Gutachten - Stadt Weinheim
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GUTACHTERAUSSCHUSS für die Ermittlung von Grundstückswerten Weinheim Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) eines bebauten Grundstücks nach § 194 Baugesetzbuch Gemeinde: Musterstadt Gemarkung: Musterdorf Lage: Musterstraße Flurstück: 1111 Anschrift: Obertorstraße 9 Gutachterausschuss Weinheim 69469 Weinheim Telefon: 06201 / 82 – 285 Telefax 06201 / 82 – 507 Mail: gutachterausschuss@weinheim.de
2 Gutachten xxx Der Gutachterausschuss hat in seiner Beratung am 01.01.2021 in der Besetzung: Vorsitzender: Max Mustermann Gutachter: Max Mustermann Gutachter: Max Mustermann den Verkehrswert (Marktwert) des Wertermittlungsobjektes wie folgt ermittelt: Verkehrswert (Marktwert): 111.111 € Wertermittlungs- und Qualitätsstichtag: 01.01.2021 Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis
Gutachten xxxx 3 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Angaben 5 1.1 Auftragsdaten 5 1.2 Definition Verkehrswert (Marktwert) 5 1.3 Wertermittlungsstichtag 5 1.4 Qualitätsstichtag 6 1.5 Gesetzliche Grundlagen 6 1.6 Umfang der Sachverhaltsfeststellungen 7 1.7 Unterlagen 7 1.8 Urheberrecht / Verwendungsvorbehalt 7 2 Beschreibung des Wertermittlungsobjektes 8 2.1 Lagemerkmale 8 2.1.1 Regionale Einbindung 8 2.1.2 Lage im Ort und Nachbarschaft 8 2.1.3 Verkehrsanbindung 9 2.1.4 Bildung und Senioren 9 2.1.5 Kultur und Freizeit 9 2.2 Tatsächliche Eigenschaften und sonstige Beschaffenheit 9 2.2.1 Nutzung 9 2.2.2 Erschließungszustand 9 2.2.3 Abgabensituation 9 2.2.4 Grundstücksgröße und –zuschnitt 10 2.2.5 Altlasten 10 2.3 Rechtliche Gegebenheiten 10 2.3.1 Öffentlich rechtliche Gegebenheiten 10 2.3.2 Privatrechtliche Gegebenheiten 11 2.4 Entwicklungen 12 2.4.1 Statistik 12 2.4.2 Weitere künftige Entwicklungen 12 2.5 Bauliche Anlagen 12 2.5.1 Vorbemerkung 12 2.5.2 Gebäudebeschreibung 12 2.5.3 Ausstattungsmerkmale 13 2.5.4 Zustandsbesonderheiten 14 2.5.5 Ausstattungsstandard 14 2.5.6 Außenanlagen 14 2.5.7 Bruttogrundfläche 14 2.5.8 Wohn- und Nutzflächen 15 Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis
4 Gutachten xxx 3 Ermittlung Verkehrswert 16 3.1 Wertermittlungsverfahren 16 3.2 Wahl des Wertermittlungsverfahrens 16 3.3 Ermittlung Bodenwert 16 3.3.1 Entwicklungszustand 16 3.3.2 Kaufpreissammlung 17 3.3.3 Bodenrichtwert 17 3.3.4 Bodenwertableitung 17 3.4 Ermittlung Sachwert 17 3.4.1 Grundsätze zur Sachwertermittlung 17 3.4.2 Berechnungsgrundlagen zum Sachwertverfahren 17 3.4.3 Berechnung Sachwert 18 3.5 Ermittlung Ertragswert 19 3.5.1 Grundsätze zur Ertragswertermittlung 19 3.5.2 Berechnungsgrundlagen zum Ertragswertverfahren 19 3.5.3 Ertragswertberechnung 20 3.6 Plausibilisierung über Vergleichsfaktoren 20 4 Verkehrswert 21 5 Literaturverzeichnis 22 6 Anlagenverzeichnis 23 7 Abbildungsverzeichnis 24 Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis
Gutachten xxxx 5 1 Allgemeine Angaben 1.1 Auftragsdaten Auftraggeber1: Max Mustermann Auftragseingang: 01.01.2021 Bewertungsobjekt: mit einem Einfamilienhaus und Garage bebautes Grund- stück Zweck des Gutachtens: Ermittlung des Verkehrswerts zur Vermögensauseinander- setzung Ortsbesichtigung: 01.01.2021 Teilnehmer Ortstermin: Max Mustermann Antragsteller …………………. Vorsitzender …………………. Gutachter …………………. Gutachter …………………. Geschäftsstelle 1.2 Definition Verkehrswert (Marktwert) Die Definition des Verkehrswerts ergibt sich aus § 194 Baugesetzbuch: „Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gege- benheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf unge- wöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“ 1.3 Wertermittlungsstichtag Der Wertermittlungsstichtag ist der Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung hinsichtlich des Wertniveaus bezieht, in diesem Fall der Termin der Ortsbesichtigung, also der: 01.01.2021 Das Wertniveau (allgemeine Wertverhältnisse) bestimmt sich nach der Gesamtheit der am Wertermittlungsstichtag für die Preisbildung von Grundstücken im gewöhnlichen Geschäfts- verkehr maßgeblichen Umstände wie nach der allgemeinen Wirtschaftslage, den Verhältnis- sen am Kapitalmarkt sowie den wirtschaftlichen und demographischen Entwicklungen des Ge- bietes. Die Recherche bezüglich der wertrelevanten Merkmale des Bewertungsobjekts wurde am Tag der Beratung abgeschlossen. 1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen ver- zichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beide Geschlechter. Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis
6 Gutachten xxx 1.4 Qualitätsstichtag Der Qualitätsstichtag ist der Zeitpunkt, auf den sich der für die Wertermittlung maßgebliche Grundstückszustand bezieht. Er entspricht im Regelfall dem Wertermittlungsstichtag, es sei denn, dass aus rechtlichen oder sonstigen Gründen der Zustand des Grundstücks zu einem anderen Zeitpunkt maßgebend ist. Im vorliegenden Fall entspricht der Qualitätsstichtag dem Wertermittlungsstichtag. 1.5 Gesetzliche Grundlagen Die gesetzlichen Grundlagen sowie Richtlinien für die Ermittlung des Verkehrswerts sind: Bürgerliches Gesetzbuch in der Fassung vom 02.01.2002 (BGBl. I S. 42, BGB 2909, 2003 I S. 738), zuletzt geändert am 19.03.2020 (BGBl. I S. 541) Baugesetzbuch in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt BauGB geändert am 27.03.2020 (BGBl. I S. 587) Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kauf- GuAVO preissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch - Gut- achterausschussverordnung in der Fassung vom 11.12.1989 (GBl. 1989, 541), zuletzt geändert am 26.09.2017 (GBl. S. 497) Landesbauordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom LBO 05.03.2010 (GBl. 2010, 357, 358, ber. S. 416) zuletzt geändert am 18.07.2019 (GBl. S. 313) Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke - Baunutzungs- BauNVO verordnung in der Fassung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte ImmoWertV von Grundstücken - Immobilienwertermittlungsverordnung in der Fas- sung vom 19.05.2010 (BGBl. I S. 639), zuletzt geändert am 26.11.2019 (BGBl. I 2019, 1794) Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte WertV von Grundstücken - Wertermittlungsverordnung in der Fassung vom 06.12.1988 (BGBl. I S. 2209), zuletzt geändert am 18.8.1997 (BGBl. I, 2081) Richtlinien für die Ermittlung der Verkehrswerte (Marktwerte) von WertR 2006 Grundstücken Wertermittlungsrichtlinien in der Fassung vom 01.03.2006 (BAnz Nr. 108 a vom 10.06.2006, ber. Nr. 121 vom 01.07.2006) Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche – Wohnflächenverordnung in der Fassung vom 25.11.2003 (BGBl. I S. 2346) WoFlV Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz - Zweite Berechnungsverordnung in der II. BV Fassung vom 12.10.1990 (BGBl. I S. 2178) zuletzt geändert am 23.11.2007 (BGBl. I S. 2614) Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis
Gutachten xxxx 7 Richtlinie zur Ermittlung des Sachwerts – Sachwertrichtlinie in der Fas- SW – RL sung 05.09.2012 (BAnz AT 08.10.2012 B1) Richtlinie zur Ermittlung des Ertragswerts - Ertragswertrichtlinie in der EW-RL Fassung vom 12.11.2015 (BAnz AT 04.12.2015 B4) Richtlinie zur Ermittlung des Vergleichswerts und des Bodenwerts - Ver- VW – RL gleichswertrichtlinie in der Fassung vom 20.04.2014 (BAnz AT 11.04.2014 B3) Richtlinie zur Ermittlung von Bodenrichtwerten - Bodenrichtwertrichtli- BRW-RL nie in der Fassung vom 11.01.2011 (BAnz. Nr. 24 vom 11.02.2011 S. 597) Richtlinie zur Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten von Bau- werken oder Teilen von Bauwerken im Hochbau DIN 277 DIN 277 Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für gewerblichen Raum MF/G 1.6 Umfang der Sachverhaltsfeststellungen Feststellungen wurden nur insoweit getroffen, wie sie für die Wertermittlung von Bedeutung sind. …. 1.7 Unterlagen Für die Ermittlung des Verkehrswertes und die Erstellung des Gutachtens standen dem Gut- achterausschuss folgende Unterlagen zur Verfügung: „Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens“ vom 01.01.2021 Unterlagen der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Kaufpreissammlung, Immobilienmarktbericht, Bodenrichtwerte) Auszug aus dem Liegenschaftskataster vom 01.01.2021 Bauzeichnungen / Bauakten zum Wertermittlungsobjekt Grundbuch von Musterstadt Blatt xxxx, Ausdruck vom 01.01.2021 Unterlagen über die Bauleitplanung Fotografische Aufnahmen des Objektes 1.8 Urheberrecht / Verwendungsvorbehalt Dieses Gutachten unterliegt dem Urheberschutz; alle Rechte sind vorbehalten. Das Gutachten wurde entsprechend dem Auftrag erstellt und ist nur für den angegebenen Zweck bestimmt. Eine Vervielfältigung oder Verwertung durch Dritte ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Gutachterausschusses gestattet. Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis
8 Gutachten xxx 2 Beschreibung des Wertermittlungsobjektes Nachfolgend wird das Wertermittlungsobjekt mit den wesentlichen, für die Wertermittlung bedeutsamen Merkmalen beschrieben. 2.1 Lagemerkmale 2.1.1 Regionale Einbindung Das zu bewertende Grundstück liegt in Musterstadt, einem Mittelzentrum … 2.1.2 Lage im Ort und Nachbarschaft Das Wertermittlungsobjekt liegt in Musterstadt „Musterstraße“ Ecke „Musterstraße“. Die Ent- fernung zum Zentrum beträgt Luftlinie ca. 1 km. Die Entfernung (Luftlinie) zur B3 beträgt ca. 1 km. Abb. 1: Übersichtskarte (Quelle: Stadt Weinheim © 2020) Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis
Gutachten xxxx 9 Die Musterstraße ist eine mäßig befahrene Nebenstraße. Es bestehen normale Geräu- schimmissionen. Die direkte Nachbarschaft zeichnet … aus. Gastronomie, Nahversorger und Geschäfte des täglichen Bedarfs befinden sich …. Eine Bus- haltestelle befindet sich …. 2.1.3 Verkehrsanbindung Die überregionale Verkehrsachse A5 verläuft im Westen …. Der öffentliche Personennahverkehr bedient die Stadt …. 2.1.4 Bildung und Senioren Zur Kinderbetreuung …. Die schulische Bildung …. Für Senioren …. 2.1.5 Kultur und Freizeit Kulturell …. Sportlich …. Für Jugendliche …. In Musterstadt gibt es ein breites Freizeitangebot für alle Altersklassen und Interessengrup- pen. Dies reicht von …. 2.2 Tatsächliche Eigenschaften und sonstige Beschaffenheit 2.2.1 Nutzung Bei dem zu bewertenden Wohngebäude handelt es sich um ein Einfamilienhaus, welches der- zeit leer steht. …Der nicht bebaute Bereich des Grundstückes ist …. 2.2.2 Erschließungszustand Das Grundstück ist an das öffentliche Kanal- und Wasserversorgungsnetz angeschlossen und wird über das Strom-, Telefon- und Gasnetz versorgt. Die Zuwegung ist im Norden über die Musterstraße gesichert. … 2.2.3 Abgabensituation Zum Zeitpunkt der Wertermittlung fallen keine Erschließungskosten an. Diese Wertermittlung basiert hinsichtlich des erschließungs- und beitragsrechtlichen Zustandes auf Informationen des Amtes …. Die Angaben wurden von den beteiligten Mitgliedern des Gutachterausschusses nicht näher überprüft. Eine Haftung für die Richtigkeit dieser Angaben wird daher nicht über- nommen. Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis
10 Gutachten xxx 2.2.4 Grundstücksgröße und –zuschnitt Das zu bewertende Grundstück hat eine Fläche von 111 m² und eine unregelmäßige Form. Die Grundstückstopographie ist nahezu eben. Der östliche Gartenbereich ist leicht abfallend. Abb. 2: Flurstück gemäß GIS (ohne Maßstab) Das Grundstück hat an der tiefsten Stelle eine Ausdehnung von ca. 11 m (West-Ost-Richtung) und an der breitesten Stelle eine Ausdehnung von ca. 11 m und der schmalsten Stelle ca. 11 m (Nord-Süd-Richtung). Die Länge der Straßenfront im Westen des Grundstücks beträgt ca. 11 m. 2.2.5 Altlasten Der Grund und Boden wurde nicht auf eventuelle Verunreinigungen (u. a. Altlasten) unter- sucht. Diese Untersuchung kann nur durch Spezialinstitute (z.B. Altlastengutachter) vorge- nommen werden. Gemäß Auskunft aus dem Bodenschutzkataster ist das Grundstück nicht von Altlasten betroffen. Es liegen beim Wertermittlungsgrundstück keine Hinweise auf schädliche Bodenveränderun- gen oder Belastungssituationen durch Stoffe im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes vor. In der hier vorliegenden Wertermittlung wird ein altlastenfreies Grundstück unterstellt. 2.3 Rechtliche Gegebenheiten 2.3.1 Öffentlich rechtliche Gegebenheiten 2.3.1.1 Flächennutzungsplan Gemäß …. liegt das Bewertungsobjekt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplan der Mus- terstadt in der Fassung vom 01.01.2021. Der vorhandene bestandskräftige Flächennutzungs- plan weist für das Bewertungsobjekt „Wohnbauflächen“ aus. 2.3.1.2 Bebauungsplan Gemäß … gibt es für den Bereich des Bewertungsobjektes keinen Bebauungsplan. Das Grund- stück ist demnach gemäß § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben der im Zusammenhang be- bauten Ortsteile) zu beurteilen. Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis
Gutachten xxxx 11 2.3.1.3 Baugenehmigung Gemäß Bauakte wurden folgende Genehmigungen für das zu bewertende Grundstück erteilt: Aktenzeichen Datum Bauvorhaben 12345 01.01.2021 Neubau eines Wohnhauses Die Bauausführungen erfolgten genehmigungskonform. 2.3.1.4 Baulasten Im Baulastenverzeichnis der Musterstadt ist keine Baulast eingetragen. 2.3.1.5 Denkmalschutz Gemäß Informationen … ist das Bewertungsobjekt von denkmalschutzrechtlichen Belangen nicht betroffen. 2.3.1.6 Liegenschaftskataster Das zu bewertende Grundstück ist zum Bewertungsstichtag im Liegenschaftskataster nachge- wiesen unter: Gemeinde: Musterstadt Gemarkung: Musterstadt Flurstück: 1111 Lagebezeichnung: Musterstraße 11 Fläche: 111 m² Tatsächliche Nutzung: Wohnbaufläche Gebäude: Wohnhaus 2.3.2 Privatrechtliche Gegebenheiten 2.3.2.1 Grundbuch Im Grundbuch ist das Grundstück eingetragen unter: Amtsgericht: Musterstadt Gemeinde: Musterstadt Grundbuch von: Musterstadt Grundbuchblattnummer: 11111 Bestandsverzeichnis: Musterstraße 11 Gebäude- und Freifläche Eigentümer: Max Mustermann Abteilung II: kein Eintrag, nicht eingetragene Rechte nicht bekannt Abteilung III: nicht eingesehen. Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis
12 Gutachten xxx 2.4 Entwicklungen Künftige Entwicklungen wie beispielsweise absehbare anderweitige Nutzungen sind zu be- rücksichtigen, wenn sie mit hinreichender Sicherheit auf Grund konkreter Tatsachen zu erwar- ten sind. 2.4.1 Statistik Einwohnerentwicklung demografische Entwicklung Wohnungsmarkt Leerstandquote 2.4.2 Weitere künftige Entwicklungen Erkenntnisse bezüglich zukünftiger planungsrechtlicher oder nutzungsrelevanter Entwicklun- gen, die das Wertermittlungsobjekt in absehbarer Zukunft betreffen könnten, lagen zu den jeweiligen Stichtagen nicht vor. 2.5 Bauliche Anlagen 2.5.1 Vorbemerkung Die Gebäudebeschreibung enthält Angaben und beschreibt Merkmale nur insoweit, wie es für die Wertermittlung von relevantem Einfluss ist. … 2.5.2 Gebäudebeschreibung Art des Gebäudes Art: Gebäudestellung: Nutzung: Geschosse: Vermietung: Garage: Einliegerwohnung: Baujahr und Baujahr: Modernisierung Modernisierungen: Nutzungseinheiten u. KG: Raumaufteilung EG: OG: DG: Energieausweis Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis
Gutachten xxxx 13 technische siehe Kapitel „Zustandsbesonderheiten“ Baumängel/ Bauschäden Besondere Bauteile, Ein- und Vorrichtungen Besondere Einbauten (z.B. Einbauküche, Sauna, Kaminofen etc.) bleiben bei der Wertberech- nung unberücksichtigt, da sie vom Grundstück bzw. deren Aufbauten getrennt werden kön- nen, ohne dass Sie und / oder das andere Teil zerstört oder in seinem Wesen verändert wer- den und damit keine wesentlichen Bestandteile darstellen. 2.5.3 Ausstattungsmerkmale Gebäude- Konstruktionsart: konstruktion Innenwände: Außenwände: Fassade: Dämmung: Treppen Dach Dachform: Ausbauzustand: Dachausführung: Dämmung: Dacheindeckung: Fenster Art: Einbaujahr: Material: Sonnenschutz: Wandverkleidung Wohnräume: Bad: WC: Küche: Türen Außentür: Wohnungstür: Innentüren: Deckenverkleidung Bodenbelag Sanitäreinrichtung Heizung Art: Warmwasser: Brennstoff: Einbaujahr: Heizkörper: Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis
14 Gutachten xxx sonstige Leitungen technische Stromverteilung, -sicherung und Anzahl an Steckdosen und Licht- Ausstattung auslässen Telefon- und Fernsehanschluss 2.5.4 Zustandsbesonderheiten Zustand Das Objekt wurde Anfang des 11. Jahrhunderts als Wohnhaus errich- tet. Mitte der 22er Jahre wurde es erweitert. Es fanden im Laufe der Jahre augenscheinlich kontinuierlich Modernisierungs- und Renovie- rungsarbeiten in sämtlichen Gewerken statt. … Baumängel, -schäden Es wurden keine Materialprüfungen durchgeführt und keine Wände oder Decken geöffnet, um die Bausubstanz genauer zu untersuchen. Augenscheinlich sind keine Bauschäden oder -mängel erkennbar. Instandhaltungs-/ Aus technischer Sicht sind keine Maßnahmen notwendig. Modernisierungs- / Maßnahmen sind nur in der Wertermittlung enthalten, sofern dies Sanierungs- explizit aufgeführt ist. maßnahmen 2.5.5 Ausstattungsstandard Gebäude lassen sich hinsichtlich ihrer Ausstattungsqualität differenzieren. Diese hängt vom Alter und dem Grad der jeweiligen Ausstattung ab. Die jeweilige Lage der Immobilie spielt hierfür keine Rolle. … • Ausstattung und Qualität: „Standardstufe 1,1 und zeitgemäß“ • Marktgängigkeit und Drittverwendungsfähigkeit: „normal gegeben“ 2.5.6 Außenanlagen Der Wert der Außenanlagen umfasst die Entwässerungs- und Versorgungsanlagen, die Anlage von Wegen und Einfriedigungen sowie die Grünanlage. … 2.5.7 Bruttogrundfläche Die Bruttogrundfläche (BGF) der Immobilie wurde in Anlehnung an die einschlägigen Vor- schriften (DIN 277-1: 2005-02 Bereiche a und b) anhand der vorliegenden Grundrisspläne in einer für die Wertermittlung ausreichenden Genauigkeit vom Gutachterausschuss wie folgt ermittelt:… Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis
Gutachten xxxx 15 2.5.8 Wohn- und Nutzflächen Die Zusammenstellung der Wohn- und Nutzflächen wurde auf der Grundlage der vorhande- nen Grundrisspläne und durch eigenen Erhebungen in Anlehnung an die einschlägigen Vor- schriften bzw. Richtlinien (WoFlV, MF-G) in einer für die Wertermittlung ausreichenden Ge- nauigkeit von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ermittelt. …Ermittlung Verkehrs- wert Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis
16 Gutachten xxx 3 Ermittlung Verkehrswert 3.1 Wertermittlungsverfahren Die normierten Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes (Marktwert) sind in der Immo- bilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) bzw. beschrieben: 1. Vergleichswertverfahren §§ 15 f ImmoWertV §§ 13 f WertV 2. Ertragswertverfahren §§ 17 ff ImmoWertV §§ 15 ff WertV 3. Sachwertverfahren §§ 21 ff ImmoWertV §§ 21 ff WertV Im Vergleichswertverfahren wird der Verkehrswert aus einer ausreichenden Anzahl von Ver- gleichspreisen ermittelt. Zur Ableitung der Vergleichspreise sind die Kaufpreise solcher Grund- stücke heranzuziehen, die hinsichtlich ihrer wertbeeinflussenden Merkmale mit dem zu be- wertenden Grundstück hinreichend übereinstimmen. Im Ertragswertverfahren wird der Verkehrswert auf der Grundlage marktüblich und nachhal- tig erzielbarer Erträge (Mieten und Pachten) und Renditen (Liegenschaftszinssatz) ermittelt. Aus diesem Grund wird dieses Verfahren vorzugsweise bei Grundstücken angewandt, die auf Gewinnerzielungsabsicht hin ausgerichtet sind oder unter Renditegesichtspunkten gehandelt werden. Im Sachwertverfahren wird der Verkehrswert auf der Grundlage der gewöhnlichen Herstel- lungskosten der nutzbaren baulichen und sonstigen Anlagen ermittelt. Das Sachwertverfah- ren findet entsprechend den Gepflogenheiten des Grundstücksmarktes dann Anwendung, wenn die vorhandene Bausubstanz und die Kosten für die Errichtung eines vergleichbaren Ge- bäudes für den Wert ausschlaggebend sind. 3.2 Wahl des Wertermittlungsverfahrens Das zur Ermittlung des Verkehrswertes anzuwendende Wertermittlungsverfahren ist nach der Art des Wertermittlungsobjekts unter Berücksichtigung der im gewöhnlichen Geschäftsver- kehr und der sonstigen Umstände des Einzelfalls, insbesondere der zur Verfügung stehenden Daten, zu wählen. … 3.3 Ermittlung Bodenwert Der Bodenwert ist in der Regel ohne Berücksichtigung der vorhandenen baulichen Anlagen des Grundstücks vorrangig durch Preisvergleich im Vergleichswertverfahren zu ermitteln. … 3.3.1 Entwicklungszustand Unter Entwicklungszustand versteht man allgemein die Entwicklungsstufe des Grund und Bo- dens unter Berücksichtigung der öffentlich rechtlichen Planungssituation und tatsächlicher Wertkriterien. … Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis
Gutachten xxxx 17 3.3.2 Kaufpreissammlung Bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses sind von 2021 bis vor dem Wertermittlungs- stichtag keine Kaufpreise registriert worden, die wegen ihrer Lage (Bodenrichtwert) und Nut- zungsart vergleichbar sind. … 3.3.3 Bodenrichtwert Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Bodens pro Quadratmeter Grund- stücksfläche für eine Mehrzahl von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Werteverhältnisse vorliegen. Die Bodenrichtwerte beziehen sich auf ein Grundstück, das für die jeweilige Bodenrichtwertzone typisch ist. … 3.3.4 Bodenwertableitung Die beteiligten Mitglieder des Gutachterausschusses bewerten die Qualität der zu bewerten- den Fläche als baureifes Land - Wohnbaufläche. Die beteiligten Gutachter sind der Auffassung… Der relative Bodenwert des Bewertungsgrundstücks errechnet sich somit wie folgt: 111 €/m² * 1,11 (konjunkturelle Entwicklung) * 1,11 (Grundstücksgröße & -zuschnitt) = 111 €/m². Die beteiligten Mitglieder des Gutachterausschusses setzen den relativen Bodenwert des Grundstücks zum 01.01.2021 mit 111 €/m² fest. Bei einer Fläche von 111 m² ergibt sich der Bodenwert des Bewertungsgrundstücks zu 111.111 €. 3.4 Ermittlung Sachwert 3.4.1 Grundsätze zur Sachwertermittlung Das Sachwertverfahren ist eine herstellungskostenorientierte Methode zur Ermittlung des Wertes einer Immobilie. … 3.4.2 Berechnungsgrundlagen zum Sachwertverfahren 3.4.2.1 Gesamt- und Restnutzungsdauer Die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer (wGND) ist der Zeitraum, in dem ein Gebäude bei normaler Instandhaltung wirtschaftlich nutzbar ist und den Ansprüchen der Nutzer gerecht wird. … Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis
18 Gutachten xxx 3.4.2.2 Normalherstellungskosten Bei den Normalherstellungskosten für Gebäude (NHK 2010) handelt es sich um normierte, bundesdurchschnittliche Modell-Werte, die auf das Jahr 2010 bezogen sind. … 3.4.2.3 Korrekturfaktoren Die NHK 2010 beschreiben durchschnittliche Werte für die gesamte Bundesrepublik. … 3.4.2.4 Alterswertminderung Die auf der Grundlage des Modells der NHK 2010 bezogenen Herstellungskosten entsprechen denen eines neu errichteten Gebäudes gleicher Gebäudeart und Ausstattung. … 3.4.2.5 Nicht im Sachwertmodell erfasste Bauteile, Ein- und Vorrichtungen Soweit einzelne Bauteile, Einrichtungen und Vorrichtungen, die wesentlicher Bestandteil der baulichen Anlage sind, jedoch nicht oder überdurchschnittlich in den NHK erfasst sind und dem zugrundeliegenden Sachwertmodell entsprechen, müssen diese ergänzend durch Zu- und Abschläge berücksichtigt werden. … 3.4.2.6 Außenanlagen Der Sachwert der Außenanlagen wird in der Regel als pauschalierter Wert in Abhängigkeit vom Umfang und von der Ausführung der Außenanlagen angenommen. … 3.4.2.7 Marktanpassung Durch das Sachwertverfahren nach den §§ 21 bis 23 ImmoWertV wird zunächst der "vorläufige Sachwert" ermittelt. … 3.4.2.8 Besondere wertbeeinflussende Umstände Für das Bewertungsobjekt sind abschließend noch die besonderen objektspezifischen Grund- stücksmerkmale zu berücksichtigen. … 3.4.3 Berechnung Sachwert Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis
Gutachten xxxx 19 3.5 Ermittlung Ertragswert 3.5.1 Grundsätze zur Ertragswertermittlung Das Ertragswertverfahren ist eine Methode zur Ermittlung des Ertragswertes einer Immobilie. Dabei ist von dem marktüblich nachhaltig erzielbaren jährlichen Reinertrag auszugehen. Der Reinertrag ergibt sich aus dem marktüblichen Rohertrag (Jahresnettokaltmiete) abzüglich der marktüblichen Bewirtschaftungskosten. Der Reinertrag ist um den Betrag zu vermindern, der sich durch eine angemessene Verzinsung (Liegenschaftszinssatz) des Bodenwerts ergibt. Der verbleibende Gebäudereinertrag ist über die wirtschaftliche Restnutzungsdauer der Immobi- lie mit dem entsprechenden markt- und objektbezogenen Liegenschaftszinssatz zu kapitalisie- ren. Die Summe aus dem Barwert des Gebäudereinertrages und dem Bodenwert ergibt den Ertragswert. 3.5.2 Berechnungsgrundlagen zum Ertragswertverfahren 3.5.2.1 Gesamt- und Restnutzungsdauer Die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer (wGND) ist der Zeitraum, in dem ein Gebäude bei normaler Instandhaltung wirtschaftlich nutzbar ist und den Ansprüchen der Nutzer gerecht wird. … 3.5.2.2 Miete Bei der Ertragswertermittlung ist von einem marktüblich erzielbaren Mietzins auszugehen. … 3.5.2.3 Bewirtschaftungskosten Unter marktüblichen Bewirtschaftungskosten versteht man jene Kosten, die zur ordnungsge- mäßen Bewirtschaftung eines Gebäudes laufend erforderlich sind. … 3.5.2.4 Liegenschaftszinssatz Der Liegenschaftszinssatz ist der Zinssatz, mit dem der Verkehrswert von Liegenschaften im Durchschnitt marktüblich verzinst wird. Chancen-Risiko-Profil: Einflussfaktor Wertermittlungsobjekt Risikoausprägung Lage Dritt- verwendungs- möglichkeit Leerstands- risiko Verkehrs- Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis
20 Gutachten xxx anbindung Ausstattung Reparatur/ Instandhaltung 3.5.2.5 Besondere wertbeeinflussende Umstände Für das Bewertungsobjekt sind abschließend noch die besonderen objektspezifischen Grund- stücksmerkmale zu berücksichtigen. … 3.5.3 Ertragswertberechnung 3.6 Plausibilisierung über Vergleichsfaktoren Das Vergleichswertverfahren ist eine Methode zur Ermittlung des Wertes einer Immobilie auf Basis von tatsächlich am Markt erzielten Kaufpreisen. Demnach folgt das Vergleichswertver- fahren dem Grundgedanken, dass eine Sache so viel wert ist, wie üblicherweise im gewöhnli- chen Geschäftsverkehr dafür als Preis erzielt werden kann… Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis
Gutachten xxxx 21 4 Verkehrswert Nach § 8 der ImmoWertV ist der Verkehrswert nach den Ergebnissen der herangezogenen Verfahren unter Würdigung ihrer Aussagefähigkeit und unter Berücksichtigung der Lage auf dem Grundstücksmarkt zu bemessen. … Weinheim, 01.01.2021 Gutachterausschuss für Immobilienwerte Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis Max Mustermann Vorsitzender des Gutachterausschusses Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis
22 Gutachten xxx 5 Literaturverzeichnis Kleiber, Wolfgang / Fischer, Roland / Werling, Ullrich (2017): Verkehrswertermittlung von Grundstücken. Kommentar und Handbuch zur Ermittlung von Marktwerten (Verkehrswerten) und Beleihungswerten sowie zur steuerlichen Bewertung unter Berücksichtigung der Im- moWertV, 8. Auflage, Köln: Reguvis Fachmedien GmbH Sandner,Siegfried / Weber, Ulrich (2007): Lexikon der Immobilienwertermittlung A-Z, 2. Auf- lage, Köln: Bundesanzeiger Verlag GmbH Pohnert, Fritz / Ehrenberg, Birger / Haase, Wolf-Dieter / Joeris, Dagmar (2015): Kreditwirt- schaftliche Wertermittlung. Typische und atypische Beispiele der Immobilienbewertung, 8. Auflage, Wiesbaden: Immobilien Zeitung Verlagsgesellschaft mbH HypZert GmbH: Studienbriefe zur Immobilienbewertung und Immobilienanalyse Hausmann, Andrea (2015): Rechte und Belastungen in der Immobilienbewertung, 5. Auflage, Köln: Wolters Kluwer Deutschland GmbH Gottschalk, Götz-Joachim (2014): Immobilienwertermittlung. Wertermittlungsverfahren Ma- thematische Formelsammlung, 3.Auflage, München: C. H. Beck oHG Gutachterausschuss Weinheim (2019): Immobilienmarktbericht Weinheim 2017-2018, Wein- heim Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis
Gutachten xxxx 23 6 Anlagenverzeichnis Anlage 1 Grundrisse Anlage 2 Fotodokumentation Anlage 3 Beschreibung der Gebäudestandards gem. Anlage 2 der SW-RL für freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhäuser und Reihenhäuser Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis
24 Gutachten xxx 7 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Übersichtskarte (Quelle: Stadt Weinheim © 2020) ........................................... 8 Abb. 2: Flurstück gemäß GIS (ohne Maßstab) .............................................................. 10 Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis
Gutachten xxxx 25 Beglaubigungsvermerk Hiermit wird amtlich beglaubigt, dass die vorstehende Abschrift einschließlich Anlagen mit der Urschrift des Verkehrswertgutachtens mit dem Geschäftszeichen xxx übereinstimmt. Weinheim, 01.01.2021 Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis Im Auftrag Max Mustermann Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis
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