Ökologischer Landbau in Deutschland - Stand: Februar 2020 - BMEL
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ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND Inhalt 1. Was ist ökologischer Landbau? 4 2. Wie steht es um die Qualität der Ökolebensmittel? 6 3. EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau 8 4. Öko-Landbaugesetz 12 5. Kontrolle 13 6. Ökobetriebe in Deutschland 14 7. Einkommenssituation 17 8. Förderung des ökologischen Landbaus 18 9. Zukunftsstrategie ökologischer Landbau 21 10. Bio-Siegel 23 11. Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft 24 12. Forschung 26 13. Bundeswettbewerb Ökologischer Landbau 27 14. Ausblick 28 15. Links 29 2
ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND Liebe Leserinnen und Leser, in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und im Koali- Dafür nehmen wir viel Geld in die Hand. Wichtigstes tionsvertrag hat sich die Bundesregierung darauf geeinigt, Finanzierungsinstrument ist das „Bundesprogramm bis zum Jahr 2030 den ökologischen Landbau in Deutsch- Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger land auszubauen: 20 Prozent der landwirtschaftlichen Landwirtschaft“ (BÖLN), das bereits im Jahr 2002 aufge- Fläche sollen ökologisch bewirtschaftet werden. Dieses legt wurde. Über das BÖLN haben wir bislang allein über Ziel ist ambitioniert, aber mit den richtigen Rahmenbe- 1.100 Forschungsprojekte finanziert – mit einem Gesamt- dingungen für die Landwirte erreichbar. volumen von 170 Millionen Euro. Auch bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ist der Diese Broschüre soll Ihnen einen Überblick über den öko- Wunsch nach Bioprodukten groß: Der Ernährungsreport logischen Landbau in Deutschland und seine Förderungen 2019, eine Umfrage meines Ministeriums, hat ergeben, durch mein Ministerium geben. Ich wünsche Ihnen eine dass jeder Zweite beim Einkauf auf das staatliche Bio- interessante Lektüre. Siegel achtet. Der Umsatz bei Bioprodukten hat sich in den vergangenen zehn Jahren fast verdoppelt. Die Stell- Ihre schrauben für eine positive Branchenentwicklung wurden mit der Zukunftsstrategie ökologischer Landbau (ZöL) bereits im Jahr 2017 gelegt – gemeinsam mit Vertretern der ökologischen Lebensmittelwirtschaft, unter Einbezie- hung der Bundesländer und der Wissenschaft. Denn nur gemeinsam können wir dafür sorgen, geeignete Rahmen- bedingungen für eine positive Branchenentwicklung zu Julia Klöckner schaffen. Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft 3
ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND Diese Informationsschrift gibt eine einführende Übersicht über den ökologischen Landbau in Deutschland. Die gesetz- lichen Regelungen, die mit dem Ökolandbau befassten Ver- bände sowie die Entwicklung und Förderung der ökologisch wirtschaftenden Betriebe werden vorgestellt. 1. Was ist ökologischer Landbau? Der Hauptgedanke der ökologischen Landwirtschaft → keine Verwendung leicht löslicher mineralischer ist ein Wirtschaften im Einklang mit der Natur. Der Düngemittel, Ausbringen von organisch gebun- landwirtschaftliche Betrieb wird dabei vor allem als denem Stickstoff vorwiegend in Form von Mist Organismus mit den Bestandteilen Mensch, Tier, oder Mistkompost, Gründüngung durch stickstoff- Pflanze und Boden gesehen. sammelnde Pflanzen (Leguminosen) und Einsatz langsam wirkender natürlicher Düngestoffe Der ökologische Landbau hat in unterschiedlichen Formen eine lange Tradition. So wurde 1924 die → Pflege der Bodenfruchtbarkeit durch ausgeprägte biologisch-dynamische Wirtschaftsweise eingeführt Humuswirtschaft und auch der organisch-biologische oder der natur- gemäße Landbau gehen mit ihren Ursprüngen weit → abwechslungsreiche, weite Fruchtfolgen mit vielen ins letzte Jahrhundert zurück. Fruchtfolgegliedern und Zwischenfrüchten Die ökologischen Landbaumethoden wollen – stärker → keine Verwendung von chemisch-synthetischen als andere Anbaumethoden Wachstumsregulatoren → einen möglichst geschlossenen betrieblichen → begrenzter, streng an die Fläche gebundener Nährstoffkreislauf erreichen (eigener Betrieb als Viehbesatz Futter- und Nährstoffgrundlage) → Fütterung der Tiere möglichst mit hofeigenem → die Bodenfruchtbarkeit erhalten und mehren Futter, wenig Zukauf von Futtermitteln → Tiere besonders artgemäß halten → weitgehender Verzicht auf Antibiotika Folgende Maßnahmen stehen dabei im Vordergrund: → kein Pflanzenschutz mit chemisch-synthetischen Ökologischer Landbau ist besonders auf Nachhaltig- Mitteln, Anbau wenig anfälliger Sorten in geeigne- keit ausgelegt. ten Fruchtfolgen, Einsatz von Nützlingen, mecha- nische Unkraut-Bekämpfungsmaßnahmen wie Er erhält und schont die natürlichen Ressourcen in Hacken und Abflammen besonderem Maße und hat vielfältige positive Aus- wirkungen auf die Umwelt, zum Beispiel: 4
ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND Bodenschutz Artenschutz Ökologische Landbaumethoden fördern die Hu- musbildung und das Bodenleben. In ökologisch bewirtschafteten Böden sind Biomasseanteile und Durch den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflan- mikrobielle Aktivität in der Regel höher als im kon- zenschutzmittel und das niedrige Düngeniveau wird ventionellen Landbau. Die natürliche Bodenfrucht- die Vielfalt des Tier- und Pflanzenlebens gefördert. barkeit steigt an. Krumenverluste durch Erosion Auf den Ökoflächen finden sich häufig mehr Arten werden weitgehend vermieden. als auf den konventionell bewirtschafteten Flächen. Gewässerschutz Tierschutz Ökologischer Landbau belastet das Grund- und Ober- Eine artgerechte Haltung der Tiere entspricht den flächenwasser in der Regel weniger mit Nährstoffen, Prinzipien des ökologischen Landbaus. Den Tieren wie zum Beispiel Nitrat, als der konventionelle Land- wird unter anderem genügend Auslauf gewährt. Die bau. Der Verzicht auf chemisch-synthetische Mittel Haltungsbedingungen werden regelmäßig überprüft. schließt den Eintrag solcher Pflanzenschutzmittel aus. Weil die Viehhaltung an die Fläche gebunden ist, fallen meist nicht mehr Nährstoffe durch Mist und Gülle an, als den Pflanzen auf den hofeigenen Flä- chen problemlos zugeführt werden können. 5
ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND 2. Wie steht es um die Qualität der Ökolebensmittel? Qualität durch den Prozess der Weniger Zutaten, Zusatzstoffe Erzeugung und Verarbeitungshilfsstoffe Um die Qualität eines Lebensmittels zu ermitteln, Eine zunehmende Anzahl von Verbraucherinnen und müssen nicht nur die speziellen Eigenschaften des Verbrauchern ist Lebensmittelunverträglichkeiten Produktes, sondern auch die seiner Erzeugung und ausgesetzt. Biolebensmittel bieten diesen Verbrau- Verarbeitung bemessen und nachgewiesen werden. cherkreisen häufig ein bedeutend geringeres Allergie- Allerdings steht die Wissenschaft bisher noch am potenzial, da gemäß den EU-Rechtsvorschriften für Anfang, wenn es darum geht, eine objektive Bewer- den ökologischen Landbau nur eine sehr begrenzte tung von Erzeugnissen aus verschiedenen Produk- Anzahl von Zutaten, Zusatzstoffen und Verarbei- tionsverfahren vorzunehmen. tungshilfsstoffen für Bioprodukte zulässig sind. Diese sind ausdrücklich in sogenannten Positivlisten Da der Einsatz von chemischen und synthetischen aufgeführt. Allein bei den Zusatzstoffen sind deutlich Dünge- und Pflanzenschutzmitteln bei Bioprodukten weniger als die nach Lebensmittelrecht möglichen verboten ist, gibt es kaum Rückstände dieser Stoffe. 320 zugelassen, und diese auch nur eingeschränkt Dies bestätigt sich immer wieder in den Untersu- und produktbezogen. Damit ist im Vergleich zu kon- chungen über amtliche Lebensmittelkontrollen. ventionellen Lebensmitteln die Zahl der im Produkt Gelegentlich treten allerdings auch bei Bioprodukten möglicherweise vorkommenden verwendeten Stoffe Rückstände von Pflanzenschutzmitteln auf, zum Bei- um ein Vielfaches geringer. Einzelne Erzeugerver- spiel durch Abdrift von konventionell bewirtschafte- bände schränken die Zusatzstoffe noch weiter ein. ten Nachbarfeldern, durch die Belastung des Bodens Wichtig für Verbraucherinnen und Verbraucher ist, mit persistenten Pflanzenschutzmitteln oder durch dass diese Stoffe bis zur Kleinstmenge in der Regel Kontamination mit Umweltschadstoffen. auf der Verpackung einzeln aufgeführt werden. Damit hat jeder Mensch Gelegenheit, sich umfassend zu informieren, und die Möglichkeit, über die Auswahl der Lebensmittel die Aufnahme von Zusatzstoffen zu reduzieren. 6
ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND Inhaltsstoffe Es gibt Untersuchungen, die einen höheren Gehalt an Vitaminen, Mineralstoffen, Spurenelementen und sekundären Pflanzenstoffen bei pflanzlichen Biopro- dukten nachgewiesen haben. Aber es gibt auch Unter- suchungen, die keinen signifikanten Unterschied zwischen ökologisch und konventionell erzeugten Produkten festgestellt haben. Eine abschließende Bewertung liegt nicht vor. Bioobst und Biogemüse enthalten in der Regel weniger Nitrat und Rückstände von Pflanzenschutz- mitteln. Einige Untersuchungen weisen auf höhere Trockenmassegehalte ökologischer Erzeugnisse im Vergleich zu konventionellen Produkten hin. Dabei ergibt sich in einigen Fällen, dass der niedrigere Was- sergehalt höhere Gehalte an wertgebenden Inhalts- stoffen bei Bioprodukten zur Folge hat. Für die Qualitätsbewertung tierischer Produkte aus dem ökologischen Landbau hat die artgerechte Haltung und Fütterung einen entscheidenden Stel- lenwert. Jedes Tier hat das Recht auf Platz, Licht und frische Luft, sodass jedem Tier Zugang zu Auslauf und Weideflächen zugestanden wird. Vollspaltböden sind bei Rinder-, Schweine- und Schafhaltung verboten. Wissenschaftliche Daher wurden auf Basis der Daten der Nationalen Untersuchungen Verzehrsstudie II 13.000 Personen im Alter von 18 bis 80 Jahren umfangreich charakterisiert. Die Ergebnisse zeigen, dass es einen Zusammenhang zwischen dem Bisher gibt es noch keine wissenschaftlichen Unter- Einkauf von Biolebensmitteln und dem Ernährungs- suchungen darüber, ob der regelmäßige Verzehr von verhalten und Lebensstil gibt. ökologisch produzierten Nahrungsmitteln generell für die Gesundheit förderlicher sein kann als der Ver- Biokäufer ernähren sich gesünder, sind häufiger zehr konventionell erzeugter Produkte. Es gilt fest- Nichtraucher und sportlich aktiv. Insgesamt prak- zuhalten, dass Lebensmittel generell die Gesundheit tizieren sie einen gesundheitlich besser zu bewer- nicht gefährden dürfen. Eine Untersuchung des Max tenden Lebensstil als Nicht-Biokäufer. Beim Kauf Rubner-Institutes kam zu dem folgenden Ergebnis: von Lebensmitteln spielen Aspekte einer gesunden „Die Frage, ob sich Biokäufer generell gesünder er- Ernährung genauso eine Rolle wie altruistische Krite- nähren, ließ sich bisher nicht eindeutig beantworten. rien.“ https://orgprints.org/18055/ 7
ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND 3. EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau In den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen verkauften Ökoprodukte entsprechen. Auch die Landbau „Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates Bezeichnungen von Lebensmitteln dürfen keinen vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische irreführenden Eindruck erwecken. Produktion und die Kennzeichnung von ökologi- schen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhe- bung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 und ihren Durchführungsbestimmungen (Verordnung (EG) Nr. Das EU- 889/2008 der Kommission)“ wird genau definiert, wie Bio-Logo landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, die als Ökoprodukte gekennzeichnet sind, erzeugt und hergestellt werden müssen. Hohe ökologische Produktionsstandards sind einzuhalten. Das den ge- samten Herstellungsprozess und den Handel beglei- Bei vorverpackten Lebensmitteln aus der EU muss tende Kontrollsystem ist risikoorientiert ausgerichtet. das Logo der Europäischen Union für ökologische/ Die Rechtsvorschriften knüpfen an den Basisricht- biologische Produktion (kurz EU-Bio-Logo) auf der linien der „Internationalen Vereinigung der ökolo- Verpackung erscheinen. Für aus Drittländern ein- gischen Landbaubewegungen“ (IFOAM) an, in der geführte Erzeugnisse ist die Verwendung des EU-Bio- rund 750 Verbände aus über 100 Nationen organisiert Logos fakultativ. In unmittelbarer Nähe des EU-Bio- sind. Weiterhin ist eine Verordnung mit Durchfüh- Logos befindet sich die Codenummer der zuständigen rungsvorschriften zu Einfuhren von ökologischen Kontrollstelle und eine Angabe über die Herkunft der Erzeugnissen aus Drittländern (Nicht-EU-Staaten) landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe des Produktes erlassen worden (Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 der in den Formen „EU-Landwirtschaft“, „Nicht-EU- Kommission). Landwirtschaft“ und „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“. Sind alle landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe des Die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Produktes in einem Land erzeugt worden (mindes- Landbau schützen Verbraucherinnen und Verbrau- tens 98 %), so kann die Angabe „EU“ oder „Nicht-EU“ cher vor Täuschungen und verhindern unlauteren durch die Angabe des Landes ersetzt oder um diese Wettbewerb – europaweit. Ihren Standards müs- ergänzt werden. Bei der Angabe „EU“ oder „Nicht-EU“ sen alle in der Europäischen Union erzeugten und können kleine Gewichtsmengen an Zutaten außer 8
ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND Acht gelassen werden, sofern die Gesamtmenge der Gewürze und Öle. Nicht ökologische Zutaten müssen nicht berücksichtigten Zutaten zwei Gewichtsprozent in Anhang IX der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 gelistet der Gesamtmenge der Ausgangsstoffe landwirtschaft- sein oder es muss in begründetem Fall eine Ausnahme lichen Ursprungs nicht übersteigt. durch die zuständige Behörde genehmigt worden sein. Erst bei mindestens 95 % Ökoanteil kann ein Lebens- Die gleichzeitige Verwendung staatlicher Siegel wie mittel als Ökoprodukt verkauft werden und mit dem das deutsche Bio-Siegel und auch die Verwendung Bio-Siegel, dem EU-Bio-Logo und gegebenenfalls privater Logos wie die der Anbauverbände ist wei- anderen Bio-Logos gekennzeichnet werden. Beträgt terhin möglich. Die Kennzeichnung und Werbung der Ökoanteil an den Zutaten weniger als 95 %, darf für strengere Verbände- oder Markenstandards ist unter bestimmten Voraussetzungen im Verzeichnis der möglich. Zutaten auf die Biozutaten hingewiesen werden. Diese Produkte dürfen nicht als „bio“ oder „öko“ bezeichnet werden. Hervorhebungen sind nicht zulässig. Bestrahlung und Gentechnik Die Verwendung ionisierender Strahlung zur Behand- Die Kernpunkte der lung von Biolebensmitteln oder Futtermitteln und EU-Regelungen darin verwendeten Ausgangsstoffen ist verboten. Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) oder Pflanzenbau ihre Derivate dürfen nicht verwendet werden. Der allgemein auf 0,9 % festgesetzte Kennzeichnungs- → Umstellungsvorschriften für Betriebe mit pflanzli- schwellenwert für das unbeabsichtigte Vorhanden- cher Produktion sein von zugelassenen GVO gilt auch für ökologische Erzeugnisse. → Erhaltung und Steigerung der Bodenfruchtbarkeit durch spezielle Bodenbearbeitung und mehrjäh- rige Fruchtfolgen Detaillierte Regelungen durch → ergänzende Dünge- und Pflanzenschutzmittel Positivlisten nur, sofern sie in speziellen Positivlisten aufge- führt sind Die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen → grundsätzliche Verwendung von ökologisch ver- Landbau schreiben erzeugenden und verarbeitenden mehrtem Saat- und Pflanzgut. Betrieben genau vor, wie sie produzieren und welche Stoffe sie dabei verwenden dürfen. Was in sogenann- Tierhaltung ten Positivlisten nicht ausdrücklich erlaubt ist, darf auch nicht verwendet werden. Dasselbe gilt für die → Umstellungsvorschriften für Betriebe und Tiere Verwendung von Zutaten, die nicht aus der Landwirt- aus nicht ökologischer Herkunft schaft stammen. → flächengebundene Tierhaltung Grundsätzlich müssen alle Zutaten landwirtschaftli- chen Ursprungs aus ökologischem Landbau stammen; → grundsätzliches Verbot der Anbindehaltung für bis zu 5 % des gesamten Erzeugnisses sind streng geregelte Ausnahmen möglich. Zutaten in ökologi- → Fütterung mit ökologisch erzeugten Futtermitteln scher Qualität sind nicht immer ausreichend verfügbar. Die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Land- → Erhaltung der Tiergesundheit vor allem durch bau erlauben daher die Verwendung einiger Zutaten Förderung der natürlichen Widerstandskraft aus konventioneller Landwirtschaft, wenn diese für die Herstellung eines Erzeugnisses notwendig sind und in → regelmäßige Kontrollen und Herkunftsnachweis ökologischer Qualität nachweislich in der EU weder für ökologisch erzeugtes Fleisch. erzeugt noch importiert werden können. Das sind zum Beispiel ausgewählte exotische Früchte oder einige 9
ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND Aquakultur Drittlandimporte Die Produktion von Meerestieren und Meeresalgen Ein weiterer umfangreich geregelter Bereich sind ist im Ökolandbau ein relativ neuer Wirtschaftszweig. die Durchführungsbestimmungen für Drittlandim- Sie wurde entwickelt, weil die gezielte Aufzucht und porte (Verordnung (EG) Nr. 1235/2008). Sie sollen Haltung von Wasserorganismen (Aquakultur) einen sicherstellen, dass landwirtschaftliche Produkte und immer höher werdenden Stellenwert auch in Bezug Lebensmittel aus Staaten, die nicht der EU angehö- auf die hiervon zu unterscheidende Seefischereipro- ren, nur dann als Ökoware in der EU frei vermarktet duktion erlangt hat. werden, wenn in den Drittländern konforme oder gleichwertige Regelungen sowohl im Hinblick auf die Mit der ökologischen Aquakultur wird das Ziel ver- Produktionsvorschriften als auch in Bezug auf die folgt, die Erzeugung von hochwertigen Erzeugnissen Kontrollmaßnahmen gelten. bei minimaler Belastung der aquatischen Umwelt zu sichern. Die EU-Kommission hat bereits einige Drittländer mit ihren Erzeugungsvorschriften und Kontroll- Die Details der EU-rechtlichen Regelungen sind seit systemen geprüft und gelistet. Durch die Aufnahme dem 1. Juli 2010 gültig. Auch hier hat die artgerechte dieser Länder in Anhang III der Verordnung (EG) Tierhaltung, wie im ökologischen Landbau generell, Nr. 1235/2008 (Verzeichnis der anerkannten Drittlän- oberste Priorität. der oder Drittlandliste) hat die Kommission aner- kannt, dass die Erzeugungs- und Kontrollvorschriften Wein bestimmter Erzeugniskategorien in diesen Ländern gleichwertig zu den Regelungen der EU-Rechtsvor- Seit dem 1. August 2012 gilt die Durchführungsver- schriften für den ökologischen Landbau sind. Nur ordnung (EU) Nr. 203/2012 der Kommission vom die gelisteten Erzeugnisse dieser Länder können 8. März 2012, die die Verordnung (EG) Nr. 889/2008 um Regelungen zur ökologischen/biologischen Wein- bereitung ergänzt. Geregelt werden unter anderem bestimmte zugelassene Verfahren der ökologischen/ biologischen Weinbereitung. Für die Kennzeichnung von Biowein gilt Folgendes: Wein, der seit dem 1. August 2012 nach den neuen Vorschriften hergestellt wird, kann als ökologischer/ biologischer Wein bezeichnet werden. In diesem Fall ist die Kennzeichnung mit dem EU-Bio-Logo, wie bei allen Bioprodukten, verpflichtend. Der frühere Hinweis „Wein aus Trauben aus ökologischem Anbau“ ist dann nicht mehr zulässig. Weinbestände, die bis zum 31. Juli 2012 bereits produziert wurden und die Bestimmung der Verord- nung (EWG) Nr. 2092/91 oder Verordnung (EG) Nr. 834/2007 erfüllen, dürfen weiter mit dem Hinweis „Wein aus Trauben aus ökologischem Anbau“ in Ver- kehr gebracht werden, bis die Bestände aufgebraucht sind. Soweit nachgewiesen werden kann, dass der angewandte Weinbereitungsprozess mit der neuen Verordnung (EU) Nr. 203/2012 im Einklang steht, darf auch dieser Wein bereits als Biowein verbunden mit dem obligatorischen EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden. 10
ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND ohne spezielle Vermarktungsgenehmigung in die EU ökologischen Erzeugnissen sowie einen Vorschlag für eingeführt und mit einem Hinweis auf ökologischen einen Aktionsplan zur Weiterentwicklung des ökolo- Landbau vermarktet werden. Voraussetzung ist, dass gischen Landbaus in der EU vor. sie von einer anerkannten Kontrollstelle kontrolliert und zertifiziert worden sind. Dieser Legislativvorschlag diente auch der erforderli- chen Anpassung der Vorschriften an den Vertrag von Darüber hinaus hat die EU-Kommission eine Reihe Lissabon. von in Drittländern tätigen Kontrollstellen, die dafür zuständig sind, in Drittländern Kontrollen durch- Deutschland hat sich sehr aktiv in den legislativen zuführen und Bescheinigungen auszustellen, im Beratungsprozess eingebracht. Dabei hat die Bun- Hinblick auf die Gleichwertigkeit anerkannt. Diese desregierung stets das Ziel verfolgt, einen Kom- anerkannten Stellen und Behörden hat sie in ein Ver- promiss zu erreichen, der auf Bewährtem aufbaut, zeichnis aufgenommen. aber zugleich auch Antworten auf die besonderen neuen Herausforderungen der weltweit boomenden Biobranche bietet. Denn die Gewährleistung eines klaren, angemessenen und verlässlichen europäi- Revision der EU-Rechtsvor- schen Rechtsrahmens ist aus Sicht der Bundesregie- schriften für die ökologische rung ein wichtiges Instrument zur Förderung des ökologischen Landbaus. Produktion Mit der Veröffentlichung der neuen EU-Ökobasis- Die Europäische Kommission stellte am 25. März 2014 verordnung (Verordnung (EU) 2018/848 des Europäi- einen Vorschlag für eine neue Verordnung über die schen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 ökologische Produktion und die Kennzeichnung von über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Er- zeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates) im Amtsblatt der Europäi- schen Union am 14. Juni 2018 konnte das Gesetzge- bungsverfahren abgeschlossen werden. Die neue EU-Ökobasisverordnung ist am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft getreten und gilt ab dem 1. Januar 2021. Sie wird zu diesem Zeitpunkt die der- zeit noch geltende Basisverordnung und ihre Durch- führungsbestimmungen ablösen. Damit ist der Prozess der Revision des EU-Rechts- rahmens für die ökologische Produktion noch nicht abgeschlossen. Nach der Verabschiedung der neuen Basisverordnung kommt es nunmehr darauf an, dass die Gestaltung der Durchführungsbestimmungen und delegierten Rechtsakte für weitergehende Rechtsklar- heit, Sicherheit und Harmonisierung sorgt. Die Er- arbeitung und der Erlass dieser Folgebestimmungen sollen rechtzeitig vor dem Geltungsbeginn der neuen EU-Ökobasisverordnung abgeschlossen sein. Dafür ist die Europäische Kommission in engem Kontakt mit den betroffenen Wirtschaftskreisen, den Mitglied- staaten der Europäischen Union und dem Europäi- schen Parlament. Am Ende des gesamten Prozesses muss auf EU-Ebene ein System an Rechtsvorschriften für die ökologische Produktion stehen, das einen fundierten zukunfts- fähigen Rechtsrahmen für den Ökolandbau in der Europäischen Union darstellt. 11
ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND 4. Öko-Landbaugesetz Mit dem Öko-Landbaugesetz (ÖLG) werden in Jede Kontrollstelle muss ein Verzeichnis der von Deutschland bestimmte Vollzugsaufgaben im öko- ihr kontrollierten Unternehmen führen und dieses logischen Landbau gebündelt und die Effizienz der im Internet den zuständigen Behörden, den Wirt- Durchführung der EU-Rechtsvorschriften für den schaftsbeteiligten und den Verbrauchern zugänglich ökologischen Landbau verbessert. Das Öko-Landbau- machen. gesetz wurde am 15. Juli 2002 im Bundesgesetzblatt verkündet und durch neuen Wortlaut mit Wirkung Die Kontrollstellen haben nicht nur den zuständigen zum 1. Januar 2009 an die geänderten EU-Rechtsvor- Behörden, sondern auch untereinander die für die schriften für den ökologischen Landbau angepasst. Durchführung der Kontrolle notwendigen Auskünfte Eine weitere Änderung des ÖLG trat am 1. Dezember zu erteilen. 2013 in Kraft. Sie dient der Präzisierung und Ergän- zung von Änderungen des EU-Rechts im Bereich des Aufgabenübertragung der Länder an die ökologischen Landbaus. Diese betreffen die Veröf- privaten Kontrollstellen fentlichung von Verzeichnissen und Bescheinigungen der Biounternehmen, die der Ökokontrolle unter- Die Länder können bestimmte Kontrollaufgaben an worfen sind. Ferner ermöglicht die Rechtsänderung, die im jeweiligen Land tätigen Kontrollstellen ganz dass die zuständige Landesbehörde, die die Tätigkeit oder teilweise übertragen. einer Ökokontrollstelle überwacht, bei Feststellung schwerwiegender Verstöße nach Einleitung des Den Ländern ist zudem die Möglichkeit gegeben, im Entzugsverfahrens unverzüglich gegen die Kontroll- Wege der Beleihung hoheitliche Aufgaben an die pri- stelle vorgeht und ihr die Ausübung der betroffenen vaten Kontrollstellen zu übertragen. Kontrolltätigkeit in ihrem Land vorläufig untersagt, ohne die Ergebnisse eines Entzugsverfahrens durch Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung die BLE abwarten zu müssen. Die Regelungen dienen ist u. a. zuständig für die bundesweite Zulassung bzw. der Stärkung des Kontrollverfahrens im ökologischen den Entzug der Zulassung der privaten, staatlich an- Landbau. erkannten Kontrollstellen. Das Öko-Landbaugesetz umfasst die folgenden Kontrollpflicht in der Regelungsbereiche: Außer-Haus-Verpflegung Meldepflichten Es gibt keine EU-weit harmonisierten Bestimmungen über die Ökokontrolle in der Außer-Haus-Verpfle- Das Gesetz regelt, dass Kontrollstellen bei festgestell- gung. Im ÖLG ist jedoch geregelt, dass gemeinschaft- ten Unregelmäßigkeiten oder Verstößen im Sinne der liche Verpflegungseinrichtungen, wie Gaststätten, EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau Kantinen, Großküchen, in Deutschland den Kon- stets verpflichtet sind, diese an die für das jeweilige troll- und Kennzeichnungsbestimmungen der EU- Unternehmen zuständige Behörde zu melden. Dies Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau betrifft auch die Fälle, in denen die beanstandeten unterliegen, wenn sie Ökoprodukte gewerbsmäßig in Erzeugnisse aus einem anderen Mitgliedstaat der EU den Verkehr bringen. stammen. In Bezug auf die Informationspflicht in anderen Fällen von Unregelmäßigkeiten haben die Straf- und Bußgeldvorschriften Länder im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Über- wachung der Kontrollstellen jeweils eigenständige Bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder bis zu 30.000 € Regelungen getroffen. Geldbuße drohen bei Verstoß gegen die EU-Rechts- vorschriften für den ökologischen Landbau. Dies gilt insbesondere für die missbräuchliche Bezugnahme auf den ökologischen Landbau in der Kennzeichnung und Werbung bei Ökoerzeugnissen. 12
ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND 5. Kontrolle Ökoprodukte müssen wie konventionelle Erzeugnisse die allgemein geltenden Vorschriften des Lebensmit- tel- und Futtermittelrechts erfüllen und werden im Rahmen der dort vorgesehenen Kontrollmechanis- men überprüft. Soll für Produkte eine Ökoauslobung erfolgen, muss zusätzlich das nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau vorgesehene Kontroll- verfahren durchgeführt werden. Entsprechend der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau können die Mitgliedstaaten entscheiden, ob sie das Kontrollverfahren allein durch staatliche Stellen oder als staatlich überwachtes privates System durchfüh- ren wollen. In Deutschland findet die letztgenannte Form Anwendung. Die Mindestkontrollanforderungen für landwirt- schaftliche Betriebe, Aufbereiter, Lagerhalter, Händler Aufgrund der föderalen Struktur sind in Deutsch- und Einführer sind in den Durchführungsbestim- land für die Durchführung der Bestimmungen der mungen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologi- EU-Öko-Verordnung die in den Ländern jeweils für schen Landbau beschrieben. den ökologischen Landbau zuständigen Behörden verantwortlich. Sie sind auch für die Überwachung Erzeugende und verarbeitende Betriebe müssen dem- der derzeit 17 am Markt tätigen, von der BLE staatlich nach genau angeben, auf welchen Flächen, in welchen zugelassenen privaten Kontrollstellen zuständig. Gebäuden und mit welchen Einrichtungen produziert wird. Die Betriebe sind verpflichtet, alle Betriebsmit- Die privaten Kontrollstellen überprüfen und überwa- tel und Erzeugnisse, die in die Betriebe hineingehen, chen vor Ort die Einhaltung der EU-Rechtsvorschrif- auf allen Verarbeitungsstufen genau zu erfassen und ten für den ökologischen Landbau. Zwischen dem zu protokollieren. Alles, was vom Hof oder Betrieb kontrollunterworfenen Betrieb bzw. dem Unterneh- verkauft wird, muss in den Büchern belegt sein – was, men und der Kontrollstelle wird ein Kontrollvertrag wie viel, an wen. So wird die Rückverfolgbarkeit der geschlossen. Betriebe bzw. Unternehmen verpflichten Ökoprodukte bis zum Erzeuger sichergestellt. sich so, die EU-Rechtsvorschriften für den ökolo- gischen Landbau einzuhalten und stimmen dem Vor dem Hintergrund des seit vielen Jahren konti- Standardkontrollprogramm der Kontrollstelle zu. nuierlich wachsenden Marktes für Ökoprodukte in Landwirtschaftliche Betriebe sowie Verarbeitungs- Deutschland ist es erforderlich, das Funktionieren und Importunternehmen werden mindestens einmal des Kontrollsystems für den ökologischen Landbau jährlich – bei Bedarf auch öfter – von ihrer Kontroll- im Einklang mit den Rechtsvorschriften dauerhaft stelle geprüft. Die Kosten der Kontrolle müssen die sicherzustellen, um auf der Grundlage einer soliden überprüften Unternehmen tragen. Die Inspektion ist Kontrollqualität ein hohes Verbraucherschutzni- vorrangig eine Verfahrenskontrolle, die im Einzelfall veau sowie einen lauteren Wettbewerb zwischen durch Elemente der Endproduktkontrolle ergänzt den Kontrollstellen zu gewährleisten. Daher hat das wird. Bei begründetem Verdacht sowie risikoorien- BMEL die bereits etablierten detaillierten Kriterien tiert und stichprobenartig werden auch Boden- und für die Zulassung der privaten Kontrollstellen mit der Pflanzenproben genommen sowie Rückstandana- Verordnung über die Zulassung von Kontrollstellen lysen durchgeführt. Eine Auflistung der zurzeit in nach dem Öko-Landbaugesetz (ÖLG-Kontrollstellen- Deutschland zugelassenen Ökokontrollstellen findet Zulassungsverordnung, in Kraft getreten am 12. Mai sich unter https://www.oekolandbau.de/service/ 2012) auf eine bundeseinheitliche rechtliche Grund- adressen/oeko-kontrollstellen/. lage gestellt. 13
ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND 6. Ökobetriebe in Deutschland In Deutschland wirtschafteten Ende des Jahres 2018 Die meisten landwirtschaftlichen Ökobetriebe in 31.713 landwirtschaftliche Betriebe auf 1.521.314 Hektar Deutschland sind in Verbänden organisiert. Hierzu Fläche ökologisch nach den EU-Rechtsvorschriften für gehören neben Bioland und Demeter, den größten bzw. den ökologischen Landbau, das sind 12 % der Betriebe ältesten Ökoanbauverbänden, weitere Organisationen auf etwa 9,1 % der gesamten landwirtschaftlichen Nutz- wie Naturland, Biokreis, ECOVIN-Bundesverband Öko- fläche (siehe Tabellen 1 und 2). logischer Weinbau, Gäa, Ecoland, Biopark und Verbund Ökohöfe. Tabelle 1: Ökologischer Landbau nach Verordnung (EG) Nr. 834/2007 i. V. m. Verordnung (EG) Nr. 889/2008 in Deutschland im Jahr 2018 Bundesland Landwirt- Betriebe 1) Ökologisch Erzeugende schaftliche bewirtschaftete Ökobetriebe Fläche (ha) Fläche (Ökofläche) insgesamt 2) (ha) 2) Baden-Württemberg 1.413.400 39.610 197.751 9.290 Bayern 3.099.900 86.480 342.517 9.871 Brandenburg 1.323.400 5.220 162.653 883 Hessen 770.900 15.860 113.368 2.245 Mecklenburg-Vorpommern 1.346.400 4.790 157.976 939 Niedersachsen 2.601.300 35.850 107.694 1.953 Nordrhein-Westfalen 1.449.400 31.030 85.320 2.161 Rheinland-Pfalz 706.900 16.720 74.064 1.574 Saarland 74.900 1.140 12.324 251 Sachsen 900.900 6.340 61.900 750 Sachsen-Anhalt 1.169.000 4.220 93.973 566 Schleswig-Holstein 987.400 12.370 61.365 715 Thüringen 776.800 3.430 46.637 387 Stadtstaaten zusammen 3) 24.500 830 3.772 128 Summe 16.645.100 263.8604 1.521.314 31.713 Die Prozentzahlen wurden auf eine Nachkommastelle gerundet. 1) Ab dem Berichtsjahr 2010 wurden die unteren Erfassungsgrenzen in der Landwirtschaftsstatistik angehoben. Deshalb ist die Gesamtzahl der landwirtschaftlichen Betriebe nicht mit denen früherer Jahre vergleichbar. Die Auswirkungen dieser Änderungen auf den Umfang der erfassten landwirtschaftlichen Fläche sind gering. Betriebe ohne landwirtschaftliche Nutzfläche sind nicht erfasst. 2) Einschließlich Betriebe unter 5 ha landwirtschaftlicher Fläche 3) Berlin, Bremen, Hamburg 4) Rundungsbedingte Differenz Quellen: Meldung der Kontrollstellen nach VO (EG) Nr. 834/2007 i. V. m. VO (EG) Nr. 889/2008 zum Stichtag 31.12.2018; Statistisches Bundesamt zum Stichtag 30.11.2018 14
ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND Vertreter der Ökoverbände, der ökologischen Le- Die Richtlinien der deutschen Bioanbau-Verbände bensmittelverarbeiter und des Handels gründeten sind in einigen Punkten strenger als die EU-Rechts- 2002 den „Bund Ökologischer Lebensmittelwirt- vorschriften für den ökologischen Landbau. schaft“ (BÖLW) als Spitzenverband für die gesamte Biobranche. Bundesland Ökofläche an Ökofläche des Ökobetriebe an Ökobetriebe landwirtschaft- Landes an Betrieben des des Landes an licher Fläche des Ökofläche in Landes (%) 2) Ökobetrieben in Landes (%) 2) Deutschland (%) Deutschland (%) Baden-Württemberg 14,0 13,0 23,5 29,3 Bayern 11,0 22,5 11,4 31,1 Brandenburg 12,3 10,7 16,9 2,8 Hessen 14,7 7,5 14,2 7,1 Mecklenburg-Vorpommern 11,7 10,4 19,6 3,0 Niedersachsen 4,1 7,1 5,4 6,2 Nordrhein-Westfalen 5,9 5,6 7,0 6,8 Rheinland-Pfalz 10,5 4,9 9,4 5,0 Saarland 16,5 0,8 22,0 0,8 Sachsen 6,9 4,1 11,8 2,4 Sachsen-Anhalt 8,0 6,2 13,4 1,8 Schleswig-Holstein 6,2 4,0 5,8 2,3 Thüringen 6,0 3,1 11,3 1,2 Stadtstaaten zusammen 3) 15,4 0,2 15,4 0,4 Summe 9,1 100,0 12,0 100,0 Die Prozentzahlen wurden auf eine Nachkommastelle gerundet. 1) Ab dem Berichtsjahr 2010 wurden die unteren Erfassungsgrenzen in der Landwirtschaftsstatistik angehoben. Deshalb ist die Gesamtzahl der landwirtschaftlichen Betriebe nicht mit denen früherer Jahre vergleichbar. Die Auswirkungen dieser Änderungen auf den Umfang der erfassten landwirtschaftlichen Fläche sind gering. Betriebe ohne landwirtschaftliche Nutzfläche sind nicht erfasst. 2) Einschließlich Betriebe unter 5 ha landwirtschaftlicher Fläche 3) Berlin, Bremen, Hamburg Quellen: Meldung der Kontrollstellen nach VO (EG) Nr. 834/2007 i. V. m. VO (EG) Nr. 889/2008 zum Stichtag 31.12.2018; Statistisches Bundesamt zum Stichtag 30.11.2018 15
ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND So kann zum Beispiel nach den EU-Rechtsvorschrif- Die Umstellung des gesamten Betriebes ist in ten für den ökologischen Landbau ein Betrieb unter Deutschland Voraussetzung für die Förderung mit bestimmten Umständen teilweise auf ökologischen öffentlichen Mitteln. Landbau umgestellt werden, während die Verbände immer eine Umstellung für den gesamten Betrieb vorschreiben. Tabelle 2: Betriebe und Flächen des ökologischen Landbaus in Deutschland Jahr Ökofläche Öko- Anteile an Anteile an landw. Fördermittel (ha) betriebe landwirtschaft- landwirtschaft- genutzte in Millionen insgesamt licher Fläche in lichen Betrieben Fläche je Euro Deutschland (%) in Deutschland Ökobetrieb (%) (ha) 1994 272.139 5.866 1,6 1,0 46,4 1995 309.487 6.642 1,8 1,1 46,6 1996 354.171 7.353 2,1 1,3 48,2 1997 389.693 8.184 2,3 1,5 47,6 65,431 1998 416.518 9.213 2,4 1,7 45,2 38,908 1999 452.327 10.425 2,6 2,2 43,4 61,207 2000 546.023 12.740 3,2 2,9 42,9 61,154 2001 634.998 14.702 3,7 3,3 43,2 80,123 2002 696.978 15.626 4,1 3,6 44,6 98,437 2003 *) 734.027 16.475 4,3 3,9 44,6 109,576 2004 767.891 16.603 4,5 4,1 46,3 119,733 2005 807.406 17.020 4,7 4,3 47,4 129,092 2006 825.538 17.557 4,9 4,6 47,0 128,973 2007 865.336 18.703 5,1 5,0 46,3 119,398 2008 907.786 19.813 5,4 5,3 45,8 116,902 2009 947.115 21.047 5,6 5,7 45,0 143,583 2010 990.702 21.942 5,9 7,3 45,2 143,978 2011 1.015.626 22.506 6,1 7,5 45,1 148,161 2012 1.034.355 23.032 6,2 7,7 44,9 155,325 2013 1.044.955 23.271 6,3 8,2 44,9 160,704 2014 1.047.633 23.398 6,3 8,2 44,8 158,513 2015 1.088.838 24.736 6,5 8,7 44,0 2016 1.251.320 27.132 7,5 9,9 46,1 2017 1.373.157 29.395 8,2 11,0 46,7 2018 1.521.314 31.713 9,1 12,0 48,0 * ) Aufgrund geänderter Erfassung in Thüringen sind die Angaben ab 2003 mit den Vorjahren nicht voll vergleichbar. 16
ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND 7. Einkommenssituation Nach Berechnungen des Thünen-Instituts erzielten die Das durchschnittliche Einkommen der Öko-Testbe- ökologisch wirtschaftenden Testbetriebe im Wirtschafts- triebe übertraf das Einkommen der konventionellen jahr (WJ) 2018/19 im Durchschnitt einen Gewinn plus Vergleichsbetriebe um rund 10.000 € bzw. 36 % (siehe Personalaufwand je Arbeitskraft (AK) von 37.447 €. Im Abbildung 1). Vergleich zum Vorjahr ging das Einkommen um 6 % zurück. Vergleichbare konventionelle Betriebe erziel- Für das WJ 2018/19 wurden die Buchführungsergebnisse ten im WJ 2018/19 im Durchschnitt einen Gewinn plus von 456 ökologisch wirtschaftenden Betrieben und 2.026 Personalaufwand je AK von 27.453 € und mussten damit vergleichbaren konventionellen Betrieben herangezogen noch höhere Einkommensverluste in Kauf nehmen. (http://www.thuenen.de). Abbildung 1: Entwicklung des Gewinns in ökologischen und vergleichbaren konventionellen Betrieben 45.000 Ökobetriebe 40.000 konventionelle Vergleichsgruppe 35.000 30.000 Euro / AK 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 0 96 96 97 97 98 98 99 99 00 00 01 01 02 02 03 03 04 04 05 05 06 06 07 07 08 08 09 09 10 10 11 11 12 12 13 13 14 14 15 15 16 16 17 17 18 18 9 01 19 /19 19 /19 19 /19 19 /19 20 /20 20 /20 20 /20 20 /20 20 /20 20 /20 20 /20 20 /20 20 /20 20 /20 20 /20 20 /20 20 /20 20 /20 20 /20 20 /20 20 /20 20 /20 20 20 /2 / 95 19 Quelle: Thünen-Institut auf Grundlage der Testbetriebsdaten (WJ 1995/96-2018/19) 17
ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND 8. Förderung des ökologischen Landbaus Gründe für die Förderung Rechtliche Grundlagen der Förderung Die Erzeugung ökologischer Produkte ist beson- ders umweltverträglich und schont nachhaltig die Die Einführung des ökologischen Landbaus wird da- Ressourcen. Der ökologische Landbau leistet einen her in Deutschland seit 1989 mit öffentlichen Mitteln bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz sowie zum Er- gefördert. Bis 1992 geschah dies in einer Variante des halt und zur Verbesserung der Biodiversität. Gleich- Extensivierungsprogramms der EU, bei der im gesam- zeitig sichert er Arbeitsplätze im ländlichen Raum. ten Betrieb keine chemisch-synthetischen Dünge- und Pflanzenschutzmittel verwendet werden durften. Der ökologische Landbau bedingt aber auch einen be- Außerdem musste die Tierhaltung den Grundregeln sonderen Aufwand bei der Landbewirtschaftung und des ökologischen Landbaus entsprechen. eine höhere Arbeitsintensität bei der Verarbeitung. Ökoprodukte sind daher teurer als konventionelle Seit 1994 wird die Einführung und Beibehaltung des Lebensmittel. ökologischen Landbaus im Rahmen der Programme der Länder für die ländliche Entwicklung (EPLR) ge- Der Einstieg in den ökologischen Landbau ist für die fördert. Aktuelle Rechtsgrundlage der Förderung sind Betriebe besonders schwierig, weil sie die Erzeugnisse die Verordnung des Europäischen Parlaments und des erst nach der Umstellungszeit als Bioware vermarkten Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der dürfen. Zudem müssen neue Ökobetriebe häufig die Entwicklung des ländlichen Raumes durch den Euro- Vermarktungswege ihrer Produkte erst erschließen. päischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung 18
ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND des ländlichen Raumes (ELER) (Art. 29 der Verord- jährlich ca. 226 bis 231 Millionen €, die den Ländern nung (EU) 1305/2013)1, die Delegierte Verordnung seit 2016 zusätzliche finanzielle Spielräume eröffnen. (EU) Nr. 807/20142, die Durchführungsverordnung Für das Antragsjahr 2020 sollen Mittel in Höhe von (EU) Nr. 808/20143 und die Durchführungsverord- 6 % in die 2. Säule umverteilt werden. Die von der nung (EU) 2016/6694 in der jeweils geltenden Fassung. 1. in die 2. Säule umgeschichteten Mittel sind nach Maßgebend für die Ausgestaltung der Förderung in einem Beschluss der Agrarministerkonferenz der der EU-Programmplanungsperiode ab 2014 sind die Länder vom 4. November 2013 zweckgebunden für Vorgaben dieser Verordnungen. Diese bilden auch die die Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft Grundlage für die Mitfinanzierung der Maßnahmen einzusetzen, insbesondere den ökologischen Landbau, mit EU-Mitteln. für flächenbezogene Agrarumwelt- und Klimaschutz- maßnahmen (AUKM), für die Stärkung besonders Nationale Rechtsgrundlage für die Förderung im tiergerechter Haltungsverfahren und des Tierwohls Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung sowie für die Ausgleichszulage in naturbedingt be- der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), nachteiligten Gebieten. Diese Mittel müssen national d. h. für die finanzielle Beteiligung des Bundes an nicht kofinanziert werden (100 % EU-Mittel). Fördermaßnahmen, bildet das Gesetz über die Ge- meinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruk- Zuwendungsempfänger für die Förderung der tur und des Küstenschutzes (GAK-Gesetz – GAKG). Einführung und Beibehaltung des ökologischen Innerhalb des Rahmenplans der GAK ist die Förde- Landbaus müssen aktive Landwirtinnen und Land- rung des ökologischen Landbaus im Förderbereich 4 wirte im Sinne des Artikels 9 der Verordnung (EU) „Markt- und standortangepasste sowie umweltge- Nr. 1307/20135 sein. rechte Landbewirtschaftung einschließlich Vertrags- naturschutz und Landschaftspflege“ (Maßnahme B1) Im Rahmen der sogenannten 1. Säule der Gemein- verankert. Sie wird im Rahmen der Zuständigkeit der samen Agrarpolitik wurden die Direktzahlungen ab Länder für die Durchführung der GAK-Maßnahmen 2015 noch stärker als bisher an konkrete Umweltleis- mit den landeseigenen Förderrichtlinien umgesetzt. tungen geknüpft und damit zu einem erheblichen Maß „ökologisiert“. Der ökologische Landbau ist von Die Mitfinanzierung des nationalen Anteils erfolgt der Erfüllung dieser „Greening“-Bestimmungen der danach im Verhältnis von 60 : 40 von Bund und Län- vorgenannten EU-Verordnung befreit, weil die Anfor- dern. Kofinanzierungsmittel der EU können in Höhe derungen an diese Bewirtschaftungsweise weit über von 75 % der zuschussfähigen öffentlichen Ausgaben die Erfüllung dieser Umweltleistungen hinausgehen. in Anspruch genommen werden (85 % in weniger entwickelten Regionen und Regionen äußerster Die Einführung des ökologischen Landbaus und Randlage) (Verordnung (EU) 1305/2013). deren Beibehaltung werden mit öffentlichen Mitteln durch Bund, Länder und die EU gefördert. Im GAK- 4,5 Prozent der Direktzahlungen der 1. Säule werden Rahmenplan 2018 ist die Förderung innerhalb der seit 2015 in die 2. Säule der GAP umverteilt. Das sind vorgenannten Fördergrundsätze wie folgt gestaltet: 1 Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 (Abl. EU Nr. L 347 v. 20. Dezember 2013 S. 347). 2 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 807/2014 der Kommission vom 14. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) und zur Einführung von Übergangsvorschriften. 3 Durchführungsverordnung (EU) Nr. 808/2014 der Kommission vom 17. Juli 2014 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). 4 Durchführungsverordnung (EU) 2016/669 der Kommission vom 28. April 2016 hinsichtlich der Änderung und des Inhalts der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums, die PR-Maßnahmen für diese Programme sowie die Sätze für die Umrechnung in Großvieheinheiten. 5 Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.12.2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates. 19
ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND Tabelle 3: Förderung ökologischer Anbauverfahren im Rahmen der GAK 2018–2021 im Vergleich zu 2013–2016 Kulturart Zahlungen je Hektar Einführung 2013 Einführung seit 2015*) Beibehaltung 2013 Beibehaltung seit 2015*) Gemüsebau 480 € 590 € (+23 %) 300 € 360 € (+20 %) Ackerflächen 210 € 250 € (+19 %) 170 € 210 € (+24 %) Grünland 210 € 250 € (+19 %) 170 € 210 € (+24 %) Dauer- oder Baumschul- 900 € 950 € (+6 %) 720 € 750 € (+4 %) kulturen *) Bei der Berechnung der Zahlungen wurde ein Abzugsbetrag prämienmindernd berücksichtigt, der zur Vermeidung der Doppelförderung von Greening-Anforderungen erforderlich ist. Nach den EU-rechtlichen Bestimmungen dienen Die GAK gibt insofern den Förderrahmen für die Prä- die Zahlungen dem Ausgleich bzw. Teilausgleich mienfestsetzung vor. Maßgebend sind in jedem Fall der mit den besonderen Anforderungen an die die nach den Landesförderrichtlinien festgelegten Bewirtschaftung verbundenen Mehrkosten oder Zahlungen, einsehbar unter https://oekolandbau.de/ Einkommensverluste. landwirtschaft/umstellung/ablauf-und-planung/ foerdermittel/#c24821 Im Rahmen der GAK betragen die Fördersätze seit 2015 bei Ackerflächen und Grünland bei der Einfüh- Auch die Verbesserung der Verarbeitungs- und Ver- rung jeweils 250 € je Hektar und bei der Beibehaltung marktungsstruktur in Bezug auf Qualitätsprodukte, jeweils 210 € je Hektar. Das entspricht einer Anhe- zu denen auch ökologisch erzeugte landwirtschaft- bung der Zahlung gegenüber 2013 um 19 % (Ein- liche Produkte zählen, wird im Rahmen der GAK ge- führung) bzw. 24 % (Beibehaltung). Betriebe, die am fördert. Gefördert werden die Maßnahmen Gründung Kontrollverfahren nach den EU-Rechtsvorschriften und Tätigwerden von Erzeugerzusammenschlüssen, für den ökologischen Landbau teilnehmen, können Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung 50 € je Hektar zusätzlich, jedoch höchstens 600 € je landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Qualitätsprodukte) Betrieb erhalten. Die Länder können die in der Ta- sowie Kooperationen (Zusammenarbeit). Der Kreis belle 5 aufgeführten Beträge um bis zu 30 % anheben der Zuwendungsempfänger, Zuwendungsvorausset- oder absenken. zungen und Gegenstand des Fördergrundsatzes sind im Förderbereich 3 „Verbesserung der Vermarktungs- Die Festsetzung der Prämien erfolgt durch die Länder strukturen“ des GAK-Rahmenplans erläutert im Rahmen der Zuständigkeit für die Durchführung https://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Foerde- der GAK-Maßnahmen. Hierbei spielen die politische rung-Agrarsozialpolitik/GAK/_Texte/GAK-Rah- Prioritätensetzung bei der Förderung und auch die menplan.html zur Verfügung stehenden Landeshaushaltsmittel eine Rolle. 20
ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND 9. Zukunftsstrategie ökologischer Landbau Der ökologische Landbau ist eine besonders ressourcen- schonende und umweltverträgliche Wirtschaftsform, die sich am Prinzip der Nachhaltigkeit orientiert. Die Bundesregierung unterstützt deshalb eine Ausdehnung der ökologischen Landwirtschaft in Deutschland als ein gleichberechtigter Teil der gesamten Agrarwirtschaft. Mit einer festzustellenden dynamischen Marktentwick- lung steigt die Nachfrage der Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie kann aber nur teilweise durch deutsche Ökoprodukte befriedigt werden. Um der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft neue Wachstumsim- pulse zu geben, hat das Bundesministerium für Ernäh- rung und Landwirtschaft 2015 die Erarbeitung einer Zukunftsstrategie ökologischer Landbau initiiert. Ziel Die Strategie soll zur Bewältigung der ressourcenpoliti- Gestaltungsoptionen für ein stärkeres Wachstum zu schen Herausforderungen der Landwirtschaft beitragen eruieren, wurden am Anfang des Strategieprozesses und den landwirtschaftlichen Unternehmen in Deutsch- land zusätzliche Entwicklungsperspektiven aufzeigen. verschiedene thematische Arbeitsgruppen eingerichtet. Die Auswahl der Handlungsfelder orientiert sich prag- Jede Arbeitsgruppe setzte sich aus Fachleuten der Praxis, matisch an der Leitfrage, was von politischer Seite auf Verwaltung, Beratung und Wissenschaft zusammen. Sie nationaler Ebene getan werden kann, damit das in der hat zunächst den jeweiligen Status quo bewertet, den Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung6 veran- spezifischen Handlungsbedarf konkretisiert und Teilziele kerte Ziel „20 % Ökolandbau“ mittelfristig erreicht wer- benannt. Anschließend wurde für jedes Handlungsfeld den kann. Im Vordergrund steht die Schaffung geeigne- eine Liste mit bereits bestehenden und möglichen neuen ter politischer Rahmenbedingungen für die relevanten Maßnahmen erstellt. Für besonders relevante oder ver- Wirtschaftsbeteiligten. Zudem gibt sie einen Blick auf tiefungswürdige Maßnahmen wurden dann detaillierte die Durchlässigkeit der ökologischen und der konventio- Konzepte ausgearbeitet. Die einzelnen Arbeitsschritte er- nellen Produktionsweise – von einem Nebeneinander zu folgten in enger Abstimmung mit einem Begleitkreis, der einem Miteinander. sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Verbänden und der Wissenschaft zusammensetzt. Darüber hinaus fanden während des Strategieprozesses zwei Tagungen Ablauf des Prozesses statt, an denen Zwischenergebnisse präsentiert und zur Diskussion gestellt wurden. Insgesamt haben sich rund Die Entwicklung der Strategie erfolgte gemeinsam 200 Personen aktiv an der Erarbeitung der Zukunftsstra- mit Vertreterinnen und Vertretern der ökologischen tegie beteiligt. Mit der Gestaltung und Koordinierung Lebensmittelwirtschaft und unter Einbeziehung der des Arbeitsprozesses war das Thünen-Institut, eine wis- Bundesländer und der Wissenschaft. Um mögliche senschaftliche Ressorteinrichtung des BMEL, beauftragt. 6 Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie, Neuauflage 2016, Seite 68. 21
ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND Zentrale Inhalte Im Mittelpunkt der Zukunftsstrategie stehen fünf Hand- lungsfelder, die als nationale Schlüsselbereiche für ein stärkeres Wachstum identifiziert wurden und zentrale Herausforderungen der Ökobranche ansprechen: 1 Mit welchen Instrumenten und Konzepten diese Ziele Rechtsrahmen zukunftsfähig erreicht werden sollen, beschreiben und konkretisieren und kohärent gestalten die den jeweiligen Handlungsfeldern zugeordneten 24 Maßnahmenkonzepte. In Abhängigkeit von der iden- 2 tifizierten Schwachstelle haben die jeweiligen Lösungs- Zugänge zur ökologischen konzepte sehr unterschiedliche Ansatzpunkte, um der Landwirtschaft erleichtern Ökobranche zusätzliche Wachstumsimpulse entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu geben: Sie umfassen 3 rechtliche und finanzielle Förderinstrumente, Maßnah- Nachfragepotenziale voll aus- men zur Forschungsförderung, zum Technologie- und nutzen und weiter ausbauen Wissenstransfer sowie weitere, konzeptionelle Aufgaben des Bundes. Sie reichen damit von der problembezoge- 4 nen Weiterentwicklung der europäischen Rechtsvor- Leistungsfähigkeit ökologischer schriften für den ökologischen Landbau über die intensi- Agrarsysteme verbessern vere fachliche Begleitung landwirtschaftlicher Betriebe, die sich für eine Umstellung auf ökologischen Landbau 5 entscheiden, bis hin zu einer möglichen Unterstützung Umweltleistungen angemessen von Kantinen bei ihrem Vorhaben, ihren Gästen zukünf- honorieren tig mehr Bioprodukte anzubieten. 22
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