Bulgarien, Griechenland und Nordmazedonien - ab 1.399,- € p.P. Auf den Spuren des antiken Makedonien - Kölner Stadt-Anzeiger
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Erlebnisreisen Bulgarien, Griechenland und Nordmazedonien 9 Tage-Reise ab 1.399,– € p.P. Auf den Spuren des antiken Makedonien Termin: 25.09. - 03.10.2021
Bulgarien, Griechenland und Nordmazedonien Auf den Spuren des antiken Makedonien Das Königreich Makedonien umfasste das Gebiet des heutigen südlichen Bulgariens, Nordgriechenlands und Mazedoniens und wurde schon im 7. Jahrhundert v. Chr. besiedelt. Seine größte Ausdehnung erlebte dieses Reich unter Alexander dem Großen. Höhepunkte dieser Rundreise sind das Rila Kloster, die Meteora-Klöster und die UNESCO-Stadt Ohrid. Wandeln Sie auf den Spuren des antiken Makedoniens und genießen Sie die Köstlichkeiten der Region, wie beispielsweise den exzellenten Wein bei einer Verkostung sowie Spezialitäten bei einem mazedonischen Abendessen. 3. Tag: Bansko - Melnik - Thessaloniki lige Diplomatenstadt Bitola. Auch der türki- Auf dem Weg zur griechischen Grenze stat- sche Staatsgründer Atatürk hat hier das Mi- ten Sie der kleinsten Stadt Bulgariens, Mel- litärgymnasium besucht. Nach dem Bezug nik, einen Besuch ab. Die Stadt hat sich wie des Hotels unternehmen Sie noch einen ein Museumsdorf erhalten. Hier verkosten Stadtspaziergang. Sie auch die Weine der Region; schließlich befinden Sie sich hier in Pirin-Makedonien. 6. Tag: Bitola - Ohrid Danach passieren Sie die Grenze zu Grie- Morgens besichtigen Sie die Ausgrabungen chenland und erreichen nachmittags Thes- von Heraklea Lincestis, gegründet von Filip saloniki. Nach einer Stadtrundfahrt bezie- II. von Makedonien. Danach fahren Sie zur hen Sie dort Ihr Hotel. UNESCO-Stadt Ohrid, gelegen am gleichna- migen See. Hier unternehmen Sie eine Schiff- 4. Tag: Thessaloniki - Vergina - Kalambaka fahrt, um das einzigartige Panorama der 1. Tag: Deutschland - Sofia Von Thessaloniki geht es heute zu den Aus- Stadt auf sich wirken zu lassen. In und um Individuelle Anreise zum Flughafen Düssel- grabungen von Vergina. Hier befindet sich Ohrid befinden sich 365 Kirchen und Klöster dorf und Flug nach Sofia (Umsteigeverbin- der Grabhügel von Filip II. von Makedonien, und die Stadt trägt den Beinamen „Jerusa- dung). Transfer zu Ihrem Hotel in Sofia. Vater von Alexander dem Großen. Diese Re- lem des Balkans". Bei der Stadtbesichtigung gion wird auch „Ägäis-Makedonien" genannt. sehen Sie auch die Kirche Sv. Periblebtos mit 2. Tag: Sofia - Rila Kloster - Bansko Anschließend erreichen Sie die Stadt Kalam- den einzigartigen Fresken. Übernachtung Morgens unternehmen Sie eine ausführli- baka, am Fuße der berühmten Meteora- im Hotel in Ohrid. che Stadtbesichtigung in der bulgarischen Klöster. Hauptstadt. Sie sehen natürlich auch die 7. Tag: Ohrid - Tetovo - Skopje Aleksander-Newski-Kathedrale. Danach Wei- 5. Tag: Kalambaka - Meteora - Bitola Morgens brechen Sie in Richtung der nord- terfahrt zum weltberühmten orthodoxen Heute fahren Sie hoch zu den berühmten mazedonischen Hauptstadt Skopje auf. Auf Rila Kloster. Es wurde im 10. Jahrhundert Meteora-Klöstern, die wie Vogelnester in die dem Weg dorthin halten Sie in Tetovo, um inmitten des gleichnamigen Rila-Gebirges Felsen gebaut sind. Sie besichtigen eines der der bekannten „Bunten Moschee" einen Be- erbaut und befindet sich in beeindrucken- Klöster von innen und bestaunen das ein- such abzustatten. Danach Weiterfahrt nach der Lage zwischen steilen Gebirgshängen. zigartige Panorama, das sich Ihnen hier bie- Skopje. Bei einer Stadtbesichtigung sehen Am Abend beziehen Sie Ihr Hotel im be- tet. Danach geht es weiter zur nordmazedo- Sie die Altstadt mit der Festung Kale und kannten Wintersportort Bansko. nischen Grenze. Die Republik Nordmazedo- dem großen Bazar wie auch die Neustadt nien wird auch „Vardar-Makedonien" ge- mit dem Mutter-Theresa-Haus und dem nannt. Ihr heutiges Tagesziel ist die ehema- Alexander-Brunnen. Abends erwartet Sie
ein typisch mazedonisches Abendessen mit + Schiffahrt auf dem Ohridsee Musik in einem traditionellen Restaurant. + Besichtigung der Kirche Sv. Peribletos Reiseversicherungen: und der „Bunten Moschee" Im Reisepreis sind keine Reiseversi- 8. Tag: Skopje - Kriva Palanka - Sofia + Traditionelles mazedonisches Abendes- cherungen enthalten. Wir empfehlen Nach dem Frühstück besuchen Sie die Mat- sen mit Musik in Skopje dringend den Abschluss einer Reise- ka-Schlucht nahe Skopje, wo Sie eine einzig- + Besuch der Matka-Schlucht Rücktrittskosten-Versicherung. Die Höhe artige Natur erwartet. Danach geht es wei- + Besichtigung des Klosters Sv. Joakim Oso- der Prämie richtet sich nach dem Rei- ter in Richtung bulgarischer Grenze. Zuvor govski sepreis. Die Informationsblätter zu besichtigen Sie noch das Kloster Sv. Joakim Versicherungsprodukten können Sie Osogovski nahe der Stadt Kriva Palanka. Nicht eingeschlossen vor Abschluss der Versicherung bei Anschließend passieren Sie die Grenze und sind nicht genannte Mahlzeiten und Ge- uns anfordern. erreichen abends Ihr Hotel in Sofia. tränke, Trinkgelder sowie Ausgaben persön- licher Art. Allgemeine Bedingungen: 9. Tag: Sofia - Deutschland Vorbehaltlich Programm-, Hotel- und Transfer zum Flughafen Sofia und Rückflug Hotelbeispiele: Flugplanänderungen. Tarif- und Wech- nach Düsseldorf (Umsteigeverbindung). In- Sofia, Earth and People Hotel Sofia**** selkursänderungen vorbehalten. Es dividuelle Heimreise der Teilnehmer. Bansko, Casa Karina Hotel**** gelten die Allgemeinen Geschäftsbe- Thessaloniki, Hotel Porto Palace***** dingungen (AGB)/ Reisebedingungen Eingeschlossene Leistungen: Kalambaka, Hotel Meteoritis*** von mundo Reisen GmbH & Co. KG. • Flug ab/bis Düsseldorf mit Lufthansa, Bitola, Hotel Epinal Bitola**** Bulgaria Air oder Austrian Airlines in der Ohrid, Hotel Lebed**** Economy Class inkl. Steuern und Ge- Skopje, Next Door Park Hotel**** bühren Beratung und Buchung: • 8 Übernachtungen mit Halbpension im Reisetermin: Kölner Stadt-Anzeiger - Leserreisen DZ in 3-5 Sterne-Hotels (1x Sofia, 1x 25.09. - 03.10.2021 Amsterdamer Str. 192 Bansko, 1x Thessaloniki, 1x Kalampaka, 50735 Köln 1x Bitola, 1x Ohrid, 1x Skopje, 1x Sofia) Reisepapiere und Gesundheit: Kennwort: Kölner Stadt-Anzeiger • Örtliche Deutsch sprechende Reiselei- Deutsche Staatsbürger benötigen für die Tel.:+49 6131 2706622 tung Einreise einen gültigen Personalausweis oder E-mail: leserreisen@ksta.de Reisepass. Internet: www.ksta.de/leserreise Eingeschlossene Highlights: Diese Reise ist nur bedingt barrierefrei. Kölnische Rundschau - Leserreisen + Stadtführungen in Sofia, Thessaloniki, Amsterdamer Str. 192 Ohrid und Skopje 50735 Köln + Besichtigung des berühmten Rila Klosters Kennwort: Kölnische Rundschau + Weinverkostung in Melnik Tel.: 06131 270 6622 + Ausgrabungen von Vergina E-mail: reisen@rundschau-online.de + Besichtigung eines Meteora-Klosters und www.rundschau-online.de/leserreisen der Ausgrabungen von Heraklea Lincestis Termin und Preise 9 Tage-Reise Alle Buchungen 25.09. - 03.10.2021 auf Anfrage im Doppelzimmer 1.399,- € Einzelzimmerzuschlag 190,- € Veranstalter: Mindestteilnehmerzahl: 2 Personen Poppe Erlebnisreisen - eine Marke von mundo Reisen GmbH & Co. KG
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / Reisebedingungen 1. Abschluss des Reisevertrages lich der Berechnungsgrundlage klar und verständlich mitteilen. veranstalter gegenüber dem Reisenden allein wegen des Ver- Der Reisevertrag, den der Reisende dem Reiseveranstalter mit 5) Der Reisende hat im Gegenzug das Recht auf eine gleicherma- schuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. der Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der Reisebestä- ßen zu berechnende Preisreduzierung, wenn sich die unter 4.2 9.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen tigung durch den Reiseveranstalter zustande. Die Anmeldung Ziff. 1)-3) aufgeführten Kosten verringern. im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Thea- werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der 5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung terbesuche, Ausstellungen, Bahnfahrkarten usw.) und die in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsver- Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zu- Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekenn- pflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen rücktreten. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit anschlie- zeichnet werden, es sei denn, dass derartige Leistungsstörungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung ßender Neuanmeldung. Dem Reisenden wird empfohlen, den auf einem schuldhaften Verhalten des Reiseveranstalters im Rah- durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberech- men der Vermittlung beruhen. hat. nung ist der Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende 9.4 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertrag- Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann lichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein der Reiseveranstalter von dem Reisenden eine angemessene Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich erspar- internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadala- von 10 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung gebunden ist und ten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung jara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA das der Reisende innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen. und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Re- schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann. Folgende pauschalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Rei- gel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverlet- seteilnehmer werden berechnet: zung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. 2. Bezahlung bis 90 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises. Bei Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine An- bis 60 Tage vor Reiseantritt: 45% des Reisepreises. 10. Mitwirkungspflicht des Reisenden zahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Mit der Reisebestä- bis 30 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises. 10.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig tigung erhalten Sie einen Sicherungsschein (für die geleisteten bis 7 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises, vor Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend Zahlungen bei Insolvenz). Der restliche Reisepreis ist spätestens bei Eigenanreise 90% des Reisepreises. zu benachrichtigen. 14 Tage vor Reiseantritt zu leisten. ab 6 Tage vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises. 10.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Rei- Der Reiseveranstalter behält sich vor, statt der Pauschale die Ent- sende verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen Reiselei- 3. Leistungen schädigung im Einzelfall konkret zu berechnen. tung bzw. Agentur unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Diese ist Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Eintrittskarten zu Veranstaltungen können bei Stornierungen beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters so wie aus den nur dann – abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10% des örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebeschreibung. Kartenpreises – erstattet werden, wenn ein Weiterverkauf mög- diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstan- Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen lich war. Der Reiseveranstalter wird auf Verlangen des Reisenden dungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zentrale des verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. die Höhe der Entschädigung begründen. Reiseveranstalters mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisen- Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die den hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet 6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe den Reiseveranstalter, den Reisenden über die Identität der aus- Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. Agen- führenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuch- Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise tur nicht befugt. ten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der den Reisevertrag kündigen: Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführen- a) ohne Einhaltung einer Frist. 11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften de Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer 11.1 Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft zu nennen, die Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Be- wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald der Reiseveranstal- er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofor- stimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor ter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durch- führen wird, tige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Rei- Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Rei- muss er den Reisenden informieren. Wechselt die für den Reisen- severanstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er seantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt den als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegan- muss der Reiseveranstalter den Reisenden über den Wechsel diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderwei- gen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte tigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistun- Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie gen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern vorliegen. möglich über einen Wechsel unterrichtet wird. Die „Black List“ ist gutgebrachten Beträge. 11.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Rei- auf der Internetseite: b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt. sedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar. Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich fest- Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich gelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschrei- Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser 4. Leistungs- und Preisänderungen bung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmer- Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, 4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen zahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Ver- verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraus- nicht, unzureichend oder falsch informiert haben. tragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter setzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis 11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzulei- Zu11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht er- ten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Ver- heblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht zurück. Ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht nicht. tretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, beeinträchtigen. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt. 4.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag ver- die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der einbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten. 12. Eintrittskarten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veran- Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende 7. Reiseversicherungen staltungen erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen. Der Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzei- Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durchführung 1) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehen- tigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV). dieser Veranstaltungen. Es gelten besondere Rücktrittsbedin- den Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der ver- gungen (s. Ziffer 5). kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der einbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von nachfolgenden Berechnung erhöhen: der Reise zurückgetreten sind. Außerdem empfehlen wir den 13. Gesetzliche Bestimmungen a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Rei- Abschluss eines Versicherungspaketes. Es bietet umfassenden Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbeson- severanstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. Versicherungsschutz und garantiert Soforthilfe bei Unfall oder dere die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes §§651 a ff. BGB. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen Krankheit. Die Informationsblätter zu Versicherungsprodukten Alle Ihre Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjäh- pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungs- können Sie vor Abschluss der Versicherung bei uns anfordern ren zwei Jahre nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der kosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförde- oder von unserer Website www.poppe-reisen.de unter „Kataloge Reise. Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung rungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag und Broschüren“ herunterladen. verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist des §§ 852 BGB in drei für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden Jahren. verlangen. 8. Haftung des Reiseveranstalters 2) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden 8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht 14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem eines ordentlichen Kaufmanns für: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entspre- 1. die gewissenhafte Reisevorbereitung; hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur chenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. 2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträ- Folge. 3) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Rei- ger; severtrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, 3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen; 15. Gerichtsstand in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert 4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz ver- hat. Reiseleistung. klagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden 4) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises 8.2 Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu in- Leistungserbringung betrauten Person. Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen formieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Per- sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der 9. Haftungsbeschränkung; Anrechnung sonen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück 9.1 Die Haftung des Reiseveranstalters ist für solche Schäden auf gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwerti- den dreifachen Reisepreis beschränkt, die deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt gen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage 1. keine Körperschäden sind und der Klageerhebung nicht bekannt sind. In diesen Fällen ist der ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus 2. nicht schuldhaft herbeigeführt wurden Sitz des Reiseveranstalters maßgebend. seinem Angebot anzubieten. Der Reiseveranstalter muss die 9.2 Die Haftung des Reiseveranstalters ist auch für solche Schä- Preiserhöhung auf einem dauerhaften Datenträger einschließ- den auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Reise- Veranstalter: Eine Marke von Industriestraße 38a E-Mail erlebnisreisen@poppe-reisen.de Poppe Erlebnisreisen mundo Reisen GmbH & Co. KG 63150 Heusenstamm Site www.mundo-reisen.de Bilder: Pixabay
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