Ökologischer Landbau in Deutschland - Stand: Februar 2019 - BMEL

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Ökologischer Landbau in Deutschland - Stand: Februar 2019 - BMEL
Ökologischer Landbau
in Deutschland
Stand: Februar 2019
Ökologischer Landbau in Deutschland - Stand: Februar 2019 - BMEL
ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND

Inhalt

                            1.		 Was ist ökologischer Landbau?                         4
                            2.		 Wie steht es um die Qualität der Ökolebensmittel?     6
                            3.		 EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau    8
                            4.		Öko-Landbaugesetz                                     12
                            5.		Kontrolle                                             13
                            6.		 Ökobetriebe in Deutschland                           14
                            7.		Einkommenssituation                                   17
                            8.		 Förderung des ökologischen Landbaus                  18
                            9.		Bio-Siegel                                            21
                            10. Bundesprogramm Ökologischer Landbau und
                                andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) 22
                            11. Zukunftsstrategie ökologischer Landbau                24
                            12. Forschung                                             26
                            13. Bundeswettbewerb Ökologischer Landbau                 27
                            14. Ausblick                                              28
                            15. Links                                                 29

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Ökologischer Landbau in Deutschland - Stand: Februar 2019 - BMEL
ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND

Liebe Leserinnen
und Leser,

in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und im Koali-      Dafür nehmen wir viel Geld in die Hand. Wichtigstes
tionsvertrag hat sich die Bundesregierung darauf geeinigt,   Finanzierungsinstrument ist das „Bundesprogramm
bis zum Jahr 2030 den ökologischen Landbau in Deutsch-       Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger
land auszubauen: 20 Prozent der landwirtschaftlichen         Landwirtschaft“ (BÖLN), das bereits im Jahr 2002 aufge-
Fläche sollen ökologisch bewirtschaftet werden. Dieses       legt wurde. Über das BÖLN haben wir bislang allein über
Ziel ist ambitioniert, aber mit den richtigen Rahmenbe-      1.000 Forschungsprojekte finanziert – mit einem Gesamt-
dingungen für die Landwirte erreichbar.                      volumen von 150 Millionen Euro.

Auch bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ist der       Diese Broschüre soll Ihnen einen Überblick über den öko-
Wunsch nach Bioprodukten groß: Der Ernährungsreport          logischen Landbau in Deutschland und seine Förderungen
2019, eine Umfrage meines Ministeriums, hat ergeben,         durch mein Ministerium geben. Ich wünsche Ihnen eine
dass jeder Zweite beim Einkauf auf das staatliche Bio-       interessante Lektüre.
Siegel achtet. Der Umsatz bei Bioprodukten hat sich in
den vergangenen zehn Jahren fast verdoppelt. Die Stell-      Ihre
schrauben für eine positive Branchenentwicklung wurden
mit der Zukunftsstrategie ökologischer Landbau (ZöL)
bereits im Jahr 2017 gelegt – gemeinsam mit Vertretern
der ökologischen Lebensmittelwirtschaft, unter Einbezie-
hung der Bundesländer und der Wissenschaft. Denn nur
gemeinsam können wir dafür sorgen, geeignete Rahmen-
bedingungen für eine positive Branchenentwicklung zu         Julia Klöckner
schaffen.                                                    Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft

                                                                                                                        3
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ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND

                   Diese Informationsschrift gibt eine einführende Übersicht
                   über den ökologischen Landbau in Deutschland. Die gesetz-
                   lichen Regelungen, die mit dem Ökolandbau befassten Ver-
                   bände sowie die Entwicklung und Förderung der ökologisch
                   wirtschaftenden Betriebe werden vorgestellt.

1. Was ist ökologischer Landbau?

    Der Hauptgedanke der ökologischen Landwirtschaft       → keine Verwendung leicht löslicher mineralischer
    ist ein Wirtschaften im Einklang mit der Natur. Der      Düngemittel ausbringen von organisch gebun-
    landwirtschaftliche Betrieb wird dabei vor allem als     denem Stickstoff vorwiegend in Form von Mist
    Organismus mit den Bestandteilen Mensch, Tier,           oder Mistkompost, Gründüngung durch stickstoff-
    Pflanze und Boden gesehen.                               sammelnde Pflanzen (Leguminosen) und Einsatz
                                                             langsam wirkender natürlicher Düngestoffe
    Der ökologische Landbau hat in unterschiedlichen
    Formen eine lange Tradition. So wurde 1924 die         → Pflege der Bodenfruchtbarkeit durch ausgeprägte
    biologisch-dynamische Wirtschaftsweise eingeführt        Humuswirtschaft
    und auch der organisch-biologische oder der natur-
    gemäße Landbau gehen mit ihren Ursprüngen weit         → abwechslungsreiche, weite Fruchtfolgen mit vielen
    ins letzte Jahrhundert zurück.                           Fruchtfolgegliedern und Zwischenfrüchten

    Die ökologischen Landbaumethoden wollen – stärker      → keine Verwendung von chemisch-synthetischen
    als andere Anbaumethoden                                 Wachstumsregulatoren

    → einen möglichst geschlossenen betrieblichen          → begrenzter, streng an die Fläche gebundener
      Nährstoffkreislauf erreichen (eigener Betrieb als      Viehbesatz
      Futter- und Nährstoffgrundlage)
                                                           → Fütterung der Tiere möglichst mit hofeigenem
    → die Bodenfruchtbarkeit erhalten und mehren             Futter, wenig Zukauf von Futtermitteln

    → Tiere besonders artgemäß halten.                     → weitgehender Verzicht auf Antibiotika.

    Folgende Maßnahmen stehen dabei im Vordergrund:

    → kein Pflanzenschutz mit chemisch-synthetischen       Ökologischer Landbau ist besonders auf Nachhaltig-
      Mitteln, Anbau wenig anfälliger Sorten in geeigne-   keit ausgelegt.
      ten Fruchtfolgen, Einsatz von Nützlingen, mecha-
      nische Unkraut-Bekämpfungsmaßnahmen wie              Er erhält und schont die natürlichen Ressourcen in
      Hacken und Abflammen                                 besonderem Maße und hat vielfältige positive Aus-
                                                           wirkungen auf die Umwelt, zum Beispiel:

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               Bodenschutz                                             Artenschutz

Ökologische Landbaumethoden fördern die Hu-
musbildung und das Bodenleben. In ökologisch
bewirtschafteten Böden sind Biomasseanteile und         Durch den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflan-
mikrobielle Aktivität in der Regel höher als im kon-    zenschutzmittel und das niedrige Düngeniveau wird
ventionellen Landbau. Die natürliche Bodenfrucht-       die Vielfalt des Tier- und Pflanzenlebens gefördert.
barkeit steigt an. Krumenverluste durch Erosion         Auf den Ökoflächen finden sich häufig mehr Arten
werden weitgehend vermieden.                            als auf den konventionell bewirtschafteten Flächen.

               Gewässerschutz                                          Tierschutz

Ökologischer Landbau belastet das Grund- und Ober-      Eine artgerechte Haltung der Tiere entspricht den
flächenwasser in der Regel weniger mit Nährstoffen,     Prinzipien des ökologischen Landbaus. Den Tieren
wie zum Beispiel Nitrat, als der konventionelle Land-   wird unter anderem genügend Auslauf gewährt. Die
bau. Der Verzicht auf chemisch-synthetische Mittel      Haltungsbedingungen werden regelmäßig überprüft.
schließt den Eintrag solcher Pflanzenschutzmittel
aus. Weil die Viehhaltung an die Fläche gebunden ist,
fallen meist nicht mehr Nährstoffe durch Mist und
Gülle an, als den Pflanzen auf den hofeigenen Flä-
chen problemlos zugeführt werden können.

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2. Wie steht es um die Qualität
   der Ökolebensmittel?

    Qualität durch den Prozess der                          Weniger Zutaten, Zusatzstoffe
    Erzeugung                                               und Verarbeitungshilfsstoffe
    Um die Qualität eines Lebensmittels zu ermitteln,       Eine zunehmende Anzahl von Verbraucherinnen und
    müssen nicht nur die speziellen Eigenschaften des       Verbrauchern ist Lebensmittelunverträglichkeiten
    Produktes, sondern auch die seiner Erzeugung und        ausgesetzt. Biolebensmittel bieten diesen Verbrau-
    Verarbeitung bemessen und nachgewiesen werden.          cherkreisen häufig ein bedeutend geringeres Allergie-
    Allerdings steht die Wissenschaft bisher noch am        potenzial, da gemäß den EU-Rechtsvorschriften für
    Anfang, wenn es darum geht, eine objektive Bewer-       den ökologischen Landbau nur eine sehr begrenzte
    tung von Erzeugnissen aus verschiedenen Produk-         Anzahl von Zutaten, Zusatzstoffen und Verarbei-
    tionsverfahren vorzunehmen. Nachweislich erzielen       tungshilfsstoffen für Bioprodukte zulässig ist. Diese
    Bioprodukte jedoch aus chemisch-analytischer Sicht      sind ausdrücklich in sogenannten Positivlisten aufge-
    häufig bessere, in mehreren Fällen gleich gute und      führt. Allein bei den Zusatzstoffen sind zurzeit nur
    nur in seltenen Fällen schlechtere Qualitätsmerk-       54 von mehr als 320 zugelassen, also nur rund ein
    male als konventionelle Produkte. Da der Einsatz von    Sechstel, und diese auch nur eingeschränkt und pro-
    chemischen und synthetischen Dünge- und Pflan-          duktbezogen. Damit ist im Vergleich zu konventio-
    zenschutzmitteln bei Bioprodukten verboten ist, gibt    nellen Lebensmitteln die Zahl der im Produkt mög-
    es kaum Rückstände dieser Stoffe. Dies bestätigt sich   licherweise vorkommenden verwendeten Stoffe um
    immer wieder in den Untersuchungen über amtliche        ein Vielfaches geringer. Einzelne Erzeugerverbände
    Lebensmittelkontrollen. Gelegentlich treten aller-      schränken die Zusatzstoffe noch weiter ein. Wichtig
    dings auch bei Bioprodukten Rückstände von Pflan-       für Verbraucherinnen und Verbraucher ist, dass diese
    zenschutzmitteln auf, zum Beispiel durch Abdrift        Stoffe bis zur Kleinstmenge in der Regel auf der Ver-
    von konventionell bewirtschafteten Nachbarfeldern,      packung einzeln aufgeführt werden. Damit hat jeder
    durch die Belastung des Bodens mit persistenten         Mensch Gelegenheit, sich umfassend zu informieren,
    Pflanzenschutzmitteln oder durch Kontamination          und die Möglichkeit, über die Auswahl der Lebens-
    mit Umweltschadstoffen.                                 mittel die Aufnahme von Zusatzstoffen zu reduzieren.

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Inhaltsstoffe

Es gibt Untersuchungen, die einen höheren Gehalt
an Vitaminen, Mineralstoffen, Spurenelementen und
sekundären Pflanzenstoffen bei pflanzlichen Biopro-
dukten nachgewiesen haben. Aber es gibt auch Unter-
suchungen, die keinen signifikanten Unterschied
zwischen ökologisch und konventionell erzeugten
Produkten festgestellt haben. Eine abschließende
Bewertung liegt nicht vor.

Bioobst und Biogemüse enthalten in der Regel
weniger Nitrat und Rückstände von Pflanzenschutz-
mitteln. Einige Untersuchungen weisen auf höhere
Trockenmassegehalte ökologischer Erzeugnisse im
Vergleich zu konventionellen Produkten hin. Dabei
ergibt sich in einigen Fällen, dass der niedrigere Was-
sergehalt höhere Gehalte an wertgebenden Inhalts-
stoffen bei Bioprodukten zur Folge hat. Pflanzliche
Bioprodukte haben oft höhere Gehalte an den von
Ernährungswissenschaftlern als wertvoll angesehe-
nen sekundären Pflanzenstoffen.

Für die Qualitätsbewertung tierischer Produkte
aus dem ökologischen Landbau hat die artgerechte
Haltung und Fütterung einen entscheidenden Stel-
lenwert. Jedes Tier hat ein Recht auf Platz, Licht und
frische Luft, sodass jedem Tier Zugang zu Auslauf und
Weideflächen zugestanden wird. Vollspaltböden sind
bei Rinder-, Schweine- und Schafhaltung verboten.
                                                          ernähren, ließ sich bisher nicht eindeutig beantwor-
                                                          ten. Daher wurden auf Basis der Daten der Nationalen
                                                          Verzehrsstudie II 13.000 Personen im Alter von 18 bis
Wissenschaftliche                                         80 Jahren umfangreich charakterisiert. Die Ergebnisse
Untersuchungen                                            zeigen, dass es einen Zusammenhang zwischen dem
                                                          Einkauf von Biolebensmitteln und dem Ernährungs-
                                                          verhalten und Lebensstil gibt.
Bisher gibt es noch keine wissenschaftlichen Unter-
suchungen darüber, ob der regelmäßige Verzehr von         Biokäufer ernähren sich gesünder, sind häufiger
ökologisch produzierten Nahrungsmitteln generell          Nicht-Raucher und sportlich aktiv. Insgesamt prak-
für die Gesundheit förderlicher sein kann als der         tizieren sie einen gesundheitlich besser zu bewer-
Verzehr konventionell erzeugter Produkte. Es gilt         tenden Lebensstil als Nicht-Biokäufer. Beim Kauf
festzuhalten, dass Lebensmittel generell die Gesund-      von Lebensmitteln spielen Aspekte einer gesunden
heit nicht gefährden dürfen. Eine Untersuchung des        Ernährung genauso eine Rolle wie altruistische Krite-
Max Rubner-Institutes kam zu dem folgenden Ergeb-         rien.“ http://orgprints.org/18055/
nis: „Die Frage, ob sich Biokäufer generell gesünder

                                                                                                                  7
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 3. EU-Rechtsvorschriften für den
    ökologischen Landbau

In den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen         verkauften Ökoprodukte entsprechen. Auch die
Landbau „Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates           Bezeichnungen von Lebensmitteln dürfen keinen
vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische        irreführenden Eindruck erwecken.
Produktion und die Kennzeichnung von ökologi-
schen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhe-
bung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 und ihren
Durchführungsbestimmungen (Verordnung (EG) Nr.            Das EU-
889/2008 der Kommission)“ wird genau definiert, wie       Bio-Logo
landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel,
die als Ökoprodukte gekennzeichnet sind, erzeugt
und hergestellt werden müssen. Hohe ökologische
Produktionsstandards sind einzuhalten. Das den ge-
samten Herstellungsprozess und den Handel beglei-         Bei vorverpackten Lebensmitteln aus der EU muss
tende Kontrollsystem ist risikoorientiert ausgerichtet.   das Logo der Europäischen Union für ökologische/
Die Rechtsvorschriften knüpfen an den Basisricht-         biologische Produktion (kurz EU-Bio-Logo) auf der
linien der „Internationalen Vereinigung der ökolo-        Verpackung erscheinen. Für aus Drittländern ein-
gischen Landbaubewegungen“ (IFOAM) an, in der             geführte Erzeugnisse ist die Verwendung des EU-Bio-
rund 750 Verbände aus über 100 Nationen organisiert       Logos fakultativ. In unmittelbarer Nähe des EU-Bio-
sind. Weiterhin ist eine Verordnung mit Durchfüh-         Logos befindet sich die Codenummer der zuständigen
rungsvorschriften zu Einfuhren von ökologischen           Kontrollstelle und eine Angabe über die Herkunft der
Erzeugnissen aus Drittländern (Nicht-EU-Staaten)          landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe des Produktes
erlassen worden (Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 der        in den Formen „EU-Landwirtschaft“, „Nicht-EU-
Kommission).                                              Landwirtschaft“ und „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“.
                                                          Sind alle landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe des
Die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen            Produktes in einem Land erzeugt worden (mindes-
Landbau schützen Verbraucherinnen und Verbrau-            tens 98 %), so kann die Angabe „EU“ oder „Nicht-EU“
cher vor Täuschungen und verhindern unlauteren            durch die Angabe des Landes ersetzt oder um diese
Wettbewerb – europaweit. Ihren Standards müs-             ergänzt werden. Bei der Angabe „EU“ oder „Nicht-EU“
sen alle in der Europäischen Union erzeugten und          können kleine Gewichtsmengen an Zutaten außer

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ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND

Acht gelassen werden, sofern die Gesamtmenge der         Gewürze und Öle. Nicht ökologische Zutaten müssen
nicht berücksichtigten Zutaten zwei Gewichtsprozent      in Anhang IX der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 gelistet
der Gesamtmenge der Ausgangsstoffe landwirtschaft-       sein oder es muss in begründetem Fall eine Ausnahme
lichen Ursprungs nicht übersteigt.                       durch die zuständige Behörde genehmigt worden sein.
                                                         Erst bei mindestens 95 % Ökoanteil kann ein Lebens-
Die gleichzeitige Verwendung staatlicher Siegel wie      mittel als Ökoprodukt verkauft werden und mit dem
das deutsche Bio-Siegel und auch die Verwendung          Bio-Siegel, dem EU-Bio-Logo und gegebenenfalls
privater Logos wie die der Anbauverbände ist wei-        anderen Bio-Logos gekennzeichnet werden. Beträgt
terhin möglich. Die Kennzeichnung und Werbung            der Ökoanteil an den Zutaten weniger als 95 %, darf
für strengere Verbände- oder Markenstandards ist         unter bestimmten Voraussetzungen im Verzeichnis der
möglich.                                                 Zutaten auf die Biozutaten hingewiesen werden. Diese
                                                         Produkte dürfen nicht als „bio“ oder „öko“ bezeichnet
                                                         werden. Hervorhebungen sind nicht zulässig.

Bestrahlung und Gentechnik
Die Verwendung ionisierender Strahlung zur Behand-       Die Kernpunkte der
lung von Biolebensmitteln oder Futtermitteln und         EU-Regelungen
darin verwendeten Ausgangsstoffen ist verboten.

Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) oder            Pflanzenbau
ihre Derivate dürfen nicht verwendet werden. Der
allgemein auf 0,9 % festgesetzte Kennzeichnungs-         → Umstellungsvorschriften für Betriebe mit pflanzli-
schwellenwert für das unbeabsichtigte Vorhanden-           cher Produktion
sein von zugelassenen GVO gilt auch für ökologische
Erzeugnisse.                                             → Erhaltung und Steigerung der Bodenfruchtbarkeit
                                                           durch spezielle Bodenbearbeitung und mehrjäh-
                                                           rige Fruchtfolgen

Detaillierte Regelungen durch                            → ergänzende Dünge- und Pflanzenschutzmittel
Positivlisten                                              nur, sofern sie in speziellen Positivlisten aufge-
                                                           führt sind

Die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen           → grundsätzliche Verwendung von ökologisch ver-
Landbau schreiben erzeugenden und verarbeitenden           mehrtem Saat- und Pflanzgut.
Betrieben genau vor, wie sie produzieren und welche
Stoffe sie dabei verwenden dürfen. Was in sogenann-      Tierhaltung
ten Positivlisten nicht ausdrücklich erlaubt ist, darf
auch nicht verwendet werden. Dasselbe gilt für die       → Umstellungsvorschriften für Betriebe und Tiere
Verwendung von Zutaten, die nicht aus der Landwirt-        aus nicht ökologischer Herkunft
schaft stammen.
                                                         → flächengebundene Tierhaltung
Grundsätzlich müssen alle Zutaten landwirtschaftli-
chen Ursprungs aus ökologischem Landbau stammen;         → grundsätzliches Verbot der Anbindehaltung
für bis zu 5 % des gesamten Erzeugnisses sind streng
geregelte Ausnahmen möglich. Zutaten in ökologi-         → Fütterung mit ökologisch erzeugten Futtermitteln
scher Qualität sind nicht immer ausreichend verfügbar.
Die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Land-     → Erhaltung der Tiergesundheit vor allem durch
bau erlauben daher die Verwendung einiger Zutaten          Förderung der natürlichen Widerstandskraft
aus konventioneller Landwirtschaft, wenn diese für die
Herstellung eines Erzeugnisses notwendig sind und in     → regelmäßige Kontrollen und Herkunftsnachweis
ökologischer Qualität nachweislich in der EU weder         für ökologisch erzeugtes Fleisch.
erzeugt noch importiert werden können. Das sind zum
Beispiel ausgewählte exotische Früchte oder einige

                                                                                                                  9
Ökologischer Landbau in Deutschland - Stand: Februar 2019 - BMEL
ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND

     Aquakultur                                               Drittlandimporte
     Die Produktion von Meerestieren und Meeresalgen          Ein weiterer umfangreich geregelter Bereich sind
     ist im Ökolandbau ein relativ neuer Wirtschaftszweig.    die Durchführungsbestimmungen für Drittlandim-
     Sie wurde entwickelt, weil die gezielte Aufzucht und     porte (Verordnung (EG) Nr. 1235/2008). Sie sollen
     Haltung von Wasserorganismen (Aquakultur) einen          sicherstellen, dass landwirtschaftliche Produkte und
     immer höher werdenden Stellenwert auch in Bezug          Lebensmittel aus Staaten, die nicht der EU angehö-
     auf die hiervon zu unterscheidende Seefischereipro-      ren, nur dann als Ökoware in der EU frei vermarktet
     duktion erlangt hat.                                     werden, wenn in den Drittländern konforme oder
                                                              gleichwertige Regelungen sowohl im Hinblick auf die
     Mit der ökologischen Aquakultur wird das Ziel ver-       Produktionsvorschriften als auch in Bezug auf die
     folgt, die Erzeugung von hochwertigen Erzeugnissen       Kontrollmaßnahmen gelten.
     bei minimaler Belastung der aquatischen Umwelt zu
     sichern.                                                 Die EU-Kommission hat bereits einige Drittländer
                                                              mit ihren Erzeugungsvorschriften und Kontroll-
     Die Details der EU-rechtlichen Regelungen sind seit      systemen geprüft und gelistet. Durch die Aufnahme
     dem 1. Juli 2010 gültig. Auch hier hat die artgerechte   dieser Länder in Anhang III der Verordnung (EG)
     Tierhaltung, wie im ökologischen Landbau generell,       Nr. 1235/2008 (Verzeichnis der anerkannten Drittlän-
     oberste Priorität.                                       der oder Drittlandliste) hat die Kommission aner-
                                                              kannt, dass die Erzeugungs- und Kontrollvorschriften
     Wein                                                     bestimmter Erzeugniskategorien in diesen Ländern
                                                              gleichwertig zu den Regelungen der EU-Rechtsvor-
     Seit dem 1. August 2012 gilt die Durchführungsver-       schriften für den ökologischen Landbau sind. Nur
     ordnung (EU) Nr. 203/2012 der Kommission vom             die gelisteten Erzeugnisse dieser Länder können
     8. März 2012, die die Verordnung (EG) Nr. 889/2008
     um Regelungen zur ökologischen/biologischen Wein-
     bereitung ergänzt. Geregelt werden unter anderem
     bestimmte zugelassene Verfahren der ökologischen/
     biologischen Weinbereitung.

     Für die Kennzeichnung von Biowein gilt Folgendes:

     Wein, der seit dem 1. August 2012 nach den neuen
     Vorschriften hergestellt wird, kann als ökologischer/
     biologischer Wein bezeichnet werden. In diesem Fall
     ist die Kennzeichnung mit dem EU-Bio-Logo, wie
     bei allen Bioprodukten, verpflichtend. Der frühere
     Hinweis „Wein aus Trauben aus ökologischem Anbau“
     ist dann nicht mehr zulässig.

     Weinbestände, die bis zum 31. Juli 2012 bereits
     produziert wurden und die Bestimmung der Verord-
     nung (EWG) Nr. 2092/91 oder Verordnung (EG)
     Nr. 834/2007 erfüllen, dürfen weiter mit dem Hinweis
     „Wein aus Trauben aus ökologischem Anbau“ in Ver-
     kehr gebracht werden, bis die Bestände aufgebraucht
     sind. Soweit nachgewiesen werden kann, dass der
     angewandte Weinbereitungsprozess mit der neuen
     Verordnung (EU) Nr. 203/2012 im Einklang steht, darf
     auch dieser Wein bereits als Biowein verbunden mit
     dem obligatorischen EU-Bio-Logo gekennzeichnet
     werden.

10
ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND

ohne spezielle Vermarktungsgenehmigung in die EU         ökologischen Erzeugnissen sowie einen Vorschlag für
eingeführt und mit einem Hinweis auf ökologischen        einen Aktionsplan zur Weiterentwicklung des ökolo-
Landbau vermarktet werden. Voraussetzung ist, dass       gischen Landbaus in der EU vor.
sie von einer anerkannten Kontrollstelle kontrolliert
und zertifiziert worden sind.                            Dieser Legislativvorschlag diente auch der erforderli-
                                                         chen Anpassung der Vorschriften an den Vertrag von
Darüber hinaus hat die EU-Kommission eine Reihe          Lissabon.
von in Drittländern tätigen Kontrollstellen, die dafür
zuständig sind, in Drittländern Kontrollen durch-        Deutschland hat sich sehr aktiv in den legislativen
zuführen und Bescheinigungen auszustellen, im            Beratungsprozess eingebracht. Dabei hat die Bun-
Hinblick auf die Gleichwertigkeit anerkannt. Diese       desregierung stets das Ziel verfolgt, einen Kom-
anerkannten Stellen und Behörden hat sie in ein Ver-     promiss zu erreichen, der auf Bewährtem aufbaut,
zeichnis aufgenommen.                                    aber zugleich auch Antworten auf die besonderen
                                                         neuen Herausforderungen der weltweit boomenden
                                                         Biobranche bietet. Denn die Gewährleistung eines
                                                         klaren, angemessenen und verlässlichen europäi-
Revision der EU-Rechtsvor-                               schen Rechtsrahmens ist aus Sicht der Bundesregie-
schriften für die ökologische                            rung ein wichtiges Instrument zur Förderung des
                                                         ökologischen Landbaus.
Produktion
                                                         Mit der Veröffentlichung der neuen EU-Ökobasis-
Die Europäische Kommission stellte am 25. März 2014      verordnung (Verordnung (EU) 2018/848 des Europäi-
einen Vorschlag für eine neue Verordnung über die        schen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018
ökologische Produktion und die Kennzeichnung von         über die ökologische/biologische Produktion und die
                                                         Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Er-
                                                         zeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG)
                                                         Nr. 834/2007 des Rates) im Amtsblatt der Europäi-
                                                         schen Union am 14. Juni 2018 konnte das Gesetzge-
                                                         bungsverfahren abgeschlossen werden. Die neue
                                                         EU-Ökobasisverordnung ist am dritten Tag nach ihrer
                                                         Veröffentlichung in Kraft getreten und gilt ab dem
                                                         1. Januar 2021. Sie wird zu diesem Zeitpunkt die der-
                                                         zeit noch geltende Basisverordnung und ihre Durch-
                                                         führungsbestimmungen ablösen.

                                                         Damit ist der Prozess der Revision des EU-Rechts-
                                                         rahmens für die ökologische Produktion noch nicht
                                                         abgeschlossen. Nach der Verabschiedung der neuen
                                                         Basisverordnung kommt es nunmehr darauf an, dass
                                                         die Gestaltung der Durchführungsbestimmungen und
                                                         delegierten Rechtsakte für weitergehende Rechtsklar-
                                                         heit, Sicherheit und Harmonisierung sorgt. Die Er-
                                                         arbeitung und der Erlass dieser Folgebestimmungen
                                                         sollen rechtzeitig vor dem Geltungsbeginn der neuen
                                                         EU-Ökobasisverordnung abgeschlossen sein. Dafür ist
                                                         die Europäische Kommission in engem Kontakt mit
                                                         den betroffenen Wirtschaftskreisen, den Mitglied-
                                                         staaten der Europäischen Union und dem Europäi-
                                                         schen Parlament.

                                                         Am Ende des gesamten Prozesses muss auf EU-Ebene
                                                         ein System an Rechtsvorschriften für die ökologische
                                                         Produktion stehen, das einen fundierten zukunfts-
                                                         fähigen Rechtsrahmen für den Ökolandbau in der
                                                         Europäischen Union darstellt.

                                                                                                                  11
ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND

 4. Öko-Landbaugesetz

     Mit dem Öko-Landbaugesetz (ÖLG) werden in                  Jede Kontrollstelle muss ein Verzeichnis der von
     Deutschland bestimmte Vollzugsaufgaben im öko-             ihr kontrollierten Unternehmen führen und dieses
     logischen Landbau gebündelt und die Effizienz der          im Internet den zuständigen Behörden, den Wirt-
     Durchführung der EU-Rechtsvorschriften für den             schaftsbeteiligten und den Verbrauchern zugänglich
     ökologischen Landbau verbessert. Das Öko-Landbau-          machen.
     gesetz wurde am 15. Juli 2002 im Bundesgesetzblatt
     verkündet und durch neuen Wortlaut mit Wirkung             Die Kontrollstellen haben nicht nur den zuständigen
     zum 1. Januar 2009 an die geänderten EU-Rechtsvor-         Behörden, sondern auch untereinander die für die
     schriften für den ökologischen Landbau angepasst.          Durchführung der Kontrolle notwendigen Auskünfte
     Eine weitere Änderung des ÖLG trat am 1. Dezember          zu erteilen.
     2013 in Kraft. Sie dient der Präzisierung und Ergän-
     zung von Änderungen des EU-Rechts im Bereich des           Aufgabenübertragung der Länder an die
     ökologischen Landbaus. Diese betreffen die Veröf-          privaten Kontrollstellen
     fentlichung von Verzeichnissen und Bescheinigungen
     der Biounternehmen, die der Ökokontrolle unter-            Die Länder können bestimmte Kontrollaufgaben an
     worfen sind. Ferner ermöglicht die Rechtsänderung,         die im jeweiligen Land tätigen Kontrollstellen ganz
     dass die zuständige Landesbehörde, die die Tätigkeit       oder teilweise übertragen.
     einer Ökokontrollstelle überwacht, bei Feststellung
     schwerwiegender Verstöße nach Einleitung des               Den Ländern ist zudem die Möglichkeit gegeben, im
     Entzugsverfahrens unverzüglich gegen die Kontroll-         Wege der Beleihung hoheitliche Aufgaben an die pri-
     stelle vorgeht und ihr die Ausübung der betroffenen        vaten Kontrollstellen zu übertragen.
     Kontrolltätigkeit in ihrem Land vorläufig untersagt,
     ohne die Ergebnisse eines Entzugsverfahrens durch          Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
     die BLE abwarten zu müssen. Die Regelungen dienen          ist u. a. zuständig für die bundesweite Zulassung bzw.
     der Stärkung des Kontrollverfahrens im ökologischen        den Entzug der Zulassung der privaten, staatlich an-
     Landbau.                                                   erkannten Kontrollstellen.

     Das Öko-Landbaugesetz umfasst die folgenden                Kontrollpflicht in der
     Regelungsbereiche:                                         Außer-Haus-Verpflegung
     Meldepflichten                                             Es gibt keine EU-weit harmonisierten Bestimmungen
                                                                über die Ökokontrolle in der Außer-Haus-Verpfle-
     Das Gesetz regelt, dass Kontrollstellen bei festgestell-   gung. Im ÖLG ist jedoch geregelt, dass gemeinschaft-
     ten Unregelmäßigkeiten oder Verstößen im Sinne der         liche Verpflegungseinrichtungen, wie Gaststätten,
     EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau         Kantinen, Großküchen, in Deutschland den Kon-
     stets verpflichtet sind, diese an die für das jeweilige    troll- und Kennzeichnungsbestimmungen der EU-
     Unternehmen zuständige Behörde zu melden. Dies             Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau
     betrifft auch die Fälle, in denen die beanstandeten        unterliegen, wenn sie Ökoprodukte gewerbsmäßig in
     Erzeugnisse aus einem anderen Mitgliedstaat der EU         den Verkehr bringen.
     stammen. In Bezug auf die Informationspflicht in
     anderen Fällen von Unregelmäßigkeiten haben die            Straf- und Bußgeldvorschriften
     Länder im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Über-
     wachung der Kontrollstellen jeweils eigenständige          Bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder bis zu 30.000 €
     Regelungen getroffen.                                      Geldbuße drohen bei Verstoß gegen die EU-Rechts-
                                                                vorschriften für den ökologischen Landbau. Dies gilt
                                                                insbesondere für die missbräuchliche Bezugnahme
                                                                auf den ökologischen Landbau in der Kennzeichnung
                                                                und Werbung bei Ökoerzeugnissen.

12
ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND

5. Kontrolle

Ökoprodukte müssen wie konventionelle Erzeugnisse
die allgemein geltenden Vorschriften des Lebensmit-
tel- und Futtermittelrechts erfüllen und werden im
Rahmen der dort vorgesehenen Kontrollmechanis-
men überprüft.

Soll für Produkte eine Ökoauslobung erfolgen, muss
zusätzlich das nach den EU-Rechtsvorschriften für
den ökologischen Landbau vorgesehene Kontroll-
verfahren durchgeführt werden. Entsprechend der
EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau
können die Mitgliedstaaten entscheiden, ob sie das
Kontrollverfahren allein durch staatliche Stellen oder
als staatlich überwachtes privates System durchfüh-
ren wollen. In Deutschland findet die letztgenannte
Form Anwendung.                                          Die Mindestkontrollanforderungen für landwirt-
                                                         schaftliche Betriebe, Aufbereiter, Lagerhalter, Händler
Aufgrund der föderalen Struktur sind in Deutsch-         und Einführer sind in den Durchführungsbestim-
land für die Durchführung der Bestimmungen der           mungen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologi-
EU-Öko-Verordnung die in den Ländern jeweils für         schen Landbau beschrieben.
den ökologischen Landbau zuständigen Behörden
verantwortlich. Sie sind auch für die Überwachung        Erzeugende und verarbeitende Betriebe müssen dem-
der derzeit 17 am Markt tätigen, von der BLE staatlich   nach genau angeben, auf welchen Flächen, in welchen
zugelassenen privaten Kontrollstellen zuständig.         Gebäuden und mit welchen Einrichtungen produziert
                                                         wird. Die Betriebe sind verpflichtet, alle Betriebsmit-
Die privaten Kontrollstellen überprüfen und überwa-      tel und Erzeugnisse, die in die Betriebe hineingehen,
chen vor Ort die Einhaltung der EU-Rechtsvorschrif-      auf allen Verarbeitungsstufen genau zu erfassen und
ten für den ökologischen Landbau. Zwischen dem           zu protokollieren. Alles, was vom Hof oder Betrieb
kontrollunterworfenen Betrieb bzw. dem Unterneh-         verkauft wird, muss in den Büchern belegt sein – was,
men und der Kontrollstelle wird ein Kontrollvertrag      wie viel, an wen. So wird die Rückverfolgbarkeit der
geschlossen. Betriebe bzw. Unternehmen verpflichten      Ökoprodukte bis zum Erzeuger sichergestellt.
sich so, die EU-Rechtsvorschriften für den ökolo-
gischen Landbau einzuhalten und stimmen dem              Vor dem Hintergrund des seit vielen Jahren konti-
Standardkontrollprogramm der Kontrollstelle zu.          nuierlich wachsenden Marktes für Ökoprodukte in
Landwirtschaftliche Betriebe sowie Verarbeitungs-        Deutschland ist es erforderlich, das Funktionieren
und Importunternehmen werden mindestens einmal           des Kontrollsystems für den ökologischen Landbau
jährlich – bei Bedarf auch öfter – von ihrer Kontroll-   im Einklang mit den Rechtsvorschriften dauerhaft
stelle geprüft. Die Kosten der Kontrolle müssen die      sicherzustellen, um auf der Grundlage einer soliden
überprüften Unternehmen tragen. Die Inspektion ist       Kontrollqualität ein hohes Verbraucherschutzni-
vorrangig eine Verfahrenskontrolle, die im Einzelfall    veau sowie einen lauteren Wettbewerb zwischen
durch Elemente der Endproduktkontrolle ergänzt           den Kontrollstellen zu gewährleisten. Daher hat das
wird. Bei begründetem Verdacht sowie risikoorien-        BMEL die bereits etablierten detaillierten Kriterien
tiert und stichprobenartig werden auch Boden- und        für die Zulassung der privaten Kontrollstellen mit der
Pflanzenproben genommen sowie Rückstandana-              Verordnung über die Zulassung von Kontrollstellen
lysen durchgeführt. Eine Auflistung der zurzeit in       nach dem Öko-Landbaugesetz (ÖLG-Kontrollstellen-
Deutschland zugelassenen Ökokontrollstellen findet       Zulassungsverordnung, in Kraft getreten am 12. Mai
sich unter https://www.oekolandbau.de/service/           2012) auf eine bundeseinheitliche rechtliche Grund-
adressen/oeko-kontrollstellen/.                          lage gestellt.

                                                                                                                   13
ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND

 6. Ökobetriebe in Deutschland
 In Deutschland wirtschafteten Ende des Jahres 2017                              Die meisten landwirtschaftlichen Ökobetriebe in
 29.395 landwirtschaftliche Betriebe auf 1.373.157 Hektar                        Deutschland sind in Verbänden organisiert. Hierzu
 Fläche ökologisch nach den EU-Rechtsvorschriften für                            gehören neben Bioland und Demeter, den größten
 den ökologischen Landbau, das sind 11,0 % der Betriebe                          bzw. ältesten Ökoanbauverbänden, weitere Organisa-
 auf etwa 8,2 % der gesamten landwirtschaftlichen Nutz-                          tionen wie Naturland, Biokreis, ECOVIN-Bundesver-
 fläche (siehe Tabellen 1 und 2).                                                band Ökologischer Weinbau, Gäa, Ecoland, Biopark
                                                                                 und Verbund Ökohöfe.

     Tabelle 1: Ökologischer Landbau nach Verordnung (EG) Nr. 834/2007 i. V. m. Verordnung (EG)
                Nr. 889/2008 in Deutschland im Jahr 2017

      Bundesland                              Landwirt-                   Betriebe 1)                  Ökologisch                  Erzeugende
                                              schaftliche                                              bewirtschaftete             Ökobetriebe
                                              Fläche (ha)                                              Fläche (Ökofläche)          insgesamt 2)
                                                                                                       (ha) 2)

      Baden-Württemberg                          1.418.500                   39.820                            165.640                        8.649

      Bayern                                     3.127.700                   88.150                            314.182                        9.093

      Brandenburg                                1.322.900                     5.280                           155.431                          838

      Hessen                                        772.300                  16.040                            104.608                        2.090

      Mecklenburg-Vorpommern                     1.346.100                     4.760                           139.469                          882

      Niedersachsen                              2.587.400                   36.460                             99.981                        1.793

      Nordrhein-Westfalen                        1.459.500                   31.460                             82.487                        2.071

      Rheinland-Pfalz                               708.200                  17.010                             69.032                        1.503

      Saarland                                       76.600                    1.180                            12.230                          225

      Sachsen                                       901.000                    6.310                            57.400                          676

      Sachsen-Anhalt                             1.175.900                     4.140                            73.046                          463

      Schleswig-Holstein                            988.400                  12.460                             55.845                          652

      Thüringen                                     778.200                    3.460                            40.386                          351

      Stadtstaaten zusammen 3)                       24.600                      830                              3.420                         109

                  Summe                         16.687.300                  267.360                         1.373.157                       29.395

     Die Prozentzahlen wurden auf eine Nachkommastelle gerundet.
     1) Ab dem Berichtsjahr 2010 wurden die unteren Erfassungsgrenzen in der Landwirtschaftsstatistik angehoben. Deshalb ist die Gesamtzahl der
         landwirtschaftlichen Betriebe nicht mit denen früherer Jahre vergleichbar. Die Auswirkungen dieser Änderungen auf den Umfang der erfassten
         landwirtschaftlichen Fläche sind gering. Betriebe ohne landwirtschaftliche Nutzfläche sind nicht erfasst.
     2) Einschließlich Betriebe unter 5 ha landwirtschaftlicher Fläche
     3) Berlin, Bremen, Hamburg
                                                                             Quellen: Meldung der Kontrollstellen nach VO (EG) Nr. 834/2007 i. V. m. VO (EG)
                                                                    Nr. 889/2008 zum Stichtag 31.12.2017; Statistisches Bundesamt zum Stichtag 30.11.2017

14
ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND

Vertreter der Ökoverbände, der ökologischen Le-                             Die Richtlinien der deutschen Bioanbau-Verbände
bensmittelverarbeiter und des Handels gründeten                             sind in einigen Punkten strenger als die EU-Rechts-
2002 den „Bund Ökologischer Lebensmittelwirt-                               vorschriften für den ökologischen Landbau.
schaft“ (BÖLW) als Spitzenverband für die gesamte
Biobranche.

 Bundesland                              Ökofläche an                Ökofläche des                Ökobetriebe an              Ökobetriebe
                                         landwirtschaft-             Landes an                    Betrieben des               des Landes an
                                         licher Fläche des           Ökofläche in                 Landes (%) 2)               Ökobetrieben in
                                         Landes (%) 2)               Deutschland (%)                                          Deutschland (%)

 Baden-Württemberg                                    11,7                        12,1                        21,7                        29,4

 Bayern                                               10,0                        22,9                        10,3                        30,9

 Brandenburg                                          11,7                        11,3                        15,9                          2,9

 Hessen                                               13,5                         7,6                        13,0                          7,1

 Mecklenburg-Vorpommern                               10,4                        10,2                        18,5                          3,0

 Niedersachsen                                         3,9                         7,3                          4,9                         6,1

 Nordrhein-Westfalen                                   5,7                         6,0                          6,6                         7,0

 Rheinland-Pfalz                                       9,7                         5,0                          8,8                         5,1

 Saarland                                             16,0                         0,9                        19,1                          0,8

 Sachsen                                               6,4                         4,2                        10,7                          2,3

 Sachsen-Anhalt                                        6,2                         5,3                        11,2                          1,6

 Schleswig-Holstein                                    5,7                         4,1                          5,2                         2,2

 Thüringen                                             5,2                         2,9                        10,1                          1,2

 Stadtstaaten zusammen 3)                             13,9                         0,2                        13,1                          0,4

             Summe                                     8,2                      100,0                         11,0                       100,0

Die Prozentzahlen wurden auf eine Nachkommastelle gerundet.
1) Ab dem Berichtsjahr 2010 wurden die unteren Erfassungsgrenzen in der Landwirtschaftsstatistik angehoben. Deshalb ist die Gesamtzahl der
    landwirtschaftlichen Betriebe nicht mit denen früherer Jahre vergleichbar. Die Auswirkungen dieser Änderungen auf den Umfang der erfassten
    landwirtschaftlichen Fläche sind gering. Betriebe ohne landwirtschaftliche Nutzfläche sind nicht erfasst.
2) Einschließlich Betriebe unter 5 ha landwirtschaftlicher Fläche
3) Berlin, Bremen, Hamburg
                                                                        Quellen: Meldung der Kontrollstellen nach VO (EG) Nr. 834/2007 i. V. m. VO (EG)
                                                               Nr. 889/2008 zum Stichtag 31.12.2017; Statistisches Bundesamt zum Stichtag 30.11.2017

                                                                                                                                                      15
ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND

     So kann zum Beispiel nach den EU-Rechtsvorschrif-                            Die Umstellung des gesamten Betriebes ist in
     ten für den ökologischen Landbau ein Betrieb unter                           Deutschland Voraussetzung für die Förderung mit
     bestimmten Umständen teilweise auf ökologischen                              öffentlichen Mitteln.
     Landbau umgestellt werden, während die Verbände
     immer eine Umstellung für den gesamten Betrieb
     vorschreiben.

     Tabelle 2: Betriebe und Flächen des ökologischen Landbaus in Deutschland

         Jahr          Ökofläche          Öko-                 Anteile an              Anteile an         landw.       Fördermittel
                       (ha)               betriebe             landwirtschaft-         landwirtschaft-    genutzte     in Millionen
                                          insgesamt            licher Fläche in        lichen Betrieben   Fläche je    Euro
                                                               Deutschland (%)         in Deutschland     Ökobetrieb
                                                                                       (%)                (ha)
         1994             272.139                5.866                          1,6             1,0            46,4

         1995             309.487                6.642                          1,8             1,1            46,6

         1996             354.171                7.353                          2,1             1,3            48,2

         1997             389.693                8.184                          2,3             1,5            47,6        65,431

         1998             416.518                9.213                          2,4             1,7            45,2        38,908

         1999             452.327               10.425                          2,6             2,2            43,4        61,207

         2000             546.023               12.740                          3,2             2,9            42,9        61,154
         2001             634.998               14.702                          3,7             3,3            43,2        80,123

         2002             696.978               15.626                          4,1             3,6            44,6        98,437

         2003 *           734.027               16.475                          4,3             3,9            44,6      109,576

         2004             767.891               16.603                          4,5             4,1            46,3      119,733

         2005             807.406               17.020                          4,7             4,3            47,4      129,092

         2006             825.538               17.557                          4,9             4,6            47,0      128,973

         2007             865.336               18.703                          5,1             5,0            46,3      119,398

         2008             907.786               19.813                          5,4             5,3            45,8      116,902

         2009             947.115               21.047                          5,6             5,7            45,0      143,583

         2010             990.702               21.942                          5,9             7,3            45,2      143,978

         2011           1.015.626               22.506                          6,1             7,5            45,1      148,161

         2012           1.034.355               23.032                          6,2             7,7            44,9      155,325

         2013           1.044.955               23.271                          6,3             8,2            44,9       160,704

         2014           1.047.633               23.398                          6,3             8,2            44,8       158,513

         2015           1.088.838               24.736                          6,5             8,7            44,0

         2016           1.251.320               27.132                          7,5             9,9            46,1

         2017           1.373.157               29.395                          8,2            11,0            46,7

     *     Aufgrund geänderter Erfassung in Thüringen mit den Vorjahren nicht
           voll vergleichbar.

16
ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND

7. Einkommenssituation

Nach Berechnungen des Thünen-Instituts erzielten                             AK von 32.921 €. Damit übertraf das durchschnittliche
die ökologisch wirtschaftenden Testbetriebe im Wirt-                         Einkommen der Öko-Testbetriebe das Einkommen der
schaftsjahr (WJ) 2017/18 im Durchschnitt einen Gewinn                        konventionellen Vergleichsbetriebe um 7.083 € bzw.
plus Personalaufwand je Arbeitskraft (AK) von 40.004 €.                      22 % (siehe Abbildung 1).
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich damit ihre Einkom-
menssituation nicht wesentlich verändert. Vergleichbare                      Für das WJ 2017/18 wurden die Buchführungsergebnisse
konventionelle Betriebe erzielten im WJ 2017/18 im                           von 449 ökologisch wirtschaftenden Betrieben und 2.088
Durchschnitt einen Gewinn plus Personalaufwand je                            vergleichbaren konventionellen Betrieben herangezogen
                                                                             (http://www.thuenen.de).

Abbildung 1: Entwicklung des Einkommens (Gewinn plus Personalaufwand je AK) ökologischer
		 und vergleichbarer konventioneller Betriebe in Deutschland

            45.000
                                            Ökobetriebe
            40.000
                                            konventionelle Vergleichsgruppe
            35.000

            30.000
Euro / AK

            25.000

            20.000

            15.000

            10.000

             5.000

                0
                96 96
                97 97
                98 98
                99 99
                00 00
                01 01
                02 02
                03 03
                04 04
                05 05
                06 06
                07 07
                08 08
                09 09
                10 10
                11 11
                12 12
                13 13
               14 14
               15 15
               16 16
               17 17

                        8
                     01
             19 /19
             19 /19
             19 /19
             19 /19
             20 /20
             20 /20
             20 /20
             20 /20
             20 /20
             20 /20
             20 /20
             20 /20
             20 /20
             20 /20
             20 /20
             20 /20
             20 /20
             20 /20
             20 /20
             20 /20
             20 /20
             20 /20
                  /2
                95
             19

Quelle: Thünen-Institut für Betriebswirtschaft auf Grundlage der Testbetriebsdaten (WJ 1995/96-2017/18)

                                                                                                                                        17
ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND

     8. Förderung des ökologischen Landbaus

 Gründe für die Förderung                                 Rechtliche Grundlagen der
                                                          Förderung
 Die Erzeugung ökologischer Produkte ist beson-
 ders umweltverträglich und schont nachhaltig die         Die Einführung des ökologischen Landbaus wird da-
 Ressourcen. Der ökologische Landbau leistet einen        her in Deutschland seit 1989 mit öffentlichen Mitteln
 bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz sowie zum Er-        gefördert. Bis 1992 geschah dies in einer Variante des
 halt und zur Verbesserung der Biodiversität. Gleich-     Extensivierungsprogramms der EU, bei der im gesam-
 zeitig sichert er Arbeitsplätze im ländlichen Raum.      ten Betrieb keine chemisch-synthetischen Dünge-
                                                          und Pflanzenschutzmittel verwendet werden durften.
 Der ökologische Landbau bedingt aber auch einen be-      Außerdem musste die Tierhaltung den Grundregeln
 sonderen Aufwand bei der Landbewirtschaftung und         des ökologischen Landbaus entsprechen.
 eine höhere Arbeitsintensität bei der Verarbeitung.
 Ökoprodukte sind daher teurer als konventionelle         Seit 1994 wird die Einführung und Beibehaltung des
 Lebensmittel.                                            ökologischen Landbaus im Rahmen der Programme
                                                          der Länder für die ländliche Entwicklung (EPLR) ge-
 Der Einstieg in den ökologischen Landbau ist für die     fördert. Aktuelle Rechtsgrundlage der Förderung sind
 Betriebe besonders schwierig, weil sie die Erzeugnisse   die Verordnung des Europäischen Parlaments und des
 erst nach der Umstellungszeit als Bioware vermarkten     Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der
 dürfen. Zudem müssen neue Ökobetriebe häufig die         Entwicklung des ländlichen Raumes durch den Euro-
 Vermarktungswege ihrer Produkte erst erschließen.        päischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung

18
ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND

des ländlichen Raumes (ELER) (Art. 29 der Verord-                        Das sind jährlich ca. 226 bis 231 Millionen €, die den
nung (EU) 1305/2013)1, die Delegierte Verordnung                         Ländern ab 2016 zusätzliche finanzielle Spielräume
(EU) Nr. 807/20142, die Durchführungsverordnung                          eröffnen. Die von der ersten in die zweite Säule um-
(EU) Nr. 808/20143 und die Durchführungsverord-                          geschichteten Mittel sind nach einem Beschluss der
nung (EU) 2016/6694 in der jeweils geltenden Fassung.                    Agrarministerkonferenz der Länder vom 4. November
Maßgebend für die Ausgestaltung der Förderung in                         2013 zweckgebunden für die Förderung einer nach-
der EU-Programmplanungsperiode ab 2014 sind die                          haltigen Landwirtschaft einzusetzen, insbesondere
Vorgaben dieser Verordnungen. Diese bilden auch die                      für Grünlandstandorte, für Raufutterfresser, für flä-
Grundlage für die Mitfinanzierung der Maßnahmen                          chenbezogene Agrarumwelt- und Klimaschutzmaß-
mit EU-Mitteln.                                                          nahmen (AUKM), für die Stärkung besonders tierge-
                                                                         rechter Haltungsverfahren und des Tierwohls, für den
Nationale Rechtsgrundlage für die Förderung im                           ökologischen Landbau sowie für die Ausgleichszu-
Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung                            lage in naturbedingt benachteiligten Gebieten. Diese
der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK),                         Mittel müssen national nicht kofinanziert werden
d. h. für die finanzielle Beteiligung des Bundes an                      (100 % EU-Mittel).
Fördermaßnahmen, bildet das Gesetz über die Ge-
meinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruk-                      Zuwendungsempfänger für die Förderung der
tur und des Küstenschutzes (GAK-Gesetz – GAKG).                          Einführung und Beibehaltung des ökologischen
Innerhalb des Rahmenplans der GAK ist die Förde-                         Landbaus müssen aktive Landwirtinnen und Land-
rung des ökologischen Landbaus im Förderbereich                          wirte im Sinne des Artikels 9 der Verordnung (EU) Nr.
4 „Markt- und standortangepasste sowie umweltge-                         1307/20135 sein.
rechte Landbewirtschaftung einschließlich Vertrags-
naturschutz und Landschaftspflege“ (Maßnahme B1)                         Im Rahmen der sogenannten ersten Säule der Ge-
verankert. Sie wird im Rahmen der Zuständigkeit der                      meinsamen Agrarpolitik wurden die Direktzahlungen
Länder für die Durchführung der GAK-Maßnahmen                            ab 2015 noch stärker als bisher an konkrete Umwelt-
mit den landeseigenen Förderrichtlinien umgesetzt.                       leistungen geknüpft und damit zu einem erheblichen
                                                                         Maß „ökologisiert“. Der ökologische Landbau ist von
Die Mitfinanzierung des nationalen Anteils erfolgt                       der Erfüllung dieser „Greening“-Bestimmungen der
danach im Verhältnis von 60 : 40 von Bund und Län-                       vorgenannten EU-Verordnung befreit, weil die Anfor-
dern. Kofinanzierungsmittel der EU können in Höhe                        derungen an diese Bewirtschaftungsweise weit über
von 75 % der zuschussfähigen öffentlichen Ausgaben                       die Erfüllung dieser Umweltleistungen hinausgehen.
in Anspruch genommen werden (85 % in weniger
entwickelten Regionen und Regionen äußerster                             Die Einführung des ökologischen Landbaus und
Randlage) (Verordnung (EU) 1305/2013).                                   deren Beibehaltung werden mit öffentlichen Mitteln
                                                                         durch Bund, Länder und die EU gefördert. Im GAK-
4,5 Prozent der Direktzahlungen der 1. Säule werden                      Rahmenplan 2018 ist die Förderung innerhalb der
seit 2015 in die zweite Säule der GAP umverteilt.                        vorgenannten Fördergrundsatze wie folgt gestaltet:

1   Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung
    durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr.
    1698/2005 (Abl. EU Nr. L 347 v. 20. Dezember 2013 S. 347).
2   Delegierte Verordnung (EU) Nr. 807/2014 der Kommission vom 14. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen
    Parlaments und des Rates über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des
    Ländlichen Raums (ELER) und zur Einführung von Übergangsvorschriften.
3   Durchführungsverordnung (EU) Nr. 808/2014 der Kommission vom 17. Juli 2014 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
    des Europäischen Parlaments und des Rates über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die
    Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
4   Durchführungsverordnung (EU) 2016/669 der Kommission vom 28. April 2016 hinsichtlich der Änderung und des Inhalts der Programme zur
    Entwicklung des ländlichen Raums, die PR-Maßnahmen für diese Programme sowie die Sätze für die Umrechnung in Großvieheinheiten.
5   Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.12.2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber
    landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr.
    637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates.

                                                                                                                                              19
ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND

     Tabelle 3: Förderung ökologischer Anbauverfahren im Rahmen der GAK 2018–2021
                im Vergleich zu 2013–2016

          Kulturart                Zahlungen je Hektar

                                   Einführung 2013            Einführung seit 2015*)       Beibehaltung 2013          Beibehaltung seit 2015*)

          Gemüsebau                          480 €               590 € (+23 %)                      300 €                   360 € (+20 %)

                                             210 €                                                  170 €
          Ackerflächen                                           250 € (+19 %)                                             210 € (+ 24 %)

                                             210 €                                                  170 €
          Grünland                                               250 € (+19 %)                                              210 € (+24 %)

          Dauer- oder
          Baumschul-                         900 €                950 € (+6 %)                      720 €                    750 € (+4 %)
          kulturen

     *)    Bei der Berechnung der Zahlungen wurde ein Abzugsbetrag prämienmindernd berücksichtigt, der zur Vermeidung der Doppelförderung von
           Greening-Anforderungen erforderlich ist.

     Nach den EU-rechtlichen Bestimmungen dienen                                Die GAK gibt insofern den Förderrahmen für die Prä-
     die Zahlungen dem Ausgleich bzw. Teilausgleich                             mienfestsetzung vor. Maßgebend sind in jedem Fall
     der mit den besonderen Anforderungen an die                                die nach den Landesförderrichtlinien festgelegten
     Bewirtschaftung verbundenen Mehrkosten oder                                Zahlungen, einsehbar unter https://www.oekoland-
     Einkommensverlusten.                                                       bau.de/erzeuger/oekonomie/betriebswirtschaft/
                                                                                foerderung/.
     Im Rahmen der GAK betragen die Fördersätze seit
     2015 bei Ackerflächen und Grünland bei der Einfüh-                         Auch die Verbesserung der Verarbeitungs- und Ver-
     rung jeweils 250 € je Hektar und bei der Beibehaltung                      marktungsstruktur in Bezug auf Qualitätsprodukte,
     jeweils 210 € je Hektar. Das entspricht einer Anhe-                        zu denen auch ökologisch erzeugte landwirtschaft-
     bung der Zahlung gegenüber 2013 um 19 % (Ein-                              liche Produkte zählen, wird im Rahmen der GAK ge-
     führung) bzw. 24 % (Beibehaltung). Betriebe, die am                        fördert. Gefördert werden die Maßnahmen Gründung
     Kontrollverfahren nach den EU-Rechtsvorschriften                           und Tätigwerden von Erzeugerzusammenschlüssen,
     für den ökologischen Landbau teilnehmen, können                            Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung
     50 € je Hektar zusätzlich, jedoch höchstens 600 € je                       landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Qualitätsprodukte)
     Betrieb erhalten. Die Länder können die in der Ta-                         sowie Kooperationen (Zusammenarbeit). Der Kreis
     belle 5 aufgeführten Beträge um bis zu 30 % anheben                        der Zuwendungsempfänger, Zuwendungsvorausset-
     oder absenken.                                                             zungen und Gegenstand des Fördergrundsatzes sind
                                                                                im Förderbereich 3 „Verbesserung der Vermarktungs-
     Die Festsetzung der Prämien erfolgt durch die Länder                       strukturen“ des GAK-Rahmenplans erläutert.
     im Rahmen der Zuständigkeit für die Durchführung                           https://www.bmel.de/gak-rahmenplan
     der GAK-Maßnahmen. Hierbei spielen die politische
     Prioritätensetzung bei der Förderung und auch die
     zur Verfügung stehenden Landeshaushaltsmittel eine
     Rolle.

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ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND

9. Bio-
   Siegel

Das Bio-Siegel ist ein bedeutender Schritt zur Entwick-    Interessierten Marktteilnehmern gibt die Bundesanstalt
lung des Biomarktes in Deutschland.                        für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in 53168 Bonn
                                                           Auskunft (bio-siegel@ble.de).
Es kann auf freiwilliger Basis genutzt werden. Weil die
EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau         Seit der Bekanntmachung des Siegels am 5. September
als Standard zugrunde liegen und auf weitere Verfah-       2001 haben 5.188 Zeichennutzer die Kennzeichnung von
rensschritte, wie Vergabe- oder Lizenzverfahren, ver-      78.165 Produkten bei der Informationsstelle angezeigt
zichtet wird, ist eine breite Anwendung möglich, auch      (Stand 01.11.2018).
für Produkte aus anderen EU-Staaten und aus Drittlän-
dern. Ein staatliches Zeichen, das über den Standard der   Insbesondere Unternehmen aus den Bereichen Ver-
EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau         arbeitung und Handel nutzen das Siegel. Für die Ver-
hinausgeht, lässt das Gemeinschaftsrecht nicht zu.         braucherinnen und Verbraucher schafft das Siegel
                                                           Transparenz und eine verlässliche Orientierungshilfe im
Mit dem Siegel können alle den EU-Rechtsvorschriften       Bio-Zeichendschungel.
für den ökologischen Landbau unterliegenden unverar-
beiteten und für den menschlichen Verzehr bestimmten       Für die verarbeitenden Betriebe und den Handel ist das
verarbeiteten Agrarerzeugnisse gekennzeichnet werden,      Bio-Siegel ein unkompliziertes Zeichen, das nicht in den
sofern die Voraussetzungen für eine Bezugnahme auf         Wettbewerb eingreift und zur Angebotssicherheit in
den ökologischen Landbau nach Artikel 23 der EG-Öko-       ausreichender Menge rund um das Jahr beiträgt.
Basisverordnung erfüllt sind. Das bedeutet im Wesentli-
chen, dass die Erzeugnisse nach den Rechtsvorschriften     Das Bio-Siegel kann zusätzlich zu dem EU-Bio-Logo
der EU für den ökologischen Landbau produziert und         verwendet werden.
kontrolliert sind.

Da das Bio-Siegel auf den EU-Rechtsvorschriften für den
ökologischen Landbau basiert, unterliegt es in vollem
Umfang den Kontrollvorschriften der EU. Die Durch-
führung der Kontrollen fällt in den Zuständigkeits-
bereich der Länder.

Zur gesetzlichen Absicherung des Siegels trat am
15. Dezember 2001 das Öko-Kennzeichengesetz in Kraft.
Einzelheiten zur Gestaltung und Anwendung des Bio-
Siegels werden in der auf dem Öko-Kennzeichengesetz
basierenden Öko-Kennzeichenverordnung geregelt,
die am 16. Februar 2002 in Kraft trat. Die Öko-Kennzei-
chenverordnung eröffnet auch ausdrücklich die Mög-
lichkeit, nationale oder regionale Herkunftsangaben im
unmittelbaren Umfeld des Bio-Siegels anzubringen, z. B.
Biozeichen Baden-Württemberg, Hessen oder Rhön.
Das Öko-Kennzeichengesetz wurde mit Wirkung vom
1. Januar 2009 an die geänderten EU-Rechtsvorschriften
für den ökologischen Landbau angepasst.

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ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN DEUTSCHLAND

 10. Bundesprogramm Ökologischer Landbau
     und andere Formen nachhaltiger Landwirt-
     schaft (BÖLN)

     Zielsetzung                                           Mit dieser Zielrichtung werden unterschiedliche
                                                           Maßnahmen für alle Teile der Produktionskette
     Im Jahr 2002 wurde das Bundesprogramm Ökologi-        einbezogen: von der landwirtschaftlichen Produk-
     scher Landbau zur Verbesserung der Rahmenbedin-       tion über Erfassung und Verarbeitung, Handel und
     gungen für den ökologischen Landbau aufgelegt.        Vermarktung bis hin zu Verbraucherinnen und
     Mit Beschluss des Deutschen Bundestages vom           Verbrauchern.
     26. November 2010 wurde das Programm für andere
     nachhaltige Formen der Landwirtschaft geöffnet.
                                                           Aktionen
     Das Bundesprogramm Ökologischer Landbau und an-
     dere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) hat    Seit Beginn des Programms wurden über 1.000 For-
     das Ziel, die Rahmenbedingungen für die ökologische   schungsvorhaben mit einem Fördervolumen von ca.
     Land- und Lebensmittelwirtschaft und andere For-      150 Millionen € unterstützt. Des Weiteren wurden
     men nachhaltiger Landbewirtschaftung in Deutsch-      über 50 Maßnahmen – darunter ein Wissenstransfer-
     land zu verbessern sowie die Voraussetzungen für      und Weiterbildungsangebot mit mehreren Hundert
     ein gleichgewichtiges Wachstum von Angebot und        Seminaren für die gesamte Wertschöpfungskette
     Nachfrage zu befördern.                               – konzipiert und umgesetzt. Im Rahmen von fünf
                                                           Förderrichtlinien wurden 2.131 Unternehmen bei
     Aufbauend auf der Identifikation von Problemen und    Messeauftritten, 162 Projekte zur Information und
     Entwicklungspotenzialen setzen in dem Programm        Absatzförderung im ökologischen Landbau sowie
     Fördermaßnahmen dort an, wo durch das Schließen       über 600 Betriebe vor oder während der Umstel-
     von Förderlücken effizient Wachstum angeschoben       lung auf ökologischen Landbau gefördert (Stand
     werden kann.                                          01.01.2019).

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