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Es ist ja noch Zeit, doch Sachsen-Anhalt (17.12.2009) müssen zum 31.12.2015 4 weitere Bundesländer diese anbringen lassen. Einbaupflicht Es wird zwar nicht zu einen für Neu- und Umbauten seit 17.12.2009 Engpass kommen, aber auf für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2015 Grund der Nachfrage werden in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, sich die Kosten erhöhen auf über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen die einzelnen Brandmelder. führen Warum jetzt nicht schon diese anbringen? Verantwortlich Lassen Sie sich jetzt von mir für den Einbau: Eigentümer beraten, ich erstelle Ihnen für die Betriebsbereitschaft: Eigentümer auch das passende Angebot.
Die Anbringung Die Anbringung erfolgt grundsätzlich an der Zimmerdecke. Sollte die Decke noch geputzt sein erfolgt die Anbringung mit einen Klebepad. Im allgemeinen ist der Dübel länger als der Putz dick ist. Es gibt noch die Möglichkeit die Befestigung mit einen Magnetolink. Dieser ist nach Abnahme des Brandmelders dann auch überstreichbar. Somit gibt es bei einer Renovierung keine Farbbeschädigungen. Bei den Materialien Gipskarton, Paneele und Holz wird die Trägerplatte angeschraubt. Sind Zimmerdecken mit Stoff behangen oder die Decken haben keine ausreichende Festigkeit, können die Brandmelder auch seitlich an der Wand befestigt werden. Entscheidend ist immer die Montageanleitung des Herstellers.
Die Brandmelder Mit Rauchmeldern von HEKATRON und Ei Electronics sind Sie auf der sicheren Seite. Ich benutze Qualitativ hochwertige Brandmelder mit einer 10 Jahresbatterie. Diese sind zwar im Preis höher, als andere dafür aber nach DIN 14676 nach VdS anerkannt. Der Einsatz erfolgt nach DIN 14676. Automatische Betriebsbereitschaft Alarmspeicher Alarmspeicherabfrage Integrierte Echtzeituhr Unterdrückung von Statusmeldungen von 22:00 bis 6:00 Uhr MEZ welche den Betrieb des Rauchwarnmelders nicht beeinträchtigen, um so die Nachtruhe nicht zu stören Reduzierte Lichtstärke Automatische Reduzierung der LED-Helligkeit von 22:00 – 6:00 Uhr MEZ Verschmutzungskompensation Aktive Serviceprognose Stummschaltung Zeitverzögerte Abschaltung
Der Arbeitsablauf Sie geben mir ein Plan wie viele Brandmelder pro Wohnung eingebaut werden sollen. Ich erstelle Ihnen ein Angebot. Sie erteilen mir den Auftrag mit Wartungsvertrag oder ohne, mit und ohne Gerätepass. Sie benennen mir ein Mieter mit den ich in Kontakt treten kann, um die Terminierung zu organisieren bzw. einen Aushang anzubringen. Mit Erhalt der Rechnung sind im Objekt alle Brandmelder angebracht, und der Auftrag ist abgeschlossen. Mir einen Wartungsvertrag erledige ich dann die Überprüfung selbständig jedes Jahr. Mit Erhalt der Rechnung haben Sie die Gewissheit, das die Brandmelder in Ordnung sind und die Überprüfung erfolgte.
Dokumentation Mit Wartungsvertrag Nach Anbringung bekommt jede Wohneinheit ein Gerätepass u. Wartungsheft. In Verbindung mit einen Wartungsvertrag wird dieser bei mir aufbewahrt, und bei jeder jährlicher Überprüfung weiter vervollständigt. Dazu melde ich mich dann automatisch bei jeder Wohneinheit an. Ohne Wartungsvertrag Der Gerätepass verbleibt in der Wohneinheit. Möchten Sie die Kosten (5 €) des Passes sparen, dann bekommen Sie nur den Einbau und die Inbetriebnahme Protokoliert. Ein Tipp von mir: Mit der jährlichen Überprüfung haben Sie durch mich sogar eine indirekte Wohnungsbesichtigung. Aber nur in den Räumen der Brandmelder. Aber das kann ja schon reichen.
Wer übernimmt Einbau und Wartung? In fast allen Bundesländern mit einer Rauchmelder Gesetzgebung ist der Bauherr bzw. Eigentümer/Vermieter für die Installation der Rauchmelder verantwortlich, in vielen Bundesländern auch für die Wartung. Der Eigentümer/Vermieter kann diese Aufgaben selbst übernehmen oder delegieren. Wichtig ist eine ordnungsgemäße Protokollierung. Folgende Lösungen für die Umsetzung mit entsprechenden Vor- und Nachteilen sind möglich: a) Hausmeisterdienste Der Kauf der Rauchmelder erfolgt durch die Wohnungsunternehmen oder Eigentümer (oder für deren Rechnung durch beauftragte Dritte). Der Einbau erfolgt durch vom Wohnungsunternehmen oder Eigentümer beauftragte Hausmeisterdienste. Die jährliche Wartung übernehmen die Hausmeister. b) Eigenleistung Den Mietern werden die Rauchmelder zur Eigeninstallation überlassen/geschenkt und die Wartungsaufgaben mittels Ergänzungsvereinbarung zum Mietvertrag auf den Mieter übertragen (ähnlich wie bei der Streupflicht). Die Installation erfolgt durch den Mieter. Die Wartung der Rauchmelder durch den Mieter (Eigenwartung mit Nachweis). Nachteil: Der Vermieter bleibt dennoch in der Haftung (sogenannte Sekundärhaftung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht). Insoweit haftet der Vermieter dafür, dass er nur solchen Mietern die Installations- und Wartungspflicht übertragen hat, die dazu technisch, physisch und geistig in der Lage sind. Einem Mieter, der z. B. wegen Alters oder körperlicher Gebrechen wahrscheinlich nicht auf eine Leiter steigen und/oder keine Bohrmaschine bedienen kann, kann der Vermieter die Installation und Wartung eines Rauchwarnmelders nicht mit für sich selbst haftungsbefreiender Wirkung übertragen.
Rechte und Pflichten für Vermieter in Bundesländern mit gesetzlicher Verpflichtung zur Installation von Rauchmeldern Für den Einbau der Rauchwarnmelder ist in der Regel der Bauherr bzw. Eigentümer des Hauses/der Wohnung verantwortlich. In einigen Bundesländern liegt auch die gesetzliche Wartungspflicht allein beim Haus- bzw. Wohnungseigentümer. In mehreren Bundesländern wird auch dem unmittelbaren Besitzer – sprich dem Mieter – die Wartung übertragen, falls nicht der Eigentümer diese Verpflichtung übernimmt. Auch wenn der Verwalter bzw. Eigentümer die Wartungspflicht an den Mieter überträgt, entlässt ihn das nicht vollständig aus der Haftung. Gemäß Grundgesetz bricht Bundesrecht Landesrecht. Deswegen ist nicht denkbar, dass ein Landesgesetzgeber in die durch Bundesrecht (BGB) abschließend geregelten Rechte und Pflichten von Vermietern und Mietern eingreift. Sofern danach überhaupt durch Landesrecht in seine mietrechtliche Position eingegriffen werden darf, könnte den Mieter allenfalls eine Mitschuld treffen, so die Einschätzung von Rechtsexperten. Die in der Landesbauordnung zulasten der unmittelbaren Besitzer festgeschriebene Wartungspflicht widerspricht nach Meinung einiger Experten zudem den allgemein gültigen zivilrechtlichen Grundsätzen. Danach muss der Eigentümer im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht für die Wohnungen in seinem Mietshaus ohnehin dafür sorgen, dass die Nutzer, also etwa Mieter, aber auch Besucher, nicht von vermeidbaren Gefahren geschädigt werden. Setzt er dazu technische Geräte ein, muss er für deren Funktionssicherheit sorgen. Kommt der Vermieter zu dem Entschluss, die Wartung der Rauchmelder vertraglich auf die Mieter zu übertragen, muss er sicherstellen, dass die Mieter physisch und psychisch in der Lage sind, die übernommene Aufgabe und Verantwortung zu begreifen und zuverlässig auszuführen, hier also Inspektion und Wartung der Rauchmelder gemäß den Herstellerangaben durchführen zu können. Insoweit besteht eine sogenannte „Sekundärhaftung“ für die sorgfältige Auswahl und laufende Überwachung desjenigen, dem vertraglich die Verpflichtung übertragen werden soll bzw. übertragen wurde. Vermieter sind zudem verpflichtet, für alle Mieter eine Lösung zu bieten. Ist ein Mieter beispielsweise aus körperlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, der Inspektion und Wartung selbstständig nachzukommen, muss auch hier eine ausreichende anderweitige Lösung geschaffen werden.
Kauf oder Miete? zeitgemäße Anschaffungsformen Vor-/Nachteile bei Miete Nach Ankündigung/Vereinbarung volle Umlage der Mietkosten auf den Mieter. Das Landgericht Magdeburg hat im September 2011 entschieden, dass die Miete von Rauchmeldern zu den umlagefähigen Betriebskosten zählt. Es gibt jedoch derzeit noch kein höchstrichterliches Urteil, ob die Miete von Rauchmeldern umlagefähig ist. Eine schriftliche Vereinbarung mit dem Nutzer ist immer zu empfehlen. Dienstleister übernimmt die Gewährleistung während der gesamten Mietzeit und trägt die Kosten für den Austausch defekter Geräte, wenn der Defekt auf Material- beziehungsweise Herstellungsfehler zurückzuführen ist. Dienstleister überwacht den Zeitpunkt, zu dem die Geräte nach Ablauf ihrer Lebensdauer ausgetauscht werden müssen. Dienstleister übernimmt den Austausch der Geräte, das heißt die Lieferung und die Montage neuer Rauchmelder, sofern der Mietvertrag fortgesetzt wird. Dienstleister übernimmt bei Miete die Vorfinanzierung der Geräte und bietet dadurch dem Hauseigentümer eine höhere Liquidität. Auch aus steuerlicher Sicht ergeben sich Vorteile für den Hauseigentümer, denn die gemieteten Rauchmelder gehen nicht in das Anlagevermögen über. Vor-/Nachteile bei Kauf Der Käufer wird mit der Anschaffung und Bezahlung Eigentümer der Geräte und kann frei über sie verfügen. Der Kauf ist finanziell günstiger als die Gerätemiete, da sich die Gerätekosten nicht um zusätzliche Kosten für Finanzierung und verlängerte Gewährleistung erhöhen. Die Gewährleistung für Material- oder Herstellungsfehler beträgt 2 Jahre. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist muß der Käufer bei eventuellen Defekten die Reparatur- beziehungsweise Wiederbeschaffungskosten selbst tragen. Der Käufer ist für die Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft der Rauchmelder verantwortlich. Der Käufer muß bei Ablauf der technischen Lebensdauer für den Austausch der Rauchmelder selbst sorgen. Der Käufer trägt die Kosten für den Kauf der Rauchmelder und finanziert diesen vor.
Brandrauch ist immer giftig, er enthält zum Beispiel: Salzsäure- und Kohlendioxid CO2 Kohlenmonoxid CO Blausäuredämpfe entsteht vorwiegend entsteht beim Verbrennen/ entstehen beim Ver- beim offenen Brand Verschwelen fast aller brennen/Verschwelen organischen Produkte von PVC, Polyuretan, farb- und geruchlos Schaumstoffmatratzen, farb- und geruchlos Polstermöbeln, Wolle, CO2 steigert die Atem- Seide, Daunen tätigkeit und damit den CO verbindet sich 205 Blutdruck. Die Folge mal schneller mit dem Reiz- und Atemgifte mit ist Atemlähmung und Hämoglobin im Blut als Wirkung auf Blut, dann Erstickung. mit dem Sauerstoff in Nerven, Zellen der Luft. Die Folge ist Atemlähmung und dann Erstickung. 11
Die häufigsten Brandursachen im Haushalt • Elektrische Geräte und Leitungen • Feuerstellen, Heizgeräte und Herdplatten • Weihnachten/Silvester • Rauchen/Unachtsamkeit • Spraydosen • Brennbare Flüssigkeiten • Zündelnde Kinder 12
Kinderzimmerbrand In einem Großbrandversuch stellte die Bundesanstalt für Materialforschung und - prüfung (BAM) in 2006 einen Kinderzim- merbrand nach – mit erschütternden Ergebnissen: Kinderzimmerbrand nach 2 Minuten: Bereits zwei Minuten nach Entzündung einer Schaumstoffmatratze mit einem Teelicht im Kinderzimmer brannte es lichterloh, nach vier Minuten ging der Brand in einen Vollbrand über (Flashover), bei dem die Flammen aus dem Fenster schlugen. Kinderzimmerbrand nach 3 Minuten: Fotos: BAM 13
Kinderzimmerbrand Studien der siebziger Jahre kalkulierten noch bis zu 17 Minuten für das Verlassen eines brennenden Raumes, um überleben zu können. Der gestiegene Anteil von Kunststoffen in unseren Räumen ist heute ein Grund für die schnellere Aus- breitung von Bränden. Gerade im Kinderzimmer tritt oft eine Häufung an besonders gefährlichen Objekten wie Matratzen, Polstermöbeln und elektrischen Geräten auf. Foto: BAM 14
Die gefährlichsten Mythen „Wenn es brennt, habe ich mehr als 10 Minuten Zeit, die Wohnung zu verlassen.“ Irrtum, es bleiben nur zwei bis vier Minuten zur Flucht. Bei allen Bränden entstehen gerade in der Schwelphase schon kurz nach Brandausbruch große Mengen hochgiftiger Gase. „Die Hitze wird mich früh genug wecken.“ Der größte anzutreffende Irrtum: Schon nach wenigen Minuten erreichen die bei Bränden freigesetzten Gase lebensbedrohliche Konzentrationen, die nach kürzester Zeit zum Erstickungstod führen. 15
Die gefährlichsten Mythen „Meine Nachbarn oder mein Haustier werden mich rechtzeitig alarmieren.“ Eine gefährliche Fehleinschätzung, wenn man nur 4 Minuten Zeit hat – besonders nachts, wenn Ihr Nachbar schläft und das Haustier im Nebenzimmer ist. „Steinhäuser brennen nicht.“ Das brauchen Sie auch nicht! Schon Ihre Gardine, die Tapete oder ca. 100 g Schaum- stoff, beispielsweise in Ihrer Couch, sind ausreichend, um eine tödliche Rauchver- giftung zu erzeugen. 16
Rauchmelder als Lebensretter • Rauch ist schneller und lautloser als Feuer. • Bereits 2 bis 3 tiefe Atemzüge mit Brandrauch können tödlich sein. • Brandrauch betäubt im Schlaf – manche wachen nicht mehr auf. • Der laute Alarm eines Rauch- melders warnt auch im Schlaf rechtzeitig. • Rauchmelder sind Lebensretter. 17
Funktion eines Rauchmelders 18
Worauf man beim Kauf eines Rauchmelders achten sollte • Das „Q“ in Verbindung mit den Prüfzeichen von VdS oder Kriwan ist ein unabhängiges Qualitätszeichen für hochwertige Rauchmelder, die für den Langzeiteinsatz besonders geeignet sind. Die Vorteile: Geprüfte Langlebigkeit und Reduktion von Falschalarmen, erhöhte Stabilität und eine fest eingebaute Batterie mit mind. 10 Jahren Laufzeit. • Um den jährlichen Batterieaustausch zu vermeiden, empfehlen sich generell Rauchmelder, die inklusive Batterie eine Lebensdauer bis zu 10 Jahren haben. • Es gibt sowohl batterie- als auch netzbetriebene Rauchmelder, die vernetzt werden können – per Kabel und/oder per Funk. 19
Installation/Montage 20
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Installation/Montage
DIN-Norm • Die Europäische Produktnorm DIN EN 14604 legt Anforderungen, Prüfverfahren sowie Leistungskriterien für Rauchwarnmelder fest. Sie sind für Anwendungen in Haushalten oder für vergleichbare Anwendungen im Wohnbereich vorgesehen. Gemäß der DIN 14676, müssen Rauchwarnmelder nach DIN EN 14604 zertifiziert sein. • Die Anwendungsnorm DIN 14676 regelt Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern. Diese Norm gilt für private Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung und richtet sich an die für den Brandschutz zuständigen Behörden, Feuerwehren, Hersteller von Rauchwarnmeldern, Planer, Hauseigentümer und Bewohner.
Zusammenfassung DIN 14676:2006-08, gültig seit 2003 aktualisiert 08/2006 Die DIN-Norm 14676 ist über den Beuth Verlag Berlin erhältlich. Hinweis: Generell empfehlenswert ist die Installation von Rauchwarnmeldern in allen Die Anwendungsnorm, DIN 14676 regelt auf nationaler Ebene, Planung, Einbau, Betrieb Räumen einer Wohnung / eines Wohnhauses. Einzige Ausnahme bilden die Küche und und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern. das Bad, da dort z.B. durch Wasserdämpfe Täuschungsalarme ausgelöst werden können. Diese Norm gilt für private Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung und Installation: richtet sich an die für den Brandschutz zuständigen Behörden und Sachverständigen, Rauchwarnmelder müssen mittig an der Zimmerdecke, mindestens 50 cm von der Wand Feuerwehren, Hersteller von Rauchwarnmeldern, Planer, Hauseigentümer und weg, angebracht werden. Bei Räumen mit deckenhohen Teilwänden oder Möblierungen Bewohner. sollten zusätzlich in jedem Raumteil mit einem Rauchwarnmelder überwacht werden. Gerne führen wir in Ihrem Hause Schulungen zum Thema Die Anbringung in Fluren und Gängen sowie in zuggefährdeter Umgebung ist festgelegt. "Anwendungsnorm DIN 14676" durch. Vernetzung von Rauchwarnmeldern: Einsatz: Wenn der alarmgebende Rauchwarnmelder zusätzlich an einem anderen Ort eine Der Einsatz von Rauchwarnmeldern dient der frühzeitigen Warnung von Personen vor Warnung geben soll, müssen vernetzungsfähige Rauchwarnmelder eingesetzt und Brand und Brandrauch, damit im Gefahrenfall angepasst reagiert werden kann. Sie bieten verbunden werden. Wird die Warnung an einer zentralen Stelle vorgenommen, ist jedoch keinen Schutz vor Sachschäden, wenn keine Personen anwesend sind. vorzugsweise eine Zentrale einer Gefahrenmeldeanlage nach DIN V VDE 0826-1 zu Anwendungsbereich: installieren. Rauchmelder im Sinne dieser Norm können als Einzelrauchmelder, miteinander vernetzt Funktionsfähigkeit von Rauchwarnmeldern: oder an einer Gefahrenmeldeanlage betrieben werden. Um die Funktionssicherheit des Rauchwarnmelders sicherzustellen, darf er nicht Die Alarmierung im Gefahrenfall erfolgt entweder am alarmgebenen Rauchwarnmelder überstrichen oder verdeckt werden. Bei Renovierungsarbeiten sollte der Melder selbst und ggf. an die mit ihm vernetzten Rauchwarnmeldern oder an einer zentralen abgedeckt werden, damit er nicht unnötig verschmutzt (verhindert Fehlalarme). Stelle (Gefahrenmeldeanlage). Weitere Alarmierungsmittel, sei es optisch oder durch Einmal jährlich - Wartung und Instandhaltung: Vibrationsmeldungen, sind zulässig. Der Rauchwarnmelder muss entsprechend der Bedienungsanleitung, jedoch mindestens Das Anschließen von Rauchwarnmelder auf eine Brandmeldeanlage ist nicht gestattet. einmal jährlich einer Funktionskontrolle unterzogen werden. Hier gelten gesonderte DIN Vorschriften. Dazu gehört eine Sichtprüfung, ob Raucheintrittsöffnungen frei sind oder der Melder Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung: beschädigt ist. Mittels Prüftaste wird probeweise ein Alarm ausgelöst. Zum Beispiel: Pensionen mit weniger als 12 Gastbetten, Containerräume, Hütten, Bei 230 V Rauchwarnmeldern sind diese Überprüfungen mit und ohne 230 V Netz Gartenlauben, Freizeitunterkünfte. durchzuführen. Planung/ Einbau: Batterie- und Akkumulator Wechsel: Es dürfen nur Rauchwarnmelder installiert werden, die der DIN EN 14604 entsprechen. Die Batterie sollte im Rauchwarnmelder einmal jährlich oder nach Herstellerangaben (Europäische Gerätenorm) ausgewechselt werden, spätestens jedoch bei akustischer Signalisierung des Rauchwarnmelder sind so anzubringen, dass Brandrauch bereits in der notwendigen Batteriewechsels. Entstehungsphase 230 V Rauchwarnmelder können auch mit einem Akkumulator ausgerüstet sein. Diese zuverlässig erkannt wird. Beim Einsatz von 230 V Rauchwarnmeldern müssen diese über müssen spätestens nach vier Jahren ausgetauscht werden. eine Notstromversorgung, wie Batterie oder Akkumulator, verfügen. Bei Verwendung von Langzeitbatterien, z.B. Lithium, muss der Batteriewechsel nach Überwachungsbereich bis 60 qm: Herstellerangaben erfolgen. Die jährliche Verpflichtung zur Wartung gemäß der Norm Bei einer Raumfläche bis 60 qm ist üblicherweise ein Rauchwarnmelder zu installieren, DIN 14676 bleibt erhalten. ansonsten sind weitere Rauchwarnmelder erforderlich. Erstellt am Anforderungen an die Überwachung: Bei der Mindestausstattung sind insbesondere Kinderzimmer, Schlafbereiche und Flure mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Bei offenen Verbindungen mit mehreren Geschossen ist auf der obersten Ebene ein Rauchwarnmelder zu installieren.
Richtiges Verhalten bei Feuer
Meine Kontaktdaten • Ich hoffe hier Ihnen ein Angebot präsentiert zu haben. • Freuen würde mich, wenn Sie mir Ihr Vertrauen schenken, und bald von ihnen hören würde. Hausmeister- Reinigungs- u. Immobilienservice Jürgen Klawikowski Südstr. 123 / 06849 Dessau-Roßlau Tel. 0179/5888532 / 0340-8508225 FAX: 0340-8508345 Web: www.hausmeister-dessau.de Mail: info@hausmeister-dessau.de
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