Gutachten - Stadt Weinheim

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Gutachten - Stadt Weinheim
GUTACHTERAUSSCHUSS
für die Ermittlung von Grundstückswerten
Weinheim

                                       Gutachten
                                über den Verkehrswert (Marktwert)
                       eines bebauten Grundstücks nach § 194 Baugesetzbuch

                               Gemeinde:        Musterstadt
                               Gemarkung:       Musterdorf
                               Lage:            Musterstraße
                               Flurstück:       1111

                                                             Anschrift:   Obertorstraße 9
 Gutachterausschuss Weinheim                                              69469 Weinheim
                                                             Telefon:     06201 / 82 – 285
                                                             Telefax      06201 / 82 – 507
                                                             Mail:        gutachterausschuss@weinheim.de
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                    Der Gutachterausschuss
    hat in seiner Beratung am 01.01.2021 in der Besetzung:

             Vorsitzender:         Max Mustermann
             Gutachter:            Max Mustermann
             Gutachter:            Max Mustermann

                den Verkehrswert (Marktwert)
       des Wertermittlungsobjektes wie folgt ermittelt:

      Verkehrswert (Marktwert): 111.111 €
          Wertermittlungs- und Qualitätsstichtag: 01.01.2021

           Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis
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Inhaltsverzeichnis
1        Allgemeine Angaben                                          5
1.1      Auftragsdaten                                               5
1.2      Definition Verkehrswert (Marktwert)                         5
1.3      Wertermittlungsstichtag                                     5
1.4      Qualitätsstichtag                                            6
1.5      Gesetzliche Grundlagen                                      6
1.6      Umfang der Sachverhaltsfeststellungen                       7
1.7      Unterlagen                                                   7
1.8      Urheberrecht / Verwendungsvorbehalt                         7

2        Beschreibung des Wertermittlungsobjektes                     8
2.1      Lagemerkmale                                                8
2.1.1    Regionale Einbindung                                        8
2.1.2    Lage im Ort und Nachbarschaft                               8
2.1.3    Verkehrsanbindung                                           9
2.1.4    Bildung und Senioren                                        9
2.1.5    Kultur und Freizeit                                         9
2.2      Tatsächliche Eigenschaften und sonstige Beschaffenheit       9
2.2.1    Nutzung                                                      9
2.2.2    Erschließungszustand                                         9
2.2.3    Abgabensituation                                             9
2.2.4    Grundstücksgröße und –zuschnitt                             10
2.2.5    Altlasten                                                   10
2.3      Rechtliche Gegebenheiten                                    10
2.3.1    Öffentlich rechtliche Gegebenheiten                         10
2.3.2    Privatrechtliche Gegebenheiten                              11
2.4      Entwicklungen                                               12
2.4.1    Statistik                                                   12
2.4.2    Weitere künftige Entwicklungen                              12
2.5      Bauliche Anlagen                                            12
2.5.1    Vorbemerkung                                                12
2.5.2    Gebäudebeschreibung                                         12
2.5.3    Ausstattungsmerkmale                                        13
2.5.4    Zustandsbesonderheiten                                      14
2.5.5    Ausstattungsstandard                                        14
2.5.6    Außenanlagen                                                14
2.5.7    Bruttogrundfläche                                           14
2.5.8    Wohn- und Nutzflächen                                       15

                  Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis
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    3       Ermittlung Verkehrswert                                     16
    3.1     Wertermittlungsverfahren                                    16
    3.2     Wahl des Wertermittlungsverfahrens                          16
    3.3     Ermittlung Bodenwert                                        16
    3.3.1   Entwicklungszustand                                         16
    3.3.2   Kaufpreissammlung                                           17
    3.3.3   Bodenrichtwert                                              17
    3.3.4   Bodenwertableitung                                          17
    3.4     Ermittlung Sachwert                                         17
    3.4.1   Grundsätze zur Sachwertermittlung                           17
    3.4.2   Berechnungsgrundlagen zum Sachwertverfahren                 17
    3.4.3   Berechnung Sachwert                                         18
    3.5     Ermittlung Ertragswert                                      19
    3.5.1   Grundsätze zur Ertragswertermittlung                        19
    3.5.2   Berechnungsgrundlagen zum Ertragswertverfahren              19
    3.5.3   Ertragswertberechnung                                       20
    3.6     Plausibilisierung über Vergleichsfaktoren                   20

    4       Verkehrswert                                                21

    5       Literaturverzeichnis                                        22

    6       Anlagenverzeichnis                                          23

    7       Abbildungsverzeichnis                                       24

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1               Allgemeine Angaben

1.1             Auftragsdaten

Auftraggeber1:                                   Max Mustermann
Auftragseingang:                                 01.01.2021
Bewertungsobjekt:                                mit einem Einfamilienhaus und Garage bebautes Grund-
                                                 stück
Zweck des Gutachtens:                            Ermittlung des Verkehrswerts zur Vermögensauseinander-
                                                 setzung
Ortsbesichtigung:                                01.01.2021
Teilnehmer Ortstermin:                           Max Mustermann                    Antragsteller
                                                 ………………….                          Vorsitzender
                                                 ………………….                          Gutachter
                                                 ………………….                          Gutachter
                                                 ………………….                          Geschäftsstelle

1.2             Definition Verkehrswert (Marktwert)

Die Definition des Verkehrswerts ergibt sich aus § 194 Baugesetzbuch:
„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den
sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gege-
benheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des
Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf unge-
wöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

1.3             Wertermittlungsstichtag

Der Wertermittlungsstichtag ist der Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung hinsichtlich
des Wertniveaus bezieht, in diesem Fall der Termin der Ortsbesichtigung, also der:
                                                          01.01.2021
Das Wertniveau (allgemeine Wertverhältnisse) bestimmt sich nach der Gesamtheit der am
Wertermittlungsstichtag für die Preisbildung von Grundstücken im gewöhnlichen Geschäfts-
verkehr maßgeblichen Umstände wie nach der allgemeinen Wirtschaftslage, den Verhältnis-
sen am Kapitalmarkt sowie den wirtschaftlichen und demographischen Entwicklungen des Ge-
bietes. Die Recherche bezüglich der wertrelevanten Merkmale des Bewertungsobjekts wurde
am Tag der Beratung abgeschlossen.

1
   Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen ver-
zichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beide Geschlechter.
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    1.4        Qualitätsstichtag

    Der Qualitätsstichtag ist der Zeitpunkt, auf den sich der für die Wertermittlung maßgebliche
    Grundstückszustand bezieht. Er entspricht im Regelfall dem Wertermittlungsstichtag, es sei
    denn, dass aus rechtlichen oder sonstigen Gründen der Zustand des Grundstücks zu einem
    anderen Zeitpunkt maßgebend ist. Im vorliegenden Fall entspricht der Qualitätsstichtag dem
    Wertermittlungsstichtag.

    1.5        Gesetzliche Grundlagen

    Die gesetzlichen Grundlagen sowie Richtlinien für die Ermittlung des Verkehrswerts sind:
    Bürgerliches Gesetzbuch in der Fassung vom 02.01.2002 (BGBl. I S. 42,     BGB
    2909, 2003 I S. 738), zuletzt geändert am 19.03.2020 (BGBl. I S. 541)
    Baugesetzbuch in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt    BauGB
    geändert am 27.03.2020 (BGBl. I S. 587)
    Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kauf-        GuAVO
    preissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch - Gut-
    achterausschussverordnung in der Fassung vom 11.12.1989 (GBl. 1989,
    541), zuletzt geändert am 26.09.2017 (GBl. S. 497)
    Landesbauordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom                 LBO
    05.03.2010 (GBl. 2010, 357, 358, ber. S. 416) zuletzt geändert am
    18.07.2019 (GBl. S. 313)
    Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke - Baunutzungs-       BauNVO
    verordnung in der Fassung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786)
    Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte       ImmoWertV
    von Grundstücken - Immobilienwertermittlungsverordnung in der Fas-
    sung vom 19.05.2010 (BGBl. I S. 639), zuletzt geändert am 26.11.2019
    (BGBl. I 2019, 1794)
    Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte       WertV
    von Grundstücken - Wertermittlungsverordnung in der Fassung vom
    06.12.1988 (BGBl. I S. 2209), zuletzt geändert am 18.8.1997 (BGBl. I,
    2081)
    Richtlinien für die Ermittlung der Verkehrswerte (Marktwerte) von         WertR 2006
    Grundstücken Wertermittlungsrichtlinien in der Fassung vom 01.03.2006
    (BAnz Nr. 108 a vom 10.06.2006, ber. Nr. 121 vom 01.07.2006)
    Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche – Wohnflächenverordnung
    in der Fassung vom 25.11.2003 (BGBl. I S. 2346)                           WoFlV
    Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem
    Zweiten Wohnungsbaugesetz - Zweite Berechnungsverordnung in der           II. BV
    Fassung vom 12.10.1990 (BGBl. I S. 2178) zuletzt geändert am
    23.11.2007 (BGBl. I S. 2614)

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Richtlinie zur Ermittlung des Sachwerts – Sachwertrichtlinie in der Fas-    SW – RL
sung 05.09.2012 (BAnz AT 08.10.2012 B1)
Richtlinie zur Ermittlung des Ertragswerts - Ertragswertrichtlinie in der   EW-RL
Fassung vom 12.11.2015 (BAnz AT 04.12.2015 B4)
Richtlinie zur Ermittlung des Vergleichswerts und des Bodenwerts - Ver-     VW – RL
gleichswertrichtlinie in der Fassung vom 20.04.2014 (BAnz AT 11.04.2014
B3)
Richtlinie zur Ermittlung von Bodenrichtwerten - Bodenrichtwertrichtli-     BRW-RL
nie in der Fassung vom 11.01.2011 (BAnz. Nr. 24 vom 11.02.2011 S. 597)
Richtlinie zur Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten von Bau-
werken oder Teilen von Bauwerken im Hochbau DIN 277                         DIN 277
Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für gewerblichen Raum
                                                                            MF/G

1.6          Umfang der Sachverhaltsfeststellungen

Feststellungen wurden nur insoweit getroffen, wie sie für die Wertermittlung von Bedeutung
sind. ….

1.7          Unterlagen

Für die Ermittlung des Verkehrswertes und die Erstellung des Gutachtens standen dem Gut-
achterausschuss folgende Unterlagen zur Verfügung:
     „Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens“ vom 01.01.2021
     Unterlagen der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
      (Kaufpreissammlung, Immobilienmarktbericht, Bodenrichtwerte)
     Auszug aus dem Liegenschaftskataster vom 01.01.2021
     Bauzeichnungen / Bauakten zum Wertermittlungsobjekt
     Grundbuch von Musterstadt Blatt xxxx, Ausdruck vom 01.01.2021
     Unterlagen über die Bauleitplanung
     Fotografische Aufnahmen des Objektes

1.8          Urheberrecht / Verwendungsvorbehalt

Dieses Gutachten unterliegt dem Urheberschutz; alle Rechte sind vorbehalten. Das Gutachten
wurde entsprechend dem Auftrag erstellt und ist nur für den angegebenen Zweck bestimmt.
Eine Vervielfältigung oder Verwertung durch Dritte ist nur mit schriftlicher Genehmigung des
Gutachterausschusses gestattet.

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    2          Beschreibung des Wertermittlungsobjektes

    Nachfolgend wird das Wertermittlungsobjekt mit den wesentlichen, für die Wertermittlung
    bedeutsamen Merkmalen beschrieben.

    2.1        Lagemerkmale

    2.1.1      Regionale Einbindung

    Das zu bewertende Grundstück liegt in Musterstadt, einem Mittelzentrum …

    2.1.2      Lage im Ort und Nachbarschaft

    Das Wertermittlungsobjekt liegt in Musterstadt „Musterstraße“ Ecke „Musterstraße“. Die Ent-
    fernung zum Zentrum beträgt Luftlinie ca. 1 km. Die Entfernung (Luftlinie) zur B3 beträgt ca. 1
    km.

    Abb. 1:    Übersichtskarte (Quelle: Stadt Weinheim © 2020)

                            Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis
Gutachten xxxx
                                                                                                9

Die Musterstraße ist eine mäßig befahrene Nebenstraße. Es bestehen normale Geräu-
schimmissionen.
Die direkte Nachbarschaft zeichnet … aus.
Gastronomie, Nahversorger und Geschäfte des täglichen Bedarfs befinden sich …. Eine Bus-
haltestelle befindet sich ….

2.1.3          Verkehrsanbindung

Die überregionale Verkehrsachse A5 verläuft im Westen ….
Der öffentliche Personennahverkehr bedient die Stadt ….

2.1.4          Bildung und Senioren

Zur Kinderbetreuung …. Die schulische Bildung ….
Für Senioren ….

2.1.5          Kultur und Freizeit

Kulturell ….
Sportlich ….
Für Jugendliche ….
In Musterstadt gibt es ein breites Freizeitangebot für alle Altersklassen und Interessengrup-
pen. Dies reicht von ….

2.2            Tatsächliche Eigenschaften und sonstige Beschaffenheit

2.2.1          Nutzung

Bei dem zu bewertenden Wohngebäude handelt es sich um ein Einfamilienhaus, welches der-
zeit leer steht. …Der nicht bebaute Bereich des Grundstückes ist ….

2.2.2          Erschließungszustand

Das Grundstück ist an das öffentliche Kanal- und Wasserversorgungsnetz angeschlossen und
wird über das Strom-, Telefon- und Gasnetz versorgt. Die Zuwegung ist im Norden über die
Musterstraße gesichert. …

2.2.3          Abgabensituation

Zum Zeitpunkt der Wertermittlung fallen keine Erschließungskosten an. Diese Wertermittlung
basiert hinsichtlich des erschließungs- und beitragsrechtlichen Zustandes auf Informationen
des Amtes …. Die Angaben wurden von den beteiligten Mitgliedern des Gutachterausschusses
nicht näher überprüft. Eine Haftung für die Richtigkeit dieser Angaben wird daher nicht über-
nommen.

                         Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis
10                                                   Gutachten xxx

     2.2.4      Grundstücksgröße und –zuschnitt

     Das zu bewertende Grundstück hat eine Fläche von 111 m² und eine unregelmäßige Form. Die
     Grundstückstopographie ist nahezu eben. Der östliche Gartenbereich ist leicht abfallend.

     Abb. 2:    Flurstück gemäß GIS (ohne Maßstab)

     Das Grundstück hat an der tiefsten Stelle eine Ausdehnung von ca. 11 m (West-Ost-Richtung)
     und an der breitesten Stelle eine Ausdehnung von ca. 11 m und der schmalsten Stelle ca. 11
     m (Nord-Süd-Richtung). Die Länge der Straßenfront im Westen des Grundstücks beträgt ca.
     11 m.

     2.2.5      Altlasten

     Der Grund und Boden wurde nicht auf eventuelle Verunreinigungen (u. a. Altlasten) unter-
     sucht. Diese Untersuchung kann nur durch Spezialinstitute (z.B. Altlastengutachter) vorge-
     nommen werden. Gemäß Auskunft aus dem Bodenschutzkataster ist das Grundstück nicht
     von Altlasten betroffen.
     Es liegen beim Wertermittlungsgrundstück keine Hinweise auf schädliche Bodenveränderun-
     gen oder Belastungssituationen durch Stoffe im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes vor.
     In der hier vorliegenden Wertermittlung wird ein altlastenfreies Grundstück unterstellt.

     2.3        Rechtliche Gegebenheiten

     2.3.1      Öffentlich rechtliche Gegebenheiten

     2.3.1.1    Flächennutzungsplan

     Gemäß …. liegt das Bewertungsobjekt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplan der Mus-
     terstadt in der Fassung vom 01.01.2021. Der vorhandene bestandskräftige Flächennutzungs-
     plan weist für das Bewertungsobjekt „Wohnbauflächen“ aus.

     2.3.1.2    Bebauungsplan

     Gemäß … gibt es für den Bereich des Bewertungsobjektes keinen Bebauungsplan. Das Grund-
     stück ist demnach gemäß § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben der im Zusammenhang be-
     bauten Ortsteile) zu beurteilen.

                             Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis
Gutachten xxxx
                                                                                           11

2.3.1.3     Baugenehmigung

Gemäß Bauakte wurden folgende Genehmigungen für das zu bewertende Grundstück erteilt:
Aktenzeichen                               Datum            Bauvorhaben
12345                                      01.01.2021       Neubau eines Wohnhauses
Die Bauausführungen erfolgten genehmigungskonform.

2.3.1.4     Baulasten

Im Baulastenverzeichnis der Musterstadt ist keine Baulast eingetragen.

2.3.1.5     Denkmalschutz

Gemäß Informationen … ist das Bewertungsobjekt von denkmalschutzrechtlichen Belangen
nicht betroffen.

2.3.1.6     Liegenschaftskataster

Das zu bewertende Grundstück ist zum Bewertungsstichtag im Liegenschaftskataster nachge-
wiesen unter:
Gemeinde:                         Musterstadt
Gemarkung:                        Musterstadt
Flurstück:                        1111
Lagebezeichnung:                  Musterstraße 11
Fläche:                           111 m²
Tatsächliche Nutzung:             Wohnbaufläche
Gebäude:                          Wohnhaus

2.3.2       Privatrechtliche Gegebenheiten

2.3.2.1     Grundbuch

Im Grundbuch ist das Grundstück eingetragen unter:
Amtsgericht:                      Musterstadt
Gemeinde:                         Musterstadt
Grundbuch von:                    Musterstadt
Grundbuchblattnummer:             11111
Bestandsverzeichnis:              Musterstraße 11
                                  Gebäude- und Freifläche
Eigentümer:                       Max Mustermann
Abteilung II:                     kein Eintrag, nicht eingetragene Rechte nicht bekannt
Abteilung III:                    nicht eingesehen.

                    Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis
12                                           Gutachten xxx

     2.4        Entwicklungen

     Künftige Entwicklungen wie beispielsweise absehbare anderweitige Nutzungen sind zu be-
     rücksichtigen, wenn sie mit hinreichender Sicherheit auf Grund konkreter Tatsachen zu erwar-
     ten sind.

     2.4.1      Statistik

     Einwohnerentwicklung
     demografische Entwicklung
     Wohnungsmarkt
     Leerstandquote

     2.4.2      Weitere künftige Entwicklungen

     Erkenntnisse bezüglich zukünftiger planungsrechtlicher oder nutzungsrelevanter Entwicklun-
     gen, die das Wertermittlungsobjekt in absehbarer Zukunft betreffen könnten, lagen zu den
     jeweiligen Stichtagen nicht vor.

     2.5        Bauliche Anlagen

     2.5.1      Vorbemerkung

     Die Gebäudebeschreibung enthält Angaben und beschreibt Merkmale nur insoweit, wie es für
     die Wertermittlung von relevantem Einfluss ist. …

     2.5.2      Gebäudebeschreibung

      Art des Gebäudes            Art:
                                  Gebäudestellung:
                                  Nutzung:
                                  Geschosse:
                                  Vermietung:
                                  Garage:
                                  Einliegerwohnung:
      Baujahr und               Baujahr:
      Modernisierung            Modernisierungen:
      Nutzungseinheiten u.        KG:
      Raumaufteilung              EG:
                                  OG:
                                  DG:
      Energieausweis

                            Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis
Gutachten xxxx
                                                                                             13

 technische             siehe Kapitel „Zustandsbesonderheiten“
 Baumängel/
 Bauschäden
 Besondere Bauteile,
 Ein- und
 Vorrichtungen
Besondere Einbauten (z.B. Einbauküche, Sauna, Kaminofen etc.) bleiben bei der Wertberech-
nung unberücksichtigt, da sie vom Grundstück bzw. deren Aufbauten getrennt werden kön-
nen, ohne dass Sie und / oder das andere Teil zerstört oder in seinem Wesen verändert wer-
den und damit keine wesentlichen Bestandteile darstellen.

2.5.3      Ausstattungsmerkmale

 Gebäude-                  Konstruktionsart:
 konstruktion              Innenwände:
                           Außenwände:
                           Fassade:
                           Dämmung:
 Treppen
 Dach                    Dachform:
                         Ausbauzustand:
                         Dachausführung:
                         Dämmung:
                         Dacheindeckung:
 Fenster                 Art:
                         Einbaujahr:
                         Material:
                         Sonnenschutz:
 Wandverkleidung         Wohnräume:
                         Bad:
                         WC:
                         Küche:
 Türen                  Außentür:
                        Wohnungstür:
                        Innentüren:
 Deckenverkleidung
 Bodenbelag
 Sanitäreinrichtung
 Heizung                   Art:
                           Warmwasser:
                           Brennstoff:
                           Einbaujahr:
                           Heizkörper:

                    Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis
14                                          Gutachten xxx

         sonstige                Leitungen
         technische              Stromverteilung, -sicherung und Anzahl an Steckdosen und Licht-
         Ausstattung              auslässen
                                 Telefon- und Fernsehanschluss

     2.5.4       Zustandsbesonderheiten

     Zustand                  Das Objekt wurde Anfang des 11. Jahrhunderts als Wohnhaus errich-
                              tet. Mitte der 22er Jahre wurde es erweitert. Es fanden im Laufe der
                              Jahre augenscheinlich kontinuierlich Modernisierungs- und Renovie-
                              rungsarbeiten in sämtlichen Gewerken statt. …

     Baumängel, -schäden Es wurden keine Materialprüfungen durchgeführt und keine Wände
                         oder Decken geöffnet, um die Bausubstanz genauer zu untersuchen.
                         Augenscheinlich sind keine Bauschäden oder -mängel erkennbar.
     Instandhaltungs-/        Aus technischer Sicht sind keine Maßnahmen notwendig.
     Modernisierungs- /       Maßnahmen sind nur in der Wertermittlung enthalten, sofern dies
     Sanierungs-              explizit aufgeführt ist.
     maßnahmen

     2.5.5       Ausstattungsstandard

     Gebäude lassen sich hinsichtlich ihrer Ausstattungsqualität differenzieren. Diese hängt vom
     Alter und dem Grad der jeweiligen Ausstattung ab. Die jeweilige Lage der Immobilie spielt
     hierfür keine Rolle. …
     •     Ausstattung und Qualität: „Standardstufe 1,1 und zeitgemäß“
     •     Marktgängigkeit und Drittverwendungsfähigkeit: „normal gegeben“

     2.5.6       Außenanlagen

     Der Wert der Außenanlagen umfasst die Entwässerungs- und Versorgungsanlagen, die Anlage
     von Wegen und Einfriedigungen sowie die Grünanlage. …

     2.5.7       Bruttogrundfläche

     Die Bruttogrundfläche (BGF) der Immobilie wurde in Anlehnung an die einschlägigen Vor-
     schriften (DIN 277-1: 2005-02 Bereiche a und b) anhand der vorliegenden Grundrisspläne in
     einer für die Wertermittlung ausreichenden Genauigkeit vom Gutachterausschuss wie folgt
     ermittelt:…

                          Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis
Gutachten xxxx
                                                                                              15

2.5.8      Wohn- und Nutzflächen

Die Zusammenstellung der Wohn- und Nutzflächen wurde auf der Grundlage der vorhande-
nen Grundrisspläne und durch eigenen Erhebungen in Anlehnung an die einschlägigen Vor-
schriften bzw. Richtlinien (WoFlV, MF-G) in einer für die Wertermittlung ausreichenden Ge-
nauigkeit von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ermittelt. …Ermittlung Verkehrs-
wert

                    Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis
16                                           Gutachten xxx

     3          Ermittlung Verkehrswert

     3.1        Wertermittlungsverfahren

     Die normierten Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes (Marktwert) sind in der Immo-
     bilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) bzw. beschrieben:
     1. Vergleichswertverfahren         §§ 15 f ImmoWertV       §§ 13 f WertV
     2. Ertragswertverfahren            §§ 17 ff ImmoWertV      §§ 15 ff WertV
     3. Sachwertverfahren               §§ 21 ff ImmoWertV      §§ 21 ff WertV
     Im Vergleichswertverfahren wird der Verkehrswert aus einer ausreichenden Anzahl von Ver-
     gleichspreisen ermittelt. Zur Ableitung der Vergleichspreise sind die Kaufpreise solcher Grund-
     stücke heranzuziehen, die hinsichtlich ihrer wertbeeinflussenden Merkmale mit dem zu be-
     wertenden Grundstück hinreichend übereinstimmen.
     Im Ertragswertverfahren wird der Verkehrswert auf der Grundlage marktüblich und nachhal-
     tig erzielbarer Erträge (Mieten und Pachten) und Renditen (Liegenschaftszinssatz) ermittelt.
     Aus diesem Grund wird dieses Verfahren vorzugsweise bei Grundstücken angewandt, die auf
     Gewinnerzielungsabsicht hin ausgerichtet sind oder unter Renditegesichtspunkten gehandelt
     werden.
     Im Sachwertverfahren wird der Verkehrswert auf der Grundlage der gewöhnlichen Herstel-
     lungskosten der nutzbaren baulichen und sonstigen Anlagen ermittelt. Das Sachwertverfah-
     ren findet entsprechend den Gepflogenheiten des Grundstücksmarktes dann Anwendung,
     wenn die vorhandene Bausubstanz und die Kosten für die Errichtung eines vergleichbaren Ge-
     bäudes für den Wert ausschlaggebend sind.

     3.2        Wahl des Wertermittlungsverfahrens

     Das zur Ermittlung des Verkehrswertes anzuwendende Wertermittlungsverfahren ist nach der
     Art des Wertermittlungsobjekts unter Berücksichtigung der im gewöhnlichen Geschäftsver-
     kehr und der sonstigen Umstände des Einzelfalls, insbesondere der zur Verfügung stehenden
     Daten, zu wählen. …

     3.3        Ermittlung Bodenwert

     Der Bodenwert ist in der Regel ohne Berücksichtigung der vorhandenen baulichen Anlagen
     des Grundstücks vorrangig durch Preisvergleich im Vergleichswertverfahren zu ermitteln. …

     3.3.1      Entwicklungszustand

     Unter Entwicklungszustand versteht man allgemein die Entwicklungsstufe des Grund und Bo-
     dens unter Berücksichtigung der öffentlich rechtlichen Planungssituation und tatsächlicher
     Wertkriterien. …

                          Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis
Gutachten xxxx
                                                                                               17

3.3.2      Kaufpreissammlung

Bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses sind von 2021 bis vor dem Wertermittlungs-
stichtag keine Kaufpreise registriert worden, die wegen ihrer Lage (Bodenrichtwert) und Nut-
zungsart vergleichbar sind. …

3.3.3      Bodenrichtwert

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Bodens pro Quadratmeter Grund-
stücksfläche für eine Mehrzahl von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs-
und Werteverhältnisse vorliegen. Die Bodenrichtwerte beziehen sich auf ein Grundstück, das
für die jeweilige Bodenrichtwertzone typisch ist. …

3.3.4      Bodenwertableitung

Die beteiligten Mitglieder des Gutachterausschusses bewerten die Qualität der zu bewerten-
den Fläche als baureifes Land - Wohnbaufläche.
Die beteiligten Gutachter sind der Auffassung…
Der relative Bodenwert des Bewertungsgrundstücks errechnet sich somit wie folgt:
           111 €/m² *             1,11 (konjunkturelle Entwicklung)
                    *             1,11 (Grundstücksgröße & -zuschnitt)     =    111 €/m².
Die beteiligten Mitglieder des Gutachterausschusses setzen den relativen Bodenwert des
Grundstücks zum 01.01.2021 mit
                                         111 €/m²
fest. Bei einer Fläche von 111 m² ergibt sich der Bodenwert des Bewertungsgrundstücks zu
                                        111.111 €.

3.4        Ermittlung Sachwert

3.4.1      Grundsätze zur Sachwertermittlung

Das Sachwertverfahren ist eine herstellungskostenorientierte Methode zur Ermittlung des
Wertes einer Immobilie. …

3.4.2      Berechnungsgrundlagen zum Sachwertverfahren

3.4.2.1    Gesamt- und Restnutzungsdauer

Die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer (wGND) ist der Zeitraum, in dem ein Gebäude bei
normaler Instandhaltung wirtschaftlich nutzbar ist und den Ansprüchen der Nutzer gerecht
wird. …

                    Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis
18                                         Gutachten xxx

     3.4.2.2    Normalherstellungskosten

     Bei den Normalherstellungskosten für Gebäude (NHK 2010) handelt es sich um normierte,
     bundesdurchschnittliche Modell-Werte, die auf das Jahr 2010 bezogen sind. …

     3.4.2.3    Korrekturfaktoren

     Die NHK 2010 beschreiben durchschnittliche Werte für die gesamte Bundesrepublik. …

     3.4.2.4    Alterswertminderung

     Die auf der Grundlage des Modells der NHK 2010 bezogenen Herstellungskosten entsprechen
     denen eines neu errichteten Gebäudes gleicher Gebäudeart und Ausstattung. …

     3.4.2.5    Nicht im Sachwertmodell erfasste Bauteile, Ein- und Vorrichtungen

     Soweit einzelne Bauteile, Einrichtungen und Vorrichtungen, die wesentlicher Bestandteil der
     baulichen Anlage sind, jedoch nicht oder überdurchschnittlich in den NHK erfasst sind und
     dem zugrundeliegenden Sachwertmodell entsprechen, müssen diese ergänzend durch Zu-
     und Abschläge berücksichtigt werden. …

     3.4.2.6    Außenanlagen

     Der Sachwert der Außenanlagen wird in der Regel als pauschalierter Wert in Abhängigkeit vom
     Umfang und von der Ausführung der Außenanlagen angenommen. …

     3.4.2.7    Marktanpassung

     Durch das Sachwertverfahren nach den §§ 21 bis 23 ImmoWertV wird zunächst der "vorläufige
     Sachwert" ermittelt. …

     3.4.2.8    Besondere wertbeeinflussende Umstände

     Für das Bewertungsobjekt sind abschließend noch die besonderen objektspezifischen Grund-
     stücksmerkmale zu berücksichtigen. …

     3.4.3      Berechnung Sachwert

                         Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis
Gutachten xxxx
                                                                                              19

3.5        Ermittlung Ertragswert

3.5.1      Grundsätze zur Ertragswertermittlung

Das Ertragswertverfahren ist eine Methode zur Ermittlung des Ertragswertes einer Immobilie.
Dabei ist von dem marktüblich nachhaltig erzielbaren jährlichen Reinertrag auszugehen. Der
Reinertrag ergibt sich aus dem marktüblichen Rohertrag (Jahresnettokaltmiete) abzüglich der
marktüblichen Bewirtschaftungskosten. Der Reinertrag ist um den Betrag zu vermindern, der
sich durch eine angemessene Verzinsung (Liegenschaftszinssatz) des Bodenwerts ergibt. Der
verbleibende Gebäudereinertrag ist über die wirtschaftliche Restnutzungsdauer der Immobi-
lie mit dem entsprechenden markt- und objektbezogenen Liegenschaftszinssatz zu kapitalisie-
ren. Die Summe aus dem Barwert des Gebäudereinertrages und dem Bodenwert ergibt den
Ertragswert.

3.5.2      Berechnungsgrundlagen zum Ertragswertverfahren

3.5.2.1    Gesamt- und Restnutzungsdauer

Die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer (wGND) ist der Zeitraum, in dem ein Gebäude bei
normaler Instandhaltung wirtschaftlich nutzbar ist und den Ansprüchen der Nutzer gerecht
wird. …

3.5.2.2    Miete

Bei der Ertragswertermittlung ist von einem marktüblich erzielbaren Mietzins auszugehen. …

3.5.2.3    Bewirtschaftungskosten

Unter marktüblichen Bewirtschaftungskosten versteht man jene Kosten, die zur ordnungsge-
mäßen Bewirtschaftung eines Gebäudes laufend erforderlich sind. …

3.5.2.4    Liegenschaftszinssatz

Der Liegenschaftszinssatz ist der Zinssatz, mit dem der Verkehrswert von Liegenschaften im
Durchschnitt marktüblich verzinst wird.
Chancen-Risiko-Profil:

  Einflussfaktor               Wertermittlungsobjekt               Risikoausprägung
  Lage
  Dritt-
  verwendungs-
  möglichkeit
  Leerstands-
  risiko
  Verkehrs-

                    Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis
20                                         Gutachten xxx

       anbindung
       Ausstattung
       Reparatur/
       Instandhaltung

     3.5.2.5    Besondere wertbeeinflussende Umstände

     Für das Bewertungsobjekt sind abschließend noch die besonderen objektspezifischen Grund-
     stücksmerkmale zu berücksichtigen. …

     3.5.3      Ertragswertberechnung

     3.6        Plausibilisierung über Vergleichsfaktoren

     Das Vergleichswertverfahren ist eine Methode zur Ermittlung des Wertes einer Immobilie auf
     Basis von tatsächlich am Markt erzielten Kaufpreisen. Demnach folgt das Vergleichswertver-
     fahren dem Grundgedanken, dass eine Sache so viel wert ist, wie üblicherweise im gewöhnli-
     chen Geschäftsverkehr dafür als Preis erzielt werden kann…

                         Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis
Gutachten xxxx
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4          Verkehrswert

Nach § 8 der ImmoWertV ist der Verkehrswert nach den Ergebnissen der herangezogenen
Verfahren unter Würdigung ihrer Aussagefähigkeit und unter Berücksichtigung der Lage auf
dem Grundstücksmarkt zu bemessen. …

Weinheim, 01.01.2021

Gutachterausschuss für Immobilienwerte
Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis

                                   Max Mustermann
          Vorsitzender des Gutachterausschusses Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis

                    Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis
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     5          Literaturverzeichnis

     Kleiber, Wolfgang / Fischer, Roland / Werling, Ullrich (2017): Verkehrswertermittlung von
     Grundstücken. Kommentar und Handbuch zur Ermittlung von Marktwerten (Verkehrswerten)
     und Beleihungswerten sowie zur steuerlichen Bewertung unter Berücksichtigung der Im-
     moWertV, 8. Auflage, Köln: Reguvis Fachmedien GmbH

     Sandner,Siegfried / Weber, Ulrich (2007): Lexikon der Immobilienwertermittlung A-Z, 2. Auf-
     lage, Köln: Bundesanzeiger Verlag GmbH

     Pohnert, Fritz / Ehrenberg, Birger / Haase, Wolf-Dieter / Joeris, Dagmar (2015): Kreditwirt-
     schaftliche Wertermittlung. Typische und atypische Beispiele der Immobilienbewertung, 8.
     Auflage, Wiesbaden: Immobilien Zeitung Verlagsgesellschaft mbH

     HypZert GmbH: Studienbriefe zur Immobilienbewertung und Immobilienanalyse

     Hausmann, Andrea (2015): Rechte und Belastungen in der Immobilienbewertung, 5. Auflage,
     Köln: Wolters Kluwer Deutschland GmbH

     Gottschalk, Götz-Joachim (2014): Immobilienwertermittlung. Wertermittlungsverfahren Ma-
     thematische Formelsammlung, 3.Auflage, München: C. H. Beck oHG

     Gutachterausschuss Weinheim (2019): Immobilienmarktbericht Weinheim 2017-2018, Wein-
     heim

                         Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis
Gutachten xxxx
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6            Anlagenverzeichnis

Anlage 1

Grundrisse

Anlage 2

Fotodokumentation

Anlage 3

Beschreibung der Gebäudestandards gem. Anlage 2 der SW-RL für freistehende Ein- und
Zweifamilienhäuser, Doppelhäuser und Reihenhäuser

                    Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis
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     7         Abbildungsverzeichnis

     Abb. 1:     Übersichtskarte (Quelle: Stadt Weinheim © 2020) ........................................... 8
     Abb. 2:     Flurstück gemäß GIS (ohne Maßstab) .............................................................. 10

                         Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis
Gutachten xxxx
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Beglaubigungsvermerk

Hiermit wird amtlich beglaubigt, dass die vorstehende Abschrift einschließlich Anlagen mit der
Urschrift des Verkehrswertgutachtens mit dem Geschäftszeichen xxx übereinstimmt.

Weinheim, 01.01.2021

              Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte
                               Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis

                                         Im Auftrag

                                     Max Mustermann

                     Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis
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