KIRCHE informiert 23. Jahrgang Ia/2022 - Diözese Innsbruck
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VORWORT Liebe Leserin, lieber Leser! Nutzen Sie die Möglichkeit zur Briefwahl Sehr geehrte Wahlberechtigte, 3. Geben Sie den ausgefüllten Stimm- sehr geehrter Wahlberechtigter, zettel in das (kleinere) Stimmkuvert und kleben Sie dieses sorgfältig zu. bei der Pfarrgemeinderatswahl haben Sie die Möglichkeit, auch per Briefwahl Ihre 4. Nun unterzeichnen Sie die Ihnen mit- Stimme abzugeben. Dazu erhalten Sie gegebene Wahlerklärung, dass die die Unterlagen ab Montag, 07.03.2022, Stimmabgabe geheim und frei von im Pfarrbüro, Domplatz 6, 1. Stock. jedem Einfluss erfolgt ist. Geben Sie anschließend das Stimmkuvert sowie Die Briefwahl dient dazu, dass Wahlbe- die unterzeichnete Wahlerklärung in Am 20. März 2022 finden österreichweit rechtigte, die ihre Stimme am Wahltag das (größere) Überkuvert. Pfarrgemeinderatswahlen statt. Unter nicht abgeben können, im Vorfeld von dem Motto „mittendrin“ laden wir von der ihrem Wahlrecht Gebrauch machen kön- 5. Geben Sie alle Unterlagen im Pfarr- Dompfarre St. Jakob herzlich zur Teilnah- nen. büro, Domplatz 6, ab oder übersen- me an der Wahl ein. den Sie diese per Post. Es können Dazu werden Ihnen im Pfarrbüro der alle Stimmzettel bei der Auszählung Schon lange ist das Leben in den über Stimmzettel sowie ein Stimmkuvert über- durch die Wahlkommission berück- 3000 Pfarrgemeinden in Österreich kein reicht. Gleichzeitig erhalten Sie eine sichtigt werden, die bis 18.03.2022, „Einmannbetrieb“ mehr. Ja, in vielen Ge- Wahlanleitung, wie unten angegeben, 12:00 Uhr, im Pfarrbüro einlangen. meinden, die keinen Priester mehr am Ort und eine Wahlerklärung, die Sie unter- haben, sind es engagierte Gläubige, die zeichnet im Pfarrbüro zusammen mit Öffnungszeiten des Pfarrbüros: dafür Sorge tragen, dass „die Kirche im dem Stimmkuvert in einem Überkuvert, Montag bis Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr Dorf bleibt“. das Sie ebenfalls erhalten, abgeben. Sie haben auch die Möglichkeit, die ge- Öffnungszeiten Wahllokal Bei allen Schwierigkeiten, die es gibt: ein samten Unterlagen an die Propstei- und im Pfarrsaal der Hoffnungszeichen unserer Zeit ist, dass Dompfarre St. Jakob, Domplatz 6, 6020 Dompfarre St. Jakob, Domplatz 7: die Kirche noch nie so viele engagierte Innsbruck, per Post zu senden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehabt Samstag, 19.03.2022, hat. Was wäre ich ohne diese vielfältige Für die Wahl kann jedes Stimmkuvert bei 17:00 - 19:00 Uhr Mitarbeit in den unterschiedlichsten Be- der Auszählung durch die Wahlkommis- Sonntag, 20.03.2022, reichen in der Dompfarre? Zum Glück sion berücksichtigt werden, das bis zum 08:00 - 13:00 Uhr brauche ich mir diese Vorstellung nicht Freitag, 18.03.2022, 12:00 Uhr, im Pfarr- und 17:00 - 19:00 Uhr auszumalen. Viele arbeiten engagiert mit, büro einlangt. und dafür bin ich sehr dankbar. Wahlanleitung für die Briefwahl: Impressum Pfarrbrief der Propstei- und Dompfarre Ich danke allen auf unserer Wahlliste, die 1. Abholung der Wahlunterlagen im St. Jakob - Sondernummer zur sich bereit erklärt haben, für eine Mitarbeit Pfarrbüro: Stimmzettel, Stimmkuvert, Pfarrgemeinderatswahl 2022 im Pfarrgemeinderat zur Verfügung zu ste- Wahlanleitung mit Wahlerklärung, Alleininhaberin: hen. Ich erbitte für die Kandidatinnen und Überkuvert. Propstei- und Dompfarre St. Jakob (Alleinin- Kandidaten eine breite Unterstützung und haberin) ; DVR-Nr. 0029874(1694) Redaktion: Propst Dr. Florian Huber Zustimmung durch eine entsprechende 2. Wählen Sie und stellen Sie sicher, Layout: Mag. (FH) Stephan Obholzer, BEd Wahlbeteiligung. dass die Stimmabgabe geheim und Druck: Wallig Ennstaler Druckerei und Verlag ohne Einflussnahme einer weiteren GmbH, Innsbruck Machen Sie bitte von Ihrem Wahlrecht Person erfolgt. Fotos: privat Gebrauch. Propst Florian Huber Nächste Ausgabe: Ostern 2022 Propstei- und Dompfarre St. Jakob, Domplatz 6, 6020 Innsbruck, Bürozeiten: Montag bis Freitag, 09:00 - 12:00 Tel. 58 39 02, Fax 58 39 02-17, E-Mail: dompfarre.innsbruck@dibk.at, Homepage: www.dibk.at/st.jakob SONDERNUMMER PFARRGEMEINDERATSWAHL 2022 2 KIRCHE informiert
Amtlicher Stimmzettel gültig nur mit Rundsiegel der Pfarre Im Zuge der Wahlvorbereitung hat sich gezeigt, dass die für die Wahl festgelegte Zahl an Kandidat*innen nicht bzw. genau erreicht wurde. Um den angeführten Personen, die sich als Mitglied des Pfarrgemeinderates zur Verfügung stellen den Rückhalt und Auftrag der Pfarrgemeinde zu geben, wird die Liste als Ganze zur Abstimmung vorgelegt. Vertretungsgruppe Frauen Vertretungsgruppe Männer Annette Eheim, geboren 1981 in Innsbruck, Mag. Reinhard Blum, geboren 1966 in wohnt in Innsbruck und unterrichtet die Fä- Höchst in Vorarlberg, lebt mit seiner Frau cher Musik, Mathematik und Werken an der und seiner Tochter in Innsbruck. Er unter- Mittelschule (MS) Rum, wo sie auch in der richtet an der Universität Mozarteum Kla- Schulleitung mitwirkt. Seit langer Zeit singt vier. Über seine Tochter, die bei Hl. Messen sie im Domchor von St. Jakob und setzte im Dom häufig ministriert, ist er in engeren sich im Pfarrgemeinderat der Dompfarre Kontakt zur Dompfarre gekommen. In Drei- seit 2017 besonders für die Themen Chor heiligen war er schon an der Orgel zu hö- und musikalische Gestaltung ein. ren. Mag. Theresa Katzlinger, geboren 1985 in Mag. (FH) Stephan Obholzer, BEd, geboren Rum, wohnt mit ihrem Mann Dan und ihren 1977 in Wörgl, ist in Innsbruck wohnhaft. Er zwei Kindern in Innsbruck. Sie arbeitet als unterrichtet an der Tiroler Fachberufsschule Eventmanagerin und Trainerin im Bereich für Bautechnik und Malerei die Fächer Reli- Eiskunstlauf und hat schon mehrere interna- gion, Wirtschaftslehre und Englisch, und er tionale Großveranstaltungen organisiert. Sie arbeitet im Stab von Diözesanbischof Her- ist im katholischen Vereinswesen engagiert mann Glettler mit. Bei zahlreichen katholi- und war seit 2017 im Pfarrgemeinderat der schen Vereinigungen engagiert, hat er sich Dompfarre St. Jakob, wo sie sich v.a. für die seit 2017 auch im Pfarrgemeinderat der Interessen der Familien und Kinder einsetzte. Dompfarre St. Jakob besonders in der Orga- nisation von Großereignissen hervorgetan. Maria Regina Reischl, geboren 1969 in Braunau am Inn, lebt mit ihrem Mann und Dipl.-Ing. Thomas Sigl, geboren 1970 in ihrem Sohn in Innsbruck. Sie arbeitet als Innsbruck, wohnt mit seiner Frau Sara und OP-Schwester an der Klinik in Innsbruck, wo seinen zwei Kindern in Innsbruck. Er ist ihr auch die Pflichten der stellvertretenden Bauingenieur und hat als solcher bei meh- OP-Leitung im Bereich Mund-, Kiefer- und reren bekannten Tiroler Bauprojekten mit- Gesichtschirurgie übertragen wurden. Seit gewirkt. Zusammen mit seiner Familie – sei- einigen Jahren hat sie den liturgischen ne Frau ist Lektorin, die Kinder Ministranten Dienst der Lektorin bei den Gottesdiensten – bringt er sich in das Leben der Dompfarre in der Dompfarre St. Jakob übernommen. St. Jakob ein, seit 2017 auch als Mitglied des Pfarrgemeinderates. Vertretungsgruppe Jugend Nora Sigl, geboren 2004 in Innsbruck, lebt Miriam Stuchetz, geboren 2003 in Inns- in Innsbruck und besucht das Gymnasium bruck, wohnt in Innsbruck und besucht die in der Sillgasse. In der Dompfarre St. Jakob HBLA West. Neben der Schule findet sie ist sie seit längerer Zeit als Ministrantin ak- noch Zeit, um sich als Trainerin für Gerä- tiv und wirkt regelmäßig beim Krippenspiel te- und Bodenturnen im Innsbrucker Turn- und bei der Sternsingeraktion mit. verein zu engagieren. In der Dompfarre St. Jakob ist sie als Ministrantin und Lektorin sowie als Jungscharbetreuerin tätig. Die in der Liste angeführten Personen sollen in der Pfarrgemeinderatsperiode 2022-2027 den Pfarrgemeinderat bilden: ja nein Optional: Vorschläge für Personen, die in den Pfarrgemeinderat berufen werden können: SONDERNUMMER PFARRGEMEINDERATSWAHL 2022 3 KIRCHE informiert
AUSZUG aus der WAHLORDNUNG ZUR PFARRGEMEINDERATSWAHL in der Diözese Innsbruck (www.dibk.at/pgr) I. Allgemeine Bestimmungen mission zusammen mit dem Pfarrgemeinderats-Vorstand/dem Pfarrgemeinderat nach einer geeigneten Lösung. 1. Wie in allen Pfarren ist auch in der Propstei- und Dompfarre St. Jakob ein Pfarrgemeinderat zu wählen. 4. Die Zahl der abgegebenen, der gültigen und ungültigen Stim- men und das Wahlergebnis sind in einer Niederschrift festzuhal- 2. Die Wahl ist direkt und geheim. ten und bis zur nächsten Wahl im Pfarrarchiv zu verwahren. 3. Wahlberechtigt ist aufgrund eines Beschlusses des Pfarrge- 5. Die Wahlkommission informiert unverzüglich die Pfarrleitung meinderates jeder Katholik, der sich der Propstei- und Dom sowie die gewählten und die nicht gewählten KandidatenInnen pfarre St. Jakob zugehörig fühlt und das 14. Lebensjahr am vom Wahlergebnis. 1.1.2022 vollendet hat. 6. Die Namen der gewählten KandidatenInnen sind am ersten 4. Wählbar sind Katholiken unter folgenden Voraussetzungen: die Sonntag nach der Wahl ohne Angabe der Stimmenzahl zu ver- Vollendung des 16. Lebensjahres vor dem 1.1. des Wahljahres, lautbaren. die Zugehörigkeit gemäß I.3. zur Propstei- und Dompfarre St. Jakob; eine bewusst christliche Lebensgestaltung, die sich 7. Die Wahl kann bei der Wahlkommission binnen einer Woche am Evangelium und an der geltenden Praxis kirchlichen Lebens nach Verlautbarung angefochten werden. Berufungsmöglich- orientiert; die Bereitschaft zum Dienst und zur Mitarbeit in der keit gegen die Entscheidung der Wahlkommission besteht an Gemeinde im Sinne des I und II des Statutes des Pfarrgemein- den Dekan, der innerhalb von zwei Wochen entscheidet. derates; die Fähigkeit zur verantwortungsvollen und solida- VI. Nach der Wahl rischen Zusammenarbeit (vgl Statut des Pfarrgemeinderates I). 1. Innerhalb von 14 Tagen berufen die neu gewählten und die 5. Die Funktionsperiode des Pfarrgemeinderates beträgt fünf amtlichen Mitglieder unter dem Vorsitz des Pfarrers weitere Jahre. Personen in den Pfarrgemeinderat (vgl. Statut II/4). 6. Die Wahl der Pfarrgemeinderäte in der Propstei- und Dompfar- 2. Die konstituierende Sitzung des Pfarrgemeinderates hat spä- re St. Jakob erfolgt nach dem Schlüssel: drei Jugendliche; drei testens sechs Wochen nach der Wahl stattzufinden. Mit dieser Männer und drei Frauen. Sitzung erlischt das Mandat des bisherigen Pfarrgemeinderates. 7. Die mit der Wahl und deren Vorbereitung verbundenen Kosten 3. Bei der konstituierenden Sitzung erfolgen die statutengemäßen sind von der Pfarre zu tragen. Wahlen und die Unterzeichnung der von der Diözese vorge- IV. Wahlvorgang schriebenen Verpflichtungserklärung auf das Datengeheimnis und der Erklärung zum Kinder- und Jugendschutz. 1. Die Wahlkommission kann nach Bedarf Hilfsgremien für den Wahlvorgang einsetzen. 4. Die Zusammensetzung des neuen Pfarrgemeinderates und die gewählten Funktionen sind ortsüblich zu verlautbaren. Deren 2. Die Stimmzettel sind am Sonntag vor der Wahl öffentlich aufzu- Namen und Adressen sind bis drei Wochen nach der konstituie- legen oder den WählerInnen vorher zu übermitteln und zusätz- renden Sitzung dem Dekan und dem Seelsorgeamt zu melden. lich im Wahllokal bereitzuhalten. 3. Am Wahlort ist die Möglichkeit für eine geheime, schriftliche Wahl zu schaffen. Modelle Kandidat*innenermittlung und Wahlmodelle (Ergän- 4. Die Wahlberechtigung der/s Wählerin/s ist durch die Wahlkom- zend zur Wahlordnung - II 1f und II 8b) mission ortsüblich zu überprüfen. In Zweifelsfällen entscheidet V. Vorgangsweise bei Mangel an Kandidat*innen die Wahlkommission. Bestätigungswahl 5. Die Wahl erfolgt mit dem amtlichen Stimmzettel, durch Kenn- Sollte sich im Zuge der Wahlvorbereitung zeigen, dass eine Wahl zeichnung der/des gewünschten KandidatenIn und/oder Hin- wegen Unterschreitung der festgelegten Zahl an Kandidat*innen zufügung eines neuen Namens. Insgesamt dürfen nicht mehr nicht durchgeführt werden kann, ist von der Wahlkommission mit Namen gekennzeichnet oder hinzugefügt werden, als gewählt dem amtierenden Pfarrgemeinderat Rücksprache zu halten. Wenn die werden dürfen. vorhandenen Kandidat*innen bereit sind, als verkleinertes Gremium 6. Der gesamte Wahlvorgang ist von der Wahlkommission oder den Pfarrgemeinderat zu bilden, sollen sie dafür den Rückhalt und von den von ihr eingesetzten Hilfsgremien (vgl. IV/1) zu beauf- Auftrag der Pfarrgemeinde erhalten. Die Wahl ist dann als „Bestä- sichtigen. tigungswahl“ durchzuführen. Die Kandidat*innen werden in einer 7. An der Wahl Verhinderte können ihre Stimme mittels Briefwahl Liste zusammengefasst. Am Wahltag wird diese Liste als Ganzes zur abgeben. Dazu ist im Pfarrbüro ein Stimmzettel zu beziehen, Abstimmung vorgelegt. Die Bestätigungswahl ist mittels Stimmzettel der nach bestätigter geheimer Stimmabgabe wieder im Pfarr- am Wahltag direkt und geheim durchzuführen. büro bis zum Wahltag abgegeben werden oder durch einen Österreichische Post AG PGR-Wahl am 20.03.2022. schriftlich Bevollmächtigten im Wahllokal abgeben werden MZ 02Z032881 M kann. Dompfarramt, Domplatz 6, 6020 Innsbruck V. Ermittlung des Wahlergebnisses 1. Nach Abschluss der Wahl wird das Ergebnis ermittelt. Gestalten Sie durch Ihre 2. Als ungültige Stimmzettel gelten: nicht amtliche Stimmzettel und Wahl mit. solche, aus denen der Wählerwille nicht eindeutig hervorgeht. 3. Als gewählt gelten jene KandidatInnen, die in ihrer Vertre- tungsgruppe am meisten Stimmen erhalten haben. Die weite- ren KandidatInnen gelten nach der Stimmzahl als Ersatzperson ihrer Vertretungsgruppe und rücken bei Ausscheiden einer/s Gewählten nach. Bei Stimmengleichheit sucht die Wahlkom-
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