Koi-Herpesvirus-Infektion - Merkblatt - Ministerium für Umwelt ...

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Koi-Herpesvirus-Infektion - Merkblatt - Ministerium für Umwelt ...
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Merkblatt
Koi-Herpesvirus-Infektion
(KHV-Infektion)
Dieses Merkblatt wurde mit freundlicher Genehmigung des Thüringer Ministeriums für
Soziales, Familie und Gesundheit redaktionell überarbeitet und an die Gegebenheiten für
das Land Sachsen-Anhalt angepasst.

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Koi-Herpesvirus-Infektion - Merkblatt - Ministerium für Umwelt ...
Vorwort
Im Jahr 2003 trat in Sächsischen und 2004 in Thüringer Teichwirtschaften ein Herpesvirus bei Karpfen
auf. Es führte zu einer sehr hohen Erkrankungs- und Todesrate bei diesen Fischen (90 %). Das
Herpesvirus wird im Wesentlichen über Nutz- und Koi-Karpfen verbreitet. Wenn eine Infektion aus
einem Koi-Karpfenbestand in hiesige Nutzkarpfenbestände erfolgt, sind diese Fische gegenüber dem
Virus hoch empfindlich.
Der Mensch ist gegenüber dem Virus unempfindlich, eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit
kann daher ausgeschlossen werden. Da aber die wirtschaftlichen Folgen einer Infektion für die
Nutzkarpfenbestände sehr bedeutsam sein können, werden die zahlreichen Hobbyhalter von Koi-
Karpfen gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass Kontakte ihrer Tiere zu anderen Fischarten,
insbesondere zu Nutzfischen, vermieden werden. Dazu gehört auch, dass Koi-Karpfen auf keinen Fall
in Fischteichen ausgesetzt werden dürfen. Die Nutzkarpfenhalter werden aufgefordert, durch
geeignete Maßnahmen ihre Karpfenbestände vor einer Infektion mit dem Herpesvirus zu schützen.
Dieses Merkblatt soll allen interessierten Bürgern notwendige Informationen geben, um einer
Weiterverbreitung dieser Fischseuche wirksam begegnen zu können.

Vorkommen und Verbreitung
Ende der neunziger Jahre gab es erste Berichte über diese ansteckende Krankheit bei Nutzkarpfen
und Koi-Karpfen aus Israel, verschiedenen europäischen Ländern und den USA. In Israel waren auch
Wildkarpfen betroffen. Als Ursache vermutete man ein Virus, doch erst im Jahr 2000 gelang es
amerikanischen Wissenschaftlern um HEDRICK ein fischspezifisches (piszines) Herpesvirus
nachzuweisen. Inzwischen gibt es weltweit Koi-Herpesvirusnachweise aus zahlreichen Ländern in
Westeuropa, Nordamerika, Asien und Südafrika.
In Deutschland traten ab 2003 zunehmend Erkrankungen mit entsprechendem Virusnachweis bei
Koi-Karpfen in fast allen Bundesländern auf. In Nutzkarpfenbeständen Bayerns, Sachsens und
Thüringens wurden KHV-Infektionen mit seuchenhaftem Verlauf beschrieben.
Mit Einführung der Anzeigepflicht für die KHV-Infektion in Deutschland (ab 2005) wurden
tierseucherechtliche Voraussetzungen geschaffen, einer Weiterverbreitung dieser Krankheit
entgegenzuwirken. Spezifische Maßnahmen sind durch die Fischseuchenverordnung vom 24.
November 2008 in Verbindung mit dem Tierseuchengesetz geregelt.

Übertragungsweg
Die KHV-Infektion wird hauptsächlich durch direkten Fischkontakt übertragen. Neuzukäufe von
Fischen aus infizierten Fischbeständen stellen die größte Gefahr dar. Eine Infektion über
Wassergeflügel, Fischereigeräte und Personen (Hände!) ist ebenfalls möglich.
Das Virus ist streng wirtsspezifisch, es erkranken nur Cyprinus carpio L., das heißt sowohl der
Nutzkarpfen (Spiegelkarpfen, Schuppenkarpfen, Lederkarpfen) als auch der Koi. Als Virusüberträger
gelten auch andere Fischarten (wie Goldkarpfen, Schleien oder Graskarpfen), ohne dass diese selbst
daran erkranken.
Das Virus weist eine hohe Ansteckungskraft (Infektiosität) auf und kann Fischverluste von 25 bis 90
% oder sogar Totalverluste verursachen. Das Virus hat bei Wassertemperaturen von 17 bis 26 °C
seine höchste Vermehrungsrate. Die Inkubationszeit ist temperaturabhängig und beträgt im
Temperaturbereich von 18 bis 25 °C fünf bis sieben Tage, vereinzelt auch länger. Bei diesen
Temperaturen treten die höchsten Verlustraten in erkrankten Beständen auf. Es ist aber auch möglich,
dass bei niedrigeren Wassertemperaturen infizierte Fische keine sichtbaren Veränderungen zeigen
und kein Verlustgeschehen auftritt. Eine Freiheit vom Erreger wird dabei vorgetäuscht.
Fische, die die Krankheit überstanden haben, beherbergen das Virus vermutlich lebenslang und sind
als infektiös zu betrachten (latente Infektion). Besonders bei Stresssituationen (Abfischung, Transport,
Parasitenbefall, u.a.) kann eine erneute Virusausscheidung durch solche Fische erfolgen, ohne dass
diese selbst Krankheitserscheinungen zeigen. Sie sind jedoch ein hohes Infektionsrisiko!

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Merkmale der Erkrankung und Krankheitsverlauf
Die Fische zeigen akute Verhaltensstörungen, es können alle Altersgruppen gleichermaßen
betroffen sein. Die kranken Fische stehen am Frischwasserzulauf, zeigen Symptome der Notatmung,
der Fluchtreflex ist eingeschränkt und deutliche Fressunlust lässt sich beobachten. Äußerlich wird vor
allem im Kopfbereich ein grauweißer Schleier sichtbar. Die Augäpfel sind oft eingesunken
(Enophthalmie).
Bei der Untersuchung betroffener Fische werden vorrangig Haut- und Kiemenveränderungen
festgestellt. An der Haut erkennt man eine deutliche Schleimhautablösung in Verbindung mit
grauweißen veränderten Hautbezirken. Die Haut kann infolge des Schleimverlustes auch trocken bzw.
sandpapierartig erscheinen. Die Kiemen sind anfänglich blass, geschwollen und verstärkt verschleimt
(Bild 1). Im weiteren Krankheitsprozess sterben ganze Kiemenbezirke ab (Nekrose des
Kiemenepithels). Entzündungserscheinungen an inneren Organen, wie an Leber, Niere und Darm
sind festzustellen.

Bild 1: Koi mit Kiemenerkrankung durch KHV (starke
Verschleimung und Nekrosen) (Quelle: Landesamt für
Verbraucherschutz, FB 4 Stendal)

Diagnose
Der Nachweis des Koi-Herpesvirus erfolgt an Organmaterial mittels einer molekularbiologischen
Methode (PCR = Polymerase Kettenreaktion). Ein positives Ergebnis ermöglicht im Zusammenhang
mit typischen klinischen Erscheinungen eine sichere Diagnose. Bei latent infizierten Fischen ist jedoch
nicht in jedem Fall ein Virusnachweis möglich.
Untersuchungen sind in Sachsen Anhalt am Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich
Veterinärmedizin in Stendal möglich (Telefonische Anfragen unter 03931-631-0 über den
Fischseuchenbekämpfungsdienst oder den Bereich Fischvirologie).

Vorbeugung
1. Als wichtigste präventive Maßnahme gilt der Zukauf von Koi-Karpfen bzw. Nutzkarpfen aus
   gesunden, vorzugsweise virologisch kontrollierten Betrieben (Vorsicht ist die Devise beim
   Zukauf!).
2. Neu erworbene Fische sollen, wenn möglich, über vier Wochen in Quarantäne bei Temperaturen
   über 18 °C gehalten werden.
3. Gegen das KHV sind in Deutschland zurzeit keine zugelassenen Impfstoffe auf dem Markt.
4. Vorbeugende medikamentelle Behandlungen von Karpfen sind zwecklos.
5. Eine strikte Trennung von Koi- und Nutzkarpfenhaltung sowie die Einhaltung
   seuchenhygienischer Maßnahmen (getrennte Wasserführung, eigene Arbeitsgeräte,
   Transportbehälter- und Händedesinfektion) sind unerlässlich. Dazu gehört auch das Unterlassen
   des Aussetzens von Koi-Karpfen aus Hobbyhaltungen in natürliche Gewässer (wie z.B. Seen,
   Flüsse, Talsperren) oder Teichwirtschaften.

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6. Verendete Fische sind unverzüglich über die Tierkörperbeseitigungsanlage unschädlich entsorgen
   zu lassen. Auskunft hierzu gibt das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

Bekämpfung und Bestandssanierung
Im Folgenden werden Maßnahmen erläutert, die aus fachlicher Sicht für den Sanierungserfolg
geeignet sind. Die maßgebliche Vorgehensweise wird jedoch vom zuständigen Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsamt vorgeschrieben.

Die Sanierung von Teichen und Anlagen der Fischzucht oder Fischhaltung, in denen klinisch erkrankte
Bestände mit entsprechendem Virusnachweis waren, kann nur durch Bestandsaustausch und
Desinfektion vor Neubesatz erfolgen.
Umweltfreundlich, kostengünstig und doch sehr wirksam sind die klassischen Hygienemaßnahmen
wie Trockenlegen der Teiche und der Wasser führenden Anlagenteile, Lichteinwirkung (UV-
Bestrahlung), Hitze und die Desinfektion mit geeigneten Mitteln.
Nach der Abfischung erkrankter Fische müssen Teiche und Anlagen trockengelegt und einer
Kalkung unterzogen werden. Kann keine Trockenlegung erfolgen, sind die Teiche oder die Anlage
mindestens drei Monate bespannt fischfrei zu halten. Auf die Wasserfläche wird Branntkalk so
ausgebracht, dass ein pH-Wert von 12 an drei bis fünf Tagen aufrechterhalten wird. Die erforderliche
Menge an Branntkalk ist abhängig vom Standort, daher sind tägliche pH-Wert-Messungen zur
Erfolgskontrolle sowie ggf. Nachkalkungen notwendig.
Bei der Verwendung von Branntkalk ist zu beachten, dass die pulverisierte Form wirksamer ist als die
gekörnte - allerdings ist bei der Ausbringung auch die Verätzungsgefahr für den Anwender größer.
Produktinformationen zum Arbeitsschutz sind zu beachten.
Geräte, Arbeitsschutzkleidung, Transportbehälter und alle anderen benutzten Gegenstände sind
nach der Abfischung zu reinigen und anschließend zu desinfizieren.
Ein Fischbesatz der Teiche darf frühestens drei Monate nach der Abfischung bzw. dem Beginn der
Sanierung erfolgen. Grundsätzlich gilt, dass mit Branntkalk behandelte Teiche erst dann wieder mit
Fischen besetzt oder abgelassen werden dürfen, wenn der pH-Wert unter 8,5 gefallen ist (Messung
notwendig). Die empfohlenen Werte liegen für die Karpfenzucht bei pH 7-8.

Eine Impfung ist in Deutschland derzeit nicht zugelassen.

Ansprechpartner bei Verdacht auf eine Fischseuche / Fachliche Beratung
1. Bei Verdacht auf Vorliegen einer KHV-Infektion oder einer anderen Fischseuche sind Fischhalter
dazu verpflichtet, das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu informieren
(Anzeigepflicht!).
2. Für die fachliche Beratung im Zusammenhang mit Fischseuchen steht das zuständige Veterinär-
und Lebensmittelüberwachungsamt oder der Fischseuchenbekämpfungsdienst am Landesamt
für Verbraucherschutz, Fachbereich Veterinärmedizin in Stendal (Haferbreiter Weg 132 – 135,
39576 Stendal, Tel.: 03931 / 631 – 0, Fax: 03931 / 631 – 153) zur Verfügung.

Impressum
Herausgeber: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
Leipziger Str. 58
39112 Magdeburg
Tel.: 0391 /567-1895, Fax: 0391/567-1924
E-Mail: veterinaerwesen@mlu.sachsen-anhalt.de
Redaktion: Landesarbeitsgruppe KHV-Infektion beim Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
(redaktionelle Änderungen für Sachsen-Anhalt durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt und das
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt)
Stand: August 2013
Internet: http://www.mlu.lsa-net.de
http://www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de

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