DAS INVESTMENTSTEUERGESETZ DIE REFORM IN KÜRZE - ASSET & WEALTH MANAGEMENT - NEWSFLASH - PWC BLOGS
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Juni 2016 www.pwc.de Asset & Wealth Management – Newsflash Die Reform in Kürze Das Investmentsteuergesetz Möglicher Anleger - Ansprechpartner/ Heraus- Zwei Besteue- Die Reform Anhang Anpassungsbe- präferenzen KESt Prozess Kernpunkte Über uns forderungen rungsregime in Kürze darf 2018
Die Reform in Kürze Kernpunkte Kernpunkte Spezialfonds Hedge-, Infrastruktur-, Kredit-Fonds • Keine wesentlichen Änderungen; werden • Moderate jährliche Vorabpauschale weiterhin als transparente Vehikel angesehen (2016: 0,8 % des Rücknahmepreises) Zwei Besteue- Inländische und ausländische Fonds rungsregime • Steuer-Reporting ist weiterhin erforderlich • Keine Hinzurechnungsbesteuerung für • Besteuerung inländischer Erträge kann auf kapitalgesellschaftsähnliche Strukturen • Einheitlicher Steuersatz auf den Anleger verlagert werden • Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017 inländische Erträge von 15 % • Thesaurierte Veräußerungsgewinne gelten verlängert • Administrativer Aufwand bzgl. nach 15 Jahren als zugeflossen • Steuerpflicht auf Veräußerungsgewinne deutscher KESt (für detaillierte • Komplexere Aktiengewinnberechnung (z. B. aus Anteilen an inländischen Kapitalge- forderungen Informationen siehe „KESt-Prozess“ Kopplungsgeschäfte) sellschaften (mind. 1 %) entfällt Heraus- Übersicht) • Fonds-Teilfreistellungsgewinn als neue bewertungstägliche Steuerkennzahl Publikumsfonds • Aktuelle Unklarheit bzgl. des Wertpapier begriffs (Verbriefungszweckgesellschaften) • Bestandsschutz von Alt-Anteilen läuft am KESt Prozess 1. Januar 2018 aus. Wertveränderungen ab dem 1. Januar 2018 werden steuerpflichtig; AIF Steuerfreibetrag in Höhe von 100.000 Euro • Umsatzsteuerbefreiung für die • Vorabpauschale gilt erst im Folgejahr als Nicht-Spezialfonds Verwaltung von mit OGAW zugeflossen (Erleichterung für depotführende vergleichbaren AIF Stellen) präferenzen • Intransparente Vehikel Anleger - • Bestehende Zweifelsfragen zur • Weder tägliches noch 2018 Prüfung der Vergleichbarkeit, die jährliches Steuerreporting Aktienfonds anhand der Investmentaufsicht und notwendig des Anlegerkreises erfolgen soll • Nachweis des Aktienfondsstatus anhand von • Moderate Vorabpauschale für • Anwendbar erst ab 1. Jan 2018, Anlagebedingungen oder dem Jahresbericht akkumulierende Klassen Anpassungsbe- obwohl derzeitige Vorschrift gegen • Teilfreistellung auf Anlegerebene um Doppel Möglicher Europarecht verstößt besteuerung zu vermeiden (30 %/60 %/80 %) darf • Erhöhte Aktienteilfreistellung nicht anwendbar für Lebens- und Krankenversicherungen sowie auf im Immobilienfonds Handelsbuch von Kreditinstituten gehaltene Anteile • Nachweis des Immobilienfonds-Status anhand von Anlage Anhang bedingungen oder dem Jahresbericht Private Equity Fonds • Veräußerungsgewinne aus inländischen Immobilien immer steuerpflichtig; Abschaffung der 10-Jahres Regelung • Nicht im Anwendungsbereich des neuen • Wertänderungen bis zum 31.12.2017 sind bestandsgeschützt, wenn Investmentsteuergesetzes, wenn als Personen- die Immobilie nach einer 10-jährigen Haltedauer veräußert wird Ansprechpartner/ gesellschaft aufgelegt • Teilfreistellung auf Anlegerebene um Doppelbesteuerung zu • Die allgemeinen Besteuerungsregeln finden Über uns vermeiden (60 %/80 %) Anwendung
Die Reform in Kürze Zwei Besteuerungsregime Kernpunkte Vergleich der Besteuerungsregime Anwendungsbereich des neuen Investmentsteuergesetzes • Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu Zwei Besteue- rungsregime investieren • Kein operativ tätiges Unternehmen außerhalb des Finanzsektors • Auch anwendbar auf 1-Anleger-Fonds und Investmentvermögen nach § 2 Abs. 3 KAGB • Bestimmte nicht unternehmerisch tätige Kapitalgesellschaften Fondstypus forderungen Heraus- Spezialfonds Nicht-Spezialfonds • Begrenzt auf 100 Anleger • Alle Fonds, die nicht die Voraussetzungen eines Spezialfonds erfüllen • Grundsätzlich keine Privatanleger (Ausnahmen möglich) • Muss zusätzlich die 9 Anlagebestimmungen erfüllen (vergleichbar mit den Kriterien des § 1 Abs. 1b InvStG) • Von der Gewerbesteuer befreit KESt Prozess Besteuerung Fondsebene • Inländische Erträge werden mit einem Steuersatz von 15 % besteuert • Inländische Erträge werden mit einem Steuersatz von 15% besteuert – hauptsächlich inl. Beteiligungseinnahmen und Immobilienerträge – hauptsächlich inl. Beteiligungseinnahmen und Immobilienerträge – keine Steuerpflicht auf Veräußerungsgew. aus Anteilen an inl. KapG (mind. 1 %) – keine Steuerpflicht auf Veräußerungsgew. aus Anteilen an inl. KapG (mind. 1 %) • Ausnahme: Für inl. Beteiligungseinnahmen und Immobilienerträge kann die • In der Regel von der Gewerbesteuer befreit präferenzen Besteuerung auf den Anleger verlagert werden (Transparenzoption) Anleger - • Per Definition keine Gewerbesteuerpflicht 2018 Besteuerung Anlegerebene • Besteuerung bei Ausschüttung und Rückgabe • Besteuerung bei Ausschüttung und Rückgabe Anpassungsbe- • Ordentliche Erträge steuerbar bei Ausschüttung/Thesaurierung • Thesaurierende Klassen: Jährliche Mindestbesteurung basierend auf 70 % des Möglicher • Veräußerungsgewinne aus Aktien bleiben (teilweise) steuerbefreit Basiszinses (2016: 1,1 %), keine Mindestbesteuerung für bestimmte Versicherer darf • Ausländische Quellensteuer ist auf Anlegerebene anrechenbar • Teilfreistellung für Immobilien- (60 %/80 %), Aktien- (30 %/60 %/80 %) und • Erträge aus ausländischen Immobilien bleiben grds. steuerfrei Mischfonds (15 %/30 %/40 %) • Spezifische Steuerfreistellungen im Rahmen von Altersvorsorge- und Basis rentenverträgen Reporting Anhang • Jährliches Steuerreporting notwendig • Keine gesetzliche Verpflichtung zum Steuerreporting für Anleger • DBA- und Aktiengewinnberechnung weiterhin erforderlich • Ausschüttungs- und Thesaurierungsreporting wird vermutlich Marktpraxis • Neue Steuerkennzahl für Teilfreistellung von Zielinvestmentfonds • Steuererklärung für inländische Erträge • Nachweis des Fonds-Status (keine Transparenzoption) und Befreiungs • Überwachung der Aktien- und Immobiliengrenzen bescheinigung für steuerbegünstigte Anleger ist der Depotbank zu übermitteln • Nachweis des Fonds-Status und Befreiungsbescheinigung für steuerbegünstigte Ansprechpartner/ • Überwachung der Einhaltung der Spezialfondskriterien Anleger ist der Depotbank zu übermitteln Über uns Transparentes Steuer-Regime Intransparentes Steuer-Regime
Die Reform in Kürze Herausforderungen – KVG Kernpunkte Spezial-Investmentfonds Front Office Middle Office Back Office Zwei Besteue- rungsregime • Mittelbare Beteiligung von Privat • Überwachung der Einhaltung der Anlagebestimmungen • Vorab-Prüfung der Anlage personen nur noch eingeschränkt • Anpassung der Anlagebedingungen entscheidungen zwecks Wahrung des möglich (Anteile im Betriebsvermögen) • Erwerbbarkeitsprüfung für Ziel-Investmentfonds Spezial-Investmentfondsstatus • Bei Personengesellschaften erfolgt • Fortlaufende Überwachung, ob die Anforderungen an Spezial- • Umfangreiche Anpassungen des eine Durchschau auf die einzelnen Investmentfondsanleger erfüllt sind und entsprechende Dokumentation Buchhaltungssystems: Gesellschafter mittels Anteilsregister – Dokumentation der Einhaltung der • Ausübung der Transparenzoption muss • Ausübung Sonderkündigungsrecht 45-Tage-Regel bei Ausübung der nicht zwingend von Vorteil sein • Gesonderte Überwachung der mittelbar beteiligten Privatanleger, die Transparenzoption (siehe Übersicht forderungen • Trennung von steuerpflichtigen unter den Bestandsschutz fallen Cum-Cum Geschäfte) Heraus- und steuerbefreiten Anlegern • Verlust des Spezial-Investmentfondsstatus ist unumkehrbar – Berücksichtigung von Absicherungs (unterschiedliche Vorteilhaftigkeit der • Einholung der Statusbescheinigung geschäften bei der Ermittlung des Transparenzoption) • Beachtung erweiterter Haftung bzgl. KESt-Einbehalt (Transparenzoption) Fonds-Aktiengewinns • Mehrstufige Anlagestrukturen werden • Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung (auch für ausl. – Anlegerspezifische Ertragsermittlung für steuerbefreite Anleger unattraktiv Spezial-Investmentfonds!) (Wegfall Ertragsausgleich) • Gezielte Beimischung von Nicht- – Ermittlung der als zugeflossen Spezialfonds als Zielfonds zwecks geltenden Veräußerungsgewinne KESt Prozess Erhöhung der Nachsteuerrendite (15-Jahre-Regel) • Ermittlung und Bekanntmachung des Fonds-Teilfreistellungsgewinns Investmentfonds präferenzen Anleger - Front Office Middle Office Back Office 2018 • Maßgeschneiderte Publikumsfonds • Übergangsphase bis 31. Dezember 2017: • Handhabung komplexerer Quellen werden zentraler Bestandteil eines – Kennen der eigenen Anlagestrategie: Offenlegung von Steuer steuererstattungsprozesse Spezialfonds-Portfolios gestaltungen in Berufsträgerbescheinigung • Führung eines Verzeichnisses zum • Steuerbegünstigte Anleger bevorzugen – Sicherstellung der Qualität täglicher Steuerkennzahlen. Erhöhtes Risiko Steuerstatus der Anleger zwecks Anpassungsbe- exklusive Anteilklassen durch fiktive Rückgabe aller Anteile zum 31. Dezember 2017 KESt-Erstattung Möglicher • Infrastruktur-, Private Equity- und • Neue Anforderungen an Tax Compliance: KVG möglicherweise • Überwachung der Portfolio darf Hedge- Fonds können von der Reform verantwortlich für Steuergestaltungen der Anleger zusammenstellung profitieren • Austausch von Kundendaten: Anpassung der Verträge zwischen KVG, • Auszahlung von Erstattungen an die • Reine Publikums-Dachfonds depotführender Stelle und Anleger berechtigten Anleger konstruktionen verlieren an Attraktivität • Laufende Überwachung von Produkten und Anlegern bzgl. Steuerstatus • Berechnung und Veröffentlichung von • Optimierung des Quellensteuer • 45-Tage-Regel: Balance zwischen Begrenzung des Arbitragerisikos und Besteuerungsgrundlagen prozesses als Wettbewerbsvorteil fairer Besteuerung der Anleger • Bestimmung einer Minimumaus • Investitionen in deutsche Vermögens schüttung zur Vermeidung von Dry Anhang gegenstände stellen ausländische Income Fondsmanager vor neue Heraus • Gewerbesteuerrisiko: Für Immobilien forderungen fonds ist jeder einzelne Mietvertrag zu • 45-Tage-Regel bei Anlagen in überprüfen inländische Kapitalbeteiligungen: • 45-Tage-Regel: Anpassungen der Vor-Handelskontrollen und klare Buchhaltungsprozesse und Ansprechpartner/ Anlagevorschriften zur Vermeidung entsprechende Dokumentation steuerlicher Nachteile Über uns • Immobilienfonds benötigen neues Set-up für Gewerbesteuerzwecke
Die Reform in Kürze KESt-Prozess: Ist es so einfach? Kernpunkte Kapitalertragsteuerprozess für einen Nicht-Spezial-Investmentfonds Steuerpflichtiger Anleger 1 Investmentfonds beantragt „Statusbescheinigung“ bei FA. Investmentfonds stellt Statusbescheinigung VS zur Verfügung, die Kapitalgesellschaft den reduzierten KESt-Satz von 15 % anwendet. Zwei Besteue- rungsregime 100 100 Inländische 2 VS hält 15 % KESt ein (inkl. Soli) und führt diese an FA ab. Der Zahlung von Dividende Einbehalt hat abgeltende Wirkung für den Investmentfonds. 2 KESt Verwahrstelle (VS) 15 3 Wird die „Statusbescheinigung“ erst nachträglich vorgelegt, so 85 100 1 3 6 kann eine Erstattung der zu viel einbehaltenen KESt innerhalb von forderungen 2 Jahren beantragt werden. Heraus- 1 Aktienfonds 3 DS überprüft Teilfreistellungsvoraussetzungen (hier: Aktienfonds, Finanzamt (FA) 4 4 85 100 6 >51 % Kapitalbeteiligungen), um entsprechende Teilfreistellungs 16 quote anwenden zu können (hier: 30 %). Auf die steuerpflichtigen Depotführende Stelle (DS) Depotführende Stelle (DS) Erträge hält DS 25 % KESt zzgl. 5,5 % Soli ein und führt diese an KESt Prozess Zahlung von KESt FA ab. 69 85 15 7 5 Steuerbefreiter Anleger 5 DS stellt den steuerbefreiten Anlegern auf Nachfrage den 69 100 „Investmentanteil-Bestandsnachweis“ zur Verfügung. präferenzen Anleger - 2018 Steuerpflichtiger Steuerbefreiter 6 Anleger übermitteln diesen Nachweis sowie ihre Befreiungs privater Anleger Anleger bescheinigung an den Investmentfonds, der die Informationen an VS weiterleitet. Anpassungsbe- Der Fonds hat das Vorliegen der Voraussetzungen der „45-Tage Möglicher Regel“ nachzuweisen. darf Ausländische Anleger müssen die Vergleichbarkeit mit inländischen steuerbefreiten Anlegern zu nachweisen. 7 Die erstattete KESt ist an den steuerbefreiten Anleger auszuzahlen. Anhang Spezial-Investmentfonds – Transparenzoption Keine Besteuerung auf Fondsebene, wenn der Fonds erklärt, dass die Steuerbescheinigung direkt an den Anleger ausgestellt werden Ansprechpartner/ soll (Transparenzoption). VS führt nicht-reduzierte KESt von Über uns 26,375 % für den Anleger ab.
Die Reform in Kürze Anlegerpräferenzen 2018 Kernpunkte 1 Teilfreistellung sollte den Doppelbesteuerungseffekt Privat- Institutioneller kompensieren. Kommentar Anleger Anleger Geringe bzw. keine Doppelbesteuerungseffekte; 1 6 Aktienfonds & Mischfonds ? 2 Zwei Besteue- rungsregime jährliche Pauschalbesteuerung ist derzeit grundsätzlich deutlich geringer als die ausschüttungsgleichen Erträge 2 Anleihenfonds (High Yield Bonds!). 7 Mischfonds (
Die Reform in Kürze Möglicher Anpassungsbedarf Welche Anforderungen stellt das neue Regelwerk an Kernpunkte Ihre Prozesse und Systeme? Zwei Besteue- rungsregime Asset Manager/KVG • Wie werden den Anlegern die relevanten Steuerinformationen zur Verfügung • Besteht die Möglichkeit bestimmte Anlageklassen steuerlich attraktiver zu gestellt? Was sind die geeigneten Veröffentlichungsmedien? gestalten? forderungen • Welche Maßnahmen sind zu ergreifen, um für Privatanleger sicherzustellen, • Inwieweit sind hierzu Anpassungen in Bezug auf die rechtlichen Rahmen Heraus- dass der KESt-Einbehalt in korrekter Höhe erfolgt und eine Veranlagung nicht bedingungen vorzunehmen? notwendig wird? • Welche Erfordernisse ergeben sich aus den einzuhaltenden Anlagegrenzen für die • Wie kann für einen Anleger in einem bestehenden Produkt die optimale Buchhaltung? Besteuerung erreicht werden? • Wie wirkt die Teilfreistellung auf die Anlagestrategie von Spezial-Investmentfonds? KESt Prozess Depotführende Stelle Verwahrstelle • Gehört die Benachrichtigung über die Veränderung des Fragen im • Besteht eine Verpflichtung für steuerliche Zwecke Teilfreistellungsstatus an den Anleger zum Serviceangebot? Zusammenhang mit einzuhaltende Anlagegrenzen zu überwachen? • Welche Systemanpassungen sind erforderlich, um die der Teilfreistellungs • Was wären geeignete Überwachungsmechanismen? insbesondere für Mischfonds zu erwartenden fiktiven vorschrift – • Welche Maßnahmen sind bei Anlageverstößen zu ergreifen? Veräußerungsereignisse abbilden zu können? § 20 InvStG-E • Ist ein Frühwarnsystem zu implementieren? • Wie können die aus der Teilfreistellung resultierenden • Wie erfolgt die Dokumentation der Einhaltung der präferenzen Anleger - Haftungsrisiken begrenzt werden? Anlagegrenzen? 2018 Und das ist nur einer von 56 Paragraphen … Anpassungsbe- Möglicher darf Anhang Ansprechpartner/ Über uns
Die Reform in Kürze Anhang Änderungen 2016 Kernpunkte Aggressive Steuerplanung Zwei Besteue- rungsregime • In der Berufsträgerbescheinigung ist anzugeben, ob Anhaltspunkte für einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten vorliegen Cum-Cum Geschäfte • Erweiterte Haftung für Berufsträger; Geldbuße von bis zu 50.000 Euro • Die volle Anrechnung der KESt auf inl. Beteiligungs forderungen Heraus- einkünfte setzt die Einhaltung der sog. „45-Tage Regel“ voraus • Die Regelung ist auch auf Investmentfonds mit inländischen Beteiligungseinnahmen anwendbar • Inländische Aktien sind für Dokumentationszwecke KESt Prozess Van Caster nach dem First In First Out Prinzip zu erfassen. Außerdem sind entsprechende Absicherungs • Für Anleger von Investmentfonds können geschäfte zur Bestimmung des Mindestwert die transparenten Besteuerungs änderungsrisikos zu quantifizieren grundlagen auch nach Ablauf der • Aufgrund der rückwirkenden Anwendung dieser 4-Monatsfrist nachgewiesen werden Regelung (ab 1. Jan 2016) sind vergangene präferenzen Anleger - Transaktion zu analysieren und steuerlich ggf. 2018 neu zu bewerten • Weitere Details können Sie der folgenden Seite entnehmen Anpassungsbe- Möglicher Bestandsschutz für Investmentfonds darf Steuerfreistellung von Aktiengewinnen • Derzeitiger Bestandsschutz wird bis zum 31. Dezember 2017 verlängert • Veräußerungsgewinne aus Streu • Insbesondere hilfreich für Hedge Fonds, besitz bleiben für körperschaft- Kreditfonds und andere Nicht-OGAW steuerpflichtige Anleger zu 95 % Anhang Produkte steuerfrei Ansprechpartner/ Über uns
Die Reform in Kürze Anhang Cum-Cum Geschäfte Kernpunkte Kapitalertragsteuer (ohne Solidaritätszuschlag) auf inländische Beteiligungseinnahmen ist nur anrechenbar, wenn der Zwei Besteue- rungsregime inländische Steuerpflichtige 1. (ununterbrochen) an mind. 45 Kalendertagen über den Dividendenstichtag (Mindesthaltedauer) der wirtschaftliche Eigentümer der Anteile ist Keine Wertpapierleihgeschäfte/Repo-Geschäfte Die Vorschrift ist nicht anwendbar, wenn: Anwendung der FIFO-Methode • Gesamtbetrag inländischer Beteiligungs- 2. während der Mindesthaltedauer ununterbrochen mind. 70 % des einnahmen nicht mehr als 20.000 Euro Wertänderungsrisko trägt • Steuerpflichtiger seit mind. 1 Jahr Micro/Macro Hedging begrenzt auf 30 % wirtschaftl. Eigentümer forderungen keine Absicherungsgeschäfte über nahestehende Personen • Bestimmte Befreiungen im Rahmen von Heraus- 3. nicht verpflichtet ist, die Kapitalerträge anderen Personen zu vergüten Altersvorsorgeverträgen und für fonds mind. 50 % der Erträge müssen beim Steuerpflichtigen verbleiben gebundene Lebensversicherungen Begrenzung von Ausgleichszahlungen und Leihgebühren Sind diese drei Kriterien nicht erfüllt, ergeben sich unterschiedliche Konsequenzen für Steuerpflichtige, bei denen ein Steuerabzug auf Beteiligungserträge vorgenommen wurde (z. B. private & institutionelle Anleger) und solche, bei denen der Steuerabzug nicht vorgenommen oder erstattet wurde (z. B. inl. Investmentfonds) KESt Prozess Lt. Gesetzes begründung ist eine Private & institutionelle Anleger Inländische Investmentfonds Diskriminierung inländischer • 2/5 der KESt ist auf die zu zahlende • 25 % KESt muss rückwirkend gezahlt werden präferenzen Stpfl. nicht beabsichtigt. Anleger - Steuer anrechenbar • 25% KESt kann nicht angerechnet oder Insofern sollte die effektive 2018 • 3/5 der KESt ist bei der Ermittlung abgezogen werden Steuerbelastung auf der Einkünfte abzuziehen • Am Geschäftsjahresende führt der Fonds 26,375 % Investmentfondsebene auf 15 % Steuern für die Anleger ab begrenzt sein. Der eigentliche Doppelbesteuerung Gesetzeswortlaut gibt dies jedoch nicht her! Anpassungsbe- Möglicher darf Beispiel: Steuerbelastung auf eine Bruttodividendenzahlung von 100 Euro Einhaltung 45 Tage Inländischer Inl. Investmentfonds & Regel Privatanleger Institutioneller Anleger Investmentfonds Privatanleger ja ca. 26,375 ca. 30,825 0,000 ca. 26,375 Anhang nein ca. 37,419 ca. 41,201 ca. 25,000 ca. 51,375 Ansprechpartner/ Über uns
Die Reform in Kürze Ihre Ansprechpartner Kernpunkte Markus Hammer Jürgen Kuhn Dirk Stiefel Tel.: +49 69 9585-6259 Tel.: +49 69 9585-5779 Tel.: +49 69 9585-6709 markus.hammer@de.pwc.com juergen.kuhn@de.pwc.com dirk.stiefel@de.pwc.com Zwei Besteue- rungsregime Joachim Kayser Ralf Lindauer Tel.: +49 69 9585-6758 Tel.: +49 89 5790-6272 forderungen joachim.kayser@de.pwc.com ralf.lindauer@de.pwc.com Heraus- KESt Prozess Über uns Unsere Mandanten stehen tagtäglich vor vielfältigen Aufgaben, möchten neue Ideen umsetzen und suchen Rat. Sie erwarten, dass wir sie ganzheitlich betreuen und praxisorientierte Lösungen mit größtmöglichem Nutzen entwickeln. Deshalb setzen wir für jeden Mandanten, ob Global Player, Familienunternehmen oder kommunaler Träger, unser gesamtes Potenzial ein: Erfahrung, Branchenkenntnis, Fachwissen, Qualitätsanspruch, Innovations präferenzen kraft und die Ressourcen unseres Expertennetzwerks in 157 Ländern. Besonders wichtig ist uns die vertrauensvolle Anleger - 2018 Zusammenarbeit mit unseren Mandanten, denn je besser wir sie kennen und verstehen, umso gezielter können wir sie unterstützen. PwC. 9.800 engagierte Menschen an 29 Standorten. 1,65 Mrd. Euro Gesamtleistung. Führende Wirtschaftsprüfungs- Anpassungsbe- und Beratungsgesellschaft in Deutschland. Möglicher darf Anhang © Juni 2016 PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Alle Rechte vorbehalten. Ansprechpartner/ „PwC“ bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die eine Mitgliedsgesellschaft der PricewaterhouseCoopers International Limited (PwCIL) ist. Jede der Mitgliedsgesellschaften der PwCIL ist eine rechtlich selbstständige Gesellschaft. Über uns www.pwc.de
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