Balkan - ab 1.699,- € p.P - Poppe Reisen
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Erlebnisreisen Balkan 10 Tage-Reise ab 1.699,– € p.P. Große Rundreise durch 6 Länder Termine: April - Oktober 2021
Balkan Große Rundreise durch 6 Länder Auf dieser Rundreise erleben Sie die Höhepunkte der Balkanstaaten Serbien, Nordmazedonien, Albanien, Montenegro, Kroa- tien und Bosnien. Lassen Sie sich von dem Charme alter Festungen und pulsierender Hauptstädte verzaubern. Entspannen Sie im Fjord von Kotor, dem einzigen Fjord Südeuropas, und schlendern Sie durch die "Perle der Adria" Dubrovnik. 1. Tag: Deutschland - Belgrad Highlights wie die Festung des Königs Sa- rem Hotel in Budva. Individuelle Anreise zum gebuchten Flugha- muel und die Kirche Sv. Periblebtos. Über fen und Flug über Frankfurt oder München Elbasan fahren Sie anschließend weiter zu 7. Tag: Budva - Dubrovnik - Neum nach Belgrad (Umsteigeverbindung mög- Ihrem Hotel in Tirana. Als ein weiteres Highlight der Reise besu- lich). Empfang durch Ihre örtliche Deutsch chen Sie heute die kroatische Stadt Dubrov- sprechende Reiseleitung und Transfer zu Ih- 5. Tag: Tirana - Kruja - Shkoder - Bar - Budva nik, „die Perle der Adria". Bei einer circa rem Hotel in Belgrad. Von Tirana geht es weiter nach Kruja, der zweistündigen Führung lernen Sie Sehens- Stadt des Nationalhelden Skanderbek. In würdigkeiten wie die Stadtmauer und die 2. Tag: Belgrad - Skopje der nördlichsten Stadt Albaniens, Shkoder, Kathedrale kennen. Anschließend haben Sie Vormittags erkunden Sie die serbische Haupt- besichtigen Sie im Anschluss die sagenum- Freizeit, um die Seele baumeln zu lassen stadt Belgrad. Sie sehen Highlights wie die wobene Festung Rozafa, von deren Außen- und an der wunderschönen Adriaküste zu Festung Kalemegdan, die Einkaufsstraße Knez mauer aus Sie einen wundervollen Blick auf entspannen. Am Nachmittag fahren Sie wei- Mihailova und vieles mehr. Anschließend den Skutarisee und die Stadt Shkoder ha- ter zu Ihrem Hotel in der bosnischen Küsten- verlassen Sie Belgrad und fahren vorbei an ben. Später passieren Sie die Grenze zu stadt Neum. Nis bis Sie die nordmazedonische Haupt- Montenegro und halten in Stari Bar. Die stadt Skopje erreichen. Dort erwartet Sie Altstadt liegt im Schutz einer auf einem 8. Tag: Neum - Mostar - Sarajevo am Abend ein typisch mazedonisches Abendes- Felsen des Rumija Gebirges thronenden Burg. Heute fahren Sie nach Mostar und besichti- sen mit Musik. Dort erfahren Sie mehr über das Leben in gen im Rahmen einer Stadtbesichtigung früheren Jahrhunderten. Ihr Tagesziel ist die auch die berühmte Brücke der Stadt, bevor 3. Tag: Skopje - Ohrid hübsche historische Küstentadt Budva, die Sie nach Sarajevo weiterfahren. Bei einer Vormittags erkunden Sie die nordmazedoni- vor allem durch ihre Lage in einer kleinen ausführlichen Stadtführung lernen Sie die sche Hauptstadt Skopje. Sie sehen die Alt- Bucht direkt am Meer verzaubert. pulsierende bosnische Hauptstadt kennen. stadt mit der Festung Kale und dem großen Basar genauso wie die Neustadt mit dem 6. Tag: Budva: Cetinje - Njegusi - Kotor - Pe- 9. Tag: Sarajevo - Tuzla - Belgrad Alexander-Brunnen und dem Mutter-The- rast Bevor Sie Bosnien-Herzegowina verlassen, resa-Haus. Nachmittags fahren Sie weiter Heute ist Ihr erstes Ziel die ehemalige Haupt- halten Sie noch in der Universitätsstadt nach Ohrid. Unterwegs halten Sie noch in stadt des Landes, Cetinje, wo Sie den alten Tuzla. Der Name leitet sich vom Salz ab, Tetovo, wo Sie der sogenannten „Bunten Königspalast sehen und das König Nikola- denn Tuzla war der größte Salzlieferant im Moschee" einen Besuch abstatten. Abends Museum besuchen. In dem Bergdorf Njegu- alten Jugoslawien. Nach einem Rundgang in erreichen Sie Ihr Hotel in der Stadt Ohrid, si haben Sie danach die Möglichkeit, den der Altstadt geht es weiter nach Serbien die in die Liste des UNESCO-Welterbes auf- berühmten Rohschinken zu verkosten. Über und zurück nach Belgrad. genommen wurde. eine einzigartige Panoramastraße geht es in den Fjord von Kotor, den einzigen Fjord Süd- 10. Tag: Belgrad - Deutschland 4. Tag: Ohrid - Tirana europas. Nach einer Stadtbesichtigung in Transfer zum Flughafen Belgrad und Rück- Den heutigen Tag beginnen Sie mit einer Kotor fahren Sie weiter in die malerisch am flug über Frankfurt oder München zum Aus- Bootsfahrt auf dem kristallklaren Wasser Fjord liegende Stadt Perast, wo Sie ein Schiff gangsflughafen (Umsteigeverbindung mög- des Ohridsees. Der See ist einer der ältesten besteigen und durch die traumhafte Bucht lich). Individuelle Heimreise der Teilnehmer. und tiefsten der Welt. Danach erkunden Sie von Kotor zu der kleinen Klosterinsel Maria die antike Stadt Ohrid zu Fuß und sehen vom Felsen fahren. Abends Rückkehr zu Ih-
Reiseversicherungen: Im Reisepreis sind keine Reiseversi- cherungen enthalten. Wir empfehlen Eingeschlossene Leistungen: Hotelbeispiele: dringend den Abschluss einer Reise- • Flug ab/bis Berlin mit Lufthansa oder Belgrad, Queens Astoria Design Hotel**** Rücktrittskosten-Versicherung. Die Höhe Austrian Airlines in der Economy Class in- Skopje, Park Hotel & Spa***** der Prämie richtet sich nach dem Rei- klusive Steuern und Gebühren Ohrid, Hotel Aura**** sepreis. Die Informationsblätter zu • 9 Übernachtungen mit Halbpension im Tirana, Dinasty Hotel**** Versicherungsprodukten können Sie DZ in 4 Sterne-Hotels Budva, Hotel Adria**** vor Abschluss der Versicherung bei • 1 Reiseführer pro Zimmer Neum, Hotel Jadran**** uns anfordern. • Örtliche Deutsch sprechende Reiselei- Sarajevo, Hotel Hollywood**** tung Allgemeine Bedingungen: Reisetermine: Vorbehaltlich Programm-, Hotel- und Eingeschlossene Highlights: 02.04. - 11.04.2021 28.05. - 06.06.2021 Flugplanänderungen. Tarif- und Wech- + Stadtführungen in Belgrad, Skopje, Ohrid, 30.04. - 09.05.2021 25.09. - 04.10.2021 selkursänderungen vorbehalten. Es Dubrovnik, Mostar und Sarajevo 21.05. - 30.05.2021 16.10. - 25.10.2021 gelten die Allgemeinen Geschäftsbe- + Traditionelles Abendessen in Skopje dingungen (AGB)/ Reisebedingungen + Besuch der "Bunten Moschee" in Ohrid Zusatzleistung: von mundo Reisen GmbH & Co. KG. + Bootsfahrt am Ohridsee • Andere Abflughäfen mit Lufthansa oder + Besichtigung der Festungen des Königs Swiss International Airlines auf Anfrage Samuel und Rozafa + Besuch des alten Königspalastes in Reisepapiere und Gesundheit: Beratung und Buchung: Cetinje Deutsche Staatsbürger benötigen für die Poppe Erlebnisreisen + Schinkenverkostung in Njegusi Einreise einen gültigen Personalausweis oder Eine Marke von + Fjord von Kotor Reisepass. mundo Reisen GmbH & Co. KG + Schifffahrt zur Insel Maria vom Felsen Jahnstr. 64 Diese Reise ist nur bedingt barrierefrei. 63150 Heusenstamm Nicht eingeschlossen sind nicht genannte Mahlzeiten und Getränke, Trinkgelder sowie Tel.: +49-(0)6104-40741-23 Email: erlebnisreisen@poppe-reisen.de Ausgaben persönlicher Art. Termine und Preise pro Person 10 Tage-Reise Anmeldeschluss jeweils April - Oktober 2021 12 Wochen vor Abreise Abreisetermine: im Doppelzimmer Einzelzimmerzuschlag Veranstalter: 02.04., 30.04. und 16.10.2021 1.699,- € 220,- € Poppe Erlebnisreisen - eine Marke von 21.05., 28.05. und 25.09.2021 1.799,- € 250,- € mundo Reisen GmbH & Co. KG Mindestteilnehmerzahl: 2 Personen Klima Belgrad Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. Ø Temperatur in °C 1 3 7 13 17 20 22 23 18 13 7 2 Sonnenstunden 2 3 5 6 7 9 10 9 8 4 3 2 Erlebnisreisen Regentage 8 8 9 10 10 10 7 8 6 6 9 8
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / Reisebedingungen / Poppe Erlebnisreisen, eine Marke von mundo Reisen GmbH & Co. KG 1. Abschluss des Reisevertrages lich der Berechnungsgrundlage klar und verständlich mitteilen. terbesuche, Ausstellungen, Bahnfahrkarten usw.) und die in der Der Reisevertrag, den der Reisende dem Reiseveranstalter mit 5) Der Reisende hat im Gegenzug das Recht auf eine gleicherma- Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekenn- der Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der Reisebestä- ßen zu berechnende Preisreduzierung, wenn sich die unter 4.2 zeichnet werden, es sei denn, dass derartige Leistungsstörungen tigung durch den Reiseveranstalter zustande. Die Anmeldung Ziff. 1)-3) aufgeführten Kosten verringern. auf einem schuldhaften Verhalten des Reiseveranstalters im Rah- kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen men der Vermittlung beruhen. werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der 5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung 9.4 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertrag- Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsver- Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zu- lichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den pflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen rücktreten. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit anschlie- Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung ßender Neuanmeldung. Dem Reisenden wird empfohlen, den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadala- durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberech- jara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA hat. nung ist der Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Re- Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann gel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverlet- der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein der Reiseveranstalter von dem Reisenden eine angemessene zung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich erspar- von 10 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung gebunden ist und ten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung 10. Mitwirkungspflicht des Reisenden das der Reisende innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen. 10.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann. Folgende pauschalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Rei- vor Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend seteilnehmer werden berechnet: zu benachrichtigen. 2. Bezahlung bis 90 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises. 10.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Rei- Bei Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine An- bis 60 Tage vor Reiseantritt: 45% des Reisepreises. sende verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen Reiselei- zahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Mit der Reisebestä- bis 30 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises. tung bzw. Agentur unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Diese ist tigung erhalten Sie einen Sicherungsschein (für die geleisteten bis 7 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises, beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine Zahlungen bei Insolvenz). Der restliche Reisepreis ist spätestens bei Eigenanreise 90% des Reisepreises. örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann 14 Tage vor Reiseantritt zu leisten. ab 6 Tage vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises. diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstan- Der Reiseveranstalter behält sich vor, statt der Pauschale die Ent- dungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zentrale des 3. Leistungen schädigung im Einzelfall konkret zu berechnen. Reiseveranstalters mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisen- Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Der Reiseveranstalter wird auf Verlangen des Reisenden die Höhe den hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters so wie aus den der Entschädigung begründen. über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebeschreibung. rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. Agen- Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen 6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter tur nicht befugt. verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise 11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reisevertrag kündigen: 11.1 Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der den Reiseveranstalter, den Reisenden über die Identität der aus- a) ohne Einhaltung einer Frist. Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Be- führenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuch- Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer stimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor ten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Rei- Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführen- er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofor- seantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt de Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter tige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Rei- das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegan- verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft zu nennen, die severanstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er gen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald der Reiseveranstal- muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) ter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durch- führen wird, diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderwei- vorliegen. muss er den Reisenden informieren. Wechselt die für den Reisen- tigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistun- 11.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Rei- den als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, gen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern sedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das muss der Reiseveranstalter den Reisenden über den Wechsel gutgebrachten Beträge. Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt. Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich fest- Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, möglich über einen Wechsel unterrichtet wird. Die „Black List“ ist gelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschrei- gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft auf der Internetseite: bung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmer- nicht, unzureichend oder falsch informiert haben. http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar. zahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter 11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraus- Zu11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den 4. Leistungs- und Preisänderungen setzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Ver- 4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzulei- tretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Ver- ten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt. tragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter zurück. Ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht nicht. nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass 12. Eintrittskarten gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht er- die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veran- heblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten. staltungen erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen. Der beeinträchtigen. Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durchführung 4.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag ver- 7. Reiseversicherungen dieser Veranstaltungen. Es gelten besondere Rücktrittsbedin- einbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzei- gungen (s. Ziffer 5). oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder tigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV). Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der verein- 13. Gesetzliche Bestimmungen Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern. barten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von der Rei- Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbeson- 1) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehen- se zurückgetreten sind. Außerdem empfehlen wir den Abschluss dere die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes §§651 a ff. BGB. den Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so eines Versicherungspaketes. Es bietet umfassenden Versiche- Alle Ihre Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjäh- kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der rungsschutz und garantiert Soforthilfe bei Unfall oder Krankheit. ren zwei Jahre nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der nachfolgenden Berechnung erhöhen: Die Informationsblätter zu Versicherungsprodukten können Sie Reise. Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Rei- vor Abschluss der Versicherung bei uns anfordern. verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist des §§ 852 BGB in drei severanstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. Jahren. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen 8. Haftung des Reiseveranstalters pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungs- 8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht 14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen kosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförde- eines ordentlichen Kaufmanns für: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages rungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag 1. die gewissenhafte Reisevorbereitung; hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden 2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträ- Folge. verlangen. ger; 2) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden 3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen; 15. Gerichtsstand Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem 4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz ver- Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entspre- Reiseleistung. klagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden chenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. 8.2 Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die 3) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Rei- Leistungserbringung betrauten Person. Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen severtrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Per- in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert 9. Haftungsbeschränkung; Anrechnung sonen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder hat. 9.1 Die Haftung des Reiseveranstalters ist für solche Schäden auf gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder 4) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises den dreifachen Reisepreis beschränkt, die deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu in- 1. keine Körperschäden sind und der Klageerhebung nicht bekannt sind. In diesen Fällen ist der formieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt 2. nicht schuldhaft herbeigeführt wurden Sitz des Reiseveranstalters maßgebend. sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der 9.2 Die Haftung des Reiseveranstalters ist auch für solche Schä- Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück den auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Reise- zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwerti- veranstalter gegenüber dem Reisenden allein wegen des Ver- gen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage schuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus 9.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen seinem Angebot anzubieten. Der Reiseveranstalter muss die im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen Preiserhöhung auf einem dauerhaften Datenträger einschließ- lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Thea- Veranstalter: Eine Marke von Jahnstr. 64 E-Mail erlebnisreisen@poppe-reisen.de Poppe Erlebnisreisen mundo Reisen GmbH & Co. KG 63150 Heusenstamm Site www.mundo-reisen.de Bilder: Pixabay
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