Balkan - ab 1.699,- € p.P - Poppe Reisen

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Balkan - ab 1.699,- € p.P - Poppe Reisen
Erlebnisreisen

Balkan

                                     10 Tage-Reise
                                ab   1.699,– € p.P.
Große Rundreise durch 6 Länder
Termine: April - Oktober 2021
Balkan - ab 1.699,- € p.P - Poppe Reisen
Balkan
Große Rundreise durch 6 Länder
Auf dieser Rundreise erleben Sie die Höhepunkte der Balkanstaaten Serbien, Nordmazedonien, Albanien, Montenegro, Kroa-
tien und Bosnien. Lassen Sie sich von dem Charme alter Festungen und pulsierender Hauptstädte verzaubern. Entspannen
Sie im Fjord von Kotor, dem einzigen Fjord Südeuropas, und schlendern Sie durch die "Perle der Adria" Dubrovnik.

1. Tag: Deutschland - Belgrad                   Highlights wie die Festung des Königs Sa-        rem Hotel in Budva.
Individuelle Anreise zum gebuchten Flugha-      muel und die Kirche Sv. Periblebtos. Über
fen und Flug über Frankfurt oder München        Elbasan fahren Sie anschließend weiter zu        7. Tag: Budva - Dubrovnik - Neum
nach Belgrad (Umsteigeverbindung mög-           Ihrem Hotel in Tirana.                           Als ein weiteres Highlight der Reise besu-
lich). Empfang durch Ihre örtliche Deutsch                                                       chen Sie heute die kroatische Stadt Dubrov-
sprechende Reiseleitung und Transfer zu Ih-     5. Tag: Tirana - Kruja - Shkoder - Bar - Budva   nik, „die Perle der Adria". Bei einer circa
rem Hotel in Belgrad.                           Von Tirana geht es weiter nach Kruja, der        zweistündigen Führung lernen Sie Sehens-
                                                Stadt des Nationalhelden Skanderbek. In          würdigkeiten wie die Stadtmauer und die
2. Tag: Belgrad - Skopje                        der nördlichsten Stadt Albaniens, Shkoder,       Kathedrale kennen. Anschließend haben Sie
Vormittags erkunden Sie die serbische Haupt-    besichtigen Sie im Anschluss die sagenum-        Freizeit, um die Seele baumeln zu lassen
stadt Belgrad. Sie sehen Highlights wie die     wobene Festung Rozafa, von deren Außen-          und an der wunderschönen Adriaküste zu
Festung Kalemegdan, die Einkaufsstraße Knez     mauer aus Sie einen wundervollen Blick auf       entspannen. Am Nachmittag fahren Sie wei-
Mihailova und vieles mehr. Anschließend         den Skutarisee und die Stadt Shkoder ha-         ter zu Ihrem Hotel in der bosnischen Küsten-
verlassen Sie Belgrad und fahren vorbei an      ben. Später passieren Sie die Grenze zu          stadt Neum.
Nis bis Sie die nordmazedonische Haupt-         Montenegro und halten in Stari Bar. Die
stadt Skopje erreichen. Dort erwartet Sie       Altstadt liegt im Schutz einer auf einem         8. Tag: Neum - Mostar - Sarajevo
am Abend ein typisch mazedonisches Abendes-     Felsen des Rumija Gebirges thronenden Burg.      Heute fahren Sie nach Mostar und besichti-
sen mit Musik.                                  Dort erfahren Sie mehr über das Leben in         gen im Rahmen einer Stadtbesichtigung
                                                früheren Jahrhunderten. Ihr Tagesziel ist die    auch die berühmte Brücke der Stadt, bevor
3. Tag: Skopje - Ohrid                          hübsche historische Küstentadt Budva, die        Sie nach Sarajevo weiterfahren. Bei einer
Vormittags erkunden Sie die nordmazedoni-       vor allem durch ihre Lage in einer kleinen       ausführlichen Stadtführung lernen Sie die
sche Hauptstadt Skopje. Sie sehen die Alt-      Bucht direkt am Meer verzaubert.                 pulsierende bosnische Hauptstadt kennen.
stadt mit der Festung Kale und dem großen
Basar genauso wie die Neustadt mit dem          6. Tag: Budva: Cetinje - Njegusi - Kotor - Pe-   9. Tag: Sarajevo - Tuzla - Belgrad
Alexander-Brunnen und dem Mutter-The-           rast                                             Bevor Sie Bosnien-Herzegowina verlassen,
resa-Haus. Nachmittags fahren Sie weiter        Heute ist Ihr erstes Ziel die ehemalige Haupt-   halten Sie noch in der Universitätsstadt
nach Ohrid. Unterwegs halten Sie noch in        stadt des Landes, Cetinje, wo Sie den alten      Tuzla. Der Name leitet sich vom Salz ab,
Tetovo, wo Sie der sogenannten „Bunten          Königspalast sehen und das König Nikola-         denn Tuzla war der größte Salzlieferant im
Moschee" einen Besuch abstatten. Abends         Museum besuchen. In dem Bergdorf Njegu-          alten Jugoslawien. Nach einem Rundgang in
erreichen Sie Ihr Hotel in der Stadt Ohrid,     si haben Sie danach die Möglichkeit, den         der Altstadt geht es weiter nach Serbien
die in die Liste des UNESCO-Welterbes auf-      berühmten Rohschinken zu verkosten. Über         und zurück nach Belgrad.
genommen wurde.                                 eine einzigartige Panoramastraße geht es in
                                                den Fjord von Kotor, den einzigen Fjord Süd-     10. Tag: Belgrad - Deutschland
4. Tag: Ohrid - Tirana                          europas. Nach einer Stadtbesichtigung in         Transfer zum Flughafen Belgrad und Rück-
Den heutigen Tag beginnen Sie mit einer         Kotor fahren Sie weiter in die malerisch am      flug über Frankfurt oder München zum Aus-
Bootsfahrt auf dem kristallklaren Wasser        Fjord liegende Stadt Perast, wo Sie ein Schiff   gangsflughafen (Umsteigeverbindung mög-
des Ohridsees. Der See ist einer der ältesten   besteigen und durch die traumhafte Bucht         lich). Individuelle Heimreise der Teilnehmer.
und tiefsten der Welt. Danach erkunden Sie      von Kotor zu der kleinen Klosterinsel Maria
die antike Stadt Ohrid zu Fuß und sehen         vom Felsen fahren. Abends Rückkehr zu Ih-
Balkan - ab 1.699,- € p.P - Poppe Reisen
Reiseversicherungen:
                                                                                                    Im Reisepreis sind keine Reiseversi-
                                                                                                    cherungen enthalten. Wir empfehlen
Eingeschlossene Leistungen:                       Hotelbeispiele:                                   dringend den Abschluss einer Reise-
• Flug ab/bis Berlin mit Lufthansa oder           Belgrad, Queens Astoria Design Hotel****          Rücktrittskosten-Versicherung. Die Höhe
  Austrian Airlines in der Economy Class in-      Skopje, Park Hotel & Spa*****                     der Prämie richtet sich nach dem Rei-
  klusive Steuern und Gebühren                    Ohrid, Hotel Aura****                             sepreis. Die Informationsblätter zu
• 9 Übernachtungen mit Halbpension im             Tirana, Dinasty Hotel****                         Versicherungsprodukten können Sie
  DZ in 4 Sterne-Hotels                           Budva, Hotel Adria****                            vor Abschluss der Versicherung bei
• 1 Reiseführer pro Zimmer                        Neum, Hotel Jadran****                            uns anfordern.
• Örtliche Deutsch sprechende Reiselei-           Sarajevo, Hotel Hollywood****
  tung                                                                                              Allgemeine Bedingungen:
                                                  Reisetermine:                                     Vorbehaltlich Programm-, Hotel- und
Eingeschlossene Highlights:                       02.04. - 11.04.2021         28.05. - 06.06.2021   Flugplanänderungen. Tarif- und Wech-
+ Stadtführungen in Belgrad, Skopje, Ohrid,       30.04. - 09.05.2021         25.09. - 04.10.2021   selkursänderungen vorbehalten. Es
  Dubrovnik, Mostar und Sarajevo                  21.05. - 30.05.2021         16.10. - 25.10.2021   gelten die Allgemeinen Geschäftsbe-
+ Traditionelles Abendessen in Skopje                                                               dingungen (AGB)/ Reisebedingungen
+ Besuch der "Bunten Moschee" in Ohrid            Zusatzleistung:                                   von mundo Reisen GmbH & Co. KG.
+ Bootsfahrt am Ohridsee                          • Andere Abflughäfen mit Lufthansa oder
+ Besichtigung der Festungen des Königs             Swiss International Airlines auf Anfrage
  Samuel und Rozafa
+ Besuch des alten Königspalastes in              Reisepapiere und Gesundheit:                      Beratung und Buchung:
  Cetinje                                         Deutsche Staatsbürger benötigen für die
                                                                                                    Poppe Erlebnisreisen
+ Schinkenverkostung in Njegusi                   Einreise einen gültigen Personalausweis oder      Eine Marke von
+ Fjord von Kotor                                 Reisepass.                                        mundo Reisen GmbH & Co. KG
+ Schifffahrt zur Insel Maria vom Felsen                                                            Jahnstr. 64
                                                  Diese Reise ist nur bedingt barrierefrei.         63150 Heusenstamm
Nicht eingeschlossen sind nicht genannte
Mahlzeiten und Getränke, Trinkgelder sowie                                                          Tel.: +49-(0)6104-40741-23
                                                                                                    Email: erlebnisreisen@poppe-reisen.de
Ausgaben persönlicher Art.

  Termine und Preise pro Person
  10 Tage-Reise                                                          Anmeldeschluss jeweils
  April - Oktober 2021                                                    12 Wochen vor Abreise
  Abreisetermine:                       im Doppelzimmer                Einzelzimmerzuschlag
                                                                                                    Veranstalter:
  02.04., 30.04. und 16.10.2021             1.699,- €                        220,- €
                                                                                                    Poppe Erlebnisreisen - eine Marke von
  21.05., 28.05. und 25.09.2021             1.799,- €                        250,- €                mundo Reisen GmbH & Co. KG
  Mindestteilnehmerzahl: 2 Personen

  Klima Belgrad          Jan.   Feb. März April Mai     Juni   Juli   Aug. Sep.   Okt. Nov. Dez.
  Ø Temperatur in °C      1      3    7    13   17       20    22      23   18    13    7    2
  Sonnenstunden           2      3    5    6     7       9     10       9    8     4    3    2                        Erlebnisreisen
  Regentage               8      8    9    10   10       10     7       8    6     6    9    8
Balkan - ab 1.699,- € p.P - Poppe Reisen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / Reisebedingungen / Poppe Erlebnisreisen, eine Marke von mundo Reisen GmbH & Co. KG
1. Abschluss des Reisevertrages                                       lich der Berechnungsgrundlage klar und verständlich mitteilen.        terbesuche, Ausstellungen, Bahnfahrkarten usw.) und die in der
Der Reisevertrag, den der Reisende dem Reiseveranstalter mit          5) Der Reisende hat im Gegenzug das Recht auf eine gleicherma-        Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekenn-
der Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der Reisebestä-         ßen zu berechnende Preisreduzierung, wenn sich die unter 4.2          zeichnet werden, es sei denn, dass derartige Leistungsstörungen
tigung durch den Reiseveranstalter zustande. Die Anmeldung            Ziff. 1)-3) aufgeführten Kosten verringern.                           auf einem schuldhaften Verhalten des Reiseveranstalters im Rah-
kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen                                                                                    men der Vermittlung beruhen.
werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der           5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung                              9.4 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertrag-
Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsver-          Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zu-         lichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den
pflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen         rücktreten. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit anschlie-            Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den
einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung       ßender Neuanmeldung. Dem Reisenden wird empfohlen, den                internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadala-
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen               Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberech-    jara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA
hat.                                                                  nung ist der Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende       und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Re-
Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt          vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann        gel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverlet-
der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein        der Reiseveranstalter von dem Reisenden eine angemessene              zung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer     Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich erspar-
von 10 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung gebunden ist und          ten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung                10. Mitwirkungspflicht des Reisenden
das der Reisende innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch       der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen.             10.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig
schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann.        Folgende pauschalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Rei-          vor Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend
                                                                      seteilnehmer werden berechnet:                                        zu benachrichtigen.
2. Bezahlung                                                          bis 90 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises.                   10.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Rei-
Bei Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine An-      bis 60 Tage vor Reiseantritt: 45% des Reisepreises.                   sende verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen Reiselei-
zahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Mit der Reisebestä-      bis 30 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises.                   tung bzw. Agentur unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Diese ist
tigung erhalten Sie einen Sicherungsschein (für die geleisteten       bis 7 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises,                    beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine
Zahlungen bei Insolvenz). Der restliche Reisepreis ist spätestens     bei Eigenanreise 90% des Reisepreises.                                örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann
14 Tage vor Reiseantritt zu leisten.                                  ab 6 Tage vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises.                     diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstan-
                                                                      Der Reiseveranstalter behält sich vor, statt der Pauschale die Ent-   dungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zentrale des
3. Leistungen                                                         schädigung im Einzelfall konkret zu berechnen.                        Reiseveranstalters mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisen-
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der           Der Reiseveranstalter wird auf Verlangen des Reisenden die Höhe       den hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift
Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters so wie aus den           der Entschädigung begründen.                                          über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe
hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebeschreibung.                                                                                    rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. Agen-
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen             6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter                tur nicht befugt.
verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.                 Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die           Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise       11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet         den Reisevertrag kündigen:                                            11.1 Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der
den Reiseveranstalter, den Reisenden über die Identität der aus-      a) ohne Einhaltung einer Frist.                                       Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Be-
führenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuch-           Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer         stimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor
ten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der          Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn           Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Rei-
Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführen-          er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofor-       seantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt
de Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter     tige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Rei-     das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegan-
verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft zu nennen, die       severanstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er      gen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller
wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald der Reiseveranstal-        muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie            Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit)
ter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durch- führen wird,        diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderwei-      vorliegen.
muss er den Reisenden informieren. Wechselt die für den Reisen-       tigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistun-            11.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Rei-
den als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft,       gen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern          sedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das
muss der Reiseveranstalter den Reisenden über den Wechsel             gutgebrachten Beträge.                                                Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich
informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte          b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt.                                     Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser
einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie         Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich fest-       Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten,
möglich über einen Wechsel unterrichtet wird. Die „Black List“ ist    gelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschrei-           gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft
auf der Internetseite:                                                bung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmer-          nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar.       zahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter        11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
                                                                      verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraus-       Zu11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
4. Leistungs- und Preisänderungen                                     setzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis       Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Ver-
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen            zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzulei-       tretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben,
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Ver-         ten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich        es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
tragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter           zurück. Ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht nicht.
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur           Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass     12. Eintrittskarten
gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht er-          die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der         Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veran-
heblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht        Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.                   staltungen erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen. Der
beeinträchtigen.                                                                                                                            Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durchführung
4.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag ver-   7. Reiseversicherungen                                                dieser Veranstaltungen. Es gelten besondere Rücktrittsbedin-
einbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten          Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzei-         gungen (s. Ziffer 5).
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder             tigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV).
Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende         Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der verein-   13. Gesetzliche Bestimmungen
Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.        barten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von der Rei-        Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbeson-
1) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehen-        se zurückgetreten sind. Außerdem empfehlen wir den Abschluss          dere die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes §§651 a ff. BGB.
den Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so         eines Versicherungspaketes. Es bietet umfassenden Versiche-           Alle Ihre Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjäh-
kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der            rungsschutz und garantiert Soforthilfe bei Unfall oder Krankheit.     ren zwei Jahre nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der
nachfolgenden Berechnung erhöhen:                                     Die Informationsblätter zu Versicherungsprodukten können Sie          Reise. Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Rei-       vor Abschluss der Versicherung bei uns anfordern.                     verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist des §§ 852 BGB in drei
severanstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.                                                                                 Jahren.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen           8. Haftung des Reiseveranstalters
pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungs-        8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht       14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
kosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförde-        eines ordentlichen Kaufmanns für:                                     Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
rungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag          1. die gewissenhafte Reisevorbereitung;                               hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur
für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden          2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträ-          Folge.
verlangen.                                                            ger;
2) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden            3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;                       15. Gerichtsstand
Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem               4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten         Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz ver-
Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entspre-      Reiseleistung.                                                        klagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden
chenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.                       8.2 Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der      ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die
3) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Rei-        Leistungserbringung betrauten Person.                                 Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen
severtrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden,                                                                               allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Per-
in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert     9. Haftungsbeschränkung; Anrechnung                                   sonen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder
hat.                                                                  9.1 Die Haftung des Reiseveranstalters ist für solche Schäden auf     gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder
4) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises            den dreifachen Reisepreis beschränkt, die                             deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt
hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu in-           1. keine Körperschäden sind und                                       der Klageerhebung nicht bekannt sind. In diesen Fällen ist der
formieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt            2. nicht schuldhaft herbeigeführt wurden                              Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der           9.2 Die Haftung des Reiseveranstalters ist auch für solche Schä-
Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück             den auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Reise-
zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwerti-         veranstalter gegenüber dem Reisenden allein wegen des Ver-
gen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage        schuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus           9.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen
seinem Angebot anzubieten. Der Reiseveranstalter muss die             im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
Preiserhöhung auf einem dauerhaften Datenträger einschließ-           lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Thea-

     Veranstalter:                                         Eine Marke von                                    Jahnstr. 64                         E-Mail erlebnisreisen@poppe-reisen.de
     Poppe Erlebnisreisen                                  mundo Reisen GmbH & Co. KG                        63150 Heusenstamm                   Site www.mundo-reisen.de

     Bilder: Pixabay
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