KIRCHE informiert 23. Jahrgang Ia/2022 - Diözese Innsbruck

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KIRCHE informiert 23. Jahrgang Ia/2022 - Diözese Innsbruck
KIRCHE
informiert   23. Jahrgang
                   Ia/2022
KIRCHE informiert 23. Jahrgang Ia/2022 - Diözese Innsbruck
VORWORT

Liebe Leserin,
lieber Leser!
                                                Nutzen Sie die Möglichkeit zur Briefwahl
                                                Sehr geehrte Wahlberechtigte,               3.   Geben Sie den ausgefüllten Stimm-
                                                sehr geehrter Wahlberechtigter,                  zettel in das (kleinere) Stimmkuvert
                                                                                                 und kleben Sie dieses sorgfältig zu.
                                                bei der Pfarrgemeinderatswahl haben Sie
                                                die Möglichkeit, auch per Briefwahl Ihre    4.   Nun unterzeichnen Sie die Ihnen mit-
                                                Stimme abzugeben. Dazu erhalten Sie              gegebene Wahlerklärung, dass die
                                                die Unterlagen ab Montag, 07.03.2022,            Stimmabgabe geheim und frei von
                                                im Pfarrbüro, Domplatz 6, 1. Stock.              jedem Einfluss erfolgt ist. Geben Sie
                                                                                                 anschließend das Stimmkuvert sowie
                                                Die Briefwahl dient dazu, dass Wahlbe-           die unterzeichnete Wahlerklärung in
Am 20. März 2022 finden österreichweit          rechtigte, die ihre Stimme am Wahltag            das (größere) Überkuvert.
Pfarrgemeinderatswahlen statt. Unter            nicht abgeben können, im Vorfeld von
dem Motto „mittendrin“ laden wir von der        ihrem Wahlrecht Gebrauch machen kön-        5.   Geben Sie alle Unterlagen im Pfarr-
Dompfarre St. Jakob herzlich zur Teilnah-       nen.                                             büro, Domplatz 6, ab oder übersen-
me an der Wahl ein.                                                                              den Sie diese per Post. Es können
                                                Dazu werden Ihnen im Pfarrbüro der               alle Stimmzettel bei der Auszählung
Schon lange ist das Leben in den über           Stimmzettel sowie ein Stimmkuvert über-          durch die Wahlkommission berück-
3000 Pfarrgemeinden in Österreich kein          reicht. Gleichzeitig erhalten Sie eine           sichtigt werden, die bis 18.03.2022,
„Einmannbetrieb“ mehr. Ja, in vielen Ge-        Wahlanleitung, wie unten angegeben,              12:00 Uhr, im Pfarrbüro einlangen.
meinden, die keinen Priester mehr am Ort        und eine Wahlerklärung, die Sie unter-
haben, sind es engagierte Gläubige, die         zeichnet im Pfarrbüro zusammen mit          Öffnungszeiten des Pfarrbüros:
dafür Sorge tragen, dass „die Kirche im         dem Stimmkuvert in einem Überkuvert,        Montag bis Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr
Dorf bleibt“.                                   das Sie ebenfalls erhalten, abgeben.
                                                Sie haben auch die Möglichkeit, die ge-         Öffnungszeiten Wahllokal
Bei allen Schwierigkeiten, die es gibt: ein     samten Unterlagen an die Propstei- und              im Pfarrsaal der
Hoffnungszeichen unserer Zeit ist, dass         Dompfarre St. Jakob, Domplatz 6, 6020        Dompfarre St. Jakob, Domplatz 7:
die Kirche noch nie so viele engagierte         Innsbruck, per Post zu senden.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehabt                                                             Samstag, 19.03.2022,
hat. Was wäre ich ohne diese vielfältige        Für die Wahl kann jedes Stimmkuvert bei               17:00 - 19:00 Uhr
Mitarbeit in den unterschiedlichsten Be-        der Auszählung durch die Wahlkommis-                Sonntag, 20.03.2022,
reichen in der Dompfarre? Zum Glück             sion berücksichtigt werden, das bis zum               08:00 - 13:00 Uhr
brauche ich mir diese Vorstellung nicht         Freitag, 18.03.2022, 12:00 Uhr, im Pfarr-           und 17:00 - 19:00 Uhr
auszumalen. Viele arbeiten engagiert mit,       büro einlangt.
und dafür bin ich sehr dankbar.
                                                Wahlanleitung für die Briefwahl:
                                                                                             Impressum
                                                                                             Pfarrbrief der Propstei- und Dompfarre
Ich danke allen auf unserer Wahlliste, die      1. Abholung der Wahlunterlagen im
                                                                                             St. Jakob - Sondernummer zur
sich bereit erklärt haben, für eine Mitarbeit      Pfarrbüro: Stimmzettel, Stimmkuvert,      Pfarrgemeinderatswahl 2022
im Pfarrgemeinderat zur Verfügung zu ste-          Wahlanleitung mit Wahlerklärung,          Alleininhaberin:
hen. Ich erbitte für die Kandidatinnen und         Überkuvert.                               Propstei- und Dompfarre St. Jakob (Alleinin-
Kandidaten eine breite Unterstützung und                                                     haberin) ; DVR-Nr. 0029874(1694)
                                                                                             Redaktion: Propst Dr. Florian Huber
Zustimmung durch eine entsprechende             2.   Wählen Sie und stellen Sie sicher,
                                                                                             Layout: Mag. (FH) Stephan Obholzer, BEd
Wahlbeteiligung.                                     dass die Stimmabgabe geheim und
                                                                                             Druck: Wallig Ennstaler Druckerei und Verlag
                                                     ohne Einflussnahme einer weiteren
                                                                                             GmbH, Innsbruck
Machen Sie bitte von Ihrem Wahlrecht                 Person erfolgt.                         Fotos: privat
Gebrauch.        Propst Florian Huber                                                       Nächste Ausgabe: Ostern 2022

 Propstei- und Dompfarre St. Jakob, Domplatz 6, 6020 Innsbruck, Bürozeiten: Montag bis Freitag, 09:00 - 12:00
 Tel. 58 39 02, Fax 58 39 02-17, E-Mail: dompfarre.innsbruck@dibk.at, Homepage: www.dibk.at/st.jakob

 SONDERNUMMER PFARRGEMEINDERATSWAHL 2022                           2                                                 KIRCHE informiert
Amtlicher Stimmzettel
 gültig nur mit Rundsiegel der Pfarre

Im Zuge der Wahlvorbereitung hat sich gezeigt, dass die für die Wahl festgelegte Zahl an Kandidat*innen nicht bzw. genau erreicht
wurde.
Um den angeführten Personen, die sich als Mitglied des Pfarrgemeinderates zur Verfügung stellen den Rückhalt und Auftrag der
Pfarrgemeinde zu geben, wird die Liste als Ganze zur Abstimmung vorgelegt.

 Vertretungsgruppe Frauen                                                Vertretungsgruppe Männer
                   Annette Eheim, geboren 1981 in Innsbruck,                         Mag. Reinhard Blum, geboren 1966 in
                   wohnt in Innsbruck und unterrichtet die Fä-                       Höchst in Vorarlberg, lebt mit seiner Frau
                   cher Musik, Mathematik und Werken an der                          und seiner Tochter in Innsbruck. Er unter-
                   Mittelschule (MS) Rum, wo sie auch in der                         richtet an der Universität Mozarteum Kla-
                   Schulleitung mitwirkt. Seit langer Zeit singt                     vier. Über seine Tochter, die bei Hl. Messen
                   sie im Domchor von St. Jakob und setzte                           im Dom häufig ministriert, ist er in engeren
                   sich im Pfarrgemeinderat der Dompfarre                            Kontakt zur Dompfarre gekommen. In Drei-
                   seit 2017 besonders für die Themen Chor                           heiligen war er schon an der Orgel zu hö-
                   und musikalische Gestaltung ein.                                  ren.

                   Mag. Theresa Katzlinger, geboren 1985 in                          Mag. (FH) Stephan Obholzer, BEd, geboren
                   Rum, wohnt mit ihrem Mann Dan und ihren                           1977 in Wörgl, ist in Innsbruck wohnhaft. Er
                   zwei Kindern in Innsbruck. Sie arbeitet als                       unterrichtet an der Tiroler Fachberufsschule
                   Eventmanagerin und Trainerin im Bereich                           für Bautechnik und Malerei die Fächer Reli-
                   Eiskunstlauf und hat schon mehrere interna-                       gion, Wirtschaftslehre und Englisch, und er
                   tionale Großveranstaltungen organisiert. Sie                      arbeitet im Stab von Diözesanbischof Her-
                   ist im katholischen Vereinswesen engagiert                        mann Glettler mit. Bei zahlreichen katholi-
                   und war seit 2017 im Pfarrgemeinderat der                         schen Vereinigungen engagiert, hat er sich
                   Dompfarre St. Jakob, wo sie sich v.a. für die                     seit 2017 auch im Pfarrgemeinderat der
                   Interessen der Familien und Kinder einsetzte.                     Dompfarre St. Jakob besonders in der Orga-
                                                                                     nisation von Großereignissen hervorgetan.
                   Maria Regina Reischl, geboren 1969 in
                   Braunau am Inn, lebt mit ihrem Mann und                           Dipl.-Ing. Thomas Sigl, geboren 1970 in
                   ihrem Sohn in Innsbruck. Sie arbeitet als                         Innsbruck, wohnt mit seiner Frau Sara und
                   OP-Schwester an der Klinik in Innsbruck, wo                       seinen zwei Kindern in Innsbruck. Er ist
                   ihr auch die Pflichten der stellvertretenden                      Bauingenieur und hat als solcher bei meh-
                   OP-Leitung im Bereich Mund-, Kiefer- und                          reren bekannten Tiroler Bauprojekten mit-
                   Gesichtschirurgie übertragen wurden. Seit                         gewirkt. Zusammen mit seiner Familie – sei-
                   einigen Jahren hat sie den liturgischen                           ne Frau ist Lektorin, die Kinder Ministranten
                   Dienst der Lektorin bei den Gottesdiensten                        – bringt er sich in das Leben der Dompfarre
                   in der Dompfarre St. Jakob übernommen.                            St. Jakob ein, seit 2017 auch als Mitglied
                                                                                     des Pfarrgemeinderates.

                                           Vertretungsgruppe Jugend
                   Nora Sigl, geboren 2004 in Innsbruck, lebt                        Miriam Stuchetz, geboren 2003 in Inns-
                   in Innsbruck und besucht das Gymnasium                            bruck, wohnt in Innsbruck und besucht die
                   in der Sillgasse. In der Dompfarre St. Jakob                      HBLA West. Neben der Schule findet sie
                   ist sie seit längerer Zeit als Ministrantin ak-                   noch Zeit, um sich als Trainerin für Gerä-
                   tiv und wirkt regelmäßig beim Krippenspiel                        te- und Bodenturnen im Innsbrucker Turn-
                   und bei der Sternsingeraktion mit.                                verein zu engagieren. In der Dompfarre
                                                                                     St. Jakob ist sie als Ministrantin und Lektorin
                                                                                     sowie als Jungscharbetreuerin tätig.

Die in der Liste angeführten Personen sollen in der Pfarrgemeinderatsperiode 2022-2027 den
Pfarrgemeinderat bilden:
                                                 ja                        nein
Optional: Vorschläge für Personen, die in den Pfarrgemeinderat berufen werden können:

 SONDERNUMMER PFARRGEMEINDERATSWAHL 2022                             3                                          KIRCHE informiert
AUSZUG aus der
          WAHLORDNUNG ZUR PFARRGEMEINDERATSWAHL
              in der Diözese Innsbruck (www.dibk.at/pgr)
I. Allgemeine Bestimmungen                                                     mission zusammen mit dem Pfarrgemeinderats-Vorstand/dem
                                                                               Pfarrgemeinderat nach einer geeigneten Lösung.
1.   Wie in allen Pfarren ist auch in der Propstei- und Dompfarre
     St. Jakob ein Pfarrgemeinderat zu wählen.                          4.     Die Zahl der abgegebenen, der gültigen und ungültigen Stim-
                                                                               men und das Wahlergebnis sind in einer Niederschrift festzuhal-
2.   Die Wahl ist direkt und geheim.
                                                                               ten und bis zur nächsten Wahl im Pfarrarchiv zu verwahren.
3.   Wahlberechtigt ist aufgrund eines Beschlusses des Pfarrge-
                                                                        5.     Die Wahlkommission informiert unverzüglich die Pfarrleitung
     meinderates jeder Katholik, der sich der Propstei- und Dom­
                                                                               sowie die gewählten und die nicht gewählten KandidatenInnen
     pfarre St. Jakob zugehörig fühlt und das 14. Lebensjahr am
                                                                               vom Wahlergebnis.
     1.1.2022 vollendet hat.
                                                                        6.     Die Namen der gewählten KandidatenInnen sind am ersten
4.   Wählbar sind Katholiken unter folgenden Voraussetzungen: die
                                                                               Sonntag nach der Wahl ohne Angabe der Stimmenzahl zu ver-
     Vollendung des 16. Lebensjahres vor dem 1.1. des Wahljahres,
                                                                               lautbaren.
     die Zugehörigkeit gemäß I.3. zur Propstei- und Dompfarre
     St. Jakob; eine bewusst christliche Lebensgestaltung, die sich     7.     Die Wahl kann bei der Wahlkommission binnen einer Woche
     am Evangelium und an der geltenden Praxis kirchlichen Lebens              nach Verlautbarung angefochten werden. Berufungsmöglich-
     orientiert; die Bereitschaft zum Dienst und zur Mitarbeit in der          keit gegen die Entscheidung der Wahlkommission besteht an
     Gemeinde im Sinne des I und II des Statutes des Pfarrgemein-              den Dekan, der innerhalb von zwei Wochen entscheidet.
     derates; die Fähigkeit zur verantwortungsvollen und solida-
                                                                        VI. Nach der Wahl
     rischen Zusammenarbeit (vgl Statut des Pfarrgemeinderates I).
                                                                        1.     Innerhalb von 14 Tagen berufen die neu gewählten und die
5.   Die Funktionsperiode des Pfarrgemeinderates beträgt fünf
                                                                               amtlichen Mitglieder unter dem Vorsitz des Pfarrers weitere
     Jahre.
                                                                               Personen in den Pfarrgemeinderat (vgl. Statut II/4).
6.   Die Wahl der Pfarrgemeinderäte in der Propstei- und Dompfar-
                                                                        2.     Die konstituierende Sitzung des Pfarrgemeinderates hat spä-
     re St. Jakob erfolgt nach dem Schlüssel: drei Jugendliche; drei
                                                                               testens sechs Wochen nach der Wahl stattzufinden. Mit dieser
     Männer und drei Frauen.
                                                                               Sitzung erlischt das Mandat des bisherigen Pfarrgemeinderates.
7.   Die mit der Wahl und deren Vorbereitung verbundenen Kosten
                                                                        3.     Bei der konstituierenden Sitzung erfolgen die statutengemäßen
     sind von der Pfarre zu tragen.                                            Wahlen und die Unterzeichnung der von der Diözese vorge-
IV. Wahlvorgang                                                                schriebenen Verpflichtungserklärung auf das Datengeheimnis
                                                                               und der Erklärung zum Kinder- und Jugendschutz.
1.   Die Wahlkommission kann nach Bedarf Hilfsgremien für den
     Wahlvorgang einsetzen.                                             4.     Die Zusammensetzung des neuen Pfarrgemeinderates und die
                                                                               gewählten Funktionen sind ortsüblich zu verlautbaren. Deren
2.   Die Stimmzettel sind am Sonntag vor der Wahl öffentlich aufzu-
                                                                               Namen und Adressen sind bis drei Wochen nach der konstituie-
     legen oder den WählerInnen vorher zu übermitteln und zusätz-
                                                                               renden Sitzung dem Dekan und dem Seelsorgeamt zu melden.
     lich im Wahllokal bereitzuhalten.
3.   Am Wahlort ist die Möglichkeit für eine geheime, schriftliche
     Wahl zu schaffen.                                                  Modelle Kandidat*innenermittlung und Wahlmodelle (Ergän-
4.   Die Wahlberechtigung der/s Wählerin/s ist durch die Wahlkom-       zend zur Wahlordnung - II 1f und II 8b)
     mission ortsüblich zu überprüfen. In Zweifelsfällen entscheidet    V. Vorgangsweise bei Mangel an Kandidat*innen
     die Wahlkommission.                                                Bestätigungswahl
5.   Die Wahl erfolgt mit dem amtlichen Stimmzettel, durch Kenn-        Sollte sich im Zuge der Wahlvorbereitung zeigen, dass eine Wahl
     zeichnung der/des gewünschten KandidatenIn und/oder Hin-           wegen Unterschreitung der festgelegten Zahl an Kandidat*innen
     zufügung eines neuen Namens. Insgesamt dürfen nicht mehr           nicht durchgeführt werden kann, ist von der Wahlkommission mit
     Namen gekennzeichnet oder hinzugefügt werden, als gewählt          dem amtierenden Pfarrgemeinderat Rücksprache zu halten. Wenn die
     werden dürfen.                                                     vorhandenen Kandidat*innen bereit sind, als verkleinertes Gremium
6.   Der gesamte Wahlvorgang ist von der Wahlkommission oder            den Pfarrgemeinderat zu bilden, sollen sie dafür den Rückhalt und
     von den von ihr eingesetzten Hilfsgremien (vgl. IV/1) zu beauf-    Auftrag der Pfarrgemeinde erhalten. Die Wahl ist dann als „Bestä-
     sichtigen.                                                         tigungswahl“ durchzuführen. Die Kandidat*innen werden in einer
7.   An der Wahl Verhinderte können ihre Stimme mittels Briefwahl       Liste zusammengefasst. Am Wahltag wird diese Liste als Ganzes zur
     abgeben. Dazu ist im Pfarrbüro ein Stimmzettel zu beziehen,        Abstimmung vorgelegt. Die Bestätigungswahl ist mittels Stimmzettel
     der nach bestätigter geheimer Stimmabgabe wieder im Pfarr-         am Wahltag direkt und geheim durchzuführen.
     büro bis zum Wahltag abgegeben werden oder durch einen
                                                                             Österreichische Post AG

                                                                                  PGR-Wahl am 20.03.2022.
     schriftlich Bevollmächtigten im Wahllokal abgeben werden
                                                                             MZ 02Z032881 M
     kann.                                                                   Dompfarramt, Domplatz 6, 6020 Innsbruck
V. Ermittlung des Wahlergebnisses
1.   Nach Abschluss der Wahl wird das Ergebnis ermittelt.                           Gestalten Sie durch Ihre
2.   Als ungültige Stimmzettel gelten: nicht amtliche Stimmzettel und

                                                                                                   Wahl mit.
     solche, aus denen der Wählerwille nicht eindeutig hervorgeht.
3.   Als gewählt gelten jene KandidatInnen, die in ihrer Vertre-
     tungsgruppe am meisten Stimmen erhalten haben. Die weite-
     ren KandidatInnen gelten nach der Stimmzahl als Ersatzperson
     ihrer Vertretungsgruppe und rücken bei Ausscheiden einer/s
     Gewählten nach. Bei Stimmengleichheit sucht die Wahlkom-
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