt über 110 Plätze pro Tag, aufgrund
des Platzsharing werden aber aktuell 128 Kinder insgesamt betreut. Im Hort „Kinderburg“ erhöht sich so die
Anzahl von 50 Plätzen pro Tag auf 58 betreute Kinder.
Zum Schuljahr 2017/2018 muss die Otto-Hahn-Schule aufgrund der angestiegenen Schülerzahl von vier- auf
fünfzügig erweitert werden. Der Raumnot wird mit der Stellung von Klassencontainern begegnet.
Dies erhöht natürlich auch die Nachfrage nach einem Platz in der Nachmittagsbetreuung. Daher wird
perspektivisch der Hort mit der Anmietung neuer Räume im ehemaligen Fernmeldezeugamt um 50 Plätze ab
dem Schuljahr 2018/19 erweitert.
Ab Mitte Oktober 2017 wird es ein Alternativangebot in angemieteten Räumen im Fernmeldezeugamt am
Donnerstag und Freitagnachmittag geben, da hier kein Angebot der Schule (Profil 1) stattfindet. Auf der
Warteliste für diese beiden Tage stehen 27 Kinder. 25 Kinder können das Alternativangebot nutzen, hierfür ist
keine Betriebserlaubnis notwendig, so dass es recht schnell umgesetzt werden kann.
Langfristig prüft die Schulleitung und das Kollegium, ob und unter welchen Bedingungen der Pakt für den
Nachmittag an der Otto-Hahn-Schule umgesetzt werden kann. Im Pakt für den Nachmittag soll allen Kindern
einer Schule ein nachmittägliches Bildungsangebot ermöglicht werden. Hierfür bekommt die Schule
Personalstunden, die nach der Kinderzahl berechnet werden sowie ein Budget für Sachmittel zur Verfügung
gestellt. Aber auch hier kann der Pakt für den Nachmittag nicht ohne zusätzliche Plätze in der Mensa
umgesetzt werden.

                                                  25
5.1.3 MATTHIAS-CLAUDIUS-SCHULE
            Schuljahr In %    Schuljahr In %  Schuljahr In % Schuljahr 2019/20
            2015/16           2016/2017       2017/2018      2018/2019
Schülerzahl    72      100,0%     70     100%     70    100%    60*       59*
Betreute
               50       69 %      54     77 %     55
Kinder
* Vorhersage des Schulamtes / Reale Zahlen (Aussagen der Rektorin) weichen bisher nach oben davon ab

Der ehrenamtliche Vorstand des Fördervereines ist Träger der Schulkindbetreuung an der Matthias-Claudius-
Schule.
Die Schulkindbetreuung ist in allen Ferien und an den Brückentagen geschlossen – die Kinder werden in dieser
Zeit in den Schulkindbetreuungen Heusenstamms mit aufgefangen.

5.1.4. GESAMTANZAHL

    680
    670
                                                                                                      667
    660                                       660
                     654                                                                 657
    650
                                641                                           644
    640                                                       640
    630
    620
                2015/16    2016/17      2017/18          2018/19       2019/20      2020/21      2021/22

Tabelle 5.1.4

Erläuterung
Bis zum Schuljahr 2017/18 wurden die Aussagen der Schulleitungen verwendet.
Zur Prognose ab Schuljahr 2018/19 wurden die Voraussagen des Schulamtes verwendet.

                           Schuljahr       Schuljahr                Schuljahr        Schuljahr     Schuljahr
                           2015/16         2016/17                  2017/18          2018/19       2019/20
   Schülerzahlen              654             641                      660            640*           644*
  Betreute Kinder                                                                   357+ 50 =
                             356               354                    361
   (ohne Profil 1)                                                                     407
     In Prozent             54,4 %           55,2 %                  54,6 %          63,5 %
*Vorhersage des Kreises

                                                    26
5.2. ENTWICKLUNG

Aufgrund der neuen Baugebiete und dem vermehrten Zuzug nach Heusenstamm wird es langfristig einen neuen
vierten Schulstandort geben. Diese Planungen stehen aber noch am Anfang.
Die Vorhersagen des Kreises sind noch ohne die Zahlen der Neubaugebiete berechnet, daher ist der Anstieg bei
den Grundschülern erst mal noch geringer angegeben. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen übersteigen aber
die realen Zahlen die der Vorhersage.

Konkret wird es ab dem neuen Kalenderjahr 2018 Schulsozialarbeit auch an den Grundschulen geben. Aktuell
werden mit dem Kreis Offenbach Gespräche über die Finanzierung geführt.
Anstellungsträger wird, wie auch bei der Schulsozialarbeit der Adolf-Reichwein-Schule, die Diakonie sein. So
entstehen Vernetzungsstrukturen und Synergie-Effekte.

5.3 WEITERFÜHRENDE SCHULEN

5.3.1 ADOLF-REICHWEIN-HAUPT – UND REALSCHULE
Mit der Aufnahme der Schule in das Ganztagsangebot des Landes Hessen ist es möglich geworden, die
Nachmittags-Lernzeit, abgekürzt NLZ, in den Klassen 5 und 6 an drei Nachmittagen kostenfrei anzubieten, in
den Klassen 7 an zwei und in den Klassen 8 an einem Nachmittag. NLZ dauert von 13:45 bis 14:45 Uhr und
wird von den Klassen- und Fachlehrkräften der Kinder betreut. Zurzeit wird das Angebot von ca. 100
Schülerinnen und Schülern genutzt. Außerdem bietet die Schule viele interessante Arbeitsgemeinschaften an.
Auch diese Angebote sind kostenfrei. Sie finden in der Zeit von 13:45 Uhr bis 16 Uhr statt.
Ein selbst gekochtes, frisches Mittagessen im Rahmen des Projektes: „Schüler kochen für Schüler“ bietet die
Schule an vier Tagen an. Es sind zurzeit ca. 60 Kinder regelmäßig zum Essen angemeldet.
Ansprechpartnerin für den Ganztag ist Konrektorin Frau Doris Huber.

Ein weiterer Schwerpunkt der Adolf-Reichwein-Schule ist die Berufsorientierung. Ab Klasse 7 ist
Berufsorientierung ein fester Bestandteil des Unterrichts. Es finden zwei Praktika von jeweils drei Wochen statt,
bei denen die Schülerinnen und Schüler Einblick in das Berufsleben gewinnen können. Neu seit diesem
Schuljahr ist die Durchführung eines Kompetenztests in den Klassen 7. So ist es möglich, die Stärken und
Schwächen zu erkennen und so gezielt zu unterstützen.
Eine Berufswegebegleiterin ist fest an der Schule beschäftigt. Sie unterstützt die Schülerinnen und Schüler bei
der Suche nach Ausbildungsplätzen, Praktikumsplätzen usw. Außerdem hält die Agentur für Arbeit regelmäßig
Sprechstunden direkt in der Schule ab. Die Schule ist mit dem OLoV-Gütesiegel zertifiziert, das sie in diesem
Schuljahr zum dritten Mal für außerordentliches Engagement im Bereich Berufsorientierung erhalten wird.
Ansprechpartner für die Berufsorientierung ist der OLoV-Koordinator Herr Carsten Weirich.

                                                    27
Seit nun schon 8 Jahren gibt es eine Vollzeitstelle für Schulsozialarbeit an der Schule. Zwei
Schulsozialarbeiterinnen kümmern sich um die Belange der Schülerinnen und Schüler. Finanziert wird die Stelle
zu 50% von der Kommune und zu 50% vom Kreis Offenbach gemäß den „Förderrichtlinien zur
Jugendsozialarbeit an Schulen im Kreis Offenbach“. Träger ist die Diakonie.
Ansprechpartnerinnen sind Fr. Bianca Faller und Fr. Sarah Epifani.

5.3.2 ADOLF-REICHWEIN-GYMNASIUM
Im ARG bieten momentan drei engagierte Mütter bis zur 7. Klasse täglich bis 15 Uhr eine kostenfreie
Hausaufgaben-Betreuung an.

Im Rahmen der pädagogischen Mittagsbetreuung können Schüler/innen bis zur 9. Klasse von
13:30 - 15:00 Uhr verschiedene Wahlpflichtfächer belegen. Die Ansprechpartner hierfür sind Herr Rübensam
und Herr Schachtner.

Ein warmes Mittagessen steht nach Anmeldung für die Schüler zur Verfügung.

                                                  28
6 KINDER- UND JUGENDFÖRDERUNG / JUGENDZENTRUM
Das Jugendzentrum ist eine außerschulische Bildungs- und Freizeitstätte. Es ist für alle Kinder- und
Jugendlichen geöffnet, die ihren Lebensmittelpunkt in Heusenstamm haben, so ist es auch Begegnungsstätte
zwischen verschiedener Herkunft, Religionen, Gruppieren sowie Jugendkulturen. Die Kinder- und
Jugendförderung bietet dort Angebote für Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 23 Jahren an.

Die wöchentlich stattfindenden Angebote sind nach Alter unterteilt. Montag bis Mittwoch (16:00 – 20:00 Uhr)
sowie Freitag (17:00 – 20:00 Uhr) findet der Jugendtreff (13- 23 Jahre) statt.
Donnerstag findet der Eleven Funny Club für die 11 bis 15jährigen statt. Freitags richtet sich das Angebot des
Teenie Tages an alle 8 bis 13jährigen.
Nach dem Prinzip der Offenen Kinder- und Jugendarbeit werden dort, abhängig von der Altersstruktur,
verschiedene Themenschwerpunkte behandelt: Alkohol- und Suchtprävention, Gewaltprävention, sexuelle
Aufklärung, gesunde Ernährung, interkulturelle Bildung, aktuelle Politik, Allgemeinwissen, Medienpädagogik,
Nachhaltigkeit, Berufswahlfindung und Kinderrechte.
Ein weiterer Schwerpunkt der Kinder- und Jugendförderung ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
innerhalb der Einrichtung sowie die kommunale Partizipation. Eine enge Zusammenarbeit und Vernetzung mit
„Demokratie Leben“ sowie dem dazugehörigen Jugendbeirat gehört ebenfalls dazu.

Es wird Wert auf die geschlechtsspezifische Arbeit gelegt. Einmal wöchentlich findet ein „Jungstag“ statt. Für
Mädchen werden verschiedene Aktionstage angeboten. In enger Vernetzung mit den Kooperationspartnern
Kreisjugendbildungswerk und Schule am Goldberg erhalten diese Projekte einen mittlerweile
selbstverständlichen inklusiven Charakter.
Es werden Einzelfallhilfe und Berufshilfe angeboten, die durch Vertrauensarbeit und Kommunikation angeregt
werden.
In Zusammenarbeit mit der Grundschule, sowie der Haupt- und Realschule finden regelmäßig verschiedene
Schulprojekte im Jugendzentrum statt.
Durch das Jahr verteilt gibt es verschiedene freizeitpädagogische Angebote, welche häufig am Wochenende
stattfinden, um möglichst viele Kinder und Jugendliche ab 8 Jahren erreichen zu können. Diese Projekte finden
in Form von Ausflügen, Bastel-, Sport-, Kunst-, Kreativ- sowie themenspezifischen Angeboten statt.

Um das Jugendzentrum und die Angebote für Jugendliche attraktiver zu machen, besteht der politische Wille
für einen Neubau des Jugendzentrums. Der Wunschort hierfür ist das Gelände am Schwimmbad. Auf der einen
Seite ist hier genügend Raum vorhanden, zum anderen ist die Lage sehr zentral und es gibt wenige direkte
Anwohner. Desweiteren liegt bei einem Neubau das Augenmerk auf den veränderten und aktuellen Bedarfen
der Kinder und Jugendlichen. 2018 soll die Planung beginnen und im Jahr 2019 ist die Fertigstellung
angestrebt.

                                                   29
7 VERÄNDERUNG DES PLATZANGEBOTES

                                          Zeitraum 2015 - 2019
   700                                                                       658                       658

                                                            583
   600          563                 563

   500

   400                                                                       363                       363
                308                 312                     313
   300

   200                                                                                                 242
                                                                             194
   100          162                 162                     170

     0
                2015               2016                    2017              2018                     2019

                   Plätze für U3       Plätze für 3 -6 Jährige    Plätze für Schulkinder (bis 4. Klasse)

Tabelle 7.0

U3-Betreuungsplätze
Durch den Ausbau an Betreuungsplätzen sowie die Gewinnung von weiteren Tagespflegepersonen ist von 2015
bis 2018/19 eine Steigerung des Platzangebotes von ca. 49% zu verzeichnen.
Prognose: Ausgehend von weiter ansteigenden Kinderzahlen, den zu erwartenden Zuzügen und einem
geschätzten Bedarf von 75%, ist auch ab 2019 die Einrichtung von weiteren Gruppen notwendig.

KiTa-Plätze
Durch den Ausbau an Betreuungsplätzen ist von 2015 bis 2018/19 eine Steigerung des Platzangebotes von ca.
17% zu verzeichnen.
Die Kinderzahlen steigen weiter an. Durch die drei neuen Kitagruppen (75 Plätze: Schlosszwerge, Schlossmühle)
entspannt sich die Situation kurzfristig. Allerdings ist auch in den neuen Kitagruppen mit Platzreduzierungen
durch Integrationsmaßnahmen zu rechnen.
Prognose: Ausgehend von weiter ansteigenden Kinderzahlen und den zu erwartenden Zuzügen, wird weiterhin
eine Warteliste bestehen. Kurz- bis mittelfristig wird eine weitere Gruppe notwendig, Tendenz nach oben.

Plätze für Schulkinder
Durch den Ausbau an Betreuungsplätzen ist von 2015 bis 2018/19 eine Steigerung des Platzangebotes von ca.
18% zu verzeichnen
Durch die Schaffung von weiteren 50 Hortplätzen zum Sommer 2018, wird sich die Situation an der Otto-Hahn-
Schule entspannen. Auf lange Sicht wird sich mit dem Neubau der vierten Grundschule eine insgesamt andere
Situation ergeben.

                                                     30
8 KOSTENENTWICKLUNG
Allgemeines:
Bei allen dargestellten Erträgen und Aufwendungen/Ausgaben handelt es sich von 2015 und 2016 um Ist-
Zahlen und von 2017 bis 2019 um Plan-Zahlen aus der Haushaltsplanung für 2018 (Stand 07/2017).

In den Planansätzen 2018 und 2019 sind noch keine Beträge für die interne Leistungsverrechnung enthalten.
Die Gesamtsumme beläuft sich auf ca. EUR 700.000,00/Jahr für das Budget 1210.

8.1 AUFWENDUNGEN FÜR KOMMUNALE KINDEREINRICHTUNGEN

8.1.1. GESAMTAUFWENDUNG

                          Aufwand kommunale Kindereinrichtungen

     Ansatz 2019                                  5.487.326 €

     Ansatz 2018                                  5.424.207 €

     Ansatz 2017                                  5.368.020 €

 Bewegung 2016                               4.624.868 €

 Bewegung 2015                              4.474.206 €

                   0                      2.000.000                  4.000.000                 6.000.000

Tabelle 8.1.1

Erläuterung:
Die Aufwendungen beinhalten alle Sachkosten, Personalkosten und Abschreibungen.

                                                 31
8.1.2 PERSONAL- UND VERSORGUNGSAUFWENDUNGEN FÜR KOMMUNALE KINDEREINRICHTUNGEN

                                             U3 und Kita

    2019                                 2.796.260 €

    2018                                2.714.810 €

    2017                              2.533.820 €

    2016                          2.272.091 €

    2015                       2.106.949 €

           -€              1.000.000 €                        2.000.000 €            3.000.000 €

Tabelle 8.1.2 A

                                  Schulkindbetreuung/ Hort

   2019                             1.608.340 €

   2018                            1.561.520 €

   2017                 1.130.030 €

   2016              984.972 €

   2015            893.912 €

          0€          500.000 €                 1.000.000 €            1.500.000 €       2.000.000 €

Tabelle 8.1.2 B

Erläuterung:
2015 nach 2016    3 zusätzliche Stellen im Bereich SuE, Tarifüberleitung und damit verbundene Steigerung
2016 nach 2017    Unbesetzte Stellen in 2016, daher starke Einsparungen. Planansatz 2017 wird voraus-
                  sichtlich auch nicht diese Höhe erreichen (unbesetzte Stellen am Jahresanfang).
2017 nach 2018    Erhöhung der Stellenzahl um 8 Stellen (5 für Erweiterung Hort, 3 für die KiTas)

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