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Kommunales Integrationsmanagement - KIM im Kreis Siegen-Wittgenstein Förderskizze zur Einrichtung und zum Betrieb
Inhalt Seite 1. Einleitung 2 2. Rahmenbedingungen von KIM 2 3. Einführung von KIM im Kreis Siegen-Wittgenstein 4 3.1 Anbindung im KI 5 3.2 Skizze des Strukturaufbaus 6 3.2.1 Operative Case Manager*in (Baustein II) 6 3.2.2 Strategischer Overhead (Baustein I) 8 3.2.3 Gesamtkoordination 10 3.2.4 Lenkungsgruppe 11 3.2.5 Ausländerbehörde und Einbürgerungsbehörde (Baustein III) 12 4. Zeitschiene 12 4.1 Zeitschiene 2019 – Herbst 2020 12 4.2 Zeitschiene ab Herbst 2020 13 5. Gelingensbedingungen 14 6. Nachhaltigkeit 15 1
1. Einleitung Die Tätigkeiten des Kommunalen Integrationszentrums (KI) Kreis Siegen-Wittgenstein orientieren sich an den Erfordernissen in den Städten und Gemeinden. Das KI unterstützt die Akteur*innen der Integrationsarbeit. Ziel des KI ist es, durch Vernetzung, Qualifizierung und Unterstützung der Akteur*innen die Teilhabechancen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte zu verbessern, Institutionen und Strukturen zu öffnen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Die Erfahrungen, die das KI auf der Systemebene gemacht hat, zeigen wie hoch der Abstimmungsbedarf ist, wie selten die Adressat*innen im Mittelpunkt stehen, die fehlende Transparenz existierender Unterstützungsangebote und die mangelnde Koordinierung der Prozesse. Zur Ermöglichung der gesellschaftlichen Teilhabe Zugewanderter sollen Integrationsprozesse für alle handelnden Akteur*innen transparenter, passgenauer und verbindlicher ausgestaltet werden. Dies wird auf landespolitischer Ebene durch die „Nordrhein-Westfälische Integrations- und Teilhabestrategie 2030“ unterstrichen. In dem Zusammenhang wird insbesondere auf die Bedeutung von rechtskreisübergreifender Zusammenarbeit und Case Management im kommunalen Kontext hingewiesen. Anhand des ressourcenorientierten Blicks des Case Managements auf den einwandernden Menschen, sollen aus den einzelnen Fallperspektiven heraus komplexe Integrationsketten, auch Produktionsnetzwerke genannt, entstehen. Nur durch den Blick über das eigene Handlungsfeld und den Rechtskreis hinaus können effizientere Formen der Zusammenarbeit gefunden werden. Das „Kommunale Integrationsmanagement NRW“ basiert auf den Erkenntnissen aus dem Modellprogramm „Einwanderung gestalten NRW" zur Förderung der rechts- kreiskreisübergreifenden Zusammenarbeit zur Integration aller eingewanderten Menschen in NRW. Es beinhaltet die flächendeckende Einführung eines Kommunalen Integrationsmanagements in allen Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen sukzessive ab 2020. Das vorgegebene Handlungskonzept der Landesregierung NRW zielt darauf ab, die komplexen Herausforderungen der Integration zu bündeln und Kreise sowie Kommunen in Nordrhein-Westfalen dabei zu unterstützen. Es versteht sich als ein integriertes rechtskreisübergreifendes Steuerungskonzept, das die vielfältigen Angebote und Leistungen in der Integrationsarbeit innerhalb und außerhalb der Kommunalverwaltung koordiniert und einheitlich ausrichtet. Dazu braucht es einen strategischen Ansatz sowie Verwaltungs- und Netzwerkstrukturen, die in der Lage sind, die strategischen Ziele nachhaltig umzusetzen. 2. Rahmenbedingungen von KIM Das Kommunale Integrationsmanagement besteht nach dem Handlungskonzept des Landes NRW aus drei Bausteinen: Baustein I: Förderrichtlinie zur Implementierung eines strategischen Kommunalen Integrationsmanagements (strategischer Overhead) in den KI-Kommunen (Kommunales Integrationsmanagement NRW) Baustein II: Fachbezogene Pauschale für Personalstellen, um ein rechtskreisübergreifendes individuelles Case Management/Fallmanagement für die operative Basis des Kommunalen Integrationsmanagements einzurichten. Baustein III: Fachbezogene Pauschale für zusätzliche Personalstellen in den Ausländer- und Einbürgerungsbehörden zur rechtlichen Verstetigung der Integration ausländischer Menschen mit besonderen Integrationsleistungen 2
Verortung: Das Kommunale Integrationsmanagement soll im KI angesiedelt werden. Personalstellen: 3,5 Stellen Strateg*innen/Koordinator*innen, davon 1 Leitung 0,5 Stelle Verwaltungsassistenz Kreis Siegen-Wittgenstein, KI Baustein I 1,0 Stellen Strateg*innen/Koordinator*innen Universitätsstadt Siegen Baustein II 6,0 Stellen operative Case Manager*innen Kommunen 0,5 Stelle Ausländerbehörde 0,5 Stelle Einbürgerungsbehörde Kreis Siegen-Wittgenstein Baustein III 0,5 Stelle Ausländerbehörde 0,5 Stelle Einbürgerungsbehörde Universitätsstadt Siegen Weitere Informationen zum Baustein I (Strategischer Overhead) stehen im Kapital 3.2.2, zum Baustein II (Operative Case Manager) im Strategischen Overhead (Baustein I) im Kapitel 3.2.1 und zu Baustein III (Ausländerbehörde und Einbürgerungsbehörde) im Kapitel 3.2.5 Zielgruppe: Geflüchtete, die bislang ohne Zugang zu einem Fallmanagement sind (z.B. Personen im Bezug von AsylbLG) und darüber hinaus eine Prozesssteuerung/ ein Schnittstellenmanagement zu den Rechtskreisen SGB II, SGB Ill, SGB VIII, SGB XII; Förderung Jugendmigrationsdienst, Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer, Teilhabemanager vornimmt. Das Kommunale Integrationsmanagement schließt anderweitig Zugewanderte und Menschen mit Migrationshintergrund, die schon länger hier leben, aber nicht aus. Ebenso können Zuwanderer aus Südosteuropa oder andere Migrantengruppen im Fokus stehen. Weitergehende Informationen bzgl. der Zielgruppenbeschreibung enthält das Kapitel 4.1.2. 3
3. Einführung von KIM im Kreis Siegen-Wittgenstein Bevor nun im Folgenden konkreter auf die Struktur eingegangen wird, erfolgt zunächst ein Blick auf Faktoren vor Ort, die dabei berücksichtigt werden sollten. Dazu zählen: Geographische Lage Der Kreis Siegen-Wittgenstein liegt im Dreiländereck Nordrhein-Westfalen, Rheinland- Pfalz und Hessen. Er befindet sich im Südosten von Nordrhein-Westfalen und gehört mit einer Fläche von 1.132 qkm zum Regierungsbezirk Arnsberg. Zu dem Kreis gehören elf Städte und Gemeinden. Darunter sind zwei Mittlere kreisangehörige Städte und der Sitz der Kreisverwaltung ist die Universitätsstadt Siegen (Großstadt). Es ist ein ländlich geprägter Flächenkreis. Aber nicht nur die ländliche Struktur ist kennzeichnend für das Gebiet, sondern auch die Größe des Kreises. Vom Sitz des Kreises, der Universitätsstadt Siegen, ausgehend, benötigt man zu den am weitesten entfernten Kommunen ca. 1 bis 1 ½ Stunden Fahrtzeit. Der ÖPNV ist zudem so ausgebaut, dass Personen, die auf eine gute Infrastruktur angewiesen sind, oftmals der Zugang zu Akteur*innen, wie beispielsweise Anbieter*innen von Sprachkursen oder anderen Bildungsmaßnahmen oder Unterstützungsangeboten nur beschränkt bis gar nicht ermöglicht werden kann. Mit Blick auf die Organisation eines Kommunalen Integrationsmanagements sind die Entfernungen und die ländliche Struktur zu berücksichtigen, da die Kommunen unterschiedlich stark von Zuwanderung betroffen sind und weite Wege zu Angeboten (z. B. Sprachkurse, Beratung) zu bewältigen sind. Außerdem ist festzuhalten, dass mit Blick auf die Anzahl der Menschen mit Migrationshintergrund ein Unterschied zwischen den Städten (Siegen, Kreuztal, Netphen und Hilchenbach) und den vielen kleinen Kommunen herrscht. Vor dem Hintergrund der 4
dargestellten Strukturen und Gegebenheiten hat sich das KI Kreis Siegen-Wittgenstein entwickelt. Tätigkeit auf operativer Ebene Das KI ist weitestgehend nicht für operative Aufgabengebiete zuständig. Eine Ausnahme stellt die Beratung der schulpflichtigen neuzugewanderten Jugendlichen (sog. Seiteneinsteiger*innen) dar. Vor dem Hintergrund sollen die Case Management-Stellen nicht im KI, sondern in den Kommunen vor Ort angesiedelt werden. Einbeziehung der Akteur*innen Im Kreis Siegen-Wittgenstein gibt es eine gute Struktur im Rahmen der Integrationsarbeit. Es ist daher wichtig, die Akteur*innen der Integrationsarbeit an der Umsetzung und Weiterentwicklung von KIM zu beteiligen. Dafür werden Entwicklungskonferenzen vor Ort initiiert (siehe 3.1.1). 3.1 Anbindung im KI Das KI Kreis Siegen-Wittgenstein ist dem Dezernat III, Schule, Bildung, Soziales und Jugend zugeordnet. Es ist an das Schulverwaltungsamt als Sachgebiet angegliedert. Die Umsetzung von KIM im Kreis Siegen-Wittgenstein ist ein Prozess, der bereits Mitte 2019 begonnen hat. Das Kommunale Integrationszentrum Kreis Siegen-Wittgenstein steht seit 2019 im engen Austausch mit kommunalen Akteur*innen aus dem Landesprogramm „Einwanderung gestalten NRW ". Im Rahmen dieses Projektes zertifizierten sich KI-Mitarbeiterinnen zu Case Mangerinnen nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Care und Case Management (DGCC). Die Grundlage der Zertifizierung bildete eine Abschlussprüfung, welche sich thematisch mit der Implementierung eines Kommunalen lntegrationsmanagements im Kreis Siegen-Wittgenstein auseinandersetzte. Darüber hinaus entstand eine landesweite Vernetzung, die einen ständigen Erfahrungsaustausch über Best Practice Beispiele ermöglicht. Diese Expertisen sowie die Inanspruchnahme von Coaching dienten unter anderem als Grundlage für die Erarbeitung eines Vorschlags zur Einführung eines Kommunalen Integrationsmanagements im Kreis Siegen-Wittgenstein. In dem Zusammenhang hat das KI einen Aufgabenschwerpunkt für den Zeitraum 2020-2022 formuliert: „Im Hinblick auf den Aufbau eines Kommunalen Integrationsmanagements entwickelt das KI mit relevanten Akteur*innen ein Konzept zur Einführung diversitätssensibler Öffnungsprozesse auf unterschiedlichen Ebenen.“ 5
3.2 Skizze des Strukturaufbaus Das Ergebnis der Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten der Einführung in Bezug auf die Ausgangslagen vor Ort wird in nachfolgender Skizze sichtbar. Die Grafik besteht aus einzelnen Elementen, die auf den unterschiedlichen Ebenen (System- und Fallebene) miteinander verknüpft sind und fließende Übergänge ermöglichen. Das Gesamtsystem baut auf der Grundlage eines rechtskreisübergreifenden, individuellen und ressourcenorientierten Case Managements auf. Zu einer besseren Übersichtlichkeit werden nun die einzelnen Elemente nach dem Bottom-Up-Prinzip dargestellt: 3.2.1 Operative Case Manager*innen (Baustein II) Hier soll durch die fachbezogene Pauschale für 6 Personalstellen die operative Basis des Kommunalen Integrationsmanagements eingerichtet werden. 6
a) Verortung Ansiedlung der 6 Case Manager*innen im Kreis Siegen-Wittgenstein: Wie die Grafik zeigt, sollen die Case Manager*innen in den Kommunen verortet werden. Diese werden aufgrund der geringeren Anzahl an geförderten Stellen im Verhältnis zu der Gesamtzahl der Kommunen (6:11) nach geographischen Kriterien und der Größe der jeweiligen Kommune teilweise mehreren Kommunen zugeordnet. b) Aufgaben der Case Manager*innen • Beratung und Begleitung der Zielgruppe vor Ort – Unterstützung der Zielgruppe bei der Realisierung ihrer Bedarfe • Ergänzung der bereits bestehenden Beratungsangebote zur Entwicklung systemischer Strukturen – Verweisberatung bei Rechtsbereichen mit eigenem Fallmanagement • Wichtige Funktion als Impulsgebende für die Weiterentwicklung der intrakommunalen Zusammenarbeit – sind direkt an den Schnittstellen und sehen was gut und was schlecht läuft – können Beiträge zur Optimierung der Verwaltungsabläufe und Integrationsprozesse leisten • Enge Zusammenarbeit mit Strateg*innen/ Arbeitskreis (AK) Schnittstellenmanagement (siehe Baustein I) • regelmäßige Teilnahme an Austauschtreffen mit den anderen Case Manager*innen im Kreis Siegen-Wittgenstein • Teilnahme an passgenauen Fortbildungen Des Weiteren wirken sie bei den Entwicklungskonferenzen mit: Die Entwicklungskonferenzen werden ¼ jährlich durchgeführt. Einberufen werden sie von den Strateg*innen gemeinsam mit den Case Manager*innen. Sie dienen dem Strukturaufbau vor Ort 7
und der Vernetzung der Akteur*innen. Eventuell werden sie, je nach kommunalem Bedarf, nur temporär bzw. perspektivisch jährlich angeboten. An den Entwicklungskonferenzen nehmen die relevanten Akteur*innen aus den jeweiligen Kommunen teil. Die Zusammensetzung ist regional unterschiedlich und könnte z. B. bestehen aus: • Ausländerbehörde und Einbürgerungsbehörde (Baustein III) • Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer der Wohlfahrtsverbände (Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen-Wittgenstein/Olpe, Caritasverband Siegen- Wittgenstein e. V., Diakonie in Südwestfalen Soziale Dienste, Diakonisches Werk Wittgenstein gGmbH, Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Siegen-Wittgenstein e.V., Der Paritätische NRW, Kreisgruppe Siegen-Wittgenstein/Olpe) • Jobcenter • Bundesagentur für Arbeit • Jugendamt • Vertreter*innen der Zielgruppe • zivilgesellschaftliche Akteur*innen • andere Beratungsstellen c) Ziele Ziele sind die Koordination der intrakommunalen Zusammenarbeit und die Ermittlung von Bedarfen und Themen (z. B. Sprachkurse, Wohnsituation, Arbeitsmarktzugang), die aus den Case Management-Fallreflexionen entstanden sind. Diese Bedarfe/Themen werden in den AK Schnittstellenmanagement eingebracht (siehe Strategischer Overhead). 3.2.2 Strategischer Overhead (Baustein I) a) Verortung Die strategischen Stellen1 (Kreis: 3,5 Strateg*innen + 0,5 Verwaltungsassistenz; Universitätsstadt Siegen: 1 Strateg*in) sollen im KI Kreis Siegen-Wittgenstein angesiedelt werden. Sie fungieren als Schnittstelle zwischen der System- und Fallebene. 1 In dem vorliegenden Konzept werden die Begriffe „Strateg*innen“, „Koordinator*innen“ und „strategische Case Manager*innen synonym verwendet. 8
b) Aufgaben • Systemsteuerung KIM • Ansprechpartner*innen für operative Case Manager*innen und Kommunen • Gestaltung regionaler Entwicklungskonferenzen – Vernetzung der Akteur*innen – Ermittlung der Bedarfe und Themen für den AK Schnittstellenmanagement • Anpassung des Instrumentenkoffers (Methoden Case Management) • Begleitung der Lenkungsgruppe (siehe Lenkungsgruppe) • Geschäftsführung und Leitung von Projektgruppen • AK Schnittstellenmanagement • Entwicklung von Kooperationsverträgen für Produktionsnetzwerke (rechtskreisübergreifende Arbeit) c) Arbeitskreis Schnittstellenmanagement Der strategische Overhead initiiert und begleitet den Arbeitskreis Schnittstellenmanagement zusammen mit der Koordinierenden Stelle (siehe Kapitel 3.1.3). An dem AK Schnittstellenmanagement nehmen folgende Akteur*innen teil: – Case Manager*innen in der Kommune (Baustein II) – Case Manager*innen-Sprecher der Akteur*innen in der Integrationsarbeit (Freie Wohlfahrtspflege, Jobcenter, Agentur für Arbeit, etc.) – Ausländerbehörden und Einbürgerungsbehörden (Baustein III) – Strateg*innen (Baustein I) – Koordinierende Stelle In den AK Schnittstellenmanagement werden somit alle Akteur*innen der Bausteine I, II und III einbezogen. Hier ist der „Querschnitt“ der Akteur*innen in der Integrationsarbeit präsent und agiert rechtskreisübergreifend im Sinne der Ermöglichung bzw. Verbesserung der Teilhabechancen der Zielgruppe. d) Ziel Mit Blick auf den Gesamtprozess steht im Mittelpunkt die konstruktive Gestaltung und Ermöglichung der Teilhabeprozesse im Sinne der Zielgruppe. Damit soll heterogenen Versorgungsstrukturen bzw. einer Unterversorgung entgegensteuert werden, um einheitliche Versorgungsstandards zu entwickeln. In dem Zusammenhang dient das Schnittstellenmanagement als Plattform für einen kollegialen Austausch sowie zur Klärung von Beratungszuständigkeiten der Akteur*innen. Dadurch werden Doppelstrukturen aufgelöst bzw. vermieden, Lücken im Versorgungssystem aufgedeckt und mit allen Akteur*innen gemeinsam Lösungen gesucht. In dem Kontext werden Ressourcen gebündelt und infolgedessen Netzwerkstrukturen erweitert bzw. ausgebaut. Der Aufbau der Netzwerkstrukturen richtet sich nach dem Case Management Regelkreis auf Systemebene. Somit bietet der AK Schnittstellenmanagement für die Case Manager*innen vor Ort eine Verbesserung und Verstetigung der adressat*innenorientierten Arbeit in der Kommune. Zusammengefasst geht es um die Koordination und Entwicklung von Leistungsangeboten in Kooperation mit strategischen Ansätzen im Gesamtnetzwerk: vom Einzelfall zum kommunalen Systemmanagement. 9
Perspektivisch können die Ergebnisse aus dem AK Schnittstellenmanagement für den Aufbau eines Integrationsmonitorings genutzt werden, um ein besseres Verständnis von Integrationsprozessen und Erkenntnissen zu den Wirkungen der Integrationspolitik zu erlangen. d) Projektgruppen Nach der Ermittlung der Bedarfe im AK Schnittstellenmanagement werden themenbezogene Projektgruppen gebildet, die von den Strateg*innen initiiert und begleitet werden. In den Projektgruppen werden sich aufgrund der Themenvielfalt unterschiedliche Akteur*innen zusammenfinden, welche adäquate Maßnahmen entwickeln. Um dem adressat*innenorientierten Anspruch gerecht zu werden, werden entweder Vertreter*innen der Zielgruppe an den Projektgruppen teilnehmen oder ein Gremium eingerichtet, welches als Zielgruppenkorrektiv agiert und die Maßnahmen auf Stimmigkeit und Akzeptanz überprüft. Darüber hinaus ist die Einbindung von Vertreter*innen aus dem Ehrenamt vorgesehen, um eine Erweiterung der Perspektivenvielfalt zu erreichen. So können für die Bedarfe Lösungen entwickelt werden, die wiederum an die Lenkungsgruppe (siehe 3.2.4) delegiert werden, damit sie auf der strategischen Ebene umgesetzt werden können. Da wie bereits unter c) erwähnt, der Aufbau von Kooperationsstrukturen auf Systemebene nach dem Case Management Regelkreis abläuft, erfolgt ab der Phase der Leistungssteuerung ( „Linking“) eine enge Zusammenarbeit des AK Schnittstellenmanagements mit der Koordinierenden Stelle, welche nun näher erläutert wird. 3.2.3 Gesamtkoordination KI-Leitung, Koordinierende Stelle und strategische Case Manager*innen a) Verortung Die Gesamtkoordination ist im KI auf der Systemebene verortet. Sie besteht aus der KI-Leitung, der Koordinierenden Stelle (2 Mitarbeiter*innen des KI) und den strategischen Case Manager*innen. b) Aufgaben • KI-Leitung – Gesamtleitung – Gesamtkoordination – Koordination der Lenkungsgruppe 10
• Koordinierende Stelle – Strategische Planung: Aufbau der Gesamtstruktur – Leistungssteuerung („Linking“) – Monitoring und Evaluation – Koordinierung Case Management/ Fortbildungen – Weiterentwicklung diversitätsorientierter Öffnungsprozesse – Sicherung des externen Austauschs: • Expertise der LaKI • Initiierung einer Fachgruppe „Interkommunaler Dialog NRW“ – Begleitung der Strateg*innen – Sicherung der Qualitätsstandards Case Management • Strateg*innen: Die Aufgaben der Strateg*innen sind unter 3.2.2 b) (Strategischer Overhead) aufgeführt. c) Ziel Das Ziel ist die Sicherung der Qualitätsstandards, welche auf drei Säulen basieren: Strukturqualität (Qualifizierung der Mitarbeiter*innen, Anbindung der Mitarbeiter*innen, Verbindungen innerhalb der Strukturen), Prozessqualität (Prozessschritte, rechtskreisübergreifende Arbeit) und Ergebnisqualität (Zieldefinition, Evaluationskriterien). 3.2.4 Lenkungsgruppe Die Lenkungsgruppe wird von der KI-Leitung und der Koordinierenden Stelle begleitet. Sie besteht aus maßgeblichen verwaltungsinternen und verwaltungsexternen Akteur*innen in der Integrationsarbeit auf Leitungsebene: • Dezernent*innen der Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein • Sprecher*in Bürgermeisterkonferenz • Leitung KI • Leitung Sozialamt, Jugendamt, Volkshochschule, Ausländerbehörde, Einbürgerungsbehörde, Beschäftigungsförderung • Jobcenter/Agentur für Arbeit • Sprecher*in der AG Wohlfahrt • Arbeitgeber*innenverbände/Gewerkschaften • Vertreter*innen der Kirchen a) Aufgaben • Entscheidung über das Gesamtkonzept KIM im Kreis Siegen-Wittgenstein • Gewährleistung der strategischen Steuerung des Kommunalen Integrationsmanagements • Beschluss der Kooperationsvereinbarungen (vor allem mit Blick auf den Datenschutz) • Entwicklung einer gemeinsamen Haltung (der Mensch steht im Mittelpunkt) • schnelle Entscheidungsfindung hinsichtlich der entwickelten Maßnahmen und weitergehender Prozesse 11
b) Ziel Die Lenkungsgruppe ist das entscheidende Gremium zur Gewährleistung der rechtskreisübergreifenden Arbeit. 3.2.5 Ausländerbehörde und Einbürgerungsbehörde (Baustein III) Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt von der Einwanderung hin zu einer vollständigen gesellschaftlichen Teilhabe. Durch die Partizipation an allen staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten wird das Zusammengehörigkeitsgefühl der Menschen insgesamt gestärkt. Im Rahmen ihres Ermessens arbeitet die ABH im Kontext KIM an der Verbesserung der Integration- und Teilhabechancen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte und an der Verstetigung von Aufenthaltstiteln. Die Ausländerbehörde und die Einbürgerungsbehörde werden in der Lenkungsgruppe, an den Schnittstellen vor Ort (Entwicklungskonferenzen), im AK Schnittstellenmanagement, in den daraus entwickelten Projektgruppen und in der Lenkungsgruppe auf Kreisebene einbezogen. a) Verortung Gemäß der Förderrichtlinie zu Baustein III des Handlungskonzeptes erhält der Kreis Siegen- Wittgenstein für die dazugehörige Ausländer- und Einbürgerungsbehörde jeweils 0,5 Personalstellen. Die kreisangehörige Kommune, die Universitätsstadt Siegen, verfügt ebenfalls über eine Ausländer- und Einbürgerungsbehörde. Somit stehen ihr auch 1,0 Personalstellen zu. b) Aufgaben Das eingestellte Personal soll die Kommunen einerseits bei der Umsetzung der Bleiberechte für gut integrierte Ausländerinnen und Ausländer nach §§ 25a und 25b AufenthG und andererseits bei der Förderung von Einbürgerungen der Menschen, die die Einbürgerungsvoraussetzung erfüllen, unterstützen. c) Ziel Förderung der rechtlichen Verstetigung der Integration ausländischer Menschen mit besonderen Integrationsleistungen. 4. Zeitschiene In dem nun folgenden zeitlichen Überblick wird deutlich, welche Schritte bislang hinsichtlich der Implementierung im Kreis Siegen-Wittgenstein unternommen wurden und wie das weitere Vorgehen aussieht. 4.1 Zeitschiene 2019 – Herbst 2020 2019 • Mai – November: Ausbildung zweier KI-Mitarbeiterinnen im Kurs „Einwanderung erfolgreich managen“ im Rahmen von „Einwanderung gestalten NRW“: Teil 1 der Ausbildung (Basiskurs) • November: Austausch KI mit LaKI, Ziel: Festlegung des Themas mit Blick auf die Verwendung der zu erstellenden Kurs-Abschlussarbeit im Kontext der strategischen 12
Entwicklung von KIM, da die Konzipierung des Handlungskonzepts KIM auf Landesebene begonnen hatte • Dezember: Beginn des Aufbaukurses (Teil II) „Einwanderung erfolgreich managen“ 2020 • Februar: – Abgabe der Kurs-Abschlussarbeit mit dem Titel: ,Implementierung von Case Management im „System Kommune‘“ – Zertifizierung der beiden KI-Mitarbeiterinnen zu Case Managerinnen nach der DGCC im Rahmen eines Kolloquiums (mündliche Prüfung) in Form einer Konzeptpräsentation vor Dozent*innen und Kommunen aus NRW • März: Austausch mit der LaKI zur Nutzbarkeit der Abschlussarbeit mit Blick auf die Implementierung von KIM im Kreis Siegen-Wittgenstein und für andere Kommunen in NRW • Mai: Coaching zur möglichen Rolle des KI Kreis Siegen-Wittgenstein bei der Implementierung von KIM • Juli/August: Adaption der Konzeption (Abschlussarbeit) an das Handlungskonzept KIM NRW • August: Coaching zu den möglichen Umsetzungsschritten 4.2 Zeitschiene ab Herbst 2020 (geplante Umsetzungsschritte) Die Entwicklung von KIM gemäß der Prozesszeitschiene ermöglicht einen systematischen Aufbau der Struktur, um die Qualität zu sichern: Der Strukturaufbau erfolgt vor dem Hintergrund einer strategischen, systematischen Vorgehensweise, um eine aufeinander abgestimmte Struktur zu gewährleisten, damit die Prozesse effektiv und koordiniert ablaufen können. Daher ist zunächst der Aufbau der Systemebene (strategischer Overhead, Lenkungsgruppe) zielführend, welcher die Basis für einen koordinierten und gesteuerten Einsatz der Case Manager*innen (Fallebene) im Kreis Siegen-Wittgenstein bildet. 2020 • Herbst: Veröffentlichung der Richtlinie Baustein 1 (strategischer Overhead) • Herbst/Winter: – Vorstellung des KIM in den Kommunen – Ausschreibung der strategischen Stellen – Gespräche mit den 11 kreisangehörigen Kommunen, u. a. wegen der Ansiedlung der Case Manager vor Ort; Ist-Analyse (Interviewleitfaden), u. a. zur gemeinsamen Festlegung der Zielgruppe – Gespräche mit der Geschäftsführung der Freien Wohlfahrtspflege 2021 • Januar/Februar: Start und Ausbildung der Strateg*innen • Februar/März: Konstituierung der Lenkungsgruppe 13
• Frühjahr: – Auftaktveranstaltung Ziele: Transparenz, Austausch auf der Basis der Ergebnisse der kommunalen Gespräche, wie z. B.: Priorisierung der Themenbereiche und Zielgruppenbeschreibung – Zukunftswerkstatt: Ziele: Basis für die Erarbeitung eines kreisweiten Konzepts unter Beteiligung aller Akteur*innen. Im Rahmen der Zukunftswerkstatt werden die Weichen gestellt für die Zusammenarbeit mit den Beratungsansätzen vor Ort mit dem Fokus auf Synergienutzung und Rollenklärungen (z. B. Schnittstellen zu anderen Programmen) – Ausschreibung der Case Manager*innen • Sommer/Herbst: Start und Ausbildung der operativen Case Manager*innen • Herbst/Winter: Start der Entwicklungskonferenzen 2022 • Frühjahr: Start des AK Schnittstellenmanagement • Frühjahr/Sommer: – Bildung der Projektgruppen – erste KIM-Konferenz auf Kreisebene • Herbst/Winter: Entwicklung von Maßnahmen • Winter: Evaluation der Umsetzung 5. Gelingensbedingungen Damit die Umsetzung auch gelingen kann, bedarf es grundlegender Bedingungen, wie z. B.: • Akzeptanz, Legitimation und Regelung der steuernden und koordinierenden Organisationseinheit muss gegeben sein • Um qualifiziertes Personal zu gewinnen, müssen attraktive Rahmenbedingungen (Vergütung) vorhanden sein • Gemeinsame Haltung (Bewusstsein): Es muss ein Bewusstsein aller Akteur*innen vorhanden sein darüber, dass der neuzugewanderte Mensch im Mittelpunkt aller Handlungen steht, jede/r Akteur*in ein Baustein des Gesamtsystems darstellt • Beteiligung aller Akteur*innen an Entwicklungsprozessen • Kooperative Arbeitsebene mit verbindlichen Beschlüssen • Konstruktiver Umgang mit Veränderungsprozessen: Zunächst erfordert dies eine Bereitschaft zur Veränderung und eine konstruktive Fehlerkultur • Umsetzung von systemoptimierenden Entwicklungsprozessen in der Kommune, die insbesondere diversitätsorientierte Öffnungsprozesse erfordert 14
6. Nachhaltigkeit Bei der Betrachtung der Implementierung von KIM im Kreis Siegen-Wittgenstein wird deutlich, dass diese als zirkulärer Prozess angelegt ist: Mit KIM soll ein verwaltungsinterner Organisationsentwicklungsprozess in den Kommunen angestoßen werden, der die strategische Zusammenarbeit bei der Wahrnehmung von Aufgaben fördert, die im Kontext der Integration von Zugewanderten entstehen. Es sollen Unterstützungssysteme auf der Grundlage vorhandener lokaler Strukturen und Akteur*innen konzipiert, vernetzt und umgesetzt werden. Insgesamt ist dieser Prozess zirkulär zu verstehen, es erfolgt über die Systemveränderung und weitere Einzelfallbegleitung eine permanente Reflexion über die Entwicklung, wodurch die Strukturveränderung permanent bis zur Optimierung weiterlaufen kann. 15
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