Rahmenkonzept für die Reform des Übergangssystems Schule - Beruf - Hamburger Bildungsoffensive
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Hamburger Bildungsoffensive | Ziel der Schulreform Hamburger Bildungsoffensive Rahmenkonzept für die Reform des Übergangssystems Schule – Beruf 1
I N H A LT Rahmenkonzept für 3 Vorbemerkung die Reform des Übergangssystems 4 Aufgaben und Ziele des Übergangssystems Schule – Beruf 5 Das Übergangssystem Schule – Beruf gestalten 6 Berufsorientierung und Übergangsorganisation in der Stadtteilschule 7 Berufsorientierung und Übergangsorganisation im Gymnasium 8 Berufsorientierung und Übergangsorganisation in der Förderschule 9 Ausbildungsvorbereitung 10 „Hamburger Ausbildungsmodell“ 12 Beratung und Vermittlung in der Region 13 Anhang: Infografik Übergang Schule – Beruf
Hamburger Bildungsoffensive | Vorbemerkung Im Übergangssystem kooperieren die allgemeinbildenden Schulen, die beruflichen Schulen, außerschulische Bildungs- träger, Betriebe bzw. Unternehmen, die Agentur für Arbeit, Jugendhilfeeinrichtungen, Kammern, Innungen, die Koor- dinierungsstelle Ausbildung der Arbeitsstiftung Hamburg, Verbände, soziale Einrichtungen und Vereine. Von besonde- rer Bedeutung für eine erfolgreiche Berufsorientierung ist die Kooperation mit den Eltern und die Entwicklung einer Kultur der Zusammenarbeit mit allen Akteuren. Die Weiterentwicklung der Berufsorientierung knüpft an Vorbemerkung vorhandene Strukturen und Best-Practice-Modelle Hambur- ger Schulen an und verbindet diese mit den neuen Zielset- Der Übergang von der Schule in Ausbildung, Studium oder zungen und Aufgabenfeldern dieses Rahmenkonzepts. Arbeit ist in Hamburg gegenwärtig geprägt durch ein viel- fältiges Angebot von Berufsorientierungsmaßnahmen, Bil- Damit der Übergang in den Beruf auch für diejenigen dungsgängen und Beratungsinstanzen. Trotzdem gelingt es Jugendlichen gelingt, die wegen ihrer individuellen Voraus- den Schülerinnen und Schülern vielfach nicht, den direkten setzungen besondere Beratungs- und Unterstützungsleis- Übergang in die berufliche Ausbildung zu finden. Brüche tungen benötigen („PISA-Risikogruppe“), erfolgt eine enge in der Ausbildung und Umwege bei der Teilnahme an Bil- institutionelle Verzahnung und Kooperation der Stadtteil- dungsmaßnahmen sind die Folge. schulen mit den beruflichen Schulen, der Agentur für Arbeit Während in den Rahmenkonzepten für die Primarschule, die und den Betrieben der Hamburger Wirtschaft sowie der be- Stadtteilschule und das sechsstufige Gymnasium die päd- zirklichen Jugendhilfe. agogischen, organisatorischen und strukturellen Bedingun- gen für das Lernen in den unterschiedlichen Schulformen in Die Schwerpunkte dieses Konzepts sind: Hamburg beschrieben wurden, legt dieses Rahmenkonzept > eine nachhaltige Berufsorientierung mit die Grundlagen für ein neu zu schaffendes Übergangssys- Übergangsmanagement in Kooperation mit der tem Schule – Beruf fest. Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit in allen Schulformen, Das neue Übergangssystem ist so zu gestalten, dass der > die Befähigung der Jugendlichen, eine ihren Anschluss und eine verlässliche Begleitung in weiterfüh- Neigungen und Begabungen entsprechende rende Bildung, Ausbildung, Studium und Beschäftigung Ausbildungsstelle zu finden, gewährleistet werden. Weitere Ziele sind: > die Konzentration der Angebote in der > Die Bildungsbeteiligung für alle Jugendlichen soll Ausbildungsvorbereitung auf die Jugendlichen ohne unabhängig von der sozialen und ethnischen Herkunft hinreichende Ausbildungs- und Betriebsreife, erhöht werden. > für die am Ausbildungsmarkt benachteiligten > Die Lernerfolge und die Ausbildungsreife der Jugendlichen und insbesondere für die sogenannten einzelnen Schülerinnen und Schüler sind nachhaltig Problemgruppen des Ausbildungsmarktes die zu verbessern. Einführung einer anrechnungsfähigen Qualifizierung > Schülerinnen und Schüler sollen lernen, die eigene (statt weiterer Bildungsschleifen). Bildungs- und Berufsbiografie aktiv zu gestalten. > Die Übergänge zwischen den allgemeinbildenden Vorrangiges Ziel ist es, möglichst viele Jugendlichen auf Schulen und der beruflichen Ausbildung in den direktem Wege in die duale Ausbildung zu integrieren. Ein Betrieben, bei den Ausbildungsträgern und den gut funktionierendes Übergangssystem ist notwendig für beruflichen Schulen sind eng zu vernetzen. Jugendliche in allen Schulformen. Das Übergangssystem umfasst die Bildungsabschnitte zwi- schen der Sekundarstufe I der allgemeinbildenden Schule und der Aufnahme einer Berufsausbildung, eines Studiums oder einer Erwerbstätigkeit. Es beinhaltet die Berufsorien- tierung, die Ausbildungsvorbereitung und die Übergangsbe- gleitung in Ausbildung, Studium oder Arbeit. 3
Hamburger Bildungsoffensive | Aufgaben und Ziele des Übergangssystems Schule – Beruf Aufgaben und Ziele des Übergangssystems Übergang Schule – Beruf Schule – Beruf 1 als Querschnittsaufgabe aller Schulformen Die Berufsorientierung an der Stadtteilschule, der Förder- Im Übergangssystem Schule – Beruf werden neben der schule und am Gymnasium zielt ab auf die Klärung eige- Wissensvermittlung vor allem Erfahrungen mit der Praxis ner Stärken und Schwächen, die Formulierung eigener Ziele in Betrieben und die Auseinandersetzung mit den eigenen und die Einschätzung realistischer Chancen auf dem Ausbil- Einstellungen und der eigenen Lern- und Leistungsbereit- dungs- und Arbeitsmarkt sowie der schulischen Bildungsan- schaft ermöglicht. Zur Intensivierung der Berufsorientierung gebote. Ein wichtiger Abschnitt der Berufsorientierung ist gehören: abgeschlossen, wenn die Jugendlichen wissen, welchen für > die Klärung der Interessen, Stärken und Schwächen sie geeigneten Bildungs- bzw. Berufsweg sie anstreben. sowie die Entwicklung einer realistischen Die Akteure der abgebenden und aufnehmenden Systeme Selbsteinschätzung auch auf der Grundlage von haben eine gemeinsame Verantwortung für jeden einzelnen Fremdwahrnehmungen, Jugendlichen im Übergangsprozess. Der erfolgreiche Einbe- > die Stärkung der persönlichen und sozialen zug der Eltern in den Berufswahl- und Übergangsprozess ist Kompetenzen, eine wesentliche Gelingensbedingung. > eine Potenzialanalyse und Kompetenzfeststellung, Damit der Übergang von der Schule in den Beruf für Jugend- > eine Berufswegeplanung und eine bedarfsgerechte liche gelingen kann, ist eine enge Abstimmung und Koope- individuelle Beratung und Begleitung, ration der allgemeinbildenden Schulen mit den beruflichen > Praxiserfahrungen und Lernen in der Praxis bzw. an Schulen, der Agentur für Arbeit und den Betrieben der Ham- außerschulischen Lernorten, burger Wirtschaft notwendig. > Steuerung des Übergangs und Organisation der Schülerinnen und Schüler der Stadtteilschule, des Gymnasi- Übergangsschritte, ums und der Förderschulen erhalten einen verantwortlichen > die Dokumentation der individuellen Übergangsplanung Ansprechpartner, der sie beim Übergang in die anschließen- und Kompetenzentwicklung (z. B. im Berufswahlpass, de Ausbildung bzw. einen weiterführenden Bildungsweg Portfolio etc.). begleitet. Die Wahl einer geeigneten Berufsausbildung ist für jede Außerschulisches Lernen Schulabgängerin und jeden Schulabgänger eine Entschei- Grundlegend für die zu treffenden Berufswegentscheidun- dung mit sehr großer Tragweite. Die Erfahrungen, die die gen sind konkrete Erfahrungen in der Berufs- und Arbeits- Jugendlichen am Anfang ihrer Berufsbiografie machen, sind welt. Hier überprüfen und konkretisieren die Schülerinnen grundlegend für die Entwicklung ihrer Einstellung zur Ar- und Schüler ihre häufig von unrealistischen Vorstellungen beit und ihrer Bereitschaft und Fähigkeit zum lebenslangen und nicht immer von stimmigen Grundannahmen getrage- Lernen. nen Berufswünsche. Im Betriebspraktikum bzw. an den Pra- xislerntagen, durch konkretes Ausprobieren beim Herstellen von Produkten und Dienstleistungen und nicht zuletzt durch direkte Erfahrungen mit Arbeitskolleginnen und -kollegen sowie Kunden lernen sie ihre Interessen, Begabungen, Mo- tive und Fähigkeiten besser einzuschätzen. Deshalb sollen Praktika für die Jugendlichen fester Be- 1 Das Übergangssystem Schule – Beruf umfasst standteil schulischen Lernens sein. Je nach individuellem > die Berufsorientierung bis hin zur Bildungsweg- bzw. Berufsweg Bedarf können sie in Betrieben oder anderen außerschuli- entscheidung am Ende der Jahrgangsstufe 9 der Förderschule, der schen Lernorten arbeiten und lernen. Die Schulen beglei- Jahrgangsstufe 9 oder 10 der Stadtteilschule, der Jahrgangsstufen ten das außerschulische Lernen und verbinden es mit dem 10 bis 12 des Gymnasiums bzw. 11 bis 13 der Stadtteilschule; in den Rahmenkonzepten der Stadtteilschule und des Gymnasiums wird schulischen Lernen. Die an außerschulischen Lernorten er- hierauf gesondert eingegangen; worbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen wer- > den Übergang von der Förderschule, der Stadtteilschule und dem den in die schulische Leistungsbewertung einbezogen, z.B. Gymnasium in eine duale oder schulische Berufsausbildung bzw. in im Rahmen besonderer betrieblicher Lernaufgaben oder an- ein Hochschulstudium; > flexible und an die Bedürfnisse der je individuellen Schülerin bzw. des hand anderer Formen der Leistungsbeurteilung. je individuellen Schülers angepasste Angebote der beruflichen Schulen bzw. freier Träger zur Förderung von Ausbildungs- bzw. Betriebsreife von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf sowie deren Übergang in die berufliche Ausbildung bzw. Erwerbsarbeit. 4
Hamburger Bildungsoffensive | Das Übergangssystem gestalten Kooperation mit der Bundesagentur im Rahmen einer Das Übergangssystem gestalten Gesamtstrategie Berufsorientierung Zur Entwicklung einer nachhaltigen Berufsorientierung in Übergangsentscheidungen sind individuelle Entscheidun- Hamburg kooperieren und koordinieren die Schulen ihre gen, die die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen Maßnahmen und Konzepte mit der Bundesagentur für Ar- zu unterschiedlichen Zeitpunkten treffen. Berufliche Ori- beit (BA). Aufgabe der Berufsberatung der BA ist die Vor- entierung (bezogen auf Ausbildung oder Studium) und Be- bereitung der Jugendlichen auf die Berufswahl sowie die rufswegeplanung sind Prozesse, die die Jugendlichen aktiv Unterrichtung der Ausbildungssuchenden im Bereich der mitgestalten können und müssen. Abhängig vom individu- Berufsorientierung. ellen Bedarf erhalten sie dabei verschiedene Formen der Unterstützung, Begleitung und Förderung. Im Zentrum der Dabei unterrichten die Berufsberaterinnen und Berufsbe- Bemühungen steht der bzw. die einzelne Jugendliche mit rater umfassend über Fragen der Berufswahl, über die Be- der Frage nach seinen bzw. ihren Zukunftsperspektiven. Die rufe und deren Anforderungen und Aussichten, über Wege Vorbereitung auf diese Berufswahlentscheidung erfordert und Förderung der beruflichen Bildung sowie über beruflich ein über mehrere Schuljahre angelegtes, systematisches bedeutsame Entwicklungen in den Betrieben, Verwaltun- Konzept mit verbindlichen Maßnahmen für die Berufsori- gen und auf dem Arbeitsmarkt. In diesem Zusammenhang entierung sowie die Bildungs- und Berufswegeplanung an kann die Agentur für Arbeit Schülerinnen und Schülern der schulischen und außerschulischen Lernorten. allgemeinbildenden Schulen durch vertiefte Berufsorien- tierung und Berufswahlvorbereitung fördern. Diese Maß- Die Berufswegeplanung ist ein kontinuierlicher Prozess, der nahmen nach § 33 SGB III können bis zu vier Wochen inner- nicht an einzelnen Bildungsabschnitten endet. Projekte, In- halb der unterrichtsfreien Zeit dauern und benötigen eine itiativen und Kooperationen mit externen Partnern wecken Kofinanzierung von mindestens 50 Prozent. Ziel ist es, ein ein Interesse an Fragestellungen zur Berufs- und Arbeitswelt branchenübergreifendes Angebot zu schaffen, um den Ju- und der eigenen beruflichen Perspektive. In den weiterfüh- gendlichen die breite Palette an beruflichen Perspektiven zu renden Schulen wird die Berufsorientierung intensiviert und erschließen. die Bildungs- und Berufswegeplanung immer konkreter. Mit den Maßnahmen zur Berufsorientierung und Berufswege- planung unterstützen die Schulen die Jugendlichen – spä- testens ab Jahrgangsstufe 8 – dabei, für sich selbst Verant- wortung zu übernehmen und ein Bewusstsein und Interesse für die eigene Entwicklungsfähigkeit aufzubauen. Dabei sollten die Schülerinnen und Schüler sich nicht auf einen Berufswunsch beschränken, sondern mehrere realistische Alternativen entwickeln, die größere Chancen auf einen er- folgreichen Übergang eröffnen. Die Umsetzung der Berufswegeplanung setzt eine zuver- lässige Zusammenarbeit unterschiedlicher gesellschaftli- cher Akteure wie Schule, Eltern, Berufsberatung, berufli- che Schulen, Unternehmen, Verbände, Kammern, Vereine, Jugendsozialarbeit, Hochschulen voraus. Die Schule orga- nisiert die Zusammenarbeit und stimmt die einzelnen Maß- nahmen mit den beteiligten Akteuren ab. 5
Hamburger Bildungsoffensive | Berufsorientierung und Übergangsorganisation in der Stadtteilschule Berufsorientierung und und Unterstützung ist es notwendig, Mitarbeiterinnen und Übergangsorganisation in der Mitarbeiter externer Kooperationspartner, insbesondere der Stadtteilschule Agentur für Arbeit, mit einzubeziehen. Das Konzept der Berufsorientierung sowie der Bildungs- Der zu erarbeitende Bildungsplan für die Stadtteilschule und Berufswegeplanung enthält mindestens zu folgenden wird den Bildungs- und Erziehungsauftrag und Rahmenplä- Bereichen Absprachen über Maßnahmen und Formen der ne für die Fächer, Lernbereiche und Aufgabengebiete ent- Zusammenarbeit: halten. Er setzt den Rahmen für die inhaltliche und organi- > Klärung der individuellen Interessen, satorische Kooperation von Stadtteilschule und beruflicher Stärken und Schwächen Schule im Bereich der Berufsorientierung. Im Rahmenplan > Orientierung, Kompetenzprofil und Lernplanung für das Aufgabengebiet Berufsorientierung werden die Eck- > Praxiserfahrungen punkte für das schulisch zu erstellende Konzept der Berufs- > Berufswegeplan orientierung und Berufswegeplanung festgelegt. Individuelle Beratung und Begleitung Jede Stadtteilschule kooperiert mit mindestens einer beruf- Spätestens in der zweiten Hälfte der Jahrgangsstufe 8 lichen Schule bzw. mit einem Verbund beruflicher Schulen. klären die Schülerinnen und Schüler ihre Interessen, Stär- Die Stadtteilschulen und die beruflichen Schulen konkreti- ken und Schwächen. Zu diesem Zeitpunkt setzen sie sich sieren das Konzept der Berufsorientierung und Berufswe- auch mit ihren beruflichen Interessen auseinander und er- geplanung für die Sekundarstufe I der Stadtteilschule und stellen ihren individuellen Bildungs- und Berufswegeplan, regeln gemeinsam die Kooperation mit weiteren Akteuren. der die Übergangsplanung strukturiert. Im Berufswegeplan Insbesondere hinsichtlich der Beteiligung der Berufsbera- werden die individuell erforderlichen Schritte und die ver- tung der Bundesagentur für Arbeit ist die „Vereinbarung einbarten Beratungs- und Unterstützungsleistungen hierfür über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung festgehalten. in Hamburg“ in der jeweils geltenden Fassung zu beachten. Der Bildungs- und Berufswegeplan dient sowohl der Planung Die Aufgaben der Schulleitungen, der Lehrkräfte sowie der der individuell erforderlichen Schritte als auch der Doku- externen Partner und die Regeln der Zusammenarbeit wer- mentation des Standes der Übergangsplanung. Der Berufs- den vorab abgestimmt und verbindlich dokumentiert. Die wegeplan unterstützt die Zusammenarbeit und Abstimmung BSB und das HIBB entwickeln einen konzeptionellen Rah- der Beteiligten und dient als Grundlage für Zielklärungsge- men, in dem Mindeststandards festgelegt und Hinweise zur spräche sowie für Lernvereinbarungen und weiterführende Durchführungspraxis enthalten sind. Absprachen und Planungen zwischen den Jugendlichen und ihren Ansprechpartnerinnen und -partnern. Diese begleiten Die Stadtteilschule ergänzt das Konzept für die Sekundar- die Schülerinnen und Schüler in der Regel bis zur Aufnahme stufe I durch das Konzept der Studien- und Berufsorientie- der Berufsausbildung und stehen mindestens bis zum Ende rung für die Jahrgangsstufen 11 bis 13. Im Studien- und Be- der Probezeit zur Verfügung. rufsorientierungskonzept konkretisiert die Stadtteilschule in eigener Verantwortung die Rahmenvorgaben und bezieht Zur Klärung des weiteren Bildungsweges und der berufsbe- dabei weitere außerschulische Kooperationspartner ein, zogenen Kompetenzen müssen – soweit erforderlich – ins- insbesondere den Bereich der Hochschulen und das Team besondere die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstu- Akademische Berufe der Agentur für Arbeit entsprechend fe 8, die den Übergang in eine Berufsausbildung am Ende der oben genannten „Vereinbarung über die Zusammenar- der Jahrgangsstufe 9 oder 10 planen2, an einem Verfahren beit von Schule und Berufsberatung in Hamburg“. zur Feststellung berufsbezogener Kompetenzen in Koopera- Die Lehrkräfte, die für den Bildungsprozess der Schülerin- tion mit externen Partnern teilnehmen. Darüber hinaus kön- nen und Schüler eines Jahrgangs der Stadtteilschule ver- nen Praktika, Praxislerntage und unterschiedliche Testver- antwortlich sind, bilden ein Team. Dem Team gehören auch fahren herangezogen werden. die Berufsschullehrerinnen und -lehrer an. Die kooperieren- Am Ende der Jahrgangsstufe 8 treffen die Schülerinnen und den Schulen benennen eine Person, die dem Jugendlichen Schüler gemeinsam mit ihren Eltern und den Lehrerinnen als Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner während der gesamten Übergangsphase zur Seite steht. Für diese Auf- 2 Für Schülerinnen und Schüler, die erst am Ende der Jahrgangsstufe gabe kommen Lehrkräfte der Stadtteilschule oder der be- 12 oder 13 den Übergang in eine Berufsausbildung anstreben, kann zu einem späteren Zeitpunkt ggf. ein externes Verfahren zur Feststellung ruflichen Schule in Betracht. Zur Verbesserung der Beratung der berufsbezogenen Kompetenzen durchgeführt werden. 6
Hamburger Bildungsoffensive | Berufsorientierung und Übergangsorganisation im Gymnasium und Lehrern Absprachen für die Fortsetzung ihrer individu- Berufsorientierung und ellen Bildungs- und Berufswegeplanung für die Jahrgangs- Übergangsorganisation im Gymnasium stufen 9 und 10. Die Schülerinnen und Schüler erstellen spätestens zu die- Die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums entscheiden sem Zeitpunkt ihren Berufswegeplan, den sie bis zur Ein- sich nach dem Erwerb der allgemeinen Hochschulreife ent- mündung in die Berufsausbildung oder zur Aufnahme eines weder für die Aufnahme einer dualen Berufsausbildung oder Studiums fortschreiben. eines Studiums. Sie können auch am Ende der Jahrgangs- In den Jahrgangsstufen 9 und 10 bieten die Stadtteilschulen stufe 10 in eine duale Berufsausbildung übergehen oder an schulspezifische Konzepte zur Vorbereitung auf den jeweils einer Stadtteilschule oder einer beruflichen Schule ihren angestrebten Abschluss und Anschluss an. Fester Bestand- Bildungsweg fortsetzen. Des Weiteren besteht die Möglich- teil dieser Konzepte ist die Einbeziehung außerschulischer keit, am Ende der Jahrgangsstufe 11 mit dem Erwerb des Lernorte. In den Jahrgangsstufen 8, 9 und 10 sind für die schulischen Teils der Fachhochschulreife eine duale Berufs- Schülerinnen und Schüler bis zu 280 Zeitstunden an außer- ausbildung aufzunehmen oder den Bildungsweg im Rahmen schulischen Lernorten anzustreben. einer berufsschulischen Ausbildung fortzusetzen. Zur Vorbereitung auf die Entscheidung über den Anschluss Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit und andere au- bietet das Gymnasium Schülerinnen und Schülern im Rah- ßerschulische Beratungsdienste werden in den Berufsori- men des Übergangskonzepts Möglichkeiten zur Auseinan- entierungsprozess einbezogen und unterstützen die Schüle- dersetzung mit der jeweils individuellen Bildungs- und Be- rinnen und Schüler bei der Orientierung, Entscheidung und rufswegeplanung und stellt Beratung und Unterstützung zur Realisierung ihrer beruflichen Ziele. Verfügung. Für den Teil der Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums, die zum Ende der Sekundarstufe I eine Be- Personelle Rahmenbedingungen rufsausbildung aufnehmen oder das Gymnasium verlassen Die Wahrnehmung der Aufgaben geschieht in gemeinsamer wollen bzw. müssen, stellt das Gymnasium rechtzeitig An- Verantwortung von Stadtteilschule und kooperierender be- gebote zur Klärung der Bildungs- bzw. Berufswegeplanung ruflicher Schule. Einrichtungen der Jugendhilfe oder berufs- bereit. und arbeitsweltbezogene Beratungsstellen können direkt in Studien- und Berufsorientierung ist durchgängiges Prinzip den Räumen der Stadtteilschule angesiedelt sein. der Sekundarstufen I und II und Bestandteil des gymnasia- Externe Kooperationspartner bringen ihre Ressourcen in len Bildungsauftrags. den Bereich der Übergangsplanung ein. An Stadtteilschulen Jedes Gymnasium legt entsprechend dem vorgegebenen wird modelhaft der Einsatz der Berufseinstiegsbegleiter, fi- Rahmen ein verbindliches Konzept der Berufs- und Studi- nanziert durch die Bundesagentur für Arbeit, erprobt. Nach enorientierung fest. Dabei berücksichtigt es die „Vereinba- Abschluss der Erprobungsphase ist über den dauerhaf- rung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsbera- ten Einsatz von Berufseinstiegsbegleitern zu entscheiden. tung in Hamburg“ in der jeweils geltenden Fassung. Mit den Stadtteilschulen haben im Rahmen der Weiterentwicklung im Konzept festgelegten Angeboten schafft das Gymnasi- des Programms „KompetenzPlus“ die Möglichkeit, Perso- um die Voraussetzungen, dass alle Schülerinnen und Schü- nalmittel für die Hinzuziehung zusätzlicher Fachkräfte (z. B. ler rechtzeitig ihren Anschlussweg planen können. Die ver- für individuelle Lernbegleitung) einzusetzen. bindlichen Vorgaben für die Gymnasien enthalten Standards Ein begleitendes Fortbildungsprogramm unterstützt die Be- und Planungsinstrumente für die Studien- und Berufsorien- rufsorientierung, die Teamentwicklung sowie die Koopera- tierung für die Sekundarstufen I und II im Rahmenplan für tion der verschiedenen Akteure und Lernorte. Ergänzt wird das Aufgabengebiet Studien- und Berufsorientierung. Über dieses durch Praktika für Lehrerinnen und Lehrer in den Be- die schulspezifische Ausgestaltung des Konzepts entschei- trieben der Hamburger Wirtschaft. Hier können entspre- det das jeweilige Gymnasium. chende – und bereits entwickelte – Angebote der Wirt- Das Gymnasium konkretisiert das Konzept der Studien- und schaft einbezogen werden. Berufsorientierung für die Jahrgangsstufen 7 bis 12. Es um- fasst studien- und berufsorientierende Angebote externer Kooperationspartner. In das Studien- und Berufsorientie- rungskonzept bezieht das Gymnasium insbesondere Hoch- schulen ein. Gymnasien, berufliche Schulen, Hochschulen und außerschulische Bildungsträger arbeiten im Rahmen zielgerichteter Anschlussplanungen verbindlich und ergeb- nisorientiert zusammen. Dabei unterstützt das Gymnasium 7
Hamburger Bildungsoffensive | Berufsorientierung und Übergangsorganisation in der Förderschule die Schülerinnen und Schüler beim Lernen in außerschuli- Berufsorientierung und schen Kontexten. Übergangsorganisation in der Förderschule Die Lehrkräfte arbeiten in festen Teams in den Jahrgangs- stufen 7 bis 10 zusammen und übernehmen gemeinsam die In der weiteren Perspektive wird im Rahmen der Schulre- Verantwortung für den Bildungsprozess ihrer Schülerinnen form die Integration der Förderschülerinnen -und schüler und Schüler. Die Lehrerteams stellen sicher, dass jede Schü- in die Stadtteilschule angestrebt. Vor diesem Hintergrund lerin und jeder Schüler einen festen Ansprechpartner hat. gelten die für die Stadtteilschule entwickelten Rahmenset- Zusätzlich koordiniert das Team den Einsatz der Berufsbe- zungen sinngemäß auch für die Förderschulen. ratung der Bundesagentur für Arbeit und erhebt individuelle Die mit dem Projekt „Kompass“ begonnene Neugestaltung Beratungsbedarfe. Auf der Basis dieser Erfahrungen sowie des Übergangs in Ausbildung und Beruf wird zurzeit an 16 der individuellen Lernstände werden die Schülerinnen und von 20 Förderschulen umgesetzt und systematisch fortge- Schüler der Gymnasien bei ihrer Berufswegeplanung bera- führt, wobei insbesondere die folgenden fünf Punkte von ten. Die Aufgaben der Berufsorientierung und Übergangs- Bedeutung sind: planung werden verantwortlich im Rahmen der erweiterten Schulleitung wahrgenommen. 1. Die Förderschulen in Hamburg sehen die Vorbereitung auf die Berufs- und Arbeitswelt und insbesondere die Berufsorientierung als fächerübergreifende Aufgabe. 2. Der Prozess beginnt in Klasse 8 und soll durch sozialräumliche Verzahnung mit Berufsschulen spätestens im 11. Schulbesuchsjahr enden. 3. Die Individualisierung des Lernens, der Einbezug des Lernortes Betrieb, die Verzahnung außerschulischen Lernens mit dem Lernen in der Schule, die Qualifizierung der Lehrkräfte als Bildungsbegleiterinnen und –begleiter und ein schulnahes Übergangsmanagement sind wesentliche Elemente dieses Konzepts. 4. Ein Netzwerk aus Begleitpersonen, beteiligten Schulen und Institutionen unterstützt die Entwicklung der Jugendlichen und ist wesentlicher Bestandteil einer zielgruppengerechten Übergangskonzeption in Ausbildung und Arbeit. 5. Die Reha-Berufsberaterinnen und -berater der Agentur für Arbeit Hamburg sind am Netzwerk aktiv beteiligt, indem sie flächendeckend das Angebot der Beratung für alle Schülerinnen und Schüler der Förderschulen vorhalten. Vor dem Übergang von der Förderschule in die Berufsvorbereitungsschule erfolgt eine individuelle Beratung und Einschätzung zur Klärung der Ausbildungsreife, u.U. durch Einsatz weiterer Diagnostik der Fachdienste wie Psychologischer und Ärztlicher Dienst. Die Begleitung durch die Reha-Berufsberatung setzt sich während des Berufsschulbesuchs durch weitere individuelle Beratung in der Agentur fort. 8
Hamburger Bildungsoffensive | Ausbildungsvorbereitung Ausbildungsvorbereitung (AV) Angebote der Ausbildungsvorbereitung Bei der didaktischen Ausgestaltung der Ausbildungsvorbe- Zielgruppe reitung werden Erkenntnisse über das individuelle Lernen Die Ausbildungsvorbereitung wendet sich an berufsschul- genutzt und eine Kooperation mit dem Projekt KomLern3. pflichtige Schulabgängerinnen und -Schulabgänger der angestrebt. Von besonderer Bedeutung ist die Dualisierung Stadtteilschulen sowie der Förderschulen, die noch nicht der Lernorte (Lernort Betrieb, Lernort berufliche Schule) und über die notwendige Betriebs- bzw. Ausbildungsreife ver- die Ausrichtung der Angebote auf den Ausbildungs- und Ar- fügen. Diese Jugendlichen können in der Regel aufgrund beitsmarkt. Flexible Organisationsformen in den Schulen sozialer Benachteiligungen und/ oder nicht ausreichender machen laufende Einschulungen und vorzeitige Übergän- Basiskompetenzen noch keine duale Berufsausbildung be- ge in Anschlussmaßnahmen möglich. Dauer, Organisation, ginnen bzw. weiterführende Schulformen besuchen. Bei Konzeption und didaktische Strukturen der AV-Angebote ihnen besteht weiterhin ein erheblicher individueller För- sind auf den individuellen Förderbedarf und die individuel- derbedarf. Bei vielen Jugendlichen mit Migrationshinter- len Bildungsziele des Jugendlichen abzustimmen. grund besteht darüber hinaus oft ein deutlicher sprachlicher Förderbedarf. Ausbildungsvorbereitung in schulischer Form Die Ausbildungsvorbereitung in schulischer Vollzeitform Aufgaben und Ziele richtet sich vornehmlich an Jugendliche mit fehlender oder Die Ausbildungsvorbereitung hat die Aufgabe, Jugendliche nicht ausreichender Betriebsreife. mit Benachteiligungen und Beeinträchtigungen oder nicht ausreichenden Kompetenzen nachhaltig zu fördern. Ausbildungsvorbereitung mit betrieblichem Lernen Sie knüpft an die Berufsorientierung der Stadtteilschule Die Ausbildungsvorbereitung mit betrieblichem Lernen folgt und der Förderschule an, greift die dort erstellte Berufswe- den Grundsätzen und Erfahrungen des Schulversuchs KooBi4 geplanung auf und setzt die Arbeit daran fort. Die Ausbil- und des Projekts KOMPASS5. In Kooperation mit wechseln- dungsvorbereitung bereitet den Jugendlichen gezielt auf den Betrieben sind betriebliches Lernen – im Durchschnitt eine anschließende Ausbildung oder die Aufnahme einer an zwei Lerntagen pro Woche – und individuelles Lernen in beruflichen Erwerbstätigkeit vor. Bei entsprechender Leis- der Schule aufeinander abzustimmen. tungsfähigkeit bzw. bei entsprechendem Kompetenzerwerb kann die Ausbildungsvorbereitung den Jugendlichen auch Ausbildungsvorbereitung für Jugendliche mit zu einem Abschluss führen, der in seinen Berechtigungen sonderpädagogischem Förderbedarf dem Hauptschulabschluss entspricht. Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist eine integrative Form der Ausbildungsvor- Die Angebote und Herangehensweisen in der Ausbildungs- bereitung im Rahmen der oben beschriebenen Differenzie- vorbereitung knüpfen an den individuellen Lernausgangsla- rungsformen der Ausbildungsvorbereitung anzustreben. gen der bzw. des Jugendlichen an. Im Zentrum der Qualifi- Bei speziellen Behinderungsformen (Sinnesschädigungen, zierung in der Ausbildungsvorbereitung stehen geistiger Behinderung, Körperbehinderung etc.) können be- > die gezielte Entwicklung der personalen und sondere Klassen eingerichtet werden, die über eine behin- sozialen Kompetenzen, der berufsübergreifenden dertengerechte Ausstattung und eine entsprechende Ver- Basiskompetenzen sowie der berufsbezogenen sorgung mit Fachpersonal verfügen. Kompetenzen, > die Produktionsschulorientierung durch Herstellung von Waren und Dienstleistungen, > Kooperationen mit den Betrieben in der Region, > die Vermittlung von anrechenbaren Qualifizierungsbausteinen gemäß § 69 BBIG sowie > die passgenaue Anschlussplanung und Übergangsbegleitung. 3 Projekt Kompetenzfeststellung und individuelle Lernentwicklung in der Berufsvorbereitungsschule (KomLern) des LI 4 Schulversuch kooperatives Bildungsangebot Hauptschule – Berufschule (KooBi) 5 Projekt KOMPASS – Individuelles Entwicklungsnetzwerk für Hamburger Förderschülerinnen und Förderschüler 9
Hamburger Bildungsoffensive | Hamburger Ausbildungsmodell Ausbildungsvorbereitung im „Hamburger Ausbildungsmodell“ QUAS- und EQ-Programm Jugendliche, die noch nicht über eine vollständige Betriebs- Gemäß den Beschlüssen der Enquete-Kommission reife verfügen bzw. die in ihrem Wunschberuf keinen be- „Konsequenzen der neuen PISA-Studie für Hamburgs trieblichen Ausbildungsplatz finden konnten, können bei Schulentwicklung“6 und dem Regierungsprogramm vom Vorliegen der notwendigen individuellen Voraussetzungen 17. April 2009 geht es bei der Reform des Übergangssys- in das Programm Qualifizierung und Arbeit für Schulabgän- tems um den Abbau von Warteschleifen durch eine anre- ger (QUAS) oder das Programm Einstiegsqualifizierung (EQ) chenbare anschluss- und abschlussfähige berufliche Qua- aufgenommen werden. Diese Programme finden in den Be- lifizierung von Schulabgängerinnen und Schulabgängern. trieben der Hamburger Wirtschaft in Verbindung mit dem Vorrang hat dabei die Berufsausbildung im dualen System obligatorischen Berufsschulunterricht statt und bereiten mit den beiden Lernorten Betrieb und Berufsschule. primär auf die Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbil- Das „Hamburger Ausbildungsmodell“ ist ein Ausbildungs- dung bzw. direkt auf eine Berufstätigkeit vor. Bei der Wei- angebot für Jugendliche, die trotz Ausbildungsreife und terentwicklung dieser Programme wird der Gesichtspunkt mehrfacher Bewerbungs- und Vermittlungsversuche keinen der Auslastung der vorhandenen Plätze berücksichtigt. Ausbildungsplatz im dualen Ausbildungssystem gefunden haben. Ausbildungsvorbereitung für Migranten Vorwiegend sind es Jugendliche im 11. Schulbesuchsjahr. Die Ausbildungsvorbereitung für Migrantinnen und Migran- Hier handelt es sich in der Regel um Absolventinnen und ten ist in integrativer Form anzustreben. Eine intensive För- Absolventen der Stadtteilschulen mit einem ersten allge- derung – vor allem im Bereich der Sprachkompetenz – wird meinen Bildungsabschluss. durch individuelle Angebote auf der Basis von Verfahren zur Aufgenommen werden können außerdem Absolventinnen Feststellung der Sprachkompetenz sichergestellt. und Absolventen der Förderschule, der Produktionsschu- le und Jugendliche ohne Schulabschluss im Anschluss an Ausbildungsvorbereitung in Produktionsschulen eine Ausbildungsvorbereitungsmaßnahme, sofern sie die Eine Alternative zur Ausbildungsvorbereitung an beruflichen individuellen Voraussetzungen für eine Ausbildung erfüllen. Schulen ist das Angebot zum Besuch einer Produktionsschu- Jugendliche mit körperlichen oder geistigen Behinderun- le in freier Trägerschaft für berufsschulpflichtige Schulab- gen können bei entsprechender Eignung integriert werden. gängerinnen und Schulabgänger ohne Abschluss. Produkti- Jugendlichen mit einem erhöhten individuellen Beratungs- onsschulen werden in sozialräumlicher Einbindung in allen und Unterstützungsbedarf wird auf der Basis einer entspre- sieben Hamburger Bezirken eingerichtet. Diese Schulen chenden Förderdiagnostik eine zusätzliche Förderressource arbeiten nach einem besonderen pädagogischen Konzept. zugeteilt. Einzelheiten regelt das Fachkonzept für Produktionsschulen in Hamburg. Die Ausbildung erfolgt in Berufen, die den Voraussetzungen und Fähigkeiten dieser Zielgruppen entsprechen und am Ar- Berufsvorbereitung der Bundesagentur für Arbeit beitsmarkt in der Region Hamburg nachgefragt werden. Jugendliche, die ihre allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und noch nicht über die erforderliche Ausbildungsreife ver- Das „Hamburger Ausbildungsmodell“ bietet Jugendlichen fügen oder denen die Aufnahme einer Ausbildung wegen bei Erfüllung der Eingangsvoraussetzungen direkten Zugang fehlender Übereinstimmung zwischen den Anforderungen in berufliche Ausbildung an den Lernorten Berufsschule, des Ausbildungsmarktes und dem persönlichen Profil nicht Träger und Betrieb. Die Jugendlichen werden in anerkann- gelungen ist, kann durch die Berufsberatung die Teilnahme ten Ausbildungsberufen nach BBiG, HWO bzw. nach Lan- an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen angeboten desrecht ausgebildet. Der Berufsschulunterricht findet nach werden. Zentrales Element der Berufsvorbereitenden Bil- Möglichkeit auch im ersten Ausbildungsjahr in den Regel- dungsmaßnahmen ist die individuelle Qualifizierungs- und klassen des jeweiligen Ausbildungsberufs statt. Die Dauer Förderplanung (Qualifizierung nach Bedarf). kann je nach Ausbildungsberuf zwei, drei oder dreieinhalb Ausbildungsjahre betragen. 6 Drucksache 18/6000, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, Hamburg 2007 10
Hamburger Bildungsoffensive | Hamburger Ausbildungsmodell Aufnahmevoraussetzungen anderen erfolgt der Übergang in das zweite Jahr der Aus- Die betriebliche Ausbildung im dualen System hat eine un- bildung im Rahmen einer öffentlich geförderten Ausbildung eingeschränkte Vorrangstellung. Deshalb müssen Schulab- bei einem Ausbildungsträger. In diesen Fällen wird mit dem gängerinnen und Schulabgänger eine mehrfach erfolglose Träger über die verbleibende Ausbildungsdauer im ange- Bewerbung um einen Ausbildungsplatz im dualen System strebten Ausbildungsberuf ein Ausbildungsvertrag nach nachweisen, um im Hamburger Ausbildungsmodell aufge- BBIG/HWO abgeschlossen, der die üblichen Rechte und nommen werden zu können. Die Aufnahme erfolgt im Rah- Pflichten regelt. Die schulische Phase der Ausbildung wird men eines förmlichen Bewerbungsverfahrens. In diesem als erstes Ausbildungsjahr anerkannt. Die Ausbildungsver- Verfahren weisen die Jugendlichen anhand ihres Portfolios gütung richtet sich nach den üblichen Sätzen öffentlich fi- ihre Ausbildungsreife und die Kompetenzen für die ange- nanzierter Ausbildungsmaßnahmen. Wenn möglich, soll die strebte Ausbildung nach. Die Ausbildungsreife kann auch Ausbildung spätestens zum dritten Ausbildungsjahr in eine ohne Schulabschluss testiert werden. Bei Aufnahme der trägerbegleitete betriebliche Ausbildung überführt werden. Ausbildung gilt die gesetzlich geregelte Probezeit. Die Behörde für Schule und Berufsbildung stimmt – wie bis- Organisation der Ausbildung her – ihr Angebot öffentlich finanzierter Ausbildungsmaß- Das erste Ausbildungsjahr wird in einer Berufsfachschule an nahmen quantitativ und qualitativ mit dem geförderten Aus- einer beruflichen Schule als Berufsqualifizierungsjahr (BQJ) bildungsangebot der Agentur für Arbeit ab. absolviert. Das BQJ eröffnet die Teilnahme an der jährlichen Nachvermittlungsaktion, so dass Jugendliche noch im Sep- Im Rahmen des „Hamburger Ausbildungsmodells“ sind die tember bzw. Oktober eines jeden Ausbildungsjahres in die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit betriebliche Ausbildung einsteigen können. notwendigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln (berufliche Handlungskompetenz), wobei beson- Inhaltlich und zeitlich richtet sich das BQJ nach den Ord- ders durch individualisiertes und kooperatives Lernen die nungsmitteln des jeweiligen Ausbildungsberufs. Die Aus- Entwicklung der Fach-, Methoden-, Sozial- und Personal- bildung im BQJ orientiert sich an Arbeits- und Geschäfts- kompetenzen im Zentrum steht. prozessen, ist lernfeldorientiert und verbindet theoretisches Für Jugendliche mit Lernbeeinträchtigungen und mit einem und fachpraktisches Lernen und Arbeiten. Der Berufsschul- eingeschränkten Leistungspotenzial gelten die besonderen unterricht kann in den Regelkassen der Berufsschule oder Rahmenbedingungen in den Prüfungsordnungen. Am Ende in hierfür einzurichtenden Klassen erteilt werden. Die des Berufsqualifizierungsjahres hat die berufliche Schule Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des ersten Aus- den bis dahin erreichten Ausbildungsstand zu dokumen- bildungsjahres (inhaltlich und zeitlich) werden nach den tieren. Danach erreichte Ausbildungsabschnitte sind bei entsprechenden Ordnungsmitteln des jeweiligen Ausbil- vorzeitigem Abbruch oder Nichtbestehen der Abschluss- dungsberufs im fachpraktischen Unterricht in den Lernwerk- prüfung durch die Ausbildungsträger zu dokumentieren, so stätten der beruflichen Schulen sowie in betrieblichen Aus- dass im sich anschließenden Weiterbildungssystem – im bildungsphasen in Betrieben vermittelt. In der schulischen Sinne des lebenslangen Lernens – hieran angeknüpft wer- Ausbildung wird nach dem Produktionsschulprinzip gearbei- den kann und weitere berufliche Qualifikationen erworben tet und Waren und Dienstleistungen markt- und kundennah werden können. erstellt bzw. erbracht. Die Teilnehmenden am BQJ sind statusrechtlich berufs- schulpflichtige Schülerinnen und Schüler der Berufsfach- schule. Sie erhalten keine Ausbildungsvergütung, können aber je nach individuellen Voraussetzungen gefördert wer- den. Grundlage ihrer Ausbildung ist ein Bildungsvertrag, der die Ausbildungsziele des jeweiligen Berufs sowie die Rech- te und Pflichten in dieser Ausbildungsphase festlegt. Am Ende des ersten Ausbildungsjahres ist der Übergang in die betriebliche duale Ausbildung, ggf. unter Anrechnung der Inhalte des ersten Ausbildungsjahres, möglich. Die Fra- ge der Anrechnung richtet sich nach § 8 (1) BBiG. Für alle 11
Hamburger Bildungsoffensive | Beratung und Vermittlung in der Region Beratung und Vermittlung in der Region Die regionale Beratung und Vermittlung In den Regionen werden in Zusammenarbeit mit den allge- Die bisherige Form der Beratung und Vermittlung von Schü- meinbildenden und den beruflichen Schulen unabhängige lerinnen und Schülern beim Übergang von der Schule in die Beratungs- und Vermittlungsstrukturen aufgebaut. Diese berufliche Ausbildung soll durch ein verlässliches Begleit- halten engen Kontakt mit den Ansprechpartnerinnen bzw. system mit Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern in Ansprechpartnern der Schülerinnen und Schüler in der Schu- den Schulen und eine eng mit ihnen kooperierende regiona- le. Sie tragen die Verantwortung für gelingende Anschlüsse le, unabhängige Beratungs- und Vermittlungsinstanz ersetzt nach dem Prinzip: Kein Abschluss und kein Abgang ohne An- werden. Ziel ist: schluss. Die Beratung und Vermittlung für Absolventinnen > eine frühzeitige Verzahnung der Berufsorientierung und Absolventen der allgemeinbildenden Schulen ist in den der allgemeinbildenden Schulen mit der regionalen Bildungsräumen verortet. Berufsvorbereitung der beruflichen Schulen, > eine Unterstützung der allgemeinbildenden Schulen Die regionale Beratung und Vermittlung erschließt ihr Aufga- bei der Verzahnung von schulischem Lernen mit benfeld aus den bisherigen Aufgaben des Informationszen- betrieblichen Erfahrungen, trums im HIBB (ehemals SIZ-C) sowie aus den bestehenden > Garantie einer Betreuungs- und Beratungskontinuität schulischen Beratungssystemen. Diese Instanz kooperiert zwischen allgemeinbildender und beruflicher Schule, eng mit der Berufseinstiegsbegleitung und der Berufsbera- > Angebotsplanung der beruflichen Schulen auf der tung (gesetzliche Aufgabe nach SGB III, Zuständigkeit bei Grundlage einer ermittelten Nachfrage der Agentur für Arbeit Hamburg), der Jugendhilfe und der > Kooperation mit der Berufsberatung der Bundesagentur team.arbeit.hamburg (Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB für Arbeit gemäß § 33 SGB III. II), um die bislang vorhandene Trennung von Beratung und Vermittlung aufzuheben. Die Ansprechpartnerin bzw. der Ansprechpartner Jugendliche, die im Anschluss an die allgemeinbildende Die regionale Beratung und Vermittlung verfolgt folgende Schule ein Bildungsangebot in der beruflichen Schule wahr- Ziele: nehmen, beginnen nicht neu und voraussetzungslos. Je- > Die Ansprechpartnerin bzw. der Ansprechpartner der der Jugendliche der Stadtteilschule, Förderschule oder des bzw. des Jugendlichen erhält einen Überblick über alle Gymnasiums hat eine persönliche Ansprechpartnerin bzw. sinnvollen Anschlussmöglichkeiten und kann daraus einen Ansprechpartner. Diese begleiten die Jugendlichen gemeinsam mit dem Jugendlichen einen möglichst bis zur Einmündung in nachfolgende Bildungsabschnitte „passgenauen“ Anschluss erarbeiten. (z.B. Produktionsschule, Ausbildungsvorbereitung, berufli- > Jeder bzw. jedem Ratsuchenden wird dem Stand che Ausbildung, Bildungsgänge in der Oberstufe). Sie ste- ihrer bzw. seiner Berufsorientierung sowie ihrem bzw. hen in der Übergangssituation, insbesondere bei kritischen seinem Leistungsstand gemäß eine ihrer bzw. seiner Entscheidungen zur Fortsetzung des Bildungs- bzw. Berufs- Eignung und Neigung entsprechende Empfehlung weges, zur Verfügung. gegeben. Die Ansprechpartnerin bzw. der Ansprechpartner werden > Entsprechend dieser Empfehlung bewirbt sich spätestens in der 8. Jahrgangsstufe benannt. Sie stehen der bzw. die Jugendliche und wird dabei von der dem Jugendlichen während der gesamten Übergangspha- Ansprechpartnerin bzw. dem Ansprechpartner se zur Seite. Um die Betreuung zu verbessern, ist es not- unterstützt. wendig, auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schulischer Beratungsdienste oder externe Kooperationspartner mit Ergebnis der gemeinsamen Beratung sollte eine Entschei- einzubeziehen. dung über den weiteren Berufs- und Bildungsweg der Schü- Die Ansprechpartnerin bzw. der Ansprechpartner bleiben für lerin bzw. des Schülers sein. die Übergangsplanung des Jugendlichen verantwortlich, bis der Jugendliche im neuen System integriert ist. Sie bzw. er sorgt für die gelingende Einmündung in weiterführende Anschlussmaßnahmen. Die Verantwortungsverpflichtung besteht bis zu sechs Monate nach dem Besuch der voran- gegangenen Bildungsmaßnahme fort und endet, falls erfor- derlich, durch Übergabe an eine vom Anschlusssystem be- nannte Person. 12
Hamburger Bildungsoffensive | Übergangssystem Schule – Beruf Übergangssystem Schule – Beruf Fachhochschulreife und allgemeine Hochschulreife (Universität / Hochschule / Fachhochschule) Klasse / Stufe Gymnasiale Oberstufe Berufsausbildung Hamburger Duale Ausbildungsmodell Berufsausbildung 14 Träger/Betrieb/ Betrieb / Berufsschule Berufsschule 4. Ausbildungsjahr 4. Ausbildungsjahr Hamburger Duale Ausbildungsmodell Berufsausbildung 13 Stadtteilschule Träger/Betrieb/ Betrieb / Berufsschule Berufsschule 3. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr Hamburger Duale Ausbildungsmodell Berufsausbildung 12 Gymnasium Stadtteilschule Träger/Betrieb/ Betrieb / Berufsschule Berufsschule 2. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr Duale Hamburger Berufsausbildung Ausbildungsmodell Ausbildungs- 11 Gymnasium Stadtteilschule Betrieb / Berufsschule Berufsqualifizierungs- vorbereitung 1. Ausbildungsjahr jahr Produktionsschulen 1. Ausbildungsjahr Übergänge Sekundarstufe I 10 Nachhaltige Berufsorientierung / Kooperation mit Beruflichen Schulen 13
I M P R E S SUM Herausgeber Behörde für Schule und Berufsbildung, Hamburg Hamburger Straße 31, 22083 Hamburg Gestaltung carstenthun.de Stand Juni 2009
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