Wie Kommunen SGB II Leistungen gestalten und mit anderen Leistungen verknüpfen können
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Petra Kaps Evaluation und Politikberatung Wie Kommunen SGB II‐Leistungen gestalten und mit anderen Leistungen verknüpfen können Präsentation auf der Tagung „Zwei Jahre Organisationsreform SGB II. Was wurde erreicht, was bleibt zu tun?“ Evangelische Akademie Loccum 22. November 2012 Petra Kaps
Inhalt Leistungen gestalten und verknüpfen Handlungsfelder Beispiele Fazit Petra Kaps. Evaluation und Politikberatung Tagung der Evangelischen Akademie Loccum, 22.11.2012
Gestalten und Verknüpfen Gestalten: Probleme erkennen Ziele bestimmen Prozesse definieren auf Basis [möglichst] klarer Wirkungsvorstellungen Qualität von Prozessen sichern Ergebnisse und Wirkungen beobachten, bei Bedarf Prozesse umgestalten Transparenz über Ergebnisse schaffen Verknüpfen: Verbindung von [rechtlich] getrennten Elementen eines Leistungsprozesses über Systemgrenzen hinweg und Einbeziehung von [unterschiedlich motivierten] Akteuren Gemeinsame Zieldefinition Klärung von Zuständigkeiten Verbindliche Schnittstellendefinitionen und Prozessvorgaben Qualitätssicherung Systemisches Controlling und gemeinsame Berichterstattung Petra Kaps. Evaluation und Politikberatung Tagung der Evangelischen Akademie Loccum, 22.11.2012
Handlungsfelder Soziale Beratungs‐ und Unterstützungsleistungen rechtmäßig erbringen (§ 16a Nr. 2‐4 SGB II, § 67‐69 SGB XII, 35a SGB VIII) Arbeitsmarktintegration durch Kombination von Leistungen fördern (§ 16a SGB II, § 16 und §§ 16 b‐f SGB II) Öffentlich geförderte Beschäftigung neu ausrichten (§ 16d SGB II in Kombination mit § 16a SGB II und mit § 27‐35 SGB VIII) Kinderbetreuung rechtmäßig erbringen (§ 16a SGB II, § 22‐24a SGB VIII, §§ 45 und 87 SGB III, § 54 SGB XII) Bildungs‐ und Teilhabeleistungen sinnvoll mit bestehender Infrastruktur verbinden (SGB II; XII; BKGG; AsylbLG, § 54 SGB XII, § 27‐35 SGB VIII) Elternarbeit intensivieren – bei Bedarf Hilfen zur Erziehung und Grundsicherung kombinieren (§ 27‐35 SGB VIII, § 16a SGB II, § 4 Abs. 2 S. 2‐4 SGB II) Leistungen zur Integration von Migrant/innen mit SGB II kombinieren (BAMF‐Integrationskurse, § 16a, § 16 SGB II) Hilfe zur Pflege optimieren (§ 61 SGB XII vs. § 16a SGB II) Petra Kaps. Evaluation und Politikberatung Tagung der Evangelischen Akademie Loccum, 22.11.2012
Bsp.: Suchtberatung & Arbeitsmarktintegration I Was kann man wissen? Auch Erwerbstätige sind süchtig: Wann ist Suchtberatung für Arbeitsmarktintegration erforderlich? Wann ist sie darüber hinaus nach SGB XII sinnvoll für Leistungsberechtigte des SGB II? Erwerbslose Personen in der Suchtberatung im Vergleich zu erwerbstätigen Personen in der Suchtberatung: schlechtere Einbindung in soziale Nahbeziehungen häufiger Gewalterfahrungen gemacht niedrigere Schulabschlüsse seltener eine abgeschlossene Berufsausbildung häufiger verschuldet häufiger in Kontakt mit der Justiz gekommen Suchtprobleme der Eltern einen sind signifikanter Risikofaktor für stoffliche Abhängigkeit der nächsten Generation Besonderer Unterstützungsbedarf erwerbsloser Abhängiger wegen deutlich stärkerer multipler Problemlagen Q: Neumann/Martens/Buth (2004): Ambulante Suchthilfe in Hamburg, Statusbericht 2004 der Hamburger Basisdatendokumentation, Hamburg: BADO e.V. und Martens/Verthein, Buth/Neumann (2008): Ambulante Suchthilfe in Hamburg, Statusbericht 2008 der Hamburger Basisdatendokumentation, Hamburg: BADO e.V. Petra Kaps. Evaluation und Politikberatung Tagung der Evangelischen Akademie Loccum, 22.11.2012
Bsp.: Suchtberatung & Arbeitsmarktintegration II Was kann man wissen? Leistungsberechtigte des SGB II in suchttherapeutischer 200.000 Behandlung (hochgerechnet, 2010) Registrierte Suchtberatungsfälle nach § 16a Nr. 4 SGB II (2010) 10.300 Wie erklärt sich diese Diskrepanz? Anteil von Erwerbsintegrationen bei SGB II‐Leistungsberechtigten 2‐5% während einer suchttherapeutischen Behandlung (2010) Anteil vor Therapie erwerbsloser Personen mit Abstinenz nach 31% Therapie (2008) 26‐29 Prozent ungenutztes Potenzial = bis zu 50.000 eLb Rückfallquote 1 Monat nach erfolgreicher 30% Beendigung einer Therapie (2008) Rückfallquote 6 Monate nach erfolgreicher Beendigung 83% suchttherapeutischer Behandlung (2008) Integrationsaktivitäten unmittelbar nach Therapie ansetzen! Q: Missel/Schneider et al. (2011): „Effektivität der stationären Suchtrehabilitation – FVS‐Katamnese des Entlassjahrgangs 2008 von Fachkliniken für Alkohol‐ und Medikamenten‐ abhängige“, Sucht Aktuell 1: S. 15‐26, Bundesagentur für Arbeit (2012): Information zur Datenlage über die Inanspruchnahme von kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II, Arbeitsmarkt in Zahlen, Förderstatistik, Deutschland, Januar – März 2012, Nürnberg. Steppan/Künzel et al. (2011): Suchtkrankenhilfe in Deutschland 2010, Jahresbericht der Deutschen Suchthilfestatistik (DSHS), München Petra Kaps. Evaluation und Politikberatung Tagung der Evangelischen Akademie Loccum, 22.11.2012
Bsp.: Suchtberatung & Arbeitsmarktintegration III Was ist zu tun? Transparenz über Leistungsangebote und Nutzungsstrukturen schaffen: Vertragliche Vorgaben an Leistungsanbieter konkretisieren, Prozesse definieren, Zuständigkeiten klären Ermessensentscheidungen nach § 16a Nr. 4 SGB II treffen, bei Bedarf an SGB XII verweisen (§§ 67‐69 SGB XII) Über Zugangswege entscheiden Fälle mit Potenzial nach Therapie finden Trägerberichterstattung und Berichterstattung SGB II aufeinander abstimmen Anamnese‐Kompetenz stärken: Mitarbeiter/innen SGB II weiterbilden, Fallbesprechungen institutionalisieren Hospitationen in Beratungsstellen Abgestimmte Hilfeplanung (SGB II, SGB XII, Suchthilfeeinrichtungen) Flexible Eingliederungsunterstützung: Spezialisierte und flexible Fördermaßnahmen zur Eingliederung abstinenter Leistungsberechtigter nach therapeutischer Behandlung schaffen Nach Therapie unmittelbare Einbindung in weitere Integrationsaktivitäten Flexible Zugänge zu Krisenintervention und Beratung (auch) im Jobcenter schaffen Petra Kaps. Evaluation und Politikberatung Tagung der Evangelischen Akademie Loccum, 22.11.2012
Bsp.: Kinderbetreuung I Rechtsansprüche Kinderbetreuung: § 24a Abs. 3 SGB VIII: „ Ab dem 1. Oktober 2010 sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, mindestens ein Angebot vorzuhalten, das eine Förderung aller Kinder ermöglicht, 1.deren Erziehungsberechtigte a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten (…); 2.deren Wohl ohne eine entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist.“ SGB II, SGB XII, BKGG, AsylbLG: Leistungen für Bildung und Teilhabe § 53‐59 SGB XII: Angebote für behinderte Kinder (und Inklusion) Sonstige Regelungen zur Kinderbetreuung: § 10 Abs. 3 SGB VIII: Wenn für Erwerbsintegration der Erziehenden erforderlich, dann geht Kinderbetreuung nach § 16a Nr. 1 SGB II Leistungen nach SGB VIII vor § 87 SGB III (auch in Verbindung mit § 16 SGB II): Betreuung während Teilnahme der Eltern an Eingliederungsmaßnahmen des Bundes Petra Kaps. Evaluation und Politikberatung Tagung der Evangelischen Akademie Loccum, 22.11.2012
Bsp.: Kinderbetreuung II Daten zu Kindern und Kinderbetreuung im SGB II (2010) Kinder unter 7 Jahren in SGB II 895.000 Anzahl Bedarfsgemeinschaften mit Kindern unter 7 Jahren 671.000 (19% aller BG) Anzahl Alleinerziehenden‐Bedarfsgemeinschaften 789.000 Anteil Alleinerziehenden‐BG mit Erwerbstätigkeit 30% Personen in Eingliederungsmaßnahmen (mit + ohne Kind) 763.000 Anzahl erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit nicht gegebener Zumutbarkeit wegen Erziehung oder Pflege 339.000 (§ 10 Abs. 1 Nr. 3‐4 SGB II, nur erfasst bei Kindern unter 3 Jahren) k. A. Fehlende Daten zu Zumutbarkeit bei Kindern über 3 Jahre Wenn für Erwerbsintegration der Erziehenden erforderlich, dann geht Kinderbetreuung nach § 16a Nr. 1 SGB II vor; 14.100 aber Zugänge in Kinderbetreuung nach § 16a Nr. 1 SGB II erfasst Anzahl Jobcenter mit statistischer Erfassung 30% nach § 16a Nr. 1 SGB II Wie erklärt sich die Diskrepanz? Q: Bundesagentur für Arbeit (2012): Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Oktober 2012, Bundesagentur für Arbeit (2012): Information zur Datenlage über die Inanspruchnahme von kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II, Arbeitsmarkt in Zahlen, Förderstatistik, Deutschland, Januar – März 2012, Nürnberg Petra Kaps. Evaluation und Politikberatung Tagung der Evangelischen Akademie Loccum, 22.11.2012
Bsp.: Kinderbetreuung & Bildung und Teilhabe Was ist zu tun? Bedarfsplanung: Welche Betreuungsbedarfe und welche Bedarfe an Bildung und Teilhabe bestehen? Welche und wie viele Angebote zu Kinderbetreuung ganztags, in Randzeiten, in den Ferien und in Notlagen sollen bereit gestellt werden? Integrierte oder Zusatz‐Angebote für Kinder aus SGB II‐Familien? Prozessgestaltung: Frühzeitige Anmeldung möglichst vieler Kinder in Angebote des SGB VIII organisieren (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II) Inklusionsanspruch umsetzen Infrastrukturen für Bildung und Teilhabe schaffen (§ 4 Abs. 2 S. 2‐3 SGB II): Kita‐Träger, Tagesmütter, Schule, Horte, Jugendhilfe in Planungsprozesse einbinden Schnittstellendefinitionen Kinderbetreuung und Leistungen für Bildung und Teilhabe koordinieren Elternarbeit (§ 4 Abs. 2 S. 4 SGB II) und Kinderbetreuung verbinden Leistungsangebote jenseits Bildung und Teilhabe überarbeiten Steuerungsinstrumente: Jugendhilfeplanung und Planungen nach dem SGB II koordinieren Systemische Jugendhilfe‐Berichterstattung Petra Kaps. Evaluation und Politikberatung Tagung der Evangelischen Akademie Loccum, 22.11.2012
Fazit Es gibt viel zu tun: Transparenz über Leistungsangebote und Bedarfe schaffen Problembereiche konkretisieren Informationen über Wirkungszusammenhänge gewinnen Ziele definieren Schnittstellen verbindlich definieren Leistungsinhalte konkretisieren und evtl. besser an Bedarfe anpassen Maßnahmen sinnvoll kombinieren Mitarbeiter/innen qualifizieren und motivieren Leistungsberechtigte einbinden Leistungsanbieter einbinden Ergebnisse beobachten und dokumentieren Leistungserbringung lokal evaluieren Petra Kaps. Evaluation und Politikberatung Tagung der Evangelischen Akademie Loccum, 22.11.2012
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