Zwischen Hype und Bußgeld - Lehren aus einem Jahr DSGVO Niklas Mühleis, LL.M - Brühl, 08.05.2019 - pirobase imperia
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Über den Referenten Studium der Rechtswissenschaften in Hannover LL.M. IT u. IP-Recht in Hannover u. Glasgow, Schottland Referendar beim Land Niedersachsen, Staatsanwaltschaft Verden Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Heidrich Rechtsanwälte Redaktioneller Mitarbeiter bei Insidas Referent bei Politische Bildungsgemeinschaft Niedersachen e.V. Gründungsmitglied Refugee Law Clinic Hannover 2
Das Team Wir sind Spezialisten für IT-Recht und Informationsschutz: • Volljuristen mit jahrelanger Erfahrung in Praxis, universitärer Lehre und Forschung • Nachrichten- u. Elektrotechniker (Dipl.-Ing. FH) • Fernmeldelektroniker (IHK) • Datenschutzbeauftragte (u.a. TÜV PersCert, LMU München) • IT- und Informationssicherheitsbeauftragte (u.a. OTH Regensburg) • IT-Compliance Manager (FernUniversität, TÜV PersCert) • BWLer • … Wir stellen: • externe Datenschutzbeauftragte für öffentliche Stellen in Bayern • externe Informationssicherheitsbeauftragte • IT-Security Manager • … Wir unterstützen Sie: • in allen Belangen des Datenschutzes, der IT-Haftung und der IT-Sicherheit • erstellen individuelle Datenschutzkonzepte, Geschäftsordnungen, Leitfäden, Notfallkonzepte, Richtlinien, Sicherheitskonzepte • Beraten und schulen Sie und Ihr Team damit der digitale Wandel störungsfrei abläuft • Machen Sie fit für Ihre gewünschte Zertifizierung nach ISIS12, ISO 27001, IT-Grundschutz • … 3
Aktuell informieren zu DS und IS Newsmeldungen auf: https://www.insidas.de/news/ insidas-Newsletter: https://www.insidas.de/newsletter-abonnieren/ 4
Unsere Agenda I. Grundlagen der Datenschutzgrundverordnung II. Hype und Panikmache III. Aktuelle Entwicklungen in Deutschland und Europa IV. Zentrale Herausforderungen 5
Grundsätzliches Datenschutzgrundverordnung seit 25. Mai 2018 direkt anwendbar Inkrafttreten der Verordnung bereits am 25. Mai 2016 Mehr Rechte Für Bürgerinnen und Bürger Einheitlicher Datenschutzstandard in ganz Europa Ausreichend Vorlauf zur Umsetzung 7
Mehr Rechte für Bürgerinnen und Bürger Gewinner des neuen europäischen Rechts sind die Verbraucher. So werden in Artikel 7 und 8 der DSGVO die Voraussetzungen explizit geregelt, die für eine Einwilligung des Betroffenen zu beachten sind. Diese muss wie bisher freiwillig und in Kenntnis der beabsichtigten Nutzung erfolgen. Zahlreiche neue Informationspflichten gegenüber Endkunden, die auch abmahnbar sein werden. Recht auf Auskunft nach Artikel 13 DSGVO sowie Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO 8
Viele Pflichten für Unternehmen Alle Auftragsverarbeitungsverträge neu schließen Datenschutzerklärung neu gestalten Privacy by Design Privacy by Default Neue Einwilligungstexte Neue Betroffenenrechte Neue Stellung des Datenschutzbeauftragten Datenschutz Folgeabschätzungsverfahren Neue Meldepflichten bei Datenpannen Data Portability Verschärfung des Datenschutzes bei Kindern Erhebliche neue Anforderungen an die IT-Sicherheit Und noch viel mehr… 9
Die aktuelle Datenschutzerklärung des Heise-Verlags hat einen Umfang von 51.000 Zeichen (ca. 11 Druckseiten c‘t) 10
Hype und Panikmache 11
Der Start der DSGVO ging daneben KMU, aber auch die Interessenverbände und Kammern haben die Umsetzungsphase weitgehend verschlafen. Viel Panikmache von Anwälten und Beratern, aber auch von Aufsichtsbehörden. z.T. schlechte Berichterstattung in den Medien. Behörden hatten gerade für den Privatbereich, insbesondere bei Vereinen, nicht ausreichend Infomaterial. Umschlagen der öffentlichen Meinung spätestens nach der Welle von „Info- Mails“. Seither: Bild des Datenschutzes als lästig und bürokratisch. 12
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Aktuelle Entwicklungen in Deutschland und Europa 19
Seit dem 25. Mai 2018 An 56% der deutschen Behörden wurden Auskunftsersuchen gerichtet Zahl der Auskunftsverlangen an Unternehmen in Deutschland wird auf 100.000 geschätzt Über 200.000 gemeldete Datenschutzverstöße europaweit, davon 65.000 Selbstanzeigen von Datenschutzbeauftragten, aufgrund von Datenlecks Meldung von Datenpannen in Deutschland durch Dritte bei Aufsichtsbehörden hat sich ca. verzwanzigfacht Über 56 Millionen Euro verhängte Bußgelder, davon allein 50 Millionen Euro Bußgeld gegen Google durch die französische Aufsichtsbehörde Bundesweit wurden bislang 41 Bußgeldbescheide erlassen, mehrere hundert Bußgeldbescheide bei den Landesdatenschutzbeauftragen in Bearbeitung 20
Der Passwort-Leak Das soziale Netzwerk „Knuddels“ musste ein Bußgeld von 20.000 € zahlen Das Unternehmen war Opfer eines Hackerangriffs geworden Die Adressen, Passwörter und Pseudonyme der Nutzer wurden geleaked Problem: Knuddels hatte den Stand der Technik zur Sicherung der personenenbezogenen Daten nicht beachtet und die Daten unverschlüsselt gespeichert Positiv: Knuddels hat eng mit der Aufsichtsbehörde zusammengearbeitet, die IT-Sicherheit verbessert und den Fehler positiv nach außen kommuniziert 21
Bußgeld auf Nachfrage Ein kleines Versandunternehmen musste 5.000 € Bußgeld zahlen Zuvor hatte das Unternehmen Fragen bzgl. der Verantwortung über Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung an die hessische Aufsichtsbehörde gestellt Problem: Das Unternehmen war mit der Antwort der Aufsichtsbehörde unzufrieden (Verantwortlichkeit beim Auftraggeber) und kündigte an dies so nicht umzusetzen Positiv: Datenschutzbehörden beraten auf Anfrage – Vorgaben sollten (auch bei Zweifeln) zunächst einmal umgesetzt werden 22
Fehlende Transparenz Die französische Aufsichtsbehörde verhängte ein Bußgeld von 50 Millionen Euro gegen den Suchmaschinenbetreiber Google Zuvor hatten sich Verbraucherschutzbehörden über bei der Aufsichtsbehörde über Google beschwert Problem: Google informiert seine Nutzer nicht klar und verständlich wie ihre personenbezogenen Daten gesammelt werden und was damit passiert - Hinweise des Unternehmens hierzu sind unverständlich Positiv: Die Aufsichtsbehörden haben es nicht nur auf die „kleinen Fische“ abgesehen und passen ihre Bußgelder je nach Größe an Positiv: Das Bußgeld kam für Google nicht überraschend und hätte mit rechtzeitigen Einlenken verhindert werden können 23
Ungesicherter Zugang Gegen ein Krankenhaus in Portugal wurde ein Bußgeld von 400.000 € verhängt Der Zugriff auf Patientendaten im IT-System des Krankenhauses wurde durch Techniker überprüft Problem: Nur Ärzte sollten Zugriff auf Patientenakten haben dürfen – obwohl im Krankenhaus lediglich 296 Ärzte arbeiten hatten 985 Personen Zugriff auf Patientendaten Positiv: Zugangsberechtigungen können einfach geregelt werden. Nicht jeder Mitarbeiter benötigt Zugriff auf sämtliche personenbezogenen Daten 24
Die Aufsichtsbehörden Haben sich bislang auf die Bearbeitung von gemeldeten Datenschutzverstößen konzentriert Wenige Aufsichtsbehörden haben sind ohne Anlass auf Unternehmen zugegangen (z.B. Thüringen) 2018 wurde KMUS eine Schonfrist zur Umstellung auf die DSGVO gewährt Seit dem Jahreswechsel wurden vermehrt Bußgelder verhängt, Tendenz steigend Vor allem Datenriesen wie Facebook und Google stehen im Blickfeld von Behörden und Verbraucherverbänden 25
Ausblick 2019/2020 Weitere Gesetze in Bereichen Digitalisierung und IT-Sicherheit in Vorbereitung: OZG (Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs von Verwaltungsleistungen) verpflichtet Bund und Länder zur Einrichtung von Online-Portalen für sämtliche Verwaltungsleistung bis Ende 2022 IT-Sicherheitsgesetz 2.0. (derzeit Referentenentwurf) – reformiert zahlreiche bestehende Gesetze wie das TMG, das TKG oder das BSIG plant als Kernelement die Schaffung eines IT-Sicherheitskennzeichens für digitale Handelswaren E-Privacy-Verordnung (derzeit Entwurf) regelt im Detail den Datenschutz für elektronische Kommunikation wie z.B. Instant-Messenger, E-Mail-Services, oder Websiten KMU im Digitalbereich werden durch neue Gesetze zahlreiche weitere Pflichten bekommen 26
Zentrale Herausforderungen 27
Das Gebot der Datensparsamkeit Erhebe nur die Daten, die du unbedingt brauchst! Speichere sie nur solange du sie unbedingt benötigst! Mache damit nur das was dir erlaubt worden ist! Nicht jeder Mitarbeiter benötigt Zugriff auf sämtliche Daten Daten sollten zentral gespeichert sein Die private Excel-Datei mit Kundendaten hat sich überlebt 28
Das Gebot der Datensicherheit Personenbezogene Daten müssen nach dem aktuellen Stand der Technik erhoben, verarbeitet und gespeichert werden Gespeicherte Daten müssen also verschlüsselt werden Serverräume müssen gesichert und nicht für jedermann zugänglich sein PC-Arbeitsplätze müssen passwortgesichert und mit Virenschutzprogrammen ausgestattet sein Personal muss im Zweifelsfall geschult sein 29
Das Gebot des Erlaubnisvorbehaltes Jede Datenverarbeitung benötigt eine Erlaubnis! Erlaubnis durch Gesetz oder die Einwilligung der betroffenen Personen Transparenzgebote beachten: Betroffene Personen müssen der Datenverarbeitung explizit zustimmen und ausreichend informiert werden Leichter zu merken: Jede Datenverarbeitung ist grundsätzlich verboten, kann jedoch im Ausnahmefall erlaubt sein 30
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 31
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