Zwischen Hype und Bußgeld - Lehren aus einem Jahr DSGVO Niklas Mühleis, LL.M - Brühl, 08.05.2019 - pirobase imperia

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Zwischen Hype und Bußgeld - Lehren aus einem Jahr DSGVO Niklas Mühleis, LL.M - Brühl, 08.05.2019 - pirobase imperia
Niklas Mühleis, LL.M.

Zwischen Hype und Bußgeld
Lehren aus einem Jahr DSGVO

                              Brühl, 08.05.2019
Zwischen Hype und Bußgeld - Lehren aus einem Jahr DSGVO Niklas Mühleis, LL.M - Brühl, 08.05.2019 - pirobase imperia
Über den Referenten

   Studium der Rechtswissenschaften in Hannover
   LL.M. IT u. IP-Recht in Hannover u. Glasgow,
    Schottland

   Referendar beim Land Niedersachsen,
    Staatsanwaltschaft Verden
   Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Heidrich
    Rechtsanwälte
   Redaktioneller Mitarbeiter bei Insidas

   Referent bei Politische Bildungsgemeinschaft
    Niedersachen e.V.
   Gründungsmitglied Refugee Law Clinic
    Hannover

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Das Team
 Wir sind Spezialisten für IT-Recht und Informationsschutz:
    • Volljuristen mit jahrelanger Erfahrung in Praxis, universitärer Lehre und Forschung
    • Nachrichten- u. Elektrotechniker (Dipl.-Ing. FH)
    • Fernmeldelektroniker (IHK)
    • Datenschutzbeauftragte (u.a. TÜV PersCert, LMU München)
    • IT- und Informationssicherheitsbeauftragte (u.a. OTH Regensburg)
    • IT-Compliance Manager (FernUniversität, TÜV PersCert)
    • BWLer
    • …

 Wir stellen:
    • externe Datenschutzbeauftragte für öffentliche Stellen in Bayern
    • externe Informationssicherheitsbeauftragte
    • IT-Security Manager
    • …

 Wir unterstützen Sie:
    • in allen Belangen des Datenschutzes, der IT-Haftung und der IT-Sicherheit
    • erstellen individuelle Datenschutzkonzepte, Geschäftsordnungen, Leitfäden,
      Notfallkonzepte, Richtlinien, Sicherheitskonzepte
    • Beraten und schulen Sie und Ihr Team damit der digitale Wandel störungsfrei abläuft
    • Machen Sie fit für Ihre gewünschte Zertifizierung nach ISIS12, ISO 27001, IT-Grundschutz
    • …

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Aktuell informieren zu DS und IS

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Unsere Agenda

I.     Grundlagen der Datenschutzgrundverordnung

II.    Hype und Panikmache

III.   Aktuelle Entwicklungen in Deutschland und Europa

IV.    Zentrale Herausforderungen

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Grundlagen der Datenschutzgrundverordnung

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Grundsätzliches

 Datenschutzgrundverordnung seit 25. Mai 2018 direkt anwendbar

 Inkrafttreten der Verordnung bereits am 25. Mai 2016

 Mehr Rechte Für Bürgerinnen und Bürger

 Einheitlicher Datenschutzstandard in ganz Europa

 Ausreichend Vorlauf zur Umsetzung

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Mehr Rechte für Bürgerinnen und Bürger

   Gewinner des neuen europäischen Rechts sind die Verbraucher.

   So werden in Artikel 7 und 8 der DSGVO die Voraussetzungen explizit
    geregelt, die für eine Einwilligung des Betroffenen zu beachten sind.

   Diese muss wie bisher freiwillig und in Kenntnis der beabsichtigten
    Nutzung erfolgen.

   Zahlreiche neue Informationspflichten gegenüber Endkunden, die auch
    abmahnbar sein werden.

   Recht auf Auskunft nach Artikel 13 DSGVO sowie Recht auf Löschung nach
    Artikel 17 DSGVO

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Viele Pflichten für Unternehmen

   Alle Auftragsverarbeitungsverträge neu schließen
   Datenschutzerklärung neu gestalten
   Privacy by Design
   Privacy by Default
   Neue Einwilligungstexte
   Neue Betroffenenrechte
   Neue Stellung des Datenschutzbeauftragten
   Datenschutz Folgeabschätzungsverfahren
   Neue Meldepflichten bei Datenpannen
   Data Portability
   Verschärfung des Datenschutzes bei Kindern
   Erhebliche neue Anforderungen an die IT-Sicherheit
   Und noch viel mehr…

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Zwischen Hype und Bußgeld - Lehren aus einem Jahr DSGVO Niklas Mühleis, LL.M - Brühl, 08.05.2019 - pirobase imperia
   Die aktuelle Datenschutzerklärung des Heise-Verlags hat einen Umfang von
    51.000 Zeichen (ca. 11 Druckseiten c‘t)

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Hype und Panikmache

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Der Start der DSGVO ging daneben

    KMU, aber auch die Interessenverbände und Kammern haben die
     Umsetzungsphase weitgehend verschlafen.

    Viel Panikmache von Anwälten und Beratern, aber auch von
     Aufsichtsbehörden. z.T. schlechte Berichterstattung in den Medien.

    Behörden hatten gerade für den Privatbereich, insbesondere bei Vereinen,
     nicht ausreichend Infomaterial.

    Umschlagen der öffentlichen Meinung spätestens nach der Welle von „Info-
     Mails“.

    Seither: Bild des Datenschutzes als lästig und bürokratisch.

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Aktuelle Entwicklungen in Deutschland und Europa

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Seit dem 25. Mai 2018

 An 56% der deutschen Behörden wurden Auskunftsersuchen gerichtet

 Zahl der Auskunftsverlangen an Unternehmen in Deutschland wird auf
  100.000 geschätzt

 Über 200.000 gemeldete Datenschutzverstöße europaweit, davon 65.000
  Selbstanzeigen von Datenschutzbeauftragten, aufgrund von Datenlecks

 Meldung von Datenpannen in Deutschland durch Dritte bei
  Aufsichtsbehörden hat sich ca. verzwanzigfacht

 Über 56 Millionen Euro verhängte Bußgelder, davon allein 50 Millionen Euro
  Bußgeld gegen Google durch die französische Aufsichtsbehörde

 Bundesweit wurden bislang 41 Bußgeldbescheide erlassen, mehrere hundert
  Bußgeldbescheide bei den Landesdatenschutzbeauftragen in Bearbeitung

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Der Passwort-Leak

   Das soziale Netzwerk „Knuddels“ musste ein Bußgeld von 20.000 € zahlen

   Das Unternehmen war Opfer eines Hackerangriffs geworden

   Die Adressen, Passwörter und Pseudonyme der Nutzer wurden geleaked

   Problem: Knuddels hatte den Stand der Technik zur Sicherung der
    personenenbezogenen Daten nicht beachtet und die Daten unverschlüsselt
    gespeichert

   Positiv: Knuddels hat eng mit der Aufsichtsbehörde zusammengearbeitet,
    die IT-Sicherheit verbessert und den Fehler positiv nach außen kommuniziert

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Bußgeld auf Nachfrage

   Ein kleines Versandunternehmen musste 5.000 € Bußgeld zahlen

   Zuvor hatte das Unternehmen Fragen bzgl. der Verantwortung über Verträge
    zur Auftragsdatenverarbeitung an die hessische Aufsichtsbehörde gestellt

   Problem: Das Unternehmen war mit der Antwort der Aufsichtsbehörde
    unzufrieden (Verantwortlichkeit beim Auftraggeber) und kündigte an dies so
    nicht umzusetzen

   Positiv: Datenschutzbehörden beraten auf Anfrage – Vorgaben sollten (auch
    bei Zweifeln) zunächst einmal umgesetzt werden

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Fehlende Transparenz

   Die französische Aufsichtsbehörde verhängte ein Bußgeld von 50 Millionen
    Euro gegen den Suchmaschinenbetreiber Google

   Zuvor hatten sich Verbraucherschutzbehörden über bei der Aufsichtsbehörde
    über Google beschwert

   Problem: Google informiert seine Nutzer nicht klar und verständlich wie
    ihre personenbezogenen Daten gesammelt werden und was damit passiert -
    Hinweise des Unternehmens hierzu sind unverständlich
   Positiv: Die Aufsichtsbehörden haben es nicht nur auf die „kleinen Fische“
    abgesehen und passen ihre Bußgelder je nach Größe an
   Positiv: Das Bußgeld kam für Google nicht überraschend und hätte mit
    rechtzeitigen Einlenken verhindert werden können

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Ungesicherter Zugang

   Gegen ein Krankenhaus in Portugal wurde ein Bußgeld von 400.000 €
    verhängt

   Der Zugriff auf Patientendaten im IT-System des Krankenhauses wurde durch
    Techniker überprüft

   Problem: Nur Ärzte sollten Zugriff auf Patientenakten haben dürfen –
    obwohl im Krankenhaus lediglich 296 Ärzte arbeiten hatten 985 Personen
    Zugriff auf Patientendaten

   Positiv: Zugangsberechtigungen können einfach geregelt werden. Nicht jeder
    Mitarbeiter benötigt Zugriff auf sämtliche personenbezogenen Daten

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Die Aufsichtsbehörden

   Haben sich bislang auf die Bearbeitung von gemeldeten
    Datenschutzverstößen konzentriert

   Wenige Aufsichtsbehörden haben sind ohne Anlass auf Unternehmen
    zugegangen (z.B. Thüringen)

   2018 wurde KMUS eine Schonfrist zur Umstellung auf die DSGVO gewährt

   Seit dem Jahreswechsel wurden vermehrt Bußgelder verhängt, Tendenz
    steigend

   Vor allem Datenriesen wie Facebook und Google stehen im Blickfeld von
    Behörden und Verbraucherverbänden

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Ausblick 2019/2020

   Weitere Gesetze in Bereichen Digitalisierung und IT-Sicherheit in Vorbereitung:

   OZG (Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs von
    Verwaltungsleistungen) verpflichtet Bund und Länder zur Einrichtung von
    Online-Portalen für sämtliche Verwaltungsleistung bis Ende 2022

   IT-Sicherheitsgesetz 2.0. (derzeit Referentenentwurf) – reformiert zahlreiche
    bestehende Gesetze wie das TMG, das TKG oder das BSIG plant als
    Kernelement die Schaffung eines IT-Sicherheitskennzeichens für digitale
    Handelswaren

   E-Privacy-Verordnung (derzeit Entwurf) regelt im Detail den Datenschutz für
    elektronische Kommunikation wie z.B. Instant-Messenger, E-Mail-Services,
    oder Websiten

   KMU im Digitalbereich werden durch neue Gesetze zahlreiche weitere
    Pflichten bekommen

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Zentrale Herausforderungen

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Das Gebot der Datensparsamkeit

   Erhebe nur die Daten, die du unbedingt brauchst!

   Speichere sie nur solange du sie unbedingt benötigst!

   Mache damit nur das was dir erlaubt worden ist!

   Nicht jeder Mitarbeiter benötigt Zugriff auf sämtliche Daten

   Daten sollten zentral gespeichert sein  Die private Excel-Datei mit
    Kundendaten hat sich überlebt

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Das Gebot der Datensicherheit

   Personenbezogene Daten müssen nach dem aktuellen Stand der Technik
    erhoben, verarbeitet und gespeichert werden

   Gespeicherte Daten müssen also verschlüsselt werden

   Serverräume müssen gesichert und nicht für jedermann zugänglich sein

   PC-Arbeitsplätze müssen passwortgesichert und mit Virenschutzprogrammen
    ausgestattet sein

   Personal muss im Zweifelsfall geschult sein

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Das Gebot des Erlaubnisvorbehaltes

   Jede Datenverarbeitung benötigt eine Erlaubnis!

   Erlaubnis durch Gesetz oder die Einwilligung der betroffenen Personen

   Transparenzgebote beachten: Betroffene Personen müssen der
    Datenverarbeitung explizit zustimmen und ausreichend informiert werden

   Leichter zu merken: Jede Datenverarbeitung ist grundsätzlich verboten,
    kann jedoch im Ausnahmefall erlaubt sein

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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