Ökologische Begleitung der Bauarbeiten im Bereich der Blutbuche auf dem KITA-Gelände an der Kreuzkirche Nievenheim, Bismarckstraße in Dormagen

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Ökologische Begleitung der Bauarbeiten im Bereich der Blutbuche auf dem KITA-Gelände an der Kreuzkirche Nievenheim, Bismarckstraße in Dormagen
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Ökologische Begleitung der Bauarbeiten im
Bereich der Blutbuche auf dem KITA-Gelände
an der Kreuzkirche Nievenheim,
Bismarckstraße in Dormagen

Auftraggeber
Maier + Hollenbeck
Regentenstraße 42
51063 Köln
Ökologische Begleitung der Bauarbeiten im Bereich der Blutbuche auf dem KITA-Gelände an der Kreuzkirche Nievenheim, Bismarckstraße in Dormagen
Ökologische Begleitung der Bauarbeiten im
Bereich der Blutbuche auf dem KITA-Gelände
an der Kreuzkirche Nievenheim,
Bismarckstraße in Dormagen

Auftraggeber
Maier + Hollenbeck
Regentenstraße 42
51063 Köln

Verfasser:
Bernd Fehrmann (Dipl.-Ökol. Dipl.-Ing.) Oköplan – Bredemann und Fehrmann,
Savingystraße 59, 45147 Essen

In Zusammenarbeit mit:
ProArbor® GmbH, Rittberg 11, 51491 Overath und
Andreas Block-Daniel (Von der Handelskammer Bremen als öffentlich bestellter und
vereidigter Sachverständiger für Baumpflege)
Riekestraße 19, 28359 Bremen

Essen, 24.03.2021

Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
Savignystraße 59
45147 Essen
0201-62 30 37
0201-64 30 11 (Fax)
info@oekoplan-essen.de
www.oekoplan-essen.de
Ökologische Begleitung der Bauarbeiten im Bereich der Blutbuche auf dem KITA-Gelände an der Kreuzkirche Nievenheim, Bismarckstraße in Dormagen
Ökologische Baubegleitung Blutbuche KITA-Gelände in Dormagen | 1709 - 03/2021

Einleitung ......................................................................................................... 2

Methodik .......................................................................................................... 4

Beschreibung der Lokalität und der Blut-Buche ......................................... 5

Gutachterliche Bewertung der Blut-Buche .................................................. 6

Wurzelsuchgräben ........................................................................................... 6

Gutachterliche Bewertung der Ergebnisse der Wurzelsuchgräben ............ 9

Baumschutz während der Bauphase ............................................................. 9

Zukünftiger Baumschutz als Spielraum der KiTa ....................................... 11

Literatur .......................................................................................................... 12

Erklärung ........................................................................................................ 12

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Einleitung

Auf der Freifläche neben der Kreuzkirche Nievenheim in der
Bismarckstraße in Dormagen wird der Bau einer Kita durch MAIER +
HOLLENBECK Architekten, Regentenstr. 42, D-51063 Köln geplant.
Auf dieser Freifläche steht eine ortsbildprägende Blutbuche mit einem
Kronendurchmesser von ca. 21 m.

Die östlich dieser Blutbuche geplante Kita tangiert den geschützten
Wurzelraum dieser Buche - Kronenrand zzgl. je 1,5 m Radius.

Gemäß DIN18920 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von
Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaß-
nahmen“ sind sämtliche Veränderungen im geschützten Wurzelbereich
zu unterlassen. Begründete Ausnahmen sind jedoch zulässig.

Hierzu ist das real vorkommende Wurzelgeschehen zu überprüfen.

Diesbezüglich wird seitens des mit der ökologischen Baubegleitung
beauftragten Planungsbüro Ökoplan Essen, Bredemann und Fehrmann,
Savignystraße 59, 45147 Essen die Baumpflegefirma ProArbor® GmbH,
Rittberg 11, 51491 Overath mit der Durchführung von Wurzelsuchgräben
in Verbindung mit der gutachterlichen Begleitung durch das Ing.- &
Sachverständigenbüro Andreas Block-Daniel, Riekestr. 19, 28359 Bremen
beauftragt.

Seitens Ökoplan Essen wird der nachfolgende Lageplan des
Bauvorhabens mit Standort des Neubaus samt eingemessenem Standort
der Buche zur Verfügung gestellt.

Am 15.3.22020 erfolgt ein Ortstermin in Anwesenheit von Herrn David
Koch – ProArbor sowie zeitweise von Herrn Bernd Fehrmann von
Ökoplan Essen sowie des Unterzeichners zur Anlegung von Wurzel-
suchgräben in sich mit der Planung ggf. überlagernden Wurzelbereichen.

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Die gutachterliche Begleitung der Anlage der Wurzelsuchgräben und
Erarbeitung des Gutachtens erfolgen durch den Unterzeichner Dipl.-Ing.
f. Gartenbau Andreas Block-Daniel, von der Handelskammer Bremen
öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger für Baumpflege,
Verkehrssicherheit von Bäumen und Baumwertermittlung.

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Methodik

Die Durchführung der Erstellung der Wurzelsuchgräben erfolgt mit
Saugbagger.

Im vorliegenden Fall wird entlang des östlichen Kronenrandes zur neuen
Gebäudeecke mit Hilfe eines Saugbaggers ein Wurzelsuchgraben bis
jeweils ca. 90 cm unter Geländeoberkante (GOK) angelegt.

Weiterhin ist geplant, die vorhandene, südliche Zufahrt um ca. 1,3 m in
Richtung Stammfuß dieser Buche zu verbreitern. Auch hier wird ein
Wurzelsuchgraben mit Hilfe eines Saugbaggers angelegt.

Potenziell vorhandene Wurzeln werden nach Lage und Stärke
dokumentiert

Zur Beurteilung der möglichen Auswirkungen des Bauvorhabens auf
diese Buche ist die Buche mittels der gerichtlich anerkannten
qualifizierten Inaugenscheinnahme zu untersuchen und zu begutachten.

Ggf. notwendige Baumschutzmaßnahmen werden gemäß DIN 18920
„Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen,
Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“
gutachterlich erarbeitet.

Abschließend werden potenzielle Schutzmaßnahmen während der
Nutzung als Freispielfläche gegeben.

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Beschreibung der Lokalität und der Blut-Buche

Auf der Freifläche neben der Kreuzkirche Nievenheim in der Bismarck-
straße in Dormagen steht eine ortsbildprägende Blutbuche mit einem
Kronendurchmesser von ca. 21 m.

Der Stammumfang in 1m Höhe beträgt 352 cm, die Baumhöhe ca. 19 m.
Der Kronenansatz liegt bei 2 m.

Der Kronenaufbau ist terminal, baumarttypisch, die Triebentwicklung
mittel und die Vitalität mit Stufe 1 gemäß Kronenmodell Roloff leicht
eingeschränkt, aber unter Berücksichtigung des Alters von geschätzt 120
Jahren als gut zu bewerten.

Das Gesamterscheinungsbild ist als dominant und ortsbildprägend
einzustufen.

In der Krone ist geringes, aber sicherheitsrelevantes Totholz vorhanden.
Die vereinzelten Astungswunden sind überwallt. Der Kronenlichtraum
ist aufgrund der tief ansetzenden Krone über der Zufahrt als leicht
eingeschränkt zu bewerten.

Der Stamm zeigt keine sicherheitsrelevanten Auffälligkeiten.

Die Hauptwurzelanläufe sind flach und oberflächennah ausgebildet. Eine
Adventivwurzel ist vorhanden.

Das direkte Umfeld der Buche ist auf der Freifläche als Rasen vorhanden.
Der südliche Teilbereich unter der Krone ist durch die bestehende,
asphaltierte Zufahrt versiegelt.

Die sich an die Buche nördlich anschließenden Rasenfläche weist ein
gegenüber dem Straßenniveau und Standortniveau der Buche abfallende
Topographie um ca. 60 cm auf.

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Gutachterliche Bewertung der Blut-Buche

Die ca. 120 Jahre alte Blut-Buche ist aufgrund ihrer Vitalität, des
Gesamtzustandes, ihres Habitus und des Standortes mit ortsbild-
prägender Funktion als sehr erhaltungswürdig einzustufen.

Es sind bezüglich der Einhaltung einer ausreichenden Verkehrssicherheit
nur wenige Auffälligkeiten durch das geringe, aber sicherheitsrelevante
Totholz vorhanden. Dieses ist unabhängig von dem Bauvorhaben im
Rahmen einer allgemeinen Kronenpflege auf Basis der ZTV-Baumpflege
innerhalb der nächsten 3 Monate zu entfernen.

Wurzelsuchgräben

Aufgrund der Planung ergeben sich wurzelbedingt Konfliktbereiche am
östlichen Kronenrand sowie aufgrund der geplanten Verbreiterung der
vorhandenen Zufahrt zum Buchenstandort.

Hier werden Wurzelsuchgräben angelegt.

Die parallel zur Straße geplante Lärmschutzwand wird außerhalb des
geschützten Wurzelbereichs aufgestellt. Somit entfällt hier ein geplanter
Wurzelsuchgraben.

Der östliche Wurzelsuchgraben wird auf Höhe des Kronenrandes und
nicht des geschützten Wurzelbereichsrandes (Kronenrand zzgl. 1,5 m)
aufgrund des anzunehmenden und notwendigen Arbeitsraums zu dem
Neubau angelegt.

Da vor Ort das spätere Niveau des Neubaus nicht bekannt war, wird der
Suchgraben durch die Saugbaggerung mit einer Tiefe von 90 cm unter
jeweiliger GOKL angelegt.

Es wurde lediglich eine Grobwurzel mit ca. 2,5 cm Durchmesser in 90 cm
Tiefe und von der vorhandenen Zufahrt aus gesehen auf Höhe der
Stammfußmitte und somit vor der geplanten Gebäudeecke vorgefunden.

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Somit betrifft das Bauvorhaben nicht den realen Wurzelteller dieser
Buche an ihrem östlichen Kronenrand.

Die Verbreiterung der Zufahrt um ca. 1,3 m liegt im geschützten Wurzel-
bereich. Hier durchgeführte Wurzelsondierungen mit dem Saugbagger

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weisen eine intensive oberflächennahe Durchwurzelung bis ca. 8 cm
Tiefe mit für die Versorgung wichtigen Fein- und Schwachwurzeln nach.

Diese geplante Zufahrtsverbreiterung stellt einen starken Eingriff in den
Wurzelbereich dar.

Der an der Straße geplante Bau einer Lärmschutzwand tangiert nicht den
geschützten Wurzelbereich der Buche.

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Gutachterliche Bewertung der Ergebnisse der
     Wurzelsuchgräben

Der am östlichen Kronenrand durchgeführte Wurzelsuchgraben weist
keine mit dem geplanten Baukörper sich überlagernde Baumwurzeln auf.

Somit betrifft das Bauvorhaben nicht den realen Wurzelteller dieser
Buche an ihrem östlichen Kronenrand.

Die geplante Zufahrtsverbreiterung stellt einen starken Eingriff in den
Wurzelbereich dar und sollte umgeplant bzw. darauf verzichtet werden.

Es war gutachterlich zu erwarten, dass aufgrund der baumarttypischen
sehr oberflächennahen für die Versorgung wichtigen Fein- und
Schwachwurzeln diese auch im vorliegenden Fall nachzuweisen waren.

Aufgrund des Nachweises dieser oberflächennahen Wurzelstruktur
wurde auf eine tiefergehende Anlegung des Wurzelsuchgrabens
verzichtet, da ansonsten mit der Anlegung dieser tiefer reichenden
Saugbaggerung bereits die hier vorhandenen Fein- und Schwachwurzeln
zerstört worden wären.

Sollte durch eine Umplanung dieses Überlagerungsbereichs eine
Veränderung des derzeitigen Bodenniveaus durch Bodenabtrag oder -
auftrag notwendig sein, so wird dies aus gutachterlicher Sicht abgelehnt.

Baumschutz während der Bauphase

Buchen sind die bezüglich Veränderungen im Wurzelbereich
empfindlichste einheimische Baumart.

Schon das einmalige Überfahren des Wurzelbereichs mit nur mittel-
schwerem Gerät führt zu einer oberflächigen Bodenverdichtung mit
absterbenden Fein- und Schwachwurzeln. Dies hat zur Folge, dass
Kronenbereiche unterversorgt werden, die Vitalität abnimmt und sich
Kronenverlichtungen mit Rindensonnenbrand und verstärkte Totholz-
bildung mit ständig zunehmender Auffälligkeit in der Verkehrssicherheit
und zunehmenden Baumpflegearbeiten einstellen. Diese typischen Bau-
folgeschäden treten überwiegend in einem Zeitraum von ca. 3 – 5 Jahre
nach bau auf und sind meist irreparabel. Die Reststandzeit der Buche ist
dann begrenzt und überschaubar.

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Während der Bauphase ist der Wurzelbereich der Buche zwingend durch
einen fest installierten Baumschutzzaum gemäß DIN 18920 vor jeglicher
Veränderung oder Eingriff zu schützen. Die Position dieses Baumschutz-
zauns entspricht auf der östlichen Seite dem derzeitigen Kronenrand auf
der nördlichen und westlichen Seite der Krone dem Kronenrand zzgl. je
1,5m und auf der südlichen Seite entlang des derzeitigen Zufahrts-
bordsteins. Das derzeitige Bodenrelief darf nicht verändert werden.

Der so geschützte Bereich ist als Tabuzone gegenüber jeglicher Nutzung
zu schützen.

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Zukünftiger Baumschutz als Spielraum der KiTa

Nach Beendigung der Bauphase darf das Bodenrelief nicht verändert
werden. Auch gärtnerische Arbeiten zur Überarbeitung der Oberflächen
wie Fräsen oder Umbrechen z.B. zur Neuanlage einer Rasenfläche sind zu
unterlassen. Ein direktes Bespielen der Wurzelbereiche durch intensive
Nutzung innerhalb der Spielbereiche der Kita wird diese Buche aufgrund
der oberflächennahen Fein- und Schwachwurzeln mittelfristig stark
schädigen. Die Positionierung von Spielgeräten wie Schaukeln, Rutschen,
Sandkiste etc. sind außerhalb des geschützten Wurzelbereichs anzulegen.

Soll der Wurzelbereich zukünftig bespielt werden muss zur Verringerung
dieser Schädigung im Wurzelbereich eine Schicht aus Rindenmulch in
einer Stärke von max. 10 cm aufgebracht und dauerhaft erhalten werden.

Zusammenfassung

Auf der Freifläche neben der Kreuzkirche Nievenheim in Dormagen wird
der Bau einer Kita geplant. Auf der Fläche steht eine ortsbildprägende
Blutbuche mit einem Kronendurchmesser von ca. 21 m. Die östlich dieser
Buche geplante Kita tangiert den geschützten Wurzelraum dieser Buche
Gemäß DIN18920 sind sämtliche Veränderungen im geschützten
Wurzelbereich unzulässig. Begründete Ausnahmen sind jedoch zulässig.
Hierzu ist das real vorkommende Wurzelgeschehen zu überprüfen. Im
vorliegenden Fall wurde entlang des östlichen Kronenrandes ein
Wurzelsuchgraben angelegt.

Es wurde lediglich eine Grobwurzel mit ca. 2,5 cm Durchmesser in 90 cm
Tiefe vor der geplanten Gebäudeecke gefunden. Somit betrifft das
Bauvorhaben nicht den Wurzelteller der Buche.

Weiterhin ist geplant, die vorhandene Zufahrt um ca. 1,3 m in Richtung
Stammfuß dieser Buche zu verbreitern. Diese Verbreiterung liegt im
geschützten Wurzelbereich. Hier durchgeführte Wurzelsondierungen
weißen eine intensive oberflächennahe Durchwurzelung mit Fein- und
Schwachwurzeln nach. Die geplante Zufahrtsverbreiterung stellt einen
starken Eingriff in den Wurzelbereich dar und sollte überdacht werden.

Der geplante Bau einer Lärmschutzwand tangiert nicht den geschützten
Wurzelbereich der Buche, die Wand kann wie geplant realisiert werden.

Während der Bauphase ist der Wurzelbereich der Buche durch einen fest
installierten Baumschutzzaum gemäß DIN 18920 vor jeglicher Verän-
derung zu schützen. Nach Beerdigung der Bauphase darf das Bodenrelief
nicht verändert werden, da Buchen bezüglich Veränderungen im Wur-
zelbereich sehr empfindlich sind. Ein direktes Bespielen des Wurzel-
bereichs im Rahmen des Kita- Betriebs kann die Buche mittelfristig
stark schädigen. Soll der Wurzelbereich zukünftig bespielt werden, muss
zur Verringerung dieser Schädigung im Wurzelbereich eine Schicht aus
Rindenmulch aufgebracht und dauerhaft erhalten werden.

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Literatur

Pilze bei der Baumkontrolle – Wohlers, Kowol, Dujesiefken / Thalacker-
         Medien 2001

Handbuch der Schadenskunde von Bäumen - Prof. Dr. Claus Matthek /
       Helge Breloer - Rombach-Ökologie – 1994

DIN 18920 – „Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von
       Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei
       Baumaßnahmen“

ZTV-Baumpflege

Erklärung

Aufgrund meiner formellen Vereidigung als von der Handelskammer
Bremen öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger für
Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen und Baumwertermittlung
erkläre ich als Unterzeichner, dass dieses Gutachten objektiv und
unparteiisch erstellt wurde. Die gutachterlichen Aussagen spiegeln den
derzeitigen Stand der Wissenschaft und Technik zur Thematik wider.

Essen, 24.03.2021                                        Bernd Fehrmann
                                                         (Dipl.-Ökol., Dipl.-Ing.)

                                                                                     12
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