Ökologischer Landbau in Deutschland - Stand: Februar 2020 - BMEL
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ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND
Inhalt
1. Was ist ökologischer Landbau? 4
2. Wie steht es um die Qualität der Ökolebensmittel? 6
3. EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau 8
4. Öko-Landbaugesetz 12
5. Kontrolle 13
6. Ökobetriebe in Deutschland 14
7. Einkommenssituation 17
8. Förderung des ökologischen Landbaus 18
9. Zukunftsstrategie ökologischer Landbau 21
10. Bio-Siegel 23
11. Bundesprogramm Ökologischer Landbau und
andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft 24
12. Forschung 26
13. Bundeswettbewerb Ökologischer Landbau 27
14. Ausblick 28
15. Links 29
2ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND
Liebe Leserinnen
und Leser,
in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und im Koali- Dafür nehmen wir viel Geld in die Hand. Wichtigstes
tionsvertrag hat sich die Bundesregierung darauf geeinigt, Finanzierungsinstrument ist das „Bundesprogramm
bis zum Jahr 2030 den ökologischen Landbau in Deutsch- Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger
land auszubauen: 20 Prozent der landwirtschaftlichen Landwirtschaft“ (BÖLN), das bereits im Jahr 2002 aufge-
Fläche sollen ökologisch bewirtschaftet werden. Dieses legt wurde. Über das BÖLN haben wir bislang allein über
Ziel ist ambitioniert, aber mit den richtigen Rahmenbe- 1.100 Forschungsprojekte finanziert – mit einem Gesamt-
dingungen für die Landwirte erreichbar. volumen von 170 Millionen Euro.
Auch bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ist der Diese Broschüre soll Ihnen einen Überblick über den öko-
Wunsch nach Bioprodukten groß: Der Ernährungsreport logischen Landbau in Deutschland und seine Förderungen
2019, eine Umfrage meines Ministeriums, hat ergeben, durch mein Ministerium geben. Ich wünsche Ihnen eine
dass jeder Zweite beim Einkauf auf das staatliche Bio- interessante Lektüre.
Siegel achtet. Der Umsatz bei Bioprodukten hat sich in
den vergangenen zehn Jahren fast verdoppelt. Die Stell- Ihre
schrauben für eine positive Branchenentwicklung wurden
mit der Zukunftsstrategie ökologischer Landbau (ZöL)
bereits im Jahr 2017 gelegt – gemeinsam mit Vertretern
der ökologischen Lebensmittelwirtschaft, unter Einbezie-
hung der Bundesländer und der Wissenschaft. Denn nur
gemeinsam können wir dafür sorgen, geeignete Rahmen-
bedingungen für eine positive Branchenentwicklung zu Julia Klöckner
schaffen. Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft
3ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND
Diese Informationsschrift gibt eine einführende Übersicht
über den ökologischen Landbau in Deutschland. Die gesetz-
lichen Regelungen, die mit dem Ökolandbau befassten Ver-
bände sowie die Entwicklung und Förderung der ökologisch
wirtschaftenden Betriebe werden vorgestellt.
1. Was ist ökologischer Landbau?
Der Hauptgedanke der ökologischen Landwirtschaft → keine Verwendung leicht löslicher mineralischer
ist ein Wirtschaften im Einklang mit der Natur. Der Düngemittel, Ausbringen von organisch gebun-
landwirtschaftliche Betrieb wird dabei vor allem als denem Stickstoff vorwiegend in Form von Mist
Organismus mit den Bestandteilen Mensch, Tier, oder Mistkompost, Gründüngung durch stickstoff-
Pflanze und Boden gesehen. sammelnde Pflanzen (Leguminosen) und Einsatz
langsam wirkender natürlicher Düngestoffe
Der ökologische Landbau hat in unterschiedlichen
Formen eine lange Tradition. So wurde 1924 die → Pflege der Bodenfruchtbarkeit durch ausgeprägte
biologisch-dynamische Wirtschaftsweise eingeführt Humuswirtschaft
und auch der organisch-biologische oder der natur-
gemäße Landbau gehen mit ihren Ursprüngen weit → abwechslungsreiche, weite Fruchtfolgen mit vielen
ins letzte Jahrhundert zurück. Fruchtfolgegliedern und Zwischenfrüchten
Die ökologischen Landbaumethoden wollen – stärker → keine Verwendung von chemisch-synthetischen
als andere Anbaumethoden Wachstumsregulatoren
→ einen möglichst geschlossenen betrieblichen → begrenzter, streng an die Fläche gebundener
Nährstoffkreislauf erreichen (eigener Betrieb als Viehbesatz
Futter- und Nährstoffgrundlage)
→ Fütterung der Tiere möglichst mit hofeigenem
→ die Bodenfruchtbarkeit erhalten und mehren Futter, wenig Zukauf von Futtermitteln
→ Tiere besonders artgemäß halten → weitgehender Verzicht auf Antibiotika
Folgende Maßnahmen stehen dabei im Vordergrund:
→ kein Pflanzenschutz mit chemisch-synthetischen Ökologischer Landbau ist besonders auf Nachhaltig-
Mitteln, Anbau wenig anfälliger Sorten in geeigne- keit ausgelegt.
ten Fruchtfolgen, Einsatz von Nützlingen, mecha-
nische Unkraut-Bekämpfungsmaßnahmen wie Er erhält und schont die natürlichen Ressourcen in
Hacken und Abflammen besonderem Maße und hat vielfältige positive Aus-
wirkungen auf die Umwelt, zum Beispiel:
4ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND
Bodenschutz Artenschutz
Ökologische Landbaumethoden fördern die Hu-
musbildung und das Bodenleben. In ökologisch
bewirtschafteten Böden sind Biomasseanteile und Durch den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflan-
mikrobielle Aktivität in der Regel höher als im kon- zenschutzmittel und das niedrige Düngeniveau wird
ventionellen Landbau. Die natürliche Bodenfrucht- die Vielfalt des Tier- und Pflanzenlebens gefördert.
barkeit steigt an. Krumenverluste durch Erosion Auf den Ökoflächen finden sich häufig mehr Arten
werden weitgehend vermieden. als auf den konventionell bewirtschafteten Flächen.
Gewässerschutz Tierschutz
Ökologischer Landbau belastet das Grund- und Ober- Eine artgerechte Haltung der Tiere entspricht den
flächenwasser in der Regel weniger mit Nährstoffen, Prinzipien des ökologischen Landbaus. Den Tieren
wie zum Beispiel Nitrat, als der konventionelle Land- wird unter anderem genügend Auslauf gewährt. Die
bau. Der Verzicht auf chemisch-synthetische Mittel Haltungsbedingungen werden regelmäßig überprüft.
schließt den Eintrag solcher Pflanzenschutzmittel
aus. Weil die Viehhaltung an die Fläche gebunden ist,
fallen meist nicht mehr Nährstoffe durch Mist und
Gülle an, als den Pflanzen auf den hofeigenen Flä-
chen problemlos zugeführt werden können.
5ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND
2. Wie steht es um die Qualität
der Ökolebensmittel?
Qualität durch den Prozess der Weniger Zutaten, Zusatzstoffe
Erzeugung und Verarbeitungshilfsstoffe
Um die Qualität eines Lebensmittels zu ermitteln, Eine zunehmende Anzahl von Verbraucherinnen und
müssen nicht nur die speziellen Eigenschaften des Verbrauchern ist Lebensmittelunverträglichkeiten
Produktes, sondern auch die seiner Erzeugung und ausgesetzt. Biolebensmittel bieten diesen Verbrau-
Verarbeitung bemessen und nachgewiesen werden. cherkreisen häufig ein bedeutend geringeres Allergie-
Allerdings steht die Wissenschaft bisher noch am potenzial, da gemäß den EU-Rechtsvorschriften für
Anfang, wenn es darum geht, eine objektive Bewer- den ökologischen Landbau nur eine sehr begrenzte
tung von Erzeugnissen aus verschiedenen Produk- Anzahl von Zutaten, Zusatzstoffen und Verarbei-
tionsverfahren vorzunehmen. tungshilfsstoffen für Bioprodukte zulässig sind.
Diese sind ausdrücklich in sogenannten Positivlisten
Da der Einsatz von chemischen und synthetischen aufgeführt. Allein bei den Zusatzstoffen sind deutlich
Dünge- und Pflanzenschutzmitteln bei Bioprodukten weniger als die nach Lebensmittelrecht möglichen
verboten ist, gibt es kaum Rückstände dieser Stoffe. 320 zugelassen, und diese auch nur eingeschränkt
Dies bestätigt sich immer wieder in den Untersu- und produktbezogen. Damit ist im Vergleich zu kon-
chungen über amtliche Lebensmittelkontrollen. ventionellen Lebensmitteln die Zahl der im Produkt
Gelegentlich treten allerdings auch bei Bioprodukten möglicherweise vorkommenden verwendeten Stoffe
Rückstände von Pflanzenschutzmitteln auf, zum Bei- um ein Vielfaches geringer. Einzelne Erzeugerver-
spiel durch Abdrift von konventionell bewirtschafte- bände schränken die Zusatzstoffe noch weiter ein.
ten Nachbarfeldern, durch die Belastung des Bodens Wichtig für Verbraucherinnen und Verbraucher ist,
mit persistenten Pflanzenschutzmitteln oder durch dass diese Stoffe bis zur Kleinstmenge in der Regel
Kontamination mit Umweltschadstoffen. auf der Verpackung einzeln aufgeführt werden. Damit
hat jeder Mensch Gelegenheit, sich umfassend zu
informieren, und die Möglichkeit, über die Auswahl
der Lebensmittel die Aufnahme von Zusatzstoffen zu
reduzieren.
6ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND
Inhaltsstoffe
Es gibt Untersuchungen, die einen höheren Gehalt
an Vitaminen, Mineralstoffen, Spurenelementen und
sekundären Pflanzenstoffen bei pflanzlichen Biopro-
dukten nachgewiesen haben. Aber es gibt auch Unter-
suchungen, die keinen signifikanten Unterschied
zwischen ökologisch und konventionell erzeugten
Produkten festgestellt haben. Eine abschließende
Bewertung liegt nicht vor.
Bioobst und Biogemüse enthalten in der Regel
weniger Nitrat und Rückstände von Pflanzenschutz-
mitteln. Einige Untersuchungen weisen auf höhere
Trockenmassegehalte ökologischer Erzeugnisse im
Vergleich zu konventionellen Produkten hin. Dabei
ergibt sich in einigen Fällen, dass der niedrigere Was-
sergehalt höhere Gehalte an wertgebenden Inhalts-
stoffen bei Bioprodukten zur Folge hat.
Für die Qualitätsbewertung tierischer Produkte
aus dem ökologischen Landbau hat die artgerechte
Haltung und Fütterung einen entscheidenden Stel-
lenwert. Jedes Tier hat das Recht auf Platz, Licht und
frische Luft, sodass jedem Tier Zugang zu Auslauf und
Weideflächen zugestanden wird. Vollspaltböden sind
bei Rinder-, Schweine- und Schafhaltung verboten.
Wissenschaftliche Daher wurden auf Basis der Daten der Nationalen
Untersuchungen Verzehrsstudie II 13.000 Personen im Alter von 18 bis
80 Jahren umfangreich charakterisiert. Die Ergebnisse
zeigen, dass es einen Zusammenhang zwischen dem
Bisher gibt es noch keine wissenschaftlichen Unter- Einkauf von Biolebensmitteln und dem Ernährungs-
suchungen darüber, ob der regelmäßige Verzehr von verhalten und Lebensstil gibt.
ökologisch produzierten Nahrungsmitteln generell
für die Gesundheit förderlicher sein kann als der Ver- Biokäufer ernähren sich gesünder, sind häufiger
zehr konventionell erzeugter Produkte. Es gilt fest- Nichtraucher und sportlich aktiv. Insgesamt prak-
zuhalten, dass Lebensmittel generell die Gesundheit tizieren sie einen gesundheitlich besser zu bewer-
nicht gefährden dürfen. Eine Untersuchung des Max tenden Lebensstil als Nicht-Biokäufer. Beim Kauf
Rubner-Institutes kam zu dem folgenden Ergebnis: von Lebensmitteln spielen Aspekte einer gesunden
„Die Frage, ob sich Biokäufer generell gesünder er- Ernährung genauso eine Rolle wie altruistische Krite-
nähren, ließ sich bisher nicht eindeutig beantworten. rien.“ https://orgprints.org/18055/
7ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND
3. EU-Rechtsvorschriften für den
ökologischen Landbau
In den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen verkauften Ökoprodukte entsprechen. Auch die
Landbau „Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates Bezeichnungen von Lebensmitteln dürfen keinen
vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische irreführenden Eindruck erwecken.
Produktion und die Kennzeichnung von ökologi-
schen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhe-
bung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 und ihren
Durchführungsbestimmungen (Verordnung (EG) Nr. Das EU-
889/2008 der Kommission)“ wird genau definiert, wie Bio-Logo
landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel,
die als Ökoprodukte gekennzeichnet sind, erzeugt
und hergestellt werden müssen. Hohe ökologische
Produktionsstandards sind einzuhalten. Das den ge-
samten Herstellungsprozess und den Handel beglei- Bei vorverpackten Lebensmitteln aus der EU muss
tende Kontrollsystem ist risikoorientiert ausgerichtet. das Logo der Europäischen Union für ökologische/
Die Rechtsvorschriften knüpfen an den Basisricht- biologische Produktion (kurz EU-Bio-Logo) auf der
linien der „Internationalen Vereinigung der ökolo- Verpackung erscheinen. Für aus Drittländern ein-
gischen Landbaubewegungen“ (IFOAM) an, in der geführte Erzeugnisse ist die Verwendung des EU-Bio-
rund 750 Verbände aus über 100 Nationen organisiert Logos fakultativ. In unmittelbarer Nähe des EU-Bio-
sind. Weiterhin ist eine Verordnung mit Durchfüh- Logos befindet sich die Codenummer der zuständigen
rungsvorschriften zu Einfuhren von ökologischen Kontrollstelle und eine Angabe über die Herkunft der
Erzeugnissen aus Drittländern (Nicht-EU-Staaten) landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe des Produktes
erlassen worden (Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 der in den Formen „EU-Landwirtschaft“, „Nicht-EU-
Kommission). Landwirtschaft“ und „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“.
Sind alle landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe des
Die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Produktes in einem Land erzeugt worden (mindes-
Landbau schützen Verbraucherinnen und Verbrau- tens 98 %), so kann die Angabe „EU“ oder „Nicht-EU“
cher vor Täuschungen und verhindern unlauteren durch die Angabe des Landes ersetzt oder um diese
Wettbewerb – europaweit. Ihren Standards müs- ergänzt werden. Bei der Angabe „EU“ oder „Nicht-EU“
sen alle in der Europäischen Union erzeugten und können kleine Gewichtsmengen an Zutaten außer
8ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND
Acht gelassen werden, sofern die Gesamtmenge der Gewürze und Öle. Nicht ökologische Zutaten müssen
nicht berücksichtigten Zutaten zwei Gewichtsprozent in Anhang IX der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 gelistet
der Gesamtmenge der Ausgangsstoffe landwirtschaft- sein oder es muss in begründetem Fall eine Ausnahme
lichen Ursprungs nicht übersteigt. durch die zuständige Behörde genehmigt worden sein.
Erst bei mindestens 95 % Ökoanteil kann ein Lebens-
Die gleichzeitige Verwendung staatlicher Siegel wie mittel als Ökoprodukt verkauft werden und mit dem
das deutsche Bio-Siegel und auch die Verwendung Bio-Siegel, dem EU-Bio-Logo und gegebenenfalls
privater Logos wie die der Anbauverbände ist wei- anderen Bio-Logos gekennzeichnet werden. Beträgt
terhin möglich. Die Kennzeichnung und Werbung der Ökoanteil an den Zutaten weniger als 95 %, darf
für strengere Verbände- oder Markenstandards ist unter bestimmten Voraussetzungen im Verzeichnis der
möglich. Zutaten auf die Biozutaten hingewiesen werden. Diese
Produkte dürfen nicht als „bio“ oder „öko“ bezeichnet
werden. Hervorhebungen sind nicht zulässig.
Bestrahlung und Gentechnik
Die Verwendung ionisierender Strahlung zur Behand- Die Kernpunkte der
lung von Biolebensmitteln oder Futtermitteln und EU-Regelungen
darin verwendeten Ausgangsstoffen ist verboten.
Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) oder Pflanzenbau
ihre Derivate dürfen nicht verwendet werden. Der
allgemein auf 0,9 % festgesetzte Kennzeichnungs- → Umstellungsvorschriften für Betriebe mit pflanzli-
schwellenwert für das unbeabsichtigte Vorhanden- cher Produktion
sein von zugelassenen GVO gilt auch für ökologische
Erzeugnisse. → Erhaltung und Steigerung der Bodenfruchtbarkeit
durch spezielle Bodenbearbeitung und mehrjäh-
rige Fruchtfolgen
Detaillierte Regelungen durch → ergänzende Dünge- und Pflanzenschutzmittel
Positivlisten nur, sofern sie in speziellen Positivlisten aufge-
führt sind
Die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen → grundsätzliche Verwendung von ökologisch ver-
Landbau schreiben erzeugenden und verarbeitenden mehrtem Saat- und Pflanzgut.
Betrieben genau vor, wie sie produzieren und welche
Stoffe sie dabei verwenden dürfen. Was in sogenann- Tierhaltung
ten Positivlisten nicht ausdrücklich erlaubt ist, darf
auch nicht verwendet werden. Dasselbe gilt für die → Umstellungsvorschriften für Betriebe und Tiere
Verwendung von Zutaten, die nicht aus der Landwirt- aus nicht ökologischer Herkunft
schaft stammen.
→ flächengebundene Tierhaltung
Grundsätzlich müssen alle Zutaten landwirtschaftli-
chen Ursprungs aus ökologischem Landbau stammen; → grundsätzliches Verbot der Anbindehaltung
für bis zu 5 % des gesamten Erzeugnisses sind streng
geregelte Ausnahmen möglich. Zutaten in ökologi- → Fütterung mit ökologisch erzeugten Futtermitteln
scher Qualität sind nicht immer ausreichend verfügbar.
Die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Land- → Erhaltung der Tiergesundheit vor allem durch
bau erlauben daher die Verwendung einiger Zutaten Förderung der natürlichen Widerstandskraft
aus konventioneller Landwirtschaft, wenn diese für die
Herstellung eines Erzeugnisses notwendig sind und in → regelmäßige Kontrollen und Herkunftsnachweis
ökologischer Qualität nachweislich in der EU weder für ökologisch erzeugtes Fleisch.
erzeugt noch importiert werden können. Das sind zum
Beispiel ausgewählte exotische Früchte oder einige
9ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND
Aquakultur Drittlandimporte
Die Produktion von Meerestieren und Meeresalgen Ein weiterer umfangreich geregelter Bereich sind
ist im Ökolandbau ein relativ neuer Wirtschaftszweig. die Durchführungsbestimmungen für Drittlandim-
Sie wurde entwickelt, weil die gezielte Aufzucht und porte (Verordnung (EG) Nr. 1235/2008). Sie sollen
Haltung von Wasserorganismen (Aquakultur) einen sicherstellen, dass landwirtschaftliche Produkte und
immer höher werdenden Stellenwert auch in Bezug Lebensmittel aus Staaten, die nicht der EU angehö-
auf die hiervon zu unterscheidende Seefischereipro- ren, nur dann als Ökoware in der EU frei vermarktet
duktion erlangt hat. werden, wenn in den Drittländern konforme oder
gleichwertige Regelungen sowohl im Hinblick auf die
Mit der ökologischen Aquakultur wird das Ziel ver- Produktionsvorschriften als auch in Bezug auf die
folgt, die Erzeugung von hochwertigen Erzeugnissen Kontrollmaßnahmen gelten.
bei minimaler Belastung der aquatischen Umwelt zu
sichern. Die EU-Kommission hat bereits einige Drittländer
mit ihren Erzeugungsvorschriften und Kontroll-
Die Details der EU-rechtlichen Regelungen sind seit systemen geprüft und gelistet. Durch die Aufnahme
dem 1. Juli 2010 gültig. Auch hier hat die artgerechte dieser Länder in Anhang III der Verordnung (EG)
Tierhaltung, wie im ökologischen Landbau generell, Nr. 1235/2008 (Verzeichnis der anerkannten Drittlän-
oberste Priorität. der oder Drittlandliste) hat die Kommission aner-
kannt, dass die Erzeugungs- und Kontrollvorschriften
Wein bestimmter Erzeugniskategorien in diesen Ländern
gleichwertig zu den Regelungen der EU-Rechtsvor-
Seit dem 1. August 2012 gilt die Durchführungsver- schriften für den ökologischen Landbau sind. Nur
ordnung (EU) Nr. 203/2012 der Kommission vom die gelisteten Erzeugnisse dieser Länder können
8. März 2012, die die Verordnung (EG) Nr. 889/2008
um Regelungen zur ökologischen/biologischen Wein-
bereitung ergänzt. Geregelt werden unter anderem
bestimmte zugelassene Verfahren der ökologischen/
biologischen Weinbereitung.
Für die Kennzeichnung von Biowein gilt Folgendes:
Wein, der seit dem 1. August 2012 nach den neuen
Vorschriften hergestellt wird, kann als ökologischer/
biologischer Wein bezeichnet werden. In diesem Fall
ist die Kennzeichnung mit dem EU-Bio-Logo, wie
bei allen Bioprodukten, verpflichtend. Der frühere
Hinweis „Wein aus Trauben aus ökologischem Anbau“
ist dann nicht mehr zulässig.
Weinbestände, die bis zum 31. Juli 2012 bereits
produziert wurden und die Bestimmung der Verord-
nung (EWG) Nr. 2092/91 oder Verordnung (EG)
Nr. 834/2007 erfüllen, dürfen weiter mit dem Hinweis
„Wein aus Trauben aus ökologischem Anbau“ in Ver-
kehr gebracht werden, bis die Bestände aufgebraucht
sind. Soweit nachgewiesen werden kann, dass der
angewandte Weinbereitungsprozess mit der neuen
Verordnung (EU) Nr. 203/2012 im Einklang steht, darf
auch dieser Wein bereits als Biowein verbunden mit
dem obligatorischen EU-Bio-Logo gekennzeichnet
werden.
10ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND
ohne spezielle Vermarktungsgenehmigung in die EU ökologischen Erzeugnissen sowie einen Vorschlag für
eingeführt und mit einem Hinweis auf ökologischen einen Aktionsplan zur Weiterentwicklung des ökolo-
Landbau vermarktet werden. Voraussetzung ist, dass gischen Landbaus in der EU vor.
sie von einer anerkannten Kontrollstelle kontrolliert
und zertifiziert worden sind. Dieser Legislativvorschlag diente auch der erforderli-
chen Anpassung der Vorschriften an den Vertrag von
Darüber hinaus hat die EU-Kommission eine Reihe Lissabon.
von in Drittländern tätigen Kontrollstellen, die dafür
zuständig sind, in Drittländern Kontrollen durch- Deutschland hat sich sehr aktiv in den legislativen
zuführen und Bescheinigungen auszustellen, im Beratungsprozess eingebracht. Dabei hat die Bun-
Hinblick auf die Gleichwertigkeit anerkannt. Diese desregierung stets das Ziel verfolgt, einen Kom-
anerkannten Stellen und Behörden hat sie in ein Ver- promiss zu erreichen, der auf Bewährtem aufbaut,
zeichnis aufgenommen. aber zugleich auch Antworten auf die besonderen
neuen Herausforderungen der weltweit boomenden
Biobranche bietet. Denn die Gewährleistung eines
klaren, angemessenen und verlässlichen europäi-
Revision der EU-Rechtsvor- schen Rechtsrahmens ist aus Sicht der Bundesregie-
schriften für die ökologische rung ein wichtiges Instrument zur Förderung des
ökologischen Landbaus.
Produktion
Mit der Veröffentlichung der neuen EU-Ökobasis-
Die Europäische Kommission stellte am 25. März 2014 verordnung (Verordnung (EU) 2018/848 des Europäi-
einen Vorschlag für eine neue Verordnung über die schen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018
ökologische Produktion und die Kennzeichnung von über die ökologische/biologische Produktion und die
Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Er-
zeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG)
Nr. 834/2007 des Rates) im Amtsblatt der Europäi-
schen Union am 14. Juni 2018 konnte das Gesetzge-
bungsverfahren abgeschlossen werden. Die neue
EU-Ökobasisverordnung ist am dritten Tag nach ihrer
Veröffentlichung in Kraft getreten und gilt ab dem
1. Januar 2021. Sie wird zu diesem Zeitpunkt die der-
zeit noch geltende Basisverordnung und ihre Durch-
führungsbestimmungen ablösen.
Damit ist der Prozess der Revision des EU-Rechts-
rahmens für die ökologische Produktion noch nicht
abgeschlossen. Nach der Verabschiedung der neuen
Basisverordnung kommt es nunmehr darauf an, dass
die Gestaltung der Durchführungsbestimmungen und
delegierten Rechtsakte für weitergehende Rechtsklar-
heit, Sicherheit und Harmonisierung sorgt. Die Er-
arbeitung und der Erlass dieser Folgebestimmungen
sollen rechtzeitig vor dem Geltungsbeginn der neuen
EU-Ökobasisverordnung abgeschlossen sein. Dafür ist
die Europäische Kommission in engem Kontakt mit
den betroffenen Wirtschaftskreisen, den Mitglied-
staaten der Europäischen Union und dem Europäi-
schen Parlament.
Am Ende des gesamten Prozesses muss auf EU-Ebene
ein System an Rechtsvorschriften für die ökologische
Produktion stehen, das einen fundierten zukunfts-
fähigen Rechtsrahmen für den Ökolandbau in der
Europäischen Union darstellt.
11ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND
4. Öko-Landbaugesetz
Mit dem Öko-Landbaugesetz (ÖLG) werden in Jede Kontrollstelle muss ein Verzeichnis der von
Deutschland bestimmte Vollzugsaufgaben im öko- ihr kontrollierten Unternehmen führen und dieses
logischen Landbau gebündelt und die Effizienz der im Internet den zuständigen Behörden, den Wirt-
Durchführung der EU-Rechtsvorschriften für den schaftsbeteiligten und den Verbrauchern zugänglich
ökologischen Landbau verbessert. Das Öko-Landbau- machen.
gesetz wurde am 15. Juli 2002 im Bundesgesetzblatt
verkündet und durch neuen Wortlaut mit Wirkung Die Kontrollstellen haben nicht nur den zuständigen
zum 1. Januar 2009 an die geänderten EU-Rechtsvor- Behörden, sondern auch untereinander die für die
schriften für den ökologischen Landbau angepasst. Durchführung der Kontrolle notwendigen Auskünfte
Eine weitere Änderung des ÖLG trat am 1. Dezember zu erteilen.
2013 in Kraft. Sie dient der Präzisierung und Ergän-
zung von Änderungen des EU-Rechts im Bereich des Aufgabenübertragung der Länder an die
ökologischen Landbaus. Diese betreffen die Veröf- privaten Kontrollstellen
fentlichung von Verzeichnissen und Bescheinigungen
der Biounternehmen, die der Ökokontrolle unter- Die Länder können bestimmte Kontrollaufgaben an
worfen sind. Ferner ermöglicht die Rechtsänderung, die im jeweiligen Land tätigen Kontrollstellen ganz
dass die zuständige Landesbehörde, die die Tätigkeit oder teilweise übertragen.
einer Ökokontrollstelle überwacht, bei Feststellung
schwerwiegender Verstöße nach Einleitung des Den Ländern ist zudem die Möglichkeit gegeben, im
Entzugsverfahrens unverzüglich gegen die Kontroll- Wege der Beleihung hoheitliche Aufgaben an die pri-
stelle vorgeht und ihr die Ausübung der betroffenen vaten Kontrollstellen zu übertragen.
Kontrolltätigkeit in ihrem Land vorläufig untersagt,
ohne die Ergebnisse eines Entzugsverfahrens durch Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
die BLE abwarten zu müssen. Die Regelungen dienen ist u. a. zuständig für die bundesweite Zulassung bzw.
der Stärkung des Kontrollverfahrens im ökologischen den Entzug der Zulassung der privaten, staatlich an-
Landbau. erkannten Kontrollstellen.
Das Öko-Landbaugesetz umfasst die folgenden Kontrollpflicht in der
Regelungsbereiche: Außer-Haus-Verpflegung
Meldepflichten Es gibt keine EU-weit harmonisierten Bestimmungen
über die Ökokontrolle in der Außer-Haus-Verpfle-
Das Gesetz regelt, dass Kontrollstellen bei festgestell- gung. Im ÖLG ist jedoch geregelt, dass gemeinschaft-
ten Unregelmäßigkeiten oder Verstößen im Sinne der liche Verpflegungseinrichtungen, wie Gaststätten,
EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau Kantinen, Großküchen, in Deutschland den Kon-
stets verpflichtet sind, diese an die für das jeweilige troll- und Kennzeichnungsbestimmungen der EU-
Unternehmen zuständige Behörde zu melden. Dies Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau
betrifft auch die Fälle, in denen die beanstandeten unterliegen, wenn sie Ökoprodukte gewerbsmäßig in
Erzeugnisse aus einem anderen Mitgliedstaat der EU den Verkehr bringen.
stammen. In Bezug auf die Informationspflicht in
anderen Fällen von Unregelmäßigkeiten haben die Straf- und Bußgeldvorschriften
Länder im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Über-
wachung der Kontrollstellen jeweils eigenständige Bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder bis zu 30.000 €
Regelungen getroffen. Geldbuße drohen bei Verstoß gegen die EU-Rechts-
vorschriften für den ökologischen Landbau. Dies gilt
insbesondere für die missbräuchliche Bezugnahme
auf den ökologischen Landbau in der Kennzeichnung
und Werbung bei Ökoerzeugnissen.
12ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND
5. Kontrolle
Ökoprodukte müssen wie konventionelle Erzeugnisse
die allgemein geltenden Vorschriften des Lebensmit-
tel- und Futtermittelrechts erfüllen und werden im
Rahmen der dort vorgesehenen Kontrollmechanis-
men überprüft.
Soll für Produkte eine Ökoauslobung erfolgen, muss
zusätzlich das nach den EU-Rechtsvorschriften für
den ökologischen Landbau vorgesehene Kontroll-
verfahren durchgeführt werden. Entsprechend der
EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau
können die Mitgliedstaaten entscheiden, ob sie das
Kontrollverfahren allein durch staatliche Stellen oder
als staatlich überwachtes privates System durchfüh-
ren wollen. In Deutschland findet die letztgenannte
Form Anwendung. Die Mindestkontrollanforderungen für landwirt-
schaftliche Betriebe, Aufbereiter, Lagerhalter, Händler
Aufgrund der föderalen Struktur sind in Deutsch- und Einführer sind in den Durchführungsbestim-
land für die Durchführung der Bestimmungen der mungen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologi-
EU-Öko-Verordnung die in den Ländern jeweils für schen Landbau beschrieben.
den ökologischen Landbau zuständigen Behörden
verantwortlich. Sie sind auch für die Überwachung Erzeugende und verarbeitende Betriebe müssen dem-
der derzeit 17 am Markt tätigen, von der BLE staatlich nach genau angeben, auf welchen Flächen, in welchen
zugelassenen privaten Kontrollstellen zuständig. Gebäuden und mit welchen Einrichtungen produziert
wird. Die Betriebe sind verpflichtet, alle Betriebsmit-
Die privaten Kontrollstellen überprüfen und überwa- tel und Erzeugnisse, die in die Betriebe hineingehen,
chen vor Ort die Einhaltung der EU-Rechtsvorschrif- auf allen Verarbeitungsstufen genau zu erfassen und
ten für den ökologischen Landbau. Zwischen dem zu protokollieren. Alles, was vom Hof oder Betrieb
kontrollunterworfenen Betrieb bzw. dem Unterneh- verkauft wird, muss in den Büchern belegt sein – was,
men und der Kontrollstelle wird ein Kontrollvertrag wie viel, an wen. So wird die Rückverfolgbarkeit der
geschlossen. Betriebe bzw. Unternehmen verpflichten Ökoprodukte bis zum Erzeuger sichergestellt.
sich so, die EU-Rechtsvorschriften für den ökolo-
gischen Landbau einzuhalten und stimmen dem Vor dem Hintergrund des seit vielen Jahren konti-
Standardkontrollprogramm der Kontrollstelle zu. nuierlich wachsenden Marktes für Ökoprodukte in
Landwirtschaftliche Betriebe sowie Verarbeitungs- Deutschland ist es erforderlich, das Funktionieren
und Importunternehmen werden mindestens einmal des Kontrollsystems für den ökologischen Landbau
jährlich – bei Bedarf auch öfter – von ihrer Kontroll- im Einklang mit den Rechtsvorschriften dauerhaft
stelle geprüft. Die Kosten der Kontrolle müssen die sicherzustellen, um auf der Grundlage einer soliden
überprüften Unternehmen tragen. Die Inspektion ist Kontrollqualität ein hohes Verbraucherschutzni-
vorrangig eine Verfahrenskontrolle, die im Einzelfall veau sowie einen lauteren Wettbewerb zwischen
durch Elemente der Endproduktkontrolle ergänzt den Kontrollstellen zu gewährleisten. Daher hat das
wird. Bei begründetem Verdacht sowie risikoorien- BMEL die bereits etablierten detaillierten Kriterien
tiert und stichprobenartig werden auch Boden- und für die Zulassung der privaten Kontrollstellen mit der
Pflanzenproben genommen sowie Rückstandana- Verordnung über die Zulassung von Kontrollstellen
lysen durchgeführt. Eine Auflistung der zurzeit in nach dem Öko-Landbaugesetz (ÖLG-Kontrollstellen-
Deutschland zugelassenen Ökokontrollstellen findet Zulassungsverordnung, in Kraft getreten am 12. Mai
sich unter https://www.oekolandbau.de/service/ 2012) auf eine bundeseinheitliche rechtliche Grund-
adressen/oeko-kontrollstellen/. lage gestellt.
13ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND
6. Ökobetriebe in Deutschland
In Deutschland wirtschafteten Ende des Jahres 2018 Die meisten landwirtschaftlichen Ökobetriebe in
31.713 landwirtschaftliche Betriebe auf 1.521.314 Hektar Deutschland sind in Verbänden organisiert. Hierzu
Fläche ökologisch nach den EU-Rechtsvorschriften für gehören neben Bioland und Demeter, den größten bzw.
den ökologischen Landbau, das sind 12 % der Betriebe ältesten Ökoanbauverbänden, weitere Organisationen
auf etwa 9,1 % der gesamten landwirtschaftlichen Nutz- wie Naturland, Biokreis, ECOVIN-Bundesverband Öko-
fläche (siehe Tabellen 1 und 2). logischer Weinbau, Gäa, Ecoland, Biopark und Verbund
Ökohöfe.
Tabelle 1: Ökologischer Landbau nach Verordnung (EG) Nr. 834/2007 i. V. m. Verordnung (EG)
Nr. 889/2008 in Deutschland im Jahr 2018
Bundesland Landwirt- Betriebe 1) Ökologisch Erzeugende
schaftliche bewirtschaftete Ökobetriebe
Fläche (ha) Fläche (Ökofläche) insgesamt 2)
(ha) 2)
Baden-Württemberg 1.413.400 39.610 197.751 9.290
Bayern 3.099.900 86.480 342.517 9.871
Brandenburg 1.323.400 5.220 162.653 883
Hessen 770.900 15.860 113.368 2.245
Mecklenburg-Vorpommern 1.346.400 4.790 157.976 939
Niedersachsen 2.601.300 35.850 107.694 1.953
Nordrhein-Westfalen 1.449.400 31.030 85.320 2.161
Rheinland-Pfalz 706.900 16.720 74.064 1.574
Saarland 74.900 1.140 12.324 251
Sachsen 900.900 6.340 61.900 750
Sachsen-Anhalt 1.169.000 4.220 93.973 566
Schleswig-Holstein 987.400 12.370 61.365 715
Thüringen 776.800 3.430 46.637 387
Stadtstaaten zusammen 3) 24.500 830 3.772 128
Summe 16.645.100 263.8604 1.521.314 31.713
Die Prozentzahlen wurden auf eine Nachkommastelle gerundet.
1) Ab dem Berichtsjahr 2010 wurden die unteren Erfassungsgrenzen in der Landwirtschaftsstatistik angehoben. Deshalb ist die Gesamtzahl der
landwirtschaftlichen Betriebe nicht mit denen früherer Jahre vergleichbar. Die Auswirkungen dieser Änderungen auf den Umfang der erfassten
landwirtschaftlichen Fläche sind gering. Betriebe ohne landwirtschaftliche Nutzfläche sind nicht erfasst.
2) Einschließlich Betriebe unter 5 ha landwirtschaftlicher Fläche
3) Berlin, Bremen, Hamburg
4) Rundungsbedingte Differenz Quellen: Meldung der Kontrollstellen nach VO (EG) Nr. 834/2007 i. V. m. VO (EG)
Nr. 889/2008 zum Stichtag 31.12.2018; Statistisches Bundesamt zum Stichtag 30.11.2018
14ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND
Vertreter der Ökoverbände, der ökologischen Le- Die Richtlinien der deutschen Bioanbau-Verbände
bensmittelverarbeiter und des Handels gründeten sind in einigen Punkten strenger als die EU-Rechts-
2002 den „Bund Ökologischer Lebensmittelwirt- vorschriften für den ökologischen Landbau.
schaft“ (BÖLW) als Spitzenverband für die gesamte
Biobranche.
Bundesland Ökofläche an Ökofläche des Ökobetriebe an Ökobetriebe
landwirtschaft- Landes an Betrieben des des Landes an
licher Fläche des Ökofläche in Landes (%) 2) Ökobetrieben in
Landes (%) 2) Deutschland (%) Deutschland (%)
Baden-Württemberg 14,0 13,0 23,5 29,3
Bayern 11,0 22,5 11,4 31,1
Brandenburg 12,3 10,7 16,9 2,8
Hessen 14,7 7,5 14,2 7,1
Mecklenburg-Vorpommern 11,7 10,4 19,6 3,0
Niedersachsen 4,1 7,1 5,4 6,2
Nordrhein-Westfalen 5,9 5,6 7,0 6,8
Rheinland-Pfalz 10,5 4,9 9,4 5,0
Saarland 16,5 0,8 22,0 0,8
Sachsen 6,9 4,1 11,8 2,4
Sachsen-Anhalt 8,0 6,2 13,4 1,8
Schleswig-Holstein 6,2 4,0 5,8 2,3
Thüringen 6,0 3,1 11,3 1,2
Stadtstaaten zusammen 3) 15,4 0,2 15,4 0,4
Summe 9,1 100,0 12,0 100,0
Die Prozentzahlen wurden auf eine Nachkommastelle gerundet.
1) Ab dem Berichtsjahr 2010 wurden die unteren Erfassungsgrenzen in der Landwirtschaftsstatistik angehoben. Deshalb ist die Gesamtzahl der
landwirtschaftlichen Betriebe nicht mit denen früherer Jahre vergleichbar. Die Auswirkungen dieser Änderungen auf den Umfang der erfassten
landwirtschaftlichen Fläche sind gering. Betriebe ohne landwirtschaftliche Nutzfläche sind nicht erfasst.
2) Einschließlich Betriebe unter 5 ha landwirtschaftlicher Fläche
3) Berlin, Bremen, Hamburg
Quellen: Meldung der Kontrollstellen nach VO (EG) Nr. 834/2007 i. V. m. VO (EG)
Nr. 889/2008 zum Stichtag 31.12.2018; Statistisches Bundesamt zum Stichtag 30.11.2018
15ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND
So kann zum Beispiel nach den EU-Rechtsvorschrif- Die Umstellung des gesamten Betriebes ist in
ten für den ökologischen Landbau ein Betrieb unter Deutschland Voraussetzung für die Förderung mit
bestimmten Umständen teilweise auf ökologischen öffentlichen Mitteln.
Landbau umgestellt werden, während die Verbände
immer eine Umstellung für den gesamten Betrieb
vorschreiben.
Tabelle 2: Betriebe und Flächen des ökologischen Landbaus in Deutschland
Jahr Ökofläche Öko- Anteile an Anteile an landw. Fördermittel
(ha) betriebe landwirtschaft- landwirtschaft- genutzte in Millionen
insgesamt licher Fläche in lichen Betrieben Fläche je Euro
Deutschland (%) in Deutschland Ökobetrieb
(%) (ha)
1994 272.139 5.866 1,6 1,0 46,4
1995 309.487 6.642 1,8 1,1 46,6
1996 354.171 7.353 2,1 1,3 48,2
1997 389.693 8.184 2,3 1,5 47,6 65,431
1998 416.518 9.213 2,4 1,7 45,2 38,908
1999 452.327 10.425 2,6 2,2 43,4 61,207
2000 546.023 12.740 3,2 2,9 42,9 61,154
2001 634.998 14.702 3,7 3,3 43,2 80,123
2002 696.978 15.626 4,1 3,6 44,6 98,437
2003 *) 734.027 16.475 4,3 3,9 44,6 109,576
2004 767.891 16.603 4,5 4,1 46,3 119,733
2005 807.406 17.020 4,7 4,3 47,4 129,092
2006 825.538 17.557 4,9 4,6 47,0 128,973
2007 865.336 18.703 5,1 5,0 46,3 119,398
2008 907.786 19.813 5,4 5,3 45,8 116,902
2009 947.115 21.047 5,6 5,7 45,0 143,583
2010 990.702 21.942 5,9 7,3 45,2 143,978
2011 1.015.626 22.506 6,1 7,5 45,1 148,161
2012 1.034.355 23.032 6,2 7,7 44,9 155,325
2013 1.044.955 23.271 6,3 8,2 44,9 160,704
2014 1.047.633 23.398 6,3 8,2 44,8 158,513
2015 1.088.838 24.736 6,5 8,7 44,0
2016 1.251.320 27.132 7,5 9,9 46,1
2017 1.373.157 29.395 8,2 11,0 46,7
2018 1.521.314 31.713 9,1 12,0 48,0
* ) Aufgrund geänderter Erfassung in Thüringen sind die Angaben ab 2003 mit den Vorjahren nicht voll vergleichbar.
16ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND
7. Einkommenssituation
Nach Berechnungen des Thünen-Instituts erzielten die Das durchschnittliche Einkommen der Öko-Testbe-
ökologisch wirtschaftenden Testbetriebe im Wirtschafts- triebe übertraf das Einkommen der konventionellen
jahr (WJ) 2018/19 im Durchschnitt einen Gewinn plus Vergleichsbetriebe um rund 10.000 € bzw. 36 % (siehe
Personalaufwand je Arbeitskraft (AK) von 37.447 €. Im Abbildung 1).
Vergleich zum Vorjahr ging das Einkommen um 6 %
zurück. Vergleichbare konventionelle Betriebe erziel- Für das WJ 2018/19 wurden die Buchführungsergebnisse
ten im WJ 2018/19 im Durchschnitt einen Gewinn plus von 456 ökologisch wirtschaftenden Betrieben und 2.026
Personalaufwand je AK von 27.453 € und mussten damit vergleichbaren konventionellen Betrieben herangezogen
noch höhere Einkommensverluste in Kauf nehmen. (http://www.thuenen.de).
Abbildung 1: Entwicklung des Gewinns in ökologischen und vergleichbaren konventionellen
Betrieben
45.000
Ökobetriebe
40.000
konventionelle Vergleichsgruppe
35.000
30.000
Euro / AK
25.000
20.000
15.000
10.000
5.000
0
96 96
97 97
98 98
99 99
00 00
01 01
02 02
03 03
04 04
05 05
06 06
07 07
08 08
09 09
10 10
11 11
12 12
13 13
14 14
15 15
16 16
17 17
18 18
9
01
19 /19
19 /19
19 /19
19 /19
20 /20
20 /20
20 /20
20 /20
20 /20
20 /20
20 /20
20 /20
20 /20
20 /20
20 /20
20 /20
20 /20
20 /20
20 /20
20 /20
20 /20
20 /20
20 20
/2
/
95
19
Quelle: Thünen-Institut auf Grundlage der Testbetriebsdaten (WJ 1995/96-2018/19)
17ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND
8. Förderung des ökologischen Landbaus
Gründe für die Förderung Rechtliche Grundlagen der
Förderung
Die Erzeugung ökologischer Produkte ist beson-
ders umweltverträglich und schont nachhaltig die Die Einführung des ökologischen Landbaus wird da-
Ressourcen. Der ökologische Landbau leistet einen her in Deutschland seit 1989 mit öffentlichen Mitteln
bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz sowie zum Er- gefördert. Bis 1992 geschah dies in einer Variante des
halt und zur Verbesserung der Biodiversität. Gleich- Extensivierungsprogramms der EU, bei der im gesam-
zeitig sichert er Arbeitsplätze im ländlichen Raum. ten Betrieb keine chemisch-synthetischen Dünge-
und Pflanzenschutzmittel verwendet werden durften.
Der ökologische Landbau bedingt aber auch einen be- Außerdem musste die Tierhaltung den Grundregeln
sonderen Aufwand bei der Landbewirtschaftung und des ökologischen Landbaus entsprechen.
eine höhere Arbeitsintensität bei der Verarbeitung.
Ökoprodukte sind daher teurer als konventionelle Seit 1994 wird die Einführung und Beibehaltung des
Lebensmittel. ökologischen Landbaus im Rahmen der Programme
der Länder für die ländliche Entwicklung (EPLR) ge-
Der Einstieg in den ökologischen Landbau ist für die fördert. Aktuelle Rechtsgrundlage der Förderung sind
Betriebe besonders schwierig, weil sie die Erzeugnisse die Verordnung des Europäischen Parlaments und des
erst nach der Umstellungszeit als Bioware vermarkten Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der
dürfen. Zudem müssen neue Ökobetriebe häufig die Entwicklung des ländlichen Raumes durch den Euro-
Vermarktungswege ihrer Produkte erst erschließen. päischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung
18ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND
des ländlichen Raumes (ELER) (Art. 29 der Verord- jährlich ca. 226 bis 231 Millionen €, die den Ländern
nung (EU) 1305/2013)1, die Delegierte Verordnung seit 2016 zusätzliche finanzielle Spielräume eröffnen.
(EU) Nr. 807/20142, die Durchführungsverordnung Für das Antragsjahr 2020 sollen Mittel in Höhe von
(EU) Nr. 808/20143 und die Durchführungsverord- 6 % in die 2. Säule umverteilt werden. Die von der
nung (EU) 2016/6694 in der jeweils geltenden Fassung. 1. in die 2. Säule umgeschichteten Mittel sind nach
Maßgebend für die Ausgestaltung der Förderung in einem Beschluss der Agrarministerkonferenz der
der EU-Programmplanungsperiode ab 2014 sind die Länder vom 4. November 2013 zweckgebunden für
Vorgaben dieser Verordnungen. Diese bilden auch die die Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft
Grundlage für die Mitfinanzierung der Maßnahmen einzusetzen, insbesondere den ökologischen Landbau,
mit EU-Mitteln. für flächenbezogene Agrarumwelt- und Klimaschutz-
maßnahmen (AUKM), für die Stärkung besonders
Nationale Rechtsgrundlage für die Förderung im tiergerechter Haltungsverfahren und des Tierwohls
Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung sowie für die Ausgleichszulage in naturbedingt be-
der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), nachteiligten Gebieten. Diese Mittel müssen national
d. h. für die finanzielle Beteiligung des Bundes an nicht kofinanziert werden (100 % EU-Mittel).
Fördermaßnahmen, bildet das Gesetz über die Ge-
meinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruk- Zuwendungsempfänger für die Förderung der
tur und des Küstenschutzes (GAK-Gesetz – GAKG). Einführung und Beibehaltung des ökologischen
Innerhalb des Rahmenplans der GAK ist die Förde- Landbaus müssen aktive Landwirtinnen und Land-
rung des ökologischen Landbaus im Förderbereich 4 wirte im Sinne des Artikels 9 der Verordnung (EU)
„Markt- und standortangepasste sowie umweltge- Nr. 1307/20135 sein.
rechte Landbewirtschaftung einschließlich Vertrags-
naturschutz und Landschaftspflege“ (Maßnahme B1) Im Rahmen der sogenannten 1. Säule der Gemein-
verankert. Sie wird im Rahmen der Zuständigkeit der samen Agrarpolitik wurden die Direktzahlungen ab
Länder für die Durchführung der GAK-Maßnahmen 2015 noch stärker als bisher an konkrete Umweltleis-
mit den landeseigenen Förderrichtlinien umgesetzt. tungen geknüpft und damit zu einem erheblichen
Maß „ökologisiert“. Der ökologische Landbau ist von
Die Mitfinanzierung des nationalen Anteils erfolgt der Erfüllung dieser „Greening“-Bestimmungen der
danach im Verhältnis von 60 : 40 von Bund und Län- vorgenannten EU-Verordnung befreit, weil die Anfor-
dern. Kofinanzierungsmittel der EU können in Höhe derungen an diese Bewirtschaftungsweise weit über
von 75 % der zuschussfähigen öffentlichen Ausgaben die Erfüllung dieser Umweltleistungen hinausgehen.
in Anspruch genommen werden (85 % in weniger
entwickelten Regionen und Regionen äußerster Die Einführung des ökologischen Landbaus und
Randlage) (Verordnung (EU) 1305/2013). deren Beibehaltung werden mit öffentlichen Mitteln
durch Bund, Länder und die EU gefördert. Im GAK-
4,5 Prozent der Direktzahlungen der 1. Säule werden Rahmenplan 2018 ist die Förderung innerhalb der
seit 2015 in die 2. Säule der GAP umverteilt. Das sind vorgenannten Fördergrundsätze wie folgt gestaltet:
1 Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung
durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr.
1698/2005 (Abl. EU Nr. L 347 v. 20. Dezember 2013 S. 347).
2 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 807/2014 der Kommission vom 14. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen
Parlaments und des Rates über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des
Ländlichen Raums (ELER) und zur Einführung von Übergangsvorschriften.
3 Durchführungsverordnung (EU) Nr. 808/2014 der Kommission vom 17. Juli 2014 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die
Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
4 Durchführungsverordnung (EU) 2016/669 der Kommission vom 28. April 2016 hinsichtlich der Änderung und des Inhalts der Programme zur
Entwicklung des ländlichen Raums, die PR-Maßnahmen für diese Programme sowie die Sätze für die Umrechnung in Großvieheinheiten.
5 Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.12.2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber
landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr.
637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates.
19ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND
Tabelle 3: Förderung ökologischer Anbauverfahren im Rahmen der GAK 2018–2021
im Vergleich zu 2013–2016
Kulturart Zahlungen je Hektar
Einführung 2013 Einführung seit 2015*) Beibehaltung 2013 Beibehaltung seit 2015*)
Gemüsebau 480 € 590 € (+23 %) 300 € 360 € (+20 %)
Ackerflächen 210 € 250 € (+19 %) 170 € 210 € (+24 %)
Grünland 210 € 250 € (+19 %) 170 € 210 € (+24 %)
Dauer- oder
Baumschul- 900 € 950 € (+6 %) 720 € 750 € (+4 %)
kulturen
*) Bei der Berechnung der Zahlungen wurde ein Abzugsbetrag prämienmindernd berücksichtigt, der zur Vermeidung der Doppelförderung von
Greening-Anforderungen erforderlich ist.
Nach den EU-rechtlichen Bestimmungen dienen Die GAK gibt insofern den Förderrahmen für die Prä-
die Zahlungen dem Ausgleich bzw. Teilausgleich mienfestsetzung vor. Maßgebend sind in jedem Fall
der mit den besonderen Anforderungen an die die nach den Landesförderrichtlinien festgelegten
Bewirtschaftung verbundenen Mehrkosten oder Zahlungen, einsehbar unter https://oekolandbau.de/
Einkommensverluste. landwirtschaft/umstellung/ablauf-und-planung/
foerdermittel/#c24821
Im Rahmen der GAK betragen die Fördersätze seit
2015 bei Ackerflächen und Grünland bei der Einfüh- Auch die Verbesserung der Verarbeitungs- und Ver-
rung jeweils 250 € je Hektar und bei der Beibehaltung marktungsstruktur in Bezug auf Qualitätsprodukte,
jeweils 210 € je Hektar. Das entspricht einer Anhe- zu denen auch ökologisch erzeugte landwirtschaft-
bung der Zahlung gegenüber 2013 um 19 % (Ein- liche Produkte zählen, wird im Rahmen der GAK ge-
führung) bzw. 24 % (Beibehaltung). Betriebe, die am fördert. Gefördert werden die Maßnahmen Gründung
Kontrollverfahren nach den EU-Rechtsvorschriften und Tätigwerden von Erzeugerzusammenschlüssen,
für den ökologischen Landbau teilnehmen, können Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung
50 € je Hektar zusätzlich, jedoch höchstens 600 € je landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Qualitätsprodukte)
Betrieb erhalten. Die Länder können die in der Ta- sowie Kooperationen (Zusammenarbeit). Der Kreis
belle 5 aufgeführten Beträge um bis zu 30 % anheben der Zuwendungsempfänger, Zuwendungsvorausset-
oder absenken. zungen und Gegenstand des Fördergrundsatzes sind
im Förderbereich 3 „Verbesserung der Vermarktungs-
Die Festsetzung der Prämien erfolgt durch die Länder strukturen“ des GAK-Rahmenplans erläutert
im Rahmen der Zuständigkeit für die Durchführung https://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Foerde-
der GAK-Maßnahmen. Hierbei spielen die politische rung-Agrarsozialpolitik/GAK/_Texte/GAK-Rah-
Prioritätensetzung bei der Förderung und auch die menplan.html
zur Verfügung stehenden Landeshaushaltsmittel eine
Rolle.
20ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND
9. Zukunftsstrategie
ökologischer Landbau
Der ökologische Landbau ist eine besonders ressourcen-
schonende und umweltverträgliche Wirtschaftsform,
die sich am Prinzip der Nachhaltigkeit orientiert. Die
Bundesregierung unterstützt deshalb eine Ausdehnung
der ökologischen Landwirtschaft in Deutschland als ein
gleichberechtigter Teil der gesamten Agrarwirtschaft.
Mit einer festzustellenden dynamischen Marktentwick-
lung steigt die Nachfrage der Verbraucherinnen und
Verbraucher. Sie kann aber nur teilweise durch deutsche
Ökoprodukte befriedigt werden. Um der ökologischen
Land- und Lebensmittelwirtschaft neue Wachstumsim-
pulse zu geben, hat das Bundesministerium für Ernäh-
rung und Landwirtschaft 2015 die Erarbeitung einer
Zukunftsstrategie ökologischer Landbau initiiert.
Ziel
Die Strategie soll zur Bewältigung der ressourcenpoliti- Gestaltungsoptionen für ein stärkeres Wachstum zu
schen Herausforderungen der Landwirtschaft beitragen eruieren, wurden am Anfang des Strategieprozesses
und den landwirtschaftlichen Unternehmen in Deutsch-
land zusätzliche Entwicklungsperspektiven aufzeigen. verschiedene thematische Arbeitsgruppen eingerichtet.
Die Auswahl der Handlungsfelder orientiert sich prag- Jede Arbeitsgruppe setzte sich aus Fachleuten der Praxis,
matisch an der Leitfrage, was von politischer Seite auf Verwaltung, Beratung und Wissenschaft zusammen. Sie
nationaler Ebene getan werden kann, damit das in der hat zunächst den jeweiligen Status quo bewertet, den
Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung6 veran- spezifischen Handlungsbedarf konkretisiert und Teilziele
kerte Ziel „20 % Ökolandbau“ mittelfristig erreicht wer- benannt. Anschließend wurde für jedes Handlungsfeld
den kann. Im Vordergrund steht die Schaffung geeigne- eine Liste mit bereits bestehenden und möglichen neuen
ter politischer Rahmenbedingungen für die relevanten Maßnahmen erstellt. Für besonders relevante oder ver-
Wirtschaftsbeteiligten. Zudem gibt sie einen Blick auf tiefungswürdige Maßnahmen wurden dann detaillierte
die Durchlässigkeit der ökologischen und der konventio- Konzepte ausgearbeitet. Die einzelnen Arbeitsschritte er-
nellen Produktionsweise – von einem Nebeneinander zu folgten in enger Abstimmung mit einem Begleitkreis, der
einem Miteinander. sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Verbänden
und der Wissenschaft zusammensetzt. Darüber hinaus
fanden während des Strategieprozesses zwei Tagungen
Ablauf des Prozesses statt, an denen Zwischenergebnisse präsentiert und zur
Diskussion gestellt wurden. Insgesamt haben sich rund
Die Entwicklung der Strategie erfolgte gemeinsam 200 Personen aktiv an der Erarbeitung der Zukunftsstra-
mit Vertreterinnen und Vertretern der ökologischen tegie beteiligt. Mit der Gestaltung und Koordinierung
Lebensmittelwirtschaft und unter Einbeziehung der des Arbeitsprozesses war das Thünen-Institut, eine wis-
Bundesländer und der Wissenschaft. Um mögliche senschaftliche Ressorteinrichtung des BMEL, beauftragt.
6 Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie, Neuauflage 2016, Seite 68.
21ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND
Zentrale Inhalte
Im Mittelpunkt der Zukunftsstrategie stehen fünf Hand-
lungsfelder, die als nationale Schlüsselbereiche für ein
stärkeres Wachstum identifiziert wurden und zentrale
Herausforderungen der Ökobranche ansprechen:
1
Mit welchen Instrumenten und Konzepten diese Ziele
Rechtsrahmen zukunftsfähig
erreicht werden sollen, beschreiben und konkretisieren
und kohärent gestalten
die den jeweiligen Handlungsfeldern zugeordneten
24 Maßnahmenkonzepte. In Abhängigkeit von der iden-
2
tifizierten Schwachstelle haben die jeweiligen Lösungs-
Zugänge zur ökologischen
konzepte sehr unterschiedliche Ansatzpunkte, um der
Landwirtschaft erleichtern
Ökobranche zusätzliche Wachstumsimpulse entlang der
gesamten Wertschöpfungskette zu geben: Sie umfassen
3
rechtliche und finanzielle Förderinstrumente, Maßnah-
Nachfragepotenziale voll aus-
men zur Forschungsförderung, zum Technologie- und
nutzen und weiter ausbauen
Wissenstransfer sowie weitere, konzeptionelle Aufgaben
des Bundes. Sie reichen damit von der problembezoge-
4
nen Weiterentwicklung der europäischen Rechtsvor-
Leistungsfähigkeit ökologischer
schriften für den ökologischen Landbau über die intensi-
Agrarsysteme verbessern
vere fachliche Begleitung landwirtschaftlicher Betriebe,
die sich für eine Umstellung auf ökologischen Landbau
5
entscheiden, bis hin zu einer möglichen Unterstützung
Umweltleistungen angemessen
von Kantinen bei ihrem Vorhaben, ihren Gästen zukünf-
honorieren
tig mehr Bioprodukte anzubieten.
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