Kommunales Integrationsmanagement - KIM im Kreis Siegen-Wittgenstein - Förderskizze zur Einrichtung und zum Betrieb - KIM im Kreis Siegen ...

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Kommunales Integrationsmanagement - KIM im Kreis Siegen-Wittgenstein - Förderskizze zur Einrichtung und zum Betrieb - KIM im Kreis Siegen ...
Kommunales Integrationsmanagement - KIM
     im Kreis Siegen-Wittgenstein

    Förderskizze zur Einrichtung und zum Betrieb
Kommunales Integrationsmanagement - KIM im Kreis Siegen-Wittgenstein - Förderskizze zur Einrichtung und zum Betrieb - KIM im Kreis Siegen ...
Inhalt                                                     Seite

1.      Einleitung                                                  2

2.      Rahmenbedingungen von KIM                                   2

3.      Einführung von KIM im Kreis Siegen-Wittgenstein             4

3.1     Anbindung im KI                                             5

3.2     Skizze des Strukturaufbaus                                  6

3.2.1   Operative Case Manager*in (Baustein II)                     6

3.2.2   Strategischer Overhead (Baustein I)                         8

3.2.3   Gesamtkoordination                                          10

3.2.4   Lenkungsgruppe                                              11

3.2.5   Ausländerbehörde und Einbürgerungsbehörde (Baustein III)    12

4.      Zeitschiene                                                 12

4.1     Zeitschiene 2019 – Herbst 2020                              12

4.2     Zeitschiene ab Herbst 2020                                  13

5.      Gelingensbedingungen                                        14

6.      Nachhaltigkeit                                              15

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Kommunales Integrationsmanagement - KIM im Kreis Siegen-Wittgenstein - Förderskizze zur Einrichtung und zum Betrieb - KIM im Kreis Siegen ...
1. Einleitung

Die Tätigkeiten des Kommunalen Integrationszentrums (KI) Kreis Siegen-Wittgenstein orientieren
sich an den Erfordernissen in den Städten und Gemeinden. Das KI unterstützt die Akteur*innen
der Integrationsarbeit. Ziel des KI ist es, durch Vernetzung, Qualifizierung und Unterstützung der
Akteur*innen die Teilhabechancen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte zu verbessern,
Institutionen und Strukturen zu öffnen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.

Die Erfahrungen, die das KI auf der Systemebene gemacht hat, zeigen wie hoch der
Abstimmungsbedarf ist, wie selten die Adressat*innen im Mittelpunkt stehen, die fehlende
Transparenz existierender Unterstützungsangebote und die mangelnde Koordinierung der
Prozesse. Zur Ermöglichung der gesellschaftlichen Teilhabe Zugewanderter sollen
Integrationsprozesse für alle handelnden Akteur*innen transparenter, passgenauer und
verbindlicher ausgestaltet werden.

Dies wird auf landespolitischer Ebene durch die „Nordrhein-Westfälische Integrations- und
Teilhabestrategie 2030“ unterstrichen. In dem Zusammenhang wird insbesondere auf die
Bedeutung von rechtskreisübergreifender Zusammenarbeit und Case Management im
kommunalen Kontext hingewiesen. Anhand des ressourcenorientierten Blicks des Case
Managements auf den einwandernden Menschen, sollen aus den einzelnen Fallperspektiven
heraus komplexe Integrationsketten, auch Produktionsnetzwerke genannt, entstehen. Nur durch
den Blick über das eigene Handlungsfeld und den Rechtskreis hinaus können effizientere Formen
der Zusammenarbeit gefunden werden.

Das „Kommunale Integrationsmanagement NRW“ basiert auf den Erkenntnissen aus dem
Modellprogramm       „Einwanderung     gestalten  NRW"      zur   Förderung     der  rechts-
kreiskreisübergreifenden Zusammenarbeit zur Integration aller eingewanderten Menschen in
NRW.       Es    beinhaltet   die    flächendeckende     Einführung    eines     Kommunalen
Integrationsmanagements in allen Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen
sukzessive ab 2020. Das vorgegebene Handlungskonzept der Landesregierung NRW zielt darauf
ab, die komplexen Herausforderungen der Integration zu bündeln und Kreise sowie Kommunen in
Nordrhein-Westfalen dabei zu unterstützen.

Es versteht sich als ein integriertes rechtskreisübergreifendes Steuerungskonzept, das die
vielfältigen Angebote und Leistungen in der Integrationsarbeit innerhalb und außerhalb der
Kommunalverwaltung koordiniert und einheitlich ausrichtet. Dazu braucht es einen strategischen
Ansatz sowie Verwaltungs- und Netzwerkstrukturen, die in der Lage sind, die strategischen Ziele
nachhaltig umzusetzen.

2. Rahmenbedingungen von KIM

Das Kommunale Integrationsmanagement besteht nach dem Handlungskonzept des Landes
NRW aus drei Bausteinen:

      Baustein I: Förderrichtlinie zur Implementierung eines strategischen Kommunalen
       Integrationsmanagements (strategischer Overhead) in den KI-Kommunen (Kommunales
       Integrationsmanagement NRW)

      Baustein     II:    Fachbezogene      Pauschale für   Personalstellen, um  ein
       rechtskreisübergreifendes individuelles Case Management/Fallmanagement für die
       operative Basis des Kommunalen Integrationsmanagements einzurichten.

      Baustein III: Fachbezogene Pauschale für zusätzliche Personalstellen in den Ausländer-
       und Einbürgerungsbehörden zur rechtlichen Verstetigung der Integration ausländischer
       Menschen mit besonderen Integrationsleistungen

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Verortung: Das Kommunale Integrationsmanagement soll im KI angesiedelt werden.

Personalstellen:
                              3,5 Stellen Strateg*innen/Koordinator*innen, davon 1 Leitung
                              0,5 Stelle Verwaltungsassistenz
                              Kreis Siegen-Wittgenstein, KI
Baustein I

                              1,0 Stellen Strateg*innen/Koordinator*innen
                              Universitätsstadt Siegen

Baustein II                   6,0 Stellen operative Case Manager*innen
                              Kommunen

                              0,5 Stelle Ausländerbehörde
                              0,5 Stelle Einbürgerungsbehörde
                              Kreis Siegen-Wittgenstein
Baustein III
                              0,5 Stelle Ausländerbehörde
                              0,5 Stelle Einbürgerungsbehörde
                              Universitätsstadt Siegen

Weitere Informationen zum Baustein I (Strategischer Overhead) stehen im Kapital 3.2.2, zum
Baustein II (Operative Case Manager) im Strategischen Overhead (Baustein I) im Kapitel 3.2.1
und zu Baustein III (Ausländerbehörde und Einbürgerungsbehörde) im Kapitel 3.2.5

Zielgruppe: Geflüchtete, die bislang ohne Zugang zu einem Fallmanagement sind (z.B.
Personen im Bezug von AsylbLG) und darüber hinaus eine Prozesssteuerung/ ein
Schnittstellenmanagement zu den Rechtskreisen SGB II, SGB Ill, SGB VIII, SGB XII; Förderung
Jugendmigrationsdienst, Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer, Teilhabemanager
vornimmt. Das Kommunale Integrationsmanagement schließt anderweitig Zugewanderte und
Menschen mit Migrationshintergrund, die schon länger hier leben, aber nicht aus. Ebenso können
Zuwanderer aus Südosteuropa oder andere Migrantengruppen im Fokus stehen. Weitergehende
Informationen bzgl. der Zielgruppenbeschreibung enthält das Kapitel 4.1.2.

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3. Einführung von KIM im Kreis Siegen-Wittgenstein

Bevor nun im Folgenden konkreter auf die Struktur eingegangen wird, erfolgt zunächst ein Blick
auf Faktoren vor Ort, die dabei berücksichtigt werden sollten.

Dazu zählen:

      Geographische Lage
       Der Kreis Siegen-Wittgenstein liegt im Dreiländereck Nordrhein-Westfalen, Rheinland-
       Pfalz und Hessen. Er befindet sich im Südosten von Nordrhein-Westfalen und gehört mit
       einer Fläche von 1.132 qkm zum Regierungsbezirk Arnsberg. Zu dem Kreis gehören elf
       Städte und Gemeinden. Darunter sind zwei Mittlere kreisangehörige Städte und der Sitz
       der Kreisverwaltung ist die Universitätsstadt Siegen (Großstadt).

       Es ist ein ländlich geprägter Flächenkreis. Aber nicht nur die ländliche Struktur ist
       kennzeichnend für das Gebiet, sondern auch die Größe des Kreises. Vom Sitz des
       Kreises, der Universitätsstadt Siegen, ausgehend, benötigt man zu den am weitesten
       entfernten Kommunen ca. 1 bis 1 ½ Stunden Fahrtzeit. Der ÖPNV ist zudem so
       ausgebaut, dass Personen, die auf eine gute Infrastruktur angewiesen sind, oftmals der
       Zugang zu Akteur*innen, wie beispielsweise Anbieter*innen von Sprachkursen oder
       anderen Bildungsmaßnahmen oder Unterstützungsangeboten nur beschränkt bis gar nicht
       ermöglicht werden kann.

       Mit Blick auf die Organisation eines Kommunalen Integrationsmanagements sind die
       Entfernungen und die ländliche Struktur zu berücksichtigen, da die Kommunen
       unterschiedlich stark von Zuwanderung betroffen sind und weite Wege zu Angeboten (z.
       B. Sprachkurse, Beratung) zu bewältigen sind.

       Außerdem ist festzuhalten,      dass mit Blick auf die Anzahl der Menschen mit
       Migrationshintergrund ein Unterschied zwischen den Städten (Siegen, Kreuztal, Netphen
       und Hilchenbach) und den vielen kleinen Kommunen herrscht. Vor dem Hintergrund der

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dargestellten Strukturen und Gegebenheiten hat sich das KI Kreis Siegen-Wittgenstein
       entwickelt.

      Tätigkeit auf operativer Ebene
       Das KI ist weitestgehend nicht für operative Aufgabengebiete zuständig. Eine Ausnahme
       stellt die Beratung der schulpflichtigen neuzugewanderten Jugendlichen (sog.
       Seiteneinsteiger*innen) dar. Vor dem Hintergrund sollen die Case Management-Stellen
       nicht im KI, sondern in den Kommunen vor Ort angesiedelt werden.

      Einbeziehung der Akteur*innen
       Im Kreis Siegen-Wittgenstein gibt es eine gute Struktur im Rahmen der Integrationsarbeit.
       Es ist daher wichtig, die Akteur*innen der Integrationsarbeit an der Umsetzung und
       Weiterentwicklung von KIM zu beteiligen. Dafür werden Entwicklungskonferenzen vor Ort
       initiiert (siehe 3.1.1).

3.1 Anbindung im KI

Das KI Kreis Siegen-Wittgenstein ist dem Dezernat III, Schule, Bildung, Soziales und Jugend
zugeordnet. Es ist an das Schulverwaltungsamt als Sachgebiet angegliedert.

Die Umsetzung von KIM im Kreis Siegen-Wittgenstein ist ein Prozess, der bereits Mitte 2019
begonnen hat. Das Kommunale Integrationszentrum Kreis Siegen-Wittgenstein steht seit 2019 im
engen Austausch mit kommunalen Akteur*innen aus dem Landesprogramm „Einwanderung
gestalten NRW ".

Im Rahmen dieses Projektes zertifizierten sich KI-Mitarbeiterinnen zu Case Mangerinnen nach
den Standards der Deutschen Gesellschaft für Care und Case Management (DGCC).

Die Grundlage der Zertifizierung bildete eine Abschlussprüfung, welche sich thematisch mit der
Implementierung eines Kommunalen lntegrationsmanagements im Kreis Siegen-Wittgenstein
auseinandersetzte. Darüber hinaus entstand eine landesweite Vernetzung, die einen ständigen
Erfahrungsaustausch über Best Practice Beispiele ermöglicht.

Diese Expertisen sowie die Inanspruchnahme von Coaching dienten unter anderem als
Grundlage für die Erarbeitung eines Vorschlags zur Einführung eines Kommunalen
Integrationsmanagements im Kreis Siegen-Wittgenstein.

In dem Zusammenhang hat das KI einen Aufgabenschwerpunkt für den Zeitraum 2020-2022
formuliert: „Im Hinblick auf den Aufbau eines Kommunalen Integrationsmanagements entwickelt
das KI mit relevanten Akteur*innen ein Konzept zur Einführung diversitätssensibler
Öffnungsprozesse auf unterschiedlichen Ebenen.“

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3.2 Skizze des Strukturaufbaus

Das Ergebnis der Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten der Einführung in Bezug auf die
Ausgangslagen vor Ort wird in nachfolgender Skizze sichtbar.

Die Grafik besteht aus einzelnen Elementen, die auf den unterschiedlichen Ebenen (System- und
Fallebene) miteinander verknüpft sind und fließende Übergänge ermöglichen.

Das Gesamtsystem baut auf der Grundlage eines rechtskreisübergreifenden, individuellen und
ressourcenorientierten Case Managements auf. Zu einer besseren Übersichtlichkeit werden nun
die einzelnen Elemente nach dem Bottom-Up-Prinzip dargestellt:

3.2.1 Operative Case Manager*innen (Baustein II)

Hier soll durch die fachbezogene Pauschale für 6 Personalstellen die operative Basis des
Kommunalen Integrationsmanagements eingerichtet werden.

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a) Verortung

Ansiedlung der 6 Case Manager*innen im Kreis Siegen-Wittgenstein:

Wie die Grafik zeigt, sollen die Case Manager*innen in den Kommunen verortet werden. Diese
werden aufgrund der geringeren Anzahl an geförderten Stellen im Verhältnis zu der Gesamtzahl
der Kommunen (6:11) nach geographischen Kriterien und der Größe der jeweiligen Kommune
teilweise mehreren Kommunen zugeordnet.

b) Aufgaben der Case Manager*innen

   •   Beratung und Begleitung der Zielgruppe vor Ort
           – Unterstützung der Zielgruppe bei der Realisierung ihrer Bedarfe
   •   Ergänzung der bereits bestehenden Beratungsangebote zur Entwicklung systemischer
       Strukturen
           – Verweisberatung bei Rechtsbereichen mit eigenem Fallmanagement
   •   Wichtige Funktion als Impulsgebende für die Weiterentwicklung der intrakommunalen
       Zusammenarbeit
           – sind direkt an den Schnittstellen und sehen was gut und was schlecht läuft
           – können Beiträge zur Optimierung der Verwaltungsabläufe und
              Integrationsprozesse leisten
   •   Enge Zusammenarbeit mit Strateg*innen/ Arbeitskreis (AK) Schnittstellenmanagement
       (siehe Baustein I)
   •   regelmäßige Teilnahme an Austauschtreffen mit den anderen Case Manager*innen im
       Kreis Siegen-Wittgenstein
   •   Teilnahme an passgenauen Fortbildungen

Des Weiteren wirken sie bei den Entwicklungskonferenzen mit:

Die Entwicklungskonferenzen werden ¼ jährlich durchgeführt. Einberufen werden sie von den
Strateg*innen gemeinsam mit den Case Manager*innen. Sie dienen dem Strukturaufbau vor Ort

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und der Vernetzung der Akteur*innen. Eventuell werden sie, je nach kommunalem Bedarf, nur
temporär bzw. perspektivisch jährlich angeboten. An den Entwicklungskonferenzen nehmen die
relevanten Akteur*innen aus den jeweiligen Kommunen teil.

Die Zusammensetzung ist regional unterschiedlich und könnte z. B. bestehen aus:

    •   Ausländerbehörde und Einbürgerungsbehörde (Baustein III)
    •   Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer der Wohlfahrtsverbände
        (Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen-Wittgenstein/Olpe, Caritasverband Siegen-
        Wittgenstein e. V., Diakonie in Südwestfalen Soziale Dienste, Diakonisches Werk
        Wittgenstein gGmbH, Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Siegen-Wittgenstein e.V., Der
        Paritätische NRW, Kreisgruppe Siegen-Wittgenstein/Olpe)
    •   Jobcenter
    •   Bundesagentur für Arbeit
    •   Jugendamt
    •   Vertreter*innen der Zielgruppe
    •   zivilgesellschaftliche Akteur*innen
    •   andere Beratungsstellen

c) Ziele

Ziele sind die Koordination der intrakommunalen Zusammenarbeit und die Ermittlung von
Bedarfen und Themen (z. B. Sprachkurse, Wohnsituation, Arbeitsmarktzugang), die aus den
Case Management-Fallreflexionen entstanden sind. Diese Bedarfe/Themen werden in den AK
Schnittstellenmanagement eingebracht (siehe Strategischer Overhead).

3.2.2 Strategischer Overhead (Baustein I)

a) Verortung

Die strategischen Stellen1 (Kreis: 3,5 Strateg*innen + 0,5 Verwaltungsassistenz; Universitätsstadt
Siegen: 1 Strateg*in) sollen im KI Kreis Siegen-Wittgenstein angesiedelt werden. Sie fungieren
als Schnittstelle zwischen der System- und Fallebene.

1
 In dem vorliegenden Konzept werden die Begriffe „Strateg*innen“, „Koordinator*innen“ und „strategische
Case Manager*innen synonym verwendet.

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b) Aufgaben

   •      Systemsteuerung KIM
   •      Ansprechpartner*innen für operative Case Manager*innen und Kommunen
   •      Gestaltung regionaler Entwicklungskonferenzen
              – Vernetzung der Akteur*innen
              – Ermittlung der Bedarfe und Themen für den AK Schnittstellenmanagement
   •      Anpassung des Instrumentenkoffers (Methoden Case Management)
   •      Begleitung der Lenkungsgruppe (siehe Lenkungsgruppe)
   •      Geschäftsführung und Leitung von Projektgruppen
   •      AK Schnittstellenmanagement
   •      Entwicklung von Kooperationsverträgen für Produktionsnetzwerke
          (rechtskreisübergreifende Arbeit)

c) Arbeitskreis Schnittstellenmanagement

Der strategische Overhead initiiert und begleitet den Arbeitskreis Schnittstellenmanagement
zusammen mit der Koordinierenden Stelle (siehe Kapitel 3.1.3).

An dem AK Schnittstellenmanagement nehmen folgende Akteur*innen teil:

             –   Case Manager*innen in der Kommune (Baustein II)
             –   Case Manager*innen-Sprecher der Akteur*innen in der Integrationsarbeit (Freie
                 Wohlfahrtspflege, Jobcenter, Agentur für Arbeit, etc.)
             –   Ausländerbehörden und Einbürgerungsbehörden (Baustein III)
             –   Strateg*innen (Baustein I)
             –   Koordinierende Stelle

In den AK Schnittstellenmanagement werden somit alle Akteur*innen der Bausteine I, II und III
einbezogen. Hier ist der „Querschnitt“ der Akteur*innen in der Integrationsarbeit präsent und
agiert rechtskreisübergreifend im Sinne der Ermöglichung bzw. Verbesserung der
Teilhabechancen der Zielgruppe.

d) Ziel

Mit Blick auf den Gesamtprozess steht im Mittelpunkt die konstruktive Gestaltung und
Ermöglichung der Teilhabeprozesse im Sinne der Zielgruppe. Damit soll heterogenen
Versorgungsstrukturen bzw. einer Unterversorgung entgegensteuert werden, um einheitliche
Versorgungsstandards zu entwickeln.

In dem Zusammenhang dient das Schnittstellenmanagement als Plattform für einen kollegialen
Austausch sowie zur Klärung von Beratungszuständigkeiten der Akteur*innen. Dadurch werden
Doppelstrukturen aufgelöst bzw. vermieden, Lücken im Versorgungssystem aufgedeckt und mit
allen Akteur*innen gemeinsam Lösungen gesucht. In dem Kontext werden Ressourcen gebündelt
und infolgedessen Netzwerkstrukturen erweitert bzw. ausgebaut.

Der Aufbau der Netzwerkstrukturen richtet sich nach dem Case Management Regelkreis auf
Systemebene. Somit bietet der AK Schnittstellenmanagement für die Case Manager*innen vor
Ort eine Verbesserung und Verstetigung der adressat*innenorientierten Arbeit in der Kommune.

Zusammengefasst geht es um die Koordination und Entwicklung von Leistungsangeboten in
Kooperation mit strategischen Ansätzen im Gesamtnetzwerk: vom Einzelfall zum kommunalen
Systemmanagement.

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Perspektivisch können die Ergebnisse aus dem AK Schnittstellenmanagement für den Aufbau
eines Integrationsmonitorings genutzt werden, um ein besseres Verständnis von
Integrationsprozessen und Erkenntnissen zu den Wirkungen der Integrationspolitik zu erlangen.

d) Projektgruppen

Nach der Ermittlung der Bedarfe im AK Schnittstellenmanagement werden themenbezogene
Projektgruppen gebildet, die von den Strateg*innen initiiert und begleitet werden. In den
Projektgruppen werden sich aufgrund der Themenvielfalt unterschiedliche Akteur*innen
zusammenfinden, welche adäquate Maßnahmen entwickeln.

Um dem adressat*innenorientierten Anspruch gerecht zu werden, werden entweder
Vertreter*innen der Zielgruppe an den Projektgruppen teilnehmen oder ein Gremium eingerichtet,
welches als Zielgruppenkorrektiv agiert und die Maßnahmen auf Stimmigkeit und Akzeptanz
überprüft.
Darüber hinaus ist die Einbindung von Vertreter*innen aus dem Ehrenamt vorgesehen, um eine
Erweiterung der Perspektivenvielfalt zu erreichen.

So können für die Bedarfe Lösungen entwickelt werden, die wiederum an die Lenkungsgruppe
(siehe 3.2.4) delegiert werden, damit sie auf der strategischen Ebene umgesetzt werden können.

Da wie bereits unter c) erwähnt, der Aufbau von Kooperationsstrukturen auf Systemebene nach
dem Case Management Regelkreis abläuft, erfolgt ab der Phase der Leistungssteuerung (
„Linking“) eine enge Zusammenarbeit des AK Schnittstellenmanagements mit der
Koordinierenden Stelle, welche nun näher erläutert wird.

3.2.3 Gesamtkoordination

KI-Leitung, Koordinierende Stelle und strategische Case Manager*innen

a) Verortung

Die Gesamtkoordination ist im KI auf der Systemebene verortet. Sie besteht aus der KI-Leitung,
der Koordinierenden Stelle (2 Mitarbeiter*innen des KI) und den strategischen Case
Manager*innen.

b) Aufgaben

   •   KI-Leitung
           – Gesamtleitung
           – Gesamtkoordination
           – Koordination der Lenkungsgruppe

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•      Koordinierende Stelle
             – Strategische Planung: Aufbau der Gesamtstruktur
             – Leistungssteuerung („Linking“)
             – Monitoring und Evaluation
             – Koordinierung Case Management/ Fortbildungen
             – Weiterentwicklung diversitätsorientierter Öffnungsprozesse
             – Sicherung des externen Austauschs:
                     • Expertise der LaKI
                     • Initiierung einer Fachgruppe „Interkommunaler Dialog NRW“
             – Begleitung der Strateg*innen
             – Sicherung der Qualitätsstandards Case Management

   •      Strateg*innen: Die Aufgaben der Strateg*innen sind unter 3.2.2 b) (Strategischer
          Overhead) aufgeführt.

c) Ziel

Das Ziel ist die Sicherung der Qualitätsstandards, welche auf drei Säulen basieren:
Strukturqualität (Qualifizierung der Mitarbeiter*innen, Anbindung der Mitarbeiter*innen,
Verbindungen       innerhalb      der     Strukturen),      Prozessqualität       (Prozessschritte,
rechtskreisübergreifende Arbeit) und Ergebnisqualität (Zieldefinition, Evaluationskriterien).

3.2.4 Lenkungsgruppe

Die Lenkungsgruppe wird von der KI-Leitung und der Koordinierenden Stelle begleitet. Sie
besteht aus maßgeblichen verwaltungsinternen und verwaltungsexternen Akteur*innen in der
Integrationsarbeit auf Leitungsebene:

   •      Dezernent*innen der Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein
   •      Sprecher*in Bürgermeisterkonferenz
   •      Leitung KI
   •      Leitung Sozialamt, Jugendamt, Volkshochschule, Ausländerbehörde,
          Einbürgerungsbehörde, Beschäftigungsförderung
   •      Jobcenter/Agentur für Arbeit
   •      Sprecher*in der AG Wohlfahrt
   •      Arbeitgeber*innenverbände/Gewerkschaften
   •      Vertreter*innen der Kirchen

a) Aufgaben

   •      Entscheidung über das Gesamtkonzept KIM im Kreis Siegen-Wittgenstein
   •      Gewährleistung der strategischen Steuerung des Kommunalen Integrationsmanagements
   •      Beschluss der Kooperationsvereinbarungen (vor allem mit Blick auf den Datenschutz)
   •      Entwicklung einer gemeinsamen Haltung (der Mensch steht im Mittelpunkt)
   •      schnelle Entscheidungsfindung hinsichtlich der entwickelten Maßnahmen und
          weitergehender Prozesse

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b) Ziel

Die Lenkungsgruppe ist das            entscheidende     Gremium     zur    Gewährleistung    der
rechtskreisübergreifenden Arbeit.

3.2.5 Ausländerbehörde und Einbürgerungsbehörde (Baustein III)

Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt von der Einwanderung hin zu einer vollständigen
gesellschaftlichen Teilhabe. Durch die Partizipation an allen staatsbürgerlichen Rechten und
Pflichten wird das Zusammengehörigkeitsgefühl der Menschen insgesamt gestärkt. Im Rahmen
ihres Ermessens arbeitet die ABH im Kontext KIM an der Verbesserung der Integration- und
Teilhabechancen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte und an der Verstetigung von
Aufenthaltstiteln.

Die Ausländerbehörde und die Einbürgerungsbehörde werden in der Lenkungsgruppe, an den
Schnittstellen vor Ort (Entwicklungskonferenzen), im AK Schnittstellenmanagement, in den
daraus entwickelten Projektgruppen und in der Lenkungsgruppe auf Kreisebene einbezogen.

a) Verortung

Gemäß der Förderrichtlinie zu Baustein III des Handlungskonzeptes erhält der Kreis Siegen-
Wittgenstein für die dazugehörige Ausländer- und Einbürgerungsbehörde jeweils 0,5
Personalstellen. Die kreisangehörige Kommune, die Universitätsstadt Siegen, verfügt ebenfalls
über eine Ausländer- und Einbürgerungsbehörde. Somit stehen ihr auch 1,0 Personalstellen zu.

b) Aufgaben

Das eingestellte Personal soll die Kommunen einerseits bei der Umsetzung der Bleiberechte für
gut integrierte Ausländerinnen und Ausländer nach §§ 25a und 25b AufenthG und andererseits
bei der Förderung von Einbürgerungen der Menschen, die die Einbürgerungsvoraussetzung
erfüllen, unterstützen.

c) Ziel

Förderung der rechtlichen Verstetigung der Integration ausländischer Menschen mit besonderen
Integrationsleistungen.

4. Zeitschiene

In dem nun folgenden zeitlichen Überblick wird deutlich, welche Schritte bislang hinsichtlich der
Implementierung im Kreis Siegen-Wittgenstein unternommen wurden und wie das weitere
Vorgehen aussieht.

4.1 Zeitschiene 2019 – Herbst 2020

2019
   •      Mai – November: Ausbildung zweier KI-Mitarbeiterinnen im Kurs „Einwanderung
          erfolgreich managen“ im Rahmen von „Einwanderung gestalten NRW“: Teil 1 der
          Ausbildung (Basiskurs)

   •      November: Austausch KI mit LaKI, Ziel: Festlegung des Themas mit Blick auf die
          Verwendung der zu erstellenden Kurs-Abschlussarbeit im Kontext der strategischen

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Entwicklung von KIM, da die Konzipierung des Handlungskonzepts KIM auf Landesebene
       begonnen hatte

   •   Dezember: Beginn des Aufbaukurses (Teil II) „Einwanderung erfolgreich managen“

2020
   •   Februar:
       – Abgabe der Kurs-Abschlussarbeit mit dem Titel: ,Implementierung von Case
          Management im „System Kommune‘“
       – Zertifizierung der beiden KI-Mitarbeiterinnen zu Case Managerinnen nach der DGCC
          im Rahmen eines Kolloquiums (mündliche Prüfung) in Form einer Konzeptpräsentation
          vor Dozent*innen und Kommunen aus NRW

   •   März: Austausch mit der LaKI zur Nutzbarkeit der Abschlussarbeit mit Blick auf die
       Implementierung von KIM im Kreis Siegen-Wittgenstein und für andere Kommunen in
       NRW

   •   Mai: Coaching zur möglichen Rolle des KI Kreis Siegen-Wittgenstein bei der
       Implementierung von KIM

   •   Juli/August: Adaption der Konzeption (Abschlussarbeit) an das Handlungskonzept KIM
       NRW

   •   August: Coaching zu den möglichen Umsetzungsschritten

4.2 Zeitschiene ab Herbst 2020 (geplante Umsetzungsschritte)

Die Entwicklung von KIM gemäß der Prozesszeitschiene ermöglicht einen systematischen
Aufbau der Struktur, um die Qualität zu sichern: Der Strukturaufbau erfolgt vor dem Hintergrund
einer strategischen, systematischen Vorgehensweise, um eine aufeinander abgestimmte Struktur
zu gewährleisten, damit die Prozesse effektiv und koordiniert ablaufen können.

Daher ist zunächst der Aufbau der Systemebene (strategischer Overhead, Lenkungsgruppe)
zielführend, welcher die Basis für einen koordinierten und gesteuerten Einsatz der Case
Manager*innen (Fallebene) im Kreis Siegen-Wittgenstein bildet.

2020
   •   Herbst: Veröffentlichung der Richtlinie Baustein 1 (strategischer Overhead)

   •   Herbst/Winter:
       – Vorstellung des KIM in den Kommunen
       – Ausschreibung der strategischen Stellen
       – Gespräche mit den 11 kreisangehörigen Kommunen, u. a. wegen der Ansiedlung der
          Case Manager vor Ort; Ist-Analyse (Interviewleitfaden), u. a. zur gemeinsamen
          Festlegung der Zielgruppe
       – Gespräche mit der Geschäftsführung der Freien Wohlfahrtspflege

2021
   •   Januar/Februar: Start und Ausbildung der Strateg*innen

   •   Februar/März: Konstituierung der Lenkungsgruppe

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•   Frühjahr:
          – Auftaktveranstaltung
                  Ziele: Transparenz, Austausch auf der Basis der Ergebnisse der
                   kommunalen Gespräche, wie z. B.: Priorisierung der Themenbereiche und
                   Zielgruppenbeschreibung

          –   Zukunftswerkstatt:
                  Ziele: Basis für die Erarbeitung eines kreisweiten Konzepts unter
                     Beteiligung aller Akteur*innen.
                  Im Rahmen der Zukunftswerkstatt werden die Weichen gestellt für die
                     Zusammenarbeit mit den Beratungsansätzen vor Ort mit dem Fokus auf
                     Synergienutzung und Rollenklärungen (z. B. Schnittstellen zu anderen
                     Programmen)
          –   Ausschreibung der Case Manager*innen

   •   Sommer/Herbst: Start und Ausbildung der operativen Case Manager*innen

   •   Herbst/Winter: Start der Entwicklungskonferenzen

2022
   •   Frühjahr: Start des AK Schnittstellenmanagement

   •   Frühjahr/Sommer:
          – Bildung der Projektgruppen
          – erste KIM-Konferenz auf Kreisebene

   •   Herbst/Winter: Entwicklung von Maßnahmen

   •   Winter: Evaluation der Umsetzung

5. Gelingensbedingungen

Damit die Umsetzung auch gelingen kann, bedarf es grundlegender Bedingungen, wie z. B.:

   •   Akzeptanz, Legitimation und Regelung der steuernden und koordinierenden
       Organisationseinheit muss gegeben sein
   •   Um qualifiziertes Personal zu gewinnen, müssen attraktive Rahmenbedingungen
       (Vergütung) vorhanden sein
   •   Gemeinsame Haltung (Bewusstsein): Es muss ein Bewusstsein aller Akteur*innen
       vorhanden sein darüber, dass der neuzugewanderte Mensch im Mittelpunkt aller
       Handlungen steht, jede/r Akteur*in ein Baustein des Gesamtsystems darstellt
   •   Beteiligung aller Akteur*innen an Entwicklungsprozessen
   •   Kooperative Arbeitsebene mit verbindlichen Beschlüssen
   •   Konstruktiver Umgang mit Veränderungsprozessen: Zunächst erfordert dies eine
       Bereitschaft zur Veränderung und eine konstruktive Fehlerkultur
   •   Umsetzung von systemoptimierenden Entwicklungsprozessen in der Kommune, die
       insbesondere diversitätsorientierte Öffnungsprozesse erfordert

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6. Nachhaltigkeit

Bei der Betrachtung der Implementierung von KIM im Kreis Siegen-Wittgenstein wird deutlich,
dass diese als zirkulärer Prozess angelegt ist: Mit KIM soll ein verwaltungsinterner
Organisationsentwicklungsprozess in den Kommunen angestoßen werden, der die strategische
Zusammenarbeit bei der Wahrnehmung von Aufgaben fördert, die im Kontext der Integration von
Zugewanderten entstehen. Es sollen Unterstützungssysteme auf der Grundlage vorhandener
lokaler Strukturen und Akteur*innen konzipiert, vernetzt und umgesetzt werden.

Insgesamt ist dieser Prozess zirkulär zu verstehen, es erfolgt über die Systemveränderung und
weitere Einzelfallbegleitung eine permanente Reflexion über die Entwicklung, wodurch die
Strukturveränderung permanent bis zur Optimierung weiterlaufen kann.

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