Ökodesignanforderungen und Energieverbrauchskennzeichnung
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Ökodesignanforderungen und Energieverbrauchskennzeichnung Schwerpunkt Infrarot-Heizung Dr. rer. nat. Floris Akkerman Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) , Abt. S 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 1
Was sind Ökodesign und Energielabel? Welche Auswirkungen haben diese für die Infrarotheizung? 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 2
Was ist Ökodesign? Umweltgerechte (Öko-) Gestaltung (design) • Minderung der Umweltauswirkungen • Lebenszyklusansatz • Beschränkung auf energieverbrauchsrelevante Produkte • Ausgenommen: Fahrzeuge, Rüstungsgüter 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 3
Energielabel neue Gestaltung, neuer Inhalt mehrsprachig Bis zu 3 Klassen über A Jahresverbrauch inkl. Standby Waschwirkung fällt weg, Schleuderwirkung bleibt 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 5
EU-Regelungen zur Energieeffizienz Kraft-Wärme-Kopplung Endenergieeffizienz und im Energiebinnenmarkt Energiedienstleistungen Ökodesign Energie- und Ressourceneffizienz bei Produkten Labeling Energy Performance Energieverbrauchs- of Buildings kennzeichnung 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 6
EU-Richtlinien für Elektrogeräte Umwelt – (el.) Sicherheit Umwelt – Abfall Schadstoffe Niederspannungs-RL WEEE-RL RoHS-RL Energie / Verbraucherinfo Energie / Umwelt Energieverbrauchskenn- Ökodesign-RL zeichnungs-RL 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 7
Rechtlicher Rahmen Ökodesignrichtlinie 2009/125/EG 28 (31) nationale Umsetzungen Durchführungsmaßnahmen in Deutschland: EVPG als Verordnungen bisher 21 erlassen 50+ insgesamt vorbereitet Regelungen zu: eigentliche Produktanforderungen Verweis auf (harmonisierte) Normen Marktaufsicht Toleranzen Prüfverfahren Bußgeldern Fristen Details zuständigen Behörden 16 x Landesrecht zuständige Behörden DE EU Foto: (cc0) wikimedia.org, © EU Kommission 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 8
Wann gelten Ökodesign-Anforderungen? • Beim Inverkehrbringen = erstmalige Bereitstellung zur Verteilung oder Verwendung • Evtl. bei Inbetriebnahme (je nach Verordnung) = erstmalige bestimmungsgemäße Verwendung durch Endnutzer (nicht unbedingt Verbraucher!) • Sonderfall: Ausstellen • Wichtig: legal in Verkehr gebrachte Produkte sind bei Inbetriebnahme nicht erneut betroffen! 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 9
Ökodesign-Verantwortliche Im Regelfall: • Hersteller oder Bevollmächtigter • Importeur • Evtl. Aussteller 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 10
EnVK-Verantwortliche • Lieferant: Hersteller, Bevollmächtigter oder Importeur Etikett erstellen, Übereinstimmung mit dem Produkt • Händler Etikett dem Verbraucher zeigen 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 11
Wo gelten Ökodesign-Anforderungen? • In allen EU- und EWR-Ländern direkt Direkt anwendbar, nur die Rahmenrichtlinie muss umgesetzt werden! Daher keine weitere Änderung / Verzögerung auf nationaler Ebene 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 12
Woher kommen die Ökodesignanforderungen und die Energieverbrauchskennzeichnung? Welche weiteren Produkte sind betroffen? 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 13
EU Ökodesignrichtlinie - 2009/125/EG In der Vorbereitung einer Maßnahme wird der gesamte Lebenszyklus des Produkts untersucht. Grafik: (gpl) Sergio Lopez, Crystal Project, Oxygen Team, WebIconSet.com 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 14
EU Ökodesignrichtlinie - 2009/125/EG Und EU Energielabel - 2010/30/EU Das Energielabel und die meisten Ökodesignanforderungen betreffen bisher nur den Betrieb (Effizienz) Grafik: (gpl) Sergio Lopez, Crystal Project, Oxygen Team, WebIconSet.com 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 15
Weg einer Ökodesign-Durchführungsmaßnahme • Arbeitsplan: Produktgruppe wird definiert und als wichtig eingestuft Heizungstechnik gehört zu den ersten Produkten im Arbeitsplan - Große Stückzahl, da weite Verbreitung - Großer Energieumsatz - Insgesamt gutes Verbesserungspotenzial 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 16
Weg einer Ökodesign-Durchführungsmaßnahme • Arbeitsplan: Produktgruppe wird definiert und als wichtig eingestuft • Vorstudie: Consultant oder Forschungsinstitut untersucht Produkte, Markt, Technologien, Umweltauswirkungen, schlägt Regelung vor 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 17
Vorstudien Empfehlungen der Studien: • Mindesteffizienzwerte • Produktinformation • z.T. Energielabel • Unterschiedliche Qualität der Studien • Teils deutliche Lücken bei Normung und Verfügbarkeit wichtiger Daten (häufig bei B2B-Produkten) 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 18
Weg einer Ökodesign-Durchführungsmaßnahme • Arbeitsplan: Produktgruppe wird definiert und als wichtig eingestuft • Vorstudie: Consultant oder Forschungsinstitut untersucht Produkte, Markt, Technologien, Umweltauswirkungen, schlägt Regelung vor • Arbeitspapier: EU-Kommission erstellt eigenen Vorschlag zur Regelung (meist basierend auf der Vorstudie) • Konsultationsforum: Mitgliedsstaaten und Verbände diskutieren diesen Vorschlag, Kommission nimmt Anregungen / Kommentare auf, führt Impact Assessment durch und bereitet weiteren Vorschlag vor 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 19
Weg einer Ökodesign-Durchführungsmaßnahme • Arbeitsplan: Produktgruppe wird definiert und als wichtig eingestuft • Vorstudie: Consultant oder Forschungsinstitut untersucht Produkte, Markt, Technologien, Umweltauswirkungen, schlägt Regelung vor • Arbeitspapier: EU-Kommission erstellt eigenen Vorschlag zur Regelung (meist basierend auf der Vorstudie) • Konsultationsforum: Mitgliedsstaaten und Verbände diskutieren diesen Vorschlag, Kommission nimmt Anregungen / Kommentare auf, führt Impact Assessment durch und bereitet weiteren Vorschlag vor • Regelungsausschuss: Mitgliedsstaaten entscheiden über den Vorschlag der Kommission - Annahme oder weitere Überarbeitung 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 20
Regelungsausschuss BMU EU-Kommission BMWi deutsche 27 Mitgliedstaaten Delegation Abstimmung beraten Übersetzung BAM EU-Parlament UBA EU-Rat WTO 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 21
Weg einer Ökodesign-Durchführungsmaßnahme • Arbeitsplan: Produktgruppe wird definiert und als wichtig eingestuft • Vorstudie: Consultant oder Forschungsinstitut untersucht Produkte, Markt, Technologien, Umweltauswirkungen, schlägt Regelung vor • Arbeitspapier: EU-Kommission erstellt eigenen Vorschlag zur Regelung (meist basierend auf der Vorstudie) • Konsultationsforum: Mitgliedsstaaten und Verbände diskutieren diesen Vorschlag, Kommission nimmt Anregungen / Kommentare auf, führt Impact Assessment durch und bereitet weiteren Vorschlag vor • Regelungsausschuss: Mitgliedsstaaten entscheiden über den Vorschlag der Kommission - Annahme oder weitere Überarbeitung • Beteiligung des Parlamentes und des Rates • Durchführungsmaßnahme tritt in Kraft 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 22
Weg einer Label-Durchführungsmaßnahme „delegierter Rechtsakt“ • Arbeitsplan: Produktgruppe wird definiert und als wichtig eingestuft • Vorstudie: Consultant oder Forschungsinstitut untersucht Produkte, Markt, Technologien, Umweltauswirkungen, schlägt Regelung vor • Arbeitspapier: EU-Kommission erstellt eigenen Vorschlag zur Regelung (meist basierend auf der Vorstudie) • Konsultationsforum: Mitgliedsstaaten und Verbände diskutieren diesen Vorschlag, Kommission nimmt Anregungen / Kommentare auf, führt Impact Assessment durch und bereitet weiteren Vorschlag vor • Regelungsausschuss: Mitgliedsstaaten entscheiden über den Vorschlag der Kommission - Annahme oder weitere Überarbeitung • Beteiligung des Parlamentes und des Rates • Durchführungsmaßnahme tritt in Kraft 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 23
Vorstudien → Losnummern • Auftraggeber EU-Kommission DG ENER Zentralheizung / Heizkessel - ENER 1 Warmwasserbereiter - ENER 2 Warmluft-Zentralheizung - ENER 21 Einzelraumheizung - ENER 20 Festbrennstoffheizung - ENER 15 • Auftraggeber EU-Kommission DG ENTR Klimatechnik - ENTR 6 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 24
Heizung in Ökodesign und Energielabel Zentralheizung / Heizkessel - ENER 1 VO in Kraft Warmwasserbereiter - ENER 2 VO in Kraft Warmluft-Zentralheizung - ENER 21 wartet ? Einzelraumheizung - ENER 20 verabschiedet im Regelungsausschuss Oktober 2013 Festbrennstoffheizung - ENER 15 Regelungsausschuss 2014? 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 25
Durchführungsmaßnahmen in Kraft 1275/2008 Standby 278/2009 Netzteile 245/2009 Büro- und Straßenbeleuchtung 642/2009 Fernseher 1062/2010 602/2012 Raumklimageräte 626/2011 643/2009 Haushaltskühlgeräte 1060/2010 1015/2010 Waschmaschinen 1061/2010 1016/2012 Geschirrspüler 1059/2010 244/2009 Haushaltslampen 1194/2012 Lampen und Leuchten 874/2012 107/2009 einfache Set Top Boxen 392/2012 Wäschetrockner 932/2012 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 26
Durchführungsmaßnahmen in Kraft 617/2013 Computer 666/2013 Staubsauger 665/2013 66/2014 Haushaltsöfen, 65/2014 -Herde, Abzughauben 813/2013 Heizkessel u.a. 811/2013 814/2013 Warmwasserbereiter 812/2013 640/2009 E-Motoren 641/2009 Umwälzpumpen 327/2011 Ventilatoren 547/2012 Wasserpumpen XXX/2014 Transformatoren 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 27
Durchführungsmaßnahmen beschlossen XXX/2014 Einzelraumheizung XXX/2014 Transformatoren XXX/2014 Lüftungsgeräte XXX/2014 professionelle Kühlgeräte 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 28
Was steht in der Ökodesign- Verordnung für Einzelraumheizgeräte? Wie wird das Energielabel aussehen? 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 29
Kommende VO zur Einzelraumheizung VERORDNUNG (EU) Nr. .../.. DER KOMMISSION vom XXX zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Einzelraumheizgeräten Artikel 1 - Gegenstand und Anwendungsbereich In dieser Verordnung werden Ökodesign-Anforderungen im Hinblick auf das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Haushalts- Einzelraumheizgeräten mit einer Nennwärmeleistung von höchstens 50 kW sowie von gewerblich genutzten Einzelraumheizgeräten, die eine Nennwärmeleistung (des Produkts oder eines einzelnen Segments) von höchstens 120 kW aufweisen, festgelegt. 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 30
Kommende VO zur Einzelraumheizung Die Verordnung gilt nicht für Einzelraumheizgeräte, die Wärme in einem Kaltdampf- oder Sorptionskreisprozess erzeugen und mit elektrischen Verdichtern oder Brennstoffen betrieben werden; -> Wärmepumpen Einzelraumheizgeräte, die nicht dazu bestimmt sind, in Innenräumen mithilfe von Wärmekonvektion oder -strahlung ein für Menschen angenehmes Temperaturniveau herzustellen oder aufrechtzuerhalten; -> Terrarium etc. Einzelraumheizgeräte, die nur für den Gebrauch im Freien bestimmt sind; Einzelraumheizgeräte, deren direkte Wärmeleistung bei Nennwärmeleistung weniger als 6 % der kombinierten direkten und indirekten Wärmeleistung beträgt; -> Zentralheizung Luftheizungsprodukte; -> zentrale Luftheizung! Saunaöfen; nachgeschaltete Heizgeräte. (Slave-Heizgeräte ) 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 31
Kommende VO zur Einzelraumheizung 1. „Einzelraumheizgerät“ bezeichnet ein Raumheizgerät, das Wärme durch direkte Wärmeübertragung oder durch direkte Wärmeübertragung in Verbindung mit der Wärmeübertragung auf ein flüssiges Medium abgibt, um innerhalb eines geschlossenen Raumes, in dem sich das Produkt befindet, ein bestimmtes, für Menschen angenehmes Temperaturniveau zu erreichen und aufrechtzuerhalten, wobei Wärme auch an andere Räume abgegeben werden kann, und das mit einem oder mehreren Wärmeerzeugern ausgestattet ist, die elektrische Energie bzw. die chemische Energie gasförmiger oder flüssiger Brennstoffe mittels des Joule-Effekts bzw. durch Verbrennung direkt in Wärme umwandeln; 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 32
Kommende VO zur Einzelraumheizung 5. „elektrisches Einzelraumheizgerät“ bezeichnet ein Einzelraumheizgerät, das mittels des elektrischen Joule-Effekts Wärme erzeugt; 9. „ortsbewegliches elektrisches Einzelraumheizgerät“ bezeichnet ein elektrisches Einzelraumheizgerät mit Ausnahme von ortsfesten elektrischen Einzelraumheizgeräten, elektrischen Speicher- Einzelraumheizgeräten, elektrischen Fußboden-Einzelraumheizgeräten, elektrischen Heizstrahlern, elektrischen Einzelraumheizgeräten mit sichtbar glühendem Heizelement und nachgeschalteten Heizgeräten; -> bei Hochtemperatur-IR-Heizgeräten ist die „Ortsbeweglichkeit“ egal 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 33
Kommende VO zur Einzelraumheizung 10.„ortsfestes elektrisches Einzelraumheizgerät“ bezeichnet ein elektrisches Einzelraumheizgerät, das nicht zur Speicherung von Wärmeenergie bestimmt ist und dazu ausgelegt ist, für den Betrieb an einem bestimmten Ort befestigt oder gesichert oder an der Wand angebracht zu werden, nicht aber in die Gebäudestruktur oder bei abschließenden Bauarbeiten installiert wird; 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 34
Kommende VO zur Einzelraumheizung 13.„elektrischer Heizstrahler“ bezeichnet ein elektrisches Einzelraumheizgerät, dessen wärmeemittierendes Bauteil auf den Anwendungsort zu richten ist, damit seine Wärmestrahlung die zu erwärmenden Objekte direkt erwärmt, und bei dem der Temperaturanstieg des Gitters über dem wärmeemittierenden Bauteil im Normalbetrieb mindestens 130 °C und/oder bei anderen Oberflächen mindestens 100 °C beträgt; 14.„elektrisches Einzelraumheizgerät mit sichtbar glühendem Heizelement“ bezeichnet ein elektrisches Einzelraumheizgerät, dessen Heizelement von außen sichtbar ist und im Normalbetrieb eine Temperatur von mindestens 650 °C aufweist; 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 35
Kommende VO zur Einzelraumheizung 24. „direkte Wärmeleistung“ bezeichnet die durch Strahlung und/oder Konvektion durch das/von dem Produkt selbst an die Luft abgegebene Wärmeleistung, mit Ausnahme der an ein flüssiges Wärmeübertragungsmedium abgegebenen Wärmeleistung, in kW; -> Fehler in der VO, hier müsste „an den Raum“ stehen. Korrigendum beantragt -> „indirekt“ beschreibt Wärmeabgabe an Wasser 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 36
Kommende VO zur Einzelraumheizung Artikel 3 Ökodesign-Anforderungen und Zeitplan 1. Die Ökodesign-Anforderungen an Einzelraumheizgeräte sind in Anhang II aufgeführt. 2. Einzelraumheizgeräte müssen die in Anhang II aufgeführten Anforderungen ab dem 1. Januar 2018 erfüllen. […] 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 37
Kommende VO zur Einzelraumheizung Anhang I: 1. „Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad“ (ηs) bezeichnet den Quotienten aus dem von einem Einzelraumheizgerät gedeckten Raumheizwärmebedarf und dem zur Deckung dieses Bedarfs erforderlichen jährlichen Energieverbrauch in %; 2. „Umrechnungskoeffizient“ (CC) bezeichnet einen Beiwert, der den in der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz auf 40 % geschätzten durchschnittlichen Wirkungsgrad der Stromerzeugung in der EU widerspiegelt; der Wert des Umrechnungskoeffizienten ist CC = 2,5; -> relevant für jede Elektroheizung! 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 38
Kommende VO zur Einzelraumheizung ANHANG II - Ökodesign-Anforderungen 1. Spezifische Ökodesign-Anforderungen an den Raumheizungs- Jahresnutzungsgrad a) Ab dem 1. Januar 2018 müssen Einzelraumheizgeräte die folgenden Anforderungen erfüllen: iv) der Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad von ortsfesten elektrischen Einzelraumheizgeräten mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 250 W muss mindestens 38 % betragen; v) der Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad von ortsfesten elektrischen Einzelraumheizgeräten mit einer Nennwärmeleistung von bis zu 250 W muss mindestens 34 % betragen; 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 39
Kommende VO zur Einzelraumheizung ANHANG II - Ökodesign-Anforderungen 1. Spezifische Ökodesign-Anforderungen an den Raumheizungs- Jahresnutzungsgrad a) Ab dem 1. Januar 2018 müssen Einzelraumheizgeräte die folgenden Anforderungen erfüllen: viii) der Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad von elektrischen Heizstrahlern muss mindestens 35 % betragen; ix) der Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad von elektrischen Einzelraumheizgeräten mit sichtbar glühendem Heizelement und einer Nennwärmeleistung von mehr als 1,2 kW muss mindestens 35 % betragen; x) x) der Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad von elektrischen Einzelraumheizgeräten mit sichtbar glühendem Heizelement und einer Nennwärmeleistung von bis zu 1,2 kW muss mindestens 31 % betragen; 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 40
Kommende VO zur Einzelraumheizung 3. Anforderungen an die Produktinformationen a) Ab dem 1. Januar 2018 müssen die folgenden Produktinformationen zu Einzelraumheizgeräten bereitgestellt werden: i) Die Bedienungsanleitungen für Installateure und Endnutzer sowie die frei zugänglichen Websites von Herstellern, deren autorisierten Vertretern und Importeuren müssen folgende Angaben enthalten: […] (2)bei elektrischen Einzelraumheizgeräten die in Tabelle 2 aufgeführten Angaben, wobei die technischen Parameter gemäß Anhang III zu messen und berechnen sind und die in der Tabelle angegebenen wesentlichen Werte zu nennen sind; 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 41
Kommende VO zur Einzelraumheizung 3. Anforderungen an die Produktinformationen […] (4) alle beim Zusammenbau, der Installation oder Wartung des Einzelraumheizgerätes zu treffenden besonderen Vorkehrungen; (5) Informationen zur Zerlegung, Wiederverwertung und/oder Entsorgung am Ende des Lebenszyklus. ii) Die technische Dokumentation für die Konformitätsbewertung nach Artikel 4 muss folgende Angaben enthalten: (1) die unter Buchstabe a aufgeführten Informationen; (2) gegebenenfalls alle gleichwertigen Modelle. 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 42
Kommende VO zur Einzelraumheizung Tabelle 2 enthält: Wärmeleistung, Hilfsstromverbrauch Angaben zur Regelung (ja/nein-Auswahl) 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 43
Kommende VO zur Einzelraumheizung b) ii) Nur bei ortsbeweglichen elektrischen Einzelraumheizgeräten: Im Handbuch für Endnutzer, auf den frei zugänglichen Websites der Hersteller und auf der Produktverpackung muss der folgende Satz auf gut sichtbare und leserliche Weise in einer Sprache angegeben sein, die die Endnutzer in dem Mitgliedstaat, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wird, ohne Weiteres verstehen: „Dieses Produkt ist nur für gut isolierte Räume oder für den gelegentlichen Gebrauch geeignet.“) 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 44
Kommende VO zur Einzelraumheizung b) ii) […] „Dieses Produkt ist nur für gut isolierte Räume oder für den gelegentlichen Gebrauch geeignet.“) (1) Im Handbuch für Endnutzer muss dieser Satz auf dem Deckblatt angegeben sein; (2) auf frei zugänglichen Websites von Herstellern muss dieser Satz zusammen mit den anderen Produktmerkmalen angegeben sein; (3) auf der Produktverpackung ist der Satz an einer Stelle anzugeben, an der er dem Endnutzer auffällt, wenn er das Produkt vor dem Kauf sieht. 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 45
Kommende VO zur Einzelraumheizung Anhang III • Spezifische Bedingungen für den Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad • Der Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad aller Einzelraumheizgeräte mit Ausnahme gewerblich genutzter Einzelraumheizgeräten ist folgendermaßen definiert: 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 46
Kommende VO zur Einzelraumheizung Anhang III Für elektrische Einzelraumheizgeräte gilt: Dabei gilt: • CC ist der „Umrechnungskoeffizient“ zur Umrechnung elektrischer Energie in Primärenergie. • ηth,on beträgt bei elektrischen Einzelraumheizgeräten 100 %. 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 47
Kommende VO zur Einzelraumheizung Anhang III F(1) ist ein Korrekturfaktor in %, der dem positiven Beitrag zum Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad von elektrischen Speicher- Einzelraumheizgeräten, […] -> für IR-Heizung nicht relevant ( = 0) F(2) ist ein Korrekturfaktor in %, der dem positiven Beitrag zum Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad Rechnung trägt, der auf die angepassten Beiträge raumtemperaturgeführter Regelungen zurückgeht, deren Werte sich gegenseitig ausschließen oder nicht miteinander addiert werden können 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 48
Kommende VO zur Einzelraumheizung F(2) bei elektrischen Einzelraumheizgeräten Ausstattung des Produkts (es kann bei nur eine Option ausgewählt Einzel-raumheiz- Spei-che werden): Orts-bewe Orts- r- Fußboden-Heizgerät Heiz- geräten für gas-förmige oder glich Heiz-ger fest ät strahler flüssige Brenn-stoffe einstufige Wärmeleistung, keine 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % Raumtemperatur-kontrolle zwei oder mehr manuell einstellbare Stufen, keine 1,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 2,0 % 1,0 % Temperaturkontrolle Raumtemperatur-kontrolle mit mechanischem 6,0 % 1,0 % 0,5 % 1,0 % 1,0 % 2,0 % Thermostat mit elektronischer Raumtemperatur-kontrolle 7,0 % 3,0 % 1,5 % 3,0 % 2,0 % 4,0 % mit elektronischer Raumtemperatur-kontrolle 8,0 % 5,0 % 2,5 % 5,0 % 3,0 % 6,0 % und Tageszeitregelung mit elektronischer Raumtemperatur-kontrolle 9,0 % 7,0 % 3,5 % 7,0 % 4,0 % 7,0 % und Wochentagsregelung 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 49
Kommende VO zur Einzelraumheizung Anhang III F(3) ist ein Korrekturfaktor in %, der dem positiven Beitrag zum Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad Rechnung trägt, der auf die angepassten Beiträge raumtemperaturgeführter Regelungen zurückgeht, deren Werte miteinander addiert werden können; -> bildet Annahmen über Energieeinsparung durch Steuerung ab. 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 50
Kommende VO zur Einzelraumheizung F(3) bei elektrischen Einzelraumheizgeräten bei Spei Einzel-raumhei Ausstattung des Produkts (Mehrfachnennungen -che möglich): Orts-beweg Orts- r- Fußboden- Heiz- z-geräten für gas-förmige lich Hei Heizgerät fest z-ge strahler oder flüssige Brenn-stoffe rät Raumtemperatur-kontrolle mit 0,0 1,0 % 0,0 % % 0,0 % 2,0 % 1,0 % Präsenzerkennung Raumtemperatur-kontrolle mit 0,5 0,0 % 1,0 % % 1,0 % 1,0 % 1,0 % Erkennung offener Fenster mit Fernbedienungsoption 0,5 0,0 % 1,0 % % 1,0 % 1,0 % 1,0 % mit adaptiver Regelung des 0,5 0,0 % 1,0 % % 1,0 % 0,0 % 0,0 % Heizbeginns mit Betriebszeitbegrenzung 0,0 0,0 % 0,0 % % 0,0 % 1,0 % 0,0 % mit Schwarzkugel-sensor 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 1,0 % 0,0 % 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 51
Kommende VO zur Einzelraumheizung Anhang III F(4) ist ein Korrekturfaktor in %, der dem negativen Beitrag des Hilfsstromverbrauchs zum Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad Rechnung trägt; F(5) ist ein Korrekturfaktor in %, der dem negativen Beitrag des Energieverbrauchs einer Pilotflamme zum Raumheizungs- Jahresnutzungsgrad Rechnung trägt. -> nur für Gas! -> Standby-Verbräuche werden hier berücksichtigt 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 52
Kommende VO zur Einzelraumheizung Dabei gilt: elsb ist die elektrische Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand in kW; Pnom ist die Nennwärmeleistung des Produkts in kW; α ist ein Faktor, der wiedergibt, ob das Produkt der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 […] entspricht; -> Standby-Verordnung • entspricht das Produkt den in der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 Grenzwerten, so ist α standardmäßig 0 (Null); • entspricht das Produkt nicht den in der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 Grenzwerten, so ist α standardmäßig 1,3. CC = 2,5 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 53
Kommende VO zur Einzelraumheizung α ist ein Faktor, der wiedergibt, ob das Produkt der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 […] entspricht; -> Standby-Verordnung • entspricht das Produkt den in der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 Grenzwerten, so ist α standardmäßig 0 (Null); -> Standby 0,5 W; Aus 0,5 W; automatische Abschaltung vorhanden mit Display 1,0 W • entspricht das Produkt nicht den in der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 Grenzwerten, so ist α standardmäßig 1,3. 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 54
Messnormen Entwurf einer Mitteilung der Kommission 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 55
Messnormen Entwurf einer Mitteilung der Kommission 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 56
Kommende VO zur Energieverbrauchs- kennzeichnung für Einzelraumheizung 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 57
Kommende VO zur Energieverbrauchs- kennzeichnung für Einzelraumheizung Article 1 Subject matter and scope This Regulation establishes requirements for the energy labelling of, and the provision of supplementary product information on local space heaters with a nominal heat output of 50 kW or less. This Regulation shall not apply to: (a) local space heaters that are ‘electric local space heaters’; […] -> Begründung für die Ausnahme war technischer Art (100%-Effizienz), daher ist auch in Zukunft ein Label für IR-Heizgeräte unwahrscheinlich. 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 58
Wie wird die Einhaltung dieser Regeln überwacht? 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 59
Aufgaben der BAM Beauftragte Stelle nach dem Energieverbrauchsrelevante- Produkte-Gesetz (EVPG), analoge Regelung im Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) • Koordinierung innerhalb Deutschlands zur Meinungsbildung bei neuen und zu überarbeitenden Regeln • Vertretung Deutschlands in den europäischen Gremien • Information und Unterstützung der Länderbehörden • Erstellen eines Informationsangebotes für die Wirtschaft 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 60
Marktüberwachung zum Ökodesign und Energielabel BMWi BAM (UBA) Länderbehörden EU-Kommission, Weitere Mitgliedsstaaten Zugelassene Stellen 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 61
Maßnahmen nach § 7, Abs. 3 EVPG • 1. Verbot des Ausstellens nicht-konformer Produkte ohne Hinweis auf diese Eigenschaft (§ 4, Abs. 9), „sichtbares Schild“ • 2. Anordnung von Maßnahmen, die gewährleisten, dass das Produkt konform ist, die Kennzeichnung angebracht ist und die Konformitätserklärung vorliegt, bevor es in Verkehr gebracht wird (Anforderungen aus § 4, Abs. 1) • 3. Anordnung einer Überprüfung durch eine zugelassene (oder in gleicher Weise geeignete) Stelle • 4. Anordnung zum Anbringen von Informationen nach § 5 (Identifizierung von Produkt und Inverkehrbringer bzw. in der Durchführungsmaßnahme geforderte Informationen) 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 62
Maßnahmen nach § 7, Abs. 3 EVPG • 5. vorübergehendes Verbot des Inverkehrbringens während der Prüfung der Konformität • 6. Verbot des Inverkehrbringens, wenn Produkt nicht konform • 7. Anordnung eines Rückrufes der bereits in Verkehr gebrachten Produkte, evtl. Sicherstellung • 8. Anforderung von technischen Unterlagen (nach § 4, Abs. 6) innerhalb von 10 Tagen Anordnungen nach 6. und 7. werden nach Prüfung unverzüglich weitergemeldet und veröffentlicht (§ 9 EVPG) 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 63
Wie wird die Überwachung koordiniert? 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 64
Bund-Länder-Ausschuss „Marktüberwachung zum EVPG und zum EnVKG“ BMWi BMF / Zollverwaltung BMU UBA BAM Gäste: Industrie, Experten, dena Länderbehörden 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 65
ADCO – Ecodesign und ADCO – Energy Label EU-Kommission 30 Staaten des EWR, 30 Staaten des EWR, 30 Staaten Für desDE: EWR, 31 Staaten Für desDE: EWR, FürBAM DE: und Für BAM DE: und Ländervertreter Gäste: Industrie, BAM und Ländervertreter BAM(Vorsitz und 2011) Ländervertreter Experten (Vorsitz 2011) Ländervertreter (Vorsitz 2011) (Vorsitz 2011) 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 66
Projekt Ecopliant: • Initiiert aus der ADCO • 11 Partner aus 10 Ländern: MÜ-Behörden, Ministerien • Advisory Group, offen für Industriebeteiligung • Projektleitung Defra (britisches Umweltministerium) • Best-practice-Beispiele für grenzüberschreitende MÜ • Messungen, Papierprüfungen, Produktidentifikation • Seminarangebote für MÜ-Behörden 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 67
Dr. Floris Akkerman, BAM, Abt. S Ökodesign evpg@bam.de 2. Internationaler Workshop Infrarotheizung 23.5.2014 68
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