GROSS KREUTZ (HAVEL) BEBAUUNGSPLAN "Ersatzneubau KITA Jeserig" im Ortsteil Jeserig - BEGRÜNDUNG ENTWURF 28. NOVEMBER 2017 - Geoportal Groß ...
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GEMEINDE GROSS KREUTZ (HAVEL) BEBAUUNGSPLAN "Ersatzneubau KITA Jeserig" im Ortsteil Jeserig BEGRÜNDUNG ENTWURF 28. NOVEMBER 2017
GEMEINDE GROSS KREUTZ (HAVEL) / OT JESERIG BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN "ERSATZNEUBAU KITA JESERIG" 28. NOVEMBER 2017 ENTWURF Erstellung des Bebauungsplanes STEFFEN PFROGNER Stadtplaner Architekt Potsdam www.pfrogner-stadtplaner.de Naturschutzfachliche Begleitung AG PROTZMANN + WEGWERTH Landschaftsarchitekten Ingenieure Potsdam www.protzmann-wegwerth.de 2
GEMEINDE GROSS KREUTZ (HAVEL) / OT JESERIG BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN "ERSATZNEUBAU KITA JESERIG" 28. NOVEMBER 2017 ENTWURF INHALT Seite TEIL I ZIELE, GRUNDLAGEN UND INHALTE DES BEBAUUNGSPLANS 1 Planungsanlass, Erforderlichkeit und Planungsziel ................................ 5 2 Lage des Plangebietes, räumlicher Geltungsbereich, städtebaulicher Bestand ……..………………………………………………... 6 3 Übergeordnete Planungen ……………………………………………………... 12 3.1 Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) …………………….. 12 3.2 Anpassung des Bebauungsplans an die Ziele der Raumordnung ………….. 12 3.3 Sonstige Erfordernisse der Raumordnung ……………………………………… 13 3.4 Berücksichtigung der Grundsätze zur Siedlungsentwicklung und zur integrierten Freiraumentwicklung ………………………………………. 14 3.5 Regionalplan Havelland-Fläming 2020 …………………………………………. 15 3.6 Flächennutzungsplan ……………………………………….…………………….. 17 4 Planung .......................................................................................................... 18 4.1 Städtebauliches Konzept …..…..………………………………………………….. 18 4.2 Erschließungskonzept / Niederschlagswasserversickerung ….……………… 18 4.3 Wesentlicher Planinhalt …………………………………………………………. 19 4.4 Energieeffizienz in der Bauleitplanung ……..…………………………………… 20 4.5 Begründung der Festsetzungen .................................................................... 20 4.6 Auswertung der Verfahrensschritte der Beteiligung ….................................... 28 4.6.1 Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange .................... 28 5 Verfahren ........................................................................................................ 34 6 Rechtsgrundlagen ........................................................................................ 35 TEIL II UMWELTBERICHT 1 Einleitung ................................................................................................ 36 1.a Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des Bebauungsplans …………………. 36 1.b Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und Fachplanungen und ihre Bedeutung für den Bebauungsplan ……………………………………. 38 1.b.1 Fachgesetze ………………………………………………………………………… 38 1.b.2 Fachplanungen …………………………………………………………………… 44 2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ……………….. 47 2.a Bestandsaufnahme und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes - Basisszenario ........................................ 47 2.a.1 Schutzgut Mensch …………………………………………………………………. 47 2.a.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen ..………………………………………………….. 49 2.a.3 Schutzgut Fläche …………………………………………………………………… 63 3
GEMEINDE GROSS KREUTZ (HAVEL) / OT JESERIG BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN "ERSATZNEUBAU KITA JESERIG" 28. NOVEMBER 2017 ENTWURF 2.a.4 Schutzgut Boden ……………………………………………………………………. 65 2.a.5 Schutzgut Wasser ………………………………………………………………….. 68 2.a.6 Schutzgut Klima / Luft ……………………………………………………………… 69 2.a.7 Schutzgut Landschafts- und Ortsbild …………………………………………….. 69 2.a.8 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter …………………………………….. 70 2.a.9 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes ………….. 71 2.b Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustandes …………………………… 72 2.b.1 Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung …………. 72 2.b.2 Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung ……………………………… 72 2.c Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen der Schutzgüter Mensch, Pflanzen / Tiere, Fläche, Boden, Klima / Luft, Landschaft und Kultur-/sonstige Sachgüter …... 73 2.c.1 Zusammenstellung der bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen der Schutzgüter ……………….………………….………… 73 2.c.2 Prüfung der artenschutzrechtlichen Voraussetzungen für eine Zulassung des Vorhabens ……………….……………………………………………………. 81 2.c.2.1 Brutvogelerfassung …………………………….………………………………….. 82 2.c.2.2 Fledermauserfassung …………………………………………………………….. 84 2.c.2.3 Zauneidechsen- und Amphibienkontrolle ……………………………………….. 85 2.c.2.4 Artenliste vorkommender Gefäßpflanzen ……………………………………….. 85 2.c.2.5 Bewertung, Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen…………………….. 86 2.c.3 Zeitliche Folge der Maßnahmenumsetzung ………..………………………….. 88 2.d Anderweitige Planungsmöglichkeiten ………………………………………….. 88 3 Zusätzliche Angaben ….………………………………………………………. 89 3.a Beschreibung der wichtigsten Merkmale verwendeter technischer Verfahren .. 89 3b Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umwelt- auswirkungen ................................................................................................... 90 3c Allgemeinverständliche Zusammenfassung ..................................................... 91 TEIL III AUSWIRKUNGEN DES BEBAUUNGSPLANS 1 Städtebauliche Auswirkungen ……………………………………………………. 92 2 Umweltauswirkungen ……….……………………………………………………. 92 3 Verkehrliche Auswirkungen ….…………………………………………………… 93 4 Auswirkungen auf die technische Infrastruktur ..……………………………….. 93 5 Soziale Auswirkungen …..………………………………………………………… 93 6 Auswirkungen auf die Haushalts- und Finanzplanung ……………………….. 94 ANLAGEN BEBAUUNGSPLAN - Teil B: Textliche Festsetzungen und Hinweise KARTE ZUM UMWELTBERICHT: BESTANDSKARTE DER BIOTOPTYPEN UND BÄUME, i. d. F. vom 03.10.2017, AG PROTZMANN + WEGWERTH, Landschaftsarchitekten Ingenieure, Potsdam 4
GEMEINDE GROSS KREUTZ (HAVEL) / OT JESERIG BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN "ERSATZNEUBAU KITA JESERIG" 28. NOVEMBER 2017 ENTWURF TEIL I ZIELE, GRUNDLAGEN UND INHALTE DES BEBAUUNGSPLANS 1 Planungsanlass, Erforderlichkeit, Planungsziel Planungsanlass Die Kindertagesstätte (KITA) Jeserig gehört zu den älteren Gebäuden, die zwar regelmäßig saniert wurde, jedoch mit ihrem Grundrissen, Sanitäranlagen, Brandschutz, Beschattung, Bewegungsräumen u. a. nicht den heutigen Anforderungen an Kindereinrichtungen ent- spricht. Ein Umbau oder Erweiterung würde dem nicht Abhilfe schaffen. Aus diesen funktio- nalen und bautechnischen Gründen beabsichtigt die Gemeinde Groß Kreutz (Havel) auf ei- nem gemeindeeigenen Grundstück südlich der KITA "Bummihaus" und der Gemeindeverwal- tung an der Potsdamer Landstraße 49 a und b im Ortsteil Jeserig einen Ersatzneubau für derzeit 70 und künftig mindestens 100 Kindertagestättenplätze zu errichten. Das bis zur Errichtung und Inbetriebnahme des Ersatzneubaus für die KITA "Bummihaus" genutzte Gebäude an der Potsdamer Landstraße 49 a soll veräußert werden. Der Spielplatz wird dazu liegenschaftsrechtliche abgeteilt und dem Grundstück für den Ersatzneubau zuge- schlagen. Abb. 01 und 02 Gemeindeverwaltung und KITA "Bummihaus" © Steffen Pfrogner 13.06.2016 In die Planung eingeschlossen sind die Außenanlagen, Zufahrt und Stellplätze. Die Gemein- devertretung hat dazu am 31.05.2016 einen Grundsatzbeschluss gefasst. Dazu sollen am jetzigen Strandort im Ortsteil Jeserig die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Planungserforderlichkeit Die Grundstücke des Plangebietes liegen nach der Satzung über die Festlegung der Gren- zen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils (Jeserig) nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB (Klarstellungssatzung) im planungsrechtlichen Außenbereich. Die planungsrechtlichen Vo- raussetzungen für die Errichtung des Ersatzneubaus der Kindertagesstätte bedürfen eines Planungsrechts. Als geeignetes Planungsinstrument dafür kommt die Aufstellung eines quali- fizierten Bebauungsplanes nach § 30 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in Betracht. Planungsziel Die zu errichtende Kindertagesstätte dient sozialen Zwecken. Somit soll die zu beplanende gemeindeeigene Grundstückfläche südlich des Gebäudes der bestehenden KITA und süd- lich der Gemeindeverwaltung als Fläche für den Gemeinbedarf bestimmt werden. Die Zweckbestimmung dafür wird eine Kindertagesstätte sein. 5
GEMEINDE GROSS KREUTZ (HAVEL) / OT JESERIG BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN "ERSATZNEUBAU KITA JESERIG" 28. NOVEMBER 2017 ENTWURF Für diese Gemeinbedarfsfläche ist die Erschließung zu sichern. Das bedeutet, dass die bis- her nicht öffentlich gewidmeten Flächen zur Erschließung der bestehenden KITA und des Gemeindeverwaltungsgebäudes einer ordnungsgemäßen Straßenverkehrsanlage bedürfen. Darüber hinaus sind zum Übergang zu den westlich und südlich angrenzenden Freiflächen Grünflächen mit zu pflanzenden und mit in ihrem Bestand zu sichernden Gehölzen angelegt werden. 2 Lage des Plangebietes, räumlicher Geltungsbereich, städtebaulicher Bestand Das Plangebiet befindet sich etwa mittig in der Ortslage Jeserig. Es bindet an die Potsdamer Landstraße (Bundesstraße 1) sowie an den, diese begleitenden Bebauungszusammenhang an. Südlich und westlich schließen sich brachliegende Freiflächen des Außenbereichs an. Zur Erfüllung der Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplanes gemäß § 30 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) ist die Festsetzung örtlicher Verkehrsflächen erforderlich. Deshalb wird die von der Potsdamer Landstraße (Bundesstraße 1) ausgehende Grund- stückszufahrt mit in den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes als festzuset- zende öffentliche Straßenverkehrsfläche einbezogen. Die auf dem Flurstück 163, Flur 4 bestehende Zufahrt ist im Abschnitt zwischen der Potsda- mer Landstraße und dem Parkplatz der Gemeindeverwaltung nicht in der für eine Begeg- nungsfall notwendigen Fahrbahnbreit zuzüglich eines gesonderten Gehweges für den siche- ren Zugang der Kindertagesstätte nicht ausbaubar. Deshalb wird erwogen, einen schmalen Streifen des westlich angrenzenden privaten Grundstückes Potsdamer Landstraße 50 (Flur- stück 44/1, Flur 4, Gemarkung Jeserig, mit in den räumlichen Geltungsbereich des Bebau- ungsplanes für die Festsetzung einer Straßenverkehrsfläche einzubeziehen. Der räumliche Geltungsbereich hat somit eine Fläche von ca. 1,4 ha und umfasst die in den Abbildungen 01, 02 und 05 bis und 10 dargestellten Flächen sowie die in den Abbildun- gen 03 und 04 umgrenzten Flurstücke der Gemeinde Groß Kreutz (Havel) in der Flur 4, Ge- markung Jeserig. Das sind: Flurstück 163 derzeit genutzt als Kita mit Spielplatz und Grundstückszufahrt Flurstück 96 …………………… Sportplatz Flurstück 95/1 …………………… Gemeindeverwaltung mit Außenanlagen Flurstück 95/2 …………………… Sportplatz Flurstück 92 derzeit ungenutzt Flurstück 44/1 bisher genutzt als privater Hausgarten, zwischenzeitlich von der Ge- meinde Groß Kreutz (Havel) erworben Alle Grundstücke innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs befinden sich im Eigentum der Gemeinde Groß Kreutz (Havel). 6
GEMEINDE GROSS KREUTZ (HAVEL) / OT JESERIG BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN "ERSATZNEUBAU KITA JESERIG" 28. NOVEMBER 2017 ENTWURF Abb. 03 und 04 Orthophoto / Karte aus dem Brandenburg-Viewer des LGB am 24.01.2017 für das Plangebiet des B-Planes in der Gemeinde Groß Kreutz (Havel), OT Jeserig mit Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches 7
GEMEINDE GROSS KREUTZ (HAVEL) / OT JESERIG BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN "ERSATZNEUBAU KITA JESERIG" 28. NOVEMBER 2017 ENTWURF Nutzungs- und Bebauungsstruktur Städtebaulich wird das Plangebiet weitgehend von einer unbebauten Fläche bestimmt, die an der Potsdamer Landstraße über eine bestehende und schmale Zufahrt innerhalb des Be- bauungszusammenhanges des Ortsteils Jeserig in Erscheinung tritt. Diese nach Süden füh- rende Erschließungsfläche tangiert im Osten das Grundstück und die Gebäude der beste- henden Kindertagesstätte "Bummihaus" und im Westen das Gebäude der Gemeideverwal- tung. Der überwiegende Teil des Plangebietes ist im Westen von einer Grünlandbrache in der Mitte von einer Ballsportplatzfläche und im Osten von den Spielanlagen der Kindertages- stätte geprägt. Die an das Plangebiet angrenzenden Gebäude sind überwiegend ein und zweigeschossig und mit geneigten Dächern versehen. Abb. 05 Blick von Süden auf das als Sportplatz genutztes Plangebiet, dahinter Gemeindeverwaltung + Bestands-KITA © Steffen Pfrogner 13.06.2016 Abb. 06 Blick von der Grundstückszufahrt in das westliche Plangebiet mit dem Sportflächen und dem Gehölzsaum © Steffen Pfrogner 13.06.2016 Abb. 07 Blick von der Grundstückszufahrt in das östliche Plangebiet mit dem Sportflächen und einem weiteren Gehölzsaum © Steffen Pfrogner 13.06.2016 8
GEMEINDE GROSS KREUTZ (HAVEL) / OT JESERIG BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN "ERSATZNEUBAU KITA JESERIG" 28. NOVEMBER 2017 ENTWURF Abb. 08 Blick von der südwestlichen Plangebietsgrenze auf das Plangebiet mit der Gemeindeverwaltung und der KITA und ihrem Spielplatz © Steffen Pfrogner 13.06.2016 Abb. 09 Blick von der Grundstückszufahrt in das westliche Plangebiet mit dem Spielplatz der KITA "Bummihaus" © Steffen Pfrogner 13.06.2016 Straßenverkehrsflächen und -anlagen Innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches befinden sich keine öffentlich gewidmeten Straßenverkehrsflächen, jedoch teilbefestigte unbefestigte Zuwegungen zur Erschließung des Gebäudes der Gemeindeverwaltung und der bestehenden Kindertagesstätte "Bummi- haus". Diese Flächen dehnen sich südlich der Gemeindeverwaltung zu einem Parkplatz aus. Abb. 10 Blick von der Grundstückszufahrt in das westliche Plangebiet mit den Stellplätzen der Gemeindeverwaltung © Steffen Pfrogner 13.06.2016 9
GEMEINDE GROSS KREUTZ (HAVEL) / OT JESERIG BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN "ERSATZNEUBAU KITA JESERIG" 28. NOVEMBER 2017 ENTWURF Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung Der Ortsteil Groß Kreutz ist an die zentrale Trinkwasserver- und Schmutzwasserentsorgung angeschlossen. Die Trinkwassererschließung kann von der Potsdamer Landstraße im Rahmen der bedarfs- weisen Neuordnung der Trinkwasser-Hausanschlüsse für die Gebäude in der Potsdamer Landstr. 49 a und 49 b durch den Wasser- und Abwasserzweckverband (WAZV) Werder- Havelland erfolgen. Das Flurstück 163, Flur 4 in der Gemarkung Jeserig mit der Kindertagesstätte "Bummihaus" sowie das Gebäude der Gemeindeverwaltung Groß Kreutz (Havel) sind an die zentrale Schmutzwasserentsorgung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Emster ange- schlossen. Innerhalb des südlichen, für eine Bebauung bestimmten Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Ersatzneubau KITA Jeserig" liegen keine diesbezüglichen Leitungen. Abb. 11 Auszug aus einer Leitungsbestandsübersicht des Wasser- und Abwasserzweckverband Ernster vom 07.09.2016 für das Flurstück 163, Flur 4 in der Gemarkung Jeserig Löschwasserversorgung Der Aufgabenträger für die Löschwasserversorgung ist die Gemeinde Groß Kreutz (Havel). Im Zuge der Erschließungsplanung ist eine Löschwasserkonzeption zu erstellen. Dabei ha- ben sich die zu Grunde gelegten Entnahmemengen nach dem DVGW-Arbeitsblatt W 405 zu richten. 10
GEMEINDE GROSS KREUTZ (HAVEL) / OT JESERIG BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN "ERSATZNEUBAU KITA JESERIG" 28. NOVEMBER 2017 ENTWURF Elektroenergie- und Gasversorgung, Telekommunikationslinien Im Plangebiet befinden sich Anlagen und Leitungen der E.DIS AG, die es zu berücksichtigen und zu sichern gilt. Die Bestandsbebauung östlich und westlich des räumlichen Geltungsbe- reiches des Bebauungsplanes ist an das Niederspannung-Elektroenergienetz der E.DIS AG, Regionalbereich West Brandenburg angeschlossen. Das restliche Plangebiet ist jedoch stromtechnisch nicht erschlossen. Nach Aussage der E.DIS AG, Regionalbereich West Brandenburg, Betrieb Verteilnetze Flä- ming Mittelmark wird die vorhandene Erschließung mit Elektroenergie für die künftige Nut- zung ggf. nicht ausreichend sein. Ein Ausbau des Versorgungsnetzes ist Voraussetzung zur Erschließung des geplanten Gebietes. Für neu zu errichtende Transformatorenstationen werden vorzugsweise Grundstücke genutzt, die sich im Eigentum der Gemeinde befinden. Um einen sicheren Netzbetrieb und eine schnelle Störungsbeseitigung zu gewährleisten, sind Leitungstrassen von Baumbepflanzungen freizuhalten. Der Ortsteil Jeserig ist an das Gasnetz der für die EMB Energie Mark Brandenburg GmbH handelnden NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG angeschlossen. Abb. 12 Auszug aus der Leitungsbestandsübersicht der NBB vom 15.03.2017 für das weitere Plangebiet. Die Angaben und Maßzahlen hinsichtlich der Lage und Verlegungstiefe sind unverbindlich. Mit Abweichun- gen muss gerechnet werden. Die genaue Lage und der Verlauf der Leitungen sind in jedem Fall durch fachgerechte Erkundungsmaßnahmen festzustellen. Die Entnahme von Maßen durch Abgreifen aus den Planunterlagen ist nicht zulässig. Im weiteren Plangebiet befinden sich Telekommunikationslinien (Tk-Linien) der Telekom Deutschland GmbH. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist jedoch noch nicht mit Telekommunikationslinien erschlossen. 11
GEMEINDE GROSS KREUTZ (HAVEL) / OT JESERIG BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN "ERSATZNEUBAU KITA JESERIG" 28. NOVEMBER 2017 ENTWURF 3 Übergeordnete Planungen 3.1 Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) Der Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) trifft Aussagen zu raumbedeut- samen Planungen, Vorhaben und sonstigen Maßnahmen, durch die Raum in Anspruch ge- nommen oder räumliche Entwicklung oder Funktion eines Gebiets beeinflusst wird, als Rechtsverordnung der Landesregierungen mit Wirkung für das jeweilige Landesgebiet. Der LEP B-B wurde am 31. März 2009 als Rechtsverordnung erlassen und ist am 15. Mai 2009 in Kraft getreten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 16.6.2014 die Brandenburgische Verordnung über den Landesentwicklungsplan Berlin- Brandenburg (LEP B-B) vom 31. März 2009 für unwirksam erklärt. Die Landesregierung Brandenburg hat am 28.04.2015 die Verordnung über die rückwirkende Wiederinkraftset- zung des LEP B-B auf der Grundlage des Raumordnungsgesetzes beschlossen. Die Ver- ordnung über den LEP B-B ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg vom 02.06.2015 bekannt gemacht worden (GVBl. II, S. 1-2). Diese Verordnung ist mit Wir- kung vom 15.05.2009 in Kraft getreten. Mit dem Landesentwicklungsplan erfolgen die landesplanerischen Festlegungen in Grunds- ätzen und Zielen. "Der Landesentwicklungsplan LEP B-B trifft Aussagen zu raumbedeutsa- men Planungen, Vorhaben und sonstigen Maßnahmen, durch die Raum in Anspruch ge- nommen oder die räumliche Entwicklung … beeinflusst wird." 1 Die Regelungen / Instrumente des LEP B-B sind: - Ziele der Raumordnung (beachtenspflichtig und in der Abwägung nicht mehr zugänglich) - Grundsätze der Raumordnung (berücksichtigungspflichtig - als Vorgaben für nachfol- gende Abwägungsentscheidungen) 3.2 Anpassung des Bebauungsplans an die Ziele der Raumordnung Gemäß Art. 12 des Landesplanungsvertrages in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.02.2012 (GVBI. I Nr. 14) darf die Planungsabsicht keinen Widerspruch zu den Zielen der Raumordnung erkennen lassen. Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg hat mit Schreiben vom 27.03.2017 mitgeteilt, dass die Planungsabsicht an die Ziele der Raumordnung angepasst ist. Für die Bewertung der Planung sind insbesondere folgende Ziele und Grundsätze der Raumordnung relevant: Die Gemeinde Groß Kreutz hat nach den Festlegungen des LEP B-B keine zentralörtli- chen Funktionen und auch keinen Anteil am Gestaltungsraum Siedlung. Die Festlegungs- karte 1 des LEP B-B enthält für den Geltungsbereich des Bebauungsplans keine zeichne- rischen Festlegungen. Da das Plangebiet unmittelbar an das Siedlungsgebiet von Jeserig angrenzt, besteht kein Konflikt zu Ziel 4.2 LEP B-B 2. Die Grundsätze zur Siedlungsentwicklung (vgl. § 5 LEPro 1 Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B), Kapitel I Rechtsgrundlagen und Verhältnis des LEP B-B zu anderen Programmen und Plänen der Raumordnung, Absatz 5 2 LEP B-B, Ziel 4.2: Neue Siedlungsflächen sind an vorhandene Siedlungsgebiete anzuschließen; ( ... ). 12
GEMEINDE GROSS KREUTZ (HAVEL) / OT JESERIG BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN "ERSATZNEUBAU KITA JESERIG" 28. NOVEMBER 2017 ENTWURF 2007 3; 4.1 LEP B-B 4) und zur integrierten Freiraumentwicklung (vgl. § 6 Abs. 1 und 2 LEPro 2007 5, 5.1 LEP B-B 6) sind bei der Aufstellung des Bebauungsplanes angemessen zu berücksichtigen. Die Auseinandersetzung mit den Grundsätzen wird in der Begründung des Bebauungsplanes dokumentiert. 3.3 Sonstige Erfordernisse der Raumordnung Der von der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg mit Bescheid vom 18. Juni 2015 genehmigte Regionalplan Havelland-Fläming wurde im Amtsblatt für Branden- burg Nr. 43 vom 30. Oktober 2015 bekannt gemacht und ist mit seiner Bekanntmachung in Kraft getreten. Rechtswirksame Ziele und Grundsätze der Regionalplanung entfalten gemäß § 3 Abs. 1 ROG entsprechende Steuerungswirkung zur Entwicklung, Ordnung und Siche- rung der Region. Zur Steuerung der Siedlungsentwicklung übernimmt die Satzung zum Regionalplan das Ziel 4.5 LEP B-B. Nach der Festlegungskarte der Satzung zum Regionalplan liegt das Plangebiet außerhalb jeglicher Darstellungen, somit auch außerhalb des Vorzugsraums Siedlung "Orts- lage Groß Kreutz". 3 Landesentwicklungsprogramm 2007 vom 18.12.2007 (GVBI. I S. 235), Grundsätze § 5 Abs. 1 bis 3 (1) Die Siedlungsentwicklung soll auf Zentrale Orte und raumordnerisch festgelegte Siedlungsbereiche ausgerichtet werden. Der Gewerbeflächenentwicklung soll daneben auch in räumlichen Schwerpunk- ten mit besonderem wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Potenzial angemessen Rechnung ge- tragen werden. (2) Die Innenentwicklung soll Vorrang vor der Außenentwicklung haben. Dabei sollen die Erhaltung und Umgestaltung des baulichen Bestandes in vorhandenen Siedlungsbereichen und die Reaktivierung von Siedlungsbrachflächen bei der Siedlungstätigkeit Priorität haben. (3) Bei der Siedlungsentwicklung sollen verkehrssparende Siedlungsstrukturen angestrebt werden. In den raumordnerisch festgelegten Siedlungsbereichen, die durch schienengebundenen Personen- nahverkehr gut erschlossen sind, soll sich die Siedlungsentwicklung an dieser Verkehrsinfrastruktur orientieren. 4 LEP B-B, Grundsatz (G) 4.1 Die Siedlungsentwicklung soll vorrangig unter Nutzung bisher nicht ausgeschöpfter Entwicklungspotenzia- le innerhalb vorhandener Siedlungsgebiete sowie unter Inanspruchnahme vorhandener Infrastruktur erfol- gen. Innerhalb der Gemeinden soll eine Konzentration der zusätzlichen Wohnsiedlungsflächenentwicklun- gen auf die siedlungsstrukturell und funktional geeigneten Siedlungsschwerpunkte angestrebt werden. Die Funktionen Wohnen, Arbeiten, Versorgung und Erholung sollen einander räumlich zugeordnet und aus- gewogen entwickelt werden. 5 Landesentwicklungsprogramm 2007 vom 18.12.2007 (GVBI. I S. 235), Grundsätze § 6 Abs. 1 und 2 (1) Die Naturgüter Boden, Wasser, Luft, Pflanzen- und Tierwelt sollen in ihrer Funktions- und Regenera- tionsfähigkeit sowie ihrem Zusammenwirken gesichert und entwickelt werden. Den Anforderungen des Klimaschutzes soll Rechnung getragen werden. (2) Die Inanspruchnahme und die Zerschneidung des Freiraums, insbesondere von großräumig unzer- schnittenen Freiräumen, sollen vermieden werden. Zerschneidungswirkungen durch bandartige Inf- rastruktur sollen durch räumliche Bündelung minimiert werden. 6 LEP B-B, Grundsatz (G) 5.1 (1) Der bestehende Freiraum soll in seiner Multifunktionalität erhalten werden. Bei Planungen und Maß- nahmen, die Freiraum in Anspruch nehmen oder neu zerschneiden, kommt den Belangen des Frei- raumschutzes eine hohe Bedeutung zu. (2) Bei der Entwicklung neuer Siedlungsflächen soll die Inanspruchnahme von Freiraum minimiert wer- den 13
GEMEINDE GROSS KREUTZ (HAVEL) / OT JESERIG BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN "ERSATZNEUBAU KITA JESERIG" 28. NOVEMBER 2017 ENTWURF 3.4 Berücksichtigung der Grundsätze zur Siedlungsentwicklung und zur inte- grierten Freiraumentwicklung Grundsätze zur Siedlungsentwicklung - § 5 LEPro 2007 zu (1) Der Grundsatz richtet die Siedlungsentwicklung auf Zentrale Orte und raumordne- risch festgelegte Siedlungsbereiche aus. Die Gemeinde Groß Kreutz hat jedoch kei- ne zentralörtlichen Funktionen und auch keinen Anteil am Gestaltungsraum Sied- lung. Allerdings liegt das Plangebiet unmittelbar angrenzende am Siedlungszusam- menhang des Ortsteiles Jeserig und dient der Entwicklung der sozialen Infrastruktur, somit auch der Stärkung der Innenentwicklung. Eine Gewerbeflächenentwicklung findet im Plangebiet nicht statt. Der diesbezügliche Teil des Grundsatzes ist für den Bebauungsplan "Ersatzneubau KITA Jeserig" nicht relevant. zu (2) Dem Grundsatz des Vorranges der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung wird mit dem Bebauungsplan "Ersatzneubau KITA Jeserig" im Grundsatz gefolgt, auch wenn eine an den Siedlungszusammenhang angrenzende Außenbereichsflä- che überplant werden soll. Dieses dient der Reaktivierung von Siedlungsbrachflä- chen, was nach dem Landesentwicklungsprogramm bei der Siedlungstätigkeit Prio- rität haben soll. zu (3) Der Bebauungsplan strebt mit seiner planungsrechtlich vorbereiteten Entwicklung der sozialen Infrastruktur verkehrssparende Siedlungsstrukturen an. Das Plangebiet schließt unmittelbar an eine Haupterschließungsstraße (Potsdamer Landstraße - Bundesstraße 1) mit einer Haltestelle des öffentlichen Personenverkehrs (Bus) an. Grundsatz zur Siedlungsentwicklung - 4.1 LEP B-B Die Gemeinde Groß Kreutz (Havel) verfolgt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes "Er- satzneubau KITA Jeserig" die im diesem Grundsatz bestimmte vorrangige Siedlungsentwick- lung innerhalb vorhandener Siedlungsgebiete. Dabei nutzt sie, wie im Grundsatz beschrie- ben, die nicht ausgeschöpften Entwicklungspotenziale entlang der innerörtlichen Potsdamer Straße mit der vorhandenen technischen und sozialen und Infrastruktur. Mit der geplanten Fläche für den Gemeinbedarf / Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen mit der Zweckbestimmung "Kindertagesstätte" konzentriert sich die Gemeinde auf einen siedlungsstrukturell und funktional geeigneten Siedlungsschwerpunkt im Ortsteil Jeserig. Insbesondere die Funktionen Wohnen, Arbeiten und Versorgung werden somit ei- nander räumlich zugeordnet und ausgewogen entwickelt. Grundsätze zur integrierten Freiraumentwicklung - § 6 Abs. 1 und 2 LEPro 2007 zu (1) Mit der Straßenverkehrsfläche überplant der Bebauungsplan "Ersatzneubau KITA Jeserig" einerseits bereits planungsrechtlich zulässige, vorhandene Nutzungen, an- dererseits mit der Fläche für den Gemeinbedarf und privaten (künftig eingefriedeten) Grünflächen auch Außenbereichsflächen. Der Bebauungsplan dient der Entwicklung der sozialen Infrastruktur im Siedlungsbereich. Mit seinen u. a. dem Schutz von Na- tur und Landschaft dienenden Grünflächen berücksichtigt er dabei die Funktions- und Regenerationsfähigkeit der Naturgüter Boden, Wasser, Luft, Pflanzen- und Tierwelt und sichert deren Zusammenwirken auch dadurch, dass er Vernetzungen der Naturgüter innerhalb des Plangebietes mit denen außerhalb schafft. Mit seinen Festsetzungen und Empfehlungen, insbesondere zum Maß der baulichen Nutzung 14
GEMEINDE GROSS KREUTZ (HAVEL) / OT JESERIG BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN "ERSATZNEUBAU KITA JESERIG" 28. NOVEMBER 2017 ENTWURF und zu den überbaubaren Grundstücksflächen trägt er den Anforderungen des Kli- maschutzes Rechnung. zu (2) Mit dem Bebauungsplan wird in geringem Umfang unbeplanter, dem Außenbereich zuzuordnender Freiraum in Anspruch genommen, eine Zerschneidung des Frei- raums erfolgt nicht, vielmehr eine Ergänzung des Bebauungszusammenhanges. Der Bebauungsplan mit seiner festzusetzenden sozialen Infrastruktureinrichtung am Standort der Gemeindeverwaltung dient der räumlichen Bündelung von Versor- gungseinrichtungen. Grundsatz zur integrierten Freiraumentwicklung - 5.1 LEP B-B Mit der Festigung des innerörtlichen Standortes der sozialen Infrastruktur geht die Inan- spruchnahme von Flächen im Freiraum einher. Dem Grundsatz folgend, wird die Inan- spruchnahme von Freiraum dadurch begrenzt, dass sie sich auf eine geringfügige, von Schutzgrünflächen flankierte Ergänzung des Bebauungszusammenhanges beschränkt und nicht in den angrenzenden großflächigen Freiraum hineinwirkt. Die Funktionalität des beste- henden, an das Plangebiet angrenzenden Freiraums bleibt erhalten und wird dort wo es in- nerhalb des Plangebietes möglich und naturschutzfachlich bedeutsam ist, weitgehend bei- behalten (Gehölzgruppen). 3.5 Regionalplan Havelland-Fläming 2020 Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg hat mit Bescheid vom 18.06.2015 die von der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havel- land-Fläming am 16.12.2014 beschlossene Satzung des Regionalplans Havelland-Fläming 2020 im Einvernehmen mit den fachlich berührten Ministerien gemäß § 2 Absatz 4 des Ge- setzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG) ge- nehmigt. Der Regionalplan Havelland-Fläming wurde im Amtsblatt für Brandenburg Nummer 43 vom 30.10.2015 bekanntgemacht und ist mit der Bekanntmachung in Kraft getreten. Rechtswirksame Ziele und Grundsätze der Regionalplanung entfalten gemäß § 3 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) entsprechende Steuerungswirkung zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung der Region. Die Festlegungskarte des Regionalplans Havelland-Fläming 2020 enthält für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes keine zeichnerischen Festlegungen. Für die Ge- meinde Groß Kreutz (Havel) ist die Ortslage Groß Kreutz als "Funktionsschwerpunkt der Grundversorgung" gemäß Grundsatz (G) 2.2.2 7 festgesetzt. In diesen sollen bestehende Einrichtungen der Grundversorgung gesichert und der Ansiedlung neuer Einrichtungen ein besonderes Gewicht eingeräumt werden. Darüber hinaus bestimmt der Grundsatz (G) 2.1.1 8 des Regionalplanes Havelland Fläming bestimmt, dass für die Siedlungsentwicklung ( ... ) die Vorzugsräume Siedlung (hier: Ortslage Groß Kreutz) genutzt werden sollen. 7 Regionalplan 2020, Grundsatz (G) 2.2.2 - Funktionsschwerpunkte der Grundversorgung In den Funktionsschwerpunkten der Grundversorgung sollen bestehende Einrichtungen der Grundversor- gung gesichert und der Ansiedlung neuer Einrichtungen ein besonderes Gewicht eingeräumt werden. Die Funktionsschwerpunkte der Grundversorgung sind in der Festlegungskarte durch ein Symbol dargestellt … Groß Kreutz (Havel) - Ortslage Groß Kreutz 8 Regionalplan 2020, Grundsatz (G) 2.1.1 Vorzugsräume Siedlung Für die Siedlungsentwicklung sollen in der Region die Vorzugsräume Siedlung genutzt werden. Vorzugs- räume Siedlung sind in der Festlegungskarte des Regionalplans als Fläche dargestellt. Vorzugsräume Siedlung sind ausgewiesen in … Groß Kreutz (Havel) - Ortslage Groß Kreutz 15
GEMEINDE GROSS KREUTZ (HAVEL) / OT JESERIG BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN "ERSATZNEUBAU KITA JESERIG" 28. NOVEMBER 2017 ENTWURF Die Errichtung einer Kita außerhalb der Funktionsschwerpunkte der Grundversorgung ist da- her nicht allgemein ausgeschlossen. Dass im vorliegenden Einzelfall einer den Bestand er- weiternden Ansiedlung einer Einrichtung der Grundversorgung außerhalb des Funktions- schwerpunktes Ortslage Groß Kreutz und außerhalb des Vorzugsraumes Siedlung ein be- sonderes Gewicht eingeräumt wird, begründet sich wie folgt: Die Gemeinde Groß Kreutz (Havel) verfügt derzeit einschließlich der Kindertagesstätte Jeserig über sechs Einrichtungen der Kinderbetreuung. Die Versorgung der Kinderbe- treuung ist als Gesamtheit mit den gegebenen Räumlichkeiten auf die einzelnen Ortsteile verteilt. Der Bedarf an Betreuungsplätzen ist stetig steigend und wird höher als die beste- hende Platzkapazität sein. Auf Grund des seit einigen Jahren anhaltenden Ansiedlungsdruckes mit entsprechendem Zuzug jungen Familien sind die Kapazitäten der meist in Altbauten betriebenen Kinderta- gesstätten nicht mehr ausreichend. Auch in den nächsten Jahren ist die Gemeinde be- müht Bauflächen zu entwickeln. So wurden im Jahr 2017 für die Kindertagestätten in Schenkenberg, Groß Kreutz und Schmergow eine Kapazitätserweiterung befristet durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport in Potsdam erteilt. Die Befristung richtete sich dabei auch am geplanten Neubau aus. Anfang 2018 werden in einigen Einrichtungen die Kapazitäten der zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze ausgeschöpft sein. Die Kita Jeserig ist in einem älteren Gebäude untergebracht. Dieses ist zwar regelmäßig saniert worden, entspricht jedoch mit seinen Grundrissen, Bewegungsräumen, Sanitäran- lagen, Brandschutz- und Beschattungsvorrichtungen u. a. nicht den heutigen Anforderun- gen an Kindereinrichtungen. Ein Umbau oder Erweiterung würde dem nicht Abhilfe schaf- fen. Für den geplanten Neubau steht räumlich in unmittelbarer Nähe ein gemeindeeige- nes Grundstück in ausreichender Größe zur Verfügung. Die städtebauliche Planung hat zum Ziel für die im Ortsteil Jeserig der Gemeinde Groß Kreutz (Havel) bestehende KITA "Bummihaus" aus funktionalen und bautechnischen Gründen auf gemeindeeigenen Grundstücken südlich dieser Kindertagesstätte sowie süd- lich der Gemeindeverwaltung an der Potsdamer Landstraße 49 a und b einen Ersatzneu- bau für derzeit 70 und künftig mindestens 100 Kinder zu errichten. Dieser Ersatzneubau wird räumlich in unmittelbarer Nähe zum Altstandort konzipiert. Der neue Standort erfährt vorausschauend eine Erweiterung auf mindestens 100 Kinder- tagesstättenplätze. Mit dieser Entwicklung beabsichtigt die Gemeinde Groß Kreutz (Ha- vel) jedoch keine Standortkonkurrenz zu den Funktionsschwerpunkten. Die Gemeinde plant ihre baulichen Investitionen vorausschauend. Es ist nicht auszuschließen, dass der Ortsteil Jeserig im Zuge der Eigenentwicklung verträglich wachsen wird, und dieses der Gemeinde Groß Kreutz (Havel) auch raumordnerisch zugestanden wird. Deshalb plant sie ihren KITA Ersatzneubau mit einer Kapazitätsreserve von 30 Plätzen. Des Weiteren versucht die Gemeinde eine möglichst wohnortnahe Betreuung der Kinder unter Berücksichtigung der Betreuung der Geschwisterkinder in der Einrichtung bzw. in den Einrichtungen zu gewährleisten. Untersetzt wird diese Entwicklungsperspektive vom 2. Vorentwurf des neuen Landesent- wicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR). Der gemeinsamen Presseinformation der Senatskanzlei Berlin sowie der Staatskanzlei des Landes Bran- denburg vom 06.11.2017 dass die Gemeinsame Landesplanungskonferenz Berlin und Brandenburg den 2. Vorentwurf des LEP HR gebilligt hat. Danach soll Wohnraum in Berlin und Brandenburg insbesondere dort entstehen können, wo eine gute Verkehrsanbindung, 16
GEMEINDE GROSS KREUTZ (HAVEL) / OT JESERIG BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN "ERSATZNEUBAU KITA JESERIG" 28. NOVEMBER 2017 ENTWURF wirtschaftliche Dynamik und eine entsprechende Bevölkerungskonzentration gegeben sind. Dabei wird allen Gemeinden und Ortsteilen die Möglichkeit der Eigenentwicklung ga- rantiert. Um das Wachstum in alle Teile der Hauptstadtregion von der Lausitz bis zur Prignitz und Uckermark zu tragen und die Daseinsvorsorge zu sichern, ist u. a. eine zu- sätzliche Verdoppelung der Eigenentwicklung aller Gemeinden, ungeachtet der ohnehin unlimitierten Innenentwicklung vorgesehen. Diesen künftigen Einwohnerentwicklungsoptionen folgt der um die Kindertagesstätten- platzzahl erhöhte Ersatzneubau KITA Jeserig. 3.6 Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan 2023 (FNP) der Gemeinde Groß Kreutz (Havel) ist am 12.12.2013 mit einer Maßgabe genehmigt worden. Die Maßgabe wurde im November 2014 erfüllt. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan 2023 (FNP) der Gemeinde Groß Kreutz (Havel) stellt für das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplanes "Ergänzungsbau Kita Jesrig" eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung "Sozialen Zwecken dienende Einrich- tungen und Gebäude" sowie geplante Grünflächen, eine davon mit der Zweckbestimmung "Sportplatz", dar. Abb. 13 Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan 2023 der Gemeinde Groß Kreutz (Havel) mit Lokalisierung des Plangebietes (schwarze Umrandung) Der aufzustellende Bebauungsplan wird von den Darstellungen des FNP geringfügig abwei- chen. Teil der bestehenden und der geplanten Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sport- platz werden künftig von der sich nach Süden ausdehnenden Gemeinbedarfsfläche überla- gert. Aufgrund der geringen Flächenveränderung ist nach Auskunft des Landkreises Pots- dam-Mittelmark eine Änderung des Flächennutzungsplanes nicht erforderlich. 17
GEMEINDE GROSS KREUTZ (HAVEL) / OT JESERIG BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN "ERSATZNEUBAU KITA JESERIG" 28. NOVEMBER 2017 ENTWURF 4 Planung 4.1 Städtebauliches Konzept Mit dem aufzustellenden Bebauungsplan "Ersatzneubau KITA Jeserig" wird das Ziel verfolgt, einen bisher unbebauten Bereich unter Wahrung des landschaftlichen Situation und als Er- gänzung des Bebauungszusammenhanges einer geordneten städtebaulichen Entwicklung mit einer Fläche für sozialen Zwecken dienenden Gebäude und Einrichtungen zuzuführen. In der städtebaulichen Planung sind deshalb die im unmittelbaren Umfeld vorhandenen länd- lichen Bau- und Siedlungsstrukturen in ihrer Typologie und zum Teil auch in ihrer Gestaltung aufzugreifen. Dieses kann durch weitere städtebauliche Untersuchungen oder auch einen Planungswettbewerb näher bestimmt werden. Da die Kindertagesstätte im bauordnungs- rechtlichen Sinne ein Sonderbau ist, der einer sehr individuellen Nutzung dient und somit auch eine sehr individuellen Architektur begründet, soll gestalterische Vorgaben im Bebau- ungsplan nicht aufgenommen werden. Zur Findung der geeignetsten Raumbildung als auch der Architektur eignet ich sich am ehesten die Durchführung eines Planungswettbewerbes. Die aus der Behandlung der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz resultie- renden Maßnahmen des Natur- und Landschaftsschutzes sind, soweit sie nicht innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Ersatzneubau KITA Jeserig" be- stimmt werden können, auf fachlich geeigneten Flächen an anderen Stellen zu verlagern. 4.2 Erschließungskonzept / Niederschlagswasserversickerung Die städtebauliche Planung, auch die der Erschließung des Plangebietes, orientiert sich an dem in § 55 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) angeführten Grundsatz der Ab- wasserbeseitigung, wonach Niederschlagswasser ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer einge- leitet werden soll, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Die Planung berücksichtigt die Bewirtschaftungsregelung des Grundwassers des § 54 Abs. 4 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG), wonach das Niederschlagswasser zu versi- ckern sei, soweit eine Verunreinigung des Grundwassers nicht zu besorgen ist und sonstige Belange nicht entgegenstehen. Die Gemeinde Groß Kreutz (Havel) hat von der Ermächtigung, im Einvernehmen mit der Wasserbehörde eine Satzung zu erlassen, die eine verpflichtende Entsorgung des Nieder- schlagswasser auf den Grundstücken, auf denen es anfällt, vorsieht, Gebrauch gemacht - Satzung über die Entsorgung von Niederschlagswasser (Niederschlagswasserentsorgungs- satzung) der Gemeinde Groß Kreutz (Havel), die am 01.01.2008 in Kraft getreten ist. Im Bebauungsplan "Ersatzneubau KITA Jeserig" kann die im Brandenburgischen Wasserge- setz geforderte Fassung und oberflächige Versickerung des Niederschlagswassers von den öffentlichen Straßenverkehrsflächen wie folgt umgesetzt werden. Im Zuge der Erarbeitung des Bebauungsplanes werden die erforderlichen Erschließungs- maßnahmen erörtert, darin eingeschlossen auch die Möglichkeiten des Verbleibs des Nie- derschlagswassers. Folgende Belange sind dabei zu beachten: - Erschließungsstruktur Baugrundverhältnisse 18
GEMEINDE GROSS KREUTZ (HAVEL) / OT JESERIG BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN "ERSATZNEUBAU KITA JESERIG" 28. NOVEMBER 2017 ENTWURF - vorhandene unterirdische Leitungsführungen der Schmutz- und Regenwasserableitung, der Elektroenergie- und der Löschwasserversorgung - Technische Ausbildung der Straßenverkehrsflächen - Befahrung durch dreiachsige Müllfahrzeuge und Rettungsfahrzeuge - Festsetzungsmöglichkeiten im Bebauungsplan. Bezüglich der Niederschlagsbewirtschaftung sind für die verkehrstechnische innere Er- schließung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans zwei Varianten in Betracht zu zie- hen, die jedoch unterschiedliche Regelquerschnitte beinhalten. Bei der Planung des Regenwasserkonzeptes für das Plangebiet sind bezüglich des einzulei- tenden Niederschlagswassers die "Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwas- ser" (ATV-DVWK-M 153) zu berücksichtigen. Sowohl für eine Regenwasserversickerung über Tiefbeete (Mulden) als auch für eine Regenwasserversickerung über sickerfähiges Pflaster sind von der Unteren Wasserbehörde wasserrechtliche Erlaubnisse einzuholen. Das anfallende Niederschlagswasser der einzelnen Baufelder soll über die belebte Boden- zone versickert werden. Eine Einleitung in eine zentrale Regenentwässerungskanalisation ist nicht vorgesehen und auch nicht geplant. 4.3 Wesentlicher Planinhalt Die im Planungsziel des Bebauungsplanes "Ersatzneubau KITA Jeserig" formulierte Schaf- fung der planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die bauliche Erweiterung des Siedlungsbereiches südlich des Bebauungszusammenhanges in der Ortsmitte von Jeserig erfordert zum Teil grundsätzliche Änderungen bezüglich der Art und des Maßes der bauli- chen Nutzung sowie zu den überbaubaren Grundstücksflächen. Das Plangebiet wird in ein Fläche für den Gemeinbedarf, hier: sozialen Zwecken dienenden Gebäude und Einrichtungen mit der Zweckbestimmung Kindertagesstätte, Verkehrsflächen und in private Grünflächen gegliedert. Mit der Festsetzung einer Grundflächenzahl, der Anzahl der zulässigen Vollgeschosse als Höchstmaß wird das Maß der baulichen Nutzung innerhalb der Fläche für den Gemeinbedarf näher beschrieben. Mittels Baugrenzen werden die überbaubaren Grundstücksflächen festgesetzt. Dieses erfolgt über eine Baufensterausweisung. Zur innergebietlichen Erschließung werden öffentliche Straßenverkehrsflächen festgesetzt. Eine Fläche für die Abfallentsorgung sichert die geordnete Aufstellung von Container der Ab- fallsammlung der Gemeindeverwaltung und der Kindertagesstätte. Die aus der Behandlung der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz resultie- renden Erfordernisse werden als Pflanzbindungen und -gebote näher bestimmt. Kompensa- tionsmaßnahmen, die nicht innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungspla- nes festgesetzt werden können, werden an anderer Stelle außerhalb über vertragliche Rege- lungen bestimmt 19
GEMEINDE GROSS KREUTZ (HAVEL) / OT JESERIG BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN "ERSATZNEUBAU KITA JESERIG" 28. NOVEMBER 2017 ENTWURF 4.4 Energieeffizienz in der Bauleitplanung Bereits im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung könne die Nutzung erneuerbarer Ener- gien eine Verbesserung der Energieeffizienz ihre Berücksichtigung finden. Ergänzend zu den geltenden bauwerksbezogenen Verordnungen, wie der Energieeinsparverordnung (EnEV) oder dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), ist es möglich, standort- und vorhabenbezogen energetische und klimaschützende Aspekte in der städtebaulichen Pla- nung, so auch in den Bebauungsplänen und den städtebaulichen Verträgen aufzunehmen. Wesentliche Faktoren, die bereits im Rahmen des städtebaulichen Entwurfs in eine energie- effiziente Planung einfließen können, sind z.B. die Wahl des Standortes (u. a. Vermeidung von ökologischen Schutzgebieten, Zurückgreifen auf bereits bebaute Gebiete und ein An- schluss an den Öffentlichen Personenverkehr) und die Anordnung und Stellung der Baukör- per (u. a. Südausrichtung, Vermeidung von Verschattung und Kompaktheit). Mögliche Fest- setzungsinhalte für die Bebauungspläne, die dem Klimaschutz und der Energieeffizienz die- nen sollen, sind aus dem abschließenden Festsetzungskatalog des § 9 BauGB sowie dem begleitendem Regelwerk der BauNVO zu ziehen. In Verbindung mit den Anforderungen an die Nutzung erneuerbarer Energien ist die städte- bauliche Intention dahingehend entwickelt worden, dass die Errichtung eines oder auch meh- rerer kompakter Gebäude unter Ausnutzung günstiger natürlicher Belichtungs- und Beson- nungssituationen ermöglicht wird. Die Lage des Plangebietes innerorts von Jeserig und unmittelbar an der Potsdamer Land- straße mit einer Haltestelle des Öffentlichen Personenverkehrs (Bus) trägt zur Attraktivitäts- steigerung umweltfreundlicher Verkehrsarten bei. Damit kann der motorisierte Individualver- kehr und sein damit verbundener Energieverbrauch gemindert werden. Das ist ein Baustein einer, auf Verringerung des Ressourcenverbrauchs ausgerichteten integrativen städtebauli- chen Planung. Allerdings ist davon auszugehen, dass insbesondere in dünn besiedelten Siedlungsräumen und unter dem Aspekt des Unsicheren Verhaltens von Kindern im Stra- ßenverkehr die fußläufige als auch die mit dem Bus erfolgende Erschließung der Kinderta- gesstätte ehe der Ausnahmefall bleiben wird. 4.5 Begründung der Festsetzungen Festsetzungen der Planzeichnung Fläche für den Gemeinbedarf Das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) bindet die Gemeinde bei der Aufstellung von Bebauungsplänen intern an den Flächennutzungsplan. Das Bundes- verwaltungsgericht hat in seinem Urteil 28.02.1975 – 4 C 74.72 – zu den Anforderungen des Entwicklungsgebots ausgeführt: "Abweichungen des Bebauungsplans vom Flächennutzungsplan sind insoweit vom Begriff des 'Entwickelns' im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB gedeckt, als sie sich aus dem - im Verhältnis zwischen Flächennutzungs- und Bebauungsplan vorliegenden - Übergang in eine stärker verdeutlichende Planstufe rechtfertigen und der Bebauungsplan trotz der Abwei- chung der Grundkonzeption des Flächennutzungsplans nicht widerspricht ... Welche Abwei- chung vom Flächennutzungsplan in diesem Sinne den Grad eines Widerspruchs erreicht, lässt sich nicht generell, sondern nur an Hand der konkreten Umstände des Einzelfalls ent- 20
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